Hessischer Vergabetag - Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen - Architekten- und ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Hessisches Ministerium der Finanzen Energie, Verkehr und Landesentwicklung 13. Hessischer Vergabetag Vergabe von freiberuflichen Leistungen in Hessen
Inhalt 1. Auftragsgegenstand 2. Auftragswert 3. Wahl des Vergaberechts 4. Wahl der Vergabeart 5. Eignungsanforderungen 6. Nachhaltigkeitskriterien 7. Einleitung Vergabeverfahren 7. Februar 2018 2
Inhalt 8. Ausnahmetatbestände Vergabeerlass 9. Auswahl der Bieter 10. Tariftreueerklärung 11. Angebot 12. Wertung und Zuschlag 13. Kommunikation im Vergabeverfahren 14. Zuschlag - Vertragsabschluss 7. Februar 2018 3
Auftragsgegenstand Architekten- und Ingenieurleistungen sind Dienstleistungen i.S.d. nationalen und EU- Vergaberechtregimes. § 103 Abs. 4 GWB, Negativabgrenzung. §§ 73 ff. VgV – Architektenleistungen. Keine besondere Regelung im HVTG. Vergabeerlass § 50 UVgO 7. Februar 2018 4
Auftragsgegenstand Beginn eines Projektes Architektenleistungen Bei hoch komplexen Aufträgen evtl. Generalplanungsleistungen, wenn wirtschaftliche oder technische Gründe dies erfordern. Bau-Bedarf definieren, Unterstützung durch Architekt Klärung des Vergabeumfangs Art der Leistungen, Umfang, Bedingungen, Zeitraum, Honorarzone u.a. sind zu bestimmen. Maßgeblich auch für die Auftragswertschätzung. 7. Februar 2018 5
Auftragswert Addition aller Leistungen Stellen sich Planungsleistungen als funktionale, wirtschaftliche und technische Einheit dar, ist deren geschätzter Auftragswert auch bei abschnittsweiser Ausschreibung für die Schwellenwertberechnung zu addieren* (§ 3 Abs. 7 VgV). § 3 Abs. 6 VgV: Addition von Bau- und Planungs- leistungen? Jedenfalls getrennte Vergabe möglich. * OLG München v. 13.3.2007, Verg 15/16). 7. Februar 2018 6
Auftragswert Erlass des BMUB vom 16. Mai 2017 - Auslegungshinweise Vergabe von verschiedenen Planungsleistungen Nur Lose gleichartiger Leistungen sind zusammenzurechnen, maßgeblich ist die wirtschaftliche und technische Funktion. Diese Begrifflichkeit ist schwer auszulegen. i.d.R. kein Zusammenrechnen von Architektenleistung, Tragwerksplanung, techn. Ausrüstung, ….., wenn sie getrennt vergeben werden. 7. Februar 2018 7
Auftragswert „§ 3 Abs. 6 VgV: Bei der Schätzung des Auftragswerts von Bauleistungen ist neben dem Auftragswert der Bauaufträge der geschätzte Gesamtwert aller Liefer- und Dienstleistungen zu berücksichtigen, die für die Ausführung der Bauleistungen erforderlich sind und vom öffentlichen Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. BMUB: Sie werden dem AN nicht zur Verfügung gestellt, bilden die Grundlage für die Erstellung der Leistungsbeschreibung. Bau- und Planungsleistungen sind nicht zusammen zu rechnen, wenn die Vergabe getrennt erfolgt (§ 3Abs. 6 VgV). 7. Februar 2018 8
Wahl des Vergaberechts Der Auftragswert bestimmt das Vergaberechtsregime: ab 221.000 €* GWB, VgV ab 10.000 € (Hessen) HVTG, Vergabeerlass unter 10.000 € (Hessen) Vergabeerlass immer BHO, LHO EU-Primärrecht über 1.000 € (Bund) UVgO * Werte jeweils ohne Umsatzsteuer 7. Februar 2018 9
Wahl des Vergaberechts Hessen – keine Vergabeordnung für freiberufliche Dienstleistungen unterhalb der EU- Schwellenwerte - nur HVTG und Vergabeerlass Bund – UVgO: unterschwellige Verfahrensregelungen auch für freiberufliche Dienstleistungen 7. Februar 2018 10
Wahl der Vergabeart Hessen: I.d.R. Freihändige Vergabe (bis 100.000 €) ab 50.000 Interessenbekundungsverfahren (IBV) bis 10.000 € keine Vergleichsangebote erforderlich (Nr. 1.2 Vergabeerlass) Bund: § 50 UVgO: Sonderregelung grundsätzlich Vergabe im Wettbewerb, so viel Wettbewerb, wie dies nach der Natur des Geschäfts oder nach den besonderen Umständen möglich ist. 7. Februar 2018 11
Wahl der Vergabeart Interessenbekundungsverfahren Vereinfachter Teilnahmewettbewerb Kein strukturiertes Verfahren Umgang mit den Bewerbungen in transparenter Weise, Gleichbehandlung Angabe der Anzahl der TeilnehmerInnen Angabe der Eignungsanforderungen, z.B. Formblatt Eigenerklärung 7. Februar 2018 12
Eignungsanforderungen Eignungsnachweise müssen durch den Gegenstand des Auftrags gerechtfertigt sein, in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sein. Grundsätzlich werden Eigenerklärungen verlangt. Zusätzlich bei Anwendung der UVgO: Eignungs- nachweise müssen zu dem Auftragsgegenstand in angemessenem Verhältnis stehen. 7. Februar 2018 13
Eignungsanforderungen Fachkunde Leistungsfähigkeit GWB und UVgO: Befähigung und Erlaubnis zur Berufs- ausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, technische und berufliche Leistungsfähigkeit. Kein Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen Hessen: § 2 HVTG Vergabe an fachkundige, leistungsfähige, gesetzestreue und zuverlässige (geeignete) Unternehmen 7. Februar 2018 14
Eignungsanforderungen Eignung bei freiberuflichen Dienstleistungen Referenzen Umsatz Bürostruktur Qualifikation, Mitglied AKH Angemessenheit der Anforderungen! 7. Februar 2018 15
Nachhaltigkeitskriterien Nachhaltigkeitsaspekte müssen (= Land) oder können (= Kommunen) berücksichtigt werden. § 2 Abs. 2 HVTG oder Auflistung der Kriterien in § 3 Abs. 2 HVTG. Sie müssen mit dem Auftragsgegenstand in Verbindung stehen oder Aspekte des Produktionsprozesses betreffen. Sie müssen in der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen angegeben sein. 7. Februar 2018 16
Nachhaltigkeitskriterien Kriterien nach § 3 Abs. 2 HVTG bei freiberuflichen Leistungen in der auftragsbezogenen Umsetzung schwierig. Deshalb § 2 Abs. 2 HVTG: Bei den Beschaffungen des Landes sind grundsätzlich die Aspekte einer nachhaltigen Entwicklung in Bezug auf den Beschaffungsgegenstand und dessen Auswirkungen auf das ökologische, soziale und wirtschaftliche Gefüge zu berücksichtigen. Beschaffungsgegenstand Gebäude Nachhaltig 7. Februar 2018 17
Einleitung Vergabeverfahren Grundsätzlich durch Auftragsbekanntmachung Bei IBV: Bekanntmachung über HAD formlose Bewerbung, mindestens 3 Bewerbungen anzufordern Büros können „gesetzt“ werden, dies erhöht die Zahl der angeforderten Bewerbungen entsprechend (x + 3) 7. Februar 2018 18
Einleitung Vergabeverfahren Freihändige Vergabe ohne IBV: Aufforderung von 5 Bewerbern, Rotationsprinzip Vergabe nach UVgO: grundsätzlich mind. 3 Bewerber, Rotationsprinzip Verhandlungsvergabe: vorgesehene Mindestzahl 3 7. Februar 2018 19
Ausnahmetatbestände Vergabeerlass § 10 Abs. 3 S. 2 HVTG: Ausnahmsweise Verhandlungen mit mehreren oder einem Unternehmen/Büro, z. B. Vorherige Vergabeverfahren haben kein annehmbares Ergebnis gebracht, bei unverschuldeter Dringlichkeit, besonderes Vertrauensverhältnis bei der Erbringung einer freiberuflichen Leistung, öffentlich-rechtliche Leistungen mit gesetzlichen Gebührenregelungen, Vergütungsvereinbarung ist unzulässig, Vergabe künstlerischer Leistungen. IBV kann auch bei einem Auftragswert unter 50.000 € durchgeführt werden. 7. Februar 2018 20
Ausnahmetatbestände Vergabeerlass „Öffentlich-rechtliche Leistungen mit gesetzlichen Gebührenregelungen“ Honorar nach HOAI ist keine Gebühr Vertrauensverhältnis bei besonders sensiblen Baumaßnahmen Bauherr muss dies fordern Regelverfahren: IBV mit mind. 3 oder Freihändige Vergabe mit mind. 5 Angeboten Es sei denn, in der Vergangenheit gab es keine Bewerbungen. 7. Februar 2018 21
Auswahl der Bieter Transparente Verfahren Im Verfahren nur noch geeignete Bewerber Angabe der Kriterien für die Auswahl der Bewerber (möglichst) schon in der Bekanntmachung Auswahl durch Losverfahren? Mehr an Eignung? Referenzen und Erfahrungen Eigenreferenzen 7. Februar 2018 22
Tariftreueerklärung Einhaltung von einschlägigen tarifvertraglichen Verpflichtungen, Mindestlohn Tariftreueerklärung Muster in der HAD (Verwendung für das Land verpflichtend, für die Kommunen freiwillig) Ausschluss des Angebots bei endgültigem Fehlen (Nachfristsetzung möglich) 7. Februar 2018 23
Tariftreueerklärung Für freiberufliche Architektur- und Ingenieurbüros bleibt von den Anforderungen die gesetzliche Verpflichtung auf den Mindestlohn. Tarifverträge gibt es in dem Bereich i.d.R. nicht. Auftraggeber müssen bei Aufträgen über 30.000 € Auszug aus Gewerbezentralregister einholen. Architekten und Ingenieure sind in der Regel nicht gewerblich tätig, daher dort keine Listung. 7. Februar 2018 24
Angebot Angebot immer auftragsbezogen. Inhalt des Angebots bei Leistungen, die nach HOAI vergütet werden: Honorarbestandteile, die nicht reguliert sind, z.B. Stundenlohn, Nebenkosten, Umbauzuschlag, Projektteam Anrechenbare Bausubstanz kann erst während des Auftrags ermittelt werden. Vertrag sollte Teil der Vergabeunterlagen sein, mit der Abgabe des Angebots wird der Inhalt vom Bieter bestätigt, z. B. Honorarzone, evtl. Mindestsatz. 7. Februar 2018 25
Wertung und Zuschlag Zuschlagskriterien, wirtschaftliche Umsetzung der Planung Bei Architekten- und Ingenieurleistungen ist der Preis regelmäßig nicht das entscheidende Kriterium Persönliche Eignung (wer bearbeitet den Auftrag, z. B. Qualifikation des Projektleiters) Zwei-Umschlags-Verfahren möglich 7. Februar 2018 26
Kommunikation im Vergabeverfahren Bei Freihändiger Vergabe, Verhandlungsvergabe und Verhandlungsverfahren meist „echte“ Verhandlungen VgV und UVgO: Ausnahmen – Zuschlagskriterien und Mindestanforderungen Beachtung von Nichtdiskriminierung und Transparenz Alle sonstigen Vergabeverfahren: lediglich Aufklärung. 7. Februar 2018 27
Kommunikation im Vergabeverfahren Nach UVgO und VgV Senden, Empfangen, Weiterleiten und Speichern von Daten in einem Vergabeverfahren grundsätzlich über Geräte und Programme für die elektronische Datenübermittlung (elektronische Mittel) nach Maßgabe der VgV und UVgO (§ 7 Abs. 1 UVgO, § 9 Abs. 1 VgV) Angebote über E-Mail ? Künftig nicht mehr zulässig. In Hessen weiter zulässig. 7. Februar 2018 28
Zuschlag - Vertragsabschluss Bei Architekten- und Ingenieurleistungen Abschluss einer separaten Vertragsurkunde, die schon in den Vergabeunterlagen enthalten ist. Unmittelbar nach Auftragserteilung, vor Beginn der Arbeiten an der Planung. Ziel: Klare Regelungen von Beginn an, um Unklarheiten bzw. Nachverhandlungen während des Projekts zu vermeiden. 7. Februar 2018 29
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Irene Lausen Annette Reineke-Westphal HMWEVL HMdF 7. Februar 2018 30
Sie können auch lesen