Teilnahmebedingungen - push your party
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Teilnahmebedingungen für die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ Im Zeitraum Dezember 2019 bis Februar 2020 führt die Förde Sparkasse in ihrem Geschäftsgebiet die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ zur Vergabe von bis zu fünf Geldpreisen im Gesamtwert von 4.000,00 Euro durch. An der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ können Abschlussjahrgänge von Schulen mit Sitz im Geschäftsgebiet der Förde Sparkasse teilnehmen und sich online mit ihrem Abschluss-Video bewerben. Über die Vergabe von bis zu fünf Geldpreisen entscheiden Besucher der Webseite www.pushyourparty.de durch die Vergabe von bis zu zwei Stimmen. Die Geldpreise gehen an die fünf bestplatzierten Teilnehmer, welche die meisten Stimmen erhalten haben. Für die Teilnahme und Durchführung der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ gelten die vorliegenden Teilnahmebedingungen. Teilnahmebedingungen für die Bewerber um die Geldpreise I. Teilnahmeberechtigung An der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ können als ausschließlich Abschlussjahrgänge teilnehmen, die… 1. einer Schule angehören, welche ihren Sitz im Geschäftsgebiet der Förde Sparkasse hat. 2. die im Jahr 2020 das Abitur, den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA), den mittleren Schulabschluss (MSA), die Fachhochschulreife oder einen vergleichbaren Schulabschluss anstreben. 3. die vorliegenden Teilnahmebedingungen akzeptieren und erfüllen. Die Förde Sparkasse behält sich vor, Teilnehmer in begründeten Einzelfällen aus sachlichen Gründen, insbesondere zum Zwecke der ordnungsgemäßen Durchführung, von der Teilnahme an dieser Aktion auszuschließen. Hierbei wird die Förde Sparkasse die berechtigten Interessen der Teilnehmer berücksichtigen. 4. Jeder teilnahmeberechtigte Abschlussjahrgang kann mit einem (1) Beitrag am Wettbewerb teilnehmen (eine Teilnahme pro Jahrgang). Gibt es mehrere Abschlussjahrgänge an einer Schule, sind somit mehrere Einreichungen pro Schule möglich. 5. Gehen gleichwohl mehrere Einreichungen eines Abschlussjahrganges bei der Förde Sparkasse im Rahmen der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ ein, ist nur die zuerst eingegangene, vollständige Einreichung zulässig und teilnahmeberechtigt.
6. Unzulässig und von der Teilnahme ausgeschlossen sind Einreichungen mit folgenden Inhalten (Text und/oder Bild): i) Politische oder religiöse Aussagen. ii) Nationalsozialistische oder kommunistische Propaganda. iii) Rassistische oder menschenverachtende Aussagen. iv) Pornographische oder sexuell anstößige Inhalte oder Bilder. v) Aufrufe zu Gesetzes- oder Rechtsverstößen. vi) Gewaltverherrlichung oder Aufrufe zu Gewalt. vii) Diskriminierung, Diffamierung, Beleidigung von Personen, Vereinen etc. viii) Aufrufe zu Missbrauch von Drogen, Medizin, Arzneimitteln o. ä. ix) Handel mit Organen, Waffen, radioaktiven Stoffen o. ä. x) Absatzförderung für kommerzielle Produkte. II. Bewerbungsdurchführung und Bewerbungsablauf 1. Die Teilnahme an der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ kann nur online über die Webseite „www.pushyourparty.de“ erfolgen. 2. Die Einreichung ist ab dem 05. Dezember 2019 über die o. g. Webseite möglich. 3. Der Einsendeschluss für die Teilnahme am Wettbewerb (Ende der Einreichungsphase) ist der 15. Januar 2020, 12 Uhr mittags. 4. Für die Teilnahme/Einreichung ist das auf der o. g. Webseite platzierte Formular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und abzusenden. 5. Eine vollständige Einreichung besteht aus einer Beschreibung des Videos (max. 1.000 Wörter), einem Logo/Bild/Thumbnail (480x480px) und einem Video (max. 3:00 min, 16:9). Diese Daten sind per Eingabe und Upload bei der Einreichung erforderlich. 6. Gibt es beim Datenupload oder generell mit der Webseite technische Probleme, so können die genannten Bestandteile einer vollständigen Teilnahme auch auf einem lesbaren Datenträger (USB-Stick) per Post an die Förde Sparkasse gesandt werden. Dieser muss bis zum Ende der Einreichungsphase vorliegen. Eine Rückgabe des Datenträgers durch die Sparkasse erfolgt nur durch Abholung im Finanzzentrum Kiel, Lorentzendamm 28 - 30, 24211 Kiel. Die Postanschrift lautet: Förde Sparkasse z.Hd. Kerstin Zehm / OE 1110 Lorentzendamm 28-30 24103 Kiel 7. Die vollständigen und teilnahmeberechtigten Einreichungen werden von der Förde Sparkasse zu Beginn der Abstimmungsphase, ab 20. Januar 2020 veröffentlicht. Innerhalb der auf der o. g. Webseite wird dann eine Liste mit allen eingegangenen Beiträgen abgebildet. 8. Jeder Teilnehmer (= teilnehmender Jahrgang, sowie die einreichende Einzelperson) erklärt mit der Einsendung der Teilnahmedaten an die Förde Sparkasse unwiderruflich sein Einverständnis mit einer Veröffentlichung dieser Daten und Dokumente im Internet, insbesondere auf den Präsenzen der Förde Sparkasse in den sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat). Außerdem wird das jeweilige Video auf der Videoplattform vimeo im Sparkassen- eigenen Channel ‚unsichtbar‘, also nur für die Förde Sparkasse sichtbar platziert - dies ist die Grundlage für den Player auf der Aktionswebseite www.pushyourparty.de. 9. Für die Veröffentlichung des Videos auf den genannten Plattformen und Kanälen gelten ergänzend die jeweiligen Nutzungsbedingungen dieser, welche auf den entsprechenden Internetseiten (z. B. „www.facebook.com“ und www.vimeo.com etc.) einsehbar sind. 10. Die Förde Sparkasse weist darauf hin, dass mit der Veröffentlichung der Videos auf den genannten Plattformen und Kanälen automatisch eine Einräumung von Nutzungs-Rechten (non-exklusive Lizenz) an diese verbunden ist. Umfang, Inhalt
und die weiteren Details dieser Rechtseinräumung ergeben sich aus den vorgenannten jeweiligen Nutzungsbedingungen der Plattformen. 11. Die Förde Sparkasse weist ferner darauf hin, dass die Veröffentlichung der Videoclips auf den genannten Plattformen zu Nutzungshandlungen durch Dritte, wie z.B. Downloads, Bearbeitungen, Entstellungen oder anderen Nutzungen, führen kann, welche außerhalb des Einflussbereiches der Förde Sparkasse liegen. 12. Die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ wird in keiner Weise von Facebook, vimeo und/oder anderen Plattformen gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu diesen. Die Teilnehmer stellen ihre Angaben und Daten in erster Linie der Förde Sparkasse und nicht den genannten Plattformen bereit. 13. Die Förde Sparkasse ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die Videos zu prüfen. Eine Bearbeitung der Videoclips durch die Förde Sparkasse findet nicht statt. Videos, welche gegen die Teilnahmebedingungen verstoßen, können von der Sparkasse jederzeit zurückgewiesen oder gelöscht werden. Die Teilnehmer werden hierüber durch die Förde Sparkasse informiert. Die Löschung oder Zurückweisung von Projektvideos hat zur Konsequenz, dass keine vollständige Einreichung (mehr) vorliegt und diese folglich nicht mehr bei der Aktion „Abschluss 2020 - push your party“ berücksichtigt werden kann. III. Bestandteile der Einreichung Notwendige Bestandteile jeder Einreichung sind ein Video, eine Beschreibung (Text) und ein Logo/Bild/Thumbnail III.I Das Video: 1. Die Videos dürfen eine Länge von maximal drei (3) Minuten aufweisen. 2. Die Projektvideos sind in einem gängigen und lesbaren 16:9-Format (z.B. wmv, flv, avi, mpeg und mp4) einzureichen und dürfen 100 MB Dateigröße nicht überschreiten. 3. Die Videoclips müssen selbst oder privat gedreht sein, das heißt, die Videos dürfen nicht aus einer fremden professionellen Film- oder Fernsehproduktion stammen oder entnommen sein (Fernsehbericht o. ä.). 4. Nicht zur Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ zugelassen sind Videos, die bereits in anderen Video-Wettbewerben verwandt worden sind. 5. Die Videos dürfen keine urheberrechtlich geschützte Musik oder Gesang enthalten (Vermeidung rechtlicher Konflikte). 6. Nicht zugelassen sind ferner Videos mit Inhalten, die unwahr sind und/oder gegen geltende Gesetze oder gegen Rechte Dritter verstoßen. Dies gilt insbesondere für Persönlichkeitsrechte Dritter (insbesondere Recht am eigenen Bild) sowie für gewerbliche Schutzrechte Dritter wie Markenrechte, Geschmacksmusterrechte Gebrauchsmuster-rechte, Urheberrechte, Patentrechte und Betriebsgeheimnisse. III.II Die Beschreibung: 1. Die Beschreibung darf max. 1000 Wörter lang sein/beinhalten. 2. Die Beschreibung kann eine Ergänzung oder Erklärung zu dem Video sein. Der jew. Jahrgang kann die Beschreibung auch nutzen, um sich selbst vorzustellen oder um zu berichten, wie die Abschlussfeier aussehen soll. Inhaltlich sind die Teilnehmer an dieser Stelle relativ flexibel. III.III Das Logo/Bild/Thumbnail 1. Das Logo/Bild/Thumbnail dient bei der Abstimmung als Vorschaubild und muss selbst gestaltet sein. Ob die Erstellung in digitaler Form oder analog auf Papier erfolgt, bleibt den Teilnehmern überlassen. Die Einreichung erfolgt auch hier am Ende digital als Datei. Ist das Logo z. B. selbst gemalt, kann es anschließend abfotografiert werden.
2. Das Logo/Bild/Thumbnail muss als jpg-, oder png-Datei eingereicht werden (max. 5MB). IV. Abstimmung über die Geldpreise 1. Die Stimmabgabe im Internet über das "Beste Abschluss-Video" für die Vergabe der Geldpreise erfolgt im Zeitraum 20. Januar 2020 bis 09. Februar 2020. 2. Die Stimmabgabe erfolgt ausschließlich online auf der Webseite www.pushyourparty.de. Zu dieser Online-Stimmabgabe ist grundsätzlich jeder berechtigt, der über einen Internetzugang verfügt. 3. Jeder Nutzer hat max. zwei Stimmen, welche per Email-Login und/oder Facebook- Login abgegeben werden können. Email-Aliase und Fake-Email-Adressen sind untersagt. V. Die Geldpreise für die Teilnehmer Die Gewinner der Geldpreise der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ werden durch die Abstimmung im Internet auf www.pushyourparty.de ermittelt. Die Gewinner der Geldpreise sind die 10 Bestplatzierten, also die Beiträge, die am Ende der Abstimmungsphase die meisten Stimmen auf der o. g. Webseite erhalten haben. 1. Der erste Sieger erhält einen Geldpreis in Höhe von 2.000,- Euro, der zweite Sieger in Höhe von 1.000,- Euro, der dritte Sieger in Höhe von 500,00 Euro, der vierte Sieger bekommt 300,- Euro und die fünftplatzierten 200,- Euro. 2. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. 3. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 4. Die Gewinner werden von der Förde Sparkasse benachrichtigt. 5. Der jeweils aktuelle Stand der Stimmabgaben kann über die o. g. Webseite eingesehen werden. VI. Übergabe der Preise 1. Die Übergabe und Überweisung der Geldpreise von der Förde Sparkasse an die Sieger erfolgt nach Ende der Abstimmungsphase und nach Einholung der Kontodaten bei der Preisverleihung. 2. Die Förde Sparkasse ist berechtigt, nach Abschluss der Aktion „Abschluss 2020 - push your party“ bei den Siegern eine Bestätigung über die Verwendung der Geldpreise einzuholen und hierüber in Wort und Bild zu berichten, auch im Rahmen einer Wiederholung der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ oder vergleichbarer Nachfolgeaktionen. Die Sieger können hierzu der Förde Sparkasse auf freiwilliger Basis Text- und Bildmaterial zur Verfügung stellen. Es liegt alleine im Ermessen der Förde Sparkasse, ob und inwieweit dieses Material verwendet wird, z.B. auf den Online-Präsenzen der Förde Sparkasse. 3. Die Preisverleihung findet im Finanzzentrum Kiel der Förde Sparkasse statt. VII. Allgemeine Bestimmungen, Einräumung von Nutzungsrechten, Rechtegarantie und Freistellung 1. Jeder Teilnehmer an der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ versichert mit seiner Teilnahme, dass die von ihm gemachten Angaben nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen. Die Teilnehmer sind ausschließlich für die inhaltliche Richtigkeit ihrer Einreichungen und der mitgeteilten Angaben verantwortlich. Mit der Teilnahme an der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ übernimmt ein Teilnehmer die gesamte Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit seiner Teilnahme und seiner sonstigen Angaben. 2. Jeder Teilnehmer der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ räumt der Förde Sparkasse an sämtlichen eingereichten Daten und Dateien einschließlich Texten, Bildern/Fotos und Videos mit der Einreichung unwiderruflich und unentgeltlich das nicht ausschließliche, zeitlich, sachlich/inhaltlich und räumlich unbeschränkte und übertragbare Recht ein, die Unterlagen und Daten im Rahmen der Durchführung,
Teilnahme, Nachbetrachtung und Dokumentation der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ und etwaiger Folgeaktionen in allen derzeit bekannten und künftigen Nutzungsarten zu nutzen, zu vervielfältigen, zu verbreiten, zu verwerten und zu veröffentlichten sowie die eingeräumten Nutzungs- und Verwertungsrechte ganz oder teilweise Dritten einzuräumen oder an Dritte zu übertragen. 3. Jeder Teilnehmer der Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ gewährleistet, dass… a) er/sie durch keine anderweitigen Bindungen gehindert ist, an der o. g. Aktion teilzunehmen und die geforderten Daten und Dateien einzureichen. b) er/sie Inhaber/in aller Rechte einschließlich der Rechte sämtlicher Mitwirkender und Beteiligter an den eingereichten Unterlagen und Materialien (Texte, Bilder/Fotos und Videos) ist, die für die Rechtseinräumung an die Förde Sparkasse gemäß der vorstehenden Ziffer VII. 2. und die Veröffentlichung und Nutzung der Unterlagen und Materialien erforderlich sind. c) dass die von ihr/ihm bei der Förde Sparkasse eingereichten Unterlagen und Daten einschließlich Texte, Bilder/Fotos und Videos keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Persönlichkeitsrechte Dritter. d) dass auch sonstige Rechte Dritter der Rechtseinräumung an die Förde Sparkasse sowie der Veröffentlichung und Nutzung der eingereichten Unterlagen und Daten einschließlich Texte, Bildern/Fotos und Videos nicht entgegenstehen. 4. Jeder Teilnehmer, der an der Facebook-Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ teilnimmt, stellt die Förde Sparkasse mit der Teilnahme von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Kosten der Rechtsberatung, Rechtsverfolgung und Rechtsverteidigung frei, die dadurch entstehen, dass Dritte Ansprüche gegen die Förde Sparkasse geltend machen, welche im Widerspruch zu der vorstehenden Rechtegarantie stehen. 5. Die Sparkasse ist berechtigt, die Aktion „Abschluss 2020 – push your party“ vorzeitig zu beenden oder auf andere, als die in den Teilnahmebedingungen beschriebene Weise zu Ende zu führen, wenn die vorgesehene Durchführung, etwa aufgrund technischer oder sonstiger zwingender äußerer Umstände, nicht erfolgen kann. 6. Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Kiel. Kiel, im September 2020 Förde Sparkasse
Sie können auch lesen