Erstsemesterhandbuch "Erziehung und Bildung in der Kindheit" - Präsenzstudienform - ASH Berlin
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Erstsemesterhandbuch für den Bachelorstudiengang „Erziehung und Bildung in der Kindheit“ - Präsenzstudienform - Wintersemester 2021/2022 1
Wintersemester 2021/2022 Herzlich Willkommen im Studiengang „Erziehung und Bildung in der Kindheit“ - Präsenzstudienform - Liebe Studierende, wir freuen uns sehr, Sie im 22. Jahrgang (als 22. Studiengruppe/Kohorte) der Präsenzstudienform des Studiengangs „Erziehung und Bildung in der Kindheit“ begrüßen zu können. Aufgrund der aktuellen Pandemie wird die Lehre an der Hochschule im WiSe 21/22 leider nicht wie gewohnt verlaufen. Hauptsächlich wird die Lehre in diesem Semester online, teilweise aber auch in Kleingruppen an der ASH stattfinden. Welche Seminare im Online-Format und welche im Präsenz- Format stattfinden, steht im Vorlesungsverzeichnis. Sie werden im Zuge des Belegverfahrens einen Überblick erhalten (s. dazu auch Punkt 4.1 in diesem Erstsemesterhandbuch). Bitte lesen Sie regelmäßig die aktuellen Informationen rund um das Thema Studieren an der ASH in Zeiten von Corona: https://www.ash-berlin.eu/informieren/corona/ In den nächsten dreieinhalb Jahren werden Sie für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kin- dern von der Geburt bis zum Ende des Grundschulalters, für die Arbeit mit ihren Eltern und Bezugs- personen sowie für die Arbeit in multiprofessionellen Teams qualifiziert. Um Ihnen den Studienanfang zu erleichtern und zum besseren Kennenlernen der Strukturen unserer Hochschule haben wir dieses Erstsemesterhandbuch vorbereitet. Sie finden darin viele Informatio- nen zur Organisation, zum Ablauf und zu den Inhalten Ihres ersten Semesters an der Alice Salomon Hochschule. Außerdem stellen sich verschiedene Akteur_innen und Bereiche des Hochschullebens vor. So können Sie sich einen Überblick über Ihr Studium verschaffen und auch später das Wichtigs- te in Ruhe nachschlagen. → Bitte bewahren Sie das Erstsemesterhandbuch während des gesamten Studiums gut auf! Als Ergänzung zu diesem Erstsemesterhandbuch lesen Sie bitte auch auf der Internetseite des Studiengangs im Downloadbereich die aktuelle Studien- und Prüfungsordnung (SPO) und das Modul- handbuch: https://www.ash- berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-erziehung-und-bildung-in- der-kindheit/profil/ (der Downloadbereich ist ganz unten auf der Seite zu finden) Viel Spaß und Erfolg beim Studium an der Alice Salomon Hochschule Berlin wünschen Ihnen stell- vertretende für das ganze EBK-Team Prof. Dr. Corinna Schmude und Prof. Dr. Rahel Dreyer (Studiengangsleitung), Katrin Tepper, M.A. (Studiengangskoordinatorin und Fachstudienberaterin) und Anna-Zoé Kirschning (studentische Mit- arbeiterin) 2
Inhalt 1. LEBEN UND WERK VON ALICE SALOMON ............................................................................................. 4 2. DER STUDIENGANG ERZIEHUNG UND BILDUNG IN DER KINDHEIT - BA ............................................... 5 2.1 BERUFSPROFIL KINDHEITSPÄDAGOGIN / KINDHEITSPÄDAGOGE ...................................................................... 5 3. STUDIENORGANISATION .......................................................................................................................... 6 3.1 BERUFSFELDTAGE WÄHREND DES SEMESTERS ............................................................................................. 6 3.2 MODULE ..................................................................................................................................................... 7 3.3 CREDITS (LEISTUNGSPUNKTE) ..................................................................................................................... 7 3.4 SEMESTERWOCHENSTUNDEN (SWS) ........................................................................................................... 7 4. WICHTIG: ALLE SEMESTER WIEDER BELEGUNG VON SEMINAREN, PRÜFUNGSANMELDUNG, BELEGPRÜFUNG UND NOTENÜBERSICHT ..................................................................................................... 7 4.1 BELEGEN ZU BEGINN DES SEMESTERS ......................................................................................................... 7 4.2 ANMELDUNG ZUR PRÜFUNG IM SEMESTER .................................................................................................... 9 4.3 ABFRAGE DER BELEGUNG UND DES NOTENSPIEGELS AM ENDE DES SEMESTERS.......................................... 10 5. SEMINARE IM 1. SEMESTER ................................................................................................................... 12 5.1 ERKLÄRUNG ZU DEN W AHLPFLICHTFÄCHERN IM MODUL III/1: ÄSTHETISCHE BILDUNG ................................... 13 5.2 W AHLVERANSTALTUNGEN .......................................................................................................................... 14 6. ANERKENNUNG VON HOCHSCHULISCH ERWORBENEN KOMPETENZEN UND ANRECHNUNG VON AUßERHOCHSCHULISCH ERWORBENEN KOMPETENZEN ................................................................ 14 7. HINWEISE ZUM ELEKTRONISCHEN BELEGSYSTEM UND ZUR LERNPLATTFORM MOODLE ....... 16 8. HINWEISE ZUR CAMPUSCARD ............................................................................................................... 17 9. ANSPRECHPARTNER_INNEN IM STUDIENGANG................................................................................. 18 10. WEITERE ANSPRECHPARTNER_INNEN AN DER ASH .................................................................... 19 10.1 IMMATRIKULATIONSAMT ............................................................................................................................. 19 10.2 PRÜFUNGSAMT ......................................................................................................................................... 19 10.3 ANRECHNUNGSBEAUFTRAGTE .................................................................................................................... 19 10.4 PRAXISAMT ............................................................................................................................................... 19 10.5 INTERNATIONAL OFFICE ............................................................................................................................. 19 11. MUTTERSCHUTZ FÜR STUDIERENDE UND PRAKTIKANT_INNEN ................................................ 20 12. STUDIENGRUPPENSPRECHER_INNEN/KOHORTENSPRECHER_INNEN ...................................... 22 13. INFORMATIONEN UND WEITERE UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE ............................................... 22 13.1 CHECKLISTE „STUDIENANFANG LEICHT GEMACHT“ ....................................................................................... 24 13.2 MUSTERSTUDIENPLAN NACH FACHSEMESTERN UND STUDIENVERLAUFSPLAN FÜR DIE PRÄSENZSTUDIENFORM 29 3
1. Leben und Werk von Alice Salomon Alice Salomon (hier auf einem Foto von 1930) gehörte - 1872 in Ber- lin geboren - der emanzipierten und assimilierten jüdischen Mittel- schicht an. Der Hintergrund blieb prägend, auch wenn Alice Salo- mon 1914 zum Protestantismus konvertierte und Elemente der pro- testantischen Sozialethik eine wichtige Grundlage ihres Werkes wurden. Von 1902 bis 1906 studierte sie als Gasthörerin an der Friedrich- Wilhelms-Universität Nationalökonomie, Geschichte und Philoso- phie, obgleich sie kein Abitur und die Schule nur neun Jahre, wie für Mädchen üblich, besucht hatte. Als Voraussetzung für den Besuch der Universität wurden ihre Publikationen anerkannt, u.a. zwei um- fangreiche Artikel in dem von Helene Lange und Gertrud Bäumer 1901 herausgegebenen Handbuch der deutschen Frauenbewegung. 1906 promovierte Alice Salomon mit einer Arbeit über die ungleiche Entlohnung von Männer- und Frauenarbeit. Seit 1893 engagierte sie sich in der sozialen Frauenarbeit und der Frauenbewegung. Sie arbeitete u.a. in einem Mädchenhort und Arbeiterinnenheim und wurde 1899 Vorsitzende des Vereins der Mädchen- und Frauengruppen für Soziale Hilfsarbeit. 1900 übernahm sie im Bund Deutscher Frau- envereine Vorstandsfunktionen, ab 1909 auch in der internationalen Frauenbewegung im Internatio- nal Council of Women, ab 1920 als Vizepräsidentin. Der zweite Schwerpunkt ihrer Arbeit waren Frauen- und soziale Bildung. Sie eröffnete 1899 den ers- ten Jahreskurs der Mädchen- und Frauengruppen für Soziale Hilfsarbeit, mit dem in Deutschland die systematische Ausbildung für die soziale Arbeit begann, und gründete 1908 die Soziale Frauenschu- le in Berlin, 1925 die Deutsche Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit mit einer eige- nen Abteilung für empirische Forschungen, 1916/17 initiierte und organisierte sie die Konferenz der Sozialen Frauenschulen Deutschlands, die sie bis 1933 leitete, 1929 war sie maßgeblich an der Gründung des Internationalen Komitees sozialer Schulen beteiligt (heute: International Association of Schools of Social Work/ IASSW), dessen Vorsitzende sie über 1933 hinaus war. Die Projekte beste- hen bis heute. Einzig die Akademie für soziale und pädagogische Frauenarbeit, deren Auflösung im Mai 1933 Alice Salomon selbst veranlasste, um der drohenden Hausdurchsuchung und Liquidierung durch die Gestapo zu entgehen, wurde nach 1945 nicht wieder neu gegründet. Alice Salomon wurde 1933 aus allen öffentlichen Ämtern verdrängt und im Alter von 65 Jahren 1937 von der Gestapo zur Emigration gezwungen. Der seit dem 1. Weltkrieg auch in der Frauenbewegung zunehmende Antisemitismus hatte bereits vorher dazu geführt gehabt, Nominierungen Alice Salo- mons für den Vorsitz des Bundes Deutscher Frauenvereine und 1928 auch für den Vorsitz des Inter- national Council of Women zu verhindern. Alice Salomon starb 1948 in New York. Weitere Informationen erhalten Sie im "Alice Salomon Archiv". 4
2. Der Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit - BA Der grundständige Studiengang qualifiziert Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen für die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern von der Geburt bis zum Ende des Grundschulalters, für die Arbeit mit ihren Eltern und Bezugspersonen sowie für die Arbeit in multiprofessionellen Teams. Ziel des Studiums ist die Ausbildung von Kindheitspädagoginnen/Kindheitspädagogen mit einem professionellen, forschungsorientierten Habitus, die Ihre Kenntnisse und Kompetenzen in Feldern der praktisch-pädagogischen Arbeit mit Kindern und Familien, im Bereich von Beratung und Leitung, Aus- und Weiterbildung, in frühpädagogischen Entwicklungs- und Forschungsprojekten verantwor- tungsvoll und kreativ einbringen. In den verschiedenen Praxisphasen wird das Studium durch berufspraktische, forschungsbezogene sowie die Selbstreflexion herausfordernde Aufgabenstellungen ergänzt. Sie ermöglichen den Studie- renden, unterschiedliche wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden mit dem pädagogischen Alltag zu verknüpfen, praktische Erfahrungen zu sammeln und zu reflektieren und ein eigenes professionel- les Selbstverständnis zu entwickeln. Das Studium erstreckt sich – einschließlich der verschiedenen Praxisphasen und der Abschlussprü- fung – über einen Zeitraum von 7 Semestern und mit der Bachelorarbeit abgeschlossen. Was zeichnet den kindheitspädagogischen Studiengang an der ASH aus? Mit dem didaktischen Konzept der Werkstattarbeit werden Lehr- und Lernräume für die Entwick- lung von Fragen, für Selbstbildungs- und ko-konstruktive Lernprozesse sowie für das eigenstän- dige, entdeckende und forschende Lernen eröffnet: Lernwerkstatt Naturwissenschaft und Technik, Werkstatt Freier Ausdruck, Werkstatt für ästheti- sche Praxis, Bewegungsraum Forschendes Lernen im Rahmen von Fallarbeit und projektbezogenen Forschungswerkstätten Querschnittthemen in allen Modulen: Inklusive Pädagogik, Diversity, Arbeit mit Kindern in den ersten drei Lebensjahren und ihren Familien Durchgehend wird im Studium die Selbstreflexionskompetenz der Studierenden und eine kritisch- achtsame Auseinandersetzung mit der eigenen Biografie gefördert Ausführliche Informationen zu den Zielen des Studienganges, dem Bildungsverständnis, den Studi- enbereichen und Praxisphasen können sie in den Dokumenten auf der Internetseite des Studiengan- ges nachlesen: http://www.ash-berlin.eu/studienangebot/bachelorstudiengaenge/ba-erziehung-und-bildung-in-der- kindheit 2.1 Berufsprofil Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge Das Studium Erziehung und Bildung in der Kindheit an der Alice Salomon Hochschule Berlin schließt mit der staatlichen Anerkennung zur Kindheitspädagogin/ zum Kindheitspädagogen ab. Der Studien- gang orientiert sich am „Berufsprofil Kindheitspädagogin / Kindheitspädagoge“, das am 16.01.2015 vom Studiengangstag Pädagogik der Kindheit beschlossen wurde: „Der Beruf der Kindheitspädagogin und des Kindheitspädagogen ist auf die familiäre und öffentliche Bildung, Erziehung und Betreuung in der Kindheit, die Lebenswelten, Kulturen und Lebensbedingun- gen von Kindern und Familien sowie die Zusammenarbeit mit Familien ausgerichtet. Die Tätigkeit hat ihre Schwerpunkte in der erkenntnisgenerierenden Erforschung, der Konzeptionierung und der didak- tischen, organisationalen und sozialräumlichen Unterstützung von Bildung, Erziehung und Betreuung in Kindheit und Familie. Dies schließt die wissenschaftlich begründete, kritische Reflexion gesell- schaftlicher Konstruktionen und Bedingungen von Kindheit und Familie sowie die Mitwirkung an der sozialen, politischen und kulturellen Gestaltung und Sicherung eines guten und gelingenden Auf- wachsens von Kindern ein.“ Damit die Studierenden dieses Berufsprofil ausbilden können, bietet der Studiengang Erziehung und Bildung in der Kindheit an der ASH eine kompetenzorientierte, Theorie, Praxis und Forschung ver- zahnende, interdisziplinäre Lehre an, die eine breit angelegte, wissenschaftlich fundierte Qualifikation für die Berufsausübung in pädagogischen und sozialpädagogischen Tätigkeitsfeldern der Kinder- und Jugendhilfe sowie im Bildungs- und Gesundheitswesen ermöglicht. 5
Der Studiengang qualifiziert Kindheitspädagog_innen für die professionelle – konzeptionelle, leiten- de, kritisch-reflexive, Praxis erforschende und weiterentwickelnde – Arbeit mit Kindern von der Ge- burt bis zum Ende des Grundschulalters sowie mit ihren Eltern und Bezugspersonen; darüber hinaus für die Arbeit in multiprofessionellen Teams und im Bereich der sozialräumlichen Vernetzung. Be- sonderes Ziel des Studiums ist die Ausbildung von Kindheitspädagog_innen mit einem professionel- len, forschungsorientierten Habitus, die ihre Kenntnisse und Kompetenzen in Feldern der praktisch- pädagogischen Arbeit mit Kindern und Familien, im Bereich von Beratung und Leitung, Aus- und Weiterbildung, in frühpädagogischen Entwicklungs- und Forschungsprojekten verantwortungsvoll und kreativ einbringen. Dies umfasst auch die Bereitschaft und Kompetenz, institutionelle und gesell- schaftliche Bedingungen kritisch zu reflektieren und sich aktiv für entwicklungsförderliche und resili- enzstärkende Aufwachs-, Bildungs- und Lebensbedingungen für alle Kinder und Familien einzuset- zen. Durch eine enge Verzahnung des Lernortes Hochschule mit den beruflichen Handlungsfeldern wird das Studium durch berufspraktische, forschungsbezogene sowie die Selbstreflexion herausfordernde Praxisphasen und Aufgabenstellungen ergänzt. Sie ermöglichen den Studierenden, unterschiedliche wissenschaftliche Kenntnisse und Methoden mit dem beruflichen Alltag im breiten Feld der Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern zu verknüpfen, praktische Erfahrungen zu sammeln und zu reflektieren und ein eigenes kindheitspädagogisches professionelles Selbstverständnis zu entwi- ckeln. 3. Studienorganisation 3.1 Berufsfeldtage während des Semesters Im Rahmen Ihres Studiums absolvieren Sie im 1. und 2. Semester jeweils 10 Berufsfeldtage in einer pädagogischen Einrichtung ihrer Wahl. Neben dem normalen Seminarbetrieb an vier Tagen verbrin- gen Sie also einen Tag (à 6 Std.) pro Woche in der Praxis. Während der Berufsfeldtage erfüllen Sie Aufgaben, die in Seminaren vorbereitet, begleitet und ausgewertet werden. Die Berufsfeldtage im 1. und 2. Semester sollten in derselben Einrichtung verbracht werden. Die Qualität der Praxiseinrichtungen ist für die Qualität des gesamten Studiums zur/zum Kindheits- pädagogin/Kindheitspädagogen von zentraler Bedeutung. Praxisstellen sind für die berufspraktische Ausbildung geeignet, wenn sie die in § 10 Sozialberufe-Anerkennungsgesetz (SozBAG) geforderten Voraussetzungen erfüllen. Die tägliche Arbeitszeit in der Praxisstelle richtet sich nach den Bestimmungen, die für die Beschäf- tigten der Ausbildungsstätte regelmäßig gelten und schließt Zeiten für die Bearbeitung von Ausbil- dungsaufgaben ein. Die Art der übertragenen Tätigkeiten muss vom Ausbildungszweck bestimmt sein. Die Auswahl einer Praxisstelle erfolgt durch die Studierenden in eigener Verantwortung. Sie werden dabei von den Hochschullehrer_innen und Mitarbeiter_innen im Praxisamt unterstützt. Ein „Praxispool“ anerkannter und bewährter Praxisstellen und Praxismentor_innen steht zur Verfügung. Die Auswahl bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Hochschule. Die Berufsfeldtage im 1. Semester sind eng mit dem Seminar „Alltag gestalten“ verbunden. Sie sollen sich in Theorie und Praxis mit zentralen Komponenten des alltäglichen pädagogischen Handelns in Institutionen auseinandersetzen und zum Beispiel auch lernen, die eigenen Kommunikationsformen im Kontakt mit Kindern zu analysieren und zu reflektieren. Darüber hinaus findet im 1. und 2. Semester eine Verzahnung der Berufsfeldtage mit dem Modul „Wissenschaftliches Arbeiten und Praxisforschung“ statt, in dem Sie grundlegendes theoretisches und in der Handlungspraxis vertieftes Wissen über die Methode des videogestützten Beobachtens erwerben. Die Berufsfeldtage im 2. Semester werden durch das Seminar „Beobachten - Analysieren - Handeln“ begleitet. Neben der theoretischen Auseinandersetzung mit verschiedenen Methoden, v. a. der Be- obachtung, soll deren praktische Anwendung geübt werden. Mit den wöchentlichen Berufsfeldtagen sollten Sie spätestens 6 Wochen nach Semesterstart begin- nen. Selbstverständlich können Sie auch früher anfangen, wenn Sie eine geeignete Praxisstelle ge- funden haben. Fehlende Tage können in den Semesterferien im Block nachgeholt werden! 6
Die Kolleg_innen des Praxisamtes helfen Ihnen gern bei der Suche nach einer Praktikumsstelle, der formalen Abwicklung der Verträge und der Anerkennung möglicher Praktikumsstellen. Praxisamt: https://www.ash-berlin.eu/studium/studierendenverwaltung/praxisphasen/ ASH, 3. Etage, Raum 350b E-Mail: praxisamt@ash-berlin.eu Telefon: 99 245-328 3.2 Module Vor einigen Jahren haben die Bachelorstudiengänge die Diplom- und Magisterstudiengänge an den deutschen Hochschulen abgelöst. Bachelorstudiengänge zeichnen sich durch einen hohen Grad an Formalisierung aus und dienen der Vereinheitlichung der Studienabschlüsse in Europa. Die Studien- inhalte eines jeden Studiums sind in einzelne Module unterteilt. Für jedes Modul wird eine Prüfungs- leistung erbracht. Ein Modul kann aus einer oder mehreren Lehrveranstaltungen (Units) bestehen. Diese Units können innerhalb eines Semesters liegen oder über zwei Semester verteilt sein. Im Studiengang „Erziehung und Bildung in der Kindheit“ sind Module mit ähnlichen inhaltlichen Schwerpunkten zu Studienbereichen zusammengefasst. Diese Einteilung dient allein der inhaltli- chen Orientierung. 3.3 Credits (Leistungspunkte) Credits bezeichnet das rein quantitative Maß für den studentischen Arbeitsaufwand (Workload). Ein Credit entspricht 25-30 Stunden Arbeitsaufwand. In der Regel werden pro Semester 30 Credits ver- geben, ein siebensemestriger Bachelor-Studiengang umfasst 210 Credits. Die Credit-Anzahl richtet sich nach der Größe des Moduls und wird unabhängig von der individuellen Leistung der Studieren- den vergeben. Die Credits werden nach einer erfolgreich absolvierten Modulprüfung nach dem Al- les-oder-Nichts-Prinzip vergeben, d.h. bei Nichtbestehen werden keine Credits angerechnet und bei Bestehen erhalten alle Studierenden die gleiche Anzahl von Credits sowie eine individuelle Beno- tung. 3.4 Semesterwochenstunden (SWS) Die Semesterwochenstunde gibt die Anzahl der akademischen Stunden an, die eine Lehrveranstal- tung während des Vorlesungszeitraumes eines Semesters pro Woche umfasst. Eine Semesterwo- chenstunde entspricht 45 min. 4. Wichtig: Alle Semester wieder Belegung von Seminaren, Prüfungs- anmeldung, Belegprüfung und Notenübersicht 4.1 Belegen zu Beginn des Semesters Alle Studierenden der ASH sind verpflichtet, sich für die von ihnen besuchten Seminare/Module anzumel- den. Dieser Vorgang wird an der Hochschule als „Be- legen von Veranstaltungen“ bezeichnet und erfolgt per Computer im elektronischen Belegsystem (LSF) im Vorlesungsverzeichnis: www.ash-berlin.eu/lsf oder www.ash-berlin.eu und weiter mit dem Quicklink auf der Internetseite „Vorlesungsverzeichnis“ Und so funktioniert's: Auf der Startseite des Vorlesungsverzeichnisses finden Sie oben rechts in der Ecke eine „Hilfe für Studierende“. Dort wird ausführlich erklärt, wie Sie sich einloggen können, sich zu Seminaren und Prüfungen anmelden und Ihren Notenspiegel abfragen können. 7
Aktualisieren Sie ggf. oben links in der Ecke das Vorlesungsverzeichnis (z.B. WiSe 2021). Klicken Sie in der oberen Menüzeile der Startseite auf Veranstaltungen. Achten Sie darauf, dass das aktuelle Semester in der Menüzeile aktiviert ist. In der Navigationsleiste links finden Sie die Funktion Veranstaltungsverzeichnis. Unter der Funktion Vorlesungsverzeichnis wer- den alle Studiengänge sowie die Belegfristen angezeigt. Wählen Sie Ihren Studiengang aus: Erziehung und Bildung in der Kindheit BA Wählen Sie ein Semester aus (z.B. 1. Semester). Klicken Sie eine Veranstaltung an. Nun erhalten Sie Informationen zum Inhalt der Veranstal- tung, von welchem Dozierenden, wann und wo diese durchgeführt wird oder die Veranstal- tung ausfällt. Zum Belegen müssen Sie eingeloggt sein (s. Erklärung Hinweise zum elektronischen Beleg- system, Seite 16) Darüber hinaus finden Sie auf der Seite des Computerzentrums verschiedene Tutorials, wie zum Beispiel zum Thema Belegen oder zu Prüfungsanmeldungen: https://www.ash- berlin.eu/studium/einrichtungen-fuer-studierende/computerzentrum/tutorials/ Die Belegung eines Seminars/Moduls im LSF ist die Voraussetzung dafür, dass Sie an der Lehrver- anstaltung teilnehmen, sich später dafür zur Prüfung anmelden und die erforderlichen Leistungs- nachweise erbringen können. Die Belegung ist nur innerhalb der Belegfrist möglich! Für die Bestätigung der Teilnahme an Lehrveranstaltungen kann gem. § 6 (4) Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) von den Studierenden das Erbringen von besonderen, unbenoteten Stu- dienleistungen verlangt werden. Wenn allerdings ohnehin Prüfungsleistungen im Modul erbracht werden, können zusätzliche Studienleistungen entbehrlich sein. 8
Belegungsfrist: Die Belegung aller Lehrveranstaltungen muss entsprechend der im elektronischen Belegsystem LSF angegebenen Frist erfolgen: ab Semesterbeginn für ca. zwei Wochen. Danach wird diese Funktion abgeschaltet! Für Sie als Studierende besteht die Pflicht, sich ordnungsgemäß während der Belegfristen einzutra- gen. Nach der Belegfrist können Sie nur noch von den Lehrenden nachgetragen werden. Ein späte- res Nach-/ Austragen liegt im Ermessen der Lehrenden. Wechsel von Lehrveranstaltungen: Lehrveranstaltungen können nach der im LSF genannten Frist nur aus wichtigen Gründen in Abspra- che mit den jeweiligen Lehrenden (neue und alte Lehrveranstaltung) gewechselt werden. Änderun- gen im elektronischen Belegsystem können nur noch von den Lehrenden durchgeführt werden. Teilnehmer_innenzahl laut Vorlesungsverzeichnis: Bei Bedarf kann die Teilnehmer_innenzahl einer Lehrveranstaltung im Belegsystem durch das Lehr- betriebsamt nach Einverständnis des Dozierenden erhöht werden. Vergessene Zugangsdaten: Bezüglich vergessener Zugangsdaten (Passwort) wenden Sie sich bitte per Mail an die Mitarbei- ter_innen des Computerzentrums itservice@ash-berlin.eu oder im Raum 220 oder Raum 228. 4.2 Anmeldung zur Prüfung im Semester Jedes Modul schließt i.d.R. mit einer studienbegleitenden Prüfungsleistung ab. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an den einzel- nen Modulen sind dem Modulhandbuch sowie der Stu- dien- und Prüfungsordnung (StPO) zu entnehmen. Sie finden beides auf der Internetseite des Studiengangs unter „Profil“: https://www.ash- berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-erziehung- und-bildung-in-der-kindheit/profil/ Modulprüfungen finden zeitnah zu den Lehrveranstaltungen statt, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt werden. Das bedeutet, die Inhalte eines Moduls werden direkt im Anschluss an das Modul und nicht erst am Ende des Studiums abgeprüft. Jedem Modul sind unterschiedliche Prüfungsformen zugeordnet. Das können z.B. sein: Referat / Präsentation oder Lerntagebuch im Laufe des Semesters, Praxisportfolio, Klausur oder Hausarbeit am Semesterende. Aus den dem Modul zugeordneten möglichen Prüfungsformen suchen die Lehrenden i.d.R. mindes- tens zwei unterschiedliche Prüfungsformen aus. Die Studierenden wählen dann aus diesen zwei Prü- fungsformen eine für sich aus und legen die Prüfung ab. Studierende sind verpflichtet, sich ordnungsgemäß im LSF für Prüfungen anzumelden. Diese Funktion ist ab ca. 6 Wochen nach Semesterbeginn bis zum Ende des jeweiligen Semesters im LSF aktiviert. Jedes Modul mit allen zugehörigen Einzelprüfungen ist dem Semester zugeordnet, in dem es abgeschlossen wird. 9
Beispiel (s. StPO, Seite 13): Das Modul II/1: Wissenschaftliches Arbeiten und Praxisforschung besteht aus 3 Units/Seminaren und geht über 2 Semester. Unit 1: Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und Denken im 1. Semester Unit 2: Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie I ebenfalls im 1. Semester sowie Unit 3: Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Videografie II im 2. Semester. Es wird nur eine Prüfungsleistung erbracht. Sie können sich aussuchen, ob Sie die Prüfung in Unit 2 im 1. Semester oder in Unit 3 im 2. Semester ablegen möchten. Die Prüfungsanmeldung finden Sie im 2. Modulsemester, auch wenn Sie die Prüfung bereits im 1. Studiensemester z.B. in Unit 2 ablegen möchten! Prüfer_innen können nur die Lehrenden sein, bei denen Sie die Lehrveranstaltungen belegt haben. Die Prüfungen müssen grundsätzlich bis Semesterende erfolgen; nur in Ausnahmefällen können Prü- fungen gem. § 14 Abs. 4 und 5 Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RSPO) spätestens bis zum Ende des Folgesemesters erbracht werden. Eine Aufteilung in Teilnahme an der Lehrveranstaltung bei einer Dozent_in und Ablegen der Prüfung bei einer anderen Dozent_in ist nicht zulässig. Sollte aus nicht zu vertretenden Gründen ein Prüferwechsel erforderlich sein, ist dieser von Ihnen beim Prüfungsausschuss – über das Prüfungsamt – zu beantragen. Die Anmeldung zu einer Prüfung ist verbindlich. Den entsprechenden Lehrkräften steht diese Infor- mation sofort zur Verfügung. Die Anmeldung zu einer Prüfung ist im Verlauf eines Semesters nur einmal bei derselben Prüfer_in möglich. Eine Übersicht der angemeldeten Prüfungen finden Sie im LSF unter Prüfungsverwaltung – Info zu angemeldeten Prüfungen. 4.3 Abfrage der Belegung und des Notenspiegels am Ende des Semesters Nachdem Sie zu Beginn des Semesters aktiv Ihre gewählten Veranstaltungen im LSF belegt haben, müssen Sie zum Ende des Semesters selbstständig im LSF prüfen, ob die von Ihnen belegten Veranstaltungen von den Lehrkräften mit einer elektro- nischen Teilnahmebestätigung (TE) bestätigt wurden und die Veranstaltungen somit als ordnungsgemäß absolviert gelten. Klicken Sie auf Meine Auswertungen - Belegungsdaten. An dieser Stelle können Sie sich eine PDF-Datei über Ihre bis- herigen Belegungen erstellen und ausdrucken: Ihren Notenspiegel können Sie sich im LSF ansehen unter: Vorlesungsverzeichnis / meine Funktionen / Prüfungsverwaltung / Notenspiegel. Zusätzlich sind angemeldete Prüfungen zu sehen. Wenn Sie auf den Link zur PDF – Erzeugung kli- cken, bekommen Sie eine druckbare Version für Ihre Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleis- tungen: https://secure.asfh-berlin.de/qisserver/rds?state=wlogin&login=in&breadCrumbSource In der Zeile mit der Prüfungsnummer 5800 (ganz unten) werden Ihnen Ihre aktuelle Durchschnittsno- te und die Anzahl Ihrer Credits, die in die Berechnung der Durchschnittsnote einfließen, angezeigt. Bitte wenden Sie sich an die jeweilige Lehrkraft, wenn: die angezeigten Prüfungsergebnisse (Noten, Credits) nicht mit Ihren tatsächlichen Prüfungs- ergebnissen übereinstimmen und/oder Prüfungsergebnisse für Leistungen, die Sie erbracht haben, bis kurz vor Ende der Prüfungs- periode (4 Wochen nach Start des Folgesemesters) nicht eingetragen sind. Es ist auch mög- 10
lich, mit den Lehrenden andere Abgabefristen zu vereinbaren. Die Korrekturzeiten verändern sich dann entsprechend. Anhand der Anlage 3a zur StPO (in den Erstsemesterunterlagen) können Sie Ihren Studienverlauf prüfen. Informationsweitergabe über den E-Mail-Kohortenverteiler Sie studieren im 22. Jahrgang (als 22. Kohorte) der Präsenzstudi- enform des Studiengangs „Erziehung und Bildung in der Kindheit“. Zu Beginn des Studiums werden von allen Studierenden die aktuel- len Mailadressen abgefragt. Aufgrund dieser Daten legen wir einen Mailverteiler an unter dem Namen: ebk22@ash-berlin.eu Wenn wir Informationen verschicken (z.B. aktuelle Termine und wichtige Informationen), dann nur über diesen Mail- Kohorten-Verteiler! Im LSF können Sie ihre Kontaktdaten (Adresse, Mailadresse) ggf. anpassen. Diese werden bspw. vom Prüfungsamt und der Bibliothek zur Kontaktaufnahme mit Ihnen genutzt. Um nach einer E-Mail-Adressen-Änderung immer aktuell in Ihrem Kohortenverteiler ebk22@ash-berlin.eu zu sein, müssten Sie sich bitte an Herrn Gorling (Raum/ Tel.: 221/ 216, E-Mail: gorling@ash- berlin.eu) wenden. Sie sollten ihm für eine erfolgreiche Aktualisierung ihrer Daten folgende Angaben schicken: Vorname und Name, Matrikel-Nr., Alte Mailadresse mit der Sie bisher im ASH-Kohorten-Mail-Verteiler waren (z.B. mari- e.mustermann@abc.de im Kohortenverteiler ebk22@ash-berlin.eu), Neue Mailadresse, mit der Sie weiter im ASH-Kohorten-Mail-Verteiler bleiben wollen (z.B. ma- rie83@abc.de im Kohortenverteiler ebk22@ash-berlin.eu). Sollten Sie die Mailadresse ändern, liegt es in Ihrer Verantwortung, dass Sie im Kohortenver- teiler eingetragen bleiben bzw., dass dieser aktualisiert wird. 11
5. Seminare im 1. Semester Gemäß der für Sie gültigen Prüfungsordnung (s. Musterstudienplan) sind im 1. Semester folgende Seminare vorgesehen: Modul Lehrveranstaltung/Seminar/Unit Prüfung Besonderheit Modul I/2 Unit 1: Entwicklungspsychologie Modulprüfung im 1. Semester Unit 2: Neurobiologie Modul II/1 Unit 1: Einführung in wissenschaftliches Arbeiten und Denken Modulprüfung nur in Unit 2 oder 3 Unit 2: Lernen am Fall: Teilnehmende Beobachtung und Vide- Modulprüfung im 1. oder 2. Semester möglich. ografie I (in zwei Gruppen) Modul II/2 Unit 1: 10 Berufsfeldtage I Modulprüfung nur in Unit 2, 3 oder Unit 2: Alltag gestalten (in zwei Gruppen) Modulprüfung im 1. oder 2. Semester 5 möglich. Unit 3: Gesprächsführung in pädagogischen Arbeitsfeldern Modul III/1 Unit 1: elementar-ästhetische Perspektiven auf Bildung Unit 3: Ästhetische Bildung Ia: bildnerisch-künstlerische Zu- gänge (in zwei Gruppen) Modulprüfung nur in Unit 3 oder 4 Modulprüfung im 1. oder 2. Semester Unit 4: Ästhetische Bildung Ib Wahlpflicht: möglich. musikalisch-performative Zugänge oder performativ-darstellende Zugänge Modul III/2 Unit 1: Einführung in Kommunikation und sprachliche Bildung Modulprüfung im 2. Semester in Unit 3. Modul III/3 Unit 1: Einführung in die Bewegungsbildung Modulprüfung nur in Unit 2 oder 3 Unit 2: Psychomotorik (in zwei Gruppen) Modulprüfung im 1. oder 2. Semester möglich. Studienbe- 1 Wahlseminar* Keine Prüfung Es werden im Laufe des Studiums ver- reich V ⃰Es werden unterschiedliche Wahlseminare angeboten. Sie schiedene Wahlseminare angeboten. belegen nur ein Wahlseminar, je nach Interesse. Im LSF sind Innerhalb des Wahlmoduls belegen Sie 7 als Entscheidungsgrundlage Kommentare zu den Inhalten Wahlveranstaltungen. eingestellt. In der Regel gibt es in den Seminaren gibt ausreichend Plätze, damit alle Studierenden des 1. Semesters diese gemäß Prüfungsordnung belegen können. Ausnahme: Modul III/1, Unit 4 sowie bei den Wahlseminaren. Hier stehen jeweils ca. 23 Plätze zur Verfügung, so dass alle Studierenden im 1. Semes- ter ein Wahlpflichtseminar der ästhetischen Bildung bzw. eine Wahlveranstaltung (wenn auch nicht die bevorzugte) belegen können. 12
5.1 Erklärung zu den Wahlpflichtfächern im Modul III/1: Ästhetische Bildung In diesem Modul sind Unit 1, 2 und 3 für alle Studierenden verpflichtend. Im Unit 4 wählen die Studierenden zwischen musikalisch-performativen Zugängen oder performativ-darstellenden Zugängen. Im Seminar musikalisch-performative Zugänge erwerben die Studierenden grundlegende Kenntnisse zur musikalischen Entwicklung im Kindesalter und zur musikalischen Sozialisation. Sie lernen Ihre Stimme zu gebrauchen und Klänge und Rhythmen auf einfachen Instrumenten zu gestalten und sich nach Musik zu bewegen. Sie erwerben die Fähigkeit, Kindergruppen musikalisch anzuleiten und musikalische Projekte zu initiieren. Es sind keine musikalischen Vorkenntnisse zur Teilnahme am Seminar nötig! Im Seminar performativ-darstellende Zugänge erlernen die Studierenden Inszenierungsmöglichkeiten (Kostüm, Bühne, Licht, Musik) sowie Grund- kenntnisse der theaterpädagogischen Arbeit von und mit Kindern. Das Seminar wird im Wesentlichen in einem Block gestaltet, da aufgrund einer Koope- rationsvereinbarung zwischen dem Gripstheater und der Alice Salomon Hochschule die Möglichkeit besteht, an dem internationalen Kindertheaterfestival FRATZ teilzunehmen. Daher steht im Sommersemester dieses Festival im Fokus der Seminararbeit, der Besuch der Aufführungen, Diskussionsveranstal- tungen und Vorträge im Rahmen des Festivals an den angegebenen Tagen ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Seminar. Im Wintersemester wird eine exemplarische Arbeit im theaterpädagogischen Kontext den Schwerpunkt bilden. Wir werden als Auftakt an der Mitspielin- szenierung ‚Linamanno und die Alten Freunde‘ teilnehmen. Das Ensemble besteht neben der Regie und Assistenz aus einer professionellen Puppenspie- lerin sowie zwei Akteuren des Theaters der Erfahrungen[1], das Projekt hat 2017 den Hauptstadtpreis für den Schwerpunkt Transkulturalität und interge- nerative Arbeit in Kitas bekommen. Studentische Interviews mit den Kindern werden als Material im Anschluss dazu analysiert, um in den Diskurs zu The- aterpraktiken – und Methoden in Kitas einzusteigen. Es werden Grundlagen zur Probenarbeit eines Mitspieltheaters für Kitas vermittelt, dazu kooperieren wir mit dem Theater der Erfahrungen sowie einer Kita. Letztlicher Höhepunkt bildet eine im Seminar erarbeitete Mitspielaktivität mit den Kindern [1] www.theater-der-erfarungen.de So belegen Sie: 1. Sie wählen eines der o.g. Wahlpflichtfächer im Modul III/1: Ästhetische Bildung (musikalisch-performativen Zugänge oder performativ-darstellende Zugänge) aus. Hier stehen jeweils ca. 23 Plätze zur Verfügung, so dass sich die Studierenden entscheiden müssen. Auf jeden Fall können aber alle Studierende im 1. Semester eine Wahlpflichtveranstaltung belegen. 2. Alle die das Wahlpflichtfach musikalisch-performative Zugänge (im LSF mit der Nummer E1320) bei Monika Ferber bele- gen, müssen Gruppe 2 von bildnerisch-künstlerische Zugänge (im LSF mit der Nummer E1310) bei Prof. Widdascheck belegen. 3. Alle anderen Veranstaltungen im ersten Semester können ohne Einschränkungen belegt werden. 13
5.2 Wahlveranstaltungen Die unbenoteten Wahlveranstaltungen ermöglichen den Studierenden eine individuelle Spezialisierung in Ergänzung zu der vorangegangenen Pflicht und Wahlpflichtangeboten der Ästhetischen Bildung. Dabei kann es sich z.B. um Angebote handeln wie: Natur- und Waldpädagogik, Sexualpädagogik, Philosophieren mit Kindern u.v.m. Sie haben die Möglichkeit Ideen und Wünsche über mögliche Wahlpflichtthemen beim Modulverantwortlichen, Prof. Dr. Christian Widdascheck einzureichen. Die Wahlpflichtseminare im Studienbereich V sind unbenotet. Im Laufe des Studiums belegen Sie min- destens 7 unterschiedliche Veranstaltungen: im 1., 3., 4., 6. und drei Wahlseminare im 7. Semester. Wenn jeweils noch Plätze frei sind, können Sie auch mehrere Wahlveranstaltungen in einem Semester belegen. Die Studierenden des jeweiligen Semesters haben jedoch Vorrang. Darüber hinaus kann auch ein Modul/Seminar aus einem anderen Studiengang der ASH, ein Sprachange- bot der ASH oder an einer anderen Hochschule im In- und Ausland belegt werden, wenn die erworbenen Kompetenzen auf Bachelor-Niveau sind. Möglich ist auch, sich kulturelles, ehrenamtliches oder politisches Engagement in Organisationen oder Trägern, in der International Summer School der ASH oder die Mitar- beit in Hochschulgremien der ASH anrechnen zu lassen. Das Antragsformular und die zuständige Kollegin finden Sie auf folgender Seite ganz unten (An- rechnung von Wahlpflichtseminaren des Studienbereichs V): https://www.ash-berlin.eu/studium/studierendenverwaltung/anrechnung 6. Anerkennung von hochschulisch erworbenen Kompetenzen und Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen Sie können den Antrag auf Anerkennung von Kompetenzen, die Sie an anderen Hochschulen erwor- ben haben, innerhalb von zwei Semestern nach Immatrikulation stellen (Frist beachten!). Und so funktio- niert`s: 1. Modulhandbuch lesen Bitte lesen Sie sich als erstes das Modulhandbuch der entsprechenden Studienform (Präsenz- oder berufsintegrierende Studienform) genau durch und identifizieren entsprechende Units/Module. Nur Sie können beurteilen, welche Inhalte aus Ihrem früheren Studium äquivalent zu unseren Units/Modulen sein könnten. Das Modulhandbuch finden Sie auf der Seite des Studiengangs im Downloadbereich unter: https://www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-erziehung-und-bildung-in-der- kindheit/profil/ 2. Antragsformular des Prüfungsamtes ausfüllen Auf der Homepage des Prüfungsamtes finden Sie ein Merkblatt zum Anerkennungsverfahren und ein Antragsformular unter: https://www.ash- berlin.eu/studium/studierendenverwaltung/pruefungsangelegenheiten/ Dieses Antragsformular füllen Sie bitte entsprechend Ihrem Anerkennungswunsch aus und reichen es mit den notwendigen Unterlagen (Leistungsscheine, Teilnahmenachweis, Zeugnisse, Notenspie- gel, Modulbeschreibungen und sonstige erhebliche Unterlagen), mit denen Sie die bereits erbrach- ten Leistungen belegen können, bei der_dem jeweiligen Modulverantwortlichen ein. 3. Kontakt zu Modulverantwortlichen Dazu schreiben Sie die Modulverantwortlichen per Mail an und schicken mit der Mail den ausgefüll- ten Antrag sowie die entsprechenden Unterlagen in elektronischer Kopie (z.B. eingescannt) zu. Kontaktdaten finden Sie unter: https://www.ash-berlin.eu/hochschule/personen-a-z/?no_cache=1 4. Empfehlung der Modulverantwortlichen Anhand der von Ihnen vorgelegten Unterlagen vermerken Modulverantwortliche eine Empfehlung (z.B. vollständige Anerkennung der Leistungen, Anerkennung von Teilleistungen, Anerkennung un- 15
ter Auflage mit oder ohne Note bzw. Ablehnung der Anerkennung) und sendet Ihnen das ausgefüll- te Antragsformular inklusive digitaler Unterschrift per E-Mail zurück. 5. Abschließende Bearbeitung im Prüfungsamt Drucken Sie bitte das ausgefüllte Antragsformular aus und unterschreiben Sie es eigenhändig. Zur abschließenden Bearbeitung reichen Sie dem Prüfungsamt bitte postalisch folgende Unterlagen ein: ausgefülltes Antragsformular (Ausdruck des digitalen Anerkennungsantrags mit Votum und digitaler Unterschrift der Modulverantwortung) notwendige Unterlagen (Leistungsscheine, Teilnahmenachweis, Zeugnisse, Notenspiegel, Modulbeschreibungen und sonstige erhebliche Unterlagen), mit denen Sie die bereits erbrach- ten Leistungen belegen können im Original bzw. in Form von beglaubigten Kopien Danach reichen Sie den Antrag mit der Unterschrift und der Stellungnahme der_des Modulverant- wortlichen und allen notwendigen Unterlagen im Prüfungsamt ein. 6. Entscheidung Der Prüfungsausschuss entscheidet über den Antrag auf Anerkennung. Das Prüfungsamt teilt Ihnen mit einem Schreiben die Entscheidung mit. Unterlagen, die von Ihnen im Original eingereicht wur- den, werden im Rahmen des Anerkennungsbescheides an Sie zurückgesandt. Derzeit arbeiten wir im Notbetrieb/Homeoffice. Sobald wir wieder telefonisch zu erreichen sind, steht es auf der Homepage unter: https://www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-erziehung-und-bildung-in- der-kindheit/ansprechpartner-innen/ Die Liste der Modulverantwortlichen finden Sie auf der Seite des Studiengangs im Downloadbereich unter: https://www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-erziehung-und-bildung-in-der-kindheit/profil/ _____________________________________________________________________________________ Bei der Anrechnung von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen können generell Kompetenzen angerechnet werden aus einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung gemäß Qualifikationsniveau 6 Deutscher Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR), einer einschlägigen, zertifizierten Weiterbildung, einschlägige Erfahrungen aus der Berufspraxis in einer Einrichtung für Kinder bis zum Alter von 13 Jahren. Im Verfahren zur Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen sind grundsätzlich zwei Wege vorgesehen: die pauschale Anrechnung formaler sowie die individuelle Anrechnung formaler, non-formaler und informell erworbener Kompetenzen. Beide Anrechnungswege schließen einander nicht aus, sondern können sich gegenseitig ergänzen. Studierende, die über eine erfolgreich abgeschlossene studienrelevante Berufsausbildung gem. Qualifikati- onsniveau DQR 6 verfügen (z.B. staatlich anerkannte Erzieher/staatlich anerkannte Erzieherin, staatlich anerkannter Heilerziehungspfleger/staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerin, staatlich anerkannte Heil- pädagoge/staatlich anerkannte Heilpädagogin) können einen Antrag auf pauschale Anrechnung gem. § 12 (6) RSPO und § 8 SPO stellen. Auf diese Weise können pauschal die 1. Berufsfeldphase (mit 15 Credits) und der gesamte Wahlbereich (mit 15 Credits), also insgesamt 30 CP angerechnet werden! Sprachkurse des ASH Sprachzentrums können ebenfalls pauschal auf eine Wahlveranstaltung des Studi- engangs angerechnet werden. Für nähere Informationen steht Ihnen die Anrechnungsbeauftragte, Frau Knuth, als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Kontakt https://www.ash-berlin.eu/studium/studierendenverwaltung/anrechnung/ 15
7. Hinweise zum elektronischen Belegsystem und zur Lernplattform moodle Über die ASH – Startseite gelangen Sie über den Link Vorlesungsverzeichnis zum elektronischen Belegsystem (LSF). Eine ausführliche Anleitung des Belegsystems finden Sie auf der Startseite unter dem Symbol „Hilfe Studierende“ in der oberen rechten Ecke. Hier finden Sie Informationen über Login, Persönliche Daten ansehen und überprüfen, Belegung und Abmeldung von Veranstaltungen, Studienbescheinigungen, Anmeldungen und Abmeldungen von Prüfungen, Notenspiegel und Belegungsdaten, Praxisstellensuche und angemeldete Praktika, Stundenplan mit vorgemerkten und belegten Veranstaltungen, Veranstaltungsverzeichnis sowie Heutige Veranstaltungen und aktuelle Änderungen. Im LSF melden Sie sich an, um selbstständig Ihre Seminare zu belegen. Nach erfolgreicher Belegung können Sie ihre Wochenübersicht erstellen. Darüber hinaus finden Sie auf der Seite des Computerzentrums verschiedene Tutorials, wie zum Beispiel zum Thema Belegen oder zu Prüfungsanmeldungen: https://www.ash- berlin.eu/studium/einrichtungen-fuer-studierende/computerzentrum/tutorials/ Anmeldung für LSF, moodle und Computer des ComZ Benutzername: Matr.Nr. mit führenden Nullen auf 8 Stellen erweitern Beispiel Matr.Nr: 900426 Benutzername 00900426 Kennwort: Ersten drei Zeichen des Geburtsortes und das Geburtsdatum 16
Beispiel Kennwort: Geb.Ort: München Geb.Datum: 05.11.1982 Kennwort: mun051182 (ö wird zu o, ü wird zu u, ä wird zu a, ß wird zu s) Hinweis zum Ändern vom Kennwort einloggen über Start-Menü den Menüpunkt “Netz, Passwort ändern“ wählen Dialogfenster öffnet – auf entsprechende Fragen Benutzername, das alte, sowie das neue Passwort eingeben Wichtig ist, angemeldet zu sein (einloggen!) Persönlicher Speicherplatz Im Windows-Explorer finden Sie unter Laufwerk „U“ Ihren Speicherplatz, der mit Ihrem Benutzername gekennzeichnet ist. Die Speicherkapazität ist auf 100 Megabyte festgelegt. Drucken Jeder Student hat 250 Blatt pro Semester frei zur Verfügung. Weitere Druckkontingente können bei Frau Kempf oder Frau Louchki (Raum 344) für 3 Cent je Blatt gekauft werden. Informationen zur Lernplattform moodle Die Lernplattform moodle stellt virtuelle Kursräume zur Verfügung. Dort werden durch Lehrende oder Stu- dierende Arbeitsmaterialien und Lernaktivitäten bereitgestellt. Jeder Kurs an der ASH ist so aufgebaut, dass nur angemeldete Seminarteilnehmer_innen diesen besuchen können. Deshalb ist es wichtig, dass Sie alle Seminare fristgerecht in LSF belegen! Arbeitsmaterialien in Kursen sind Texte, Links und Dateien. Lernaktivitäten sind Foren, Test, Aufgaben, Lektion, Wiki etc. Bitte sehen Sie sich auf der Seite des Computerzentrums weitere Informationen zu moodle und das Ein- führungsvideo zu moodle aus Sicht der Studierenden an: https://ash-berlin.eu/eles/erstes- semester.html 8. Hinweise zur Campuscard Die Campuscard vereinigt den Studierendenausweis der ASH Berlin mit der Mensakarte, dem VBB Ticket und dem Bibliotheksausweis auf einer Karte: Nachweis des Studierendenstatus Nutzung als VBB Ticket (auch ohne Personalaus- weis, wenn die optionale Variante „Campuscard mit Foto" gewählt wurde) Aufladen von Guthaben und Bezahlung an der Men- sakasse Ausleihe von Medien in der Bibliothek Zukünftig: Nutzung der Schließfächer der Bibliothek, Bezahlung von Bibliotheksgebühren an den Selbst- verbuchungsautomaten Auf der Campuscard wird als persönliche Angabe nur die Bibliotheksnummer gespeichert. Keine weiteren persönlichen Daten werden elektronisch gespeichert. Alles Weitere und wie du die Cambuscard bekommst ist auf der Campuscard-Webseite zusammengefasst: https://www.ash-berlin.eu/studium/studierendenverwaltung/campuscard/ 17
9. Ansprechpartner_innen im Studiengang Studienkoordination und Fachstudienberatung Die Studiengangskoordinatorin berät Sie zu allen studiengangsspezifischen Fragen wie z.B.: Studieninhalte, Studienverlauf und -organisation, Studiengangswechsel oder Wiedereinstieg ins Studium, Hilfe bei der Erstellung von individuellen Studienplänen. Außerdem erhalten Sie Unterstützung und Beratung bei persönlichen Problemen (wie z.B. Überlastung, Problemen mit Lehrenden oder Arbeitgebern) sowie Informationen über die Unterstützungsangebote (Fa- milienbüro, Förderung von Schreibkompetenzen etc.) für Studierende an der ASH. Kontakt: Katrin Tepper, M.A. Raum 327b, 3. Etage E-mail: koordebk@ash-berlin.eu Bitte informieren Sie sich auf der Internetseite über aktuelle Sprechzeiten in Zeiten von Corona: http://www.ash- berlin.eu/studienangebot/bachelorstudiengaenge/ba-erziehung- und-bildung-in-der-kindheit/kontakt Professorinnen und Professoren des Studiengangs Prof. Dr. Dagmar Bergs-Winkels, Professur für Pädagogik der Kindheit Prof. Dr. Michael Brodowski, Professur für Leitung und Management frühkindlicher Bildungseinrich- tungen Prof. Dr. Francesco Cuomo, Professur für Frühpädagogik und -didaktik mit den Schwerpunkten Na- turwissenschaften, Mathematik und Technik Prof. Dr. Rahel Dreyer, Professur für Pädagogik und Entwicklungspsychologie der ersten Lebens- jahre Prof. Dr. Claudia Hruska, Professur für Sprachbildung Prof. Dr. Corinna Schmude, Professur für inklusive Pädagogik mit dem Schwerpunkt Kindheitspä- dagogik und Familienbildung sowie Studiengangsleiterin Prof. Dr. Anja Voss, Professur für Bewegungspädagogik/-therapie, Gesundheitsförderung und Tanz Prof. Dr. Christian Widdascheck, Professur für Elementare Ästhetische Bildung Die Kontaktdaten sowie Sprechstunden aller Lehrenden finden Sie alphabetisch geordnet unter: https://www.ash-berlin.eu/hochschule/personen-a-z sowie auf den Studiengang bezogen unter: https://www.ash-berlin.eu/studium/studiengaenge/bachelor-erziehung-und-bildung-in-der- kindheit/ansprechpartner-innen/ 18
10. Weitere Ansprechpartner_innen an der ASH Als weitere Ansprechpartner_innen stehen Ihnen im StudierendenCenter (SC) die Kolleg_innen im Bereich Anrechnung, Immatrikulation, Praxis, Prüfung sowie dem Bereich Internationales zur Verfügung. 10.1 Immatrikulationsamt Service für Studierende Service für Absolvent_innen Rückmeldung / Beurlaubung / Exmatrikulation Bescheinigungen über die Studiendauer für BfA Änderung persönlicher Daten bzw. LVA Kontaktdaten: Sprechzeiten: 3. Etage, Räume 336 und 337 Dienstag: 14 bis 16 Uhr Tel. (030) 99 245 325 Donnerstag: 10 bis 12 Uhr E-Mail: immatrikulationsamt@ash-berlin.eu Telefonisch: Montag und Donnerstag: 13 bis 14 Uhr 10.2 Prüfungsamt Das Prüfungsamt bearbeitet in enger Zusammenarbeit mit dem Prüfungsausschuss der ASH Berlin alle Prüfungsangelegenheiten: Prüfen und Verwalten von Prüfungsleistungen Beratung der Studierenden in Fragen der Prüfungsordnung Annahme und formelle Prüfung von Anträgen zur Anrechnung von extern erbrachten Prüfungs- und Studienleistungen Ausstellen von besonderen Bescheinigungen wie z. B. Formblatt 5 für das BAföG-Amt Kontaktdaten der zuständigen Mitarbeiterin: Sprechzeiten: Claudia Haase Dienstag: 14 bis 16 Uhr 3. Etage, Raum 330 Donnerstag: 10 bis 12 Uhr Tel. (030) 99 245 361 Telefonische Erreichbarkeit: Montags, dienstags und claudia.haase@ ash-berlin.eu donnerstags außerhalb der Sprechzeiten 10.3 Anrechnungsbeauftragte Für die Anrechnung außerhochschulisch erworbener Kompetenzen steht die Anrechnungsbeauftragte zur Verfügung. Kontaktdaten: Sprechzeiten: Kathrin Knuth Dienstag: 14 bis 16 Uhr Zwischengeschoss, Raum G010 Donnerstag: 10 bis 12 Uhr Tel. (030) 99 245 327 anrechnungsbeauftragte@ ash-berlin.eu 10.4 Praxisamt Beratung für Studierende zu den Praxisphasen und zur Ausbildungssupervision. Kontaktdaten: Sprechzeiten: 3. Etage, Raum 350b Dienstag: 14 bis 16 Uhr Tel. (030) 99 245 328/-326/-325 Donnerstag: 10 bis 12 Uhr und nach Vereinbarung praxisamt@ash-berlin.eu 10.5 International Office Das International Office unterstützt Studierende bei der Planung und Umsetzung von Auslandsaufenthalten. Kontaktdaten: Sprechzeiten: 3. Etage, Raum 345 Julien Schwarz, auslandspraktikum@ash- Donnerstag 11 bis 13Uhr und nach Vereinbarung berlin.eu Tel. (030) 99 245 344 Julia Okschewskaja, studyabroad@ash-berlin.eu Dienstag: 14 bis 16 Uhr Tel. (030) 99 245 306 Donnerstag: 11 bis13 Uhr Alle Angebote u.v.m. finden Sie in der Broschüre „alice in your pocket“ unter Service und Beratung. Die Broschüre ist auf der Internetseite eingestellt unter: https://www.ash-berlin.eu/hochschule/organisation/referat-hochschulkommunikation/ 19
Aufgrund von Corona kann es zu abweichenden und/oder eingeschränkten Sprechzeiten kommen. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Internetseiten! 11. Mutterschutz für Studierende und Praktikant_innen Ab dem 01.01.2018 fallen u. a. Studentinnen und Praktikantinnen unter das Mutterschutzgesetz (Mu- SchuG). Der gesetzliche Mutterschutz soll die werdende Mutter und ihr Kind während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Geburt vor Gefährdungen der Gesundheit sowie vor Überforderungen am Studien- bzw. Praktikumsplatz und vor einer unerwünschten Verlängerung des Studiums schützen. Einige Beispiele dazu: Gefährdung der Gesundheit: Schutz am Studienplatz vor Gefahren (schweres Heben, Hitze, Kälte, Lärm, Ansteckungsrisiko – Betreuung von Kindern, u. a.) Überforderung am Studien- oder Praktikumsplatz: Verbot von Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit, Ak- kordarbeit, psychische Belastungssituationen (z.B. durch hohe Prüfungsbelastung) Unerwünschte Verlängerung des Studiums: Anpassungen des Studienverlaufs, Maßnahmen zum Nachteil- sausgleich Die Mutterschutzfrist beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen danach. Abweichend können bei Früh- oder Mehrlingsgeburten bis zu 12 Wochen nach Geburt in Anspruch genommen werden. Auf das Mutterschutzgesetz wird in dem Zusammenhang verwiesen. Pflichten der Hochschule Um Ihre Rechte nach dem Mutterschutzgesetz in Anspruch nehmen zu können, ist die Hochschule von Ihnen über die bestehende Schwangerschaft schriftlich und unter Beifügung der entsprechenden Nachwei- se zu informieren. Bitte legen Sie hierfür eine Kopie des Mutterpasses, aus dem der voraussichtliche Ent- bindungstermin hervorgeht, oder ein entsprechend ärztliches Attest vor. Erst aufgrund dieser Mitteilung können die rechtlichen Schutzmaßnahmen am Studienplatz indivi- duell für Sie getroffen und umgesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass die ASH Berlin verpflichtet ist, Schwangerschaften von Studierenden an das Lan- desamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin (LAGetSi) zu melden, sofern sie bekannt sind. Dies schließt die Übermittlung Ihrer persönlicher Daten mit ein. Darüber hinaus besteht seitens der Hochschule die Verpflichtung, eine Gefährdungsbeurteilung für die je- weils betroffenen Räumlichkeiten des Studienortes vorzunehmen. Rechte und Pflichten der Studierenden während des Mutterschutzes 1. Prüfungen Der Studierenden wird während der Zeit des Mutterschutzes die Teilnahme an Prüfungen freigestellt. Der Verzicht auf die Inanspruchnahme der Schutzfristen ist schriftlich ausdrücklich beim Prüfungsamt zu erklären und kann auch für einzelne Prüfungen in Anspruch genommen werden. Verzichtet die Studierende auf die Inanspruchnahme der Schutzfristen, kann sie dies bis zum festgesetzten Prüfungstermin schriftlich beim Prüfungsamt widerrufen. Entsprechende Anträge und Informationen erhalten Sie im Prüfungsamt der ASH Berlin. Die entsprechende Prüfung kann, in Absprache mit der Prüferin, zu einem späteren Zeitpunkt abgelegt werden. Die Prüferin ist über die Nichtteilnahme bzw. Teilnahme an der jeweiligen Prüfung von der Studierenden in Kenntnis zu setzen. Bei einem Rücktritt während einer bereits begonnenen Prüfung ist eine Krankschreibung bzw. Bescheinigung der Geburt nachzureichen, damit die Prüfung nicht als Fehlver- such gewertet wird. Für Untersuchungen, die im Zusammenhang mit der Schwangerschaft stehen, sowie zum Stillen während der ersten zwölf Monate nach der Geburt des Kindes ist die Studierende vom Semi- narbetrieb freizustellen. 2. Praktikum während des Mutterschutzes Während eines Praktikums gilt die Praktikumsstelle als Arbeitgeberin. Wir bitten Sie, Ihre Praktikumsstelle über die Schwangerschaft zu informieren, damit diese die erforderlichen Maßnahmen ergreifen kann. 20
Sie können auch lesen