Flüge und Einreisebestimmungen in Afrika - Afrika-Verein der ...

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14.08.2020

                  Flüge und Einreisebestimmungen in Afrika
Folgend finden Sie Hinweise zu der aktuellen Situation und zu Flugangeboten in den
verschiedenen Regionen Afrikas (Quelle: Auswärtiges Amt, eigene Recherchen)
Hinweis: Entsprechenden Anträge auf Landegenehmigung für einige Länder werden aktuell von den
Airlines vorbereitet. Es kann zu Verzögerungen im Flugablauf und bei der Erteilung der
Einreisegenehmigungen kommen.

Nord- und Zentralafrika
Ägypten

   •   Grenzöffnung: Internationale Flüge von und nach Ägypten sind seit dem 01.07.2020 wieder
       möglich. Reisende müssen sich an strenge Hygienemaßnahmen halten. Bei Ankunft muss
       eine Gesundheitskarte ausgefüllt werden.
   •   Die ägyptische Regierung hat die drei touristischen Zonen Südsinai, Rotes Meer und Matrouh
       wieder freigegeben, nächtliche Ausgangssperren gelten dort nicht.
   •   Ägypten ist von COVID-19 stark betroffen. Die Infektionszahlen sind unverändert hoch und
       Gesundheitseinrichtungen sind stark belastet. Die Testung auf COVID-19 erfolgt in Ägypten
       nicht risikoadaptiert und ist landesweit nicht einheitlich. Es ist daher von einer hohen
       Dunkelziffer auszugehen.
   •   Ab dem 15. August ist für die Einreise nach Ägypten ein negativer PCR-Test erforderlich, der
       nicht älter als 72 Stunden sein darf. Bei einer Einreise in die Gouvernorate Südsinai, Rotes
       Meer und Matrouh (Flughäfen Scharm El-Scheich, Taba, Hurghada, Marsa Alam und Marsa
       Matrouh) ist kein PCR-Test erforderlich. Das gilt auch bei einem Transit von bis zu sechs
       Stunden über den Flughafen Kairo. Ein Test wird verlangt, wenn Touristen aus diesen
       Gebieten in andere Teile Ägyptens reisen.
   •   Reisemöglichkeiten im Land sind im Zuge der Maßnahmen gegen die Ausbreitung von COVID-
       19 eingeschränkt. Es finden Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen und Tests auf
       COVID-19 statt. Bei einem positiven Test oder Krankheitssymptomen kann die Isolation in
       staatlichen Krankenhäusern erfolgen, die deutlich unterhalb der deutschen Standards liegen.
       Die Kosten einer Krankenhausbehandlung können erheblich sein. Bei Kontakt mit positiv
       getesteten Personen oder einer Erkrankung mit leichterem Verlauf kann eine Hausquarantäne
       angeordnet werden.
   •   An öffentlichen Orten muss ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden.
   •   Die nationale ägyptische Fluggesellschaft Egypt Air bietet ab 1. -7. Juli wieder internationale
       Flüge nach Sharqa, Abu Dhabi, Athen, Addis Abeba, Erbil (Irak), Amsterdam, Paris, Berlin,
       Brüssel, Budapest, Beirut, Toronto, Juba, Dubai, Rom, Frankfurt, Wien, London, Mailand,
       München, New York und Washington an. Ab 8. -14. Juli nach Baghdad, Guangzhou, Genf und
       Kopenhangen; und ab 15. Juli nach Barcelona, Dar es Salam und Madrid.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Ägypten:
           o Emirates: Ab 1. Juli nach Kairo
           o Lufthansa: Ab 1. Juli nach Kairo, ab 31. Juli nach Hurghada
           o Egypt Air: Ab Juli von/nach Berlin, Frankfurt, München
           o Ethiopian Airlines: täglich zwischen Addis Abeba und Kairo
           o TUI Fly ab August

Algerien

   •   Die EU hat Algerien am 30. Juli wieder von der Länderlisteliste der Drittstaaten gestrichen, die
       in die EU einreisen dürfen.
   •   Die algerische Regierung hat damit begonnen, die Maßnahmen zu lockern, die sie zur
       Eindämmung der Ausbreitung von COVID-19 ergriffen hatte, indem sie die Wiedereröffnung
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       weiterer Unternehmen und die Wiederaufnahme des öffentlichen Nahverkehrs in den Städten
       zugelassen hat. Die Grenzen sollen aber erst wieder geöffnet werden, wenn die Pandemie
       überstanden ist.
   •   Der internationale Personenflugverkehr aus und nach Algerien wurde am 19. März 2020
       eingestellt, der nationale am 22. März. Der Fährverkehr ist eingestellt und die Landesgrenzen
       sind geschlossen.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Algerien:
           o Air France: ab September/Oktober nach Algiers und Oran
           o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Algiers
           o Lufthansa, ab Mitte bis Ende August
           o Qatar Airways ab August

Burkina Faso

   •   Am 01. August haben die beiden Hauptflughäfen in Burkina Faso den Flugbetrieb
       wiederaufgenommen. Inlandflüge und internationale Flüge werden wieder durchgeführt.
   •   Bei Einreise nach Burkina Faso ist ein nicht mehr als fünf Tage alter PCR-Test vorzulegen.
       Dieser muss von einem entsprechend akkreditierten Labor durchgeführt worden sein. Bei
       Ankunft in Burkina Faso ist der Aufenthaltsort anzuzeigen, Kontaktinformationen in Burkina
       Faso zu hinterlegen sowie eine Gesundheitserklärung auszufüllen. Das Testergebnis ist auch
       bei Ausreise mitzuführen.
   •   Bei negativem Testergebnis bei Einreise ist in Burkina Faso keine weitere Quarantäne
       vorgeschrieben.
   •   Die Landgrenzen bleiben weiterhin geschlossen.
   •   Das Tragen einer Gesichtsmaske im öffentlichen Raum ist Pflicht.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Burkina Faso:
           o Air France: ab Ende August nach Ouagadougou
           o Ethiopian Airlines: ab 01. August nach Ouagadougou
           o Turkish Airlines ab Ende August nach Ouagadougou
           o Tunisair ab Ende August nach Ouagadougou
           o Air Burkina Faso ist wieder in Betrieb

Demokratische Republik Kongo

   •   Am 22. Juli 2020 ist der bis dahin mehrmals verlängerte Gesundheitsnotstand in der
       Demokratischen Republik Kongo aufgehoben worden. Die Grenzen sind momentan noch für
       den Personenverkehr geschlossen.
   •   Mit der Aufhebung sind folgende Lockerungen verbunden bzw. geplant:
            o Seit dem 22. Juli 2020 sind Geschäfte, Banken, Restaurants, Cafés etc. wieder
                geöffnet. Zudem wurde das Verbot für Versammlungen gelockert und der öffentliche
                Nahverkehr wieder aufgenommen.
            o Ab dem 3. August 2020 sollen Schulen und Universitäten graduell wiedereröffnet
                werden,
            o Ab dem 15. August 2020 ebenfalls Häfen, Flughäfen und Grenzen öffnen. Auch die
                Einschränkungen der innerkongolesischen Bewegungsfreiheit sollen wegfallen;
                Kirchen, Discotheken, etc. sollen ebenfalls wieder öffnen.
   •   Bei der Einreise in den Kongo muss ein negativer PCR-Test vorgewiesen werden,
       Temperaturchecks werden durchgeführt und es besteht die Möglichkeit, dass Reisende sich
       nach der Ankunft noch einmal testen lassen und/oder sich in Quarantäne begeben müssen
   •   Trotz der Lockerungen muss weiterhin mit Einschränkungen vor allem beim Transport von und
       in die Hauptstadt gerechnet werden, solange der nationale Flugverkehr ausgesetzt ist. Seit dem
       20. April 2020 ist das Tragen von Mund- und Nasenschutz, der auch selbst angefertigt sein
       kann, im öffentlichen Raum im gesamten Stadtgebiet Kinshasas verpflichtend.
   •   Es gibt an vielen Stellen dauerhafte Blockaden und Polizeikontrollen. Außerdem gibt es
       sporadische Fiebertests und Polizeikontrollen abseits der festen Blockaden.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge in den Kongo:
            o Brussels Airlines: ab August nach Kinshasa
            o Air France: ab Ende August nach Kinshasa
            o Ethiopian Airlines ab Ende August nach Kinshasa
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           o   Delta Airlines ab Ende August von Kinshasa nach Paris
Mali

   •   Seit März 2020 waren kommerzielle Flüge ausgesetzt. Zum 25. Juli 2020 wird der kommerzielle
       Flugverkehr wieder zugelassen.
   •   Die Landesgrenzen werden für den Personenverkehr voraussichtlich ab 31. Juli 2020 geöffnet.
       Nähere Informationen zur Umsetzung gibt es hierzu noch nicht.
   •   Zur Einreise nach Mali sind ein gültiges Visum, ein Einreiseformular des malischen
       Gesundheitsministeriums und eine Bescheinigung über einen negativen COVID-19-Test, der
       nicht älter als 3 Tage sein darf, notwendig. Legt der Reisende kein Testergebnis vor, so ist er
       zur Vornahme eines kostenpflichtigen COVID-19-Tests am Flughafen oder der Stelle des
       Grenzübertritts verpflichtet. Bis zum Vorliegen des Testergebnisses müssen Reisende eine
       Selbstisolierung im häuslichen Umfeld einhalten. Bei positivem Testergebnis müssen Reisende
       in eine verpflichtende Quarantäne in einer malischen Einrichtung. Weisen Reisende COVID-
       19-Symptome auf, so kann die Einreise verweigert werden oder ein verpflichtender COVID-19-
       Test am Flughafen durchgeführt werden. Weitere Informationen zu den Einreisebedingungen
       stellen die malischen Behörden zur Verfügung.
   •   Im öffentlichen Raum ist es verpflichtend Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Versammlungen und
       Zusammenkünfte, auch privater Art, sind untersagt.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Mali:
            o Air France: ab Ende August nach Bamako
            o Ethiopian Airlines: 3-mal wöchentlich nach Bamako
            o Turkish Airlines ab August nach Bamako

Marokko

   •   Eine Ausreise aus Marokko ist mit Sonderflügen von Royal Air Maroc und Air Arabia sowie mit
       Sonderfähren der Reederei GNV möglich. Einzelheiten dazu finden Sie in den Newstickern auf
       der Website der deutschen Botschaft in Rabat. Es kann zu kurzfristigen Änderungen der
       Bedingungen und Stornierungen kommen. Die Sonderregelungen gelten vorerst bis 10. August
       2020.
   •   Ab dem 20. Juli dürfen Hotels ihre Kapazitäten wieder voll auslasten, während
       Verkehrsunternehmen 75 Prozent ihrer Kapazitäten wiederaufnehmen dürfen. Reisen zwischen
       den Städten ist möglich, Bürger werden aber gebeten so wenig wie möglich zu reisen,
       besonders während des Opferfestes, das Ende Juli gefeiert wird.
   •   Nachdem die Infektionsrate am 27.Juli erneut gestiegen ist, wurden weitere Maßnahmen
       erlassen, wonach die Ein- und Ausreise aus den Präfekturen Tanger, Tetpuan, Fès, Mèknes,
       Casablanca, Berrechid, Settat und Marrakesch nur mit besonderer Genehmigung der (lokalen)
       Behörden möglich ist. Der öffentliche Verkehr in den genannten Präfekturen ist stark reduziert.
   •   Ab dem 1. Juli hebt die EU die Reisebeschränkungen für Marokko auf, Deutschland hat die
       Einreisebeschränkungen für Marokko aber noch nicht aufgehoben, da das RKI Marokko noch
       als Risikogebiet einstuft
   •   Die spanischen Behörden haben am 22. März 2020, Mitternacht die Grenzübergänge in Ceuta
       und Melilla im Rahmen des Kampfes gegen das Coronavirus geschlossen.
   •   In Marokko gilt ab dem 20. März 2020 landesweit eine Ausgangssperre, der Ausnahmezustand
       wurde ausgerufen.
   •   Es besteht eine landesweite Pflicht zum Tragen von Atemschutzmasken außerhalb der eigenen
       Wohnung. Dies gilt auch für Fahrten in Kraftfahrzeugen.
   •   Der Luftraum nach Marokko ist grundsätzlich gesperrt, der Fährverkehr eingestellt.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Marokko:
           o Air France ab August nach Rabat

Mauretanien

   •   Die mauretanischen Flughäfen werden mit Ablauf des 10. Juli 2020 wieder für nationale Flüge
       geöffnet. Die Landesgrenzen und der Luftraum Mauretaniens sind jedoch weiterhin
       geschlossen.
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   •     Die landesweite nächtliche Ausgangssperre begann am 23. Mai 2020 und endete mit Ablauf
         des 10. Juli 2020. Die Grenzen zwischen den Regionen sollen wieder geöffnet werden.
   •     Im öffentlichen Raum wird das Tragen von Gesichtsmasken mehr und mehr Usus, ist aber nicht
         überall Pflicht.
   •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Mauretanien:
                 o Air France: ab September nach Nouakchott
                 o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Nouakchott
                 o Turkish Airlines ab Anfang August nach Nouakchott

Niger

   •     Der internationale Flughafen Niamey ist seit dem 1. August 2020 für reguläre internationale
         Flugverbindungen von und nach Niger wieder geöffnet. Die bisher gültigen
         Quarantänevorschriften für Einreisende bleiben bestehen.
   •     Bei Einreise ist ein COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 72 Stunden ist; bei
         Verdachtssymptomen oder erhöhter Körpertemperatur wird noch bei Einreise am Flughafen ein
         COVID-19 Schnelltest durchgeführt. Bei einem positiven Testergebnis erfolgt die Verbringung
         an einen von der Regierung bestimmten Aufenthaltsort für die weitere Isolierung. Eine
         Quarantäne von 14 Tagen wird seitens der nigrischen Behörden empfohlen, auch wenn der
         vorgelegte COVID-19-Test ein negatives Ergebnis aufweist; die Quarantäne kann in der
         eigenen Wohnung oder an einem vom Reisenden selbst zu bestimmenden Ort absolviert
         werden.
   •     Bei der Ausreise haben Passagiere einen negativen COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter
         als 72 Stunden und auf eigene Kosten vorzunehmen ist.
   •     Generell ist ein Mund-Nasen-Schutz während des gesamten Aufenthalts am Flughafen und in
         den Flugzeugen selbst zu tragen.
   •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Niger:
             o Air France: ab September nach Niamey
             o Ethiopian Airlines: ab 01. August nach Niamey
             o Ab August Turkish Airlines nach Niamey

Tschad

   •     Die tschadische Regierung hat entsprechende Maßnahmen erlassen; alle Personen, die in den
         Tschad einreisen, werden von den Behörden in eine 14-tägige Sammelisolation verbracht. Dies
         gilt ausnahmslos auch für deutsche Staatsangehörige. Gegenwärtig sind alle Grenzübergänge
         geschlossen.
   •     Der kommerzielle Flugbetrieb am Flughafen N’Djamena, der seit dem 19. März 2020
         geschlossen ist, wurde am 1. August 2020 wiederaufgenommen. Air France plant dann
         wöchentlich je einen Flug von bzw. nach Paris.
   •     Die tschadische Regierung hat am 14. Juli 2020 festgelegt, dass für die Einreise ausländischer
         Staatsangehöriger das Prinzip der Gegenseitigkeit angewandt wird. Damit wird der Tschad –
         außer für die Inhaber offizieller Pässe oder für Personen, die mit Genehmigung der Regierung
         einreisen – die Einreise nur solchen Staatsangehörigen erlauben, in deren Heimatstaat auch
         tschadische Staatsangehörige einreisen können. Dabei muss bei der Einreise ein negativer
         COVID 19-Test (PCR) vorgewiesen werden, der vor längstens 72 Stunden durchgeführt wurde.
         Für deutsche Staatsangehörige ist somit eine Einreise grundsätzlich weiterhin nicht möglich.
   •     Quarantäneregelungen unterscheiden sich ab dem 1. August 2020 je nach Aufenthaltsdauer:
              o Bei Aufenthalt von sieben Tagen und mehr muss der Reisende seinen Reisepass in
                  Verwahrung geben und sich selbst in häusliche Quarantäne begeben. Dort muss er die
                  üblichen Hygieneregeln einhalten (Gesichtsmaske, Hände waschen und
                  Abstandsregel) und nach sieben Tagen in einer der autorisierten Einrichtungen in
                  N’Djamena einen neuerlichen Test durchführen lassen. Dieser kostet 15.000,00 XAF
                  (ca. 22,50 Euro). Bei Vorlage der Quittung wird der Reisepass ausgehändigt.
              o Bei Aufenthalten bis zu sieben Tagen muss der Reisende seine Kontaktdaten (Hotel
                  oder Wohnung, Arbeitsplatz) für eine eventuelle epidemiologische Untersuchung
                  mitteilen.
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   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Tschad:
           o Air France: ab 01. August einmal wöchentlich nach N’Djamena
           o Ethiopian Airlines: ab 02. August 4-mal wöchentlich nach N’Djamena
           o Egypt Air ab 01. August

Tunesien

   •   Seit dem 27. Juni 2020 wird der internationale Flug- und Fährverkehr von und nach Tunesien
       wiederaufgenommen. Einreisende aus Ländern mit niedrigem Infektionsrisiko „Liste verte“,
       darunter Deutschland, müssen Tbei Einreise keinen PCR-Test vorlegen und sich nicht mehr in
       Quarantäne begeben.        Die aktuelle Länderliste        veröffentlicht das tunesische
       Gesundheitsministerium.
   •   Ab dem 1. Juli hebt die EU die Reisebeschränkungen für Tunesien auf, Deutschland schließt
       sich der Empfehlung der EU an und hebt die Einreisebeschränkung für Tunesien ebenfalls auf.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Tunesien:
           o Emirates: Ab 1. Juli nach Tunis
           o Air France: Ab Juli nach Tunis
           o Qatar Airways: Ab Juli nach Tunis
           o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Tunis
           o Tunisair ab 01. Juli
           o TUIfly ab Mitte Juli
           o Luxair ab Juli
           o Delta Air Lines ab Anfang August

Zentralafrikanische Republik

   •   Die Zentralafrikanische Republik hat als Reaktion auf die weltweite Pandemie ihren Luftraum
       und ihre Grenzen gesperrt. Aktuell gibt es keine eingehenden oder ausgehenden Flüge. Es
       wurden diverse Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung erlassen. Reisen im Inneren des
       Landes sind nicht möglich, Hygienemaßnahmen und Ausgangseinschränkungen sind
       unbedingt zu befolgen.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge in die Zentralafrikanische Republik:
           o Air France: ab August nach Bangui

Ostafrika

Äthiopien

   •   Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) einreisenden Passagiere, die ein negatives
       PCR Covid-19 Testergebnis vorlegen können, müssen sich in eine 14-tägige Heimquarantäne
       begeben, sofern sie über eine private Unterkunft in Äthiopien verfügen. Das vorgelegte
       Testergebnis darf bei Einreise nicht älter als 72 Stunden alt sein, relevant ist der Zeitpunkt der
       Testung (nicht des Testergebnisses). Zudem wird bei Einreise ein weiterer COVID-19 Test
       durchgeführt. Über dessen Ergebnis sollen Reisende telefonisch unterrichtet werden.
   •   Alle am Flughafen Bole International (Addis Abeba) ankommenden Passagiere, die keine
       COVID-19 Negativbescheinigung vorlegen können, oder die über keine private Unterkunft in
       Äthiopien verfügen, müssen für 7 Tage in eine von der äthiopischen Regierung vorgegebene
       Quarantäneeinrichtung (z.B. Hotelunterkunft auf Selbstkostenbasis). Bei Einreise erfolgt ein
       COVID-19 Test. Nach der 7-tägigen Hotelquarantäne müssen die Reisenden, die über eine
       private Unterkunft verfügen, in eine zusätzliche 7-tägige Heimquarantäne. Diejenigen, die über
       keine private Unterkunft verfügen, müssen weitere 7 Tage in Hotelquarantäne verbringen.
   •   Personen mit Covid-19 Verdacht oder positiv auf Covid-19 getestete Personen mit milden oder
       keinen Erkrankungssymptomen können sich bis zur Genesung zu Hause isolieren, sofern sie
       über eine private Unterkunft sowie ausreichende Ressourcen und Unterstützung für die
       Heimquarantäne verfügen Ansonsten werden sie in nicht-klinischen staatlichen Einrichtungen
       oder staatlichen Krankenhäusern bis zur Genesung isoliert. In diesen Einrichtungen ist eine
       konsularische Betreuung/Zugang der deutschen Botschaft in Addis Abeba nicht oder nur
       beschränkt möglich.
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   •   Transitpassagiere werden für die Zeit ihres Transits bis zu ihrem Weiterflug ebenfalls auf eigene
       Kosten in einem von der Regierung bestimmtes Hotel zur Quarantäne untergebracht.
   •   Einreisen auf dem Landweg sind bis auf weiteres nicht möglich. Direktflugverbindungen
       bestehe mit Ethiopian Airlines nach Frankfurt.
   •   Aufgrund unklarer Anwendung der bestehenden Richtlinien wird bei beabsichtigter Reise nach
       Äthiopien vor Abreise ein PCR-Test innerhalb der Fünftagesfrist dringend empfohlen.
   •   Ethiopian Airlines hat den bisherigen Flugplan ausgedünnt, nimmt aber mit zunehmenden
       Grenzöffnungen wieder mehr Flüge auf. Der Flugbetrieb nach Europa ist zum gegenwärtigen
       Zeitpunkt nicht eingestellt. Aktuell fliegt Ethiopian Airlines 40 Ziele an, darunter tägliche Flüge
       nach Frankfurt. Innerhalb Afrikas operiert Ethiopian aktuell Flüge nach/zwischen Sambia,
       Simbabwe, Gabun, Äquatorialguinea, Togo, Somaliland, Tansania, Sansibar, Südsudan und
       viele weitere.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Äthiopien:
            o Egypt Air: ab Juli nach Addis Abeba
            o Ethiopian Airlines: täglich von/nach Frankfurt
            o Emirates: ab 1. August nach Addis Abeba
            o Qatar Airways: ab Juli nach Addis Abeba
            o Air France ab August nach Addis Abeba
            o Lufthansa ab August nach Addis Abeba

Burundi

   •   Seit dem 22. März 2020 ist der Flughafen Bujumbura für den internationalen Flugverkehr bis
       auf weiteres geschlossen. Ausgenommen hiervon sind lediglich Frachtflüge, sowie humanitäre
       und diplomatische Flüge mit Einzelfallgenehmigungen.
   •   Die Grenzen zu Ruanda und der Demokratischen Republik Kongo (RDC) sind geschlossen
       (außer für den Warentransportverkehr innerhalb der Ostafrikanischen Gemeinschaft).
   •   Für alle Einreisenden gilt eine verpflichtende und kostenpflichtige 14-tägige Quarantäne in
       staatlich festgelegten Einrichtungen. Bei der Unterbringung in Quarantäneeinrichtungen, dem
       Zugang zu Testmöglichkeiten im Falle einer vermuteten Covid-19-Erkrankung, insbesondere
       aber bei einem schwerwiegenden Krankheitsverlauf mit der Notwendigkeit einer Isolierung und
       medizinischen      Intensivbetreuung    sind    die     Möglichkeiten   des    burundischen
       Gesundheitssystems äußerst begrenzt.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Burundi:
           o Brussels Airlines: ab August nach Bujumbura
           o Ethiopean Airlines ab August nach Bujumbara
           o Qatar Airways ab August

Dschibuti

   •   Die Luft-, Land- und Seegrenzen von Dschibuti sind seit 17. Juli 2020 wieder geöffnet. Reisende
       sind verpflichtet, sich bei Einreise einem kostenpflichtigen COVID-19-Schnelltest mit
       Speichelprobe zu unterziehen. Die Kosten sind vom Reisenden zu tragen und belaufen sich auf
       25 US-Dollar oder 5.000 DJF. Reisende mit positivem Testergebnis müssen sich zur weiteren
       medizinischen Betreuung in dafür eingerichtete lokale Behandlungszentren begeben.
   •   Restaurants, Hotels und Freizeiteinrichtungen sowie Moscheen und nicht-essentielle Geschäfte
       sind wieder geöffnet. Bars, Nachtclubs, Konferenzsäle und Kinos sollen voraussichtlich ab 1.
       September 2020 wieder öffnen.
   •   Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen und privaten Raum ist Pflicht, wenn
       die Abstandsregeln nicht eingehalten werden können.
   •   Ethiopian Airlines will dann den regulären Flugverkehr nach Dschibuti wiederaufnehmen.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Dschibuti
           o Ethiopian Airlines: Ab dem 17.Juli nach Dschibuti
           o Qatar Airways: Ab Juli nach Dschibuti
           o Air France: Ab August nach Dschibuti
           o Turkish Airlines: Ab August nach Dschibuti
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Eritrea

   •      Die eritreischen Behörden haben Einreisebeschränkungen für Reisende aus Ländern erlassen,
          in denen Fälle von COVID-19 bestätigt wurden, auch für deutsche Reisende. Visaanträge
          werden abgelehnt und bereits erteilte Visa unter Umständen für ungültig erklärt. Einreisende
          müssen damit rechnen, unter Quarantäne gestellt zu werden, wenn sie Symptome aufweisen.
          Genehmigungen für Reisen innerhalb Eritreas werden Ausländern nicht mehr erteilt.
   •      Nach dem Auftreten des ersten bestätigten COVID-19-Falles in Eritrea am 21. März 2020 hat
          die Regierung neue Beschränkungen erlassen, unter anderem ein Verbot von öffentlichen
          Versammlungen und gesellschaftlichen Veranstaltungen mit mehr als zehn Personen. Nach
          dem Auftreten weiterer COVID-19-Fälle gilt seit dem 26. März bis auf Weiteres ein Verbot aller
          Passagierflüge von und nach Eritrea. Solange das Verbot gilt, ist eine legale Ein- oder Ausreise
          nicht möglich.

Kenia

   •      Seit dem 1. August 2020 sind die kenianischen Flughäfen wieder für den internationalen
          Passagierverkehr geöffnet. Für die Einreise nach Kenia ist zwingend ein negativer PCR-Test
          für COVID-19 erforderlich, der nicht älter als 96 Stunden vor Abreise sein darf. Bei Einreise darf
          die Körpertemperatur nicht über 37,5 Grad Celsius liegen, es darf keinen andauernden Husten,
          Atemschwierigkeiten oder andere grippeähnliche Symptome geben. Kenia sieht grundsätzlich
          eine 14-tägige Quarantäne nach Einreise vor, die jedoch für Personen, die ihren gewöhnlichen
          Aufenthalt in Staaten auf der kenianischen Positivliste haben, nicht nötig ist. Deutschland
          befindet sich zurzeit auf dieser Positivliste, die täglich überprüft wird.
   •      Alle Passagiere müssen das Formular „Travelers Health Surveillance Form“ vor Einreise online
          ausfüllen und den empfangenen QR-Code bei Ankunft am Flughafen vorzeigen.
   •      Es gilt weiterhin eine landesweite nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 4 Uhr, die unbedingt
          zu beachten ist. Für ankommende und abreisende Passagiere sowie Personen, die diese zum
          Flughafen bringen oder abholen, gilt eine Ausnahme davon. Die Tatsache, dass man
          internationaler Passagier oder Abholer ist, muss durch geeignete Unterlagen, also z. B.
          Flugticket und/oder Boarding Passes, belegt werden.
   •      Es gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit und in Pkw/öffentlichen Verkehrsmitteln. Privat-Pkw
          dürfen nur mit 50% der zugelassenen Sitzplätze besetzt sein.
   •      Kenya Airways plant ab Mitte Juli wieder Inlandsflüge und ab Anfang August internationale
          Flüge, auch nach London, Amsterdam, Paris, Brüssel.
   •      Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Kenia:
                   o Air France: ab 06. August nach Nairobi
                   o KLM: ab 03. August nach Nairobi
                   o British Airways: ab 01. August nach Nairobi
                   o Qatar Airways: ab August nach Nairobi
                   o Emirates: ab 02. August nach Nairobi

Ruanda

   •      Ruanda hat am 1. August die Flughäfen wieder für geplante kommerzielle Flüge geöffnet.
   •      Reisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorweisen, der bei Abreise nach Ruanda
          nicht älter als 72 Stunden sein darf. Innerhalb von 72 Stunden vor Abflug nach Ruanda müssen
          Reisende ein Online-Formular (Passenger Locator Form) ausfüllen und das COVID-19-
          Testergebnis und die Buchung für ein Transferhotel nach Ankunft beifügen. Im Anschluss an
          die Einreise müssen Reisende auf eigene Kosten für 24 Stunden in das gebuchte Transferhotel,
          wo ein zweiter COVID-19-Test erfolgt. Reisende dürfen das Hotel bis zur Vorlage des
          Testergebnisses nicht verlassen. Ist das Testergebnis positiv, findet eine Behandlung in einer
          staatlichen medizinischen Einrichtung statt.
   •      Für die Ausreise auf dem Luftweg können Reisende einen COVID-19-Test bei ruandischen
          Stellen vorbuchen. Die Kosten von 50 US-Dollar oder 47.200 FRW trägt der Reisende. Für den
          Transfer zum Flughafen muss eine Fahrerlaubnis beantragt werden entweder online oder
          telefonisch unter *127#.
   •      Die Landesgrenzen Ruandas sind bis auf weiteres geschlossen, Güterverkehr ist davon
          ausgenommen.
14.08.2020

   •    Seit dem 1. Juli hebt die EU die Reisebeschränkungen für Ruanda auf, Deutschland hat die
        Einreisebeschränkungen für Ruanda aber noch nicht aufgehoben, da das RKI Ruanda noch als
        Risikogebiet einstuft
   •    RwandAir hat ab 1. August wieder Flüge aufgenommen. Zuerst sollen die afrikanischen Routen
        wiederaufgenommen werden, darunter Lusaka, Libreville, Nairobi, Kilimanjaro, Dar es Salaam,
        Douala and Cotonou. International ist RwandAir als erstes wieder nach Dubai geflogen.
   •    Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Ruanda:
            o Qatar Airways: ab August nach Kigali
            o Brussels Airlines: ab August nach Kigali
            o KLM: ab August nach Kigali
            o Kenya Airways: ab August nach Kigali
            o Ethiopian Airlines: ab August nach Kigali
            o Turkish Airways: ab August nach Kigali

Seychellen

   •    Ab dem 1. August 2020 wird die Einreise aus Ländern mit niedrigem und mittleren COVID-19-
        Risiko, zu denen auch Deutschland zählt, von seychellischen Behörden wieder zugelassen.
        Von allen Reisenden wird ein negativer PCR- COVID-19-Test verlangt, der bei Abflug nicht älter
        als 72 Stunden sein darf. Urlauber müssen einen Unterkunftsnachweis über maximal zwei
        verschiedene, zugelassene Unterkünfte für den gesamten Aufenthalt sowie eine
        Reisekrankenversicherung, die COVID-19-Erkrankungen abdeckt, vorweisen. Das
        Negativzertifikat und die Flug- und Hotelbuchungen müssen den Gesundheitsbehörden vorab
        an visitor@health.gov.sc übersandt werden.
   •    Der Umstieg auf Flughäfen in Hochrisikogebieten ist möglich, sofern der Flughafen nicht
        verlassen wird.
   •    Bei der Einreise wird ein Gesundheitscheck durchgeführt. Im Flughafen besteht Maskenpflicht.
        Öffentliche Verkehrsmittel dürfen nicht genutzt werden. Im Übrigen sind Abstands- und
        Hygieneregeln einzuhalten.
   •    Alle Arbeitserlaubnisse (Gainful Occupation Permits, GOP) ausländischer Arbeitnehmer, die
        sich aktuell im Ausland befinden, wurden am 3. August 2020 mit sofortiger Wirkung ungültig.
        Ausgenommen sind u.a. die Medizin-, Landwirtschafts- und Fischereibranchen, die Finanz- und
        Offshore-Wirtschaft sowie das Versicherungswesen. Bei Bedarf muss der Arbeitgeber die
        Arbeitserlaubnis neu beantragen. Wird sie bewilligt, muss sich der Inhaber nach Einreise 14
        Tage in Heimquarantäne begeben.
   •    Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis für die Seychellen, die sich mindestens 14 Tage in
        einem Land mit niedrigem oder mittlerem COVID-19-Risiko aufgehalten haben, dürfen ebenfalls
        zurückreisen, müssen sich jedoch 14 Tage in Heimquarantäne begeben. Passagiere, die auf
        Flughäfen in Hochrisikogebieten umgestiegen sind, müssen sich in eine kostenpflichtige, 14-
        tägige Zwangsquarantäne begeben.
   •    Folgende Fluggesellschaften planen Flüge auf die Seychellen:
            o Emirates: ab 1. August nach Mahé (5-mal wöchentlich)
            o Etihad Airways: ab August nach Mahé (2-mal wöchentlich)
            o Ethiopian Airlines: ab August nach Mahé (2-mal wöchentlich)

Somalia

   •    Die somalische Regierung hat am 18. März 2020 den gesamten Flugverkehr nach und aus
        Somalia komplett eingestellt (einschließlich UN- und EU-Flüge). Lediglich medizinische
        Evakuierungsflüge (Medevacs) sollen auf Einzelfallbasis möglich bleiben. Flüge aus
        „Somaliland“ über den internationalen Flughafen von Hargeisa sind derzeit nicht betroffen, doch
        auch dort könnte es rasch zu einer ähnlichen Regelung kommen.

Sudan

   •    Die Sperrung des Flughafens Khartum wurde am 13. Juli 2020 teilweise aufgehoben. Wenige
        ausgewählte Fluggesellschaften haben den Flugverkehr wieder aufgenommen. Die Einreise ist
        nur gegen Vorlage eines negativen Covid-19-Tests möglich, der nicht älter als 48 Stunden sein
14.08.2020

       darf. Es ist unklar, ob trotz eines solchen Nachweises zusätzliche medizinische
       Untersuchungen wie Fiebermessung bei der Einreise durchgeführt werden.
   •   Im Bundesstaat Khartum wurde die Ausgangssperre einerseits gelockert und andererseits auf
       unbestimmte Zeit verlängert. Eine Ausgangssperre gilt von 18-5 Uhr, in diesem Zeitraum ist ein
       Passieren der Brücken nur mit einer Genehmigung erlaubt. Aktuelle Lockerungen basieren
       nicht auf einer Verbesserung der Gesundheitssituation, sondern auch auf politischen und
       wirtschaftlichen Erwägungen. Reisen zwischen den Bundesstaaten sind verboten. In den
       anderen Bundesstaaten gelten zum Teil andere Ausgangssperren.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge in den Sudan:
           o Emirates ab 3. Juli nach Khartoum
           o Ethiopian Airlines: 3-mal wöchentlich nach Khartoum
           o Egyptair ab August nach Khartoum
           o Turkish Airlines ab August nach Khartoum

Südsudan

   •   Der internationale Flughafen wurde für kommerzielle Passagierflüge mit Wirkung zum 12. Mai
       2020 wieder geöffnet. Ab dem 1. Juni 2020 bietet Ethiopian Airlines wieder reguläre Flüge nach
       Addis Abeba an. Damit sind Ausreisen wieder regulär möglich. Auch Einreisen sind bei Vorlage
       einer Bescheinigung über einen negativen COVID19-Test für Personen möglich, die über ein
       gültiges Visum verfügen und einen triftigen Reisegrund haben. Allerdings mussten die Tickets
       für Einreiseflüge bisher beim Büro der Fluggesellschaft in Juba erworben werden und setzten
       ein Genehmigungsverfahren bei den hiesigen Behörden voraus. Es ist derzeit nicht bekannt, ob
       dieses Verfahren vereinfacht wird. Nach Einreise ist eine verpflichtende 14-tägige
       Selbstquarantäne einzuhalten. Die Gesundheitsbehörden können auch eine Unterbringung in
       einem Hotel oder einer staatlichen Einrichtung auf Kosten des Reisenden anordnen.
   •   Auch Inlandspassagierflüge und Inlandsreisen sind wieder unter Auflagen möglich. Die
       Flugpläne sind jedoch derzeit noch reduziert. Bei Inlandsreisen muss vorab ein COVID19-Test
       durchgeführt werden.
   •   Die seit 25. März 2020 geltende, landesweite nächtliche Ausgangssperre wurde mit Wirkung
       vom 9. Mai 2020 wieder gelockert und gilt nun von 22 bis 6 Uhr.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Südsudan:
            o Egypt Air: Ab Juli nach Juba
            o Ethiopian Airlines: seit Juni zwischen Juba und Addis Abeba

Tansania

   •   Der internationale Flugverkehr mit Tansania läuft seit 1. Juni 2020 allmählich wieder an.
   •   Alle Reisenden, deren Fluggesellschaft oder Abflugland ein negatives COVID-19-Testergebnis
       als Bedingung für den Reiseantritt verlangen, müssen dieses auch bei Einreise in Tansania
       vorweisen. Reisende aus anderen Ländern, die COVID-19-Symptome aufweisen, werden einer
       erweiterten Untersuchung und ggf. einem PCR-Test unterzogen. Eine Quarantäne-Pflicht
       besteht nicht mehr.
   •   Alle Personen sollen Abstands- und Hygieneregeln einhalten und Gesichtsmasken tragen.
   •   Folgende Fluggesellschaften bieten Flüge nach Tansania an:
            o Lufthansa: Lufthansa fliegt regelmäßig nach Dar es Salam
            o Qatar Airlines: fliegt seit dem 15. Juni wieder nach Dar es Salam, Sansibar und
               Kilimanjaro
            o Egypt Air: ab 15. Juli nach Dar es Salam
            o Ethiopian Airlines: Flüge nach Dar es Salam, Kilimanjaro und Sansibar
            o Emirates: ab 1. August nach Dar es Salam
            o Weitere Fluggesellschaften: Turkish Airlines, Flydubai

Uganda

   •   Tourismusattraktionen in Uganda sind seit diesem Monat wieder geöffnet, allerdings nur für
       Reisende, die sich schon im Land befinden. Die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen.
   •   Es besteht ein generelles Ein- und Ausreiseverbot für alle Staatsangehörigen von und nach
       Uganda. Mit einer zeitnahen Öffnung des Flughafens und der Grenzen ist nicht zu rechnen.
14.08.2020

   •     Der reguläre Passagierflugverkehr am internationalen Flughafen in Entebbe wurde am 22. März
         eingestellt. Ausgenommen sind lediglich Frachtlieferungen, UN Flüge und Notfallflüge. Auch die
         Ein- und Ausreise an den Landgrenzen ist derzeit nicht möglich.
   •     Es gilt eine nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 19 Uhr – 6:30 Uhr. In der Öffentlichkeit,
         auch im Bus oder Auto, besteht Maskenpflicht.
   •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Uganda:
             o Brussels Airlines: ab August nach Entebbe
             o Ethiopian Airlines ab August

Südliches Afrika

Angola

   •     Alle internationalen Flüge von und nach Angola wurden seit 20. März 2020 bis auf weiteres
         eingestellt. Land- und Seegrenzen sind für den Personenverkehr ebenfalls geschlossen.
   •     Der seit 27. März geltende Ausnahmezustand wurde bis zum 24. Juni in abgeschwächter Form
         verlängert. Eine erneute Verlängerung ist möglich. Während des Ausnahmezustands ist es
         verboten, die nationalen Grenzen zu übertreten. Verkehr zwischen den Provinzen ist nur zu
         wirtschaftlichen Zwecken erlaubt, die Hauptstadt Luanda ist vom Provinzverkehr
         ausgeschlossen. Ferner ist zurzeit jeglicher nationale und internationale Flugverkehr
         suspendiert.
   •     Die Regierung hat bis jetzt noch keine Pläne vorgestellt, die eine Öffnung des Landes vorsehen,
         aber Air France plant Luanda ab September/Oktober wieder anzufliegen, soweit die Grenzen
         und Flughäfen wieder geöffnet sind.
   •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Angola:
             o Ethiopian Airlines ab August von Addis Abeba nach Luanda
             o TAP Air von Lissabon nach Luanda

Botsuana

   •     Botsuana hat am 16. März 2020 ein Einreiseverbot für Reisende unter anderem aus
         Deutschland verhängt. Für botsuanische Staatsangehörige und Rückkehrer mit gültigem
         Aufenthaltstitel gilt eine 14-tägige Quarantänepflicht.

Eswatini

   •     Die Regierung von Eswatini hat am 17. März 2020 den Notstand erklärt. Seit dem 27. März
         2020 gelten ein grundsätzliches Ein- und Ausreiseverbot u.a. für Ausländer ohne
         Daueraufenthalt in Eswatini und eine eingeschränkte Ausgangssperre. Ins Land
         Zurückkehrende werden einer 14-tägigen Quarantäne oder Selbstisolation unterzogen.
         Inzwischen sind einige Lockerungen in Kraft getreten, und bestimmte Wirtschaftszweige dürfen
         wieder arbeiten.

Lesotho

   •     Die Landesgrenzen von Lesotho sind für den Personenverkehr grundsätzlich geschlossen. Die
         Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre wurde am 20. Juli 2020 verschärft. Auch der
         Verkehr zwischen den Provinzen ist eingeschränkt.

Malawi

   •     Seit 1. April 2020 hat die Regierung alle regulären internationalen Flüge eingestellt.
   •     Deutschland wird durch die malawischen Behörden neben zahlreichen anderen Ländern in die
         Kategorie der sog. „High Risk Countries“ eingestuft. Seit Eintritt des am 20. März 2020 für
         Malawi erklärten Katastrophenfalls wird Reisenden aus Deutschland die Einreise nur noch
         gestattet, wenn sie eine Aufenthaltserlaubnis für Malawi besitzen und nach Malawi
         zurückkehren.
14.08.2020

   •   Bei allen Einreisenden wird ein Corona-Test durchgeführt, dessen Ergebnis im Zweifel bis zu
       48 Stunden in einer staatlichen Quarantäne-Einrichtung abgewartet werden muss. Im
       Anschluss werden Einreisende ggf. in eine 14 tägige Selbstquarantäne nach Hause entlassen.
       Diese Regelung kann sich auch kurzfristig und ohne vorherige Ankündigung ändern.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Malawi:
           o Ethiopian Airlines ab August von Addis Abeba nach Lilongwe
           o Emirates ab August von Nairobi nach Lilongwe

Madagaskar

   •   Alle nationalen und internationalen Flughäfen Madagaskars sind für Passagiermaschinen
       gesperrt, Kreuzfahrtschiffe dürfen nicht in Madagaskar anlegen. Es wurde eine landesweite
       Ausgangssperre in der Zeit von 20.00 bis 4.00 Uhr verhängt. Nur noch Apotheken und
       Verkaufsstellen mit lebensnotwendigen Gütern dürfen von 6.00 bis 12.00 Uhr öffnen.
       Taxifahrten sind ausschließlich zum Krankentransport ins Krankenhaus erlaubt.
   •   Es kommt verstärkt zu Kontrollen durch lokale Sicherheitskräfte, da nur noch Fahrten zur
       Arbeitsstelle, zum Einkaufen sowie Arztbesuche offiziell erlaubt sind.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Madagaskar
           o Kenya Airways ab August von Nairobi nach Antananarivo

Mauritius

   •   Lufthansa plant bis Oktober 2020 den Flugverkehr nach Mauritius wiederaufzunehmen.
   •   Mauritius hat alle Einreisen bis auf weiteres untersagt. Der Flughafen ist für den regulären
       Reiseverkehr geschlossen, Air Mauritius führt jedoch vereinzelt Rückkehrflüge nach Paris
       durch.
   •   Die Ende März 2020 verhängte Ausgangssperre ist seit Anfang Juni 2020 wieder aufgehoben.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Mauritius:
           o Air France ab August
           o Air Mauritius ab August nach Paris
           o Emirates ab August

Mosambik

   •   Der Staatspräsident kündigte am 5. August 2020 einen erneuten Ausnahmezustand an, der
       vom 8. August 2020 für 30 Tage bis 6. September 2020 gelten soll. Die konkreten
       Einzelmaßnahmen werden in den nächsten Tagen durch ein Dekret des Ministerrates
       konkretisiert.
   •   Seit 12. Mai 2020 ist der reguläre internationale Passagierflugverkehr von und nach Mosambik
       ausgesetzt. Es gibt einzelne Sonderflüge, die sich derzeit dynamisch entwickeln. Der deutschen
       Botschaft Maputo bekannte Sonderflüge sind auf der Website der Botschaft veröffentlicht.
   •   Derzeit werden mosambikanischen Einreisevisa nur in Ausnahmefällen und mit Genehmigung
       des mosambikanischen Außenministeriums ausgestellt. Die bis dato ausgestellten Visa
       verlieren ihre Gültigkeit. Wenn Sie bereits in Mosambik sind und ein mosambikanisches Visum
       für einen Kurzzeitaufenthalt (z.B. Touristenvisa) oder eine mosambikanische
       Daueraufenthaltsgenehmigung besitzen, werden diese automatisch bis zum 30. September
       2020 verlängert.
   •   Alle Einreisenden müssen sich in eine 14-tägige Pflichtquarantäne begeben, unabhängig, ob
       Krankheitssymptome vorliegen. Diese Pflichtquarantäne gilt ebenfalls, wenn direkter Kontakt
       zu Covid-19-Infizierten bestand. Für Personen mit einer privaten Wohnung in Mosambik kann
       dies in Form einer Selbstquarantäne erfolgen. Für Besucher ohne private Unterkunft weisen
       mosambikanische Gesundheitsbehörden einen Quarantäneort zu. Verstöße gegen diese
       Auflagen können zu einer Umwandlung in eine institutionelle Quarantäne führen.
   •   Die mosambikanischen Behörden empfehlen, die individuellen Bewegungen im öffentlichen
       Raum auf ein Minimum zu reduzieren. Das Tragen von Atemschutzmasken wird bei
       Menschenansammlungen im öffentlichen Raum sowie in öffentlichen Transportmitteln, wie
       auch in Motorrikschas (örtlich „Txopelas“) vorausgesetzt.
   •   Das Tragen einer Maske im öffentlichen Raum ist Pflicht.
14.08.2020

   •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Mosambik:
             o TAP Portugal ab August
             o Qatar Airways ab August

Namibia

   •     Der internationale Flugverkehr nach Namibia ist ausgesetzt. Es gilt bis auf weiteres ein
         generelles Einreiseverbot für Staatsangehörige aller Länder weltweit. Die Einreise von
         Ausländern ist im Einzelfall nur unter besonderen Umständen und nach vorheriger
         Genehmigung der zuständigen namibischen Behörden zulässig. Dieser eng begrenzte
         Personenkreis muss zwei Wochen vor Abreise die zuständige namibische Botschaft
         informieren, bei Einreise einen maximal 72 Stunden alten, negativen COVID-19-Test vorlegen
         und dann bei Einreise erneut einen COVID-19-Test durchführen. Anschließend sind sieben
         Tage in einer staatlich überwachten Quarantäneeinrichtung verpflichtend.
   •     Für namibische Staatsangehörige und Ausländer mit Daueraufenthalt („permanent residence“)
         gilt grundsätzlich auch ein Ausreiseverbot. Ausreisen sind nur mit schriftlicher Genehmigung
         des Ministry of Home Affairs möglich.
   •     Air Namibia hat den innernamibischen Flugverkehr wiederaufgenommen, jedoch regionale und
         internationale Flüge bis Ende August 2020 ausgesetzt.
   •     Für die Städte Windhuk, Okahandja, Rehoboth, Walvis Bay, Swakopmund und Arandis gelten
         weitreichende Beschränkungen. Die Städte sind abgeriegelt, über die Stadtgrenzen hinaus ist
         Personenverkehr nur in Notfällen möglich. Zwischen 20 Uhr und 5 Uhr gilt eine Ausgangssperre.
         Weiterhin gilt Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Geschäfte und Einkaufszentren sowie
         Friseure, Wäschereien, Fitnessstudios, Kinos und Theater u.a. dürfen unter Einhaltung von
         Hygiene- und Abstandsmaßnahmen öffnen. Bars und Nachtclubs müssen geschlossen bleiben,
         Restaurants dürfen nur für den Außer-Haus-Verkauf öffnen. Alkoholverkauf nur für den privaten
         Konsum wird von Montag bis Samstag wieder erlaubt. Öffentliche Veranstaltungen,
         Gottesdienste, Versammlungen, Konzerte, Konferenzen u.ä. mit nicht mehr als 10 Teilnehmern
         dürfen unter Einhaltung von Hygiene- und Abstandsmaßnahmen stattfinden.
   •     Ab 18. September 2020 soll voraussichtlich eine zusätzliche Phase 5 gelten, in der (noch ohne
         Details) die Grenzen teilweise geöffnet und der reguläre Flugverkehr wiederaufgenommen
         werden soll.
   •     Folgende Airlines planen Flüge nach Namibia:
              o Lufthansa: ab Ende September nach Windhuk (Durchgeführt von Brussels Airlines)

Sambia

   •     Die Einreise ist derzeit nur einem eingeschränkten Personenkreis gestattet. Die Erteilung von
         Besucher- und Tourismusvisa (auch visa on arrival) ist derzeit ausgesetzt, jedoch haben die
         sambischen Behörden Lockerungen für Geschäftsreisende angekündigt. Alle Reisenden
         müssen einen negativen SARSCoV-2-PCR-Test nachweisen, der bei Einreise nicht älter als 14
         Tage sein darf. Andernfalls wird die Einreise verweigert. Reisende mit COVID-19-Symptomen
         und einer erhöhten Körpertemperatur von 38° C oder höher werden bei Ankunft auf COVID-19
         getestet und müssen sich einer 14-tägigen Quarantäne in einer staatlichen Einrichtung
         unterziehen. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der Reisende.
   •     Sambische Staatsangehörige und Personen mit Daueraufenthaltsgenehmigung (residents)
         ohne COVID-19-Symptome müssen sich nach Ankunft in eine 14-tägige häusliche Quarantäne
         begeben. Die sambischen Gesundheitsbehörden behalten sich vor, die häuslichen
         Gegebenheiten vorher zu inspizieren. Sollten die sambischen Behörden die
         Quarantäneumstände als nicht geeignet bewerten, müssen Reisende für die 14-tägige
         Quarantäne in eine staatliche Einrichtung. Unterkunfts- und Verpflegungskosten trägt der
         Reisende.
   •     Derzeit besteht etwa fünf Mal pro Woche eine Flugverbindung nach Deutschland (Frankfurt) mit
         Ethiopian Airlines via Harare und Addis Abeba. Die Airline empfiehlt Reisenden, den Nachweis
         eines negativen COVID-19-Tests mitzuführen, der bei Einreise in Sambia nicht älter als 4 Tage
         sein darf. Andernfalls kann nicht ausgeschlossen werden, dass Ethiopian Airlines die
         Beförderung verweigert. Bestehende Quarantäneregelungen sind davon unberührt. Es kann
         jederzeit zu kurzfristigen Flugstreichungen und Änderungen kommen. Andere Airlines fliegen
         Sambia/Lusaka derzeit nicht an.
14.08.2020

   •   Im öffentlichen Raum ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes verpflichtend. Personen mit
       COVID-19-Symptomen sind verpflichtet, dies den zuständigen Behörden anzuzeigen.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Sambia:
           o Ethiopian Airlines: zwischen Addis Abeba und Lusaka via Harare, 2-mal wöchentlich
               nach Ndola

Simbabwe

   •   Seit dem 30. März 2020 gilt eine Ausgangssperre. Nur essentielle Berufsgruppen dürfen noch
       zur Arbeit gehen.
   •   Ende Juni 2019 wurde die Verwendung ausländischer Währungen untersagt und eine neue
       Landeswährung, der Zimbabwe Dollar, eingeführt. Banknoten und Münzen existieren noch
       nicht. Die bisher verwendeten sogenannten Bond Notes, Schuldscheine, behalten für den
       Zahlungsverkehr ihre Gültigkeit zum Nennwert, und werden nur in Zwei- und Fünfbondscheinen
       ausgegeben. Der elektronische Zahlungsverkehr wird mit sogenannten RTGS-Dollar („Real
       Time Gross Settlement“) abgewickelt.
   •   Ethiopian Airlines bietet wieder Flüge nach Addis Abeba mit Weiterflugmöglichkeiten nach
       Europa an. Die Flüge finden vier- bis fünfmal pro Woche statt, unterliegen aber ggf. auch
       kurzfristigen Änderungen. Der Flugbetrieb kann sehr kurzfristig eingestellt bzw. Flüge können
       kurzfristig gestrichen werden.
   •   Die Einreise von Ausländern bleibt eingeschränkt möglich. Einreisende werden in einer
       staatlichen Einrichtung unter Quarantäne gestellt.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Simbabwe:
           o Ethiopian Airlines: zwischen Addis Abeba und Harare

Südafrika

   •   Mittlerweile hat Südafrika zwar elf Flughäfen offiziell wieder geöffnet, Urlaubsreisen sind aber
       weiter verboten bis die Fünf-Phasen-Sperrung vollständig aufgehoben ist. Aktuell befindet sich
       Südafrika auf Stufe drei.
   •   Der reguläre internationale Flugverkehr findet nicht statt. Davon ausdrücklich ausgenommen
       sind Rückkehrflüge. Der Binnenflugverkehr zu geschäftlichen Zwecken ist zwischen einigen
       wenigen Flughäfen erlaubt.
   •   Seit dem 27. März 2020 gilt in Südafrika eine landesweite Ausgangssperre zur Eindämmung
       der Verbreitung von COVID-19. Alle Landesgrenzen sind geschlossen und derzeit grundsätzlich
       keine Ein- oder Ausreise nach Südafrika möglich.
   •   Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Südafrika:
            o Emirates: Emirates bietet Rückholflüge aus Südafrika an
            o Air France: ab September/Oktober nach Johannesburg
            o Lufthansa: Lufthansa hat am 16. Juli einen Flug nach Johannesburg durchgeführt. Die
               Passagiere unterstützen dort Unternehmen, die ihren Betrieb wieder hochfahren.
               Weitere solche Flüge sollen folgen.
            o Etihad Airways ab August nach Johnannesburg

Westafrika

   •   Ab dem 21. Juli finden innerhalb der ECOWAS Region wieder Flüge statt

Äquatorialguinea

   •   Der internationale Flugverkehr nach Äquatorialguinea wurde wieder aufgenommen. Lufthansa,
       Air France und Ethiopian Airlines bieten derzeit wöchentlich Flüge an.
   •   Die Einreise ist möglich für Äquatorialguineer, Ausländer mit gültigem, langfristigem
       Aufenthaltstitel, gültigem Visa (visado altenativo) oder gültigem Geschäftsvisum. Die
       Ausstellung von Visa für die Einreise nach Äquatorialguinea ist für Geschäftsleute wieder
       möglich.
   •   Bei Einreise ist ein negativer COVID-19-Test vorzulegen, der nicht älter als 48 Stunden sein
       darf. Wenn kein gültiger Test vorgewiesen werden kann, wird ein Test am Flughafen gemacht.
14.08.2020

        Die Kosten betragen 110.000 CFA (ca. 165 €). Bis das Ergebnis vorliegt werden die Reisenden
        in staatliche Quarantäne genommen. Die dadurch entstehenden Hotelkosten sind ebenfalls
        vom Reisenden zu tragen. Nach der Einreise gilt generell, d.h. auch bei Vorlage eines negativen
        COVID-19-Tests, eine vierzehntägige Quarantänepflicht.
   •    Die Regierung hat Lockerungen beschlossen und die Ausgangssperre („Lockdown“)
        aufgehoben. Es besteht jedoch weiterhin in der Öffentlichkeit Maskenpflicht, die auch
        durchgesetzt wird. Bei Missachtung droht die Festnahme. Das öffentliche Leben normalisiert
        sich wieder. Kirchen und Schulen öffnen, Restaurants, Kneipen, Casinos, Nationalparks und
        Strände sind wieder zugänglich. Beim Zugang zu öffentlichen Gebäuden erfolgt
        Temperaturmessung und Desinfektion der Hände.
   •    Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Äquatorialguinea
            o Ethiopian Airlines: fliegt 1-mal wöchentlich nach Malabo
            o Air France: ab September/Oktober nach Malabo
            o Lufthansa ab August nach Malabo

Benin

   •    Reisende, die Benin auf dem Luftweg erreichen, werden direkt nach Ankunft einem COVID-19-
        Schnelltest unterzogen. Gleichzeitig wird ein Rachenabstrich (PCR-Test) genommen. Bei
        negativem Schnelltest können Reisende einreisen, müssen sich jedoch nach 48 Stunden zur
        Entgegennahme der Ergebnisse des Abstrichs erneut einfinden und 15 Tage nach Einreise
        einem weiteren Test unterziehen. Die Kosten für die drei Tests betragen CFA 100.000,- bzw.
        EURO 153,- und müssen beim Einchecken für den Flug nach Cotonou vorgewiesen werden.
        Die Einreise auf dem Landweg ist derzeit nicht möglich.
   •    Für Benin gelten landesweit die üblichen Hygiene- und Abstandsregeln sowie die Pflicht zum
        Tragen von Schutzmasken. Versammlungen von mehr als 50 Personen sind untersagt.
   •    Der Flugverkehr zwischen Europa und Benin ist eingeschränkt
   •    Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Benin:
            o Air France: ab 1. Juli nach Cotonou
            o Brussels Airlines: ab August nach Cotonou
            o Ethiopian Airlines: 3-mal wöchentlich zwischen Addis Abeba und Cotonou
            o Tunis Air führt gelegentlich Flüge durch
            o Turkish Airlines ab August

Cabo Verde

   •    Alle Grenzen sind bis auf weiteres geschlossen, der kommerzielle Flugverkehr ist noch
        ausgesetzt. Ausgenommen sind Frachtflugzeuge und Flüge mit Sondergenehmigungen.
        Einreisende müssen einen negativen COVID-19-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden
        ist.
   •    Zwischen den Inseln findet Flug- und Schiffsverkehr wieder statt, Reisende müssen ggfs. einen
        negativen COVID-19-Test vorlegen und sollten sich aktuell vor Ort über die geltenden
        Regelungen informieren.
   •    Die kapverdische Regierung hat für alle Inseln den Ausnahmezustand aufgehoben, Geschäfte,
        Hotels, Restaurants und Bars können wieder öffnen. Es gilt weiter eine Maskenpflicht in
        geschlossenen Räumen mit mehreren Personen und öffentlichen Verkehrsmitteln.
   •    Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Cabo Verde:
             o TAP Air Portugal ab August

Côte d´Ivoire

   •    Nach einer dreimonatigen Suspendierung wegen der Pandemie wurden die Inlandsflüge am
        26. Juni wiederaufgenommen, und internationale Flüge am 1. Juli.
   •    Alle Passagiere, die mit Flügen ankommen, werden während ihres Aufenthalts in Côte d'Ivoire
        Gesundheitskontrollen und systematischen Nachuntersuchungen unterzogen. Ebenfalls muss
        bei der Ein- und Ausreise ein Formular ausgefüllt werden.
14.08.2020

  •     Derzeit ist der Reiseverkehr zwischen dem Großraum Abidjan und dem Rest des Landes
        eingeschränkt und es gelten Kontaktbeschränkungsmaßnahmen. Weitere Einschränkungen
        können jederzeit angeordnet werden.
  •     Air Côte d’Ivoire nimmt ab dem 15. Juli wieder Regionalflüge innerhalb Afrikas auf.
            o Ab dem 15. Juli werden Dakar (Senegal), Libreville (Gabun) und Cotonou (Benin)
                angeflogen.
            o Ab dem 21. Juli werden Flüge nach Lomé (Togo) und Niamey (Niger) aufgenommen
            o Ab 1. August plant Air Côte d’Ivoire folgende Ziele anzufliegen: Accra (Ghana), Lagos
                (Nigeria), Kinshasa (DR Kongo), Ouagadougou (Burkina Faso), Monrovia (Liberia),
                Freetown (Sierra Leone), Brazzaville + Pointe-Noire (Republik Kongo), Yaoundé +
                Douala (Kamerun), Bamako (Mali) und Conakry (Guinea)
  •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Côte d’Ivoire:
            o Brussels Airlines: ab August nach Abidjan
            o Air France: August nach Abidjan
            o Ethiopian Airlines: seit dem 23. Juli nach Abidjan (3-mal wöchentlich)
            o Emirates: seit 13. Juli nach Abidjan
            o Royal Air Maroc: ab Mitte Juli nach Abidjan

Gabun

  •     Gabun hat alle Touristenvisa annulliert und die Landgrenzen komplett geschlossen. Eine
        Einreise ist derzeit nicht möglich.
  •     Touristen- und Besuchsvisa für deutsche Staatsangehörige werden derzeit nicht erteilt.
  •     Die internationalen Flugverbindungen wurden durch Air France, Turkish Airlines und Ethiopian
        Airlines mit je 2 Flügen pro Woche seit Juli 2020 wiederaufgenommen.
  •     Versammlungen von mehr als 10 Personen sind verboten. Nationale sportliche und kulturelle
        Veranstaltungen wurden abgesagt. In der Öffentlichkeit ist das Tragen einer Mund-Nasen-
        Bedeckung Pflicht.
  •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Gabun:
             o Air France: ab Juli nach Libreville
             o Ethiopian Airlines: ab Juli nach Libreville

Gambia

  •     Am 24. März 2020 hat die gambische Regierung seine Landgrenze zum Senegal sowie den
        Luftraum für den Personenverkehr geschlossen. Ausnahmen bestehen für Flüge mit
        Sondergenehmigungen.
  •     Der Präsident hat erneut den Ausnahmezustand erklärt. Die Luft-, See- und Landgrenzen
        bleiben für den Personenverkehr geschlossen; Ausnahmen bestehen für medizinische Notfälle
        und humanitäre Flüge. Gestattet ist die Einreise nur zurückkehrenden Gambiern, humanitären
        Helfern und Diplomaten. Bei Einreise ist ein negatives COVID-19-Testergebnis vorzulegen, das
        nicht älter als 72 Stunden ist. Nach Einreise besteht eine 14-tägige Quarantäne-Pflicht in einer
        staatlichen Quarantäne-Einrichtung, dies gilt auch für Einreisende aus Deutschland. Die
        Quarantänekosten können den Einreisenden auferlegt werden.
  •     Es besteht eine Maskenpflicht für den öffentlichen Raum. Weitere Maßnahmen zum Schutz
        gegen COVID-19 können durch das Gesundheitsministerium angeordnet werden.
  •     Folgende Fluggesellschaften planen Flüge nach Gambia:
            o Brussels Airlines ab August/ September nach Banjul

Ghana

  •     Der internationale Flugverkehr am Kotoka International Airport Accra ist seit Ende März 2020
        eingestellt, die Grenzen bleiben weiterhin geschlossen. Ausnahmen gibt es lediglich für Notfall-
        , Rettungs- und Frachtflüge. Der innerghanaische Flugverkehr findet seit Anfang Mai 2020
        wieder statt.
  •     Das derzeitige internationale Reiseverbot läuft am 31. Juli aus. Offiziell wurde es noch nicht
        aufgehoben oder verlängert.
  •     Reisen innerhalb des Landes sind uneingeschränkt möglich. Es besteht Maskenpflicht.
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