Technische Richtlinien 2.4 der ProSiebenSat.1 Group (D)

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Technische Richtlinien 2.4

der ProSiebenSat.1 Group (D)
Vorwort

Diese Richtlinien sollen sicherstellen, dass die ProSiebenSat.1 Media SE, sowie alle gem. §§ 15ff
AktG mit der ProSiebenSat.1 Media SE verbundenen Unternehmen und Minderheitsbeteiligungen
(„ProSiebenSat.1 Group“) ausschließlich Programm-, Lizenz- und Produktionsmaterial in höchstem
technischen Standard und bester Qualität erhalten und ein automatisierter Materialfluss durchgeführt
werden kann.
In diesem Dokument werden die objektiven, technischen Standards beschrieben, die alle
angelieferten ebenso wie alle im Hause gefertigten Programmelemente erfüllen müssen.

   Alles Material, welches von der ProsiebenSat.1 Group zur Produktion, Ausstrahlung und
   Weiterverarbeitung angenommen wird, sowie Material, welches von der ProSiebenSat.1 Group
   selbst produziert wird, muss in einem akzeptierten Format und mit allen erforderlichen
   Metadaten und entsprechend den vorliegenden technischen Qualitätsanforderungen angeliefert
   werden.

In ihren wesentlichen technischen Einzelheiten entsprechen die angegebenen Werte dieser Richtlinie
den Empfehlungen der Europäischen Rundfunkunion (UER/EBU) sowie den zitierten Normen.
Möchte ein externer oder interner Lieferant aus triftigen Gründen von den nachstehenden Richtlinien
abweichen, so muss er dies vorher mit dem Auftraggeber verhandeln, der ProSiebenSat.1 Produktion
GmbH als technischem Dienstleister der ProSiebenSat.1 Group mitteilen, sowie auf den
Begleitpapieren (der Produktion/des Lizenzmaterials) deutlich vermerken. Hinweise in den
Begleitpapieren/Metadaten sind auch dann erforderlich, wenn eine Produktion über längere Zeit
bewusst diese Richtlinien verletzt.
Werden einzelne technische Standards nicht eingehalten und führt dies bei der Qualitätsprüfung durch
die ProSiebenSat.1 Produktion GmbH zu einem negativen Ergebnis gelten die vertraglich
(einschließlich durch diese Richtlinie) vereinbarten und/oder gesetzlichen Rechtsfolgen.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Diese Richtlinie unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.

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Inhaltsverzeichnis

VORWORT ................................................................................................................. 2

GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT ................................................. 2

INHALTSVERZEICHNIS ............................................................................................ 3

1       GENERELLE TECHNISCHE ANFORDERUNGEN ............................................ 6
1.1 Video-Signalpegel und Farbräume ............................................................................................................ 6
   1.1.1 Zulässige und gültige SD-Signalpegel ................................................................................................. 6
   1.1.2 Zulässige und gültige HD-Signalpegel ................................................................................................ 7

1.2 Bildseitenverhältnis ..................................................................................................................................... 7
   1.2.1  Bildseitenverhältnis SD ........................................................................................................................ 7
   1.2.2  Bildseitenverhältnis HD ....................................................................................................................... 8
   1.2.3  Bildwichtiger Teil ................................................................................................................................ 8

1.3     Bildwechselfrequenz und Halbbilddominanz............................................................................................ 8

1.4     Vermeidung flimmernder Bilder ................................................................................................................ 9

1.5     Allgemeine Anforderungen an Audio ........................................................................................................ 9

1.6 Audiopegelung, Lautheit und Normalisierung.......................................................................................... 9
   1.6.1 Programmlautheit und Normalisierung .............................................................................................. 10
   1.6.2 Zulässiger Maximalpegel ................................................................................................................... 10
   1.6.3 Lautheitsbereich (Loudness Range) ................................................................................................... 10
   1.6.4 Programmlautheit für Kurzelemente (Werbespot, Trailer und Sponsor) ........................................... 10

1.7 Tonspurbelegung ....................................................................................................................................... 11
   1.7.1 Träger mit 2 Tonspuren ...................................................................................................................... 11
   1.7.2 Träger mit 4 Tonspuren deutsche Anlieferung................................................................................... 11
   1.7.3 Träger mit 4 Tonspuren „unfertige“ Materialanlieferung aktuelle Produktion .................................. 12
   1.7.4 Träger mit 4 Tonspuren nicht deutsche Anlieferung .......................................................................... 12
   1.7.5 Träger mit 4 Tonspuren und Dolby E ................................................................................................ 12
   1.7.6 Träger mit 8 Tonspuren ...................................................................................................................... 12
   1.7.7 Träger mit mehr als 8 Tonspuren ....................................................................................................... 13

1.8     Synchronisierung von fremdsprachigen Produktionen ......................................................................... 13

1.9 Timecode (TC) ........................................................................................................................................... 14
   1.9.1 Longitudinaler Timecode (LTC) ........................................................................................................ 14
   1.9.2 Timecode in der Vertikalaustastung (VITC) ...................................................................................... 14
   1.9.3 Timecode in Files (MXF OP1a) ......................................................................................................... 14
   1.9.4 Timecode für Programmbeginn ......................................................................................................... 14
   1.9.5 Timecode Unterbrechungen ............................................................................................................... 15

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1.10     Technischer Vorspann .......................................................................................................................... 16
   1.10.1     Vorgaben Technischer Vorspann .................................................................................................. 16
   1.10.2     Vorgaben Farbbalken .................................................................................................................... 17
   1.10.3     Vorgaben Identifikations-Vorspann .............................................................................................. 18
   1.10.4     Vorgaben Bildformat-Kennzeichnung 4:3 und 16:9 ..................................................................... 18

1.11     Anlieferungsstandards .......................................................................................................................... 19
   1.11.1     Lieferstandards Band und andere Trägermedien ........................................................................... 19
   1.11.2     Lieferstandards Datei .................................................................................................................... 20

1.12        Qualitätssicherung und Dokumentation ............................................................................................. 20

2       TECHNISCHE QUALITÄTSPRÜFUNG ............................................................ 21

3       IDENTIFIKATION VON MATERIAL BEI ANLIEFERUNG ................................ 22
3.1     Mindestsatz an Metadaten für Programmmaterial ................................................................................ 22

3.2     Mindestsatz an Metadaten für anderes Material .................................................................................... 23

3.3     Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für Produktionsmaterial .................................. 24

3.4     Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für Programmmaterial im Bereich Factual ... 25

3.5     Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM–Trägern für Programmmaterial ................................... 26

4       PROGRAMM- UND PRODUKTIONSFORMATE .............................................. 27
4.1 Formate für die Anlieferung von Programmmaterial ............................................................................ 27
   4.1.1 Band-, Disk- und Trägerformate ........................................................................................................ 27
   4.1.2 File-Formate ....................................................................................................................................... 28

4.2 Formate für die Anlieferung von Produktionsmaterial ......................................................................... 29
   4.2.1 Band-, Disk und Trägerformate ......................................................................................................... 29
   4.2.2 File-Formate in der Produktion .......................................................................................................... 30

4.3 Formate für Playout und Archivierung ................................................................................................... 31
   4.3.1 Speicher- und Playoutformat SD ....................................................................................................... 31
   4.3.2 Speicher- und Playoutformat HD ....................................................................................................... 32
   4.3.3 Hausinternes Browsing ...................................................................................................................... 32

4.4 Formate für die Auslieferung von Material ............................................................................................ 32
   4.4.1 Auslieferung auf Band- und Diskträgern ........................................................................................... 33
   4.4.2 Formate für die Auslieferung als File ................................................................................................ 33
   4.4.3 Formatübersicht für die Factual und Entertainment Produktion ........................................................ 34

5       SPEZIELLE QUALITÄTSANFORDERUNGEN AN PRODUKTION ................. 36
5.1 Studioproduktion ....................................................................................................................................... 36
   5.1.1 Voraussetzungen ................................................................................................................................ 36

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5.1.2        Bildqualität ......................................................................................................................................... 36
    5.1.3        Tonqualität ......................................................................................................................................... 37

5.2 TV-Film Aufnahme und Produktion ....................................................................................................... 37
   5.2.1 Neutraler Grafikhintergrund............................................................................................................... 38

5.3     Filmabtastung ............................................................................................................................................ 39

5.4 Außenübertragung .................................................................................................................................... 39
   5.4.1  Videoübertragung............................................................................................................................... 39
   5.4.2  Audioübertragung .............................................................................................................................. 40
   5.4.3  Dolby-Digital Live-Produktion .......................................................................................................... 40
   5.4.4  Postproduktion ................................................................................................................................... 41
   5.4.5  Rauschminderungssysteme ................................................................................................................ 41
   5.4.6  Segmentierung und Schnitt ................................................................................................................ 41
   5.4.7  Zulässige Fehlerraten bei digitalen Aufzeichnungsformaten ............................................................. 42
   5.4.8  Tonqualität ......................................................................................................................................... 42
   5.4.9  Tonpegel ............................................................................................................................................ 43
   5.4.10   Korrelationsgrad ............................................................................................................................ 43
   5.4.11   Dolby-Surround ............................................................................................................................. 43

5.5 Dolby-E-Mastering und Metadaten ......................................................................................................... 44
   5.5.1 Dolby-E-Mastering ............................................................................................................................ 44
   5.5.2 Metadaten ........................................................................................................................................... 44

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1           Generelle technische Anforderungen

Im folgenden Kapitel sind alle Anforderungen an Qualität und Beschaffenheit des angelieferten
Materials zusammengefasst. Grundsätzlich muss jedes angelieferte Material technisch einwandfrei
und auf dem jeweils besten verfügbaren Trägermedium/File angeliefert werden.
Es wird vorausgesetzt, dass jegliches angeliefertes Material und seine Träger vor Anlieferung einer
vollständigen Qualitätsprüfung unterzogen wurden. Werden die Standards nicht vollständig erfüllt,
führt dies automatisch zum Nichtbestehen der technischen Qualitätsprüfung durch die ProSiebenSat.1
Produktion GmbH, und es greifen die vertraglich vereinbarten und/oder gesetzlichen Rechtsfolgen.

1.1         Video-Signalpegel und Farbräume

Es ist während der Herstellung von Sendeinhalten Sorge dafür zu tragen, dass keine unzulässigen
Signalpegelkombinationen auftreten und somit der legale Farbraum nicht verlassen wird.

1.1.1       Zulässige und gültige SD-Signalpegel

Generell müssen digital erzeugte oder digitalisierte Bildsignale den Codierungsparametern nach ITU-
R BT.601entsprechen.
Alle gelieferten Videobilder müssen die aktuellen EBU-Spezifikationen für PAL B/G-Video ohne
Korrekturverfahren erfüllen. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im Sendeinhalt enthalten sein
(z.B. Superblack, illegale Farben).
Die Leuchtdichte (Luminanz) ist von -1 % bis 102 % beschränkt. Der Farbwert darf 102 % nicht
übersteigen.
Aktive Bildinformationen müssen von Zeile 23 bis Zeile 310 im ersten Halbbild und von Zeile 336 bis
Zeile 623 im zweiten Halbbild reichen.
Eine verlässliche Kontrolle kann z.B. durch die Diamond-Darstellung des WFM-601 erfolgen
(Messgerät von Tektronix). Die technische Gültigkeit der Signale ist auf Anhieb sichtbar.
Neben der VITC Information darf sich im Bereich der vertikalen Austastung keine Information
befinden.

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1.1.2    Zulässige und gültige HD-Signalpegel

Generell müssen digital erzeugte oder digitalisierte Bildsignale den Codierungsparametern nach ITU-
R BT.709-5 entsprechen.
Alle gelieferten Videobilder müssen in der Downkonvertierung die aktuellen EBU-Spezifikationen für
PAL B/G-Video ohne Korrekturverfahren erfüllen. Es dürfen keine ungültigen Signalpegel im
Sendeinhalt enthalten sein (z.B. Superblack, illegale Farben).

1.2      Bildseitenverhältnis

Das Bildseitenverhältnis, auch Aspect Ratio, ist bei der Anlieferung des Materials durchgängig
einzuhalten und anzugeben. Nachfolgend sind die möglichen Bildseitenverhältnisse für SD- und HD-
Material definiert. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen der tatsächlichen technischen Bildgröße
(Pixel Size) und der des dargestellten Bildschirminhalts (Display Aspect Ratio).

1.2.1    Bildseitenverhältnis SD

Es wird immer das Originalseitenverhältnis angefordert. Wenn zwei Versionen gleicher Qualität
existieren, dann wird der Inhalt in der 16:9-Bildschirmdarstellung (Display Aspect Ratio) bevorzugt.
Die technische Bildgröße des aktiven SD-Bildes beträgt 720x576 nicht-quadratische, bzw. 768x576
quadratische Pixel; abweichende Größen werden nicht akzeptiert.
4:3-Quellmaterial darf in der Bildschirmdarstellung nicht verändert werden, z.B. darf kein »künstliches«
Letterbox-Format erzeugt werden.
Handelt es sich um eine SD 16:9-Filmproduktion, dann wird nur eine Filmabtastung des
Negativs/Positivs mit szenenweiser Farbkorrektur auf Digital Betacam PAL 625 @ 25i FHA (Full
Height Anamorphic) akzeptiert.
Handelt es sich um eine SD-Videoproduktion, dann werden nur native Anlieferungsformate akzeptiert:
Original 4:3 PAL (625): Digital Betacam PAL (Field Dominanz 1) 4:3 (ohne Letterbox).
Original 16:9 PAL (625): Digital Betacam PAL (Field Dominanz 1) FHA (Full Height Anamorphic).
Wird Material in nicht akzeptierten Formaten angeliefert, kann es - sofern möglich – ohne weitere
Rücksprache mit dem Lieferanten und kostenpflichtig zu dessen Lasten in das Programmformat
gewandelt werden. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

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1.2.2     Bildseitenverhältnis HD

Die technische Bildgröße des aktiven Bildes beträgt 1920x1080 quadratische Pixel, abweichende
Größen werden nicht akzeptiert.
SD-Produktionen, die nachträglich auf HD „hoch konvertiert“ wurden, werden nicht akzeptiert.
Handelt es sich um eine Filmproduktion, dann wird eine Filmabtastung des Negativs/Positivs mit
szenenweiser Farbkorrektur auf HDCAM SR (1920x1080) 4:2:2 @ 25i akzeptiert.
Handelt es sich um eine Videoproduktion, dann werden nur folgende native Anlieferungsformate
akzeptiert:
Original HDTV (1920x1080i/25): HDCAM – SR, HDCAM und XDCAM HD 4:2:2.
Wird Material in nicht akzeptierten Formaten angeliefert, kann es - sofern möglich – ohne weitere
Rücksprache mit dem Lieferanten und kostenpflichtig zu dessen Lasten in das Programmformat
gewandelt. Sonstige vertragliche und/oder gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.

1.2.3     Bildwichtiger Teil

Um sicherzustellen, dass alle bildwichtigen Inhalte auf dem Bildschirm wiedergegeben werden,
müssen allseitig Sicherheitsränder eingehalten werden. Hierfür maßgeblich ist die Empfehlung der
EBU R 095 (https://tech.ebu.ch/publications/r095). Bezogen auf das übertragene Bildfeld beträgt der
Sicherheitsrand von jedem Rand mindestens 3,5% für Safe Action und 5% für Safe Title.

1.3       Bildwechselfrequenz und Halbbilddominanz

Es wird nur eine Bildwechselfrequenz von 25 Vollbildern (HD) bzw. 50 Halbbildern (SD/HD) akzeptiert.
Der Bildwechsel eines nicht progressiven Inhalts muss mit einem 1. Halbbild beginnen (siehe auch
EBU Recommendation R62).
Generell muss die Einhaltung der richtigen Halbbilddominanz bei allen an einer Produktion beteiligten
Geräten gewährleistet sein (Mischer, Synchronizer usw.).
Für die Produktion von Programmmaterial muss der Zeitpunkt für alle Schnittgeräte so eingestellt sein,
dass das an- und eingefügte Bildmaterial mit dem 1. Halbbild eines Vollbildes (Definition des 1.
Halbbildes in ITU-Report BT.624 für System B, G/PAL) beginnt.
Bei Aufzeichnung von Filmabtastungen muss der Beginn eines neuen Filmbildes mit dem Beginn
eines 1. Halbbildes im Fernsehsignal übereinstimmen.

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Wenn für die Erstellung eines Beitrags unterschiedliche Kameratypen, Auflösungen, Frameraten oder
das Bildaufbauverfahren (i/p) verwendet werden, darf das angelieferte Werk nur der erlaubten
Vollbildwechselfrequenz und ausgestrahlten Bildaufbauverfahren entsprechen (1080/i 25) codiert sein.

1.4      Vermeidung flimmernder Bilder

Flimmernde oder blinkende Bilder und bestimmte Arten von repetitiven optischen Mustern können bei
anfälligen Zuschauern zu einer photosensitiven Epilepsie (PSE) führen und müssen vermieden
werden. Zwischen zwei blinkenden oder blitzenden Bildern müssen mindestens neun Einzelbilder
liegen, und hervortretende regelmäßige Muster (wie Balken oder Spiralen), die große Bildflächen
bedecken, sind zu vermeiden.

1.5      Allgemeine Anforderungen an Audio

Der Ton auf dem Träger sollte keine Rauschunterdrückung, Vorentzerrung oder Datenreduktion
enthalten. Falls doch, dann sind diese Veränderungen unbedingt in den Metadaten zu kennzeichnen.
Reine Stereoproduktionen müssen 100% monokompatibel sein.
Alle Tonspuren müssen unabhängig vom Format (Mono, Stereo, Dolby-Surround, Dolby E) genau
miteinander und lippensynchron mit dem Bildinhalt synchronisiert sein.
Alle Effekte, die im Programmton zu hören sind, müssen vollständig auch im IT (M&E) Ton enthalten
sein.
Sollte der Ton auf einem separaten Träger angeliefert werden, muss dieser inhaltlich mit dem
Bildträger übereinstimmen und die Timecode-Informationen beider Träger müssen identisch sein. Der
Programmstart auf dem separaten Träger ist mindestens eine Minute vor dem Programmbeginn und
endet frühestens 30 Sekunden nach dem Programmende.
Alle Audioinhalte müssen anhand der Metadaten einer Spur bzw. einem Kanal zuweisbar sein.

1.6      Audiopegelung, Lautheit und Normalisierung

Audiosignale sind nach ITU-R BS. 1770-2/EBU R 128 auszusteuern, zu messen und zu normalisieren.

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1.6.1    Programmlautheit und Normalisierung

Die Programmlautheit (Programme Loudness) muss auf den Zielwert von -23LUFS („Target Level“)
ausgesteuert werden. Die zulässige Abweichung vom Zielwert darf +/- 1 LU nicht überschreiten. Dies
gilt für Programme, die eine exakte Normalisierung auf den Zielwert nicht zulassen, wie z.B. Live
Programm. Die Messung ist mit einem Messgerät nach ITU – R BS. 1770 und EBU Tech Doc 3341
durchzuführen.

1.6.2    Zulässiger Maximalpegel

Der exakte maximale Spitzenpegel für PCM Audio ist – 2dBTP (dB True Peak) gemessen mit einem
Messgerät nach ITU-R BS. 1770 und EBU Tech Doc 3341 und 3343. Obwohl ein höherer
Maximalwert von -1dBTP in EBU R128 s1 erlaubt ist, werden -2dBTP ausdrücklich empfohlen, um
Tonstörungen zu vermeiden. Der Pegelton auf separat angelieferten Trägern muss mindestens 45
Sekunden lang sein und 1 kHz @ -18 dBFS betragen.

1.6.3    Lautheitsbereich (Loudness Range)

Der erlaubte Lautheitsbereich für Stereo- und 5.1 Produktionen ist maximal 20LU. Die Messung ist mit
einem Messgerät nach EBU Tech Doc 3342 durchzuführen.

1.6.4    Programmlautheit für Kurzelemente (Werbespot, Trailer und Sponsor)

Für Kurzelemente wie Werbespots, Trailer gelten alle wie unter 1.6.; 1.6.1. bis 1.6.3. angegebenen
Werte, jedoch wird der folgende Wert zugelassen: Short Term Loudness maximal -18 LUFS (+5LU).
EBU Tech Doc 3343

                                                                                                Seite 10
1.7          Tonspurbelegung

1.7.1        Träger mit 2 Tonspuren

Die Konfektionierung erfolgt nach HFBL-Empfehlung 13IRT.

        TC          Index           Inhalt               Typ             Spuren
 00:00:00:00                   45 Sek. Pegelton        Techn.      Kanal 1   -18dB FS
                               und 15 Sek. Stille     Vorspann     Kanal 2   -18dB FS
 00:01:00:00            1       Programmteil 1         MONO        Kanal 1
                                                       MONO        Kanal 2
 xx:xx:xx:xx            2       Programmteil 2        STEREO       Kanal 1     links
                                                      STEREO       Kanal 2    rechts
 yy:yy:yy:yy            n       Programmteil n        STEREO       Kanal 1     links
                                                      STEREO       Kanal 2    rechts
 zz:zz:zz:zz       END ID            Ende             STEREO       Kanal 1     links
                                Programmteil n        STEREO       Kanal 2    rechts
                              mind. 10 Sekunden Stille / Silence

1.7.2        Träger mit 4 Tonspuren deutsche Anlieferung

  A1           Stereo       PGM Mix L        oder         Mono           PGM Mix
  A2           Stereo       PGM Mix R        oder         Mono           PGM Mix
  A3           Stereo       IT (M&E) L       oder         Mono           IT (M&E)
  A4           Stereo       IT (M&E) R       oder         Mono           IT (M&E)

                                                                                        Seite 11
1.7.3   Träger mit 4 Tonspuren „unfertige“ Materialanlieferung aktuelle
        Produktion

  A1          Mono           O-Töne
  A2          Mono            Atmo
  A3       Stereo             Musik
  A4       Stereo             Musik

1.7.4   Träger mit 4 Tonspuren nicht deutsche Anlieferung

  A1       Stereo          IT (M&E) L        oder          Mono   IT (M&E)
  A2       Stereo         IT (M&E) R         oder          Mono   IT (M&E)
  A3       Stereo          PGM Mix L         oder          Mono   PGM Mix
  A4       Stereo         PGM Mix R          oder          Mono   PGM Mix

1.7.5   Träger mit 4 Tonspuren und Dolby E

 A1       Dolby Surround Lt           oder     PGM Mix L
 A2       Dolby Surround Rt           oder     PGM Mix R
 A3       Dolby E                              (PGM)
 A4       Dolby E                              (PGM)

1.7.6   Träger mit 8 Tonspuren

 A1     Stereo       PGM Mix L
 A2     Stereo       PGM Mix R
 A3       L          Links (left)
 A4       R          Rechts (right)
 A5       Center     Mitte (center)
 A6       LFE        Subwoofer (Low Frequency enhancement)
 A7       LS         Links surround
 A8       RS         Rechts surround

                                                                             Seite 12
1.7.7    Träger mit mehr als 8 Tonspuren

 A1      Stereo       PGM L              oder   Dolby Surround Lt
 A2      Stereo       PGM R              oder   Dolby Surround Rt
 A3      Stereo       IT (M&E) L         oder   Dolby E      (M&E)
 A4      Stereo       IT (M&E) R         oder   Dolby E      (M&E)
 A5      diskret      L                  oder   Dolby E      PGM
 A6      diskret      R                  oder   Dolby E      PGM
 A7      diskret      C
 A8      diskret      LFE
 A9      diskret      L-Surround
 A10     diskret      R-Surround
 A11     diskret      for future use     oder   C-Surround
 A12     diskret      for future use

1.8      Synchronisierung von fremdsprachigen Produktionen

Bei Programmen, die mit deutscher Synchronisierung geliefert werden, muss auch die
originalsprachliche Tonspur (z. B. Englisch) geliefert werden. Je nach Auflösung und Träger müssen
die zusätzlich gelieferten Tonfassungen (Dolby Surround-Mix oder Dolby E) angelegt sein.
Bei den Sprachaufnahmen muss neben der Forderung nach technischer Qualität auch optimale
Lippensynchronität gewährleistet sein.
Bei (lizenzierten) Programmen in, z.B. englischer, Originalsprache muss zudem eine vollständige
Dolby 5.1 IT-Abmischung für das originalsprachige Programm mitgeliefert werden. Alle zusätzlichen
Tonspuren für Programme in Originalsprache wie Hintergrundgesang, Stimmen und Lachspuren
müssen ebenfalls getrennt als Datei auf DVD-R geliefert werden.
Alle als Datei gelieferten Tonspuren müssen EBU-Timecode enthalten, der genau dem Bildinhalt auf
dem angelieferten Träger entspricht.
IT-Fassungen, wenn sie separat angeliefert werden, müssen synchron zur Bildfassung sein und
werden nur als digitale Tonträger akzeptiert.

                                                                                              Seite 13
1.9       Timecode (TC)

Alle Programme (Band, Datei, andere Formate) müssen mit EBU-Timecode in 25 frames per second
(fps) geliefert werden.
Wird das Material in separaten Trägern oder Files geliefert (z. B. Bild und Ton getrennt oder ein
Programm in Akten), muss der Timecode auf allen Einheiten synchron bzw. kontinuierlich aufsteigend
und nicht doppelt vorhanden sein.

1.9.1     Longitudinaler Timecode (LTC)

Der Longitudinal Timecode (LTC) ist ein Timecode, der alle Zeitangaben von Videosignalen umfasst:
Datum, Stunden, Minuten, Sekunden und Vollbilder. Er ist bildgenau und besteht aus einer Audio-
Information, die auf Magnetbändern gespeichert werden kann.
Der 80-Bit-Timecode muss den Spezifikationen nach DIN IEC 461 und EBU-Dokument Tech. 3097
entsprechen und auf der dafür festgelegten Spur des verwendeten Formates aufgezeichnet werden.

1.9.2     Timecode in der Vertikalaustastung (VITC)

Bei einigen Aufzeichnungsformaten ermöglicht der VITC das Auslesen des Timecodes bei Standbild
und Zeitlupe. Er darf nur in Verbindung mit dem LTC angewendet werden und muss mit diesem
identische Werte für ein Vollbild des Fernsehsignals aufweisen. Der 90-Bit-Timecode muss den
Spezifikationen nach DIN IEC 461 und EBU-Dokument Tech. 3097 entsprechen.
In den Zeilen 19 + 21/332 + 334 der Vertikalaustastung muss der VITC enthalten sein.

1.9.3     Timecode in Files (MXF OP1a)

Die Timecode-Information im MXF-OP1a File muss sowohl im Dateiheader (Material Package) als
auch im Essence Container vorhanden und identisch sein.

1.9.4     Timecode für Programmbeginn

Alles der ProSieben Sat.1 Group angelieferte Material muss bei unten aufgeführtem Timecode
beginnen. Ausnahmen müssen triftig begründet und in den Metadaten deutlich gekennzeichnet
werden.

                                                                                                    Seite 14
1.9.4.1 Trägerbasiert (Band und XDCAM Disc)
Der Programmbeginn ist standardisiert bei TC 10:00:00:00. Alles angelieferte Material beginnt bei TC
10:00:00:00, d.h. der technische Vorspann beginnt bei TC 9:59:00:00.

1.9.4.2 Filebasiert

Der Programmbeginn ist standardisiert bei TC 00:00:00:00. Bei Fileanlieferungen sollte ein
technischer Nachspann, analog zum technischen Vorspann bei Trägern, verwendet werden.
Unbenutzte Tonspuren dürfen keinen technischen Vorspann (Pegelton) enthalten.

1.9.5    Timecode Unterbrechungen

1.9.5.1 Programmmaterial

Der Timecode muss kontinuierlich und stetig aufsteigend sein. Der Timecode-Wert darf nur einmal pro
Träger bzw. Inhalt verwendet werden. Der Timecode darf die Null zu keinem Zeitpunkt überschreiten,
d.h. der Timecode darf z.B. nicht bei TC 23:58:00:00 beginnen.

1.9.5.2 Produktionsmaterial

Der Timecode kann innerhalb eines Trägers zwar unterbrochen sein, muss aber stetig ansteigend und
darf nur einmal auf dem Medium vorhanden sein. Der Timecode darf die Null zu keinem Zeitpunkt
überschreiten, d.h. der Timecode darf z.B. nicht bei TC 23:58:00:00 beginnen.
Bei einer TC-/CTL-Unterbrechung muss ein Vorlauf von mindestens 10 Sekunden vor dem Schnittbild
gewährleistet sein, um eine störungsfreie Nutzung zu gewährleisten.
Timecode-Sprünge sind nur bei Originalbändern oder Sendemitschnitten (z.B. Sport/Show) mit
“Echtzeit-TC” zulässig. Unter Umständen muss der Träger unter Verlust der Originalzeitinformation zu
Lasten des Lieferanten kostenpflichtig kopiert werden.

                                                                                              Seite 15
1.10       Technischer Vorspann

Um eine optimale Wiedergabequalität zu garantieren und eine ausreichende Identifikation durch die
eingeblendete Textinformation (Inhaltstafel) zu gewährleisten, muss am Anfang jedes Band-Trägers
ein technischer Vorspann aufgezeichnet werden. Die Aufzeichnung des technischen Vorspanns hat
mit der für die Produktion eingemessenen Maschine zu erfolgen, sofern es sich um eine Aufnahme auf
Magnetband handelt.
Ein technisches Messsignal sollte bei Liveüberspielungen im Vorfeld der Produktion oder
Aufzeichnung übertragen werden. Bei Fileanlieferungen sollte ein technischer Nachspann verwendet
werden, da das Programm bei TC 00:00:00:00 beginnen muss. Unbenutzte Tonspuren dürfen keinen
technischen Vorspann (Pegelton) enthalten.

1.10.1 Vorgaben Technischer Vorspann

Die maximalen Video-Pegel des Programms dürfen die maximalen Pegel des technischen Vorspanns
nicht überschreiten.
Das Farbbalkensignal besitzt 75% Farbsättigung und 100 % Luminanzpegel (ITU-Recommendation
BT.471).
Pegeltonsignale müssen kohärent und gleichphasig sein (d.h. aus derselben Quelle stammen).
Der Identifikationsvorspann (Slate bzw. Infotafel) enthält alle Metadaten, die zur Identifikation des
Programms notwendig sind.
Wenn das gelieferte Programm über mehrere Träger verteilt ist, muss jeder Träger einen technischen
Vorspann enthalten.

                                                                                                   Seite 16
Darstellung Technischer Vorspann

                                                                                  Audio1
         Trägerabschnitt               Dauer              Bildinhalt                bis          Timecode        Kontrollspur
                                                                                  Audio12
   (nur bei        Sicherheits-
                                         10s
    Band)           vorspann
                                                     Einstellsignal     1KHz
                                        mind.
                Einstellvorspann              Bildformatkennzeichnung -18dBFS
                                        30s
                                                      16:9/4:3 (1)
                                                     Titel, Episodentitel                      kontinuierlich
 Vorspann                                                                                       aufsteigend
                 Identifikations-                         Produktion                             und stetig
                                         20s
                  vorspann (2)                       Teil, Staffel, Länge,          stumm                        durchgehend
                                                       Audiobelegung
                   Schwarzbild           10s             Schwarzbild
              Programm                                      Programm                            10:00:00:00
                                                                                               kontinuierlich
                                        mind.
              Nachspann                                  Schwarzbild                stumm       aufsteigend
                                        30s
                                                                                                 und stetig

(1) Ein Signal zur Bildformat-Kennzeichnung kann als Kreis dargestellt und muss textuell beschrieben werden.

(2) Alle notwendigen Informationen zur eindeutigen Identifikation von Programminhalten müssen dargestellt werden. Die
   Schriftgröße muss so gewählt sein, dass auch mit 9 Zoll Überwachungsmonitoren eine eindeutige Identifizierung möglich ist.

1.10.2 Vorgaben Farbbalken

Das Einstellsignal besteht aus den nach Helligkeitswerten geordneten Farbbalken (Weiß, Gelb, Zyan,
Grün, Purpur, Rot, Blau, Schwarz) entsprechend einem Farbbalkensignal vom Typ 100/0/75/0
(Bezeichnung nach ITU- Recommendation BT.471). Zur visuellen Darstellung des Seitenverhältnisses
muss ein Kreis eingeblendet sein, wenn keine textliche Kennung eingefügt ist.

                                                                                                                    Seite 17
Bezeichnung nach ITU-R BT.471
         A                       B                            C                             D
       100 %                    0%                           75 %                         0%
  Luminanzpegel          Schwarzabhebung           Maximale Farbsättigung       Minimale Farbsättigung

A: Weißpegel des Weißwertes in %
B: Schwarzabhebung Schwarzwert in %
C: Maximale Farbsättigung der Primärfarben im Farbbalken einer Grundfarbe in %
D: Minimale Farbsättigung der Primärfarben im Farbbalken einer Grundfarbe in %

1.10.3 Vorgaben Identifikations-Vorspann

Der Identifikationsvorspann (Slate bzw. Infotafel) sollte die folgenden Informationen enthalten, die mit
den Metadaten auf der MAZ Karte und den Trägermetadaten übereinstimmen müssen:

   ▪ Produzent/Lieferant

   ▪ Serie/Produktionstitel

   ▪ Staffelnummer

   ▪ Episodentitel

   ▪ Episodennummer

   ▪ Materialkennung/Material-ID

   ▪ Länge (hh:mm:ss:ff)

   ▪ Display Aspect Ratio (16:9 oder 4:3)

   ▪ Exaktes Bildseitenverhältnis (z.B. 1:2,25)

1.10.4 Vorgaben Bildformat-Kennzeichnung 4:3 und 16:9

Um bei der Wiedergabe eine eindeutige Identifizierung des Aufnahmebildformats sicherzustellen,
muss im unteren Drittel der Vertikalperiode des Einstellsignals bei Produktionen im Bildformat 4:3 der
Schriftzug »4:3« eingeblendet werden. Optional kann bei Produktionen im Bildformat 16:9 an der

                                                                                                  Seite 18
gleichen Stelle des Einstellsignals der Schriftzug »16:9« eingeblendet werden. Alternativ kann auch
ein Kreis dargestellt werden.
Die Schriftgröße muss so gewählt werden, dass auch mit 9 Zoll Überwachungsmonitoren eine
eindeutige Identifizierung möglich ist.

1.11      Anlieferungsstandards

Für jeden Träger und jedes File sind Metadaten beizufügen, so dass eine Identifikation jederzeit
möglich ist. Bei einem Träger sind die MAZ-Karte mitzuliefern und, sofern die Möglichkeit besteht,
auch filebasierte Metadaten. Bei der Anlieferung eines Files ohne Träger müssen die Metadaten im
File sowie in einer beigefügten *.XML oder *.TXT Datei vorhanden sein.
Beim Upload über das FME Portal (Filebased Material Exchange) müssen die Metadaten in einem
Formular angegeben werden. Unabhängig von den Metadaten ist die Schrifteinblendung im
Technischen Vorspann ergänzend Pflicht. Träger und Metadaten sind stets gemeinsam anzuliefern
bzw. aufzubewahren. Der Nutzungszeitraum von Trägermedien und deren Aufzeichnungs- und
Wiedergabemaschinen ist zeitlich begrenzt. Daraus ergeben sich Limitierungen für die Annahme und
Auslieferung. Entsprechend sollten alle trägerbasierten Workflows auf dateibasierte umgestellt sein.
Je nach Typ ist nachfolgend die maximale Nutzungsdauer aufgelistet:

 Format                              Anlieferung bis Ende             Auslieferung bis Ende
 DLT Audio                           Q2 / 2017                        Keine Auslieferung
 DA-88/89 und DAT Audio              Q3 / 2017                        Keine Auslieferung
 Mini DV / DVCAM                     Q4 / 2017                        Keine Auslieferung
 Digital Betacam                     Q2 / 2018                        Q2 / 2018
 HDCAM / HDCAM SR                    Q2 / 2018                        Q3 / 2018
 XDCAM                               Q4 / 2019                        Q4 / 2019

1.11.1 Lieferstandards Band und andere Trägermedien

Bänder müssen fabrikneu sein und einen sendetauglichen Master-Qualitätsgrad aufweisen. Sie sind
zurückgespult in einer geeigneten Aufbewahrungsbox zu übergeben. Die Aufnahmesperre muss
aktiviert sein. Träger und Trägerbox müssen identisch beschriftet sein. Die Aufkleber sind nur in der
dafür auf dem Träger vorgesehenen Etikettenzone anzubringen.
Der Versand und die Aufbewahrung von Trägermaterial haben grundsätzlich nur in den vom Hersteller
vorgesehenen Behältern zu erfolgen. Diese müssen auch für die Archivierung geeignet sein.

                                                                                                   Seite 19
Wird ein Programm auf mehreren Bändern geliefert, so muss für jeden Akt derselbe Trägertyp
verwendet werden.
Jeder Träger darf maximal eine einzige Programmepisode enthalten. Träger mit mehr als einer
Episode werden nicht akzeptiert. Ausnahmen können Sammelträger für die Anlieferung von Trailern
sein.

1.11.2 Lieferstandards Datei

Jede Datei, die angeliefert oder übertragen wird, muss frei von jeglicher Schadsoftware (z.B. Viren,
Trojaner, Exploits) sein. Der Bildinhalt der Dateien muss den technischen Richtlinien (Auflösung,
Kodierung, Farbraum) entsprechen. Der Dateiname darf keine Sonder- oder Leerzeichen enthalten.
Der Workflow für die Anlieferung von Dateien ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachbereich oder der
jeweiligen Redaktion zu klären und bedarf der vorherigen Zustimmung der ProSiebenSat.1 Produktion
GmbH. Die Files müssen mit einem Mindestmaß von Metadaten angeliefert werden (z.B. durch ein
Upload-Formular, Portal oder ein definiertes XML-Schema). Der bevorzugte Transferweg ist über die
FME-Plattform (Filebased Material Exchange) der ProSiebenSat.1 Technology. Eine Anlieferung wird
nur als valide anerkannt, wenn die Metadaten korrekt und vollständig sind.

Informationen hierüber können über die E-Mail-Adresse
„materialcoordination.supervisor@p7s1produktion.de“ eingeholt werden.
Die notwendigen Metadaten sind unter „3. Identifikation von Material“ definiert.

1.12     Qualitätssicherung und Dokumentation

Der erstellte Träger muss in seiner kompletten Länge vom Lieferanten geprüft worden sein. Für jedes
angelieferte, sendefertige Material ist die Konformität zu den Richtlinien in einem Prüfbericht, einer
MAZ-Karte oder den Metadaten zu bestätigen.
Alle Besonderheiten müssen mit exakten Timecode-Angaben in MAZ-Karte/Prüfbericht/Metadatenfile
vermerkt werden.
Falls Mängel bereits im Quellmaterial vorhanden waren, sind diese deutlich und mit exakten
Timecode-Angaben in MAZ-Karte/Prüfbericht/Metadatenfile zu vermerken, um Rückfragen zu
vermeiden.

                                                                                                   Seite 20
2        Technische Qualitätsprüfung

Die ProSiebenSat.1 Media SE und deren Töchter behalten sich vor, das eingehende Material einer
automatischen Qualitätsprüfung zu unterziehen. Schwerpunktmäßig wird geprüft, ob das Programm
für die Ausstrahlung und Weiterverarbeitung geeignet ist und ob die wesentlichen
Qualitätsanforderungen erfüllt sind.
Die technische Qualitätsprüfung bei der Einspeisung basiert auf eindeutigen Parametern, die
unmittelbar mit den Lieferstandards, die in diesem Dokument beschrieben sind, zusammenhängen.
Die ProSiebenSat.1 Media SE behält sich vor, angeliefertes Material, welches nicht den
beschriebenen Standards in diesem Dokument entspricht, abzulehnen.
Alle (intern sowie extern) in Auftrag gegebenen und als Datei oder auf Träger gelieferten Programme
müssen Metadaten nach dem Standardformat/-schema der ProSiebenSat.1 Media SE bereitstellen. In
der nachstehenden Tabelle in Kapitel 3.1 ist der Mindestsatz an Metadaten definiert, die immer
mitgeliefert/mitgeführt werden müssen.

                                                                                                 Seite 21
3         Identifikation von Material bei Anlieferung

3.1       Mindestsatz an Metadaten für Programmmaterial

                                                                  MAZ-Karte/     Datei / File
               Field                        Feldname
                                                                  VTR Card       Metadata
                                                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
             Supplier                      Lizenzgeber
                                                                  mandatory      mandatory
                                                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
            Season title                    Staffeltitel
                                                                  mandatory      mandatory
     Original (English) season
                                     Original Staffeltitel (US)    Optional       Optional
                title
          Season number                  Staffelnummer             Optional       Optional
                                                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
     Start of message (TC-in)        TC bei Programmbeginn
                                                                  mandatory      mandatory
     Duration with end credits         Länge mit Abspann,
                                                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
      and textless elements        neutralen Hintergründen und
                                                                  mandatory      mandatory
           (hh:mm:ss:ff)                     Szenen
    Duration without end credits                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
                                      Länge ohne Abspann
           (hh:mm:ss:ff)                                          mandatory      mandatory
     Description of audio track         Beschreibung der
    formats with assignment of      Audioinhalte und der Spur-    Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
    audio and language tracks        bzw. Kanalzuweisung für      mandatory      mandatory
          for each track                  jedes Element
      TC-in and duration of all    TC-Start und Länge für jedes
                                                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
     segments (if pgm is multi-      Programmelement, falls
                                                                  mandatory      mandatory
             segment)                      segmentiert
    TV format and aspect ratio                                    Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
                                     Display Seitenverhältnis
        (e.g. 16:9/1:2,20)                                        mandatory      mandatory
                                         SD TV-Norm               Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
           Norm (if SD)
                                      (PAL/NTSC/SECAM)            mandatory      mandatory
                                                                  Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
       HD format (1080i/25)                HD-Format
                                                                  mandatory      mandatory
     Presence of subtitles and     Sprache der Untertitel, wenn   Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
            language                       vorhanden              mandatory      mandatory
        Presence of neutral           Neutraler Hintergrund       Pflichtfeld/   Pflichtfeld/
           backgrounds                  vorhanden (j/n)           mandatory      mandatory

                                                                                         Seite 22
3.2       Mindestsatz an Metadaten für anderes Material

            Field                       Feldname                   Mazkarte /         Datei /
                                                                   VTR Card       File Metadata
          Category         Kategorie (z.B. fiction or non ficton   Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                        (factual))                 mandatory       mandatory
            Title                          Titel                   Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
      Producer/Supplier            Produktionsfirma/               Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                   Programmanbieter                mandatory       mandatory
  Production date/time           Produktionsdatum/-zeit            Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
  Display Aspect Ratio        Display Seitenverhältnis (z.B.       Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                           4:3/16:9/1:1,66/ 1:1,85/1:2,0/1:2,25)   mandatory       mandatory
        TV Standard        SD TV-Norm (PAL/NTSC/SECAM)             Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
         HD format             HD-Format (z.B. 1080i/25)           Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
      Type of Material        Materialart (master/clean/raw)       Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
  Start-TC Programm            Start-TC Programm (SOM)             Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
          Duration             Länge (DUR) in hh:mm:ss.ff          Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                                                                   mandatory       mandatory
       Type of Audio            Audio Standard (z.B.               Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                            Stumm/Mono/Stereo/Multikanal)          mandatory       mandatory
  Use of Audio CH-1              Nutzung Audio CH-1 (z.B.          Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                          n.a./Atmo/IT/MixD/MixEN/Musik/Atmo-      mandatory       mandatory
                                  L/IT-L/MIX-L/Musik-L)
  Use of Audio CH-2               Nutzung Audio CH-2               Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                              (z.B. n.a./Atmo/IT/Mix D/Mix         mandatory       mandatory
                          EN/Musik/Atmo-L/IT-L/MIX-L/Musik-L)
  Use of Audio CH-3               Nutzung Audio CH-3               Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                              (z.B. n.a./Atmo/IT/Mix D/Mix         mandatory       mandatory
                          EN/Musik/Atmo-L/IT-L/MIX-L/Musik-L)
  Use of Audio CH-4               Nutzung Audio CH-4               Pflichtfeld/    Pflichtfeld/
                              (z.B. n.a./Atmo/IT/Mix D/Mix         mandatory       mandatory
                          EN/Musik/Atmo-L/IT-L/MIX-L/Musik-L)

                                                                                           Seite 23
Field                         Feldname                      Mazkarte /            Datei /
                                                                          VTR Card          File Metadata
Used Videocompression          Verwendete Datenreduktion (z.B. DV,          Optional          Optional
                               IMX50, DNxHD 180, ProRes, MPEG-
                                         2 DVD, VC-1)
           Material-ID               MID (falls vorher bekannt)             Optional          Optional
        Production Number                Auftragsnummer                     Optional          Optional
         Account number                    Kostenstelle                     Optional          Optional
        Type of Production      Produktionsart (z.B. Eigen-, Fremd-,        Optional          Optional
                                            Auftrags-)
  Media ID, if tape from            Medien-ID, falls Archivband             Optional          Optional
         archive
          Tapeset Info,                   Bändersatz Info
           (e.g. 2 of 5)                   (z.B. 2 von 5)
 Suppliers ID/Order ID, if      Lieferanten-ID/Bestellnummer, falls         Optional          Optional
         existing                           vorhanden
           Description                     Beschreibung                     Optional          Optional

3.3          Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für
             Produktionsmaterial

          SONY Feldname             Verwendung                             Beispielinhalt

             User Disk ID       Träger Identifikation              Arbeitstitel Dreh – Disk 2 / 12
            Disk ID Title 1      „Zielbereich“ des
                                                             BLV / WISSEN / SPORT / PSP / CS / etc.
               (ASCII)          Produktionssystems
 DISK

                              Redaktion – Rubrik (wenn
            Disk ID Title 2                                   Galileo – fake check / ran – Boxen / etc.
                                möglich) oder Event
                                                            Inhalt für zwei Beiträge / Backstage Kamera /
              Comment            Disk - Kommentar               Team A / Trailer-Material / nur intern
                                                                            verwenden / etc.

                                                                                                     Seite 24
SONY Feldname                 Verwendung                              Beispielinhalt
        Clip Properties - Title                                  Kürzel Arbeitstitel Beitrag – Clipnummer
                                    Inhaltsidentifikation
              1 (ASCII)                                        (automatisch hochzählend für einen Beitrag)
        Clip Properties - Title                                 Gruppierungsmöglichkeit beim Logging ->
 CLIP

                                    Inhaltsidentifikation
               2 (Multi)                                                     „Bin-Ersatz“
           Essence Marks             Markierung im Clip        Szenenmarker durch Sichten / Live Logging

             Comments               Inhaltsbeschreibung            Szenenbeschreibung durch Logging
                                                                    Ok: wird verwendet / NG: wird nicht
             Clipmarker              Ingest-Steuerung
                                                                                verwendet

3.4        Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM-Trägern für
Programmmaterial im Bereich Factual

        SONY Feldname                Verwendung                               Beispielinhalt

           User Disk ID           Träger Identifikation        Anlieferer (Produzent) – Disk 2/2012-06-28
          Disk ID Title 1          „Zielbereich“ des
                                                                BLV / WISSEN / SPORT / PSP / CS / etc.
             (ASCII)              Produktionssystems
 DISK

          Disk ID Title 2          Sender - Format               P7 - red! / K1 - Abenteuer Leben / etc.
                                                              Nur zur Abnahme / Master und PreMaster auf
            Comment               Disk - Kommentar            einer Disk / mit zusätzlichem Trailer-Material /
                                                                                    etc.

          SONY Feldname                 Verwendung                             Beispielinhalt
                                    Inhaltsidentifikation
        Clip Properties - Title
                                   Beitrag – Arbeitstitel –     Arbeitstitel – BA 123456 (wenn vorhanden)
              1 (ASCII)
                                         Material ID
                                     Inhaltsidentifikation
        Clip Properties - Title                                    GNTM – 2012 – EP 02 – Sendung am
 CLIP

                                      Staffel – Episode -
               2 (Multi)                                                        tt.mm.jj
                                         Sendedatum
           Essence Marks             Markierung im Clip          Szenenmarker durch Sichten / Anschnitt
                                                                  Master R 128 / PreMaster R128 / Roh /
             Comments                    Materialart
                                                                           PreMaster / Master
                                                                          Ok: wird verwendet /
             Clipmarker               Ingest-Steuerung
                                                                         NG: wird nicht verwendet

                                                                                                        Seite 25
3.5       Nutzung der Metadatenfelder auf XDCAM–Trägern für
Programmmaterial

        SONY Feldname                Verwendung                        Beispielinhalt
                                                            Anlieferer (Produzent) / Lizenzgeber
          User Disk ID            Träger Identifikation
                                                                     – Dis 2/2012-06-28
                             Original Staffeltitel (US) +
         Disk ID Title 1
                                     Nummer /                  Emergency Room - Season 04
            (ASCII)
 DISK

                              D-Staffeltitel + Nummer
                             Suppliers ID / Order ID, (if
         Disk ID Title 2                                             Order # 12345678
                                     existing)
                                                               Master und neutrale Elemente /
            Comment               Disk - Kommentar
                                                                Schwarzblenden vorhanden

         SONY Feldname                  Verwendung                      Beispielinhalt
        Clip Properties - Title      Org. Episodentitel /
                                                            Originaler Episodentitel / Folgennummer
              1 (ASCII)               Folgennummer
        Clip Properties - Title       Dt. Episodentitel /
                                                               (D) Episodentitel / Folgennummer
 CLIP

               2 (Multi)               Folgennummer
           Essence Marks             Markierung im Clip     Szenenmarker durch Sichten / Anschnitt
                                                                   Master R 128 / PGM R128
             Comments                    Materialart
                                                             / Clean R 128 / Master / PGM / Clean

                                                                                                Seite 26
4         Programm- und Produktionsformate

4.1       Formate für die Anlieferung von Programmmaterial

Bei der Anlieferung von Programmmaterial werden die folgend aufgeführten Formate von der
ProSieben Sat.1 Group akzeptiert. Es wird zwischen Träger- und Fileformaten unterschieden.
Programmmaterial bezeichnet sämtliches Material, welches zur direkten Ausstrahlung genutzt oder
durch sendevorbereitende Maßnahmen für die Ausstrahlung erstellt wird (Mastering).
Beispiele für Programmaterial sind:

    ▪ Lizenzmaterial: Serien oder Spielfilme
    ▪ Auftragsproduktionen oder Eigenproduktionen
    ▪ Werbung
    ▪ Trailer

Werbung wird ausschließlich dateibasiert und trägerlos akzeptiert. Der bevorzugte Transferweg ist
über den SevenOne Media Motivuploader oder die FME-Plattform (Filebased Material Exchange) der
ProSiebenSat.1 Technology.
Möchte ein Lieferant ein Format anliefern, das nicht den Vorgaben der vorliegenden Technischen
Richtlinien entspricht, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit der ProSiebenSat.1 Media SE
oder einer ihrer Töchterunternehmen. Diese Vereinbarung muss außerdem von der ProSiebenSat.1
Produktion GmbH vor Anlieferung geprüft werden. Hierzu sind auch die Materialanlagen zum
Produktionsvertrag zu beachten.

4.1.1     Band-, Disk- und Trägerformate

Broadcast-Band-Formate für Programmmaterial sind: HDCAM-SR, HDCAM, Digital Betacam. Des
Weiteren werden XDCAM-Träger nur in 23 GB, 50GB und 100 GB mit SD-IMX-50 und HD-4:2:2
(1080i/25) Formatierung akzeptiert.
Die Anlieferung von Audiomaterial getrennt von Video wird auf DVD akzeptiert, sofern der Träger und
die Dateien anhand der Metadaten eindeutig einer Bildversion zugeordnet werden können und den
allgemeinen technischen Anforderungen entsprechen. In Ausnahmefällen kann eine Anlieferung auf
DA-88 und DA-98 Bändern erfolgen.
Die Sampling Rate für Audio ist grundsätzlich 48 kHz.

                                                                                               Seite 27
Akzeptierte Trägerformate:
    Video & Audio:      HDCAM SR, HDCAM, Digital Betacam, XDCAM-SD, XDCAM-HD 4:2:2
        Audio:         DVD (diskrete, unkomprimierte Audiospuren); (DA-88/DA-98)*
* Sonderregelung nach Absprache
 Generell wird die Anlieferung von Audio und Video auf einem Datenträger bevorzugt.

Nicht akzeptierte Band-Formate sind: Betacam IMX (D10), D9, D6, D5, D5 HD, D3, D2, MII, DVCPro,
DVCPro 50, DCT, DVCPro HD, DVCam, Betacam SX.
Nicht akzeptierte Datenträger-Formate sind: USB-Festplatten, USB-Sticks, P2-Karten und andere
mobile IT-Speicher.
Es werden keine analogen Audio-Bänder akzeptiert.

4.1.2     File-Formate

Das SD-Austauschformat für Programmmaterial und Mastering ist eine *.MXF Datei mit IMX Codec
(50 Mbit/s). HD-Material kann als MXF-File mit XDCAM HD 422 Codec und mit 8 Tonspuren je 24 Bit
angeliefert werden. Die Sampling Rate für Audio ist grundsätzlich 48 kHz. Die Bildwechselfrequenz
beträgt 50 Hz (Halbbilder). Es kann keine Garantie für eine störungsfreie Wiedergabe der Inhalte mit
abweichenden Werten gegeben werden.
Die entsprechenden Standards für das Mapping der Kompressionsformate sind zu beachten:

   ▪ SMPTE 381M: Mapping MPEG streams into the MXF generic container (incl. Long-GOP)

   ▪ SMPTE RDD09: MXF Interoperability specification of Sony MPEG Long-GOP products

Als Audio-File wird BWF (Broadcast Wave Format) akzeptiert. Die Dateiendung für dieses
Containerformat ist .wav. Zusätzlich sind auch Pro Tools Sessions für PC im WAV-Format erlaubt.
Nicht akzeptiert werden Sound Designer 2 Files. Untertitel-Dateien werden im „STL“ - Format
akzeptiert.
Alle Dateien müssen mit einem Mindestsatz an Metadaten angeliefert werden. Die notwendigen
Metadaten werden im Kapitel „

                                                                                               Seite 28
Identifikation von Material bei Anlieferung“ beschrieben. Die Metadaten sind in Form von XML-Dateien
anzuliefern. Das verwendete Schema (z.B. NewsML) ist vorab mit der ProSiebenSat.1 Produktion
GmbH abzustimmen.
Abweichend angelieferte Formate werden - sofern möglich - kostenpflichtig in das Programmformat
gewandelt. Getrennte A/V Files sind nicht gewünscht.

        Format                            Filecontainer/Codec/Essence
         BWF                              WAV / PCM / 1 oder 2 CH Audio
                                     MXF OP1a / IMX 50 + 8 CH Audio (16 Bit)
        SD
                                Werbung*: MPG Program Stream + 2 CH Audio (16 Bit)
        HD                    MXF OP1a / XDCAM HD 4:2:2 50Mbit + 8 CH Audio (24 Bit)
* Sonderregelung nach Absprache

4.2       Formate für die Anlieferung von Produktionsmaterial

Neben den bisher aufgeführten Datei- und Bandformaten werden für die Produktion die
nachstehenden Formate akzeptiert.
Produktionsmaterial bezeichnet sämtliches Material, welches zur Weiterbearbeitung und Produktion
neuen Programmmaterials genutzt wird. Beispiele für Produktionsmaterial sind:

   ▪ Sämtliches Rohmaterial, beispielsweise von Dreharbeiten

   ▪ Agenturmaterial

   ▪ Diversifikationsinhalte (User Generated Content)

   ▪ Beitragsteile und Beiträge (Premaster, Master)

Möchte ein Lieferant ein Format anliefern, welches nicht den Vorgaben aus den vorliegenden
Technischen Richtlinien entspricht, bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung mit der ProSiebenSat.1
Media SE oder einer ihrer Töchterunternehmen. Die Vereinbarung bedarf außerdem der inhaltlichen
Prüfung durch die ProSiebenSat.1 Produktion GmbH.

4.2.1     Band-, Disk und Trägerformate

Die ProSiebenSat.1 Group bietet den Zulieferern eine Vielfalt an Band- und Trägerformaten für die
Anlieferung von Produktionsmaterial.

                                                                                               Seite 29
Akzeptierte Trägerformate
                                   Broadcast-Datenträger: XDCAM SD (IMX mit 30 und 50 Mbit/s und
   In der Aktualität (News)        DVCAM), XDCAM HD (MPEG-2 mit 18, 25, 35 und 50 Mbit/s)
                                   Broadcast-Bandformate: Digital Betacam, DVCAM, HDV(1080i/25)
                                   Broadcast-Datenträger: XDCAM SD (IMX mit 50 Mbit/s), XDCAM
      Im Magazin- und              HD 4:2:2 (50 Mbit/s), SxS-Karten
     Dokumentarbereich             Broadcast-Bandformate sind: Digital Betacam, DVCAM, HDCAM
                                   SR, HDV (1080i/25)

Nicht akzeptierte Band-Formate sind: D9, D6, D5, D5 HD, D3, D2, MII, DVCPro, DVCPro 50, DCT,
DVCPro HD, Betacam SX, MiniDV
Nicht akzeptierte Datenträger-Formate sind: USB-Festplatten, USB-Sticks, P2-Karten und andere
mobile IT-Speicher.
Die Sampling Rate für Audio ist grundsätzlich 48 kHz.
Die Bildwechselfrequenz basiert auf 25 Vollbildern. Der Sendestandard erfolgt in 50 Halbbildern
(1080i/25). Aus gestalterischen Gründen kann ein Werk auch progressiv erstellt werden, trotzdem
muss der angelieferte Inhalt „interlaced“ mit 50 Halbbildern kodiert sein. Es kann keine Garantie für
eine störungsfreie Wiedergabe der Inhalte mit abweichenden Werten gegeben werden.
Nicht akzeptierte, jedoch angelieferte Formate werden - sofern möglich – ohne vorherige Rücksprache
mit dem Lieferanten zu dessen Lasten kostenpflichtig in das Programmformat gewandelt.

4.2.2     File-Formate in der Produktion

Die ProSiebenSat.1 Group bietet den Zulieferern eine Vielfalt an akzeptierten Formaten für die
filebasierte Anlieferung von Produktionsmaterial. Die Bildwechselfrequenz beträgt 50 Hz (Halbbilder).
Es kann keine Garantie für eine störungsfreie Wiedergabe der Inhalte mit abweichenden Werten
gegeben werden.
Der Workflow für die Anlieferung von Dateien ist im Vorfeld mit dem jeweiligen Fachbereich oder der
jeweiligen Redaktion zu klären und bedarf der vorherigen Zustimmung der ProSiebenSat.1 Produktion
GmbH. Die Files müssen mit einem Mindestmaß an Metadaten angeliefert werden (z.B. durch ein
Upload-Formular, Portal oder ein definiertes XML-Schema). Der bevorzugte Transferweg ist über die
FME-Plattform (Filebased Material Exchange der ProSiebenSat.1 Technology). Informationen hierüber
können über die Mail-Adresse „materialcoordination.supervisor@p7s1produktion.de“ eingeholt
werden.
Die notwendigen Metadaten sind unter „3. Identifikation von Material bei Anlieferung“ definiert.

                                                                                                   Seite 30
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