FAQ Bereich "Gastgewerbe" - Stand: 14. Mai 2021
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Restaurationsbetriebe (nur mit gültiger Wirtschaftsbewilligung): Ab 19. April 2021 können Restaurants können den Aussenbereich öffnen (Öffnungszei- Restaurants draussen wieder ten: 6.00 - 23.00 Uhr). Es gilt eine Sitzpflicht, es dürfen maxi- öffnen. Welche Regeln gel- mal vier Personen zusammensitzen (Ausnahme: Eltern mit ih- ten? ren Kindern), und alle müssen ihre Kontaktdaten abgeben. Die Gäste müssen zudem - ausser während der Konsuma- tion - eine Maske tragen. Zum Schutz der Gäste muss zwi- schen den Tischen ein Abstand von 1,5 Meter eingehalten werden oder als Alternative eine Abschrankung angebracht werden. Das Personal trägt immer eine Maske. Was gilt als Aussenbereich? Als Aussenbereich gelten Terrassen und deren Bereiche aus- serhalb eines Gebäudes, die eine freie Zirkulation der Luft ge- währleisten. Eine Mall in einem Einkaufscenter gilt nicht als Aussenbe- reich. Können Restaurantterrassen Eine Überdachung der Terrassen oder des Aussenbereiches regenfest gemacht werden, ist möglich. Ist eine Überdachung vorhanden, so dürfen allfäl- mit Dach und Seitenwänden? lige Seitenplanen maximal die Hälfte der Seiten bedecken. Wichtig ist, dass die Luft frei zirkulieren kann. Sind zu mehr als der Hälfte der Seiten Abschrankungen vor- handen, darf keine Überdachung vorhanden sein (einzelne Sonnenschirme gelten nicht als Überdachung; eine umfas- sende Abdeckung durch einen Sonnenschutz hingegen schon. Wir haben ein Familienfest Nein, das ist noch nicht möglich. Bei einem privaten Fest sind auf der Restaurantterrasse. nur 15 Personen erlaubt, auch auf einer Restaurantterrasse. Es kommen 50 Gäste. Sind Stehtische erlaubt? Nein. Für alle Gäste gilt eine Sitzpflicht. Dürfen die Toiletten im Res- Ja. Es muss die Schutzmaske getragen werden. taurant von den Gästen ge- nützt werden? Sperrstunde: Welche Öffnungszeiten Restaurants in Hotel dürfen bis 23.00 Uhr geöffnet sein. Es gelten für Hotelgäste? dürfen allerdings nur Hotelgäste verpflegt werden. Das Schutzkonzept ist einzuhalten (max. 4 Personen pro Tisch, Sitzpflicht während Konsumation, Abstand zwischen Gästegruppen, Kontaktdatenerfassung). Welche Öffnungszeiten Ab 06.00 bis 23.00 Uhr offen halten dürfen Lieferdienste, gelten für Take-Aways und Take-Away- und Drive-In-Angebote, sofern gewährleistet wird, Drive-In? dass Ansammlungen vermieden werden und die Konsumation nicht vor Ort stattfindet. Betriebe, welche über keine gastgewerbliche Bewilligung ver- fügen, müssen sich an die Schliessungszeiten gemäss Ruhe- tags- und Ladenschlussgesetz (RLG) halten. Lieferservice: Welche Öffnungszeiten Sie dürfen zwischen 06.00 und 23.00 Uhr geöffnet sein. gelten für Lieferdienste für Mahlzeiten?
Einzelanlässe: Welche Öffnungszeiten Einzelanlässe (Veranstaltungen) mit Konsumation sind weiter- gelten für Einzelanlässe (be- hin nicht möglich. willigungspflichtige Veran- An nicht bewilligungspflichtigen privaten Veranstaltungen die staltungen)? nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Betrieben stattfinden, dürfen in Innenräumen höchsten 10 Personen teil- nehmen. Trifft man sich draussen im Familien- und Freundes- kreis, sind 15 Personen erlaubt. Kinder werden mitgezählt. Solche Treffen sind auf Personen aus wenigen Haushalten zu beschränken. Vermietung gastgewerblicher Gemäss Artikel 5a der Covid-19-Verordnung besondere Lage Räumlichkeiten: ist der Betrieb von Restaurants und Bars mit wenigen Aus- Kann ein Restaurant seine nahmen verboten. Räumlichkeiten für private Ein Saal kann für eine zulässige Veranstaltung vermietet wer- Veranstaltungen vermieten? den (z.B. firmeninterne Sitzung, welche nicht online durchge- führt werden kann¹). Es gilt zu beachten: – Den teilnehmenden Personen dürfen Essen und Trinken zur Verfügung gestellt werden. Die Darreichungsform ori- entiert sich dabei strikt an Lieferdiensten oder Takeaway- Betrieben. Das heisst, dass einzig die Bereitstellung der Speisen und Getränke möglich ist, die Bedienung der Gäste jedoch unzulässig ist. ¹ zulässige Veranstaltungen werden in Art. 6 Abs. 1 der Co- vid-19-Verordnung besondere Lage abschliessend aufgezählt. Veranstaltung im Familien – Es dürfen maximal 15 Personen teilnehmen, sofern die und Freundeskreis in gemie- Raumgrösse angemessen ist. teten Innenräumen – Der gemietete Raum darf nur für die eingeladenen Perso- nen zugänglich sein. – Im gemieteten Saal gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. – Die Erarbeitung und Umsetzung eines Schutzkonzeptes ist notwendig. Die Verantwortung betr. Schutzkonzept und dessen Umsetzung obliegt dem Organisator. Der Vermie- ter des Saals muss über ein Schutzkonzept für den Saal verfügen (Reinigung, Bereitstellung von Desinfektionsmit- teln etc.). – Das Schutzkonzept muss den Vorgaben nach Artikel 4 Art. 4 der Covid-19-Verordnung besondere Lage entsprechen und die Schutzmassnahmen festlegen, die an der Veran- staltung gelten (bspw. auch betr. regelmässiges Lüften, falls keine mechanische Lüftung vorhanden ist). Dazu ge- hören auch Massnahmen bei der Verpflegung (Abstände etc.). Zielführend bei der Konsumation ist die Anwendung der Regeln, die generell im Gastronomiebereich gelten (im Sinne von Art. 5a Abs. 3 der Covid-19-Verordnung beson- dere Lage), oder eine Vorschrift betr. Abstand zwischen den anwesenden Personen. Weil bei der Verpflegung keine Maske getragen wird, muss der Organisator die Kon- taktdaten erheben (ausser der Abstand wird bei der Kon- sumation immer eingehalten. Veranstaltung (z.B. Kurse – Es dürfen maximal 15 Personen teilnehmen, sofern die und Seminare im öffentlichen Raumgrösse angemessen ist. Bereich, Vorstandssitzung – Der gemietete Raum darf nur für Teilnehmer zugänglich von Verein, etc.) sein. – Im gemieteten Saal gilt grundsätzlich eine Maskenpflicht. – Ein Schutzkonzept durch den Veranstalter ist notwendig. Das Schutzkonzept muss den Vorgaben nach Artikel 4 ent- sprechen und die Schutzmassnahmen festlegen, die an der Veranstaltung gelten, bspw. auch betr. regelmässiges Lüften, falls keine mechanische Lüftung vorhanden ist. Der Abstand von 1.5 Meter muss zwischen den Personen auch
während dem Konsum von Speisen und Getränken einge- halten werden. Wird dieser Abstand bei der Konsumation oder in anderen Momenten, in denen keine Maske getra- gen werden kann, stets eingehalten, ist die Erhebung der Kontaktdaten nicht erforderlich. Innerbetriebliche Veranstal- – Es ist keine maximale Anzahl an Personen definiert. Ein- tungen (innerbetriebliche Se- geschränkt wird die Anzahl Personen durch die Fläche des minare) Raumes. – Der Arbeitgeber muss gewährleisten, dass die Arbeitneh- merinnen und Arbeitnehmer die Empfehlung des BAG be- treffend Hygiene und Abstand einhalten können. Hierzu sind entsprechende Massnahmen vorzusehen. – Im gemieteten Saal gilt auch gestützt auf arbeitsrechtliche Vorgaben grundsätzlich eine Maskenpflicht. – Anwendbar bei der Konsumation sind die Regelungen für Betriebskantinen: der Abstand von 1.5 Meter zwischen den Personen muss auch während dem Konsum von Speisen und Getränken eingehalten werden. Maskentragpflicht: Für wen gilt die Maskentrag- Die Maskentragpflicht gilt schweizweit seit dem 19. Oktober pflicht im Gastgewerbe? 2020 für alle Gäste – ausser während der Konsumation - und für das Personal, das dort arbeitet. In welchen Räumen gilt die Die Maskentragpflicht gilt für öffentlich zugängliche Innen- Maskentragpflicht? räume. Als «Innenräume» gelten Geschäfte, Einkaufszentren, Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe wie Museen, Bibliotheken, Kinos, Theater oder Konzertlokale, Restaurations-, Bar- oder Clubbetriebe, Dienstleistungsbetriebe wie Poststellen, Banken oder Reisebüros, Zugangsbereiche des öffentlichen Verkehrs (Bahnhöfe, Flughäfen, Bus-/Tramperrons), Hotels und Beherbergungsbetriebe, Gesundheitseinrichtungen wie Arztpraxen oder Spitäler, Kirchen und religiöse Stätten, die entweder aus touristischem Interesse oder aber zum Besuch einer religiösen Veranstaltung aufgesucht werden. Muss das Küchenpersonal Gemäss Art. 10 Abs. 1bis der Covid-19-Verordnung besondere eine Maske tragen, wenn der Lage gilt für sämtliche Arbeitnehmende grundsätzlich eine Mindestabstand zwischen Maskentragpflicht in Innenräumen. Eine Ausnahme ist nur dem Personal eingehalten möglich für Arbeitsplätze, bei denen das Tragen der Maske werden kann? wegen der Art der Tätigkeit nicht möglich ist, bspw. in einem Teil der Küche, in dem eine starke Dampfentwicklung stattfin- det. In solchen Fällen kann die dort arbeitende Person auf das Tragen einer Maske verzichten; es müssen aber nach Art. 10 Abs. 2 der Covid-19-Verordnung besondere Lage weitere or- ganisatorische Massnahmen getroffen werden, z.B. Abschran- kungen. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Vorgaben im Merkblatt des SECO für Arbeitgeber, auf S. 2 unter «Gemein- same Arbeitsräume» verwiesen. Abstand halten und Sitzpflicht bei Hotelgästen: Wie viele Personen dürfen im Maximal vier Personen sind erlaubt. Dabei wird strengstens Restaurant an einem Tisch empfohlen, dass diese Personen aus max. 2 Haushalten sitzen? stammen. Ausgenommen sind Familien, die im selben Haushalt leben und sich ohnehin täglich begegnen, dürfen am selben Tisch sitzen, auch wenn es sich um mehr als vier Personen handelt. Eine Altersgrenze der Kinder oder eine biologische Verwandt- schaft sind dabei nicht relevant.
Welcher Mindestabstand gilt Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne, seitlich und zwischen den einzelnen nach hinten ein 1,5-Meter-Abstand von Tischkante zu Tisch- Tischen sitzender Gäste- kante eingehalten werden. Befindet sich eine Trennwand zwi- gruppen? schen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand. Dürfen an einem langen Tisch Ja, wenn der erforderliche Abstand eingehalten, respektive mehrere Gästegruppen à 4 eine Abtrennung gewährleistet ist (Anhang Ziffer 3.3 der Co- Personen sitzen? vid-19-Verordnung besondere Lage). Konsumation sitzend / ste- Die Konsumation ist nur noch sitzend erlaubt, unabhängig da- hend: von, ob es sich um Innenräume oder Gästebereiche im Freien handelt. Was gilt an einer Bartheke Sofern der erforderliche Abstand eingehalten wird, respektive (betrifft aktuell nur Hotel- eine Abtrennung gewährleistet ist, dürfen verschiedene Gäs- gäste)? tegruppen à je 4 Personen nebeneinander sitzen. Was genau muss im Detail Siehe dazu das Schutzkonzept für das Gastgewerbe vom 22. beachtet werden? Dezember 2020. Achtung, es ist darauf zu achten dass das Schutzkonzept stets aktuell ist. Erhebung von Kontaktdaten: Erhebung Kontaktdaten: Es gilt die Pflicht zur Erhebung der Kontaktdaten von allen Gästen. Davon ausgenommen ist die Erhebung der Kontakt- daten von Kindern, die mit ihren Eltern anwesend sind. Welche Kontaktdaten Zu den obligatorischen Kontaktdaten gehören Name, Vor- müssen erhoben werden? name, Postleitzahl, Handy-Nummer, E-Mail-Adresse, Tischnummer, sowie Zeit des Eintritts und des Austritts aus dem Betrieb. Siehe Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epiedemie (VCov19) vom 13.10.2020: 835a - Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (VCov19). Die Kontaktinformationen müs- sen während 14 Tagen (Inkubationszeit) aufbewahrt werden. Danach werden die Daten gelöscht. Muss ich meine Kontakt- Ja. Dazu verpflichtet die Verordnung zur besonderen Lage. daten angeben? Kontaktlisten sind ein wichtiges Instrument, wenn an einer Veranstaltung oder Institution die Schutzmassnahmen wie Ab- stand oder Barriere nicht eingehalten werden können. Falls sich später herausstellt, dass man nahen Kontakt zu einer er- krankten Person hatte, wird man informiert und begibt sich in Quarantäne.
Kantinen: Betriebskantinen Verpflegung in Betriebskantinen: ausschliesslich im betreffen- Was gilt in Betriebskantinen? den Betrieb arbeitende Personen. Folgendes ist einzuhalten: 1. für die Konsumation im Restaurationsbereich gilt eine Sitz- pflicht, 2. bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden; Verpflegung in Mensen oder Tagesstrukturangeboten der obli- gatorischen Schulen: ausschliesslich Schüler/innen, Lehrper- sonen sowie die Angestellten der Schule. Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz: Zwischen 06.00 – 22.00 Uhr dürfen Restaurationsbetriebe als Betriebskantinen für Berufstätige im Ausseneinsatz geöffnet sein. Welche Voraussetzungen Die Öffnungszeiten sind von 06 bis 22 Uhr beschränkt. gelten: Zugang darf nur für Berufstätigen aus den folgenden Bran- chen gewährt werden: Mitarbeitende im Landwirtschaftssektor (Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft), Handwerker, Bau- und Strassenarbeiter (Bauhaupt- und Ausbaugewerbe) sowie Berufstätige im Bereich Montageservice. Es dürfen nur Gäste bedient werden, für die eine Reservation vorliegt. Der Zugang zu den Sanitäranlagen ist sicherzustellen. Das Schutzkonzept der Betriebskantine muss allen rechtli- chen Vorgaben für Betriebskantinen entsprechen. Diese um- fassen insbesondere: Es gilt eine Sitzpflicht bei der Konsumation sowie eine allge- meine Maskenpflicht – ausser während der Konsumation. Auch bei der Konsumation muss der erforderliche Abstand von jeder Person eingehalten werden; Gästegruppen, die nahe zusammensitzen, sind nicht zulässig. Die Kontaktdaten sind von allen Personen zu erheben und während 14 Tagen aufzubewahren. Wie muss ich vorgehen, wenn ich mich in einer Die Mitarbeitenden aus den genannten Branchen müssen vor- solchen Kantine verpflegen gängig ihr Essen im entsprechenden Betrieb reservieren. möchte? Was muss ich tun, wenn ich Die Restaurationsbetriebe melden dies der Luzerner Polizei als Betriebskantine für per E-Mail (ggp@lu.ch). Berufstätige öffnen will?
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