Förderprogramme für Digitalisierung - Gegenüberstellung Bund - Land Berlin
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Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin Förderprogramm Digital jetzt! – Investitionsförderung für KMU – Bund Digitalprämie Berlin Aktiv seit 07.09.2020 – 31.12.2023 Aktiv seit 02.11.2020 bis 31.10.2021 Vergabe im Losverfahren Vergabe nach dem Windhundprinzip Zuwendungszweck Unterstützt KMU durch finanzielle Zuschüsse bei Unterstützung des Digitalisierungsprozesses bei Investitionen in: Soloselbständigen und KMU mit Sitz in Berlin. - digitale Technologien sowie - Qualifizierung von Mitarbeitern zu Digitalthemen Förderziele und Gegenstand Anregung zu mehr Investitionen von KMU und Handwerk in Gezielte Förderung von Klein- und Kleinstunternehmen den Bereichen digitale Technologien und Knowhow. sowie Soloselbständigen zur Steigerung der - Branchenübergreifende Förderung von Wettbewerbsfähigkeit Berliner Unternehmen und Digitalisierungsvorhaben in KMU und Handwerk. Stärkung des Wirtschaftsstandortes Berlin - Verbesserung der Digitalisierung der Geschäftsprozesse im Unternehmen. Anregungen von Investitionen in - Verbesserte Nutzung der Chancen digitaler - Digitale Technologien Geschäftsmodelle für Unternehmen. - Digitale Geschäftsprozesse - Stärkung der Wettbewerbs- und - IT-Sicherheit Innovationsfähigkeit der Unternehmen durch die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle. - Befähigung der Mitarbeiter der Unternehmen, selbstständig die Chancen der Digitalisierung zu erkennen, zu bewerten und neue Investitionen in die Digitalisierung der Geschäftsprozesse und Geschäftsmodelle im Unternehmen anzustoßen. - Beitrag zur Erhöhung der IT-Sicherheit in Unternehmen. - Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in wirtschaftlich strukturschwachen Regionen. Wer und wieviel wird Förderhöchstsummen (nicht rückzahlbarer Zuschuss), Direktzuschüsse (nicht rückzahlbarer Zuschuss) für gefördert? auf Basis VZÄ konkrete Digitalisierungsmaßnahmen auf Basis VZÄ 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin KMU mit 3 – 499 Beschäftigten aus allen Branchen KMU und Soloselbständige bis 249 Mitarbeiter (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) Mindestfördersumme (Untergrenze) für das Vorhaben ab 01.07.2021 1.000 € Bis 50 Mitarbeiter: bis zu 40% Bis 250 Mitarbeiter: bis zu 35% maximale Fördersumme Bis 499 Mitarbeiter: bis zu 30% (50 % der der zuwendungsfähigen Ausgaben) Boni: DIGITALPRÄMIE BASIC 7.000 EUR Investitionen in strukturschwachen Regionen: - Hauptberuflich Soloselbständige (Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern) + 10 % - Kleine Unternehmen Investitionen im Bereich IT-Sicherheit: (bis zu 10 Mitarbeiter) . inklusive Datenschutz + 5% Unternehmen in Wertschöpfungsketten bzw. DIGITALPRÄMIE PLUS 17.000 EUR -netzwerken (arbeitsteilig, kooperierend, - Mittlere Unternehmen gleichzeitig in Digitalisierung investierend) + 5% (bis zu 249 Mitarbeiter) z.B. in unternehmensübergreifende IT-Geschäftskonzepte Mindestfördersumme (Untergrenze) für das Vorhaben: Realisierung: innerhalb 6 Monaten nach - 17.000 EUR im Modul 1 sowie bei kumulativer Zuwendungsbescheid Inanspruchnahme der Module 1 und 2. Auszahlung: nach Vorlage des Zahlungsbeleges (keine - 3.000 EUR Für das Modul 2 Barzahlung!, Bankkonto in Deutschland)) maximale Fördersumme - für Einzelunternehmen 50 000 EUR - Investitionen von Unternehmen in Wertschöpfungsketten und -netzwerken pro Antragsteller 100.000 EUR Realisierung: innerhalb 12 Monate nach Bewilligung Auszahlung nach erfolgreicher Prüfung des Verwendungsnachweises 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin Was kann gefördert werden? Modul 1: Digitale Technologien (Hard- und Software), z.B. - Externe Sachausgaben für Lieferungen und - Datengetriebene Geschäftsmodelle Leistungen (Ausschluss Ausgaben unter - Künstliche Intelligenz (KI) verbundenen Unternehmen und anderweitig - Cloud-Anwendungen geförderte Maßnahmen) - Big Data - Maßnahmen oder Maßnahmepaket aus max. 10 - Sensorik Einzelmaßnahmen - 3D-Druck o Digitale Arbeits-Produktions- und - IT-Sicherheit und Datenschutz Managementprozesse o Einführung oder Verbesserung der IT- Modul 2: Qualifizierung Mitarbeiter, Sicherheit Personalentwicklungsmaßnahmen o Digitale Beratung und Qualifizierung - Weiterbildung im Umgang mit digitalen Darunter Technologien - erstmalige Anschaffung fortgeschrittener IT- Hard- - Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie und Software zur digitalen Transformation von im Unternehmen Arbeits-, Produktions- und Managementprozessen - IT-Sicherheit und Datenschutz - Anschaffung von IT- Hard – und Software zur - Digitales und agiles Arbeiten Verbesserung der betrieblichen IT-Sicherheit - Digitale Basiskompetenzen - Digitalisierungsbezogene Beratungs- und Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder Qualifizierungsmaßnahmen, die zu o.g. Akkreditierung nach AZAV18 Transformation beitragen (Zertifizierung des Anbieters nach ISO 9001 oder Akkreditierung nach ACHTUNG, NICHT FÖRDERFÄHIG AZAV18 oder Autorisierung nach „go-digital“, „Standard-Hardware bzw. Software, die nicht direkt im Bezug Tagessatz max. 1.000 €) zum Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen stehen“, wie ACHTUNG, NICHT FÖRDERFÄHIG - Ersatz- oder Routineinvestitionen - Allgemeine Standard-Hardware bzw. -Software, - Updates von Software die nicht direkt im Bezug zum - Erstmalige IT-Ausstattung Digitalisierungsvorhaben oder den Förderzielen - Personal- und Verwaltungsausgaben des stehen und nur Basisfunktionen erfüllen. Unternehmens selbst - Beratungsleistungen (z.B. für die Erstellung des Digitalisierungsplans) 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin ABER Investitionen in Hard- und Software sind förderfähig, wenn ein direkter inhaltlicher Bezug zum Digitalisierungsvorhaben und/oder den Förderzielen besteht, d.h. der Einsatz der Hard- und Software muss mit neuen Funktionen bzw. Verbesserungen in Hinsicht auf die bestehende Ausgangssituationen der Digitalisierung stehen. Voraussetzungen/Vorarbeiten Digitalisierungsplan: Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 Beschreibung des Digitalisierungsvorhabens (Modus 1 bzw. 1/2) Zweckbindung, Einsatz und Verbleib der geförderten 1.1 Ausgangssituation: Stand der Digitalisierung im Güter für mind. 2 Jahre in der geförderten Betriebsstätte Betrieb als Selbsteinschätzung(Fließtext) (gilt nicht für Miet- oder Leasinggüter) 1.2 Erläuterung des Vorgehens (Fließtext) Erforderliche Unterlagen: 1.3 Geplante Maßnahmen (Fließtext) - HR-Auszug, Gewerbeanmeldung 1.4.1. Vorbereitung einer Prozessdigitalisierung - Ausweis (Soloselbständige) 1.4.2. Implementierung von Hard- und Software - Eintrag in die Transparenzdatenbank (Nachweis) (Fließtext) - Bilanz oder Einnahmeüberschussrechnung oder 1.5. Angestrebter Ziel-Zustand Steuerbescheid für 2019 Beschreibung der Qualifizierungsmaßnahmen (Modul 2) - Kurze inhaltliche Projekt- oder Maßnahmen- 2.1. Qualifizierung von Externen Beschreibung 2.2. Qualifizierung Internen - Nach Einzelpositionen ausgegliederter Finanzierungsplan Kostenplan Zeitplan Notwendige Unterlagen zur Antragsstellung Antragsverfahren Projekträger: DLR Träger: SenWeb, Ausreichung über IBB (IBT) Antragstellung ist ausschließlich online über das Online- Antragstellung ist ausschließlich online über das Online- Formular möglich https://www.bmwi.de/digital-jetzt Formular möglich: www.digitalpraemie-berlin.de Informationen: https://www.ibb-business-team.de/digitalpraemie-berlin/ 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin Kontakt: 030 / 2125-2333 (Mo-Fr: 8:00 - 16:00 Uhr) E-Mail: digitalpraemie@ibb-business-team.de Phase 1 – Antrag online - Antragstellung im Windhundverfahren - De-Minimis-Erklärung Phase 2 – Antragsprüfung - Feststellung der Antragsberechtigung - Feststellung der Förderfähigkeit anhand Vorhabenbeschreibung und Finanzierungsplan Phase 3 – Bewilligung - Elektronischer Zuwendungsbescheid Die monatlich verfügbaren Kontingente werden ab Januar (Maßnahmestart!) 2021 auf Basis eines Zufallsverfahrens verlost (Näheres unter „Besonderheiten“) Phase 4 – erste Auszahlung - 25% der zuwendungsfähigen Ausgaben mit Phase 1 - Antragstellung online Zuwendungsbescheid (1. Hälfte der Förderung) - Digitalisierungsplan - Verwendungsnachweis (Sachbericht, - KMU-Erklärung zahlenmäßiger Nachweis) 1 Monat nach - De-Minimis-Erklärung Beendigung (Ende 7. Monat nach - Beispielangebote für die Investitionen (Modul 1 / 2) Zuwendungsbescheid) Phase 2 - Prüfung und Bewilligung beim Zuwendungsgeber Phase 5 – zweite Auszahlung (PT-DLR), Arbeiten dürfen erst NACH Erteilung - Nach Abschluss der Prüfung des des Bescheides beginnen!! Verwendungsnachweises (2. Hälfte der Förderbescheid durch Zuwendungsgeber Förderung) - förderfähige Investitionen - Nach Umsetzung des Vorhabens gemäß Antrag - Fördersumme - Förderzeitraum - Rechte und Pflichten, Rechtsbehelfsbelehrungen Phase 3 - Umsetzung beim KMU (Beschaffung) 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin konkrete Angebote einholen (Marktüberblick verschaffen) ggf. Absprachen mit Lieferanten/Hersteller, Auftragserteilung, Herstellerschulungen Umsetzung/Einführung: Installation und Inbetriebnahme, Nachbesserungen oder Abnahme, Rechnungslegung, Bezahlung Phase 4 – Verwendungsnachweis - Sachbericht (Ziele, Tätigkeiten mit Ausschreibungen, Qualifizierungen, zeitl. Ablauf) - Nachweis der für die Umsetzung der Maßnahme in Rechnung gestellten Kosten und deren vollständige Bezahlung beim Leistungserbringer - nachhaltige Nutzung der Investitionen im Sinne der Förderung Phase 5 - Prüfung des Verwendungsnachweises durch PT - Zuwendungsgeber erstellt einen Prüfbericht - Auszahlung der Förderung - Aufbewahrung aller Förderunterlagen 10 Jahre im Original bei Begünstigten - Zweckbindung der Investitionen (Erklärung) Besonderheiten Keine Förderung von Beratung Erfolgs- und Wirkungskontrolle durch die DAB Dafür ist als Ergänzung das Programm „go-digital“ mit den (Digitalagentur Berlin) drei Modulen "IT-Sicherheit", "Digitale Markterschließung" und "Digitalisierte Geschäftsprozesse" nutzbar. Es richtet sich Windhund-Verfahren gezielt an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und an das Handwerk. Gefördert Die "Digitalisierungsprämie Berlin" wird nur einmal je werden Beratungsleistungen in einem ausgewählten Unternehmen gewährt. Hauptmodul mit gegebenenfalls erforderlichen Nebenmodulen mit einem Fördersatz von 50 Prozent auf Für vertiefende Beratung kann das Programm einen maximalen Beratertagesatz von 1.100 Euro. Der Potenzialberatung des Berliner Senats genutzt werden. 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin Förderumfang beträgt max. 30 Tage im Zeitraum von einem Wichtig: Bestätigung der Einhaltung des Mindestlohnes 1/2 Jahr. des Landes Berlin (aktuell: 12,50 Euro pro Stunde) Alternativ kann das Programm Potenzialberatung des für alle Mitarbeiter*innen. Berliner Senats genutzt werden. „Wir zahlen allen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Das Antragsportal wird temporär geöffnet, je nach Andrang Arbeitnehmern im Sinne von § 3 Mindestlohngesetz für und Verfügbarkeit der Mittel. Das Förderprogramm Digital das Land Berlin (Landesmindestlohngesetz) vom Jetzt! läuft bis Ende 2023. Insgesamt stehen für das 18.12.2013 (GVBl. S. 922) – ungeachtet des Umstandes, ob Programm 203 Millionen Euro zur Verfügung. Großer sie in dem zur Förderung beantragten Projekt tätig sind Andrang!! oder nicht – mindestens den jeweils aktuell geltenden Mindestlohn nach Maßgabe des § 9 Landesmindest- Anmeldung zur Teilnahme am Losverfahren zur lohngesetzes. Höhere Mindestlohnvorgaben gemäß einem Förderung in "Digital Jetzt" für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Registrierung ist permanent möglich. Mindestlohngesetz (MiLoG) oder einer anderen Bis zum 14. eines Monats, 16.00 Uhr anmelden, um gesetzlichen Bestimmung werden eingehalten.“ an der monatlichen Auslosung teilzunehmen (monatlich wiederholen!) Aktuelle Fassung unter: ausgeloste Antragstellerinnen und Antragsteller https://gesetze.berlin.de/perma?j=MindLohnG_BE_!_9 werden per E-Mail am 15. eines Monats informiert: Ohne Bestätigung Ablehnungsbescheid Aufforderung zur Abgabe eines Antrags innerhalb von 4 Wochen. Wenn nicht ausgewählt, erfolgt keine Benachrichtigung. Wichtig: Um am Losverfahren im darauffolgenden Monat teilzunehmen, ist eine erneute aktive Bestätigung zur Teilnahme am Losverfahren notwendig Die Antragstellung muss gut vorbereitet sein (Unterstützung durch BIT: Digi-Check, Handwerkerhaus, Digitalisierungsplan) Digital Jetzt! kann mehrfach beantragt werden. Eine erneute Antragstellung ist nach Beendigung des laufenden Projektes einschließlich der abschließenden Prüfung des Verwendungsnachweises möglich. Die Prüfung des 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
Förderprogramme für Digitalisierung – Gegenüberstellung Bund – Land Berlin Verwendungsnachweises ist abgeschlossen, wenn die Prüfmitteilung versendet wurde. Zusammenfassung/ Die Förderung von Digitalisierungsvorhaben unter Die Förderung von Digitalisierungsvorhaben unter Einschätzung Anwendung von Digital Jetzt! eignet sich für Unternehmen, Anwendung der Berliner Digitalprämie eignet sich für die Unternehmen und Soloselbständige, die - Größere, komplexe Digitalisierungsvorhaben mit - Kleinere, zielgerichtete und schnell umsetzbare - umfangreichen Veränderungen in Digitalisierungsvorhaben zur Geschäftsprozessen oder - Digitalen Transformation des Geschäfts - neue Geschäftsmodelle mit Unterstützung durch - mit Veränderungen in Geschäftsprozessen oder digitale Technologien umsetzen - neue Geschäftsmodelle mit Unterstützung durch - Eigenleistung von 50 %, also mind. 17.000 € digitale Technologien umsetzen stemmen können - schnell beginnen möchten - Personelle Ressourcen für das Antragsverfahren - Beratung und Umsetzung als Gesamtprojekt bereitstellen können umsetzen 28.07.2021, BIT, Handwerkskammer Berlin, www.hwk-berlin.de/bit Kerstin Wiktor/Dr. Jost-Peter Kania
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