Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Osterfest - Gemeinde Feldkirchen

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Feldkirchner Gemeindeblatt - Die Gemeindeverwaltung wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern ein frohes und gesegnetes Osterfest - Gemeinde Feldkirchen
Feldkirchner Gemeindeblatt    4/ 2021                  Seite 1

Feldkirchner
Gemeindeblatt
48. Jahrgang                 April 2021       Ausgabe 4 / 2021

        Die Gemeindeverwaltung
        wünscht allen Bürgerinnen
        und Bürgern
        ein frohes und gesegnetes Osterfest.
Seite 2                                                    4 / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

  Aus dem Gemeinderat
Bericht aus der öffent-                      erleichtern. Ein weiterer wesentlicher      KK  Neufassung der Satzungen
                                             Bestandteil der BayBO-Novelle ist die       über die Sondernutzungen und
lichen Sitzung des                           Neugestaltung des Abstandsflächen-
Gemeinderates vom                                                                        über die Erhebung von Gebüh-
                                             rechts. Für die Tiefe der Abstandsfläche
                                             ist weiterhin die Höhe der Außenwände       ren für Sondernutzungen an
28.01.2021                                                                               öffentlichem Verkehrsraum in
                                             des Gebäudes maßgebend, wobei die
                                             Abstandsfläche wie schon bisher min-        der Gemeinde Feldkirchen
                                             destens 3 m betragen muss. Künftig gilt
                                             ein neues Maß der Tiefe der Abstandsflä-    Die Gemeinde Feldkirchen hat bis
KK  Corona-Pandemie; Entschei-              che von 0,4 H (bisher 1,0 H) bzw. 0,2 H     dato noch keine Satzung über Sonder-
     dung über Einberufung des               (bisher 0,5 H) in Gewerbe- oder Indus-      nutzungen der öffentlichen Flächen,
     Ferienausschusses                       triegebieten. Die Berücksichtigung der      Wegen und Straßen. Ebenso fehlt die
                                             Giebelseiten bei der Abstandsflächen-       dazugehörige Gebührenordnung. Um
Lt. Bayer. Staatsministerium des Innern,     berechnung ändert sich. Künftig wird        Sondernutzungen im öffentlichen Raum
für Sport und Integration sei es sinnvoll    die Giebelwand in ihrem Gesamtaufriss       rechtssicher erlassen zu können, wäre
und rechtlich zulässig, die coronabe-        berücksichtigt, so dass sich nicht recht-   eine Satzung sowie eine dazugehörige
dingte Zuständigkeit beschließender          eckige Abstandsflächen ergeben. Außer-      Gebührenordnung erforderlich. Der Ge-
Ausschüsse von der Überschreitung ei-        dem werden Dachflächen künftig bis zu       bührenordnung für verkehrsrechtliche
nes bestimmten Inzidenzwertes an Coro-       einer Neigung von 70° zu 1/3 und über       Anordnungen stimmte das Gremium
na-Neuinfektionen abhängig zu machen.        70° ganz zugerechnet. Das 16m Privileg      zu, bei den Satzungen wurde allerdings
Der Ferienausschuss kann grundsätzlich       entfällt. Die Neuregelung der Abstands-     noch Klärungsbedarf gesehen.
während der Ferienzeit alle Angelegen-       flächenberechnung führt im Regelfall zu
heiten, für die sonst der Gemeinderat        einer Verringerung der Abstandsflächen      Beschlüsse:
zuständig ist, einberufen werden. Als        und ermöglicht damit ein wesentlich         1. Der Gemeinderat erlässt die Satzung
Ferienzeit gelten die jeweils festgelegten   dichteres Bauen. Damit verbunden ist            über die Sondernutzungen an öffent-
Sommerferien sowie bei angeordneten          eine höhere Versiegelung, auch unter            lichem Verkehrsraum der Gemeinde
Krisen- bzw. Katastrophenzeiten. Es wur-     Berücksichtigung der Nebenanlagen,              Feldkirchen (Sondernutzungssatzung)
de deshalb seitens der Verwaltung vorge-     und weniger Durchgrünung der Ortsteile          in der Fassung vom 23.07.2020.
schlagen, den Ferienausschuss mit den        sowie Belichtung der Nachbargrundstü-       Abstimmung: abgelehnt (Gleichstand):
Aufgaben des Gemeinderats für die Zeit       cke. Die Neuregelung gilt in allen unbe-    Ja 10 Nein 10
der Corona-Pandemie zu beauftragen.          planten Gebieten (§ 34 BauGB).              2. Der Gemeinderat erlässt die Satzung
Das Gremium folgte diesem Vorschlag          In Gebieten, in denen die Gemeinde ei-          über die Erhebung von Gebühren für
jedoch nicht und lehnte die Beschlus-        nen Bebauungsplan aufgestellt hat, gel-         Sondernutzungen an öffentlichem
sempfehlung wie folgt ab:                    ten die Regelungen des Bebauungspla-            Verkehrsraum der Gemeinde Feldkir-
                                             nes, allerdings hat die Gemeinde hier in        chen (Sondernutzungsgebührensat-
Beschluss                                    der Regel die Geltung der allgemeinen           zung) in der Fassung vom 23.07.2020.
Der Gemeinderat Feldkirchen nimmt            Abstandsflächenregelungen der Baye-         Abstimmung: abgelehnt (Gleichstand):
den Sachverhalt zur Kenntnis und macht       rischen Bauordnung für anwendbar er-        Ja 10 Nein 10
sich die Ausführungen zu Eigen. Der          klärt. Ohne eine eigenständige Regelung     3. Der Gemeinderat erlässt die Gebüh-
Gemeinderat tritt nach der Gemeinde-         der Gemeinde gelten daher in diesen             renordnung für verkehrsrechtliche
ratssitzung vom 28. Januar 2021 die zu       Fällen ab dem 01.02.2021 die neuen              Anordnungen nach § 45 Abs. 6 StVO
erledigten Aufgaben für die Zeit der Co-     Abstandsflächenregelungen. Sofern der           in der Fassung vom 23.07.2020 in Ab-
rona-Pandemie, gemäß § 9 Abs. 3 Nr. 18       Gemeinderat die Abstandsflächen, wie            hängigkeit zur Dauer der Maßnahme
der GeschO des Gemeinderats Feldkir-         bislang geregelt haben wollte, wäre es          gemäß dem gesetzlichen Gebühren-
chen vom 14. Mai 2020, an den Ferien-        notwendig, die Abstandsflächensatzung           rahmen.
ausschuss ab.                                zu beschließen.                             Abstimmung: einstimmig angenommen:
Abstimmung: abgelehnt: Ja 1 Nein 19                                                      Ja 20 Nein 0
                                             Beschluss                                   Die Verwaltung wird beauftragt, die
                                             Der Gemeinderat erlässt aufgrund des        Gebührenordnung ordnungsgemäß be-
                                             Art. 6 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. Art. 81       kannt zu machen.
                                             Abs. 1 Nr. 6 Buchstabe a Bayerische
KK  E rlass einer Satzung zur Rege-
                                             Bauordnung die Satzung der Gemein-
     lung abweichender Maße der              de Feldkirchen bei München über die         KK  A
                                                                                              ntrag der Messe Mün-
     Abstandsflächentiefe                    Regelung abweichender Maße der Ab-
                                                                                             chen auf Verwendung des
                                             standsflächentiefe in der Fassung 0,8H
Die Bayerische Bauordnung wurde              vom 28.01.2021. Die Verwaltung wird             Gemeindewappens für das
überarbeitet. Die Änderungen sind zum        beauftragt, die Satzung amtlich bekannt         S-Bahn-Bündnis Ost
01.02.2021 in Kraft getreten. Wesentli-      zu machen.
che Punkte sind u. a., dass: Baugeneh-       Abstimmung: abgelehnt Ja 6 Nein 14          Die Messe München GmbH bittet um
migungen künftig maximal drei Monate                                                     Genehmigung der Verwendung des
dauern sollen (liegt dann keine Entschei-                                                Feldkirchner Gemeindewappens nach
dung vor, gilt ein Antrag automatisch                                                    dem Beitritt der Gemeinde Feldkirchen
als genehmigt). Auch sollen neue Rege-                                                   am S-Bahn-Bündnis Ost (in der Gemein-
lungen zum Bauen mit Holz das Bauen                                                      deratssitzung am 03.12.22020 wurde
Feldkirchner Gemeindeblatt                               4/ 2021                                                     Seite 3

                                                  Liebe Bürgerinnen und Bürger,
                                                  der Frühling steht vor der Tür und wir drängen alle nach draußen, was
                                                  nach der langen Zeit des Winters und des Lockdowns nur allzu verständ-
                                                  lich, ja geradezu notwendig und geboten ist. Der Spaziergang durch den
                                                  Ort, der Besuch auf dem Spielplatz, in den Grünanlagen oder die Fahrt
                                                  ins Grüne, auf all das freuen wir uns im Frühjahr und zu Ostern ganz be-
                                                  sonders. Zu Fuß oder mit dem Rad - und da bin ich jetzt auch schon bei
                                                  dem Stichwort: Fahrradfahren!

                                                  Die Corona-Pandemie hat dem Fahrradfahren wieder eine Renaissance
                                                  beschert. Im November des vergangenen Jahres hat der ADFC (Allgemei-
                                                  ner Deutscher Fahrrad-Club) zum Fahrradklimatest in ganz Deutschland
                                                  aufgerufen und es haben genügend Feldkirchner/innen mitgemacht, so
                                                  dass eine Ergebnisauswertung für Feldkirchen möglich geworden ist. Die
                                                  Ergebnisse stellen die Situation der Radler/innen in unserer Gemeinde
                                                  dar. Und es lässt sich ablesen, dass es hier großen Verbesserungsbedarf
                                                  gibt. Der Gemeinderat widmet sich dieser Thematik nun verstärkt und
                                                  lässt für Feldkirchen ein Fahrradwegekonzept erstellen.

                                                  Die Gemeinde Feldkirchen bewirbt sich als Mitglied bei der „Arbeits-
                                                  gemeinschaft für fahrradfreundliche Kommunen (AGFK) in Bayern e.V“.
                                                  Dazu wird im April eine Delegation aus verschiedenen Vertretern der
                                                  AGFK, dem ADFC, der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der
   staatlichen Straßenverwaltung und der Verkehrspolizei das Gemeindegebiet mit dem Fahrrad erkunden und die Potentiale
   ausloten.

   Bei der Befahrung wird auch das Planungsbüro, das mit uns zusammen ein Radwegekonzept für Feldkirchen erstellt, mit
   auf dem Rad sein - was auch Voraussetzung für die dauerhafte Mitgliedschaft in der AGFK ist. Dann haben wir maximal
   vier Jahre Zeit, um die Maßnahmen umzusetzen. Dazu kommt sehr gelegen, dass der Bund mit einem Sonderförderpro-
   gramm Radinfrastruktur „Stadt und Land“ finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, die im Freistaat Bayern vornehmlich den
   Kommunen zu Gute kommen soll. Wir werden für mehrere Projekte Förderung beantragen. Und nicht nur die Gemeinde
   Feldkirchen treibt den Ausbau von Radwegen voran, auch der Landkreis München möchte an allen seinen Kreisstraßen
   eigene Radwege bauen, um die Sicherheit des Radfahrens weiter zu erhöhen. Alle diese Maßnahmen sind nicht zuletzt
   auch ein wichtiger Baustein für Klima- und Umweltschutz.

   In diesem Zusammenhang möchte ich mich noch ganz herzlich bei allen Baumpaten bedanken, die meinem Aufruf gefolgt
   sind und in der Frühjahrspflanzung der Gemeinde - und damit uns allen - neue Bäume gespendet haben. Damit wird unser
   Ort nicht nur Stück für Stück grüner, sondern noch ein ganzes Stück lebenswerter.

   Ich wünsche Ihnen ein schönes Osterfest sowie viel Freude beim Draußen sein und beim Radfahren. Genießen Sie die
   Natur.

   Ihr

   Andreas Janson
   Erster Bürgermeister

die Planung hierzu vorgestellt). Das      KK  A
                                               ntrag der Energieagentur              der Energieagentur Ebersberg-München
Gemeindewappen soll bis auf Widerruf          Ebersberg-München GmbH                  gGmbH
verwendet werden für die allgemeine
                                              auf Verwendung des Gemein-
Nutzung im Rahmen der Öffentlichkeits-                                                Beschluss
arbeit und Korrespondenz des S-Bahn-          dewappens                               Der Gemeinderat erteilt der Energie-
bündnisses.                                                                           agentur Ebersberg-München gGmbH
                                          Das Gemeindewappen soll bis auf             die Genehmigung auf Verwendung des
Beschluss                                 Widerruf verwendet werden für die           Gemeindewappens. Die Verwendung
Der Gemeinderat erteilt der Messe Mün-    Dokumentation und Öffentlichkeits-          ist unentgeltlich.
chen GmbH die Genehmigung auf Ver-        arbeit des KEEN der Energieagentur          Abstimmung: einstimmig angenommen
wendung des Gemeindewappens. Die          Ebersberg-München und dem Insti-
Verwendung ist unentgeltlich.             tut für nachhaltige Energieversorgung
Abstimmung: mehrheitlich angenom-         (INEV) sowie die allgemeine Nutzung
men: Ja 17 Nein 2                         im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit
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Bericht aus der öffent-                     nen Lichtplaner ergab, dass ein Teil der     Ausgaben in Höhe von 18.591.600 €.
                                            Räume die Werte der geltenden Norm           Der Gesamthaushalt beträgt an Einnah-
lichen Sitzung des Bau-                     erfüllt, der Bewegungsraum B1 und der        men und Ausgaben 48.178.200 €.
und Umweltausschusses                       Flur erfüllen die geforderten Werte nicht.   Der Haushaltsausgleich im Verwal-
vom 11.02.2021                              Die branchenüblichen Empfehlungen            tungshaushalt ist nicht möglich, daher
                                            werden lediglich in Gruppenraum 3 und        bedarf es einer einmaligen Zuführung
                                            Bewegungsraum 2 erreicht. Alle Räume         vom Vermögenshaushalt in Höhe von
KK  A
     ntrag auf Befreiung von den           sind im Wesentlichen mit einer Farbtem-      1.710.700 €.
    Festsetzungen des Bebau-                peratur von 4000K ausgestattet, wel-         Die tatsächliche Rücklage Ende 2020
    ungsplanes Nr. 101 wegen                che für die Anwendung grundsätzlich          beträgt 15.482.915 €, wobei davon aus-
    Abweichung von der Größe                geeignet ist. Die im Bewegungsraum1          zugehen ist, dass bei Rechnungslegung
    eines Baugrundstückes auf               eingesetzte Farbtemperatur von 3000K         2020 ca. 4 Mio. aus der Rücklage ent-
                                            ist ungeeignet. Darüber hinaus erfüllen      nommen werden müssen. Im Haushalts-
    dem Grundstück Oberndorfer
                                            die Aufenthaltsräume im Kellergeschoss       plan 2021 ist eine Rücklagenentnahme
    Straße 18 - 18c                         aller Wahrscheinlichkeit nicht die Anfor-    in Höhe von 5.655.500 € eingeplant.
                                            derungen der Arbeitsstättenrichtlinie an     Eine Zuführung an die Rücklage ist nicht
Die Grundstücke Oberndorfer Straße          eine ausreichende Tageslichtversorgung.      möglich, eine Darlehensaufnahme nicht
18-18c liegen im Geltungsbereich des        Folglich ist eine Überplanung der vor-       vorgesehen. Die Haushaltssatzung 2021
seit 09.09.2005 rechtskräftigen Bebau-      handenen Beleuchtung notwendig bzw.          enthält keine genehmigungspflichtigen
ungsplanes Nr. 101. In Festsetzung Nr. A    zu empfehlen.                                Bestandteile und hat folgende Fassung:
4.3 sind nur Einzelhäuser zulässig. Ge-     Hierzu hat die Bauverwaltung vorab ein       Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemein-
mäß Festsetzung Nr. A 4.4 muss die Grö-     Angebot eingeholt, um in allen Räum-         deordnung erlässt die Gemeinde Feldkir-
ße eines Baugrundstückes mindestens         lichkeiten die empfohlenen Werte zu          chen für das Haushaltsjahr 2021 folgen-
420 m² betragen. Laut Mitteilung der        erreichen. Das Angebot beläuft sich inkl.    de Haushaltssatzung:
Bauherren wurden diese Festsetzungen        Material und Montagekosten auf rund
leider übersehen.                           40.000,00 €.                                 §1
Bisher sind im Geltungsbereich dieses                                                    Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
Bebauungsplans noch keine Befreiun-         Beschluss                                    2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
gen dieser Art genehmigt worden, bzw.       Die Verwaltung wird beauftragt, die Be-      im Verwaltungshaushalt in den Einnah-
solche Konstellationen vorhanden. Die       leuchtung der Lichtqualität im Kinder-       men und Ausgaben mit 29.586.600,00
auf der Westseite der Oberndorfer Stra-     garten St. Jakob im Kellergeschoss nach      € und im Vermögenshaushalt in
ße vorhandene kleinteilige Bebauung,        den genormten Werten instand zu set-         den Einnahmen und Ausgaben mit
die sich auch an der Grundstücksstruktur    zen. Die notwendigen Haushaltsmittel         18.591.600,00 € ab.
ablesen lässt, sollte weiterhin beibehal-   in Höhe von rund 40.000,00 € sind im
ten bleiben. Es wurden daher lediglich      Haushaltsplan 2021 mit einzuplanen.          §2
Einzelhäuser und keine Reihenhäuser         Abstimmung: einstimmig angenommen            Kreditaufnahmen für Investitionen und
zugelassen. Es sollte auch vermieden                                                     Investitionsförderungsmaßnahmen wer-
werden, dass eine noch kleinteiligere                                                    den nicht festgesetzt.
Bebauung entsteht, was der zentralen
Lage dieses Bereiches nicht angemessen      Bauanträge und                               §3
gewesen wäre. Um dies zu erreichen,         Bauvoranfragen                               Verpflichtungsermächtigungen im Ver-
wurden Mindestgrundstücksgrößen fest-                                                    mögenshaushalt werden nicht festge-
gesetzt. Demnach werden die Grundzü-        Dem Bauantrag wegen Errichtung eines         setzt.
ge der Planung berührt und sind städte-     Lagerplatzes für landwirtschaftliche Er-
baulich auch nicht vertretbar.              zeugnisse mit Baumschule, FlNr. 287,         §4
                                            wurde das gemeindliche Einvernehmen          Die Steuersätze (Hebesätze) für nach-
Beschluss                                   erteilt. Die Fläche für die Lagerungen       stehende Gemeindesteuern werden wie
Dem Antrag auf Befreiung von der Fest-      beträgt 800 m² und die Baumschule eine       folgt festgesetzt:
setzung A 4.3 und A 4.4 des Bebauungs-      Fläche von 5.880 m².                         1. Grundsteuer
planes Nr. 101 wegen Abweichung von         Abstimmung: einstimmig angenommen               a) für die land- und forstwirtschaftli-
der Größe eines Baugrundstückes und                                                             chen Betriebe (A): 300 v.H.
Errichtung von Einzelhäusern auf dem                                                        b) für die Grundstücke (B): 280 v.H.
Grundstück Oberndorfer Straße 18 -
18c, Fl.-Nrn. 89/10 und 89/23, jeweils
                                            Bericht aus der öffent-                      2. Gewerbesteuer: 330 v.H.
Gemarkung Feldkirchen, wurde nicht          lichen Sitzung des
                                                                                         §5
zugestimmt.                                 Gemeinderates vom                            Der Höchstbetrag der Kassenkredite
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                            25.02.2021                                   zur rechtzeitigen Leistung von Ausga-
                                                                                         ben nach dem Haushaltsplan wird auf
                                                                                         250.000 € begrenzt.
KK  B
     eleuchtung für die Grup-              KK  H
                                                 aushaltssatzung und Haus-
    penräume im Kellergeschoss                  haltsplan für das Jahr 2021              §6
    Kindergarten St. Jakob                                                               Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1.
                                            Der Entwurf des Haushaltsplans 2021          Januar 2021 in Kraft.
Aus der Mitte der Elternschaft wurde die    umfasst nach allen Änderungen im Ver-
Lichtqualität in den Gruppenräumen im       waltungshaushalt Einnahmen und Aus-          Beschluss
Kellergeschoss im Kindergarten St. Jakob    gaben in Höhe von 29.586.600 € und           Der Gemeinderat beschließt die Haus-
bemängelt. Die Begutachtung durch ei-       im Vermögenshaushalt Einnahmen und           haltssatzung 2021 mit den Festsetzun-
Feldkirchner Gemeindeblatt                                      4/ 2021                                                             Seite 5

gen des Haushaltsplans sowie seinen            desamtsbezirk Feldkirchen, Landkreis              eine Beschlussfassung durch den Haupt-,
Bestandteilen und Anlagen. Diese setzt         München bestellt. Gleichzeitig wird die           Finanz- und Sozialausschusses, welche
im ausgeglichenen Verwaltungshaushalt          Bestellung der ehem. Beschäftigten Frau           in der Sitzung am 09.03.2021 erfolgte.
29.586.600 € und im ausgeglichenen             Meindl rückwirkend ab dem 01.01.2020
Vermögenshaushalt 18.591.600 € fest.           wegen Ausscheiden aus dem Dienstver-              Beschluss
Es sind keine genehmigungspflichtigen          hältnis mit der Gemeinde Feldkirchen              Der Gemeinderat hebt den Beschluss
Kredite und keine Verpflichtungsermäch-        widerrufen.                                       des Gemeinderats vom 02. Juli 2020 auf.
tigungen enthalten. Die Grundsteuer A          Abstimmung: einstimmig angenommen                 Der Gemeinderat hebt den Beschluss des
wird mit 300 v.H., die Grundsteuer B mit                                                         Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses
280 v.H. und die Gewerbesteuer mit 330                                                           vom 12. November 2020 auf und über-
v.H. festgesetzt.                              KK  V
                                                    ollzug des Bundeswahlgeset-                 trägt gemäß § 9 Abs. 1 und Abs. 3 Nr.
Abstimmung: einstimmig angenommen                  zes; Berufung der Leitung des                 a und f der Geschäftsordnung des Ge-
                                                                                                 meinderats der Gemeinde Feldkirchen
                                                   Wahlamtes und seine Stellver-                 vom 14. Mai 2020 die neuerliche Be-
KK  Finanzplan 2020 – 2024                         tretung für die Bundestags-                   handlung von Anträgen dem genannten
                                                   wahl 2021                                     Haupt-, Finanz- und Sozialausschuss.
Der Finanzplan ist Bestandteil des Haus-                                                         Abstimmung: einstimmig angenommen
haltsplans. Finanzplan und Investitions-       Am 26. September 2021 findet die Wahl
programm stimmen überein.                      zum 20. Deutschen Bundestag statt.
                                               Hierfür sind durch den Gemeinderat ein
                                               Leiter des Wahlamtes und ein Stellver-
                                                                                                 Bericht aus der öffent-
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Finanz-         treter für die Bundestagswahl 2021 zu             lichen Sitzung des
plan und das Investitionsprogramm für          berufen, und zwar so rechtzeitig, dass            Haupt-, Finanz- und
                                               diese ordnungsgemäß die Amtsgeschäfte
die Jahre 2020 – 2024.
                                               wahrnehmen können.
                                                                                                 Sozialausschusses vom
Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                                 09.03.2021
                                               Beschluss
KK  B
     estellung des Beschäftigten              Frau Ramona Brod wird zur Leiterin des            KK  G
                                                                                                      ewährung einer Großraum-
                                               Wahlamtes der Gemeinde Feldkirchen                    zulage für pädagogische
    Stefan Gast zum Standesbe-                 zur Bundestagswahl 2021 berufen. Zur
    amten für den Standesamts-                                                                       Fachkräfte
                                               stellvertretenden Leiterin des Wahlam-
    bezirk Feldkirchen sowie                   tes der Gemeinde Feldkirchen wird Frau
                                                                                                 Der Beschluss des Gemeinderates vom
    gleichzeitige Bestellung zum               Heike Kapusczinski berufen.
                                                                                                 02.07.2020 konnte nicht für alle Kitas
    stellvertretenden Leiter des               Abstimmung: einstimmig angenommen
                                                                                                 angewendet werden, da alle Träger un-
    Standesamts                                                                                  terschiedliche Tarifverträge haben. Die
                                                                                                 Großraumzulage für das pädagogische
Für den Standesamtsbezirk Feldkirchen,         KK  A
                                                    ufhebung von Beschlüs-                      Personal soll an die Tarifvereinbarung
Landkreis München soll ein weiterer                sen; hier: Gewährung von                      der Landeshauptstadt München angegli-
Standesbeamter bestellt werden. Der                Ballungsraumzulagen für                       chen werden. Damit der Haupt-, Finanz-
Beschäftigte Stefan Gast ist seit dem              Mitarbeiter der Feldkirchner                  und Sozialausschuss den neuen Rahmen
01.03.2020 bei der Gemeinde Feldkir-                                                             zuständigkeitshalber beschließen kann,
                                                   Kindertageseinrichtungen
chen beschäftigt. Die Voraussetzungen                                                            hat der Gemeinderat in seiner Sitzung
zur Bestellung liegen vor.                                                                       am 25.02.2021 den Beschluss vom
                                               In der Sondersitzung des Gemeinderats
                                                                                                 02.07.2020 bereits aufgehoben.
                                               am 02. Juli 2020 wurde ein Beschluss zu
Beschluss                                      der im Betreff genannten Angelegenheit
Der Beschäftigte Stefan Gast wird mit                                                            Beschluss
                                               gefasst, der in der Sitzung des Haupt-
Wirkung vom 01. März 2021 zum Stan-                                                              1. 
                                                                                                    Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus-
                                               und Finanzausschusses vom 12. Novem-
desbeamten für den Standesamtsbezirk                                                                schuss beschließt die Übernahme der
                                               ber 2020 aufgehoben wurde. Nachdem
Feldkirchen bestellt. Zugleich wird er ab                                                           Kosten der Großraumzulage für päda-
                                               dies so nicht möglich ist, war eine erneu-
demselben Zeitpunkt zum stellvertreten-                                                             gogisches Fachpersonal in folgendem
                                               te Aufhebung des Beschlusses vom Ge-
den Leiter des Standesamts für den Stan-                                                            Rahmen:
                                               meinderat erforderlich und im Nachgang

                                                          IMPRESSUM
                  Feldkirchner Gemeindeblatt • Herausgeber: Gemeinde Feldkirchen, Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen
                                           Verantwortlich: Andreas Janson, 1. Bürgermeister

 Satz, Druck, Verteilung: Ortmaier Druck GmbH, Birnbachstraße 2, 84160 Frontenhausen, Telefon 0 87 32 / 92 10-0, www.ortmaier-druck.de

       Für den Inhalt der Beiträge von Vereinen, Verbänden, Organisationen, Kirchen etc. sind die jeweiligen Verfasser verantwortlich.
                                             Die Redaktion behält sich vor, Beiträge zu kürzen.

                      Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Ohnes, Tel. 90 99 74-40 oder Fax 90 99 74-46.
              Redaktionsschluss: Jeweils am 15. des Monats • E-Mail: rathaus@feldkirchen.de • Internet: www.feldkirchen.de
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   a) monatlicher Grundbetrag, der wie         KK  G
                                                     ewährung einer Großraum-               Beschluss
         folgt gestaffelt ist:                      zulage für nichtpädagogisches            1) 
                                                                                                Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus-
   – Beschäftigte der Entgeltgruppen S 1                                                       schuss beschließt die Übernahme der
                                                    festangestelltes Personal in                Großraumzulage für nichtpädagogi-
        bis S 15 in Höhe von 270 € monat-
        lich                                        Kitas                                       sches festangestelltes Personal in fol-
   – Beschäftigte der Entgeltgruppen S                                                         gendem Rahmen:
        16 bis S 18 in Höhe von 135 € mo-       Die jährlichen Gesamtkosten der Groß-           a) monatlicher Grundbetrag, der wie
        natlich                                 raumzulage für das fest angestellte nicht-          folgt gestaffelt ist:
   – Auszubildende und Praktikanten in         pädagogische Personal der Träger wür-              B
                                                                                                    eschäftigte der Entgeltgruppen 1
        Höhe von 140 € monatlich                den ca. 37.114 € betragen. Die Kosten              bis 15 in Höhe von 270 € monatlich
 b) Kinderbetrag:                              für die Großraumzulage für das nichtpä-            B
                                                                                                    eschäftigte der Entgeltgruppen 16
      Beschäftigte der Entgeltgruppen S 1     dagogische Personal sind nicht im Haus-            bis 18 in Höhe von 135 €
        bis S 18, sowie Auszubildende und       halt für das Jahr 2021 angemeldet. Eine        b) K
                                                                                                   inderbetrag:
        Praktikanten erhalten für jedes Kind,   Gewährung würde somit überplanmä-                  B
                                                                                                    eschäftigte der Entgeltgruppen 1
        für das ihnen selbst Kindergeld nach    ßige Ausgaben verursachen. Beschluss-              bis 18 erhalten für jedes Kind, für
        deutschem Recht ausgezahlt wird,        grundlage für die Großraumzulage an                das Ihnen selbst Kindergeld nach
        einen Kinderbetrag in Höhe von 50       sich war es, pädagogisches Personal in             deutschem Recht ausgezahlt wird,
        € monatlich                             den Einrichtungen zu binden und Feld-              einen Kinderbetrag in Höhe von 50
                                                kirchen als Arbeitsplatz für diese Berufs-         € monatlich
2. 
   Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus-           gruppe attraktiv zu machen. Der beste-       2) 
                                                                                                Der Haupt-, Finanz- und Sozialaus-
   schuss beschließt, die Großraumzula-         hende Fachkräftemangel, dem es mit              schuss beschließt, die Großraumzu-
   ge für pädagogisches Fachpersonal im         derartigen Zulagen entgegen zu wirken           lage für nichtpädagogisches fest ange-
   o. g. Rahmen ab dem 01.01.2020 zu            gilt, besteht nur beim pädagogischen            stelltes Personal im o. g. Rahmen ab
   gewähren.                                    Personal, nicht jedoch im Küchen- oder          dem 01.01.2021 zu gewähren. Diese
Abstimmung: einstimmig angenommen               Verwaltungsbereich.                             endet zum 31.12.2021.
                                                                                             Abstimmung: mehrheitlich angenom-
                                                                                             men Ja 10 Nein 1

  Amtliche Nachrichten

  Die Gemeinde Feldkirchen sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt

  eine/n Mitarbeiter/in (m/w/d)
  für den gemeindlichen Bauhof
  in Vollzeit (unbefristet)

  Zu den Tätigkeiten gehören neben allen anfallenden Arbeiten eines Bauhofs insbesondere die Pflege der gemeindlichen
  Grünanlagen und die Unterhaltung von Gebäuden (u. a. Instandhaltung und Wartung) sowie die Mitarbeit im Winterdienst
  mit Rufbereitschaft.

  Ihr Profil:
  W Abgeschlossene Berufsausbildung im handwerklichen Bereich, vorzugsweise im Garten- und Landschaftsbau
  W Wünschenswert ist eine mehrjährige Berufserfahrung auf o. g. Gebiet
  W Besitz der Fahrerlaubnis der Klassen B/C/CE
  W Sie arbeiten gerne im Team und sind in der Lage, selbstständig und eigeninitiativ zu arbeiten
  W Bereitschaft zur kontinuierlichen Aus- und Weiterbildung

  Wir bieten Ihnen eine selbstständige Tätigkeit, die Möglichkeit zu regelmäßigen Fortbildungen sowie einen sicheren Ar-
  beitsplatz in einer modern ausgerichteten Kommune. Die Eingruppierung erfolgt nach den sachlichen und persönlichen
  Voraussetzungen des TVöD. Neben den üblichen Leistungen des öffentlichen Dienstes (Altersversorgung) gewähren wir die
  Großraumzulage (Münchenzulage), eine Arbeitsmarktzulage sowie leistungsorientierte Bezahlung (LOB).
  Schwerbehinderte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Reisekosten anlässlich eines Vor-
  stellungsgespräches können nicht übernommen werden.

  Ihre schriftliche Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis 23.04.2021 an die Gemeinde Feldkirchen,
  Rathausplatz 1, 85622 Feldkirchen oder an personalamt@feldkirchen.de (ausschließlich pdf-Dokumente). Weitere Auskünfte
  erhalten Sie bei Herrn Huber, Tel. 089/90936613.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 4/ 2021                                                     Seite 7

  Öffentliche Zahlungsaufforderung
  der Gemeinde Feldkirchen
  Am 15. Mai 2021 werden zur Zahlung fällig:

  Hundesteuer:		            für das Jahr 2021

  Für Bürger, die der jährlichen Zahlungsweise zum 01.07. nicht zugestimmt haben:
  Gewerbesteuer:             2. Rate für das Jahr 2021
  Grundsteuer:               2. Rate für das Jahr 2021
  Müllabfuhrgebühren:        2. Rate für das Jahr 2021

  Zahlungen können auf folgendes Konto erfolgen:

  Kreissparkasse MUC-STA-EBE:
  IBAN: DE35 7025 0150 0040 2501 51 BIC: BYLADEM1KMS
  Bitte geben Sie Ihre Finanzadresse (FAD) und Zahlungszweck (Steuerart) an.

  Bitte beachten Sie die Zahlungsfälligkeiten, um Mahnungen mit Mahngebühren und Säumniszuschlägen zu vermeiden.
  Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit eines Einzugs mittels SEPA-Lastschrift an. Die Formulare können Sie bei der Ge-
  meindekasse anfordern oder auf unserer Homepage - unter Rathaus&Service → Online-Dienste, Formulare - zum Ausfüllen
  herunterladen.

                   AWO Schuldner- und Insolvenzberatung
                    Die Schuldner- und Insolvenzberatung der AWO hilft Klienten, aus der Schuldenfalle zu kommen.
                    Es wird jedoch geraten, frühzeitig einen Termin in der Beratungsstelle zu vereinbaren. Die Beratung durch die
AWO Schuldner- und Insolvenzberatung ist kostenfrei.
Die Schuldner- und Insolvenzberatung weist zudem darauf hin, dass sich die Verfahrensdauer bei Verbraucherinsolvenzen ver-
kürzt hat. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt die Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung bei einem Verbraucherinsolvenzverfah-
ren nur noch drei statt bisher sechs Jahre.

Kontakt: AWO Schuldner- und Insolvenzberatung, Balanstraße 55, 81541 München, Telefon: 089/672087-176 Fax: 089/672087-
178 E-Mail: sib@awo-kvmucl.de
Mittwoch 16 bis 18 Uhr Telefonsprechstunde. Mehr Informationen: https://awo-kvmucl.de/ unter SocialService.

  Der Umweltberater
Abholtermine der Müllabfuhr
Restmüll:                                   Großbehälter (1100/770 L)                   Biomüll:
                                            Leerungsgebiet Ost:
Leerungsgebiet Ost:                         Dienstag, 30.03.2021                        Leerungsgebiet Ost:
Montag, 29.03.2021                          Donnerstag, 08.04.2021                      Freitag, 09.04.2021
Dienstag, 13.04., 27.04. und 11.05.2021     Mittwoch, 14.04., 21.04., 28.04. und        Donnerstag, 22.04. und 06.05.2021
                                            05.05.2021
Leerungsgebiet West:                        Leerungsgebiet West:                        Leerungsgebiet West
Mittwoch, 07.04.2021                        Donnerstag, 01.04.2021                      Mittwoch, 31.03. und 15.04.2021
Dienstag, 20.04. und 04.05.2021             Samstag, 10.04.2021                         Donnerstag, 29.04. und 07.05.2021
                                            Freitag, 16.04., 23.04., 30.04. und
                                            07.05.2021

                              Ab Mai erfolgt die Biomüllabfuhr wieder im wöchentlichen Turnus!

Papier:
Leerungsgebiet Ost/West:     Dienstag, 30.03.2021
                             Mittwoch, 14.04., 28.04. und 12.05.2021
Seite 8                                                      4 / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

 Gelber Sack:
Leerungsgebiet Ost (Abholung im zweiwöchigen Turnus)                  Leerungsgebiet West (Abholung im zweiwöchigen Turnus)
im April:      Donnerstag, 01.04.,                                    im April:      Samstag, 10.04. und Freitag, 23.04.2021
               Freitag, 16.04. und Freitag, 30.04.2021
im Mai:        Samstag, 15.05. und Samstag, 29.05.2021                im Mai:          Freitag, 07.05. und Freitag, 21.05.2021

Bitte stellen Sie den Gelben Sack am Abend vor der Abholung bzw. bis spätestens 7.00 Uhr am Tag der Abholung gut sichtbar und
ohne jemanden zu gefährden, an der Grundstücksgrenze bereit. Der Sack muss gut zugebunden sein. Eine Lagerung im Freien ist
untersagt. Den Gelben Sack erhalten Sie kostenlos am Wertstoffhof, Kapellenstraße 4.
Bitte beachten Sie, dass befüllte gelbe Säcke nicht im Wertstoffhof entsorgt werden können.

         Bei Problemen bezüglich der Abholung des Gelben Sackes stehen den Bürgern folgende telefonische Hotline
    und E-Mail-Adresse zur Kontaktaufnahme zur Verfügung: 0800 / 1 22 32 55 (gebührenfrei) ds.muenchen@remondis.de

       GIFTMOBIL – Problemmüll von Haus und Hof
Das Giftmobil steht wieder am Dienstag, 20. April und 11. Mai 2021 von 10.30 Uhr bis 11.30 Uhr im Bauhof der
Gemeinde Feldkirchen, Kapellenstr. 4, für Ihren Problemmüll bereit.
Angenommen werden in haushaltsüblichen Mengen z.B. Haushaltsreiniger, Lacke, Lösemittel, Säuren und Salze
aus dem Hobbybereich. Bitte beachten Sie, dass diese Problemabfälle nur am Tag des Giftmobils abgegeben
werden können.
Druckfehler und Änderungen vorbehalten. Eine Übersicht über die Leerungsgebiete können Sie dem Abfallkalender entnehmen.

 Öffnungszeiten Wertstoffhof, Kapellenstraße 4

   Jeweils Montag                16:00 – 19.00 Uhr
           Dienstag              16:00 – 19.00 Uhr
           Donnerstag            16:00 – 19.00 Uhr
           Freitag               16.00 – 19.00 Uhr
           Samstag               09:00 – 13:00 Uhr

             Bitte beachten Sie beim Besuch des Wertstoffhofes die jeweils gültigen Abstands-

Y                    und Hygieneregeln im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
                     Wir bitten Sie, auch im Wertstoffhof eine FFP2-Maske zu tragen.
                   Es dürfen sich maximal 7 Fahrzeuge/Kunden zum Abladen aufhalten.
                                                                                                                        X
Folgende Abfälle und Wertstoffe können abgegeben werden: Bauschutt (bis 100 l), Gartenabfälle (max. 2 m³), Sperrmüll (siehe
hierzu jeweils nachfolgende Hinweise), Altholz (kein imprägniertes Holz und kein Altholz Klasse IV; d.h., mit Holzschutzmit-
teln behandeltes Holz), Eisenschrott, Elektronikschrott, Flachglas, Verbundglas, Kork, Altfett, Kerzenwachs, Altschuhe, Alttextilien
(nicht verschmutzt), kleinteilige Eisen und Nichteisenmetalle (z.B. Kronkorken, Nägel, Schraubverschlüsse), CDs und Druckerpa-
tronen.

Bauschutt wird nur bis zu 100 l je Bauvorhaben angenommen, bei größeren Mengen bitte Container aufstellen oder Direktanlie-
ferung bei Fa. Mühlhauser, Kieswerk, Leonhard-Strell-Str. 16, 85540 Haar oder IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei
der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeranstraße 55, 85622 Feldkirchen

Garten- bzw. Grünabfälle werden bis zu einer Höchstmenge von 2 m³ angenommen. Bitte beachten Sie, dass über den Grüngut-
container keine Plastiksäcke oder Blumentöpfe entsorgt werden dürfen. Für Sammlung und Entsorgung von Grünabfällen können
im Rathaus stabile Pappesäcke (ca. 80 l) erworben werden, die auch über den Grüngut-Container entsorgt werden können.
Bei größeren Mengen bitte Container anfordern oder Direktanlieferung bei Fa. Ganser, Taufkirchnerstr.1, 85649 Brunnthal
(Neukirchstockach), bei der Fa. IRV Interroh, Otto-Perutz-Straße 9, München (bei der Messe) oder bei Fa. AFM GMbH, Emeran-
straße 55, 85622 Feldkirchen

Sperrmüll (ab 100 l gebührenpflichtig) ist Abfall, der nicht in die Restmülltonne passt, weil er zu sperrig ist. Umgekehrt gilt: Alle
nicht wieder verwertbaren Abfälle, die in eine handelsübliche Restmülltonne passen, sind kein Sperrmüll und müssen über die
eigene Restmülltonne entsorgt werden. In jede Restmülltonne passen z. B. ein altes Küchensieb oder eine Schüssel aus Kunststoff,
ein kaputter Rucksack, eine ausgediente Handtasche, altes Spielzeug, kleine Lampenschirme, kaputte Schuhe etc. Bitte entsorgen
Sie derartige Kleinteile nicht über den Sperrmüll.
Da die Entsorgung von Sperrmüll sehr kostspielig ist, leisten Sie somit auch einen Beitrag zur Kosteneinsparung. Reicht Ihre eigene
Tonne einmal nicht aus, können Sie auch amtliche Müllsäcke für 4,50 Euro je Stück bei der Gemeindeverwaltung erwerben. Diese
werden vom Abfuhrunternehmen mit dem Restmüll entsorgt.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                 4/ 2021                                                      Seite 9

Gebühren am Wertstoffhof für Sperrmüll: 10 Euro je angefangener ½ m³
              (Kleinstmengen (100 l) bleiben bei der Gebührenordnung unberücksichtigt)

Kartonagen und Papier
Wir bitten Sie, sperrige Kartonagen möglichst nicht in die Unterflurcontainer im Gemeindegebiet, sondern über den im Wertstoff-
hof vorhandenen speziellen Presscontainer zu entsorgen.

Problemabfälle, die im Wertstoffhof angenommen werden:
Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen, Feuerlöscher, Batterien und Akkus (bevorzugt im Handel abzugeben; bei Autobatterien
und Gaskartuschen Pfandregelung), Kühlschränke. Abfälle für das Giftmobil werden nur am Tag des Giftmobils angenommen.

  Nicht am Wertstoffhof angenommen werden:
  – Asbestzementprodukte und Rigips/Gipskartonplatten
    (Entsorgung gegen Gebühr bei der Firma AFM, Emeranstraße 55 in Feldkirchen oder über die Deponie Nord-West;
    Rigips-Entsorgung ist auch über die Firma Mühlhauser, Gronsdorf, oder sonstigen Entsorgungsfachbetrieben gegen Gebühr
    möglich),
  – Altreifen
  – Altholz Klasse IV (mit Holzschutzmitteln behandeltes Holz)
  – Dispersionsfarben
  – Gelbe Säcke (bitte am Abholtag an der Grundstücksgrenze bereitlegen)

Sperrmüllabfuhr: Anmeldeschluss am 1. April 2021
Die Sperrmüllabfuhr erfolgt auf Abruf mittels Meldekarten-System. Die hierfür benötigte Doppelkarte erhalten Sie im Rathaus an der
Information. (Bitte am Haupteingang läuten; keine Terminvereinbarung erforderlich). Auf der Anforderungskarte müssen die abzu-
holenden Sperrmüllgegenstände genannt werden; mit der Antwortkarte teilt Ihnen das Unternehmen den exakten Abholtermin mit.

Die Doppelkarte muss bis spätestens Donnerstag, 1. April 2021, an das Abfuhrunternehmen gesandt oder im Rathaus abgegeben
werden. Nach diesem Termin ist eine Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr nicht mehr möglich.
Sperrmüll ist – in gleicher Weise wie bei der Abgabe am Wertstoffhof – gebührenpflichtig. Die Gebühren entsprechen denen der
Selbstanlieferung am Wertstoffhof und sind bei der Abholung zu entrichten. Der gemeldete Sperrmüll muss an der Grundstücks-
grenze rechtzeitig zur Abholung bereitgestellt werden. Der öffentliche Verkehr (Fußgänger, Radfahrer usw.) darf dadurch nicht
behindert oder gefährdet werden. Weitere Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Gemeindeverwaltung (Tel. 089 / 909974-37 oder -45)

Frühjahrs-Gartenabfall-Abfuhr am 23. April 2021
Am Freitag, 23. April 2021, wird die Gartenabfallabfuhr (nur pflanzliche Abfälle) durchgeführt. Sie beginnt um 06.00 Uhr und
findet bei jeder Witterung statt. Die Abfuhr wird durch die Müllabfuhrgebühren abgegolten.

Wir bitten Sie, die Gartenabfälle – soweit Sie diese nicht auf Ihrem eigenen Grundstück kompostieren können – rechtzeitig, bis
spätestens 06.00 Uhr bereitzustellen. Die Gartenabfälle sind vor Ihrem Anwesen so bereitzustellen, dass der öffentliche Verkehr
(auch Fußgänger) nicht behindert wird.

Lose, sperrige Gartenabfälle bitten wir so zu bündeln und zu verpacken, dass sie ohne Hilfsmittel und Schwierigkeiten verladen
werden können. Es werden ausschließlich Gartenabfälle (Gras, Laub, Ästchen mit einem maximalen Durchmesser von 1 cm und
nicht länger als 80 cm) abgeholt. Verholzte Ast- und Stammteile ab 1 cm Durchmesser geben Sie bitte im Wertstoffhof, Kapellen-
straße 4, ab. Laub und Gras darf nicht in Plastiksäcken, sondern ausschließlich in Papiersäcken bereitgestellt werden. Es dürfen
nur haushaltsübliche Mengen (max. 2 m³) bereit gelegt werden.

Papiersäcke sind im Rathaus an der Information gegen einen Unkostenbeitrag von 0,50 € erhältlich.
Wir bitten um Verständnis, dass – wenn die vorgenannten Ausführungen nicht beachtet werden – die Gartenabfälle nicht abge-
fahren werden.
Seite 10                                                 4 / 2021                           Feldkirchner Gemeindeblatt

   Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
   da bei der Gemeindeverwaltung in der letzten Zeit wieder häufiger Beschwerden über diese Problematik eingehen, müssen
   wir nun erneut auf das Thema „Hundekot“ hinweisen. Dieser Artikel richtet sich aber wie immer nicht an unsere vorbildli-
   chen, verantwortungsbewussten Hundehalter, für die es selbstverständlich ist, dass Hinterlassenschaften von Hunden nicht
   einfach auf Straßen, Geh- und Radwegen, Grünflächen oder gar Spielplätzen hinterlassen werden.

   Leider gibt es aber nicht nur vierbeinige schwarze Schafe und offensichtlich sind auch manche Hundehalter der Meinung,
   mit Bezahlung der Hundesteuer gleichzeitig die Beseitigung des Hundekots abgegolten zu haben. Dies ist jedoch nicht
   richtig, denn die Straßenreinigung ist nicht Bestandteil der Hundesteuer. Des Weiteren ist das Liegenlassen von Hundekot
   als Ordnungswidrigkeit zu betrachten.
   Auch sollte es allein schon aus Gründen der Rücksichtnahme eine Selbstverständlichkeit sein, Hundekot nicht einfach
   liegen zu lassen. Vom Straßen- und Ortsbild ganz zu schweigen.

   Wir bitten nochmals eindringlich um Beachtung:
   Wenn Sie mit Ihrem Hund „Gassi“ gehen, lassen Sie ihn auf keinen Fall alleine unbeaufsichtigt laufen. Wenn er sein „Ge-
   schäft“ gemacht hat, nehmen Sie das Häufchen bitte entweder mit Hilfe eines praktischen Hundesets, mit Zeitungspapier
   oder Tüten auf. Werfen Sie es ordentlich verpackt einfach in einen der Abfallbehälter. Abfallbehältnisse befinden sich im
   gesamten Gemeindegebiet verteilt.
   Teilweise muss der Hundekotbeutel, je nachdem wo der Hund sein Geschäft verrichtet, eine gewisse Strecke zum Abfallei-
   mer transportiert werden. Dies bitten wir zu berücksichtigen. Ein Aufstellen von Abfallkörben über das komplette Gemein-
   degebiet- z.B. an Feldwegen, ist nicht möglich.
   Hundekottüten erhalten an der Rezeption im Rathaus oder an den

         Hundekottütenspendern:
         – Hohenlindner Straße bei Lichtmast 17, 35 und 46 (3 Stück)
         – Friedrichsplatz/Sonnenstraße
         – Friedensstraße gegenüber Container
         – Am Maibaum
         – Breslauer Straße zu den Feldern
         – Sudetenstraße zum Bahndamm
         – Seestraße Anfang und Mitte (2 Stück)
         – Münchner Straße bei Bushaltestelle Kreisel ortseinwärts
         – Münchner Straße bei VR Bank
         – Beethovenstraße bei Zugang zur Grünanlage
         – Schubertstraße bei Zugang zur Grünanlage am Teich
         – Pfarrer-Axenböck-Straße beim Wiesenweg
         – Olympiastraße bei Parkplatz Sportanlage
         – Raiffeisenstraße zur Brücke
         – Sonnenstraße bei der Ampel
         – Otto-Lilienthal-Ring Weg a.d. Autobahn
         – Hans-Riedl-Straße/Höhe Philipp-Hauck-Straße
         – Schwalbenstraße bei Haus-Nr. 31
         – Regina-Ullmann-/Ecke Emeranstraße
         – Tucherpark (2 Stück)
         – Parkplatz Bauma
         – St. Emmeram-Kapelle

   Es mag wie gesagt normalerweise eine Selbstverständlichkeit sein, trotzdem möchten wir uns bei all denjenigen Hundehal-
   ter/innen bedanken, die mithelfen, unsere Gemeinde sauber zu halten und keine „Tretminen“ ihrer vierbeinigen Freunde
   hinterlassen. Auch die Gemeindemitarbeiter danken es Ihnen beim Rasenmähen.

Baumpatenschaften für Feldkirchen
Weitere Baumpaten habe sich gemeldet und für die Frühjahrspflanzung im März 2021 insgesamt 26 neue Bäume gespendet. Für
die erste Pflanzung im November und Dezember 2020 sind bereits 71 neue Bäume gespendet worden. Damit dürfen wir uns
über insgesamt 97 gespendet Bäume freuen. Die Pflanzbedingungen im März waren sehr günstig. Nach einer warmen Phase
Ende Februar mit schon sehr milden Temperaturen konnten die neuen Bäume in der ersten Märzwoche noch in einen feuchten
Boden eingepflanzt werden. Der Niederschlag und die kälteren Temperaturen in den darauffolgenden Wochen haben den Boden
konstant feucht gehalten – gut für frisch gepflanzte Bäume.
Die neuen gespendeten Bäume finden Sie entlang des Wiesenweges, am Ende der Schwalbenstraße entlang des Fußwegs zum
Fasanweg und entlang des Feldweges im Riemer Wäldchen, wo im Jahr 2016 einige Bäume entlang des Weges wegen dem Asia-
tischen Laubholzbockkäfer gefällt werden mussten.

Wir bedanken uns hier noch einmal bei allen neuen Baumpaten, die mit ihrer Spende unseren Ort verschönern und einen wich-
tigen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten:
Feldkirchner Gemeindeblatt                                  4/ 2021                                                Seite 11

Michael Lehner, zwei Bäume;
Familie Birgit und Alexander Gremm, einen Baum;
Familie Dr. Annegreth und Dr. Edgar Vogel, zwei Bäume;
Versicherungsbüro VBG Gruber und Claudi, einen Baum;
Katharina und Ingo Voigt, einen Baum;
Kevin Sturm, einen Baum;
Margot Smolak, einen Baum;
Familie Llewellyn, einen Baum;
Familie Melanie und Klaus Schmitz, zwei Bäume;
Jürgen Mittrach; einen Baum;
Familie Potthof, einen Baum;
Sabine und Tobias Herzog; einen Baum;
Familie Simmel, einen Baum;
Dorothee und Bernd Heydecker, einen Baum;
Familie Nieleck, einen Baum;
Manfred Hofinger, einen Baum;
Katholische Kirchenstiftung St. Jakobus d. Ä., einen Baum;
Familie Malik, einen Baum;
Firma Toyota-Boshuko; fünf Bäume

Sollten Sie sich ebenfalls für eine Baumpatenschaft interessieren,
besteht die Möglichkeit, noch einmal im Herbst 2021 Bäume zu spenden.
Anmeldung per E-Mail unter Baumpatenschaft@feldkirchen.de

  Aus unserer Gemeinde
  Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung
  Die aktuellen Öffnungszeiten werden über die gemeindliche Homepage – www.feldkirchen.de bekannt gegeben.
  Zurzeit (Stand 15.03.2021) ist die Gemeindeverwaltung für den persönlichen Besuch geschlossen. In unaufschiebbaren An-
  gelegenheiten besteht die Möglichkeit der Terminvereinbarung. Wir bitten um Verständnis, dass ohne vorherige Terminverein-
  barung kein Zutritt gewährt werden kann.

  Kontakt:
  Tel. 089/909974-0, E-Mail: rathaus@feldkirchen.de

Aus dem Einwohnermeldeamt:
Das Einwohnermeldeamt der Gemeinde registrierte
im Monat Februar 2021     60 Anmeldungen                Zum 28. Februar 2021 sind 7.616 Personen mit Hauptwohnsitz,
                          59 Abmeldungen                                            376 Personen mit Nebenwohnsitz, somit
                          18 Wohnungswechsel                                      7.992 Personen insgesamt gemeldet.
                           6 Geburten
                           4 Sterbefälle  

   Motorradweihe 2021
   Am Sonntag, 18. April 2021 ist heuer die Motorradweihe (Aufstellung ab 11.00 Uhr / Beginn um 11.30 Uhr) in der Kir-
   chenstraße in Feldkirchen geplant.
   Die Weihe findet nur statt, wenn aufgrund der Covid-19-Vorsorge keine gegenteiligen Bestimmungen entgegenstehen.
   Änderungen werden auf der gemeindlichen Homepage (www.feldkirchen.de) bekannt gegeben.
   Bei Rückfragen können Sie sich gern an die Gemeindeverwaltung (Tel. 089/909974-73; E-Mail: gleixner@feldkirchen.de)
   wenden.

Die DB Netz AG informiert:
Gleis- und Weichenerneuerung am Bahnhof Feldkirchen
Die DB Netz AG führt am Bahnhof Feldkirchen umfangreiche Erneuerungsarbeiten durch. Folgende Einsatzzeiten sind vorgesehen:
– Vorarbeiten vom 26.03. (22 Uhr) bis 05.04.2021 (4.50 Uhr), durchgehend
– Hauptarbeiten vom 02.04. (22 Uhr) bis 28.04.2021 (6.00 Uhr), durchgehend
– Nacharbeiten vom 30.04. (23 Uhr) bis 17.05.2021 (5.00 Uhr, durchgehend.
Für die während der Bauarbeiten entstehenden Unannehmlichkeiten bzw. Lärm- und Staubbelästigungen bittet die DB Netz AG
um Verständnis.
Seite 12                                                   4 / 2021                            Feldkirchner Gemeindeblatt

Termine und Hinweise für April und Mai 2021
Do            1. April		                               Anmeldeschluss für die Sperrmüllabfuhr
Di           13. April      19.00 Uhr (vorauss.)       Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal
Do           15. April		                               Annahmeschluss für das Gemeindeblatt Mai
Do           15. April      19.00 Uhr (vorauss.)       Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal
So           18. April      11.00 Uhr Aufstellung      Voraussichtlich: Motorradweihe, Kirchenstraße
Fr           23. April		                               Gartenabfallabfuhraktion
Do           29. April      19,30 Uhr                  Familienstützpunkt: Online-Elternabend
Do           29. April      19.00 Uhr (vorauss.)       Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal
Di             4. Mai       19.00 Uhr (vorauss.)       Sitzung: Haupt-, Finanz- u. Sozialausschuss, Sitzungssaal
Do             6. Mai       19.00 Uhr (vorauss.)       Sitzung: Bau- und Umweltausschuss, Sitzungssaal
Do            20. Mai       19.00 Uhr (vorauss.)       Sitzung: Gemeinderat, Sitzungssaal
Änderungen vorbehalten; bitte beachten Sie evtl. Ankündigungen. Der Beginn von Ausschuss- und Gemeinderatssitzungen mit der
jeweiligen Tagesordnung wird an der Amtstafel (Rathausplatz) veröffentlicht.

     „Frühjahrsputz“ der Gemeindestraßen vom 29. März bis 1. April 2021
     Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

     vom 29. März bis 1. April 2021 werden die Straßen im Gemeinde-
     gebiet wieder vom Wintersplitt befreit.

     Hierfür bitten wir Sie auch heuer wieder um Ihre Unterstützung:
     Bitte kehren Sie den auf den Gehwegen befindlichen Splitt auf die
     Straße. Des Weiteren wird darum gebeten, sofern möglich, dass
     Fahrzeuge in diesem Zeitraum nicht auf der Straße geparkt wer-
     den.

     Reinigung der Sickerschächte
     in der 14. Kalenderwoche
     In der 14. Kalenderwoche werden des Weiteren die Sickerschächte in den Gemeindestraßen gereinigt. Auch hierfür bitten
     wir Sie, den Bereich um die Schächte freizuhalten bzw. nicht dort zu parken.

     Wir bedanken uns für Ihre Unterstützung.
     Ihre Gemeindeverwaltung

Ramadama der Kindergartenkinder der „Arche Noah“
Ganz unbemerkt und nebenbei sorgen die Kinder der Arche Noah für ein sauberes Feldkirchen. Bei den Erkundungen rund um
den Kindergarten in den Grünanlagen und auf den Wegen sammelten die Kinder spielerisch und mit vollem Elan den vielen lie-
gen gebliebenen Müll auf und stecken ihn eifrig in eine große Tüte, die bei jeder Erkundungstour mit dabei ist. So geschehen und
beobachtet am 2. März 2021 rund um den Lehrgarten des Gartenbauvereins. So viel Engagement verdient Lob und muss daher
auch ausgesprochen werden.
Liebe Kinder, Ihr seid ein großes Vorbild! Da können sich so manche eine Scheibe davon abschneiden! Nur weiter so und vielen
Dank für Eure großartige Hilfe!
Die Gemeindeverwaltung

     Neu: Corona-Schnelltest-Station in Feldkirchen
     1 Test pro Woche kostenlos – Terminbuchung nur online möglich

     Ab sofort können Bürger/innen 1 x pro Woche bei der neuen Teststation am Otto-Lilienthal-Ring 1 (Gelände der Firma Party
     Rent München) einen kostenlosen Corona-Schnelltest durchführen lassen. Hierfür ist eine Registrierung unter dem Link
     https://www.corona-schnelltest.center
     nötig. Bei der Terminbuchung bitte den kostenlosen Test wählen.
Feldkirchner Gemeindeblatt                                                                                                                                   4/ 2021                                                     Seite 13

   Interessensbekundungsverfahren für
   die Übernahme der Betriebsträgerschaft
   einer zweigruppigen Kinderkrippe
   Die Gemeinde Feldkirchen ist eine wachsende Kommune im Landkreis München mit ca. 7.800 Einwohnerinnen und Ein-
   wohnern.

   Um der steigenden Nachfrage nach Kinderbetreuungsplätzen gerecht zu werden, strebt die Gemeinde Feldkirchen einen
   weiteren Ausbau der Kinderbetreuungsangebote an.

   Derzeit befindet sich die Gemeinde in der Planung für den Neubau einer aus zwei Krippengruppen bestehenden Kinder-
   tagesstätte, die im Jahr 2023 fertiggestellt werden soll.

   Um den zukünftigen Träger möglichst frühzeitig an den Planungen beteiligen zu können, führt die Gemeinde Feldkirchen
   das Interessensbekundungsverfahren bereits jetzt durch. Genauere Informationen zum Verfahren finden Sie hier:
   https://www.feldkirchen.de/interessensbekundungsverfahren

   Für Nachfragen und ergänzende Hinweise stehen Frau Kathrin Jochim, - Ordnungsamt, Kinderbetreuung - unter Tel. (089)
   909974-24 oder E-Mail: jochim@feldkirchen.de und Herr Sebastian Ziegler, - Leitung Ordnungsamt - unter Tel. (089)
   909974-22 oder E-Mail: ziegler@feldkirchen.de zur Verfügung.

                                                                                                                               Die Nachbarschaftshilfe Feldkirchen ist im Notfall gerne für Sie da.
                                                                                                                               Wir organisieren und vermitteln Hilfsdienste, wie z.B. Fahrdienste, Einkaufsservice, Kinderbetreuung,
                                                                                                                               warmes Mittagessen und vieles mehr! Auch in Corona-Zeiten – Füreinander – Miteinander!
                                                                                                                               Unsere Einsatzleitung Frau Manuela Smolak und ihren Mann erreichen Sie unter der
                                                                                                                               Telefon-Nr. 0160-94659783 und/oder unter der E-Mail-Adresse: m.smolak@nbh-feldkirchen.de
                                                                                                                               Die Einsatzleitung steht als Ansprechpartner für Anfragen zu den Dienstleistungen der NBH Feldkir-
                                                                                                                               chen jederzeit gerne zur Verfügung.
                                                                                                                               Sprechen Sie bitte auf den Anrufbeantworter. Sie werden in jedem Fall zurückgerufen.

Sie können uns auch „anklicken“.
Auf unserer Homepage www.nbh-feldkirchen.de finden Sie die wichtigsten Kontaktadressen, Dienstleistungen und Aktionen der
Nachbarschaftshilfe Feldkirchen.

                                                                                                                               Der Familienstützpunkt lädt ein zum Online-Elternabend:
                                                                                                                               Wie werden wir als Familie fit für die Kinderkrippe?
                                                                                                                               Der Krippenstart steht demnächst bevor und Sie überlegen, wie der Start gut gelingen kann?
                                                                                                                g r a ti o n
                                                                                                              n d Inte

                                                                                                                               Dies werden Themen des Elternabends sein:
                                                                                                            li e u
                                                                                                             ami

                                                                                                                               – Welche Rahmendbedingungen braucht es für einen guten Start?
   G ef

                                                                                                         s, F
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                                                                                                    dS
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                      das
                            B ay                                                            e it
                                   e ris c                                              Arb        n
                                             h e S ta a t s m i n i s t e ri u m f ü r ü n c h e
                                                                                k r e is M

                                                                                                                               – Was kann ich vorbereitend machen?
                                                      und den Lan             d

Referentin: Barbara Zajonz, Erzieherin und Dipl. Sozialpädagogin FH. Die Veranstaltung findet online statt.
Wann: Donnerstag 29.04.21 um 19.30 Uhr
Anmeldung: familienstuetzpunkt@caritasmuenchen.de (Sie bekommen die Zugangsdaten für diese Veranstaltung zugesandt).
Kosten: keine

                                                                                                                      wellcome – praktische Hilfe nach der Geburt
                                                                                                                      sucht ehrenamtliche MitarbeiterInnen in Feldkirchen
                       Haben Sie Erfahrungen in der Betreuung von Babys und Kleinkindern? Möchten Sie 1 - 2x pro Woche
                       einige Stunden Zeit verschenken? wellcome, ein Angebot von lotse Kinder + Jugendhilfe e.V., unterstützt
                       Familien in den ersten turbulenten Monaten nach der Geburt.
                       Die/der ehrenamtliche Mitarbeiter/in
• geht mit dem Baby spazieren, während sich die Mutter ausruht
• geht mit den älteren Kindern auf den Spielplatz oder liest ihnen vor
• wacht über den Schlaf des Babys
Nehmen Sie Kontakt auf! In einem persönlichen Gespräch erfahren Sie alles über die neue Aufgabe.
Regelmäßige Treffen mit anderen Ehrenamtlichen, der Kontakt zur wellcome-Koordinatorin und kostenlose Fortbildungen unter-
stützen Sie in Ihrem Engagement. Versicherungsschutz besteht. Fahrtkosten werden erstattet.
Wellcome Landkreis München - Lotse Kinder + Jugendhilfe e.V. Balanstraße 57, 81541 München
Katrin Greiner, Tel. 089 / 30 90 876 27 mobil 01578 – 301 5733
muenchen.landkreis@wellcome-online.de - www.wellcome-online.de
Seite 14                                                    4 / 2021                            Feldkirchner Gemeindeblatt

                                  „Kauf eins mehr“ –
                                  Aktion der Kirchheim-Heimstettner Tafel
                                  Samstag 03.04.2021 von 9 bis 17 Uhr
                                  REWE Aschheim, Jedovnicestraße 10, 85609 Aschheim
Die Tafel zählt auf Ihre Unterstützung in der Corona-Pandemie!
Einfache und unkomplizierte Spende beim Wochenendeinkauf:
1. Artikel in der Filiale auswählen und an der Kasse bezahlen.
2. Nach dem Bezahlen am Tafel-Infostand abgeben.
Die Spenden werden bei den wöchentlichen Lebensmittelausgaben an die Hilfsbedürftigen Bürger verteilt.
Jede Unterstützung zählt, natürlich beantworten die ehrenamtlichen Helfer gerne alle Ihre Fragen am Infostand.

Kirchheim-Heimstettner Tafel sagt Danke
Gentlemen Golfer würdigen Ehrenamt
Am Mittwoch den 24. Februar 2021 überreichten die Herren Uli Nolle
und Peter Rosenbaum von den Gentlemen Golfern im Golfpark Mün-
chen-Aschheim, der 1. Vorsitzenden Marianne Eichinger eine Spen-
de von 1000,- € für den Zukauf von Lebensmitteln. Es ist bereits das
zweite Mal, dass Mitglieder des Golfpark großzügig an die Tafel Kirch-
heim-Heimstetten gespendet haben. Sie möchten damit das soziale En-
gagement der ehrenamtlich Tätigen anerkennen und unterstützen.
Ein herzliches Dankeschön für die Spende.

                        Die Feldkirchener Engel
                        "Nehmt nichts mit auf den Weg, keinen Wanderstab und keine Vorratstasche, kein Brot, kein Geld und
                        keine zweite Heimat." (Lk 9,3)

                         Am 24. März 2020 nahmen wir, die Feldkirchener Engel, nichts mit als unseren Willen, Gutes zu bewirken
                         für die, denen nicht geholfen wird. Wir sammelten Lebensmittel, sortierten diese akribisch, packten das
Gute in Tüten und Kisten und lieferten bereits am ersten Tag Dutzende von Lebensmittelpackerl aus. Seit diesem Tag gab es nur zwei
Ruhetage: den ersten und zweiten Weihnachtsfeiertag. Das, nachdem wir am 24.12. nicht nur Weihnachten, sondern auch neun
Monate kontinuierliche erkennbare und spürbare Unterstützung für Bedürftige feiern durften.
Ein Jahr später sind wir weiterhin sieben Tage die Woche unterwegs, um den Menschen vor Ort und über die Gemeinde Feldkirchen
hinaus das gute tägliche Brot, bestes Obst und Gemüse, Wurst, Käse, Milchprodukte und noch so viel mehr zu bringen. Das heißt
konkret: 10700 Kubikmeter Lebensmittel gerettet, sortiert, in Tüten und Kisten gepackt, verteilt und damit unzählige bedürftige Haus-
halte in Feldkirchen, Aschheim, Heimstetten, Kirchheim, Dornach, Weißenfeld, Parsdorf, Riem und weiteren Orten, Institutionen für
Flüchtlinge, Langzeitarbeitslose und Obdachlose unterstützt wie auch die Wohngruppen des Kinderheims Feldkirchen. Die wegen
der Pandemie wichtigen Hygieneregeln wurden dabei nicht nur eingehalten, sondern unser Gesamtsystem und unser Ausgabekon-
zept wurde vom Gesundheitsamt als "vorbildlich" eingestuft. Das macht uns stolz.
Stolz sind wir nicht nur auf unsere Leistungen. Stolz sind wir auf die Unterstützung, die wir von Anfang an durch die Gemeinde
Feldkirchen, allen voran Bürgermeister Andreas Janson, und von Garten- und Landschaftsbau May mit ihrem Geschäftsführer Chris-
toph May erhielten. Stolz sind wir auf die stetig gute Zusammenarbeit mit der Nachbarschaftshilfe Feldkirchen, mit Institutionen
wie Innerer Mission, Caritas, St. Bonifaz, Anderwerk, den Verwaltungen diverser Einrichtungen für Obdachlose und Flüchtlinge, der
Gemeinde Feldkirchen und dem Landratsamt München. Und stolz sind wir auch auf unsere vielen Unterstützer, Unterstützerinnen,
Helferinnen und Helfer und den Weihnachtsengeln, die im Dezember mit viel Herz und Engagement es möglich machten, dass
wirklich jedes Kind in Feldkirchen ein Weihnachtsgeschenk bekam. Stolz sind wir ganz besonders darauf, dass wir solch wunder-
bare Sponsoren haben wie Herrn Wöhrle, Inhaber und Geschäftsführer und der Hasi-Bäckerei, Herrn Dinter, Marktleiter von Rewe
Feldkirchen, Herrn Berghammer, Marktleiter von Edeka Feldkirchen, dem Team von Rewe Lieferservice, einigen anderen Sponsoren
und unseren Spendern, wie erwähnt Herr May, Herr Melidis von AFM Feldkirchen und den privaten Spendern, die uns ermöglichen,
die nötigen Betriebs- und Hilfsstoffe wie auch das erforderliche Equipment zu organisieren. Von Herzen großer Dank für dieses
gemeinsame gute freudvolle Wirken.
All diese Unterstützung macht uns nicht nur stolz. Sondern auch vor allem sehr dankbar und ehrt unseren Einsatz für die gute Sache.
Diese Unterstützung und die Dankbarkeit der Empfänger sind der Grund, warum wir weiterhin unermüdlich für die gute Sache ar-
beiten. Jeden Tag bis zu zehn Stunden bringt sich jeder einzelne Helfer ein. Ehrenamtlich. Mit Freude. Mit Engagement.
Nach einem Jahr, in dem so viel bewirkt, verbessert und mobilisiert werden konnte, danken wir allen, die uns gewogen sind. Und
strecken unsere Hand aus zu denen, die unsere Hilfe benötigen. Wir sind erreichbar über E-Mail: Feldkirchener-Engel@web.de,
telefonisch: 0151/41629155 und via Facebook. Sollte die Pandemie auch Ihr Leben auf den Kopf gestellt haben und die Sorge um
das täglich Brot gebracht haben, melden Sie sich. Wir helfen gerne. Wir helfen sieben Tage die Woche. Wir helfen in einer Art und
Weise, die Ihnen und Ihrer Familie spürbar das Leben erleichtert. Scheuen Sie sich nicht, sich mit uns in Verbindung zu setzen. Es
gibt uns, weil wir Ihnen helfen wollen und können. Ganz nach 2. Timotheus 1, 7
"Denn Gott hat uns nicht gegeben den Geist der Furcht, sondern der Kraft und der Liebe und der Besonnenheit."
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