Freitag, 22. November 2019 Gemeindesaal Herznach - 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde - Gemeinde Herznach

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Freitag, 22. November 2019 Gemeindesaal Herznach - 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde - Gemeinde Herznach
Freitag, 22. November 2019
  20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde
  20.30 Uhr Einwohnergemeinde

  Gemeindesaal Herznach
TRAKTANDEN VOM 22. NOVEMBER 2019
ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019
2. Budget 2020
3. Verpflichtungskredit Vita-Parcours, Walderlebnispfad, gedeckter Waldunter-
   stand
4. Verschiedenes und Umfrage

EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2019
2. Budget 2020
3. Verlängerung Defizitgarantie Pilotprojekt Tagesstrukturen Herznach
4. Verschiedenes und Umfrage

BOTSCHAFT UND AKTENAUFLAGE
Die Botschaft enthält eine kurze Zusammenfassung und die Anträge des Ge-
meinderates. Die ausführlichen Unterlagen zu den Traktanden liegen auf der Ge-
meindekanzlei vom Freitag, 8. November bis und mit Freitag, 22. November 2019
während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf. Die wichtigsten Akten wer-
den auch im Internet (www.herznach.ch) veröffentlicht. Auf Wunsch werden Ak-
ten oder Auszüge aus den Unterlagen gerne zugestellt.

Die letzte Seite dieser Einladung ist der Stimmrechtsausweis. Bitte beim
Eingang des Gemeindesaals abgeben.

Der Gemeinderat lädt die Ortsbürger/innen ein, an der Ortsbürgerversammlung
um 20.00 Uhr teilzunehmen. Alle Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Ein-
wohnergemeindeversammlung um 20.30 Uhr teilzunehmen.

GEMEINDERAT HERZNACH

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 2
ORTSBÜRGERGEMEINDE

                                1. PROTOKOLL VOM 7. JUNI 2019

Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 kann wäh-
rend der Aktenauflage eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht.

Antrag
Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom
7. Juni 2019.

                                           2. BUDGET 2020

  ORTSBÜRGERGEMEINDE inkl. Forst                                Budget    Budget
                                                                   2020      2019
  Betrieblicher Aufwand                                         177’200   183’300
  Betrieblicher Ertrag                                          179’300   159’250
  Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                            2’100   -24’050
  Ergebnis aus Finanzierung                                       3’300     3’400
  Gesamtergebnis                                                  5’400   -20’650

Seit dem Rechnungsjahr 2019 wird der Forstbetrieb in der Buchhaltung der Orts-
bürgergemeinde und nicht mehr als separater Eigenwirtschaftsbetrieb geführt. In
der Rechnung der Ortsbürgergemeinde wird somit nur noch ein Jahresergebnis
ausgewiesen (Aufwand- oder Ertragsüberschuss). Das Ergebnis wird dem ge-
samten Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet. Der Forstreservefonds wurde
im Rechnungsjahr 2018 aufgehoben und in das Eigenkapital der Ortsbürgerge-
meinde integriert. Künftig gibt es keine separaten Einlagen oder Entnahmen für
den Ausgleich der Forstrechnung mehr.
Das Budget der Ortsbürgergemeinde weist total einen Ertragsüberschuss von
CHF 5’400 aus (Vorjahresbudget: Aufwandüberschuss CHF 20’650). Es wurden
leicht höhere Einnahmen für Holzverkäufe budgetiert als in den Vorjahren. Die
Erträge aus Pflegebeiträgen des Kantons dürften sich im Rahmen der Vorjahre
bewegen.

Der Detailkommentar und die ausführlichen Zahlen können bestellt, eingesehen
und/oder im Internet heruntergeladen werden

Antrag
Genehmigung des Budgets 2020 der Ortsbürgergemeinde.

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019          Seite 3
3. VERPFLICHTUNGSKREDITE VITA-PARCOURS, WALDERLEBNISPFAD,
                GEDECKTER WALDUNTERTAND

Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018 hat für einen
Planungskredit über CHF 9'000 für die Ausarbeitung einer verbindlichen Voran-
frage für die Projekte gedeckter Waldunterstand und Vita-Parcours gutgeheis-
sen. Der Gemeinderat hat in der Folge ein Gesuch an den Kanton ausarbeiten
lassen um zu klären, ob in Herznach ein Vita-Parcours und ein gedeckter Unter-
stand realisiert werden könnten. Im Juli 2019 hat das Departement Bau, Verkehr
und Umwelt, Abt. für Baubewilligungen, Stellung genommen. Die Stellungnahme
ist eine gute Grundlage für die Weiterarbeit an den genannten Projekten, beide
Projekte sind aus kantonaler Sicht grundsätzlich machbar.

Im Vita-Parcours, welcher in der Region «Sarbe» (Holzschopf «Bann») entstehen
könnte, soll ein Walderlebnispfad integriert werden (z.B. mit Informationen aus
dem Jurapark). Die Stiftung «Vita Parcours» unterstützt das Vorhaben mit kos-
tenlosen Tafeln für die Übungen sowie technischen Beratungsdienstleistungen.

Der gedeckte Unterstand ist für den Hübstel als Ergänzung zur bestehenden Feu-
erstelle geplant. Seitens des Kantons wurde klar kommuniziert, dass ein Unter-
stand von über 30 m2 Fläche nicht bewilligungsfähig ist. Ein kleinerer, einfacher
Unterstand im Holzbau bis 30 m2 Fläche, der auf eine Seite offen ist, ist denkbar.

Die mutmasslichen gerundeten Gesamtkosten für die Realisierung der Projekte
wurden vom beauftragten Planungsbüro geschätzt und von der Gemeinde in Zu-
sammenarbeit mit dem Revierförster bereinigt:

Walderlebnispfad                                              30'500
Vita-Parcours                                                 87'400
Waldunterstand                                                83'200
GESAMTKOSTEN in CHF                                          201'100

Die Kostenzusammenstellungen beinhalten interne und externe Kosten. Unter
externen Kosten werden die Leistungen von Ingenieuren und externen Unterneh-
mern verstanden. Die internen Kosten beinhalten die voraussichtlichen Leistun-
gen des Forstbetriebes und allenfalls zu einem kleineren Teil des Unterhaltsbe-
triebes.

Der mutmassliche Unterhalt pro Jahr für die Anlagen liegt bei etwa CHF 10'000
bis 20'000 und soll vorwiegend durch den Forstbetrieb erfolgen. Die Unterhalts-
kosten werden ab 2021 in den Budgets der Einwohner- und/oder Ortsbürgerge-
meinde ausgewiesen.

Im Detail sehen die Kosten für die Ausführung der Einzelprojekte wie folgt aus:

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 4
Walderlebnispfad                                 Kosten extern   Kosten intern    Total
8 Infotafeln, Wegweiser                                14'000           2'000    16'000
Anlage und Objekte                                                      4'500     4'500
Sitzbänke, Abfalleimer, etc.                                            2'000     2'000
Total ohne MwSt.                                       14'000           8'500    22'500
MwSt.                                                   1'078               0     1'078
Zwischentotal                                          15'078           8'500    23'578
Anteil Projektierung, Ausführung, Reserve                                         6'880
Walderlebnispfad in CHF                               15'078            8'500    30'458

Vita-Parcours                                    Kosten extern   Kosten intern    Total
Sportgeräte gem. Offerte Vita-Parcours                 20'000              0     20'000
Tafeln für Posten (kostenlos)                                              0          0
Montage der Tafeln und Wegweiser                        1'500          6'000      7'500
Aushub für Sportgeräte, Fallschutz, etc.                               4'000      4'000
Montage Geräte mit Fundation                            6'000         20'000     26'000
Herrichten Fallschutz, Bewegungsflächen                                3'000      3'000
Instandstellung Wege                                                   5'000      5'000
Total ohne MwSt.                                       27'500         38'000     65'500
MwSt.                                                   2'118              0      2'118
Zwischentotal                                          29'618         38'000     67'618
Anteil Projektierung, Ausführung, Reserve                                        19'725
Gesamttotal Vita-Parcours                             29'618          38'000     87'343

Waldunterstand                                   Kosten extern   Kosten intern    Total
Aushub, Betonfundament                                  7'500          7'500     15'000
Holzbau, Dach, etc.                                     9'000         36'000     45'000
Einrichtungen                                           1'500          1'500      3'000
Total ohne MwSt.                                       18'000         45'000     63'000
MwSt.                                                   1'386              0      1'386
Zwischentotal                                          19'386         45'000     64'386
Anteil Projektierung, Ausführung, Reserve                                        18'788
Gedeckter Waldunterstand                                                         83'174

Projektierung, Ausführung, Reserve               Kosten extern   Kosten intern    Total
Planung, Projekt, Baugesuch, Koordination              17'000          6'000     23'000
Nebenkosten, Baubewilligungsgebühren                                   3'000      3'000
Öffentlichkeitsarbeit, Einweihung                                      2'500      2'500
Reserve, Unvorhergesehenes                              7'500          7'500     15'000
Total ohne MwSt.                                       24'500         19'000     43'500
MwSt.                                                   1'887              0      1'887
Total Projektierung, Ausführung, Reserve
(verteilt auf die einzelnen Projekte)                 26'387          19'000     45'387

Der Ortsbürgergemeinde stehen, wie mehrfach kommuniziert, genügend Mittel
aus dem ehemaligen Forstreservefonds zur Verfügung (rund CHF 430'000).

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019    Seite 5
Anträge
1. Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 30'500 für die Errich-
   tung eines Walderlebnispfades im Gebiet «Sarbe».
2. Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 87'400 für die Errich-
   tung eines Vita-Parcours im Gebiet «Sarbe».
3. Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 83'200 für die Errich-
   tung eines gedeckten Waldunterstandes im Gebiet «Hübstel».

                              4. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019    Seite 6
EINWOHNERGEMEINDE

                         1. PROTOKOLL VOM 25. SEPTEMBER 2019

Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2019
liegt während der Aktenauflage zur Einsichtnahme auf und ist im Internet veröf-
fentlicht.

Antrag
Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom
25. September 2019.

                                             2. BUDGET 2020

 EINWOHNERGEMEINDE ohne Spezialfinanzierungen                    Budget    Budget
                                                                    2020      2019
 Betrieblicher Aufwand                                         5'429’900 5'072’800
 Betrieblicher Ertrag                                          5'411’200 5'200’600
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                            -18’700   127’800
 Ergebnis aus Finanzierung                                        60’600    41’500
 Gesamtergebnis                                                   41’900   169’300

Der erneut positive Abschluss des Budgets 2020 der Einwohnergemeinde
(ohne Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall) lässt sich vorwiegend
auf die anhaltend erfreuliche Entwicklung der Steuererträge zurückführen. Die
Steuererträge wurden aufgrund der effektiven Zahlen 2018 sowie gestützt auf
eine Hochrechnung 2019 budgetiert. Im Jahr 2020 werden mehr Unterhaltsarbei-
ten an den Hochbauten sowie höhere Kosten für den Unterhaltsbetrieb als 2019
erwartet, was zur Hauptsache zum Rückgang des Ertragsüberschusses führt.
Der Finanzausgleich wird im Vergleich zu den Vorjahren etwas sinken.

 WASSERVERSORGUNG (Spezialfinanzierung)                         Budget    Budget
                                                                   2020      2019
 Betrieblicher Aufwand                                          207’600   167’500
 Betrieblicher Ertrag                                           177’500   172’000
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                           -30’100     4’500
 Ergebnis aus Finanzierung (Zinsen der Einwohnergemeinde)         2’500     2’500
 Gesamtergebnis                                                 -27’600     7’000

Im Jahr 2020 rechnet die Wasserversorgung mit einem Aufwandüberschuss.

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019            Seite 7
Vor allem die Abklärungen betreffend einer regionalen Grundwassernutzung so-
wie baulicher Unterhalt (insbesondere Schieberersatz) führen zu deutlich höhe-
ren Ausgaben im Budgetjahr. Die Gebühr 2020 von CHF 0.80 pro Kubikmeter
Wasserbezug soll unverändert bleiben.

 ABWASSERBESEITIGUNG (Spezialfinanzierung)                  Budget     Budget
                                                               2020       2019
 Betrieblicher Aufwand                                      268’200    262’100
 Betrieblicher Ertrag                                       249’500    243’000
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                       -18’700    -19’100
 Ergebnis aus Finanzierung (Zinsen der Einwohnergemeinde)     4’500      4’500
 Gesamtergebnis                                             -14’200    -14’600

Der Aufwandüberschuss der Abwasserbeseitigung wird im ähnlichen Rahmen
wie im Vorjahr erwartet. Die Gebühr beträgt seit 2018 CHF 2.50 pro Kubik erhöht.
Für 2020 wird keine Gebührenerhöhung beantragt.

 ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG (Spezialfinanzierung)                Budget     Budget
                                                               2020       2019
 Betrieblicher Aufwand                                      108’900    112’100
 Betrieblicher Ertrag                                       103’300    101’500
 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit                        -5’600    -10’600
 Ergebnis aus Finanzierung (Zinsen der Einwohnergemeinde)       100        300
 Gesamtergebnis                                              -5’500    -10’300

Die Abfallwirtschaft schliesst, wie in den Vorjahren, mit einem kleinen Aufwand-
überschuss ab. Diese Spezialfinanzierung ist, wie die Wasserversorgung und die
Abwasserbeseitigung kostendeckend mit Gebühren zu finanzieren. Da noch ge-
nügend Reserven vorhanden und keine grösseren Investitionen geplant sind,
drängt sich aktuell noch keine Gebührenanpassung auf.

Die aktualisierte Aufgaben- und Finanzplanung bis 2029 der Einwohnerge-
meinde (Basiszahlen: Budget 2020) ist auszugsweise im Anhang, Seite 12 abge-
druckt. Auszüge aus den Investitionsplänen bis 2029 der Wasserver- und Abwas-
serentsorgung (Basiszahlen: Budget 2020) sind im Anhang, Seite 13 abgedruckt.
Die Planungen sind Führungsinstrumente des Gemeinderates, die Gemeinde-
versammlung nimmt diese zur Kenntnis, ein Beschluss wird nicht gefasst.

Der Detailkommentar zum Budget, die ausführlichen Zahlen und die Details zu
den Aufgaben- und Finanzplänen können bestellt, eingesehen und/oder im Inter-
net heruntergeladen werden.

Antrag
Genehmigung des Budgets 2020 mit dem bisherigen Steuerfuss von 116 %.

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 8
3. VERLÄNGERUNG DEFIZITGARANTIE TAGESSTRUKTUREN HERZNACH

Am 23. November 2018 hat die Gemeindeversammlung einem Verpflichtungs-
kredit über maximal CHF 25'000 für eine Defizitgarantie zugunsten eines Pilot-
projektes «Tagesstrukturen Herznach» zugestimmt und dem Gemeinderat die
Kompetenz erteilt, eine Leistungsvereinbarung mit einer privaten Trägerschaft für
das Angebot «Tagesstrukturen Herznach» abzuschliessen. Die Defizitgarantie
ist bis 30. Juni 2020 befristet. Ende 2018 wurde der Verein familienergänzende
Tagesstrukturen gegründet (kurz: FAEGTS). Der Verein ist für die Führung der
Tagesstrukturen in Herznach verantwortlich. Verein und Gemeinde haben An-
fang März 2019 den Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Tagesstrukturen (Mit-
tagstisch, Kinderbetreuung) sind seit Ende April 2019 in Betrieb, die Gemeinde
hat dafür Räumlichkeiten im alten Schulhaus 1898 zur Verfügung gestellt. Im
Vorstand des Vereins ist die Gemeinde mit Gemeindeschreiber Harry Wilhelm
als Vizepräsident und Kassier vertreten.

Die Tagesstrukturen Herznach sind für maximal 40 Kinder bis und mit 6. Klasse
für den Mittagstisch und für maximal 20 Kinder für die Nachmittagsbetreuung
ausgelegt. Die Ferienbetreuung umfasst nach Plan 30 Plätze, wobei diese im
aktuellen Jahr noch nicht genutzt wurde. Seit Anfang Mai 2019 nutzen 10 Kinder
den Mittagstisch und 5 bis 6 Kinder die Nachmittagsbetreuung. Die Zahlen ent-
sprechen einem Durchschnitt pro Tag, die einzelnen Tage sind unterschiedlich
belegt. Bis anhin können die Tagesstrukturen 1 bis 2 zusätzliche Anmeldungen
pro Monat verzeichnen.

Bund und Kanton Aargau leisten für Kindertagesstätten eine Anschubfinanzie-
rung für die ersten 3 Jahre des Betriebs. Im November 2018 konnte nicht gesagt
werden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Beiträge vom
Bund und Kanton fliessen werden. Im Laufe dieses Jahres haben FAEGTS und
die Gemeinde beim Bund bzw. Kanton Gesuche eingereicht. Die Erarbeitung der
Gesuche ist aufwändig. Erst im Laufe der Gesucherarbeitung im aktuellen Jahr
wurde klar, dass Kantonsgelder nur fliessen, wenn sich auch die Gemeinde mit
einer Defizitgarantie über mehrere Jahre beteiligt und die Finanzierung der Ta-
gesstrukturen gesichert ist. Mit dem Entscheid der Gemeindeversammlung vom
23. November 2018 ist zwar eine Defizitgarantie bis vorerst 30.06.2020 vorhan-
den, jedoch wird eine Gemeindebeteiligung über diesen Zeitpunkt hinaus benö-
tigt, um die Anschubfinanzierung des Kantons zu sichern. Die 3-jährige Anschub-
finanzierung des Bundes, welche an die Tagesstrukturen direkt geht, ist nicht von
einer direkten Beteiligung der Gemeinde abhängig.

Gemäss den aktuell vorliegenden Informationen kann provisorisch mit einer kan-
tonalen Anschubfinanzierung für das 1. Jahr im Rahmen von rund CHF 16’000
gerechnet werden, sofern die Gemeinde ihre Defizitgarantie verlängert.

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 9
Wie hoch die kantonalen Beiträge tatsächlich, insbesondere auch für das 2. und
3. Jahr sein werden, wird erst aufgrund der effektiven Zahlen in den Folgejahren,
d.h., 2020 für 2019, 2021 für 2020, etc. ermittelt.
Der Bund hat das eingereichte Gesuch des Vereins FAEGTS noch nicht ab-
schliessend geprüft, mit Zusagen kann im Dezember 2019 gerechnet werden.
Erste Modellrechnungen dürften im November 2019 vorliegen.

Gemäss aktuellem Finanzplan der FAEGTS betragen die Kosten und Einnahmen
ohne Anschubfinanzierung und Defizitgarantie der Gemeinde:

Jahr                      Aufwand              Ertrag                                    Saldo
2019                        65'700             33'200                                   -32'500
2020                        70'000             49'900                                   -20'100
2021                        79'400             60'400                                   -19'000
2022                        90'800             79'600                                   -11'200
2023                       104'200            102'600                                    -1'600
2024                       115'900            118'800                                     2'900
Stand Beitragsgesuch an Bund (September 2019)

Mit Anschubfinanzierung und der damit verbundenen kommunalen Defizitgaran-
tie sieht das Bild wie folgt aus:

Jahr                      Aufwand              Ertrag      Beiträge Bund/Kanton          Saldo
2019                        65'700             33'200                     43'500         11'000
2020                        70'000             49'900                     20'600            500
2021                        79'400             60'400                     12'900         -6'100
2022                        90'800             79'600                          0        -11'200
2023                       104'200            102'600                          0         -1'600
2024                       115'900            118'800                          0          2'900
Total kumuliert                                                                0         -4'500
Stand Beitragsgesuch an Bund (September 2019, Beträge noch nicht definitiv bestätigt)

Nach heutigem Kenntnis- und Planungsstand würde die Gemeinde während der
Jahre 2019 – 2024, unter Berücksichtigung der Anschubfinanzierung, noch die
Kosten für das Zurverfügungstellen der Räume tragen und einen vergleichsweise
geringen direkten Kostenbeitrag leisten müssen. Die genannten Zahlen sind mit
Vorsicht zu geniessen, definitive Zusagen von Kanton und Bund liegen leider
nicht vor. Es kann jedoch aller Voraussicht nach mit Beiträgen für die ersten 3
Jahre gerechnet werden.

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019              Seite 10
Antrag
Verlängerung der von der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018
durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Defizitgarantie während der
Dauer der Anschubfinanzierung der Tagesstrukturen durch den Bund und den
Kanton. Allfällige Gemeindebeiträge nach Ablauf der Anschubfinanzierung sind
jeweils im Rahmen der Budgets zu bewilligen.

                              4. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 11
ANHANG / AUFGABEN- UND FINANZPLÄNE

Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 12
Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 13
NOTIZEN

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Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019   Seite 15
P.P.
Stimmrechtsausweis                                  5027 Herznach
Zur Teilnahme an der
Einwohnergemeindeversammlung Herznach

                                                                    Seite 16
vom Freitag, 22. November 2019 um 20.30 Uhr im
Gemeindesaal Herznach

                                                                    Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019
Für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zusätzlich zur
Teilnahme an der Ortsbürgergemeindeversammlung Herznach
um 20.00 Uhr.
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