Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen (2013-2018) - Die Senatorin für Kinder und Bildung
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Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Erarbeitet von der Arbeitsgruppe „Frauenförderplan – Schulen“ Frauenbeauftragte Schulen Frau Labinsky-Meyer (bis 31.01.2012) Frau Wuthe (ab 01.02.2012) Personalrat – Schulen Frau Reinkensmeyer Frau Braun-Strömer Schulen Frau Bossaller-Meyhöfer Frau Roggendorf Landesinstitut für Schule Frau Poppe-Oehlmann Frau Köster-Gießmann Behördenvertreter/-innen Herr Rohlje Herr Dr. Reißmann Frau Jendrich Frau Gerber Frau Schelter Frau Benzelrath Leitung Frau von Ilsemann Herausgeberin Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft Rembertiring 8-12 28195 Bremen Erscheinungsdatum August 2013 Titelfoto contrastwerkstatt / fotolia.com SfBW Seite 2 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen INHALTSVERZEICHNIS 1. VORWORT ..........................................................................................................................5 2. ANALYSE DER BESCHÄFTIGUNGSSTRUKTUR IN DER SCHULE .................................7 2.1. Unterrichtendes Personal ....................................................................................................7 2.2. Funktionsstelleninhaberinnen ..............................................................................................9 2.3. Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal ...................14 2.3.1. Verwaltungspersonal .........................................................................................................14 2.3.2. Erziehungs- und Betreuungspersonal ...............................................................................15 2.3.3. Lehrmeisterinnen / Lehrmeister .........................................................................................15 2.4. Entwicklungen im Personalbestand der Schulen (unterrichtendes Personal) ...................15 2.5. Entwicklung des Personalbestandes im Bereich der Funktionsstellen innerhalb und außerhalb von Schulleitung ...............................................................................................17 2.6. Zusammenfassung und Bewertung ...................................................................................19 3. ZIELE DES FRAUENFÖRDERPLANS: PROGRAMM 2013-2018 ....................................20 3.1. Unterrichtendes Personal ..................................................................................................20 3.2. Funktionsstelleninhaberinnen ............................................................................................20 3.3. Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal ...................21 3.3.1. Verwaltungspersonal .........................................................................................................21 3.3.2. Erziehungs- und Betreuungspersonal ...............................................................................21 3.3.3. Lehrmeisterinnen / Lehrmeister .........................................................................................21 4. MAßNAHMEN ZUR ERREICHUNG DER ZIELVORGABEN.............................................22 4.1. Maßnahmen für Frauen in Vorbereitung auf Leitungsfunktionen ......................................22 4.1.1. Maßnahmen für Frauen in Schulen ...................................................................................22 4.1.2. Weitere Maßnahmen des LIS für alle Lehrkräfte ...............................................................23 4.2. Fortbildung für Vorgesetzte in Schulen..............................................................................25 4.3. Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit im Schulbereich und Familienaufgaben .....................26 5. RAHMENBEDINGUNGEN DER GLEICHSTELLUNG IM SCHULBEREICH ....................27 5.1. Stellenbesetzungsverfahren ..............................................................................................27 SfBW Seite 3 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 5.1.1. Ausschreibung von Stellen für Führungskräfte, unterrichtendes und unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal ...................27 5.1.2. Auswahlverfahren bei Einstellungen bzw. Besetzungen von Funktionsstellen .................27 5.2. Weiterentwicklung der Frauenförderung im Schulbereich .................................................29 5.3. Frauenbeauftragte .............................................................................................................29 6. INFORMATION ÜBER DEN FRAUENFÖRDERPLAN SCHULEN....................................30 7. BERICHTSPFLICHT..........................................................................................................31 8. SCHLUSSBEMERKUNGEN..............................................................................................32 9. ANHANG ...........................................................................................................................34 Tabelle 0: Darstellung der Schulformen Tabelle 7: Lehrpersonal weiblich nach Tarif- bzw. Besoldungsgruppen Tabelle 8: Lehrpersonal männlich nach Tarif- bzw. Besoldungsgruppen Tabelle 9: Lehrpersonal weiblich nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung Tabelle 10: Lehrpersonal männlich nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung Tabelle 11: Lehrpersonal Gesamt nach Altersgruppen Tabelle 12: Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung nach Besoldungsgruppen Tabelle 13: Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung nach Besoldungsgruppen Tabelle 14: Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung nach Altersgruppen Tabelle 15: Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung nach Altersgruppen Tabelle 16: Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal nach Tarif- bzw. Besoldungsgruppen Tabelle 17: Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung Tabelle 18: Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal nach Altergruppen (ohne Lehrmeisterinnen / Lehrmeister) Tabelle 19: Lehrmeisterinnen / Lehrmeister nach Vollzeit- / Teilzeitbeschäftigung Tabelle 20: Lehrmeisterinnen / Lehrmeister nach Altersgruppen SfBW Seite 4 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 1. Vorwort „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, so steht es im Grundgesetz (Art. 3, Abs. 2, Satz 1). Das Landesgleichstellungsgesetz in Bremen fordert deshalb die Behörden und Dienststellen auf, Maßnahmen zur Frauenförderung zu ergreifen. Der Frauenförderplan 2013 – 2018 für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen hat die Förderung aller Mitarbei- terinnen an den öffentlichen Schulen der Stadtgemeinde zum Ziel: dabei stellen die Lehr- kräfte den größten Anteil am gesamten Schulpersonal. Die Arbeit in der Schule ermöglicht in besonders hohem Maße eine Flexibilität bei der Arbeitsgestaltung, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert. Dies nutzen besonders Frauen, von denen 57,1 % in Teilzeit arbeiten. Aber auch bei den Männern ist der Anteil mit 34 % hoch. Fast zwei Drittel der Lehrkräfte sind Frauen. Diesen Anteil zu erhöhen, kann nicht das Ziel des Frauenförderplans sein. Vielmehr geht es um strukturelle und qualitative Herausforde- rungen; denn: in den höheren Besoldungsgruppen sind Frauen nach wie vor unterreprä- sentiert. Je älter die zu unterrichtenden Schülerinnen und Schüler werden, desto geringer ist der Frauenanteil bei den Lehrkräften. Das gilt ebenso für Führungspositionen: je höher in der Hierarchie sie angesiedelt sind, desto weniger Frauen besetzen diese Funktions- stellen. Deshalb ist es ein besonderes Ziel dieses Frauenförderplans, den Anteil von Frau- en in diesen Leitungspositionen systematisch und nachhaltig zu erhöhen. Eine entspre- chende Strategie der Personalentwicklung wird in den nächsten Jahren durch zwei Rah- menbedingungen erleichtert: angesichts der Altersstruktur von Schulleitungen geht der Erneuerungsprozess rasch von statten. Gleichzeitig wurden im Bereich des mittleren Ma- nagements Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung geschaffen, die vielfältige Mög- lichkeiten bieten, zunächst in Teilbereichen Leitungsverantwortung in der Schule zu über- nehmen. Der Frauenförderplan beschreibt, mit welchen Maßnahmen der Professionalisie- rung und Unterstützung Frauen dazu ermutigt werden, die o. g. Chancen wahrzunehmen. Neben dem Lehrpersonal finden sich an Schulen auch Berufsgruppen, die Kinder und Ju- gendliche erziehen und betreuen, unterstützen und beraten, die Verwaltungsabläufe or- ganisieren sowie den Betrieb der Schule sichern. Die Zahl dieser Personengruppe nimmt zu, und eine gute Zusammenarbeit der multiprofessionellen Teams ist für die Weiterent- wicklung von Unterricht und Schulleben unabdingbar. Dieser Bericht kann allerdings nur zu dem Teil dieser Personengruppe Maßnahmen beschreiben, die Beschäftigte bei der SfBW Seite 5 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen zu dem Teil dieser Personengruppe Maßnahmen beschreiben, die Beschäftigte bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft sind. Alle anderen unterliegen der Personalhoheit und damit der Personalentwicklungsverantwortung anderer Träger. Der Frauenförderplan analysiert zunächst die derzeitige Beschäftigungsstruktur, formuliert dann Ziele und Maßnahmen und beschreibt die zur Zielerreichung unterstützenden Rah- menbedingungen sowie die Informations- und Berichtspflichten. Dabei hat das Redakti- onsteam darauf geachtet, anspruchsvolle, aber realisierbare Ziele zu beschreiben, deren Erfüllung an messbaren Kriterien erkennbar ist. Nun müssen alle Beteiligten die Planun- gen mit Leben erfüllen und jeweils im Bereich ihrer Aufgaben die Verantwortung über- nehmen. Ich bin zuversichtlich, dass dies gut gelingen kann. Abschließend bedanke ich mich bei dem Redaktionsteam aus Vertreterinnen und Vertre- tern der Schulpraxis, der Aus- und Fortbildung, der Personalvertretung, der Frauenbeauf- tragten und der Behörde für die sorgfältige Recherche, die ideenreiche Maßnahmeent- wicklung und die kooperative und professionelle Entwicklung dieses Frauenförderplans. Bremen, August 2013 ________________________ Abteilungsleiterin Bildung SfBW Seite 6 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2. Analyse der Beschäftigungsstruktur in der Schule Der Bericht beginnt mit einer quantitativen Analyse. In Kapitel 2 wird der Frauenanteil in den einzelnen Schulformen analysiert. Die Analyse bezieht sich auf : das unterrichtende Personal insgesamt die Funktionsstellen das unterrichtsergänzende Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal1 Weitere Detailauswertungen zum Frauenanteil in den einzelnen Besoldungs- und Entgeltgruppen, dem Frauenanteil nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung, der Altersstruktur sowie den zu erwar- tenden Regelabgängen sind im Anhang aufgeführt. Im Analyseteil wird der Ist-Stand im Januar bzw. April 2011 der stadtbremischen Schulen darge- stellt. Zu berücksichtigen ist, dass der mit der Bremer Schulreform verbundene Prozess der Um- wandlung von Schulen der Sekundarstufe I in die neue Schulart „Oberschule“ noch nicht abge- schlossen ist. Einige Schulen befinden sich in der Gründungsphase, andere Schulen laufen aus. Letzteres gilt auch für die Förderzentren, die im Zuge der flächendeckenden Einführung der Inklu- sion aufgelöst worden sind oder werden (bis auf drei Schulen). Dieser Übergangsprozess führt dazu, dass zurzeit mehr Schulformen abgebildet werden, als im Schulgesetz von 2009 verankert sind. Die dargestellten statistischen Daten beziehen sich also auf die Schulformen in der Über- gangsphase. Eine Übersicht der im Schulgesetz verankerten Schulformen sowie die heutige Über- gangssituation sind im Anhang (Tabelle 0) dargestellt. 2.1. Unterrichtendes Personal Insgesamt sind in den öffentlichen stadtbremischen Schulen 5.338 Lehrkräfte beschäftigt. Davon sind 3.409 weiblich; dies entspricht einem Anteil von 63,9%. Nahezu zwei Drittel des Lehrperso- nals der öffentlichen Schulen in Bremen sind also weiblich – mit seit Jahren steigender Tendenz. Allerdings stellt sich die Verteilung in den Schularten unterschiedlich dar. Insbesondere in den Grundschulen ist der Anteil der Frauen besonders hoch. An den berufsbildenden Schulen sowie den Schulzentren des Sekundarbereichs II ist eine Unterrepräsentanz von Frauen zu verzeichnen. An berufsbildenden Schulen beträgt der Frauenanteil 39,9 %, an den Schulzentren der Sek. II 44,3%. 1 Die Analyse bezieht sich auf das bei der Senatorin für Bildung und Wissenschaft beschäftigte Personal. Beschäftigte freier Träger sind nicht dargestellt. SfBW Seite 7 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Die nachfolgende Übersicht zeigt die Verteilung des Lehrpersonals nach Schulformen. Tabelle 1: Lehrpersonal Gesamt Finanzierte Personalfälle Stand: 01.01.2011 (Datenbasis: PUMA) weiblich männlich Gesamt weiblich Schulformen Anzahl Personen Anteil in % 1) Nicht zuzuordnen 2 6 8 25,0% Grundschulen 1.002 125 1.127 88,9% Förderzentren 422 139 561 75,2% Oberschulen 835 472 1.307 63,9% Auslaufende Schulformen Sek.I 238 138 376 63,3% Auslaufende Gymnasiale Oberstufe 24 27 51 47,1% Gymnasien 288 243 531 54,2% Auslaufendes Durchg. Gymnasium 39 30 69 56,5% Berufsbildende Schulen 290 437 727 39,9% Schulzentren Sek.II 226 284 510 44,3% Erwachsenenschule 43 28 71 60,6% Gesamt ²) 3.409 1.929 5.338 63,9% 1) Es handelt sich hier um Altersteilzeitfälle in der Freistellungsphase, die Schulen zugeordnet sind, die im Schul- jahr 2010/11 nicht mehr bestehen. 2) Alle Auswertungen aus der Datenbank PUMA erfassen auch Lehrmeisterinnen und Lehrmeister. Diese Berufs- gruppe wird in Kapitel "Unterrichtsergänzendes Personal/ Verwaltungspersonal" noch einmal gesondert betrach- tet. Beim Blick auf die Verteilung des Lehrpersonals auf die Besoldungsgruppen zeigt sich ein deutli- ches Gefälle zwischen den Geschlechtern (vgl. Tabellen 7 und 8 im Anhang). Während rund 31% der Frauen nach A12 besoldet werden, liegt der Anteil der Männer dort nur bei rund 14%. Bei der Besoldungsgruppe A14 stellt sich die Situation genau umgekehrt dar. Nur 3% der Frauen beklei- den eine Funktion, die nach A14 besoldet wird. Bei den Männern dagegen sind 10% in A14 ein- gruppiert. Frauen sind also nach wie vor in den höheren Besoldungsgruppen unterrepräsentiert. Insbesondere bei der Besetzung der höher besoldeten Funktionsstellen müssen daher Maßnah- men der Frauenförderung in den Fokus rücken. Betrachtet man darüber hinaus die Anzahl der Vollzeit- bzw. Teilzeitbeschäftigten (s. Tabellen 9 und 10 im Anhang), so fällt auf, dass ca. ein Drittel (34%) der Männer an Schulen in Teilzeit arbei- ten. Dagegen sind deutlich über die Hälfte des weiblichen Lehrpersonals teilzeitbeschäftigt (57%), an Grundschulen sogar rund 63%. Diese Tatsache sollte bei der Festlegung von Maßnahmen (vgl. Abschnitt 4) besondere Berücksichtigung finden. SfBW Seite 8 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2.2. Funktionsstelleninhaberinnen Leitungsstellen in Schulen (innerhalb und außerhalb der Schulleitung) beinhalten herausfordernde und sozial anerkannte Aufgaben sowie besondere Verantwortungsbereiche. Sie sind zu Recht mit einer höheren Besoldung und mit weiteren Perspektiven für die Entwicklung persönlicher und be- ruflicher Kompetenzen und der Wahrnehmung von Führungsaufgaben verbunden. Unter der Per- spektive der Frauenförderung erscheint eine nähere Betrachtung der Besetzung von Leitungsstel- len – in den Schulen spricht man von Funktionsstellen – geboten. In den unterschiedlichen Schulformen gibt es die nachfolgend aufgeführten Funktionsstellen: Grundschulen: In den Grundschulen gab es bisher neben der Schulleiterin / dem Schulleiter nur die Funktion der Konrektorin / des Konrektors – und das auch nur ab einer bestimmten Schulgröße. In Folge der im Februar 2010 von der Deputation für Bildung beschlossenen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen in Trägerschaft der Stadtgemeinde Bremen (die Deputationsvorlage G 71/17 beinhaltet das Zielmodell des neuen Funktionsstellen- rasters) wird eine deutliche personelle Verstärkung der Schulleitung in den Grundschulen vorgenommen. Insgesamt sind zum 01.08.2011 mehr als 50 weitere Konrektorinnenstel- len / Konrektorenstellen ausgeschrieben worden. Damit erhalten nunmehr alle Grund- schulen eine Konrektorin / einen Konrektor; Grundschulen, die mehr als 360 Schülerinnen / Schüler haben und / oder Ganztagsgrundschulen sind und / oder ein Zent- rum für unterstützende Pädagogik aufweisen, erhalten eine zweite Konrektorinnenstelle / eine zweite Konrektorenstelle und damit eine dritte Funktionsstelle in der Schulleitung. Die Leitungszeit für Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung wurde erhöht. Förderzentren: Die Schulleitung eines Förderzentrums besteht aus einer Schulleiterin / einem Schulleiter und einer Konrektorin / einem Konrektor. Oberschule / Gymnasium: Die Schulleitung besteht aus folgenden Funktionsstellen: die Schulleiterin / der Schullei- ter, die stellvertretende Schulleiterin / der stellvertretende Schulleiter (zugleich Didakti- sche Leiterin / Didaktischer Leiter), die Leiterin des Zentrums für unterstützende Pädago- gik / der Leiter des Zentrums für unterstützende Pädagogik und die Leiterin der Gymnasi- alen Oberstufe / der Leiter der Gymnasialen Oberstufe. In Oberschulen ohne eigene Oberstufe entfällt die letztgenannte Funktionsstelle innerhalb der Schulleitung. SfBW Seite 9 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Damit sind in der Schulleitung zentrale Steuerungsaufgaben zur Unterrichtsentwicklung und zur umfassenden Förderung bzw. inklusiven Beschulung auch mit entsprechenden Verantwortungsbereichen ausgewiesen. Daneben wird ein „mittleres Management“ aufgebaut (Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung), das praxisnahe Koordinationsaufgaben wahrnimmt. Diese Funktionen stel- len zugleich eine Chance der Bewährung für potentielle Führungs(nachwuchs)kräfte dar. Das leitende Strukturprinzip außerhalb der Schulleitung in den Klassenstufen der Sekun- darstufe I ist das der horizontalen Gliederung in Jahrgänge und Jahrgangsteams mit je- weils einer Jahrgangsleitung als Funktionsstelle. Oberschulen umfassen in der Sekun- darstufe I sechs, Gymnasien fünf Jahrgangsleitungsstellen. Die Gymnasien können ent- scheiden, ob diese Leitungsform adaptiert wird oder eine vertikale Gliederung in Fachbe- reichsleitungen eingeführt wird. Für die Gymnasiale Oberstufe steht zusätzlich die Funkti- on der Oberstufenkoordination zur Verfügung. Berufsbildende Schulen: Berufsbildende Schulen werden in folgende Kategorien unterteilt. 1. Die Schulleitung „Großer Berufsbildender Schulen“ umfasst vier Funktionsstelleninha- berinnen / Funktionsstelleninhaber: Schulleiterin / Schulleiter, Stellvertreterin / Stellvertre- ter, Abteilungsleiterin Berufliche Vollzeit-Bildungsgänge / Abteilungsleiter Berufliche Voll- zeit-Bildungsgänge und Abteilungsleiterin Berufliche Teilzeit-Bildungsgänge / Abteilungs- leiter Berufliche Teilzeit-Bildungsgänge. Zusätzlich gibt es außerhalb der Schulleitung als mittleres Management je nach Größe der Schulen sechs bis acht Fachbereichsleitungs- stellen, eine Fachbereichsleitungsstelle für Qualitäts- und Personalentwicklung sowie ei- ne Koordinationsstelle Berufliches Gymnasium (wenn ein Berufliches Gymnasium vor- handen ist, aber keine Gymnasiale Oberstufe und somit keine Funktionsstelle für die Oberstufenkoordination). 2. Die Schulleitung „Kleiner Berufsbildender Schulen“ umfasst drei Funktionsstelleninha- ber: Schulleiterin / Schulleiter, Stellvertreterin und Abteilungsleiterin Berufsbildende Schu- len / Stellvertreter und Abteilungsleiter Berufsbildende Schulen. Außerdem sind vier Fachbereichsleitungen (außerhalb der Schulleitung / mittleres Management), eine Fach- bereichsleitungsstelle für Qualitäts- und Personalentwicklung und eine weitere Koordina- tionsstelle vorhanden. Regionale Beratungs- und Unterstützungszentren (ReBUZ): Die neu eingerichteten Regionalen Beratungs- und Unterstützungszentren - 2010 sind zunächst vier ReBUZ gegründet worden - übernehmen Aufgaben der Prävention und Be- ratung, der Diagnostik und Krisenintervention in besonderen Problemfällen. Im Einzelfall sind im ReBUZ befristete schulersetzende Maßnahmen vorgesehen. Die Leitungsstruktur SfBW Seite 10 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen der ReBUZ umfasst drei Funktionsstellen: Direktorin / Direktor, Stellvertreterin / Stellver- treter und Koordinatorin / Koordinator für besondere Aufgaben.2 Die Entwicklung vom Ist-Stand zum Soll-Stand der im Februar 2010 von der Deputation für Bil- dung beschlossenen Funktionsstellenstruktur öffentlicher Schulen in Trägerschaft der Stadtge- meinde Bremen (Funktionsstellenraster) erfolgt schrittweise, abhängig von den spezifischen Ge- gebenheiten an der jeweiligen Einzelschule und dem verfügbaren Haushalts- und Stellenrahmen. Insgesamt gibt es an den Bremer öffentlichen Schulen 327 Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung. Davon sind 193 Stellen, dies entspricht einem Anteil von rund 59 %, mit Frauen besetzt (vgl. Tabelle 2). Der höchste Frauenanteil entfällt auf Grundschulen; über 83 % dieser Schulen werden von Frauen geleitet, der Konrektorinnen-Anteil liegt bei 86%. Bei den Oberschu- len und Gymnasien liegt der Frauenanteil der für die Schule und die Schulentwicklung zentralen Funktion der Schulleiterin bzw. des Schulleiters jeweils bei rund 43%; in den berufsbildenden Schulen und Schulzentren der Sek. II ist der Frauenanteil bei den Schulleiterinnen / Schulleitern am geringsten. Nur eine der 14 Schulen wird von einer Frau geleitet. Die Tabelle 12 im Anhang verdeutlicht zusätzlich die Verteilung nach Besoldungsgruppen. Von den insgesamt 27 Funktionsstellen der Besoldungsgruppe A16 sind nur 5 Stellen (Anteil 18%) durch Frauen besetzt. In der Besoldungsgruppe A15/A15Z beträgt der Frauenanteil rund 45%. Auch hier bestätigt sich, dass Frauen in den höher besoldeten Ämtern nach wie vor unterreprä- sentiert sind. Bei der Analyse der Funktionsstellen fällt bei allen Schulformen auf, dass der Anteil der Frauen in Leitungsfunktionen den Anteil an Frauen im Gesamtlehrpersonal (vgl. Tabelle 1) unterschreitet. Aufgrund der dargestellten zukünftigen Funktionsstellenstruktur bieten sich für Frauen neue Kar- rieremöglichkeiten an den Schulen, insbesondere auch in Grundschulen, da dort zusätzliche Be- förderungsstellen in der Schulleitung vorgesehen sind. 2 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ReBUZ werden in der Fortschreibung des Frauenförderplans Schulen (FFP Schulen) gesondert ausgewiesen. SfBW Seite 11 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Tabelle 2: Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung Stand: 05.04.2011 – Die Zahlen spiegeln den Ist-Stand wider; einige Stellen sind derzeit nicht besetzt bzw. im Ausschreibungs-, Besetzungs- oder Wiederbesetzungsverfahren. weibl. Anteil Schulformzuordnung Funktionszuordnung weibl. männl. Gesamt in % Grundschulen Schulleiter/in 60 12 72 83,33% Grundschulen Konrektor/in 49 8 57 85,96% Förderzentren Schulleiter/in 10 8 18 55,56% Förderzentren Konrektor/in 10 6 16 62,50% Oberschulen Schulleiter/in 9 12 21 42,86% Oberschulen Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 10 10 20 50,00% Oberschulen Leiter/in des Zentrums für unterstützende Pädagogik 1 1 0,00% Oberschulen Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW 2 2 4 50,00% Oberschulen Abt.-Leiter/in -Gymnasium SI (KW) 1 2 3 33,33% Oberschulen GS-Jahrgangsleiter/in (KW ) 3 4 7 42,86% Oberschulen Oberstufenleiter/in 2 2 4 50,00% Auslauf. Schulformen Sek.I Schulleiter/in 4 2 6 66,67% Auslauf. Schulformen Sek.I Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 5 1 6 83,33% Auslauf. Schulformen Sek.I Abt.-Leiter/in Sekundarschule (KW) 1 1 0,00% Auslauf. Schulformen Sek.I Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW 1 2 3 33,33% Auslauf. Schulformen Sek.I Abt.-Leiter/in -Gymnasium SI (KW) 1 1 0,00% Auslauf. Schulformen Sek.I Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII- 1 1 0,00% Auslauf. Schulformen Sek.I GS-Jahrgangsleiter/in (KW ) 1 1 0,00% Auslauf. Gym. Oberstufen Schulleiter/in 1 1 0,00% Auslauf. Gym. Oberstufen Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 1 1 100,00% Gymnasien Schulleiter/in 3 4 7 42,86% Gymnasien Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 3 5 8 37,50% Gymnasien Abt.-Leiter/in Jg.-St 5/6 (KW ) 1 1 0,00% Gymnasien Mittelstufenleitung als Mitglied der Schulleitung (KW ) 4 3 7 57,14% Gymnasien Oberstufenleiter/in 2 6 8 25,00% Berufsbildende Schulen Schulleiter/in 8 8 0,00% Berufsbildende Schulen Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 2 8 10 20,00% Berufsbildende Schulen Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII- 1 1 100,00% Berufsbildende Schulen Abt.-Leiter/in - Berufsbildende Schule 3 3 0,00% Berufsbildende Schulen Abt.-Leiter/in - Berufliche VZ-Bildungsgänge 1 1 0,00% Berufsbildende Schulen Abt.-Leiter/in - Berufliche TZ-Bildungsgänge 1 1 2 50,00% Berufsbildende Schulen Funktionsstelle als Mitglied der Schulleitung (KW) 1 1 0,00% Schulzentren Sek.II Schulleiter/in 1 5 6 16,67% Schulzentren Sek.II Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 3 2 5 60,00% Schulzentren Sek.II Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII- 1 1 100,00% Schulzentren Sek.II Abt.-Leiter/in - Berufsbildende Schule 4 4 0,00% Schulzentren Sek.II Abt.-Leiter/in - Berufliche VZ-Bildungsgänge 3 1 4 75,00% Schulzentren Sek.II Abt.-Leiter/in - Berufliche TZ-Bildungsgänge 1 2 3 33,33% Erwachsenenschule Schulleiter/in 1 1 0,00% Erwachsenenschule Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 1 1 0,00% Erwachsenenschule Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII- 1 1 100,00% Insgesam t: 193 134 327 59,02% KW = Die Funktionsstelle ist im aktuellen Funktionsstellenraster nicht mehr vorgesehen. Neben den oben dargestellten Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung gibt es 257 weitere Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung. Dieses sog. mittlere Management gibt es nur in den Schulen der Sekundarstufen I und II. Es wird im Zuge der Einführung der Oberschulen, die alle eine Jahrgangsteamstruktur entwickeln, durch Ausschreibung und Besetzung von Jahrgangs- leitungsstellen derzeit deutlich ausgeweitet. Im gesamten Bereich des mittleren Managements sind die Frauen mit rund 39% deutlich unterrep- räsentiert. Dies ist auch mit Blick auf die Förderung künftiger Führungsnachwuchskräfte von Be- SfBW Seite 12 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen deutung. Beim Auf- und Ausbau des mittleren Managements soll Frauenförderung ein besonderes Gewicht erlangen. Tabelle 3: Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung Stand: 05.04.2011 – Die Zahlen spiegeln den Ist-Stand wider; einige Stellen sind derzeit nicht besetzt bzw. im Ausschreibungs-, Besetzungs- oder Wiederbesetzungsverfahren. weibl. Anteil Schulformzuordnung Eingr. (Soll) weibl. männl. Gesamt in % Oberschulen A14 38 28 66 57,58% Oberschulen A14 + Z 13 9 22 59,09% Oberschulen A15 2 2 0,00% Auslaufende Schulformen Sek.I A14 2 1 3 66,67% Auslaufende Schulformen Sek.I A14 + Z 6 7 13 46,15% Auslaufende Gym. Oberstufen A14 1 3 4 25,00% Gymnasien A14 10 16 26 38,46% Gymnasien A15 1 4 5 20,00% Berufsbildende Schulen A14 13 39 52 25,00% Berufsbildende Schulen A15 4 6 10 40,00% Schulzentren Sek.II A14 7 33 40 17,50% Schulzentren Sek.II A15 2 6 8 25,00% Erwachsenenschule A14 2 3 5 40,00% Erwachsenenschule A15 1 1 0,00% Insgesamt 99 158 257 38,52% Die Tabelle 13 im Anhang verdeutlicht zusätzlich die Verteilung nach Besoldungsgruppen – mit dem bereits erwähnten Muster: je höher die Besoldung, desto geringer der Frauenanteil. In der Besoldungsgruppe A15 beträgt der Frauenanteil 27%, in der Besoldungsgruppe A14/A14Z knapp 40%. Insbesondere im „mittleren Management“ können und müssen Anreize geschaffen werden, um die Quote der Frauen mit Gestaltungs- und Koordinationsaufgaben und perspektivisch in Führungs- positionen zu steigern. SfBW Seite 13 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2.3. Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal Wie die nachfolgende Tabelle zeigt, sind von den insgesamt 505 Personen des unterrichtsergän- zenden Personals, Verwaltungspersonals und Betriebspersonals die drei Berufsgruppen Verwal- tungspersonal, Erziehungs- und Betreuungspersonal sowie Lehrmeisterinnen und Lehrmeister die am stärksten vertretenen Berufsgruppen. Tabelle 4: Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal nach Be- rufsgruppen3 Finanzierte Personalfälle Stand: 01.01.2011 (Datenbasis: PUMA) weiblich männlich Gesamt weiblich A nzahl Personen Anteil in % Verwaltungspersonal 186 1 187 99,5% Erziehungs- und Betreuungspersonal 155 22 177 87,6% 1) Betriebspersonal 12 6 18 66,7% Sonstiges Personal 2 1 3 66,7% Gesamt (ohne Lehrmeister/innen) 355 30 385 92,2% Lehrmeister/innen 35 85 120 29,2% Gesamt 390 115 505 77,2% 1) Incl. 10 Raumpflegerinnen in der Freistellungsphase der Altersteilzeit Allein 187 Personen arbeiten als Verwaltungspersonal in den Schulsektretariaten der Schulen. Das Erziehungs- und Betreuungspersonal ist mit 177 Personen die zweitgrößte Mitarbeitergruppe. Mit 120 Personen bilden die Lehrmeisterinnen und Lehrmeister die drittgrößte Berufsgruppe. Im Folgenden werden die genannten drei Berufsgruppen näher betrachtet. Der hohe Frauenanteil bei den beiden erstgenannten Berufsgruppen korrespondiert mit einer eher geringen Besoldung. 2.3.1. Verwaltungspersonal Die Verwaltungskräfte an Schulen sind fast ausschließlich durch Frauen besetzt. Der Frauenanteil entspricht 99,5%. Die Eingruppierung erfolgt (bei der Einstellung) in die Entgelt- gruppe 5. Von den 186 Frauen sind zurzeit 69 Personen in TV-L 5 eingruppiert, 111 Personen in TV-L 6. Einige wenige sind höher eingestuft. Bei den Verwaltungskräften handelt es sich in der Regel um Teilzeitkräfte. 3 Bei den in Tabelle 4 dargstellten Personen handelt es sich um Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in freier Trägerschaft sind hier nicht dargestellt. SfBW Seite 14 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2.3.2. Erziehungs- und Betreuungspersonal Von den insgesamt 177 Erziehungs- und Betreuungskräften sind 155 Frauen; dies entspricht ei- nem Anteil von 88 %. Die tarifliche Eingruppierung des Erziehungs- und Betreuungspersonals ist aufgrund der unterschiedlichen beruflichen Qualifikationen sehr differenziert. Der größte Teil die- ser Berufsgruppe ist in TV-L 6, 8 oder 9 eingruppiert. Von den 155 Frauen sind 114 an Grundschulen, weitere 24 an Förderzentren beschäftigt. Neben den oben dargestellten Personen sind weitere rund 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Be- reich des Erziehungs- und Betreuungspersonals bei freien Trägern tätig. Darüber hinaus sind über den Martinsclub rund 140 persönliche Assistentinnen und Assistenten in Bremer Schulen eingesetzt. 2.3.3. Lehrmeisterinnen / Lehrmeister Insgesamt sind an den Bremer Schulen 120 Lehrmeisterinnen und Lehrmeister beschäftigt. Mit 35 Lehrmeisterinnen wird eine Frauenquote von knapp 30% erreicht. Dies ist vor allem auf den hohen Anteil an gewerblichen Ausbildungsberufen zurückzuführen, in dem Frauen „traditionell“ unterrep- räsentiert sind. Lehrmeisterinnen und Lehrmeister sind in die Entgeltgruppe TV-L 9 eingruppiert. 2.4. Entwicklungen im Personalbestand der Schulen (unterrichtendes Personal) Um zu zukunftorientierten Zielvereinbarungen zu kommen, muss neben der Analyse der Ist- Situation auch die Entwicklung des Personalbestandes betrachtet werden. Nachfolgend wird die Veränderung des Gesamtpersonalbestandes (unterrichtendes Personal) aufgrund von Regelab- gängen dargestellt. Dabei wurde das Erreichen der Altersgrenze zugrunde gelegt. Abgänge auf- grund anderer Ausscheidungsgründe können nicht prognostiziert werden. Allein bis zum Jahre 2016 werden von den derzeit insgesamt 5.338 Mitarbeiterinnen und Mitarbei- tern 1.385 aus dem Schuldienst ausscheiden (vgl. Tabelle 5). Das heißt, dass rund ¼ des gesam- ten Lehrpersonals bis Ende 2016 die Schulen verlässt. Der Anteil der Frauen und Männer ist dabei ungefähr gleich hoch. Hier bietet sich die Möglichkeit, in den Schularten, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind (z. B. berufsbildende Schulen), verstärkt Frauen zu gewinnen und einzu- stellen. SfBW Seite 15 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Tabelle 5: Regelabgänge Unterrichtendes Personal Gesamt (Finanzierte Personalfälle Stand: 01.01.2011 (Datenbasis: PUMA) weiblich männlich Gesamt weiblich Abg.-Jahr Anzahl Personen Anteil in % 2011 41 43 84 48,8% 2012 95 100 195 48,7% 2013 128 111 239 53,6% 2014 160 131 291 55,0% 2015 141 148 289 48,8% 2016 160 127 287 55,7% 2017 152 100 252 60,3% 2018 188 104 292 64,4% 2019 144 59 203 70,9% 2020 115 54 169 68,0% 2021 119 38 157 75,8% 2022 89 31 120 74,2% 2023 68 30 98 69,4% 2024 87 33 120 72,5% 2025 69 27 96 71,9% 2026 81 26 107 75,7% 2027 86 33 119 72,3% 2028 62 32 94 66,0% 2029 58 43 101 57,4% 2030 72 45 117 61,5% 2031 68 38 106 64,2% 2032 79 44 123 64,2% 2033 99 59 158 62,7% 2034 89 60 149 59,7% 2035 67 53 120 55,8% 2036 88 42 130 67,7% 2037 78 36 114 68,4% 2038 72 39 111 64,9% 2039 77 28 105 73,3% 2040 67 32 99 67,7% 2041 63 33 96 65,6% 2042 75 35 110 68,2% 2043 51 37 88 58,0% 2044 65 21 86 75,6% 2045 61 16 77 79,2% 2046 65 21 86 75,6% 2047 63 12 75 84,0% 2048 41 4 45 91,1% 2049 18 4 22 81,8% 2050 5 5 100,0% 2052 3 3 100,0% Summe: 3.409 1.929 5.338 Definition Regelabgänge: Abgang = Ausscheiden aus dem öffentlichen Dienst der Stadtgemeinde Bremen (Der Eintritt in die Freistellungsphase der Altersteilzeit ist kein Abgang) Regelabgang = Erreichen der Altersgrenze: Bei Beamten 65 Jahre; bei Beschäftigten vor dem Geburtsjahrgang 1947 = 65 Jahre; ab dem Geburtsjahrgang 1947 bis 1971 = 65 Jahre zuzüglich Differenz zwischen dem Geburtsjahrgang und dem Jahr 1946 in Monaten. Beim Lehrpersonal abhängig vom Regelabgangstermin entweder Schulhalbjahres oder Schuljahresende. SfBW Seite 16 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2.5. Entwicklung des Personalbestandes im Bereich der Funktionsstellen innerhalb und außerhalb von Schulleitung Zur Förderung der Frauen in Führungsfunktionen bedarf es einer näheren Betrachtung der Ent- wicklung des Personalbestandes im Bereich der Funktionsstellen. Bis Ende 2015 scheiden 150 Funktionsstelleninhaberinnen / Funktionsstelleninhaber innerhalb und außerhalb der Schulleitung aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus dem Schuldienst aus. Der größte Anteil, allein 111 Stellen, sind zurzeit mit Männern besetzt (vgl. Tabelle 6). Hier bietet sich die Möglichkeit, Frauen in verstärktem Maße zu unterstützen, sich auf frei werdende Funktionsstellen zu bewerben und die jeweilige Funktion erfolgreich auszuüben, um so wiederum auch weitere Frauen zu ermutigen, herausgehobene und besser besoldete Gestaltungs- und Lei- tungsaufgaben in Schule wahrzunehmen. SfBW Seite 17 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen Tabelle 6: Regelabgänge von Funktionsstelleninhaber/innen bis Ende 2015 Erreichen des 65. Lebensjahres (Stand: 5.4.2011) Weibl. Anteil Schulformzuordnung Funktionszuordnung weibl. männl. Gesamt in % Grundschulen Schulleiter/in 7 2 9 77,78% Grundschulen Konrektor/in 1 1 2 50,00% Förderzentren Schulleiter/in 2 5 7 28,57% Förderzentren Konrektor/in 1 1 0,00% Oberschulen Schulleiter/in 2 8 10 20,00% Oberschulen Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 2 3 5 40,00% Oberschulen Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW ) 1 1 100,00% Oberschulen GS-Jahrgangsleiter/in (KW ) 1 3 4 25,00% Oberschulen Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 6 9 15 40,00% Auslauf.Schulformen Sek.I Schulleiter/in 1 1 0,00% Auslauf.Schulformen Sek.I Abt.-Leiter/in H/R/Sek (KW 1 1 2 50,00% Auslauf.Schulformen Sek.I Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 4 4 0,00% Auslauf.Gymnasiale Oberstufen Schulleiter/in 1 1 0,00% Auslauf.Gymnasiale Oberstufen Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 1 1 0,00% Gymnasien Schulleiter/in 1 2 3 33,33% Gymnasien Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 1 1 2 50,00% Gymnasien Abt.-Leiter/in Jg.-St 5/6 (KW) 1 1 0,00% Gymnasien Oberstufenleiter/in 4 4 0,00% Gymnasien Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 4 12 16 25,00% Berufsbildende Schulen Schulleiter/in 1 1 0,00% Berufsbildende Schulen Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 1 5 6 16,67% Berufsbildende Schulen Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII- 1 1 100,00% Funktionsstelle als Mitglied der Schulleitung Berufsbildende Schulen 1 1 0,00% (KW) Berufsbildende Schulen Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 3 13 16 18,75% Schulzentren Sek.II Schulleiter/in 5 5 0,00% Schulzentren Sek.II Stellvertreter/in des/r Schulleiters/in 1 2 3 33,33% Schulzentren Sek.II Abt.-Leiter/in - Berufsbildende Schule 2 2 0,00% Abt.-Leiter/in - Berufliche VZ- Schulzentren Sek.II 1 1 2 50,00% Bildungsgänge Abt.-Leiter/in - Berufliche TZ- Schulzentren Sek.II 1 1 0,00% Bildungsgänge Schulzentren Sek.II Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 17 17 0,00% Erwachsenenschule Schulleiter/in 1 1 0,00% Erwachsenenschule Abt.-Leiter/in -Gymnasium SII- 1 1 100,00% Erwachsenenschule Funktionen außerh. der Schulleitung (KW) 2 2 4 50,00% Insgesam t: 39 111 150 26,00% KW = Die Funktionsstelle ist im aktuellen Funktionsstellenraster nicht mehr vorgesehen. SfBW Seite 18 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 2.6. Zusammenfassung und Bewertung Eine rein quantitative Betrachtung des gesamten Lehrpersonalbestands an den Bremer öffentli- chen Schulen - mit einer Frauenquote von 64% - vermittelt zunächst ein zufriedenstellendes Bild. Bei näherer Betrachtung des Frauenanteils, differenziert nach Schulformen und Besoldungsgrup- pen sowie Leitungsfunktionen, wird jedoch deutlich, dass es nach wie vor einer gezielten Förde- rung von Frauen bedarf. Die hohe Anzahl der altersbedingten Abgänge in den kommenden Jahren sowie die Ausweitung der Funktionsstellen im mittleren Management bietet die besondere Chan- ce, Frauen zu motivieren, sich auf freiwerdende Positionen zu bewerben, sie entsprechend zu beraten und zu qualifizieren. SfBW Seite 19 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 3. Ziele des Frauenförderplans: Programm 2013-2018 Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft hat sich zum Ziel gesetzt, die Gleichstellung der Ge- schlechter im Schulbereich zu verbessern. Dabei geht es nicht um die globale (quantitative) Erhö- hung der Frauenquote in den Schulen. Wie aus dem Analyseteil ersichtlich, zeigen sich diesbe- züglich deutliche Unterschiede in den jeweiligen Schularten. Nur in einigen Schularten besteht nach wie vor die Notwendigkeit, den Frauenanteil im Kollegium zu erhöhen. Wichtiger ist es, Frau- en zu ermutigen und zu qualifizieren, Gestaltungs-, Koordinations- und Leitungsaufgaben in Schu- le wahrzunehmen, ihnen damit auch die Chance zu bieten, eigene Kompetenzen weiter zu entwi- ckeln, Verantwortung zu übernehmen und berufliche Aufstiegs- und Karrieremöglichkeiten zu nut- zen. Primärziel des Frauenförderplans ist die Förderung von Frauen in Führungspositionen. Dabei ist es sinnvoll, die Ziele an die jeweilige Ist-Quote der einzelnen Schularten zu koppeln. 3.1. Unterrichtendes Personal In den berufsbildenden Schulen ist der Frauenanteil mit 39,9 % am geringsten. Auch wenn dieser niedrige Anteil zum Großteil durch die gewerblichen Ausbildungsberufe begründet ist, sich also auf bestimmte Bildungsgänge und Schulen konzentriert, ist eine schrittweise Erhöhung der Frauen- quote in den berufsbildenden Schulen Ziel des Frauenförderplans. Auch an den Schulzentren der Sek. II sind Frauen noch unterrepräsentiert. Eine sukzessive Stei- gerung von heute 44,3% auf 50% ist das angestrebte Ziel. 3.2. Funktionsstelleninhaberinnen Im schulischen Führungsbereich (Schulleitung) und auf der Ebene des mittleren Managements (Funktionsstellen außerhalb von Schulleitung) ist eine gleiche Repräsentanz von Frauen noch nicht gegeben. Es ist deshalb ein wichtiges Anliegen der Senatorin für Bildung und Wissenschaft, eine Erhöhung des Anteils an Schulleiterinnen und anderen Funktionsstelleninhaberinnen inner- halb und außerhalb von Schulleitung zu erreichen. Dies gilt insbesondere für die höher dotierten Funktionsstellen. Grundsätzlich gilt, dass von einer Unterrepräsentanz von Frauen gesprochen wird, wenn weniger als 50% der Stellen im Leitungsbereich mit Frauen besetzt sind. Ziel ist es, die Unterrepräsentanz in Leitungsfunktionen systematisch zu verringern. In einem ersten Schritt strebt die Senatorin für Bildung und Wissenschaft bis 2018 eine Erhöhung des Frauenanteils bei den Funktionsstellen innerhalb der Schulleitung um 5%-Punkte sowie eine Erhöhung des Frauenan- teils im mittleren Management um 10 %-Punkte an. SfBW Seite 20 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 3.3. Unterrichtsergänzendes Personal / Verwaltungspersonal / Betriebspersonal Mit 77,2% sind die Frauen beim unterrichtsergänzenden Personal / Verwaltungspersonal / Be- triebspersonal stark vertreten. Ziel ist es, den Frauen durch höherwertige Tätigkeiten Möglichkei- ten zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung zu eröffnen. 3.3.1. Verwaltungspersonal Die Richtlinien für den Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste er- möglichen auch den Verwaltungsangestellten an Schulen an dieser Fortbildung teilzunehmen. Die Verwaltungsangestellten an Schulen sollen motiviert werden, sich für diesen Aufstiegslehrgang zu bewerben. 3.3.2. Erziehungs- und Betreuungspersonal Ziel ist eine Qualifizierungsmaßnahme sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen. Nachqualifizierungsmaßnahme: Ziel dieser Qualifizierungsmaßnahme ist es, Betreuungskräften der Verlässlichen Grund- schule und der Ganztagsschulen, die über keinen sozialpädagogischen Berufsabschluss verfügen, beschäftigungsbegleitend auf die Externenprüfung der Fachschule für Sozialpä- dagogik vorzubereiten. Am 01.08.2012 hat ein Durchgang der Qualifizierungsmaßnahme mit 20 Teilnehmern begonnen. Zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die u. a. berät, in welchem Rahmen und Umfang Fortbildung, Fachberatung und schrittweise auch Kooperationszeiten zur Verfügung gestellt werden können. Das Ergebnis soll in einer Dienstvereinbarung mit dem Personalrat-Schulen festgeschrieben werden. 3.3.3. Lehrmeisterinnen / Lehrmeister Angestrebt werden soll eine Erhöhung des Frauenanteils, entsprechend des Verhältnisses zwi- schen Frauen und Männern in den einzelnen Berufsfeldern. SfBW Seite 21 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen 4. Maßnahmen zur Erreichung der Zielvorgaben Zur Erreichung der gesteckten Ziele sind Begleitmaßnahmen erforderlich. Für die Frauen müssen Rahmenbedingungen verbessert werden, gleichzeitig muss aber auch bei Vorgesetzten das Ver- ständnis zur Erhöhung der Frauenquote in Funktionsstellen gestärkt werden. In den nachfolgen- den Kapiteln werden verschiedene Maßnahmen zur Zielerreichung beschrieben. 4.1. Maßnahmen für Frauen in Vorbereitung auf Leitungsfunktionen Folgende Maßnahmen für Frauen zur Vorbereitung auf die Übernahme von Leitungsaufgaben in der Schule sind geplant oder bereits eingeleitet: 4.1.1. Maßnahmen für Frauen in Schulen Durch die folgenden Maßnahmen soll bei den weiblichen Lehrkräften das Interesse zur Übernah- me von Leitungsfunktionen verstärkt werden. Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft gibt halbjährlich eine Übersicht aller Funktionsstel- len, die in den nächsten zwei Jahren voraussichtlich ausgeschrieben und besetzt werden, an die Schulleitungen. Die Schulleitungen sind aufgefordert, diese Informationen an Lehrerinnen mit Interesse an Leitungstätigkeit weiterzugeben, damit diese sich rechtzeitig mit der Frage auseinandersetzen können, sich für eine bestimmte Leitungsposition zu bewerben. Im Rah- men von Qualifizierungsmaßnahmen (beispielsweise ProfiS) sowie auf Dienstbesprechungen werden Schulleiterinnen und Schulleiter über diese Möglichkeit der Förderung weiblicher Nachwuchskräfte informiert. Alle Schulleiterinnen und Schulleiter werden regelmäßig durch die Schulaufsicht aufgefordert, Lehrerinnen mit Potenzial für Leitungsaufgaben zur Teilnahme an den Orientierungskursen des LIS zu motivieren. Frauen, die sich für Schulleitungsaufgaben interessieren, erhalten künftig das Angebot, erfah- rene Schulleiterinnen und Schulleiter als Mentorinnen / Mentor zu nutzen. Für die Bereitschaft, als Mentorin / Mentor zu fungieren, wird durch die Senatorin für Bildung und Wissenschaft ak- tiv geworben. Ab 2012 wurde ein entsprechendes Mentoring-System aufgebaut. Im Bereich der berufsbil- denden Schulen ist ein solches System im Rahmen eines Modellprojekts bereits für das Schul- jahr 2011/2012 realisiert. Hintergrund: An der Hälfte der berufsbildenden Schulen steht alters- bedingt in den nächsten zwei Jahren ein Wechsel in den Leitungspositionen an. Zudem wird der Anteil der Frauen mit Höhe der Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe geringer und spiegelt so- SfBW Seite 22 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen mit nicht den absoluten Frauenanteil über alle Schulen wider. Um dem dringenden Hand- lungsbedarf zu begegnen, wurde das Modellprojekt „FüNF“ (Führungskräftenachwuchsförde- rung) implementiert. Dieses zielt darauf, potenzielle Nachwuchsführungskräfte in den Schulen zu identifizieren, mit Gestaltungsaufgaben zu betrauen und begleitend ein passendes Fortbil- dungs- bzw. Qualifizierungskonzept anzubieten. Mindestens die Hälfte aller Plätze soll von Frauen besetzt werden. Um der Unterrepräsentanz von Frauen zu begegnen, ist für Frauen im Rahmen dieses Konzeptes zusätzlich ein Mentoring-Projekt implementiert worden. Die Pro- jekterfahrungen werden derzeit mit Blick auf weitere Durchgänge ausgewertet. Die Schulleiterinnen und Schulleiter werden aufgefordert, bei der Delegation von Schulent- wicklungs- und Gestaltungsaufgaben (z. B. Leitung der schulischen Steuergruppe, Leitung ei- ner Projektgruppe, Planung und Organisation der schulischen Fortbildung, der Elternarbeit, der Öffentlichkeitsarbeit) gezielt Frauen anzusprechen, sie mit den entsprechenden Aufgaben zu betrauen, sie dabei zu begleiten und unterstützen. Frauen vor und in Bewerbungssituationen für Leitungsaufgaben erhalten auf Wunsch zur Un- terstützung und Klärung ein individuelles Coachingangebot des LIS. Bisherige punktuelle Angebote „Frauen in Führungspositionen“ des LIS zur Bearbeitung gen- der-spezifischer Aspekte im Leitungsbereich sollen zu einem regelmäßigen Angebot ausge- baut werden. Bei der Ausschreibung von Funktionsstellen außerhalb der Schulleitung (z. B. Jahrgangslei- tung) sollen weibliche Lehrkräfte mit entsprechendem Potenzial durch die Schulleitung zur Aufgabenübernahme bzw. zur Bewerbung gezielt ermutigt werden. Abordnungen an die senatorische Behörde (Einsatz als pädagogische Mitarbeiterinnen) sollen mit dem Ziel der Nachwuchsförderung weiblicher Führungskräfte verbunden werden. Die Auf- gabenübernahme geht einher mit gezielten Personalentwicklungsmaßnahmen (z. B. Teilnah- me an Fortbildungen und Tagungen, Moderation und/oder Leitung von Arbeitsgruppen, regel- mäßige Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräche). Die Schulaufsicht fördert weibliche Nachwuchskräfte (z.B. Jahrgangsleiterinnen / bei kommis- sarischen Besetzungen) durch die Einbindung in behördliche Arbeitsgruppen und die Übertra- gung punktueller Leitungs- und Gestaltungsaufgaben, wie beispielsweise der Leitung von Sit- zungen. Jährlich werden die Umsetzung und der Erfolg dieser Maßnahmen in der Bildungsbehörde bilanziert und der Frauenbeauftragten Schulen und dem Personalrat Schulen zur Kenntnis ge- geben. 4.1.2. Weitere Maßnahmen des LIS für alle Lehrkräfte Das LIS macht Lehrerinnen und Lehrern regelmäßig aktualisierte Angebote im Rahmen der Füh- rungsnachwuchsförderung, insbesondere sind dies, SfBW Seite 23 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen (siehe: www.lis.bremen.de/info/personalentwicklung): Kurse zur „Orientierung in den Handlungsfeldern schulischer Führungskräfte“ Ziel ist die Schärfung der Selbsteinschätzung in Bezug auf die eigene Motivation zur Über- nahme von Leitungsaufgaben, größere Klarheit hinsichtlich der mit Schulleitung verbundenen Aufgaben sowie die Klärung des eigenen Kompetenzprofils im Abgleich mit dem Anforde- rungsprofil für Schulleitungen in Bremen zur Identifikation weiteren Entwicklungsbedarfs und bereits vorhandener Stärken. Potentialanalysen in Kooperation mit dem Arbeitswissenschaftlichen Institut der Universität Bremen. Diese hochwertigen Entwicklungs-Assessments werden nach anerkannten Standards durchge- führt. Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, sich ein Zertifikat über ihr leitungsrelevantes Kompetenzprofil ausstellen zu lassen. Bewerbungscoaching Das LIS bietet Lehrerinnen und Lehrern Unterstützung bei der Vorbereitung auf eine Bewer- bung auf eine schulische Leitungsstelle an. Es kann auch der Vorbereitung auf das Bewer- bungsgespräch im Findungsausschuss dienen. Anhand eines strukturierten Gesprächsleitfa- dens werden in vertraulichem Rahmen und unter "vier Augen" für die spezifischen Fragestel- lungen der Lehrerinnen und Lehrer erörtert. Auch Bewerberinnen / Bewerber, die sich bereits in schulischen Leitungspositionen befinden und einen Stellenwechsel in eine andere Position (innerhalb von Schule oder an anderer Stelle im Bildungssektor) anstreben, können dieses Angebot in Anspruch nehmen. Orientierungs-/ Klärungscoaching Das LIS bietet Lehrerinnen und Lehrern eine Klärungshilfe an, um auf dieser Grundlage zu ei- ner abgewogenen Entscheidung bezüglich ihrer weiteren berufsbiographischen Entwicklung kommen können. Im Sinne der Karriereförderung geht es dabei vor allem um die Klärung der Motive, sich für Leitungsaufgaben zu interessieren, persönlichen Ressourcen, das berufsbezo- gene Umfeld, das vorliegende Kompetenzprofil und etwaige Entwicklungsbereiche sowie deren Passungsverhältnis zum Anforderungsprofil für Schulleitungen in Bremen. Maßnahmen im Bereich der Berufseingangsphase (BEP) Bereits kurz nach dem Einstieg als Lehrerin bzw. Lehrer in den Bremer Schuldienst wird das Thema „Karrierewege / Karriereplanung“ im Rahmen der Auftaktveranstaltungen der BEP so- wie situativ im Rahmen der Kollegialen Unterstützungsgruppen bearbeitet. Im weiteren Sinne gehören auch Qualifizierungsmaßnahmen für das Mittlere Management (Leitungsaufgaben außerhalb von Schulleitung) zum Handlungsfeld der Führungsnachwuchs- förderung, da diese Personalgruppe ein wesentliches Rekrutierungsfeld für künftige Schullei- tungsmitglieder darstellt. Insbesondere Jahrgangsleitungen und Steuergruppenleitungen/- SfBW Seite 24 von 44
Frauenförderplan für die Schulen der Stadtgemeinde Bremen mitglieder erhalten spezifische Angebote zur Erweiterung ihrer leitungsrelevanten Kompeten- zen. Schulleitungen werden in thematisch passenden Maßnahmen des LIS im Bereich der Perso- nalentwicklung (insbesondere in der Schulleitungsqualifizierung „ProfiS“) sensibilisiert, auf die Angebote hingewiesen und geschult. LIS-Maßnahmen Führungsnachwuchsförderung Mittleres Orientierung Führungsnach- Management geben wuchs fördern qualifizieren Orientierung in den SL-Qualifizierung: Handlungsfeldern Potenzial- Jahrgangsteams schulischer erkennung/ leiten Führungskräfte und -förderung Orientierungs- Bewerbungs- Angebot für coaching coaching Steuergruppen Pilotprojekt BS Angebot für ("FüNF") in Potentialanalyse Fachsprecher Kooperation mit /innen SfBWG 4.2. Fortbildung für Vorgesetzte in Schulen Für alle Personen mit Personalentscheidungs- und -führungsaufgaben in den Schulen werden Fortbildungsveranstaltungen zu Themen der Frauenförderung als Personalplanungs- und Füh- rungsaufgabe angeboten. In den aktuellen Qualifizierungskonzepten ist dies bereits verankert: Für neu ins Amt kommende Schulleitungsmitglieder werden im Rahmen der verbindlichen Qualifizierungsmaßnahmen Fragen der Frauenförderung und der Nachwuchsförderung weibli- cher Führungskräfte als nicht delegierbare Aufgaben der Schulleitung thematisiert (aktuell in der LIS-Qualifizierungsmaßnahme „Professionell führen in der Schule“ (ProfiS), Baustein Per- sonalentwicklung). Bei der Gestaltung der Schule soll der Aspekt der Vereinbarkeit von Beruf und Familie berücksichtigt werden. SfBW Seite 25 von 44
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