Ausweisung der Kulisse nitratbelasteter Gebiete 2021 nach Bundes - AVV Gebietsausweisung Wiederholung Fachinformationsveranstaltungen ...

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Ausweisung der Kulisse nitratbelasteter Gebiete 2021 nach Bundes - AVV Gebietsausweisung Wiederholung Fachinformationsveranstaltungen ...
Ausweisung der Kulisse nitratbelasteter Gebiete 2021
nach Bundes - AVV Gebietsausweisung
Wiederholung Fachinformationsveranstaltungen 11./12.01.2021

1 11.02.2021
  | XX. Monat|2016
              Dr. Peter
                   | Name
                        Börke,
                           des Referatsleiter
                               Präsentators Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser
Ausweisung der Kulisse nitratbelasteter Gebiete 2021 nach Bundes - AVV Gebietsausweisung Wiederholung Fachinformationsveranstaltungen ...
Überblick

1. Einleitung, Ausgangssituation

2. AVV Gebietsausweisung – Vorgaben

3. - Methodik Immission & Ergebnisse + Exkurs Ländergrenzen

 Methodik Emission & Ergebnisse  Vortrag Hr. Kurzer

4. Messnetzentwicklung

5. Zusammenfassung

6. Produkte ÖA, Kommunikation

2 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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Einleitung, Ausgangssituation

Ausgangssituation
Vertragsverletzungsverfahren EU-KOM gg. DE wegen
unzureichender Umsetzung Nitratrichtlinie

❙ Erstverfahren führt zu:
   Novelle DüV (DüV 2017) – Maßnahmen in Nitratgebieten (Landes-VOen)
   SächsDüReVO vom 03.12.2018  Nitratgebiete ab 01.01.2019

❙ Zweitverfahren: EU-KOM fordert
   bundes-einheitliches Vorgehen für Ausweisung Nitratgebiete
   keine belasteten Messstellen (> 50 mg/l Nitrat) außerhalb der Nitratgebiete
    DüVO 2020  AVV Gebietsausweisung
    Änderung SächsDüReVO 2020  neue Nitratgebiete ab 01.01.2021

❙ Nitratgebiete SN für gezieltes Platzieren der Maßnahmen:
   unbelastete Teile belasteter Grundwasserkörper werden ausgeschnitten
    (Binnendifferenzierung)
   belastete Bereiche unbelasteter Grundwasserkörper werden aufgenommen

3 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA - Vorgaben

Übersicht AVV Gebietsausweisung - Teil Nitrat
Was ist NEU?

4 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 - zu betrachtende Grundwasserkörper (GWK)
„Rahmenkulisse“ nach§4 AVV = maximal mögliche Immissionskulisse

1.   schlechter chemischer Zustand
     (17 GWK),

2.   GWK mit steigender Trend von Nitrat und
     eine Nitratkonzentration von mindestens
     37,5 Milligramm Nitrat je Liter,

3.   guter chemischen Zustand jedoch
     mindestens eine landwirtschaftlich
     beeinflusste Messstelle des
     Ausweisungsmessnetzes mit

       a.   Überschreitung des
            Schwellenwerts oder

       b.   steigender Trend von Nitrat und
            eine Nitratkonzentration von
            mindestens 37,5 Milligramm Nitrat
            je Liter. (23 GWK)

5 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 Anfoderungen an Ausbau, Art und Funktion
Anlage 1 AVV - Ausweisungsmessnetz
❙ Die Messstellen müssen im
  Hauptgrundwasserleiter, also dem
  oberflächennächsten
  wasserwirtschaftlich bedeutsamen
  Grundwasserleiter verfiltert sein und
  dürfen keine Mehrfachfilter oder
  Grundwasserleiter-übergreifende Filter
  in unterschiedlichen Stockwerken
  haben.

❙ Quellen: wenn eine definierte
  Austrittsstelle vorliegt

❙ Rohwasserbrunnen: wenn Daten zur
  jeweiligen Brunnensteuerung
  vorliegen

❙ Funktionsnachweis vorhanden

                                           Beispiel: Schichtenverzeichnis und Ausbauplan
6 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 Anfoderungen an Ausbau, Art und Funktion
Anlage 1 AVV - Ausweisungsmessnetz
❙ Die Messstellen müssen im
  Hauptgrundwasserleiter, also dem
  oberflächennächsten
  wasserwirtschaftlich bedeutsamen
  Grundwasserleiter verfiltert sein und
  dürfen keine Mehrfachfilter oder
  Grundwasserleiter-übergreifende Filter
  in unterschiedlichen Stockwerken
  haben.

❙ Quellen: wenn eine definierte
  Austrittsstelle vorliegt

❙ Rohwasserbrunnen: wenn Daten zur
  jeweiligen Brunnensteuerung
  vorliegen

❙ Funktionsnachweis vorhanden
                                                        Messstellenneubau Langenwolmsdorf
                                           Beispiel:   Schichtenverzeichnis      undLfULG
                                                          22.12.2020 Foto: H. Ihling, Ausbauplan
7 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 Ausschluss / Einschluss von Messstellen
Anlage 1 - Ausweisungsmessnetz - Einflussschwellenwerte

❙   AUSSCHLUSS: Messstellen im Abstrom von              Prüfkatalog abwasserbürtige Parameter (LfULG,
    dominierenden Punktquellen anthropogenen, nicht     2020):
    landwirtschaftlichen Ursprungs, die zur
    wesentlichen Veränderung der hydrochemischen        Natürliche Stoffe
                                                         Kalium,
    Verhältnisse führen und damit Nitratwerte über 50    Bor,
    mg/l beziehungsweise steigende Trends ab 37,5        (Phosphat und oder Phosphor),
    mg/l verursachen oder mit signifikantem Zufluss      Ammonium.
                                                        Pharmawirkstoffe:
    von ungefiltertem Oberflächenwasser über             Carbamazepin,
    Schadstellen, Drainagen oder Fremdwasser.            Diclofenac,
                                                         Paracetamol,
❙ ABER Einschluss nach Anlage 1 (4) für                  Ibuprofen.
  Stützmessstellen: Die Verwendung von                  Lebensmittelstoffe/Kosmetik:
  Zustrommessstellen aus Sondermessnetzen (z. B.         Acesulfam,
  Bergbau, Deponien, Altlasten) ist möglich; auch die    Coffein,
                                                         Moschus-Keton,
  Verwendung von Abstrom-Messstellen, sofern sie         Moschus-Xylol.
  nicht zu einer Verzerrung der Zustandsbewertung       Industriechemikalien:
  hinsichtlich der Nitratverteilung führen.              Benztriazol (Geschirrspültabletten),
                                                         Tetrabutylzinn.

8 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 Ausschluss / Einschluss von Messstellen
Anlage 1 - Ausweisungsmessnetz

9 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
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AVV GeA – Methodik Immission

Ergebnisse: Ausweisungsmessnetz
Anzahl aus dem „Startausweisungsmessnetz“
= Prüfgrundlage (612 Messstellen)
 Prüf-                Verfilterung    Funktion         „Fremd-   Punkt-    nicht aus-          Aktuell
 grundlage            unbekannt         nicht          wasser“   quellen   reichend          verwertbar
 (612)                 oder kein     hinreichend                           Analysen             (496)
                        GWLK             (inkl.                                (oder
                                     Aussonderung)                         Anforderunge
                                                                           n nicht erfüllt

 Staatliches
 Messnetz                 15              60             7         2            21              469
 (558)
                      116 Aussonderungen  Mehrfachnennungen möglich
 Messstellen
 Dritter und               0               8             1         0             6              27
 2020 nicht mehr im                  (12 keine Info)
 Messnetz
 (54)
 Anmerkungen: über 1000 Messstellen von
 Wasserversorgern und dem Bergbau konnten/mussten nicht tiefengeprüft werden.
 Bei den allermeisten Messstellen liegen nicht genügend Analysen (z.B. Nitrit vor)

10 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 Regionalisierung
Anlage 2 AVV Voraussetzungen
Umsetzung:

❙    Anwendung IDW-Verfahren (keine
     Änderung gegenüber 2017)

❙    NEU: Bildung von hydraulisch-
     hydrogeologischen Teilräumen

❙    I Fließgewässer

❙    II Teileinzugsgebiete =
     Grundwasserkörpergruppen

❙    Ergebnis: Einhaltung der
     Hauptwasserscheiden:
     I „Taltrenner“ und
     II „Bergtrenner“

                                      Abbildung: Abgrenzung der hydraulischen Teilräume unter Verwendung
                                      der Teileinzugsgebiete der Elbe und Oder, Fließgewässer Elbe und
                                      Mulde-Fließgewässer innerhalb der Landesgrenze des Freistaates
                                      Sachsen.
12 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

 13 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

❙ Detail Blumberg /
  Koßdorf Mühlberg

❙  Nitratgebiete auf
  beiden Seiten

14 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

15 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

16 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

17 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

❙ Knoll et al. Spatial
  Distribution of Integrated
  Nitrate Reduction across
  the Unsaturated Zone and
  the Groundwater Body in
  Germany
  Water 12(9):2456
  September 2020
  DOI: 10.3390/w12092456
  License CC BY 4.0

18 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und
Ländergrenzen:

19 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission

SCHRITT 1 - Regionalisierung
Anlage 2 AVV - Messstellendichte

❙ Anlage 2 AVV: Bei stark variierenden hydrogeologischen Einheiten ist eine
  Messstellendichte von 20 km² je Messstelle (ca. 5 km Abstand zwischen den
  Messstellen*) einzuhalten, bei großflächig verbreiteten hydrogeologischen Einheiten kann
  die Messstellendichte bis zu 50 km² je Messstelle (ca. 8 km Abstand zwischen den
  Messstellen) betragen.
❙ DICHTE SN: ca. 18.400 km² / 496 =
  1 MST / ca. 37 km2
❙ Übergangsregelung nach § 18 (1) AVV: Kann die nach § 5 Absatz 2 angestrebte
  Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 aus rechtlichen oder tatsächlichen
  Gründen nicht erreicht werden, sind die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Messstellen im
  Sinne des § 5 Absatz 1 zugrunde zu legen.

20 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Ergebnisse Immission

Ergebnisse - Regionalisierung
Ausweisungsmessnetz + Stützmessstellen, Verfahren nach Anlage 2

❙ Verfahren: IDW, separat in
  Einzugsgebieten und mit
  Hauptvorflutern als
  „Trenner“

❙ ALTE N-Kulisse:
  2.257 km²  12 %
  Landesfläche

❙ NEUE Immissionskulisse:
  2.776 km²  15 %
  Landesfläche
  mit Ausweisungsmessnetz
  496 MST

                                        xxxx

21 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Immission-Emission AGRUM

22 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Plausibilitätsprüfung

SCHRITT 3 - Plausibilitätsprüfung
§9, Abs. 2 AVV

❙ „Wenn Messstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 5 Absatz 1, bei denen eine der in
  § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegt, außerhalb der Flächen
  mit hohem Emissionsrisiko nach Absatz 1 liegen, soll eine erneute Überprüfung unter
  Berücksichtigung insbesondere der zugrunde gelegten Messstellen, der verwendeten
  Bodenkarten, des Wasserhaushaltsmodells oder der berücksichtigten Emissionsdaten
  erfolgen. Soweit erforderlich werden die nach Absatz 1 ermittelten landwirtschaftlichen
  Flächen mit hohem Emissionsrisiko entsprechend den Ergebnissen der Überprüfung
  angepasst.“

23 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Plausibilitätsprüfung

SCHRITT 3 - Plausibilitätsprüfung

                                         Lage-
                                       kriterium
                                        erfüllt ?

24 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Plausibilitätsprüfung

SCHRITT 3 - Plausibilitätsprüfung
Fachtechnische Ermittlung der „Zustromellipse“ Beispiel Randlage
  Keine weitere Prüfung erforderlich

25 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Ergebnisse Plausibilitätsprüfung

Ergebnisse - Plausibilitätsprüfung
Fachtechnische Ermittlung der „Zustromellipse“ – Beispiel Räckelwitz
Fließachsenlänge = 7 km – Begrenzung auf Zustromfeldblöcke

26 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Zusammenfassung, Ausblick

Zusammenfassung
 Veränderungen der Immissions-Kulisse gegenüber der alten N-Kulisse (12 % LF >>
  15 %) ist auf die (rechtlich und fachlich) stark beschränkte Möglichkeit der
  Verwendung Messstellen Dritter und die Aussonderungsnotwendigkeiten nach
  Anlage 1 AVV zurückzuführen.

 Durch den neuen Emissionsansatz wird die Kulisse aber wieder stark verkleinert.

 Plausibilitätsprüfung §9 (2): Für 25 „rote Messstellen“ die in grünen Feldblöcken
  liegen, mussten rote Feldblöcke zugeordnet werden. Fälle, bei denen das nicht der
  Fall ist, müssen sehr gut begründet werden, da die EU-KOM dies explizit
  gefordert hat.

 Die Messstellendichte muss in vier Jahren deutlich höher liegen. Sonst droht die
  Ausweisung anhand der „§4 Kulisse“ (Grundwasserkörper, keine
  Binnendifferenzierung). Dies kann auch der Fall sein, wenn die binnendifferenzierte
  Kulisse „weggeklagt“ wird (§18 AVV GeA).

27 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Produkte ÖA, Kommunikation

Produkte ÖA, Kommunikation

 FAQ (Häufige Fragen und Antworten)
       www.grundwasser.sachsen.de
       https://lsnq.de/NitratgebieteSachsen

 Infodienst

 Kurzinfo (PDF)

 Online-GIS (04.12.)

 IDA-Themenzusammenstellung
             https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/nitratgebiete_2021

 DIANA-WEB

28 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Produkte ÖA, Kommunikation

Produkte ÖA, Kommunikation

 PM

 FAQ

 Infodienst

 Kurzinfo (PDF)

 Online-GIS (04.12.)

 IDA-Themenzusammenstellung

 DIANA-WEB

29 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
30 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
© Cherubino CC BY-SA 3.0

Mitglieder der ad – hoc AG AVV GeA:
Hans-Joachim Kurzer, Philipp Stahn, (Abteilung 7); Peter Börke, Holm Friese, Heiko Ihling, Stefan
Jentsch, Uwe Noack, Anita Kenner, Christian Ullmann (Abteilung 4); Petra Fischer, Mathias
31 | 11.02.2021 | Carsten
Hübschmann,       Dr. Peter Börke
                            Schulz, Katrin Reinhardt, Marcus Richter, Friedemann Grafe (Abteilung 10)
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