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Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. GDD-Praxishilfe DS-GVO Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Verantwortlicher
INHALT 1. Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten für Verantwortliche 1.1 Ausgangspunkt DS-GVO.............................................................................................. 4 1.2 Zweck....................................................................................................................... 4 1.3 Terminologie: VVT im engeren und im weiteren Sinne................................................... 5 1.4 Verpflichtete............................................................................................................. 5 1.5 Führung des VVT durch Vertreter in der EU................................................................... 7 1.6 Formalien................................................................................................................. 7 1.7 Inhalte..................................................................................................................... 8 2. Muster von Aufsichtsbehörden...................................................................... 9 3. Organisation des VVT 3.1 Prämissen............................................................................................................... 10 3.2 Rollen..................................................................................................................... 10 3.3 Beispiel zur Gliederung / zum Aufbau einer Policy zum VVT........................................ 13 3.3.1 Zielsetzungen der Policy........................................................................................ 13 3.3.2 Integration der Policy im Unternehmen.................................................................. 13 3.3.3 Policy regelt: Verantwortlichkeit im Unternehmen................................................... 14 3.3.4 Policy legt fest: Vorlage zum Erstellen eines VVT..................................................... 14 3.3.5 Policy legt fest: Meldung einer Verarbeitung erfolgt durch/mittels............................ 14 3.3.6 Policy regelt: regelmäßige Kontrolle der Verarbeitungen und des VVT........................ 14 3.3.7 Policy legt fest: wer kommuniziert mit der Aufsichtsbehörde................................... 14 3.3.8 Checkliste Policy VVT............................................................................................ 16 4. Der DSB im Kontext des VVT........................................................................ 16 5. Anlage Muster für ein VVT............................................................................ 18 5.1 Muster Vorblatt für ein VVT...................................................................................... 19 5.2 Muster Hauptblatt für ein VVT für Angaben zu den einzelnen Verarbeitungstätigkeiten........................................................................... 21 6. Anlage Muster für eine Verarbeitungsmeldung...................................... 26 7. Anlage Muster zum VVT von EU-Aufsichtsbehörden............................. 38
VORWORT Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten – Verantwortlicher Die erste Auflage dieser Praxishilfe wurde in der Zeit vor dem Inkrafttreten der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) verfasst. Im Vordergrund stand der Übergang vom Instrumenta- rium des Bundesdatenschutzgesetzes in der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fassung (BDSG a.F.) zu den Anforderungen der DS-GVO. Seit der Veröffentlichung der ersten Auflage haben viele Unternehmen Erfahrungen mit der Organisation des Verzeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) gewonnen. So kamen die ersten Querschnittprüfungen der Datenschutzaufsichtsbehörden durch die LFD-Niedersachsen und das LDA-Bayern im Jahr 2018 im Rahmen von Fragebogenaktionen zu dem Ergebnis, dass die befragten Unternehmen im Bereich der VVTs „überwiegend gut aufgestellt“ waren. Auch haben seitdem weitere Verbände und auch einige Aufsichtsbehörden in der EU Hilfe- stellungen und Musterverzeichnisse für Unternehmen und Behörden zur Verfügung gestellt. Die vorliegende Neubearbeitung der Praxishilfe soll nach wie vor die Begriffe und Grundlagen des VVT erläutern. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der praktischen Umsetzbarkeit für Unter- nehmen jeglicher Größe. In Auseinandersetzung mit den publizierten Beispielen der Aufsichtsbehörden werden Muster für ein VVT und für die hierzu erforderlichen Verarbeitungsmeldungen entwickelt und erläutert. Außerdem werden Empfehlungen für die Organisation des VVT im Unternehmen gegeben: Wer erfasst die erforderlichen Informationen, sammelt, pflegt und aktualisiert sie und wie kann dieser Prozess im Rahmen einer „Policy zum VVT“ geregelt werden? Für den fachlichen Rat bei der Erstellung dieser Praxishilfe dankt die GDD: >> Michael Gutjahr >> Rechtsanwalt Thomas Müthlein Referent Datenschutz, innogy SE DMC Datenschutz Management + Consulting GmbH + Co KG, >> Stefan Hardelt GDD-Vorstand Unternehmensberatung Datenschutz >> Dirk Niedernhöfer >> Rechtsanwalt Berthold Meyer Geschäftsführer adreko GmbH / externer Datenschutzbeauftragter GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 3 / Stand: April 2022
1. V erzeichnis von Verarbeitungs Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz, tätigkeiten für Verantwortliche Zweckbindung, Datenminimierung, Richtigkeit, Speicherbegrenzung, Integrität und Vertraulich- 1.1 Ausgangspunkt DS-GVO keit) einzuhalten und die Einhaltung dieser Grund- sätze nachzuweisen. Nach Art. 30 Abs. 1 DS-GVO muss jeder Verantwort- liche ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkei- Der Nachweis im Rahmen des notwendigen Daten- ten“ (im Folgenden abgekürzt: „VVT“) führen. schutz-Managements erfordert also die systemati- sche betriebsinterne Erfassung von deutlich mehr Das Verzeichnis enthält Angaben und Informationen als in Art. 30 Abs. 1 >> einige allgemeine Angaben zum Verantwort- DS-GVO für das VVT vorgeschrieben wird. Zum Bei- lichen (Art. 30 Abs. 1 lit a DS-GVO), spiel auch das Vorhandensein von Einwilligungen >> eine Auflistung aller „Verarbeitungen“ (Art. 7 Abs. 1 DS-GVO), die Ordnungsmäßigkeit der (Art. 4 Ziff. 2 DS-GVO), die in seinem Zu- gesamten Verarbeitung (Art. 24 Abs. 1 DS-GVO) ständigkeitsbereich liegen, und das Ergebnis von Datenschutz-Folgenabschät- zungen (Art. 35 Abs. 7 DS-GVO) muss der Verant- >> mit spezifischen Angaben zu den einzelnen wortliche durch entsprechende Dokumentationen Verarbeitungstätigkeiten (Zwecke, Datenka- nachweisen können. tegorien, Betroffenenkategorien, Empfän- ger, Drittlandübermittlungen, Löschfristen, Die deutschen Aufsichtsbehörden sehen das VVT als technisch/organisatorische Maßnahmen zentralen Bestandteil der Dokumentation und als Art. 30 Abs. 1 lit b – g DS-GVO). „Herzstück jedes Datenschutzkonzeptes“ 1, mit dem insbesondere auch zusätzlich: 1.2 Zweck >> die Festlegung der Verarbeitungszwecke nach Art. 5 Abs. 1 lit. b DS-GVO, Das VVT dient hauptsächlich zum Nachweis der Ein- haltung der DS-GVO (Erwägungsgrund 82 DS-GVO) >> die geeigneten technischen und organisa- und ist damit ein Instrument der „Rechenschafts- torischen Maßnahmen nach Art. 24 Abs. 1 pflicht“ (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO). Es ist auf Anfrage und Art. 32 DS-GVO, der Aufsichtsbehörde vorzulegen, damit die Behör- >> die Notwendigkeit und die Durchführung de die Verarbeitungsvorgänge anhand des Verzeich- von Datenschutzfolgenabschätzung nach nisses kontrollieren kann (Art. 30 Abs. 4 DS-GVO; Art. 35 DS-GVO Erwägungsgrund 82 DS-GVO). dokumentiert werden können und gehen damit über Die Rechenschaftspflicht des Verantwortlichen die Anforderungen des Art. 30 Abs. 1 DS-GVO hin- im Sinne von Art. 5 Abs. 2 DS-GVO ist umfassend aus. und legt ihm die Verpflichtung auf, alle Grund- sätze des Art. 5 Abs. 1 DS-GVO (Rechtmäßigkeit, 1 Siehe z.B.: https://lfd.niedersachsen.de/download/149301. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 4 / Stand: April 2022
Ohne eine umfassende und strukturierte Dokumen- Greift man den veränderten Sprachgebrauch der tation dürften auch die Beratungs- und Überwa- DS-GVO auf, liegt es nahe, das Verzeichnis nach chungspflichten des Datenschutzbeauftragten (im Art. 30 Abs. 1 DS-GVO als „Verarbeitungsverzeich- Folgenden: „DSB“) nach Art. 39 DS-GVO kaum um- nis“ zu bezeichnen (siehe Bitkom2). In diesem setzbar sein. Sinne wird in der vorliegenden Praxishilfe termino- logisch unterschieden zwischen: Allerdings sollten sowohl terminologisch als auch inhaltlich: >> dem „Verzeichnis der Verarbeitungstätigkei- ten im engeren Sinne“ (= VVT bzw. „VVT- >> die Erfüllung der speziellen Dokumentati- ieS“): es enthält nur die in Art. 30 Abs. 1 onspflichten aus Art. 30 Abs. 1 DS-GVO DS-GVO ausdrücklich geforderten Pflichtin- >> und die Funktion eines solchen Verzeich- halte nisses als Strukturelement für die Erfassung >> und dem „Verzeichnis der Verarbeitungstä- weiterer Angaben tigkeiten im weiteren Sinne“ (= „VVT-iwS“): immer deutlich unterschieden werden. es umfasst das VVT-ieS sowie weitere An- Das VVT nach Art. 30 Abs. 1 DS-GVO sollte nicht gaben, die zur Erfüllung der datenschutz- überfrachtet werden und beispielsweise von der all- rechtlichen Nachweispflichten erforderlich gemeinen Informationssicherheit und ihren Über- sind und bildet den Grundbestand unterneh- sichten klar getrennt bleiben. mensinterner Datenschutzdokumentation3. Da das VVT mit der Weitergabe an die Aufsichts- Der Verantwortliche sammelt die notwendigen An- behörde das Unternehmen verlässt (Art. 30 Abs. 4 gaben, die in das VVT einfließen, in einem internen DS-GVO), sollte es auch keine schutzbedürftigen, Dokument, das im Folgenden als „Verarbeitungs- internen Informationen im Zusammenhang mit den meldung“ bezeichnet wird. IT-Sicherheitsmaßnahmen (z.B. Implementations- details technischer Sicherheitsmaßnahmen) ent- 1.4 Verpflichtete halten. In der Regel müssen alle Verantwortlichen (Unter- nehmen/Legaleinheiten/Behörden etc.) ein VVT 1.3 Terminologie: VVT im engeren und im führen. weiteren Sinne Für das Verzeichnis nach dem Bundesdatenschutz- gesetz in der bis zum 25. Mai 2018 geltenden Fas- sung (BDSG a.F.) hatte sich der Begriff „Verfahrens- verzeichnis“ etabliert. 2 Bitkom (Hrg.), Das Verarbeitungsverzeichnis, Berlin 2017, S. 7. 3 Das VVT-iwS wird in der Bitkom-Broschüre „erweitertes Verarbei- tungsverzeichnis“ genannt. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 5 / Stand: April 2022
Gem. Art. 30 Abs. 5 DS-GVO ist diese Pflicht zwar schutzgruppe auf das WP 2626. Danach darf eine beschränkt auf Unternehmen mit einer Größe ab Verarbeitungstätigkeit nicht regelmäßig erfolgen 250 Mitarbeitern, allerdings wird die Einschrän- und muss sich außerhalb gewöhnlicher Abläufe kung durch zahlreiche Rückausnahmen wieder ein- zutragen, beispielsweise unter zufälligen, unvor- geschränkt. Die Pflicht zur Führung des VVT besteht hergesehenen Umständen und in beliebigen Zeit- auch bei kleineren Unternehmen, wenn alternativ abständen. >> die Verarbeitung mit einem besonderen Die Ausnahmeregelung läuft in der Praxis daher Risiko verbunden ist oder weitgehend ins Leere. >> sensible Daten (Art. 9 und 10 DS-GVO) Nicht nur den „Verantwortlichen“ trifft die Pflicht verarbeitet werden oder zur Führung des VVT (Art. 30 Abs. 1 DS-GVO), son- dern nach Art. 30 Abs. 2 DSG-GVO hat auch der >> nicht nur gelegentlich verarbeitet wird. „Auftragsverarbeiter“ ein spezielles Verzeichnis Allerdings lebt in diesen Fällen die Pflicht zur Do- (VVT für Auftragsverarbeiter – „VVT-AV“) zu füh- kumentation im VVT nur für die Verarbeitungen wie- ren. Dies macht im Wesentlichen die Beziehungen der auf, auf die eine der drei genannten Gegenaus- zwischen Kunden des Auftragsverarbeiters und sei- nahmen zutrifft.4 nen angebotenen Leistungen transparent. Da sich Wenn ein Verantwortlicher also „regelmäßig“ per- dessen Ausgestaltung fundamental vom VVT eines sonenbezogene Daten verarbeitet, ist er unabhän- Verantwortlichen unterscheidet, wird auf diese spe- gig von der Mitarbeiterstärke betroffen. Die „nicht zielle Form des Verzeichnisses in dieser Praxishilfe nur gelegentliche“ Verarbeitung erläutern die Auf- nicht weiter eingegangen.7 sichtsbehörden am Beispiel der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten. Hier sei es auch bei kleinen Un- Die Verantwortlichkeit für Verar ternehmen wahrscheinlich, dass sie regelmäßig Da- beitungen, die im Rahmen einer ten über ihre Mitarbeiter verarbeiten. Eine solche Auftragsverarbeitung ausgelagert Verarbeitung sei dann nicht nur als „gelegentlich“ werden, verbleibt beim Verantwort anzusehen und muss daher in das VVT aufgenom- lichen. Der Verantwortliche hat diese men werden.5 Verarbeitungen in seinem VVT zu dokumentieren! Das VVT des Auf- Zur Definition einer nur „gelegentlichen“ Verarbei- tragsverarbeiters hat für ihn keiner- tungstätigkeit bezieht sich die Artikel-29-Daten- lei Bedeutung! 6 WP 262 Guidelines on Article 49 of Regulation 2016/679 vom 06.02.2018, https://ec.europa.eu/newsroom/article29/item- detail.cfm?item_id=614232, übergeleitet in EDSA, Leitlinien 2/2018 4 S. Artikel-29-Datenschutzgruppe, Positionspapier vom zu den Ausnahmen nach Artikel 49 der Verordnung 2016/679 vom 19.04.2018, Position Paper on the derogations from the obli- 25.05.2018, https://edpb.europa.eu/our-work-tools/our-docu- gation to maintain records of processing activities pursuant to ments/smjernice/guidelines-22018-derogations-article-49-under- Article 30(5) GDPR, https://ec.europa.eu/newsroom/article29/ regulation_de. item-detail.cfm?item_id=624045. 7 S. hierzu GDD-Praxishilfe DS-GVO Vb – Verzeichnis von Verarbei- 5 S. Positionspapier a.a.O. tungstätigkeiten – Auftragsverarbeiter (https://www.gdd.de/down- loads/praxishilfen/GDDPraxishilfe_5bVVTAuftragsverarbeiter.pdf) GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 6 / Stand: April 2022
Allerdings entbindet das VVT-AV einen Auftragsver- 1.6 Formalien arbeiter nicht von seiner Verpflichtung, als Verant- Das VVT darf in einem elektronischen Format ge- wortlicher seiner eigenen Verarbeitung personen führt werden. Wegen der Vorlagepflicht gegenüber bezogener Daten ein VVT nach Art. 30 Abs. 1 DS-GVO der Aufsichtsbehörde in Art. 30 Abs. 4 DS-GVO muss für die eigenen Geschäftsprozesse zu führen. es in elektronischer oder gedruckter Form expor- tierbar sein. Damit ist eine einfache Zusammenstel- 1.5 Führung des VVT durch Vertreter in der EU lung von internen Hyperlinks nicht tauglich, wohl Entsprechend dem in Art. 3 Abs. 2 DS-GVO nieder- aber ein Dokument, das auf beigefügte Anlagen gelegten Marktortprinzip findet die DS-GVO selbst verweist. dann Anwendung auf die Verarbeitung personenbe- Aus dem Sinn des Gesetzes ergibt sich, dass das zogener Daten, wenn sie durch einen nicht in der Verzeichnis dem aktuellen Stand entsprechen soll. Union niedergelassenen Verantwortlichen vorge- Eine Versionierung oder die Bereithaltung einer nommen wird. Dies gilt, „wenn die Datenverarbei- Historie ist, auch wenn sie ggf. hilfreich sein kann, tung im Zusammenhang damit steht, betroffenen gesetzlich nicht gefordert. Personen in der Union Waren oder Dienstleistungen anzubieten … oder das Verhalten betroffener Per- Das gilt auch für die Frage, ob eine Verarbeitungs- sonen zu beobachten, soweit ihr Verhalten in der meldung oder das Verzeichnis unterschrieben wer- Union erfolgt“. den muss. Abgesehen davon, dass es bei der ge- setzlich freigestellten elektronischen Führung Um des Verantwortlichen außerhalb der Union je- schwer umzusetzen ist, gibt es auch hierfür keine doch überhaupt habhaft werden zu können, trifft gesetzlichen Anforderungen. diesen gem. Art. 27 Abs. 1 DS-GVO die Pflicht, schriftlich einen Vertreter zu bestellen, der inner- Das VVT wird in einer der europäi- halb der Union niedergelassen sein muss. schen Sprachen geführt. Dies kann Gem. Art. 27 Abs. 4 DS-GVO soll der Vertreter in der eine Konzernsprache sein, da der Union für Aufsichtsbehörden und betroffene Perso- Verantwortliche das VVT im Wesent- nen bei sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit lichen zu eigenen Zwecken führt. der Verarbeitung zur Gewährleistung der Einhaltung Aus der DS-GVO ergibt sich keine dieser Verordnung als Anlaufstelle dienen. Pflicht, das VVT in der Amtssprache der jeweiligen Aufsichtsbehörde Aus diesem Grunde hat der Vertreter in der Union vorzuhalten, insbesondere kann der das VVT vorzuhalten. Hierbei handelt es sich um Verantwortliche im Vorhinein nie si- inhaltsgleiche Duplikate, sodass insoweit auf die cher wissen, welche Behörde gerade obigen Ausführungen verwiesen werden kann. federführend ist.8 8 Das BayLDA geht davon aus, dass auf Anfrage der Behörde eine Übersetzung in der jeweiligen Amtssprache bereitzustellen sei (unveröffentlichte Stellungnahme). Diese Auffassung entbehrt jedoch einer gesetzlichen Grundlage, insbesondere ist in ErwGr 82 ausdrücklich nur von „dem“ (also einem einheitlichen) Verzeichnis die Rede. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 7 / Stand: April 2022
Das VVT steht nur für interne Zwecke und auf An- >> die Kategorien von Empfängern, gegenüber frage der zuständigen Aufsichtsbehörde zur Verfü- denen die personenbezogenen Daten offen- gung, es muss also nicht veröffentlicht oder für gelegt worden sind oder noch offengelegt Betroffene einsehbar gemacht werden. werden; >> ggf. Übermittlungen von personenbezoge- 1.7 Inhalte nen Daten an ein Drittland oder an eine in- Das VVT ist nicht als Auflistung einzelner Verar- ternationale Organisation beitungsvorgänge, sondern als prozessorientierte > einschließlich der Angabe des betreffen- Übersicht zu verstehen9. den Drittlands oder der betreffenden in- ternationalen Organisation; So betont auch der EuGH in der Entscheidung > bei den in Art. 49 Abs. 1 UAbs. 2 DS-GVO „Fashion-ID“10 noch einmal, dass unter „Verarbei- genannten Datenübermittlungen die Do- tungen“ eine Reihe von aufeinanderfolgenden Vor- kumentierung geeigneter Garantien; gängen verstanden wird. D.h., eine Verarbeitung im Sinne der DS-GVO stellt einen Prozess dar. Mithin >> [wenn möglich,] die vorgesehenen Fristen hat auf dieser Ebene eines Prozesses dessen Doku- für die Löschung der verschiedenen Daten- mentation im VVT zu erfolgen. Entscheidend ist da- kategorien; bei, dass über das VVT der einzelne Verarbeitungs- >> [wenn möglich,] eine allgemeine Beschrei- prozess zu identifizieren ist. bung der technischen und organisatorischen Die Inhalte des VVT für Verantwortliche ergeben Maßnahmen gem. Art. 32 Abs. 1 DS-GVO. sich aus Art. 30 Abs. 1 DS-GVO und umfassen11: >> den Namen und die Kontaktdaten Vorsicht vor der Formulierung > des Verantwortlichen; „wenn möglich“ in Art. 30 Abs. 1 > g gf. des gemeinsam mit ihm lit. f und g DS-GVO: Es wird er- Verantwortlichen; wartet, dass diese Informationen vorliegen. > ggf. des Vertreters in der EU; > ggf. des Datenschutzbeauftragten beim > Verantwortlichen; Die im Zusammenhang mit der Weitergabe von per- sonenbezogenen Daten an Stellen in Drittländern >> die Zwecke der Verarbeitung; geforderte Dokumentation der „Garantien“ ist in re- >> die Kategorien betroffener Personen; gulären Prozessen entbehrlich. Entsprechende Ga- >> die Kategorien personenbezogener Daten; rantien sind ausschließlich in den Fällen des Art. 49 Abs. 1 Unterabsatz 2 DS-GVO zu dokumentieren. Die auf diese Regelung gestützten Weitergaben er- 9 Das Verständnis des Verfahrensbegriffs als Bündel von folgen nicht wiederholt. Die zu dokumentierenden Verarbeitungsschritten, wie es in Art. 18 Abs. 1 RL 95/46/EG niedergelegt war, lebt insoweit fort. Prozesse sind hingegen gerade auf Wiederholung 10 EuGH, Urteil vom 29.07.2019 - C-40/17 - Fashion ID, angelegt. http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&d ocid=216555&pageIndex=0&doclang=DE&mode=req&dir=&occ =first&part=1. 11 S. im Einzelnen zur Ausgestaltung des VVT unter Kapitel „5. Anlage Muster für ein VVT“. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 8 / Stand: April 2022
nigen Stichworten zu füllende Tabellenblätter mit Eine Dokumentation weiterer den (Mindest-)Angaben des Art. 30 Abs. 1 DS-GVO Garantien, wie zum Beispiel eines zur Verfügung, s. z.B. Frankreich, Luxemburg und Angemessenheitsbeschlusses der Belgien. Kommission oder durch Standard- vertragsklauseln kann sinnvoll Soweit einheitliche Vorgaben für ein VVT in einem sein, um den Accountability- und EU-weit vertretenen Konzern gemacht werden sol- Transparenzpflichten ggü. Betrof- len, sollten die unterschiedlichen Modelle an den fenen nachkommen zu können. jeweiligen nationalen Standorten berücksichtigt werden. Dies ist im Hinblick auf die unterschied- lichen Ausprägungen/Erwartungen der jeweiligen 2. Muster von Aufsichtsbehörden nationalen Aufsichtsbehörden auf der einen und Die einheitliche Dokumentation der Verarbeitungen der Akzeptanz in den jeweiligen nationalen Gesell- im VVT ist bislang (Stand 01.2020) noch nicht Ge- schaften auf der anderen Seite, angeraten. genstand der Guidelines des Europäischen Daten- Allen Mustern der Aufsichtsbehörden wie auch von schutzausschusses (EDSA). Insofern liegen noch Verbänden12 oder Softwareherstellern gemein ist es, keine einheitlichen Vorschläge bzw. Muster der Auf- dass es sich um unverbindliche Empfehlungen han- sichtsbehörden der EU-/EWR-Staaten vor. delt. Das in Kapitel „5. Anlage Muster für ein VVT“ Allerdings haben mittlerweile viele nationale Auf- vorgestellte Muster beschränkt sich z.B. nur auf die sichtsbehörden eigenständige Hinweise und Muster „Pflichtangaben“ des Art. 30 Abs. 1 DS-GVO auf als Hilfestellungen für Unternehmen und Behörden Verarbeitungs-/Prozessebene (also das VVT-ieS), ihres jeweiligen nationalen Zuständigkeitsbereichs während in Kapitel „6. Anlage Muster für eine Ver- auf ihren Webseiten veröffentlicht. Eine diesbe- arbeitungsmeldung“ ein Muster mit zusätzlichen zügliche Übersicht findet sich – ohne Anspruch auf Aspekten zur Dokumentation der Rechtmäßigkeit Vollständigkeit – unter „7. Anlage Muster zum VVT insbes. einzelner Vorgänge (Verarbeitungsschritte/ von EU-Aufsichtsbehörden“. In der Regel handelt Teilprozesse) vorgestellt wird. es sich hierbei um ein Muster zu Art. 30 Abs. 1 DS-GVO, also zum VVT des Verantwortlichen. Bei der Auswahl eines Musters Vergleicht man diese Muster miteinander, so stellt sollte daher auf Kompatibilität der man eine recht große Bandbreite sowohl im Hin- eigenen Zielsetzung (z.B. Erfüllung blick auf Detailtiefe der Dokumentation als auch der reinen Anforderungen des bezüglich zusätzlicher – über die Anforderungen Art. 30 DS-GVO oder der Doku- des Art. 30 Abs. 1 DS-GVO hinausgehender – Doku- mentation der Rechtmäßigkeit von mentationen im VVT fest, es handelt sich also um Verarbeitungen) und der jeweiligen Intention des Muster-Erstellers Muster für das VVT-iwS. geachtet werden! Während z.B. das Muster der DSK (Deutschland) umfangreich und detailliert ausgestaltet ist, stellen viele andere Aufsichtsbehörden in der EU mit we- 12 S. z. B. die Muster der GMDS die speziell auf die Anforderun- gen des Gesundheitswesens abstellen unter https://gesund- heitsdatenschutz.org/download/Verarbeitungstaetigkeitenver- zeichnis_Verantwortlicher.docx GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 9 / Stand: April 2022
3. Organisation des VVT 3.1 Prämissen Das VVT ist die grundlegende Dokumentation un- Die Muster unter Kap. „5. Anlage Muster für ter der DS-GVO – die Datenschutz-Basis des Unter- ein VVT“ können z.B. für die zentrale Führung des nehmens bzw. der Behörde oder des Vereins. Das VVT-ieS genutzt werden. gilt auch und gerade mit Blick auf weitergehende Für die Meldung/Aktualisierung der im VVT doku- Accountability-Pflichten unter der DS-GVO. Das VVT mentierten Verarbeitungen können Meldeformulare kann aber in der Praxis nur erstellt und aktuell ge- („Verarbeitungsmeldung“), die beispielsweise von halten werden, wenn: der Fachabteilung ausgefüllt und an die führende 1. Verantwortlichkeiten und Kommunikations- Stelle weitergeleitet werden, ein sinnvolles Werk- wege festgelegt, zeug sein (s. Kap. „6. Anlage Muster für eine Verar- 2. Formate definiert und beitungsmeldung“). 3. Prüfroutinen erstellt und durchgeführt Prüfroutinen im Sinne eines Datenschutz-Manage- werden. ments stellen sicher, dass das VVT die Datenschutz- Realität im Unternehmen / in der Behörde spiegelt. In der Praxis hat es sich bewährt, zur Erreichung dieser Ziele eine eigene Policy VVT einzuführen 3.2 Rollen (s. Beispiel in Kap. „3.3 Beispiel zur Gliederung / Mit Blick darauf, dass die Erstellung und Führung zum Aufbau einer Policy zum VVT“). des VVT direkt der Verantwortung des Unterneh- Alle Prozesse, die im Unternehmen eine Verarbei- mens bzw. der Behörde obliegt, sollten die Anga- tung personenbezogener Daten beinhalten, müssen ben zum Verzeichnis durch das Unternehmen / die dezentral als Verarbeitungsmeldungen erfasst und Behörde bzw. – im Wege der Delegation – durch an eine zentrale Stelle mit dem Ziel der Zusammen- die einzelnen Fachbereiche (als meldende, dezent- führung in einem Verzeichnis, dem VVT, gemeldet rale Stellen) an eine zentrale Stelle weitergegeben werden. Ebenso müssen Veränderungen kommuni- werden. ziert werden, um das VVT aktuell zu halten. Insbe- Es besteht also eine Bringschuld für die notwendi- sondere hierauf bezieht sich die Delegation der Ver- gen Informationen und hierzu die Etablierung einer antwortlichkeiten und der Kommunikationswege. entsprechenden Organisationsstruktur in Richtung Im Rahmen der Definition der Formate sind die der zentralen Führung. Vorgaben für das VVT an sich zu machen, also soll „nur“ ein VVT-ieS geführt werden oder sollen hier auch die erweiterten Angaben des VVT-iwS do- kumentiert werden, um den Accountability- und Transparenzpflichten gegenüber Aufsichtsbehörden und Betroffenen nachkommen zu können. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 10 / Stand: April 2022
Regelungen zur >> Verantwortlichkeit >> Durchführung (Detailierung) >> Dokumentation >> Verbindung / Abgrenzung zu anderen Dokumentationspflichten >> Durchsetzung Unternehmen Bereitstellung von Mustern / Tools / Anleitungen Umsetzungsverantwortung >> auf der Grundlage der Organisationsanweisungen und Muster >> Erstellung >> Pflege Prozessverantwortlicher Führung und Prüfung >> Zentrale Führung des VVT >> Plausibilitätsprüfung >> Aktualität und Vollständigkeit >> Zur Verfügungstellung an Aufsicht bei Anforderung Zentrale Stelle Abb.: Rollenverteilung zur Implementierung eines VVT (nach Herweg/Müthlein, Die Überwachungsaufgabe des Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO, 2020) GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 11 / Stand: April 2022
In der Datenschutz-Praxis bedeutet die gesetzliche >> Datenschutzbeauftragter Vorgabe des VVT zuerst einmal, das nötige Bewusst- Der DSB nutzt das VVT, um seiner Überwa- sein und die Kenntnis der gesetzlichen Anforderun- chungsaufgabe nachkommen zu können. Er be- gen in der verantwortlichen Stelle zu schaffen. Hier rät beim Aufbau und bei der Abgrenzung der kann die bereits angesprochene Policy VVT unter- zu dokumentierenden Prozesse. Er kann, muss stützen. Danach sind die folgenden Rollen betei- aber nicht, auch die zentrale, das VVT führende ligt: Stelle sein (s.a. Kap. „4. Der DSB im Kontext >> M eldende Stelle/n – die Bereiche, die Ver des VVT“). arbeitungen planen und ausführen oder >> Einsichtnehmende Stelle steuern Im Fall einer Prüfung durch eine Aufsichtsbe- In einem Unternehmen / einer Behörde wer- hörde hat (nur) diese das Recht, sich das VVT den es meist die Fachbereiche sein, die eine vorlegen zu lassen. Zu einer Regelung der Ver- Verarbeitung planen und umsetzen. Hier muss antwortlichkeiten bei der Erstellung und Füh- der Informationsfluss zur zentralen Stelle für rung des VVT sollte unbedingt auch gehören, die Führung des VVT funktionieren. Die ver- wer im Falle einer Prüfung durch eine Aufsichts- antwortliche Stelle muss daher festlegen, wer behörde die Kommunikation mit dieser über- wann eine Verarbeitung in welcher Form als nimmt und Einsichtnahme in oder Übergabe des eine Bringschuld in Richtung der zentralen, das VVT steuert. Dies ist keine dem DSB gesetzlich VVT-führenden Stelle meldet. Bewährt hat sich zugewiesene Rolle. Er sollte aber zumindest in ein Meldeformular für Erstmeldung und Aktua- die Kommunikation eingebunden werden, da lisierungen (Verarbeitungsmeldung, s.a. Kap. die Zusammenarbeit mit der Behörde zu seinen „6. Anlage Muster für eine Verarbeitungsmel- gesetzlich festgelegten Aufgaben gehört. dung“). >> Zentrale Stelle – der Bereich oder die Person, Genauso wie das Unternehmen die das VVT führt und verwaltet oder die Behörde selbst entwickelt Durch den Verantwortlichen wird festgelegt, wer sich das VVT. Es ist daher ebenfalls eingehende Informationen über Verarbeitun- best practice, dieses regelmäßig zu gen prüft und diese ggf. in das VVT übernimmt prüfen und anzupassen. Das kann und dieses verwaltet. Datenschutz-Koordinator beispielsweise im Rahmen eines (DS-Ko) oder DSB sind hier lediglich Optionen. IT-Ausschuss oder beim Treffen Dabei ist die zentrale Stelle auf den Informati- eines Datenschutz-Teams erfolgen, onsfluss durch die meldenden Stellen als deren indem man die Prüfung des VVT regelmäßig auf die Tagesordnung Bringschuld angewiesen. setzt. Auch die zuführenden Stellen sollten regelmäßig die „gelieferten“ Verarbeitungen auf Aktualität prüfen. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 12 / Stand: April 2022
Erstellung Muster Zentrales Verarbeitungs- VVT meldung Einmeldung (i.w.S.) Verzeichnis- Fachbereich führende Stelle Kontrolle Pflege Kontrolle Pflege Das VVT wird zentral geführt aber dezentral erstellt und gepflegt. Es ist denzentral (i.d.R. durch die Fachbereiche) sicherzustellen, dass die „Verarbeitungstätigkeiten“ personenbezogener Daten stets aktuell gemeldet sind. Abb.: Erstellung, Pflege und Führung eines VVT (nach Herweg/Müthlein, Die Überwachungsaufgabe des Datenschutzbeauftragten nach DS-GVO, 2020) 3.3 Beispiel zur Gliederung / zum Aufbau oder -Richtlinie. Es ist daher zu entscheiden, ob einer Policy zum VVT eine Policy VVT in eine bereits bestehende Policy 3.3.1 Zielsetzungen der Policy eingebracht oder als eigenständige Policy daneben gestellt wird. Eine Policy VVT soll: Da es vermutlich oft die Leiter der Fachbereiche sein 1. Verantwortlichkeiten zur Meldung von Verarbei- werden, die in neue Verarbeitungen involviert sind, tungen, sowie der Erstellung und Aktualisierung könnte es ausreichen, diesen die Policy bekannt zu des VVT festlegen und kommunizieren; machen, um die Mitarbeiter nicht mit Datenschutz- 2. die Form der Dokumentation verbindlich fest Informationen und -Policies zu überfrachten. legen; Beispiel: 3. den Informationsfluss zum Erstellen und Aktua- lisieren des VVTs in den Unternehmens-/Behör- Policy VVT Bekannt Verteiler denprozessen verankern. gemacht am 3.3.2 Integration der Policy im Unternehmen Enthalten in 17.05.2018 alle Im Unternehmen / in der Behörde existieren mut- Datenschutz- Mitarbeiter maßlich bereits eine oder mehrere Policies oder Handbuch Richtlinien zur Verankerung des Datenschutzes im Version 1.1 Unternehmen, etwa als Datenschutz-Handbuch GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 13 / Stand: April 2022
3.3.3 Policy regelt: Verantwortlichkeit im Unternehmen Verantwortlich für den Datenschutz im Unterneh- Beispiel: men / in der Behörde und auch für das Erstellen VVT wird geführt Zugriffsberechti des VVT ist als Normadressat der Verantwortliche, von / Meldung an gungen VVT also das jeweilige Unternehmen oder die Behörde vertreten durch ihre Leitung. Im Rahmen der Policy Datenschutzkoordinator Datenschutzbeauf ist diese Verantwortung auf operative Bereiche zu tragter Geschäftsführer delegieren. Dabei sind zumindest folgende Verant- wortlichkeiten zu bestimmen (s.a. 3.2 Rollen): 3.3.4 Policy legt fest: Vorlage zum Erstellen eines VVT >> Zentrale Stelle – der Bereich oder die Person, die das VVT führt und verwaltet Es gibt unterschiedliche Vorlagen für das VVT, z.B. unter „5. Anlage Muster für ein VVT“. Sinnvoll er- >> Meldende Stelle/n – die Bereiche, die Verarbei- scheint, sich für eine Vorlage als festes Format zu tungen planen und ausführen oder steuern entscheiden und diese dann konsequent und ein- >> Datenschutzbeauftragter heitlich für alle identifizierten Verarbeitungen im >> Einsichtnehmende Stelle Unternehmen anzuwenden. Die das VVT führende Stelle als zentrale Stelle ist Beispiel: auf den Informationsfluss der jeweils die Verarbei- tungen ein- und durchführenden Fachabteilung (als Vorlage zur Speicherort meldende Stellen – Bringschuld) angewiesen. Die Beschreibung Policy VVT trifft hier eine klare Regelung und für der Verarbeitung den Fall eines Ausfalls oder Wechsels entsprechende Vorlagevvt_gdd2019. Datenschutz:\vvt Zugriffsberechtigungen für weitere Ansprechpartner docx im Unternehmen. In der Praxis wird die VVT führende Stelle als zen- Sprache/n Export möglich als trale Stelle oft vom DS-Ko oder DSB geführt, auch Deutsch > Ausdruck > wenn dies nur zwei Optionen sind. Es wird folgen- >> pdf der Vorteil gesehen: diese haben die Fachkunde zu entscheiden, ob eine Verarbeitung in das VVT über- 3.3.5 Policy legt fest: Meldung einer nommen wird oder vielleicht doch eher Teil eines Verarbeitung erfolgt durch/mittels bereits beschriebenen Prozesses ist. Alle Verarbeitungen, die personenbezogene Daten beinhalten, sind der zentralen Stelle zu melden. In der Praxis hat sich dafür ein einheitliches Meldefor- mular bewährt (s. z.B. „6. Anlage Muster für eine Verarbeitungsmeldung“, das neben den Pflichtan- GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 14 / Stand: April 2022
gaben zum VVT auch weitere Angaben zur Rechen- schaftspflicht enthält). Neben der Dokumentation Ist im Unternehmen beispielsweise ein Datenschutz-Team aktiv, das sich und Pflege bestehender Verarbeitungen sind insbe- regelmäßig trifft, sollte hier auch sondere Änderungen oder Neueinführungen sowie eine Überprüfung der dokumentier- die Einstellung von Verfahren Auslöser für Meldun- ten VVTs erfolgen. Weiterhin sollten gen. die Leiter der Fachbereiche zu Beispiel: regelmäßigen Meldungen bzw. Über prüfungen verpflichtet werden. Verantwortlich Vorlage für Meldung / Ver- Meldeformular arbeitung an VVT Verarbeitung Beispiel: führende Stelle Leiter Fachbereich Datenschutz:\vvt\ Verarbeitung zuletzt Meldung erfolgt an MeldeformularVer- kontrolliert am arbeitung_bearbei- 31.10.2019 Datenschutz tet_20190515.docx beauftragter Meldung erfolgt Meldung erfolgt 3.3.6 Policy regelt: regelmäßige Kontrolle der durch mittels Verarbeitungen und des VVT Leiter IT MeldeformularVer- Im Rahmen eines aktiven und von der DS-GVO ge- arbeitung_bearbei- forderten kontinuierlichen Verbesserungsprozesses tet_20190515.docx im Rahmen eines Datenschutz-Managements sind die mit dem VVT dokumentierten Verarbeitungen 3.3.7 Policy legt fest: wer kommuniziert mit regelmäßig zu überprüfen, zumindest hinsichtlich: der Aufsichtsbehörde >> Sind die dokumentierten Verarbeitungen noch Nur eine Datenschutz-Aufsichtsbehörde hat ein aktuell? Recht auf Einsichtnahme in das VVT. Anlaufstelle >> Haben sich in den dokumentierten Verarbeitun- für die Aufsichtsbehörde ist neben der Unterneh- gen Änderungen ergeben und sind diese gemel- mens-/Behördenleitung der ihr gemeldete DSB - so- det worden? fern im Unternehmen vorhanden. Da „Anlaufstelle“ nicht die operative Bearbeitung beinhaltet, legt die >> Sind neue Verarbeitungen hinzugekommen und Policy fest, wer im Fall einer Anfrage durch eine gemeldet worden? Aufsichtsbehörde die Kommunikation übernimmt >> Sind die beschriebenen Verantwortlichkeiten und entscheidet, in welcher Form und eventuell noch aktuell? auch wie umfangreich das VVT zur Verfügung ge- stellt wird. Letzteres ist besonders dann von Rele- vanz, wenn das VVT mit weiterführenden Informati- onen verknüpft ist (VVT-iwS). Die Aufsichtsbehörde GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 15 / Stand: April 2022
wird im ersten Anlauf lediglich den Anspruch auf 3.3.8 Checkliste Policy VVT die Pflichtangaben des Artikel 30 DS-GVO (VVT-ieS) Check Policy Geregelt? haben. Es ist auch im Sinne einer effizienten Kom- munikation naheliegend, nur diese Informationen Verantwortlichkeit: zur Verfügung zu stellen. wer führt das VVT? Beispiel: Verantwortlichkeit: wer hat Zugriff auf das VVT? Verantwortlich für Cc Kommunikation Kommunikation mit Verantwortlichkeit: Aufsichtsbehörde wer meldet Verarbeitungen an wen? 1. Datenschutz >> Datenschutz Verantwortlichkeit: beauftragter koordinator wer kontrolliert wann die 2. Datenschutz >> Geschäftsführer Aktualität des VVT? koordinator >> (…) Anlagen Vorlage VVT und 3. Geschäftsführer Meldeformular enthalten? Policy veröffentlicht/kommuniziert? Da das VVT-ieS bei einer Prüfung durch die Aufsichtsbehörde das 4. Der DSB im Kontext des VVT Unternehmen/die Behörde auch ver- Der DSB hat gemäß der ihm durch die DS-GVO über- lassen kann, sollte es keine schutz- tragenen Aufgaben die Funktion, den Verantwort- bedürftigen, internen Informationen, lichen bzw. die Beschäftigten, die mit einer Ver- beispielsweise im Zusammenhang arbeitung personenbezogener Daten betraut sind, mit den IT-Sicherheitsmaßnahmen zu beraten und die Einhaltung der Datenschutzvor- (z.B. Implementationsdetails techni- schriften zu überwachen. Insofern fällt dem DSB scher Sicherheitsmaßnahmen) ent- eine unterstützende Aufgabe zu, die grundsätzlich halten. Bei einer Erweiterung zum frei von operativen Tätigkeiten ist. VVT-iwS sollte eine klare Trennung für die Einsichtnahme der Aufsichts- Das VVT ist unmittelbar vom Verantwortlichen zu behörde einfach möglich sein. führen und ergibt sich nicht aus den Aufgaben des DSB; diese Aufgabe (aber nicht die Verantwortung selbst) kann aber delegiert werden und wird in der Datenschutz-Praxis oft an den Datenschutz-Koordi- nator oder DSB übertragen. Auch der Europäische Datenschutz-Ausschuss (EDSA) erklärt es für zuläs- sig, den DSB mit der Erstellung, Führung und Pflege zu betrauen.13 13 Der EDSA ist nach der DS-GVO die „Nachfolge-Organisation“ der Artikel-29-Datenschutzgruppe. S. hier: WP 243 Guidelines on Data Protection Officers (rev. 1) vom 05.04.2017, http://ec.europa.eu/newsroom/document.cfm?doc_id=44100 – Diese Leitlinie gehört zu den vom EDSA gebilligten Leitlinien, s. https://edpb.europa.eu/node/89. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 16 / Stand: April 2022
Im Hinblick darauf, dass der DSB in der Ausübung Die Aufgaben des DSB im Überblick: seiner Aufgaben frei von Interessenskonflikten sein >> Beratungsthemen des DSB: muss, können hiermit nur administrative Funktio- nen gemeint sein. Daher kann die Verantwortung > Erstellung und Aktualisierung einer VVT für das VVT nicht auf den DSB übertragen werden. Struktur Die Erstellung und Pflege der Verarbeitungsmeldun- > Festlegung eines zentralen Ablageortes gen bleibt also eine Bringschuld des Verantwortli- > Erstellung und Aktualisierung einer Policy chen, in der Regel seiner Fachbereiche. zum VVT Zuvorderst wird es im Rahmen seiner Beratungs- > Erstellung und Aktualisierung des Musters funktion die Aufgabe des DSB sein, für die Umset- einer Verarbeitungsmeldung zung des VVT in der Organisation und in den Prozes- sen zu sorgen. So ist für das VVT eine einheitliche > Implementierung der Policy zum VVT und des Struktur sowie ein zentraler Anlageort sicherzustel- Musters einer Verarbeitungsmeldung in der len. Des Weiteren sind eine Policy zum VVT und die Organisation erforderlichen Angaben für eine Verarbeitungsmel- > Beratung der Fachbereiche zur Verarbei- dung auszugestalten und in der Organisation zu tungsmeldung implementieren (s. Kap. „3. Organisation des VVT“). > Prüfung der Verarbeitungsmeldung auf Voll- Im Rahmen der Policy zum VVT sind die Fachbe- ständigkeit und Rechtmäßigkeit der Verar- reiche zu verpflichten, Verarbeitungsmeldungen für beitung neue oder geänderte Verarbeitungen zu erstellen > Zusammenführung der Verarbeitungsmeldun- und an die das VVT führende Stelle weiterzuleiten. gen Dabei können die Fachbereiche im Zweifelsfall auf die beratende Tätigkeit des DSB zurückgreifen. > Anstoß zur regelmäßigen Aktualisierung des VVT Zweckmäßigerweise sollten diese Verarbeitungs- meldungen durch den DSB bzw. einem eventuell >> Überwachung durch den DSB vorhandenem Datenschutzteam zusammengeführt > Der Überwachungsauftrag des DSB hinsicht- werden. So kann die Verarbeitungsmeldung direkt lich des VVT ist auf die Feststellung gerichtet, auf Rechtmäßigkeit und Vollständigkeit geprüft ob die werden, was der Überwachungsaufgabe des DSB zu- - Erstellung, Pflege und Kontrolle der Ver- gutekommt. fahrensmeldung auf der Ebene der Fach- Unabhängig von Verarbeitungsmeldungen der Fach- prozesse durch die Fachbereiche bereiche kann es für den DSB zweckmäßig sein, - Zentrale Führung des VVT und regelmäßig eine Überprüfung des VVT auf Vollstän- digkeit und Aktualität anzustoßen, da Prozessände- - Aktualität und Vollständigkeit des VVT rungen in den Fachbereichen häufig gar nicht oder angemessen und wirksam geregelt und die Umset- aber verspätet zu Verarbeitungsmeldungen führen. zung sichergestellt sind. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 17 / Stand: April 2022
5. Anlage Muster für ein VVT zu den einzelnen Verarbeitungstätigkeiten“). Dieses Das VVT stellt die Zusammenführung der einzel- Muster kann auch zur dezentralen Erhebung genutzt nen gemeldeten Verarbeitungstätigkeiten dar (s.o. werden. „3. Organisation des VVT“). Die Anforderungen an Soweit zur unternehmensinternen Dokumentati- die Inhalte des VVT ergeben sich aus Art. 30 Abs. 1 on weitergehende Angaben, die zur Erfüllung der DS-GVO, siehe hierzu auch oben „1.7 Inhalte“. Nachweispflichten i.S.d. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO (für Im Vorblatt 1 werden Angaben zum Verantwortli- das VVT-iwS) beitragen, direkt miterhoben werden chen erfasst, im Vorblatt 2 Angaben zu übergrei- sollen, wird in Kap. „6. Anlage Muster für eine Ver- fenden Regelungen und Sachverhalten („5.1 Muster arbeitungsmeldung“ ein separates Muster bereitge- Vorblatt für ein VVT“). Hierdurch sollen sich ansons- stellt. Es gliedert sich in die Pflichtangaben des VVT ten wiederholende Angaben nur einmal dokumen- (Nr. 1-9 – können direkt in das VVT übernommen tiert werden, um den Pflegeaufwand zu erleichtern. werden) und weitergehende Angaben zur Erfüllung der Rechenschaftspflichten i.S.d. Art. 5 Abs. 2 Hieran schließt sich die Dokumentation der einzel- DS-GVO (Nr. 10-27 – dient der internen Dokumen- nen Verarbeitungstätigkeiten an – „Hauptblätter“ tation). (s. „5.2 Muster Hauptblatt für ein VVT für Angaben Dreiteiliger Aufbau des VVT Vorblatt 1 Vorblatt 2 (optional) Hauptblätter Verarbeitungsmeldung Angaben zum Übergreifende Angaben zu den Pflichtangaben nach Verantwortlichen Regelungen und einzelnen Verar- Art. 30 Abs 1 lit. b ff Sachverhalte beitungstätigkeiten DS-GVO (Art. 30 Abs. 1 lit. a DS-GVO) [Angaben, die für (Art. 30 Abs. 1 (Interne) Dokumen- die überwiegenden lit. b ff DS-GVO) tation zur Erfüllung Verarbeitungen von Nachweispflich- zutreffend sind] ten i. S. d. Art. 5 Abs. 2 DS-GVO Dezentrale Erhebung Zentrale Führung des VVT der Verarbeitungen Abb.: Aufbau VVT-ieS und Speisung aus Verarbeitungsmeldungen GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 18 / Stand: April 2022
5.1 Muster Vorblatt für ein VVT Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten des Verantwortlichen14 Vorblatt 1 Angaben zum Verantwortlichen (Art. 30 Abs. 1 lit. a DS-GVO) 1. Verantwortlicher (= Unternehmen/Legaleinheit) [Name, ladungsfähige Anschrift] 2. Gesetzlicher Vertreter (= Geschäftsführung) [Name/Kontaktdaten] 3. Vertreter in der EU (gemäß Art. 27 DS-GVO) [Name/ladungsfähige Anschrift] 4. Datenschutzbeauftragter [Name/Kontaktdaten] Vorblatt 2 (optional) Übergreifende Regelungen und Sachverhalte 5. Regelungen zur Datensicherheit [Verweis auf übergreifende IT-Sicherheitskonzepte, die grds. für alle Verarbeitungstätigkeiten gelten.] 6. Regelungen zur Datenlöschung [Verweis auf übergreifende Löschkonzepte, die grds. für alle Verarbeitungstätigkeiten gelten.] 7. Sachverhalte zu Drittlandsübermittlungen [Verweis auf übergreifende Drittlandsübermittlungen, die grds. alle oder mehrere Verarbeitungstätigkeiten betreffen.] 14 D as Muster ist für den Einsatz in Unternehmen ausgerichtet. Für den Einsatz in Behörden/öffentlichen Stellen sind die Begrifflichkeiten der freien Wirtschaft gegen solche in der jeweiligen Behörde/öffentlichen Stelle üblichen zu ersetzen. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 19 / Stand: April 2022
Erläuterungen Vorblatt 1 & 2 (optional) 1. Verantwortlicher 5. Regelungen zur Datensicherheit Verantwortlicher ist jede Person oder Stelle, die al- Gegebenenfalls Verweise auf übergreifende Rege- lein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke lungen (falls solche existieren, die grds. alle Verar- und Mittel der Verarbeitung von personenbezoge- beitungen betreffen) – Der Verweis an dieser Stelle nen Daten entscheidet (Art. 4 Nr. 7 DS-GVO). auf übergreifende Regelungen entbindet nicht von Angaben: Name/Firma, ladungsfähige Anschrift der Dokumentation von ggf. erforderlichen Abwei- chungen zu den einzelnen Verarbeitungstätigkei- 2. Gesetzlicher Vertreter ten. Inhaber, Vorstände, Geschäftsführer oder sonstige Verweis z.B. auf ein IT-Sicherheitskonzept, das gesetzliche oder nach der Verfassung des Unterneh- alle Verarbeitungstätigkeiten einschließt. Eventu- mens berufene Leiter ell auch Verweise auf relevante Dokumente eines Angaben: Namen der geschäftsführenden Personen Informations-Sicherheits-Management-Systems Ggf. kann hier einfach ein Link auf das Web-Im- (ISMS) nach ISO 27001. pressum eingetragen werden. 6. Regelungen zur Datenlöschung 3. Vertreter in der EU Verweis auf Löschkonzepte, die grds. für alle Verar- Bei Unternehmen ohne Niederlassung in der Euro- beitungen gelten. päischen Union ist hier der benannte Vertreter des 7. Sachverhalte zu Drittlandsübermittlungen Verantwortlichen (Art. 4 Nr. 17 DS-GVO, Art. 27 Abs. Ein Verweis auf Drittlandsübermittlungen ist hier 1 DS-GVO) anzugeben. sinnvoll, wenn alle oder die Mehrzahl der Verarbei- 4. Datenschutzbeauftragter tungen betroffen sind. Vom Verantwortlichen bestellter Datenschutzbeauf- tragter [Name, Kontaktdaten] GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 20 / Stand: April 2022
5.2 Muster Hauptblatt für ein VVT für Angaben zu den einzelnen Verarbeitungstätigkeiten Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten Hauptblatt Nr. Angaben zur Verarbeitungstätigkeit und zur Verantwortlichkeit (Art. 30 Abs. 1 lit. b ff. DS-GVO) 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 2. Verantwortlicher Fachbereich/sonstige Zuordnungskennzeichen (optionaler Inhalt) 3. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit: Name und Kontaktdaten (ladungsfähige Anschrift) des/der weiteren Verantwortlichen 4. Zwecke der Verarbeitungen/der Verarbeitungstätigkeit 5. Beschreibung der Kategorien betroffener Personen und der Kategorien personenbezogener Daten (Art. 30 Abs. 1 lit. c DS-GVO) Betroffene Personengruppen Kategorien personenbezogener Daten 6. Kategorien von Empfängern, denen die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden (Art. 30 Abs. 1 lit. d DS-GVO) [interne, externe – auch im Konzern, eingebundene Dienstleister] GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 21 / Stand: April 2022
Fortsetzung Muster Hauptblatt für ein VVT für Angaben zu den einzelnen Verarbeitungstätigkeiten 7. Datenübermittlungen in Drittländer oder internationale Organisationen (Art. 30 Abs. 1 lit. e DS-GVO) >> Übermittlung Ja Nein >> Name des Drittlandes/der internationalen Organisation (DS-GVO): >> Falls zutreffend, Angaben zu geeigneten Garantien bei Datenübermittlungen auf der Grundlage von Art. 49 Abs. 1 UAbs. 2 DS-GVO: 8. Vorgesehene Fristen für die Löschung der verschiedenen Datenkategorien (Art. 30 Abs. 1 lit. f DS-GVO) 9. Allgemeine Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM; Art. 30 Abs. 1 lit. g i.V.m. Art. 32 Abs. 1 DS-GVO) [Bezug zum IT-Sicherheitskonzept, Abweichungen bzw. Ergänzungen oder (soweit zutreffend): Link auf TOM (des Auftragsverarbeiters) hier anführen oder (soweit zutreffend): Verweis auf Datenschutz-Zertifizierung etc.] GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 22 / Stand: April 2022
Erläuterungen Hauptblätter 1. Bezeichnung der Verarbeitungstätigkeit 4. Zwecke der Verarbeitungen/der Eindeutige Bezeichnung der dokumentierten Verar- Verarbeitungstätigkeit beitung/der Verarbeitungstätigkeit auf Grundlage Beispiele: eines Fachprozesses. Es sollte eine im Unternehmen >> Verarbeitungstätigkeit: „Allgemeine Kun- geläufige Bezeichnung des Fachprozesses gewählt denverwaltung“; verfolgte Zweckbestim- werden. mungen: „Auftragsbearbeitung, Buchhal- Empfehlung: Der Name der Verarbeitung sollte tung und Inkasso“ unabhängig von einzelnen IT-Tools sein, die ggfs. >> Verarbeitungstätigkeit: „Customer-Relation- im Rahmen der Verarbeitung / des Prozesses zum ship-Management“; verfolgte Zweckbestim- Einsatz kommen. mungen: „Dokumentation und Verwaltung Beispiele: von Kundenbeziehungen, Marketing, Neu- >> Allgemeine Kundenverwaltung kundenakquise, Kundenbindungsmaßnah- >> Customer-Relationship-Management (CRM) men, Kundenberatung, Beschwerdemanage- ment, Kündigungsprozess“ 2. Verantwortlicher Fachbereich/sonstige Eine Verarbeitungstätigkeit kann mehrere Teil- Zuordnungskennzeichen Geschäftsprozesse (der EuGH spricht von „Vorgän- Dies ist bezogen auf die Pflichtangaben des Art. 30 gen“) zusammenfassen. Dementsprechend kann Abs. 1 DS-GVO eine optionale Angabe, um unter- eine Verarbeitung auch mehrere Zwecke umfassen, nehmensintern die Zuordnung der dokumentierten so dass auch mehrere Zweckbestimmungen angege- Verarbeitungstätigkeit im VVT zu einem bestimm- ben werden können. ten Fachbereich und dessen erweiterter Dokumen- Die Detailtiefe hängt von der Geschäftstätigkeit des tation herstellen zu können. Unternehmens ab. Dies kann z.B. mittels der Funktionsbezeichnung Es können neben dem Fachprozess auch begleiten- des Fachbereiches, oder eines sonstigen Zuord- de mitarbeiterbezogene Unterstützungsprozesse nungskennzeichens (z.B. eine eindeutige Identifi- vorliegen, wie z.B. zur Personalführung/-einsatz- kationsnummer) erfolgen. planung. Diese können entweder als Teil einer an- 3. Bei gemeinsamer Verantwortlichkeit deren Verarbeitung oder als eigene Verarbeitung Falls mehrere Verantwortliche gemeinsam für die beschrieben sein. Verarbeitungstätigkeiten verantwortlich sind, bspw. 5. Beschreibung der Kategorien betroffener innerhalb einer Unternehmensgruppe, sind hier Personen und der Kategorien personenbezo- Name und Kontaktdaten (ladungsfähige Anschrift) gener Daten (Art. 30 Abs. 1 lit. c DS-GVO) des oder der weiteren Verantwortlichen anzuge- Als betroffene Personengruppen kommen bei- ben (Firma/ladungsfähige Anschrift; Art. 30 Abs. 1 spielsweise Kunden, Interessenten, Arbeitnehmer, lit. a DS-GVO, Art. 26 Abs. 1 DS-GVO) Schuldner, Versicherungsnehmer usw. in Betracht. GDD-Praxishilfe DS-GVO: Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten 23 / Stand: April 2022
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