FORSCHUNGSPARTNERSCHAFTEN - INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN - AUSSCHREIBUNG INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN 2020 - FFG
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
6. AUSSCHREIBUNG INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN 2020 GÜLTIG AB 5. DEZEMBER 2019 – FORSCHUNGSPARTNERSCHAFTEN – INDUSTRIENAHE DISSERTATIONEN AUSSCHREIBUNGSLEITFADEN
INHALTSVERZEICHNIS Inhaltsverzeichnis ...................................................................... 2 Tabellenverzeichnis .................................................................... 3 1 Vorwort .............................................................................. 4 2 Das Wichtigste in Kürze ....................................................... 5 3 Ausschreibungsziele ............................................................ 6 4 Die Basis für eine Förderung ................................................ 7 4.1 Was sind Industrienahe Dissertationen? .......................................... 7 4.2 Wer ist förderbar?.......................................................................... 8 4.3 Wie hoch ist die Förderung?............................................................ 9 4.4 Welche Kosten sind förderbar? ....................................................... 9 4.5 Was gilt bei der Regelung von Forschungsergebnissen? ................... 10 4.6 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? ...... 10 4.7 Welche Dokumente braucht es für die Einreichung? ....................... 13 4.8 Müssen weitere Projekte angegeben werden? ............................... 15 4.9 Ist wissenschaftliche Integrität vorhanden? ................................... 15 5 Die Einreichung ................................................................. 16 5.1 Wie verläuft die Einreichung? ....................................................... 16 5.2 Wie dürfen vertrauliche Projektdaten verwendet werden? ............. 16 6 Die Bewertung und die Entscheidung ................................ 18 6.1 Was ist die Formalprüfung? .......................................................... 18 6.2 Wie läuft die Bewertung ab? ......................................................... 18 6.3 Wer trifft die Förderungsentscheidung? ......................................... 19 7 Der Ablauf der Förderung .................................................. 19 7.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? ............................................ 19 7.2 Wie werden Auflagen berücksichtigt? ............................................ 19 7.3 Wie werden Förderungsraten ausgezahlt? ..................................... 20 7.4 Welche Berichte und Abrechnungen sind erforderlich? ................... 21 7.5 Wie läuft die Prüfung vor Ort ab? .................................................. 21 7.6 Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden? ................... 21 7.7 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? ......................... 22 7.8 Was passiert nach dem Ende der Projektlaufzeit? ........................... 22 © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 2/26
8 Rechtsgrundlagen ............................................................. 23 9 Weitere Informationen ..................................................... 23 9.1 Service FFG Projektdatenbank ....................................................... 23 9.2 Service BMVIT Open4Innovation ................................................... 24 9.3 Umgang mit Projektdaten – Datenmanagementplan ....................... 24 9.4 Weitere Förderungsmöglichkeiten der FFG ..................................... 25 9.5 Meilensteine der Ausschreibung (bis zur Startrate) ......................... 26 TABELLENVERZEICHNIS Tabelle 1: Die Eckpunkte der Ausschreibung .............................................................. 5 Tabelle 2: Bewertungskriterien – Qualität des Vorhabens ........................................ 11 Tabelle 3: Bewertungskriterien – Eignung der Projektbeteiligten ............................. 12 Tabelle 4: Bewertungskriterien – Nutzen und Verwertung ....................................... 12 Tabelle 5: Bewertungskriterien – Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung .... 13 Tabelle 6: Übersicht Ausschreibungsdokumente ...................................................... 14 Tabelle 7: FFG-Ratenschema ................................................................................... 20 Tabelle 8: Weitere relevante Förderungsmöglichkeiten der FFG .............................. 25 © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 3/26
1 VORWORT _ Die FFG ist Ihr Partner für Forschung und Entwicklung. Mit diesem Leitfaden unterstützen wir Sie, wenn Sie industrienahe Dissertationsprojekte im Programm Forschungspartnerschaften einreichen. Hier erfahren Sie: Wie Sie zu einer Förderung kommen Welche Konditionen daran geknüpft sind Wie eine Einreichung abläuft Bei Ausschreibungen finden Sie im jeweiligen Ausschreibungsleitfaden die Ziele, die Schwerpunkte, das Budget und die Einreichfristen, die für Ihr Vorhaben relevant sind. „Forschungspartnerschaften – industrienahe Dissertationen“ wird aus Mitteln der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und Österreich-Fonds finanziert und durch das BMVIT unterstützt. Vorrangiges Ziel der Förderung Industrienaher Dissertationen ist die Verfügbarkeit von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem Forschungspersonal in Naturwissenschaft und Technik für die österreichische Industrie zu erhöhen und insbesondere die Karrierechancen von Frauen in diesem Bereich zu verbessern. Im Rahmen der Dissertationsprojekte sollen bestehende Kooperationsbeziehungen (Forschungspartnerschaften) zwischen Wissenschaft und Wirtschaft systematisiert und vertieft werden. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 4/26
2 DAS WICHTIGSTE IN KÜRZE _ Tabelle 1: Die Eckpunkte der Ausschreibung Eckpunkte der weiterführende Informationen Ausschreibung Das Programm fördert Dissertationsprojekte, die eine Forschungsfrage für Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten behandeln. Eingereicht werden die Dissertationsprojekte von Unternehmen bzw. außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit Niederlassung in Österreich, welche die Dissertantin/den Dissertanten Kurzbeschreibung zumindest für die Dauer des Dissertationsprojekts anstellen und aktiv in der wissenschaftlichen Arbeit bzw. dem weiteren Karriereverlauf unterstützen. Das Dissertationsprojekt darf frühestens nach Einreichung des Förderungsansuchens begonnen werden und muss eine verbindliche Betreuungszusage an einer Universität vorweisen. Mindestens 50% der Mittel sind für weibliche Studierende vorgesehen. Förderungshöhe max. 100.000 EUR pro Projekt Förderungsquote max. 50% Laufzeit mind. 24, max. 36 Monate Förderungswerberin/ Unternehmen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen Förderungwerber jeweils mit Niederlassung in Österreich Gefördert werden Personalkosten und sonstige projektbezogene Einzelkosten (Kosten für Anlagennutzung, Sachkosten, Drittkosten, Förderbare Kosten Reisekosten). Details finden Sie im Kostenleitfaden (Version 2.1). Budget gesamt 2,45 Millionen EUR Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und Geldgeber Österreich-Fonds Laufende Einreichung von 05.12.2019 bis längstens 30.09.2020, 12:00 Uhr MEZ Einreichfrist Sind die Förderungsmittel vor diesem Einreichschluss ausgeschöpft, wird die Ausschreibung geschlossen. Sprache Deutsch oder Englisch © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 5/26
Eckpunkte der weiterführende Informationen Ausschreibung Programmmanagement: Adelheid Merkl, T (0) 57755 – 2714, adelheid.merkl@ffg.at Dr.in Denise Schöfbeck, T (0) 57755 – 2308, denise.schoefbeck@ffg.at Ansprechpersonen Informationen bezüglich Kosten und Finanzierung: Mag.a Christine Löffler, T (0) 57755– 6089, christine.loeffler@ffg.at Mag. Alexander Glechner, T (0) 57755– 6082, alexander.glechner@ffg.at Die Einreichung ist ausschließlich via eCall möglich und hat vollständig und rechtzeitig bis zum Ende der Einreichfrist zu erfolgen. 3 AUSSCHREIBUNGSZIELE _ Das Programm Forschungspartnerschaften, finanziert durch Zuwendungen der Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung und des Österreich- Fonds, fokussiert auf Dissertationsvorhaben an der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Es ist eingebettet in ein übergreifendes Konzept, das auf den systematischen Ausbau von Forschungs- und Lehrkapazitäten in Themenfeldern mit hoher strategischer Relevanz für die österreichische Industrie und Innovationspolitik abzielt. Mit dem Programm Forschungspartnerschaften – Industrienahe Dissertationen werden folgende Ziele verfolgt: die Verfügbarkeit von exzellent und bedarfsgerecht ausgebildetem Forschungspersonal in Naturwissenschaft und Technik für die österreichische Industrie strukturell verbessern den Einstieg in Forschungskarrieren außerhalb des Wissenschaftssystems erleichtern und neue Karrierepfade eröffnen bestehende Kooperationsbeziehungen zwischen Wissenschaft und Wirtschaft systematisieren und vertiefen insbesondere die Karrierechancen von Frauen im Bereich Naturwissenschaft und Technik verbessern Eine Industrienahe Dissertation ist an keine Wissenschaftsdisziplin gebunden, sondern für alle Forschungsfragen in Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten offen. Besonders erwünscht sind Dissertationsprojekte mit © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 6/26
einem Anwendungsbezug in den Bereichen Mobilität, Produktion, Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) und Energie. 4 DIE BASIS FÜR EINE FÖRDERUNG _ 4.1 Was sind Industrienahe Dissertationen? Eine industrienahe Dissertation behandelt eine Forschungsfrage als (bzw. innerhalb einer) Dissertation. Ein Dissertationsprojekt wird in Zusammenarbeit zwischen der Dissertantin/dem Dissertanten, der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer - Unternehmen oder außeruniversitäre Forschungseinrichtung - und der Universität (wissenschaftlicher Partner mit Promotionsrecht) durchgeführt. Eine Industrienahe Dissertation ermöglicht die Arbeit an einem Forschungsprojekt, dessen Ergebnisse direkte Anwendung finden sollen. Jedes Dissertationsprojekt muss daher auch einen konkreten industriellen Anwendungsbezug aufweisen. Nutzen für die Organisation: Die einreichende Organisation kann auf hochqualitative Forschungsarbeit zurückgreifen, die für sie auch wirtschaftlich verwertbar ist. Über das gemeinsame Dissertationsprojekt kann sie gleichzeitig de n Austausch mit der akademischen Forschung intensivieren und neue Themenfelder erschließen. Nutzen für die Dissertantin/den Dissertanten: Mit der Förderung soll die Dissertantin/der Dissertant darin unterstützt werden, möglichst konzentriert und intensiv am Dissertationsprojekt zu arbeiten und die Dissertation abzuschließen. Zusätzlich zum fachlichen Kompetenzaufbau können die Dissertantin/der Dissertant ihr persönliches Netzwerk erweitern und werden auf dem weiteren Karriereverlauf unterstützt. Für die Zusammenarbeit aller beteiligten Organisationen gelten folgende Anforderungen: Unternehmen mit Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten/Außeruniversitäre Forschungseinrichtung: Die Dissertantin/der Dissertant ist für das Dissertationsprojekt zu mindestens 50% einer Vollzeitbeschäftigung (siehe Jahresteiler gemäß Kostenleitfaden 2.1) angestellt und wendet zumindest auch dieses Arbeitsausmaß für das Dissertationsprojekt auf. Als Richtwert für das Bruttomonatsgehalt der Dissertantin/des Dissertanten gelten die Personalkostensätze des FWF. Höhere Bruttomonatsgehälter sind aber förderbar. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 7/26
Die Dissertantin/Der Dissertant wird durch Personalentwicklungsmaßnahmen bei der Karriereentwicklung und der wissenschaftlichen Arbeit unterstützt und gefördert (z.B. Teilnahme an betrieblicher Weiterbildung, Konferenzteilnahmen, Summer Schools, Publikationen, etc.). Zusätzlich zur verpflichtenden Betreuung an der Universität wird der Dissertantin/dem Dissertanten an der einreichenden Organisation eine Mentorin/ein Mentor zur Seite gestellt. Die Mentorin/Der Mentor erfüllt folgende Anforderungen und Aufgaben: Ausgewiesene Expertise im Fachgebiet der Dissertation Erstansprechperson für die Betreuung mit entsprechenden Zeitressourcen, die auch dafür reserviert sind Sicherstellen des Projekterfolgs bzw. Steuerung im Falle gravierender Änderungen (z.B. in der Forschungsfragestellung oder Änderungen von sonstigen Rahmenbedingungen) Die Mentorin/Der Mentor darf nicht gleichzeitig die Betreuungsperson seitens der Universität sein. Universität: Die Betreuung der Dissertation an einer Universität muss bereits zum Zeitpunkt der Einreichung durch eine verbindliche Betreuungszusage gesichert sein. Die Betreuungsperson muss darin bestätigen, dass die Dissertation nicht vor Einreichung des Projektantrags begonnen wurde. Dissertantin/Dissertant: Die Dissertantin/der Dissertant ist während der gesamten Laufzeit (= Laufzeit des geförderten Projekts) an einer österreichischen oder ausländischen Universität/Forschungseinrichtung mit Promotionsrecht inskribiert. Spätestens vor Auszahlung der ersten Rate muss eine aktuelle Inskriptionsbestätigung vorliegen. Im Zuge JEDER Berichtslegung sind die entsprechenden Inskriptionsbestätigungen der Berichtszeiträume im eCall zu übermitteln. Grundsätzlich sollte es realistisch sein, die Dissertation auch innerhalb des Dissertationsprojekts (Förderungszeitraums) abzuschließen. Der formale Abschluss ist keine Bedingung. Ein Jahr nach Abschluss des Dissertationsprojekts kann der Status der Dissertation sowie das Anstellungsverhältnis der Dissertantin/des Dissertanten erhoben werden. 4.2 Wer ist förderbar? Die Förderung richtet sich ausschließlich an die einreichende Organisation, die die Dissertantin/den Dissertanten im Rahmen des Dissertationsprojekts anstellt. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 8/26
Förderbar sind juristische Personen, Personengesellschaften oder Einzelunternehmen, die nicht der österreichischen Bundesverwaltung angehören. Förderbar sind: Unternehmen jeder Rechtsform und Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen jeweils mit Niederlassung in Österreich Nicht förderbar sind: Universitäten (auch Privatuniversitäten) und Fachhochschulen Natürliche Personen Teilnahmeberechtigt, aber nicht gefördert werden: Subauftragnehmer: Sie sind keine Partner im Projekt. Sie erbringen definierte Leistungen für Förderungswerberinnen/Förderungswerber, die in die Projektkostenkategorie „Drittkosten“ fallen, und haben kein Anrecht auf die Nutzung der Projektergebnisse. 4.3 Wie hoch ist die Förderung? Die Förderung beträgt maximal 50% der förderbaren Gesamtkosten des Dissertationsprojekts, maximal jedoch 100.000,- EUR. Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. 50% der Mittel sind für weibliche Studierende vorgesehen. Werden für das beantragte Vorhaben weitere Förderungen anderer Fördergeber in Anspruch genommen, ist dies im Förderungsansuchen anzuführen. Bei Mehrfachförderung – Förderung von verschiedenen Förderungsgebern – darf die kumulierte Förderungshöhe die europarechtlichen Beihilfegrenzen nicht überschreiten (siehe AGVO Verordnung (EU) Nr. 651/2014, ABl. L 187/48 idF ABl. L 156). 4.4 Welche Kosten sind förderbar? Für eine Förderung müssen die Kosten direkt dem Projekt zugeordnet werden. Das heißt: Sie fallen während des Förderungszeitraums zusätzlich zum normalen Betriebsaufwand an Sie entsprechen dem Förderungsvertrag Sie können mit Kostenbelegen nachgewiesen werden © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 9/26
Der frühestmögliche Zeitpunkt für den Projektstart und somit Beginn des Förderungszeitraums ist nach Einreichung des Förderungsansuchens. Förderbar sind ausschließlich Dissertationen, die frühestens mit der Einreichung des Förderungsansuchens begonnen werden. Das geförderte Dissertationsprojekt muss im Falle einer positiven Förderungsentscheidung spätestens 12 Monate nach Einreichung begonnen werden. Details zur Kostenanerkennung finden Sie im Kostenleitfaden. Sonderbestimmungen für Industrienahe Dissertationen: Die Grenze für Drittkosten liegt bei 20% der Gesamtkosten. Liegen sie darüber, muss die Überschreitung in der Projektbeschreibung begründet werden. 4.5 Was gilt bei der Regelung von Forschungsergebnissen? Die mit Unterstützung der FFG erzielten Forschungsergebnisse sind einer bestmöglichen Verwertung für die österreichische Wirtschaft zuzuführen. Die Verwertungsrechte der Projektergebnisse sind vertraglich zwischen der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer und der Dissertantin dem Dissertanten zu regeln. Die Dissertantin/der Dissertant muss das Recht haben, die Projektergebnisse in Abstimmung mit der Förderungsnehmerin/dem Förderungsnehmer zu publizieren. Wenn die mit der Förderung erzielten Forschungsergebnisse zum Patent angemeldet oder im Wege von Lizenz- bzw. Know-how-Verträgen Dritten zugänglich gemacht werden sollen, hat dies die Förderungsnehmerin/der Förderungsnehmer im Zuge der Berichtserstattung mitzuteilen. 4.6 Nach welchen Kriterien werden Förderungsansuchen beurteilt? Förderungsansuchen werden nach 4 Kriterien beurteilt: 1 Qualität des Vorhabens 2 Eignung der Projektbeteiligten 3 Nutzen und Verwertung 4 Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung Die Tabelle zeigt die relevanten Subkriterien. Bei der Bewertung der Vorhaben werden in jedem Kriterium Punkte vergeben. Erreichen Projekte den Schwellenwert von 60 Punkten nicht, werden sie abgelehnt. Abgelehnt werden auch Projekte bei null Punkten in einem Subkriterium des 4. Hauptkriteriums – „Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung“. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 10/26
Bewertungskriterien Tabelle 2: Bewertungskriterien – Qualität des Vorhabens Punkte 1. Qualität des Vorhabens (max. 30) 1.1 Ist der State of the Art vollständig und nachvollziehbar abgebildet? max. Sind die Hypothesen und Forschungsfragen relevant und Punkte nachvollziehbar? 8 max. 1.2 Wie hoch sind der Neuheitswert der Forschung bzw. der Punkte Innovationssprung? 10 1.3 Wie sind die Qualität und die Effizienz der Planung in Bezug auf folgende Punkte? Nachvollziehbare Struktur der Arbeitspakete max. Nachvollziehbare und dem Arbeitsumfang entsprechende Punkte Beschreibung der Arbeitspakete 6 Nachvollziehbare Darstellung der Kosten Realistische Umsetzbarkeit der Planung (Laufzeit, Fristen, Meilensteine, Ergebnisse) 1.4 Wenn sich das Vorhaben auf Personen bezieht: Inwieweit wurden bei der Planung genderspezifische Themen berücksichtigt? Qualität der Analyse der genderspezifischen Themen max. Berücksichtigung im methodischen Ansatz des Vorhabens Punkte Hinweis: Wenn Personen(gruppen) Gegenstand der Forschung sind, 6 oder die Forschungsergebnisse Menschen betreffen, braucht es ein entsprechendes Forschungsdesign. Projekte, bei denen diese Analyse zu Recht keine Genderrelevanz in ihrer inhaltlichen Ausrichtung ergibt, werden hier mit der vollen Punktezahl bewertet. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 11/26
Tabelle 3: Bewertungskriterien – Eignung der Projektbeteiligten Punkte 2. Eignung der Projektbeteiligten (max. 30) 2.1 Wie gut ist das Dissertationsprojekt in die Strategie der max. Förderungswerberin/des Förderungswerbers eingebettet, insbesondere Punkte hinsichtlich Innovations- und Marktstrategie? 10 2.2 Wie sind die fachlichen Kompetenzen der Mentorin/des Mentors zu max. bewerten? Sind die organisatorischen Rahmenbedingungen passend, um Punkte eine erfolgreiche Umsetzung zu gewährleisten? 10 2.3 Inwieweit bringt die Dissertantin/der Dissertant die notwendigen max. Kompetenzen mit, um das Dissertationsprojekt erfolgreich umsetzen zu Punkte können? 10 Tabelle 4: Bewertungskriterien – Nutzen und Verwertung Punkte 3. Nutzen und Verwertung (max 20) max. 3.1 Wie groß sind der Nutzen und das Verwertungspotenzial für die Punkte Förderungswerberin/den Förderungswerber? 6 max. 3.2 Ist der industrielle Anwendungsbezug gegeben? Wie ist das Punkte adressierte Innovationspotenzial zu bewerten? 6 3.3 Wie sind die geplanten Personalentwicklungsmaßnahmen bzw. max. längerfristige Perspektive der Dissertantin/des Dissertanten in der Punkte einreichenden Organisation zu bewerten? 8 © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 12/26
Tabelle 5: Bewertungskriterien – Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung Punkte 4. Relevanz des Vorhabens für die Ausschreibung (max. 20) max. 4.1 In welchem Ausmaß trägt das Vorhaben zur Erreichung der Punkte Ausschreibungsziele bei? 10 4.2 In welchem Ausmaß verändert die Förderung das Vorhaben in einer oder mehreren der folgenden Dimensionen positiv? Durchführbarkeit: Erst die Förderung macht das Vorhaben möglich Beschleunigung: Die Förderung beschleunigt die Umsetzung max. Umfang: Die Förderung vergrößert das Projekt Punkte Reichweite: Die Förderung macht das Projekt ambitionierter durch: 10 Radikaleren Innovationsansatz Höheres Risiko Neue oder weiterreichende Kooperationen Langfristige strategische Ausrichtung 4.7 Welche Dokumente braucht es für die Einreichung? Reichen Sie das Projekt ausschließlich elektronisch via eCall ein. Der Projektantrag besteht aus: Online-Kostenplan – direkt im eCall einzugeben Projektbeschreibung – Upload als PDF im eCall Verwenden Sie die bereitgestellten Vorlagen und Ausschreibungsdokumente. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 13/26
Nachfolgende Tabelle listet alle erforderlichen Dokumente für die Einreichung auf. Tabelle 6: Übersicht Ausschreibungsdokumente Verfügbare Ausschreibungsdokumente Ausschreibungsinformationen Ausschreibungsleitfaden Kostenleitfaden Verpflichtende Anhänge Vorlage für die Projektbeschreibung eCall Online-Kostenplan CV und ggf. Publikationslisten der Mentorin/des Mentors im Unternehmen bzw. der außeruniversitären Forschungseinrichtung und der Dissertantin/des Dissertanten Betreuungszusage der Universität Verpflichtende Stammdaten: Jahresabschlüsse der letzten beiden Jahre Ob noch weitere Dokumente oder Anlagen erforderlich sind, steht in der entsprechenden Vorlage für die Projektbeschreibung (Antragsformular). Weitere Unterlagen können im Einzelfall gefordert werden. Optionale Anhänge Weitere projektrelevante Zusätze wie z.B. Übersichten, grafische Darstellungen max. 5 Seiten (keine Vorlage). Bitte beachten Sie die max. vorgegebene Seitenanzahl (siehe Checkliste Formalprüfung in der Projektbeschreibung). Bei einer Überschreitung der maximalen Seitenzahl bleibt es, aus Gründen der Gleichbehandlung aller Einreichenden, den Gutachterinnen/Gutachtern überlassen wie mit diesem Umstand umgegangen wird. Gegebenenfalls werden über die max. Seitenzahl hinausgehende Kapitel nicht mehr gelesen und können in weiterer Folge somit auch nicht beurteilt werden. Förderungsansuchen können in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 14/26
4.8 Müssen weitere Projekte angegeben werden? Zur Unterstützung der inhaltlichen Bewertung des Vorhabens sind weitere Projekte mit Bezug zum beantragten Vorhaben anzuführen. Dabei sind die Ergebnisse und das aufgebaute Know-How darzustellen. Relevant sind: Vorprojekte, auf deren Ergebnissen das Vorhaben aufbaut Laufende oder abgeschlossene Projekte (der letzten 3 Jahre) mit inhaltlichem Bezug zum beantragten Vorhaben Beantragte Vorhaben mit inhaltlichem Bezug zur Ausschreibung Beantragte Vorhaben mit Bezug zur Einreichung Die mehrmalige Anerkennung von bereits geförderten Kosten oder Kostenteilen ist nicht zulässig. Um Mehrfachförderungen zu vermeiden, ist das aktuelle Vorhaben klar von bereits geförderten Vorhaben mit inhaltlichem Bezug abzugrenzen. Die vollständige Darstellung bisher erhaltener und beantragter Förderungen im Themenbereich schmälern die aktuellen Förderungschancen allerdings nicht, sie weisen vielmehr die Expertise der Projektbeteiligten aus. 4.9 Ist wissenschaftliche Integrität vorhanden? Eine Förderung erhalten nur Förderungsnehmerinnen und Förderungsnehmer, die bei Antragstellung und während der Projektabwicklung wissenschaftliche Integrität nachweisen. Die FFG ist Mitglied der Österreichischen Agentur für wissenschaftliche Integrität – OeAWI. So ist sichergestellt, dass die Regeln guter wissenschaftlicher Praxis eingehalten werden. Wenn im Zuge des Bewertungsverfahrens oder im Rahmen der Projektprüfung mangelnde wissenschaftliche Integrität oder Fehlverhalten vermutet wird, können die notwendigen Unterlagen an die Kommission für wissenschaftliche Integrität der OeAWI übermittelt werden. Die OeAWI entscheidet, ob sie ein unabhängiges Untersuchungsverfahren einleitet. Im Bedarfsfall nimmt sie Untersuchungen vor. Bestätigt sich beim Untersuchungsverfahren mangelnde wissenschaftliche Integrität oder ein Fehlverhalten wie z.B. ein Plagiat, muss das Ansuchen aus formalen Gründen abgelehnt werden. Bei bereits geförderten Projekten müssen die Förderungsmittel vermindert, einbehalten oder rückgefordert werden. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 15/26
5 DIE EINREICHUNG _ 5.1 Wie verläuft die Einreichung? Die Einreichung ist nur elektronisch und vor Ablauf der Einreichfrist via eCall möglich. Wie funktioniert es? Vorlage für die Projektbeschreibung aus dem eCall downloaden und ausarbeiten Kostenkalkulation online eingeben – das System überprüft bei der Eingabe, ob die Angaben den Förderungsbedingungen entsprechen (z.B. Förderungshöhe, maximale Projektgröße) Für Upload vorgesehene Dokumente hochladen Im eCall Antrag abschließen und „Einreichung abschicken“ drücken Nach erfolgreicher Einreichung wird automatisch eine Einreichbestätigung per E- Mail versendet Nicht erforderlich: Firmenmäßige Unterzeichnung und zusätzliche Einreichung per Post Nicht möglich: Das Nachreichen oder Ergänzen von einzelnen Teilen des Antragformulars Bearbeiten des Förderungsansuchens, nachdem es abgeschickt wurde. Eingereicht wird durch die Förderungswerberin/den Förderungswerber oder durch vertretungsbefugte Personen. Die FFG kann einen Nachweis für die Vertretungsbefugnis anfordern. Wenn Sie den Nachweis nicht bringen, behält sich die FFG das Recht vor, das Förderungsansuchen aus formalen Gründen abzulehnen. Detaillierte Informationen finden Sie im eCall-Tutorial. 5.2 Wie dürfen vertrauliche Projektdaten verwendet werden? Die FFG verarbeitet personenbezogene Daten der Förderungswerberinnen / Förderungswerber und Förderungsnehmerinnen / Förderungsnehmer, die vom Betroffenen im Zuge des Förderungsansuchens bereitgestellt wurden, und von der FFG selbst erhobene Daten im Rahmen des Abschlusses des Förderungsvertrages, sowie im Wege der Transparenzportalabfrage generierte Daten gemäß § 32 Abs 5 TDBG 2012 zu nachstehenden Zwecken: Zur Behandlung des Förderungsansuchens und Beurteilung des Vorliegens der allgemeinen und speziellen Förderungsvoraussetzungen, Zum Abschluss des Förderungsvertrages sowie im Falle des Abschlusses eines Förderungsvertrages zum Zweck der Erfüllung der jeweiligen Vertragspflichten, © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 16/26
insbesondere zur Verwaltung der Förderungsleistungen und der Kontrolle der Nachweise der Förderungsvoraussetzungen, Zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, insbesondere Meldepflichten und Kontrollzwecke zur Vermeidung von Doppelförderungen, und zwar § 38 iVm 18, 27, 28 ARR, sowie § 12 FTFG und § 9 FFG-G. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist daher zum einen Art 6 Abs 1 lit b DSGVO und daher die Notwendigkeit zur Erfüllung eines Vertrages und zum anderen Art 6 Abs 1 lit c DSGVO und daher die Erfüllung von rechtlichen Verpflichtungen. Die personenbezogenen Daten werden in Erfüllung gesetzlicher Pflichten weitergegeben an: die Ministerien als Eigentümer der FFG, weitere Auftraggeber für die Abwicklung von Förderungsmaßnahmen (z.B. andere Ministerien, Bundesländer, KLIEN) an Dritte, das können sein: der Rechnungshof, Organe der EU, andere Bundes- oder Landesförderungsstellen. Zur Bewertung des Projektes werden auch externe Expertinnen und Experten beauftragt, die Projekte zu beurteilen. Solche Expertinnen und Experten werden als Auftragsverarbeiter im Namen und Auftrag von FFG tätig und sind verpflichtet technische und organisatorische Maßnahmen zur Datensicherheit und Wahrung de s Datengeheimnisses zu treffen. Projektinhalte und -ergebnisse können nur – soweit nicht eine rechtliche Verpflichtung der FFG besteht – mit Einwilligung der Förderungsnehmer (Art 6 Abs 1 lit a DSGVO) veröffentlicht werden (zB auf der Website oder in Social Media Foren). Auch für jede sonstige über diese Bestimmung hinausgehende Datenverwendungen ist von der FFG eine Einwilligung des Betroffenen einzuholen. Die FFG ist zur Geheimhaltung von Firmen- und Projektinformationen gesetzlich verpflichtet – nach § 9 Abs 4 Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH-Errichtungsgesetz, BGBl. I Nr. 73/2004. Die FFG wird zur Sicherstellung eines dem Risiko angemessenen Schutzniveaus hinsichtlich der Vertraulichkeit, der Integrität, der Verfügbarkeit sowie der Belastbarkeit der Systeme technische und organisatorische Maßnahmen im Sinne des Art 32 DSGVO treffen, die ausreichend und geeignet sind, den Schutz der Daten vor zufälliger oder unrechtmäßiger Zerstörung, vor Verlust und vor Zugriff durch Unbefugte zu gewährleisten. Weiterführende Informationen zur Wahrung der Vertraulichkeit und Sicherheit von personenbezogenen Daten während der Projektlaufzeit stehen im eCall-Tutorial. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 17/26
6 DIE BEWERTUNG UND DIE ENTSCHEIDUNG _ 6.1 Was ist die Formalprüfung? Hier wird das Förderungsansuchen auf formale Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft. Das Ergebnis der Formalprüfung kommuniziert die FFG innerhalb von 4 Wochen via eCall Nachricht: Bei nicht erfüllten Formalvoraussetzungen und nicht behebbaren Mängeln scheidet das Förderungsansuchen aus dem Verfahren aus Behebbare Mängel können Sie in einer angemessenen Frist beheben Wenn sich nach der Formalprüfung noch unkorrekte Angaben herausstellen, kann das Förderungsansuchen auch noch später aus dem Verfahren ausscheiden. Die Checkliste Formalprüfung finden Sie in der Vorlage zur Projektbeschreibung. 6.2 Wie läuft die Bewertung ab? Nationale und internationale ExpertInnen (Gutachterinnen/Gutachter) begutachten die eingereichten Dokumente nach den Kriterien in Punkt 4.6. Unter Berücksichtigung dieser schriftlichen Gutachten spricht der Beirat der FFG Basisprogramme eine Förderungsempfehlung aus. GutachterInnen (Einzelpersonen oder MitarbeiterInnen von bestimmten Organisationen) können mit Begründung ausgeschlossen werden. Dafür gibt es ein eigenes Eingabefeld im eCall. FFG-interne Experinnen und Experten überprüfen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie Bonität und Liquidität der beteiligten Unternehmen. Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten keine Förderung. Die Abklärung, ob ein Unternehmen als „in Schwierigkeiten“ einzustufen ist, erfolgt auf Basis der Definition in der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (ABl. L 187 S. 19), der europarechtlichen Grundlage der gegenständlichen Förderung. Im Zuge der Bewertung können Empfehlungen und Auflagen formuliert werden. Empfehlungen sind unverbindliche Hinweise und Einschätzungen des Beirats, die der Fördernehmerin/ dem Fördernehmer bei der Umsetzung des Vorhabens helfen sollen. Auflagen sind verbindlich – Siehe Punkt 7.2. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 18/26
6.3 Wer trifft die Förderungsentscheidung? Die Förderungsentscheidung wird auf der Grundlage der Förderungsempfehlung des Beirats der FFG Basisprogramme von der Geschäftsführung der FFG getroffen. 7 DER ABLAUF DER FÖRDERUNG _ 7.1 Wie entsteht der Förderungsvertrag? Wenn es eine Zusage für eine Förderung gibt, senden wir der/dem FörderungsnehmerIn einen Förderungsvertrag. Dieser muss den Förderungsvertrag spätestens vier Wochen nach Erhalt firmenmäßig gezeichnet im Original retournieren. Inhalt des Förderungsvertrags: Förderungsnehmer/in Projekttitel Art und Höhe der förderbaren Projektkosten Bewilligte Förderung Förderungszeitraum Auszahlung der Förderung Berichtspflichten und zusätzliche Auflagen Kontrolle und gegebenenfalls Mitwirkung bei der Evaluierung Bestimmungen über die Einstellung und Rückzahlung der Förderung (gemäß § 25 ARR 2014) Die Fördernehmerin/Der Fördernehmer muss den Förderungsvertrag firmenmäßig gezeichnet im Original innerhalb der festgelegten Frist an die FFG retournieren. Der Projektstart ist nur jeweils am 1. des Monats möglich. 7.2 Wie werden Auflagen berücksichtigt? Im Zuge der Begutachtung können Auflagen formuliert werden. Zwei Arten von Auflagen sind möglich: Auflagen, die erfüllt sein müssen, damit ein Förderungsvertrag zustande kommt Auflagen, die innerhalb der Projektlaufzeit erfüllen werden müssen. Auflagen sind Vertragsbestandteil. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 19/26
7.3 Wie werden Förderungsraten ausgezahlt? Wenn die Auflagen erfüllt sind und der Förderungsvertrag unterzeichnet ist, wird die erste Rate ausgezahlt. Die Überweisung erfolgt auf ein Bankkonto der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers. Weitere Raten werden nach Projektfortschritt ausgezahlt: Nach Prüfung der Zwischenberichte und Zwischenabrechnung Wo nötig: nach Erfüllung weiterer Auflagen Überwiesen wird nach FFG Ratenschema Lassen die Zwischenberichte auf Verzögerungen im Projektfortschritt schließen bzw. liegen die Kosten unter Plan, so kann eine reduzierte Rate angewiesen werden. Wenn Förderungsmittel während der Laufzeit des Projektes fließen, bedeutet dies noch keine Kostenanerkennung. FFG-Ratenschema Tabelle 7: FFG-Ratenschema 19 bis 30 Monate 31 bis 36 Monate Berichtsanzahl und Raten Projektlaufzeit Projektlaufzeit Anzahl der Berichte 2 3 (Zwischenberichte und Endbericht) 1. Rate in % der Förderung bei 50 % 30 % Vertragsabschluss 2. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag 40 % 30 % 3. Rate bis zu % der Förderung laut Vertrag keine 30 % Endrate bis zu % der Förderung laut 10 % 10 % Vertrag © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 20/26
7.4 Welche Berichte und Abrechnungen sind erforderlich? Innerhalb eines Monats nach den im Förderungsvertrag festgelegten Berichtslegungsterminen sind jeweils ein fachlicher Zwischenbericht sowie eine Zwischenabrechnung via Berichtsfunktion des eCall-Systems vorzulegen. Innerhalb von 3 Monaten nach Projektende sind ein fachlicher Endbericht, eine (publizierbare) Kurzzusammenfassung und eine Endabrechnung ebenfalls via Berichtsfunktion des eCall-Systems zu legen. Bei Projektabbruch während der Projektlaufzeit liefert die/der FörderungsnehmerIn einen fachlichen Endbericht und eine Endabrechnung ab. Falls die bereits ausbezahlte Förderung die anerkennbaren Kosten übersteigt, kann die FFG Beträge rückfordern. Anforderung an Berichte und Abrechnungen: Sie enthalten Tätigkeiten und Kosten der Förderungsnehmerin/des Förderungsnehmers, für die er Förderungsmittel von der FFG erhält Berichte werden in der im eCall hinterlegten Vorlage verfasst Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit: Die Förderungsnehmerin/Der Förderungsnehmer verpflichtet sich bei Bedarf mit der FFG und den zuständigen Ressorts zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit zusammenzuarbeiten. Dies betrifft insbesondere die Bereitstellung von nicht vertraulichen Projektinformationen und Bildmaterial für elektronische Disseminationsportale und andere mediale Zwecke. 7.5 Wie läuft die Prüfung vor Ort ab? Zusätzlich zu den Berichten findet gegebenenfalls während oder nach Ende der Projektlaufzeit eine Prüfung vor Ort durch die FFG statt. Die Originalbelege und die dazugehörige Dokumentation des Zahlungsflusses (zum Beispiel Kontoauszug) sind für Prüfungen der FFG bereit zu stellen. Die Prüfungen der FFG werden rechtzeitig angekündigt. 7.6 Wie sollen Projektänderungen kommuniziert werden? Vertragliche Veränderungen zu Projektinhalt, Schlüsselpersonen, Kosten, Terminen oder Förderungszeitraum müssen begründet und beantragt werden: via eCall-Nachricht im Zwischen- oder Endbericht Senden Sie die dazugehörigen Unterlagen als Upload der eCall-Nachricht. Alle Veränderungen von Vertragsparametern brauchen eine FFG-Genehmigung. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 21/26
Kommunizieren Sie unmittelbar bei: Abschluss der Dissertation Wesentlichen Projektänderungen Änderungen bei der Förderungsnehmerin/beim Fördernehmer wie neue Eigentumsverhältnisse oder Insolvenzverfahren Teilen Sie folgende Änderungen im Zwischen- oder Endbericht mit: Kostenumschichtungen innerhalb der Kostenkategorien müssen in den Berichten dargestellt werden. 7.7 Kann der Förderungszeitraum verlängert werden? Der Förderungszeitraum kann kostenneutral um maximal ein Jahr verlängert werden, wenn die Projektziele noch nicht erreicht und der genehmigte Kostenrahmen noch nicht überschritten wurden. Die Voraussetzungen: Verzögerung ohne Verschulden der Fördernehmerin/des Förderungsnehmers Projekt ist weiterhin förderungswürdig Beantragung per eCall-Nachricht auf Verlängerung innerhalb der genehmigten Projektlaufzeit. 7.8 Was passiert nach dem Ende der Projektlaufzeit? Die Förderungslaufzeit endet mit der genehmigten Projektlaufzeit bzw. nach Abschluss des Doktoratsstudiums, wenn dieser innerhalb der Projektlaufzeit erfolgt. Nach Ende der Projektlaufzeit liefert die Fördernehmerin/der Fördernehmer einen fachlichen Endbericht und eine Endabrechnung ab. Das Projektcontrolling & Audit der FFG überprüft, ob die Förderungsmittel widmungsgemäß verwendet wurden. Die Rechnungsprüfung stellt fest, welche Kosten endgültig anerkannt werden. Sie erhalten das Prüfungsergebnis schriftlich: Bei positivem Ergebnis wird die widmungsgemäße Verwendung der Förderungsmittel bestätigt Bei negativem Ergebnis können entsprechende Rückforderungen eingeleitet werden Zu den Förderungsmitteln: Wenn die ursprünglich geplanten Kosten erreicht werden, wird die festgelegte letzte Rate überwiesen. Bei Kostenunterdeckung werden die Förderungsmittel anteilig gekürzt. Förderungsmittel werden auch gekürzt, wenn inhaltliche, formale oder rechtliche Gründe dafürsprechen. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 22/26
Mehr zu Kostenanerkennung im Kostenleitfaden. 8 RECHTSGRUNDLAGEN _ Als Rechtsgrundlage kommt das „Programmdokument Forschungspartnerschaften– Industrienahe Dissertationen“ mit der GZ 621.120/0011-III/I2/2015 vom 4. Mai 2015 gemäß der Richtlinie für die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH zur Förderung der angewandten Forschung, Entwicklung und Innovation FFG- Richtlinie „OFFENSIV“ zur Anwendung. Sämtliche EU-Vorschriften sind in der jeweils geltenden Fassung anzuwenden, sowie die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO), VERORDNUNG (EU) Nr. 651/2014 DER KOMMISSION vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014) idF VERORDNUNG (EU) 2017/1084 DER KOMMISSION vom 14. Juni 2017 (ABl. L 156/1 vom 20.06.2017). 9 WEITERE INFORMATIONEN _ In diesem Abschnitt finden Sie Informationen über weitere Förderungsmöglichkeiten und Services, die im Zusammenhang mit Förderungsansuchen bzw. geförderten Projekten für Sie hilfreich sein können. 9.1 Service FFG Projektdatenbank Die FFG bietet als Service die Veröffentlichung von kurzen Informationen zu geförderten Projekten und eine Übersicht der Projektbeteiligten in einer öffentlich zugänglichen FFG Projektdatenbank an. Somit können Sie Ihr Projekt und Ihre Projektpartner besser für die interessierte Öffentlichkeit positionieren. Darüber hinaus kann die Datenbank zur Suche nach Kooperationspartnern genutzt werden. Eine Veröffentlichung erfolgt ausschließlich nach aktiver Zustimmung im eCall System. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 23/26
Nähere Informationen finden Sie auf der FFG Homepage. 9.2 Service BMVIT Open4Innovation Darüber hinaus bietet die Plattform open4innovation des BMVIT eine Wissensbasis für Unternehmen, Forscherinnen und Forscher (community support, detailliertere Information, Erfolgsgeschichten,…). 9.3 Umgang mit Projektdaten – Datenmanagementplan Ein Datenmanagementplan (DMP) ist ein Managementtool, das dabei unterstützt, effizient und systematisch mit in den Projekten generierten Daten umzugehen. Für die Erstellung des DMP kann z.B. das kostenlose Tool DMP Online verwendet werden. Auch die Europäische Kommission bietet über ihre „Guidelines on FAIR Data Management“ Hilfestellung an. Ein Datenmanagement-Plan beschreibt, welche Daten im Projekt gesammelt, erarbeitet oder generiert werden wie mit diesen Daten im Projekt umgegangen wird welche Methoden und Standards dabei angewendet werden wie die Daten langfristig gesichert und gepflegt werden und ob es geplant ist, Datensätze Dritten zugänglich zu machen und ihnen die Nachnutzung der Daten zu ermöglichen (sog. „Open Access zu Forschungsdaten“) Werden Daten veröffentlicht, sollen die Grundsätze „auffindbar, zugänglich, interoperabel und wiederverwertbar“ berücksichtigt werden. Für eine optimale Auffindbarkeit empfiehlt es sich, die Daten in etablierten und international anerkannten Repositorien zu speichern. © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 24/26
9.4 Weitere Förderungsmöglichkeiten der FFG Tabelle 8: Weitere relevante Förderungsmöglichkeiten der FFG Relevante Förderungs- Kontakt Link möglichkeiten FFG Forschungskompetenzen für die Wirtschaft Mag.a Christiane Ingerle Das Programm zum Aufbau, www.ffg.at/Forschungskompe Tel.: (0) 57755-2302 tenzen zur Vertiefung und zur christiane.ingerle@ffg.at Erweiterung von Kompetenzen Talente - FEMtech Praktika Mag. a Christine Meissl für Studentinnen Einstieg in Tel.: (0) 57755-2719 www.ffg.at/femtech-praktika die Forschungskarriere christine.meissl@ffg.at Gabriele Küssler BRIDGE Young Scientists Tel.: (0)5 7755 -1504 www.ffg.at/programm/bridge gabriela.kuessler@ffg.at © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 25/26
9.5 Meilensteine der Ausschreibung (bis zur Startrate) Abbildung 1: Meilensteine der Ausschreibung © Österreichische Forschungspartnerschaften Version 1.1 Forschungsförderungsgesellschaft Seite 26/26
Sie können auch lesen