Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Osterfest - Gemeinde Feldkirchen
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Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 1 Feldkirchner Gemeindeblatt 48. Jahrgang April 2021 Ausgabe 4 / 2021 Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Osterfest.
Seite 2 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Aus dem Gemeinderat Bericht aus der öffent- erleichtern. Ein weiterer wesentlicher KK Neufassung der Satzungen Bestandteil der BayBO-Novelle ist die über die Sondernutzungen und lichen Sitzung des Neugestaltung des Abstandsflächen- Gemeinderates vom über die Erhebung von Gebüh- rechts. Für die Tiefe der Abstandsfläche ist weiterhin die Höhe der Außenwände ren für Sondernutzungen an 28.01.2021 öffentlichem Verkehrsraum in des Gebäudes maßgebend, wobei die Abstandsfläche wie schon bisher min- der Gemeinde Feldkirchen destens 3 m betragen muss. Künftig gilt ein neues Maß der Tiefe der Abstandsflä- Die Gemeinde Feldkirchen hat bis KK Corona-Pandemie; Entschei- che von 0,4 H (bisher 1,0 H) bzw. 0,2 H dato noch keine Satzung über Sonder- dung über Einberufung des (bisher 0,5 H) in Gewerbe- oder Indus- nutzungen der öffentlichen Flächen, Ferienausschusses triegebieten. Die Berücksichtigung der Wegen und Straßen. Ebenso fehlt die Giebelseiten bei der Abstandsflächen- dazugehörige Gebührenordnung. Um Lt. Bayer. Staatsministerium des Innern, berechnung ändert sich. Künftig wird Sondernutzungen im öffentlichen Raum für Sport und Integration sei es sinnvoll die Giebelwand in ihrem Gesamtaufriss rechtssicher erlassen zu können, wäre und rechtlich zulässig, die coronabe- berücksichtigt, so dass sich nicht recht- eine Satzung sowie eine dazugehörige dingte Zuständigkeit beschließender eckige Abstandsflächen ergeben. Außer- Gebührenordnung erforderlich. Der Ge- Ausschüsse von der Überschreitung ei- dem werden Dachflächen künftig bis zu bührenordnung für verkehrsrechtliche nes bestimmten Inzidenzwertes an Coro- einer Neigung von 70° zu 1/3 und über Anordnungen stimmte das Gremium na-Neuinfektionen abhängig zu machen. 70° ganz zugerechnet. Das 16m Privileg zu, bei den Satzungen wurde allerdings Der Ferienausschuss kann grundsätzlich entfällt. Die Neuregelung der Abstands- noch Klärungsbedarf gesehen. während der Ferienzeit alle Angelegen- flächenberechnung führt im Regelfall zu heiten, für die sonst der Gemeinderat einer Verringerung der Abstandsflächen Beschlüsse: zuständig ist, einberufen werden. Als und ermöglicht damit ein wesentlich 1. Der Gemeinderat erlässt die Satzung Ferienzeit gelten die jeweils festgelegten dichteres Bauen. Damit verbunden ist über die Sondernutzungen an öffent- Sommerferien sowie bei angeordneten eine höhere Versiegelung, auch unter lichem Verkehrsraum der Gemeinde Krisen- bzw. Katastrophenzeiten. Es wur- Berücksichtigung der Nebenanlagen, Feldkirchen (Sondernutzungssatzung) de deshalb seitens der Verwaltung vorge- und weniger Durchgrünung der Ortsteile in der Fassung vom 23.07.2020. schlagen, den Ferienausschuss mit den sowie Belichtung der Nachbargrundstü- Abstimmung: abgelehnt (Gleichstand): Aufgaben des Gemeinderats für die Zeit cke. Die Neuregelung gilt in allen unbe- Ja 10 Nein 10 der Corona-Pandemie zu beauftragen. planten Gebieten (§ 34 BauGB). 2. Der Gemeinderat erlässt die Satzung Das Gremium folgte diesem Vorschlag In Gebieten, in denen die Gemeinde ei- über die Erhebung von Gebühren für jedoch nicht und lehnte die Beschlus- nen Bebauungsplan aufgestellt hat, gel- Sondernutzungen an öffentlichem sempfehlung wie folgt ab: ten die Regelungen des Bebauungspla- Verkehrsraum der Gemeinde Feldkir- nes, allerdings hat die Gemeinde hier in chen (Sondernutzungsgebührensat- Beschluss der Regel die Geltung der allgemeinen zung) in der Fassung vom 23.07.2020. Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt Abstandsflächenregelungen der Baye- Abstimmung: abgelehnt (Gleichstand): den Sachverhalt zur Kenntnis und macht rischen Bauordnung für anwendbar er- Ja 10 Nein 10 sich die Ausführungen zu Eigen. Der klärt. Ohne eine eigenständige Regelung 3. Der Gemeinderat erlässt die Gebüh- Gemeinderat tritt nach der Gemeinde- der Gemeinde gelten daher in diesen renordnung für verkehrsrechtliche ratssitzung vom 28. Januar 2021 die zu Fällen ab dem 01.02.2021 die neuen Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO erledigten Aufgaben für die Zeit der Co- Abstandsflächenregelungen. Sofern der in der Fassung vom 23.07.2020 in Ab- rona-Pandemie, gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 18 Gemeinderat die Abstandsflächen, wie hängigkeit zur Dauer der Maßnahme der GeschO des Gemeinderats Feldkir- bislang geregelt haben wollte, wäre es gemäß dem gesetzlichen Gebühren- chen vom 14. Mai 2020, an den Ferien- notwendig, die Abstandsflächensatzung rahmen. ausschuss ab. zu beschließen. Abstimmung: einstimmig angenommen: Abstimmung: abgelehnt: Ja 1 Nein 19 Ja 20 Nein 0 Beschluss Die Verwaltung wird beauftragt, die Der Gemeinderat erlässt aufgrund des Gebührenordnung ordnungsgemäß be- Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Art. 81 kannt zu machen. Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Bayerische KK E rlass einer Satzung zur Rege- Bauordnung die Satzung der Gemein- lung abweichender Maße der de Feldkirchen bei München über die KK A ntrag der Messe Mün- Abstandsflächentiefe Regelung abweichender Maße der Ab- chen auf Verwendung des standsflächentiefe in der Fassung 0,8H Die Bayerische Bauordnung wurde vom 28.01.2021. Die Verwaltung wird Gemeindewappens für das überarbeitet. Die Änderungen sind zum beauftragt, die Satzung amtlich bekannt S-Bahn-Bündnis Ost 01.02.2021 in Kraft getreten. Wesentli- zu machen. che Punkte sind u. a., dass: Baugeneh- Abstimmung: abgelehnt Ja 6 Nein 14 Die Messe München GmbH bittet um migungen künftig maximal drei Monate Genehmigung der Verwendung des dauern sollen (liegt dann keine Entschei- Feldkirchner Gemeindewappens nach dung vor, gilt ein Antrag automatisch dem Beitritt der Gemeinde Feldkirchen als genehmigt). Auch sollen neue Rege- am S-Bahn-Bündnis Ost (in der Gemein- lungen zum Bauen mit Holz das Bauen deratssitzung am 03.12.22020 wurde
Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 3 Liebe Bürgerinnen und Bürger, der Frühling steht vor der Tür und wir drängen alle nach draußen, was nach der langen Zeit des Winters und des Lockdowns nur allzu verständ- lich, ja geradezu notwendig und geboten ist. Der Spaziergang durch den Ort, der Besuch auf dem Spielplatz, in den Grünanlagen oder die Fahrt ins Grüne, auf all das freuen wir uns im Frühjahr und zu Ostern ganz be- sonders. Zu Fuß oder mit dem Rad - und da bin ich jetzt auch schon bei dem Stichwort: Fahrradfahren! Die Corona-Pandemie hat dem Fahrradfahren wieder eine Renaissance beschert. Im November des vergangenen Jahres hat der ADFC (Allgemei- ner Deutscher Fahrrad-Club) zum Fahrradklimatest in ganz Deutschland aufgerufen und es haben genügend Feldkirchner/innen mitgemacht, so dass eine Ergebnisauswertung für Feldkirchen möglich geworden ist. Die Ergebnisse stellen die Situation der Radler/innen in unserer Gemeinde dar. Und es lässt sich ablesen, dass es hier großen Verbesserungsbedarf gibt. Der Gemeinderat widmet sich dieser Thematik nun verstärkt und lässt für Feldkirchen ein Fahrradwegekonzept erstellen. Die Gemeinde Feldkirchen bewirbt sich als Mitglied bei der „Arbeits- gemeinschaft für fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) in Bayern e.V“. Dazu wird im April eine Delegation aus verschiedenen Vertretern der AGFK, dem ADFC, der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der staatlichen Straßenverwaltung und der Verkehrspolizei das Gemeindegebiet mit dem Fahrrad erkunden und die Potentiale ausloten. Bei der Befahrung wird auch das Planungsbüro, das mit uns zusammen ein Radwegekonzept für Feldkirchen erstellt, mit auf dem Rad sein - was auch Voraussetzung für die dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK ist. Dann haben wir maximal vier Jahre Zeit, um die Maßnahmen umzusetzen. Dazu kommt sehr gelegen, dass der Bund mit einem Sonderförderpro- gramm Radinfrastruktur „Stadt und Land“ finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, die im Freistaat Bayern vornehmlich den Kommunen zu Gute kommen soll. Wir werden für mehrere Projekte Förderung beantragen. Und nicht nur die Gemeinde Feldkirchen treibt den Ausbau von Radwegen voran, auch der Landkreis München möchte an allen seinen Kreisstraßen eigene Radwege bauen, um die Sicherheit des Radfahrens weiter zu erhöhen. Alle diese Maßnahmen sind nicht zuletzt auch ein wichtiger Baustein für Klima- und Umweltschutz. In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch ganz herzlich bei allen Baumpaten bedanken, die meinem Aufruf gefolgt sind und in der Frühjahrspflanzung der Gemeinde - und damit uns allen - neue Bäume gespendet haben. Damit wird unser Ort nicht nur Stück für Stück grüner, sondern noch ein ganzes Stück lebenswerter. Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest sowie viel Freude beim Draußen sein und beim Radfahren. Genießen Sie die Natur. Ihr Andreas Janson Erster Bürgermeister die Planung hierzu vorgestellt). Das KK A ntrag der Energieagentur der Energieagentur Ebersberg-München Gemeindewappen soll bis auf Widerruf Ebersberg-München GmbH gGmbH verwendet werden für die allgemeine auf Verwendung des Gemein- Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeits- Beschluss arbeit und Korrespondenz des S-Bahn- dewappens Der Gemeinderat erteilt der Energie- bündnisses. agentur Ebersberg-München gGmbH Das Gemeindewappen soll bis auf die Genehmigung auf Verwendung des Beschluss Widerruf verwendet werden für die Gemeindewappens. Die Verwendung Der Gemeinderat erteilt der Messe Mün- Dokumentation und Öffentlichkeits- ist unentgeltlich. chen GmbH die Genehmigung auf Ver- arbeit des KEEN der Energieagentur Abstimmung: einstimmig angenommen wendung des Gemeindewappens. Die Ebersberg-München und dem Insti- Verwendung ist unentgeltlich. tut für nachhaltige Energieversorgung Abstimmung: mehrheitlich angenom- (INEV) sowie die allgemeine Nutzung men: Ja 17 Nein 2 im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
Seite 4 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Bericht aus der öffent- nen Lichtplaner ergab, dass ein Teil der Ausgaben in Höhe von 18.591.600 €. Räume die Werte der geltenden Norm Der Gesamthaushalt beträgt an Einnah- lichen Sitzung des Bau- erfüllt, der Bewegungsraum B1 und der men und Ausgaben 48.178.200 €. und Umweltausschusses Flur erfüllen die geforderten Werte nicht. Der Haushaltsausgleich im Verwal- vom 11.02.2021 Die branchenüblichen Empfehlungen tungshaushalt ist nicht möglich, daher werden lediglich in Gruppenraum 3 und bedarf es einer einmaligen Zuführung Bewegungsraum 2 erreicht. Alle Räume vom Vermögenshaushalt in Höhe von KK A ntrag auf Befreiung von den sind im Wesentlichen mit einer Farbtem- 1.710.700 €. Festsetzungen des Bebau- peratur von 4000K ausgestattet, wel- Die tatsächliche Rücklage Ende 2020 ungsplanes Nr. 101 wegen che für die Anwendung grundsätzlich beträgt 15.482.915 €, wobei davon aus- Abweichung von der Größe geeignet ist. Die im Bewegungsraum1 zugehen ist, dass bei Rechnungslegung eines Baugrundstückes auf eingesetzte Farbtemperatur von 3000K 2020 ca. 4 Mio. aus der Rücklage ent- ist ungeeignet. Darüber hinaus erfüllen nommen werden müssen. Im Haushalts- dem Grundstück Oberndorfer die Aufenthaltsräume im Kellergeschoss plan 2021 ist eine Rücklagenentnahme Straße 18 - 18c aller Wahrscheinlichkeit nicht die Anfor- in Höhe von 5.655.500 € eingeplant. derungen der Arbeitsstättenrichtlinie an Eine Zuführung an die Rücklage ist nicht Die Grundstücke Oberndorfer Straße eine ausreichende Tageslichtversorgung. möglich, eine Darlehensaufnahme nicht 18-18c liegen im Geltungsbereich des Folglich ist eine Überplanung der vor- vorgesehen. Die Haushaltssatzung 2021 seit 09.09.2005 rechtskräftigen Bebau- handenen Beleuchtung notwendig bzw. enthält keine genehmigungspflichtigen ungsplanes Nr. 101. In Festsetzung Nr. A zu empfehlen. Bestandteile und hat folgende Fassung: 4.3 sind nur Einzelhäuser zulässig. Ge- Hierzu hat die Bauverwaltung vorab ein Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemein- mäß Festsetzung Nr. A 4.4 muss die Grö- Angebot eingeholt, um in allen Räum- deordnung erlässt die Gemeinde Feldkir- ße eines Baugrundstückes mindestens lichkeiten die empfohlenen Werte zu chen für das Haushaltsjahr 2021 folgen- 420 m² betragen. Laut Mitteilung der erreichen. Das Angebot beläuft sich inkl. de Haushaltssatzung: Bauherren wurden diese Festsetzungen Material und Montagekosten auf rund leider übersehen. 40.000,00 €. §1 Bisher sind im Geltungsbereich dieses Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr Bebauungsplans noch keine Befreiun- Beschluss 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt gen dieser Art genehmigt worden, bzw. Die Verwaltung wird beauftragt, die Be- im Verwaltungshaushalt in den Einnah- solche Konstellationen vorhanden. Die leuchtung der Lichtqualität im Kinder- men und Ausgaben mit 29.586.600,00 auf der Westseite der Oberndorfer Stra- garten St. Jakob im Kellergeschoss nach € und im Vermögenshaushalt in ße vorhandene kleinteilige Bebauung, den genormten Werten instand zu set- den Einnahmen und Ausgaben mit die sich auch an der Grundstücksstruktur zen. Die notwendigen Haushaltsmittel 18.591.600,00 € ab. ablesen lässt, sollte weiterhin beibehal- in Höhe von rund 40.000,00 € sind im ten bleiben. Es wurden daher lediglich Haushaltsplan 2021 mit einzuplanen. §2 Einzelhäuser und keine Reihenhäuser Abstimmung: einstimmig angenommen Kreditaufnahmen für Investitionen und zugelassen. Es sollte auch vermieden Investitionsförderungsmaßnahmen wer- werden, dass eine noch kleinteiligere den nicht festgesetzt. Bebauung entsteht, was der zentralen Lage dieses Bereiches nicht angemessen Bauanträge und §3 gewesen wäre. Um dies zu erreichen, Bauvoranfragen Verpflichtungsermächtigungen im Ver- wurden Mindestgrundstücksgrößen fest- mögenshaushalt werden nicht festge- gesetzt. Demnach werden die Grundzü- Dem Bauantrag wegen Errichtung eines setzt. ge der Planung berührt und sind städte- Lagerplatzes für landwirtschaftliche Er- baulich auch nicht vertretbar. zeugnisse mit Baumschule, FlNr. 287, §4 wurde das gemeindliche Einvernehmen Die Steuersätze (Hebesätze) für nach- Beschluss erteilt. Die Fläche für die Lagerungen stehende Gemeindesteuern werden wie Dem Antrag auf Befreiung von der Fest- beträgt 800 m² und die Baumschule eine folgt festgesetzt: setzung A 4.3 und A 4.4 des Bebauungs- Fläche von 5.880 m². 1. Grundsteuer planes Nr. 101 wegen Abweichung von Abstimmung: einstimmig angenommen a) für die land- und forstwirtschaftli- der Größe eines Baugrundstückes und chen Betriebe (A): 300 v.H. Errichtung von Einzelhäusern auf dem b) für die Grundstücke (B): 280 v.H. Grundstück Oberndorfer Straße 18 - 18c, Fl.-Nrn. 89/10 und 89/23, jeweils Bericht aus der öffent- 2. Gewerbesteuer: 330 v.H. Gemarkung Feldkirchen, wurde nicht lichen Sitzung des §5 zugestimmt. Gemeinderates vom Der Höchstbetrag der Kassenkredite Abstimmung: einstimmig angenommen 25.02.2021 zur rechtzeitigen Leistung von Ausga- ben nach dem Haushaltsplan wird auf 250.000 € begrenzt. KK B eleuchtung für die Grup- KK H aushaltssatzung und Haus- penräume im Kellergeschoss haltsplan für das Jahr 2021 §6 Kindergarten St. Jakob Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Der Entwurf des Haushaltsplans 2021 Januar 2021 in Kraft. Aus der Mitte der Elternschaft wurde die umfasst nach allen Änderungen im Ver- Lichtqualität in den Gruppenräumen im waltungshaushalt Einnahmen und Aus- Beschluss Kellergeschoss im Kindergarten St. Jakob gaben in Höhe von 29.586.600 € und Der Gemeinderat beschließt die Haus- bemängelt. Die Begutachtung durch ei- im Vermögenshaushalt Einnahmen und haltssatzung 2021 mit den Festsetzun-
Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 5 gen des Haushaltsplans sowie seinen desamtsbezirk Feldkirchen, Landkreis eine Beschlussfassung durch den Haupt-, Bestandteilen und Anlagen. Diese setzt München bestellt. Gleichzeitig wird die Finanz- und Sozialausschusses, welche im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt Bestellung der ehem. Beschäftigten Frau in der Sitzung am 09.03.2021 erfolgte. 29.586.600 € und im ausgeglichenen Meindl rückwirkend ab dem 01.01.2020 Vermögenshaushalt 18.591.600 € fest. wegen Ausscheiden aus dem Dienstver- Beschluss Es sind keine genehmigungspflichtigen hältnis mit der Gemeinde Feldkirchen Der Gemeinderat hebt den Beschluss Kredite und keine Verpflichtungsermäch- widerrufen. des Gemeinderats vom 02. Juli 2020 auf. tigungen enthalten. Die Grundsteuer A Abstimmung: einstimmig angenommen Der Gemeinderat hebt den Beschluss des wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses 280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330 vom 12. November 2020 auf und über- v.H. festgesetzt. KK V ollzug des Bundeswahlgeset- trägt gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Nr. Abstimmung: einstimmig angenommen zes; Berufung der Leitung des a und f der Geschäftsordnung des Ge- meinderats der Gemeinde Feldkirchen Wahlamtes und seine Stellver- vom 14. Mai 2020 die neuerliche Be- KK Finanzplan 2020 – 2024 tretung für die Bundestags- handlung von Anträgen dem genannten wahl 2021 Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss. Der Finanzplan ist Bestandteil des Haus- Abstimmung: einstimmig angenommen haltsplans. Finanzplan und Investitions- Am 26. September 2021 findet die Wahl programm stimmen überein. zum 20. Deutschen Bundestag statt. Hierfür sind durch den Gemeinderat ein Leiter des Wahlamtes und ein Stellver- Bericht aus der öffent- Beschluss Der Gemeinderat beschließt den Finanz- treter für die Bundestagswahl 2021 zu lichen Sitzung des plan und das Investitionsprogramm für berufen, und zwar so rechtzeitig, dass Haupt-, Finanz- und diese ordnungsgemäß die Amtsgeschäfte die Jahre 2020 – 2024. wahrnehmen können. Sozialausschusses vom Abstimmung: einstimmig angenommen 09.03.2021 Beschluss KK B estellung des Beschäftigten Frau Ramona Brod wird zur Leiterin des KK G ewährung einer Großraum- Wahlamtes der Gemeinde Feldkirchen zulage für pädagogische Stefan Gast zum Standesbe- zur Bundestagswahl 2021 berufen. Zur amten für den Standesamts- Fachkräfte stellvertretenden Leiterin des Wahlam- bezirk Feldkirchen sowie tes der Gemeinde Feldkirchen wird Frau Der Beschluss des Gemeinderates vom gleichzeitige Bestellung zum Heike Kapusczinski berufen. 02.07.2020 konnte nicht für alle Kitas stellvertretenden Leiter des Abstimmung: einstimmig angenommen angewendet werden, da alle Träger un- Standesamts terschiedliche Tarifverträge haben. Die Großraumzulage für das pädagogische Für den Standesamtsbezirk Feldkirchen, KK A ufhebung von Beschlüs- Personal soll an die Tarifvereinbarung Landkreis München soll ein weiterer sen; hier: Gewährung von der Landeshauptstadt München angegli- Standesbeamter bestellt werden. Der Ballungsraumzulagen für chen werden. Damit der Haupt-, Finanz- Beschäftigte Stefan Gast ist seit dem Mitarbeiter der Feldkirchner und Sozialausschuss den neuen Rahmen 01.03.2020 bei der Gemeinde Feldkir- zuständigkeitshalber beschließen kann, Kindertageseinrichtungen chen beschäftigt. Die Voraussetzungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung zur Bestellung liegen vor. am 25.02.2021 den Beschluss vom In der Sondersitzung des Gemeinderats 02.07.2020 bereits aufgehoben. am 02. Juli 2020 wurde ein Beschluss zu Beschluss der im Betreff genannten Angelegenheit Der Beschäftigte Stefan Gast wird mit Beschluss gefasst, der in der Sitzung des Haupt- Wirkung vom 01. März 2021 zum Stan- 1. Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus- und Finanzausschusses vom 12. Novem- desbeamten für den Standesamtsbezirk schuss beschließt die Übernahme der ber 2020 aufgehoben wurde. Nachdem Feldkirchen bestellt. Zugleich wird er ab Kosten der Großraumzulage für päda- dies so nicht möglich ist, war eine erneu- demselben Zeitpunkt zum stellvertreten- gogisches Fachpersonal in folgendem te Aufhebung des Beschlusses vom Ge- den Leiter des Standesamts für den Stan- Rahmen: meinderat erforderlich und im Nachgang IMPRESSUM Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich. Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46. Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
Seite 6 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt a) monatlicher Grundbetrag, der wie KK G ewährung einer Großraum- Beschluss folgt gestaffelt ist: zulage für nichtpädagogisches 1) Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus- – Beschäftigte der Entgeltgruppen S 1 schuss beschließt die Übernahme der festangestelltes Personal in Großraumzulage für nichtpädagogi- bis S 15 in Höhe von 270 € monat- lich Kitas sches festangestelltes Personal in fol- – Beschäftigte der Entgeltgruppen S gendem Rahmen: 16 bis S 18 in Höhe von 135 € mo- Die jährlichen Gesamtkosten der Groß- a) monatlicher Grundbetrag, der wie natlich raumzulage für das fest angestellte nicht- folgt gestaffelt ist: – Auszubildende und Praktikanten in pädagogische Personal der Träger wür- B eschäftigte der Entgeltgruppen 1 Höhe von 140 € monatlich den ca. 37.114 € betragen. Die Kosten bis 15 in Höhe von 270 € monatlich b) Kinderbetrag: für die Großraumzulage für das nichtpä- B eschäftigte der Entgeltgruppen 16 Beschäftigte der Entgeltgruppen S 1 dagogische Personal sind nicht im Haus- bis 18 in Höhe von 135 € bis S 18, sowie Auszubildende und halt für das Jahr 2021 angemeldet. Eine b) K inderbetrag: Praktikanten erhalten für jedes Kind, Gewährung würde somit überplanmä- B eschäftigte der Entgeltgruppen 1 für das ihnen selbst Kindergeld nach ßige Ausgaben verursachen. Beschluss- bis 18 erhalten für jedes Kind, für deutschem Recht ausgezahlt wird, grundlage für die Großraumzulage an das Ihnen selbst Kindergeld nach einen Kinderbetrag in Höhe von 50 sich war es, pädagogisches Personal in deutschem Recht ausgezahlt wird, € monatlich den Einrichtungen zu binden und Feld- einen Kinderbetrag in Höhe von 50 kirchen als Arbeitsplatz für diese Berufs- € monatlich 2. Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus- gruppe attraktiv zu machen. Der beste- 2) Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus- schuss beschließt, die Großraumzula- hende Fachkräftemangel, dem es mit schuss beschließt, die Großraumzu- ge für pädagogisches Fachpersonal im derartigen Zulagen entgegen zu wirken lage für nichtpädagogisches fest ange- o. g. Rahmen ab dem 01.01.2020 zu gilt, besteht nur beim pädagogischen stelltes Personal im o. g. Rahmen ab gewähren. Personal, nicht jedoch im Küchen- oder dem 01.01.2021 zu gewähren. Diese Abstimmung: einstimmig angenommen Verwaltungsbereich. endet zum 31.12.2021. Abstimmung: mehrheitlich angenom- men Ja 10 Nein 1 Amtliche Nachrichten Die Gemeinde Feldkirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d) für den gemeindlichen Bauhof in Vollzeit (unbefristet) Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten eines Bauhofs insbesondere die Pflege der gemeindlichen Grünanlagen und die Unterhaltung von Gebäuden (u. a. Instandhaltung und Wartung) sowie die Mitarbeit im Winterdienst mit Rufbereitschaft. Ihr Profil: W Abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise im Garten- und Landschaftsbau W Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf o. g. Gebiet W Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen B/C/CE W Sie arbeiten gerne im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten W Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung Wir bieten Ihnen eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Ar- beitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Eingruppierung erfolgt nach den sachlichen und persönlichen Voraussetzungen des TVöD. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir die Großraumzulage (Münchenzulage), eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB). Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vor- stellungsgespräches können nicht übernommen werden. Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 23.04.2021 an die Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an personalamt@feldkirchen.de (ausschließlich pdf-Dokumente). Weitere Auskünfte erhalten Sie bei Herrn Huber, Tel. 089/90936613.
Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 7 Öffentliche Zahlungsaufforderung der Gemeinde Feldkirchen Am 15. Mai 2021 werden zur Zahlung fällig: Hundesteuer: für das Jahr 2021 Für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zum 01.07. nicht zugestimmt haben: Gewerbesteuer: 2. Rate für das Jahr 2021 Grundsteuer: 2. Rate für das Jahr 2021 Müllabfuhrgebühren: 2. Rate für das Jahr 2021 Zahlungen können auf folgendes Konto erfolgen: Kreissparkasse MUC-STA-EBE: IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS Bitte geben Sie Ihre Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart) an. Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden. Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit eines Einzugs mittels SEPA-Lastschrift an. Die Formulare können Sie bei der Ge- meindekasse anfordern oder auf unserer Homepage - unter Rathaus&Service → Online-Dienste, Formulare - zum Ausfüllen herunterladen. AWO Schuldner- und Insolvenzberatung Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen. Es wird jedoch geraten, frühzeitig einen Termin in der Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Beratung durch die AWO Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenfrei. Die Schuldner- und Insolvenzberatung weist zudem darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen ver- kürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfah- ren nur noch drei statt bisher sechs Jahre. Kontakt: AWO Schuldner- und Insolvenzberatung, Balanstraße 55, 81541 München, Telefon: 089/672087-176 Fax: 089/672087- 178 E-Mail: sib@awo-kvmucl.de Mittwoch 16 bis 18 Uhr Telefonsprechstunde. Mehr Informationen: https://awo-kvmucl.de/ unter SocialService. Der Umweltberater Abholtermine der Müllabfuhr Restmüll: Großbehälter (1100/770 L) Biomüll: Leerungsgebiet Ost: Leerungsgebiet Ost: Dienstag, 30.03.2021 Leerungsgebiet Ost: Montag, 29.03.2021 Donnerstag, 08.04.2021 Freitag, 09.04.2021 Dienstag, 13.04., 27.04. und 11.05.2021 Mittwoch, 14.04., 21.04., 28.04. und Donnerstag, 22.04. und 06.05.2021 05.05.2021 Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West: Leerungsgebiet West Mittwoch, 07.04.2021 Donnerstag, 01.04.2021 Mittwoch, 31.03. und 15.04.2021 Dienstag, 20.04. und 04.05.2021 Samstag, 10.04.2021 Donnerstag, 29.04. und 07.05.2021 Freitag, 16.04., 23.04., 30.04. und 07.05.2021 Ab Mai erfolgt die Biomüllabfuhr wieder im wöchentlichen Turnus! Papier: Leerungsgebiet Ost/West: Dienstag, 30.03.2021 Mittwoch, 14.04., 28.04. und 12.05.2021
Seite 8 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Gelber Sack: Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus) Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus) im April: Donnerstag, 01.04., im April: Samstag, 10.04. und Freitag, 23.04.2021 Freitag, 16.04. und Freitag, 30.04.2021 im Mai: Samstag, 15.05. und Samstag, 29.05.2021 im Mai: Freitag, 07.05. und Freitag, 21.05.2021 Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos am Wertstoffhof, Kapellenstraße 4. Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können. Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 20. April und 11. Mai 2021 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit. Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben werden können. Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen. Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4 Jeweils Montag 16:00 – 19.00 Uhr Dienstag 16:00 – 19.00 Uhr Donnerstag 16:00 – 19.00 Uhr Freitag 16.00 – 19.00 Uhr Samstag 09:00 – 13:00 Uhr Bitte beachten Sie beim Besuch des Wertstoffhofes die jeweils gültigen Abstands- Y und Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie. Wir bitten Sie, auch im Wertstoffhof eine FFP2-Maske zu tragen. Es dürfen sich maximal 7 Fahrzeuge/Kunden zum Abladen aufhalten. X Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (siehe hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV; d.h., mit Holzschutzmit- teln behandeltes Holz), Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien (nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpa- tronen. Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie- ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut- container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können. Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal (Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran- straße 55, 85622 Feldkirchen Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff, ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll. Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.
Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 9 Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³ (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt) Kartonagen und Papier Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff- hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen. Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden: Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen. Nicht am Wertstoffhof angenommen werden: – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen oder über die Deponie Nord-West; Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben gegen Gebühr möglich), – Altreifen – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz) – Dispersionsfarben – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen) Sperrmüllabfuhr: Anmeldeschluss am 1. April 2021 Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der Information. (Bitte am Haupteingang läuten; keine Terminvereinbarung erforderlich). Auf der Anforderungskarte müssen die abzu- holenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwortkarte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit. Die Doppelkarte muss bis spätestens Donnerstag, 1. April 2021, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich. Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks- grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45) Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr am 23. April 2021 Am Freitag, 23. April 2021, wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Sie beginnt um 06.00 Uhr und findet bei jeder Witterung statt. Die Abfuhr wird durch die Müllabfuhrgebühren abgegolten. Wir bitten Sie, die Gartenabfälle – soweit Sie diese nicht auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren können – rechtzeitig, bis spätestens 06.00 Uhr bereitzustellen. Die Gartenabfälle sind vor Ihrem Anwesen so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr (auch Fußgänger) nicht behindert wird. Lose, sperrige Gartenabfälle bitten wir so zu bündeln und zu verpacken, dass sie ohne Hilfsmittel und Schwierigkeiten verladen werden können. Es werden ausschließlich Gartenabfälle (Gras, Laub, Ästchen mit einem maximalen Durchmesser von 1 cm und nicht länger als 80 cm) abgeholt. Verholzte Ast- und Stammteile ab 1 cm Durchmesser geben Sie bitte im Wertstoffhof, Kapellen- straße 4, ab. Laub und Gras darf nicht in Plastiksäcken, sondern ausschließlich in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es dürfen nur haushaltsübliche Mengen (max. 2 m³) bereit gelegt werden. Papiersäcke sind im Rathaus an der Information gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 € erhältlich. Wir bitten um Verständnis, dass – wenn die vorgenannten Ausführungen nicht beachtet werden – die Gartenabfälle nicht abge- fahren werden.
Seite 10 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müssen wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vorbildli- chen, verantwortungsbewussten Hundehalter, für die es selbstverständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen hinterlassen werden. Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter der Meinung, mit Bezahlung der Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist jedoch nicht richtig, denn die Straßenreinigung ist nicht Bestandteil der Hundesteuer. Des Weiteren ist das Liegenlassen von Hundekot als Ordnungswidrigkeit zu betrachten. Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach liegen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen. Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung: Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Ge- schäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im gesamten Gemeindegebiet verteilt. Teilweise muss der Hundekotbeutel, je nachdem wo der Hund sein Geschäft verrichtet, eine gewisse Strecke zum Abfallei- mer transportiert werden. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Ein Aufstellen von Abfallkörben über das komplette Gemein- degebiet- z.B. an Feldwegen, ist nicht möglich. Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den Hundekottütenspendern: – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück) – Friedrichsplatz/Sonnenstraße – Friedensstraße gegenüber Container – Am Maibaum – Breslauer Straße zu den Feldern – Sudetenstraße zum Bahndamm – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück) – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts – Münchner Straße bei VR Bank – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg – Olympiastraße bei Parkplatz Sportanlage – Raiffeisenstraße zur Brücke – Sonnenstraße bei der Ampel – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn – Hans-Riedl-Straße/Höhe Philipp-Hauck-Straße – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31 – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße – Tucherpark (2 Stück) – Parkplatz Bauma – St. Emmeram-Kapelle Es mag wie gesagt normalerweise eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem möchten wir uns bei all denjenigen Hundehal- ter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen. Baumpatenschaften für Feldkirchen Weitere Baumpaten habe sich gemeldet und für die Frühjahrspflanzung im März 2021 insgesamt 26 neue Bäume gespendet. Für die erste Pflanzung im November und Dezember 2020 sind bereits 71 neue Bäume gespendet worden. Damit dürfen wir uns über insgesamt 97 gespendet Bäume freuen. Die Pflanzbedingungen im März waren sehr günstig. Nach einer warmen Phase Ende Februar mit schon sehr milden Temperaturen konnten die neuen Bäume in der ersten Märzwoche noch in einen feuchten Boden eingepflanzt werden. Der Niederschlag und die kälteren Temperaturen in den darauffolgenden Wochen haben den Boden konstant feucht gehalten – gut für frisch gepflanzte Bäume. Die neuen gespendeten Bäume finden Sie entlang des Wiesenweges, am Ende der Schwalbenstraße entlang des Fußwegs zum Fasanweg und entlang des Feldweges im Riemer Wäldchen, wo im Jahr 2016 einige Bäume entlang des Weges wegen dem Asia- tischen Laubholzbockkäfer gefällt werden mussten. Wir bedanken uns hier noch einmal bei allen neuen Baumpaten, die mit ihrer Spende unseren Ort verschönern und einen wich- tigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten:
Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 11 Michael Lehner, zwei Bäume; Familie Birgit und Alexander Gremm, einen Baum; Familie Dr. Annegreth und Dr. Edgar Vogel, zwei Bäume; Versicherungsbüro VBG Gruber und Claudi, einen Baum; Katharina und Ingo Voigt, einen Baum; Kevin Sturm, einen Baum; Margot Smolak, einen Baum; Familie Llewellyn, einen Baum; Familie Melanie und Klaus Schmitz, zwei Bäume; Jürgen Mittrach; einen Baum; Familie Potthof, einen Baum; Sabine und Tobias Herzog; einen Baum; Familie Simmel, einen Baum; Dorothee und Bernd Heydecker, einen Baum; Familie Nieleck, einen Baum; Manfred Hofinger, einen Baum; Katholische Kirchenstiftung St. Jakobus d. Ä., einen Baum; Familie Malik, einen Baum; Firma Toyota-Boshuko; fünf Bäume Sollten Sie sich ebenfalls für eine Baumpatenschaft interessieren, besteht die Möglichkeit, noch einmal im Herbst 2021 Bäume zu spenden. Anmeldung per E-Mail unter Baumpatenschaft@feldkirchen.de Aus unserer Gemeinde Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Die aktuellen Öffnungszeiten werden über die gemeindliche Homepage – www.feldkirchen.de bekannt gegeben. Zurzeit (Stand 15.03.2021) ist die Gemeindeverwaltung für den persönlichen Besuch geschlossen. In unaufschiebbaren An- gelegenheiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass ohne vorherige Terminverein- barung kein Zutritt gewährt werden kann. Kontakt: Tel. 089/909974-0, E-Mail: rathaus@feldkirchen.de Aus dem Einwohnermeldeamt: Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte im Monat Februar 2021 60 Anmeldungen Zum 28. Februar 2021 sind 7.616 Personen mit Hauptwohnsitz, 59 Abmeldungen 376 Personen mit Nebenwohnsitz, somit 18 Wohnungswechsel 7.992 Personen insgesamt gemeldet. 6 Geburten 4 Sterbefälle Motorradweihe 2021 Am Sonntag, 18. April 2021 ist heuer die Motorradweihe (Aufstellung ab 11.00 Uhr / Beginn um 11.30 Uhr) in der Kir- chenstraße in Feldkirchen geplant. Die Weihe findet nur statt, wenn aufgrund der Covid-19-Vorsorge keine gegenteiligen Bestimmungen entgegenstehen. Änderungen werden auf der gemeindlichen Homepage (www.feldkirchen.de) bekannt gegeben. Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-73; E-Mail: gleixner@feldkirchen.de) wenden. Die DB Netz AG informiert: Gleis- und Weichenerneuerung am Bahnhof Feldkirchen Die DB Netz AG führt am Bahnhof Feldkirchen umfangreiche Erneuerungsarbeiten durch. Folgende Einsatzzeiten sind vorgesehen: – Vorarbeiten vom 26.03. (22 Uhr) bis 05.04.2021 (4.50 Uhr), durchgehend – Hauptarbeiten vom 02.04. (22 Uhr) bis 28.04.2021 (6.00 Uhr), durchgehend – Nacharbeiten vom 30.04. (23 Uhr) bis 17.05.2021 (5.00 Uhr, durchgehend. Für die während der Bauarbeiten entstehenden Unannehmlichkeiten bzw. Lärm- und Staubbelästigungen bittet die DB Netz AG um Verständnis.
Seite 12 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt Termine und Hinweise für April und Mai 2021 Do 1. April Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr Di 13. April 19.00 Uhr (vorauss.) Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal Do 15. April Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Mai Do 15. April 19.00 Uhr (vorauss.) Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal So 18. April 11.00 Uhr Aufstellung Voraussichtlich: Motorradweihe, Kirchenstraße Fr 23. April Gartenabfallabfuhraktion Do 29. April 19,30 Uhr Familienstützpunkt: Online-Elternabend Do 29. April 19.00 Uhr (vorauss.) Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal Di 4. Mai 19.00 Uhr (vorauss.) Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal Do 6. Mai 19.00 Uhr (vorauss.) Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal Do 20. Mai 19.00 Uhr (vorauss.) Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht. „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen vom 29. März bis 1. April 2021 Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, vom 29. März bis 1. April 2021 werden die Straßen im Gemeinde- gebiet wieder vom Wintersplitt befreit. Hierfür bitten wir Sie auch heuer wieder um Ihre Unterstützung: Bitte kehren Sie den auf den Gehwegen befindlichen Splitt auf die Straße. Des Weiteren wird darum gebeten, sofern möglich, dass Fahrzeuge in diesem Zeitraum nicht auf der Straße geparkt wer- den. Reinigung der Sickerschächte in der 14. Kalenderwoche In der 14. Kalenderwoche werden des Weiteren die Sickerschächte in den Gemeindestraßen gereinigt. Auch hierfür bitten wir Sie, den Bereich um die Schächte freizuhalten bzw. nicht dort zu parken. Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung. Ihre Gemeindeverwaltung Ramadama der Kindergartenkinder der „Arche Noah“ Ganz unbemerkt und nebenbei sorgen die Kinder der Arche Noah für ein sauberes Feldkirchen. Bei den Erkundungen rund um den Kindergarten in den Grünanlagen und auf den Wegen sammelten die Kinder spielerisch und mit vollem Elan den vielen lie- gen gebliebenen Müll auf und stecken ihn eifrig in eine große Tüte, die bei jeder Erkundungstour mit dabei ist. So geschehen und beobachtet am 2. März 2021 rund um den Lehrgarten des Gartenbauvereins. So viel Engagement verdient Lob und muss daher auch ausgesprochen werden. Liebe Kinder, Ihr seid ein großes Vorbild! Da können sich so manche eine Scheibe davon abschneiden! Nur weiter so und vielen Dank für Eure großartige Hilfe! Die Gemeindeverwaltung Neu: Corona-Schnelltest-Station in Feldkirchen 1 Test pro Woche kostenlos – Terminbuchung nur online möglich Ab sofort können Bürger/innen 1 x pro Woche bei der neuen Teststation am Otto-Lilienthal-Ring 1 (Gelände der Firma Party Rent München) einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen. Hierfür ist eine Registrierung unter dem Link https://www.corona-schnelltest.center nötig. Bei der Terminbuchung bitte den kostenlosen Test wählen.
Feldkirchner Gemeindeblatt 4/ 2021 Seite 13 Interessensbekundungsverfahren für die Übernahme der Betriebsträgerschaft einer zweigruppigen Kinderkrippe Die Gemeinde Feldkirchen ist eine wachsende Kommune im Landkreis München mit ca. 7.800 Einwohnerinnen und Ein- wohnern. Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Gemeinde Feldkirchen einen weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an. Derzeit befindet sich die Gemeinde in der Planung für den Neubau einer aus zwei Krippengruppen bestehenden Kinder- tagesstätte, die im Jahr 2023 fertiggestellt werden soll. Um den zukünftigen Träger möglichst frühzeitig an den Planungen beteiligen zu können, führt die Gemeinde Feldkirchen das Interessensbekundungsverfahren bereits jetzt durch. Genauere Informationen zum Verfahren finden Sie hier: https://www.feldkirchen.de/interessensbekundungsverfahren Für Nachfragen und ergänzende Hinweise stehen Frau Kathrin Jochim, - Ordnungsamt, Kinderbetreuung - unter Tel. (089) 909974-24 oder E-Mail: jochim@feldkirchen.de und Herr Sebastian Ziegler, - Leitung Ordnungsamt - unter Tel. (089) 909974-22 oder E-Mail: ziegler@feldkirchen.de zur Verfügung. Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da. Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung, warmes Mittagessen und vieles mehr! Auch in Corona-Zeiten – Füreinander – Miteinander! Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkir- chen jederzeit gerne zur Verfügung. Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen. Sie können uns auch „anklicken“. Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen. Der Familienstützpunkt lädt ein zum Online-Elternabend: Wie werden wir als Familie fit für die Kinderkrippe? Der Krippenstart steht demnächst bevor und Sie überlegen, wie der Start gut gelingen kann? g r a ti o n n d Inte Dies werden Themen des Elternabends sein: li e u ami – Welche Rahmendbedingungen braucht es für einen guten Start? G ef s, F ör d iale er du dS oz t rch un – Wie unterstütze ich mein Kind? das B ay e it e ris c Arb n h e S ta a t s m i n i s t e ri u m f ü r ü n c h e k r e is M – Was kann ich vorbereitend machen? und den Lan d Referentin: Barbara Zajonz, Erzieherin und Dipl. Sozialpädagogin FH. Die Veranstaltung findet online statt. Wann: Donnerstag 29.04.21 um 19.30 Uhr Anmeldung: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de (Sie bekommen die Zugangsdaten für diese Veranstaltung zugesandt). Kosten: keine wellcome – praktische Hilfe nach der Geburt sucht ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Feldkirchen Haben Sie Erfahrungen in der Betreuung von Babys und Kleinkindern? Möchten Sie 1 - 2x pro Woche einige Stunden Zeit verschenken? wellcome, ein Angebot von lotse Kinder + Jugendhilfe e.V., unterstützt Familien in den ersten turbulenten Monaten nach der Geburt. Die/der ehrenamtliche Mitarbeiter/in • geht mit dem Baby spazieren, während sich die Mutter ausruht • geht mit den älteren Kindern auf den Spielplatz oder liest ihnen vor • wacht über den Schlaf des Babys Nehmen Sie Kontakt auf! In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie alles über die neue Aufgabe. Regelmäßige Treffen mit anderen Ehrenamtlichen, der Kontakt zur wellcome-Koordinatorin und kostenlose Fortbildungen unter- stützen Sie in Ihrem Engagement. Versicherungsschutz besteht. Fahrtkosten werden erstattet. Wellcome Landkreis München - Lotse Kinder + Jugendhilfe e.V. Balanstraße 57, 81541 München Katrin Greiner, Tel. 089 / 30 90 876 27 mobil 01578 – 301 5733 muenchen.landkreis@wellcome-online.de - www.wellcome-online.de
Seite 14 4 / 2021 Feldkirchner Gemeindeblatt „Kauf eins mehr“ – Aktion der Kirchheim-Heimstettner Tafel Samstag 03.04.2021 von 9 bis 17 Uhr REWE Aschheim, Jedovnicestraße 10, 85609 Aschheim Die Tafel zählt auf Ihre Unterstützung in der Corona-Pandemie! Einfache und unkomplizierte Spende beim Wochenendeinkauf: 1. Artikel in der Filiale auswählen und an der Kasse bezahlen. 2. Nach dem Bezahlen am Tafel-Infostand abgeben. Die Spenden werden bei den wöchentlichen Lebensmittelausgaben an die Hilfsbedürftigen Bürger verteilt. Jede Unterstützung zählt, natürlich beantworten die ehrenamtlichen Helfer gerne alle Ihre Fragen am Infostand. Kirchheim-Heimstettner Tafel sagt Danke Gentlemen Golfer würdigen Ehrenamt Am Mittwoch den 24. Februar 2021 überreichten die Herren Uli Nolle und Peter Rosenbaum von den Gentlemen Golfern im Golfpark Mün- chen-Aschheim, der 1. Vorsitzenden Marianne Eichinger eine Spen- de von 1000,- € für den Zukauf von Lebensmitteln. Es ist bereits das zweite Mal, dass Mitglieder des Golfpark großzügig an die Tafel Kirch- heim-Heimstetten gespendet haben. Sie möchten damit das soziale En- gagement der ehrenamtlich Tätigen anerkennen und unterstützen. Ein herzliches Dankeschön für die Spende. Die Feldkirchener Engel "Nehmt nichts mit auf den Weg, keinen Wanderstab und keine Vorratstasche, kein Brot, kein Geld und keine zweite Heimat." (Lk 9,3) Am 24. März 2020 nahmen wir, die Feldkirchener Engel, nichts mit als unseren Willen, Gutes zu bewirken für die, denen nicht geholfen wird. Wir sammelten Lebensmittel, sortierten diese akribisch, packten das Gute in Tüten und Kisten und lieferten bereits am ersten Tag Dutzende von Lebensmittelpackerl aus. Seit diesem Tag gab es nur zwei Ruhetage: den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Das, nachdem wir am 24.12. nicht nur Weihnachten, sondern auch neun Monate kontinuierliche erkennbare und spürbare Unterstützung für Bedürftige feiern durften. Ein Jahr später sind wir weiterhin sieben Tage die Woche unterwegs, um den Menschen vor Ort und über die Gemeinde Feldkirchen hinaus das gute tägliche Brot, bestes Obst und Gemüse, Wurst, Käse, Milchprodukte und noch so viel mehr zu bringen. Das heißt konkret: 10700 Kubikmeter Lebensmittel gerettet, sortiert, in Tüten und Kisten gepackt, verteilt und damit unzählige bedürftige Haus- halte in Feldkirchen, Aschheim, Heimstetten, Kirchheim, Dornach, Weißenfeld, Parsdorf, Riem und weiteren Orten, Institutionen für Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und Obdachlose unterstützt wie auch die Wohngruppen des Kinderheims Feldkirchen. Die wegen der Pandemie wichtigen Hygieneregeln wurden dabei nicht nur eingehalten, sondern unser Gesamtsystem und unser Ausgabekon- zept wurde vom Gesundheitsamt als "vorbildlich" eingestuft. Das macht uns stolz. Stolz sind wir nicht nur auf unsere Leistungen. Stolz sind wir auf die Unterstützung, die wir von Anfang an durch die Gemeinde Feldkirchen, allen voran Bürgermeister Andreas Janson, und von Garten- und Landschaftsbau May mit ihrem Geschäftsführer Chris- toph May erhielten. Stolz sind wir auf die stetig gute Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen, mit Institutionen wie Innerer Mission, Caritas, St. Bonifaz, Anderwerk, den Verwaltungen diverser Einrichtungen für Obdachlose und Flüchtlinge, der Gemeinde Feldkirchen und dem Landratsamt München. Und stolz sind wir auch auf unsere vielen Unterstützer, Unterstützerinnen, Helferinnen und Helfer und den Weihnachtsengeln, die im Dezember mit viel Herz und Engagement es möglich machten, dass wirklich jedes Kind in Feldkirchen ein Weihnachtsgeschenk bekam. Stolz sind wir ganz besonders darauf, dass wir solch wunder- bare Sponsoren haben wie Herrn Wöhrle, Inhaber und Geschäftsführer und der Hasi-Bäckerei, Herrn Dinter, Marktleiter von Rewe Feldkirchen, Herrn Berghammer, Marktleiter von Edeka Feldkirchen, dem Team von Rewe Lieferservice, einigen anderen Sponsoren und unseren Spendern, wie erwähnt Herr May, Herr Melidis von AFM Feldkirchen und den privaten Spendern, die uns ermöglichen, die nötigen Betriebs- und Hilfsstoffe wie auch das erforderliche Equipment zu organisieren. Von Herzen großer Dank für dieses gemeinsame gute freudvolle Wirken. All diese Unterstützung macht uns nicht nur stolz. Sondern auch vor allem sehr dankbar und ehrt unseren Einsatz für die gute Sache. Diese Unterstützung und die Dankbarkeit der Empfänger sind der Grund, warum wir weiterhin unermüdlich für die gute Sache ar- beiten. Jeden Tag bis zu zehn Stunden bringt sich jeder einzelne Helfer ein. Ehrenamtlich. Mit Freude. Mit Engagement. Nach einem Jahr, in dem so viel bewirkt, verbessert und mobilisiert werden konnte, danken wir allen, die uns gewogen sind. Und strecken unsere Hand aus zu denen, die unsere Hilfe benötigen. Wir sind erreichbar über E-Mail: Feldkirchener-Engel@web.de, telefonisch: 0151/41629155 und via Facebook. Sollte die Pandemie auch Ihr Leben auf den Kopf gestellt haben und die Sorge um das täglich Brot gebracht haben, melden Sie sich. Wir helfen gerne. Wir helfen sieben Tage die Woche. Wir helfen in einer Art und Weise, die Ihnen und Ihrer Familie spürbar das Leben erleichtert. Scheuen Sie sich nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es gibt uns, weil wir Ihnen helfen wollen und können. Ganz nach 2. Timotheus 1, 7 "Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit."
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