Teilnahmebedingungen - push your party
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Teilnahmebedingungen
für die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“
Im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 führt die Förde Sparkasse in ihrem
Geschäftsgebiet die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ zur Vergabe von bis zu fünf
Geldpreisen im Gesamtwert von 4.000,00 Euro durch.
An der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ können Abschlussjahrgänge von Schulen
mit Sitz im Geschäftsgebiet der Förde Sparkasse teilnehmen und sich online mit ihrem
Abschluss-Video bewerben. Über die Vergabe von bis zu fünf Geldpreisen entscheiden
Besucher der Webseite www.pushyourparty.de durch die Vergabe von bis zu zwei Stimmen.
Die Geldpreise gehen an die fünf bestplatzierten Teilnehmer, welche die meisten Stimmen
erhalten haben.
Für die Teilnahme und Durchführung der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ gelten die
vorliegenden Teilnahmebedingungen.
Teilnahmebedingungen für die Bewerber
um die Geldpreise
I. Teilnahmeberechtigung
An der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ können als ausschließlich
Abschlussjahrgänge teilnehmen, die…
1. einer Schule angehören, welche ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Förde
Sparkasse hat.
2. die im Jahr 2020 das Abitur, den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss
(ESA), den mittleren Schulabschluss (MSA), die Fachhochschulreife oder einen
vergleichbaren Schulabschluss anstreben.
3. die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptieren und erfüllen. Die Förde
Sparkasse behält sich vor, Teilnehmer in begründeten Einzelfällen aus sachlichen
Gründen, insbesondere zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung, von
der Teilnahme an dieser Aktion auszuschließen. Hierbei wird die Förde Sparkasse
die berechtigten Interessen der Teilnehmer berücksichtigen.
4. Jeder teilnahmeberechtigte Abschlussjahrgang kann mit einem (1) Beitrag am
Wettbewerb teilnehmen (eine Teilnahme pro Jahrgang). Gibt es mehrere
Abschlussjahrgänge an einer Schule, sind somit mehrere Einreichungen pro
Schule möglich.
5. Gehen gleichwohl mehrere Einreichungen eines Abschlussjahrganges bei der
Förde Sparkasse im Rahmen der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ ein,
ist nur die zuerst eingegangene, vollständige Einreichung zulässig und
teilnahmeberechtigt.6. Unzulässig und von der Teilnahme ausgeschlossen sind Einreichungen mit
folgenden Inhalten (Text und/oder Bild):
i) Politische oder religiöse Aussagen.
ii) Nationalsozialistische oder kommunistische Propaganda.
iii) Rassistische oder menschenverachtende Aussagen.
iv) Pornographische oder sexuell anstößige Inhalte oder Bilder.
v) Aufrufe zu Gesetzes- oder Rechtsverstößen.
vi) Gewaltverherrlichung oder Aufrufe zu Gewalt.
vii) Diskriminierung, Diffamierung, Beleidigung von Personen, Vereinen etc.
viii) Aufrufe zu Missbrauch von Drogen, Medizin, Arzneimitteln o. ä.
ix) Handel mit Organen, Waffen, radioaktiven Stoffen o. ä.
x) Absatzförderung für kommerzielle Produkte.
II. Bewerbungsdurchführung und Bewerbungsablauf
1. Die Teilnahme an der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ kann nur online
über die Webseite „www.pushyourparty.de“ erfolgen.
2. Die Einreichung ist ab dem 05. Dezember 2019 über die o. g. Webseite möglich.
3. Der Einsendeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb (Ende der
Einreichungsphase) ist der 15. Januar 2020, 12 Uhr mittags.
4. Für die Teilnahme/Einreichung ist das auf der o. g. Webseite platzierte Formular
vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und abzusenden.
5. Eine vollständige Einreichung besteht aus einer Beschreibung des Videos (max.
1.000 Wörter), einem Logo/Bild/Thumbnail (480x480px) und einem Video (max.
3:00 min, 16:9). Diese Daten sind per Eingabe und Upload bei der Einreichung
erforderlich.
6. Gibt es beim Datenupload oder generell mit der Webseite technische Probleme,
so können die genannten Bestandteile einer vollständigen Teilnahme auch auf
einem lesbaren Datenträger (USB-Stick) per Post an die Förde Sparkasse gesandt
werden. Dieser muss bis zum Ende der Einreichungsphase vorliegen. Eine
Rückgabe des Datenträgers durch die Sparkasse erfolgt nur durch Abholung im
Finanzzentrum Kiel, Lorentzendamm 28 - 30, 24211 Kiel.
Die Postanschrift lautet:
Förde Sparkasse
z.Hd. Kerstin Zehm / OE 1110
Lorentzendamm 28-30
24103 Kiel
7. Die vollständigen und teilnahmeberechtigten Einreichungen werden von der Förde
Sparkasse zu Beginn der Abstimmungsphase, ab 20. Januar 2020 veröffentlicht.
Innerhalb der auf der o. g. Webseite wird dann eine Liste mit allen eingegangenen
Beiträgen abgebildet.
8. Jeder Teilnehmer (= teilnehmender Jahrgang, sowie die einreichende
Einzelperson) erklärt mit der Einsendung der Teilnahmedaten an die Förde
Sparkasse unwiderruflich sein Einverständnis mit einer Veröffentlichung dieser
Daten und Dokumente im Internet, insbesondere auf den Präsenzen der Förde
Sparkasse in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat).
Außerdem wird das jeweilige Video auf der Videoplattform vimeo im Sparkassen-
eigenen Channel ‚unsichtbar‘, also nur für die Förde Sparkasse sichtbar platziert -
dies ist die Grundlage für den Player auf der Aktionswebseite
www.pushyourparty.de.
9. Für die Veröffentlichung des Videos auf den genannten Plattformen und Kanälen
gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser, welche auf den
entsprechenden Internetseiten (z. B. „www.facebook.com“ und www.vimeo.com
etc.) einsehbar sind.
10. Die Förde Sparkasse weist darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Videos
auf den genannten Plattformen und Kanälen automatisch eine Einräumung von
Nutzungs-Rechten (non-exklusive Lizenz) an diese verbunden ist. Umfang, Inhaltund die weiteren Details dieser Rechtseinräumung ergeben sich aus den
vorgenannten jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen.
11. Die Förde Sparkasse weist ferner darauf hin, dass die Veröffentlichung der
Videoclips auf den genannten Plattformen zu Nutzungshandlungen durch Dritte,
wie z.B. Downloads, Bearbeitungen, Entstellungen oder anderen Nutzungen,
führen kann, welche außerhalb des Einflussbereiches der Förde Sparkasse liegen.
12. Die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ wird in keiner Weise von Facebook,
vimeo und/oder anderen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert und
steht in keiner Verbindung zu diesen. Die Teilnehmer stellen ihre Angaben und
Daten in erster Linie der Förde Sparkasse und nicht den genannten Plattformen
bereit.
13. Die Förde Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Videos zu prüfen.
Eine Bearbeitung der Videoclips durch die Förde Sparkasse findet nicht statt.
Videos, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der
Sparkasse jederzeit zurückgewiesen oder gelöscht werden. Die Teilnehmer
werden hierüber durch die Förde Sparkasse informiert. Die Löschung oder
Zurückweisung von Projektvideos hat zur Konsequenz, dass keine vollständige
Einreichung (mehr) vorliegt und diese folglich nicht mehr bei der Aktion „Abschluss
2020 - push your party“ berücksichtigt werden kann.
III. Bestandteile der Einreichung
Notwendige Bestandteile jeder Einreichung sind ein Video, eine Beschreibung
(Text) und ein Logo/Bild/Thumbnail
III.I Das Video:
1. Die Videos dürfen eine Länge von maximal drei (3) Minuten aufweisen.
2. Die Projektvideos sind in einem gängigen und lesbaren 16:9-Format (z.B. wmv, flv,
avi, mpeg und mp4) einzureichen und dürfen 100 MB Dateigröße nicht
überschreiten.
3. Die Videoclips müssen selbst oder privat gedreht sein, das heißt, die Videos dürfen
nicht aus einer fremden professionellen Film- oder Fernsehproduktion stammen
oder entnommen sein (Fernsehbericht o. ä.).
4. Nicht zur Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ zugelassen sind Videos, die
bereits in anderen Video-Wettbewerben verwandt worden sind.
5. Die Videos dürfen keine urheberrechtlich geschützte Musik oder Gesang enthalten
(Vermeidung rechtlicher Konflikte).
6. Nicht zugelassen sind ferner Videos mit Inhalten, die unwahr sind und/oder gegen
geltende Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für
Persönlichkeitsrechte Dritter (insbesondere Recht am eigenen Bild) sowie für
gewerbliche Schutzrechte Dritter wie Markenrechte, Geschmacksmusterrechte
Gebrauchsmuster-rechte, Urheberrechte, Patentrechte und Betriebsgeheimnisse.
III.II Die Beschreibung:
1. Die Beschreibung darf max. 1000 Wörter lang sein/beinhalten.
2. Die Beschreibung kann eine Ergänzung oder Erklärung zu dem Video sein. Der
jew. Jahrgang kann die Beschreibung auch nutzen, um sich selbst vorzustellen
oder um zu berichten, wie die Abschlussfeier aussehen soll. Inhaltlich sind die
Teilnehmer an dieser Stelle relativ flexibel.
III.III Das Logo/Bild/Thumbnail
1. Das Logo/Bild/Thumbnail dient bei der Abstimmung als Vorschaubild und muss
selbst gestaltet sein. Ob die Erstellung in digitaler Form oder analog auf Papier
erfolgt, bleibt den Teilnehmern überlassen. Die Einreichung erfolgt auch hier am
Ende digital als Datei. Ist das Logo z. B. selbst gemalt, kann es anschließend
abfotografiert werden.2. Das Logo/Bild/Thumbnail muss als jpg-, oder png-Datei eingereicht werden (max.
5MB).
IV. Abstimmung über die Geldpreise
1. Die Stimmabgabe im Internet über das "Beste Abschluss-Video" für die Vergabe
der Geldpreise erfolgt im Zeitraum 20. Januar 2020 bis 09. Februar 2020.
2. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich online auf der Webseite
www.pushyourparty.de. Zu dieser Online-Stimmabgabe ist grundsätzlich jeder
berechtigt, der über einen Internetzugang verfügt.
3. Jeder Nutzer hat max. zwei Stimmen, welche per Email-Login und/oder Facebook-
Login abgegeben werden können. Email-Aliase und Fake-Email-Adressen sind
untersagt.
V. Die Geldpreise für die Teilnehmer
Die Gewinner der Geldpreise der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ werden
durch die Abstimmung im Internet auf www.pushyourparty.de ermittelt. Die Gewinner der
Geldpreise sind die 10 Bestplatzierten, also die Beiträge, die am Ende der
Abstimmungsphase die meisten Stimmen auf der o. g. Webseite erhalten haben.
1. Der erste Sieger erhält einen Geldpreis in Höhe von 2.000,- Euro, der zweite
Sieger in Höhe von 1.000,- Euro, der dritte Sieger in Höhe von 500,00 Euro, der
vierte Sieger bekommt 300,- Euro und die fünftplatzierten 200,- Euro.
2. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
4. Die Gewinner werden von der Förde Sparkasse benachrichtigt.
5. Der jeweils aktuelle Stand der Stimmabgaben kann über die o. g. Webseite
eingesehen werden.
VI. Übergabe der Preise
1. Die Übergabe und Überweisung der Geldpreise von der Förde Sparkasse an die
Sieger erfolgt nach Ende der Abstimmungsphase und nach Einholung der
Kontodaten bei der Preisverleihung.
2. Die Förde Sparkasse ist berechtigt, nach Abschluss der Aktion „Abschluss 2020 -
push your party“ bei den Siegern eine Bestätigung über die Verwendung der
Geldpreise einzuholen und hierüber in Wort und Bild zu berichten, auch im
Rahmen einer Wiederholung der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ oder
vergleichbarer Nachfolgeaktionen. Die Sieger können hierzu der Förde Sparkasse
auf freiwilliger Basis Text- und Bildmaterial zur Verfügung stellen. Es liegt alleine
im Ermessen der Förde Sparkasse, ob und inwieweit dieses Material verwendet
wird, z.B. auf den Online-Präsenzen der Förde Sparkasse.
3. Die Preisverleihung findet im Finanzzentrum Kiel der Förde Sparkasse statt.
VII. Allgemeine Bestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten,
Rechtegarantie und Freistellung
1. Jeder Teilnehmer an der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ versichert mit
seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und
Gewissen erfolgen. Die Teilnehmer sind ausschließlich für die inhaltliche
Richtigkeit ihrer Einreichungen und der mitgeteilten Angaben verantwortlich. Mit
der Teilnahme an der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ übernimmt ein
Teilnehmer die gesamte Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit seiner
Teilnahme und seiner sonstigen Angaben.
2. Jeder Teilnehmer der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ räumt der Förde
Sparkasse an sämtlichen eingereichten Daten und Dateien einschließlich Texten,
Bildern/Fotos und Videos mit der Einreichung unwiderruflich und unentgeltlich das
nicht ausschließliche, zeitlich, sachlich/inhaltlich und räumlich unbeschränkte und
übertragbare Recht ein, die Unterlagen und Daten im Rahmen der Durchführung,Teilnahme, Nachbetrachtung und Dokumentation der Aktion „Abschluss 2020 –
push your party“ und etwaiger Folgeaktionen in allen derzeit bekannten und
künftigen Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten
und zu veröffentlichten sowie die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte
ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder an Dritte zu übertragen.
3. Jeder Teilnehmer der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ gewährleistet,
dass…
a) er/sie durch keine anderweitigen Bindungen gehindert ist, an der o. g. Aktion
teilzunehmen und die geforderten Daten und Dateien einzureichen.
b) er/sie Inhaber/in aller Rechte einschließlich der Rechte sämtlicher
Mitwirkender und Beteiligter an den eingereichten Unterlagen und
Materialien (Texte, Bilder/Fotos und Videos) ist, die für die
Rechtseinräumung an die Förde Sparkasse gemäß der vorstehenden Ziffer
VII. 2. und die Veröffentlichung und Nutzung der Unterlagen und Materialien
erforderlich sind.
c) dass die von ihr/ihm bei der Förde Sparkasse eingereichten Unterlagen und
Daten einschließlich Texte, Bilder/Fotos und Videos keine Rechte Dritter
verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter.
d) dass auch sonstige Rechte Dritter der Rechtseinräumung an die Förde
Sparkasse sowie der Veröffentlichung und Nutzung der eingereichten
Unterlagen und Daten einschließlich Texte, Bildern/Fotos und Videos nicht
entgegenstehen.
4. Jeder Teilnehmer, der an der Facebook-Aktion „Abschluss 2020 – push your party“
teilnimmt, stellt die Förde Sparkasse mit der Teilnahme von sämtlichen
Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsberatung,
Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Dritte
Ansprüche gegen die Förde Sparkasse geltend machen, welche im Widerspruch
zu der vorstehenden Rechtegarantie stehen.
5. Die Sparkasse ist berechtigt, die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“
vorzeitig zu beenden oder auf andere, als die in den Teilnahmebedingungen
beschriebene Weise zu Ende zu führen, wenn die vorgesehene Durchführung,
etwa aufgrund technischer oder sonstiger zwingender äußerer Umstände, nicht
erfolgen kann.
6. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich
zulässig, Kiel.
Kiel, im September 2020
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