Faktenblatt "Zürcher Senioren im Strassenverkehr" - Strassenverkehrsamt - Zürcher Senioren- und Rentnerverband
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Kanton Zürich Sicherheitsdirektion Strassenverkehrsamt Administrativmassnahmen, Lessingstrasse 33, 8090 Zürich www.stva.zh.ch/ama Faktenblatt «Zürcher Senioren im Strassenverkehr» Vorbemerkung: Nachfolgend wird der besseren Verständlichkeit und Einfachheit halber stets nur die männliche Form verwendet, wenn von Seniorinnen und Senioren oder von Ärztinnen und Ärzten die Rede ist. Das weibliche Geschlecht soll darin mitumfasst sein. - Demografische Entwicklung (Grafik 1) Die Anzahl der im Kanton ZH wohnhaften Senioren (über 69jährig) mit einem Führerausweis der Kat. B nimmt jährlich um rund 7-8'000 zu. Gegenüber 2007 hat die Anzahl der registrierten Inhaber eines Führerausweises der Kat. B bis 2017 um 73% zugenommen! Parallel dazu hat die Anzahl der von der Administration Ärztliche Untersuchungen versandten Aufgebote zur verkehrsmedizinischen Kontrolle bei sämtlichen Kontrollpflichtigen (nicht nur Senioren) im Zeitraum 2007 - 2017 um 69% zugenommen. Deutlich weniger stark, nämlich nur um 28%, angestiegen ist im selben Zeitraum die Anzahl der Totalverzichte auf den Führerausweis. - Entwicklung Massnahmen (Grafik 2) Die gegenüber Senioren verhängten Massnahmen haben zwischen 2007 und 2017 stark zugenommen. Während der Anstieg bei den Administrativmassnahmen insgesamt schweizweit bei allen über 70jährigen Führerausweisinhabern um 129% zugenommen hat, betrug diese Zunahme im Kanton ZH 192%. Im Kanton Zürich betrifft die überdurchschnittlich grosse Zunahme die Verwarnungen und die Entzüge bei den über 75jährigen, währenddem die Zunahme bei den Entzügen von 70 - 74jährigen im Kanton ZH mit +112% deutlich geringer ausfällt als im Rest der Schweiz (+225%). Als Gründe für den Anstieg der Administrativmassnahmen in den letzten Jahren kommen folgende in Betracht: — Demografische Entwicklung (siehe oben) — Diverse Gesetzesverschärfungen (Via Sicura etc.) — Qualitätssicherungsmassnahmen bei verkehrsmedizinischen Fahreignungsbeurteilungen (Fortbildungspflicht der Ärzte, Stufensystem für verkehrsmedizinische Untersuchungen etc.) — ausgeprägte Fehlervermeidungskultur in den Ämtern, u.a. als Folge medial ausgeschlachteter, ausserkantonaler Pannen im Handling der medizinischen Kontrolle von Senioren — bessere Systemunterstützung (FABER) und sorgfältigeres Handling von Senioren mit interkantonalem Wohnortwechsel - Kontrollfahrten bei Seniorinnen und Senioren (Grafik 4) Eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt kann lediglich auf Empfehlung eines Arztes der Aner- kennungsstufe 4 veranlasst werden (Art. 5j Abs. 2 und Art. 29 Abs. 1 VZV). Entsprechend hängt die Anzahl der ärztlich begleiteten Kontrollfahrten nicht vom Ermessen des Strassenver- kehrsamtes, sondern von den ärztlichen Empfehlungen ab. Kontrollfahrten ohne Arzt dienen der Abklärung der Fahrkompetenz. Dabei wird geprüft, ob eine Person, die körperlich und geistig die medizinischen Grundvoraussetzungen zum Lenken eines Motorfahrzeuges erfüllt (mit anderen Worten «fahrgeeignet» ist) das Lenken eines
2/3 Motorfahrzeuges im Strassenverkehr in der Ausführung sicher beherrscht, d.h. im Wesentlichen die Verkehrsregeln kennt und das Fahrzeug sicher bedienen kann. Bei Senioren wird eine Kontrollfahrt ohne Arzt in den meisten Fällen nur bei der Umschreibung eines ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen Führerausweis erforderlich, wobei hiervon nicht nur Senioren betroffen sind, sondern sämtliche Personen, die über einen ausländischen Führerausweis verfügen, der nicht zur automatischen Umschreibung in einen schweizerischen Führerauseis qualifiziert. Nur in seltenen Ausnahmefällen werden Senioren sonst zu einer Kontrollfahrt ohne Arzt aufgeboten, da sich bei Senioren in der Regel die Frage nach der Fahreignung stellt, namentlich ob verkehrsrelevante altersbedingte kognitive Einschränkungen bestehen. Deshalb ist für die Beurteilung die Anwesenheit einer medizinischen Fachperson, d.h. eine Arztes, an der Kontrollfahrt erforderlich. Entsprechend ist die Anzahl der ärztlich begleiteten Kontrollfahrten bei Senioren um ein Vielfaches höher als die Anzahl der nicht ärztlich begleiteten Kontrollfahrten. - Führerausweise mit Beschränkungen (Grafik 5) Folgende Beschränkungen der Fahrberechtigung sind bei Senioren von besonderem Interesse: — 05.01: Beschränkung auf Fahrten nur bei Tag — 05.02: Gebietsbeschränkung (Fahrten nur innerhalb einer bestimmten Region resp. einem bestimmten Umkreis — 05.04: Beschränkung auf Fahrzeuge mit einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit — 05.07: Beschränkung auf Fahrten unter Ausschluss von Autobahnen — 10.02: Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe Im Kanton Zürich sind seit 2010 nur wenige dieser Beschränkungen der Fahrberechtigung bei Senioren angeordnet (und entsprechende Führerausweise ausgestellt) worden, nämlich total 133. Signifikant zugenommen haben bei den Senioren in den letzten beiden Jahren nur die Beschränkungen auf Fahrten bei Tageslicht (05.01) Beschränkungen können nur angeordnet werden, wenn sie von einem Stufe-4-Arzt entsprechend empfohlen werden, und auch das nur, wenn die Verkehrssicherheit damit nicht gefährdet wird (Art. 34 Abs. 2 VZV). Würden Stufe-4-Ärzte solche Beschränkungen häufiger empfehlen/gut- heissen, würde das StVA auch mehr solche Beschränkungen anordnen. Die statistische Irrelevanz solcher Beschränkungen hat damit nichts mit der Haltung der AMA-Verantwortlichen dazu zu tun, sondern offensichtlich mit der Überzeugung der zuständigen Verkehrsmediziner, die in Beschränkungen offensichtlich nur in seltenen Fällen ein probates Instrument zur Weiterbelassung des Führerausweises bei Senioren sehen. — Erste Erfahrungen mit der Neuregelung der Kontrolluntersuchungen für ältere Fahrzeuglenker Es sind derzeit nur beschränkte Aussagen dazu möglich. Bis zur Einführung des Stufensystems am 1.7.2016 konnten alle Hausärzte die periodische Kontrolluntersuchung für Senioren durchführen. Nach der Einführung bestand bis zum 31.12.2017 eine Übergangsregelung (Art. 151j Abs. 6 VZV). Bis dahin durften auch Ärzte, die noch über keine Stufenanerkennung verfügten, die Kontrolluntersuchungen weiterhin durchführen. Erst ab 1.1.2018 ist die Anerkennungsstufe 1 dafür zwingend erforderlich. Um die Anerkennungsstufe 1 zu erhalten, müssen Ärzte über Kenntnisse und Fähigkeiten zur Fahreignungsbe.uheilung verfügen. die im Einzelnen in Anhang Ibis VZV festgelegt sind (Art. 5b Abs. 1 VZV). Sie können selbst entscheiden, wie sie sich dieses Knowhow aneignen, ob im
3/3 Selbststudium oder in einem Kurs, der beispielsweise von der Schweizerischen Gesellschaft für Rechtsmedizin (SGRM) angeboten wird (Kursdauer beträgt einen Tag). Die Ärzte können mittels Selbstdeklaration unter www.medtraffic.ch (getragen von der SGRM und der Vereinigung der Strassenverkehrsämter asa) bestätigen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Damit ist die Hürde für die Ärzte, die Anerkennungsstufe 1 zu erwerben und die Senioren-Kontrolluntersuchungen für ihre Patienten weiterhin durchzuführen recht tief. Derzeit verfügen 1053 Ärzte über die Anerkennungsstufe 1 im Kanton Zürich (Quelle: SARI, Stand 5.10.2018). Ob seit der Einführung des Stufensystems Veränderungen in der Preisgestaltung der Ärzte für Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben, ist dem Strassenverkehrsamt nicht bekannt. Die Ärzte legen die Preise für die Untersuchungen selber fest und stellen diese der betroffenen Person auch selbst in Rechnung. Kantonale Vorgaben bezüglich Preisgestaltung existieren im Kanton Zürich derzeit ebensowenig wie - soweit bekannt - in den umliegenden Kantonen. Betroffene Seniorinnen und Senioren können frei wählen, bei welchem Arzt der Anerkennungsstufe 1 in der Schweiz sie die Untersuchung machen wollen. 05.10.2018/GSC/KT2
Anhang: Statistiken Grafik 1: Über 69jährige Senioren mit Führerausweis Kat. B im Kanton ZH Anzahl FA-Inhaber Kat. B. Jahr Anzahl Aufforderungen zur Anzahl < 20 20 - 29 30 - 69 > 69 Total verkehrsmedizin. Kontrolle Totalverzichte 62'387 822'317 2002 67'113 840'644 2003 70'867 855'517 2004 74'165 868'619 2005 51'936 4'196 77'557 882'753 2006 50'404 3'921 80'791 899'360 2007 54'157 3'955 84'933 920'315 2008 63'554 4'010 88'646 937'340 2009 74'169 4'728 93'088 953'147 2010 65'432 3'765 98'422 978'790 2011 73'754 4'313 103'950 1'006'23 2012 71'664 4'058 110'698 1'034'65 2013 79'455 4'152 118'254 1'063'53 2014 86'253 4'146 125'204 1'090'47I 2015 80'558 4'917 132'615 1'118'42; 2016 83'016 4'882 139'839 1'144'63 2017 91'623 5'066 Quellen: Bestandesstatistik des StVA ZH Abteilungsstatistik AMA
Anhang: Statistiken Grafik 2: Massnahmen gegenüber Senioren im Kanton Zürich und schweizweit Total Adm.MN davon Verwarnungen davon Entzüge u.dgl. Alter 70 - 74 75 - 70 - 74 75 - 70 - 74 75 - 2007 (2433) 356 (3440) 472 (962) 114 (1031) 95 (1222) 181 (2031) 246 2008 (2640) 387 (3696) 610 (1011) 134 (1086) 164 (1326) 194 (2168) 290 2009 (2996) 462 (4209) 750 (1154) 164 (1208) 165 (1522) 238 (2479) 416 2010 (3652) 492 (5082) 856 (1233) 191 (1326) 199 (1867) 248 (3037) 494 2011 (3726) 470 (4961) 801 (1075) 174 (1135) 87 (2215) 250 (3166) 471 2012 (3814) 592 (5206) 889 (1286) 244 (1295) 238 (2124) 303 (3335) 518 2013 (3823) 499 (4831) 727 (1195) 189 (1210) 169 (2223) 261 (3041) 443 2014 (4190) 555 (5545) 911 (1297) 188 (1290) 212 (2311) 307 (3393) 556 2015 (4687) 625 (6101) 977 (1539) 252 (1534) 241 (2462) 306 (3623) 623 2016 (5213) 732 (6479) 1071 (1540) 268 (1549) 263 (2948) 403 (3989) 630 2017 (6405) 707 (7061) 1009 (1568) 245 (1512) 267 (3912) 384 (4456) 595 07 -17 (+163%) +99% (+105%) +114% (+63%) +115% (+47%) +112% (+225%) +112% (+119%) +141% Zahlen in Klammern: Schweiz total Quelle: ADMAS-Statistiken 2008 - 2017, Bundesamt für Strassen ASTRA, vgl. http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00119/00218/index.html?lang=de
Anhang: Statistiken Grafik 3: Entwicklung Sicherungsentzüge bei Senioren' wegen Nichteignung (Krankheit/Gebrechen [Grund 09]) im Kanton Zürich' Jahr Anzahl 2013 195 2014 251 2015 323 2016 369 2017 395 Quelle: VIACAR, Stand 02.10.2018 1 70 Jahre und älter 2 Diese Statistik ist ungenau und mit grosser Vorsicht zu geniessen, weil darin all jene Fälle, in denen nach dem Sicherungsentzug eine neue Verfügung (z.B. Aufhebung) mit neuem Verfügungsdatum ergangen ist, nicht mehr aufgeführt sind, weil die Erfassung des neuen Vorgangs in VIACAR durch Oberschreiben der alten Massnahmenzeile erfolgt. Damit gehen die Daten des vormaligen Sicherungsentzugs verloren. Darin dürfte zumindest teilweise begründet liegen, weshalb die Anzahl Sicherungsentzüge gemäss dieser Statistik tendenziell immer mehr zunimmt: Je älter ein Fall, desto grpsser die Wahrscheinlichkeit, dass ein fruherer Sicherungsentzug im System überschrieben wurde und nun in der Statistik per 02.10.18 nicht mehr erscheint.
Anhang: Statistiken Grafik 4: Kontrollfahrten Seniorinnen und Senioren Jahr Alter KF bestanden2 KF bestanden4 KF mit Arzt' ohne Arzt' total -, 2016 70-74 37 43.7 % 5 60.0 % 42 75 + 171 52.8 % 8 80.0 % 179 208 13 221 2017 70-74 22 82.4 % 3 66.7 % 25 75+ 97 48.7 % 3 50.0 % 100 119 6 125 2018 70-74 19 62.5 % 2 100 % 21 75+ 64 40.8 % 1 100 % 65 83 3 86 Quelle: VIACAR (Kernapplikation Strassenverkehrsamt Kt. Zürich) 1 Alle terminierten Kontrollfahrten mit Arzt 2 Bezieht sich auf die konkret durchgeführten Kontrollfahrten 3 Alle terminierten Kontrollfahrten ohne Arzt 4 Bezieht sich auf die konkret durchgeführten Kontrollfahrten
Anhang: Statistiken Grafik 5: Anzahl ausgestellter Führerausweise mit Beschränkungen durch das Strassenverkehrsamt Zürich (Stand 26.09 2018) Austellungsjahr Anmerkung zur Statistik: Führerausweis 05.01 05.02 05.04 05.07 10.02 Alu., ,on zum /eitpunkt der FA-Ausstel ung 0-59 Jahr t Die Statistik erfasst alle Führerausweise, welche seit 2005 1 01.01.2005 bis 25.09.2014Datenstand) ausgestellt 2007 1 worden sind und in welchen eine oder mehrere 2010 3 1 Auflagen/Beschränkungen der folgenden Art 2011 1 angeordnet worden sind: 05.01 / 05.02 / 05.04 / 05.07 2012 2 1 / 10.02. 2013 3 2 2014 1 Bei insgesamt acht Personen wurden zwei 2015 1 Auflagen/Beschränkungen gleichzeitig angeordnet. 2016 3 2017 2 Das Jahr zeigt jeweils das Ausstellungsjahr des 2018 2 1 Führerausweises, geordnet nach Alter der Person Gesamtergebnis 18 1 2 4 zum Zeitpunkt des Ausstellungsjahres. Jahre, In Alter der Person zum Zeitpunkt der FA-Ai , denen keine FA mit Beschränkungen ausgestellt 2012 1 wurden, werden nicht aufgeführt. 2013 1 2014 1 In der Statistik sind auch Führerausweise aufgeführt, 2015 1 die mittlerweile (Datenstand 25.09.2018) gelöscht 2016 1 sind oder auf den der/die Betroffene 2017 1 zwischenzeitlich freiwillig verzichtet hat. Gesamtergebnis 6 Alter der Person zum Zeitpunkt rl, 2010 3 2011 7 Dle Auflage 05.02 (Beschränkung auf Fahrten inner- 2012 2 1 halb eines bestimmten Umkreises) wurde in 2017 2013 4 und 2018 in jeweils einem Fall angeordnet. Einmal "2014 2 hatte der/die Betroffene einen Führerausweis der 2015 3 1 Kategorie M (Motorfahrrad) und es wurden med. 2016 4 Auflagen sowie die Beschränkung auf Fahrten inner- 2017 13 halb des Wohnortes angeordnet. Im anderen Fall 2018 11 war der/die Betroffene Inhaber eines Führeraus- Gesamtergebnis 49 12 weises der Kategorie F (Motorfahrzeug mit einer Alter der Person zum Zeitpunkt der FA-Ausstel ung 80-89 Jahre Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) und es wurde 2005 1 1 die Beschränkung auf Fahrten im Umkreis von 5 km 2008 1 vom Wohnsitz unter Ausschluss von Dämmerungs- 2009 1 1 und Nachtfahrten angeordnet. '2010 5 1 2011 3 A 2012 7 1 Fazit der Statistik: 2013 2 3 2014 2 Auffallend ist eine Zunahme der Anordnung der 2015 1 1 Beschränkung/Auflage 05.01 (keine Dämmerungs- 2016 2 4 und Nachtfahrten) seit 2017 bei Personen welche 2017 9 1 zwischen 70 und 89 Jahre alt sind. 2018 7 1 2 Gesamtergebnis 41 1 1 19 Alter der Person zum Zeitpunkt der FA-Ausstel ung 904 2010 2 Legende: 2011 1 '05.01 Beschränkung auf Fahrten nur bei Tag '2012 1 1 '05.02 Beschränkung auf Fahrten innerhalb der 2013 Region/in einem Umkreis von ... km 2016 1 05.04 Beschränkung auf Fahrzeuge mit einer ' 2017 1 Höchstgeschwindigkeit Gesamtergebnis 5 1 4 05.07 Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt TOTAL 11 2 2 37 4 10.02 Angepasste Schaltung: Automatikgetriebe
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