Gegenstand des Vertrages, Konsolidierungsziel - schleswig ...

 
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Gegenstand des Vertrages, Konsolidierungsziel - schleswig ...
Öffentlich-rechtlicher Vertrag

                       zwischen dem Land Schleswig-Holstein
    endvertreten durch den Minister für Inneres, ländliche Räume und Integration
      nachstehend Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration genannt

                                         und
                             der Landeshauptstadt Kiel
                       vertreten durch den Oberbürgermeister
                             nachstehend Stadt genannt

   über die Konsolidierungshilfen nach § 11 des Finanzausgleichsgesetzes (FAG)

                                         §1
                 Gegenstand des Vertrages, Konsolidierungsziel
Die Stadt und das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration schlie­
ßen diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Ziel, dass die Stadt zum nächst­
möglichen Zeitpunkt wieder aus eigener Kraft dauerhaft einen strukturell ausgegli­
chenen Haushalt erreicht und die aufgelaufenen Jahresfehlbeträge zurückführt, um
so kommunalpolitische Handlungsspielräume zurück zu gewinnen. Dieses Ziel soll
durch die Gewährung von solidarisch durch die kommunale Familie und das Land
bereitgestellte Konsolidierungshilfen und einen angemessenen Eigenanteil der Stadt
zur Haushaltskonsolidierung erreicht werden.
2
                                           -   -

                                           §2
                                Konsolidierungshilfe
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration gewährt der Stadt
Konsolidierungshilfen nach den §§ 4 Absatz 2 Nummer 1 und 11 FAG sowie der da­
zu ergangenen Richtlinie über die Gewährung von Konsolidierungshilfen (§11 FAG)
vom 4. Januar 2019 (Amtsblatt Schl.-Fl. S. 125 ff.) - nachfolgend Richtlinie genannt.

                                           §3
                  Beitrag der Stadt zur Haushaltskonsolidierung
(1) Die Stadt verpflichtet sich, einen angemessenen Eigenanteil zur Haushaltskonso­
   lidierung zu erbringen. Der Eigenanteil muss geeignet sein, den Haushalt der
   Stadt dauerhaft und strukturell, also jährlich wiederkehrend, zu entlasten.
(2) Die Stadt verpflichtet sich, den mit öffentlich-rechtlichem Vertrag vom
   14. Oktober 2015 für das Jahr 2018 vereinbarten Konsolidierungsbeitrag in Höhe
   von 7.870.000 € weiterhin zu leisten.
   Darüber hinaus wird sie einen zusätzlichen Eigenanteil in Höhe von mindestens
   10 € je Einwohnerin und Einwohner auf Grundlage der Einwohnerzahl zum
   31. März 2018 und somit in Höhe von 2.476.000 € nachweisen, der in den Jahren
   2019 bis einschließlich 2021 finanziell wirksam wird.
   Dieser Konsolidierungsbeitrag wird durch Übererfüllung im Umfang von
   4.605.200 € (Stand 01.06.2019) des für das Jahr 2018 vereinbarten Konsolidie­
   rungsbeitrags (Anlage 1), sowie die in der Anlage 2 dargestellten Konsolidie­
   rungsmaßnahmen realisiert; die Anlagen sind Bestandteil dieses Vertrages. So­
   fern der in den Anlagen ausgewiesene Konsolidierungsbeitrag nicht in der darge­
   stellten Höhe erbracht wird bzw. einzelne Maßnahmen nicht oder nicht vollständig
   umgesetzt werden, führt dies nicht zu einer Kürzung der Konsolidierungshilfe
   nach Ziffer 7.2 der Richtlinie, solange der Mindestbeitrag nach Satz 1 und 2 erfüllt
   wird.
-3-

(3) Die Steuersätze werden mindestens in folgender Höhe festgesetzt, solange ein
    Abbau der aufgelaufenen Jahresfehlbeträge nicht erfolgt ist oder sich mittelfristig
    ein neuer Jahresfehlbetrag abzeichnet:
               Steuerart                         ab 20191

    Grundsteuer A                                  400 %
    Grundsteuer B                                  500 %
    Gewerbesteuer                                  450 %
    Zweitwohnungssteuer                             12 %
    Vergnügungssteuer                               18 %
    Hundesteuer                                    126 €

(4) Die Stadt ist berechtigt, vertraglich vereinbarte Konsolidierungsmaßnahmen im
    laufenden Konsolidierungszeitraum durch eine oder mehrere andere Maßnahmen
    zu ersetzen, sofern das für die vertraglich vereinbarte Konsolidierungsmaßnahme
    prognostizierte Einsparpotenzial mindestens in gleicher Höhe erreicht wird. Ihr
    Ersatz ist nach Ziffer 7.2 der Richtlinie anzuzeigen.

                                                  §4
                                   Anwendung der Richtlinie
Die Vertragsparteien sind sich einig, dass ungeachtet der gesonderten Erwähnung
einiger Ziffern im Vertragstext die Richtlinie in ihrem vollen Umfang Bestandteil die­
ses Vertrages ist. Auf die Möglichkeit der Kürzung der Konsolidierungshilfe nach Zif­
fer 7.2 der Richtlinie wird besonders hingewiesen.

                                                 §5
                                             Sonstiges
Sollte eine oder sollten mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein
oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine Regelung zu
treffen, die dem mit ihr verfolgten Zweck am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwa­
ige Lücken des Vertrages.

1 Mindestens die Steuersätze nach Ziffer 3.3 der Richtlinie; sind die tatsächlichen Steuersätze im Jahr
2019 höher, sind mindestens diese Werte einzusetzen.
-4-

                                                     §6
                                             Vertragsdauer
    (1) Der Vertrag hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 20242.

    (2) Um den angestrebten Konsolidierungseffekt sicher zu stellen, ist während der
        Laufzeit des Vertrages eine vorzeitige Kündigung ausgeschlossen.
    (3) Eine Änderung des § 4 Absatz 2 Nummer 1 oder § 11 FAG sowie eine Änderung
       der Richtlinie berechtigen die Vertragspartner, eine Anpassung dieses Vertrages
       zu verlangen.

                                                     §7
                                   Inkrafttreten, Veröffentlichung
    (1) Dieser Vertrag wird wirksam, wenn die Stadtvertretung der Stadt diesem Vertrag
       innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung zugestimmt hat (§ 11 Abs. 3
       Satz 1 Nr. 3 FAG). Andernfalls wird dieser Vertrag gegenstandslos.
    (2) Der Vertrag tritt rückwirkend zum 1. Januar 2019 in Kraft.
    (3) Sobald der Vertrag nach Maßgabe des Absatzes 1 wirksam geworden ist, wird er
       auf der Internetseite des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integrati­
       on und der Internetseite der Stadt veröffentlicht.

!

und Integration

    Das Jahr 2024 wird für die letztmalige Evaluation benötigt.
Landeshauptstadt Kiel                                                                                                                                                                                 Anlage 1
Amt für Finanzwirtschaft                                                                                                                                              Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

 Übersicht der Landeshauptstadt Kiel über die umoesetzten Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierunq (in T€)

    lfd.                                                                                        finanzielle Auswirkung     Abrechnung         Ergebnis         Anerkennung
    Nr.    Kurzbezeichnung der Maßnahme                                                           2018 (gemäß Vertrag)        Stadt           GPA/RPA               MILI                  Hinweis
      1                                                 2                                                   3                   4                5                    6                      7

     I.    Verbesserung der Erträge/Einnahmen

    A)     Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung > 10 Tsd. €

     1.    Änderung Zweitwohnungsteuersatzung - Erweiterung des Kreises der Steuerpflichtigen                    3.052,0         3.052,0          3.052,0             3.052,0 Maßnahme ist umgesetzt
           (insbesondere Erweiterung auf Studentinnen und Studenten): Dadurch höhere                                                                                          und wurde mit dem
           Steuereinnahmen und erhöhte Schlüsselzuweisungen                                                                                                                   Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                              01.06.2014 abgerechnet.
    2.     Erhöhung der Friedhofsgebühren                                                                            0,0                0,0           0,0                 0,0 Die Maßnahme wurde zum
                                                                                                                                                                              01.01.2011 umgesetzt. Ein
                                                                                                                                                                              Konsolidierungserfolg kann
                                                                                                                                                                              allerdings nicht
                                                                                                                                                                              nachgewiesen werden.

    3.     Erhöhung der Entgelte an der Musikschule                                                                  0,0                0,0           0,0                 0,0 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                              und wurde mit dem
                                                                                                                                                                              Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                              01.06.2015 abgerechnet.
    4.     Beteiligung der Konzerntöchter an der Konsolidierung                                                   981,0            981,0            981,0               981,0 Maßnahme ist umgesetzt
           hier: Einführung "Einstieg vorne" bei den Bussen der Kieler Verkehrsgesellschaft                                                                                   und wurde mit dem
                                                                                                                                                                              Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                              01.06.2015 abgerechnet.
     5.    Erhöhung der Eintrittspreise der Theater Kiel AöR                                                      207,4            207,4            207,4               207,4 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                              und wurde mit dem
                                                                                                                                                                              Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                              01.06.2014 abgerechnet.
     6.    Gebührenanpassung Kulturforum                                                                            21,4            21,4             21,4                21,4 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                              und wurde mit dem
                                                                                                                                                                              Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                              01.06.2014 abgerechnet.
     7.    Einführung Übernachtungssteuer / Tourismusabgabe                                                        750,0                0,0              0,0              0,0 Maßnahme wurde bisher
                                                                                                                                                                              nicht umgesetzt.
     8.    Erhöhung Parkgebühren auf 1,50 €/Std. im Parkhaus Europaplatz ab 2014                                   120,0            84,6             84,6                84,6 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                              und wurde mit dem
                                                                                                                                                                              Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                              01.06.2017 abgerechnet.
Landeshauptstadt Kiel                                                                                                                                                                                  Anlage 1
Amt für Finanzwirtschaft                                                                                                                                               Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

   lfd.                                                                                             finanzielle Auswirkung      Abrechnung       Ergebnis     Anerkennung
   Nr.    Kurzbezeichnung der Maßnahme                                                                2018 (gemäß Vertrag)         Stadt         GPA/RPA           MILI                 Hinweis
     1                                            2                                                             3                    4              5                6                     7
    9.    Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes von 430 % auf 450 % ab 2017                                            4.151,0          4.714,4        4.714,4          4.714,4 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                               und wurde mit dem
                                                                                                                                                                               Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                               01.06.2018 abgerechnet.

    B)    Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung 10 Tsd. €

    1.    Vereinbarung über die Einrichtung einer gemeinsamen Stiftungsausicht der Kreise                                20,6             20,6            20,6             20,6 Maßnahme ist umgesetzt
          Ostholstein und Plön, der Stadt Neumünster sowie der Landeshauptstadt Kiel                                                                                            und wurde mit dem
                                                                                                                                                                                Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                                01.06.2014 abgerechnet.
    2.    D115 Telefonischer Bürgerservice, Verwaltungsabkommen mit der Freien und Hansestadt                            76,2             76,2            76,2             76,2 Maßnahme ist umgesetzt
          Hamburg, hier: Personalkostenreduzierung                                                                                                                              und wurde mit dem
                                                                                                                                                                                Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                                01.06.2014 abgerechnet.
     3.   Reduzierung Graffiti-Entfernung                                                                                60,5             60,5            60,5             60,5 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                                und wurde mit dem
                                                                                                                                                                                Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                                01.06.2014 abgerechnet.
     4.   Kieler Woche - Pressezentrum und Presseboote werden nicht mehr durch die LHK finanziert                        21,9             21,9            21,9             21,9 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                                und wurde mit dem
                                                                                                                                                                                Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                                01.06.2014 abgerechnet.
     5.   Kieler Woche - Feuerwerk in Schilksee wird über Sponsoring finanziert                                           0,0              0,0             0,0              0,0 Maßnahme kann nicht
                                                                                                                                                                                abgerechnet werden (siehe
                                                                                                                                                                                hierzu Evaluationsbericht
                                                                                                                                                                                zum 01.06.2014).

     6.   Zuschuss an Flughafengesellschaft reduzieren                                                                  704,0            679,0           679,0            679,0 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                                und wurde mit dem
                                                                                                                                                                                Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                                01.06.2016 abgerechnet.
Landeshauptstadt Kiel                                                                                                                                                                                Anlage 1
Amt für Finanzwirtschaft                                                                                                                                             Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

    lfd.                                                                                         finanzielle Auswirkung      Abrechnung        Ergebnis     Anerkennung
    Nr.    Kurzbezeichnung der Maßnahme                                                            2018 (gemäß Vertrag)         Stadt          GPA1RPA           MILI                 Hinweis
      1                                                 2                                                    3                    4               5                6                     7
     7.    Vertrag übereine Volkshochschulkooperation mit Altenholz und Kronshagen. Durch die                        122,1            122,1           122,1            122,1 Maßnahme ist umgesetzt
           Synergieeffekte wird es in allen drei Gemeinden zur Senkung des Zuschussbedarfes im                                                                               und wurde mit dem
           Bereich der Volkshochschulen kommen.                                                                                                                              Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                             01.06.2014 abgerechnet.
     8.    Stellenreduzierungen 2011 -2013                                                                         1.378,7           1.378,7        1.378,7          1.378,7 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                             und wurde mit dem
                                                                                                                                                                             Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                             01.06.2014 abgerechnet.
     9.    Stellenreduzierungen 2014 - 2015                                                                        1.055,4           1.055,4        1.055,4          1.055,4 Maßnahme ist umgesetzt
                                                                                                                                                                             und wurde mit dem
                                                                                                                                                                             Evaluationsbericht zum
                                                                                                                                                                             01.06.2015 abgerechnet.

    B)     Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung
Landeshauptstadt Kiel                                                                                                                                                    Anlage 2

                                                                                                                                                                         Anlage zum öffentlich-rechtlichen Vertrag

Übersicht über die im Zeitraum 2019-2023 vorgesehenenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung1,1

     Lfd.                                                                                                  finanzielle Auswirkungen in T€ im Jahr3

     Nr.                                     Kurzbezeichnung der Maßnahme                                                  2019                      2020                             2021                           2022       2023

      1                                                    2                                                                3                          4                                5                             6          7

      1.     Verbesserung der Erträge
                                                                                                             Aus der Übersicht der Landeshauptstadt Kiel über die umgesetzten Maßnahmen zur
                                                                                                             Haushaltskonsolid erung 2012-2018 ergibt sich der zum 01.06.2019 endabgerechnete
                                                                                                             Konsolidierungsbe itrag der Landeshauptstadt Kiel i.H.v. 12.475.200 EUR. Der geforderte
A)           Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung a 10 T€
                                                                                                             Eigenanteil 2012-2 018 von 7.870.000 EUR wurde um 4.605.200 EUR übererfüllt. Der
      1.
                                                                                                             übererfüllte Eigen anteil wird bei dem zu erreichenden zusätzlichen Eigenteil 2019-2023 von
                                                                                                             2.476.000 EUR ber ücksichtigt. Der nun geforderte Eigenanteil wurde somit bereits vorzeitig und
B)           Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€
                                                                                                             mit frühzeitiger W irkung durch Maßnahmen in dem Konsolidierungszeitraum 2012-2018
      1.
                                                                                                             strukturell erbrach t und wirkt in den neuen Konsoldierungszeitraum ab 2019 entsprechend
             Zwischensumme I. der Spalten:
                                                                                                             strukturell fort.

      II.    Verringerung der Aufwendungen

A)           Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung > 10 T€

      1.

B)           Maßnahmen mit finanzieller Auswirkung < 10 T€

      1.

             Zwischensumme II. der Spalten:                                                                                             0                            0                                 0                    0          0

             Gesamtsumme der Spalten:                                                                                                   0                            0                                 0                    0          0

            1 Nur strukturelle (jährlich wiederkehrende) Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Haushaltsentlastung führen.

            2 Vermögensveräußerungen (soweit keine Ersatzbeschaffung erfolgt) sind mit der angenommenen

             Zinsentlastung von 4 % des Veräußerungserlöses unter Verringerung der Aufwendungen zu erfassen.

            3 Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahmen sind ab Maßnahmebeginn für alle Folgejahre anzugeben.

            4 Die Gesamtsumme der Spalte 7 gibt die strukturelle Wirkung aller umgesetzten Konsolidierungsmaßnahmen an und soll ab dem Jahr 2021 mind. 10 €je Ew. (Stand 31.03.2018) betragen.
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