Technische Richtlinien 2.4 der ProSiebenSat.1 Group (D)
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Technische Richtlinien 2.4 der ProSiebenSat.1 Group (D)
Vorwort Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass die ProSiebenSat.1 Media SE, sowie alle gem. §§ 15ff AktG mit der ProSiebenSat.1 Media SE verbundenen Unternehmen und Minderheitsbeteiligungen („ProSiebenSat.1 Group“) ausschließlich Programm-, Lizenz- und Produktionsmaterial in höchstem technischen Standard und bester Qualität erhalten und ein automatisierter Materialfluss durchgeführt werden kann. In diesem Dokument werden die objektiven, technischen Standards beschrieben, die alle angelieferten ebenso wie alle im Hause gefertigten Programmelemente erfüllen müssen. Alles Material, welches von der ProsiebenSat.1 Group zur Produktion, Ausstrahlung und Weiterverarbeitung angenommen wird, sowie Material, welches von der ProSiebenSat.1 Group selbst produziert wird, muss in einem akzeptierten Format und mit allen erforderlichen Metadaten und entsprechend den vorliegenden technischen Qualitätsanforderungen angeliefert werden. In ihren wesentlichen technischen Einzelheiten entsprechen die angegebenen Werte dieser Richtlinie den Empfehlungen der Europäischen Rundfunkunion (UER/EBU) sowie den zitierten Normen. Möchte ein externer oder interner Lieferant aus triftigen Gründen von den nachstehenden Richtlinien abweichen, so muss er dies vorher mit dem Auftraggeber verhandeln, der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH als technischem Dienstleister der ProSiebenSat.1 Group mitteilen, sowie auf den Begleitpapieren (der Produktion/des Lizenzmaterials) deutlich vermerken. Hinweise in den Begleitpapieren/Metadaten sind auch dann erforderlich, wenn eine Produktion über längere Zeit bewusst diese Richtlinien verletzt. Werden einzelne technische Standards nicht eingehalten und führt dies bei der Qualitätsprüfung durch die ProSiebenSat.1 Produktion GmbH zu einem negativen Ergebnis gelten die vertraglich (einschließlich durch diese Richtlinie) vereinbarten und/oder gesetzlichen Rechtsfolgen. Gerichtsstand und anwendbares Recht Diese Richtlinie unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München. Seite 2
Inhaltsverzeichnis VORWORT ................................................................................................................. 2 GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT ................................................. 2 INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................ 3 1 GENERELLE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ............................................ 6 1.1 Video-Signalpegel und Farbräume ............................................................................................................ 6 1.1.1 Zulässige und gültige SD-Signalpegel ................................................................................................. 6 1.1.2 Zulässige und gültige HD-Signalpegel ................................................................................................ 7 1.2 Bildseitenverhältnis ..................................................................................................................................... 7 1.2.1 Bildseitenverhältnis SD ........................................................................................................................ 7 1.2.2 Bildseitenverhältnis HD ....................................................................................................................... 8 1.2.3 Bildwichtiger Teil ................................................................................................................................ 8 1.3 Bildwechselfrequenz und Halbbilddominanz............................................................................................ 8 1.4 Vermeidung flimmernder Bilder ................................................................................................................ 9 1.5 Allgemeine Anforderungen an Audio ........................................................................................................ 9 1.6 Audiopegelung, Lautheit und Normalisierung.......................................................................................... 9 1.6.1 Programmlautheit und Normalisierung .............................................................................................. 10 1.6.2 Zulässiger Maximalpegel ................................................................................................................... 10 1.6.3 Lautheitsbereich (Loudness Range) ................................................................................................... 10 1.6.4 Programmlautheit für Kurzelemente (Werbespot, Trailer und Sponsor) ........................................... 10 1.7 Tonspurbelegung ....................................................................................................................................... 11 1.7.1 Träger mit 2 Tonspuren ...................................................................................................................... 11 1.7.2 Träger mit 4 Tonspuren deutsche Anlieferung................................................................................... 11 1.7.3 Träger mit 4 Tonspuren „unfertige“ Materialanlieferung aktuelle Produktion .................................. 12 1.7.4 Träger mit 4 Tonspuren nicht deutsche Anlieferung .......................................................................... 12 1.7.5 Träger mit 4 Tonspuren und Dolby E ................................................................................................ 12 1.7.6 Träger mit 8 Tonspuren ...................................................................................................................... 12 1.7.7 Träger mit mehr als 8 Tonspuren ....................................................................................................... 13 1.8 Synchronisierung von fremdsprachigen Produktionen ......................................................................... 13 1.9 Timecode (TC) ........................................................................................................................................... 14 1.9.1 Longitudinaler Timecode (LTC) ........................................................................................................ 14 1.9.2 Timecode in der Vertikalaustastung (VITC) ...................................................................................... 14 1.9.3 Timecode in Files (MXF OP1a) ......................................................................................................... 14 1.9.4 Timecode für Programmbeginn ......................................................................................................... 14 1.9.5 Timecode Unterbrechungen ............................................................................................................... 15 Seite 3
1.10 Technischer Vorspann .......................................................................................................................... 16 1.10.1 Vorgaben Technischer Vorspann .................................................................................................. 16 1.10.2 Vorgaben Farbbalken .................................................................................................................... 17 1.10.3 Vorgaben Identifikations-Vorspann .............................................................................................. 18 1.10.4 Vorgaben Bildformat-Kennzeichnung 4:3 und 16:9 ..................................................................... 18 1.11 Anlieferungsstandards .......................................................................................................................... 19 1.11.1 Lieferstandards Band und andere Trägermedien ........................................................................... 19 1.11.2 Lieferstandards Datei .................................................................................................................... 20 1.12 Qualitätssicherung und Dokumentation ............................................................................................. 20 2 TECHNISCHE QUALITÄTSPRÜFUNG ............................................................ 21 3 IDENTIFIKATION VON MATERIAL BEI ANLIEFERUNG ................................ 22 3.1 Mindestsatz an Metadaten für Programmmaterial ................................................................................ 22 3.2 Mindestsatz an Metadaten für anderes Material .................................................................................... 23 3.3 Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für Produktionsmaterial .................................. 24 3.4 Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für Programmmaterial im Bereich Factual ... 25 3.5 Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM–Trägern für Programmmaterial ................................... 26 4 PROGRAMM- UND PRODUKTIONSFORMATE .............................................. 27 4.1 Formate für die Anlieferung von Programmmaterial ............................................................................ 27 4.1.1 Band-, Disk- und Trägerformate ........................................................................................................ 27 4.1.2 File-Formate ....................................................................................................................................... 28 4.2 Formate für die Anlieferung von Produktionsmaterial ......................................................................... 29 4.2.1 Band-, Disk und Trägerformate ......................................................................................................... 29 4.2.2 File-Formate in der Produktion .......................................................................................................... 30 4.3 Formate für Playout und Archivierung ................................................................................................... 31 4.3.1 Speicher- und Playoutformat SD ....................................................................................................... 31 4.3.2 Speicher- und Playoutformat HD ....................................................................................................... 32 4.3.3 Hausinternes Browsing ...................................................................................................................... 32 4.4 Formate für die Auslieferung von Material ............................................................................................ 32 4.4.1 Auslieferung auf Band- und Diskträgern ........................................................................................... 33 4.4.2 Formate für die Auslieferung als File ................................................................................................ 33 4.4.3 Formatübersicht für die Factual und Entertainment Produktion ........................................................ 34 5 SPEZIELLE QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN PRODUKTION ................. 36 5.1 Studioproduktion ....................................................................................................................................... 36 5.1.1 Voraussetzungen ................................................................................................................................ 36 Seite 4
5.1.2 Bildqualität ......................................................................................................................................... 36 5.1.3 Tonqualität ......................................................................................................................................... 37 5.2 TV-Film Aufnahme und Produktion ....................................................................................................... 37 5.2.1 Neutraler Grafikhintergrund............................................................................................................... 38 5.3 Filmabtastung ............................................................................................................................................ 39 5.4 Außenübertragung .................................................................................................................................... 39 5.4.1 Videoübertragung............................................................................................................................... 39 5.4.2 Audioübertragung .............................................................................................................................. 40 5.4.3 Dolby-Digital Live-Produktion .......................................................................................................... 40 5.4.4 Postproduktion ................................................................................................................................... 41 5.4.5 Rauschminderungssysteme ................................................................................................................ 41 5.4.6 Segmentierung und Schnitt ................................................................................................................ 41 5.4.7 Zulässige Fehlerraten bei digitalen Aufzeichnungsformaten ............................................................. 42 5.4.8 Tonqualität ......................................................................................................................................... 42 5.4.9 Tonpegel ............................................................................................................................................ 43 5.4.10 Korrelationsgrad ............................................................................................................................ 43 5.4.11 Dolby-Surround ............................................................................................................................. 43 5.5 Dolby-E-Mastering und Metadaten ......................................................................................................... 44 5.5.1 Dolby-E-Mastering ............................................................................................................................ 44 5.5.2 Metadaten ........................................................................................................................................... 44 Seite 5
1 Generelle technische Anforderungen Im folgenden Kapitel sind alle Anforderungen an Qualität und Beschaffenheit des angelieferten Materials zusammengefasst. Grundsätzlich muss jedes angelieferte Material technisch einwandfrei und auf dem jeweils besten verfügbaren Trägermedium/File angeliefert werden. Es wird vorausgesetzt, dass jegliches angeliefertes Material und seine Träger vor Anlieferung einer vollständigen Qualitätsprüfung unterzogen wurden. Werden die Standards nicht vollständig erfüllt, führt dies automatisch zum Nichtbestehen der technischen Qualitätsprüfung durch die ProSiebenSat.1 Produktion GmbH, und es greifen die vertraglich vereinbarten und/oder gesetzlichen Rechtsfolgen. 1.1 Video-Signalpegel und Farbräume Es ist während der Herstellung von Sendeinhalten Sorge dafür zu tragen, dass keine unzulässigen Signalpegelkombinationen auftreten und somit der legale Farbraum nicht verlassen wird. 1.1.1 Zulässige und gültige SD-Signalpegel Generell müssen digital erzeugte oder digitalisierte Bildsignale den Codierungsparametern nach ITU- R BT.601entsprechen. Alle gelieferten Videobilder müssen die aktuellen EBU-Spezifikationen für PAL B/G-Video ohne Korrekturverfahren erfüllen. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt enthalten sein (z.B. Superblack, illegale Farben). Die Leuchtdichte (Luminanz) ist von -1 % bis 102 % beschränkt. Der Farbwert darf 102 % nicht übersteigen. Aktive Bildinformationen müssen von Zeile 23 bis Zeile 310 im ersten Halbbild und von Zeile 336 bis Zeile 623 im zweiten Halbbild reichen. Eine verlässliche Kontrolle kann z.B. durch die Diamond-Darstellung des WFM-601 erfolgen (Messgerät von Tektronix). Die technische Gültigkeit der Signale ist auf Anhieb sichtbar. Neben der VITC Information darf sich im Bereich der vertikalen Austastung keine Information befinden. Seite 6
1.1.2 Zulässige und gültige HD-Signalpegel Generell müssen digital erzeugte oder digitalisierte Bildsignale den Codierungsparametern nach ITU- R BT.709-5 entsprechen. Alle gelieferten Videobilder müssen in der Downkonvertierung die aktuellen EBU-Spezifikationen für PAL B/G-Video ohne Korrekturverfahren erfüllen. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt enthalten sein (z.B. Superblack, illegale Farben). 1.2 Bildseitenverhältnis Das Bildseitenverhältnis, auch Aspect Ratio, ist bei der Anlieferung des Materials durchgängig einzuhalten und anzugeben. Nachfolgend sind die möglichen Bildseitenverhältnisse für SD- und HD- Material definiert. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der tatsächlichen technischen Bildgröße (Pixel Size) und der des dargestellten Bildschirminhalts (Display Aspect Ratio). 1.2.1 Bildseitenverhältnis SD Es wird immer das Originalseitenverhältnis angefordert. Wenn zwei Versionen gleicher Qualität existieren, dann wird der Inhalt in der 16:9-Bildschirmdarstellung (Display Aspect Ratio) bevorzugt. Die technische Bildgröße des aktiven SD-Bildes beträgt 720x576 nicht-quadratische, bzw. 768x576 quadratische Pixel; abweichende Größen werden nicht akzeptiert. 4:3-Quellmaterial darf in der Bildschirmdarstellung nicht verändert werden, z.B. darf kein »künstliches« Letterbox-Format erzeugt werden. Handelt es sich um eine SD 16:9-Filmproduktion, dann wird nur eine Filmabtastung des Negativs/Positivs mit szenenweiser Farbkorrektur auf Digital Betacam PAL 625 @ 25i FHA (Full Height Anamorphic) akzeptiert. Handelt es sich um eine SD-Videoproduktion, dann werden nur native Anlieferungsformate akzeptiert: Original 4:3 PAL (625): Digital Betacam PAL (Field Dominanz 1) 4:3 (ohne Letterbox). Original 16:9 PAL (625): Digital Betacam PAL (Field Dominanz 1) FHA (Full Height Anamorphic). Wird Material in nicht akzeptierten Formaten angeliefert, kann es - sofern möglich – ohne weitere Rücksprache mit dem Lieferanten und kostenpflichtig zu dessen Lasten in das Programmformat gewandelt werden. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. Seite 7
1.2.2 Bildseitenverhältnis HD Die technische Bildgröße des aktiven Bildes beträgt 1920x1080 quadratische Pixel, abweichende Größen werden nicht akzeptiert. SD-Produktionen, die nachträglich auf HD „hoch konvertiert“ wurden, werden nicht akzeptiert. Handelt es sich um eine Filmproduktion, dann wird eine Filmabtastung des Negativs/Positivs mit szenenweiser Farbkorrektur auf HDCAM SR (1920x1080) 4:2:2 @ 25i akzeptiert. Handelt es sich um eine Videoproduktion, dann werden nur folgende native Anlieferungsformate akzeptiert: Original HDTV (1920x1080i/25): HDCAM – SR, HDCAM und XDCAM HD 4:2:2. Wird Material in nicht akzeptierten Formaten angeliefert, kann es - sofern möglich – ohne weitere Rücksprache mit dem Lieferanten und kostenpflichtig zu dessen Lasten in das Programmformat gewandelt. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt. 1.2.3 Bildwichtiger Teil Um sicherzustellen, dass alle bildwichtigen Inhalte auf dem Bildschirm wiedergegeben werden, müssen allseitig Sicherheitsränder eingehalten werden. Hierfür maßgeblich ist die Empfehlung der EBU R 095 (https://tech.ebu.ch/publications/r095). Bezogen auf das übertragene Bildfeld beträgt der Sicherheitsrand von jedem Rand mindestens 3,5% für Safe Action und 5% für Safe Title. 1.3 Bildwechselfrequenz und Halbbilddominanz Es wird nur eine Bildwechselfrequenz von 25 Vollbildern (HD) bzw. 50 Halbbildern (SD/HD) akzeptiert. Der Bildwechsel eines nicht progressiven Inhalts muss mit einem 1. Halbbild beginnen (siehe auch EBU Recommendation R62). Generell muss die Einhaltung der richtigen Halbbilddominanz bei allen an einer Produktion beteiligten Geräten gewährleistet sein (Mischer, Synchronizer usw.). Für die Produktion von Programmmaterial muss der Zeitpunkt für alle Schnittgeräte so eingestellt sein, dass das an- und eingefügte Bildmaterial mit dem 1. Halbbild eines Vollbildes (Definition des 1. Halbbildes in ITU-Report BT.624 für System B, G/PAL) beginnt. Bei Aufzeichnung von Filmabtastungen muss der Beginn eines neuen Filmbildes mit dem Beginn eines 1. Halbbildes im Fernsehsignal übereinstimmen. Seite 8
Wenn für die Erstellung eines Beitrags unterschiedliche Kameratypen, Auflösungen, Frameraten oder das Bildaufbauverfahren (i/p) verwendet werden, darf das angelieferte Werk nur der erlaubten Vollbildwechselfrequenz und ausgestrahlten Bildaufbauverfahren entsprechen (1080/i 25) codiert sein. 1.4 Vermeidung flimmernder Bilder Flimmernde oder blinkende Bilder und bestimmte Arten von repetitiven optischen Mustern können bei anfälligen Zuschauern zu einer photosensitiven Epilepsie (PSE) führen und müssen vermieden werden. Zwischen zwei blinkenden oder blitzenden Bildern müssen mindestens neun Einzelbilder liegen, und hervortretende regelmäßige Muster (wie Balken oder Spiralen), die große Bildflächen bedecken, sind zu vermeiden. 1.5 Allgemeine Anforderungen an Audio Der Ton auf dem Träger sollte keine Rauschunterdrückung, Vorentzerrung oder Datenreduktion enthalten. Falls doch, dann sind diese Veränderungen unbedingt in den Metadaten zu kennzeichnen. Reine Stereoproduktionen müssen 100% monokompatibel sein. Alle Tonspuren müssen unabhängig vom Format (Mono, Stereo, Dolby-Surround, Dolby E) genau miteinander und lippensynchron mit dem Bildinhalt synchronisiert sein. Alle Effekte, die im Programmton zu hören sind, müssen vollständig auch im IT (M&E) Ton enthalten sein. Sollte der Ton auf einem separaten Träger angeliefert werden, muss dieser inhaltlich mit dem Bildträger übereinstimmen und die Timecode-Informationen beider Träger müssen identisch sein. Der Programmstart auf dem separaten Träger ist mindestens eine Minute vor dem Programmbeginn und endet frühestens 30 Sekunden nach dem Programmende. Alle Audioinhalte müssen anhand der Metadaten einer Spur bzw. einem Kanal zuweisbar sein. 1.6 Audiopegelung, Lautheit und Normalisierung Audiosignale sind nach ITU-R BS. 1770-2/EBU R 128 auszusteuern, zu messen und zu normalisieren. Seite 9
1.6.1 Programmlautheit und Normalisierung Die Programmlautheit (Programme Loudness) muss auf den Zielwert von -23LUFS („Target Level“) ausgesteuert werden. Die zulässige Abweichung vom Zielwert darf +/- 1 LU nicht überschreiten. Dies gilt für Programme, die eine exakte Normalisierung auf den Zielwert nicht zulassen, wie z.B. Live Programm. Die Messung ist mit einem Messgerät nach ITU – R BS. 1770 und EBU Tech Doc 3341 durchzuführen. 1.6.2 Zulässiger Maximalpegel Der exakte maximale Spitzenpegel für PCM Audio ist – 2dBTP (dB True Peak) gemessen mit einem Messgerät nach ITU-R BS. 1770 und EBU Tech Doc 3341 und 3343. Obwohl ein höherer Maximalwert von -1dBTP in EBU R128 s1 erlaubt ist, werden -2dBTP ausdrücklich empfohlen, um Tonstörungen zu vermeiden. Der Pegelton auf separat angelieferten Trägern muss mindestens 45 Sekunden lang sein und 1 kHz @ -18 dBFS betragen. 1.6.3 Lautheitsbereich (Loudness Range) Der erlaubte Lautheitsbereich für Stereo- und 5.1 Produktionen ist maximal 20LU. Die Messung ist mit einem Messgerät nach EBU Tech Doc 3342 durchzuführen. 1.6.4 Programmlautheit für Kurzelemente (Werbespot, Trailer und Sponsor) Für Kurzelemente wie Werbespots, Trailer gelten alle wie unter 1.6.; 1.6.1. bis 1.6.3. angegebenen Werte, jedoch wird der folgende Wert zugelassen: Short Term Loudness maximal -18 LUFS (+5LU). EBU Tech Doc 3343 Seite 10
1.7 Tonspurbelegung 1.7.1 Träger mit 2 Tonspuren Die Konfektionierung erfolgt nach HFBL-Empfehlung 13IRT. TC Index Inhalt Typ Spuren 00:00:00:00 45 Sek. Pegelton Techn. Kanal 1 -18dB FS und 15 Sek. Stille Vorspann Kanal 2 -18dB FS 00:01:00:00 1 Programmteil 1 MONO Kanal 1 MONO Kanal 2 xx:xx:xx:xx 2 Programmteil 2 STEREO Kanal 1 links STEREO Kanal 2 rechts yy:yy:yy:yy n Programmteil n STEREO Kanal 1 links STEREO Kanal 2 rechts zz:zz:zz:zz END ID Ende STEREO Kanal 1 links Programmteil n STEREO Kanal 2 rechts mind. 10 Sekunden Stille / Silence 1.7.2 Träger mit 4 Tonspuren deutsche Anlieferung A1 Stereo PGM Mix L oder Mono PGM Mix A2 Stereo PGM Mix R oder Mono PGM Mix A3 Stereo IT (M&E) L oder Mono IT (M&E) A4 Stereo IT (M&E) R oder Mono IT (M&E) Seite 11
1.7.3 Träger mit 4 Tonspuren „unfertige“ Materialanlieferung aktuelle Produktion A1 Mono O-Töne A2 Mono Atmo A3 Stereo Musik A4 Stereo Musik 1.7.4 Träger mit 4 Tonspuren nicht deutsche Anlieferung A1 Stereo IT (M&E) L oder Mono IT (M&E) A2 Stereo IT (M&E) R oder Mono IT (M&E) A3 Stereo PGM Mix L oder Mono PGM Mix A4 Stereo PGM Mix R oder Mono PGM Mix 1.7.5 Träger mit 4 Tonspuren und Dolby E A1 Dolby Surround Lt oder PGM Mix L A2 Dolby Surround Rt oder PGM Mix R A3 Dolby E (PGM) A4 Dolby E (PGM) 1.7.6 Träger mit 8 Tonspuren A1 Stereo PGM Mix L A2 Stereo PGM Mix R A3 L Links (left) A4 R Rechts (right) A5 Center Mitte (center) A6 LFE Subwoofer (Low Frequency enhancement) A7 LS Links surround A8 RS Rechts surround Seite 12
1.7.7 Träger mit mehr als 8 Tonspuren A1 Stereo PGM L oder Dolby Surround Lt A2 Stereo PGM R oder Dolby Surround Rt A3 Stereo IT (M&E) L oder Dolby E (M&E) A4 Stereo IT (M&E) R oder Dolby E (M&E) A5 diskret L oder Dolby E PGM A6 diskret R oder Dolby E PGM A7 diskret C A8 diskret LFE A9 diskret L-Surround A10 diskret R-Surround A11 diskret for future use oder C-Surround A12 diskret for future use 1.8 Synchronisierung von fremdsprachigen Produktionen Bei Programmen, die mit deutscher Synchronisierung geliefert werden, muss auch die originalsprachliche Tonspur (z. B. Englisch) geliefert werden. Je nach Auflösung und Träger müssen die zusätzlich gelieferten Tonfassungen (Dolby Surround-Mix oder Dolby E) angelegt sein. Bei den Sprachaufnahmen muss neben der Forderung nach technischer Qualität auch optimale Lippensynchronität gewährleistet sein. Bei (lizenzierten) Programmen in, z.B. englischer, Originalsprache muss zudem eine vollständige Dolby 5.1 IT-Abmischung für das originalsprachige Programm mitgeliefert werden. Alle zusätzlichen Tonspuren für Programme in Originalsprache wie Hintergrundgesang, Stimmen und Lachspuren müssen ebenfalls getrennt als Datei auf DVD-R geliefert werden. Alle als Datei gelieferten Tonspuren müssen EBU-Timecode enthalten, der genau dem Bildinhalt auf dem angelieferten Träger entspricht. IT-Fassungen, wenn sie separat angeliefert werden, müssen synchron zur Bildfassung sein und werden nur als digitale Tonträger akzeptiert. Seite 13
1.9 Timecode (TC) Alle Programme (Band, Datei, andere Formate) müssen mit EBU-Timecode in 25 frames per second (fps) geliefert werden. Wird das Material in separaten Trägern oder Files geliefert (z. B. Bild und Ton getrennt oder ein Programm in Akten), muss der Timecode auf allen Einheiten synchron bzw. kontinuierlich aufsteigend und nicht doppelt vorhanden sein. 1.9.1 Longitudinaler Timecode (LTC) Der Longitudinal Timecode (LTC) ist ein Timecode, der alle Zeitangaben von Videosignalen umfasst: Datum, Stunden, Minuten, Sekunden und Vollbilder. Er ist bildgenau und besteht aus einer Audio- Information, die auf Magnetbändern gespeichert werden kann. Der 80-Bit-Timecode muss den Spezifikationen nach DIN IEC 461 und EBU-Dokument Tech. 3097 entsprechen und auf der dafür festgelegten Spur des verwendeten Formates aufgezeichnet werden. 1.9.2 Timecode in der Vertikalaustastung (VITC) Bei einigen Aufzeichnungsformaten ermöglicht der VITC das Auslesen des Timecodes bei Standbild und Zeitlupe. Er darf nur in Verbindung mit dem LTC angewendet werden und muss mit diesem identische Werte für ein Vollbild des Fernsehsignals aufweisen. Der 90-Bit-Timecode muss den Spezifikationen nach DIN IEC 461 und EBU-Dokument Tech. 3097 entsprechen. In den Zeilen 19 + 21/332 + 334 der Vertikalaustastung muss der VITC enthalten sein. 1.9.3 Timecode in Files (MXF OP1a) Die Timecode-Information im MXF-OP1a File muss sowohl im Dateiheader (Material Package) als auch im Essence Container vorhanden und identisch sein. 1.9.4 Timecode für Programmbeginn Alles der ProSieben Sat.1 Group angelieferte Material muss bei unten aufgeführtem Timecode beginnen. Ausnahmen müssen triftig begründet und in den Metadaten deutlich gekennzeichnet werden. Seite 14
1.9.4.1 Trägerbasiert (Band und XDCAM Disc) Der Programmbeginn ist standardisiert bei TC 10:00:00:00. Alles angelieferte Material beginnt bei TC 10:00:00:00, d.h. der technische Vorspann beginnt bei TC 9:59:00:00. 1.9.4.2 Filebasiert Der Programmbeginn ist standardisiert bei TC 00:00:00:00. Bei Fileanlieferungen sollte ein technischer Nachspann, analog zum technischen Vorspann bei Trägern, verwendet werden. Unbenutzte Tonspuren dürfen keinen technischen Vorspann (Pegelton) enthalten. 1.9.5 Timecode Unterbrechungen 1.9.5.1 Programmmaterial Der Timecode muss kontinuierlich und stetig aufsteigend sein. Der Timecode-Wert darf nur einmal pro Träger bzw. Inhalt verwendet werden. Der Timecode darf die Null zu keinem Zeitpunkt überschreiten, d.h. der Timecode darf z.B. nicht bei TC 23:58:00:00 beginnen. 1.9.5.2 Produktionsmaterial Der Timecode kann innerhalb eines Trägers zwar unterbrochen sein, muss aber stetig ansteigend und darf nur einmal auf dem Medium vorhanden sein. Der Timecode darf die Null zu keinem Zeitpunkt überschreiten, d.h. der Timecode darf z.B. nicht bei TC 23:58:00:00 beginnen. Bei einer TC-/CTL-Unterbrechung muss ein Vorlauf von mindestens 10 Sekunden vor dem Schnittbild gewährleistet sein, um eine störungsfreie Nutzung zu gewährleisten. Timecode-Sprünge sind nur bei Originalbändern oder Sendemitschnitten (z.B. Sport/Show) mit “Echtzeit-TC” zulässig. Unter Umständen muss der Träger unter Verlust der Originalzeitinformation zu Lasten des Lieferanten kostenpflichtig kopiert werden. Seite 15
1.10 Technischer Vorspann Um eine optimale Wiedergabequalität zu garantieren und eine ausreichende Identifikation durch die eingeblendete Textinformation (Inhaltstafel) zu gewährleisten, muss am Anfang jedes Band-Trägers ein technischer Vorspann aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung des technischen Vorspanns hat mit der für die Produktion eingemessenen Maschine zu erfolgen, sofern es sich um eine Aufnahme auf Magnetband handelt. Ein technisches Messsignal sollte bei Liveüberspielungen im Vorfeld der Produktion oder Aufzeichnung übertragen werden. Bei Fileanlieferungen sollte ein technischer Nachspann verwendet werden, da das Programm bei TC 00:00:00:00 beginnen muss. Unbenutzte Tonspuren dürfen keinen technischen Vorspann (Pegelton) enthalten. 1.10.1 Vorgaben Technischer Vorspann Die maximalen Video-Pegel des Programms dürfen die maximalen Pegel des technischen Vorspanns nicht überschreiten. Das Farbbalkensignal besitzt 75% Farbsättigung und 100 % Luminanzpegel (ITU-Recommendation BT.471). Pegeltonsignale müssen kohärent und gleichphasig sein (d.h. aus derselben Quelle stammen). Der Identifikationsvorspann (Slate bzw. Infotafel) enthält alle Metadaten, die zur Identifikation des Programms notwendig sind. Wenn das gelieferte Programm über mehrere Träger verteilt ist, muss jeder Träger einen technischen Vorspann enthalten. Seite 16
Darstellung Technischer Vorspann Audio1 Trägerabschnitt Dauer Bildinhalt bis Timecode Kontrollspur Audio12 (nur bei Sicherheits- 10s Band) vorspann Einstellsignal 1KHz mind. Einstellvorspann Bildformatkennzeichnung -18dBFS 30s 16:9/4:3 (1) Titel, Episodentitel kontinuierlich Vorspann aufsteigend Identifikations- Produktion und stetig 20s vorspann (2) Teil, Staffel, Länge, stumm durchgehend Audiobelegung Schwarzbild 10s Schwarzbild Programm Programm 10:00:00:00 kontinuierlich mind. Nachspann Schwarzbild stumm aufsteigend 30s und stetig (1) Ein Signal zur Bildformat-Kennzeichnung kann als Kreis dargestellt und muss textuell beschrieben werden. (2) Alle notwendigen Informationen zur eindeutigen Identifikation von Programminhalten müssen dargestellt werden. Die Schriftgröße muss so gewählt sein, dass auch mit 9 Zoll Überwachungsmonitoren eine eindeutige Identifizierung möglich ist. 1.10.2 Vorgaben Farbbalken Das Einstellsignal besteht aus den nach Helligkeitswerten geordneten Farbbalken (Weiß, Gelb, Zyan, Grün, Purpur, Rot, Blau, Schwarz) entsprechend einem Farbbalkensignal vom Typ 100/0/75/0 (Bezeichnung nach ITU- Recommendation BT.471). Zur visuellen Darstellung des Seitenverhältnisses muss ein Kreis eingeblendet sein, wenn keine textliche Kennung eingefügt ist. Seite 17
Bezeichnung nach ITU-R BT.471 A B C D 100 % 0% 75 % 0% Luminanzpegel Schwarzabhebung Maximale Farbsättigung Minimale Farbsättigung A: Weißpegel des Weißwertes in % B: Schwarzabhebung Schwarzwert in % C: Maximale Farbsättigung der Primärfarben im Farbbalken einer Grundfarbe in % D: Minimale Farbsättigung der Primärfarben im Farbbalken einer Grundfarbe in % 1.10.3 Vorgaben Identifikations-Vorspann Der Identifikationsvorspann (Slate bzw. Infotafel) sollte die folgenden Informationen enthalten, die mit den Metadaten auf der MAZ Karte und den Trägermetadaten übereinstimmen müssen: ▪ Produzent/Lieferant ▪ Serie/Produktionstitel ▪ Staffelnummer ▪ Episodentitel ▪ Episodennummer ▪ Materialkennung/Material-ID ▪ Länge (hh:mm:ss:ff) ▪ Display Aspect Ratio (16:9 oder 4:3) ▪ Exaktes Bildseitenverhältnis (z.B. 1:2,25) 1.10.4 Vorgaben Bildformat-Kennzeichnung 4:3 und 16:9 Um bei der Wiedergabe eine eindeutige Identifizierung des Aufnahmebildformats sicherzustellen, muss im unteren Drittel der Vertikalperiode des Einstellsignals bei Produktionen im Bildformat 4:3 der Schriftzug »4:3« eingeblendet werden. Optional kann bei Produktionen im Bildformat 16:9 an der Seite 18
gleichen Stelle des Einstellsignals der Schriftzug »16:9« eingeblendet werden. Alternativ kann auch ein Kreis dargestellt werden. Die Schriftgröße muss so gewählt werden, dass auch mit 9 Zoll Überwachungsmonitoren eine eindeutige Identifizierung möglich ist. 1.11 Anlieferungsstandards Für jeden Träger und jedes File sind Metadaten beizufügen, so dass eine Identifikation jederzeit möglich ist. Bei einem Träger sind die MAZ-Karte mitzuliefern und, sofern die Möglichkeit besteht, auch filebasierte Metadaten. Bei der Anlieferung eines Files ohne Träger müssen die Metadaten im File sowie in einer beigefügten *.XML oder *.TXT Datei vorhanden sein. Beim Upload über das FME Portal (Filebased Material Exchange) müssen die Metadaten in einem Formular angegeben werden. Unabhängig von den Metadaten ist die Schrifteinblendung im Technischen Vorspann ergänzend Pflicht. Träger und Metadaten sind stets gemeinsam anzuliefern bzw. aufzubewahren. Der Nutzungszeitraum von Trägermedien und deren Aufzeichnungs- und Wiedergabemaschinen ist zeitlich begrenzt. Daraus ergeben sich Limitierungen für die Annahme und Auslieferung. Entsprechend sollten alle trägerbasierten Workflows auf dateibasierte umgestellt sein. Je nach Typ ist nachfolgend die maximale Nutzungsdauer aufgelistet: Format Anlieferung bis Ende Auslieferung bis Ende DLT Audio Q2 / 2017 Keine Auslieferung DA-88/89 und DAT Audio Q3 / 2017 Keine Auslieferung Mini DV / DVCAM Q4 / 2017 Keine Auslieferung Digital Betacam Q2 / 2018 Q2 / 2018 HDCAM / HDCAM SR Q2 / 2018 Q3 / 2018 XDCAM Q4 / 2019 Q4 / 2019 1.11.1 Lieferstandards Band und andere Trägermedien Bänder müssen fabrikneu sein und einen sendetauglichen Master-Qualitätsgrad aufweisen. Sie sind zurückgespult in einer geeigneten Aufbewahrungsbox zu übergeben. Die Aufnahmesperre muss aktiviert sein. Träger und Trägerbox müssen identisch beschriftet sein. Die Aufkleber sind nur in der dafür auf dem Träger vorgesehenen Etikettenzone anzubringen. Der Versand und die Aufbewahrung von Trägermaterial haben grundsätzlich nur in den vom Hersteller vorgesehenen Behältern zu erfolgen. Diese müssen auch für die Archivierung geeignet sein. Seite 19
Wird ein Programm auf mehreren Bändern geliefert, so muss für jeden Akt derselbe Trägertyp verwendet werden. Jeder Träger darf maximal eine einzige Programmepisode enthalten. Träger mit mehr als einer Episode werden nicht akzeptiert. Ausnahmen können Sammelträger für die Anlieferung von Trailern sein. 1.11.2 Lieferstandards Datei Jede Datei, die angeliefert oder übertragen wird, muss frei von jeglicher Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Exploits) sein. Der Bildinhalt der Dateien muss den technischen Richtlinien (Auflösung, Kodierung, Farbraum) entsprechen. Der Dateiname darf keine Sonder- oder Leerzeichen enthalten. Der Workflow für die Anlieferung von Dateien ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachbereich oder der jeweiligen Redaktion zu klären und bedarf der vorherigen Zustimmung der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH. Die Files müssen mit einem Mindestmaß von Metadaten angeliefert werden (z.B. durch ein Upload-Formular, Portal oder ein definiertes XML-Schema). Der bevorzugte Transferweg ist über die FME-Plattform (Filebased Material Exchange) der ProSiebenSat.1 Technology. Eine Anlieferung wird nur als valide anerkannt, wenn die Metadaten korrekt und vollständig sind. Informationen hierüber können über die E-Mail-Adresse „materialcoordination.supervisor@p7s1produktion.de“ eingeholt werden. Die notwendigen Metadaten sind unter „3. Identifikation von Material“ definiert. 1.12 Qualitätssicherung und Dokumentation Der erstellte Träger muss in seiner kompletten Länge vom Lieferanten geprüft worden sein. Für jedes angelieferte, sendefertige Material ist die Konformität zu den Richtlinien in einem Prüfbericht, einer MAZ-Karte oder den Metadaten zu bestätigen. Alle Besonderheiten müssen mit exakten Timecode-Angaben in MAZ-Karte/Prüfbericht/Metadatenfile vermerkt werden. Falls Mängel bereits im Quellmaterial vorhanden waren, sind diese deutlich und mit exakten Timecode-Angaben in MAZ-Karte/Prüfbericht/Metadatenfile zu vermerken, um Rückfragen zu vermeiden. Seite 20
2 Technische Qualitätsprüfung Die ProSiebenSat.1 Media SE und deren Töchter behalten sich vor, das eingehende Material einer automatischen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Schwerpunktmäßig wird geprüft, ob das Programm für die Ausstrahlung und Weiterverarbeitung geeignet ist und ob die wesentlichen Qualitätsanforderungen erfüllt sind. Die technische Qualitätsprüfung bei der Einspeisung basiert auf eindeutigen Parametern, die unmittelbar mit den Lieferstandards, die in diesem Dokument beschrieben sind, zusammenhängen. Die ProSiebenSat.1 Media SE behält sich vor, angeliefertes Material, welches nicht den beschriebenen Standards in diesem Dokument entspricht, abzulehnen. Alle (intern sowie extern) in Auftrag gegebenen und als Datei oder auf Träger gelieferten Programme müssen Metadaten nach dem Standardformat/-schema der ProSiebenSat.1 Media SE bereitstellen. In der nachstehenden Tabelle in Kapitel 3.1 ist der Mindestsatz an Metadaten definiert, die immer mitgeliefert/mitgeführt werden müssen. Seite 21
3 Identifikation von Material bei Anlieferung 3.1 Mindestsatz an Metadaten für Programmmaterial MAZ-Karte/ Datei / File Field Feldname VTR Card Metadata Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Supplier Lizenzgeber mandatory mandatory Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Season title Staffeltitel mandatory mandatory Original (English) season Original Staffeltitel (US) Optional Optional title Season number Staffelnummer Optional Optional Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Start of message (TC-in) TC bei Programmbeginn mandatory mandatory Duration with end credits Länge mit Abspann, Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ and textless elements neutralen Hintergründen und mandatory mandatory (hh:mm:ss:ff) Szenen Duration without end credits Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Länge ohne Abspann (hh:mm:ss:ff) mandatory mandatory Description of audio track Beschreibung der formats with assignment of Audioinhalte und der Spur- Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ audio and language tracks bzw. Kanalzuweisung für mandatory mandatory for each track jedes Element TC-in and duration of all TC-Start und Länge für jedes Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ segments (if pgm is multi- Programmelement, falls mandatory mandatory segment) segmentiert TV format and aspect ratio Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Display Seitenverhältnis (e.g. 16:9/1:2,20) mandatory mandatory SD TV-Norm Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Norm (if SD) (PAL/NTSC/SECAM) mandatory mandatory Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ HD format (1080i/25) HD-Format mandatory mandatory Presence of subtitles and Sprache der Untertitel, wenn Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ language vorhanden mandatory mandatory Presence of neutral Neutraler Hintergrund Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ backgrounds vorhanden (j/n) mandatory mandatory Seite 22
3.2 Mindestsatz an Metadaten für anderes Material Field Feldname Mazkarte / Datei / VTR Card File Metadata Category Kategorie (z.B. fiction or non ficton Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ (factual)) mandatory mandatory Title Titel Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory Producer/Supplier Produktionsfirma/ Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Programmanbieter mandatory mandatory Production date/time Produktionsdatum/-zeit Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory Display Aspect Ratio Display Seitenverhältnis (z.B. Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ 4:3/16:9/1:1,66/ 1:1,85/1:2,0/1:2,25) mandatory mandatory TV Standard SD TV-Norm (PAL/NTSC/SECAM) Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory HD format HD-Format (z.B. 1080i/25) Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory Type of Material Materialart (master/clean/raw) Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory Start-TC Programm Start-TC Programm (SOM) Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory Duration Länge (DUR) in hh:mm:ss.ff Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ mandatory mandatory Type of Audio Audio Standard (z.B. Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ Stumm/Mono/Stereo/Multikanal) mandatory mandatory Use of Audio CH-1 Nutzung Audio CH-1 (z.B. Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ n.a./Atmo/IT/MixD/MixEN/Musik/Atmo- mandatory mandatory L/IT-L/MIX-L/Musik-L) Use of Audio CH-2 Nutzung Audio CH-2 Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ (z.B. n.a./Atmo/IT/Mix D/Mix mandatory mandatory EN/Musik/Atmo-L/IT-L/MIX-L/Musik-L) Use of Audio CH-3 Nutzung Audio CH-3 Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ (z.B. n.a./Atmo/IT/Mix D/Mix mandatory mandatory EN/Musik/Atmo-L/IT-L/MIX-L/Musik-L) Use of Audio CH-4 Nutzung Audio CH-4 Pflichtfeld/ Pflichtfeld/ (z.B. n.a./Atmo/IT/Mix D/Mix mandatory mandatory EN/Musik/Atmo-L/IT-L/MIX-L/Musik-L) Seite 23
Field Feldname Mazkarte / Datei / VTR Card File Metadata Used Videocompression Verwendete Datenreduktion (z.B. DV, Optional Optional IMX50, DNxHD 180, ProRes, MPEG- 2 DVD, VC-1) Material-ID MID (falls vorher bekannt) Optional Optional Production Number Auftragsnummer Optional Optional Account number Kostenstelle Optional Optional Type of Production Produktionsart (z.B. Eigen-, Fremd-, Optional Optional Auftrags-) Media ID, if tape from Medien-ID, falls Archivband Optional Optional archive Tapeset Info, Bändersatz Info (e.g. 2 of 5) (z.B. 2 von 5) Suppliers ID/Order ID, if Lieferanten-ID/Bestellnummer, falls Optional Optional existing vorhanden Description Beschreibung Optional Optional 3.3 Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für Produktionsmaterial SONY Feldname Verwendung Beispielinhalt User Disk ID Träger Identifikation Arbeitstitel Dreh – Disk 2 / 12 Disk ID Title 1 „Zielbereich“ des BLV / WISSEN / SPORT / PSP / CS / etc. (ASCII) Produktionssystems DISK Redaktion – Rubrik (wenn Disk ID Title 2 Galileo – fake check / ran – Boxen / etc. möglich) oder Event Inhalt für zwei Beiträge / Backstage Kamera / Comment Disk - Kommentar Team A / Trailer-Material / nur intern verwenden / etc. Seite 24
SONY Feldname Verwendung Beispielinhalt Clip Properties - Title Kürzel Arbeitstitel Beitrag – Clipnummer Inhaltsidentifikation 1 (ASCII) (automatisch hochzählend für einen Beitrag) Clip Properties - Title Gruppierungsmöglichkeit beim Logging -> CLIP Inhaltsidentifikation 2 (Multi) „Bin-Ersatz“ Essence Marks Markierung im Clip Szenenmarker durch Sichten / Live Logging Comments Inhaltsbeschreibung Szenenbeschreibung durch Logging Ok: wird verwendet / NG: wird nicht Clipmarker Ingest-Steuerung verwendet 3.4 Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für Programmmaterial im Bereich Factual SONY Feldname Verwendung Beispielinhalt User Disk ID Träger Identifikation Anlieferer (Produzent) – Disk 2/2012-06-28 Disk ID Title 1 „Zielbereich“ des BLV / WISSEN / SPORT / PSP / CS / etc. (ASCII) Produktionssystems DISK Disk ID Title 2 Sender - Format P7 - red! / K1 - Abenteuer Leben / etc. Nur zur Abnahme / Master und PreMaster auf Comment Disk - Kommentar einer Disk / mit zusätzlichem Trailer-Material / etc. SONY Feldname Verwendung Beispielinhalt Inhaltsidentifikation Clip Properties - Title Beitrag – Arbeitstitel – Arbeitstitel – BA 123456 (wenn vorhanden) 1 (ASCII) Material ID Inhaltsidentifikation Clip Properties - Title GNTM – 2012 – EP 02 – Sendung am CLIP Staffel – Episode - 2 (Multi) tt.mm.jj Sendedatum Essence Marks Markierung im Clip Szenenmarker durch Sichten / Anschnitt Master R 128 / PreMaster R128 / Roh / Comments Materialart PreMaster / Master Ok: wird verwendet / Clipmarker Ingest-Steuerung NG: wird nicht verwendet Seite 25
3.5 Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM–Trägern für Programmmaterial SONY Feldname Verwendung Beispielinhalt Anlieferer (Produzent) / Lizenzgeber User Disk ID Träger Identifikation – Dis 2/2012-06-28 Original Staffeltitel (US) + Disk ID Title 1 Nummer / Emergency Room - Season 04 (ASCII) DISK D-Staffeltitel + Nummer Suppliers ID / Order ID, (if Disk ID Title 2 Order # 12345678 existing) Master und neutrale Elemente / Comment Disk - Kommentar Schwarzblenden vorhanden SONY Feldname Verwendung Beispielinhalt Clip Properties - Title Org. Episodentitel / Originaler Episodentitel / Folgennummer 1 (ASCII) Folgennummer Clip Properties - Title Dt. Episodentitel / (D) Episodentitel / Folgennummer CLIP 2 (Multi) Folgennummer Essence Marks Markierung im Clip Szenenmarker durch Sichten / Anschnitt Master R 128 / PGM R128 Comments Materialart / Clean R 128 / Master / PGM / Clean Seite 26
4 Programm- und Produktionsformate 4.1 Formate für die Anlieferung von Programmmaterial Bei der Anlieferung von Programmmaterial werden die folgend aufgeführten Formate von der ProSieben Sat.1 Group akzeptiert. Es wird zwischen Träger- und Fileformaten unterschieden. Programmmaterial bezeichnet sämtliches Material, welches zur direkten Ausstrahlung genutzt oder durch sendevorbereitende Maßnahmen für die Ausstrahlung erstellt wird (Mastering). Beispiele für Programmaterial sind: ▪ Lizenzmaterial: Serien oder Spielfilme ▪ Auftragsproduktionen oder Eigenproduktionen ▪ Werbung ▪ Trailer Werbung wird ausschließlich dateibasiert und trägerlos akzeptiert. Der bevorzugte Transferweg ist über den SevenOne Media Motivuploader oder die FME-Plattform (Filebased Material Exchange) der ProSiebenSat.1 Technology. Möchte ein Lieferant ein Format anliefern, das nicht den Vorgaben der vorliegenden Technischen Richtlinien entspricht, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit der ProSiebenSat.1 Media SE oder einer ihrer Töchterunternehmen. Diese Vereinbarung muss außerdem von der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH vor Anlieferung geprüft werden. Hierzu sind auch die Materialanlagen zum Produktionsvertrag zu beachten. 4.1.1 Band-, Disk- und Trägerformate Broadcast-Band-Formate für Programmmaterial sind: HDCAM-SR, HDCAM, Digital Betacam. Des Weiteren werden XDCAM-Träger nur in 23 GB, 50GB und 100 GB mit SD-IMX-50 und HD-4:2:2 (1080i/25) Formatierung akzeptiert. Die Anlieferung von Audiomaterial getrennt von Video wird auf DVD akzeptiert, sofern der Träger und die Dateien anhand der Metadaten eindeutig einer Bildversion zugeordnet werden können und den allgemeinen technischen Anforderungen entsprechen. In Ausnahmefällen kann eine Anlieferung auf DA-88 und DA-98 Bändern erfolgen. Die Sampling Rate für Audio ist grundsätzlich 48 kHz. Seite 27
Akzeptierte Trägerformate: Video & Audio: HDCAM SR, HDCAM, Digital Betacam, XDCAM-SD, XDCAM-HD 4:2:2 Audio: DVD (diskrete, unkomprimierte Audiospuren); (DA-88/DA-98)* * Sonderregelung nach Absprache Generell wird die Anlieferung von Audio und Video auf einem Datenträger bevorzugt. Nicht akzeptierte Band-Formate sind: Betacam IMX (D10), D9, D6, D5, D5 HD, D3, D2, MII, DVCPro, DVCPro 50, DCT, DVCPro HD, DVCam, Betacam SX. Nicht akzeptierte Datenträger-Formate sind: USB-Festplatten, USB-Sticks, P2-Karten und andere mobile IT-Speicher. Es werden keine analogen Audio-Bänder akzeptiert. 4.1.2 File-Formate Das SD-Austauschformat für Programmmaterial und Mastering ist eine *.MXF Datei mit IMX Codec (50 Mbit/s). HD-Material kann als MXF-File mit XDCAM HD 422 Codec und mit 8 Tonspuren je 24 Bit angeliefert werden. Die Sampling Rate für Audio ist grundsätzlich 48 kHz. Die Bildwechselfrequenz beträgt 50 Hz (Halbbilder). Es kann keine Garantie für eine störungsfreie Wiedergabe der Inhalte mit abweichenden Werten gegeben werden. Die entsprechenden Standards für das Mapping der Kompressionsformate sind zu beachten: ▪ SMPTE 381M: Mapping MPEG streams into the MXF generic container (incl. Long-GOP) ▪ SMPTE RDD09: MXF Interoperability specification of Sony MPEG Long-GOP products Als Audio-File wird BWF (Broadcast Wave Format) akzeptiert. Die Dateiendung für dieses Containerformat ist .wav. Zusätzlich sind auch Pro Tools Sessions für PC im WAV-Format erlaubt. Nicht akzeptiert werden Sound Designer 2 Files. Untertitel-Dateien werden im „STL“ - Format akzeptiert. Alle Dateien müssen mit einem Mindestsatz an Metadaten angeliefert werden. Die notwendigen Metadaten werden im Kapitel „ Seite 28
Identifikation von Material bei Anlieferung“ beschrieben. Die Metadaten sind in Form von XML-Dateien anzuliefern. Das verwendete Schema (z.B. NewsML) ist vorab mit der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH abzustimmen. Abweichend angelieferte Formate werden - sofern möglich - kostenpflichtig in das Programmformat gewandelt. Getrennte A/V Files sind nicht gewünscht. Format Filecontainer/Codec/Essence BWF WAV / PCM / 1 oder 2 CH Audio MXF OP1a / IMX 50 + 8 CH Audio (16 Bit) SD Werbung*: MPG Program Stream + 2 CH Audio (16 Bit) HD MXF OP1a / XDCAM HD 4:2:2 50Mbit + 8 CH Audio (24 Bit) * Sonderregelung nach Absprache 4.2 Formate für die Anlieferung von Produktionsmaterial Neben den bisher aufgeführten Datei- und Bandformaten werden für die Produktion die nachstehenden Formate akzeptiert. Produktionsmaterial bezeichnet sämtliches Material, welches zur Weiterbearbeitung und Produktion neuen Programmmaterials genutzt wird. Beispiele für Produktionsmaterial sind: ▪ Sämtliches Rohmaterial, beispielsweise von Dreharbeiten ▪ Agenturmaterial ▪ Diversifikationsinhalte (User Generated Content) ▪ Beitragsteile und Beiträge (Premaster, Master) Möchte ein Lieferant ein Format anliefern, welches nicht den Vorgaben aus den vorliegenden Technischen Richtlinien entspricht, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit der ProSiebenSat.1 Media SE oder einer ihrer Töchterunternehmen. Die Vereinbarung bedarf außerdem der inhaltlichen Prüfung durch die ProSiebenSat.1 Produktion GmbH. 4.2.1 Band-, Disk und Trägerformate Die ProSiebenSat.1 Group bietet den Zulieferern eine Vielfalt an Band- und Trägerformaten für die Anlieferung von Produktionsmaterial. Seite 29
Akzeptierte Trägerformate Broadcast-Datenträger: XDCAM SD (IMX mit 30 und 50 Mbit/s und In der Aktualität (News) DVCAM), XDCAM HD (MPEG-2 mit 18, 25, 35 und 50 Mbit/s) Broadcast-Bandformate: Digital Betacam, DVCAM, HDV(1080i/25) Broadcast-Datenträger: XDCAM SD (IMX mit 50 Mbit/s), XDCAM Im Magazin- und HD 4:2:2 (50 Mbit/s), SxS-Karten Dokumentarbereich Broadcast-Bandformate sind: Digital Betacam, DVCAM, HDCAM SR, HDV (1080i/25) Nicht akzeptierte Band-Formate sind: D9, D6, D5, D5 HD, D3, D2, MII, DVCPro, DVCPro 50, DCT, DVCPro HD, Betacam SX, MiniDV Nicht akzeptierte Datenträger-Formate sind: USB-Festplatten, USB-Sticks, P2-Karten und andere mobile IT-Speicher. Die Sampling Rate für Audio ist grundsätzlich 48 kHz. Die Bildwechselfrequenz basiert auf 25 Vollbildern. Der Sendestandard erfolgt in 50 Halbbildern (1080i/25). Aus gestalterischen Gründen kann ein Werk auch progressiv erstellt werden, trotzdem muss der angelieferte Inhalt „interlaced“ mit 50 Halbbildern kodiert sein. Es kann keine Garantie für eine störungsfreie Wiedergabe der Inhalte mit abweichenden Werten gegeben werden. Nicht akzeptierte, jedoch angelieferte Formate werden - sofern möglich – ohne vorherige Rücksprache mit dem Lieferanten zu dessen Lasten kostenpflichtig in das Programmformat gewandelt. 4.2.2 File-Formate in der Produktion Die ProSiebenSat.1 Group bietet den Zulieferern eine Vielfalt an akzeptierten Formaten für die filebasierte Anlieferung von Produktionsmaterial. Die Bildwechselfrequenz beträgt 50 Hz (Halbbilder). Es kann keine Garantie für eine störungsfreie Wiedergabe der Inhalte mit abweichenden Werten gegeben werden. Der Workflow für die Anlieferung von Dateien ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachbereich oder der jeweiligen Redaktion zu klären und bedarf der vorherigen Zustimmung der ProSiebenSat.1 Produktion GmbH. Die Files müssen mit einem Mindestmaß an Metadaten angeliefert werden (z.B. durch ein Upload-Formular, Portal oder ein definiertes XML-Schema). Der bevorzugte Transferweg ist über die FME-Plattform (Filebased Material Exchange der ProSiebenSat.1 Technology). Informationen hierüber können über die Mail-Adresse „materialcoordination.supervisor@p7s1produktion.de“ eingeholt werden. Die notwendigen Metadaten sind unter „3. Identifikation von Material bei Anlieferung“ definiert. Seite 30
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