FAQs - Covid19 in elementaren Bildungseinrichtungen
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Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 FAQs – Covid19 in elementaren Bildungseinrichtungen 1
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 Inhalt Allgemeines: Dauer, Schließung, Gültigkeit ........................................................................................ 3 Gruppen: Wechsel, Dokumentation ..................................................................................................... 4 Personal: Schutz, Praktika, Schwangerschaft ..................................................................................... 4 Externe Personen, Elternabende, öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen .................................. 5 Eltern: Betreten der Einrichtung, Bringen/Abholen, Eingewöhnung .................................................... 7 Hygiene: Maßnahmen für Personen und Gegenstände ...................................................................... 7 Verdachtsfalldefinition .......................................................................................................................... 9 Maskenpflicht ..................................................................................................................................... 10 Statusmeldung ................................................................................................................................... 10 Weitere Kontaktadressen................................................................................................................... 10 2
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 Vorwort Weiterhin gilt es, dem Wohl und den Bedürfnissen der Kinder, dem Schutz der Betreuungspersonen und der Deckung des Betreuungsbedarfs gerecht zu werden. Die wichtigsten Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung des Covid19-Virus sind Abstand halten, regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mindestens 20 Sekunden, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie eine Impfung für Erwachsene und die richtige Niesetikette (in Taschentuch, Ellenbeuge niesen). Somit kann durch Schaffung dieser Grundlage ein pädagogischer Alltag in Kinderkrippen, Kindergärten und im Hort mit beständiger Tagesroutine gelebt werden. Allgemeines: Dauer, Schließung, Gültigkeit 1. Darf der Erhalter die Kinderbetreuungseinrichtung selbstständig schließen? Die Schließung einer Einrichtung ist nach dem Epidemiegesetz 1950 grundsätzlich möglich und obliegt den Gesundheitsbehörden. Es ist in allen anderen Fällen strikt untersagt, am Eingang der Einrichtung ein Schriftstück mit dem Vermerk "Schließung" oder "geschlossen" anzubringen oder in einer anderen Form zu kommunizieren, dass die Einrichtung geschlossen ist. 2. Dürfen Kinder, deren Eltern Covid-19 positiv sind, die Einrichtung besuchen? Kinder, deren Eltern bzw. Personen des gleichen Haushaltes COVID-19 positiv sind (unabhängig davon, ob sie Symptome aufweisen oder nicht), dürfen die Kinderbetreuungseinrichtungen grundsätzlich nicht besuchen. Ausgenommen davon sind kürzlich genesene Kinder, deren positiver PCR-Test maximal 60 Tage zurückliegt. 3. Dürfen Covid-19 positive Kinder die Einrichtung besuchen? Kinder, welche Covid-19 positiv sind, dürfen die Einrichtung nach § 28 Abs. 6 TKKG nicht besuchen. 4. Welche Personen zählen zur Risikogruppe? Die Definition von Risikogruppen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz finden Sie hier: https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer= 20011167 3
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 Gruppen: Wechsel, Dokumentation 5. Gruppengröße Kinder können nach dem Konzept der jeweiligen Einrichtung betreut werden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird eine Betreuung nach Stammgruppen empfohlen. 6. Soll die genaue Gruppeneinteilung dokumentiert werden? Wie auch im regulären Betrieb ist die Anwesenheit der Kinder zu dokumentieren, es bleibt dem Erhalter bzw. der Einrichtung überlassen, jemanden damit zu betrauen. 7. Darf der Morgenkreis stattfinden? Unter Berücksichtigung der Hygieneempfehlungen darf der Morgenkreis angeboten werden. 8. Darf mit den Kindern kollektiv gesungen werden? Das kollektive Singen ist grundsätzlich mit genügend Abstand möglich. 9. Dürfen Waldtage stattfinden? Waldtage dürfen stattfinden. 10. Dürfen öffentliche Spielplätze benutzt werden? Öffentliche Spielplätze können genutzt werden. Es sollte darauf geachtet werden, dass möglichst keine anderen Personen vor Ort sind. 11. Darf die Mittags-/Nachmittagsbetreuung weiterhin in Sammelgruppen stattfinden? Sammelgruppen können regulär stattfinden. Personal: Schutz, Praktika, Schwangerschaft 12. Covid-19 positives Personal Positives Personal kann grundsätzlich arbeiten, insofern die gesamte Zeit eine FFP2- Maske getragen wird. Essen, Trinken bzw. Pausen müssen einzeln und in einem separaten Raum erfolgen. Es wird jedoch empfohlen, dass in diesen Fällen seitens 4
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 des Arbeitgebers Tätigkeiten gefunden werden, welche keinen direkten Kontakt zum Kind erfordern. (z.B. administrative Tätigkeiten) 13. Welchen Schutz gibt es für MitarbeiterInnen? Dazu wird auf die Vorgaben des BMSGPK und auf die dafür zuständigen Stellen (Arbeitnehmerschutz, etc.) verwiesen. https://www.arbeitsinspektion.gv.at/Gesundheit_im_Betrieb/Gesundheit_im_Betrieb_1 /Coronavirus.html 14. Ist die Absolvierung eines Praktikums in den Kinderbetreuungseinrichtungen möglich? Praktika in Kinderkrippen, Kindergärten und im Hort sind grundsätzlich möglich. 15. Mindestpersonaleinsatz Der Mindestpersonaleinsatz gemäß § 29 Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz ist aufrecht zu erhalten. 16. Schwangeres Personal Bei Fragen können sich öffentliche Einrichtungen an die Abteilung Gemeinden (gemeinden@tirol.gv.at) und private Einrichtungen an das Arbeitsinspektorat Tirol (tirol@arbeitsinspektion.gv.at) wenden. Externe Personen, Elternabende, öffentliche Verkehrsmittel, Veranstaltungen 17. Dürfen externe Personen in die Einrichtung? Die Inanspruchnahme eines externen Zusatzangebotes ist grundsätzlich möglich. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen. 18. Können Einzeluntersuchungen/Screeninguntersuchungen in der Einrichtung stattfinden? Einzeluntersuchungen von Kindern können grundsätzlich stattfinden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird eine Abklärung mit der Leitung der Einrichtung zur Höhe der Infektionszahlen vor Ort empfohlen. 5
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 19. Können Externe außerhalb der Öffnungszeiten die Räumlichkeiten nutzen? (z.B. Musikunterricht im Turnsaal) Unter Voraussetzung der Einhaltung von Hygiene- und Präventionsmaßnahmen sowie gründlicher Reinigung/Desinfektion der genutzten Oberflächen, können die Räumlichkeiten außerhalb der Öffnungszeiten genutzt werden. 20. Können Elterngespräche/Elternabende/Feiern stattfinden? Elterngespräche können grundsätzlich stattfinden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird empfohlen, Gespräche telefonisch oder digital abzuhalten. Elternabende sind im Rahmen des dienstlichen Auftrags der PädagogInnen grundsätzlich erlaubt. Hier sollte eine Staffelung (möglichst für die einzelnen Gruppen zu verschiedenen Zeiten) vorgenommen werden, um größere Menschenansammlung zu vermeiden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird empfohlen, den Elternabend digital abzuhalten. Wichtig ist, hier immer die Hygieneregeln einzuhalten! Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird empfohlen, Veranstaltungen nicht abzuhalten. 21. Vorgaben zu Veranstaltungen außerhalb der elementaren Bildungseinrichtung Bei Zusammenkünften mit mehr als 500 TeilnehmerInnen sind ein COVID-19- Beauftragter und ein COVID-19-Präventionskonzept erforderlich. Das Präventionskonzept ist für die Dauer der Veranstaltung bereit zu halten und auf Verlangen der Bezirksverwaltungsbehörde vorzulegen. 22. Können Ausflüge stattfinden? Ausflüge können grundsätzlich stattfinden. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung wird empfohlen diese zu verschieben. Auf die Vorgaben zu Veranstaltungen außerhalb der elementaren Bildungseinrichtung (Punkt 21) wird hingewiesen. 23. Können öffentliche Verkehrsmittel mit den Kindern genutzt werden? Ja, unter Einhaltung von Hygieneempfehlungen. 24. Gibt es Regeln zur Schulreife-Feststellung? Kinder, die sich zur Schulreife-Feststellung in der Schule aufhalten, gelten als Schüler/innen. Sie sind während der Feststellung der Schulreife von der Pflicht, 6
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 einen MNS oder eine FFP2-Maske zu tragen, ausgenommen, insofern das Tragen in der betreffenden Schule angeordnet wurde. Eltern: Betreten der Einrichtung, Bringen/Abholen, Eingewöhnung 25. Dürfen Eltern für Gespräche (beispielsweise Einschreibung, Entwicklungsgespräch) in die Einrichtung? Grundsätzlich ja, unter Einhaltung der Hygieneempfehlungen. Bei erhöhten Fallzahlen/Clustern in der Umgebung sind Elterngespräche, wenn möglich, telefonisch bzw. digital abzuhalten oder zu verschieben. 26. Gibt es eine Handhabung betreffend die Abholsituation in Einrichtungen? Grundsätzlich gilt es, Personenansammlungen im Eingangsbereich zu vermeiden. Beim Bringen bzw. Abholen der Kinder im Eingangsbereich ist unter Berücksichtigung der Anzahl der Kinder und der organisatorischen Möglichkeiten darauf zu achten, dass im Eingangsbereich keine „Stauzone“ entsteht. Hygiene: Maßnahmen für Personen und Gegenstände 27. Welche Hygienemaßnahmen sind im pädagogischen Alltag zu berücksichtigen? - Altersgerechte Aufklärung: Bringen Sie den Kindern altersgerecht bei, warum Hygiene momentan besonders notwendig ist. Weisen Sie Kinder darauf hin, dass sie in die Armbeugen oder in Taschentücher niesen oder husten sollen und dass sie vermeiden sollen sich und andere im Gesicht zu berühren (vor allem Mund, Nase und Augen). Nicht notwendige, körperliche Kontakte sollten vermieden werden. - Abstand halten: Kinder haben ein Bedürfnis nach Nähe und Geborgenheit. Abstand halten ist deswegen im Kinderbetreuungsalltag nicht immer möglich. Wenn Sie Kinder trösten, wickeln, beim An- und Ausziehen helfen o.Ä., vermeiden Sie den Kontakt auf gleicher Gesichtshöhe. Anschließend sollten das Gesicht und die Hände gewaschen werden. - Händewaschen: Auch über den Tag verteilt, sollten Sie und die Kinder regelmäßig und gründlich die Hände waschen. Dies gilt vor allem auch nach dem Schnäuzen, Niesen oder Husten, vor der Zubereitung von Essen und dem Einnehmen von Mahlzeiten, nach dem Wickeln oder der Benutzung der Toilette. 7
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 - Wechselkleidung: Es wird empfohlen Wechselkleidung (z.B. Arbeitsoberteil) in der Einrichtung zu verwenden, um einer Virenverbreitung vorzubeugen. - Toiletten: Gemeinsam genutzte Toiletten sollten zu keinen Stauzonen werden. 28. Welche Maßnahmen sind in Bezug auf die Raum- und Materialpflege zu setzten? - Hygiene sicherstellen: Alle Sanitäranlagen sollten mit ausreichend Seife und Papierhandtüchern ausgestattet sein. Die Verwendung von einem Trinkbehälter, Schnuller, Besteck oder Schlafplatz (Bettbezug) durch mehrere Kinder soll dringend vermieden werden. - Reinigung der Räumlichkeiten: Die Reinigung und gegebenenfalls Desinfektion von Gegenständen (z.B. Lichtschaltern) und Türklinken im Eingangs- und Garderobenbereich, mit welchen Erziehungsberechtigte oder andere Personen in Kontakt kommen, ist regelmäßig durchzuführen. - Regelmäßiges Lüften: Auch das regelmäßige, ausreichende Lüften der Räumlichkeiten (mindestens alle 20 Minuten, wenn möglich Querlüftung) sollte vorgenommen werden. - Reinigung des Bildungsmaterials: Das Bildungsmaterial sollte bei Kontakt mit Speichel oder Abstoßungen des Körpers (z.B. Niesen) in jedem Fall und abgesehen davon regelmäßig gereinigt und gegebenenfalls desinfiziert werden. 29. Welche Hygienebestimmungen gelten beim Wickeln bzw. bei der Begleitung und Unterstützung des Toilettengangs? Nach dem Wickeln bzw. bei der Begleitung und Unterstützung des Toilettengangs sollten die Hände für mindestens 20 Sekunden mit Seife gewaschen werden. Einweghandschuhen können, wenn gewünscht, verwendet werden. Der Wickelbereich sollte regelmäßig gereinigt, gegebenenfalls desinfiziert werden. 30. Welche Hygienebestimmungen gelten in Schlafräumen? Betten, Matratzen oder Stapelliegen sollten nur personalisiert verwendet werden. Matratzen und Stapelliegen sollen ohne Leintuch bzw. Unterlage gut belüftet und ohne gegenseitige Berührung gelagert werden. Das Bettzeug ist mindestens 1x die Woche zu wechseln und zu waschen. 31. Ist eine Desinfektionsmöglichkeit für Erwachsene im Eingangsbereich erforderlich? Händedesinfektion ist für Erwachsene im Eingangsbereich zu ermöglichen. 8
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 32. Darf in Kinderbetreuungseinrichtungen Handdesinfektion für Kinder angeboten werden? Unabhängig vom Fabrikant wird nach wie vor das Händewaschen mit Seife empfohlen. Verdachtsfalldefinition Die Verdachtsfalldefinition COVID-19 ist mit der Abt. Landessanitätsdirektion abgestimmt. Fernbleiben vom Besuch von Bildungseinrichtungen Gerade bei Atemwegsinfektionen kann man aufgrund der Symptomatik nicht eindeutig auf den auslösenden Erreger rückschließen. Es erscheint daher nicht zielführend, dass v.a. bei Kindern unter 10 Jahren unspezifische Symptome „banaler“ Atemwegsinfektionen (saisontypische Erkältungszeichen wie z.B. Schnupfen, milder Husten, jeweils ohne Fieber) ein Fernbleiben von der Bildungseinrichtung notwendig machen. Jedoch sollen Kinder bei Auftreten von Fieber, Erbrechen oder Durchfall der Bildungseinrichtung unbedingt fernbleiben. Abklärung von COVID-19-Verdachtsfällen bei Kindern Kinder unter 10 Jahren mit leichten Symptomen (Bindehautentzündung, Ohrenschmerzen oder Atemwegssymptome wie Schnupfen, Husten oder Halsschmerzen, jeweils ohne Fieber) müssen nicht in jedem Fall getestet werden. Es gilt zunächst durch Eltern (diese erkundigen sich bei Unsicherheit beim behandelnden Arzt oder Gesundheitsbehörde bzw. über die 1450-Hotline) abzuklären, ob das symptomatische Kind in den letzten 10 Tagen einer Situation mit erhöhtem Risiko einer Ansteckung mit COVID-19 ausgesetzt war, wie z.B. Kontakt mit einem bestätigten Fall, insbesondere im gemeinsamen Haushalt. Trifft dies zu, sollte jedenfalls eine Abklärung mittels PCR-Testung erfolgen. Hat das Kind regelmäßigen engen Kontakt mit einer Person, die zu einer Risikogruppe gehört, kann es nach Rücksprache mit der zuständigen Gesundheitsbehörde ebenfalls getestet werden. Trifft jedoch keiner dieser Punkte zu, kann bei Kindern unter 10 Jahren von einer Testung auf COVID-19 abgesehen werden. 9
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 Bei Vorliegen von COVID-19 typischen Symptomen mit Fieber ohne erkennbare andere Ursache (z.B. anderes, bereits negativ getestetes Kind mit Fieber im Haushalt, Varizellen, Streptokokken-Angina, Grippe) soll auch bei Kindern unter 10 Jahren ein PCR-Test auf SARS-CoV-2 durchgeführt werden. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses muss die symptomatische Person zu Hause bleiben. Allgemein gilt weiterhin, dass kranke Kinder nicht in die Kinderbetreuungseinrichtungen kommen sollen. Maskenpflicht Es besteht für elementarpädagogisches Personal grundsätzlich keine Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske. In folgenden Situationen ist dies jedoch empfohlen: Außerhalb des Gruppenraumes, speziell im Eingangsbereich und Sanitäranlagen Bei Elterngesprächen Bei Teamsitzungen Die Verpflichtung für externe Personen zum Tragen eines MNS ist nicht mehr aufrecht. Das Tragen einer FFP2-Maske ist jedoch empfohlen. Kinder, welche eine elementare Bildungseinrichtung besuchen, müssen ebenfalls keine Maske tragen. Statusmeldung Die Statusmeldung ist wöchentlich bei positiven Fällen in der Einrichtung abzugeben. Der Erhalter kann diese Aufgabe auch der Leitung übertragen. Falls die Dauer der Gültigkeit von den jeweiligen Absonderungsbescheiden nicht bekannt ist, kann die Dauer des Fernbleibens der Einrichtung verwendet werden. Weitere Kontaktadressen - Abt. Gesellschaft und Arbeit, Bereich Elementarbildung 10
Abteilung Gesellschaft und Arbeit Stand: 17.10.2022 unter elementarbildung-meldung@tirol.gv.at - Arbeitsrechtliche Angelegenheiten (private Kinderbetreuungseinrichtungen) Arbeiterkammer Tirol Tel: 0800 / 22 55 22 -14 14 E-Mail: arbeitsrecht@ak-tirol.com - Dachverband Selbstorganisierte Kinderbetreuung Tirol www.kinderbetreuung-tirol.at/ Tel: (+43 512) 58 82 94 E-Mail: office@kinderbetreuung-tirol.at - Wirtschaftskammer (Fragen betreffend Entgeltfortzahlung) https://www.wko.at/ Tel: +43 5 90 900 4352 - Dienstrechtliche Angelegenheiten (öffentliche Kinderbetreuungseinrichtungen) Abteilung Gemeinden Tel: 0512 / 508 – 2372 E-Mail: gemeinden@tirol.gv.at - Homepage Sozialministerium –Coronavirus www.sozialministerium.at Coronavirus Hotline (AGES): 0800 / 555 621 - Land Tirol www.tirol.gv.at Hotline des Landes: 0800 / 80 80 30 11
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