Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren

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Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
Nationale Studiengebühren
      und

      Fördersysteme im
      europäischen
      Hochschulwesen

      2014/2015

       Eurydice – Fakten und Zahlen

       Allgemeine und
       Berufliche
       Bildung
Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
Hauptpunkte
Einleitung
Die Aspekte des Zusammenspiels zwischen Studiengebühren und Studienförderung sind komplex und
deshalb gestaltet sich ein genauer Vergleich auf europäischer Ebene schwierig. Mit diesen nationalen
Diagrammen und Informationsblättern sollen die wichtigsten Elemente der nationalen Systeme dargestellt
werden, um dem Leser schnell und einfach ein Bild zu vermitteln und zudem einen genauen Vergleich mit
anderen Ländern zu ermöglichen.

Es sind jedoch zahlreiche Dimensionen zu berücksichtigen und die Informationen sollten sorgfältig gelesen
werden. Sind in Ländern, in denen Gebühren zu zahlen sind, diese von allen oder nur von manchen
Studierenden zu entrichten? Welche Kriterien sind in Ländern, in denen nur manche Studierende Gebühren
zu entrichten haben, dafür ausschlaggebend, welche Studierenden Gebühren zahlen und welche nicht?
Sind diese Gebühren „im Voraus“ bei der Einschreibung oder nach Erwerb des Hochschulabschlusses zu
begleichen?

Ähnliche Fragen sind auch im Hinblick auf die Studienförderung von Belang. Welche Studierende bzw.
welche Familien haben Zugang zu öffentlicher Förderung in Form von Beihilfen, Darlehen oder
Steuervergünstigungen? Welche Bedingungen und Kriterien werden zugrunde gelegt und wie hoch ist die
Förderung?

Gebühren

 Abbildung 1: Anteil der Studierenden, die eine Studiengebühr (beinhaltet Studien- und Verwaltungsgebühren)
 zu entrichten haben, in Hochschulstudiengängen des ersten Zyklus, Vollzeit-Studierende, 2014/2015

                                                                                            100 %

                                                                                            50-99 %

                                                                                            1-49 %

                                                                                            Keine Gebühren

                                                                                                           Quelle: Eurydice.

Erläuterung
Die verfügbaren nationalen Statistiken erfassen Vollzeit-Studierende und alle Arten von Gebühren, inbegriffen Studiengebühren,
Verwaltungsgebühren und zusätzliche Gebühren für Studierende welche die reguläre Studiendauer überschreiten.

Abbildung 1 ist zu entnehmen, dass bei der Zahl der Studierenden, die an öffentlichen
Hochschuleinrichtungen Studiengebühren bezahlen, in Europa große Unterschiede bestehen. In einer
großen Zahl von Hochschulsystemen – darunter alle nordischen Länder – werden überhaupt keine
Gebühren erhoben. Am anderen Ende der Skala müssen in neun Hochschulsystemen alle Studierenden
des ersten Zyklus Gebühren entrichten. In Ländern, in denen eine Minderheit der Studierenden Gebühren
zu zahlen hat, kann dies eine bestimmte Gruppe von Studierenden betreffen. Dies ist beispielsweise in
Slowenien der Fall, wo nur Teilzeitstudierende Gebühren zu entrichten haben.

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Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
Abbildung 2: Häufigste Gebühren (beinhaltet Studien- und Verwaltungsgebühren) für Studiengänge des ersten
 Zyklus, Vollzeit-Studierende, 2014/2015

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                                                                                            Zwischen 1 000 EUR und
                                                                                            5 000 EUR

                                                                                            < 1 000 EUR

                                                                                            Keine Gebühren

                                                                                                           Quelle: Eurydice.

Erläuterung
Die verfügbaren nationalen Statistiken erfassen Vollzeit-Studierende und alle Arten von Gebühren, inbegriffen Studiengebühren,
Verwaltungsgebühren und zusätzliche Gebühren für Studierende welche die reguläre Studiendauer überschreiten

Selbst wenn alle Studierende Gebühren zu zahlen haben, sind erhebliche Unterschiede zwischen den
einzelnen Ländern festzustellen, da sich die erhobenen Gebühren und die Art der Erhebung der Gebühren
stark unterscheiden. Beispielsweise belaufen sich die in der Tschechischen Republik zu zahlenden
Gebühren auf unter 50 EUR pro Jahr und werden als Beitrag zu den Verwaltungskosten erhoben. Die
höchsten Gebühren werden in England nach einer tief greifenden Reform der Studiengebühren
und -förderung im Jahr 2012 erhoben. Dort werden die Gebühren von den Hochschuleinrichtungen
festgelegt, wobei diese auf 9 000 GBP (11 377 EUR) pro Jahr begrenzt sind. Im Gegensatz zu anderen
Systems sind diese Gebühren jedoch erst nach dem Erwerb eines Studienabschlusses, wenn der
Absolvent einer bezahlten Beschäftigung nachgeht und ein Einkommen über einem bestimmten
Schwellenwert (derzeit 21 000 GBP jährlich) erzielt, zu begleichen.

Irland, Italien, Lettland, Litauen, Ungarn, die Niederlande und Slowenien sind weitere Länder, in denen
relativ hohe Gebühren zu zahlen sind. In Litauen und Ungarn hingegen verfügen die meisten Studierenden
über einen staatlich finanzierten Studienplatz und zahlen keine Gebühren. Diese staatlich finanzierten
Studienplätze werden in der Regel auf Grundlage der Studienleistung vergeben. Deshalb steht dieses
Finanzierungsmodell in der Kritik, nur in geringem Umfang eine Ausweitung der Beteiligung und den Abbau
sozialer Ungleichheit zu fördern. In Slowenien müssen ausschließlich Teilzeitstudierende und internationale
Studierende aus Drittländern Gebühren zahlen.

Estland hat 2013/2014 seine Studienfinanzierung umgestellt und die Gebühren an die Studienleistungen
gekoppelt. Alle Studierende, die 30 ECTS pro Semester und 60 ECTS pro Jahr im Lehrplan in estnischer
Sprache erzielen, haben keine Gebühren zu zahlen. Bei Studierenden, die weniger Leistungspunkte
erzielen, haben die Hochschuleinrichtungen hingegen das Recht (aber nicht die Pflicht), Gebühren für die
fehlenden ECTS zu erheben.

Dabei ist auch darauf hinzuweisen, dass im größten europäischen Land – Deutschland – die Bundesländer
seit Jahr 2007 Studiengebühren einführen können. Allerdings kehren die Bundesländer, die Gebühren
eingeführt haben, in den vergangenen Jahren wieder von dieser Praxis ab und im Studienjahr 2014/2015
werden erstmals seit 2007 in keinem Bundesland in Deutschland Studiengebühren erhoben. Kleine
Verwaltungsgebühren werden in Deutschland erhoben (die Situation unterscheidet sich je nach
Bundesland).

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Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
Studienförderung
Studienförderung wird in verschiedenen Formen gewährt und zielt darauf ab, die unterschiedlichen
Anforderungen in den einzelnen Ländern zu erfüllen. Am häufigsten wird eine Förderung jedoch in Form
von Zuschüssen und Darlehen gewährt. In manchen Fällen besteht die Förderung aus einer Kombination
beider Formen (wenn die Studierenden Darlehen und Zuschüsse erhalten) und in anderen Fällen erhalten
die Studierenden entweder nur ein Darlehen oder nur einen Zuschuss.

Zuschüsse
Zuschüsse gelten generell als die großzügigste und direkteste Form einer öffentlichen Studienförderung, da
diese Förderung im Gegensatz zu Darlehen nicht zurückzuzahlen ist und die Zahlung im Gegensatz zu
Steuervergünstigungen oder Familienzulagen direkt an die Studierenden geleistet wird.

In Abbildung 3 sind die wichtigsten Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen an Studierende dargestellt,
wobei zwischen bedarfs- und leistungsabhängigen Kriterien unterschieden wird. Island ist das einzige Land,
das keine Förderung in Form von Zuschüssen gewährt.

Anhand von bedarfsabhängigen Kriterien vergebene Zuschüsse finden sich am häufigsten, wobei diese
Förderung in 35 Systemen einigen oder allen Studierenden angeboten wird (in Dänemark, Finnland und
Schweden besteht ein System von Universalstipendien für Vollzeitstudierende, die grundlegende
Anforderungen hinsichtlich der Studienleistungen erfüllen). In 23 Systemen wird eine leistungsabhängige
Studienförderung gewährt. In nahezu allen diesen Systemen gibt es eine Kombination von bedarfs- und
leistungsabhängiger Studienförderung. Nur in Griechenland und Montenegro spielen bedarfsabhängige
Kriterien keine Rolle.

Estland hat im laufenden Jahr Änderungen vorgenommen und eine auf mehreren unterschiedlichen
Elementen beruhende leistungsabhängige Studienförderung eingeführt: Einen Teil der Förderung erhalten
„talentierte“ Studierende auf Grundlage der Prüfungsergebnisse. Des Weiteren besteht ein neues
Stipendienprogramm zur Förderung der Entwicklung „intelligenter Spezialisierungsbereiche“, in dessen
Rahmen etwa 50 % der Studienanfänger in bestimmten Bereichen Zuschüsse gewährt werden können.

 Abbildung 3: Wichtigste Kriterien für die Vergabe von Zuschüssen, 2014/2015

                                                                               Bedarfsabhängige Kriterien

                                                                               Leistungsabhängige Kriterien

                                                                               Keine Zuschüsse

                                                                                             Quelle: Eurydice.

Abbildung 4 ist der prozentuale Anteil der Studierenden zu entnehmen, die im ersten Zyklus Zuschüsse
erhalten. In zwölf Systemen erhalten entweder alle oder die Mehrheit der Studierenden Zuschüsse. In
deutlich mehr Ländern jedoch wird einer Minderheit der Studierenden eine Förderung in Form von
Zuschüssen gewährt.

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Abbildung 4: Prozentualer Anteil der Studierenden, die im ersten Zyklus Zuschüsse erhalten, 2014/2015

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                                                                                         50-99 %

                                                                                         1-49 %

                                                                                         Keine Zuschüsse

                                                                                                        Quelle: Eurydice.

Länderspezifische Anmerkung
Für England, Wales und Nordirland ist den bereitgestellten Daten der Anteil der förderfähigen Antragsteller zu entnehmen,
denen ein Zuschuss gewährt wird. Nicht alle Antragsteller sind als Studierende eingeschrieben.

 Abbildung 5: Höchstbeträge der Zuschüsse im ersten Zyklus, 2014/2015

                                                                                         Über 5 000 EUR

                                                                                         3 000-5 000 EUR

                                                                                         1 000-3 000 EUR

                                                                                         < 1 000 EUR

                                                                                                        Quelle: Eurydice.

Wie Abbildung 5 zu entnehmen ist, wird in elf Systemen den Studierenden ein Höchstbetrag der Zuschüsse
von über 5 000 EUR pro Studienjahr gewährt. In weiteren elf Systemen liegt der Höchstbetrag eines
Zuschusses zwischen 3 000 EUR und 5 000 EUR.

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Fördersysteme im europäischen Hochschulwesen 2014/2015 - Nationale Studiengebühren
In Deutschland, Liechtenstein und Norwegen besteht ein kombiniertes System aus Zuschüssen und
Darlehen, bei dem ein Teil des Betrags als Zuschuss und ein Teil als zurückzuzahlendes Darlehen gewährt
wird.

Sonstige Förderungen: Familienzulagen und Steuervergünstigungen für Eltern
und Studierende

 Abbildung 6: Studienförderung in Form von Darlehen, Steuervergünstigungen sowie Familienzulagen und
 Steuervergünstigungen, 2014/2015

                                                                               Darlehen

                                                                               Steuervergünstigungen

                                                                               Familienzulagen

                                                                               Keine

                                                                                             Quelle: Eurydice.

Bei den Studienfördersystemen kann der Studierende entweder als Einzelperson oder als Mitglied einer
Familie betrachtet werden, die möglicherweise Förderung benötigt. Insbesondere in den nordischen
Ländern wird der Einzelperson eine Förderung gewährt. In zahlreichen anderen Ländern hingegen kann
eine Förderung von der allgemeinen Familiensituation abhängen und manche Formen der Förderung – wie
Steuervergünstigungen für die Eltern oder Familienzulagen – werden möglicherweise an andere
Familienmitglieder und nicht an die Studierenden ausgezahlt. Diese Formen der Förderung finden sich in
etwa der Hälfte der Hochschulsysteme in Europa.

   Anmerkung: länderspezifische Beschreibungen ergänzen diese Zusammenfassung.

                 Sie sind auf Englisch auf der Eurydice-Webseite verfügbar:

                http://eacea.ec.europa.eu/education/eurydice/facts_and_figures_de.php

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