Öffentliche Bekanntmachung - Vorhaben der Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main - Stadt Kelsterbach
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung Vorhaben der Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main Erweiterung Containerterminal West die Firma Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH hat einen Antrag gestellt auf Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Erweiterung des Containerterminals West in 65926 Frankfurt am Main, Industriepark Höchst Gemarkung: Frankfurt Schwanheim / Kelsterbach Flur: 29 sowie 1 Flurstück: 4/7, 4/8, 4/9, 4/39, 4/41, 4/42, 4/58 sowie 1090/21 Die Firma plant das Containerterminal West zu vergrößern und dabei wesentlich zu verändern. Es sollen zusätzliche Lagerstraßen für Container errichtet werden inklusive der damit verbundenen Lagereinrichtungen sowie einem neuen Portalkran. Zudem sollen die Lagerbereiche für nicht-Gefahrstoffe und für Gefahrstoffe neu strukturiert werden, die maximale Lagermenge pro TEU (20-Fuß-Container) von 25 t auf 28 t angehoben werden, der Nachtbetrieb erweitert werden als auch die Anlage um zusätzliche Lagermengen und Abfallarten erweitert werden. Nach der geplanten Erweiterung sollen insgesamt 1.128 Stellplätze für TEU entstehen mit insgesamt maximal 31.584 Tonnen, davon 660 TEU für Gefahrgut (entsprechend 18.840 Tonnen). Die Erweiterung der Anlage soll Anfang 2022 umgesetzt werden.
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main Erweiterung Containerterminal West ______________________________________________________________________________________ Dieses Vorhaben bedarf nach § 16 Abs. 1 des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes (BImSchG) in Verbindung mit Nr. 9.3.1, Nr. 8.12.1.1 sowie 8.12.2 des Anhangs 1 der 4. Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) der Genehmigung durch das Regierungspräsidium Darmstadt. Für dieses Vorhaben war nach § 1 Abs. 2 der 9. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz zu prüfen, ob die Umweltauswirkungen des Vorhabens auf die Umgebung eine Umweltverträglichkeitsprüfung erfordern. Aufgrund der Lagerung von im Anhang 2 der 4. BImSchV genannten Stoffe bis 200.00 t ist die Anlage gemäß Nr. 9.3.2 des Anhangs 1 UVPG einzustufen. Zugleich ist das Vorhaben auch aufgrund der Lagerung von gefährlichen Schlämmen sowie von Schrott/Autowracks nach der Nr. 8.7.1 sowie Nr. 8.7.2.1 der Anlage 1 UVPG einzustufen. Ferner war durch den intermodalen Güterumschlag sowie der Betrachtung der Anlage als infrastrukturelle Hafenanlage auch die Nr. 14.8 sowie Nr. 13.12 der Anlage 1 UVPG hier einschlägig. Für alle genannten Nummer des Anhangs 1 UVPG war jeweils eine allgemeine Vorprüfung nach § 9 Abs. 2 UVPG erforderlich. Diese haben ergeben, dass für das Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglich-keitsprüfung besteht, da von der geplanten Änderung der Anlage keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Diese Feststellung beruht auf folgenden Kriterien und den entsprechenden Merkmalen des Vorhabens: - Das Vorhaben liegt im bauplanungsrechtlichen Innenbereich innerhalb eines bestehenden Industriegebiets. Die Bebauung und Änderung der Anlage entspricht der Nutzung des Gebiets nach BauNVO. - Gemäß den vorliegenden Schallimmissionsberechnungen werden die Immissionsrichtwerte gem. TA Lärm an allen untersuchten Aufpunkten deutlich unterschritten. Das anlagenbezogene Verkehrsaufkommen wird durch den erhöhten Umschlag zwar ansteigen, aber mit Belästigungen bzw. erheblich nachteiligen Umweltauswirkungen durch Lärm ist offensichtlich nicht zu rechnen. - Der Einfluss auf das Oberflächengewässer Main und seine zu schützenden Bestandteile Sohle, Ufer und Aue werden gegenüber dem Ist-Zustand nur gering bzw. gar nicht beeinflusst. Der durch das Vorhaben betroffenen Retentionsraum kann gemäß den Kriterien des § 78 Abs. 5 Nr. 1a Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ausgeglichen werden und beeinflusst die Gewässerdynamik im Unterlauf nicht.
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main Erweiterung Containerterminal West ______________________________________________________________________________________ - Das Vorhaben stellt zwar einen Eingriff in Natur und Landschaft i. S. d. § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) dar. Dieser wird durch die vorgesehenen Maßnahmen im vorgelegten Landschaftspflegerischen Begleitplan zur Vermeidung, zum Ausgleich und zum Ersatz der vorhabenbedingten Beeinträchtigungen jedoch ausreichend ausgeglichen. - Für die Anlage werden Verdrängungspfähle in den Untergrund bis in eine Tiefe von 16-18 m eingebracht. Das Baufeld wurde durch mehrere Rammkernsondierungen und Bohrungen untersucht. Die im Boden und Grundwasser befindlichen Belastungen werden durch die bereits vorhandene Grundwassersicherung vollständig abgefangen. Erhebliche nachteilige Auswirkungen auf Boden und Grundwasser sind durch die geplante Anlage nicht zu erwarten. - Die Anlage ist Teil des bestehenden Betriebsbereichs der Contargo und durch das Vorhaben werden die Gesamtstörfallstoffmengen geändert. Unter Einbezug eines Gutachters wurde dargelegt, dass sich durch die Erweiterung der Anlage der angemessene Sicherheitsabstand nicht verändert. Die Firma hat störfallverhindernde und störfallbegrenzende Maßnahmen nachvollziehbar und plausibel dargelegt. Sie sind geeignet ein Ereignis zu verhindern bzw. dessen Auswirkungen zu begrenzen. - Die Anlage emittiert keine luftfremden Stoffe und es finden keine Umfüllvorgänge statt. - Bei dem Betrieb der Anlage fallen keine produktspezifischen Abwässer an. Es fallen weiterhin auch keine regelmäßigen Spritz- und Reinigungs-abwässer an. - Die Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen sind bzw. werden regelkonform auf betonierten Flächen errichtet und unterliegen regelmäßigen Kontrollen. Das Vorhaben wird hiermit nach § 10 Abs. 3 BImSchG öffentlich bekanntgemacht. Der Antrag und die Unterlagen sowie die bis zum Zeitpunkt der Bekannt-machung bei der Genehmigungsbehörde vorliegenden entscheidungs-erheblichen Berichte und Empfehlungen liegen in der Zeit vom 20. September 2021 (erster Tag) bis 19. Oktober 2021 (letzter Tag)
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main Erweiterung Containerterminal West ______________________________________________________________________________________ beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Frankfurt, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt/Main, Zimmer 6.6.05 im 6. OG und bei der Stadt Kelsterbach, Mörfelder Str. 33, 65451 Kelsterbach, aus und können dort während der Dienststunden (für das Regierungspräsidium: Montag – Donnerstag 8.00 – 16.30 Uhr, Freitag 8.00 – 15.00 Uhr; für die Stadt Kelsterbach bitte telefonisch anfragen unter der 06107/7731) eingesehen werden. Um den Zugang in die Gebäude sicherzustellen, wird aufgrund der aktuellen Situation um telefonische Voranmeldung unter den Nummern 069/2714-5991 für das Regierungspräsidium Darmstadt sowie unter der 06107/7731 für die Stadt Kelsterbach gebeten. Bei der Einsichtnahme sind die Hygieneregeln, wie tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes und die Einhaltung der Abstandsregeln zu beachten. Innerhalb der Zeit vom 20. September 2021 (erster Tag) bis 19. November 2021 (letzter Tag) können nach § 10 Abs. 3 BImSchG Einwendungen gegen das Vorhaben schriftlich bei den vorgenannten Auslegungsstellen oder elektronisch (E-Mail: Immi-Geschaeftsstelle- F@rpda.hessen.de) erhoben werden. Soweit Name und Anschrift bei Bekanntgabe der Einwendungen an den Antragsteller oder an die im Genehmigungsverfahren beteiligten Behörden unkenntlich gemacht werden sollen, ist hierauf im Einwendungsschreiben hinzuweisen. Personenbezogene Daten von Einwendern können z. B. bei Masseneinwendungen für die Dauer des Verfahrens automatisiert verarbeitet werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind für das Genehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privat-rechtlichen Titeln beruhen. Ein Termin zur Erörterung der Einwendungen wird wie folgt bestimmt: Datum: 20. Dezember 2021 Uhrzeit: 10:00 Uhr Ort: Behördenzentrum Frankfurt am Main, Gutleutstraße 114, 60327 Frankfurt/Main, Gebäudeteil 6, Raum Nr. 3.6.40 im 3. OG. Die Erörterung kann an Folgetagen fortgesetzt werden. Der Erörterungstermin wird abgesagt, wenn die erhobenen Einwendungen nach Einschätzung der Behörde keiner Erörterung bedürfen. Diese Entscheidung wird an gleicher Stelle nach Ende der Einwendungsfrist öffentlich bekannt gemacht.
Regierungspräsidium Darmstadt Öffentliche Bekanntmachung des Vorhabens der Contargo Industriepark Frankfurt Höchst GmbH, Frankfurt am Main Erweiterung Containerterminal West ______________________________________________________________________________________ Es wird darauf hingewiesen, dass ein Erörterungstermin grundsätzlich nicht stattfindet, wenn Einwendungen gegen das Vorhaben nicht oder nicht rechtzeitig erhoben worden sind bzw. die Einwendungen zurückgezogen wurden oder nur auf privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Erörterungstermin endet, wenn sein Zweck erfüllt ist. Gesonderte Einladungen hierzu ergehen nicht mehr. Die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen werden, sollte der Erörterungstermin stattfinden, auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert. Der Erörterungstermin ist öffentlich. Im Einzelfall kann aus besonderen Gründen die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden. Datenschutzrechtlicher Hinweis: Im Hinblick auf den Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie Hinweise zum Datenschutz mit Informationen nach Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung im Internet unter www.rp-darmstadt.hessen.de im Bereich Umwelt > Lärm/Luft/Strahlen > Datenschutzhinweise.“ Regierungspräsidium Darmstadt Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Frankfurt RPDA - Dez. IV/F 43.2-53 u 12.01/134-2020/1 Gen2020/007 Frankfurt am Main, den 01. September 2021
Sie können auch lesen