Freizeitangebote Reisen Teilhabe Offene Hilfen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V - Bad Boll eV
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Foto: Edinburgh Aug´´19 P r o g r a m m 2 0 2 0 Freizeitangebote Reisen Te i l h a b e Offene Hilfen A r b e i t s - u n d L e b e n s g e m e i n s c h a f t B a d B o l l e .V.
Freizeitclub Vorwort Hallo liebe Freundinnen und Freunde des Freizeitclubs! Wir wünschen ein gesegnetes und gutes neues Jahr 2020! Auch in diesem Jahr haben wir wieder ein buntes Freizeitprogramm zusammengestellt mit spannenden neuen Angeboten. Freuen Sie sich auf Seifenherstellung in der Seifenmanufaktur Uhingen, Ausflüge ins Erlebnisbad und nach Trippsdrill, schöne Reisen und vieles mehr. Die Anmeldungsformulare für die einzelnen Angebote können im Büro vom Haus der Mitte abgeben werden. Aber auch die Anmeldung per Telefon, Fax oder E-Mail ist möglich! Nutzen Sie dazu gerne unsere neue Email Adresse: freizeitclub@al-bad-boll.de Wir wünschen nun viel Spaß beim Stöbern! Susanne Gottstein Bad Boll im Dezember 2019 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 02
Freizeitclub Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis 02 Vorwort 03 Inhaltsverzeichnis 04 Vorstellung 05 Wer sind wir? 10 Wochenend - Angebote 18 Kurse 22 Was ist los in und um Bad Boll herum? 25 Wöchentliche Angebote 32 Reisen 36 Individuelles Angebot 39 Antrag zur Vereinsmitgliedschaft 40 Anmeldeformular 41 Kosten und Abrechnung 42 Teilnahmebedingungen -1- 43 Teilnahmebedingungen -2- 44 Impressum Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 03
Freizeitclub Vorstellung Verantwortliche des Freizeitclubs: Susanne Gottstein Bereichsleitung Familienentlastender Dienst (FED) Kontakt: s.gottstein@al-bad-boll.de Joachim Göltsch Ansprechpartner für Freizeitangebote Kontakt: j.goeltsch@al-bad-boll.de Johanna Wolfhard Ansprechpartner für Reisen Kontakt: j.wolfhard@al-bad-boll.de Cornelia Steiner Anmeldung und Verwaltung Kontakt: freizeitclub@al-bad-boll.de Tel: 07164 - 80091-0 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 04
Freizeitclub Wer wir sind? Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll ist eine Einrichtung der Eingliederungshilfe und hat es sich zum Ziel gemacht, auf der Grundlage der anthroposophischen Sozialtherapie, erwachsene Menschen mit Unterstützungsbedarf zu fördern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Unser 1992 gegründeter Verein hat das Anliegen, für Menschen mit einer geistigen Behinderung geeignete Wohnsituationen und Arbeitsmöglichkeiten zu schaffen, die ihren individuellen Fähigkeiten entsprechen. In unserem Haus der Mitte in Bad Boll stellen wir 24 Wohnplätze in drei Gruppen zur Verfügung. Für Bewohner, die sich auf das Ambulant Betreute Wohnen vorbereiten wollen gibt es im Haus der Mitte die Möglichkeit des Trainingswohnens. In einer kleinen, separaten Wohnung können 2 Bewohner das selbständige Wohnen üben. Unser Team des Ambulant Begleiteten Wohnens unterstützt unter anderem in der „Neuen Linde“ in Bad Boll momentan 18 Menschen bei der weitgehend selbstständigen Lebensführung. In unseren drei Arbeitsbereichen, der Bügelstube, dem Café und der Holzwerkstatt arbeiten Mitarbeiter mit und ohne Unterstützungsbedarf inklusiv zusammen. Das Café Linde bietet an fünf Wochentagen Mittagessen, nachmittags und am Sonntag auch Kaffee und hausgemachte Kuchen. Die Bügelstube ist ein klassisches Dienstleistungsunternehmen im Herzen von Bad Boll, professionell ausgestattet für Mangel- und Bügelwäsche jeder Art! Die Holzwerkstatt befindet sich in Zell u.A. Hier finden sich liebevoll hergestellte Produkte aus Holz, organisch gefertigt mit Naturfarben und natürlichen Ölen. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 05
Freizeitclub Dankeschön Freizeitclub Kurse den Menschen, die unseren Freizeitclub verwalten, gestalten, sich engagieren, Hauptamtliche und Ehrenamtliche, einspringen, telefonieren, Ideen einbringen, Menschen zusammenbringen und begleiten! ABW-Team, Monika Baumgärtner, Christa Berberich, Karl Boos, Heike Eberhardt, Tanja Erwerle, Inge Fink, Joachim Göltsch, Daniela Hagmann, Antonia Herzberger, Dr. Günther Hofmann, Gerlinde Johannes, Nicole Keck, Karin Maus, Maureen Moll, Richard Pregizer, Reinhold Thomas, Hedwig Schlecht, Silke Schmid, Christine Schneider, Iris Schwedler, Anke Schweizer, Cornelia Steiner, Barbora Tothova, Roland Träuble, Krischan Wagner, Jan-Machiel Wilhelm, Johanna Wolfhard. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 21 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 06
Freizeitclub Bügelstube Unsere Dienstleistungen · Es wird Tisch- und Bettwäsche gemangelt · Hemden, Blusen, T-Shirts und Hosen werden gebügelt · Bei Hemden gibt es zusätzlich einen Waschservice · Bettdecken und Kissen (keine Federbetten) können zum Waschen gebracht werden · Für Familienfeiern können Tischdecken ausgeliehen werden · Dienstags wird ein Hol-und Bringservice angeboten · Es gibt Geschenkgutscheine zum weiterverschenken Die Bügelstube An der Wette 1 Öffnungszeiten: 73087 Bad Boll Montag - Freitag Tel. 07164 / 800 91 150 08:00 - 12:30 Uhr www.buegelstube-alb.de Montag und Donnerstag Bereichsleitung: Elisabeth Anders 14:00 - 18:30 Uhr Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 08
Freizeitclub Café Linde Freizeitclub Café Linde Das Café Linde ist einer der Arbeitsbereiche der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., in dem sich Mitarbeiter mit und ohne Behinderung gleichermaßen um die Gäste kümmern. Natürlich geht es uns nicht nur darum, inklusive Arbeitsplätze zu schaffen, sondern auch, unsere Kundinnen und Kunden aufś Allerfeinste durch fair gehandelten Kaffee und Tee und außergewöhnliche, leckere Kuchen und Torten zu verwöhnen. An den Werktagen gibt es jeweils von 12 bis 14 Uhr ein schmackhaftes Fleisch- und ein vegetarisches Gericht – gemäß unserer Leitlinie saisonal, regional, frisch! Café Linde Öffnungszeiten: An der Wette 1 73087 Bad Boll Montag bis Freitag: Tel. 07164 / 800 91 160 11.30 - 18.00 Uhr (mit Mittagstisch) www.cafe-linde.de Sonntag 14.00 - 18.00 Uhr Samstag ist Ruhetag Küchenleitung: Katharina Bitterling Projektvorstand: Michael Dreher Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 09
Freizeitclub Wochenend - Angebote Bowling im Hendrix Wir gehen ins Bowling-Center „Hendrix“ nach Göppingen. Wir genießen die hippe Atmosphäre bei Musik und Lichteffekten. .Hier räumen wir mit „Strikes“ und „Spares“ alle Kegel ab. Anbieter: Babora Tothova Termine: Samstag, 08.02. ( Nr. 01 ) Mögliche Folgetermine per Aushang/Mail Uhrzeit: 17.30 bis ca. 19.30 Uhr Kosten: 15,00 € Assistenz; 16,00 € Bowlingbahn Mitzubringen: Geld für Getränke Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 10
Freizeitclub Wochenend - Angebote Billard Die coole Atmosphäre beim Billard ist immer etwas Besonderes. Neben einem kühlen Getränk und in netter Runde haben wir Spaß. Die „Schwarze Acht“ muss die letzte Kugel sein, die eingelocht wird. Anbieter: Babora Tothova Termine: Samstag, 07.03. ( Nr. 02 ) Mögliche Folgetermine per Aushang/Mail Uhrzeit: 18.00 bis ca. 21.00 Uhr Kosten: 15,00 € Assistenz; 4,00 € Billardtisch Mitzubringen: Geld für Getränke Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 11
Freizeitclub Wochenend - Angebote Motodrom Wernau Für alle die Geschwindigkeit und den Geruch von Motoren lieben. Hier kann man sich in einem Rennen voll in die Kurven legen. Bei Pizza und Snacks erzählen wir danach von unseren Erlebnissen. Anbieter: Johanna Wolfhard Termine: Samstag, 15.02. ( Nr. 03 ) Uhrzeit: 11.30 bis ca. 15.30 Uhr Kosten: vor Ort 12,00 € - 24,00 €, je nach Fahrdauer max. 40,00 € Assistenz Mitzubringen: Geld fürs Bistro und fürs Rennen Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 12
Freizeitclub Wochenend - Angebote Seifenmanufaktur Wir verbringen hier einen kreativen und gemütlichen Nachmittag. Unter genauer Anleitung stellen wir unsere eigene, exquisite Seife her. Es gibt viele Haustiere und Pflanzen auf dem großen Grundstück. Anbieter: Johanna Wolfhard Termine: Samstag, 28.03. ( Nr. 04 ) Uhrzeit: 14.00 bis ca. 18.00 Uhr Kosten: 20,00 € für Seifen-Selbermachen, Kaffee und Kuchen Assistenz ca. 40,00 € Mitzubringen: Kleidung, die auch schmutzig werden darf Teilnehmerzahl: 16 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 13
Freizeitclub Wochenend - Angebote Spieleabend Wir treffen uns für einen geselligen und spaßigen Abend. Ob Karten- oder Brettspiele, es ist für jeden etwas dabei. Durch Taktik und Kreativität gelangst du beim Spiel zum Sieg. Anbieter: Babora Tothova Termine: Samstag, 28.03. ( Nr. 05 ) Mögliche Folgetermine per Aushang/Mail Uhrzeit: ab. 18.00 Uhr Kosten: 10,00 € Assistenz Mitzubringen: Getränke, Knabberzeug und evtl. eigene Spiele Teilnehmerzahl: 6 - 8 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 14
Freizeitclub Wochenend - Angebote Erlebnispark Tripsdrill Jede Menge Achterbahnen und weitere Attraktionen erwarten uns. Besonders für Adrenalin-Verrückte ist dieser Park ein Muss. Ein leckeres schwäbisches Mittagessen rundet den Tag super ab. Anbieter: Joachim Goeltsch & Iris Schwedler Termine: Samstag, 16.05. ( Nr. 06 ) Uhrzeit: 08.30 bis 18.30 Uhr Kosten: 32,00 € Eintritt inkl. Mittagessen 85,00 € Assistenz Mitzubringen: Getränkegeld Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 15
Freizeitclub Wochenend - Angebote Spaß im Donaubad Wir fahren ungefähr 45 Minuten mit dem Bus nach Neu-Ulm. Wir werden viel Spaß beim Rutschen und Plantschen haben. Bewegung im Wasser tut uns gut und hält unseren Körper fit. Anbieter: Joachim Goeltsch & Iris Schwedler Termine: Samstag, 18.04. ( Nr. 07 ) Uhrzeit: 09.00 bis 18.30 Uhr Kosten: 18,00 € Eintritt 80,00 € Assistenz Mitzubringen: Getränkegeld für Mittagessen Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 16
Freizeitclub Anzeigen Hier könnte auch Ihre Anzeige stehen! Interesse? Dann kontaktieren Sie uns unter: freizeitclub@al-bad-boll.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 17
Freizeitclub Kurse Feldenkrais Feldenkrais hat viel mit Bewegung und Wahrnehmung zu tun. Durch gezielte einfache Übungen lernen wir unseren Körper kennen. In harmonischer Runde tun wir Gutes für Körper Geist und Seele. Anbieter: Reinhold Thomas Termine: Kurs 1: ab Mittwoch, 08.01 ( Nr. 08 ) Kurs 2: ab Mittwoch, 22.04. ( Nr. 09 ) Uhrzeit: 19.00 - 20.00 Uhr Kosten: 100,00 € Treffpunkt: Dachgeschoss im Haus der Mitte Mitzubringen: bequeme Kleidung Teilnehmerzahl: 3 Personen Anmeldung: R. Thomas, Tel: 07164 - 7999220 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 18
Freizeitclub Kurse Therapeutisches Reiten Für Pferdeliebhaber eine ideale Möglichkeit zum Reiten. Aktivitäten Auch die Pflege und dierund ums Pferd Beziehung zumund Umgang Pferd mit wichtig. ist sehr den Geritten wird am Tieren Randevon vonder Eckwälden, umgeben Jugendfarm Eckwäldenvon viel Natur.. Anbieter: Anke Schweizer Termine: nach Vereinbarung ( Nr. 10 ) Uhrzeit: nach Vereinbarung Kosten: 1 Std. mit Reitpädagoge: 60,00 € 1 Std. mit Hilfskraft: 15,00 € Treffpunkt: Jugendfarm Eckwälden Mitzubringen: bequeme wetterfeste Kleidung und feste Schuhe Teilnehmerzahl: max. 4 Personen (nach Absprache) Anmeldung: Landschule Tel: 07164 - 1498853 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 19
Freizeitclub Kurse Kochtreff - schmeckt nicht, gibt´´`s nicht! ! Wir entdecken und Kochen gemeinsam unterschiedliche Gerichte. In einer kleinen Runde können viele nette Gespräche entstehen. Auch ausgefallene und experimentelle Gerichte werden ausprobiert. Anbieter: Roland Träuble Termine: Montag, 13.01 ( Nr. 11 ), 10.02 ( Nr. 12 ), 16.03 ( Nr. 13 ), 20.04 ( Nr. 14 ), 11.05 ( Nr. 15 ), 15.06 ( Nr. 16 ), 13.07 ( Nr. 17 ), 14.09 ( Nr. 18 ), 12.10 ( Nr. 19 ), 16.11 ( Nr. 20 ), 14.12. ( Nr. 21 ) Uhrzeit: 18.000 - 20.30 Uhr Kosten: 35.00 € pro Einheit (inklusive Mahlzeit) Treffpunkt: Gemeinschaftsraum „Neue Linde“ (ABW) Teilnehmerzahl: 4 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 20
Freizeitclub Kurse Töpfern Wir bringen kreative Ideen mit unseren Händen ins Gestalten. Kreative Selbstgetöpfertes eignet sichIdeen in Ton umsetzen wunderbar und zum Verschenken. Es entstehen während dem und nützliche Töpfern schöne schöne Dingeund nette Gespräche. herstellen Anbieter: Christine Schneider Termine: Montag Nachmittag ( Nr. 22 ) Uhrzeit: nach Vereinbarung Kosten: zu erfragen Treffpunkt: Dachgeschoss im Haus der Mitte Mitzubringen: zu erfragen Teilnehmerzahl: 1 Person pro Unterrichtseinheit Anmeldung: C. Schneider Tel: 07164 - 14121 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 21
Freizeitclub Was ist los in Bad Boll? Was ist los in und um Bad Boll herum? Regelmäßige Veranstaltungen 2020: Konzerte im Kurpark mit verschiedenen Musikvereinen 03.Mai - 27. September 2020 fast jeden Sonntag von 14.30 - 15.30 Uhr Nähere Infos unter www.bad-boll.de Verschiedene Veranstaltungen im Boller Bürgertreff (BOB): Musik, Kabarett oder Vernissage: Fast jeden Freitag ab 20.00 Uhr Nähere Infos unter www.bob-bad-boll.de Veranstaltungen 2020: Sa, 11.01.20, 16.15 - 18.45 Uhr Neujahrsbegegnung in der Schickhardt-Schule in Boll So, 23.02.20 Fasnet-Umzug in Donzdorf Fr, 01.05.20, 10.00 Uhr Maibaumaufstellung Bad Boll Sa, 09.05.20 Gleichstellungstag in Göppingen Do, 21.05.20, ab 10.00 Uhr Himmelfahrt-Hock vor dem Kurhaus Fr, 19.06. - Mo, 22.06.20 Maientag in Göppingen Sa, 20.06.20 um 19:00 Uhr Sonnenwendfeier auf der Boller Heide So, 21.06.20 ab 10.00 - 20.00 Uhr Kanonenfest nahe Schützenverein in Bad Boll Sommerfest in der Lebenshilfe Heiningen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 22
Freizeitclub Was ist los in Bad Boll? Sa, 04.07.20, 19:00 - 23:30 Uhr 14. Bad Boller Benefiz-Brunnenhock am Dorfbrunnen Mi, 15.07.20, 08.00 - 18.00 Uhr Krämermarkt in der Bahnhofsallee So,13.09.20, Sommercafé im Haus der Mitte Sa, 03.10.20, 12.00 - 17.00 Uhr Berta - Tag im Zentrum von Bad Boll Sa, 07.11.20 Bildungs - Messe Göppingen in den Werfthallen Fr, 20.11.20 08.00 - 18.00 Uhr Krämermarkt in der Bahnhofsallee Sa, 28.11.20 ab 11.00 Uhr Weihnachtsmarkt im Zentrum von Bad Boll So, 15.12.20, 19.00 Uhr Konzert mit Bläserchor Bad Boll sowie dem Posaunenchor Dürnau in der Stiftskirche Bad Boll Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 23
Freizeitclub Holzwerkstatt Die ALB hat sich zum Ziel gesetzt, Menschen mit Unterstützungsbedarf in allen Lebensbereichen darin zu unterstützen, ein möglichst selbst- bestimmtes Leben mitten in der Gesellschaft zu führen. Teilhabe und Inklusion sind bei uns nicht Theorie, sondern selbstverständliche Praxis. Die positiven Rückmeldungen unserer Mitarbeiter bestärken uns darin, auf diesem Weg weiterzugehen, auch weil er noch dazu eine wichtige Botschaft an die Gesellschaft gibt: jeder Mensch soll das Gefühl haben, mittendrin in der Gesellschaft und dort wichtig und willkommen zu sein. Nähere Infos jetzt auch bei Öffnungszeiten: Montag - Donnerstag: 08.00 - 12.30 Uhr und 13.30 - 15.30 Uhr Die Holzwerkstatt Freitag: Boschstr. 20 08.00 - 12.00 Uhr 73119 Zell u. Aichelberg Tel 07164 147 702 Fax 07164 147 768 Bereichsleitung: Heinrich Götz info@holzwerkstatt-alb.de Projektvorstand: Dr. G. Hofmann www.holzwerkstatt-alb.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 24
Freizeitclub Wöchentliche Angebote La Commedia Theaterwerkstatt Bad Boll Für alle, die ihr schauspielerisches Talent ausleben wollen. Es ist eine willkommene Einstimmung auf die Jahresfeste. Durch die Aufführungen kann jeder über sich hinauswachsen. Anbieter: Dr. Günther Hofmann Termine: Montag ( Nr. 23 ) Uhrzeit: 19.00 - 20.00 Uhr Kosten: --- Treffpunkt: Hobbyraum Haus der Mitte Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 25
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Inklusiver Projektchor in Zell u.A. Singen im Chor ist gesund und macht gute Laune. Musik verbindet Menschen und kennt keine Grenzen. Es finden viele Auftritte zu diversen Veranstaltungen statt. Anbieter: Hedwig Schlecht Termine: Dienstag ( Nr. 24 ) Uhrzeit: 20.00 - 21.30 Uhr Kosten: --- Treffpunkt: Gemeindehaus Zell Kirchstr. 5, 73119 Zell u.A. Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: H. Schlecht Tel: 07164 - 7999170 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 26
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Klavierunterricht Mit viel Übung und Disziplin lernst du die ersten Stücke am Klavier. Im Einzelunterricht lernst du ganz nach deinem Tempo zu spielen. Klavierspielen verbessert dein Gedächtnis vielseitig. Anbieter: Hedwig Schlecht Termine: Mittwoch ( Nr. 25 ) Uhrzeit: nach Vereinbarung Kosten: zu erfragen Treffpunkt: Haus der Mitte Mitzubringen: eventuell Noten Teilnehmerzahl: 1 Person pro Unterrichtseinheit Anmeldung: H. Schlecht Tel: 07164 - 7999170 Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 27
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Musikwerkstatt - Percussion - Mit Rhythmus im Blut wird hier der Takt angegeben. Es besteht eine Zusammenarbeit mit der JMS Göppingen. Durch öffentliche Auftritte kann jeder über sich hinauswachsen. Anbieter: JMS Göppingen Termine: Donnerstag ( Nr. 26 ) Uhrzeit: 18.30 - 19.15 Uhr Kosten: Abrechnung über JMS Göppingen Treffpunkt: Hobbyraum Haus der Mitte Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: JMS Göppingen Tel: 07161 - 650 9811 oder per Mail an: jms@goeppingen.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 28
Freizeitclub Wöchentliche Angebote Musikwerkstatt - Singen - Ob Solo oder im Chor - Singen macht immer Spaß und verbindet. Es besteht eine Zusammenarbeit mit der JMS Göppingen. Durch öffentliche Auftritte kann jeder über sich hinauswachsen. Anbieter: JMS Göppingen Termine: Donnerstag ( Nr. 27 ) Uhrzeit: 19.15 - 20.00 Uhr Kosten: Abrechnung über JMS Göppingen Treffpunkt: Hobbyraum Haus der Mitte Mitzubringen: --- Teilnehmerzahl: unbegrenzt Anmeldung: JMS Göppingen Tel: 07161 - 650 9811 oder per Mail an: jms@goeppingen.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 29
Freizeitclub Wöchentliche Angebote “Neue Linde” - Treff Basteln, Kochen, Spielen, Schwimmen, Ausflüge, Gespräche. Hier ist definitiv für jeden Interessierten etwas dabei. Eine gute Gelegenheit, sein Hobby mit Anderen zu teilen. Anbieter: Johanna Wolfhard und ABW - Team Termine: Mittwoch ( Nr. 28 ) Uhrzeit: 17.15 . ca. 20.00 Uhr Kosten: 3,00 € Material 11,00 € pro Stunde Assistenz Treffpunkt: Gemeinschaftsraum „Neue Linde“ in Boll Mitzubringen: nach Bedarf Teilnehmerzahl: 6 - 8 Personen Anmeldung: Haus der Mitte Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 30
Freizeitclub Anzeigen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 31
Freizeitclub Reisen Therapeutisches Mosel Reiten Termin: 06. - 13. August 2020 (8 Tage) ( Nr. 29 ) Unterkunft: Das Winzerhaus aus dem 18. Jahrhundert liegt inmitten des durch Fachwerkhäuser geprägten Dorfkerns des idyllischen Moselortes Pünderich. Auf etwa 180 Quadratmetern, verteilt auf drei Etagen, befinden sich 5 Schlafzimmer mit Schlafmöglichkeiten für bis zu 12 Personen, 3 Bäder, ein Wohnzimmer, eine Küche, ein Esszimmer und ein kleiner, gemütlicher, überdachter Balkon. Aktivitäten: Die Mosel ist zu Fuß in 2 Minuten zur erreichen. Dort hat man einen wunderschönen Ausblick auf Weinberge und die Marienburg. Zwischen den Walnussbäumen befinden sich Sport- und Bademöglichkeiten. Die alte Römerstadt Trier werden wir auch besuchen. Mit dem Moselschiff Kosten: p.P. ca. 1025,-€ kann man viele Ausflugsziele entlang davon ca. 774,- € Assistenzkosten der Mosel erkunden. und 251,- € Sachkosten bei Anreise mit dem ABW-Bus. Die Sachkosten können variieren, je nachdem ob wir mit dem ABW-Bus anreisen oder den Zug nehmen. Zzgl. max. € 160 Taschengeld. Teilnehmerzahl: 7 Personen Anmeldung bis zum 13. März 2020. Die Freizeitbegleitung wird durch das ABW-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 32
Freizeitclub Reisen Therapeutisches Belgien Reiten Termin: 25. Juli - 01. August 2020 ( Nr. 30 ) Urlaub am Meer und Kultur in Belgien Unterkunft: Geräumiges Ferienhaus (220 qm) im Küstenort Knokke- Heist für 9 Personen mit insgesamt 5 Schlafzimmern. Selbstversorgung, Küche, Wohnzimmer, 1 Badezimmer. Bis zum feinkörnigen Sandstrand und der Dünenlandschaft sind es 500 Meter. Aktivitäten: Die berühmte Stadt Brügge liegt 20 km entfernt. Genügend Möglichkeiten zum Baden, Muscheln suchen, Kultur genießen und shoppen. Kosten: p.P. ca. € 1052,- davon ca. € 779,- Assistenzkosten und € 273,- Sachkosten bei Anreise Teilnehmerzahl: 7 Personen mit dem ABW-Bus. Die Sachkosten können variieren, je nachdem ob wir mit dem Anmeldung bis zum 13. März 2020. ABW-Bus anreisen oder den Zug nehmen. Die Freizeitbegleitung wird durch das Zzg. max. € 160,- Taschengeld. ABW-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 33
Freizeitclub Reisen Chiemsee Termin: 14. - 21. August 2020 (8 Tage) ( Nr. 31 ) Unterkunft: Fetznhof-Zuhäusl-FeWo in Grassau 70 qm mit Südbalkon, 2 Schlafzimmer und Kuschelraum unterm Dach. Schlafkomfort mit verstellbaren Lattenrosten und rücken- schonenden Federkernmatratzen für eine nächtliche Entspannung. Ausstattung: Sat.TV, Mini-Hifi-Anlage, Safe, ausreichendGeschirr, 2-Plattenherd, Kühlschrank mit Gefrierfach, Spülmaschine, Mikrowelle, Kaffeemaschine, Wasserkocher, Eierkocher, Handmixer, Toaster. Draußen: Brotzeitplatz - Grillmöglichkeit, Aktivitäten: Der Chiemsee ist ca. 13 km entfernt. Wir genießen das Leben auf dem Bauernhof und machen Ausflüge zu Sehenswürdigkeiten rund um den Chiemsee. Streuobstwiese mit Pferden. Betreutes Reiten auf Pony oder Haflinger 1/4 Stunde ab 3.00€ Ausritte ab 20.00€ pro Pferd und Person. Gesamtkosten: : Teilnehmerzahl: 4 Personen ca: 777,- € p.P. Selbstversorgung, davon ca. 452,- € Assistenzkosten und ca. 325,- € Die Freizeitbegleitung wird durch Sachkosten. das ABW-Team organisiert Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 34
Freizeitclub Reisen Therapeutisches Straßburg Reiten Termin: 01. - 04. Oktober (4 Tage) ( Nr. 32 ) Unterkunft: Ferienwohnung (110 qm) mit 3 Schlafzimmern, Küche (Selbstversorgung) Wohnzimmer und Badezimmer in der Altstadt im Stadteil Florent in Straßburg, 600 m von der Straßenbahnhaltestelle und 2 Stationen vom Hauptbahnhof im Stadtzentrum entfernt. Aktivitäten: Die elsässische Stadt Straßburg ist auch offizieller Sitz des Europa-Parlaments. Sie liegt an der Grenze zu Deutschland. Sehenswert sind das Liebfrauenmünster samt 142 m hohen Münsterturm, von wo aus man den Rhein sehen kann und die Altstadt "La Petite France". Zur Stadt- Erkundung kann man auch Kosten: p.P. 661,-€ eine Bootsfahrt machen. davon ca. 430,- € Sachkosten und 231,- € Assistenzkosten bei Anreise mit dem ABW-Bus. Die Sachkosten können variieren, je nachdem ob wir mit dem ABW-Bus anreisen oder den Zug nehmen Teilnehmerzahl: 4 Personen Anmeldung bis zum 13. März 2020. Die Freizeitbegleitung wird durch das ABW-Team organisiert. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 35
Freizeitclub Individuelles Angebote Das individuelle Angebot Sie sind gerne in Ihrer Freizeit aktiv (z.B. schwimmen, wandern), brauchen aber eine Begleitung? Sie gehen gerne in Urlaub, suchen aber jemanden der mit Ihnen plant und reist? Sie gehen gerne ins Kino oder auf Konzerte, benötigen hierbei aber eine Assistenz? Sie möchten an einem Angebot eines Vereins oder an der Volkshochschule teilnehmen, suchen aber hierbei Unterstützung bei der Kontaktaufnahme? Dies und bei vielem mehr können wir Sie vielleicht begleiten. Kosten: Fachkraft 55,64 € pro Stunde Assistenzhelfer 21,06 € pro Stunde In der Gruppe 11,00 € pro Stunde Anfragen richten Sie an Johanna Wolfhard: Email: j.wolfhard@al-bad-boll.de Mobil: 0157 58779057 Juuhuuu, Wochenende Wochenende und noch nichts vor? Wir bieten Ihnen jedes Wochenende ein Freizeit-programm, welches Sie kurzfristig unter obiger Ich Kommeeeeeeee!!!! Telefonnummer erfragen können. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 36
Freizeitclub Anzeigen Therapeutisches Reiten JORIS Assistenz & Reiseplanung Joachim Goeltsch Gruppenreisen Flugreisen Individuelle Reisen Ausflüge Veranstaltungen Foto: Individuelle Assistenzreise, Island Okt´19 Neue Begegnungen und Erlebnisse auf Reisen sind entscheidend für Bildung und persönliche Weiterentwicklung. www.jo-ris.de Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 37
Freizeitclub Anzeigen Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 38
Anmeldung zum der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Vorname, Name: Adresse: Telefon: Geburtsdatum: Ich melde mich an für Angebot Nr.: Mit meiner Unterschrift erkenne ich die Teilnahmebedingungen des Freizeitclub ALB an: Datum: Unterschrift: Anmeldung bitte an: Haus der Mitte, Hauptstr. 35, 73087 Bad Boll Tel: 07164 - 80091 0 Fax: 07164 - 80091 91 E-Mail: freizeitclub@al-bad-boll.de
Freizeitclub Kosten und Abrechnung Kosten und Abrechnung Die Preise im Programmheft setzen sich aus einem Assistenzbedarf (Begleitung, Betreuung, Pflege) und einem Sachkostenanteil (Verpflegung, Eintritte,…) zusammen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die oben genannten Assistenzkosten bei einem Kostenträger geltend machen: 1. Sozialhilfe nach SGB XII: Wenn Sie bereits Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, können Sie die Assistenzkosten unter gewissen Voraussetzungen über die Eingliederungshilfe abrechnen (z.B. Persönliches Budget). 2. Leistungen der Pflegekasse: Über die Verhinderungspflege / Ersatzpflege können über die Pflegekasse 1612 € im Jahr abgerechnet werden. Die Voraussetzung für die Übernahme der Kosten ist eine Antrag bei der Pflegekasse. Kosten können auch über den Entlastungsbetrag abgerechnet werden. Für alle Teilnehmer mit einer Einstufung sind das 125€ pro Monat. Bitte beantragen Sie die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege vorher bei Ihrer Pflegekasse. Erhalten Sie eine der beiden Leistungen, sind wir nach den Verwaltungsvorschriften für familienentlastende Dienste verpflichtet, vorrangig mit Ihnen über die Träger der Sozialhilfe oder der Pflegekasse abzurechnen. Sie sind dazu verpflichtet diese vorrangig in Anspruch zu nehmen. Abrechnung Sie erhalten von uns nach der Teilnahme an einem Angebot eine Rechnung. Können Sie die Kosten der Assistenzbegleitung mit der Pflegekasse abrechnen, haben Sie die Möglichkeit die Abtretungserklärung auf der Rechnung zu benutzen. Die Pflegekasse rechnet dann direkt mit uns ab. Bitte beachten Sie, dass von der Pflegekasse in der Regel keine Nebenkosten übernommen werden. Die Abtretungserklärung muss für jede Rechnung wieder neu ausgefüllt werden. Bei weiteren Fragen zu Preisen, möglichen Ermäßigungen und zur Beantragung von Pflege- und Sozialhilfeleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Verändertes Anmeldeverfahren Das Anmeldeverfahren verändert sich zum 1. Januar 2019. Damit alle Teilnehmer die gleichen Chance für die Teilnahme an unseren Angeboten erhalten, haben wir uns dafür entschieden, die schriftlichen Anmeldungen ab dem 20. Januar zu bearbeiten. Bis dahin hat jeder Zeit zum Schmökern und anmelden. Wenn ein Angebot am 20. Januar schon ausgebucht ist, werden wir die Teilnehmerinnen und Teilnehmer auslosen. Ab dem 20. Januar werden wir die Anmeldungen nach Eingang geordnet bearbeiten, das bedeutet, „der frühe Vogel fängt den Wurm“. Arbeits - und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Seite 41
Allgemeine Reisebedingungen des Freizeitclub der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. § 1 Abschluss des Reisevertrags (1) Ziel der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist es, Reisenden mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen geeignete Reisen anzubieten. (2) Die Buchung einer Reise der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann ausschließlich schriftlich durch Zusendung des ausgefüllten Buchungsformulars des Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erfolgen. Neben den allgemeinen Vorbereitungen und organisatorischen Vorkehrungen sind genaue Angaben zur Art und zum Umfang der Behinderung sowie zu den speziellen Bedürfnissen des Reisenden, seinem Begleitungs- und Pflegebedarf, im Anmeldeformular und dem Teilnehmerinfobogen unbedingt erforderlich. Der Teilnehmerinfobogen wird dem Reisenden mit der Anmeldebestätigung zugesendet. Ohne die vollständigen Angaben ist die Bearbeitung der Buchung nicht möglich. Die Angaben werden streng vertraulich im Rahmen der datenschutzrechtlichen Bestimmungen behandelt. (3) Der Reisende bietet mit der Buchung bei der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Grundlage des Angebots sind die dem Reiseausschreibungen und die ergänzenden Informationen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für die jeweilige Reise. (4) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird dem Reisenden unverzüglich nach Eingang des Anmeldeformulars eine schriftliche Anmeldebestätigung oder Ablehnung übermitteln. Mit Zugang der Anmeldebestätigung vom Freizeitclub kommt der Vertrag noch nicht zustande. Vielmehr kommt der Vertrag 2 Wochen nachdem sowohl das Anmeldeformular als auch der Teilnehmerinfobogen vollständig ausgefüllt der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zugegangen ist durch konkludente (stillschweigende) Annahme zustande, sofern die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht innerhalb dieser Frist die Annahme der Anmeldung durch schriftliche Erklärung ablehnt. (5) Der Reisende hat für alle Vertragspflichten von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. (6) Leistungsträger (z. B. Hotels etc.) sind von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrags abändern. (7) Angaben in Prospekten und Internetausschreibungen die nicht von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. herausgegeben werden, sind für Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht verbindlich, soweit nicht ausdrücklich vereinbart. Dies gilt insbesondere für enthaltene Angaben über die Eignung für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen und Behinderungen und für diesbezügliche besondere Einrichtungen. § 2 Leistungsumfang / Nicht in Anspruch genommene Leistungen (1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leisungsbeschreibungen der Reiseausschreibung und aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung/Rechnung. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. behält sich jedoch vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen, vor Vertragsschluss eine Änderung der Reiseausschreibungsangaben zu erklären, über die die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden vor Buchung der Reise informiert. Die Änderung der Reiseleitung stellt keine erhebliche Änderung in diesem Sinne dar. (2) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. steht nicht für Einrichtungen und Gegebenheiten ein, insbesondere in Bezug auf solche für Reisende mit Behinderung und Mobilitätseinschränkungen, die sich nicht aus der Buchungsgrundlage ergeben und nicht mit der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ausdrücklich abweichend vereinbart wurden. Eine diesbezügliche Einstandspflicht besteht nur für vertraglich geschuldete Einrichtungen, die Bestandteil der vertraglichen Leistungspflicht der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. sind und dem unmittelbaren Risiko-, Herrschafts- und Leistungsbereich der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder deren Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind, oder sich aus Sicht des Reisenden nach objektiver Betrachtungsweise so darstellen. (3) Sofern nicht Aufklärungs-, Hinweis-, oder Sorgfaltspflichten der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. bestehen und schuldhaft verletzt wurden, sind von der Leistungspflicht der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. alle Umstände nicht mit umfasst, die nicht in direktem Zusammenhang mit den vertraglichen Leistungen stehen. Dies betrifft insbesondere Bahnhöfe, Flughäfen, Häfen, Unterkunft, Ortsverhältnis und Verhältnis in öffentlichen Gebäuden. (4) Nimmt der Reisende einzelne, vom Reisevertrag umfasste und ihm ordnungsgemäß angebotene Leistungen aus Gründen, die ihm zuzurechnen sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird sich um die Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungsträger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt jedoch, wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen oder wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen handelt. § 3 Leistungsänderungen (1) Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. (2) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. setzt den Reisenden über wesentliche Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis. (3) Der Reisende ist berechtigt, sofern eine erhebliche Änderung einer wesentlichen Reiseleistung vorliegt, unentgeltlich vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus ihrem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der in Kenntnissetzung über die Änderung durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder die Absage der Reise dieser gegenüber geltend zu machen. Die Änderung der Reiseleitung stellt hier keine erhebliche Änderung in diesem Sinne dar. § 4 Bezahlung (1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung in Höhe von 20 % des Reisepreises verlangen. Die Anzahlung wird mit Zugang des Zahlungsverlangens fällig. Der Restbetrag wird nach Erhalt der Rechnung, frühestens vier Wochen vor Reisebeginn, zur Zahlung fällig. (2) Für den Fall, dass die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert und keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis pro Reisenden € 75,00 nicht übersteigt, dürfen Zahlungen auf den Reisepreis auch ohne Aushändigung eines Sicherungsscheines gem. § 651 k BGB verlangt werden. § 5 Preiserhöhungen (1) Die in einem Prospekt angegebenen Preise sind für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. bindend. Eine Erhöhung des Reisepreises ist nur zulässig, wenn zwischen Vertragsschluss und vereinbartem Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung des Reisepreises führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht vorhersehbar waren und eine Erhöhung der Beförderungskosten, der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, oder einer Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse Rechnung tragen ist. Auf den genannten Umständen beruhende Preiserhöhungen sind nur insoweit zulässig, wie sich die Erhöhung ausgehend vom Beförderungs-, Abgaben- und Wechselkursanteil konkret berechnet auf den Reisepreis auswirkt. (2) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises wird der Reisende von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unverzüglich nach Kenntnis vom Änderungsgrund informiert. (3) Preiserhöhungen sind nur bis zum 21.ten Tag vor Reisebeginn eingehend beim Kunden zulässig. (4) Bei Preiserhöhungen nach Vertragsschluss um mehr als 5% des Gesamtreisepreises ist der Reisende berechtigt, kostenlos zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus Ihrem Angebot anzubieten. Der Kunde hat die Rechte unverzüglich nach der Erklärung über die Preiserhöhung oder Änderung der Reiseleistung durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dieser gegenüber geltend zu machen. § 6 Rücktritt durch den Reisenden (1) Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unter der unten angegebenen Anschrift zu erklären. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt aus Beweisgründen schriftlich zu erklären. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V.. (2) Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an (z. B. wegen verpasster Anschlüsse), kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistung von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. berücksichtigt. Es bleibt dem Reisenden jedoch unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. (3) Die Höhe der Rücktrittspauschale richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel beträgt die Rücktrittspauschale, die die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. im Falle des Rücktritts durch den Reisenden von der Reise je Reisenden fordern muss, jeweils pro Person in Prozent vom Reisepreis bei einem Rücktritt: bis 58 Tage vor Reisebeginn: 20 % ab 57. bis 29 Tag vor Reisebeginn: 50 % ab 28. bis 9.Tag vor Reisebeginn: 80 % ab dem 8. Tag vor Reisebeginn oder bei Nichterscheinen: 100 % (4) Sofern bei Angeboten und Sonderleistungen im Prospekt abweichende Stornierungsbedingungen geplant sind, gehen diese vor. (5) Dem Reisenden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als mit den vorstehenden Pauschalen ausgewiesen. (6) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist dann jedoch verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reisekosten konkret zu beziffern und zu belegen. § 7 Umbuchung (1) Der Reisende hat keinen Anspruch nach Vertragsabschluss Änderungen der Reise bzw. Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Abflughäfen oder Zustiegsbahnhöfe etc. zu verlangen. Sollen auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss solche Änderungen vorgenommen werden, so kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. Entschädigung in derselben Höhe wie bei einem Rücktritt seitens des Reisenden verlangen. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. stellt Reisenden daher die Kosten in gleicher Höhe in Rechnung, wie wenn im Umbuchungszeitpunkt ein Rücktritt seitens des Reisenden erfolgt wäre. (2) Ist eine Umbuchung jedoch möglich und wird auf Wunsch des Reisenden eine solche vorgenommen, so kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für vor Beginn der in § 6 Abs. 3 genannten Fristen vorgenommene Umbuchungen ein Umbuchungsentgelt von € 25,00 pro Reisendem erheben. (3) Umbuchungswünsche des Reisenden, die nach dem bei den Rücktrittskosten genannten Zeitpunkt der ersten Stornierungsstufe erfolgen, können, sofern eine Durchführung möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gem. § 6 zu den dort festgelegten Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen. § 8 Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Vertrag zurücktreten, wenn sie in der jeweiligen Reiseausschreibung die Mindestteilnehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angegeben hat, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss und in der Buchungsbestätigung deutlich lesbar auf diese Angaben hingewiesen hat. Ein Rücktritt ist spätestens am 30. Tag vor dem vereinbarten Reiseantritt dem Reisenden gegenüber zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. unverzüglich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Die Mindestteilnehmerzahl entspricht der in der Reiseausschreibung angegebenen Plätze.
§ 9 Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen (1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist (z. B. Belästigung anderer Reiseteilnehmer, exzessiver Alkoholgenuss, wiederholte Unpünktlichkeit und dadurch Verzögerung des Reiseablaufes etc.). (2) Eine Kündigung des Reisevertrags durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. ist insbesondere auch dann zulässig, wenn der Reisende bezüglich seiner Behinderung oder Mobilitätseinschränkung schuldhaft falsche, unvollständige oder verspätete Angaben macht oder gemacht hat und dies ursächlich objektiv eine erhebliche Erschwerung, Gefährdung oder Vereitelung der Reisedurchführung für die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zur Folge hat. (3) Kündigt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., so behält sie den Anspruch auf den Reisepreis und ist nicht verpflichtet, anfallende Kosten aufgrund eines vorzeitigen Reiseabbruchs zu erstatten. Sie muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die Sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern erbrachten Beträge. Sie ist außerdem berechtigt, die Kosten für die vom Reiseteilnehmer entstandenen Schäden einzufordern. § 10 Obliegenheiten des Reisenden (1) Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen. Der Reisende ist aber verpflichtet, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. einen aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt er dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Reise erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung am Urlaubsort nicht vorhanden, sind etwaige Reisemängel dem Reiseveranstalter an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreichbarkeit der Reiseleitung bzw. des Reiseveranstalters wird der Kunde spätestens mit den Reiseunterlagen unterrichtet. Die Reiseleitung ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Sie ist jedoch nicht befugt, Ansprüche des Kunden anzuerkennen. (2) Will ein Reisender den Reisevertrag wegen eines Reisemangels oder aus wichtigem, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrags durch ein besonderes, der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. erkennbares Interesse des Kunden gerechtfertigt wird. (3) Schäden oder Zustellungsverzögerungen bei Flugreisen empfiehlt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dringend unverzüglich an Ort und Stelle mittels Schadensanzeige der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesellschaften lehnen in der Regel eine Erstattung ab, wenn die Schadensanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei Gepäckverlust binnen sieben Tagen, bei Gepäckverspätung innerhalb von 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten. Im übrigen ist der Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Gepäck der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters anzuzeigen. (4) Der Reisende hat die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. zu informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht rechtzeitig erhält. (5) Der Reisende hat den Eintritt des Schadens möglichst zu verhindern und eingetretenen Schaden gering zu halten. Insbesondere hat er die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen. § 11 Haftungsbeschränkung (1) Die vertragliche Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. herbeigeführt wird. Diese Beschränkung der Haftung gilt auch dann, wenn der Eintritt des Schadens durch Verschulden eines Leistungsträgers verursacht wurde. (2) Die Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. aus unerlaubter Handlung für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Reisendem und Reise. Darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. (3) Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistung lediglich vermittelt werden (z. B. Eintrittskarten, Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen, Theaterbesuche, Ausstellungen etc.) und die in den Reiseausschreibungen ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht. (4) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. haftet jedoch für Leistungen, welche die Beförderung des Reisenden vom ausgeschriebenen Ausgangsort der Reise zum ausgeschriebenen Zielort, Zwischenbeförderungen während der Reise und die Unterbringung während der Reise beinhalten, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungsoder Organisationspflichten des Reiseveranstalters ursächlich geworden sind. § 12 Ausschluss von Ansprüchen / Verjährung (1) Ansprüche wegen nichtvertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. (2) Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c-f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. beruhen, verjähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlich oder grobfahrlässigen Pflichtverletzung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. beruhen. (3) Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651 c-f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag des vertraglichen Reiseendes folgt. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründeten Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. § 13 Reiseversicherung (1) Der Reisende muss während seines Aufenthalts eine Haftpflichtversicherung nachweisen. (2) Für den Reisenden wird weiter eine Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. (3) Zur Absicherung darüber hinaus gehender eventueller Kosten empfiehlt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. dringend, den Abschluss einer Versicherung von Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten Reisekrankenversicherung einer Reisegepäckversicherung. § 14 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften (1) Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reisebeginn zu unterrichten. (2) Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. die Verzögerung zu vertreten hat. (3) Der Reisende ist für die Durchführung der für die Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Insbesondere ist der Reisende verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen, sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert hat. § 15 Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens (EU 2111/ 05) verpflichtet die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V., den Reisenden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft(en) sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht fest, so nennt die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw. werden. Sobald die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, wird die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden darüber informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, wird die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. den Reisenden über den Wechsel informieren. Die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. wird unverzüglich alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über den Wechsel unterrichtet wird. Die Schwarze Liste, in der Fluggesellschaften aufgelistet werden, die wegen Sicherheitsmängeln in einem Land der Europäischen Union einer Betriebsuntersagung unterliegen, kann abgerufen werden unter http://air-ban.europa.eu. § 16 Gerichtsstand / Rechtswahl (1) Der Reisende kann die Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nur an deren Sitz verklagen. (2) Für Klagen der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Person des öffentlichen Rechts oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. vereinbart. (3) Auf das gesamte Rechtsverhältnis zwischen Reisendem und der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. findet deutsches Recht Anwendung. Für den Fall, dass bei Klagen der Reisenden im Ausland für die Haftung der Arbeits- und Lebensgemeinschaft Bad Boll e.V. nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen ausschließlich deutsches Recht Anwendung. § 17 Salvatorische Klausel
Sie können auch lesen