Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen (2013-2018) - Die Senatorin für Kinder und Bildung

Die Seite wird erstellt Joel Beyer
 
WEITER LESEN
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen (2013-2018) - Die Senatorin für Kinder und Bildung
Frauenförderplan
für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen
(2013-2018)
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Frauenförderplan – Schulen“

Frauenbeauftragte Schulen                   Frau Labinsky-Meyer (bis 31.01.2012)
                                            Frau Wuthe (ab 01.02.2012)
Personalrat – Schulen                       Frau Reinkensmeyer
                                            Frau Braun-Strömer
Schulen                                     Frau Bossaller-Meyhöfer
                                            Frau Roggendorf
Landesinstitut für Schule                   Frau Poppe-Oehlmann
                                            Frau Köster-Gießmann
Behördenvertreter/-innen                    Herr Rohlje
                                            Herr Dr. Reißmann
                                            Frau Jendrich
                                            Frau Gerber
                                            Frau Schelter
                                            Frau Benzelrath
Leitung                                     Frau von Ilsemann

Herausgeberin
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft
Rembertiring 8-12
28195 Bremen

Erscheinungsdatum
August 2013

Titelfoto
contrastwerkstatt / fotolia.com

SfBW                                                Seite 2 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

INHALTSVERZEICHNIS

1.         VORWORT ..........................................................................................................................5

2.         ANALYSE DER BESCHÄFTIGUNGSSTRUKTUR IN DER SCHULE .................................7

2.1.       Unterrichtendes Personal ....................................................................................................7
2.2.       Funktionsstelleninhaberinnen ..............................................................................................9

2.3.       Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal ...................14

2.3.1.     Verwaltungspersonal .........................................................................................................14
2.3.2.     Erziehungs- und Betreuungspersonal ...............................................................................15

2.3.3.     Lehrmeisterinnen / Lehrmeister .........................................................................................15

2.4.       Entwicklungen im Personalbestand der Schulen (unterrichtendes Personal) ...................15

2.5.       Entwicklung des Personalbestandes im Bereich der Funktionsstellen innerhalb und
           außerhalb von Schulleitung ...............................................................................................17

2.6.       Zusammenfassung und Bewertung ...................................................................................19

3.         ZIELE DES FRAUENFÖRDERPLANS: PROGRAMM 2013-2018 ....................................20
3.1.       Unterrichtendes Personal ..................................................................................................20
3.2.       Funktionsstelleninhaberinnen ............................................................................................20
3.3.       Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal ...................21

3.3.1.     Verwaltungspersonal .........................................................................................................21
3.3.2.     Erziehungs- und Betreuungspersonal ...............................................................................21

3.3.3.     Lehrmeisterinnen / Lehrmeister .........................................................................................21

4.         MAßNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELVORGABEN.............................................22

4.1.       Maßnahmen für Frauen in Vorbereitung auf Leitungsfunktionen ......................................22

4.1.1.     Maßnahmen für Frauen in Schulen ...................................................................................22
4.1.2.     Weitere Maßnahmen des LIS für alle Lehrkräfte ...............................................................23

4.2.       Fortbildung für Vorgesetzte in Schulen..............................................................................25
4.3.       Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit im Schulbereich und Familienaufgaben .....................26

5.         RAHMENBEDINGUNGEN DER GLEICHSTELLUNG IM SCHULBEREICH ....................27

5.1.       Stellenbesetzungsverfahren ..............................................................................................27

SfBW                                                      Seite 3 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

5.1.1.     Ausschreibung von Stellen für Führungskräfte, unterrichtendes und
           unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal ...................27
5.1.2.     Auswahlverfahren bei Einstellungen bzw. Besetzungen von Funktionsstellen .................27

5.2.       Weiterentwicklung der Frauenförderung im Schulbereich .................................................29
5.3.       Frauenbeauftragte .............................................................................................................29

6.         INFORMATION ÜBER DEN FRAUENFÖRDERPLAN SCHULEN....................................30

7.         BERICHTSPFLICHT..........................................................................................................31

8.         SCHLUSSBEMERKUNGEN..............................................................................................32

9.         ANHANG ...........................................................................................................................34

           Tabelle 0:          Darstellung der Schulformen

           Tabelle 7:          Lehrpersonal weiblich nach Tarif- bzw. Besoldungsgruppen
           Tabelle 8:          Lehrpersonal männlich nach Tarif- bzw. Besoldungsgruppen
           Tabelle 9:          Lehrpersonal weiblich nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
           Tabelle 10:         Lehrpersonal männlich nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
           Tabelle 11:         Lehrpersonal Gesamt nach Altersgruppen

           Tabelle 12:         Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung nach Besoldungsgruppen
           Tabelle 13:         Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung nach Besoldungsgruppen
           Tabelle 14:         Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung nach Altersgruppen
           Tabelle 15:         Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung nach Altersgruppen

           Tabelle 16:         Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal
                               nach Tarif- bzw. Besoldungsgruppen
           Tabelle 17:         Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal
                               nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung
           Tabelle 18:         Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal
                               nach Altergruppen (ohne Lehrmeisterinnen / Lehrmeister)
           Tabelle 19:         Lehrmeisterinnen / Lehrmeister nach Vollzeit- / Teilzeitbeschäftigung
           Tabelle 20:         Lehrmeisterinnen / Lehrmeister nach Altersgruppen

SfBW                                                      Seite 4 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

1.     Vorwort

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so steht es im Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2,
Satz 1). Das Landesgleichstellungsgesetz in Bremen fordert deshalb die Behörden und
Dienststellen auf, Maßnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen. Der Frauenförderplan
2013 – 2018 für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen hat die Förderung aller Mitarbei-
terinnen an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde zum Ziel: dabei stellen die Lehr-
kräfte den größten Anteil am gesamten Schulpersonal. Die Arbeit in der Schule ermöglicht
in besonders hohem Maße eine Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung, die die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie erleichtert. Dies nutzen besonders Frauen, von denen 57,1 % in
Teilzeit arbeiten. Aber auch bei den Männern ist der Anteil mit 34 % hoch.

Fast zwei Drittel der Lehrkräfte sind Frauen. Diesen Anteil zu erhöhen, kann nicht das Ziel
des Frauenförderplans sein. Vielmehr geht es um strukturelle und qualitative Herausforde-
rungen; denn: in den höheren Besoldungsgruppen sind Frauen nach wie vor unterreprä-
sentiert. Je älter die zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler werden, desto geringer
ist der Frauenanteil bei den Lehrkräften. Das gilt ebenso für Führungspositionen: je höher
in der Hierarchie sie angesiedelt sind, desto weniger Frauen besetzen diese Funktions-
stellen. Deshalb ist es ein besonderes Ziel dieses Frauenförderplans, den Anteil von Frau-
en in diesen Leitungspositionen systematisch und nachhaltig zu erhöhen. Eine entspre-
chende Strategie der Personalentwicklung wird in den nächsten Jahren durch zwei Rah-
menbedingungen erleichtert: angesichts der Altersstruktur von Schulleitungen geht der
Erneuerungsprozess rasch von statten. Gleichzeitig wurden im Bereich des mittleren Ma-
nagements Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung geschaffen, die vielfältige Mög-
lichkeiten bieten, zunächst in Teilbereichen Leitungsverantwortung in der Schule zu über-
nehmen. Der Frauenförderplan beschreibt, mit welchen Maßnahmen der Professionalisie-
rung und Unterstützung Frauen dazu ermutigt werden, die o. g. Chancen wahrzunehmen.

Neben dem Lehrpersonal finden sich an Schulen auch Berufsgruppen, die Kinder und Ju-
gendliche erziehen und betreuen, unterstützen und beraten, die Verwaltungsabläufe or-
ganisieren sowie den Betrieb der Schule sichern. Die Zahl dieser Personengruppe nimmt
zu, und eine gute Zusammenarbeit der multiprofessionellen Teams ist für die Weiterent-
wicklung von Unterricht und Schulleben unabdingbar. Dieser Bericht kann allerdings nur
zu dem Teil dieser Personengruppe Maßnahmen beschreiben, die Beschäftigte bei der

SfBW                                                Seite 5 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

zu dem Teil dieser Personengruppe Maßnahmen beschreiben, die Beschäftigte bei der
Senatorin für Bildung und Wissenschaft sind. Alle anderen unterliegen der Personalhoheit
und damit der Personalentwicklungsverantwortung anderer Träger.

Der Frauenförderplan analysiert zunächst die derzeitige Beschäftigungsstruktur, formuliert
dann Ziele und Maßnahmen und beschreibt die zur Zielerreichung unterstützenden Rah-
menbedingungen sowie die Informations- und Berichtspflichten. Dabei hat das Redakti-
onsteam darauf geachtet, anspruchsvolle, aber realisierbare Ziele zu beschreiben, deren
Erfüllung an messbaren Kriterien erkennbar ist. Nun müssen alle Beteiligten die Planun-
gen mit Leben erfüllen und jeweils im Bereich ihrer Aufgaben die Verantwortung über-
nehmen. Ich bin zuversichtlich, dass dies gut gelingen kann.

Abschließend bedanke ich mich bei dem Redaktionsteam aus Vertreterinnen und Vertre-
tern der Schulpraxis, der Aus- und Fortbildung, der Personalvertretung, der Frauenbeauf-
tragten und der Behörde für die sorgfältige Recherche, die ideenreiche Maßnahmeent-
wicklung und die kooperative und professionelle Entwicklung dieses Frauenförderplans.

Bremen, August 2013

________________________
  Abteilungsleiterin Bildung

SfBW                                                Seite 6 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

2.     Analyse der Beschäftigungsstruktur in der Schule

Der Bericht beginnt mit einer quantitativen Analyse.

In Kapitel 2 wird der Frauenanteil in den einzelnen Schulformen analysiert. Die Analyse bezieht
sich auf :
      das unterrichtende Personal insgesamt
      die Funktionsstellen
      das unterrichtsergänzende Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal1

Weitere Detailauswertungen zum Frauenanteil in den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen,
dem Frauenanteil nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, der Altersstruktur sowie den zu erwar-
tenden Regelabgängen sind im Anhang aufgeführt.

Im Analyseteil wird der Ist-Stand im Januar bzw. April 2011 der stadtbremischen Schulen darge-
stellt. Zu berücksichtigen ist, dass der mit der Bremer Schulreform verbundene Prozess der Um-
wandlung von Schulen der Sekundarstufe I in die neue Schulart „Oberschule“ noch nicht abge-
schlossen ist. Einige Schulen befinden sich in der Gründungsphase, andere Schulen laufen aus.
Letzteres gilt auch für die Förderzentren, die im Zuge der flächendeckenden Einführung der Inklu-
sion aufgelöst worden sind oder werden (bis auf drei Schulen). Dieser Übergangsprozess führt
dazu, dass zurzeit mehr Schulformen abgebildet werden, als im Schulgesetz von 2009 verankert
sind. Die dargestellten statistischen Daten beziehen sich also auf die Schulformen in der Über-
gangsphase. Eine Übersicht der im Schulgesetz verankerten Schulformen sowie die heutige Über-
gangssituation sind im Anhang (Tabelle 0) dargestellt.

2.1. Unterrichtendes Personal

Insgesamt sind in den öffentlichen stadtbremischen Schulen 5.338 Lehrkräfte beschäftigt. Davon
sind 3.409 weiblich; dies entspricht einem Anteil von 63,9%. Nahezu zwei Drittel des Lehrperso-
nals der öffentlichen Schulen in Bremen sind also weiblich – mit seit Jahren steigender Tendenz.
Allerdings stellt sich die Verteilung in den Schularten unterschiedlich dar. Insbesondere in den
Grundschulen ist der Anteil der Frauen besonders hoch. An den berufsbildenden Schulen sowie
den Schulzentren des Sekundarbereichs II ist eine Unterrepräsentanz von Frauen zu verzeichnen.
An berufsbildenden Schulen beträgt der Frauenanteil 39,9 %, an den Schulzentren der Sek. II
44,3%.

1
  Die Analyse bezieht sich auf das bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft beschäftigte Personal. Beschäftigte
freier Träger sind nicht dargestellt.
SfBW                                                Seite 7 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung des Lehrpersonals nach Schulformen.

Tabelle 1: Lehrpersonal Gesamt
Finanzierte Personalfälle Stand: 01.01.2011 (Datenbasis: PUMA)

                                                    weiblich         männlich          Gesamt           weiblich
Schulformen                                                       Anzahl Personen                     Anteil in %
                       1)
Nicht zuzuordnen                                             2                 6                8          25,0%
Grundschulen                                             1.002               125            1.127          88,9%
Förderzentren                                              422               139              561          75,2%
Oberschulen                                                835               472            1.307          63,9%
Auslaufende Schulformen Sek.I                              238               138              376         63,3%
Auslaufende Gymnasiale Oberstufe                            24                27               51         47,1%
Gymnasien                                                  288               243              531          54,2%
Auslaufendes Durchg. Gymnasium                              39                30               69         56,5%
Berufsbildende Schulen                                     290               437              727         39,9%
Schulzentren Sek.II                                        226               284              510          44,3%
Erwachsenenschule                                           43                28               71          60,6%
Gesamt ²)                                                3.409             1.929            5.338            63,9%

1) Es handelt sich hier um Altersteilzeitfälle in der Freistellungsphase, die Schulen zugeordnet sind, die im Schul-
jahr 2010/11 nicht mehr bestehen.

2) Alle Auswertungen aus der Datenbank PUMA erfassen auch Lehrmeisterinnen und Lehrmeister. Diese Berufs-
gruppe wird in Kapitel "Unterrichtsergänzendes Personal/ Verwaltungspersonal" noch einmal gesondert betrach-
tet.

Beim Blick auf die Verteilung des Lehrpersonals auf die Besoldungsgruppen zeigt sich ein deutli-
ches Gefälle zwischen den Geschlechtern (vgl. Tabellen 7 und 8 im Anhang). Während rund 31%
der Frauen nach A12 besoldet werden, liegt der Anteil der Männer dort nur bei rund 14%. Bei der
Besoldungsgruppe A14 stellt sich die Situation genau umgekehrt dar. Nur 3% der Frauen beklei-
den eine Funktion, die nach A14 besoldet wird. Bei den Männern dagegen sind 10% in A14 ein-
gruppiert. Frauen sind also nach wie vor in den höheren Besoldungsgruppen unterrepräsentiert.
Insbesondere bei der Besetzung der höher besoldeten Funktionsstellen müssen daher Maßnah-
men der Frauenförderung in den Fokus rücken.

Betrachtet man darüber hinaus die Anzahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigten (s. Tabellen 9
und 10 im Anhang), so fällt auf, dass ca. ein Drittel (34%) der Männer an Schulen in Teilzeit arbei-
ten. Dagegen sind deutlich über die Hälfte des weiblichen Lehrpersonals teilzeitbeschäftigt (57%),
an Grundschulen sogar rund 63%. Diese Tatsache sollte bei der Festlegung von Maßnahmen (vgl.
Abschnitt 4) besondere Berücksichtigung finden.

SfBW                                                     Seite 8 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

2.2. Funktionsstelleninhaberinnen

Leitungsstellen in Schulen (innerhalb und außerhalb der Schulleitung) beinhalten herausfordernde
und sozial anerkannte Aufgaben sowie besondere Verantwortungsbereiche. Sie sind zu Recht mit
einer höheren Besoldung und mit weiteren Perspektiven für die Entwicklung persönlicher und be-
ruflicher Kompetenzen und der Wahrnehmung von Führungsaufgaben verbunden. Unter der Per-
spektive der Frauenförderung erscheint eine nähere Betrachtung der Besetzung von Leitungsstel-
len – in den Schulen spricht man von Funktionsstellen – geboten.

In den unterschiedlichen Schulformen gibt es die nachfolgend aufgeführten Funktionsstellen:

           Grundschulen:
           In den Grundschulen gab es bisher neben der Schulleiterin / dem Schulleiter nur die
           Funktion der Konrektorin / des Konrektors – und das auch nur ab einer bestimmten
           Schulgröße. In Folge der im Februar 2010 von der Deputation für Bildung beschlossenen
           Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen in Trägerschaft der Stadtgemeinde Bremen
           (die Deputationsvorlage G 71/17 beinhaltet das Zielmodell des neuen Funktionsstellen-
           rasters) wird eine deutliche personelle Verstärkung der Schulleitung in den Grundschulen
           vorgenommen. Insgesamt sind zum 01.08.2011 mehr als 50 weitere Konrektorinnenstel-
           len / Konrektorenstellen ausgeschrieben worden. Damit erhalten nunmehr alle Grund-
           schulen eine Konrektorin / einen Konrektor; Grundschulen, die mehr als 360
           Schülerinnen / Schüler haben und / oder Ganztagsgrundschulen sind und / oder ein Zent-
           rum für unterstützende Pädagogik aufweisen, erhalten eine zweite Konrektorinnenstelle /
           eine zweite Konrektorenstelle und damit eine dritte Funktionsstelle in der Schulleitung.
           Die Leitungszeit für Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung wurde erhöht.

           Förderzentren:
           Die Schulleitung eines Förderzentrums besteht aus einer Schulleiterin / einem Schulleiter
           und einer Konrektorin / einem Konrektor.

           Oberschule / Gymnasium:
           Die Schulleitung besteht aus folgenden Funktionsstellen: die Schulleiterin / der Schullei-
           ter, die stellvertretende Schulleiterin / der stellvertretende Schulleiter (zugleich Didakti-
           sche Leiterin / Didaktischer Leiter), die Leiterin des Zentrums für unterstützende Pädago-
           gik / der Leiter des Zentrums für unterstützende Pädagogik und die Leiterin der Gymnasi-
           alen Oberstufe / der Leiter der Gymnasialen Oberstufe. In Oberschulen ohne eigene
           Oberstufe entfällt die letztgenannte Funktionsstelle innerhalb der Schulleitung.

SfBW                                                Seite 9 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

           Damit sind in der Schulleitung zentrale Steuerungsaufgaben zur Unterrichtsentwicklung
           und zur umfassenden Förderung bzw. inklusiven Beschulung auch mit entsprechenden
           Verantwortungsbereichen ausgewiesen.

           Daneben wird ein „mittleres Management“ aufgebaut (Funktionsstellen außerhalb der
           Schulleitung), das praxisnahe Koordinationsaufgaben wahrnimmt. Diese Funktionen stel-
           len zugleich eine Chance der Bewährung für potentielle Führungs(nachwuchs)kräfte dar.
           Das leitende Strukturprinzip außerhalb der Schulleitung in den Klassenstufen der Sekun-
           darstufe I ist das der horizontalen Gliederung in Jahrgänge und Jahrgangsteams mit je-
           weils einer Jahrgangsleitung als Funktionsstelle. Oberschulen umfassen in der Sekun-
           darstufe I sechs, Gymnasien fünf Jahrgangsleitungsstellen. Die Gymnasien können ent-
           scheiden, ob diese Leitungsform adaptiert wird oder eine vertikale Gliederung in Fachbe-
           reichsleitungen eingeführt wird. Für die Gymnasiale Oberstufe steht zusätzlich die Funkti-
           on der Oberstufenkoordination zur Verfügung.

           Berufsbildende Schulen:

           Berufsbildende Schulen werden in folgende Kategorien unterteilt.
           1. Die Schulleitung „Großer Berufsbildender Schulen“ umfasst vier Funktionsstelleninha-
           berinnen / Funktionsstelleninhaber: Schulleiterin / Schulleiter, Stellvertreterin / Stellvertre-
           ter, Abteilungsleiterin Berufliche Vollzeit-Bildungsgänge / Abteilungsleiter Berufliche Voll-
           zeit-Bildungsgänge und Abteilungsleiterin Berufliche Teilzeit-Bildungsgänge / Abteilungs-
           leiter Berufliche Teilzeit-Bildungsgänge. Zusätzlich gibt es außerhalb der Schulleitung als
           mittleres Management je nach Größe der Schulen sechs bis acht Fachbereichsleitungs-
           stellen, eine Fachbereichsleitungsstelle für Qualitäts- und Personalentwicklung sowie ei-
           ne Koordinationsstelle Berufliches Gymnasium (wenn ein Berufliches Gymnasium vor-
           handen ist, aber keine Gymnasiale Oberstufe und somit keine Funktionsstelle für die
           Oberstufenkoordination).
           2. Die Schulleitung „Kleiner Berufsbildender Schulen“ umfasst drei Funktionsstelleninha-
           ber: Schulleiterin / Schulleiter, Stellvertreterin und Abteilungsleiterin Berufsbildende Schu-
           len / Stellvertreter und Abteilungsleiter Berufsbildende Schulen. Außerdem sind vier
           Fachbereichsleitungen (außerhalb der Schulleitung / mittleres Management), eine Fach-
           bereichsleitungsstelle für Qualitäts- und Personalentwicklung und eine weitere Koordina-
           tionsstelle vorhanden.

           Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ):
           Die neu eingerichteten Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren - 2010 sind
           zunächst vier ReBUZ gegründet worden - übernehmen Aufgaben der Prävention und Be-
           ratung, der Diagnostik und Krisenintervention in besonderen Problemfällen. Im Einzelfall
           sind im ReBUZ befristete schulersetzende Maßnahmen vorgesehen. Die Leitungsstruktur
SfBW                                                Seite 10 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

           der ReBUZ umfasst drei Funktionsstellen: Direktorin / Direktor, Stellvertreterin / Stellver-
           treter und Koordinatorin / Koordinator für besondere Aufgaben.2

Die Entwicklung vom Ist-Stand zum Soll-Stand der im Februar 2010 von der Deputation für Bil-
dung beschlossenen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen in Trägerschaft der Stadtge-
meinde Bremen (Funktionsstellenraster) erfolgt schrittweise, abhängig von den spezifischen Ge-
gebenheiten an der jeweiligen Einzelschule und dem verfügbaren Haushalts- und Stellenrahmen.

Insgesamt gibt es an den Bremer öffentlichen Schulen 327 Funktionsstellen innerhalb der
Schulleitung. Davon sind 193 Stellen, dies entspricht einem Anteil von rund 59 %, mit Frauen
besetzt (vgl. Tabelle 2). Der höchste Frauenanteil entfällt auf Grundschulen; über 83 % dieser
Schulen werden von Frauen geleitet, der Konrektorinnen-Anteil liegt bei 86%. Bei den Oberschu-
len und Gymnasien liegt der Frauenanteil der für die Schule und die Schulentwicklung zentralen
Funktion der Schulleiterin bzw. des Schulleiters jeweils bei rund 43%; in den berufsbildenden
Schulen und Schulzentren der Sek. II ist der Frauenanteil bei den Schulleiterinnen / Schulleitern
am geringsten. Nur eine der 14 Schulen wird von einer Frau geleitet.

Die Tabelle 12 im Anhang verdeutlicht zusätzlich die Verteilung nach Besoldungsgruppen.
Von den insgesamt 27 Funktionsstellen der Besoldungsgruppe A16 sind nur 5 Stellen (Anteil 18%)
durch Frauen besetzt. In der Besoldungsgruppe A15/A15Z beträgt der Frauenanteil rund 45%.
Auch hier bestätigt sich, dass Frauen in den höher besoldeten Ämtern nach wie vor unterreprä-
sentiert sind.

Bei der Analyse der Funktionsstellen fällt bei allen Schulformen auf, dass der Anteil der Frauen in
Leitungsfunktionen den Anteil an Frauen im Gesamtlehrpersonal (vgl. Tabelle 1) unterschreitet.
Aufgrund der dargestellten zukünftigen Funktionsstellenstruktur bieten sich für Frauen neue Kar-
rieremöglichkeiten an den Schulen, insbesondere auch in Grundschulen, da dort zusätzliche Be-
förderungsstellen in der Schulleitung vorgesehen sind.

2
 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ReBUZ werden in der Fortschreibung des Frauenförderplans Schulen (FFP
Schulen) gesondert ausgewiesen.
SfBW                                                Seite 11 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Tabelle 2: Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung
Stand: 05.04.2011 – Die Zahlen spiegeln den Ist-Stand wider; einige Stellen sind derzeit nicht besetzt bzw. im
Ausschreibungs-, Besetzungs- oder Wiederbesetzungsverfahren.

                                                                                                                   weibl. Anteil
Schulformzuordnung           Funktionszuordnung                                        weibl.    männl.   Gesamt
                                                                                                                      in %
Grundschulen                 Schulleiter/in                                                60       12       72      83,33%
Grundschulen                 Konrektor/in                                                  49        8       57      85,96%
Förderzentren                Schulleiter/in                                                10        8       18      55,56%
Förderzentren                Konrektor/in                                                  10        6       16      62,50%
Oberschulen                  Schulleiter/in                                                 9       12       21      42,86%
Oberschulen                  Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                       10       10       20      50,00%
Oberschulen                  Leiter/in des Zentrums für unterstützende Pädagogik                     1        1        0,00%
Oberschulen                  Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW                                      2       2        4      50,00%
Oberschulen                  Abt.-Leiter/in -Gymnasium SI (KW)                               1       2        3      33,33%
Oberschulen                  GS-Jahrgangsleiter/in (KW )                                     3       4        7      42,86%
Oberschulen                  Oberstufenleiter/in                                             2       2        4      50,00%
Auslauf. Schulformen Sek.I   Schulleiter/in                                                  4       2        6      66,67%
Auslauf. Schulformen Sek.I   Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                         5       1        6      83,33%
Auslauf. Schulformen Sek.I   Abt.-Leiter/in Sekundarschule (KW)                                      1        1        0,00%
Auslauf. Schulformen Sek.I   Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW                                      1       2        3      33,33%
Auslauf. Schulformen Sek.I   Abt.-Leiter/in -Gymnasium SI (KW)                                       1        1        0,00%
Auslauf. Schulformen Sek.I   Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII-                                          1        1        0,00%
Auslauf. Schulformen Sek.I   GS-Jahrgangsleiter/in (KW )                                             1        1        0,00%
Auslauf. Gym. Oberstufen     Schulleiter/in                                                          1        1        0,00%
Auslauf. Gym. Oberstufen     Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                         1                1     100,00%
Gymnasien                    Schulleiter/in                                                  3       4        7      42,86%
Gymnasien                    Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                         3       5        8      37,50%
Gymnasien                    Abt.-Leiter/in Jg.-St 5/6 (KW )                                         1        1        0,00%
Gymnasien                    Mittelstufenleitung als Mitglied der Schulleitung (KW )         4       3        7      57,14%
Gymnasien                    Oberstufenleiter/in                                             2       6        8       25,00%
Berufsbildende Schulen       Schulleiter/in                                                          8        8        0,00%
Berufsbildende Schulen       Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                         2       8       10      20,00%
Berufsbildende Schulen       Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII-                                  1                1     100,00%
Berufsbildende Schulen       Abt.-Leiter/in - Berufsbildende Schule                                  3        3        0,00%
Berufsbildende Schulen       Abt.-Leiter/in - Berufliche VZ-Bildungsgänge                            1        1        0,00%
Berufsbildende Schulen       Abt.-Leiter/in - Berufliche TZ-Bildungsgänge                    1       1        2      50,00%
Berufsbildende Schulen       Funktionsstelle als Mitglied der Schulleitung (KW)                      1        1        0,00%
Schulzentren Sek.II          Schulleiter/in                                                  1       5        6      16,67%
Schulzentren Sek.II          Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                         3       2        5      60,00%
Schulzentren Sek.II          Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII-                                  1                1     100,00%
Schulzentren Sek.II          Abt.-Leiter/in - Berufsbildende Schule                                  4        4        0,00%
Schulzentren Sek.II          Abt.-Leiter/in - Berufliche VZ-Bildungsgänge                    3       1        4      75,00%
Schulzentren Sek.II          Abt.-Leiter/in - Berufliche TZ-Bildungsgänge                    1       2        3      33,33%
Erwachsenenschule            Schulleiter/in                                                          1        1        0,00%
Erwachsenenschule            Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in                                 1        1        0,00%
Erwachsenenschule            Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII-                                  1                1     100,00%
Insgesam t:                                                                                193     134      327       59,02%

 KW = Die Funktionsstelle ist im aktuellen Funktionsstellenraster nicht mehr vorgesehen.

Neben den oben dargestellten Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung gibt es 257 weitere
Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung. Dieses sog. mittlere Management gibt es nur in
den Schulen der Sekundarstufen I und II. Es wird im Zuge der Einführung der Oberschulen, die
alle eine Jahrgangsteamstruktur entwickeln, durch Ausschreibung und Besetzung von Jahrgangs-
leitungsstellen derzeit deutlich ausgeweitet.
Im gesamten Bereich des mittleren Managements sind die Frauen mit rund 39% deutlich unterrep-
räsentiert. Dies ist auch mit Blick auf die Förderung künftiger Führungsnachwuchskräfte von Be-

SfBW                                                 Seite 12 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

deutung. Beim Auf- und Ausbau des mittleren Managements soll Frauenförderung ein besonderes
Gewicht erlangen.

Tabelle 3: Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung
Stand: 05.04.2011 – Die Zahlen spiegeln den Ist-Stand wider; einige Stellen sind derzeit nicht besetzt bzw. im
Ausschreibungs-, Besetzungs- oder Wiederbesetzungsverfahren.

                                                                                              weibl. Anteil
Schulformzuordnung                        Eingr. (Soll)     weibl.    männl.     Gesamt
                                                                                                 in %
Oberschulen                                  A14                 38       28            66       57,58%
Oberschulen                                 A14 + Z              13        9            22        59,09%
Oberschulen                                  A15                           2             2         0,00%
Auslaufende Schulformen Sek.I                A14                  2        1             3        66,67%
Auslaufende Schulformen Sek.I               A14 + Z               6        7            13        46,15%
Auslaufende Gym. Oberstufen                  A14                  1        3             4        25,00%
Gymnasien                                    A14                 10       16            26        38,46%
Gymnasien                                    A15                  1        4             5        20,00%
Berufsbildende Schulen                       A14                 13       39            52        25,00%
Berufsbildende Schulen                       A15                  4        6            10        40,00%
Schulzentren Sek.II                          A14                  7       33            40        17,50%
Schulzentren Sek.II                          A15                  2        6             8        25,00%
Erwachsenenschule                            A14                  2        3             5        40,00%
Erwachsenenschule                            A15                           1             1         0,00%
Insgesamt                                                        99      158          257         38,52%

Die Tabelle 13 im Anhang verdeutlicht zusätzlich die Verteilung nach Besoldungsgruppen – mit
dem bereits erwähnten Muster: je höher die Besoldung, desto geringer der Frauenanteil. In der
Besoldungsgruppe A15 beträgt der Frauenanteil 27%, in der Besoldungsgruppe A14/A14Z knapp
40%.

Insbesondere im „mittleren Management“ können und müssen Anreize geschaffen werden, um die
Quote der Frauen mit Gestaltungs- und Koordinationsaufgaben und perspektivisch in Führungs-
positionen zu steigern.

SfBW                                                Seite 13 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

2.3. Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal

Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, sind von den insgesamt 505 Personen des unterrichtsergän-
zenden Personals, Verwaltungspersonals und Betriebspersonals die drei Berufsgruppen Verwal-
tungspersonal, Erziehungs- und Betreuungspersonal sowie Lehrmeisterinnen und Lehrmeister die
am stärksten vertretenen Berufsgruppen.

Tabelle 4: Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal nach Be-
rufsgruppen3
Finanzierte Personalfälle Stand: 01.01.2011 (Datenbasis: PUMA)
                                                            weiblich          männlich         Gesamt         weiblich
                                                                            A nzahl Personen                 Anteil in %
Verwaltungspersonal                                               186                     1         187            99,5%
Erziehungs- und Betreuungspersonal                                155                   22          177           87,6%
                        1)
Betriebspersonal                                                       12                 6             18        66,7%
Sonstiges Personal                                                     2                  1             3         66,7%
Gesamt (ohne Lehrmeister/innen)                                   355                   30          385           92,2%

Lehrmeister/innen                                                      35               85          120           29,2%

Gesamt                                                            390                  115          505           77,2%

1) Incl. 10 Raumpflegerinnen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit

Allein 187 Personen arbeiten als Verwaltungspersonal in den Schulsektretariaten der Schulen.
Das Erziehungs- und Betreuungspersonal ist mit 177 Personen die zweitgrößte Mitarbeitergruppe.
Mit 120 Personen bilden die Lehrmeisterinnen und Lehrmeister die drittgrößte Berufsgruppe.
Im Folgenden werden die genannten drei Berufsgruppen näher betrachtet. Der hohe Frauenanteil
bei den beiden erstgenannten Berufsgruppen korrespondiert mit einer eher geringen Besoldung.

2.3.1. Verwaltungspersonal

Die Verwaltungskräfte an Schulen sind fast ausschließlich durch Frauen besetzt.
Der Frauenanteil entspricht 99,5%. Die Eingruppierung erfolgt (bei der Einstellung) in die Entgelt-
gruppe 5.
Von den 186 Frauen sind zurzeit 69 Personen in TV-L 5 eingruppiert, 111 Personen in TV-L 6.
Einige wenige sind höher eingestuft. Bei den Verwaltungskräften handelt es sich in der Regel um
Teilzeitkräfte.

3
 Bei den in Tabelle 4 dargstellten Personen handelt es sich um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Senatorin für
Bildung und Wissenschaft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in freier Trägerschaft sind hier nicht dargestellt.
SfBW                                                Seite 14 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

2.3.2. Erziehungs- und Betreuungspersonal

Von den insgesamt 177 Erziehungs- und Betreuungskräften sind 155 Frauen; dies entspricht ei-
nem Anteil von 88 %. Die tarifliche Eingruppierung des Erziehungs- und Betreuungspersonals ist
aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen sehr differenziert. Der größte Teil die-
ser Berufsgruppe ist in TV-L 6, 8 oder 9 eingruppiert.
Von den 155 Frauen sind 114 an Grundschulen, weitere 24 an Förderzentren beschäftigt. Neben
den oben dargestellten Personen sind weitere rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Be-
reich des Erziehungs- und Betreuungspersonals bei freien Trägern tätig. Darüber hinaus sind
über den Martinsclub rund 140 persönliche Assistentinnen und Assistenten in Bremer Schulen
eingesetzt.

2.3.3. Lehrmeisterinnen / Lehrmeister

Insgesamt sind an den Bremer Schulen 120 Lehrmeisterinnen und Lehrmeister beschäftigt. Mit 35
Lehrmeisterinnen wird eine Frauenquote von knapp 30% erreicht. Dies ist vor allem auf den hohen
Anteil an gewerblichen Ausbildungsberufen zurückzuführen, in dem Frauen „traditionell“ unterrep-
räsentiert sind.
Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sind in die Entgeltgruppe TV-L 9 eingruppiert.

2.4. Entwicklungen im Personalbestand der Schulen (unterrichtendes Personal)

Um zu zukunftorientierten Zielvereinbarungen zu kommen, muss neben der Analyse der Ist-
Situation auch die Entwicklung des Personalbestandes betrachtet werden. Nachfolgend wird die
Veränderung des Gesamtpersonalbestandes (unterrichtendes Personal) aufgrund von Regelab-
gängen dargestellt. Dabei wurde das Erreichen der Altersgrenze zugrunde gelegt. Abgänge auf-
grund anderer Ausscheidungsgründe können nicht prognostiziert werden.

Allein bis zum Jahre 2016 werden von den derzeit insgesamt 5.338 Mitarbeiterinnen und Mitarbei-
tern 1.385 aus dem Schuldienst ausscheiden (vgl. Tabelle 5). Das heißt, dass rund ¼ des gesam-
ten Lehrpersonals bis Ende 2016 die Schulen verlässt. Der Anteil der Frauen und Männer ist dabei
ungefähr gleich hoch. Hier bietet sich die Möglichkeit, in den Schularten, in denen Frauen noch
unterrepräsentiert sind (z. B. berufsbildende Schulen), verstärkt Frauen zu gewinnen und einzu-
stellen.

SfBW                                                Seite 15 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Tabelle 5: Regelabgänge Unterrichtendes Personal Gesamt
(Finanzierte Personalfälle Stand: 01.01.2011 (Datenbasis: PUMA)

                   weiblich      männlich        Gesamt        weiblich
  Abg.-Jahr
                              Anzahl Personen                  Anteil in %
   2011                  41             43              84             48,8%
   2012                  95            100             195             48,7%
   2013                 128            111             239             53,6%
   2014                 160            131             291             55,0%
   2015                 141            148             289             48,8%
   2016                 160            127             287             55,7%
   2017                 152            100             252             60,3%
   2018                 188            104             292             64,4%
   2019                 144             59             203             70,9%
   2020                 115             54             169             68,0%
   2021                 119             38             157             75,8%
   2022                  89             31             120             74,2%
   2023                  68             30              98             69,4%
   2024                  87             33             120             72,5%
   2025                  69             27              96             71,9%
   2026                  81             26             107             75,7%
   2027                  86             33             119             72,3%
   2028                  62             32              94             66,0%
   2029                  58             43             101             57,4%
   2030                  72             45             117             61,5%
   2031                  68             38             106             64,2%
   2032                  79             44             123             64,2%
   2033                  99             59             158             62,7%
   2034                  89             60             149             59,7%
   2035                  67             53             120             55,8%
   2036                  88             42             130             67,7%
   2037                  78             36             114             68,4%
   2038                  72             39             111             64,9%
   2039                  77             28             105             73,3%
   2040                  67             32              99             67,7%
   2041                  63             33              96             65,6%
   2042                  75             35             110             68,2%
   2043                  51             37              88             58,0%
   2044                  65             21              86             75,6%
   2045                  61             16              77             79,2%
   2046                  65             21              86             75,6%
   2047                  63             12              75             84,0%
   2048                  41              4              45             91,1%
   2049                  18              4              22             81,8%
   2050                   5                              5           100,0%
   2052                   3                              3           100,0%
Summe:                3.409          1.929           5.338

Definition Regelabgänge:
Abgang = Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst der Stadtgemeinde Bremen (Der Eintritt in die Freistellungsphase
der Altersteilzeit ist kein Abgang)
Regelabgang = Erreichen der Altersgrenze: Bei Beamten 65 Jahre; bei Beschäftigten vor dem Geburtsjahrgang 1947 =
65 Jahre; ab dem Geburtsjahrgang 1947 bis 1971 = 65 Jahre zuzüglich Differenz zwischen dem Geburtsjahrgang und
dem Jahr 1946 in Monaten.
Beim Lehrpersonal abhängig vom Regelabgangstermin entweder Schulhalbjahres oder Schuljahresende.

SfBW                                                Seite 16 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

2.5. Entwicklung des Personalbestandes im Bereich der Funktionsstellen innerhalb und
     außerhalb von Schulleitung

Zur Förderung der Frauen in Führungsfunktionen bedarf es einer näheren Betrachtung der Ent-
wicklung des Personalbestandes im Bereich der Funktionsstellen.
Bis Ende 2015 scheiden 150 Funktionsstelleninhaberinnen / Funktionsstelleninhaber innerhalb
und außerhalb der Schulleitung aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem Schuldienst
aus. Der größte Anteil, allein 111 Stellen, sind zurzeit mit Männern besetzt (vgl. Tabelle 6). Hier
bietet sich die Möglichkeit, Frauen in verstärktem Maße zu unterstützen, sich auf frei werdende
Funktionsstellen zu bewerben und die jeweilige Funktion erfolgreich auszuüben, um so wiederum
auch weitere Frauen zu ermutigen, herausgehobene und besser besoldete Gestaltungs- und Lei-
tungsaufgaben in Schule wahrzunehmen.

SfBW                                                Seite 17 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

Tabelle 6: Regelabgänge von Funktionsstelleninhaber/innen bis Ende 2015
Erreichen des 65. Lebensjahres (Stand: 5.4.2011)
                                                                                                             Weibl. Anteil
Schulformzuordnung                Funktionszuordnung                              weibl.   männl.   Gesamt
                                                                                                                in %

Grundschulen                      Schulleiter/in                                      7        2        9        77,78%

Grundschulen                      Konrektor/in                                        1        1        2        50,00%

Förderzentren                     Schulleiter/in                                      2        5        7        28,57%

Förderzentren                     Konrektor/in                                                 1        1         0,00%

Oberschulen                       Schulleiter/in                                      2        8       10        20,00%

Oberschulen                       Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in             2        3        5        40,00%

Oberschulen                       Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW )                        1                 1      100,00%

Oberschulen                       GS-Jahrgangsleiter/in (KW )                         1        3        4        25,00%

Oberschulen                       Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)            6        9       15        40,00%

Auslauf.Schulformen Sek.I         Schulleiter/in                                               1        1         0,00%

Auslauf.Schulformen Sek.I         Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW                          1        1        2        50,00%

Auslauf.Schulformen Sek.I         Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)                     4        4         0,00%

Auslauf.Gymnasiale Oberstufen Schulleiter/in                                                   1        1         0,00%

Auslauf.Gymnasiale Oberstufen Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)                         1        1         0,00%

Gymnasien                         Schulleiter/in                                      1        2        3        33,33%

Gymnasien                         Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in             1        1        2        50,00%

Gymnasien                         Abt.-Leiter/in Jg.-St 5/6 (KW)                               1        1         0,00%

Gymnasien                         Oberstufenleiter/in                                          4        4         0,00%

Gymnasien                         Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)            4       12       16        25,00%

Berufsbildende Schulen            Schulleiter/in                                               1        1         0,00%

Berufsbildende Schulen            Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in             1        5        6        16,67%

Berufsbildende Schulen            Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII-                      1                 1      100,00%
                                  Funktionsstelle als Mitglied der Schulleitung
Berufsbildende Schulen                                                                         1        1         0,00%
                                  (KW)
Berufsbildende Schulen            Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)            3       13       16        18,75%

Schulzentren Sek.II               Schulleiter/in                                               5        5         0,00%

Schulzentren Sek.II               Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in             1        2        3        33,33%

Schulzentren Sek.II               Abt.-Leiter/in - Berufsbildende Schule                       2        2         0,00%
                                  Abt.-Leiter/in - Berufliche VZ-
Schulzentren Sek.II                                                                   1        1        2        50,00%
                                  Bildungsgänge
                                  Abt.-Leiter/in - Berufliche TZ-
Schulzentren Sek.II                                                                            1        1         0,00%
                                  Bildungsgänge
Schulzentren Sek.II               Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)                    17       17         0,00%

Erwachsenenschule                 Schulleiter/in                                               1        1         0,00%

Erwachsenenschule                 Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII-                      1                 1      100,00%

Erwachsenenschule                 Funktionen außerh. der Schulleitung (KW)            2        2        4        50,00%

Insgesam t:                                                                          39      111      150        26,00%
KW = Die Funktionsstelle ist im aktuellen Funktionsstellenraster nicht mehr vorgesehen.

SfBW                                                 Seite 18 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

2.6. Zusammenfassung und Bewertung

Eine rein quantitative Betrachtung des gesamten Lehrpersonalbestands an den Bremer öffentli-
chen Schulen - mit einer Frauenquote von 64% - vermittelt zunächst ein zufriedenstellendes Bild.
Bei näherer Betrachtung des Frauenanteils, differenziert nach Schulformen und Besoldungsgrup-
pen sowie Leitungsfunktionen, wird jedoch deutlich, dass es nach wie vor einer gezielten Förde-
rung von Frauen bedarf. Die hohe Anzahl der altersbedingten Abgänge in den kommenden Jahren
sowie die Ausweitung der Funktionsstellen im mittleren Management bietet die besondere Chan-
ce, Frauen zu motivieren, sich auf freiwerdende Positionen zu bewerben, sie entsprechend zu
beraten und zu qualifizieren.

SfBW                                                Seite 19 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

3.     Ziele des Frauenförderplans: Programm 2013-2018

Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung der Ge-
schlechter im Schulbereich zu verbessern. Dabei geht es nicht um die globale (quantitative) Erhö-
hung der Frauenquote in den Schulen. Wie aus dem Analyseteil ersichtlich, zeigen sich diesbe-
züglich deutliche Unterschiede in den jeweiligen Schularten. Nur in einigen Schularten besteht
nach wie vor die Notwendigkeit, den Frauenanteil im Kollegium zu erhöhen. Wichtiger ist es, Frau-
en zu ermutigen und zu qualifizieren, Gestaltungs-, Koordinations- und Leitungsaufgaben in Schu-
le wahrzunehmen, ihnen damit auch die Chance zu bieten, eigene Kompetenzen weiter zu entwi-
ckeln, Verantwortung zu übernehmen und berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten zu nut-
zen. Primärziel des Frauenförderplans ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen.
Dabei ist es sinnvoll, die Ziele an die jeweilige Ist-Quote der einzelnen Schularten zu koppeln.

3.1. Unterrichtendes Personal

In den berufsbildenden Schulen ist der Frauenanteil mit 39,9 % am geringsten. Auch wenn dieser
niedrige Anteil zum Großteil durch die gewerblichen Ausbildungsberufe begründet ist, sich also auf
bestimmte Bildungsgänge und Schulen konzentriert, ist eine schrittweise Erhöhung der Frauen-
quote in den berufsbildenden Schulen Ziel des Frauenförderplans.
Auch an den Schulzentren der Sek. II sind Frauen noch unterrepräsentiert. Eine sukzessive Stei-
gerung von heute 44,3% auf 50% ist das angestrebte Ziel.

3.2. Funktionsstelleninhaberinnen

Im schulischen Führungsbereich (Schulleitung) und auf der Ebene des mittleren Managements
(Funktionsstellen außerhalb von Schulleitung) ist eine gleiche Repräsentanz von Frauen noch
nicht gegeben. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft,
eine Erhöhung des Anteils an Schulleiterinnen und anderen Funktionsstelleninhaberinnen inner-
halb und außerhalb von Schulleitung zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die höher dotierten
Funktionsstellen. Grundsätzlich gilt, dass von einer Unterrepräsentanz von Frauen gesprochen
wird, wenn weniger als 50% der Stellen im Leitungsbereich mit Frauen besetzt sind. Ziel ist es, die
Unterrepräsentanz in Leitungsfunktionen systematisch zu verringern. In einem ersten Schritt strebt
die Senatorin für Bildung und Wissenschaft bis 2018 eine Erhöhung des Frauenanteils bei den
Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung um 5%-Punkte sowie eine Erhöhung des Frauenan-
teils im mittleren Management um 10 %-Punkte an.

SfBW                                                Seite 20 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

3.3. Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal

Mit 77,2% sind die Frauen beim unterrichtsergänzenden Personal / Verwaltungspersonal / Be-
triebspersonal stark vertreten. Ziel ist es, den Frauen durch höherwertige Tätigkeiten Möglichkei-
ten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu eröffnen.

3.3.1. Verwaltungspersonal

Die Richtlinien für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste er-
möglichen auch den Verwaltungsangestellten an Schulen an dieser Fortbildung teilzunehmen. Die
Verwaltungsangestellten an Schulen sollen motiviert werden, sich für diesen Aufstiegslehrgang zu
bewerben.

3.3.2. Erziehungs- und Betreuungspersonal

Ziel ist eine Qualifizierungsmaßnahme sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
        Nachqualifizierungsmaßnahme:
         Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, Betreuungskräften der Verlässlichen Grund-
         schule und der Ganztagsschulen, die über keinen sozialpädagogischen Berufsabschluss
         verfügen, beschäftigungsbegleitend auf die Externenprüfung der Fachschule für Sozialpä-
         dagogik vorzubereiten. Am 01.08.2012 hat ein Durchgang der Qualifizierungsmaßnahme
         mit 20 Teilnehmern begonnen.
        Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die
         u. a. berät, in welchem Rahmen und Umfang Fortbildung, Fachberatung und schrittweise
         auch Kooperationszeiten zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis soll in einer
         Dienstvereinbarung mit dem Personalrat-Schulen festgeschrieben werden.

3.3.3. Lehrmeisterinnen / Lehrmeister

Angestrebt werden soll eine Erhöhung des Frauenanteils, entsprechend des Verhältnisses zwi-
schen Frauen und Männern in den einzelnen Berufsfeldern.

SfBW                                                Seite 21 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

4.     Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben

Zur Erreichung der gesteckten Ziele sind Begleitmaßnahmen erforderlich. Für die Frauen müssen
Rahmenbedingungen verbessert werden, gleichzeitig muss aber auch bei Vorgesetzten das Ver-
ständnis zur Erhöhung der Frauenquote in Funktionsstellen gestärkt werden. In den nachfolgen-
den Kapiteln werden verschiedene Maßnahmen zur Zielerreichung beschrieben.

4.1. Maßnahmen für Frauen in Vorbereitung auf Leitungsfunktionen

Folgende Maßnahmen für Frauen zur Vorbereitung auf die Übernahme von Leitungsaufgaben in
der Schule sind geplant oder bereits eingeleitet:

4.1.1. Maßnahmen für Frauen in Schulen

Durch die folgenden Maßnahmen soll bei den weiblichen Lehrkräften das Interesse zur Übernah-
me von Leitungsfunktionen verstärkt werden.

    Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft gibt halbjährlich eine Übersicht aller Funktionsstel-
     len, die in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich ausgeschrieben und besetzt werden, an
     die Schulleitungen. Die Schulleitungen sind aufgefordert, diese Informationen an Lehrerinnen
     mit Interesse an Leitungstätigkeit weiterzugeben, damit diese sich rechtzeitig mit der Frage
     auseinandersetzen können, sich für eine bestimmte Leitungsposition zu bewerben. Im Rah-
     men von Qualifizierungsmaßnahmen (beispielsweise ProfiS) sowie auf Dienstbesprechungen
     werden Schulleiterinnen und Schulleiter über diese Möglichkeit der Förderung weiblicher
     Nachwuchskräfte informiert.
    Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden regelmäßig durch die Schulaufsicht aufgefordert,
     Lehrerinnen mit Potenzial für Leitungsaufgaben zur Teilnahme an den Orientierungskursen
     des LIS zu motivieren.
    Frauen, die sich für Schulleitungsaufgaben interessieren, erhalten künftig das Angebot, erfah-
     rene Schulleiterinnen und Schulleiter als Mentorinnen / Mentor zu nutzen. Für die Bereitschaft,
     als Mentorin / Mentor zu fungieren, wird durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft ak-
     tiv geworben.
    Ab 2012 wurde ein entsprechendes Mentoring-System aufgebaut. Im Bereich der berufsbil-
     denden Schulen ist ein solches System im Rahmen eines Modellprojekts bereits für das Schul-
     jahr 2011/2012 realisiert. Hintergrund: An der Hälfte der berufsbildenden Schulen steht alters-
     bedingt in den nächsten zwei Jahren ein Wechsel in den Leitungspositionen an. Zudem wird
     der Anteil der Frauen mit Höhe der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe geringer und spiegelt so-

SfBW                                                Seite 22 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

    mit nicht den absoluten Frauenanteil über alle Schulen wider. Um dem dringenden Hand-
    lungsbedarf zu begegnen, wurde das Modellprojekt „FüNF“ (Führungskräftenachwuchsförde-
    rung) implementiert. Dieses zielt darauf, potenzielle Nachwuchsführungskräfte in den Schulen
    zu identifizieren, mit Gestaltungsaufgaben zu betrauen und begleitend ein passendes Fortbil-
    dungs- bzw. Qualifizierungskonzept anzubieten. Mindestens die Hälfte aller Plätze soll von
    Frauen besetzt werden. Um der Unterrepräsentanz von Frauen zu begegnen, ist für Frauen im
    Rahmen dieses Konzeptes zusätzlich ein Mentoring-Projekt implementiert worden. Die Pro-
    jekterfahrungen werden derzeit mit Blick auf weitere Durchgänge ausgewertet.
   Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden aufgefordert, bei der Delegation von Schulent-
    wicklungs- und Gestaltungsaufgaben (z. B. Leitung der schulischen Steuergruppe, Leitung ei-
    ner Projektgruppe, Planung und Organisation der schulischen Fortbildung, der Elternarbeit, der
    Öffentlichkeitsarbeit) gezielt Frauen anzusprechen, sie mit den entsprechenden Aufgaben zu
    betrauen, sie dabei zu begleiten und unterstützen.
   Frauen vor und in Bewerbungssituationen für Leitungsaufgaben erhalten auf Wunsch zur Un-
    terstützung und Klärung ein individuelles Coachingangebot des LIS.
   Bisherige punktuelle Angebote „Frauen in Führungspositionen“ des LIS zur Bearbeitung gen-
    der-spezifischer Aspekte im Leitungsbereich sollen zu einem regelmäßigen Angebot ausge-
    baut werden.
   Bei der Ausschreibung von Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung (z. B. Jahrgangslei-
    tung) sollen weibliche Lehrkräfte mit entsprechendem Potenzial durch die Schulleitung zur
    Aufgabenübernahme bzw. zur Bewerbung gezielt ermutigt werden.
   Abordnungen an die senatorische Behörde (Einsatz als pädagogische Mitarbeiterinnen) sollen
    mit dem Ziel der Nachwuchsförderung weiblicher Führungskräfte verbunden werden. Die Auf-
    gabenübernahme geht einher mit gezielten Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. Teilnah-
    me an Fortbildungen und Tagungen, Moderation und/oder Leitung von Arbeitsgruppen, regel-
    mäßige Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche).
   Die Schulaufsicht fördert weibliche Nachwuchskräfte (z.B. Jahrgangsleiterinnen / bei kommis-
    sarischen Besetzungen) durch die Einbindung in behördliche Arbeitsgruppen und die Übertra-
    gung punktueller Leitungs- und Gestaltungsaufgaben, wie beispielsweise der Leitung von Sit-
    zungen.
   Jährlich werden die Umsetzung und der Erfolg dieser Maßnahmen in der Bildungsbehörde
    bilanziert und der Frauenbeauftragten Schulen und dem Personalrat Schulen zur Kenntnis ge-
    geben.

4.1.2. Weitere Maßnahmen des LIS für alle Lehrkräfte

Das LIS macht Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig aktualisierte Angebote im Rahmen der Füh-
rungsnachwuchsförderung, insbesondere sind dies,

SfBW                                                Seite 23 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

(siehe: www.lis.bremen.de/info/personalentwicklung):
   Kurse zur „Orientierung in den Handlungsfeldern schulischer Führungskräfte“
    Ziel ist die Schärfung der Selbsteinschätzung in Bezug auf die eigene Motivation zur Über-
    nahme von Leitungsaufgaben, größere Klarheit hinsichtlich der mit Schulleitung verbundenen
    Aufgaben sowie die Klärung des eigenen Kompetenzprofils im Abgleich mit dem Anforde-
    rungsprofil für Schulleitungen in Bremen zur Identifikation weiteren Entwicklungsbedarfs und
    bereits vorhandener Stärken.
   Potentialanalysen in Kooperation mit dem Arbeitswissenschaftlichen Institut der Universität
    Bremen.
    Diese hochwertigen Entwicklungs-Assessments werden nach anerkannten Standards durchge-
    führt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich ein Zertifikat über ihr leitungsrelevantes
    Kompetenzprofil ausstellen zu lassen.
   Bewerbungscoaching
    Das LIS bietet Lehrerinnen und Lehrern Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Bewer-
    bung auf eine schulische Leitungsstelle an. Es kann auch der Vorbereitung auf das Bewer-
    bungsgespräch im Findungsausschuss dienen. Anhand eines strukturierten Gesprächsleitfa-
    dens werden in vertraulichem Rahmen und unter "vier Augen" für die spezifischen Fragestel-
    lungen der Lehrerinnen und Lehrer erörtert. Auch Bewerberinnen / Bewerber, die sich bereits
    in schulischen Leitungspositionen befinden und einen Stellenwechsel in eine andere Position
    (innerhalb von Schule oder an anderer Stelle im Bildungssektor) anstreben, können dieses
    Angebot in Anspruch nehmen.
   Orientierungs-/ Klärungscoaching
    Das LIS bietet Lehrerinnen und Lehrern eine Klärungshilfe an, um auf dieser Grundlage zu ei-
    ner abgewogenen Entscheidung bezüglich ihrer weiteren berufsbiographischen Entwicklung
    kommen können. Im Sinne der Karriereförderung geht es dabei vor allem um die Klärung der
    Motive, sich für Leitungsaufgaben zu interessieren, persönlichen Ressourcen, das berufsbezo-
    gene Umfeld, das vorliegende Kompetenzprofil und etwaige Entwicklungsbereiche sowie deren
    Passungsverhältnis zum Anforderungsprofil für Schulleitungen in Bremen.
   Maßnahmen im Bereich der Berufseingangsphase (BEP)
    Bereits kurz nach dem Einstieg als Lehrerin bzw. Lehrer in den Bremer Schuldienst wird das
    Thema „Karrierewege / Karriereplanung“ im Rahmen der Auftaktveranstaltungen der BEP so-
    wie situativ im Rahmen der Kollegialen Unterstützungsgruppen bearbeitet.
   Im weiteren Sinne gehören auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Mittlere Management
    (Leitungsaufgaben außerhalb von Schulleitung) zum Handlungsfeld der Führungsnachwuchs-
    förderung, da diese Personalgruppe ein wesentliches Rekrutierungsfeld für künftige Schullei-
    tungsmitglieder darstellt. Insbesondere Jahrgangsleitungen und Steuergruppenleitungen/-

SfBW                                                Seite 24 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen

    mitglieder erhalten spezifische Angebote zur Erweiterung ihrer leitungsrelevanten Kompeten-
    zen.
   Schulleitungen werden in thematisch passenden Maßnahmen des LIS im Bereich der Perso-
    nalentwicklung (insbesondere in der Schulleitungsqualifizierung „ProfiS“) sensibilisiert, auf die
    Angebote hingewiesen und geschult.

                                              LIS-Maßnahmen
                                        Führungsnachwuchsförderung

                                                                            Mittleres
                           Orientierung               Führungsnach-
                                                                           Management
                              geben                   wuchs fördern
                                                                           qualifizieren

                        Orientierung in den          SL-Qualifizierung:
                        Handlungsfeldern                 Potenzial-       Jahrgangsteams
                            schulischer                 erkennung/             leiten
                         Führungskräfte               und -förderung

                           Orientierungs-               Bewerbungs-         Angebot für
                             coaching                     coaching         Steuergruppen

                                                       Pilotprojekt BS
                                                                            Angebot für
                                                         ("FüNF") in
                          Potentialanalyse                                 Fachsprecher
                                                       Kooperation mit
                                                                              /innen
                                                           SfBWG

4.2. Fortbildung für Vorgesetzte in Schulen

Für alle Personen mit Personalentscheidungs- und -führungsaufgaben in den Schulen werden
Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Frauenförderung als Personalplanungs- und Füh-
rungsaufgabe angeboten. In den aktuellen Qualifizierungskonzepten ist dies bereits verankert:
   Für neu ins Amt kommende Schulleitungsmitglieder werden im Rahmen der verbindlichen
    Qualifizierungsmaßnahmen Fragen der Frauenförderung und der Nachwuchsförderung weibli-
    cher Führungskräfte als nicht delegierbare Aufgaben der Schulleitung thematisiert (aktuell in
    der LIS-Qualifizierungsmaßnahme „Professionell führen in der Schule“ (ProfiS), Baustein Per-
    sonalentwicklung). Bei der Gestaltung der Schule soll der Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf
    und Familie berücksichtigt werden.

SfBW                                                Seite 25 von 44
Sie können auch lesen