Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
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Nationale Studiengebühren und Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 Eurydice – Fakten und Zahlen Allgemeine und Berufliche Bildung
Hauptpunkte Einleitung Die Aspekte des Zusammenspiels zwischen Studiengebühren und Studienförderung sind komplex und deshalb gestaltet sich ein genauer Vergleich auf europäischer Ebene schwierig. Mit diesen nationalen Diagrammen und Informationsblättern sollen die wichtigsten Elemente der nationalen Systeme dargestellt werden, um dem Leser schnell und einfach ein Bild zu vermitteln und zudem einen genauen Vergleich mit anderen Ländern zu ermöglichen. Es sind jedoch zahlreiche Dimensionen zu berücksichtigen und die Informationen sollten sorgfältig gelesen werden. Sind in Ländern, in denen Gebühren zu zahlen sind, diese von allen oder nur von manchen Studierenden zu entrichten? Welche Kriterien sind in Ländern, in denen nur manche Studierende Gebühren zu entrichten haben, dafür ausschlaggebend, welche Studierenden Gebühren zahlen und welche nicht? Sind diese Gebühren „im Voraus“ bei der Einschreibung oder nach Erwerb des Hochschulabschlusses zu begleichen? Ähnliche Fragen sind auch im Hinblick auf die Studienförderung von Belang. Welche Studierende bzw. welche Familien haben Zugang zu öffentlicher Förderung in Form von Beihilfen, Darlehen oder Steuervergünstigungen? Welche Bedingungen und Kriterien werden zugrunde gelegt und wie hoch ist die Förderung? Gebühren Abbildung 1: Anteil der Studierenden, die eine Studiengebühr (beinhaltet Studien- und Verwaltungsgebühren) zu entrichten haben, in Hochschulstudiengängen des ersten Zyklus, Vollzeit-Studierende, 2014/2015 100 % 50-99 % 1-49 % Keine Gebühren Quelle: Eurydice. Erläuterung Die verfügbaren nationalen Statistiken erfassen Vollzeit-Studierende und alle Arten von Gebühren, inbegriffen Studiengebühren, Verwaltungsgebühren und zusätzliche Gebühren für Studierende welche die reguläre Studiendauer überschreiten. Abbildung 1 ist zu entnehmen, dass bei der Zahl der Studierenden, die an öffentlichen Hochschuleinrichtungen Studiengebühren bezahlen, in Europa große Unterschiede bestehen. In einer großen Zahl von Hochschulsystemen – darunter alle nordischen Länder – werden überhaupt keine Gebühren erhoben. Am anderen Ende der Skala müssen in neun Hochschulsystemen alle Studierenden des ersten Zyklus Gebühren entrichten. In Ländern, in denen eine Minderheit der Studierenden Gebühren zu zahlen hat, kann dies eine bestimmte Gruppe von Studierenden betreffen. Dies ist beispielsweise in Slowenien der Fall, wo nur Teilzeitstudierende Gebühren zu entrichten haben. 3
Abbildung 2: Häufigste Gebühren (beinhaltet Studien- und Verwaltungsgebühren) für Studiengänge des ersten Zyklus, Vollzeit-Studierende, 2014/2015 > 5 000 EUR Zwischen 1 000 EUR und 5 000 EUR < 1 000 EUR Keine Gebühren Quelle: Eurydice. Erläuterung Die verfügbaren nationalen Statistiken erfassen Vollzeit-Studierende und alle Arten von Gebühren, inbegriffen Studiengebühren, Verwaltungsgebühren und zusätzliche Gebühren für Studierende welche die reguläre Studiendauer überschreiten Selbst wenn alle Studierende Gebühren zu zahlen haben, sind erhebliche Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern festzustellen, da sich die erhobenen Gebühren und die Art der Erhebung der Gebühren stark unterscheiden. Beispielsweise belaufen sich die in der Tschechischen Republik zu zahlenden Gebühren auf unter 50 EUR pro Jahr und werden als Beitrag zu den Verwaltungskosten erhoben. Die höchsten Gebühren werden in England nach einer tief greifenden Reform der Studiengebühren und -förderung im Jahr 2012 erhoben. Dort werden die Gebühren von den Hochschuleinrichtungen festgelegt, wobei diese auf 9 000 GBP (11 377 EUR) pro Jahr begrenzt sind. Im Gegensatz zu anderen Systems sind diese Gebühren jedoch erst nach dem Erwerb eines Studienabschlusses, wenn der Absolvent einer bezahlten Beschäftigung nachgeht und ein Einkommen über einem bestimmten Schwellenwert (derzeit 21 000 GBP jährlich) erzielt, zu begleichen. Irland, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, die Niederlande und Slowenien sind weitere Länder, in denen relativ hohe Gebühren zu zahlen sind. In Litauen und Ungarn hingegen verfügen die meisten Studierenden über einen staatlich finanzierten Studienplatz und zahlen keine Gebühren. Diese staatlich finanzierten Studienplätze werden in der Regel auf Grundlage der Studienleistung vergeben. Deshalb steht dieses Finanzierungsmodell in der Kritik, nur in geringem Umfang eine Ausweitung der Beteiligung und den Abbau sozialer Ungleichheit zu fördern. In Slowenien müssen ausschließlich Teilzeitstudierende und internationale Studierende aus Drittländern Gebühren zahlen. Estland hat 2013/2014 seine Studienfinanzierung umgestellt und die Gebühren an die Studienleistungen gekoppelt. Alle Studierende, die 30 ECTS pro Semester und 60 ECTS pro Jahr im Lehrplan in estnischer Sprache erzielen, haben keine Gebühren zu zahlen. Bei Studierenden, die weniger Leistungspunkte erzielen, haben die Hochschuleinrichtungen hingegen das Recht (aber nicht die Pflicht), Gebühren für die fehlenden ECTS zu erheben. Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass im größten europäischen Land – Deutschland – die Bundesländer seit Jahr 2007 Studiengebühren einführen können. Allerdings kehren die Bundesländer, die Gebühren eingeführt haben, in den vergangenen Jahren wieder von dieser Praxis ab und im Studienjahr 2014/2015 werden erstmals seit 2007 in keinem Bundesland in Deutschland Studiengebühren erhoben. Kleine Verwaltungsgebühren werden in Deutschland erhoben (die Situation unterscheidet sich je nach Bundesland). 4
Studienförderung Studienförderung wird in verschiedenen Formen gewährt und zielt darauf ab, die unterschiedlichen Anforderungen in den einzelnen Ländern zu erfüllen. Am häufigsten wird eine Förderung jedoch in Form von Zuschüssen und Darlehen gewährt. In manchen Fällen besteht die Förderung aus einer Kombination beider Formen (wenn die Studierenden Darlehen und Zuschüsse erhalten) und in anderen Fällen erhalten die Studierenden entweder nur ein Darlehen oder nur einen Zuschuss. Zuschüsse Zuschüsse gelten generell als die großzügigste und direkteste Form einer öffentlichen Studienförderung, da diese Förderung im Gegensatz zu Darlehen nicht zurückzuzahlen ist und die Zahlung im Gegensatz zu Steuervergünstigungen oder Familienzulagen direkt an die Studierenden geleistet wird. In Abbildung 3 sind die wichtigsten Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen an Studierende dargestellt, wobei zwischen bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien unterschieden wird. Island ist das einzige Land, das keine Förderung in Form von Zuschüssen gewährt. Anhand von bedarfsabhängigen Kriterien vergebene Zuschüsse finden sich am häufigsten, wobei diese Förderung in 35 Systemen einigen oder allen Studierenden angeboten wird (in Dänemark, Finnland und Schweden besteht ein System von Universalstipendien für Vollzeitstudierende, die grundlegende Anforderungen hinsichtlich der Studienleistungen erfüllen). In 23 Systemen wird eine leistungsabhängige Studienförderung gewährt. In nahezu allen diesen Systemen gibt es eine Kombination von bedarfs- und leistungsabhängiger Studienförderung. Nur in Griechenland und Montenegro spielen bedarfsabhängige Kriterien keine Rolle. Estland hat im laufenden Jahr Änderungen vorgenommen und eine auf mehreren unterschiedlichen Elementen beruhende leistungsabhängige Studienförderung eingeführt: Einen Teil der Förderung erhalten „talentierte“ Studierende auf Grundlage der Prüfungsergebnisse. Des Weiteren besteht ein neues Stipendienprogramm zur Förderung der Entwicklung „intelligenter Spezialisierungsbereiche“, in dessen Rahmen etwa 50 % der Studienanfänger in bestimmten Bereichen Zuschüsse gewährt werden können. Abbildung 3: Wichtigste Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen, 2014/2015 Bedarfsabhängige Kriterien Leistungsabhängige Kriterien Keine Zuschüsse Quelle: Eurydice. Abbildung 4 ist der prozentuale Anteil der Studierenden zu entnehmen, die im ersten Zyklus Zuschüsse erhalten. In zwölf Systemen erhalten entweder alle oder die Mehrheit der Studierenden Zuschüsse. In deutlich mehr Ländern jedoch wird einer Minderheit der Studierenden eine Förderung in Form von Zuschüssen gewährt. 5
Abbildung 4: Prozentualer Anteil der Studierenden, die im ersten Zyklus Zuschüsse erhalten, 2014/2015 100 % 50-99 % 1-49 % Keine Zuschüsse Quelle: Eurydice. Länderspezifische Anmerkung Für England, Wales und Nordirland ist den bereitgestellten Daten der Anteil der förderfähigen Antragsteller zu entnehmen, denen ein Zuschuss gewährt wird. Nicht alle Antragsteller sind als Studierende eingeschrieben. Abbildung 5: Höchstbeträge der Zuschüsse im ersten Zyklus, 2014/2015 Über 5 000 EUR 3 000-5 000 EUR 1 000-3 000 EUR < 1 000 EUR Quelle: Eurydice. Wie Abbildung 5 zu entnehmen ist, wird in elf Systemen den Studierenden ein Höchstbetrag der Zuschüsse von über 5 000 EUR pro Studienjahr gewährt. In weiteren elf Systemen liegt der Höchstbetrag eines Zuschusses zwischen 3 000 EUR und 5 000 EUR. 6
In Deutschland, Liechtenstein und Norwegen besteht ein kombiniertes System aus Zuschüssen und Darlehen, bei dem ein Teil des Betrags als Zuschuss und ein Teil als zurückzuzahlendes Darlehen gewährt wird. Sonstige Förderungen: Familienzulagen und Steuervergünstigungen für Eltern und Studierende Abbildung 6: Studienförderung in Form von Darlehen, Steuervergünstigungen sowie Familienzulagen und Steuervergünstigungen, 2014/2015 Darlehen Steuervergünstigungen Familienzulagen Keine Quelle: Eurydice. Bei den Studienfördersystemen kann der Studierende entweder als Einzelperson oder als Mitglied einer Familie betrachtet werden, die möglicherweise Förderung benötigt. Insbesondere in den nordischen Ländern wird der Einzelperson eine Förderung gewährt. In zahlreichen anderen Ländern hingegen kann eine Förderung von der allgemeinen Familiensituation abhängen und manche Formen der Förderung – wie Steuervergünstigungen für die Eltern oder Familienzulagen – werden möglicherweise an andere Familienmitglieder und nicht an die Studierenden ausgezahlt. Diese Formen der Förderung finden sich in etwa der Hälfte der Hochschulsysteme in Europa. Anmerkung: länderspezifische Beschreibungen ergänzen diese Zusammenfassung. Sie sind auf Englisch auf der Eurydice-Webseite verfügbar: http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/facts_and_figures_de.php 7
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