Freizeitangebote Reisen Teilhabe Offene Hilfen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V - Bad Boll eV

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Freizeitangebote Reisen Teilhabe Offene Hilfen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V - Bad Boll eV
Foto: Edinburgh Aug´´19

                                       P r o g r a m m
                                       2          0          2               0
Freizeitangebote            Reisen       Te i l h a b e    Offene Hilfen
A r b e i t s - u n d L e b e n s g e m e i n s c h a f t B a d B o l l e .V.
Freizeitangebote Reisen Teilhabe Offene Hilfen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V - Bad Boll eV
Freizeitclub                                                 Vorwort

Hallo liebe Freundinnen und Freunde des Freizeitclubs!

Wir wünschen ein gesegnetes und gutes neues Jahr 2020!

Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein buntes Freizeitprogramm
zusammengestellt mit spannenden neuen Angeboten.

Freuen Sie sich auf Seifenherstellung in der Seifenmanufaktur
Uhingen, Ausflüge ins Erlebnisbad und nach Trippsdrill, schöne Reisen
und vieles mehr.

Die Anmeldungsformulare für die einzelnen Angebote können im
Büro vom Haus der Mitte abgeben werden. Aber auch die
Anmeldung per Telefon, Fax oder E-Mail ist möglich!

Nutzen Sie dazu gerne unsere
neue Email Adresse:
freizeitclub@al-bad-boll.de

Wir wünschen nun viel Spaß beim Stöbern!

Susanne Gottstein

Bad Boll im Dezember 2019

Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.              Seite 02
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Freizeitclub                                           Inhaltsverzeichnis

                    Inhaltsverzeichnis

               02   Vorwort

               03   Inhaltsverzeichnis

               04   Vorstellung

               05   Wer sind wir?
               10   Wochenend - Angebote
               18   Kurse
               22   Was ist los in und um Bad Boll herum?
               25   Wöchentliche Angebote
               32   Reisen
               36   Individuelles Angebot
               39   Antrag zur Vereinsmitgliedschaft
               40   Anmeldeformular
               41   Kosten und Abrechnung
               42   Teilnahmebedingungen -1-
               43   Teilnahmebedingungen -2-
               44   Impressum

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Freizeitclub                                                  Vorstellung

                    Verantwortliche des Freizeitclubs:

                    Susanne Gottstein

                    Bereichsleitung Familienentlastender Dienst (FED)
                    Kontakt: s.gottstein@al-bad-boll.de

                    Joachim Göltsch

                    Ansprechpartner für Freizeitangebote
                    Kontakt: j.goeltsch@al-bad-boll.de

                     Johanna Wolfhard

                     Ansprechpartner für Reisen
                     Kontakt: j.wolfhard@al-bad-boll.de

                     Cornelia Steiner

                     Anmeldung und Verwaltung
                     Kontakt: freizeitclub@al-bad-boll.de
                     Tel: 07164 - 80091-0

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Freizeitclub                                                Wer wir sind?

Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.

Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll ist eine Einrichtung der
Eingliederungshilfe und hat es sich zum Ziel gemacht, auf der Grundlage
der anthroposophischen Sozialtherapie, erwachsene Menschen mit
Unterstützungsbedarf zu fördern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu
ermöglichen.
Unser 1992 gegründeter Verein hat das Anliegen, für Menschen mit einer
geistigen Behinderung geeignete Wohnsituationen und
Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die ihren individuellen Fähigkeiten
entsprechen.

In unserem Haus der Mitte in Bad Boll stellen wir 24 Wohnplätze in drei
Gruppen zur Verfügung. Für Bewohner, die sich auf das Ambulant Betreute
Wohnen vorbereiten wollen gibt es im Haus der Mitte die Möglichkeit des
Trainingswohnens. In einer kleinen, separaten Wohnung können 2
Bewohner das selbständige Wohnen üben.

Unser Team des Ambulant Begleiteten Wohnens unterstützt unter anderem
in der „Neuen Linde“ in Bad Boll momentan 18 Menschen bei der
weitgehend selbstständigen Lebensführung.

In unseren drei Arbeitsbereichen, der Bügelstube, dem Café und der
Holzwerkstatt arbeiten Mitarbeiter mit und ohne Unterstützungsbedarf
inklusiv zusammen.
Das Café Linde bietet an fünf Wochentagen Mittagessen, nachmittags und
am Sonntag auch Kaffee und hausgemachte Kuchen.
Die Bügelstube ist ein klassisches Dienstleistungsunternehmen im Herzen
von Bad Boll, professionell ausgestattet für Mangel- und Bügelwäsche jeder
Art!
Die Holzwerkstatt befindet sich in Zell u.A. Hier finden sich liebevoll
hergestellte Produkte aus Holz, organisch gefertigt mit Naturfarben und
natürlichen Ölen.

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Freizeitclub                                     Dankeschön
Freizeitclub                                           Kurse

den Menschen, die unseren Freizeitclub verwalten, gestalten,
sich engagieren, Hauptamtliche und Ehrenamtliche,
einspringen, telefonieren, Ideen einbringen, Menschen
zusammenbringen und begleiten!

ABW-Team, Monika Baumgärtner, Christa Berberich, Karl
Boos, Heike Eberhardt, Tanja Erwerle, Inge Fink, Joachim
Göltsch, Daniela Hagmann, Antonia Herzberger, Dr. Günther
Hofmann, Gerlinde Johannes, Nicole Keck, Karin Maus,
Maureen Moll, Richard Pregizer, Reinhold Thomas, Hedwig
Schlecht, Silke Schmid, Christine Schneider, Iris Schwedler,
Anke Schweizer, Cornelia Steiner, Barbora Tothova, Roland
Träuble, Krischan Wagner, Jan-Machiel Wilhelm, Johanna
Wolfhard.

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Freizeitclub                                                       Bügelstube

   Unsere Dienstleistungen
   · Es wird Tisch- und Bettwäsche gemangelt
      · Hemden, Blusen, T-Shirts und Hosen werden gebügelt
        · Bei Hemden gibt es zusätzlich einen Waschservice
           · Bettdecken und Kissen (keine Federbetten) können zum Waschen
                gebracht werden
                 · Für Familienfeiern können Tischdecken ausgeliehen werden
                    · Dienstags wird ein Hol-und Bringservice angeboten
                      · Es gibt Geschenkgutscheine zum weiterverschenken

 Die Bügelstube
 An der Wette 1
                                          Öffnungszeiten:
 73087 Bad Boll
                                          Montag - Freitag
 Tel. 07164 / 800 91 150
                                          08:00 - 12:30 Uhr
 www.buegelstube-alb.de
                                          Montag und Donnerstag
 Bereichsleitung: Elisabeth Anders        14:00 - 18:30 Uhr

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Freizeitclub                                                                      Café Linde

                                    Das Café Linde ist einer der
                                    Arbeitsbereiche der Arbeits- und
                                    Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., in dem sich
                                    Mitarbeiter mit und ohne Behinderung
                                    gleichermaßen um die Gäste kümmern.
 Natürlich geht es uns nicht nur darum, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen,
 sondern auch, unsere Kundinnen und Kunden aufś Allerfeinste durch fair
 gehandelten Kaffee und Tee und außergewöhnliche, leckere Kuchen und Torten
 zu verwöhnen. An den Werktagen gibt es jeweils von 12 bis 14 Uhr ein
 schmackhaftes Fleisch- und ein vegetarisches Gericht – gemäß unserer Leitlinie
        saisonal, regional, frisch!

                                                                                Café Linde
        Öffnungszeiten:                                                       An der Wette 1
                                                                              73087 Bad Boll
 Montag bis Freitag:
                                                                Tel. 07164 / 800 91 160
 11.30 - 18.00 Uhr (mit Mittagstisch)
                                                                       www.cafe-linde.de
 Sonntag
 14.00 - 18.00 Uhr
 Samstag ist Ruhetag                    Küchenleitung: Katharina Bitterling
                                        Projektvorstand: Michael Dreher

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Freizeitclub                                      Wochenend - Angebote

Bowling im Hendrix
Wir gehen ins Bowling-Center „Hendrix“ nach Göppingen.
Wir genießen die hippe Atmosphäre bei Musik und Lichteffekten.
.Hier räumen wir mit „Strikes“ und „Spares“ alle Kegel ab.

     Anbieter:             Babora Tothova

     Termine:              Samstag, 08.02. ( Nr. 01 )
                           Mögliche Folgetermine per Aushang/Mail

     Uhrzeit:              17.30 bis ca. 19.30 Uhr

     Kosten:               15,00 € Assistenz; 16,00 € Bowlingbahn

     Mitzubringen:         Geld für Getränke

     Teilnehmerzahl:       7 Personen
     Anmeldung:            Haus der Mitte

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Freizeitclub                                      Wochenend - Angebote

                   Billard
Die coole Atmosphäre beim Billard ist immer etwas Besonderes.
Neben einem kühlen Getränk und in netter Runde haben wir Spaß.
Die „Schwarze Acht“ muss die letzte Kugel sein, die eingelocht wird.

     Anbieter:             Babora Tothova

     Termine:              Samstag, 07.03. ( Nr. 02 )
                           Mögliche Folgetermine per Aushang/Mail

     Uhrzeit:              18.00 bis ca. 21.00 Uhr

     Kosten:               15,00 € Assistenz; 4,00 € Billardtisch

     Mitzubringen:         Geld für Getränke

     Teilnehmerzahl:       7 Personen
     Anmeldung:            Haus der Mitte

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Freizeitclub                                     Wochenend - Angebote

Motodrom Wernau
Für alle die Geschwindigkeit und den Geruch von Motoren lieben.
Hier kann man sich in einem Rennen voll in die Kurven legen.
Bei Pizza und Snacks erzählen wir danach von unseren Erlebnissen.

     Anbieter:             Johanna Wolfhard

     Termine:              Samstag, 15.02. ( Nr. 03 )

     Uhrzeit:              11.30 bis ca. 15.30 Uhr

     Kosten:               vor Ort 12,00 € - 24,00 €, je nach Fahrdauer

                           max. 40,00 € Assistenz

     Mitzubringen:         Geld fürs Bistro und fürs Rennen

     Teilnehmerzahl:       7 Personen
     Anmeldung:            Haus der Mitte

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Freizeitclub                                     Wochenend - Angebote

  Seifenmanufaktur
Wir verbringen hier einen kreativen und gemütlichen Nachmittag.
Unter genauer Anleitung stellen wir unsere eigene, exquisite Seife her.
Es gibt viele Haustiere und Pflanzen auf dem großen Grundstück.

     Anbieter:            Johanna Wolfhard

     Termine:             Samstag, 28.03. ( Nr. 04 )

     Uhrzeit:             14.00 bis ca. 18.00 Uhr

     Kosten:              20,00 € für Seifen-Selbermachen,
                          Kaffee und Kuchen
                          Assistenz ca. 40,00 €

     Mitzubringen:        Kleidung, die auch schmutzig werden darf

     Teilnehmerzahl:      16 Personen
     Anmeldung:           Haus der Mitte

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Freizeitclub                                     Wochenend - Angebote

                 Spieleabend
Wir treffen uns für einen geselligen und spaßigen Abend.
Ob Karten- oder Brettspiele, es ist für jeden etwas dabei.
Durch Taktik und Kreativität gelangst du beim Spiel zum Sieg.

     Anbieter:            Babora Tothova

     Termine:             Samstag, 28.03. ( Nr. 05 )
                          Mögliche Folgetermine per Aushang/Mail

     Uhrzeit:             ab. 18.00 Uhr

     Kosten:              10,00 € Assistenz

     Mitzubringen:        Getränke, Knabberzeug und evtl.
                          eigene Spiele

     Teilnehmerzahl:      6 - 8 Personen
     Anmeldung:           Haus der Mitte

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Freizeitclub                                      Wochenend - Angebote

       Erlebnispark Tripsdrill
Jede Menge Achterbahnen und weitere Attraktionen erwarten uns.
Besonders für Adrenalin-Verrückte ist dieser Park ein Muss.
Ein leckeres schwäbisches Mittagessen rundet den Tag super ab.

      Anbieter:            Joachim Goeltsch & Iris Schwedler

      Termine:             Samstag, 16.05. ( Nr. 06 )

      Uhrzeit:             08.30 bis 18.30 Uhr

      Kosten:              32,00 € Eintritt inkl. Mittagessen

                           85,00 € Assistenz

      Mitzubringen:        Getränkegeld

      Teilnehmerzahl:      7 Personen
      Anmeldung:           Haus der Mitte

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Freizeitclub                                     Wochenend - Angebote

 Spaß im Donaubad
Wir fahren ungefähr 45 Minuten mit dem Bus nach Neu-Ulm.
Wir werden viel Spaß beim Rutschen und Plantschen haben.
Bewegung im Wasser tut uns gut und hält unseren Körper fit.

     Anbieter:             Joachim Goeltsch & Iris Schwedler

     Termine:              Samstag, 18.04. ( Nr. 07 )

     Uhrzeit:              09.00 bis 18.30 Uhr

     Kosten:               18,00 € Eintritt

                           80,00 € Assistenz

     Mitzubringen:         Getränkegeld für Mittagessen

     Teilnehmerzahl:       7 Personen
     Anmeldung:            Haus der Mitte

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Freizeitclub                                      Anzeigen

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                freizeitclub@al-bad-boll.de

Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.    Seite 17
Freizeitclub                                                        Kurse

                 Feldenkrais
Feldenkrais hat viel mit Bewegung und Wahrnehmung zu tun.
Durch gezielte einfache Übungen lernen wir unseren Körper kennen.
In harmonischer Runde tun wir Gutes für Körper Geist und Seele.

     Anbieter:             Reinhold Thomas

     Termine:              Kurs 1: ab Mittwoch, 08.01 ( Nr. 08 )
                           Kurs 2: ab Mittwoch, 22.04. ( Nr. 09 )

     Uhrzeit:              19.00 - 20.00 Uhr

     Kosten:               100,00 €

     Treffpunkt:           Dachgeschoss im Haus der Mitte

     Mitzubringen:         bequeme Kleidung
     Teilnehmerzahl:       3 Personen
     Anmeldung:            R. Thomas, Tel: 07164 - 7999220

Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.                  Seite 18
Freizeitclub                                                      Kurse

               Therapeutisches
                   Reiten
Für Pferdeliebhaber eine ideale Möglichkeit zum Reiten.
             Aktivitäten
Auch die Pflege  und dierund ums Pferd
                         Beziehung  zumund Umgang
                                         Pferd      mit wichtig.
                                               ist sehr den
Geritten wird am Tieren
                  Randevon
                         vonder
                             Eckwälden,  umgeben
                                Jugendfarm Eckwäldenvon viel Natur..

     Anbieter:             Anke Schweizer

     Termine:              nach Vereinbarung ( Nr. 10 )
     Uhrzeit:              nach Vereinbarung

     Kosten:               1 Std. mit Reitpädagoge:   60,00 €
                           1 Std. mit Hilfskraft:     15,00 €

     Treffpunkt:           Jugendfarm Eckwälden

     Mitzubringen:         bequeme wetterfeste Kleidung
                           und feste Schuhe
     Teilnehmerzahl:       max. 4 Personen (nach Absprache)
     Anmeldung:            Landschule Tel: 07164 - 1498853

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Freizeitclub                                                          Kurse

                 Kochtreff -
 schmeckt nicht, gibt´´`s nicht!                             !
Wir entdecken und Kochen gemeinsam unterschiedliche Gerichte.
In einer kleinen Runde können viele nette Gespräche entstehen.
Auch ausgefallene und experimentelle Gerichte werden ausprobiert.

     Anbieter:             Roland Träuble

     Termine:              Montag, 13.01 ( Nr. 11 ), 10.02 ( Nr. 12 ),
                                   16.03 ( Nr. 13 ), 20.04 ( Nr. 14 ),
                                   11.05 ( Nr. 15 ), 15.06 ( Nr. 16 ),
                                   13.07 ( Nr. 17 ), 14.09 ( Nr. 18 ),
                                   12.10 ( Nr. 19 ), 16.11 ( Nr. 20 ),
                                   14.12. ( Nr. 21 )

     Uhrzeit:              18.000 - 20.30 Uhr

     Kosten:               35.00 € pro Einheit (inklusive Mahlzeit)

     Treffpunkt:           Gemeinschaftsraum „Neue Linde“ (ABW)

     Teilnehmerzahl:       4 Personen
     Anmeldung:            Haus der Mitte

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Freizeitclub                                                      Kurse

                   Töpfern
Wir bringen kreative Ideen mit unseren Händen ins Gestalten.
                    Kreative
Selbstgetöpfertes eignet  sichIdeen in Ton umsetzen
                                wunderbar            und
                                            zum Verschenken.
Es entstehen während   dem und
                   nützliche Töpfern   schöne
                                  schöne  Dingeund nette Gespräche.
                                                herstellen

     Anbieter:             Christine Schneider

     Termine:              Montag Nachmittag ( Nr. 22 )
     Uhrzeit:              nach Vereinbarung

     Kosten:               zu erfragen

     Treffpunkt:           Dachgeschoss im Haus der Mitte

     Mitzubringen:         zu erfragen
     Teilnehmerzahl:       1 Person pro Unterrichtseinheit
     Anmeldung:            C. Schneider Tel: 07164 - 14121

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Freizeitclub                                     Was ist los in Bad Boll?

Was ist los in und um
 Bad Boll herum?
Regelmäßige Veranstaltungen 2020:
Konzerte im Kurpark mit verschiedenen Musikvereinen
03.Mai - 27. September 2020 fast jeden Sonntag von 14.30 - 15.30 Uhr
Nähere Infos unter www.bad-boll.de

Verschiedene Veranstaltungen im Boller Bürgertreff (BOB):
Musik, Kabarett oder Vernissage: Fast jeden Freitag ab 20.00 Uhr
Nähere Infos unter www.bob-bad-boll.de

Veranstaltungen 2020:
Sa, 11.01.20, 16.15 - 18.45 Uhr      Neujahrsbegegnung in der
                                     Schickhardt-Schule in Boll
So, 23.02.20                         Fasnet-Umzug in Donzdorf
Fr, 01.05.20, 10.00 Uhr              Maibaumaufstellung Bad Boll
Sa, 09.05.20                         Gleichstellungstag in Göppingen
Do, 21.05.20, ab 10.00 Uhr           Himmelfahrt-Hock vor dem
                                     Kurhaus
Fr, 19.06. - Mo, 22.06.20            Maientag in Göppingen
Sa, 20.06.20 um 19:00 Uhr            Sonnenwendfeier auf der
                                     Boller Heide
So, 21.06.20 ab 10.00 - 20.00 Uhr    Kanonenfest nahe
                                     Schützenverein in Bad Boll
                                     Sommerfest in der
                                     Lebenshilfe Heiningen

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Freizeitclub                                     Was ist los in Bad Boll?

Sa, 04.07.20, 19:00 - 23:30 Uhr      14. Bad Boller Benefiz-Brunnenhock
                                     am Dorfbrunnen
Mi, 15.07.20, 08.00 - 18.00 Uhr      Krämermarkt in der Bahnhofsallee
So,13.09.20,                         Sommercafé im Haus der Mitte
Sa, 03.10.20, 12.00 - 17.00 Uhr      Berta - Tag im Zentrum von
                                     Bad Boll
Sa, 07.11.20                         Bildungs - Messe Göppingen
                                     in den Werfthallen
Fr, 20.11.20 08.00 - 18.00 Uhr       Krämermarkt in der Bahnhofsallee
Sa, 28.11.20 ab 11.00 Uhr            Weihnachtsmarkt im Zentrum
                                     von Bad Boll
So, 15.12.20, 19.00 Uhr              Konzert mit Bläserchor Bad Boll
                                     sowie dem Posaunenchor Dürnau
                                     in der Stiftskirche Bad Boll

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Freizeitclub                                                      Holzwerkstatt

                                            Die ALB hat sich zum Ziel gesetzt,
                                            Menschen mit Unterstützungsbedarf in
                                            allen Lebensbereichen darin zu
                                            unterstützen, ein möglichst selbst-
                                            bestimmtes Leben mitten in der
   Gesellschaft zu führen. Teilhabe und Inklusion sind bei uns nicht Theorie,
   sondern selbstverständliche Praxis.
   Die positiven Rückmeldungen unserer Mitarbeiter bestärken uns darin, auf
   diesem Weg weiterzugehen, auch weil er noch dazu eine wichtige Botschaft an
   die Gesellschaft gibt: jeder Mensch soll das Gefühl haben, mittendrin in der
   Gesellschaft und dort wichtig und willkommen zu sein.

Nähere Infos jetzt

auch bei

  Öffnungszeiten:
  Montag - Donnerstag:
  08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr
                                                           Die Holzwerkstatt
  Freitag:                                                           Boschstr. 20
  08.00 - 12.00 Uhr                                      73119 Zell u. Aichelberg
                                                              Tel 07164 147 702
                                                              Fax 07164 147 768

                     Bereichsleitung: Heinrich Götz
                                                       info@holzwerkstatt-alb.de
                     Projektvorstand: Dr. G. Hofmann    www.holzwerkstatt-alb.de

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Freizeitclub                                     Wöchentliche Angebote

                    La Commedia
         Theaterwerkstatt Bad Boll
Für alle, die ihr schauspielerisches Talent ausleben wollen.
Es ist eine willkommene Einstimmung auf die Jahresfeste.
Durch die Aufführungen kann jeder über sich hinauswachsen.

      Anbieter:            Dr. Günther Hofmann

      Termine:             Montag ( Nr. 23 )
      Uhrzeit:             19.00 - 20.00 Uhr

      Kosten:              ---

      Treffpunkt:          Hobbyraum Haus der Mitte

      Mitzubringen:        ---
      Teilnehmerzahl:      unbegrenzt
      Anmeldung:           Haus der Mitte

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Freizeitclub                                      Wöchentliche Angebote

              Inklusiver
        Projektchor in Zell u.A.
Singen im Chor ist gesund und macht gute Laune.
Musik verbindet Menschen und kennt keine Grenzen.
Es finden viele Auftritte zu diversen Veranstaltungen statt.

     Anbieter:             Hedwig Schlecht

     Termine:              Dienstag ( Nr. 24 )
     Uhrzeit:              20.00 - 21.30 Uhr

     Kosten:               ---

     Treffpunkt:           Gemeindehaus Zell
                           Kirchstr. 5, 73119 Zell u.A.

     Mitzubringen:         ---
     Teilnehmerzahl:       unbegrenzt
     Anmeldung:            H. Schlecht Tel: 07164 - 7999170

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Freizeitclub                                     Wöchentliche Angebote

               Klavierunterricht
Mit viel Übung und Disziplin lernst du die ersten Stücke am Klavier.
Im Einzelunterricht lernst du ganz nach deinem Tempo zu spielen.
Klavierspielen verbessert dein Gedächtnis vielseitig.

     Anbieter:             Hedwig Schlecht

     Termine:              Mittwoch ( Nr. 25 )
     Uhrzeit:              nach Vereinbarung

     Kosten:               zu erfragen

     Treffpunkt:           Haus der Mitte

     Mitzubringen:         eventuell Noten
     Teilnehmerzahl:       1 Person pro Unterrichtseinheit
     Anmeldung:            H. Schlecht Tel: 07164 - 7999170

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Freizeitclub                                     Wöchentliche Angebote

                  Musikwerkstatt
                  - Percussion -
Mit Rhythmus im Blut wird hier der Takt angegeben.
Es besteht eine Zusammenarbeit mit der JMS Göppingen.
Durch öffentliche Auftritte kann jeder über sich hinauswachsen.

      Anbieter:            JMS Göppingen

      Termine:             Donnerstag ( Nr. 26 )
      Uhrzeit:             18.30 - 19.15 Uhr

      Kosten:              Abrechnung über JMS Göppingen

      Treffpunkt:          Hobbyraum Haus der Mitte

      Mitzubringen:        ---
      Teilnehmerzahl:      unbegrenzt
      Anmeldung:           JMS Göppingen Tel: 07161 - 650 9811
                           oder per Mail an: jms@goeppingen.de

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Freizeitclub                                     Wöchentliche Angebote

                  Musikwerkstatt
                   - Singen -
Ob Solo oder im Chor - Singen macht immer Spaß und verbindet.
Es besteht eine Zusammenarbeit mit der JMS Göppingen.
Durch öffentliche Auftritte kann jeder über sich hinauswachsen.

      Anbieter:            JMS Göppingen

      Termine:             Donnerstag ( Nr. 27 )
      Uhrzeit:             19.15 - 20.00 Uhr

      Kosten:              Abrechnung über JMS Göppingen

      Treffpunkt:          Hobbyraum Haus der Mitte

      Mitzubringen:        ---
      Teilnehmerzahl:      unbegrenzt
      Anmeldung:           JMS Göppingen Tel: 07161 - 650 9811
                           oder per Mail an: jms@goeppingen.de

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Freizeitclub                                       Wöchentliche Angebote

        “Neue Linde” - Treff
Basteln, Kochen, Spielen, Schwimmen, Ausflüge, Gespräche.
Hier ist definitiv für jeden Interessierten etwas dabei.
Eine gute Gelegenheit, sein Hobby mit Anderen zu teilen.

      Anbieter:            Johanna Wolfhard und ABW - Team

      Termine:             Mittwoch ( Nr. 28 )
      Uhrzeit:             17.15 . ca. 20.00 Uhr

      Kosten:              3,00 € Material
                           11,00 € pro Stunde Assistenz

      Treffpunkt:          Gemeinschaftsraum „Neue Linde“ in Boll
      Mitzubringen:        nach Bedarf
      Teilnehmerzahl:      6 - 8 Personen
      Anmeldung:           Haus der Mitte

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Freizeitclub                                     Anzeigen

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Freizeitclub                                                           Reisen

                     Therapeutisches
                      Mosel
                         Reiten
               Termin: 06. - 13. August 2020 (8 Tage) ( Nr. 29 )
Unterkunft:
Das Winzerhaus aus dem 18. Jahrhundert
liegt inmitten des durch Fachwerkhäuser
geprägten Dorfkerns des idyllischen
Moselortes Pünderich.
Auf etwa 180 Quadratmetern, verteilt auf
drei Etagen, befinden sich 5 Schlafzimmer
mit Schlafmöglichkeiten für bis zu 12
Personen, 3 Bäder, ein Wohnzimmer, eine
Küche, ein Esszimmer und ein kleiner,
gemütlicher, überdachter Balkon.          Aktivitäten:
                                          Die Mosel ist zu Fuß in 2 Minuten zur
                                          erreichen. Dort hat man einen
                                          wunderschönen Ausblick auf Weinberge
                                          und die Marienburg. Zwischen den
                                          Walnussbäumen befinden sich Sport-
                                          und Bademöglichkeiten.
                                          Die alte Römerstadt Trier werden wir
                                          auch besuchen. Mit dem Moselschiff
Kosten: p.P. ca. 1025,-€
                                          kann man viele Ausflugsziele entlang
davon ca. 774,- € Assistenzkosten
                                          der Mosel erkunden.
und 251,- € Sachkosten bei Anreise
mit dem ABW-Bus. Die Sachkosten können
variieren, je nachdem ob wir mit dem
ABW-Bus anreisen oder den Zug nehmen.
Zzgl. max. € 160 Taschengeld.
Teilnehmerzahl: 7 Personen
Anmeldung bis zum 13. März 2020.
Die Freizeitbegleitung wird durch das
ABW-Team organisiert.

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Freizeitclub                                                             Reisen

                   Therapeutisches
                     Belgien
                       Reiten
               Termin: 25. Juli - 01. August 2020 ( Nr. 30 )

                 Urlaub am Meer und Kultur in Belgien

Unterkunft:
Geräumiges Ferienhaus (220 qm) im
Küstenort Knokke- Heist für 9
Personen mit insgesamt 5 Schlafzimmern.
Selbstversorgung, Küche,
Wohnzimmer, 1 Badezimmer. Bis zum
feinkörnigen Sandstrand und der
Dünenlandschaft sind es 500 Meter.

                                          Aktivitäten:
                                          Die berühmte Stadt Brügge liegt 20 km
                                          entfernt. Genügend Möglichkeiten zum
                                          Baden, Muscheln suchen, Kultur
                                          genießen und shoppen.

Kosten: p.P. ca. € 1052,-
davon ca. € 779,- Assistenzkosten
und € 273,- Sachkosten bei Anreise
                                          Teilnehmerzahl: 7 Personen
mit dem ABW-Bus. Die Sachkosten können
variieren, je nachdem ob wir mit dem      Anmeldung bis zum 13. März 2020.
ABW-Bus anreisen oder den Zug nehmen.     Die Freizeitbegleitung wird durch das
Zzg. max. € 160,- Taschengeld.            ABW-Team organisiert.

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Freizeitclub                                                                 Reisen

                    Chiemsee
               Termin: 14. - 21. August 2020 (8 Tage) ( Nr. 31 )
Unterkunft:
Fetznhof-Zuhäusl-FeWo in Grassau
70 qm mit Südbalkon, 2 Schlafzimmer und
Kuschelraum unterm Dach. Schlafkomfort
mit verstellbaren Lattenrosten und rücken-
schonenden Federkernmatratzen für eine
nächtliche Entspannung.
Ausstattung: Sat.TV, Mini-Hifi-Anlage,
Safe, ausreichendGeschirr, 2-Plattenherd,
Kühlschrank mit Gefrierfach, Spülmaschine,
Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher,
Eierkocher, Handmixer, Toaster.
Draußen: Brotzeitplatz - Grillmöglichkeit,

                                              Aktivitäten:
                                              Der Chiemsee ist ca. 13 km entfernt.
                                              Wir genießen das Leben auf dem
                                              Bauernhof und machen Ausflüge zu
                                              Sehenswürdigkeiten rund um den
                                              Chiemsee.
                                              Streuobstwiese mit Pferden.
                                              Betreutes Reiten auf Pony oder
                                              Haflinger 1/4 Stunde ab 3.00€ Ausritte
                                              ab 20.00€ pro Pferd und Person.
Gesamtkosten: :                               Teilnehmerzahl: 4 Personen
ca: 777,- € p.P. Selbstversorgung, davon
ca. 452,- € Assistenzkosten und ca. 325,- €    Die Freizeitbegleitung wird durch
Sachkosten.                                       das ABW-Team organisiert

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           Therapeutisches
        Straßburg
                                 Reiten
               Termin: 01. - 04. Oktober (4 Tage) ( Nr. 32 )

Unterkunft:
Ferienwohnung (110 qm) mit 3
Schlafzimmern, Küche
(Selbstversorgung) Wohnzimmer und
Badezimmer in der Altstadt im
Stadteil Florent in Straßburg, 600 m
von der Straßenbahnhaltestelle
und 2 Stationen vom Hauptbahnhof im
Stadtzentrum entfernt.

                                          Aktivitäten:
                                          Die elsässische Stadt Straßburg ist auch
                                          offizieller Sitz des Europa-Parlaments.
                                          Sie liegt an der Grenze zu Deutschland.
                                          Sehenswert sind das Liebfrauenmünster
                                          samt 142 m hohen Münsterturm, von wo
                                          aus man den Rhein sehen kann und die
                                          Altstadt "La Petite France".
                                          Zur Stadt- Erkundung kann man auch
Kosten: p.P. 661,-€
                                          eine Bootsfahrt machen.
davon ca. 430,- € Sachkosten
und 231,- € Assistenzkosten bei Anreise
mit dem ABW-Bus. Die Sachkosten können
variieren, je nachdem ob wir mit dem
ABW-Bus anreisen oder den Zug nehmen
Teilnehmerzahl: 4 Personen

Anmeldung bis zum 13. März 2020.
Die Freizeitbegleitung wird durch das
       ABW-Team organisiert.

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Freizeitclub                                      Individuelles Angebote

               Das individuelle Angebot
Sie sind gerne in Ihrer Freizeit aktiv (z.B. schwimmen, wandern),
brauchen aber eine Begleitung?
Sie gehen gerne in Urlaub, suchen aber jemanden der mit Ihnen plant
und reist?
Sie gehen gerne ins Kino oder auf Konzerte, benötigen hierbei aber
eine Assistenz?
Sie möchten an einem Angebot eines Vereins oder an der
Volkshochschule teilnehmen, suchen aber hierbei Unterstützung bei
der Kontaktaufnahme?
Dies und bei vielem mehr können wir Sie vielleicht begleiten.

Kosten: Fachkraft           55,64 € pro Stunde
        Assistenzhelfer     21,06 € pro Stunde
        In der Gruppe       11,00 € pro Stunde

Anfragen richten Sie an Johanna Wolfhard:
Email: j.wolfhard@al-bad-boll.de       Mobil: 0157 58779057

  Juuhuuu, Wochenende                   Wochenende und noch
                                        nichts vor? Wir bieten Ihnen
                                        jedes Wochenende ein
                                        Freizeit-programm, welches
                                        Sie
                                        kurzfristig unter obiger
  Ich Kommeeeeeeee!!!!                  Telefonnummer erfragen
                                        können.

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                              Therapeutisches
                                  Reiten
             JORIS Assistenz & Reiseplanung
                   Joachim Goeltsch

                                                     Gruppenreisen

                                                          Flugreisen

                                                    Individuelle Reisen

                                                          Ausflüge

                                                    Veranstaltungen
 Foto: Individuelle Assistenzreise, Island Okt´19

     Neue Begegnungen und Erlebnisse auf Reisen sind
entscheidend für Bildung und persönliche Weiterentwicklung.

                                          www.jo-ris.de

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Anmeldung
                                   zum

           der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.

Vorname, Name:

Adresse:

Telefon:

Geburtsdatum:

Ich melde mich an für Angebot Nr.:

Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen
des Freizeitclub ALB an:

Datum:

Unterschrift:

                           Anmeldung bitte an:
                Haus der Mitte, Hauptstr. 35, 73087 Bad Boll
                            Tel: 07164 - 80091 0
                          Fax: 07164 - 80091 91
                    E-Mail: freizeitclub@al-bad-boll.de
Freizeitclub                                                           Kosten und Abrechnung

Kosten und Abrechnung

Die Preise im Programmheft setzen sich aus einem Assistenzbedarf (Begleitung, Betreuung, Pflege) und einem
Sachkostenanteil (Verpflegung, Eintritte,…) zusammen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die oben genannten Assistenzkosten bei einem Kostenträger
geltend machen:
1. Sozialhilfe nach SGB XII:
Wenn Sie bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, können Sie die Assistenzkosten unter gewissen
Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe abrechnen (z.B. Persönliches Budget).
2. Leistungen der Pflegekasse:
Über die Verhinderungspflege / Ersatzpflege können über die Pflegekasse
1612 € im Jahr abgerechnet werden. Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist eine Antrag bei der
Pflegekasse.
Kosten können auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Für alle Teilnehmer mit einer Einstufung
sind das 125€ pro Monat.
Bitte beantragen Sie die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege vorher bei Ihrer Pflegekasse. Erhalten Sie
eine der beiden Leistungen, sind wir nach den Verwaltungsvorschriften für familienentlastende Dienste
verpflichtet, vorrangig mit Ihnen über die Träger der Sozialhilfe oder der Pflegekasse abzurechnen. Sie sind
dazu verpflichtet diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Abrechnung
Sie erhalten von uns nach der Teilnahme an einem Angebot eine Rechnung. Können Sie die Kosten der
Assistenzbegleitung mit der Pflegekasse abrechnen, haben Sie die Möglichkeit die Abtretungserklärung auf der
Rechnung zu benutzen. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit uns ab. Bitte beachten Sie, dass von der
Pflegekasse in der Regel keine Nebenkosten übernommen werden. Die Abtretungserklärung muss für jede
Rechnung wieder neu ausgefüllt werden.
Bei weiteren Fragen zu Preisen, möglichen Ermäßigungen und zur Beantragung von Pflege- und
Sozialhilfeleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Verändertes Anmeldeverfahren
Das Anmeldeverfahren verändert sich zum 1. Januar 2019.
Damit alle Teilnehmer die gleichen Chance für die Teilnahme an unseren Angeboten erhalten, haben wir
uns dafür entschieden, die schriftlichen Anmeldungen ab dem 20. Januar zu bearbeiten. Bis dahin hat
jeder Zeit zum Schmökern und anmelden.
Wenn ein Angebot am 20. Januar schon ausgebucht ist, werden wir die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer auslosen.
Ab dem 20. Januar werden wir die Anmeldungen nach Eingang geordnet bearbeiten, das bedeutet, „der
frühe Vogel fängt den Wurm“.

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Allgemeine Reisebedingungen des Freizeitclub der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.
§ 1 Abschluss des Reisevertrags
(1) Ziel der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist es, Reisenden mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen geeignete Reisen anzubieten.
(2) Die Buchung einer Reise der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann ausschließlich schriftlich durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsformulars des Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erfolgen. Neben den allgemeinen Vorbereitungen und organisatorischen Vorkehrungen sind genaue Angaben zur Art und zum Umfang der Behinderung sowie
zu den speziellen Bedürfnissen des Reisenden, seinem Begleitungs- und Pflegebedarf, im Anmeldeformular und dem Teilnehmerinfobogen unbedingt erforderlich. Der Teilnehmerinfobogen wird
dem Reisenden mit der Anmeldebestätigung zugesendet. Ohne die vollständigen Angaben ist die Bearbeitung der Buchung nicht möglich. Die Angaben werden streng vertraulich im Rahmen der
datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt.
(3) Der Reisende bietet mit der Buchung bei der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die dem
Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für die jeweilige Reise.
(4) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird dem Reisenden unverzüglich nach Eingang des Anmeldeformulars eine schriftliche Anmeldebestätigung oder Ablehnung übermitteln.
Mit Zugang der Anmeldebestätigung vom Freizeitclub kommt der Vertrag noch nicht zustande. Vielmehr kommt der Vertrag 2 Wochen nachdem sowohl das Anmeldeformular als auch der
Teilnehmerinfobogen vollständig ausgefüllt der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zugegangen ist durch konkludente (stillschweigende) Annahme zustande, sofern die Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht innerhalb dieser Frist die Annahme der Anmeldung durch schriftliche Erklärung ablehnt.
(5) Der Reisende hat für alle Vertragspflichten von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und
gesonderte Erklärung übernommen hat.
(6) Leistungsträger (z. B. Hotels etc.) sind von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags
abändern.
(7) Angaben in Prospekten und Internetausschreibungen die nicht von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. herausgegeben werden, sind für Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad
Boll e.V. nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Dies gilt insbesondere für enthaltene Angaben über die Eignung für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen
und für diesbezügliche besondere Einrichtungen.
§ 2 Leistungsumfang / Nicht in Anspruch genommene Leistungen
(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leisungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung/Rechnung. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor
Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden vor Buchung der Reise informiert. Die
Änderung der Reiseleitung stellt keine erhebliche Änderung in diesem Sinne dar.
(2) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. steht nicht für Einrichtungen und Gegebenheiten ein, insbesondere in Bezug auf solche für Reisende mit Behinderung und
Mobilitätseinschränkungen, die sich nicht aus der Buchungsgrundlage ergeben und nicht mit der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ausdrücklich abweichend vereinbart wurden. Eine
diesbezügliche Einstandspflicht besteht nur für vertraglich geschuldete Einrichtungen, die Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. sind und
dem unmittelbaren Risiko-, Herrschafts- und Leistungsbereich der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder deren Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, oder sich aus Sicht des
Reisenden nach objektiver Betrachtungsweise so darstellen.
(3) Sofern nicht Aufklärungs-, Hinweis-, oder Sorgfaltspflichten der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. bestehen und schuldhaft verletzt wurden, sind von der Leistungspflicht der
Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. alle Umstände nicht mit umfasst, die nicht in direktem Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen stehen. Dies betrifft insbesondere
Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen, Unterkunft, Ortsverhältnis und Verhältnis in öffentlichen Gebäuden.
(4) Nimmt der Reisende einzelne, vom Reisevertrag umfasste und ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch
auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese
Verpflichtung entfällt jedoch, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt.
§ 3 Leistungsänderungen
(1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den
Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
(2) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. setzt den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis.
(3) Der Reisende ist berechtigt, sofern eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten.
Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der in Kenntnissetzung über die Änderung durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder die Absage der Reise dieser gegenüber
geltend zu machen. Die Änderung der Reiseleitung stellt hier keine erhebliche Änderung in diesem Sinne dar.
§ 4 Bezahlung
(1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises verlangen. Die Anzahlung wird mit Zugang des
Zahlungsverlangens fällig. Der Restbetrag wird nach Erhalt der Rechnung, frühestens vier Wochen vor Reisebeginn, zur Zahlung fällig.
(2) Für den Fall, dass die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Reisenden € 75,00 nicht übersteigt, dürfen Zahlungen auf den
Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB verlangt werden.
§ 5 Preiserhöhungen
(1) Die in einem Prospekt angegebenen Preise sind für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. bindend. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss
und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung des Reisepreises führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die
Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht vorhersehbar waren und eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder
Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung tragen ist. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur
insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt.
(2) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reisende von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informiert.
(3) Preiserhöhungen sind nur bis zum 21.ten Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig.
(4) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens
gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten.
Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dieser gegenüber
geltend zu machen.
§ 6 Rücktritt durch den Reisenden
(1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unter der unten angegebenen Anschrift
zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der
Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V..
(2) Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. angemessenen Ersatz für
die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige
Verwendungen der Reiseleistung von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. berücksichtigt. Es bleibt dem Reisenden jedoch unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich
geringere Kosten entstanden sind.
(3) Die Höhe der Rücktrittspauschale richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel beträgt die Rücktrittspauschale, die die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. im Falle des Rücktritts
durch den Reisenden von der Reise je Reisenden fordern muss, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis bei einem Rücktritt: bis 58 Tage vor Reisebeginn: 20 % ab 57. bis 29 Tag vor
Reisebeginn: 50 % ab 28. bis 9.Tag vor Reisebeginn: 80 % ab dem 8. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % (4) Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen im Prospekt
abweichende Stornierungsbedingungen geplant sind, gehen diese vor.
(5) Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen.
(6) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Die Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist dann jedoch verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung
der Reisekosten konkret zu beziffern und zu belegen.
§ 7 Umbuchung
(1) Der Reisende hat keinen Anspruch nach Vertragsabschluss Änderungen der Reise bzw. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe etc.
zu verlangen. Sollen auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss solche Änderungen vorgenommen werden, so kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Entschädigung in
derselben Höhe wie bei einem Rücktritt seitens des Reisenden verlangen. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. stellt Reisenden daher die Kosten in gleicher Höhe in Rechnung, wie
wenn im Umbuchungszeitpunkt ein Rücktritt seitens des Reisenden erfolgt wäre.
(2) Ist eine Umbuchung jedoch möglich und wird auf Wunsch des Reisenden eine solche vorgenommen, so kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für vor Beginn der in § 6 Abs. 3
genannten Fristen vorgenommene Umbuchungen ein Umbuchungsentgelt von € 25,00 pro Reisendem erheben.
(3) Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe erfolgen, können, sofern eine Durchführung möglich ist, nur
nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. § 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
§ 8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die
Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen
sein muss und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber
zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.
unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich
zurück. Die Mindestteilnehmerzahl entspricht der in der Reiseausschreibung angegebenen Plätze.
§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
(1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung der Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (z. B. Belästigung
anderer Reiseteilnehmer, exzessiver Alkoholgenuss, wiederholte Unpünktlichkeit und dadurch Verzögerung des Reiseablaufes etc.).
(2) Eine Kündigung des Reisevertrags durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist insbesondere auch dann zulässig, wenn der Reisende bezüglich seiner Behinderung oder
Mobilitätseinschränkung schuldhaft falsche, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder gemacht hat und dies ursächlich objektiv eine erhebliche Erschwerung, Gefährdung oder
Vereitelung der Reisedurchführung für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zur Folge hat.
(3) Kündigt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis und ist nicht verpflichtet, anfallende Kosten aufgrund eines vorzeitigen
Reiseabbruchs zu erstatten. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in
Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erbrachten Beträge. Sie ist außerdem berechtigt, die Kosten für die vom Reiseteilnehmer
entstandenen Schäden einzufordern.
§ 10 Obliegenheiten des Reisenden
(1) Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. einen
aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Reise erkennbar
aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine
Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des
Reiseveranstalters wird der Kunde spätestens mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt,
Ansprüche des Kunden anzuerkennen.
(2) Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit
kündigen, hat er der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von
der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.
erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird.
(3) Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der
zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel eine Erstattung ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Gepäckverlust binnen sieben Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von
Gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen.
(4) Der Reisende hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält.
(5) Der Reisende hat den Eintritt des Schadens möglichst zu verhindern und eingetretenen Schaden gering zu halten. Insbesondere hat er die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.
auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
§ 11 Haftungsbeschränkung
(1) Die vertragliche Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt,
soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt
auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde.
(2) Die Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer
Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt.
(3) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Eintrittskarten, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen,
Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.
auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
(4) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum
ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung
von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden sind.
§ 12 Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung
(1) Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist
verhindert worden ist.
(2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der
Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. beruhen, verjähren in zwei Jahren.
Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. beruhen.
(3) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem
Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die Arbeits- und
Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
§ 13 Reiseversicherung
(1) Der Reisende muss während seines Aufenthalts eine Haftpflichtversicherung nachweisen.
(2) Für den Reisenden wird weiter eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.
(3) Zur Absicherung darüber hinaus gehender eventueller Kosten empfiehlt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dringend, den Abschluss einer Versicherung von
Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten Reisekrankenversicherung einer Reisegepäckversicherung.
§ 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften
(1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und
Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn zu unterrichten.
(2) Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die
Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. die Verzögerung zu vertreten hat.
(3) Der Reisende ist für die Durchführung der für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere ist der Reisende verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der
notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert
hat.
§ 15 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/ 05) verpflichtet die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll
e.V., den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu
informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die
Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen
wird, wird die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
wird die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden über den Wechsel informieren. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird unverzüglich alle
angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste, in der Fluggesellschaften aufgelistet
werden, die wegen Sicherheitsmängeln in einem Land der Europäischen Union einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann abgerufen werden unter http://air-ban.europa.eu.
§ 16 Gerichtsstand / Rechtswahl
(1) Der Reisende kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nur an deren Sitz verklagen.
(2) Für Klagen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder
privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. vereinbart.
(3) Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Reisendem und der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. findet deutsches Recht Anwendung. Für den Fall, dass bei Klagen der
Reisenden im Ausland für die Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen ausschließlich deutsches
Recht Anwendung.
§ 17 Salvatorische Klausel
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