Freitag, 22. November 2019 Gemeindesaal Herznach - 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde - Gemeinde Herznach
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Freitag, 22. November 2019 20.00 Uhr Ortsbürgergemeinde 20.30 Uhr Einwohnergemeinde Gemeindesaal Herznach
TRAKTANDEN VOM 22. NOVEMBER 2019 ORTSBÜRGERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Protokoll Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 2. Budget 2020 3. Verpflichtungskredit Vita-Parcours, Walderlebnispfad, gedeckter Waldunter- stand 4. Verschiedenes und Umfrage EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG 1. Protokoll Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2019 2. Budget 2020 3. Verlängerung Defizitgarantie Pilotprojekt Tagesstrukturen Herznach 4. Verschiedenes und Umfrage BOTSCHAFT UND AKTENAUFLAGE Die Botschaft enthält eine kurze Zusammenfassung und die Anträge des Ge- meinderates. Die ausführlichen Unterlagen zu den Traktanden liegen auf der Ge- meindekanzlei vom Freitag, 8. November bis und mit Freitag, 22. November 2019 während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten auf. Die wichtigsten Akten wer- den auch im Internet (www.herznach.ch) veröffentlicht. Auf Wunsch werden Ak- ten oder Auszüge aus den Unterlagen gerne zugestellt. Die letzte Seite dieser Einladung ist der Stimmrechtsausweis. Bitte beim Eingang des Gemeindesaals abgeben. Der Gemeinderat lädt die Ortsbürger/innen ein, an der Ortsbürgerversammlung um 20.00 Uhr teilzunehmen. Alle Stimmberechtigten sind eingeladen, an der Ein- wohnergemeindeversammlung um 20.30 Uhr teilzunehmen. GEMEINDERAT HERZNACH Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 2
ORTSBÜRGERGEMEINDE 1. PROTOKOLL VOM 7. JUNI 2019 Das Protokoll der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019 kann wäh- rend der Aktenauflage eingesehen werden und ist im Internet veröffentlicht. Antrag Genehmigung des Protokolls der Ortsbürgergemeindeversammlung vom 7. Juni 2019. 2. BUDGET 2020 ORTSBÜRGERGEMEINDE inkl. Forst Budget Budget 2020 2019 Betrieblicher Aufwand 177’200 183’300 Betrieblicher Ertrag 179’300 159’250 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit 2’100 -24’050 Ergebnis aus Finanzierung 3’300 3’400 Gesamtergebnis 5’400 -20’650 Seit dem Rechnungsjahr 2019 wird der Forstbetrieb in der Buchhaltung der Orts- bürgergemeinde und nicht mehr als separater Eigenwirtschaftsbetrieb geführt. In der Rechnung der Ortsbürgergemeinde wird somit nur noch ein Jahresergebnis ausgewiesen (Aufwand- oder Ertragsüberschuss). Das Ergebnis wird dem ge- samten Eigenkapital gutgeschrieben oder belastet. Der Forstreservefonds wurde im Rechnungsjahr 2018 aufgehoben und in das Eigenkapital der Ortsbürgerge- meinde integriert. Künftig gibt es keine separaten Einlagen oder Entnahmen für den Ausgleich der Forstrechnung mehr. Das Budget der Ortsbürgergemeinde weist total einen Ertragsüberschuss von CHF 5’400 aus (Vorjahresbudget: Aufwandüberschuss CHF 20’650). Es wurden leicht höhere Einnahmen für Holzverkäufe budgetiert als in den Vorjahren. Die Erträge aus Pflegebeiträgen des Kantons dürften sich im Rahmen der Vorjahre bewegen. Der Detailkommentar und die ausführlichen Zahlen können bestellt, eingesehen und/oder im Internet heruntergeladen werden Antrag Genehmigung des Budgets 2020 der Ortsbürgergemeinde. Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 3
3. VERPFLICHTUNGSKREDITE VITA-PARCOURS, WALDERLEBNISPFAD, GEDECKTER WALDUNTERTAND Die Ortsbürgergemeindeversammlung vom 23. November 2018 hat für einen Planungskredit über CHF 9'000 für die Ausarbeitung einer verbindlichen Voran- frage für die Projekte gedeckter Waldunterstand und Vita-Parcours gutgeheis- sen. Der Gemeinderat hat in der Folge ein Gesuch an den Kanton ausarbeiten lassen um zu klären, ob in Herznach ein Vita-Parcours und ein gedeckter Unter- stand realisiert werden könnten. Im Juli 2019 hat das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abt. für Baubewilligungen, Stellung genommen. Die Stellungnahme ist eine gute Grundlage für die Weiterarbeit an den genannten Projekten, beide Projekte sind aus kantonaler Sicht grundsätzlich machbar. Im Vita-Parcours, welcher in der Region «Sarbe» (Holzschopf «Bann») entstehen könnte, soll ein Walderlebnispfad integriert werden (z.B. mit Informationen aus dem Jurapark). Die Stiftung «Vita Parcours» unterstützt das Vorhaben mit kos- tenlosen Tafeln für die Übungen sowie technischen Beratungsdienstleistungen. Der gedeckte Unterstand ist für den Hübstel als Ergänzung zur bestehenden Feu- erstelle geplant. Seitens des Kantons wurde klar kommuniziert, dass ein Unter- stand von über 30 m2 Fläche nicht bewilligungsfähig ist. Ein kleinerer, einfacher Unterstand im Holzbau bis 30 m2 Fläche, der auf eine Seite offen ist, ist denkbar. Die mutmasslichen gerundeten Gesamtkosten für die Realisierung der Projekte wurden vom beauftragten Planungsbüro geschätzt und von der Gemeinde in Zu- sammenarbeit mit dem Revierförster bereinigt: Walderlebnispfad 30'500 Vita-Parcours 87'400 Waldunterstand 83'200 GESAMTKOSTEN in CHF 201'100 Die Kostenzusammenstellungen beinhalten interne und externe Kosten. Unter externen Kosten werden die Leistungen von Ingenieuren und externen Unterneh- mern verstanden. Die internen Kosten beinhalten die voraussichtlichen Leistun- gen des Forstbetriebes und allenfalls zu einem kleineren Teil des Unterhaltsbe- triebes. Der mutmassliche Unterhalt pro Jahr für die Anlagen liegt bei etwa CHF 10'000 bis 20'000 und soll vorwiegend durch den Forstbetrieb erfolgen. Die Unterhalts- kosten werden ab 2021 in den Budgets der Einwohner- und/oder Ortsbürgerge- meinde ausgewiesen. Im Detail sehen die Kosten für die Ausführung der Einzelprojekte wie folgt aus: Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 4
Walderlebnispfad Kosten extern Kosten intern Total 8 Infotafeln, Wegweiser 14'000 2'000 16'000 Anlage und Objekte 4'500 4'500 Sitzbänke, Abfalleimer, etc. 2'000 2'000 Total ohne MwSt. 14'000 8'500 22'500 MwSt. 1'078 0 1'078 Zwischentotal 15'078 8'500 23'578 Anteil Projektierung, Ausführung, Reserve 6'880 Walderlebnispfad in CHF 15'078 8'500 30'458 Vita-Parcours Kosten extern Kosten intern Total Sportgeräte gem. Offerte Vita-Parcours 20'000 0 20'000 Tafeln für Posten (kostenlos) 0 0 Montage der Tafeln und Wegweiser 1'500 6'000 7'500 Aushub für Sportgeräte, Fallschutz, etc. 4'000 4'000 Montage Geräte mit Fundation 6'000 20'000 26'000 Herrichten Fallschutz, Bewegungsflächen 3'000 3'000 Instandstellung Wege 5'000 5'000 Total ohne MwSt. 27'500 38'000 65'500 MwSt. 2'118 0 2'118 Zwischentotal 29'618 38'000 67'618 Anteil Projektierung, Ausführung, Reserve 19'725 Gesamttotal Vita-Parcours 29'618 38'000 87'343 Waldunterstand Kosten extern Kosten intern Total Aushub, Betonfundament 7'500 7'500 15'000 Holzbau, Dach, etc. 9'000 36'000 45'000 Einrichtungen 1'500 1'500 3'000 Total ohne MwSt. 18'000 45'000 63'000 MwSt. 1'386 0 1'386 Zwischentotal 19'386 45'000 64'386 Anteil Projektierung, Ausführung, Reserve 18'788 Gedeckter Waldunterstand 83'174 Projektierung, Ausführung, Reserve Kosten extern Kosten intern Total Planung, Projekt, Baugesuch, Koordination 17'000 6'000 23'000 Nebenkosten, Baubewilligungsgebühren 3'000 3'000 Öffentlichkeitsarbeit, Einweihung 2'500 2'500 Reserve, Unvorhergesehenes 7'500 7'500 15'000 Total ohne MwSt. 24'500 19'000 43'500 MwSt. 1'887 0 1'887 Total Projektierung, Ausführung, Reserve (verteilt auf die einzelnen Projekte) 26'387 19'000 45'387 Der Ortsbürgergemeinde stehen, wie mehrfach kommuniziert, genügend Mittel aus dem ehemaligen Forstreservefonds zur Verfügung (rund CHF 430'000). Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 5
Anträge 1. Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 30'500 für die Errich- tung eines Walderlebnispfades im Gebiet «Sarbe». 2. Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 87'400 für die Errich- tung eines Vita-Parcours im Gebiet «Sarbe». 3. Genehmigung Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF 83'200 für die Errich- tung eines gedeckten Waldunterstandes im Gebiet «Hübstel». 4. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 6
EINWOHNERGEMEINDE 1. PROTOKOLL VOM 25. SEPTEMBER 2019 Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2019 liegt während der Aktenauflage zur Einsichtnahme auf und ist im Internet veröf- fentlicht. Antrag Genehmigung des Protokolls der Einwohnergemeindeversammlung vom 25. September 2019. 2. BUDGET 2020 EINWOHNERGEMEINDE ohne Spezialfinanzierungen Budget Budget 2020 2019 Betrieblicher Aufwand 5'429’900 5'072’800 Betrieblicher Ertrag 5'411’200 5'200’600 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -18’700 127’800 Ergebnis aus Finanzierung 60’600 41’500 Gesamtergebnis 41’900 169’300 Der erneut positive Abschluss des Budgets 2020 der Einwohnergemeinde (ohne Spezialfinanzierungen Wasser, Abwasser, Abfall) lässt sich vorwiegend auf die anhaltend erfreuliche Entwicklung der Steuererträge zurückführen. Die Steuererträge wurden aufgrund der effektiven Zahlen 2018 sowie gestützt auf eine Hochrechnung 2019 budgetiert. Im Jahr 2020 werden mehr Unterhaltsarbei- ten an den Hochbauten sowie höhere Kosten für den Unterhaltsbetrieb als 2019 erwartet, was zur Hauptsache zum Rückgang des Ertragsüberschusses führt. Der Finanzausgleich wird im Vergleich zu den Vorjahren etwas sinken. WASSERVERSORGUNG (Spezialfinanzierung) Budget Budget 2020 2019 Betrieblicher Aufwand 207’600 167’500 Betrieblicher Ertrag 177’500 172’000 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -30’100 4’500 Ergebnis aus Finanzierung (Zinsen der Einwohnergemeinde) 2’500 2’500 Gesamtergebnis -27’600 7’000 Im Jahr 2020 rechnet die Wasserversorgung mit einem Aufwandüberschuss. Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 7
Vor allem die Abklärungen betreffend einer regionalen Grundwassernutzung so- wie baulicher Unterhalt (insbesondere Schieberersatz) führen zu deutlich höhe- ren Ausgaben im Budgetjahr. Die Gebühr 2020 von CHF 0.80 pro Kubikmeter Wasserbezug soll unverändert bleiben. ABWASSERBESEITIGUNG (Spezialfinanzierung) Budget Budget 2020 2019 Betrieblicher Aufwand 268’200 262’100 Betrieblicher Ertrag 249’500 243’000 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -18’700 -19’100 Ergebnis aus Finanzierung (Zinsen der Einwohnergemeinde) 4’500 4’500 Gesamtergebnis -14’200 -14’600 Der Aufwandüberschuss der Abwasserbeseitigung wird im ähnlichen Rahmen wie im Vorjahr erwartet. Die Gebühr beträgt seit 2018 CHF 2.50 pro Kubik erhöht. Für 2020 wird keine Gebührenerhöhung beantragt. ABFALLBEWIRTSCHAFTUNG (Spezialfinanzierung) Budget Budget 2020 2019 Betrieblicher Aufwand 108’900 112’100 Betrieblicher Ertrag 103’300 101’500 Ergebnis aus betrieblicher Tätigkeit -5’600 -10’600 Ergebnis aus Finanzierung (Zinsen der Einwohnergemeinde) 100 300 Gesamtergebnis -5’500 -10’300 Die Abfallwirtschaft schliesst, wie in den Vorjahren, mit einem kleinen Aufwand- überschuss ab. Diese Spezialfinanzierung ist, wie die Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung kostendeckend mit Gebühren zu finanzieren. Da noch ge- nügend Reserven vorhanden und keine grösseren Investitionen geplant sind, drängt sich aktuell noch keine Gebührenanpassung auf. Die aktualisierte Aufgaben- und Finanzplanung bis 2029 der Einwohnerge- meinde (Basiszahlen: Budget 2020) ist auszugsweise im Anhang, Seite 12 abge- druckt. Auszüge aus den Investitionsplänen bis 2029 der Wasserver- und Abwas- serentsorgung (Basiszahlen: Budget 2020) sind im Anhang, Seite 13 abgedruckt. Die Planungen sind Führungsinstrumente des Gemeinderates, die Gemeinde- versammlung nimmt diese zur Kenntnis, ein Beschluss wird nicht gefasst. Der Detailkommentar zum Budget, die ausführlichen Zahlen und die Details zu den Aufgaben- und Finanzplänen können bestellt, eingesehen und/oder im Inter- net heruntergeladen werden. Antrag Genehmigung des Budgets 2020 mit dem bisherigen Steuerfuss von 116 %. Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 8
3. VERLÄNGERUNG DEFIZITGARANTIE TAGESSTRUKTUREN HERZNACH Am 23. November 2018 hat die Gemeindeversammlung einem Verpflichtungs- kredit über maximal CHF 25'000 für eine Defizitgarantie zugunsten eines Pilot- projektes «Tagesstrukturen Herznach» zugestimmt und dem Gemeinderat die Kompetenz erteilt, eine Leistungsvereinbarung mit einer privaten Trägerschaft für das Angebot «Tagesstrukturen Herznach» abzuschliessen. Die Defizitgarantie ist bis 30. Juni 2020 befristet. Ende 2018 wurde der Verein familienergänzende Tagesstrukturen gegründet (kurz: FAEGTS). Der Verein ist für die Führung der Tagesstrukturen in Herznach verantwortlich. Verein und Gemeinde haben An- fang März 2019 den Rahmenvertrag abgeschlossen. Die Tagesstrukturen (Mit- tagstisch, Kinderbetreuung) sind seit Ende April 2019 in Betrieb, die Gemeinde hat dafür Räumlichkeiten im alten Schulhaus 1898 zur Verfügung gestellt. Im Vorstand des Vereins ist die Gemeinde mit Gemeindeschreiber Harry Wilhelm als Vizepräsident und Kassier vertreten. Die Tagesstrukturen Herznach sind für maximal 40 Kinder bis und mit 6. Klasse für den Mittagstisch und für maximal 20 Kinder für die Nachmittagsbetreuung ausgelegt. Die Ferienbetreuung umfasst nach Plan 30 Plätze, wobei diese im aktuellen Jahr noch nicht genutzt wurde. Seit Anfang Mai 2019 nutzen 10 Kinder den Mittagstisch und 5 bis 6 Kinder die Nachmittagsbetreuung. Die Zahlen ent- sprechen einem Durchschnitt pro Tag, die einzelnen Tage sind unterschiedlich belegt. Bis anhin können die Tagesstrukturen 1 bis 2 zusätzliche Anmeldungen pro Monat verzeichnen. Bund und Kanton Aargau leisten für Kindertagesstätten eine Anschubfinanzie- rung für die ersten 3 Jahre des Betriebs. Im November 2018 konnte nicht gesagt werden, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Höhe Beiträge vom Bund und Kanton fliessen werden. Im Laufe dieses Jahres haben FAEGTS und die Gemeinde beim Bund bzw. Kanton Gesuche eingereicht. Die Erarbeitung der Gesuche ist aufwändig. Erst im Laufe der Gesucherarbeitung im aktuellen Jahr wurde klar, dass Kantonsgelder nur fliessen, wenn sich auch die Gemeinde mit einer Defizitgarantie über mehrere Jahre beteiligt und die Finanzierung der Ta- gesstrukturen gesichert ist. Mit dem Entscheid der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 ist zwar eine Defizitgarantie bis vorerst 30.06.2020 vorhan- den, jedoch wird eine Gemeindebeteiligung über diesen Zeitpunkt hinaus benö- tigt, um die Anschubfinanzierung des Kantons zu sichern. Die 3-jährige Anschub- finanzierung des Bundes, welche an die Tagesstrukturen direkt geht, ist nicht von einer direkten Beteiligung der Gemeinde abhängig. Gemäss den aktuell vorliegenden Informationen kann provisorisch mit einer kan- tonalen Anschubfinanzierung für das 1. Jahr im Rahmen von rund CHF 16’000 gerechnet werden, sofern die Gemeinde ihre Defizitgarantie verlängert. Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 9
Wie hoch die kantonalen Beiträge tatsächlich, insbesondere auch für das 2. und 3. Jahr sein werden, wird erst aufgrund der effektiven Zahlen in den Folgejahren, d.h., 2020 für 2019, 2021 für 2020, etc. ermittelt. Der Bund hat das eingereichte Gesuch des Vereins FAEGTS noch nicht ab- schliessend geprüft, mit Zusagen kann im Dezember 2019 gerechnet werden. Erste Modellrechnungen dürften im November 2019 vorliegen. Gemäss aktuellem Finanzplan der FAEGTS betragen die Kosten und Einnahmen ohne Anschubfinanzierung und Defizitgarantie der Gemeinde: Jahr Aufwand Ertrag Saldo 2019 65'700 33'200 -32'500 2020 70'000 49'900 -20'100 2021 79'400 60'400 -19'000 2022 90'800 79'600 -11'200 2023 104'200 102'600 -1'600 2024 115'900 118'800 2'900 Stand Beitragsgesuch an Bund (September 2019) Mit Anschubfinanzierung und der damit verbundenen kommunalen Defizitgaran- tie sieht das Bild wie folgt aus: Jahr Aufwand Ertrag Beiträge Bund/Kanton Saldo 2019 65'700 33'200 43'500 11'000 2020 70'000 49'900 20'600 500 2021 79'400 60'400 12'900 -6'100 2022 90'800 79'600 0 -11'200 2023 104'200 102'600 0 -1'600 2024 115'900 118'800 0 2'900 Total kumuliert 0 -4'500 Stand Beitragsgesuch an Bund (September 2019, Beträge noch nicht definitiv bestätigt) Nach heutigem Kenntnis- und Planungsstand würde die Gemeinde während der Jahre 2019 – 2024, unter Berücksichtigung der Anschubfinanzierung, noch die Kosten für das Zurverfügungstellen der Räume tragen und einen vergleichsweise geringen direkten Kostenbeitrag leisten müssen. Die genannten Zahlen sind mit Vorsicht zu geniessen, definitive Zusagen von Kanton und Bund liegen leider nicht vor. Es kann jedoch aller Voraussicht nach mit Beiträgen für die ersten 3 Jahre gerechnet werden. Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 10
Antrag Verlängerung der von der Gemeindeversammlung vom 23. November 2018 durch die Gemeindeversammlung beschlossenen Defizitgarantie während der Dauer der Anschubfinanzierung der Tagesstrukturen durch den Bund und den Kanton. Allfällige Gemeindebeiträge nach Ablauf der Anschubfinanzierung sind jeweils im Rahmen der Budgets zu bewilligen. 4. VERSCHIEDENES UND UMFRAGE Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 11
ANHANG / AUFGABEN- UND FINANZPLÄNE Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 12
Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 13
NOTIZEN Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Seite 14
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P.P. Stimmrechtsausweis 5027 Herznach Zur Teilnahme an der Einwohnergemeindeversammlung Herznach Seite 16 vom Freitag, 22. November 2019 um 20.30 Uhr im Gemeindesaal Herznach Einladung Gemeindeversammlung 22.11.2019 Für Ortsbürgerinnen und Ortsbürger zusätzlich zur Teilnahme an der Ortsbürgergemeindeversammlung Herznach um 20.00 Uhr.
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