Förderprogramme für Digitalisierung - Gegenüberstellung Bund - Land Berlin

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Förderprogramme für Digitalisierung - Gegenüberstellung Bund - Land Berlin
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
 Förderprogramm                  Digital jetzt! – Investitionsförderung für KMU – Bund          Digitalprämie Berlin
                                 Aktiv seit 07.09.2020 – 31.12.2023                             Aktiv seit 02.11.2020 bis 31.10.2021
                                 Vergabe im Losverfahren                                        Vergabe nach dem Windhundprinzip
 Zuwendungszweck                 Unterstützt KMU durch finanzielle Zuschüsse bei                Unterstützung des Digitalisierungsprozesses bei
                                 Investitionen in:                                              Soloselbständigen und KMU mit Sitz in Berlin.
                                     - digitale Technologien sowie
                                     - Qualifizierung von Mitarbeitern zu Digitalthemen
 Förderziele und Gegenstand      Anregung zu mehr Investitionen von KMU und Handwerk in         Gezielte Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen
                                 den Bereichen digitale Technologien und Knowhow.               sowie Soloselbständigen zur Steigerung der
                                     - Branchenübergreifende Förderung von                      Wettbewerbsfähigkeit Berliner Unternehmen und
                                          Digitalisierungsvorhaben in KMU und Handwerk.         Stärkung des Wirtschaftsstandortes Berlin
                                     - Verbesserung der Digitalisierung der
                                          Geschäftsprozesse im Unternehmen.                     Anregungen von Investitionen in
                                     - Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler                   - Digitale Technologien
                                          Geschäftsmodelle für Unternehmen.                        - Digitale Geschäftsprozesse
                                     - Stärkung der Wettbewerbs- und                               - IT-Sicherheit
                                          Innovationsfähigkeit der Unternehmen durch die
                                          Digitalisierung der Geschäftsprozesse und
                                          Geschäftsmodelle.
                                     - Befähigung der Mitarbeiter der Unternehmen,
                                          selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu
                                          erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die
                                          Digitalisierung der Geschäftsprozesse und
                                          Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen.
                                     - Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in
                                          Unternehmen.
                                     - Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in
                                          wirtschaftlich strukturschwachen Regionen.
 Wer und wieviel wird            Förderhöchstsummen (nicht rückzahlbarer Zuschuss),             Direktzuschüsse (nicht rückzahlbarer Zuschuss) für
 gefördert?                      auf Basis VZÄ                                                  konkrete Digitalisierungsmaßnahmen auf Basis VZÄ

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                         Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
                                 KMU mit 3 – 499 Beschäftigten aus allen Branchen         KMU und Soloselbständige bis 249 Mitarbeiter
                                 (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
                                                                                          Mindestfördersumme (Untergrenze) für das Vorhaben
                                                          ab 01.07.2021                   1.000 €
                                 Bis 50 Mitarbeiter:      bis zu 40%
                                 Bis 250 Mitarbeiter:     bis zu 35%                      maximale Fördersumme
                                 Bis 499 Mitarbeiter:     bis zu 30%                      (50 % der der zuwendungsfähigen Ausgaben)

                                 Boni:                                                    DIGITALPRÄMIE BASIC                            7.000 EUR
                                 Investitionen in strukturschwachen Regionen:                - Hauptberuflich Soloselbständige
                                  (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) + 10 %       - Kleine Unternehmen
                                 Investitionen im Bereich IT-Sicherheit:                         (bis zu 10 Mitarbeiter)             .
                                 inklusive Datenschutz                            + 5%
                                 Unternehmen in Wertschöpfungsketten bzw.                 DIGITALPRÄMIE PLUS                             17.000 EUR
                                  -netzwerken (arbeitsteilig, kooperierend,                  - Mittlere Unternehmen
                                  gleichzeitig in Digitalisierung investierend)   + 5%           (bis zu 249 Mitarbeiter)
                                 z.B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte

                                 Mindestfördersumme (Untergrenze) für das Vorhaben:       Realisierung: innerhalb 6 Monaten nach
                                    - 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei kumulativer         Zuwendungsbescheid
                                        Inanspruchnahme der Module 1 und 2.               Auszahlung: nach Vorlage des Zahlungsbeleges (keine
                                    - 3.000 EUR Für das Modul 2                           Barzahlung!, Bankkonto in Deutschland))

                                 maximale Fördersumme
                                    - für Einzelunternehmen             50 000 EUR
                                    - Investitionen von Unternehmen
                                       in Wertschöpfungsketten und -netzwerken
                                       pro Antragsteller               100.000 EUR

                                 Realisierung: innerhalb 12 Monate nach Bewilligung
                                 Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung des
                                 Verwendungsnachweises

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                  Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
 Was kann gefördert werden?      Modul 1: Digitale Technologien (Hard- und Software), z.B.      -   Externe Sachausgaben für Lieferungen und
                                   - Datengetriebene Geschäftsmodelle                               Leistungen (Ausschluss Ausgaben unter
                                   - Künstliche Intelligenz (KI)                                    verbundenen Unternehmen und anderweitig
                                   - Cloud-Anwendungen                                              geförderte Maßnahmen)
                                   - Big Data                                                   -   Maßnahmen oder Maßnahmepaket aus max. 10
                                   - Sensorik                                                       Einzelmaßnahmen
                                   - 3D-Druck                                                           o Digitale Arbeits-Produktions- und
                                   - IT-Sicherheit und Datenschutz                                           Managementprozesse
                                                                                                        o Einführung oder Verbesserung der IT-
                                 Modul 2: Qualifizierung Mitarbeiter,                                        Sicherheit
                                 Personalentwicklungsmaßnahmen                                          o Digitale Beratung und Qualifizierung
                                     - Weiterbildung im Umgang mit digitalen                        Darunter
                                        Technologien                                            -   erstmalige Anschaffung fortgeschrittener IT- Hard-
                                     - Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie          und Software zur digitalen Transformation von
                                        im Unternehmen                                              Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen
                                     - IT-Sicherheit und Datenschutz                            -   Anschaffung von IT- Hard – und Software zur
                                     - Digitales und agiles Arbeiten                                Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit
                                     - Digitale Basiskompetenzen                                -   Digitalisierungsbezogene Beratungs- und
                                      Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder              Qualifizierungsmaßnahmen, die zu o.g.
                                        Akkreditierung nach AZAV18                                  Transformation beitragen (Zertifizierung des
                                                                                                    Anbieters nach ISO 9001 oder Akkreditierung nach
                                 ACHTUNG, NICHT FÖRDERFÄHIG                                         AZAV18 oder Autorisierung nach „go-digital“,
                                 „Standard-Hardware bzw. Software, die nicht direkt im Bezug        Tagessatz max. 1.000 €)
                                 zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen“,
                                 wie                                                         ACHTUNG, NICHT FÖRDERFÄHIG
                                     - Ersatz- oder Routineinvestitionen                        - Allgemeine Standard-Hardware bzw. -Software,
                                     - Updates von Software                                        die nicht direkt im Bezug zum
                                     - Erstmalige IT-Ausstattung                                   Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen
                                     - Personal- und Verwaltungsausgaben des                       stehen und nur Basisfunktionen erfüllen.
                                        Unternehmens selbst
                                     - Beratungsleistungen (z.B. für die Erstellung des
                                        Digitalisierungsplans)

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                     Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
                                 ABER Investitionen in Hard- und Software sind förderfähig,
                                 wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum
                                 Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht,
                                 d.h. der Einsatz der Hard- und Software muss mit neuen
                                 Funktionen bzw. Verbesserungen in Hinsicht auf die
                                 bestehende Ausgangssituationen der Digitalisierung stehen.

 Voraussetzungen/Vorarbeiten     Digitalisierungsplan:                                          Gründungsdatum vor dem 01.01.2020
                                 Beschreibung des Digitalisierungsvorhabens
                                 (Modus 1 bzw. 1/2)                                             Zweckbindung, Einsatz und Verbleib der geförderten
                                          1.1 Ausgangssituation: Stand der Digitalisierung im   Güter für mind. 2 Jahre in der geförderten Betriebsstätte
                                                 Betrieb als Selbsteinschätzung(Fließtext)      (gilt nicht für Miet- oder Leasinggüter)
                                          1.2 Erläuterung des Vorgehens (Fließtext)             Erforderliche Unterlagen:
                                          1.3 Geplante Maßnahmen (Fließtext)                         - HR-Auszug, Gewerbeanmeldung
                                          1.4.1. Vorbereitung einer Prozessdigitalisierung           - Ausweis (Soloselbständige)
                                          1.4.2. Implementierung von Hard- und Software              - Eintrag in die Transparenzdatenbank (Nachweis)
                                                 (Fließtext)                                         - Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung oder
                                          1.5. Angestrebter Ziel-Zustand                                  Steuerbescheid für 2019
                                 Beschreibung der Qualifizierungsmaßnahmen (Modul 2)                 - Kurze inhaltliche Projekt- oder Maßnahmen-
                                          2.1. Qualifizierung von Externen                                Beschreibung
                                          2.2. Qualifizierung Internen                               - Nach Einzelpositionen ausgegliederter
                                                                                                          Finanzierungsplan
                                 Kostenplan
                                 Zeitplan
                                 Notwendige Unterlagen zur Antragsstellung

 Antragsverfahren                Projekträger: DLR                                              Träger: SenWeb, Ausreichung über IBB (IBT)
                                 Antragstellung ist ausschließlich online über das Online-      Antragstellung ist ausschließlich online über das Online-
                                 Formular möglich https://www.bmwi.de/digital-jetzt             Formular möglich: www.digitalpraemie-berlin.de

                                                                                                Informationen:
                                                                                                https://www.ibb-business-team.de/digitalpraemie-berlin/

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                         Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
                                                                                             Kontakt: 030 / 2125-2333 (Mo-Fr: 8:00 - 16:00 Uhr)
                                                                                             E-Mail: digitalpraemie@ibb-business-team.de

                                                                                             Phase 1 – Antrag online
                                                                                                - Antragstellung im Windhundverfahren
                                                                                                - De-Minimis-Erklärung

                                                                                             Phase 2 – Antragsprüfung
                                                                                                - Feststellung der Antragsberechtigung
                                                                                                - Feststellung der Förderfähigkeit anhand
                                                                                                    Vorhabenbeschreibung und Finanzierungsplan

                                                                                             Phase 3 – Bewilligung
                                                                                                - Elektronischer Zuwendungsbescheid
                                 Die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar             (Maßnahmestart!)
                                 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost
                                 (Näheres unter „Besonderheiten“)                            Phase 4 – erste Auszahlung
                                                                                                - 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit
                                 Phase 1 - Antragstellung online                                    Zuwendungsbescheid (1. Hälfte der Förderung)
                                    - Digitalisierungsplan                                      - Verwendungsnachweis (Sachbericht,
                                    - KMU-Erklärung                                                 zahlenmäßiger Nachweis) 1 Monat nach
                                    - De-Minimis-Erklärung                                          Beendigung (Ende 7. Monat nach
                                    - Beispielangebote für die Investitionen (Modul 1 / 2)          Zuwendungsbescheid)
                                 Phase 2 - Prüfung und Bewilligung beim Zuwendungsgeber      Phase 5 – zweite Auszahlung
                                 (PT-DLR), Arbeiten dürfen erst NACH Erteilung                  - Nach Abschluss der Prüfung des
                                 des Bescheides beginnen!!                                          Verwendungsnachweises (2. Hälfte der
                                 Förderbescheid durch Zuwendungsgeber                               Förderung)
                                     - förderfähige Investitionen                               - Nach Umsetzung des Vorhabens gemäß Antrag
                                     - Fördersumme
                                     - Förderzeitraum
                                     - Rechte und Pflichten, Rechtsbehelfsbelehrungen

                                 Phase 3 - Umsetzung beim KMU (Beschaffung)

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                     Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
                                 konkrete Angebote einholen (Marktüberblick verschaffen)
                                 ggf. Absprachen mit Lieferanten/Hersteller,
                                 Auftragserteilung, Herstellerschulungen
                                 Umsetzung/Einführung: Installation und Inbetriebnahme,
                                 Nachbesserungen oder Abnahme, Rechnungslegung,
                                 Bezahlung

                                 Phase 4 – Verwendungsnachweis
                                    - Sachbericht (Ziele, Tätigkeiten mit Ausschreibungen,
                                        Qualifizierungen, zeitl. Ablauf)
                                    - Nachweis der für die Umsetzung der Maßnahme in
                                        Rechnung gestellten Kosten und deren vollständige
                                        Bezahlung beim Leistungserbringer
                                    - nachhaltige Nutzung der Investitionen im Sinne der
                                        Förderung

                                 Phase 5 - Prüfung des Verwendungsnachweises durch PT
                                     - Zuwendungsgeber erstellt einen Prüfbericht
                                     - Auszahlung der Förderung
                                     - Aufbewahrung aller Förderunterlagen 10 Jahre im
                                          Original bei Begünstigten
                                     - Zweckbindung der Investitionen (Erklärung)
 Besonderheiten                  Keine Förderung von Beratung                                      Erfolgs- und Wirkungskontrolle durch die DAB
                                 Dafür ist als Ergänzung das Programm „go-digital“ mit den         (Digitalagentur Berlin)
                                 drei Modulen "IT-Sicherheit", "Digitale Markterschließung"
                                 und "Digitalisierte Geschäftsprozesse" nutzbar. Es richtet sich   Windhund-Verfahren
                                 gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der
                                 gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Gefördert            Die "Digitalisierungsprämie Berlin" wird nur einmal je
                                 werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten                  Unternehmen gewährt.
                                 Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen
                                 Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf              Für vertiefende Beratung kann das Programm
                                 einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der               Potenzialberatung des Berliner Senats genutzt werden.

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                            Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
                                 Förderumfang beträgt max. 30 Tage im Zeitraum von einem      Wichtig: Bestätigung der Einhaltung des Mindestlohnes
                                 1/2 Jahr.                                                    des Landes Berlin (aktuell: 12,50 Euro pro Stunde)
                                 Alternativ kann das Programm Potenzialberatung des           für alle Mitarbeiter*innen.
                                 Berliner Senats genutzt werden.
                                                                                              „Wir zahlen allen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und
                                 Das Antragsportal wird temporär geöffnet, je nach Andrang    Arbeitnehmern im Sinne von § 3 Mindestlohngesetz für
                                 und Verfügbarkeit der Mittel. Das Förderprogramm Digital     das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) vom
                                 Jetzt! läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das         18.12.2013 (GVBl. S. 922) – ungeachtet des Umstandes, ob
                                 Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung. Großer            sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind
                                 Andrang!!                                                    oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltenden
                                                                                              Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindest-
                                 Anmeldung zur Teilnahme am Losverfahren zur
                                                                                              lohngesetzes. Höhere Mindestlohnvorgaben gemäß einem
                                 Förderung in "Digital Jetzt"
                                                                                              für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, dem
                                       Registrierung ist permanent möglich.                  Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einer anderen
                                       Bis zum 14. eines Monats, 16.00 Uhr anmelden, um      gesetzlichen Bestimmung werden eingehalten.“
                                        an der monatlichen Auslosung teilzunehmen
                                        (monatlich wiederholen!)                              Aktuelle Fassung unter:
                                       ausgeloste Antragstellerinnen und Antragsteller       https://gesetze.berlin.de/perma?j=MindLohnG_BE_!_9
                                        werden per E-Mail am 15. eines Monats informiert:     Ohne Bestätigung  Ablehnungsbescheid
                                        Aufforderung zur Abgabe eines Antrags innerhalb von
                                        4 Wochen.
                                       Wenn nicht ausgewählt, erfolgt keine
                                        Benachrichtigung. Wichtig: Um am Losverfahren
                                        im darauffolgenden Monat teilzunehmen, ist eine
                                        erneute aktive Bestätigung zur Teilnahme am
                                        Losverfahren notwendig

                                 Die Antragstellung muss gut vorbereitet sein
                                 (Unterstützung durch BIT: Digi-Check, Handwerkerhaus,
                                 Digitalisierungsplan)

                                 Digital Jetzt! kann mehrfach beantragt werden. Eine
                                 erneute Antragstellung ist nach Beendigung des laufenden
                                 Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des
                                 Verwendungsnachweises möglich. Die Prüfung des

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                      Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin
                                 Verwendungsnachweises ist abgeschlossen, wenn die
                                 Prüfmitteilung versendet wurde.
 Zusammenfassung/                Die Förderung von Digitalisierungsvorhaben unter            Die Förderung von Digitalisierungsvorhaben unter
 Einschätzung                    Anwendung von Digital Jetzt! eignet sich für Unternehmen,   Anwendung der Berliner Digitalprämie eignet sich für
                                 die                                                         Unternehmen und Soloselbständige, die
                                     - Größere, komplexe Digitalisierungsvorhaben mit            - Kleinere, zielgerichtete und schnell umsetzbare
                                     - umfangreichen Veränderungen in                                Digitalisierungsvorhaben zur
                                         Geschäftsprozessen oder                                 - Digitalen Transformation des Geschäfts
                                     - neue Geschäftsmodelle mit Unterstützung durch             - mit Veränderungen in Geschäftsprozessen oder
                                         digitale Technologien umsetzen                          - neue Geschäftsmodelle mit Unterstützung durch
                                     - Eigenleistung von 50 %, also mind. 17.000 €                   digitale Technologien umsetzen
                                         stemmen können                                          - schnell beginnen möchten
                                     - Personelle Ressourcen für das Antragsverfahren            - Beratung und Umsetzung als Gesamtprojekt
                                         bereitstellen können                                        umsetzen

28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit                                                     Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
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