Für Unternehmen Energieaudit 2019 nach DIN EN 16247 - www.first-energy.net - first energy
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Häufige Fragen zum Energieaudit 2019 Auf wen trifft die Auditpflicht 2019 zu? Was ist eigentlich ein KMU? Was bringt mir ein Energieaudit? Was wird bei einem Energieaudit gemacht? Welche Änderungen bringen die neuen Vorschriften des BAFA für das Energieaudit 2019? www.first-energy.net
Auf wen trifft die Auditpflicht 2019 zu? Auditpflicht 2019 Alle Unternehmen, die kein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) sind, sind nach dem Ener- giedienstleistungsgesetz (§§ 8 ff. EDL-G) verpflichtet ein Energieaudit (oder ein Energiemanage- ment nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem ISO 14001) durchzuführen, un- abhängig davon, ob sie dem produzierenden oder nichtproduzierenden Gewerbe angehören. Dieses Audit muss alle vier Jahre wiederholt werden. Alle großen Unternehmen, die nicht als KMU (kleines mittelständisches Unternehmen) zählen mussten branchenunabhängig bis spätestens 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchgeführt haben. Diese müssen nun gemäß der vier Jahres Vorgabe wieder ein Energieaudit durchlaufen. Kurzum: Haben Sie Ihr Energieaudit am 10. Oktober 2015 abgeschlossen, muss das zweite Ener- gieaudit zum 10. Oktober 2019 beendet sein. Ausgenommen sind Unternehmen, die sich für die Einführung eines Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystem nach EMAS entschieden haben. Wann im Jahr 2019 ihr Energieaudit fällig ist, hängt von der Fertigstellung Ihres Erstaudits ab. Die Pflicht zum Energieaudit gilt auch für neu gegründete Unternehmen, die bereits im ersten Geschäftsjahr nicht mehr als KMU zählen. Für sie gilt jedoch eine Übergangsfrist von 20 Monaten. Die zuständige Prüfbehörde BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) kann bei länger bestehenden Unternehmen neben dem Nachweis für das Wiederholungsaudit auch den Nachweis des Erstaudits verlangen. www.first-energy.net
Was ist eigentlich ein KMU? KMU-Definition Ob ein Unternehmen zu einem kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) gehört, wird von der Europäischen Kommission definiert. Diese teilt die KMU in drei Unternehmenskategorien ein: Diese Schwellenwerte gelten für Einzelunternehmen. Bei einem Unternehmen, das Teil einer größeren Gruppe ist, müssen je nach Höhe der Beteiligung die Mitarbeiterzahl und der Um- satz bzw. die Bilanzsumme der Gruppe mitberücksichtigt werden. Für statistische/empirische Analysen werden die KMU in der Regel nach der Zahl der Beschäftigten bzw. der Umsatzgröße www.first-energy.net
Was bringt mir ein Energieaudit? Gründe für ein Energieaudit Für kleine und mittlere Unternehmen bietet die DIN EN 16247 die Chance einen Überblick über den energetischen Ist-Zustand des Unternehmens in Bezug auf den Gesamtenergieverbrauch, die Verbrau- cherstruktur und die Energiezufuhr zu erhalten. Daneben stehen auch der Ist-Verbrauch des Hauptver- brauchers und die Einflussfaktoren auf die Energieflüsse im Mittelpunkt. Ziel der DIN EN 16247 ist die Durchführung eines Energieaudits. Gegenstand dieses Audits können beispielsweise Gebäude, Systeme, Dienstleistungen oder Ausrüstung sein. Das Audit stellt die Grundlage für energetische Effizienzverbesserungen und Maßnahmen dar, die dazu dienen den Energieverbrauch und die Energiekosten dauerhaft zu senken, um einen nachhaltigen Beitrag zum Klima- und Umweltschutz zu leisten. Darüber hinaus bildet das EnergieAudit die Vorstufe für eine spätere Zertifizierung nach der DIN EN ISO 50001 Energiemanagement. Vorteile eines Energieaudits - Energiekosten sparen: Einsparpotentiale werden aufgezeigt - Pflichterfüllung: Den Anforderungen des BAFA wird entsprochen - Energietransparenz: Die Energieverbräuche werden nachvollziehbar - Image steigern: Das Unternehmen zeigt sich energiebewusst www.first-energy.net
Was wird bei einem Energieaudit gemacht? Ablauf Energieaudit Die Auftakt-Besprechung Zu Beginn des steht immer ein Auftaktgespräch zwischen Auditor und Unternehmen, in dem alle Fragen besprochen werden, die das Audit betreffen. Es werden hierbei auch schon konkrete Vereinbarungen ge- troffen, zum Beispiel zum Thema Datenschutz und den Zeitplänen. Zu diesem Zeitpunkt informiert das Unternehmen außerdem alle vom Energieaudit betroffenen Mitarbeiter über das anstehende Audit. Die Datenerfassung Anschließend kommt es zur Datenerfassung. Entweder stellt Ihr Unternehmen dem Auditor die Daten be- reits zur Verfügung oder der Auditor erhebt mit Ihrer Unterstützung diese Daten selbst. Es macht Sinn dem Auditor vor der Vor-Ort-Begehung bereits einige Basisdaten zur Verfügung zu stellen. Beispiele für die Basisdatenerhebung: - Mitarbeiteranzahl - Betriebszeiten - Geplante energieverbrauchsrelevante Änderungen (Erweiterungsbau, neue Produktionsanlagen) - Geplante und durchgeführte Energieeffizienzmaßnahmen - Energielieferverträge - Gesamtenergieverbrauch und Energiekosten nach Energieträgern und Zeiträumen Außeneinsatz (Vor-Ort-Begehung) Bei der Besichtigung des Auditors bei Ihnen vor Ort, lernt der Auditor die energierelevanten Arbeitsabläuf- te und Bedingungen kennen. Er weiß dadurch, wodurch der Energieverbrauch zu Stande kommt. Er wird die Prozesse beobachten, mit Mitarbeitern sprechen und Maschinen messen. Beispiele für Tätigkeiten während des Außeneinsatzes: - Erhebung der elektrischen und thermischen Leistung einzelner Anlagen und deren Betriebszeiten - Erfassung und Dokumentation von Temperaturniveaus, insbesondere bei thermischen Prozessen - Mitarbeiterbefragungen hinsichtlich Ideen und Einstellungen zum Thema Energieeffizienz - Beobachtung des Mitarbeiterverhaltens, z. B. hinsichtlich Abschaltung nicht benötigter Anlagen Analyse Nach der Begehung vor Ort analysiert der Auditor alle vorhanden Daten und gibt Empfehlungen für Maß- nahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ab. Als Grundlage seiner Analyse dient die DIN EN 16247. Beispielsweise findet eine Bilanzierung der Energieflüsse im Unternehmen für die Energieverbrauchs- und versorgungsseite sowie die Darstellung im Zeitverlauf statt. Bericht und Abschlussgespräch Die Ergebnisse werden Ihnen präsentiert und Sie erhalten Ihren Energieauditbericht. Der Auditbericht muss folgende Punkte beinhalten: Zusammenfassung, Hintergrund, Dokumentation des Energieaudits, Liste der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz und Schlussfolgerung. Besonders detailliert müssen die identifizierten Energieeinsparpotentiale dargestellt sein. www.first-energy.net
Welche Änderungen bringen die neuen Vorschriften des BAFA für das Energieaudit 2019? Energieaudit 2019 Auf seiner Internetseite hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit Stand vom 13.Februar 2019 ein aktualisiertes Merkblatt für Energieaudits und einen überarbeiteten Leitfaden zur Er- stellung von Energieauditberichten nach den Vorgaben der DIN EN 16247-1 veröffentlicht. Im Vergleich mit dem Energieaudit von vor vier Jahren ändern sich nun folgende Bereiche: • Strukturelle Anpassungen/Änderungen des Energieauditberichts im Energieaudit nach EN 16247 • Pflicht zur Durchführung eines detaillierten Auftaktgesprächs mit Protokoll • Umfangreichere Anforderungen an die Dokumentation des Clusterungsprozesses bei Unternehmen mit Multi-Site-Verfahren • Veränderungen betreffend der anzufertigenden Energieflussdiagramme sowie des Datennachweis • Ausweitung der Darstellungsformen der Energiebilanz: alle Standorte müssen separat erfasst und energetisch mit Lastgangprofil dargestellt werden • Hilfestellungen zur Interpretation der 90%-Regeln, bezüglich des zu begründenden Energieverbrauchs: Standorte, die weniger als 10% des Gesamtenergieverbrauchs ausmachen, können vom Energieaudit ausgenommen werden, zunächst müssen aber alle Daten erfasst werden • Neue tabellarische Darstellungsform der Energieeffizienzmaßnahmen • Änderung der Kriterien zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen: Die Amortisations- zeit gilt als nicht mehr geeignet für Energieeffizienzvorhaben. Es werden ausführlichere und mathe- matische Belege für Energieeinsparungen verlangt, die durch die Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz erzielt werden sollen: z.B. Einbezug der Energiepreissteigerung, Kapitalmarktkosten, die Lebensdauer der Geräte, Vergleich der Wartungskosten, aber auch Änderungen in der Pro- duktivität so wie Demontagekosten für Altanlagen sowie Schadstoffrückbau und Entsorgung usw. • Erhöhte Anforderungen für die Rangfolge der geplanten Effizienzmaßnahmen sowie Umsetzungspläne • Geänderte Anforderungen an Kennzahlen: Bildung und Bewertung von geeigneten Energieleistungs- kennzahlen an den Standorten • Genauere Forderungen an die Dokumentation der eingesetzten Querschnittstechnologien - Energietransparenz: Die Energieverbräuche werden nachvollziehbar - Image steigern: Das Unternehmen zeigt sich als energiebewusst - www.first-energy.net
Über uns Seit 2001 berät first energy Unternehmen und Kommunen in den Bereichen EnergieEinkauf, Ener- gieManagement und EnergieEinsparung. first energy bietet Beratung und Hilfestellungen bei allen Fragen rund um die Einführung eines zertifizierten Energiemanagementsystems, bei der Energierechnungsprüfung sowie der Strom- und Gasausschreibung. Über 2500 Kunden haben first energy in den letzten Jahren ihr Vertrauen geschenkt. Als Energiedienstleister ist first energy bundesweit tätig. „Durch die Arbeit der Energieexperten von first energy haben wir jederzeit mit nur einem Klick auf das Energieportal die gesamten Energiedaten in allen unseren 130 Liegenschaften im Blick. Auch die regelmäßigen, gut strukturierten Analysen und Tipps helfen uns, unseren Stromverbrauch zu opti- mieren. Besonders wichtig für uns: die hohe Trans- parenz der Arbeit von first energy und die unkom- plizierte Zusammenarbeit.“ Michael Conzelmann Kaufmännischer Vorstand bdks Haben Sie Fragen oder wollen Sie uns beauftragen, Ihr Energieaudit 2019 zu begleiten? Dann sprechen Sie uns gerne an! Ihr Ansprechpartner ist Markus Menzel Standortleiter first energy Tel.: 05605 - 93928 - 30 Mail: menzel@first-energy.net www.first-energy.net
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