Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbe-treuung in der Gemeinde Bondorf für den Zeitraum September 2018 bis August 2019 - Gemeinde Bondorf
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Gemeinde Bondorf Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbe- treuung in der Gemeinde Bondorf für den Zeitraum September 2018 bis August 2019
2 Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kinderbetreuung in der Gemeinde Bondorf für das Kin- dergartenjahr 2018/2019 Zur Vorbereitung der Fortschreibung der Bedarfsplanung für das Kindergarten- jahr 2018/2019 fand am 05.02.2018 ein `Runder Tisch´ statt zu dem die Ge- meindeverwaltung die Kindergartengesamtleitung/Schulkoordinatorin, Kindergar- tenleiterinnen, den Elternbeirat der Kindergärten und den Elternbeirat der Grund- und Gemeinschaftsschule, die Schulleitungen der Grund-und Gemeinschaftsschu- le, Vertreter des Familienzentrum e. V., Vertreter der Bärengruppe e. V., Katholi- sche und Evangelische Kirchengemeinde, Tages- und Pflegeeltern e. V. Kreis Böblingen, Ehel. Karin und Dieter Zeeb, Gemeinwesenreferat, Gemeinderäte des Kindergartenausschusses, Schulsozialarbeiter und die Jugendreferentin eingela- den hat. Es wurden Anregungen diskutiert, wie die Kinderbetreuung in Bondorf bedarfsgerecht ausgebaut werden kann. Die nun vorliegende Bedarfsplanung soll den momentanen Stand der Kinderbe- treuung in Bondorf und die vorgesehenen Änderungen in nächster Zukunft wie- dergeben. Bestehende Betreuungsplätze für Kinder über 3 Jahren (Eingewöhnung ab 2 Jahren und 10 Monaten) Kindergartenplätze 209 Davon 50 Ganztages- (203)1, 2 plätze in 4 Einrichtun- gen Schulbetreuung Grund- 79 Plätze sind bei Bedarf schule ausbaubar Schulbetreuung Gemein- 105 Plätze sind bei Bedarf schaftsschule ausbaubar (die Schü- lerzahl der Klassen 8- 9 sind bis zur Fertig- stellung der Schule in Gäufelden hier enthal- ten) 1 Für die Ganztagesgruppen mit Altersmischung im Kindergarten Alte Herrenberger Straße und Baumgartenweg wurden ab Juni 2017 die Betrieberlaubnisse optional geändert. Sofern keine Kinder ab 2 Jahren (AM) in den Gruppen aufgenommen sind, ist eine Ge- samtgruppenbelegung von 25 Kindern anstatt 22 Kindern je Gruppe möglich. In Summe sind somit 6 Kindergartenplätze mehr vorhanden. 2 Die statistische Platzzahl ist abhängig von dem vom Statistischen Landesamt neu festgelegten Gewichtungsfaktor (0,4-1,0), bezogen auf die erweiterte Staffelung der tatsächlichen wöchentlichen Betreuungszeiten. Nachrichtlich: Lt. Auskunft des Tages- und Pflegeelternvereins e. V. Kreis Böblingen werden zum 01.03.2018 - keine Kinder im Alter von 3 Jahren bis unter 6 Jahren und auch keine Kinder im Alter von 6 bis unter 14 Jahren in Bondorf in Kindertagespflege betreut.
3 für Kinder unter 3 Jahren Absolute Zahl der Statistische Zahl Betreuungsplätze der Betreuungsplätze * U3-Plätze beim Familienzentrum Spielgruppe mit 15 Std./Woche (Spatzennest) 10 3 Spielgruppe mit 10 Std./Woche (Dreikäsehoch) 10 3 U3-Plätze bei der Bärengruppe Spielgruppe mit 15 Std./Woche (Bärengruppe) 10 3 Spielgruppe mit 15 Std./Woche (Bärengruppe Plus) 10 3 Musik- und Themenkreis mit 15 Std./Woche 10 3 Spielgruppe mit 8 Std./Woche 5 Krippengruppe im Kindergarten Alte Herrenberger Straße Zwergenstüble mit 40 Std./Woche 10 9 Ganztagesgruppe mit Altersmischung Kindergarten Alte Herrenberger Straße Max. 6 altersgemischte Plätze f. Kinder ab 2 Jahren mit 44 Std./Woche 6 5 Krippengruppe im Kindergarten Baumgartenweg Schneckenhäusle mit 40 Std./Woche 10 9 Ganztagesgruppe mit Altersmischung Kindergarten Baumgartenweg Max. 6 altersgemischte Plätze f. Kinder ab 2 Jahren mit 44 Std./Woche 6 5 U3 Plätze Gesamt 87 43 *Die statistische Platzzahl ist abhängig von dem vom Statistischen Landesamt neu festgelegten Gewichtungsfaktor (0,3-0,9), bezogen auf die erweiterte Staffelung der tatsächlichen wöchentlichen Betreuungszeiten. Nachrichtlich: Lt. Auskunft des Tages- und Pflegeelternvereins e. V. Kreis Böblingen wer- den zum 01.03.2018 - 10 Kinder im Alter von 0 Jahren bis unter 3 Jahren in Bondorf in Kindertagespflege betreut. Aktuell vorliegende Belegungszahlen (Stand 01.03.2018): Kindergärten Gruppenstärke Belegung freie Plätze Kiga Hochwiesenstraße 28/25 24/24 5 Kiga Baumgartenweg 28/25 (22) 28/25 0 Kiga Reutiner Weg 28/25 28/27 -2 Kiga Alte Herrenberger Straße 25/25 (22) 25/21 4 Gesamt 209 (203) 202 7 Krippe Zwergenstüble Alte Herrenberger Straße Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Tatsächliche Belegung 8 5 7 5 2 Freie Plätze 2 5 3 5 8 Krippe Schneckenhäusle Baumgartenweg Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Tatsächliche Belegung 10 9 10 7 4 Freie Plätze 0 1 0 3 6
4 Voraussichtliche Kindergartenbelegung ab März 2018 - September 2019: Abgang Mrz 18 Apr 18 Mai 18 Jun 18 Jul 18 Aug 18 Sep 18 Sep 18 Okt 18 Nov 18 Dez 18 Zugänge 6 8 2 3 3 5 51 3 8 6 8 Gesamt 202 210 212 215 218 223 172 175 183 189 197 Freie Plätze 7 -1 -3 -6 -9 -14 37 34 26 20 12 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM Abgang Jan 19 Feb 19 Mrz 19 Apr 19 Mai 19 Jun 19 Jul 19 Aug 19 Sep 19 Zugänge 7 6 8 6 6 7 7 7 63 Gesamt 204 210 218 224 230 237 244 251 188 Freie Plätze 5 -1 -9 -15 -21 -28 -35 -42 21 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM 0 AM Die Kindergartenplatzberechnung ergibt sich aus der Meldeliste der Gemeinde Bondorf zum Stichtag 01.03.2018. ´Kann-Kinder´ nach der Stichtagsregelung der Schule können nach Abschluss der Schulanmeldung ebenso Zu- bzw. Wegzüge für den Belegungszeitraum die Platzzahlen noch leicht verändern. Voraussichtliche Krippenbelegung ab März 2018 - Juli 2018: Im Zuge der aktuellen Kindergartenplanung wurden mittels Fachplaner Erweite- rungsmöglichkeiten am Kindergarten Alte Herrenberger Straße und Baumgarten- weg in Form einer Machbarkeitsstudie geprüft. Diese Studie wurde dem Gemein- derat Bondorf in seiner Sitzung am 14.12.2017 vorgestellt. Das Ergebnis der Studie war, dass neben dem Kindergarten Alte Herrenberger Straße ein solitärer Neubau mit drei Gruppen entstehen soll. Die Verwaltung wurde durch den Ge- meinderat Bondorf bevollmächtigt, Aufträge an alle notwendigen Fachplaner zu erteilen. Aufgrund der aktuellen Kinderzahlenprognose werden zusätzlich Betreu- ungsplätze in Form einer Ganztages- und Krippengruppe benötigt. Die Interims- krippengruppe im Kindergarten Baumgartenweg wird zu gegebener Zeit umzie- hen.
5 Erweiterte Angebote in den Kindergärten Krippengruppen im Kindergarten Alte Herrenberger Straße und im Kin- dergarten Baumgartenweg Im September 2008 wurde die erste Krippengruppe (Zwergenstüble) in Bondorf eröffnet. Die zweite Krippengruppe (Schneckenhäusle) folgte im September 2016. Durch eine stetig steigende Nachfrage nach Krippenplätzen wird in naher Zukunft die Einrichtung einer weiteren Krippengruppe notwendig. In Ergänzung zu den bestehenden Kleinkindbetreuungsangeboten des Familien- zentrums Bondorf e. V. und der Bärengruppe Bondorf e. V. werden die Betreu- ungsplätze der Krippengruppe ausschließlich in Ganztagesbetreuung angeboten. Aufgrund der derzeit fehlenden nachhaltigen Nachfrage auf eine Freitagnachmit- tagsbetreuung, bleibt die Krippenöffnungszeit bis 13.30 Uhr bestehen. Bei einem nachhaltigen Bedarf kann die Öffnungszeit zukünftig entsprechend angepasst werden. Um aktuell über verfügbare Betreuungsplätze zu informieren, veröffentlicht die Gemeinde Bondorf zusammen mit dem Familienzentrum Bondorf e. V., der Bä- rengruppe Bondorf e. V. und den Tageseltern seit September 2009 vierteljährlich eine Übersicht mit Kontaktdaten in den Bondorfer Nachrichten. Ganztagesbetreuung mit Mittagstisch incl. Altersmischung Um den Bedarf an Ganztagesbetreuungsplätzen abzudecken, wurde in jedem Kindergarten eine Ganztagesgruppe mit max. 10 Ganztagesplätzen je Gruppe eingerichtet. Außerdem wurde im Kindergarten Alte Herrenberger Straße eine weitere Ganztagesgruppe mit optionaler Altersmischung eingerichtet. Analog hierzu wurde die Betriebserlaubnis für eine Ganztagesgruppe im Kindergarten Baumgartenweg ebenso mit einer optionalen Möglichkeit der Altersmischung be- willigt. Die Mischform beinhaltet neben den bisher angebotenen flexiblen Regelöf- fnungszeiten und zusammenhängenden Öffnungszeiten auch die Ganztagesbe- treuung mit max. 10 Plätzen, sowie max. 6 altersgemischte Plätze für Kinder ab 2 Jahren. Die altersgemischte Betreuungsform sieht eine maximale Gruppenstär- ke von 22 Kindern vor. Je aufgenommenem 2-jährigen Kind ist eine zusätzliche Absenkung der Gruppenstärke um je einen Platz gesetzlich vorgegeben. Bei Nichtbelegung von Altersmischungsplätzen kann bei einer optionalen Betriebser- laubnis die Gruppenstärke auf 25 Plätze angehoben werden. Insgesamt stehen damit in den Kindergärten in Bondorf seit September 2015 50 Ganztagesplätze und max. 12 altersgemischte Plätze zur Verfügung. Die Öffnungszeiten der Ganztagesgruppen incl. Altersmischung sind Montag- Donnerstag von 7.00-17.00 Uhr. An Freitagen wird die Betreuung von 7.00-13.30 Uhr angeboten. Bei einem nachhaltigen Betreuungsbedarf für mindestens 5 Kin- der, kann die Gemeinde die Öffnungszeiten an Freitagen bis 17.00 Uhr anpassen, sofern in der entsprechenden Einrichtung der vorgegebene Mindestpersonal- schlüssel während der gesamten Öffnungszeit gewährleistet werden kann. Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde eine Gruppenzusammenle- gung oder auch eine Reduzierung der Öffnungszeiten vor.
6 Anmeldezahlen Ganztagesbetreuung Stand 01.03.2018 Kiga Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Alte Herrenberger Straße 13 15 15 16 0 Hochwiesenstraße 9 9 9 10 0 Baumgartenweg 8 10 10 11 0 Reutiner Weg 9 11 12 11 0 Gesamtanmeldungen 39 45 46 48 0 Ein Mittagstisch wird für Kinder in Ganztagesbetreuung, zusammenhängenden Öffnungszeiten, der altersgemischten Gruppe und der Krippengruppe angeboten. Zahl der Mittagessen in den Einrichtungen Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag 63 73 73 72 Zum Kindergartenjahr 2014/2015 wurde durch den Lieferanten des Essens eine neue Internetplattform für eine Onlineessensbestellung eingeführt. Dadurch ha- ben wir die Möglichkeit, aus einem vielfältigen Angebot von Speisen unsere Me- nüs individuell zusammenzustellen. Mit der zunehmenden Essenanzahl im Kindergarten Alte Herrenberger Straße (3 Essgruppen) wurde ab September 2015 und im Kindergarten Baumgartenweg ab April 2017 zur Unterstützung der Einsatz je einer Hauswirtschafterin mit 9,5 bzw. 8 Arbeitsstunden je Woche notwendig. Flexibilisierung der Regelbetreuung am Betreuungsmodell C Um die Regelbetreuungsangebote in den Kindergärten noch flexibler zu gestalten, wurde beim Betreuungsmodell C die Festschreibung der möglichen Betreuungs- nachmittage geöffnet und die Möglichkeit einer Betreuung ab 7.00 Uhr geschaf- fen. Orientierungsplan Die Erarbeitung zur Umsetzung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für die Baden-Württembergischen Kindergärten wurde durch die Fortbildung des voll- und teilzeitbeschäftigten Erziehungspersonals durch die Kindergartenfachbe- ratung in den letzten Jahren organisiert und bis Ende 2009 abgeschlossen. Neue Mitarbeiterinnen werden durch die Fachberatung mit Kompaktkursen nachge- schult. Die Inhalte fließen in die tägliche Kindergartenarbeit ein. Im Zuge der weiteren Umsetzung des Orientierungsplans wurden zum Kindergar- tenjahr 2012/2013 die Betriebserlaubnisse aller Kindertageseinrichtungen in Bondorf geändert, so dass die gemäß den gesetzlichen Vorschriften geltenden neuen Mindestpersonalschlüssel angepasst wurden.
7 Zum Kindergartenjahr 2014/2015 wurde der neu gefasste Orientierungsplan für Bildung und Erziehung für die Baden-Württembergischen Kindergärten veröffent- licht. Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die keine Fortbildung zum Orientierungs- plan haben, werden durch die Kindergartenfachberatung in Abstimmung mit der Kindergartengesamtleitung in Form von Kompaktkursen fortgebildelt. Kindergartenfachberatung durch Frau Hiller-Thoß Unsere Fachberatung berät die Kindergartenträger sowie die Fachkräfte der Kin- dergärten in den Gemeinden des Bezirks. Sie organisiert und führt fortlaufend Fortbildungsveranstaltungen für Erzieherinnen durch und ist Ansprechpartnerin bei kindergarteninternen pädagogischen und organisatorischen Angelegenheiten. Sie begleitet Veränderungsprozesse und führt eine Ausleihbücherei für den vor- schulischen Bereich. Leitbildentwicklung/Konzeption/Standards In Zusammenarbeit mit der Kindergartenfachberaterin Frau Hiller-Thoß, Herrn Bürgermeister Dürr, dem pädagogischen Personal und weiteren Vernetzungs- partnern wurde im Zeitraum März bis Oktober 2011 ein gemeinsames Leitbild und Profil für die Bondorfer Kindergärten entwickelt und im Herbst 2016 evalu- iert, redaktionelle Änderungen eingearbeitet und neu gedruckt. Leitbild und Profil bilden das Fundament der pädagogischen Arbeit, zeigen Grundsätze, Werthaltun- gen und gemeinsame Ziele auf. Zukünftig wird das Leitbild in regelmäßigen Abständen evaluiert. Durch die Einrichtungsleitungen wurde eine gemeinsame Konzeption in Anleh- nung an das Leitbild und die Standards entwickelt. Seit Januar 2012 erarbeitet das Kindergartenteam zusammen mit Herrn Bürger- meister Dürr gemeinsame allgemein gültige Standards für die Bondorfer Kinder- gärten. Zufriedenheitsumfrage 2016 Im Jahr 2013 wurde in Zusammenarbeit mit den Kindergartenleiterinnen, dem Elternbeirat, der Kindergartenfachberatung und dem Bürgermeister die erste Zu- friedenheitsumfrage erstellt und durchgeführt. Zur Qualitätssicherung wurde entschieden, die Zufriedenheitsumfrage in regel- mäßigen Abständen durchzuführen, um zeitnah die Bedarfe der Eltern zu erheben und notwendige Änderungen planen zu können. In Zusammenarbeit mit den Kindergartenleiterinnen, dem Elternbeirat und dem Bürgermeister wurde im Herbst 2016 die zweite Zufriedenheitsumfrage erstellt
8 und durchgeführt. Die unterschiedlichen Bereiche (z. B. die pädagogische Arbeit und Bedarfe der Familien in Form von neuen Betreuungsformen und Öffnungszei- ten) wurden erneut abgefragt und Anpassungen vorgenommen. Für das Kindergartenjahr 2019/2020 ist eine erneute Zufriedenheitsumfrage ge- plant. Laut Auskunft des Elternbeirats des Kindergartens Alte Herrenberger Straße wur- de am ersten Elternabend des Kindergartenjahres der Wunsch nach Erweiterung der Betreuungszeit auf Freitagnachmittag geäußert. Von Seiten des Elternbeirats wurde darauf hin eine nicht mit der Gemeinde abgestimmte Elternumfrage durch- geführt. Diese Umfrage wurde dem Bürgermeister im Dezember 2017 vorgelegt. Die Rücklaufquote lag bei 41%. Die Auswertung der Umfrage ergab, dass insg. für 4 Kinder (1x Krippe + 3x Kindergarten) der Wunsch nach einer Freitagnach- mittagbetreuung geäußert wurde. Voraussetzung für die Schaffung eines Betreu- ungsangebots ist ein nachhaltiger Bedarf von min. 6 Kinder je Betreuungsform. Aus Sicht der Gemeinde Bondorf kommt hier derzeit nur die Betreuung in Tages- pflege in Frage, jedoch wird bei der nächsten Elternzufriedenheitsumfrage dieser Bedarf für alle Kindergärten in Bondorf nochmals abgefragt. Internetauftritt der Kindergärten Im Zuge der Umgestaltung der Homepage der Gemeinde Bondorf wurde in die- sem Jahr auch der Bereich der Kindergärten grundlegend überarbeitet. Neben den bereits bestehenden Präsentationen der einzelnen Kindergärten wurden um- fassende Beschreibungen der pädagogischen Arbeit, das Leitbild, Sprachbildung, Inklusion und Eingewöhnung mit aufgenommen. Außerdem stehen Downloads aller Anmeldeformulare, der aktuelle Ferienplan sowie die Menüpläne des Kindergartenmittagstischs zur Verfügung. Aufnahme von Kindern ab 2 Jahre und 10 Monate zur Eingewöhnung im Kindergarten Mit Beginn des Kindergartenjahres 2006/2007 wurde die Aufnahme von Kindern ab einem Alter von 2 Jahren und 10 Monaten zur Eingewöhnung bis zum 3. Le- bensjahr ermöglicht. Damit wird den Kindern eine fließende Eingewöhnungszeit und den Eltern die Voraussetzung für einen evtl. einfacheren Wiedereinstieg ins Berufsleben geschaffen. Rückblickend kann festgestellt werden, dass dieses An- gebot fast ausnahmslos von allen Familien angenommen wird. Wählbare Betreuungszeiten In den Kindergärten besteht die Möglichkeit, bei allen Betreuungsformen, die ein- zelnen Betreuungszeiten tageweise mit einer monatlichen Bindung auszuwählen.
9 Aufgrund der bei den Eltern durch die Arbeitgeber vorausgesetzten beruflichen Flexibilität, wird dieses Angebot auch von Familien aus Nachbargemeinden nach- gefragt bzw. in Anspruch genommen (sofern Betreuungsplätze vorhanden sind). Angemeldete Kinder aus Nachbargemeinden Zahl Kindergarten 2 Krippe 1 Wahlfreiheit des Kindergartenplatzes Seit dem Kindergartenjahr 2008/2009 können im Rahmen einer gleichmäßigen Auslastung der Kindergärten die Plätze (sofern vorhanden) frei gewählt werden. Die bis dahin geltenden Einzugsgebiete sind entfallen. Kooperationsferien (Kostenloses Angebot!) Mit der Einführung der ´Kooperationsferien´ ab dem Jahr 2004 wurden die Kin- dergartenschließungstage stark reduziert. Die Eltern haben seither die Möglich- keit, bei Bedarf ihre Kinder während der Schließungszeit ihres Kindergartens in den Sommerferien in einem Kooperationskindergarten betreuen zu lassen. Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst alle Kinder einen Jahresurlaub von 3 Wo- chen haben. Es ist festzustellen, dass wegen der beruflichen Anforderungen an die Eltern dieses Angebot jährlich zunehmend in Anspruch genommen wird. Seit der Einführung des Angebots wurden jährlich durchschnittlich 45 Kinder in Ko- operation betreut. Sofern die Betreuungszahlen für die Kooperation auf über 50 Kinder steigen, behält sich die Gemeinde Bondorf vor, Gebühren zur Deckung der zusätzlichen Personalkosten einzuführen. Sprachförderprojekt ´SPATZ´ der Landesstiftung Baden-Württemberg (Aus HSL, Sag mal was und ISK wurde SPATZ) Aufgrund der ständig wachsenden Zahl von Kindern mit erhöhtem Förderbedarf, beteiligt sich die Gemeinde Bondorf seit vielen Jahren an verschiedenen Förder- programmen des Landes Baden-Württemberg zur Sprach- und Lernhilfe für Kin- der. Vor mehr als 20 Jahren begann das Landesprojekt zur außerschulischen Haus- aufgaben-, Sprach- und Lernhilfe (HSL), in dem bedürftige Ausländer- und Aus- siedlerkinder und ab 2006 auch deutsche Kinder intensiv gefördert wurden. Im Jahr 2004 kam das Sprachförderprojekt ´Sag mal was´ der Landesstiftung Baden-Württemberg hinzu. Mit der Einführung der Eingangsschuluntersuchung (ESU) wurde dieses Angebot im Jahr 2010 durch die Landesstiftung Baden- Württemberg in das Projekt Intensive Sprachförderung im Kindergarten (ISK) umgewandelt. Zum Kindergartenjahr 2012/2013 wurde das Sprachförderprojekt ISK in das Pro- jekt HSL integriert und zum Projekt Sprachförderung in allen Tageseinrichtungen für Kinder mit Zusatzbedarf ´SPATZ´ umgewandelt. Innerhalb dieses Projektes
10 können Kinder mit intensivem Sprachförderbedarf ganzheitlich über die gesamte Kindergartenzeit gefördert werden. Die Gemeinde Bondorf hat für das laufende Kindergartenjahr 56 Förderplätze beantragt. Alle beantragten Förderplätze wur- den durch die L-Bank bewilligt. Sofern die Fördermittel des Landes Baden- Württemberg zur Deckung des tatsächlichen Bedarfs an Sprachfördermaßnahmen nicht ausreichen, wird die Gemeinde Bondorf Eigenmittel zur Finanzierung erbrin- gen. ´SPATZ` für Flüchtlingskinder Im Jahr 2016 wurde das Landesförderprogramm speziell für die Sprachförderung von Flüchtlingskindern erweitert. Die Gemeinde Bondorf bot diesbezüglich in den vergangenen zwei Jahren zusätzliche Sprachstunden an. Ab 2017 integrieren wir dieses Angebot in die reguläre ´Spatz`-Förderung. Eingliederungshilfen des Landratsamts Böblingen (Inklusion) Zur Zeit werden im Kindergarten Baumgartenweg und Reutiner Weg durch das Jugendamt des Landratsamts Böblingen Eingliederungshilfen in Form einer Inklu- sion für insgesamt 3 Kinder gewährt und finanziell gefördert. Die inklusiven Be- treuungen von wöchentlich sechs bis zehn Stunden werden durch eine ausgebil- dete Fachkraft der Gemeinde (Inklusionsassistentin), eine Erzieherin und eine Sozialpädagogin übernommen. Schulfruchtprogramm – Baden-Wüttemberg Baden-Württemberg nimmt am europäischen Schulfruchtprogramm teil. Über dieses Programm fördert die Europäische Union die Verteilung von Obst und Ge- müse neben Schulen auch an vorschulischen Einrichtungen. Jeder Kindergarten in Bondorf erhält seit Dezember 2012 wöchentlich eine Kiste Obst oder Gemüse für die Ernährungserziehung. BeKi – Bewusste Kinderernährung BeKi ist eine landesweite Initiative in Baden-Württemberg für eine bewusste Kin- derernährung. Alle Bondorfer Kindergärten haben sich um die Teilnahme bewor- ben und auch den Zuschlag erhalten. Das Projekt begann im Jahr 2013 und en- dete mit einer Zertifizierung im Jahr 2015. Bausteine des Zertifikats sind: Ernäh- rungserziehung, Erziehungspartnerschaft, Verpflegungsstandards und Außenbe- ziehungen / Kooperationen. Je zwei Kindergärten wurden im Jahr 2015 und 2016 zertifiziert. Im Jahr 2018 werden die Kindergärten Reutiner Weg und Baumgartenweg und im Jahr 2019 die Kindergärten Hochwiesenstraße und Alte Herrenberger Straße rezertifiziert. Im Zuge der Rezertifizierung findet für das gesamte Team ein Termin über zur Projektordnereinführung und ein gemeinsamer Elternabend statt.
11 Stand September 2017 Anmeldung für den Kindergarten Name, Vorname (zutreffendes bitte ankreuzen und zusammen mit dem beiliegenden Anmeldebogen wieder abgeben) Regelöffnungszeit und erweiterte Regelöffnungszeit (für Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten) O Modell A: von 8.00 – 12.00 Uhr und 13.30 Uhr – 16.00 Uhr (außer Freitag nachmittags) O Modell B: von 8.00 – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr (außer Freitag nachmittags) O Modell C: von 7.30 – 12.30 Uhr und 14.00 Uhr – 16.00 Uhr (außer Freitag nachmittags und ein weiterer Nachmittag an dem das Kind nicht den Kindergarten besucht) Bitte den Tag ankreuzen: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag O Modell C+: Erweiterte Regelöffnungszeit von 7.00 – 7.30 Uhr täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag (für Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten) O Modell D: In Form von zusammenhängenden Öffnungszeiten (25% Gebührenzuschlag) von 7.30 – 13.30 Uhr täglich O Modell D+: Erweiterte zusammenhängende Öffnungszeiten von 7.00 - 7.30 Uhr täglich Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde die Aussetzung des Angebots an einzelnen Tagen vor O Modell E: Auswahl zwischen zusammenhängenden Öffnungszeiten, erweiterte zu- sammenhängende Öffnungszeiten und erweiterter Regelöffnungszeit (25% Gebührenzuschlag) Bitte ankreuzen: Modell A Modell B Modell C Modell C+ Modell D Modell D+ Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag O Modell F: Ganztagesbetreuung (für Kinder ab 2 Jahren und 10 Monaten) von 7.30 – 17.00 Uhr Montag - Donnerstag O Modell F+: Erweiterte Ganztagesbetreuung von 7.00 – 7.30 Uhr täglich Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde die Aussetzung des Angebots an einzelnen Tagen vor O Modell G: Auswahl zwischen Ganztagesbetreuung, erweiterter Ganztagesbetreuung, erweiterte Regelöffnungszeiten, zusammenhängende Öffnungszeiten und erweiterte zusammenhängende Öffnungszeiten Bitte ankreuzen: Modell A Modell B Modell C Modell D Modell D+ Modell F Modell F+ Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag O Anmeldung Mittagessen (an Tagen mit Modell D, E, F, G, H und I möglich) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde eine Gruppenzusammenlegung vor.
12 O Modell H: Krippengruppe (Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von 11 Monaten bis 3 Kindergarten: Jahren) Alte Herrenberger Straße Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Baumgartenweg O Modell H+: Erweiterte Krippengruppe (Ganztagesbetreuung für Kinder im Alter von 11 Mo- naten bis 3 Jahren) von 7.00 – 7.30 Uhr täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde die Aussetzung des Angebots an einzelnen Tagen vor O Modell I: Altersgemischte Gruppe (tageweise Ganztagesbetreuung für Kinder ab 2 Jahren, analog Modell F –Montag bis Donnerstag und Modell D -Freitag) Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Kindergarten: Alte Herrenberger Straße O Modell I+: Erweiterte altersgemischte Gruppe (tageweise Ganztagesbetreuung für Kinder ab 2 Jahren, analog Modell F –Montag bis Donnerstag und Modell D -Freitag) von Baumgartenweg 7.00 – 7.30 Uhr täglich Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde die Aussetzung des Angebots an einzelnen Tagen vor. Der Besuch der Kindergärten richtet sich nach § 4 der Benutzungsordnung. Ein Wechsel der gewählten Betreuungszeit ist, sofern Plätze vorhanden sind, jeweils zum 01. eines Monats mög- lich, und ist mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich zu beantragen. Die Anmeldung für eine Betreuung ab 7.00 Uhr in den Modellen D+, E, F+, G,H+ und I+ ist für ein halbes Jahr bindend. Bei geringen Anmeldezahlen behält sich die Gemeinde die Aussetzung des Angebots vor. Bondorf, Unterschrift
13 Kindergartengebühren Kindergartengebühren für das Kindergartenjahr 2018-2019 (gem. dem Beschluss des Gemeinderats Bondorf in seiner Sitzung am 01.06.2017) Erweiterte Regelöffnungszeit - Modell A, B, C 2018-2019 Haushalt mit 4 Kinder 1 Kind 21,00 € 2 Kinder 42,00 € 3 Kinder 63,00 € 4 Kinder 84,00 € Haushalt mit 3 Kinder 1 Kind 63,00 € 2 Kinder 126,00 € 3 Kinder 189,00 € Haushalt mit 2 Kinder 1 Kind 95,00 € 2 Kinder 190,00 € Haushalt mit 1 Kind 1 Kind 124,00 € Gruppe mit zusammenhängenden Öffnungszeiten (+ 25% vom Regelbeitrag) Modell D, E 2018-2019 Haushalt mit 4 Kinder 1 Kind 26,00 € 2 Kinder 52,00 € 3 Kinder 78,00 € 4 Kinder 104,00 € Haushalt mit 3 Kinder 1 Kind 79,00 € 2 Kinder 158,00 € 3 Kinder 237,00 € Haushalt mit 2 Kinder 1 Kind 119,00 € 2 Kinder 238,00 € Haushalt mit 1 Kind 1 Kind 155,00 € Die Kindergartengebühren wurden für die Kindergartenjahre 2017/2018 und 2018/2019 gem. den Empfehlungen (Landesrichtsatz) der Vertreter des Gemeinde- und Städtetags Baden-Württemberg, der evang. und kath. Kirche und div. kirchl. Verbände festgelegt und beziehen sich jeweils auf 11 Monate im Jahr (der August ist beitragsfrei).
14 Kindergartengebühren für die Ganztagesbetreuung (gem. dem Beschluss des Gemeinderats Bondorf in seiner Sitzung am 01.06.2017) Kindergartengebührenmodule ab 01.09.2018 -Modell F, G mit tageweiser Auswahl zwischen Ganztagesbetreuung, Re- gel- und zusammenhängender Öffnungszeit Gebühren je Kind Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit In einem Haushalt mit einem Kind unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 260,00 € 4 241,00 € Anzahl Tage 3 222,00 € ganztags 2 203,00 € 1 184,00 € Summe mit Essen 326,00 € 294,00 € 262,00 € 230,00 € 198,00 € Gebühren je Kind Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit In einem Haushalt mit zwei Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 255,00 € 4 236,00 € Anzahl Tage 3 212,00 € ganztags 2 188,00 € 1 164,00 € Summe mit Essen 321,00 289,00 € 252,00 € 215,00 € 178,00 € Gebühren je Kind Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit In einem Haushalt mit drei Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 250,00 € 4 231,00 € Anzahl Tage 3 202,00 ganztags 2 173,00 € 1 148,00 € Summe mit Essen 316,00 € 284,00 € 242,00 € 200,00 € 162,00 € Gebühren je Kind Anzahl Tage Regel-/Z-Zeit In einem Haushalt mit vier Kindern unter 18 Jahren 0 1 2 3 4 5 240,00 € 4 224,00 € Anzahl Tage 3 188,00 € ganztags 2 152,00 € 1 116,00 € Summe mit Essen 306,00 € 277,00 € 228,00 € 179,00 € 130,00 € Pauschalbeträge für Mittagstisch Tage je Woche Essen 5 4 3 2 1 1 Kind pro Monat 66,00 € 53,00 € 40,00 € 27,00 € 14,00 €
15 Die Benutzungsgebühren für die Betreuung in der Ganztagesbetreuung, in den altersgemischten Gruppen, zusammenhängenden Öffnungszeiten, Modell C und Krippen von 7.00 Uhr – 7.30 Uhr (Plusmodelle) Anzahl Tage 1 2 3 4 5 Gebühren je Kind 4,40 € 8,80 € 13,20 € 17,60 € 22,00 € Benutzungsgebühren für die altersgemischte Gruppe in den Kindergärten Alte Herrenberger Straße und Baumgartenweg - Modell I zum Kindergar- tenjahr 2018/2019 Für die Betreuung in der altersgemischten Gruppe betragen die Elternbeiträge monatlich ab 01.09.2018 (gem. dem Beschluss des Gemeinderats Bondorf in seiner Sitzung am 01.06.2017): Anzahl Tage Gebühren 1 2 3 4 5 je Kind 106,--€ 166,--€ 226,--€ 286,--€ 345,--€ Benutzungsgebühren für die Krippengruppen ´Zwergenstüble´ im Kin- dergarten Alte Herrenberger Straße und Schneckenhäusle im Kindergar- ten Baumgartenweg - Modell H Für die Betreuung in der Krippengruppe betragen die Elternbeiträge monatlich ab 01.09.2018 (gem. dem Beschluss des Gemeinderats Bondorf in seiner Sitzung am 01.06.2017): Anzahl Tage Gebühren 1 2 3 4 5 je Kind 125,-- € 200,-- € 275,-- € 350,-- € 425,-- € Tagespflege in Bondorf Tageseltern 3 qualifizierte Tageseltern, die Pflegeerlaubnisse nach den Richtlinien des Landes Baden-Württemberg und des Landkreises Böblingen besitzen, bieten in Bondorf verschiedene Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unterschiedlichen Alters an. Bei Bedarf leitet die Gemeinde Bondorf Informationen und Kontaktdaten an Interes- sierte weiter.
16 Trägerverein Der Tages- und Pflegeeltern e.V. Kreis Böblingen besteht seit 1974 und setzt sich für die Belange der Kinder, der Tages- und Pflegeeltern im Bereich des Pflege- stellenwesens sowie von Adoptivkindern ein. Gesetzliche Vorgaben in Kindergärten/Modelle des Landkreises Böblingen Eingangsschuluntersuchung im Kindergarten Am 05.11.2008 wurde das Gesetz für die Änderung der Einschulungsuntersu- chungen vom Landtag Baden-Württemberg verabschiedet. Seit April 2009 wer- den alle Kinder in Baden-Württemberg bereits 15 - 24 Monate vor ihrer Einschu- lung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitsamts in den Kinder- gärten untersucht. Ziel dieser frühen Untersuchung ist es, Kindern mit Förderbe- darf bis zum Schulbeginn eine individuelle Förderung zu ermöglichen. Die sprach- liche Förderung wird in Bondorf in Kleingruppen innerhalb des Projektes SPATZ der Landesstiftung Baden-Württemberg angeboten. TAKKI - Kindertagespflege für Kleinkinder im Landkreis Böblingen Zur Verwirklichung eines bedarfsgerechten Ausbaus der Kleinkindbetreuung nach dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG), hat der Kreistag beschlossen, den Gemeinden die Einführung des Modells einer kommunalen Tagespflege für Klein- kinder, angelehnt an das in Leinfelden-Echterdingen erarbeitete Konzept zu emp- fehlen. Kernpunkt des Modells ist die Wahlmöglichkeit der Kleinkindbetreuung bei Tageseltern oder in einer Krippengruppe der Gemeinde verbunden mit der Kos- tenübernahme (Differenzbetrag) durch die Gemeinde, sofern die Tageselternbe- treuung einen höheren Elternbeitrag als die Gebühren der Gemeinde vorsieht. Aufgrund der Bondorfer Sondersituation mit 2 Vereinen, die sich der Kleinkindbe- treuung widmen (Bärengruppe und Familienzentrum), sowie dem Angebot mit Krippengruppen, liegt der Ausbaustand der Kleinkindbetreuung in Bondorf bereits heute deutlich über dem nach TAG geforderten Prozentsatz. Die Gemeinde Bondorf hat den Tageseltern angeboten, ihre Angebotsstruktur in den Bondorfer Nachrichten zu veröffentlichen, so dass Eltern vor Ort bei Bedarf direkt mit den Tageseltern Kontakt aufnehmen können. Gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 05.06.2008 ist eine Umsetzung des TAKKI-Modells für Bondorf derzeit nicht notwendig.
17 Rechtsanspruch auf Ü3-/U3-Betreuungsplätze Der bereits seit 1996 bestehende Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt, sowie der seit 01.08.2013 bestehende Rechtsanspruch auf einen U3-Betreuungsplatz werden in den Bondorfer Kindergärten erfüllt. Tagespflege in anderen geeigneten Räumen - TAPiR Die beiden Tages- und Pflegeelternvereine im Kreis Böblingen bieten in Abstim- mung mit dem Amt für Jugend ein Rahmenkonzept für ein Modellprojekt ´Tagespflege in anderen geeigneten Räumen – TAPiR´ an. TAPiR ist eine Form der Tagespflege außerhalb des Haushalts der Tagespflegeperson für Kinder im Alter von 0-14 Jahren, mit dem Schwerpunkt bei der Zielgruppe der unter drei- jährigen Kinder. Ein TAPiR kann generell stattfinden in angemieteten Räumlich- keiten, privat genutztem Eigentum der Tagespflegeperson und von der Kommu- ne/Betrieb überlassenen Räumlichkeiten. In Bondorf ist bislang kein TAPiR vorge- sehen und eingerichtet worden. Umsetzung des Schutzauftrags der Jugendhilfe in den Tageseinrichtun- gen der Gemeinde Bondorf Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wurde zwischen dem Landkreis Böblin- gen (Jugendhilfe) und der Gemeinde Bondorf als Träger der Kindertageseinrich- tungen, der Schulbetreuungen und des Jugendhauses eine Vereinbarung zur Um- setzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung geschlossen. Der durch das Kreisjugendamt erarbeitete Leitfaden wurde sämtlichen Einrich- tungen der Gemeinde als Handreichung mit der Verpflichtung zur Anwendung der Vorgaben übergeben. Durch die Kindergartenfachberatung werden im jährlichen Rhythmus alle bereits geschulten Mitarbeiterinnen praxisbezogen fortgebildet. In diesem Zusammenhang wird für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der oben genannten Einrichtungen im fünfjährigen Rhythmus ein polizeiliches Füh- rungszeugnis angefordert. Interkommunaler Kostenausgleich Mit Datum vom 16.04.2009 ist die Neufassung des Kindertagesbetreuungsgeset- zes (KiTaG) rückwirkend zum 01.01.2009 in Kraft getreten. Der § 8a des KiTaG regelt, dass zwischen allen Gemeinden und Städten ein Kostenausgleich zu erfol- gen hat. Dies bedeutet, dass für Kinder, die außerhalb der Wohnsitzgemeinde betreut werden, ein Ausgleich an die Gemeinde oder Stadt, in der die Betreuung in Anspruch genommen wird, bezahlt werden muss.
18 Eine jährliche Abrechnung nach Veröffentlichung der pauschalierten Empfeh- lungsrichtlinien des Städte- und des Gemeindetags erspart der Verwaltung einen überdurchschnittlich hohen Verwaltungsaufwand, der durch eine Spitzabrechnung entstehen würde. Kinderbetreuungsangebote der anerkannten freien Träger der Jugendhilfe in Bondorf Familienzentrum Bondorf e. V. Das Familienzentrum bietet zwei betreute Spielgruppen für Kleinkinder im Alter von 11 Monaten bis zu 3 Jahren an. Die Spielgruppe ´Drei Käse Hoch´ umfasst 10 Betreuungsstunden pro Woche und hat montags und dienstags von 8 bis 13 Uhr geöffnet. Die Spielgruppe ´Spatzennest´ findet dreimal pro Woche, mittwochs bis frei- tags von 8 bis 13 Uhr, mit einem Betreuungsumfang von 15 Stunden pro Woche statt. Bärengruppe Bondorf e.V. Die Bärengruppe bietet ein Betreuungsangebot für Kinder im Alter ab ca. 8 Wo- chen bis zum Kindergarteneintritt. Die Gruppen sind Montag bis Freitag geöffnet. Bärengruppe Betreuungszeiten Die Kinder der Bärengruppe werden montags und mittwochs von 7.30 bis 15.00 Uhr betreut. Die Betreuungszeiten liegen zwischen mindestens 10 Stunden und maximal 15 Stunden. Musik- und Themenkreis Die Kinder des Musik- und Themenkreises werden dienstags und donnerstags von 7.00 bis 15.00 Uhr (maximal 15 Stunden) betreut. Bärengruppe Plus Die Bärengruppe Plus, findet am Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr und am Freitag von 7.00 bis 16.00 Uhr statt. Bärengruppe-Minis (Spielgruppe) Die Kinder der Bärengruppe-Minis werden Montag bis Donnerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr betreut.
19 Erweiterte Angebote an der Grundschule Bondorf und Gemein- schaftsschule Bondorf/Gäufelden: Präventive Grundschulförderklasse Ab dem Schuljahr 2006/2007 wurde an der Grundschule Bondorf eine präventive Grundschulförderklasse eingerichtet. Diese Förderklasse soll dazu dienen, dass Kinder im Alter zwischen 5 und 6 Jah- ren, die mit Beginn der Schulpflicht voraussichtlich nicht schulfähig sein werden, sowie vom Schulbesuch zurückgestellte Kinder ein Jahr speziell in einer Klasse mit 15 – 20 Kindern für ca. 20 Stunden je Woche betreut werden, so dass ein nahtloser Übergang in die Schule stattfinden kann. Aus den Kindergärten der Gemeinde Bondorf besuchen derzeit 4 Kinder die För- derklasse. Die Gesamtkinderzahl der Grundschulförderklasse liegt in diesem Schuljahr bei 9 Kindern. Schulkoordination Mit der stetigen Zunahme der Kinderzahlen in der Schulbetreuung in Verbindung mit den gestiegenen pädagogischen und organisatorischen Anforderungen wurde die Einsetzung einer Schulkoordinatorin notwendig. Zum September 2015 über- nahm diese Aufgabe unsere Kindergartengesamtleiterin Frau Doris Christian. Schulbetreuung Zur Vereinfachung der gesamten Organisations-, Angebots- und Gebührenstruk- tur wurden die Betreuungsangebote an der Schule in ein neues Anmeldeverfah- ren zusammengefasst. Außerdem wurde die Raum- und Ausstattungssituation weiter verbessert. Derzeit besuchen 79 Kinder die Schulbetreuungsangebote. Um die Betreuungsstruktur einheitlich zu gestalten, wurde ein Qualitätshandbuch entwickelt und ab dem Jahr 2017 eingeführt. Verlässliche Grundschule Bereits zum Schuljahr 1998/1999 wurde das Angebot der verlässlichen Grund- schule eingeführt. Seit Beginn des Schuljahres 2010/2011 ist eine tageweise Buchung in dieser Be- treuungsform unter Beibehaltung der Notfallbetreuung möglich. Mit Beginn des Schuljahres 2016/2017 wurden die Öffnungszeiten erweitert, so dass ab 7 Uhr täglich eine Betreuung stattfindet.
20 Die Benutzungsgebühren mit Sozialstaffelung betragen 5 Tagen/Wo. 4 Tagen/Wo. 3 Tagen/Wo. 2 Tagen/Wo. 1 Tag/Wo. für 1 Kind aus einer Familie 50,00 € 40,00 € 30,00 € 20,00 € 10,00 € mit 1 Kind unter 18 Jahren für 1 Kind aus einer Familie 35,00 € 28,00 € 21,00 € 14,00 € 7,00 € mit 2 Kindern unter 18 Jahren für 1 Kind aus einer Familie 25,00 € 20,00 € 15,00 € 10,00 € 5,00 € mit 3 Kindern unter 18 Jahren für 1 Kind aus einer Familie 20,00 € 16,00 € 12,00 € 8,00 € 4,00 € mit 4 oder mehr Kindern u. 18 J. Nachmittagsbetreuung In Ergänzung zum Angebot der verlässlichen Grundschule können Grundschüler, die seit dem Schuljahr 2005/2006 angebotene Nachmittagsbetreuung ab 13.30 Uhr besuchen. Seit September 2008 wurde das Nachmittagsbetreuungsangebot für die Klassen 5 und 6 und ab dem Schuljahr 2010/2011 bis zur Klasse 9 der Werkrealschule erweitert. Des Weiteren haben die Schüler die Möglichkeit, in der Zeit von 14.00 Uhr - 16.00 Uhr ihre Hausaufgaben unter Aufsicht in zwei separa- ten Klassenzimmern zu erledigen. Alle Eltern und Sorgeberechtigten, die Kinder in einer Altersgruppe haben, für die eine Betreuung angeboten wird, erhalten von der Gemeinde eine Übersicht sämtlicher Betreuungsangebote. Zusätzlich werden diese Informationen in Zusammenarbeit mit dem Gesamtelternbeirat in einem Elternbrief veröffentlicht. Aufgrund des nachhaltigen Bedarfs (mehr als 5 Kinder) wurde seit dem Schuljahr 2010/2011 in der Nachmittagsbetreuung die Betreu- ungszeit von Montag-Donnerstag in der Zeit von 16.00-17.00 Uhr erweitert. Die Benutzungsgebühren betragen monatlich je Kind Nachmittagsbetreuung bis (Gebühren je Monat) 16.00 Uhr 17.00 Uhr Mittagessen bei 4 Nachmittagen 56,00 € 78,40 € 57,00 € bei 3 Nachmittagen 42,00 € 58,80 € 43,00 € bei 2 Nachmittagen 28,00 € 39,20 € 29,00 € bei 1 Nachmittag 14,00 € 19,60 € 15,00 € Mit Beginn des Schuljahres 2015/2016 wurden die Mittagessenspreise aufgrund von Bezugspreiserhöhungen angepasst. Zum Schuljahr 2014/2015 wurde durch die Lieferanten des Mittagessens eine neue Internetplattform für eine Onlineessenbestellung eingeführt. Dadurch haben wir die Möglichkeit, aus einem vielfältigen Angebot von Speisen, unsere Menüs individuell zusammenzustellen. Täglich werden in der Schule zwei unterschiedli- che Menüs angeboten.
21 Betreuung an Nachmittagsschultagen Zusätzlich zum Angebot der Verlässlichen Grundschule und Nachmittagsbetreu- ung haben Schüler seit dem Schuljahr 2013/2014 an Nachmittagsschultagen die Möglichkeit, zwischen dem Vormittags- und Nachmittagsunterricht in der Zeit von 11.15 – 14.05 Uhr und von 15.35 – 17.00 Uhr, ein zusätzliches Betreuungsange- bot wahrzunehmen und ein Mittagessen einzunehmen. Seit dem Schuljahr 2016/2017 findet in der Grundschule kein Nachmittagsunter- richt mehr statt. Aus diesem Grund wird dieses Angebot derzeit nur für die Be- treuung an AG-Nachmittagen genutzt. Betreuung an Nachmittagschultagen Gebühren für Gebühren für (Gebühren je Monat) die Betreuung das Mittagessen 11.15-14.05 Uhr 14,00 € 15,00 € 11.15-14.05 und 15.35-16.00 Uhr 17,00 € 15,00 € 11.15-14.05 und 15.35-17.00 Uhr 22,50 € 15,00 € 15.35-16.00 Uhr 3,00 € 15.35-17.00 Uhr 9,00 € Hausaufgabenbetreuung in der Kleingruppe Im Rahmen der Nachmittagsbetreuung wurde zusätzlich für die vergangenen drei Schulhalbjahre eine Hausaufgabenbetreuung in der Kleingruppe mit bis zu 5 Kin- dern angeboten. Dieses Angebot wurde nicht gebucht und bleibt aus diesem Grund vorerst eingestellt. Umsetzung des Schutzauftrags der Jugendhilfe in der Schulbetreuung der Gemeinde Bondorf Entsprechend der gesetzlich vorgegebenen Umsetzung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung gem. § 8a SGB VIII werden in den Kindergärten der Ge- meinde Bondorf ab 2016 auch alle Mitarbeiterinnen der Schulbetreuung praxisbe- zogen fortgebildet. Von allen Mitarbeiterinnen der Schulbetreuung wird im fünfjährigen Rhythmus ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert. Schulentwicklungsplanung Bei der Auftaktveranstaltung zur Zukunftswerkstatt „Wir gestalten Schule“ am 10.03.2012 wurden mit vielen Beteiligten am Schulgeschehen Ideen entwickelt, wie die Bondorfer Schule für die Kinder noch attraktiver gemacht werden kann. Seit dieser Auftaktveranstaltung wurden in verschiedenen Arbeitsgruppen die je- weiligen Themen engagiert weiterentwickelt. Beraten wurde u.a. über Nachmittags-AGs, die auch mit hervorragender Unter- stützung von Ehrenamtlichen, seit dem Schuljahr 2013/2014 angeboten werden. Die Koordination und Weiterentwicklung dieser AGs wurde nun auf die Schulko- ordinatorin Doris Christian übertragen, die gemeinsam mit Unterstützung von El- tern und weiterer Mitwirkender in der Schulgemeinschaft zukünftig ein noch grö- ßeres AG-Angebot anstrebt.
22 Ferienbetreuung/Ferienlager/Ferienwoche FeWo Die Gemeinde Bondorf bietet im Jahr 2018 in den Winter-, Oster-, Pfingst-, Sommer- und Herbstferien Betreuungsangebote für 6-10 jährige Kinder in der Schule/im Schülercafé an. Die zusammenhängenden Betreuungszeiten wurden von 7.30 – 16.00 Uhr aus- geweitet. Optional wird ein Mittagessen durch die Gemeinde angeboten. Außerdem wird das Jugendreferat der Gemeinde Bondorf während der Sommer- ferien wieder ein Ferienlager für Grundschulkinder im Jugendhaus anbieten. Kosten/Tage Uhrzeit Verpflegung Teiln. Veranstalter Betreuungsort Winterferien 12.02.-16.02.2018 75,-€/5 Tage 7.30-16.00 optional min. 6 Ferienbetreuung Schule 20,-€/5 Essen Osterferien 26.03.-29.03.2018 60,-€/4 Tage 16,-€/4 Essen 7.30-16.00 min. 6 optional Ferienbetreuung Schule 03.04.–06.04.2018 60,-€/4 Tage 16,-€/4 Essen Pfingstferien 22.05.-25.05.2018 60,-€/4 Tage 16,-€/4 Essen 7.30-16.00 optional min. 6 Ferienbetreuung Schule Zeltlager des/der CVJM/ev. --- CVJM/ev. Kirchengemeinde --- --- --- Kirchengemeinde --- 27.05-01.06.2018 FeWo - Ferienwoche (f.10- 13-jährige) 65,-€/5 Tage 7.30-15.00 inklusive min. 6 Jugendreferat Jugendhaus 30.07.-03.08.2018 Sommerferien 30.07.-03.08.2018 75,-€/5 Tage 20,-€/5 Essen 7.30-16.00 optional min. 6 Ferienbetreuung Schule 06.08.-10.08.2018 75,-€/5 Tage 20,-€/5 Essen Jugend-Golf-Camp Golfclub Domäne 30.07.-03.08.2018 --- --- --- --- Niederreutin --- FeLa - Ferienlager (mit einer Übern.) 13.08.-17.08.2018 65,-€/5 Tage 7.30-15.00 inklusive max.30 Jugendreferat Jugendhaus Sportferienwoche des Sportverein Bondorf --- --- --- --- Sportverein Bondorf --- 20.08.-24.08.2018 Herbstferien 29.-31.10/ 60,-€/4 Tage 7.30-16.00 optional min. 6 Ferienbetreuung Schule 02.11.2018 16,-€/4 Essen
23 Ferienwoche FeWo für 10-13 Jährige des Jugendreferates Bondorf Vom 30.07.-03.08.2018 wird eine Ferienwoche für Kids von 10-13 Jahren ange- boten. Die Betreuungszeiten finden täglich von 7.30 - 15.00 Uhr im Jugendhaus Bondorf statt. Es können max. 15 Kinder daran teilnehmen. Die Planung und Durchführung übernimmt das Jugendreferat zusammen mit der FSJ – Stelle und der PIA – Erzieherauszubildenden. Das Wochenprogramm wird unter ein Motto gestellt mit täglich wechselndem und abwechslungsreichem Angebot. Sowohl sportliche und kreative Punkte als auch gemeinsames Kochen und ein Ausflug sind geplant. Auch werden die Ideen und Interessen der Teilnehmer berücksich- tigt. Ferienlager FeLa für 6–10 Jährige des Jugendreferates Bondorf Vom 13.–17.08.2018 wird durch das Jugendreferat Bondorf mit Unterstützung von jugendlichen Ehrenamtlichen eine Ferienwoche für Kinder von 6 – 10 Jahren angeboten. Dabei werden bis zu max. 30 Kinder von 7.30 – 15.00 Uhr bei voller Verpflegung betreut. Neben einem spannenden und vielseitigem Programm zu einem Thema, gibt es einen gemeinsamen Ausflug und eine Übernachtung am Donnerstag. Am Freitag endet das Ferienlager mit einem Elternmittag. Gemeinschaftsschule Bondorf/Gäufelden Im Sommer 2012 gab es erste Gespräche mit dem Staatlichen Schulamt Böblin- gen, um die Chancen auf die Genehmigung einer Gemeinschaftsschule in Gäufel- den und Bondorf ausloten zu können. Dieser neue Schultyp wurde als eine der künftigen Säulen der Schullandschaft durch eine Änderung des Schulgesetzes aus dem Jahr 1983 zum 24. April 2012 geschaffen. Die mit der Schulentwicklung seit den sechziger Jahren gemachten Erfahrungen im Gäu ließen es angezeigt erscheinen, sich mit den Nachbargemeinden und de- ren schulischen Zielen abzustimmen. Als Ergebnis dieses Prozesses wurde eine doppelte Kooperation mit den Nachbar- gemeinden Jettingen, Mötzingen und Gäufelden vereinbart. Jettingen hat die eigene Werkrealschule in eine Gemeinschaftsschule überführt. Die Gemeinden Bondorf und Gäufelden haben mittels einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ihre Werkrealschulen nur noch mit den vorhandenen Schülern wei- tergeführt. Die Werkrealschule Bondorf hatte zum Schuljahresende 2016/2017 die letzte Abschlussklasse, die Werkrealschule Gäufelden endet mit dem Schul- jahr 2017/2018. Seit dem Schuljahr 2014/2015 gibt es stattdessen eine horizontal geteilte Ge- meinschaftsschule. Da das Schulgebäude in Nebringen saniert und erweitert wird, werden bis zum Schuljahresende 2017/2018 alle Gemeinschaftsschüler der Klas- sen 5–8 und die Klasse 9 der Werkrealschule Gäufelden in Bondorf unterrichtet. Es ist vorgesehen, dass das Nebringer Schulgebäude zum Schuljahr 2018/2019 bezogen werden kann, so dass ab dem kommenden Schuljahr die Klassen 5-7 im
24 Schulgebäude in Bondorf unterrichtet und die Klassen 8-10 dann im Schulgebäu- de in Nebringen beschult werden. Dadurch wird sich die Raumsituation in der Bondorfer Schule wieder entspannen. In kurzen Zügen sei hier nochmals dargelegt, warum die Gemeinschaftsschule eine interessante Alternative zum etablierten Schulangebot bietet. Die Pluspunkte für die Gemeinschaftsschule Bondorf/Gäufelden: • Alle Bildungsstandards und Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen • Kleine Lerngruppen in einer übersichtlichen Schule • Ein Miteinander in individueller, persönlicher Atmosphäre. • Individuelles Lerntempo, Wissenslücken werden nicht übergangen • Gezielte Förderung in der Schule – statt Nachhilfe • Lern- und Übungsphasen finden in der Schule statt – keine Hausaufgaben • Unsere Lehrer verstehen sich als Lernbegleiter und Coach • Sinnvoller Rhythmus zwischen Unterricht, Lernen, Bewegung und Entspan- nung • Verbindliche Ganztagesschule, ideal für berufstätige Eltern • Lernentwicklungsberichte, da sie mehr über Stärken und Schwächen sagen, Noten auf Wunsch • Kein Frust durch Sitzenbleiben - Potenziale fördern statt demotivieren! Für viele Schülerinnen und Schüler eignet sich das veränderte Unterrichtsangebot besser, als das der bisherigen Schulformen. Seit dem Start der Gemeinschaftsschule Bondorf / Gäufelden zum Schuljahr 2014/2015 besuchen nun eine 8. Klasse, zwei 7. Klassen, zwei 6. Klassen und eine 5. Klasse mit insgesamt 95 Schülerinnen und Schülern die GMS. Neben ei- nem Sport- und Bewegungsangebot in der Mittagszeit, das die Schulsozialarbeit, Jugendreferat, FSJlerin und eine Betreuungsdame der Mittagsbetreuung gestal- ten, wurden Spiel- und Malutensilien angeschafft, um die Mittagszeit attraktiv zu gestalten. Das Schülercafé bietet zudem eine zusätzliche Attraktivität und einen Anker für die Mittagsbetreuung. Da die Schüler der GMS das Schulgelände ver- lassen dürfen, können diese Schüler auch ab Klasse 7 an einzelnen Tagen das Jugendhaus besuchen. Angebot des Arbeitskreises Erziehung stärken – starke Erziehung Bei dem durch den Kommunalverband für Jugend und Soziales bis zum Dezem- ber 2010 geförderten Projekt „Erziehung stärken – starke Erziehung“ han- delt es sich um ein Angebot, das durch den „Arbeitskreis Kinder und Jugendliche“ vom Jugendreferat mit seiner „Arbeitsgruppe Starke Erziehung“, entwickelt wur- de. Ziel des Projektes ist es, Eltern bei ihrer verantwortungsvollen und schwieri- gen Aufgabe der Kindererziehung mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, die Ge- meinde kinderfreundlich und offen zu gestalten und jungen Eltern Vernetzungs- und Begegnungsmöglichkeiten zu bieten. Das Projekt startete im März 2009 mit einer Auftaktveranstaltung und ist zwi- schenzeitlich mit all seinen Bausteinen fest in Bondorf etabliert.
25 Zurzeit arbeiten viele Ehrenamtliche in dem Projekt mit und helfen dem Projekt- motto „Zur Erziehung eines Kindes bedarf es eines ganzen Dorfes“ Rechnung zu tragen. Inhalt des Projekts sind verschiedene Projektsäulen, die nachfolgend be- schrieben werden. Zum 01.01.2016 übernahm die Kindergartengesamtleiterin und Schulkoordinato- rin Frau Doris Christian von der Jugendreferentin Frau Nadina Wörn dieses Ange- bot. Hausbesuch nach Entbindung Nach der Geburt eines Kindes erhalten die Familien durch eine Willkommenskarte von der Gemeinde Bondorf die Information über einen geplanten Hausbesuch durch Ehrenamtliche aus Bondorf. Im Rahmen dieses Besuches wird ihnen ein Geschenk der Gemeinde überreicht. Außerdem erhalten die Familien wichtige In- formationen über Bondorfer Angebote für Eltern und ihre Kinder. Insbesondere neu zugezogene Familien, die ihr erstes Kind bekommen haben, sind für diese Informationen sehr dankbar und freuen sich, eine Ansprechpartnerin vor Ort kennen zu lernen. Im Fokus steht dabei der persönliche Kontakt. Rettungsring-Gutschein Seit Juli 2009 erhalten alle Eltern zur Geburt ihres Kindes einen Rettungsring- Gutschein, den sie in Notsituationen innerhalb des ersten Lebensjahres einlösen können. Sie haben damit die Möglichkeit, ihr Kind bis zu vier Stunden entweder im Kindergarten Alte Herrenberger Straße, bei der Babyinsel (Bärengruppe e.V.) oder die Eheleute Zeeb (qualifizierte Tageseltern) betreuen zu lassen, um wieder Kraft schöpfen zu können. In einem Gespräch bei Abholung des Kindes wird ge- meinsam überlegt, wie die Familie bei Bedarf im Rahmen des Projektes weitere Unterstützung erhalten könnte. Elternbriefe und Flyer mit Informationen über Bondorfer Angebote für Kinder und Familien Die Elternbriefe enthalten interessante Hinweise zur Entwicklung und Erziehung des Kindes. Ergänzt werden sie durch praktische Tipps zum Umgang mit dem Nachwuchs. In Bondorf wurden Elternbriefe für folgende Altersstufen der Kinder entwickelt: 1. Elternbrief für Eltern von Kindern in den ersten 12 Monaten 2. Elternbrief für Eltern von Kindern zwischen 1 und 3 Jahren 3. Elternbrief für Eltern von Kindern zwischen 3 und 6 Jahren 4. Elternbrief für Eltern von Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren 5. Elternbrief für Eltern von Kindern zwischen 11 und 18 Jahren Der erste Brief wird im Rahmen des Hausbesuchs überreicht. Die folgenden Briefe werden von der Gemeinde mit einem Anschreiben an die Familien versandt. Die Angebotsübersicht in Form von Flyern gibt es für die Altersstufen 0-3 (mit Infor-
Sie können auch lesen