Gegenstand des Vertrages, Konsolidierungsziel - schleswig ...
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Öffentlich-rechtlicher Vertrag zwischen dem Land Schleswig-Holstein endvertreten durch den Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration nachstehend Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration genannt und der Landeshauptstadt Kiel vertreten durch den Oberbürgermeister nachstehend Stadt genannt über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) §1 Gegenstand des Vertrages, Konsolidierungsziel Die Stadt und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration schlie ßen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Ziel, dass die Stadt zum nächst möglichen Zeitpunkt wieder aus eigener Kraft dauerhaft einen strukturell ausgegli chenen Haushalt erreicht und die aufgelaufenen Jahresfehlbeträge zurückführt, um so kommunalpolitische Handlungsspielräume zurück zu gewinnen. Dieses Ziel soll durch die Gewährung von solidarisch durch die kommunale Familie und das Land bereitgestellte Konsolidierungshilfen und einen angemessenen Eigenanteil der Stadt zur Haushaltskonsolidierung erreicht werden.
2 - - §2 Konsolidierungshilfe Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration gewährt der Stadt Konsolidierungshilfen nach den §§ 4 Absatz 2 Nummer 1 und 11 FAG sowie der da zu ergangenen Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§11 FAG) vom 4. Januar 2019 (Amtsblatt Schl.-Fl. S. 125 ff.) - nachfolgend Richtlinie genannt. §3 Beitrag der Stadt zur Haushaltskonsolidierung (1) Die Stadt verpflichtet sich, einen angemessenen Eigenanteil zur Haushaltskonso lidierung zu erbringen. Der Eigenanteil muss geeignet sein, den Haushalt der Stadt dauerhaft und strukturell, also jährlich wiederkehrend, zu entlasten. (2) Die Stadt verpflichtet sich, den mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom 14. Oktober 2015 für das Jahr 2018 vereinbarten Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 7.870.000 € weiterhin zu leisten. Darüber hinaus wird sie einen zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 € je Einwohnerin und Einwohner auf Grundlage der Einwohnerzahl zum 31. März 2018 und somit in Höhe von 2.476.000 € nachweisen, der in den Jahren 2019 bis einschließlich 2021 finanziell wirksam wird. Dieser Konsolidierungsbeitrag wird durch Übererfüllung im Umfang von 4.605.200 € (Stand 01.06.2019) des für das Jahr 2018 vereinbarten Konsolidie rungsbeitrags (Anlage 1), sowie die in der Anlage 2 dargestellten Konsolidie rungsmaßnahmen realisiert; die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages. So fern der in den Anlagen ausgewiesene Konsolidierungsbeitrag nicht in der darge stellten Höhe erbracht wird bzw. einzelne Maßnahmen nicht oder nicht vollständig umgesetzt werden, führt dies nicht zu einer Kürzung der Konsolidierungshilfe nach Ziffer 7.2 der Richtlinie, solange der Mindestbeitrag nach Satz 1 und 2 erfüllt wird.
-3- (3) Die Steuersätze werden mindestens in folgender Höhe festgesetzt, solange ein Abbau der aufgelaufenen Jahresfehlbeträge nicht erfolgt ist oder sich mittelfristig ein neuer Jahresfehlbetrag abzeichnet: Steuerart ab 20191 Grundsteuer A 400 % Grundsteuer B 500 % Gewerbesteuer 450 % Zweitwohnungssteuer 12 % Vergnügungssteuer 18 % Hundesteuer 126 € (4) Die Stadt ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen im laufenden Konsolidierungszeitraum durch eine oder mehrere andere Maßnahmen zu ersetzen, sofern das für die vertraglich vereinbarte Konsolidierungsmaßnahme prognostizierte Einsparpotenzial mindestens in gleicher Höhe erreicht wird. Ihr Ersatz ist nach Ziffer 7.2 der Richtlinie anzuzeigen. §4 Anwendung der Richtlinie Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ungeachtet der gesonderten Erwähnung einiger Ziffern im Vertragstext die Richtlinie in ihrem vollen Umfang Bestandteil die ses Vertrages ist. Auf die Möglichkeit der Kürzung der Konsolidierungshilfe nach Zif fer 7.2 der Richtlinie wird besonders hingewiesen. §5 Sonstiges Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu treffen, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwa ige Lücken des Vertrages. 1 Mindestens die Steuersätze nach Ziffer 3.3 der Richtlinie; sind die tatsächlichen Steuersätze im Jahr 2019 höher, sind mindestens diese Werte einzusetzen.
-4- §6 Vertragsdauer (1) Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 20242. (2) Um den angestrebten Konsolidierungseffekt sicher zu stellen, ist während der Laufzeit des Vertrages eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen. (3) Eine Änderung des § 4 Absatz 2 Nummer 1 oder § 11 FAG sowie eine Änderung der Richtlinie berechtigen die Vertragspartner, eine Anpassung dieses Vertrages zu verlangen. §7 Inkrafttreten, Veröffentlichung (1) Dieser Vertrag wird wirksam, wenn die Stadtvertretung der Stadt diesem Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung zugestimmt hat (§ 11 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FAG). Andernfalls wird dieser Vertrag gegenstandslos. (2) Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft. (3) Sobald der Vertrag nach Maßgabe des Absatzes 1 wirksam geworden ist, wird er auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integrati on und der Internetseite der Stadt veröffentlicht. ! und Integration Das Jahr 2024 wird für die letztmalige Evaluation benötigt.
Landeshauptstadt Kiel Anlage 1 Amt für Finanzwirtschaft Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag Übersicht der Landeshauptstadt Kiel über die umoesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierunq (in T€) lfd. finanzielle Auswirkung Abrechnung Ergebnis Anerkennung Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme 2018 (gemäß Vertrag) Stadt GPA/RPA MILI Hinweis 1 2 3 4 5 6 7 I. Verbesserung der Erträge/Einnahmen A) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung > 10 Tsd. € 1. Änderung Zweitwohnungsteuersatzung - Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen 3.052,0 3.052,0 3.052,0 3.052,0 Maßnahme ist umgesetzt (insbesondere Erweiterung auf Studentinnen und Studenten): Dadurch höhere und wurde mit dem Steuereinnahmen und erhöhte Schlüsselzuweisungen Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 2. Erhöhung der Friedhofsgebühren 0,0 0,0 0,0 0,0 Die Maßnahme wurde zum 01.01.2011 umgesetzt. Ein Konsolidierungserfolg kann allerdings nicht nachgewiesen werden. 3. Erhöhung der Entgelte an der Musikschule 0,0 0,0 0,0 0,0 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2015 abgerechnet. 4. Beteiligung der Konzerntöchter an der Konsolidierung 981,0 981,0 981,0 981,0 Maßnahme ist umgesetzt hier: Einführung "Einstieg vorne" bei den Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2015 abgerechnet. 5. Erhöhung der Eintrittspreise der Theater Kiel AöR 207,4 207,4 207,4 207,4 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 6. Gebührenanpassung Kulturforum 21,4 21,4 21,4 21,4 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 7. Einführung Übernachtungssteuer / Tourismusabgabe 750,0 0,0 0,0 0,0 Maßnahme wurde bisher nicht umgesetzt. 8. Erhöhung Parkgebühren auf 1,50 €/Std. im Parkhaus Europaplatz ab 2014 120,0 84,6 84,6 84,6 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2017 abgerechnet.
Landeshauptstadt Kiel Anlage 1 Amt für Finanzwirtschaft Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag lfd. finanzielle Auswirkung Abrechnung Ergebnis Anerkennung Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme 2018 (gemäß Vertrag) Stadt GPA/RPA MILI Hinweis 1 2 3 4 5 6 7 9. Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 430 % auf 450 % ab 2017 4.151,0 4.714,4 4.714,4 4.714,4 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2018 abgerechnet. B) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung 10 Tsd. € 1. Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Stiftungsausicht der Kreise 20,6 20,6 20,6 20,6 Maßnahme ist umgesetzt Ostholstein und Plön, der Stadt Neumünster sowie der Landeshauptstadt Kiel und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 2. D115 Telefonischer Bürgerservice, Verwaltungsabkommen mit der Freien und Hansestadt 76,2 76,2 76,2 76,2 Maßnahme ist umgesetzt Hamburg, hier: Personalkostenreduzierung und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 3. Reduzierung Graffiti-Entfernung 60,5 60,5 60,5 60,5 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 4. Kieler Woche - Pressezentrum und Presseboote werden nicht mehr durch die LHK finanziert 21,9 21,9 21,9 21,9 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 5. Kieler Woche - Feuerwerk in Schilksee wird über Sponsoring finanziert 0,0 0,0 0,0 0,0 Maßnahme kann nicht abgerechnet werden (siehe hierzu Evaluationsbericht zum 01.06.2014). 6. Zuschuss an Flughafengesellschaft reduzieren 704,0 679,0 679,0 679,0 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2016 abgerechnet.
Landeshauptstadt Kiel Anlage 1 Amt für Finanzwirtschaft Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag lfd. finanzielle Auswirkung Abrechnung Ergebnis Anerkennung Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme 2018 (gemäß Vertrag) Stadt GPA1RPA MILI Hinweis 1 2 3 4 5 6 7 7. Vertrag übereine Volkshochschulkooperation mit Altenholz und Kronshagen. Durch die 122,1 122,1 122,1 122,1 Maßnahme ist umgesetzt Synergieeffekte wird es in allen drei Gemeinden zur Senkung des Zuschussbedarfes im und wurde mit dem Bereich der Volkshochschulen kommen. Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 8. Stellenreduzierungen 2011 -2013 1.378,7 1.378,7 1.378,7 1.378,7 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2014 abgerechnet. 9. Stellenreduzierungen 2014 - 2015 1.055,4 1.055,4 1.055,4 1.055,4 Maßnahme ist umgesetzt und wurde mit dem Evaluationsbericht zum 01.06.2015 abgerechnet. B) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung
Landeshauptstadt Kiel Anlage 2 Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag Übersicht über die im Zeitraum 2019-2023 vorgesehenenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung1,1 Lfd. finanzielle Auswirkungen in T€ im Jahr3 Nr. Kurzbezeichnung der Maßnahme 2019 2020 2021 2022 2023 1 2 3 4 5 6 7 1. Verbesserung der Erträge Aus der Übersicht der Landeshauptstadt Kiel über die umgesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolid erung 2012-2018 ergibt sich der zum 01.06.2019 endabgerechnete Konsolidierungsbe itrag der Landeshauptstadt Kiel i.H.v. 12.475.200 EUR. Der geforderte A) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung a 10 T€ Eigenanteil 2012-2 018 von 7.870.000 EUR wurde um 4.605.200 EUR übererfüllt. Der 1. übererfüllte Eigen anteil wird bei dem zu erreichenden zusätzlichen Eigenteil 2019-2023 von 2.476.000 EUR ber ücksichtigt. Der nun geforderte Eigenanteil wurde somit bereits vorzeitig und B) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€ mit frühzeitiger W irkung durch Maßnahmen in dem Konsolidierungszeitraum 2012-2018 1. strukturell erbrach t und wirkt in den neuen Konsoldierungszeitraum ab 2019 entsprechend Zwischensumme I. der Spalten: strukturell fort. II. Verringerung der Aufwendungen A) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung > 10 T€ 1. B) Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€ 1. Zwischensumme II. der Spalten: 0 0 0 0 0 Gesamtsumme der Spalten: 0 0 0 0 0 1 Nur strukturelle (jährlich wiederkehrende) Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Haushaltsentlastung führen. 2 Vermögensveräußerungen (soweit keine Ersatzbeschaffung erfolgt) sind mit der angenommenen Zinsentlastung von 4 % des Veräußerungserlöses unter Verringerung der Aufwendungen zu erfassen. 3 Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind ab Maßnahmebeginn für alle Folgejahre anzugeben. 4 Die Gesamtsumme der Spalte 7 gibt die strukturelle Wirkung aller umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen an und soll ab dem Jahr 2021 mind. 10 €je Ew. (Stand 31.03.2018) betragen.
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