FAQs - Covid19 in elementaren Bildungseinrichtungen

 
WEITER LESEN
Abteilung Gesellschaft und Arbeit       Stand: 17.10.2022

      FAQs – Covid19 in elementaren
      Bildungseinrichtungen

                                    1
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                                                                           Stand: 17.10.2022

Inhalt

  Allgemeines: Dauer, Schließung, Gültigkeit ........................................................................................ 3

  Gruppen: Wechsel, Dokumentation ..................................................................................................... 4

  Personal: Schutz, Praktika, Schwangerschaft ..................................................................................... 4

  Externe Personen, Elternabende, öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen .................................. 5

  Eltern: Betreten der Einrichtung, Bringen/Abholen, Eingewöhnung .................................................... 7

  Hygiene: Maßnahmen für Personen und Gegenstände ...................................................................... 7

  Verdachtsfalldefinition .......................................................................................................................... 9

  Maskenpflicht ..................................................................................................................................... 10

  Statusmeldung ................................................................................................................................... 10

  Weitere Kontaktadressen................................................................................................................... 10

                                                                          2
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                         Stand: 17.10.2022

Vorwort
Weiterhin gilt es, dem Wohl und den Bedürfnissen der Kinder, dem Schutz der
Betreuungspersonen und der Deckung des Betreuungsbedarfs gerecht zu werden.

Die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Covid19-Virus sind
Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden, das
Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie eine Impfung für Erwachsene und die richtige
Niesetikette (in Taschentuch, Ellenbeuge niesen).

Somit kann durch Schaffung dieser Grundlage ein pädagogischer Alltag in Kinderkrippen,
Kindergärten und im Hort mit beständiger Tagesroutine gelebt werden.

Allgemeines: Dauer, Schließung, Gültigkeit

  1. Darf der Erhalter die Kinderbetreuungseinrichtung selbstständig schließen?
        Die Schließung einer Einrichtung ist nach dem Epidemiegesetz 1950 grundsätzlich
        möglich und obliegt den Gesundheitsbehörden. Es ist in allen anderen Fällen strikt
        untersagt, am Eingang der Einrichtung ein Schriftstück mit dem Vermerk "Schließung"
        oder "geschlossen" anzubringen oder in einer anderen Form zu kommunizieren, dass
        die Einrichtung geschlossen ist.

  2. Dürfen Kinder, deren Eltern Covid-19 positiv sind, die Einrichtung besuchen?
       Kinder, deren Eltern bzw. Personen des gleichen Haushaltes COVID-19 positiv sind
       (unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht), dürfen die
       Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich nicht besuchen. Ausgenommen davon
       sind kürzlich genesene Kinder, deren positiver PCR-Test maximal 60 Tage zurückliegt.

 3. Dürfen Covid-19 positive Kinder die Einrichtung besuchen?
       Kinder, welche Covid-19 positiv sind, dürfen die Einrichtung nach § 28 Abs. 6 TKKG
       nicht besuchen.

  4. Welche Personen zählen zur Risikogruppe?
       Die Definition von Risikogruppen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit,
       Pflege und Konsumentenschutz finden Sie hier:
       https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=
       20011167

                                             3
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                          Stand: 17.10.2022

Gruppen: Wechsel, Dokumentation

  5. Gruppengröße
       Kinder können nach dem Konzept der jeweiligen Einrichtung betreut werden. Bei
       erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird eine Betreuung nach
       Stammgruppen empfohlen.

  6. Soll die genaue Gruppeneinteilung dokumentiert werden?
       Wie auch im regulären Betrieb ist die Anwesenheit der Kinder zu dokumentieren, es
       bleibt dem Erhalter bzw. der Einrichtung überlassen, jemanden damit zu betrauen.

 7. Darf der Morgenkreis stattfinden?
       Unter Berücksichtigung der Hygieneempfehlungen darf der Morgenkreis angeboten
       werden.

 8. Darf mit den Kindern kollektiv gesungen werden?
       Das kollektive Singen ist grundsätzlich mit genügend Abstand möglich.

 9. Dürfen Waldtage stattfinden?
       Waldtage dürfen stattfinden.

 10. Dürfen öffentliche Spielplätze benutzt werden?
       Öffentliche Spielplätze können genutzt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass
       möglichst keine anderen Personen vor Ort sind.

 11. Darf die Mittags-/Nachmittagsbetreuung weiterhin in Sammelgruppen
     stattfinden?

       Sammelgruppen können regulär stattfinden.

Personal: Schutz, Praktika, Schwangerschaft

 12. Covid-19 positives Personal
       Positives Personal kann grundsätzlich arbeiten, insofern die gesamte Zeit eine FFP2-
       Maske getragen wird. Essen, Trinken bzw. Pausen müssen einzeln und in einem
       separaten Raum erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, dass in diesen Fällen seitens

                                             4
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                              Stand: 17.10.2022

       des Arbeitgebers Tätigkeiten gefunden werden, welche keinen direkten Kontakt zum
       Kind erfordern. (z.B. administrative Tätigkeiten)

 13. Welchen Schutz gibt es für MitarbeiterInnen?
       Dazu wird auf die Vorgaben des BMSGPK und auf die dafür zuständigen Stellen
       (Arbeitnehmerschutz, etc.) verwiesen.
       https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1
       /Coronavirus.html

 14. Ist die Absolvierung eines Praktikums in den Kinderbetreuungseinrichtungen
     möglich?

       Praktika in Kinderkrippen, Kindergärten und im Hort sind grundsätzlich möglich.

 15. Mindestpersonaleinsatz
       Der     Mindestpersonaleinsatz    gemäß      §      29   Tiroler   Kinderbildungs-   und
       Kinderbetreuungsgesetz ist aufrecht zu erhalten.

 16. Schwangeres Personal
       Bei Fragen können sich öffentliche Einrichtungen an die Abteilung Gemeinden
       (gemeinden@tirol.gv.at) und private Einrichtungen an das Arbeitsinspektorat Tirol
       (tirol@arbeitsinspektion.gv.at) wenden.

Externe Personen, Elternabende, öffentliche Verkehrsmittel,
Veranstaltungen

 17. Dürfen externe Personen in die Einrichtung?
       Die Inanspruchnahme eines externen Zusatzangebotes ist grundsätzlich möglich. Bei
       erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird das Tragen einer FFP2-Maske
       empfohlen.

 18. Können Einzeluntersuchungen/Screeninguntersuchungen in der Einrichtung
     stattfinden?
       Einzeluntersuchungen von Kindern können grundsätzlich stattfinden. Bei erhöhten
       Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird eine Abklärung mit der Leitung der
       Einrichtung zur Höhe der Infektionszahlen vor Ort empfohlen.

                                               5
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                             Stand: 17.10.2022

 19. Können Externe außerhalb der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten nutzen? (z.B.
     Musikunterricht im Turnsaal)
       Unter Voraussetzung der Einhaltung von Hygiene- und Präventionsmaßnahmen sowie
       gründlicher    Reinigung/Desinfektion     der   genutzten   Oberflächen,   können   die
       Räumlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden.

 20. Können Elterngespräche/Elternabende/Feiern stattfinden?
       Elterngespräche können grundsätzlich stattfinden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in
       der Umgebung wird empfohlen, Gespräche telefonisch oder digital abzuhalten.
       Elternabende sind im Rahmen des dienstlichen Auftrags der PädagogInnen
       grundsätzlich erlaubt. Hier sollte eine Staffelung (möglichst für die einzelnen Gruppen
       zu verschiedenen Zeiten) vorgenommen werden, um größere Menschenansammlung
       zu vermeiden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird empfohlen, den
       Elternabend digital abzuhalten.
       Wichtig ist, hier immer die Hygieneregeln einzuhalten!
       Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird empfohlen, Veranstaltungen
       nicht abzuhalten.

 21. Vorgaben zu Veranstaltungen außerhalb der elementaren Bildungseinrichtung
       Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 TeilnehmerInnen sind ein COVID-19-
       Beauftragter      und        ein   COVID-19-Präventionskonzept      erforderlich.   Das
       Präventionskonzept ist für die Dauer der Veranstaltung bereit zu halten und auf
       Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen.

 22. Können Ausflüge stattfinden?
       Ausflüge können grundsätzlich stattfinden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der
       Umgebung wird empfohlen diese zu verschieben.
       Auf die Vorgaben zu Veranstaltungen außerhalb der elementaren Bildungseinrichtung
       (Punkt 21) wird hingewiesen.

 23. Können öffentliche Verkehrsmittel mit den Kindern genutzt werden?
       Ja, unter Einhaltung von Hygieneempfehlungen.

 24. Gibt es Regeln zur Schulreife-Feststellung?
       Kinder, die sich zur Schulreife-Feststellung in der Schule aufhalten, gelten als
       Schüler/innen. Sie sind während der Feststellung der Schulreife von der Pflicht,

                                                6
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                              Stand: 17.10.2022

       einen MNS oder eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen, insofern das
       Tragen in der betreffenden Schule angeordnet wurde.

Eltern: Betreten der Einrichtung, Bringen/Abholen, Eingewöhnung

 25. Dürfen Eltern für Gespräche (beispielsweise Einschreibung,
     Entwicklungsgespräch) in die Einrichtung?
           Grundsätzlich ja, unter Einhaltung der Hygieneempfehlungen.
           Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung sind Elterngespräche, wenn
           möglich, telefonisch bzw. digital abzuhalten oder zu verschieben.

 26. Gibt es eine Handhabung betreffend die Abholsituation in Einrichtungen?
       Grundsätzlich gilt es, Personenansammlungen im Eingangsbereich zu vermeiden.
       Beim Bringen bzw. Abholen der Kinder im Eingangsbereich ist unter Berücksichtigung
       der Anzahl der Kinder und der organisatorischen Möglichkeiten darauf zu achten, dass
       im Eingangsbereich keine „Stauzone“ entsteht.

Hygiene: Maßnahmen für Personen und Gegenstände

 27. Welche Hygienemaßnahmen sind im pädagogischen Alltag zu berücksichtigen?
       -     Altersgerechte Aufklärung: Bringen Sie den Kindern altersgerecht bei, warum
             Hygiene momentan besonders notwendig ist. Weisen Sie Kinder darauf hin, dass
             sie in die Armbeugen oder in Taschentücher niesen oder husten sollen und dass
             sie vermeiden sollen sich und andere im Gesicht zu berühren (vor allem Mund,
             Nase und Augen). Nicht notwendige, körperliche Kontakte sollten vermieden
             werden.
       -     Abstand halten: Kinder haben ein Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit. Abstand
             halten ist deswegen im Kinderbetreuungsalltag nicht immer möglich. Wenn Sie
             Kinder trösten, wickeln, beim An- und Ausziehen helfen o.Ä., vermeiden Sie den
             Kontakt auf gleicher Gesichtshöhe. Anschließend sollten das Gesicht und die
             Hände gewaschen werden.
       -     Händewaschen: Auch über den Tag verteilt, sollten Sie und die Kinder regelmäßig
             und gründlich die Hände waschen. Dies gilt vor allem auch nach dem Schnäuzen,
             Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von Essen und dem Einnehmen von
             Mahlzeiten, nach dem Wickeln oder der Benutzung der Toilette.

                                                 7
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                               Stand: 17.10.2022

       -   Wechselkleidung: Es wird empfohlen Wechselkleidung (z.B. Arbeitsoberteil) in der
           Einrichtung zu verwenden, um einer Virenverbreitung vorzubeugen.
       -   Toiletten: Gemeinsam genutzte Toiletten sollten zu keinen Stauzonen werden.

 28. Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die Raum- und Materialpflege zu
     setzten?
       -   Hygiene sicherstellen: Alle Sanitäranlagen sollten mit ausreichend Seife und
           Papierhandtüchern ausgestattet sein. Die Verwendung von einem Trinkbehälter,
           Schnuller, Besteck oder Schlafplatz (Bettbezug) durch mehrere Kinder soll
           dringend vermieden werden.
       -   Reinigung der Räumlichkeiten: Die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion von
           Gegenständen       (z.B.   Lichtschaltern)   und   Türklinken   im   Eingangs-    und
           Garderobenbereich, mit welchen Erziehungsberechtigte oder andere Personen in
           Kontakt kommen, ist regelmäßig durchzuführen.
       -   Regelmäßiges Lüften: Auch das regelmäßige, ausreichende Lüften der
           Räumlichkeiten (mindestens alle 20 Minuten, wenn möglich Querlüftung) sollte
           vorgenommen werden.
       -   Reinigung des Bildungsmaterials: Das Bildungsmaterial sollte bei Kontakt mit
           Speichel oder Abstoßungen des Körpers (z.B. Niesen) in jedem Fall und
           abgesehen davon regelmäßig gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden.

 29. Welche Hygienebestimmungen gelten beim Wickeln bzw. bei der Begleitung
     und Unterstützung des Toilettengangs?
       Nach dem Wickeln bzw. bei der Begleitung und Unterstützung des Toilettengangs
       sollten die Hände für mindestens 20 Sekunden mit Seife gewaschen werden.
       Einweghandschuhen können, wenn gewünscht, verwendet werden.
       Der Wickelbereich sollte regelmäßig gereinigt, gegebenenfalls desinfiziert werden.

 30. Welche Hygienebestimmungen gelten in Schlafräumen?
       Betten, Matratzen oder Stapelliegen sollten nur personalisiert verwendet werden.
       Matratzen und Stapelliegen sollen ohne Leintuch bzw. Unterlage gut belüftet und ohne
       gegenseitige Berührung gelagert werden. Das Bettzeug ist mindestens 1x die Woche
       zu wechseln und zu waschen.

 31. Ist eine Desinfektionsmöglichkeit für Erwachsene im Eingangsbereich
     erforderlich?
       Händedesinfektion ist für Erwachsene im Eingangsbereich zu ermöglichen.

                                                8
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                                Stand: 17.10.2022

 32. Darf in Kinderbetreuungseinrichtungen Handdesinfektion für Kinder angeboten
     werden?
       Unabhängig vom Fabrikant wird nach wie vor das Händewaschen mit Seife empfohlen.

Verdachtsfalldefinition

       Die Verdachtsfalldefinition COVID-19 ist mit der Abt. Landessanitätsdirektion
       abgestimmt.

       Fernbleiben vom Besuch von Bildungseinrichtungen

       Gerade bei Atemwegsinfektionen kann man aufgrund der Symptomatik nicht eindeutig
       auf den auslösenden Erreger rückschließen. Es erscheint daher nicht zielführend, dass
       v.a.     bei   Kindern       unter   10   Jahren   unspezifische   Symptome      „banaler“
       Atemwegsinfektionen (saisontypische Erkältungszeichen wie z.B. Schnupfen, milder
       Husten, jeweils ohne Fieber) ein Fernbleiben von der Bildungseinrichtung notwendig
       machen.
        Jedoch sollen Kinder bei Auftreten von Fieber, Erbrechen oder Durchfall der
              Bildungseinrichtung unbedingt fernbleiben.

       Abklärung von COVID-19-Verdachtsfällen bei Kindern

       Kinder unter 10 Jahren mit leichten Symptomen (Bindehautentzündung,
       Ohrenschmerzen        oder       Atemwegssymptome      wie   Schnupfen,     Husten    oder
       Halsschmerzen, jeweils ohne Fieber) müssen nicht in jedem Fall getestet werden.

       Es gilt zunächst durch Eltern (diese erkundigen sich bei Unsicherheit beim
       behandelnden Arzt oder Gesundheitsbehörde bzw. über die 1450-Hotline) abzuklären,
       ob das symptomatische Kind in den letzten 10 Tagen einer Situation mit erhöhtem
       Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 ausgesetzt war, wie z.B. Kontakt mit einem
       bestätigten Fall, insbesondere im gemeinsamen Haushalt. Trifft dies zu, sollte
       jedenfalls eine Abklärung mittels PCR-Testung erfolgen. Hat das Kind regelmäßigen
       engen Kontakt mit einer Person, die zu einer Risikogruppe gehört, kann es nach
       Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde ebenfalls getestet werden.

       Trifft jedoch keiner dieser Punkte zu, kann bei Kindern unter 10 Jahren von einer
       Testung auf COVID-19 abgesehen werden.

                                                  9
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                          Stand: 17.10.2022

       Bei Vorliegen von COVID-19 typischen Symptomen mit Fieber ohne erkennbare
       andere Ursache (z.B. anderes, bereits negativ getestetes Kind mit Fieber im Haushalt,
       Varizellen, Streptokokken-Angina, Grippe) soll auch bei Kindern unter 10 Jahren ein
       PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden.

       Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss die symptomatische Person zu
       Hause bleiben.

                         Allgemein gilt weiterhin, dass kranke Kinder nicht in die
                              Kinderbetreuungseinrichtungen kommen sollen.

Maskenpflicht

       Es besteht für elementarpädagogisches Personal grundsätzlich keine Verpflichtung
       zum Tragen einer FFP2-Maske. In folgenden Situationen ist dies jedoch empfohlen:

          Außerhalb des Gruppenraumes, speziell im Eingangsbereich und Sanitäranlagen
          Bei Elterngesprächen
          Bei Teamsitzungen

       Die Verpflichtung für externe Personen zum Tragen eines MNS ist nicht mehr
       aufrecht. Das Tragen einer FFP2-Maske ist jedoch empfohlen.

       Kinder, welche eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, müssen ebenfalls
       keine Maske tragen.

Statusmeldung

       Die Statusmeldung ist wöchentlich bei positiven Fällen in der Einrichtung abzugeben.
       Der Erhalter kann diese Aufgabe auch der Leitung übertragen.

       Falls die Dauer der Gültigkeit von den jeweiligen Absonderungsbescheiden nicht
       bekannt ist, kann die Dauer des Fernbleibens der Einrichtung verwendet werden.

Weitere Kontaktadressen

   -   Abt. Gesellschaft und Arbeit, Bereich Elementarbildung

                                             10
Abteilung Gesellschaft und Arbeit                                    Stand: 17.10.2022

               unter elementarbildung-meldung@tirol.gv.at

   -   Arbeitsrechtliche Angelegenheiten (private Kinderbetreuungseinrichtungen)

               Arbeiterkammer Tirol

               Tel: 0800 / 22 55 22 -14 14

               E-Mail: arbeitsrecht@ak-tirol.com

   -   Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol

               www.kinderbetreuung-tirol.at/

               Tel: (+43 512) 58 82 94

               E-Mail: office@kinderbetreuung-tirol.at

   -   Wirtschaftskammer (Fragen betreffend Entgeltfortzahlung)

               https://www.wko.at/

               Tel: +43 5 90 900 4352

   -   Dienstrechtliche Angelegenheiten (öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen)

               Abteilung Gemeinden

               Tel: 0512 / 508 – 2372

               E-Mail: gemeinden@tirol.gv.at

   -   Homepage Sozialministerium –Coronavirus

               www.sozialministerium.at

               Coronavirus Hotline (AGES): 0800 / 555 621

   -   Land Tirol

               www.tirol.gv.at

               Hotline des Landes: 0800 / 80 80 30

                                               11
Sie können auch lesen