Fördermöglichkeiten Stand 01 | 2021 - HEWI
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S 50 M 40 Fördermöglichkeiten Stand 01 | 2021
1/4 Übersicht der Fördermöglichkeiten KfW • Programm 455 Zuschuss • Programm 159 Kredit Zuschüsse der Pflegekasse • Ab Pflegegrad 1 • Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen Krankenkassen • Hilfsmittel • Bei allen Modellen muss die Antragstellung vor Maßnahmenbeginn erfolgen!
2/4 KfW Zuschuss KfW Kredit Programm 455, Altersgerecht umbauen Programm 159, Altersgerecht umbauen Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen! erfolgen! Für wen? Für wen? •Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses • Privatpersonen, Mieter, Wohnungseigentümer- mit maximal 2 Wohneinheiten oder einer Woh- gemeinschaften, Wohnungsbaugenossenschaf- nung. ten etc. • Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifa- • siehe KfW 159 Kredit Merkblatt: milienhauses oder einer sanierten Wohnung www.kfw.de/159. •Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen. Unabhängige Altersgrenzen • Eigentümer von selbst genutzten oder vermie- Finanzierung teten Eigentumswohnungen in Wohnungseigen- Kredit tümergemeinschaften bei Vorhaben am Sonde- • Höchstbetrag 50.000 € pro Wohneinheit Antrag- reigentum. stellung erfolgt über die jeweilige Hausbank. Ab- • Mieter (Empfehlung: Zustimmung des Vermie- rufbar innerhalb von 12 Monaten nach Zusage. ters für Umbaumaßnahmen). • Eine Verlängerung auf maximal 36 Monate ist möglich. Unabhängige Altersgrenzen • 4 Monate und 2 Bankarbeitstage nach Zusage Finanzierung fällt eine Bereitstellungsprovision in Höhe von Zuschuss Einzelmaßnahmen 0,25 % pro Monat auf den noch nicht abgerufe- • 10 % Ihrer förderfähigen Kosten, maximal nen Kreditbetrag an. bis zu 5.000 Euro pro Wohneinheit. Laufzeit + Zinssatz Standard "Altersgerechtes Haus" • Mindestlaufzeit 4 Jahre • 12,5 % Ihrer förderfähigen Kosten, maximal bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit. • Ab 0,78 % effektiver Jahreszins, der Zins- satz wird wahlweise für die ersten 5 oder Kombinationen mit anderen Förder- 10 Jahre der Kreditlaufzeit festgeschrieben programmen Details unter www.kfw.de/konditionen •z.B. mit KfW Programm: Energieeffizient Sanie- Kombinationen mit anderen Förder- ren oder Einbruchschutz KfW Zuschuss. programmen Kombination mit Zuschussvariante KfW 159 ist • z.B. mit KfW Programm Energieeffizient Sanieren, nicht möglich. • nicht jedoch mit Zuschussvariante 455. Weitere Informationen • Mit anderen öffentlichen Fördermitteln grund- sätzlich möglich. Hier darf die Summe der öffent- www.KfW.de/455 lichen Förderzusagen die der förderfähigen Kos- Infocenter KfW: 0800 53 99 002 (kostenfrei) ten nicht übersteigen. • Gefördert werden barrierereduzierende Maßnah- men in bestehenden Wohngebäuden (siehe auch Förderbereiche oder die zur Herstellung von Gilt für beide Programme (455 und 159) Barrierefreiheit gemäß DIN 18040-Teil 2). Was wird gefördert? Maßnahmen in 7 Förderbereichen darunter:* 5 Maßnahmen an Sanitärräumen 6 Orientierung, Kommunikation und Unter- stützung im Alltag * Maßnahmen 5 und 6 sind auf folgender Seite beschrieben
3/4 Anforderungen an die Förderbereiche zu Anforderungen an die Förderbereiche zu KfW Programm 455 KfW Programm 159 Förderbereich 5 Förderbereich 6 Maßnahmen an Sanitärraum Orientierung, Kommunikation und Unterstüt- zung im Alltag Anpassung der Raumgeometrie: Sanitärräume müssen: Bedienelemente müssen: • mind.1,80 m x 2,20 m groß sein. Zusätzlich mü- • großflächig bemessen, tastbar wahrzunehmen sen folgende Bewegungsflächen eingehalten und in ihrer Funktion erkennbar sein. Daher sind werden: ausschließlich Kipp- und Tastschalter zu verwen- den. Bewegungsabhängige Schalter sind zuläs- • Vor den einzelnen Sanitärobjekten (Waschtische, sig. WCs, Urinale, Bidets, Badewannen und Du- schen) muss jeweils bezogen auf das Sanitärob- • eine Montagehöhe zwischen 0,80 m –1,10 m auf- jekt mittig eine Bewegungsfläche von min. 0,90 weisen. m Breite und 1,20m Tiefe vorhanden sein, wobei sich die Bewegungsflächen überlagern dürfen. • zu Raumecken einen Mindestabstand von 0,25 m aufweisen. Dies gilt auch für Steckdosen, • Der Abstand zwischen den Sanitärobjekten oder die mindestens 0,40 m über dem Fußboden lie- zur seitlichen Wand muss mindestens 0,25 m be- gen müssen. tragen. Stütz- und Haltesysteme (einschließlich Maßnah- • Vorkehrungen zur späteren Nachrüstung mit Si- men zur späteren Nachrüstung) müssen: cherheitssystemen vorsehen. • waagerecht und/oder senkrecht montiert werden. Duschplätze müssen: • bei neuen Vorwandkonstruktionen auch nach- • bodengleich ausgeführt werden. Ist dies baus- träglich angebracht werden können. trukturell nicht möglich, darf das Niveau zum an- grenzenden Bodenbereich nicht mehr als 20 mm Altersgerechte Assistenzsysteme („Ambient As- sein. Übergänge sollten vorzugsweise als ge- sisted Living“, oder intelligente Gebäudesystem- neigte Fläche ausgebildet sein. technik) OHNE Endgeräte und Unterhaltungs- technik müssen: • mit rutschfesten oder rutschhemmenden Boden- • interoperabel sein, somit die freie Kombinierbar- belägen versehen sein. keit und Kompatibilität der Systemkomponenten ermöglichen Waschbecken/-tische müssen: und • eine datensichere, datengeschützte, systemüber- • mind. 0,48 m tief und in der Höhe entsprechend dem Bedarf der Nutzer montiert sein. greifede, jederzeit verfügbare, funktionssichere und nachrüstbare Kommunikation ermöglichen; • Kniefreiraum zur Nutzung im Sitzen freihalten. leicht bedienbar und ganzheitlich ergonomisch sein. WCs müssen: • z.B. Not-,Ruf- und Unterstützungssysteme, • in ihrer Sitzhöhe entsprechend dem Bedarf der baugebundene Bedienungs-und Antriebssyste- Nutzer angebracht oder in der Höhe flexibel montier- me für Türen, Rollläden, Fenster, Türkommuni- bar sein. kation,Beleuchtung etc. Badewannen müssen: • Sämtliche Maßnahmen des Förderbereichs 6 • eine Einstiegshöhe von maximal 0,50 m aufwei- finden Sie in der Anlage zum Merkblatt der KfW. sen. Alternativ können Badewannensysteme mit seitlichem Türeinstieg verwendet werden oder Badewannen sind so einzubauen, dass sie mit mobilen Liftsystemen unterfahrbar sind. • Bidets: keine gesonderte Anforderungen.
4/4 Zuschüsse der Pflegekasse – Sonstige Fördermöglichkeiten Wohnumfeld verbessernde Maßnahmen für barrierefreies Umbauen nach §40 Abs.4 SGB XI, S. 79 Krankenkassen Für wen? Für wen? • Pflegebedürftige ab Pflegegrad 1 • Anspruch haben alle Versicherten • Bei Pflegegrad 1 ist es abhängig von der Einstu- fung des medizinischen Dienstes und im Ermes- Was wird finanziert? sen der Pflegekasse • Hilfsmittel (Wannenlifter, Haltegriffe, Dusch- hocker/-sitz, Krankenstühle etc.) Beantragung Kostenvoranschlag • Für die Ausstattung gibt es Pauschalen, die Differenz zu anderen Ausführungen trägt der/die Finanzierung Versicherte selbst Zuschuss • Max. 4.000 € je Maßnahme • Leistungen gibt es nur auf Rezept oder Verord- nung eines Arztes • Leben mehrere Pflegebedürftige gemeinsam in einer Wohnung, z.B. Pflegewohngemeinschaf- ten, keine Ehepaare, sind bis zu 16.000 € • Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn pro Maßnahme möglich. erfolgen! • Ändert sich sich die Pflegesituation, handelt es sich um eine neue Maßnahme Weitere Fördermöglichkeiten Eigenanteil • Kommunen und weitere Regionale Förderungen • Ist Einkommens- und Maßnahmenabhängig Auskunft über örtliche Beratungsstellen Was wird gefördert? Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen • Sozialämter, Arbeitsämter, Berufsgenossenschaf- ten, weitere Möglichkeiten über die Länder • z.B. Türverbreiterung, Treppenlifte / Rampen, bodengleiche Duschen, rutschhemmender Bo- denbelag- insbesondere in der Dusche, An- passung der Höhe von Sanitärobjekten • Die Antragstellung muss vor Maßnahmenbeginn erfolgen! Weitere Informationen Bei Ihrer Krankenkasse und unter: www.nullbarriere.de/pflegekasseleistung.htm
5/5 Stand Januar 2021 Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Haftung. www.hewi-badplus.de In wenigen Schritten zum KfW Zuschuss 1. Planen Sie Ihre Maßnahmen 2. Wählen Sie die Förderung, die zu Ihrem Vorhaben passt 3. Beantragen Sie Ihren Investitionszuschuss 4. Starten Sie mit Ihrem Vorhaben 5. Erhalten Sie Ihren Zuschuss
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