Förderrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Förderung des Erwerbs von (E-)Lastenrädern (Frankfurter Lastenräder) - Zu Radfahren ...
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Förderrichtlinie der Stadt Frankfurt am Main zur Förderung des Erwerbs von (E-)Lastenrädern (Frankfurter Lastenräder) Die Stadt Frankfurt behält sich vor, zur Abwicklung des Förderprogramms einen Projektträger einzusetzen. / Die Gesell- schaft für integriertes Verkehrs- und Mobilitätsmanagement Region Frankfurt RheinMain (ivm GmbH) wurde von der Stadt Frankfurt am Main mit der Abwicklung der Förderrichtlinie „Frankfurter Lastenräder“ mit Beschluss der Stadtver- ordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 7329 beauftragt. Seite 1 von 5
1. Ziel der Zuwendung b) Lastenräder mit Elektroantrieb, Mit diesem Förderprogramm gewährt die Stadt Frank- deren Elektromotor nur hinzuschaltet, wenn in die Pe- furt am Main einen bei zweckentsprechender Verwen- dale getreten wird (bis unter 25 km/h). Das Lastenrad dung nicht rückzahlbaren Zuschuss für den Erwerb muss eine Lastenzuladung von mindestens 40 kg und eines Lastenrades. bis unter 150 kg (zzgl. Fahrer/in-Gewicht) ermög- lichen und einen verlängerten Radstand von mindes- Die Stadt Frankfurt am Main unterstützt eine nachhal- tens 1,30 m aufweisen. Die Nenndauerleistung des tige und umweltfreundliche Nutzung von alternativen Hilfsantriebs darf 250 Watt nicht übersteigen. Verkehrsmitteln, insbesondere die Förderung von Rad- verkehr, und schafft mit dem vorliegenden Förder- Als Radstand bezeichnet man den Abstand zwischen programm einen Anreiz für die Beschaffung von (E-) der Mitte des vorderen und des hinteren Rades. Lastenrädern. Damit sollen vor allem folgende Aspekte zur Verbesserung der Lebensqualität der Frankfurter Nicht zuwendungsfähig sind: Bürgerinnen und Bürger und der allgemeinen Aufent- haltsqualität im öffentlichen Raum beitragen: - gebrauchte (E-) Lastenräder, - nachträglich vorgenommene Umbauten an her- - Senkung der lokalen NOX-Emission im Sinne des kömmlichen Fahrrädern, Luftreinhalteplans Hessen - Lastenanhänger jeglicher Art, - Senkung der lokalen CO2-Emission - Anhänger, die vornehmlich für den Personentrans- - Entlastung der Straßen durch eine Reduzierung des port gebaut sind, (ruhenden) motorisierten Individualverkehrs sowie - herkömmliche Fahrräder und Fahrradzubehör, - Erhöhung des Radverkehrsanteils am Modal Split. - Schwerlasten-Fahrräder, die im Rahmen der Klein- serien-Richtlinie des Bundes4 förderfähig sind, Das Förderprogramm wurde im Rahmen des Master- - E-Bikes, die auf Knopfdruck ohne Pedalunterstüt- plans 100% Klimaschutz1, des Forderungskatalogs zung fahren und bereits ab 6 km/h zulassungs- des Radentscheides2 und des Konzeptes der „Fahr- pflichtig sind. radstadt Frankfurt am Main“ vom 18.06.20193 auf den Weg gebracht. Die vorliegende Richtlinie regelt die 3. Antragsberechtigte Bedingungen, unter denen ab dem 15.04.2021 eine Förderung für (E-) Lastenräder in Frankfurt am Main Antragsberechtigt sind beantragt werden kann. - Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Frankfurt am Die Förderung richtet sich nach den haushaltsrecht- Main. lichen Bestimmungen der Stadt Frankfurt am Main, - juristische Personen des privaten und des öf- insbesondere den allgemeinen Bewirtschaftungs- fentlichen Rechts mit Sitz oder Niederlassung in vorschriften und den allgemeinen Richtlinien für die Frankfurt am Main. Gewährung städtischer Zuwendungen. Nicht antragsberechtigt sind 2. Zuwendungsfähige Maßnahmen - Unternehmen, die in den letzten drei Steuerjahren Gefördert wird der Kauf eines neuen zwei- oder drei- (im aktuellen sowie den beiden vorherigen Jahren) rädrigen Lastenrades. Konkret wird der Erwerb zweier bereits De-minimis-Beihilfen in einem Umfang von Formen von Lastenrädern gefördert: 200.000 € (im Falle von Unternehmen des Stra- ßentransportsektors 100.000 €) erhalten haben. a) Lastenräder ohne Elektroantrieb, - Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. Euro. die durch Muskelkraft fortbewegt werden, mindestens - Unternehmen, eingetragene Vereine, eingetragene eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrer/in-Ge- Genossenschaften und sonstige juristische Perso- wicht) ermöglichen und einen verlängerten Radstand nen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren von mindestens 1,30 m aufweisen. beantragt und/oder eröffnet worden ist. 1 Der Masterplan 100% Klimaschutz kann unter https://www.masterplan100.de/fileadmin/user_upload/content/pdf/generalkonzept/Master- plan_Klimaschutz_Generalkonzept_Langfassung.pdf eingesehen werden. 2 Die Forderungen können unter https://www.radentscheid-frankfurt.de/forderungen/ eingesehen werden. 3 Der entsprechende Beschluss kann unter https://www.stvv.frankfurt.de/download/NR_895_2019.pdf eingesehen werden. 4 Kleinserien-Klimaschutzprodukte, Modul 5: Schwerlastenfahrräder https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kleinserien_Klimaschutz- produkte/Schwerlastenfahrraeder/schwerlastenfahrraeder_node.html Seite 2 von 5
- Privatpersonen und freiberuflich Tätige, über deren von ihnen genutzt werden. Bei einem Weiter- Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt und/ verkauf oder einer dauerhaften Vermietung vor oder eröffnet worden ist. Ablauf der Zweckbindungsfrist ist der Zuschuss - Antragsteller/innen (bei juristischen Personen anteilig zurückzuzahlen. Die Bewilligungsbehör- deren Inhaber/in), die eine Vermögensauskunft de kann Ausnahmen von der Zweckbindungs- gemäß § 802c der Zivilprozessordnung oder § 284 frist und der erneuten Antragstellung gemäß Abgabeordnung abgegeben haben oder zu deren Abschnitt 2 dieser Richtlinie zulassen, wenn das Abgabe verpflichtet sind. geförderte Fahrzeug durch Unfall o.ä. unver- schuldet unbrauchbar geworden ist. 4. Art und Höhe der Zuwendung 5.4. D. Zuwendungsempfangende verpflichten sich, Die Zuwendung wird in Form einer Anteilsfinanzie- den mit dem Zuwendungsbescheid mitgeschick- rung als einmalige und bei zweckentsprechender ten Aufkleber „Lastenrad-FFM“ gut sichtbar auf Verwendung nicht rückzahlbare Zuwendung für den dem geförderten Fahrzeug anzubringen. Die Kauf eines (E-) Lastenrades gemäß Abschnitt 2 dieser Stadt Frankfurt am Main will so viele Menschen Richtlinie gewährt. wie möglich für alternative Mobilitätsformen be- geistern und den Umstieg auf umweltfreundliche Die Zuwendung beträgt Verkehrsmittel erleichtern. Damit möglichst viele Menschen von dem Förderprogramm „Frank- a) 500 € bei Lastenrädern ohne Elektroantrieb. furter Lastenräder“ erfahren, soll das Aktionslogo des Radfahrbüros als Werbemaßnahme gut b) 1.000 € bei Lastenrädern mit Elektroantrieb. sichtbar an den erworbenen (E-) Lastenrädern angebracht werden. Es dürfen dabei gleich- Die Zahl der Zuwendungsanträge pro Zuwendungs- zeitig keine den gesetzlichen Werbeverboten empfangenden und Kalenderjahr wird für die ge- und Werbebeschränkungen widersprechende nannten Zuwendungsgegenstände auf maximal einen – insbesondere rassistische, herabwürdigende, Antrag pro Haushalt bzw. Sitz/ Niederlassung der diskriminierende, sexistische Inhalte oder dgl. – juristischen Person beschränkt. Wird eine Zuwen- angebracht werden. dung gewährt, ist eine erneute Antragstellung und Förderung erst nach Ablauf von sieben Jahren nach 5.5. D. Zuwendungsempfangende verpflichten sich, Bestandskraft des Zuwendungsbescheids möglich. nach erfolgreicher Auszahlung der Zuwendungs- summe an einer Evaluierung des Projektes 5. Zuwendungsvoraussetzungen teilzunehmen. Die Stadt Frankfurt am Main und die ivm GmbH sind bestrebt, die Rahmen- 5.1. Eine Zuwendung wird nur für den Erwerb eines bedingungen für die Nutzung von (E-) Lasten- Neufahrzeuges gemäß Abschnitt 2 dieser Richt- rädern als nachhaltige Mobilitätsform dauerhaft linie gewährt. Maßnahmen, die vor der Erteilung zu verbessern. Die individuellen Erfahrungen d. des Bewilligungsbescheides begonnen worden Zuwendungsempfangende in der alltäglichen sind, können nicht gefördert werden. Als Maß- Nutzung der (E-) Lastenräder liefern dazu wert- nahmenbeginn ist eine verbindliche Bestellung, volle Hinweise. Ebenso sollen die Qualität und Anzahlung oder der Abschluss eines der Ausfüh- der Nutzen der Richtlinie analysiert werden. Auf rung zuzurechnenden Kaufvertrages zu werten. Basis dieser Informationen kann die Richtlinie Eine nachträgliche Förderung bereits begonne- weiterentwickelt und Empfehlungen an andere ner oder abgeschlossener Maßnahmen ist damit Kommunen weitergegeben werden. ausgeschlossen. Das Fahrzeug muss innerhalb von drei Monaten nach Förderzusage beschafft 6. Allgemeine Förderbedingungen werden (Bewilligungszeitraum). Es gelten die folgenden allgemeinen Förderbestim- 5.2. Eine Finanzierung des Fahrzeugs über Finanzie- mungen: rungsmodelle wie Ratenkauf, Mietkaufmodelle oder Leasing ist ausgeschlossen. 6.1. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage des ent- sprechend anwendbaren § 44 der Hessischen 5.3. Das geförderte Fahrzeug muss mindestens sie- Landeshaushaltsordnung (LHO) und den hierzu ben Jahre (Zweckbindungsfrist) nach Auszahlung erlassenen vorläufigen Verwaltungsvorschriften der Zuwendung auf das jeweilige Konto d. Zu- (VV) in der jeweils geltenden Fassung sowie wendungsempfangende in deren Besitz verblei- nach Maßgabe dieser Richtlinie. ben und dem Zuwendungszweck entsprechend Seite 3 von 5
6.2. Bei dem vorliegenden Förderprogramm handelt 7. Antrag auf Zuwendung und einzureichende Unter- es sich um eine freiwillige Leistung der Stadt lagen Frankfurt am Main. Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr ent- 7.1. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizu- scheidet die Bewilligungsstelle aufgrund ihres fügen: pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushalts- und Finanzmittel. Dabei - ausgefülltes und rechtkräftig unterzeichnetes ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Formular für den Förderantrag Antragsunterlagen maßgebend. - Kostenvoranschlag einer Fahrradhandlung: aus dem Kostenvoranschlag muss hervorgehen, 6.3. Bei Nichteinhaltung der Zuwendungsvorausset- dass das ausgesuchte Modell den technischen zungen und Förderbedingungen ist der Zuschuss Anforderungen gemäß Abschnitt 2 dieser vollständig zurückzuzahlen. Richtlinie entspricht - Bestätigung des Hauptwohnsitzes bzw. des Sit- 6.4. Es handelt sich um Leistungen aus öffentlichen zes/ der Niederlassung in Frankfurt am Main: Mitteln im Sinne des hessischen Subventions- private Personen: Kopie des Personalaus- gesetzes vom 18. Mai 1977 (GVBI. I, S. 199) in weises/ Reisepasses/ Lichtbildausweis mit Verbindung mit dem Subventionsgesetz vom 29. Meldebestätigung Juli 1976 (BGBI. I, S. 2037). Die Antragsanga- juristische Personen: Auszug aus dem zu- ben und Tatsachen, von denen die Bewilligung, ständigen Register oder anderer geeigneter Gewährung, Rückforderung, Weitergewährung Nachweis oder das Belassen der Zuwendung abhängig - ausgefülltes Formular der De-minimis-Erklä- sind, sind subventionserheblich im Sinne des § rung für juristische Personen 264 Strafgesetzbuch. 7.2. Der Zuwendungsgebende bearbeitet die voll- 6.5. Die Förderung wird auf der Grundlage eines ständig eingereichten Unterlagen. Bei Einrei- schriftlichen Antrags, der unter https://www. chung eines unvollständigen Antrags wird der radfahren-ffm.de/642-0-Lastenrad-Foerderung. Zuwendungsgebende eine einmalige Aufforde- html abgerufen werden kann, gewährt. rung zur Nachreichung erteilen. 6.6. Für die Bewilligung, die Auszahlung der Zu- 7.3. Der Zuwendungsgebende entscheidet aufgrund wendung, den Nachweis der Verwendung, die pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der zur Prüfung des Verwendungsnachweises, ggf. die Verfügung stehenden Haushalts- und Finanzmit- Rücknahme oder den Widerruf des Zuwendungs- tel im Jahr der Förderung und in der Reihenfolge bescheides und die Verzinsung gelten § 44 LHO des Eingangs der vollständigen Förderanträge. und die hierzu erlassenen VV entsprechend, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichun- 7.4. Nach positiver Prüfung erteilt der Zuwendungs- gen zugelassen sind, die §§ 48 bis 49a HVwVfG gebende einen schriftlichen Zuwendungsbe- sowie die Bestimmungen des Hessischen scheid. Verwaltungskostengesetzes (HVwKostG) in der jeweils geltenden Fassung. Die Rücknahme oder 7.5. Falls der Förderantrag abgelehnt wird, erhält der Widerruf von Zuwendungsbescheiden kann d. Zuwendungsempfangende eine schriftliche nach § 4 Abs. 4 HVwKostG kostenpflichtig sein, Mitteilung über die Ablehnung des Antrags. In sofern sie oder er auf Gründen beruhen, die die diesem Fall hat d. Zuwendungsempfangende die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungs- ihr/ ihm bis dahin entstandenen Kosten selbst empfänger zu vertreten hat. zu tragen. 6.7. Eine Kombination mit Fördermitteln anderer Ge- 7.6. Mit dem Erhalt des Zuwendungsbescheides hat bietskörperschaften, die (E-) Lastenräder bereits d. Zuwendungsempfangende drei Monate Zeit fördern, ist nicht zulässig. das Fahrzeug zu kaufen. Für den Fall eines Lie- ferengpasses kann eine Verlängerung schriftlich 6.8. Der Stadt Frankfurt am Main wird ein uneinge- beantragt werden. Hierzu ist eine verbindliche schränktes Prüfungsrecht, das im Rahmen von Kaufbestätigung vorzulegen und der voraussicht- örtlichen Erhebungen auch eine Einsichtnahme liche Liefertermin mitzuteilen. in die Bücher, Belege und Unterlagen d. Zuwen- Nach Erhalt des Fahrzeuges sind folgende Unter- dungsempfangende umfasst, eingeräumt sowie lagen vorzulegen: Evaluierungen ermöglicht. Seite 4 von 5
- Schlussrechnung in Kopie, - Zahlungsnachweis in Kopie, - unterschriebenes Formular des Mittelabrufs, - Lieferschein mit Angabe der Rahmennummer in Kopie, - Foto des erworbenen Fahrzeuges mit dem gut sichtbaren „Lastenrad-FFM“-Aufkleber. 7.7. Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vor- lage und positiver Prüfung der einzureichenden Unterlagen per Überweisung auf ein deutsches Bankkonto des Zuwendungsempfangenden. 8. Beihilferechtliche Einordnung Soweit das Programm den beihilferechtlichen Vor- schriften der EU nach Art. 107 ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) unterliegt (Begünstigung von Unternehmen), er- folgt die Förderung nach der Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Art. 107 und 108 des AEUV auf De-minimis-Beihilfen. In diesem Fall sind die Informations- und Dokumentationspflichten von d. Zuwendungsempfangende zu beachten; diese werden mit den Antragsformularen und den Bewilligungsbe- scheiden mitgeteilt. 9. Inkrafttreten der Richtlinie Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main vom 04.03.2021 § 7329 ist die Richtlinie in Kraft getreten und gilt bis zum 31.12.2023. Frankfurt am Main, der 04.03.2021 Seite 5 von 5
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