Ausweisung der Kulisse nitratbelasteter Gebiete 2021 nach Bundes - AVV Gebietsausweisung Wiederholung Fachinformationsveranstaltungen ...
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Ausweisung der Kulisse nitratbelasteter Gebiete 2021 nach Bundes - AVV Gebietsausweisung Wiederholung Fachinformationsveranstaltungen 11./12.01.2021 1 11.02.2021 | XX. Monat|2016 Dr. Peter | Name Börke, des Referatsleiter Präsentators Siedlungswasserwirtschaft, Grundwasser
Überblick 1. Einleitung, Ausgangssituation 2. AVV Gebietsausweisung – Vorgaben 3. - Methodik Immission & Ergebnisse + Exkurs Ländergrenzen Methodik Emission & Ergebnisse Vortrag Hr. Kurzer 4. Messnetzentwicklung 5. Zusammenfassung 6. Produkte ÖA, Kommunikation 2 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Einleitung, Ausgangssituation Ausgangssituation Vertragsverletzungsverfahren EU-KOM gg. DE wegen unzureichender Umsetzung Nitratrichtlinie ❙ Erstverfahren führt zu: Novelle DüV (DüV 2017) – Maßnahmen in Nitratgebieten (Landes-VOen) SächsDüReVO vom 03.12.2018 Nitratgebiete ab 01.01.2019 ❙ Zweitverfahren: EU-KOM fordert bundes-einheitliches Vorgehen für Ausweisung Nitratgebiete keine belasteten Messstellen (> 50 mg/l Nitrat) außerhalb der Nitratgebiete DüVO 2020 AVV Gebietsausweisung Änderung SächsDüReVO 2020 neue Nitratgebiete ab 01.01.2021 ❙ Nitratgebiete SN für gezieltes Platzieren der Maßnahmen: unbelastete Teile belasteter Grundwasserkörper werden ausgeschnitten (Binnendifferenzierung) belastete Bereiche unbelasteter Grundwasserkörper werden aufgenommen 3 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA - Vorgaben Übersicht AVV Gebietsausweisung - Teil Nitrat Was ist NEU? 4 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 - zu betrachtende Grundwasserkörper (GWK) „Rahmenkulisse“ nach§4 AVV = maximal mögliche Immissionskulisse 1. schlechter chemischer Zustand (17 GWK), 2. GWK mit steigender Trend von Nitrat und eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter, 3. guter chemischen Zustand jedoch mindestens eine landwirtschaftlich beeinflusste Messstelle des Ausweisungsmessnetzes mit a. Überschreitung des Schwellenwerts oder b. steigender Trend von Nitrat und eine Nitratkonzentration von mindestens 37,5 Milligramm Nitrat je Liter. (23 GWK) 5 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 Anfoderungen an Ausbau, Art und Funktion Anlage 1 AVV - Ausweisungsmessnetz ❙ Die Messstellen müssen im Hauptgrundwasserleiter, also dem oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter verfiltert sein und dürfen keine Mehrfachfilter oder Grundwasserleiter-übergreifende Filter in unterschiedlichen Stockwerken haben. ❙ Quellen: wenn eine definierte Austrittsstelle vorliegt ❙ Rohwasserbrunnen: wenn Daten zur jeweiligen Brunnensteuerung vorliegen ❙ Funktionsnachweis vorhanden Beispiel: Schichtenverzeichnis und Ausbauplan 6 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 Anfoderungen an Ausbau, Art und Funktion Anlage 1 AVV - Ausweisungsmessnetz ❙ Die Messstellen müssen im Hauptgrundwasserleiter, also dem oberflächennächsten wasserwirtschaftlich bedeutsamen Grundwasserleiter verfiltert sein und dürfen keine Mehrfachfilter oder Grundwasserleiter-übergreifende Filter in unterschiedlichen Stockwerken haben. ❙ Quellen: wenn eine definierte Austrittsstelle vorliegt ❙ Rohwasserbrunnen: wenn Daten zur jeweiligen Brunnensteuerung vorliegen ❙ Funktionsnachweis vorhanden Messstellenneubau Langenwolmsdorf Beispiel: Schichtenverzeichnis undLfULG 22.12.2020 Foto: H. Ihling, Ausbauplan 7 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 Ausschluss / Einschluss von Messstellen Anlage 1 - Ausweisungsmessnetz - Einflussschwellenwerte ❙ AUSSCHLUSS: Messstellen im Abstrom von Prüfkatalog abwasserbürtige Parameter (LfULG, dominierenden Punktquellen anthropogenen, nicht 2020): landwirtschaftlichen Ursprungs, die zur wesentlichen Veränderung der hydrochemischen Natürliche Stoffe Kalium, Verhältnisse führen und damit Nitratwerte über 50 Bor, mg/l beziehungsweise steigende Trends ab 37,5 (Phosphat und oder Phosphor), mg/l verursachen oder mit signifikantem Zufluss Ammonium. Pharmawirkstoffe: von ungefiltertem Oberflächenwasser über Carbamazepin, Schadstellen, Drainagen oder Fremdwasser. Diclofenac, Paracetamol, ❙ ABER Einschluss nach Anlage 1 (4) für Ibuprofen. Stützmessstellen: Die Verwendung von Lebensmittelstoffe/Kosmetik: Zustrommessstellen aus Sondermessnetzen (z. B. Acesulfam, Bergbau, Deponien, Altlasten) ist möglich; auch die Coffein, Moschus-Keton, Verwendung von Abstrom-Messstellen, sofern sie Moschus-Xylol. nicht zu einer Verzerrung der Zustandsbewertung Industriechemikalien: hinsichtlich der Nitratverteilung führen. Benztriazol (Geschirrspültabletten), Tetrabutylzinn. 8 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 Ausschluss / Einschluss von Messstellen Anlage 1 - Ausweisungsmessnetz 9 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission Ergebnisse: Ausweisungsmessnetz Anzahl aus dem „Startausweisungsmessnetz“ = Prüfgrundlage (612 Messstellen) Prüf- Verfilterung Funktion „Fremd- Punkt- nicht aus- Aktuell grundlage unbekannt nicht wasser“ quellen reichend verwertbar (612) oder kein hinreichend Analysen (496) GWLK (inkl. (oder Aussonderung) Anforderunge n nicht erfüllt Staatliches Messnetz 15 60 7 2 21 469 (558) 116 Aussonderungen Mehrfachnennungen möglich Messstellen Dritter und 0 8 1 0 6 27 2020 nicht mehr im (12 keine Info) Messnetz (54) Anmerkungen: über 1000 Messstellen von Wasserversorgern und dem Bergbau konnten/mussten nicht tiefengeprüft werden. Bei den allermeisten Messstellen liegen nicht genügend Analysen (z.B. Nitrit vor) 10 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 Regionalisierung Anlage 2 AVV Voraussetzungen Umsetzung: ❙ Anwendung IDW-Verfahren (keine Änderung gegenüber 2017) ❙ NEU: Bildung von hydraulisch- hydrogeologischen Teilräumen ❙ I Fließgewässer ❙ II Teileinzugsgebiete = Grundwasserkörpergruppen ❙ Ergebnis: Einhaltung der Hauptwasserscheiden: I „Taltrenner“ und II „Bergtrenner“ Abbildung: Abgrenzung der hydraulischen Teilräume unter Verwendung der Teileinzugsgebiete der Elbe und Oder, Fließgewässer Elbe und Mulde-Fließgewässer innerhalb der Landesgrenze des Freistaates Sachsen. 12 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: 13 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: ❙ Detail Blumberg / Koßdorf Mühlberg ❙ Nitratgebiete auf beiden Seiten 14 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: 15 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: 16 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: 17 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: ❙ Knoll et al. Spatial Distribution of Integrated Nitrate Reduction across the Unsaturated Zone and the Groundwater Body in Germany Water 12(9):2456 September 2020 DOI: 10.3390/w12092456 License CC BY 4.0 18 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Schritt1 Rote Gebiete und Ländergrenzen: 19 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Immission SCHRITT 1 - Regionalisierung Anlage 2 AVV - Messstellendichte ❙ Anlage 2 AVV: Bei stark variierenden hydrogeologischen Einheiten ist eine Messstellendichte von 20 km² je Messstelle (ca. 5 km Abstand zwischen den Messstellen*) einzuhalten, bei großflächig verbreiteten hydrogeologischen Einheiten kann die Messstellendichte bis zu 50 km² je Messstelle (ca. 8 km Abstand zwischen den Messstellen) betragen. ❙ DICHTE SN: ca. 18.400 km² / 496 = 1 MST / ca. 37 km2 ❙ Übergangsregelung nach § 18 (1) AVV: Kann die nach § 5 Absatz 2 angestrebte Messstellendichte bis zum 31. Dezember 2024 aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht erreicht werden, sind die zu diesem Zeitpunkt vorhandenen Messstellen im Sinne des § 5 Absatz 1 zugrunde zu legen. 20 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Ergebnisse Immission Ergebnisse - Regionalisierung Ausweisungsmessnetz + Stützmessstellen, Verfahren nach Anlage 2 ❙ Verfahren: IDW, separat in Einzugsgebieten und mit Hauptvorflutern als „Trenner“ ❙ ALTE N-Kulisse: 2.257 km² 12 % Landesfläche ❙ NEUE Immissionskulisse: 2.776 km² 15 % Landesfläche mit Ausweisungsmessnetz 496 MST xxxx 21 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Immission-Emission AGRUM 22 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Plausibilitätsprüfung SCHRITT 3 - Plausibilitätsprüfung §9, Abs. 2 AVV ❙ „Wenn Messstellen des Ausweisungsmessnetzes nach § 5 Absatz 1, bei denen eine der in § 4 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Voraussetzungen vorliegt, außerhalb der Flächen mit hohem Emissionsrisiko nach Absatz 1 liegen, soll eine erneute Überprüfung unter Berücksichtigung insbesondere der zugrunde gelegten Messstellen, der verwendeten Bodenkarten, des Wasserhaushaltsmodells oder der berücksichtigten Emissionsdaten erfolgen. Soweit erforderlich werden die nach Absatz 1 ermittelten landwirtschaftlichen Flächen mit hohem Emissionsrisiko entsprechend den Ergebnissen der Überprüfung angepasst.“ 23 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Plausibilitätsprüfung SCHRITT 3 - Plausibilitätsprüfung Lage- kriterium erfüllt ? 24 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Methodik Plausibilitätsprüfung SCHRITT 3 - Plausibilitätsprüfung Fachtechnische Ermittlung der „Zustromellipse“ Beispiel Randlage Keine weitere Prüfung erforderlich 25 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
AVV GeA – Ergebnisse Plausibilitätsprüfung Ergebnisse - Plausibilitätsprüfung Fachtechnische Ermittlung der „Zustromellipse“ – Beispiel Räckelwitz Fließachsenlänge = 7 km – Begrenzung auf Zustromfeldblöcke 26 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Zusammenfassung, Ausblick Zusammenfassung Veränderungen der Immissions-Kulisse gegenüber der alten N-Kulisse (12 % LF >> 15 %) ist auf die (rechtlich und fachlich) stark beschränkte Möglichkeit der Verwendung Messstellen Dritter und die Aussonderungsnotwendigkeiten nach Anlage 1 AVV zurückzuführen. Durch den neuen Emissionsansatz wird die Kulisse aber wieder stark verkleinert. Plausibilitätsprüfung §9 (2): Für 25 „rote Messstellen“ die in grünen Feldblöcken liegen, mussten rote Feldblöcke zugeordnet werden. Fälle, bei denen das nicht der Fall ist, müssen sehr gut begründet werden, da die EU-KOM dies explizit gefordert hat. Die Messstellendichte muss in vier Jahren deutlich höher liegen. Sonst droht die Ausweisung anhand der „§4 Kulisse“ (Grundwasserkörper, keine Binnendifferenzierung). Dies kann auch der Fall sein, wenn die binnendifferenzierte Kulisse „weggeklagt“ wird (§18 AVV GeA). 27 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Produkte ÖA, Kommunikation Produkte ÖA, Kommunikation FAQ (Häufige Fragen und Antworten) www.grundwasser.sachsen.de https://lsnq.de/NitratgebieteSachsen Infodienst Kurzinfo (PDF) Online-GIS (04.12.) IDA-Themenzusammenstellung https://www.umwelt.sachsen.de/umwelt/infosysteme/ida/p/nitratgebiete_2021 DIANA-WEB 28 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
Produkte ÖA, Kommunikation Produkte ÖA, Kommunikation PM FAQ Infodienst Kurzinfo (PDF) Online-GIS (04.12.) IDA-Themenzusammenstellung DIANA-WEB 29 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
30 | 11.02.2021 | Dr. Peter Börke
© Cherubino CC BY-SA 3.0 Mitglieder der ad – hoc AG AVV GeA: Hans-Joachim Kurzer, Philipp Stahn, (Abteilung 7); Peter Börke, Holm Friese, Heiko Ihling, Stefan Jentsch, Uwe Noack, Anita Kenner, Christian Ullmann (Abteilung 4); Petra Fischer, Mathias 31 | 11.02.2021 | Carsten Hübschmann, Dr. Peter Börke Schulz, Katrin Reinhardt, Marcus Richter, Friedemann Grafe (Abteilung 10)
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