Faktenblatt "Zürcher Senioren im Strassenverkehr" - Strassenverkehrsamt - Zürcher Senioren- und Rentnerverband

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Faktenblatt "Zürcher Senioren im Strassenverkehr" - Strassenverkehrsamt - Zürcher Senioren- und Rentnerverband
Kanton Zürich
Sicherheitsdirektion
Strassenverkehrsamt

Administrativmassnahmen, Lessingstrasse 33, 8090 Zürich                                  www.stva.zh.ch/ama

Faktenblatt «Zürcher Senioren im Strassenverkehr»
Vorbemerkung: Nachfolgend wird der besseren Verständlichkeit und Einfachheit halber stets nur die männliche
Form verwendet, wenn von Seniorinnen und Senioren oder von Ärztinnen und Ärzten die Rede ist. Das weibliche
Geschlecht soll darin mitumfasst sein.

-    Demografische Entwicklung (Grafik 1)
     Die Anzahl der im Kanton ZH wohnhaften Senioren (über 69jährig) mit einem Führerausweis der
     Kat. B nimmt jährlich um rund 7-8'000 zu. Gegenüber 2007 hat die Anzahl der registrierten
     Inhaber eines Führerausweises der Kat. B bis 2017 um 73% zugenommen!

     Parallel dazu hat die Anzahl der von der Administration Ärztliche Untersuchungen versandten
     Aufgebote zur verkehrsmedizinischen Kontrolle bei sämtlichen Kontrollpflichtigen (nicht nur
     Senioren) im Zeitraum 2007 - 2017 um 69% zugenommen.

     Deutlich weniger stark, nämlich nur um 28%, angestiegen ist im selben Zeitraum die Anzahl der
     Totalverzichte auf den Führerausweis.

-    Entwicklung Massnahmen (Grafik 2)
     Die gegenüber Senioren verhängten Massnahmen haben zwischen 2007 und 2017 stark
     zugenommen. Während der Anstieg bei den Administrativmassnahmen insgesamt schweizweit
     bei allen über 70jährigen Führerausweisinhabern um 129% zugenommen hat, betrug diese
     Zunahme im Kanton ZH 192%.
     Im Kanton Zürich betrifft die überdurchschnittlich grosse Zunahme die Verwarnungen und die
     Entzüge bei den über 75jährigen, währenddem die Zunahme bei den Entzügen von 70 -
     74jährigen im Kanton ZH mit +112% deutlich geringer ausfällt als im Rest der Schweiz (+225%).

     Als Gründe für den Anstieg der Administrativmassnahmen in den letzten Jahren kommen
     folgende in Betracht:
     — Demografische Entwicklung (siehe oben)
     — Diverse Gesetzesverschärfungen (Via Sicura etc.)
     — Qualitätssicherungsmassnahmen bei verkehrsmedizinischen Fahreignungsbeurteilungen
         (Fortbildungspflicht der Ärzte, Stufensystem für verkehrsmedizinische Untersuchungen etc.)
     — ausgeprägte Fehlervermeidungskultur in den Ämtern, u.a. als Folge medial ausgeschlachteter,
         ausserkantonaler Pannen im Handling der medizinischen Kontrolle von Senioren
     — bessere Systemunterstützung (FABER) und sorgfältigeres Handling von Senioren mit
         interkantonalem Wohnortwechsel

-    Kontrollfahrten bei Seniorinnen und Senioren (Grafik 4)
     Eine ärztlich begleitete Kontrollfahrt kann lediglich auf Empfehlung eines Arztes der Aner-
     kennungsstufe 4 veranlasst werden (Art. 5j Abs. 2 und Art. 29 Abs. 1 VZV). Entsprechend hängt
     die Anzahl der ärztlich begleiteten Kontrollfahrten nicht vom Ermessen des Strassenver-
     kehrsamtes, sondern von den ärztlichen Empfehlungen ab.

     Kontrollfahrten ohne Arzt dienen der Abklärung der Fahrkompetenz. Dabei wird geprüft,
     ob eine Person, die körperlich und geistig die medizinischen Grundvoraussetzungen zum Lenken
     eines Motorfahrzeuges erfüllt (mit anderen Worten «fahrgeeignet» ist) das Lenken eines
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    Motorfahrzeuges im Strassenverkehr in der Ausführung sicher beherrscht, d.h. im Wesentlichen
    die Verkehrsregeln kennt und das Fahrzeug sicher bedienen kann.

    Bei Senioren wird eine Kontrollfahrt ohne Arzt in den meisten Fällen nur bei der Umschreibung
    eines ausländischen Führerausweises in einen schweizerischen Führerausweis erforderlich,
    wobei hiervon nicht nur Senioren betroffen sind, sondern sämtliche Personen, die über einen
    ausländischen Führerausweis verfügen, der nicht zur automatischen Umschreibung in einen
    schweizerischen Führerauseis qualifiziert.

    Nur in seltenen Ausnahmefällen werden Senioren sonst zu einer Kontrollfahrt ohne Arzt
    aufgeboten, da sich bei Senioren in der Regel die Frage nach der Fahreignung stellt,
    namentlich ob verkehrsrelevante altersbedingte kognitive Einschränkungen bestehen. Deshalb ist
    für die Beurteilung die Anwesenheit einer medizinischen Fachperson, d.h. eine Arztes, an der
    Kontrollfahrt erforderlich. Entsprechend ist die Anzahl der ärztlich begleiteten
    Kontrollfahrten bei Senioren um ein Vielfaches höher als die Anzahl der nicht ärztlich
    begleiteten Kontrollfahrten.

-   Führerausweise mit Beschränkungen (Grafik 5)
    Folgende Beschränkungen der Fahrberechtigung sind bei Senioren von besonderem Interesse:
    — 05.01: Beschränkung auf Fahrten nur bei Tag
    — 05.02: Gebietsbeschränkung (Fahrten nur innerhalb einer bestimmten Region resp. einem
       bestimmten Umkreis
    — 05.04: Beschränkung auf Fahrzeuge mit einer bestimmten Höchstgeschwindigkeit
    — 05.07: Beschränkung auf Fahrten unter Ausschluss von Autobahnen
    — 10.02: Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe

    Im Kanton Zürich sind seit 2010 nur wenige dieser Beschränkungen der Fahrberechtigung bei
    Senioren angeordnet (und entsprechende Führerausweise ausgestellt) worden, nämlich total
    133.

    Signifikant zugenommen haben bei den Senioren in den letzten beiden Jahren nur die
    Beschränkungen auf Fahrten bei Tageslicht (05.01)

    Beschränkungen können nur angeordnet werden, wenn sie von einem Stufe-4-Arzt entsprechend
    empfohlen werden, und auch das nur, wenn die Verkehrssicherheit damit nicht gefährdet wird
    (Art. 34 Abs. 2 VZV). Würden Stufe-4-Ärzte solche Beschränkungen häufiger empfehlen/gut-
    heissen, würde das StVA auch mehr solche Beschränkungen anordnen. Die statistische
    Irrelevanz solcher Beschränkungen hat damit nichts mit der Haltung der AMA-Verantwortlichen
    dazu zu tun, sondern offensichtlich mit der Überzeugung der zuständigen Verkehrsmediziner, die
    in Beschränkungen offensichtlich nur in seltenen Fällen ein probates Instrument zur
    Weiterbelassung des Führerausweises bei Senioren sehen.

—   Erste Erfahrungen mit der Neuregelung der Kontrolluntersuchungen
    für ältere Fahrzeuglenker

    Es sind derzeit nur beschränkte Aussagen dazu möglich. Bis zur Einführung des Stufensystems
    am 1.7.2016 konnten alle Hausärzte die periodische Kontrolluntersuchung für Senioren
    durchführen. Nach der Einführung bestand bis zum 31.12.2017 eine Übergangsregelung (Art.
    151j Abs. 6 VZV). Bis dahin durften auch Ärzte, die noch über keine Stufenanerkennung
    verfügten, die Kontrolluntersuchungen weiterhin durchführen. Erst ab 1.1.2018 ist die
    Anerkennungsstufe 1 dafür zwingend erforderlich.

    Um die Anerkennungsstufe 1 zu erhalten, müssen Ärzte über Kenntnisse und Fähigkeiten zur
    Fahreignungsbe.uheilung verfügen. die im Einzelnen in Anhang Ibis VZV festgelegt sind (Art. 5b
    Abs. 1 VZV). Sie können selbst entscheiden, wie sie sich dieses Knowhow aneignen, ob im
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Selbststudium oder in einem Kurs, der beispielsweise von der Schweizerischen Gesellschaft für
Rechtsmedizin (SGRM) angeboten wird (Kursdauer beträgt einen Tag). Die Ärzte können mittels
Selbstdeklaration unter www.medtraffic.ch (getragen von der SGRM und der Vereinigung der
Strassenverkehrsämter asa) bestätigen, dass sie über die notwendigen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügen. Damit ist die Hürde für die Ärzte, die Anerkennungsstufe 1 zu erwerben
und die Senioren-Kontrolluntersuchungen für ihre Patienten weiterhin durchzuführen recht tief.

Derzeit verfügen 1053 Ärzte über die Anerkennungsstufe 1 im Kanton Zürich (Quelle: SARI,
Stand 5.10.2018). Ob seit der Einführung des Stufensystems Veränderungen in der
Preisgestaltung der Ärzte für Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben, ist dem
Strassenverkehrsamt nicht bekannt. Die Ärzte legen die Preise für die Untersuchungen selber
fest und stellen diese der betroffenen Person auch selbst in Rechnung. Kantonale Vorgaben
bezüglich Preisgestaltung existieren im Kanton Zürich derzeit ebensowenig wie - soweit bekannt -
in den umliegenden Kantonen.

Betroffene Seniorinnen und Senioren können frei wählen, bei welchem Arzt der
Anerkennungsstufe 1 in der Schweiz sie die Untersuchung machen wollen.

05.10.2018/GSC/KT2
Anhang: Statistiken

Grafik 1: Über 69jährige Senioren mit Führerausweis Kat. B im Kanton ZH

           Anzahl FA-Inhaber Kat. B.               Jahr    Anzahl Aufforderungen zur           Anzahl
< 20 20 - 29 30 - 69       > 69          Total             verkehrsmedizin. Kontrolle       Totalverzichte

                          62'387       822'317     2002
                          67'113       840'644     2003
                           70'867      855'517     2004
                           74'165      868'619     2005              51'936                     4'196
                           77'557      882'753     2006              50'404                     3'921
                           80'791      899'360     2007              54'157                     3'955
                           84'933      920'315     2008              63'554                     4'010
                           88'646      937'340     2009              74'169                     4'728
                          93'088       953'147     2010              65'432                     3'765
                          98'422       978'790     2011              73'754                     4'313
                          103'950      1'006'23    2012              71'664                     4'058
                          110'698      1'034'65    2013              79'455                     4'152
                          118'254      1'063'53    2014              86'253                     4'146
                          125'204      1'090'47I   2015              80'558                     4'917
                          132'615      1'118'42;   2016              83'016                     4'882
                          139'839      1'144'63    2017              91'623                     5'066

Quellen:                  Bestandesstatistik des StVA ZH          Abteilungsstatistik AMA
Anhang: Statistiken

Grafik 2: Massnahmen gegenüber Senioren im Kanton Zürich und schweizweit

                    Total Adm.MN           davon Verwarnungen              davon Entzüge u.dgl.
  Alter      70 - 74          75 -               70 - 74          75 -         70 - 74          75 -
  2007 (2433)      356 (3440)       472    (962)       114 (1031)       95 (1222)    181 (2031)      246
  2008 (2640)      387 (3696)      610     (1011)     134 (1086)       164 (1326) 194 (2168)         290
  2009 (2996)      462 (4209)      750     (1154)     164 (1208)       165 (1522)    238 (2479)      416
  2010 (3652)      492 (5082)       856    (1233)      191 (1326)      199 (1867)    248 (3037)      494
  2011 (3726)      470 (4961)       801    (1075)      174 (1135)       87 (2215)    250 (3166)      471
  2012 (3814)      592 (5206)       889    (1286)      244 (1295)      238 (2124)    303 (3335)      518
  2013 (3823)      499 (4831)       727    (1195)      189 (1210)      169 (2223)    261 (3041)      443
  2014 (4190)      555 (5545)       911    (1297)      188 (1290)      212 (2311)    307 (3393)      556
  2015 (4687)      625 (6101)        977   (1539)       252 (1534)     241 (2462)    306 (3623)      623
  2016 (5213)      732 (6479)      1071    (1540)       268 (1549)     263 (2948) 403 (3989)         630
  2017 (6405)      707 (7061)       1009   (1568)        245 (1512)    267 (3912)    384 (4456)      595
 07 -17 (+163%)  +99%   (+105%)   +114%    (+63%) +115% (+47%) +112% (+225%) +112% (+119%) +141%

 Zahlen in Klammern: Schweiz total

 Quelle: ADMAS-Statistiken 2008 - 2017, Bundesamt für Strassen ASTRA,
 vgl. http://www.astra.admin.ch/dokumentation/00119/00218/index.html?lang=de
Anhang: Statistiken

Grafik 3: Entwicklung Sicherungsentzüge bei Senioren' wegen Nichteignung
(Krankheit/Gebrechen [Grund 09]) im Kanton Zürich'

    Jahr               Anzahl
    2013                195
    2014                 251
    2015                 323
    2016                 369
    2017                 395

Quelle: VIACAR, Stand 02.10.2018

1 70 Jahre und älter
2 Diese Statistik ist ungenau und mit grosser Vorsicht zu geniessen, weil darin all jene Fälle, in denen nach dem
Sicherungsentzug eine neue Verfügung (z.B. Aufhebung) mit neuem Verfügungsdatum ergangen ist, nicht mehr
aufgeführt sind, weil die Erfassung des neuen Vorgangs in VIACAR durch Oberschreiben der alten
Massnahmenzeile erfolgt. Damit gehen die Daten des vormaligen Sicherungsentzugs verloren. Darin dürfte
zumindest teilweise begründet liegen, weshalb die Anzahl Sicherungsentzüge gemäss dieser Statistik tendenziell
immer mehr zunimmt: Je älter ein Fall, desto grpsser die Wahrscheinlichkeit, dass ein fruherer Sicherungsentzug
im System überschrieben wurde und nun in der Statistik per 02.10.18 nicht mehr erscheint.
Anhang: Statistiken

Grafik 4: Kontrollfahrten Seniorinnen und Senioren

     Jahr      Alter   KF        bestanden2        KF         bestanden4   KF
                       mit Arzt'                   ohne Arzt'              total
                                                                                 -,
     2016      70-74   37        43.7 %            5          60.0 %       42
               75 +    171       52.8 %            8          80.0 %       179
                       208                         13                      221
     2017      70-74   22        82.4 %            3          66.7 %       25
               75+     97        48.7 %            3          50.0 %       100
                       119                         6                       125
     2018      70-74   19          62.5 %          2               100 %   21
               75+     64          40.8 %          1               100 %   65
                        83                         3                       86

 Quelle: VIACAR (Kernapplikation Strassenverkehrsamt Kt. Zürich)
 1 Alle terminierten Kontrollfahrten mit Arzt
 2 Bezieht sich auf die konkret durchgeführten Kontrollfahrten
 3 Alle terminierten Kontrollfahrten ohne Arzt
 4 Bezieht sich auf die konkret durchgeführten Kontrollfahrten
Anhang: Statistiken

Grafik 5: Anzahl ausgestellter Führerausweise mit Beschränkungen durch das Strassenverkehrsamt Zürich
                                                           (Stand 26.09 2018)
Austellungsjahr
                                                                                Anmerkung zur Statistik:
Führerausweis     05.01        05.02       05.04       05.07        10.02
Alu.,       ,on zum /eitpunkt der FA-Ausstel ung 0-59 Jahr t
                                                                                Die Statistik erfasst alle Führerausweise, welche seit
2005                                                                        1
                                                                                01.01.2005 bis 25.09.2014Datenstand) ausgestellt
2007                                                            1
                                                                                worden sind und in welchen eine oder mehrere
2010                       3                       1
                                                                                Auflagen/Beschränkungen der folgenden Art
2011                       1
                                                                                angeordnet worden sind: 05.01 / 05.02 / 05.04 / 05.07
2012                       2                                                1
                                                                                / 10.02.
2013                       3                                                2
2014                       1
                                                                                Bei insgesamt acht Personen wurden zwei
2015                       1
                                                                                Auflagen/Beschränkungen gleichzeitig angeordnet.
2016                       3
2017                       2
                                                                                Das Jahr zeigt jeweils das Ausstellungsjahr des
2018                       2                                    1
                                                                                Führerausweises, geordnet nach Alter der Person
Gesamtergebnis            18                       1            2           4
                                                                                zum Zeitpunkt des Ausstellungsjahres. Jahre, In
Alter der Person zum Zeitpunkt der FA-Ai ,
                                                                                denen keine FA mit Beschränkungen ausgestellt
2012                      1
                                                                                wurden, werden nicht aufgeführt.
2013                      1
2014                      1
                                                                                In der Statistik sind auch Führerausweise aufgeführt,
2015                      1
                                                                                die mittlerweile (Datenstand 25.09.2018) gelöscht
2016                      1
                                                                                sind oder auf den der/die Betroffene
2017                      1
                                                                                zwischenzeitlich freiwillig verzichtet hat.
Gesamtergebnis           6
Alter der Person zum Zeitpunkt rl,
2010                       3
2011                       7                                                    Dle Auflage 05.02 (Beschränkung auf Fahrten inner-
2012                       2                                    1               halb eines bestimmten Umkreises) wurde in 2017
2013                      4                                                     und 2018 in jeweils einem Fall angeordnet. Einmal
"2014                      2                                                    hatte der/die Betroffene einen Führerausweis der
2015                       3                                    1               Kategorie M (Motorfahrrad) und es wurden med.
2016                      4                                                     Auflagen sowie die Beschränkung auf Fahrten inner-
2017                      13                                                    halb des Wohnortes angeordnet. Im anderen Fall
2018                      11                                                    war der/die Betroffene Inhaber eines Führeraus-
Gesamtergebnis            49                                   12               weises der Kategorie F (Motorfahrzeug mit einer
Alter der Person zum Zeitpunkt der FA-Ausstel ung 80-89 Jahre                   Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h) und es wurde
2005                      1                                    1                die Beschränkung auf Fahrten im Umkreis von 5 km
2008                      1                                                     vom Wohnsitz unter Ausschluss von Dämmerungs-
2009                      1                        1                            und Nachtfahrten angeordnet.
'2010                      5                                    1
2011                       3                                    A
2012                       7                                    1               Fazit der Statistik:
2013                       2                                    3
2014                       2                                                    Auffallend ist eine Zunahme der Anordnung der
2015                      1                                     1               Beschränkung/Auflage 05.01 (keine Dämmerungs-
2016                       2                                    4               und Nachtfahrten) seit 2017 bei Personen welche
2017                       9                                    1               zwischen 70 und 89 Jahre alt sind.
2018                       7           1                        2
Gesamtergebnis            41           1           1           19
Alter der Person zum Zeitpunkt der FA-Ausstel ung 904
2010                       2                                                    Legende:
2011                       1                                                    '05.01      Beschränkung auf Fahrten nur bei Tag
'2012                      1                                    1               '05.02      Beschränkung auf Fahrten innerhalb der
2013                                                                                        Region/in einem Umkreis von ... km
2016                       1                                                    05.04       Beschränkung auf Fahrzeuge mit einer
' 2017                                 1                                                    Höchstgeschwindigkeit
Gesamtergebnis             5           1                        4               05.07       Fahren auf Autobahnen nicht erlaubt
TOTAL                  11              2           2           37           4   10.02       Angepasste Schaltung: Automatikgetriebe
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