Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise - Factsheet für KMUs in der Schweiz - Alphazirkel

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Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise - Factsheet für KMUs in der Schweiz - Alphazirkel
Finanzielle Unterstützung
   in der Covid-19 Krise
    Factsheet für KMUs in der
            Schweiz
           Stand 26.03.2020
Finanzielle Unterstützung in der Covid-19 Krise für KMUs

                               In der Covid-19 Krise stellen sich vielen Unternehmern etliche Fragen hinsichtlich der
                               Zukunft ihres Unternehmens und möglicher finanzieller Unterstützung. Insbesondere
                               kleine und mittelständische Unternehmen sind betroffen, wenn durch die jetzige
                               Situation Aufträge entfallen oder Lieferengpässe entstehen.

                               Um der dadurch entstehenden Unsicherheit und Ungewissheit entgegenzuwirken, hat
                               der Alphazirkel ein Factsheet für Sie erstellt, welches verschiedene Maßnahmen zur
                               Unterstützung von KMUs zusammenfasst. Denn obwohl die Entwicklung in den
                               nächsten Wochen und Monaten noch ungewiss ist, gibt es schon jetzt verschiedene
                               Maßnahmen, die Geschäftsführer/-innen ergreifen können. Und um den
                               wirtschaftlichen Schaden so weit wie möglich zu minimieren und früh genug den
                               Zugang zu finanzieller Hilfe zu finden, gilt es, schnell Maßnahmen einzuleiten.

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Übersicht

  01   Geplante bundesweite Maßnahmen und Programme

  02   Arbeit.Swiss – Kurzarbeit

  03   SECO - Überbrückungsgarantie

  04   Sozialversicherungen – Spezielle Corona Maßnahmen

  05   Die Krise als Chance – Restrukturierungsmaßnahmen für den Weg durch die Corona Krise

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01           Geplante Bundesweite Maßnahmen und Programme

                                                 Maßnahmenpaket zur Abfederung wirtschaftlicher Folgen mit über 40 Mrd. CHF
                                                 § Liquiditätshilfen für Unternehmen
                                                 § Ausweitung und Vereinfachung Kurzarbeit
                                                 §       Entschädigung bei Erwerbsaufällen für Angestellte
                                                 §       Pandemiehandbuch für Unternehmen

  Weitere Informationen:                         Pandemie Handbuch
  https://www.wbf.admin.ch/wbf/de/ho             Ein Pandemie-Handbuch1 für betriebliche Vorbereitung beschreibt die Maßnahmen, um im Pandemiefall die Mitarbeitenden vor
  me/dokumentation/coronavirus.html              Ansteckungen zu schützen und den Betrieb aufrecht zu erhalten.

26.03.20
                                       1   https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/pandemievorbereitung/pandemiehandbuch.html       4
02             Arbeit.Swiss – Kurzarbeit

                                                       Was?
                                                       § Ausweitung der Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung und Vereinfachung der Beantragung:
                                                            § Kurzarbeitsentschädigung auch für Angestellte in befristeten Arbeitsverhältnissen / in Temporärarbeit
                                                            § Arbeitsausfall auch für Personen in Lehrverhältnis anrechenbar
                                                            § Kurzarbeitsentschädigung auch für arbeitgeberähnliche Angestellte und Personen, die im Betrieb des
                                                                 Ehegatten/Partners mitarbeiten
                                                            § Arbeitnehmer müssen keine Überstunden abbauen, bevor sie von Kurzarbeitsentschädigungen profitieren
  Kontakt:                                                  § Verkürzte Voranmeldefrist auf 3 Tage vor Beginn der Kurzarbeit
                                                            § Vereinfachte Abrechnung (nur noch 1 Formular)
  Corona Hotline SECO:                                      § Aufhebung der Karenzfrist (Unternehmen tragen keinen Selbstbehalt mehr)
  +41 58 462 00 66                                     § Die Kurzarbeitsentschädigung beträgt 80% des auf die ausgefallenen Arbeitsstunden anrechenbaren Verdienstausfalls
                                                       § Die Kurzarbeitsentschädigung wird innerhalb von 2 Jahren während höchstens 12 Monaten ausgerichtet; ein monatlicher
  Kontaktformular                                         Arbeitsausfall von mehr als 85 % ist nur während längstens 4 Monaten anrechenbar
  coronavirus@seco.admin.ch                            § Die ALV vergütet bei der Kurzarbeitsentschädigung auch den Arbeitgeberbeitrag an die AHV/IV/EO/ALV. Der
                                                          Arbeitgeberanteil an die AHV/IV/EO/ALV beträgt 6.225%.
  Weitere Informationen
  bei der zuständigen kantonalen                       Beantragung
  Amtsstelle:                                          § Formulare für Kurzarbeitsentschädigung2
  https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/hom
                                                       § Einreichen bei der zuständigen kantonalen Amtsstelle3
  e/menue/institutionen-medien/links.html

26.03.20
                                            2   https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/service/formulare/fuer-arbeitgeber/kurzarbeitsentschaedigung.html/                    5
                                            3   https://www.arbeit.swiss/secoalv/de/home/menue/institutionen-medien/links.html
03          SECO - Überbrückungsgarantie

                                          Was?
                                          § Soforthilfe mittels verbürgter Überbrückungskredite:
                                               § Kreditbeträge bis zu 10% des Umsatzes oder maximal 20 Mio. CHF
                                               § Beträge bis zu 0,5 Millionen CHF werden von den Banken sofort ausbezahlt und vom Bund zu 100% garantiert
                                               § Darüber hinaus gehende Beträge sollen vom Bund zu 85% garantiert werden und eine kurze Bankprüfung
                                                  voraussetzen.
  Kontakt:
                                          §       Rechtsstillstand gemäß Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchkG)
  Corona Hotline:
                                                   § Vom 19. März bis 4. April 2020 dürfen Schuldnerinnen und Schuldner in der ganzen Schweiz nicht betrieben werden
  +41 58 462 00 66
                                                   § Den entsprechenden so genannten Rechtsstillstand im Betreibungswesen hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18.
  Kontaktformular                                      März 2020 angeordnet.
  coronavirus@seco.admin.ch
                                          Beantragung:
                                          § Die Kantone4 sind für den Vollzug der vom Bund beschlossenen Maßnahmen zuständig

                              4   https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen
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04            Sozialversicherungen – Spezielle Corona Maßnahmen

                                         Was?
                                         § Zahlungsaufschub bei Sozialversicherungsbeiträgen5:
                                                  § vorübergehender, zinsloser Zahlungsaufschub für die Beiträge an die Sozialversicherungen
                                                       (AHV/IV/EO/ALV)
                                                  § Höhe der regelmäßigen Akontobeiträge an die AHV/IV/EO/ALV können angepasst werden, wenn die
                                                       Summe ihrer Löhne wesentlich gesunken ist
                                         § Erwerbsersatzentschädigung6

    Weitere Informationen:               Beantragung:
                                         Zuständig für die Prüfung der Zahlungsaufschübe und der Reduktion der Akontobeiträge sind die AHV-Ausgleichskassen7.
    https://www.ahv-iv.ch/de/

                                5 http://www.ahv-iv.ch/p/2.13.d
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                                6 http://www.ahvch.ch/Portals/2/adam/Content/-KOKzW-f4kSZWO-xX9PiEg/Content/Neue%20Corona-Erwerbsersatzentschädigung%20-%20Medienmitteilung%20der%20Ausgleichskassen.pdf
                                7 https://www.ahv-iv.ch/de/Kontakte/Kantonale-Ausgleichskassen
05        Die Krise als Chance - Restrukturierungsmaßnahmen

                                      Restrukturierungsmaßnahmen für den Weg durch die Corona Krise:

  "Die Aufgabe ist es jetzt, den      §   Liquidität sichern
   Totalabsturz abzuwenden            §   Dividende, Ausschüttung, Boni streichen
    durch akute Eingriffe ins         §   Cash-Flow Transparenz schaffen und Szenarien betrachten
    Unternehmen, ohne die             §   Schnelle Kostensenkungen (z.B. Beschaffung, Marketing, Spesen, Berater etc.)
     Wachstumskraft für die           §   Keine Tabus (alles, was nur „nice to have“ ist, abschaffen)
     Erholung zu ruinieren.“
                                      §   Kundenbeziehungen pflegen, digitale Kundenkommunikation stärken
   (Andreas E. Mach, 25. März 2020)   §   Lösungen mit Lieferanten suchen à klare Kommunikation
                                      §   Deutliche Botschaften ins Unternehmen von Gesellschaftern und
                                          Geschäftsführung
                                      §   Verunsicherung abbauen, Leistungsträger stärken, sich hinter das
                                          Unternehmen stellen

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Dr. Albert Michael Geiger                  der jeweilig zuständigen Institutionen.
Andreas E. Mach

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