Öffentliche Beschaffung von IT-Hardware in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

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Öffentliche Beschaffung von IT-Hardware in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Öffentliche Beschaffung
von IT-Hardware in Sachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen
Stand und Potenziale für die Berücksichtigung
sozialer und umweltbezogener Kriterien
Studie anlässlich der
7. Fachkonferenz für sozial verantwortliche Beschaffung von IT-Hardware
9. - 10. Mai 2019, VDI GaraGe Leipzig
Öffentliche Beschaffung von IT-Hardware in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Impressum

Herausgeber:
Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen e.V. (ENS)
Kreuzstraße 7
01067 Dresden
Telefon (03 51) 4 92 33 64
Telefax (03 51) 4 92 33 60
E-Mail: kontakt(at)einewelt-sachsen.de

Autorin: Jona Krützfeld

Link zur Fachkonferenz für sozial verantwortliche Beschaffung von IT-Hardware: www.faire-beschaffung.de

Kooperationspartner:

Gefördert durch                           mit ihrer                                mit Mitteln des

Titelbilder: iStock.com/ Yuri_Arcurs, iStock.com/pic_studio

Für den Inhalt dieser Publikation ist allein das Entwicklungspolitische Netzwerk Sachsen e.V. verantwortlich; die hier dargestellten Positionen geben
nicht den Standpunkt von Engagement Global gGmbH und dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wieder.

Gedruckt mit Ökofarben auf Recyclingpapier (Blauer Engel)
Öffentliche Beschaffung von IT-Hardware in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Inhalt
1. Einleitung                                           3

2. Rechtslage für global verantwortliche Beschaffung    4

3. Sachsen                                              6

   3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen                     7

   3.2 Praxis der Sächsischen Landesbehörden            8

   3.3 Hochschulen 		                                  11

   3.4 Kommunen 		                                     12

4. Sachsen-Anhalt                                      13

   4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen                    14

   4.2 Praxis der Landesbehörden Sachsen-Anhalts       16

   4.3 Hochschulen                                     16

   4.4 Kommunen                                        17

5. Thüringen                                           19

   5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen                    20

   5.2 Praxis der Thüringer Landesbehörden             22

   5.3 Hochschulen                                     24

   5.4 Kommunen                                        25

6. Zusammenfassung                                     27

7. Informationsangebote                                29
Öffentliche Beschaffung von IT-Hardware in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
1. Einleitung
Im Rahmen von Debatten um Nachhaltigkeit im                            mehr ökologische und soziale Nachhaltigkeit enorm:
Konsum von Waren und Dienstleistungen gerät seit                       Sie hat die Möglichkeit, auf Märkte Einfluss zu neh-
einigen Jahren vermehrt auch die Informationstechnik                   men, Anreize für Hersteller zu schaffen, eine gerin-
(IT) in den Blick, weil soziale Missstände im Herstel-                 gere Umweltbelastung zu bewirken und langfristig
lungsprozess, zum Beispiel mangelnder Arbeits- und                     Kosten zu senken. Dieses Potenzial bleibt allerdings
Gesundheitsschutz, Behinderung gewerkschaftlicher                      gerade bei der Beschaffung von IT durch öffentliche
Aktivitäten, ausbeuterische Kinderarbeit und nega-                     Träger häufig noch ungenutzt.
tive Auswirkungen auf die Umwelt im Lebenszyklus
von IT-Produkten festgestellt werden können. Diese                     Ausgehend von diesen Überlegungen betrachtet die
Missstände widersprechen in jeder Hinsicht den 17                      folgende Studie die aktuelle Situation der öffent-
von den Vereinten Nationen festgelegten Zielen der                     lichen IT-Beschaffung in den drei Bundesländern
Nachhaltigkeitsagenda 2030, unter denen auch dau-                      Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Grundlage
erhaftes, breitenwirksames und nachhaltiges Wirt-                      dieser Betrachtung sind auf der einen Seite die recht-
schaftswachstum, produktive Vollbeschäftigung und                      lichen Rahmenbedingungen und die darin angelegten
menschenwürdige Arbeit für alle sowie die Sicher-                      Möglichkeiten einer nachhaltigen Beschaffung, Nut-
stellung nachhaltiger Konsum- und Produktionsmus-                      zung und Entsorgung von Informationstechnik. Auf
ter genannt werden.                                                    der anderen Seite sollen Informationen ausgewertet
                                                                       werden, die durch Kleine Anfragen an die jeweiligen
Für das öffentliche Beschaffungswesen in Deutsch-                      Landesregierungen und durch eine Online-Umfrage
land ist diese Thematik insofern relevant, als die                     an Hochschulen und Kommunen gesammelt werden
öffentliche Hand die bei Weitem größte Nachfrage für                   konnten, um vergleichen zu können, wie die Orga-
Waren und Dienstleistungen erzeugt. Pro Jahr geben                     nisation von Beschaffungsstrukturen, Weiterverwen-
öffentliche Auftraggeber wie Bund, Länder und Kom-                     dungs- und Entsorgungsstrategien bisher umgesetzt
munen zwischen 260 und 460 Milliarden Euro aus,                        wird.2 Die Studie soll den Beschaffungsämtern bzw.
das entspricht ca. 18 % des Bruttoinlandsproduktes.1                   Vergabestellen Vergleichsmöglichkeiten bieten und
Dabei ist nachhaltige Entwicklung in den letzten Jah-                  einen Beitrag zur besseren Nutzung der vorhandenen
ren zu einem Leitbild für verantwortungsvolles und                     Regelungsspielräume der Landesgesetzgeber leisten,
zukunftsfähiges Handeln in Politik und Wirtschaft                      um Umwelt- und Sozialstandards im öffentlichen Be-
geworden. Aufgrund der Auftragsvolumina ist das                        schaffungswesen zu verankern.
Potenzial der öffentlichen Beschaffung als Hebel für

1   Vgl. Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (2016): http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/Vergaberechtund
    Nachhaltigkeit/neuesvergaberecht_node.html
2   Die Umfrage ist nicht repräsentativ, sondern dient dem Hinzuziehen von einzelnen Beispielen aus der Praxis.

3
2. Rechtslage für global
verantwortliche Beschaffung
Die öffentliche Beschaffung unterliegt einem um-                      fakultativen Ausschlussgründen gehört der nachweis-
fangreichen Regelwerk, das den Ablauf eines Verga-                    liche Verstoß eines Unternehmens gegen geltende um-
beverfahrens näher bestimmt, wobei abhängig vom                       welt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen.4
Auftragswert entweder europäische, nationale oder                     Hierunter fallen auch die ILO-Kernarbeitsnormen, von
landesspezifische Regelungen einzuhalten sind. Auf                    der internationalen Arbeitsorganisation festgelegte
nationaler Ebene ist die Vergabe öffentlicher Aufträ-                 Sozialstandards, die menschenwürdige Arbeitsbedin-
ge im vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbs-                    gungen nach den Prinzipien der Vereinigungsfreiheit,
beschränkungen (GWB) geregelt, das Wettbewerbs-                       des Rechts auf Kollektivverhandlungen, der Beseiti-
verletzungen wie Korruption oder Preisabsprachen                      gung von Zwangsarbeit, der Abschaffung von Kinder-
verhindern soll.                                                      arbeit und des Verbots von Diskriminierung gewähr-
Ergänzt wird dies durch die Verordnung über die Ver-                  leisten sollen.5 Die Zuschlagskriterien müssen mit dem
gabe öffentlicher Aufträge (VgV), die grundlegende                    Auftragsgegenstand in Verbindung stehen, allerdings
Bestimmungen über die Verfahrensvorschriften bei                      wird in §127 (2) GWB darauf verwiesen, dass eine sol-
der öffentlichen Auftragsvergabe und die Nachprü-                     che Verbindung auch dann anzunehmen ist, wenn es
fungsverfahren enthält. Nach dem GWB ist es un-                       sich um die Bereiche der Herstellung, Bereitstellung
abhägig vom Auftragswert im Vergabeverfahren                          und Entsorgung, auf den Handel oder ein anderes
grundsätzlich möglich, Anforderungen an die Nachhal-                  Stadium im Lebenszyklus bezieht.
tigkeit der beschafften Waren oder Dienstleistungen zu                Auf dieser Grundlage kann ein aus fairem und nach-
stellen, solange die Grundsätze der Gleichbehandlung,                 haltigem Handel bezogenes Produkt im Rahmen der
der Transparenz, des freien Warenverkehrs, der Nieder-                Zuschlagswertung mit einer höheren Punktezahl ver-
lassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsver-                   sehen werden als ein konventionell gehandeltes Pro-
kehrs eingehalten werden.3 Soziale und umweltbe-                      dukt.6 Nach §128 (2) GWB können umweltbezogene
zogene Aspekte können dabei in jeder Phase eines                      und soziale Aspekte auch bei der Auftragsausführung
Beschaffungsverfahrens einbezogen werden: von                         als Vertragsbedingungen festgelegt werden.
der Definition der Leistung über die Festlegung von
Zuschlagskriterien bis hin zur Vorgabe von Ausfüh-                    Das nationale Vergaberecht teilt sich in zwei Bereiche
rungsbedingungen und der Ermittlung des wirtschaft-                   oberhalb und unterhalb bestimmter Schwellenwerte,
lichsten Angebots. Auch in Bezug auf die Eignung der                  die alle zwei Jahre von der EU-Kommission neu be-
AuftragnehmerInnen können soziale und umwelt-                         rechnet werden.7 Oberhalb der Schwellenwerte gilt
bezogene Aspekte beachtet werden, denn zu den                         das europäische Vergaberecht, das sich zur Stärkung

3   Vgl. §97 (3) GWB
4   Vgl. §124 GWB
5   Siehe §124 (9) als Bestandteil der Richtlinie 2014/24/EU.
6   Vgl. Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (2016): http://www.nachhaltige-beschaffung.info/DE/VergaberechtundNachhaltig-
    keit/neuesvergaberecht_node.html
7   Siehe die Richtlinie 2014/24/EU. Sie erlangt über Bezugnahme in §106 GWB unmittelbar Geltung im deutschen Recht.

                                                                                                                                       4
einer nachhaltigen sozialen Marktwirtschaft auf die                    Das Vergaberecht mag durch die Vielzahl an Vor-
Strategie „Europa 2020“ stützt, in der Ziele für in-                   schriften auf europäischer, Bundes- und Landesebene
telligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum                    unübersichtlich erscheinen, die Mehrheit kommuna-
formuliert werden.8 In der EU-Richtlinie werden aller-                 ler Vergabeverfahren beruht jedoch auf Landesrecht.
dings mit Verweis auf die bestehenden Unterschiede                     Unterhalb der europäischen Schwellenwerte gelten
zwischen einzelnen Sektoren und Märkten keine all-                     die jeweiligen Vergabegesetze der Bundesländer.
gemeinverbindlichen Anforderungen an eine nach-                        Landesgesetze und Verwaltungsvorschriften ge-
haltige, soziale Beschaffung formuliert.9 Sektorspezi-                 ben dabei einzelne Aspekte der Beschaffung vor.
fische Maßnahmen, so die Richtlinie, sollten jedoch                    Seit September 2017 findet im Bund und in einigen
vorgegeben werden, damit öffentliche Auftraggeber                      Ländern die Unterschwellenvergabeordnung UVgO
das wirtschaftlich günstigste Angebot und den nied-                    Anwendung, die die Vergabe öffentlicher Liefer- und
rigsten Preis unter Zugrundelegung einer Lebens-                       Dienstleistungsaufträge unterhalb der europäischen
zykluskostenrechnung bestimmen können.10 Hierbei                       Schwellenwerte regelt und die bisher geltende Ver-
sollten neben den internen Kosten für Forschung, Ent-                  gabe- und Vertragsordnung für Leistungen - Teil A
wicklung, Produktion, Transport, Nutzung, Wartung                      (VOL/A) ersetzt. In Thüringen und Sachsen-Anhalt
und Entsorgung auch Kosten berücksichtigt werden,                      tritt die UVgO voraussichtlich im Frühsommer 2019
die externen Effekten auf die Umwelt zugeschrie-                       in Kraft, in Sachsen voraussichtlich frühestens 2020.
ben werden, zum Beispiel durch die Gewinnung der                       Auf Landesebene spielen in Sachsen, Sachsen-Anhalt
nötigen Rohstoffe oder die bei der Herstellung her-                    und Thüringen also das jeweilige Landesvergaberecht
vorgerufene Umweltverschmutzung, sofern sie sich                       eine zentrale Rolle sowie die Verwaltungsvorschriften
finanziell bewerten und überwachen lassen würden.                      der Landesregierungen über die Vergabe öffentlicher
Die Richtlinie formuliert das Ziel, auf Unionsebene                    Aufträge. Außerdem sind Landestariftreue- und Min-
gemeinsame Methoden für die Berechnung der Le-                         destlohngesetze relevant, ebenso wie die für die Nut-
benszykluskosten festzulegen, insbesondere eine ge-                    zung und Entsorgung wichtigen Landeshaushaltsord-
meinsame Methode für die Ermittlung der Sozialkos-                     nungen und die Landesabfall- oder Kreislaufwirt-
ten entlang des Lebenszyklus nach dem Beispiel der                     schaftsgesetze. Diese spezifischen Rahmenbedingun-
„sozialen Leitlinien für Produktbewertung entlang                      gen werden im Folgenden an den Beginn der länder-
des Lebenszyklus“ der Vereinten Nationen.11 Deren                      bezogenen Kapitel gestellt und beschrieben.
Anwendung solle dann verbindlich vorgeschrieben
werden.

8  In Bezug auf Klimawandel und Energie lauten diese Ziele: 20% weniger Treibhausgasemissionen als 1990, 20% Energie aus erneuerbaren
   Quellen, Erhöhung der Energieeffizienz um 20% und in Bezug auf Armut und soziale Ausgrenzung die Senkung der von Armut und sozialer
   Ausgrenzung betroffenen oder bedrohten Menschen um mindestens 20 Millionen. Vgl. https://ec.europa.eu/info/business-economy-euro/
   economic-and-fiscal-policy-coordination/eu-economic-governance-monitoring-prevention-correction/european-semester/framework/
   europe-2020-strategy_de
9 Siehe Richtlinie 2014/24/EU (95)
10 Der Lebenszyklus bezeichnet hier alle aufeinanderfolgenden und/oder miteinander verbundenen Stadien, einschließlich der durchzuführenden
   Forschung und Entwicklung, der Produktion, des Handels und der damit verbundenen Bedingungen des Transports, der Nutzung und
   Wartung während der Lebensdauer einer Ware, angefangen von der Beschaffung der Rohstoffe oder Erzeugung von Ressourcen bis hin zu
   Entsorgung, Aufräumarbeiten und Beendigung der Nutzung. Vgl. Richtlinie 2014/24/EU Art. 2 (20).
11 Vereinte Nationen (2009): Guidelines for Social Life Cycle Assessment of Products.

5
3. Sachsen
Das Sächsische E-Government-Gesetz vom 9. Juli 2014                       IT-Planungsrates. Der IT-Kooperationsrat wird durch
regelt den Einsatz von Informationstechnik in den                         eine Geschäftsstelle beim Staatsministerium des Innern
administrativen Tätigkeiten des Freistaates Sachsen.                      unterstützt.
Es sieht ein Koordinierungsgremium vor, in das die
obersten Staatsbehörden VertreterInnen entsenden,                         Die IT-Beschaffungsstrukturen in Sachsen funktionie-
das ressortübergreifende Entscheidungen zu Fragen                         ren dezentral, das heißt, fast jede Behörde beschafft
der IT und des E-Governments trifft und damit zu-                         selbstständig IT-Leistungen. Allerdings übernimmt die
sammenhängende Fragen von politischer, wirtschaft-                        zentrale Vergabestelle des Staatsbetriebs Sächsische
licher, sozialer oder kultureller Natur zur Entscheidung                  Informatik Dienste (SID) auf Wunsch für die Behörden
für die Staatsregierung vorbereitet.12 Außerdem legt                      des Freistaates die Durchführung von Vergabever-
es die Ernennung eines oder einer Beauftragten für                        fahren unterhalb und oberhalb der EU-Schwellen-
Informationstechnologie fest, dem oder der die stra-                      werte.14 In den vergangenen Haushaltsjahren vergab
tegische und operative Führung des E-Governments                          der SID auf dieser Grundlage jährlich durchschnittlich
obliegt, der oder die mit den anderen Ländern,                            600 bis 800 Aufträge zur IT-Hard- und Software-Be-
dem Bund, der EU und den sächsischen Kommunen                             schaffung, IT-Projektunterstützungs-, Beratungs- und
zusammenarbeitet und den Freistaat im IT-Planungs-                        Entwicklungsdienstleistungen mit einem jährlichen
rat des Bundes vertritt.13 Außerdem sieht das Gesetz                      Gesamtvolumen von 30 bis 50 Millionen Euro brutto.
einen IT-Kooperationsrat vor, in dem der Freistaat und                    Hiervon entfielen jährlich 40 bis 60 Aufträge in Höhe
die Kommunen zusammenarbeiten und Beschlüsse er-                          von circa 25 bis 45 Millionen Euro brutto auf EU-weite
arbeiten, beispielsweise zu Beschlussvorschlägen des                      Vergabeverfahren und öffentliche Ausschreibungen.15

12   Vgl. §17 SächsEGovG13
13   Seit August 2018 ist der Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei, Thomas Popp, IT-Beauftragter in Sachsen.
14   Schriftliche Auskunft des SID vom 22.03.2019. Dies ist zum Beispiel der Fall bei der Staatskanzlei.
15   Vgl. Website des SID: https://www.sid.sachsen.de/vergabe.html

                                                                                                                              6
3.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge im     ist, was in der Praxis oft zugunsten des niedrigsten
Freistaat Sachsen (Sächsisches Vergabegesetz - Sächs-    Preises ausfallen kann.
VergabeG) wurde am 14. Februar 2013 erlassen und         Neben dem Sächsischen Vergabegesetz ist als recht-
gilt für alle staatlichen und kommunalen Auftragge-      licher Rahmen für eine nachhaltige IT- Beschaffung
ber und sonstige Körperschaften, Anstalten und Stif-     und -Nutzung außerdem die Sächsische Haushalts-
tungen des öffentlichen Rechts bei Vergabeverfahren      ordnung (SäHO) vom 10. April 2001 zu nennen,
mit einem Auftragswert von über 25.000 Euro für          laut der Vermögensgegenstände nur dann erworben
Liefer- und Dienstleistungen. Es ist das einzige Lan-    werden dürfen, wenn sie zur Erfüllung der Aufga-
desvergabegesetz in Deutschland, das bei der öffent-     ben des Staates in absehbarer Zeit erforderlich sind
lichen Vergabe weder Tariftreue noch die Einhaltung      und nur dann veräußert werden dürfen, wenn sie zur
der ILO-Kernarbeitsnormen, die Berücksichtigung          Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehbarer
ökologischer Kriterien oder einen Mindestlohn ver-       Zeit nicht mehr benötigt werden.16 Eine weitere Rolle
ankert hat. In der Begründung zum Vergabegesetz          spielt das sächsische Kreislaufwirtschafts- und Boden-
heißt es lediglich: „Die Vergabestellen sind nicht da-   schutzgesetz, nach dem der Freistaat, die Landkrei-
ran gehindert, soziale oder Umweltaspekte bei ihren      se, Städte und Gemeinden vorbildhaft zur Erreichung
Vergaben zu berücksichtigen, wenn diese mit dem          der Ziele der Kreislaufwirtschaft beizutragen haben,
Auftragsgegenstand zusammenhängen. Der Gesetz-           vor allem bei Planungen und Baumaßnahmen im Be-
geber schreibt diese aber nicht vor. Die Entscheidung,   schaffungswesen. Dazu sind laut Gesetz finanzielle
ob bei der Beschaffung soziale oder ökologische Kri-     Mehrbelastungen und Minderung unwesentlicher
terien Berücksichtigung finden sollen, obliegt – wie     Gebrauchseigenschaften in angemessenem Umfang
im bisher geltenden Recht auch – der Vergabestelle.“     hinzunehmen. Außerdem heißt es: „Ein Ausschluss
In §5 zur Prüfung und Wertung der Angebote heißt         von Recyclingmaterial oder -produkten kommt nur
es, dass der Zuschlag auf das unter Berücksichtigung     ausnahmsweise in Betracht und ist nachvollziehbar zu
aller Umstände wirtschaftlichste Angebot zu erteilen     begründen“.17

16 §63 (1),(2) SäHO
17 §10 SächsKrWBodSchG

7
3.2 Praxis der Sächsischen Landesbehörden

Eine Kleine Anfrage an die sächsische Staatsregierung                   IT-Geräten in der Bundesverwaltung angegeben: So
mit Antwort vom 1. November 2018 ergab, dass das                        werden für passive Netzkomponenten zehn Jahre, für
Volumen der gemeinsamen IT-Hardware-Beschaffung                         Arbeitsplatz-PC, Monitore, Peripherie- und Präsenta-
der sächsischen Landesverwaltung im Zeitraum 2010                       tionsgeräte, Speichermedien und aktive Netzkompo-
bis 2017 zwischen circa 16,35 Millionen Euro (2013)                     nenten fünf Jahre und für mobile IT-Geräte und Server
und 33,3 Millionen Euro (2012) pro Jahr schwankte.18                    drei Jahre empfohlen.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage geben die
einzelnen Ministerien detailliert Auskunft über ihren                   Für den Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und
Umgang mit IT-Geräten, von der Beschaffung über                         Baumanagement besteht eine Geschäftsanweisung
die Nutzung, Aussonderung und Entsorgung. Zum                           zur Aussonderung von Vermögensgegenständen (GA
Thema Nutzung gibt es innerhalb der Behörden ver-                       Aussonderung). Grundsätzlich werden Geräte also bis
schiedene Regelungen. In einigen Stellen gibt es keine                  zum Ablauf der Gewährleistungsfrist eingesetzt, in
dezidierten Vorgaben und Vorschriften zur Nutzungs-                     der Regel fünf Jahre, in manchen Fällen nur drei, und
dauer von IT-Geräten, dort orientiert sie sich an wirt-                 zum Teil auch darüber hinaus, wenn die Funktion nicht
schaftlichen und funktionalen Gesichtspunkten, etwa                     beeinträchtigt ist. In den Staatlichen Kunstsammlun-
anhand der End-of-Life-Zyklen der Hersteller, daran,                    gen existiert die Praxis, die Geräte nach Ablauf der
ob der Support durch den Hersteller noch gegeben ist                    Gewährleistungsfrist von fünf bis sechs Jahren an das
oder ob Reparaturkosten niedriger sind als der Rest-                    Landesamt für Archäologie weiterzugeben, wo sie
wert der Geräte. In der Regel wird jedoch eine Nut-                     genutzt werden, bis sie defekt oder irreparabel sind
zungsdauer von vier bis fünf Jahren angestrebt. Einige                  (im Durchschnitt zwölf Jahre).
Stellen orientieren sich an der Richtlinie zur Nutzungs-
dauer, Aussonderung und Verwertung von IT-Geräten                       Die Aussonderung von IT-Geräten in den sächsischen
und Software des Rats der IT-Beauftragten der Res-                      Verwaltungsbehörden erfolgt nach §63 SäHO nur
sorts19 oder an der Empfehlung des Bundesministe-                       dann, wenn die Geräte entbehrlich, aber noch be-
riums des Innern zur Nutzungsdauer, Aussonderung                        nutzbar sind. Als Orientierungspunkte für die Aus-
und Verwertung von Informationstechnik,20 andere                        sonderung der Geräte dienen zum Beispiel im Staats-
an den Abschreibungstabellen des Bundesfinanzmi-                        ministerium für Soziales und Verbraucherschutz das
nisteriums.21 In der Richtlinie des Rats der IT-Beauf-                  Alter der eingesetzten Geräte (Abschreibungsdauer)
tragten der Ressorts beispielsweise sind unter Anlage                   sowie die Leistungsfähigkeit, das heißt, ob die Erfül-
2 Orientierungswerte zur Mindestnutzungsdauer von                       lung der Verwaltungsaufgabe durch das Gerät noch

18 https://kleineanfragen.de/sachsen/6/14948-it-beschaffung-und-nutzung-in-behoerden-des-freistaates
19 Beschluss 2013/7 des Rats der IT-Beauftragten der Ressorts: https://www.cio.bund.de/SharedDocs/Publikationen/DE/Bundesbeauftragter-fuer-
   Informationstechnik/IT_Rat_Beschluesse/beschluss_07_2013_download.pdf?__blob=publicationFile
20 Empfehlen des Bundesministeriums des Innern zur Nutzungsdauer, Aussonderung und Verwertung von Informationstechnik: https://www.cio.
   bund.de/SharedDocs/Informationsangebot/DE/2004/kbst_empfehlung_012004.pdf?__blob=publicationFile
21 sogenannte AfA-Tabellen

                                                                                                                                          8
gewährleistet werden kann. Danach gibt es innerhalb      Seriennummern von Geräten werden dabei teilweise
der sächsischen Verwaltungsbehörden verschiedene         in einem Vernichtungsprotokoll erfasst. Datenträger
Vorgehensweisen zur Weitergabe und Entsorgung.           des Justizministeriums beispielsweise werden in ver-
Im Regelfall werden ausgesonderte Geräte anderen         schließbaren Sicherheitsbehältern für vertrauliche
Dienststellen zur Weiterverwendung angeboten, bei-       Daten gelagert und durch eine Firma mit rechtsver-
spielsweise über eine Bekanntmachungsplattform           bindlichem Datenträgervernichtungszertifikat ent-
im Landesweb (Staatsministerium des Inneren). Der        sorgt. Im Polizeibereich erfolgt die Vernichtung von
Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung         Daten gemäß dem Beschluss des Arbeitskreises für
Sachsen etwa umgeht diesen Schritt aus Wirtschaft-       IT und E-Government 6/2015. Datenträger, die zur
lichkeitsgründen und veräußert ausgesonderte Ge-         Weiterbenutzung abgegeben werden, werden so
räte direkt über öffentliche Versteigerungen. Andere     überschrieben, dass die Daten nicht wiederhergestellt
Behörden veräußern ihre ausgesonderten IT-Geräte         werden können.
zum Beispiel über Zollauktionen, wenn sie innerhalb
der sächsischen Verwaltungsstellen nicht weitergege-     Auch beim Thema Entsorgung und Recycling der
ben werden können (Staatsministerium der Finanzen)       IT-Hardware gehen die Verwaltungsstellen unter-
oder bieten sie Schulen oder anderen sozialen Einrich-   schiedlich vor. Beim Landesamt für Verfassungsschutz
tungen mit dem Schwerpunkt Bildung in Sachsen zur        beispielsweise erfolgt ein Ausbau der Speicherme-
kostenlosen Übernahme an.                                dien durch das Amt selbst, diese werden dann nach
                                                         den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der
Damit die Geräte nachgenutzt werden können,              Informationstechnik durch Zerkleinerung oder Ver-
müssen die Daten, die sich auf den Geräten befin-        brennen entsorgt. Die verbliebenen Geräte werden
den, vollständig und sicher vernichtet werden. Da-       im Anschluss an eine Dresdner Firma übergeben, die
bei gehen die sächsischen Verwaltungsbehörden            im Rahmen von Sozialprojekten die elektronischen
je nach Sicherheitsstufe der Daten unterschiedlich       Bauteile zur Wiederverwertung ausbaut. Für die Ent-
vor. Teilweise werden die Datenträger mit spezieller     sorgung werden IT-Geräte entweder durch die
Software überschrieben und dann an zertifizierte         Verkäufer zurückgenommen, an zertifizierte Recycling-
Entsorgungs- oder Recyclingunternehmen gegeben           unternehmen oder die Stadtreinigung gegeben oder
und in der Regel physisch zerstört. 		                   dem Wertstoffhof zugeführt.

9
Zur Frage der Berücksichtigung von sozialen und öko-                     und Sozialversicherungsbeiträgen ordnungsgemäß
logischen Nachhaltigkeitskriterien bei der Beschaf-                      erfüllt hat sowie eine CE-Kennzeichnung der IT-Ge-
fung von IT-Hardware äußerten sich die verschie-                         räte. Die CE-Kennzeichnung ist jedoch kein Quali-
denen Behörden ausführlich. Sieben von zehn der                          tätssiegel, sondern nur eine Erklärung des Herstellers
Auskunft gebenden Stellen berücksichtigen bei der                        darüber, dass das Produkt den geltenden Anforde-
Ausschreibung und Beschaffung zusätzlich zu den                          rungen genügt, die in den Harmonisierungsrechtsvor-
Vorgaben von GWB und VgV Nachhaltigkeitszertifi-                         schriften der Europäischen Gemeinschaft festgelegt
kate wie Blauer Engel22 und Energy Star, die Umwelt-                     sind. Weitere Umweltaspekte wie Energieverbrauch,
managementnorm ISO 14001 oder das Gütesiegel                             Geräuschemissionen, stoffliche Emissionen und die
TCO Certified.                                                           Verwendung recyclinggerechter Verbrauchsmateriali-
                                                                         en finden z. B. im sächsischen Justizministerium Be-
Das Staatsministerium für Umwelt und Landwirt-                           rücksichtigung.
schaft benennt außerdem die Einhaltung der Richtli-
nien RoHS und WEEE und Kriterien der Green-IT.23 Als                     Das Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen                       gibt an, dass Nachhaltigkeitskriterien im Rahmen von
und dem Einhalten der umwelt-, sozial- und arbeits-                      Beschaffungsmaßnahmen gefordert würden, eine
rechtlichen Verpflichtungen nach dem GWB vertrau-                        tatsächliche Tiefenprüfung von Siegeln und Zertifizie-
en die verschiedenen Behörden auf Eigenerklärungen                       rungen jedoch nicht erfolge.
der AuftragnehmerInnen.
                                                                         Ein Nachweis der Zertifizierung nach ,,Green Star“
Die Sächsische Staatskanzlei gibt an, auf die Berück-                    und ,,Blauer Engel“ sind Teil der Leistungsbeschrei-
sichtigung einschlägiger Nachhaltigkeitskriterien bei                    bung und damit verpflichtender Bestandteil des An-
der Beschaffung ihrer IT-Geräte durch den SID zu ver-                    gebots, heißt es aus dem Staatsministerium für Sozia-
trauen. Dieser allerdings verlangt laut eigenen Ausfüh-                  les und Verbraucherschutz. Fraglich ist diese Aussage
rungen lediglich eine Erklärung, dass der/die BieterIn                   deshalb, weil es kein Siegel „Green Star“ gibt.
die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben

22 Hierbei insbesondere die Grenzwerte für Total Volatile Organic Compounds (TVOC), Staatsministerium des Innern
23 RoHS (Restriction of certain Hazardous Substances), auf Grundlage von 2011/65/EU, vgl. https://www.ce-zeichen.de/klassifizierung/
   rohs-richtlinie.html. WEEE (Waste of Electrical and Electronic Equipment) auf Grundlage von Richtlinie 2012/19/EU,
   vgl. https://www.elektrogesetz.de/themen/weee-eu/. Zu Green-IT vgl. Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik:
   https://www.cio.bund.de/Web/DE/Innovative-Vorhaben/Green-IT/green_it_node.html

                                                                                                                                       10
3.3 Hochschulen

Es wurden alle öffentlichen sächsischen Hochschu-        weitergegeben. Vor der Aussonderung gäbe es al-
len, bzw. gegebenenfalls deren Vergabestellen oder       lerdings die Möglichkeit zur Reparatur, entweder im
IT-Koordinationsstellen ermittelt und zur Teilnahme an   eigenen Haus oder über Serviceverträge mit externen
einer Onlineumfrage über Beschaffung, Nutzung und        Firmen.
Entsorgung von IT-Hardware in ihren Institutionen
gebeten. Zwei sächsische Hochschulen nahmen an           Zu der Frage, ob bei der Beschaffung ökologische
der Umfrage teil. Es sei hier erneut darauf hingewie-    oder soziale Nachhaltigkeitskriterien eingehalten
sen, dass die Umfrage nicht repräsentativ ist, sondern   würden, antwortete die Hochschule, dass Lebens-
lediglich der Ermittlung von Praxisbeispielen dient.     zykluskosten der Geräte und deren Energieeffizi-
Die teilnehmenden Institutionen bleiben außerdem         enz berücksichtigt würden, wobei die Siegel und
anonym.                                                  Zertifizierungen Blauer Engel, Energy Star und das
                                                         EU-Umweltzeichen gefordert würden. Diese Nachhal-
Die zwei beispielhaften Hochschulen beziehen ihre        tigkeitskriterien flössen zu circa 15 Prozent in den Ver-
IT-Geräte eigenständig, das heißt nicht in Koopera-      gabeprozess ein. Die für IT-Vergabe zuständige Stelle
tion mit anderen Institutionen und sowohl dezentral      nutzt sowohl Leitfäden als auch das Informationspro-
mit Rahmenverträgen als auch zentral. In beiden Fäl-     gramm der Kompetenzstelle nachhaltige Beschaf-
len wird die IT gekauft, nicht geleast. Das Beschaf-     fung. Auf die Frage, welche Hürden für eine längere
fungsvolumen der einen Hochschule liegt dabei etwa       Nutzungsdauer, eine „saubere“ Entsorgung und das
bei einer halben Million Euro, wovon 85 Prozent          Recycling von IT-Hardware gesehen würden, antwor-
für Standard-Hardware und jeweils fünf Prozent für       tete eine sächsische Hochschule: „Längere Nutzungs-
Einzelsysteme und Server ausgegeben werden. Die          dauer für Hardware ist nur möglich, wenn bereits beim
durchschnittliche Nutzungsdauer von Geräten liegt        Kauf berücksichtigt wurde, dass Softwareentwicklun-
bei fünf Jahren für Rechner, Thin Clients, Tastaturen    gen immer mehr Anspruch an die ’Rechnerkapazität’
und Mäuse, bei sieben Jahren für Monitore und bei        haben und dies beim Kauf berücksichtigt wurde. Die
vier Jahren für Drucker und Scanner. Eine Hochschule     Entsorgung und das Recycling von Rechnern wird un-
machte keine Angaben zu Entsorgung oder Nachnut-         seres Wissens häufig ins Ausland verlagert. Dort wird
zung, die andere gab an, ihre Geräte auszusondern,       das Recycling zum Beispiel unter gesundheitsschädli-
wenn die Funktionalität eingeschränkt sei, wobei dies    chen Bedingungen durchgeführt. Wirklich zufrieden
durch die Vorgesetzten und das vorhandene Budget         kann man (…) nur sein, wenn der ganze Lebenslauf
entschieden würde. Die ausgesonderte IT-Hardware         des Rechners sowohl umweltfreundlich als auch nicht
würde dann durch ein Entsorgungsunternehmen              gesundheitsschädlich erfolgen kann.“
entsorgt oder an unterschiedliche EmpfängerInnen

11
3.4 Kommunen

Der Freistaat Sachsen besteht aus insgesamt 419                        diese Kommune nach eigenen Angaben auf die Ein-
politisch selbstständigen Gemeinden.24 160 Gemein-                     haltung der ILO-Kernarbeitsnormen, auf Energieeffi-
den, darunter 48 Städte, haben sich zur Erledigung                     zienz und umweltfreundliche Materialeigenschaften,
ihrer Verwaltungsgeschäfte in 65 Verwaltungsge-                        wobei sie dies über Eigenerklärungen der Bieter und
meinschaften und 21 Gemeinden in sechs Verwal-                         Siegel wie TCO Certified, Blauer Engel, Energy Star
tungsverbänden zusammengefunden. An 19 größere                         und das EU-Umweltzeichen überprüfe. Für Informati-
sächsische Gemeinden wurde die Umfrage verschickt,                     onen werden die Angebote der Kompetenzstelle für
der Rücklauf war allerdings sehr gering.                               nachhaltige Beschaffung und des Umweltbundesam-
                                                                       tes genutzt. Diese Kommune wünscht sich mehr Un-
Eine Stadt gab an, einen Teil ihrer IT-Hardware über                   terstützung bei der Umstellung auf eine nachhaltigere
einen IT-Dienstleister auf Mietbasis zu beschaffen,                    Beschaffung.
einen anderen Teil zentral einzukaufen. Dabei würden                   Mehrheitlich ist von kommunaler Seite eine ablehnen-
die einzelnen Komponenten wie Rechner, Monitore,                       de Haltung gegenüber nachhaltiger Beschaffung fest-
Tastaturen, Mäuse, Drucker, Scanner und Einzelsyste-                   zustellen. Der Sächsische Städte- und Gemeindetag
me genau fünf Jahre für die Dauer des Leasingvertrags                  lehnt „vergabefremde Kriterien“ und „wettbewerbs-
genutzt. Diese Nutzungsdauer sei - anhand von tech-                    fremde Regelungen“ ab. In einem Positionspapier
nischen Parametern, der Lebensdauer und Garantie -                     heißt es: „Das Vergaberecht eignet sich jedoch nicht,
zentral festgelegt. Nach Ende der Nutzungsdauer von                    gesellschaftspolitische Entwicklungen zu korrigieren.
geleaster Hardware würde diese an den Lieferanten                      Es hat nur eine transparente Auftragsvergabe und
zurückgegeben und dort gegebenenfalls recycelt                         einen möglichst uneingeschränkten Wettbewerb zu
oder nachgenutzt, während gekaufte Hardware bis                        gewährleisten.“25
zum Defekt genutzt würde. Über den Entsorgungs-                        Diese Auffassung steht im Widerspruch z. B. zur Ver-
prozess könnten allerdings keine Angaben gemacht                       gabeverordnung, ist allerdings in der Praxis verbrei-
werden, da dieser über einen Dienstleister erfolge.                    tet und wird politisch unterstützt. Dies ist ein Grund,
Als Hürde für eine längere Nutzungsdauer gibt diese                    weshalb das sächsische Vergaberecht noch nicht no-
Kommune die Wahrscheinlichkeit eines Ausfalls der                      velliert wurde, obwohl im Koalitionsvertrag (2014 –
Hardware an, die in einer großen Organisation so ge-                   2019) steht: „Die Koalitionspartner wollen das Verga-
ring wie möglich gehalten werden müsse. Möglich-                       begesetz bis spätestens 2017 überarbeiten und an die
keiten zur Reparatur bestünden in dieser Kommune                       europarechtlichen Vorgaben anpassen. In diesem Zu-
über Serviceverträge mit dem IT-Dienstleister, wenn                    sammenhang sollen auch Maßnahmen zur Erhöhung
dies wirtschaftlich sinnvoll sei und eine Restgarantie                 der Tarifbindung sowie soziale und ökologische Kri-
bestehe. Bei der Beschaffung der IT-Hardware achtet                    terien für das neue Vergabegesetz geprüft werden.“

24 Quelle: www.statistik.sachsen.de, Stand: 01. Januar 2019
25 Positionspapier des Sächsischen Städte- und Gemeindetages zur Novellierung des sächsischen Vergaberechts
   Stand: Februar 2016

                                                                                                                           12
4. Sachsen-Anhalt
Ein E-Government-Gesetz existiert bis dato in Sach-                         trägt die strategische Gesamtverantwortung und ist
sen-Anhalt noch nicht, ein Gesetzentwurf ist aller-                         Mitglied im IT-Planungsrat, dem bundesweiten Gre-
dings im September 2017 auf den Weg gebracht                                mium zur IT-Steuerung.
worden.26 Mit Beschluss vom 12.07.2012 forderte
der sachsen-anhaltische Landtag die Landesregierung                         Seit März 2014 ist der zentrale IKT-Dienstleister des
erstmals auf, zur Erhöhung der Transparenz und zur                          Landes nicht mehr das Landesrechenzentrum (LRZ),
Nutzung der mit IT verbundenen Gestaltungspoten-                            sondern der Serviceanbieter Dataport, eine Anstalt
ziale in der Verwaltung eine E-Government-Strate-                           öffentlichen Rechts in Trägerschaft der Länder Schles-
gie vorzulegen. Die Strategie Sachsen-Anhalt digital                        wig-Holstein, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vor-
2020 vom 11.10.2012 griff diesen Handlungsauf-                              pommern und Niedersachsen sowie eines kommuna-
trag auf und formulierte eine Handlungsagenda und                           len IT-Verbunds.30
organisatorische Veränderungen in Bezug auf den
IT-Einsatz der Verwaltung.27 Die Zuständigkeiten für                        66 überwiegend sachsen-anhaltische Kommunen ha-
die Informations- und Kommunikationstechnologie                             ben sich mit dem Ziel der interkommunalen Zusam-
(IKT) Strategie, den operativen IKT-Betrieb und An-                         menarbeit auf dem Gebiet der IT und zur Effizienzstei-
gelegenheiten des E-Governments wurden daraufhin                            gerung und Kosteneinsparung in der Kommunalen
unter der Verantwortung eines Beauftragten der Lan-                         IT-Union (KITU) zusammengeschlossen. Laut Web-
desregierung für Informationstechnik, auch Chief-In-                        site der KITU könnten in diesem Zusammenschluss
formation-Officer (CIO) genannt, gebündelt. Seitdem                         Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen
sind im sachsen-anhaltischen Finanzministerium unter                        zeitnah umgesetzt und so die zunehmende Komple-
dessen Federführung die ehemaligen Aufgaben der                             xität von IT und die steigenden Anforderungen an
Landesleitstelle IT-Strategie aus der Staatskanzlei so-                     Datenschutz und Datensicherheit durch fachkundiges
wie die Zuständigkeiten für E-Government aus dem                            Personal besser bewältigt werden.
Ministerium für Inneres und Sport angesiedelt.28 Der                        Ende 2017 formulierte das Land eine digitale Agen-
CIO wird in seiner Arbeit beraten und unterstützt vom                       da.31 Hierin werden in einem Zehn-Punkte-Plan unter
IKT-Beirat, dem IKT-Rat, dem IKT-Kreis und verschie-                        anderem ein flächendeckender Glasfaserausbau bis
denen IKT-fachtechnischen Arbeitsgruppen.29 Der CIO                         zum Jahr 2030, die Förderung der digitalen Transfor-
nimmt Themen der IT ressortübergreifend und unter                           mation von Schulen und Hochschulen sowie der Aus-
Einbindung von Hochschulen und Wirtschaft auf,                              bau der öffentlichen Verwaltung zu einem digitalen

26 Landtag von Sachsen-Anhalt, Drucksache 7/1877 vom 19.09.2017 https://www.landtag.sachsenanhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/
   d1877lge.pdf
27 Siehe https://www.investieren-in-sachsenanhalt.de/fileadmin/SOM/SOM_Uebergreifend/Printprodukte/Studien_und_Co/IKT-_Strategie2020_
   Sachsen_Anhalt_2012.pdf
28 https://www.sachsen-anhalt.de/lj/politik-und-verwaltung/landesbehoerden/landesbeauftragte/cio/
   Seit dem 20. November 2012 ist Staatssekretär Michael Richter CIO von Sachsen-Anhalt.
29 siehe Strategie Sachsen-Anhalt digital 2020 S. 13
30 Vgl. https://mf.sachsen-anhalt.de/it/ikt-dienstleister/ Zur „Erfolgsgeschichte Dataport“ siehe auch The Landmark Project (2014): Vorreiter sozial
   verantwortlicher Beschaffung. Wie mit öffentlichen Mitteln Arbeitsbedingungen in der globalen Zulieferkette verbessert werden können.
31 Digitale Agenda für das Land Sachsen-Anhalt vom 19. Dezember 2017: https://digital.sachsenanhalt.de/fileadmin/Bibliothek/Politik_und_
   Verwaltung/StK/Digital/DigitaleAgenda_Sachsen-Anhalt.pdf

13
Dienstleister für die BürgerInnen und Unternehmen
formuliert. Nach Gedanken zur Nachhaltigkeit jedoch
sucht man in dieser digitalen Agenda und auch in
der IKT-Strategie des Landes vergeblich. Hier geht es
lediglich um die Effizienzsteigerung von Verwaltungs-
prozessen durch Prozessoptimierung, um Informati-
onssicherheit und Datenschutz. Doch wie ist es um
Nachhaltigkeitskriterien im sachsen-anhaltischen Ver-
gabegesetz bestellt?

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge                       sein sollen, die unter Missachtung der Tariftreue und
in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz - LVG LSA)                       Entgeltgleichheit (§10) und der in den ILO-Kernar-
vom 19. November 2012 gilt für das Land, die Kom-                       beitsnormen festgelegten Mindeststandards (§12)
munen, die Verbandsgemeinden und die der Aufsicht                       gewonnen oder hergestellt worden sind. Das Land
des Landes unterstehenden Körperschaften, Anstal-                       fordert also die verbindliche Einhaltung der Kernar-
ten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei Liefer-                  beitsnormen und die Zahlung eines angemessenen
und Dienstleistungsaufträgen ab 25.000 Euro ohne                        und repräsentativen Entgelts für die ArbeitnehmerIn-
Umsatzsteuer. Unterhalb dieses Schwellenwertes                          nen von Bietern, auch, wenn kein Tarifvertrag exis-
gelten bis zur Rechtskräftigkeit der UVgO die Rege-                     tiert.33 Hierzu müssen sich Bieter bei der Angebotsab-
lungen der Vergabe- und Vertragsordnung.32                              gabe schriftlich verpflichten. § 4 des Gesetzes erlaubt
                                                                        die Berücksichtigung sozialer und umweltbezogener
In Bezug auf Sozialstandards sieht das LVG LSA vor,                     Kriterien im Vergabeverfahren. Als zu berücksich-
dass bei der Vergabe von Bau-, Liefer- oder Dienst-                     tigende, im sachlichen Zusammenhang stehende
leistungen keine Waren Gegenstand der Leistung                          soziale Belange werden hier die Beschäftigung von

32 siehe Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL), Fassung vom 20. November 2009
33 Vgl. Sachsen kauft fair (2014): Synopse Vergabegesetze https://sachsen-kauft-fair.de/wpcontent/uploads/2014/05/synopse_landes-
   vergabegesetze_2015.pdf

                                                                                                                                    14
Auszubildenden, qualitative Maßnahmen zur Famili-                      und Audit Scheme (EMAS)34 für die Beurteilung sei-
enförderung und die Sicherstellung der Entgeltgleich-                  ner technischen Fachkunde herangezogen werden
heit von Mann und Frau genannt.                                        kann, wenn ein Bezug zur Ausführung des Auftrags
                                                                       besteht. Ebenso heißt es in § 9, dass der öffentliche
Die Berücksichtigung von Umweltbelangen ist nach                       Auftraggeber bei geeigneten umweltbedeutsamen
§ 4 zulässig, wenn diese zu zusätzlichen Energieein-                   Aufträgen einen Nachweis darüber verlangen kann,
sparungen führen. Dazu könnten in der technischen                      dass bestimmte Umweltmanagementmaßnahmen bei
Spezifikation eines Auftrags Umwelteigenschaften                       der Auftragsausführung ergriffen wurden. In Bezug
und Auswirkungen bestimmter Warengruppen oder                          auf die umweltbezogenen Kriterien bleibt das sach-
Dienstleistungen auf die Umwelt festgelegt werden,                     sen-anhaltische Vergabegesetz allerdings optional
wenn sie sich zur Definition der Merkmale der zu be-                   und gibt keine verpflichtenden Maßnahmen vor.
schaffenden Waren eignen, wenn die Anforderungen
an das Umweltgütezeichen auf der Grundlage von                         Neben dem LVG LSA ist als relevanter Rechtsrahmen
wissenschaftlich abgesicherten Informationen aus-                      für einen nachhaltigen Umgang mit IT-Hardware in
gearbeitet werden und im Rahmen eines Verfahrens                       der öffentlichen Verwaltung außerdem auch hier
erlassen werden, an dem die interessierten Stellen                     die Landeshaushaltsordnung (LHO) Sachsen-Anhalts
teilnehmen können und das für alle zugänglich und                      vom 30. April 1991 zu nennen, nach deren § 63 Ver-
verfügbar ist. In § 7 (Auswahl der Bieter) ist außerdem                mögensgegenstände nur veräußert werden dürfen,
festgelegt, dass die Eintragung eines Unternehmens                     wenn sie zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in
in das Register des europäischen Eco-Management                        absehbarer Zeit nicht benötigt werden.

34 Auch bekannt als EU-Öko-Audit oder Öko-Audit. EMAS wurde von der Europäischen Union entwickelt. Zertifiziert werden können
   Unternehmen, Dienstleister, Verwaltungen etc., aber auch andere Arten von Organisationen. Siehe https://www.emas.de. EMAS wurde von
   Umwelt- und VerbraucherschützerInnen immer wieder als Green-Washing-Instrument kritisiert (siehe z.B. Franz Fiala: Umweltmanagement:
   Schnittmuster für grüne Mäntelchen, abrufbar bei https://www.oekom.de)

15
4.2 Praxis der Landesbehörden Sachsen-Anhalts

Bis zum Redaktionsschluss lag die Antwort auf die
Kleine Anfrage aus dem Landtag von Sachsen-Anhalt
noch nicht vor. Sie ist später als Parlamentsdokumen-
tation über https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de
abrufbar.

4.3 Hochschulen

In Sachsen-Anhalt gibt es zwei Universitäten, fünf      war allerdings so gering, dass nur von einer Einrich-
Hochschulen und drei Kunst-, Musik- und kirchliche      tung gesagt werden kann, dass sie ihre IT-Hardware
Hochschulen. An zwei Universitäten und zwei Hoch-       eigenständig, dezentral und als Einzelbeschaffung
schulen wurde die Umfrage versendet, der Rücklauf       kauft.

                                                                                                          16
4.4 Kommunen

Das Land Sachsen-Anhalt besteht aus 218 politisch       Die beschaffte Hardware sei hier vier (Tastaturen und
selbstständigen Einheiten. Davon haben sich 20 Städ-    Mäuse) bis fünf Jahre (Rechner, Monitore, Drucker
te und 94 Gemeinden jeweils in Verbandsgemeinden        und Scanner, Einzelsysteme) in Benutzung.
zusammengetan. Die Umfrage wurde zufallsmäßig an
15 Kommunen verschickt, von denen sich drei betei-      Das Beschaffungsvolumen der drei Kommunen
ligt haben. Die folgenden Ausführungen dienen als       bewegt sich für das Jahr 2018 zwischen 27.000 und
Praxisbeispiele für den Umgang mit IT-Hardware-Be-      100.000 Euro.
schaffung, Nutzung und Entsorgung in sachsen-an-
haltischen Kommunen.                                    Zur Frage der Aussonderung, Entsorgung und Nach-
                                                        nutzung äußerten sich nur zwei der Kommunen. In
Alle drei Kommunen sind Mitglied in der Kommuna-        beiden wird nicht mehr genutzte Hardware entsorgt
len IT-Union (KITU), die sie bei der Beschaffung von    oder weitergegeben, nicht aber recycelt. Weitergabe
IT-Hardware unterstützt. Eine Kommune beschafft         erfolgt dabei in einer Kommune nicht an andere Stel-
zentral mit Rahmenverträgen IT-Hardware, die für fünf   len innerhalb der Verwaltung, sondern über Schen-
Jahre geleast wird. Rechner, Monitore, Tastaturen und   kungen an Vereine und BürgerInnen. In der anderen
Mäuse sowie Drucker und Scanner werden entspre-         Kommune werden Geräte weitergegeben an Kinder-
chend nur bis zum Ende des Leasingvertrags genutzt      tagesstätten, Schulen, Feuerwehren oder Bauhöfe.
und dann ausgetauscht. In einer anderen Kommune         Die Möglichkeit für kleinere Reparaturen wie den
wird zentral und einzeln beschafft, nur Druck- und      Austausch von Netzteilen und anderen Systemkom-
Kopiertechnik wird in Kooperation mit der KITU          ponenten besteht in einer Kommune.
gemietet. Die durchschnittliche Nutzungsdauer für
Rechner, Monitore, Tastaturen, Mäuse und Einzelsys-     Vor der Weitergabe werden die Daten in einer Kom-
teme liegt in dieser Kommune bei zehn Jahren. Hard-     mune per Software sicher geschreddert, in einer
ware wird je nach verfügbaren Mitteln ausgetauscht.     anderen auf Grundlage der Norm DIN 66399 (Büro-
Eine dritte Kommune gab an, ihre IT-Hardware als        und Datentechnik – Vernichtung von Datenträgern)
Mischform aus zentraler und dezentraler Beschaffung     sicher vernichtet.
zu erwerben, dabei würden 45 Prozent der verfüg-
baren Mittel für Standard-Hardware, 40 Prozent für      Zu der Frage der Beachtung sozialer und ökologi-
Einzelsysteme und 15 Prozent für Server ausgegeben.     scher Nachhaltigkeitskriterien äußerten sich die zwei

17
Kommunen unterschiedlich. Eine gab an, Lebenszy-
kluskosten und Energieeffizienz bei der Vergabe zu
berücksichtigen und dies über die Siegel und Zerti-
fizierungen TCO Certified, Blauer Engel und Energy
Star zu überprüfen. Die andere Kommune verlange
nur eine hohe Energieeffizienz, überprüfe dies aber
durch keine Nachweise. Als Hinderungsgründe für die
Beachtung von Nachhaltigkeitskriterien in der Be-
schaffung gaben die Kommunen höhere Kosten,
einen größeren Zeit- und Personalaufwand, die
Angreifbarkeit einer Entscheidung für nachhaltigere
Produkte und die Unkenntnis des rechtlichen Rah-
mens an. Informationsangebote sind den für die
Beschaffung zuständigen Stellen kaum bekannt,
lediglich die Informationsangebote des Bundesum-
weltamtes werden in einer Kommune genutzt. Zwei
der Kommunen wünschen sich mehr Unterstützung
bei der Umstellung auf eine nachhaltige Beschaffung.
Als mögliches Mittel zur Erreichung dieses Ziels gab
eine Kommune eine allgemein höhere Präsenz der
Unterstützungsangebote an, die andere sieht als
Herausforderung für eine längere Nutzungsdauer
die abnehmende Unterstützung von Betriebssyste-
men und Treibern und die Tatsache, dass durch eine
gewünschte längere Nutzungsdauer auch die An-
forderungen an die Leistungsfähigkeit der Hardware
steigen.

                                                       18
5. Thüringen
Die Landesregierung Thüringen verabschiedete am                        IT, einen Lenkungsausschuss und einen Arbeitskreis
27. Mai 2014 die Landesstrategie für E-Government                      für E-Government und IT, einen zentralen IT-Landes-
und IT, die Rahmenregelungen zu Fragen der Orga-                       dienstleister und einen Beirat kommunales E-Gover-
nisation, Planung, Zusammenarbeit und Koordinie-                       nment.36 In dieser Strategie ist außerdem festgelegt,
rung von E-Government und IT-Vorhaben sowie des                        dass Beschaffungen von IT-Standardkomponenten
Einsatzes der Informationstechnik in der Thüringer                     und IT-Standarddienstleistungen in der Landesverwal-
Landesverwaltung enthält. Darin werden auch die                        tung und die Durchführung nationaler und europa-
Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten der für                    weiter Vergabeverfahren zentral erfolgen sollen. Im
das E-Government und den IT-Einsatz relevanten Ak-                     Nachgang der Verabschiedung der Strategie wurde
teure festgelegt. So gibt es einen Landesbeauftrag-                    hierfür eine zentrale IT-Beschaffungsstelle beim zent-
ten für E-Government und IT,35 der die strategische                    ralen IT-Landesdienstleister, dem Thüringer Landesre-
Gesamtverordnung trägt sowie eine Koordinierungs-                      chenzentrum (TLRZ), eingerichtet. Diese ist zuständig
stelle, die diesen bei seiner Arbeit unterstützt und                   für die IT-Beschaffung der Landesfinanzdirektion, der
unter anderem Standardkomponenten und -dienst-                         Finanzämter und des Landesrechenzentrums. Durch
leistungen für die zentrale IT-Beschaffung definiert.                  diese Zentralisierung wurde einer als unwirtschaftlich
Des Weiteren gibt es eine/n IT-Sicherheitsbeauftrag-                   empfundenen Situation mit zahlreichen verschiede-
te/n, Beauftragte der Ressorts für E-Government und                    nen Vergabestellen Abhilfe geschaffen.37

35 Zum Zeitpunkt des Erstellens dieser Studie Hartmut Schubert, Thüringer Finanzsekretär.
36 Siehe Thüringer Organisationsrichtlinie für E-Government und IT vom 3. August 2015: (3) Organisationsstrukturen und Zuständigkeiten.
   https://www.thueringen.de/th5/tfm/egovernment/vorwort/
37 Vgl. Beratung des Thüringer Landtags und der Thüringer Landesregierung nach § 88 Abs. 2 ThürLHO: Strategie, Steuerung und Einsatz
   der IT in der Thüringer Landesverwaltung vom 6. Februar 2014. https://www.thueringer-rechnungshof.de/files/1584E85BD8E/13_2014_it-
   beratung.pdf

19
5.1 Rechtliche Rahmenbedingungen

Das Thüringer Gesetz über die Vergabe öffentlicher                      Umwelteigenschaften und/oder Auswirkungen be-
Aufträge (Thüringer Vergabegesetz - ThürVgG) vom                        stimmter Warengruppen auf die Umwelt in der tech-
18. April 2011 gilt für alle staatlichen und kommu-                     nischen Spezifikation eines Auftrags. Hierzu können
nalen Auftraggeber und sonstige Körperschaften,                         sowohl geeignete Umweltgütezeichen, als auch geeig-
Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts bei                    nete technische Unterlagen der Hersteller oder Prüf-
Liefer- und Dienstleistungsaufträgen ab 20.000 Euro                     berichte anerkannter Stellen herangezogen werden.
ohne Umsatzsteuer. Unterhalb dieses Schwellenwer-                       In § 7 ist zudem geregelt, dass das im Auftragswesen
tes gelten bis zur Rechtskräftigkeit der UVgO die Re-                   zuständige Ministerium weitere Präqualifizierungs-
gelungen der Vergabe- und Vertragsordnung.38                            maßnahmen und besondere Zertifizierungen im Be-
                                                                        reich Ökologie regeln kann. Hier heißt es weiter, dass
In Bezug auf Sozialstandards verpflichtet das Thür-                     Umweltbelange im Rahmen der zu überprüfenden
VgG zu Tariftreue und Entgeltgleichheit sowie zur                       technischen Fachkunde bei Lieferaufträgen Berück-
Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen.39 Hierzu sind                     sichtigung finden können, deren Nachweis durch die
von den Bietern entsprechende Nachweise zu er-                          Vorlage unabhängiger Stellen verlangt werden kann.
bringen. In den Paragraphen 4 und 5 formuliert der                      Als eine solche unabhängige Stelle empfiehlt § 7 (5)
Gesetzgeber die Option einer Berücksichtigung von                       das Eco-Management and Audit Scheme (EMAS) oder
ökologischen und sozialen Kriterien auf allen Stufen                    diesem gleichwertige Nachweise für Umweltmanage-
des Vergabeverfahrens, wenn sie im sachlichen Zu-                       mentmaßnahmen. Seit Januar 2019 berät der Thü-
sammenhang mit der Auftragsleistung stehen und in                       ringer Landtag über einen von der Landesregierung
der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen                           eingebrachten Gesetzesentwurf zur Änderung des
angegeben werden und soweit dem nicht haushalts-                        Vergabegesetzes. Hierin heißt es: „Die mit §4 Thür-
rechtliche Gründe der Wirtschaftlichkeit und Spar-                      Vg eingeräumte Möglichkeit der Berücksichtigung
samkeit oder Vorgaben des Umwelt- oder Unions-                          umweltbezogener Aspekte erscheint nicht ausrei-
rechts, wie beispielsweise eine Beeinträchtigung des                    chend, um dem Ziel der umweltverträglichen und
Marktzuganges für ausländische Bieter, entgegenste-                     nachhaltigen Beschaffung von Gütern Rechnung zu
hen.                                                                    tragen. Um bei der Anschaffung von Investitionsgü-
Ökologische Kriterien enthält das Gesetz lediglich                      tern zum Beispiel auch Aspekte der Langlebigkeit, der
optional als Kann-Regelungen, nicht verpflichtend.                      Wiederverwendbarkeit oder der Verwertbarkeit in die
In § 6 erlaubt es die Festlegung bestimmter                             Betrachtung miteinzubeziehen, wird als neuer Absatz 1

38 Zur Evaluierung des Thüringer Vergabegesetzes fünf Jahre nach Inkrafttreten siehe: https://www.thueringen.de/mam/th6/wirtschaft/verwal-
   tung/vergabegesetz_final.pdf
39 §§ 10, 11 ThürVgG

                                                                                                                                         20
eine Bestimmung eingefügt, die die Vergabestellen                      Wirtschaftsvertreterverbände nicht unabhängig. In
dazu anhält, bei der Beschaffung eines Investitions-                   der Liste der dort beizubringenden Nachweise für Bie-
gutes in geeigneten Fällen darauf hinzuwirken, dass                    ter findet sich unter dem Punkt „Technische und be-
neben den Anschaffungskosten auch das Lebenszy-                        rufliche Leistungsfähigkeit“ die entsprechende Forde-
klusprinzip eines Produktes berücksichtigt wird.“40                    rung nach einer Bescheinigung oder eines Zertifikates
Außerdem sieht der Gesetzesentwurf die Einführung                      „Umweltmanagement“. In der Verwaltungsvorschrift
des Bestbieterprinzips vor, nach dem die nach dem                      findet sich auch eine Spezifizierung über die Beschrei-
Thüringer Vergabegesetz vorzulegenden Erklärungen                      bung von Umweltanforderungen bei der Vergabe: So
und Nachweise nur noch von demjenigen Bieter vor-                      könnten dem Auftragnehmer mittelbar bestimmte
zulegen sind, dem nach Durchführung der Angebots-                      Produktionsverfahren bei der Ausführung des Auf-
wertung der Zuschlag erteilt werden soll, was den bü-                  trags vorgegeben werden durch Beschreibungen wie
rokratischen Aufwand für bietende Unternehmer und                      „Strom aus erneuerbaren Energiequellen“, „Recy-
BeschafferInnen wesentlich reduziert.                                  cling-Papier“ oder ähnliches. Neben dem ThürVgG
                                                                       und der Vergabevorschrift sind als rechtliche Rah-
Weitere Vorschriften, die im Rahmen der Thüringer                      menbedingungen für eine nachhaltige IT-Beschaffung
Rechtsvorschriften bei der nachhaltigen Beschaffung                    und Nutzung außerdem die Landeshaushaltsordnung
verbindlich angewendet werden müssen oder frei-                        Thüringen (LHO) zu nennen, laut der Vermögensge-
willig eingehalten werden können, und Erklärungen                      genstände dann veräußert werden dürfen, wenn sie
zum Thüringer Vergaberecht finden sich in der Thü-                     zur Erfüllung der Aufgaben des Landes in absehba-
ringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher                  rer Zeit nicht benötigt werden,42 sowie das Thüringer
Aufträge vom 16. September 2014. Hier wird bei-                        Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz,
spielsweise spezifiziert, dass das Präqualifizierungs-                 das von der öffentlichen Hand eine Vorbildfunktion
verfahren durch Eintragung in die Präqualifizierungs-                  unter anderem bei der Beschaffung oder Verwendung
datenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich                   von Material und Gebrauchsgütern verlangt. Hierbei
(PQ-VOL), die gemeinsam von den Thüringer In-                          soll Erzeugnissen der Vorzug gegeben werden, die
dustrie- und Handelskammern, den Thüringer Hand-                       beispielsweise mit rohstoffschonenden, abfallarmen
werkskammern und der Auftragsberatungsstelle                           oder in Recycling-Produktionsverfahren hergestellt
Sachsen-Anhalt geführt wird, erfolgen kann.41 Dies                     wurden, die langlebig und reparaturfreundlich sind
kann als ein wesentlicher Schritt zum Abbau von bü-                    und sich nach Gebrauch in besonderem Maße zur
rokratischen Hürden gesehen werden, allerdings sind                    umweltverträglichen, insbesondere energiesparenden
die Betreiber des Präqualifizierungsverzeichnisses als                 Wiederverwendung oder zum Recycling eignen.43

40   Drucksache 6/6682 https://www.thueringen.de/mam/th6/wirtschaft/verwaltung/2019-01-22_mantelg_-thurvgg.pdf
41   Vgl. Thüringer Vergabe VwV 7.2 (4). Für die Präqualifizierungsdatenbank siehe https://www.pq-vol.de
42   §63 (2) ThürLHO
43   §2 (2) ThürAGKrWG. Dies gilt, sofern diese mindestens im gleichen Maße wie andere Erzeugnisse für den vorgesehenen Verwendungszweck
     geeignet sind und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht entgegenstehen.

21
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