Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise - Factsheet für KMUs in der Schweiz - Alphazirkel
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise für KMUs In der Covid-19 Krise stellen sich vielen Unternehmern etliche Fragen hinsichtlich der Zukunft ihres Unternehmens und möglicher finanzieller Unterstützung. Insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen sind betroffen, wenn durch die jetzige Situation Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen. Um der dadurch entstehenden Unsicherheit und Ungewissheit entgegenzuwirken, hat der Alphazirkel ein Factsheet für Sie erstellt, welches verschiedene Maßnahmen zur Unterstützung von KMUs zusammenfasst. Denn obwohl die Entwicklung in den nächsten Wochen und Monaten noch ungewiss ist, gibt es schon jetzt verschiedene Maßnahmen, die Geschäftsführer/-innen ergreifen können. Und um den wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden, gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten. 26.03.20 2
Übersicht 01 Geplante bundesweite Maßnahmen und Programme 02 Arbeit.Swiss – Kurzarbeit 03 SECO - Überbrückungsgarantie 04 Sozialversicherungen – Spezielle Corona Maßnahmen 05 Die Krise als Chance – Restrukturierungsmaßnahmen für den Weg durch die Corona Krise 3
01 Geplante Bundesweite Maßnahmen und Programme Maßnahmenpaket zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen mit über 40 Mrd. CHF § Liquiditätshilfen für Unternehmen § Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit § Entschädigung bei Erwerbsaufällen für Angestellte § Pandemiehandbuch für Unternehmen Weitere Informationen: Pandemie Handbuch https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/ho Ein Pandemie-Handbuch1 für betriebliche Vorbereitung beschreibt die Maßnahmen, um im Pandemiefall die Mitarbeitenden vor me/dokumentation/coronavirus.html Ansteckungen zu schützen und den Betrieb aufrecht zu erhalten. 26.03.20 1 https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/pandemievorbereitung/pandemiehandbuch.html 4
02 Arbeit.Swiss – Kurzarbeit Was? § Ausweitung der Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung und Vereinfachung der Beantragung: § Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen / in Temporärarbeit § Arbeitsausfall auch für Personen in Lehrverhältnis anrechenbar § Kurzarbeitsentschädigung auch für arbeitgeberähnliche Angestellte und Personen, die im Betrieb des Ehegatten/Partners mitarbeiten § Arbeitnehmer müssen keine Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren Kontakt: § Verkürzte Voranmeldefrist auf 3 Tage vor Beginn der Kurzarbeit § Vereinfachte Abrechnung (nur noch 1 Formular) Corona Hotline SECO: § Aufhebung der Karenzfrist (Unternehmen tragen keinen Selbstbehalt mehr) +41 58 462 00 66 § Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls § Die Kurzarbeitsentschädigung wird innerhalb von 2 Jahren während höchstens 12 Monaten ausgerichtet; ein monatlicher Kontaktformular Arbeitsausfall von mehr als 85 % ist nur während längstens 4 Monaten anrechenbar coronavirus@seco.admin.ch § Die ALV vergütet bei der Kurzarbeitsentschädigung auch den Arbeitgeberbeitrag an die AHV/IV/EO/ALV. Der Arbeitgeberanteil an die AHV/IV/EO/ALV beträgt 6.225%. Weitere Informationen bei der zuständigen kantonalen Beantragung Amtsstelle: § Formulare für Kurzarbeitsentschädigung2 https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/hom § Einreichen bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle3 e/menue/institutionen-medien/links.html 26.03.20 2 https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/ 5 3 https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/links.html
03 SECO - Überbrückungsgarantie Was? § Soforthilfe mittels verbürgter Überbrückungskredite: § Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF § Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF werden von den Banken sofort ausbezahlt und vom Bund zu 100% garantiert § Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung voraussetzen. Kontakt: § Rechtsstillstand gemäß Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG) Corona Hotline: § Vom 19. März bis 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden +41 58 462 00 66 § Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Kontaktformular März 2020 angeordnet. coronavirus@seco.admin.ch Beantragung: § Die Kantone4 sind für den Vollzug der vom Bund beschlossenen Maßnahmen zuständig 4 https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen 26.03.20 6
04 Sozialversicherungen – Spezielle Corona Maßnahmen Was? § Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen5: § vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen (AHV/IV/EO/ALV) § Höhe der regelmäßigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV können angepasst werden, wenn die Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist § Erwerbsersatzentschädigung6 Weitere Informationen: Beantragung: Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen7. https://www.ahv-iv.ch/de/ 5 http://www.ahv-iv.ch/p/2.13.d 26.03.20 7 6 http://www.ahvch.ch/Portals/2/adam/Content/-KOKzW-f4kSZWO-xX9PiEg/Content/Neue%20Corona-Erwerbsersatzentschädigung%20-%20Medienmitteilung%20der%20Ausgleichskassen.pdf 7 https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen
05 Die Krise als Chance - Restrukturierungsmaßnahmen Restrukturierungsmaßnahmen für den Weg durch die Corona Krise: "Die Aufgabe ist es jetzt, den § Liquidität sichern Totalabsturz abzuwenden § Dividende, Ausschüttung, Boni streichen durch akute Eingriffe ins § Cash-Flow Transparenz schaffen und Szenarien betrachten Unternehmen, ohne die § Schnelle Kostensenkungen (z.B. Beschaffung, Marketing, Spesen, Berater etc.) Wachstumskraft für die § Keine Tabus (alles, was nur „nice to have“ ist, abschaffen) Erholung zu ruinieren.“ § Kundenbeziehungen pflegen, digitale Kundenkommunikation stärken (Andreas E. Mach, 25. März 2020) § Lösungen mit Lieferanten suchen à klare Kommunikation § Deutliche Botschaften ins Unternehmen von Gesellschaftern und Geschäftsführung § Verunsicherung abbauen, Leistungsträger stärken, sich hinter das Unternehmen stellen 26.03.20 8
ALPHAZIRKEL International Ltd. Diese Zusammenfassung enthält nur erste Hinweise und Maximiliansplatz 12 B erhebt daher keinen Anspruch auf Vollständigkeit. D-80333 München Obwohl sie mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt wurden, Phone: +49.89.242310-30 kann keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit Fax: +49.89.242310-34 und Aktualität der Inhalte dieser Zusammenfassung eMail: info@alphazirkel.com übernommen werden. Managing Partners: Es gilt der Wortlaut der jeweils gültigen Förderrichtlinien Dr. Albert Michael Geiger der jeweilig zuständigen Institutionen. Andreas E. Mach www.alphazirkel.com
Sie können auch lesen