Geistige Eigentumsrechte in der Landwirt-schaft - Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherung - Dokumentation des Fachgesprächs am ...

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Geistige Eigentumsrechte in der Landwirt-schaft - Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherung - Dokumentation des Fachgesprächs am ...
Abteilung 45 Agrarwirtschaft, Fischerei und Ernährung

Geistige Eigentumsrechte in der Landwirt-
schaft – Bedeutung für Agrobiodiversität
und Ernährungssicherung
Dokumentation des Fachgesprächs am 30. November 2009 in Eschborn
Geistige Eigentumsrechte in der Landwirt-schaft - Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherung - Dokumentation des Fachgesprächs am ...
Herausgeber:
Deutsche Gesellschaft für
Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH
Postfach 5180
65726 Eschborn
T +49 61 96 79-0
F +49 61 96 79-11 15
E info@gtz.de

Internet:
www.gtz.de

Bezeichnung der Sektorvorhaben:
Nachhaltige Ressourcennutzung in der Landwirtschaft
Agrarpolitik und Ernährungssicherung

Verantwortlich:
Annette von Lossau und Julia Sievers, Abt. 45

Autorinnen:
Beate Wörner, Nina Seib

Kontaktpersonen im Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung:
Karin Foljanty und Christoph Eichen

Titelfoto:
© GTZ/G. Ulutunçok

Gestaltung:
Nina Seib

Eschborn 2010

2
Inhalt

Vorwort                                                                              4

1 Geistige Eigentumsrechte im Agrarsektor aus entwicklungspolitischer Perspektive    5

2 Die indische Saatgutgesetzgebung:
  Geistige Eigentumsrechte als sui generis-System                                    6

3 Grundlagen und Wirkungen des Sortenschutzes nach dem UPOV-Übereinkommen            7

4 Geistige Eigentumsrechte aus Sicht der Wirtschaft                                  8

5 Geistige Eigentumsrechte aus Menschenrechtsperspektive                             9

6 Diskussion und Fazit                                                               10

Anhang                                                                               11

A1 Zusammenfassung der Teilnehmer-Befragung                                          11

A2 Im Gespräch mit ...                                                               13

A3 Kurz erklärt                                                                      16

A4                                                                                   18
-  Declaration from the Second World Seed Conference 8.-10.9.2009, FAO, Rom
   „Responding to the challenges of a changing world: The role of new plant
   varieties and high quality seed in agriculture”                                   18
-  Note from the representatives of the members of the Union to the Council of the
   International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV)          22

A5 Teilnehmerliste                                                                   24

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Vorwort

Seit Jahren bereits wird das Thema geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft sehr kon-
trovers diskutiert. Ein wichtiges Ziel des Fachgesprächs „Geistige Eigentumsrechte in der
Landwirtschaft – Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherheit“ war daher, un-
terschiedliche Perspektiven in diesem Bereich aufzuzeigen und zu einem besseren gegen-
seitigen Verständnis der unterschiedlichen Akteure beizutragen. Doch es sollte mehr sein als
eine bloße Bestandsaufnahme. Die Referenten zeigten auch mögliche Ansatzpunkte dafür
auf, wie geistige Eigentumsrechte ausgestaltet sein können oder ausgestaltet sein müssen,
damit sie zum Erhalt der Agrobiodiversität und zur Ernährungssicherheit beitragen.

Die staatlichen Pflichten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung des Rechts auf
Nahrung müssen auch in Bezug auf geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft beachtet
werden, denn der Zugang von Bauern zu Saatgut ist eine wichtige Voraussetzung für die
Verwirklichung dieses Rechts.

Gesetzgebungen sollten keine Regelungen beinhalten, welche für Bauern Hindernisse bei
der Nutzung informeller Saatgutsysteme darstellen. Die traditionelle Nutzung von Saatgut
durch Bauern sollte nicht gefährdet werden. Zudem sollten Staaten den Zugang von Bauern
zu leistungsfähigem Saatgut aktiv fördern.

Den Pflanzenzüchtern ist der Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu gewährleisten,
gleichzeitig aber auch anderen Züchtern die kostenlose Verwendung des Materials zur
eigenen Zucht zu ermöglichen. Den Landwirten sollte die freie Wiederaussaat geschützter
Sorten nicht verboten werden.

Das Fachgespräch diente der GTZ auch als eine Orientierung zur Positionsfindung in diesem
wichtigen Bereich der ländlichen Entwicklung. Es braucht diesen breiten Dialog zu geistigen
Eigentumsrechen in der Landwirtschaft, denn nur so kann die Entwicklungszusammenarbeit
ihren Beitrag dazu leisten, sie gerecht und nachhaltig ausgestalten zu helfen.

Albert Engel
Leiter der GTZ-Abteilung 45
„Agrarwirtschaft, Fischerei und Ernährung“

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Annette von Lossau

1      Geistige Eigentumsrechte im Agrarsektor aus
       entwicklungspolitischer Perspektive

Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft gibt es seit fast 80 Jahren. Die USA waren
die ersten, die geistige Eigentumsrechte in diesem Wirtschaftssektor einführten, und zwar in
Form von Patenten. Andere Schutzsysteme im Agrarsektor sind das Internationale Überein-
kommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Abkommen) und die Farmers’ Rights,
die im Internationalen Saatgutvertrag festgelegt sind.

Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft sind weltweit verbreitet. Die Gründung der
Welthandelsorganisation WTO im Jahre 1995 hat dazu wesentlich beigetragen. Jedes Mit-
gliedsland unterzeichnet bei seinem Beitritt automatisch auch das so genannte TRIPs-Ab-
kommen. Dieses legt den Patentschutz für alle Bereiche einschließlich der Landwirtschaft als
Standardschutz für geistige Eigentumsrechte fest.

Allerdings gibt es eine Ausnahme – den berühmten Artikel 27.3b. Dieser besagt, dass eine
Ausnahme vom Patentschutz für biologische Prozesse und lebende Organismen nur dann
möglich ist, wenn ein Mitglied dafür bereits ein eigenes spezielles Schutzsystem, ein so ge-
nanntes sui generis-System hat oder neu schafft. Das UPOV-System ist ebenso ein solches
wie die indische Saatgutgesetzgebung. Allerdings ist dieser Artikel, der Pflanzen und Tieren
eine Sonderrolle im weltweiten Patentsystem einräumt, heftig umstritten.

Ebenso umstritten ist das Schutzniveau, das die unterschiedlichen Systeme bieten. Patente
und UPOV bieten einen sehr starken Schutz geistigen Eigentums, sie sind auf kommerziell
wirtschaftende Unternehmen zugeschnitten. Die Farmers’ Rights sind „weicher“ und entspre-
chen weit eher den Bedürfnissen der traditionellen Bauern und Viehhalter, die den größten
Teil der Landwirte in den Entwicklungsländern ausmachen.

Der Schutz geistiger Eigentumsrechte dient der Innovation, so die Begründung dafür. Doch
aktuelle wissenschaftliche Studien widerlegen dies. Nicht Innovation sei das Ziel starker
geistiger Eigentumsrechte, sondern Sicherung und Abgrenzung der Märkte. Außerdem wir-
ken sie sich nachteilig auf den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und auf
die globale Ernährungssicherung aus. Für Bauern in Entwicklungsländern verschlechtert sich
der Zugang zu Saatgut; dies wiederum kann einen negativen Effekt auf die bäuerliche Züch-
tung und auf die Nahrungsmittelproduktion haben.

Um das Menschenrecht auf Nahrung zu gewährleisten und die biologische Vielfalt zu erhal-
ten, müssen die Interessen der Privatwirtschaft mit denen der bäuerlichen und indigenen Ge-
meinschaften in Einklang gebracht werden. Wie dieser Interessenausgleich gestaltet werden
kann, ist noch offen. Einen gangbaren Weg zu finden, ist eine Herausforderung für die
Entwicklungspolitik.

Ein Blick auf den Gesundheitssektor kann hier vielleicht Anregungen geben. Einige der Phar-
mahersteller verzichten auf ihre Lizenzgebühren, das macht Aidsmedikamente für Arme
bezahlbar. Erste Initiativen, die in diese Richtung gehen, gibt es inzwischen auch im Agrar-
bereich.

                                                                                            5
Dr. Suman Sahai, Gene Campaign, Indien

2      Die indische Saatgutgesetzgebung: Geistige Eigentumsrechte
       als sui generis-System

„Die Bedeutung des indischen sui generis-Gesetzes liegt in der Tatsache, dass es außer
UPOV derzeit das einzige derartige Gesetz zum Schutz geistiger Eigentumsrechte an
Pflanzenzüchtungen ist und dennoch TRIPs-konform“, stellt die indische Wissenschaftlerin
Dr. Suman Sahai klar. Sie und die von ihr gegründete Nichtregierungsorganisation Gene
Campaign hatten wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzes. Es anerkennt
und schützt nicht nur die Rechte der Züchter, sondern auch die Rechte der Forscher und vor
allem die Rechte der Bauern. Diese leisten schon seit Generationen ihren Beitrag zum Erhalt
der landwirtschaftlichen Vielfalt und züchteten Sorten, die Grundlage für die moderne
Pflanzenzucht sind. Die Tatsache, dass die Rechte der Bauern, die Farmers’ Rights, als
eigenständige Rechte in dem indischen Protection of Plant Varieties and Farmers’ Rights Act
(PPVFR) verankert sind, unterscheidet dieses Gesetz grundsätzlich von UPOV.

Am heftigsten umstritten ist das Recht der Bauern, Saatgut geschützter Sorten erzeugen und
lokal verkaufen zu können, allerdings nicht unter dem eingetragenen Markennamen. Dies ist
einzig und allein das Recht der Züchter. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die kom-
merziellen Züchter, offenzulegen, welche Elternpflanzen sie zur Zucht einer Sorte verwendet
haben, damit die Bauern am wirtschaftlichen Erfolg einer Neuzüchtung beteiligt werden kön-
nen. Dieses Geld fließt in einen nationalen Genfonds. Denn, so Sahai, „Sorten fallen nicht
vom Himmel, sie haben Vorgänger, meistens andere Sorten. Und der größte Teil sind Bau-
ernsorten.“ In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Saatgutknappheit oder extrem hohen
Saatgutpreisen, kann der Staat auch Zwangslizenzen zur Produktion geschützter Sorten ver-
geben.

Das indische Gesetz wurde 2001 verabschiedet, ein Jahr später stellte die Regierung bei der
UPOV einen Aufnahmeantrag. „Warum war uns allen ein Rätsel, es machte so gar keinen
Sinn. Aber es ist nun einmal Fakt.“ UPOV, so Sahai, sei auf die Bedürfnisse der Industrielän-
der zugeschnitten, nicht auf die der Entwicklungsländer. Vor allem könne es nicht sein, dass
eine Sorte Sortenschutz und Patentschutz gleichzeitig habe, das sei „ganz eindeutig nicht im
Interesse der Entwicklungsländer.“ Ein UPOV-Beitritt Indiens hätte zur Folge, dass das
Protection of Plant Varieties and Farmers‘ Rights-Gesetz UPOV-konform gemacht werden
müsste. Einschränkungen drohen dem Gesetz auch, wenn das bislang nur als Entwurf vor-
liegende reformierte Saatgutgesetz (seeds bill) in Kraft tritt. Es hebelt vor allem den Offen-
legungszwang und die Zwangslizenzierung wieder aus.

Nahezu parallel zu den Arbeiten an der indischen sui generis-Gesetzgebung hat Gene
Campaign gemeinsam mit dem Centre for Environment and Agriculture Development in
Delhi eine Alternativübereinkunft zu UPOV entworfen, die CoFaB (Convention of Farmers
and Breeders). Sie ist speziell auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zugeschnitten und
berücksichtigt die Interessen der Bauern und Züchter gleichermaßen. Der UNDP-Bericht
über die menschliche Entwicklung aus dem Jahr 1999 bezeichnet CoFaB als „starken und
koordinierten internationalen Vorschlag.“ Weiter heißt es hier: „Als Alternative zur Über-
nahme europäischer Gesetze sieht er vor, dass die Entwicklungsländer ihre Gesetzgebung
darauf konzentrieren, die Rechte der Bauern auf Einbehaltung und Wiederverwendung ihres
Saatguts zu schützen und die Ziele, die sie sich für die Sicherung der Ernährung ihrer Bevöl-
kerung gesteckt haben, zu erreichen.“

„Ich bin der festen Überzeugung“, so Sahais Fazit, „dass die indische Gesetzgebung ent-
scheidend ist für den Erhalt der agrobiologischen Vielfalt. Und für die Ernährungssicherheit
ist es entscheidend, dass die Bauern die Kontrolle über ihr Saatgut haben.“

6
Dr. Rolf Jördens, stellvertretender Generalsekretär der UPOV

3      Grundlagen und Wirkungen des Sortenschutzes nach dem
       UPOV-Übereinkommen

Neue Sorten seien eine entscheidende Antwort auf Herausforderungen wie die Ernährungs-
sicherung der wachsenden Weltbevölkerung, so Jördens. Denn die unzureichende Leistung
der alten Sorten sei mit eine der Ursachen für den Hunger in vielen Entwicklungsländern. Er
untermauerte diese Aussage mit aktuellen Studien über die Auswirkungen des Sortenschut-
zes nach UPOV.

Die Einführung des UPOV-Systems führt zu einer größeren Vielfalt der Züchtungsunterneh-
men, zu mehr Privatinitiative und zu steigenden Investitionen in diesem Sektor, wie Korea
und Kanada zeigen. Ein weiteres Ergebnis ist die Zunahme neuer, verbesserter Sorten, wie
der stellvertretende Generalsekretär am Beispiel Argentiniens belegte. Unter dem alten Sor-
tenschutzgesetz wurden dort pro Jahr etwa 25 neue Schutztitel ausgegeben, nach erfolgter
Anpassung an UPOV stieg die Zahl um das Vierfache. Im Jahre 1994 trat das Land der
UPOV bei, und bereits im selben Jahr wurden über hundert Schutztitel an ausländische
Züchter erteilt. UPOV-Mitglieder haben bessere Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen
als Nichtmitglieder. So stieg beispielsweise in Kenia nach Beitritt des Landes zur UPOV im
Jahr 1999 der Schnittblumenexport gegenüber den Vorjahren um ein Mehrfaches an, sowohl
mengen- als auch wertmäßig. Darüber hinaus sind zwei Millionen Arbeitsplätze entstanden,
vor allem für Frauen.

Aktuell hat das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV)
68 Mitglieder, 67 Staaten und die EU. Siebzehn weitere Staaten sowie die OAPI (Organisa-
tion Africaine de la Propriété Intellectuelle), die 16 west- und zentralafrikanische Staaten um-
fasst, haben das Verfahren zum Beitritt eingeleitet.

Zentrales Element des UPOV-Systems ist der Schutz der geistigen Eigentumsrechte der
Züchter an ihren neu gezüchteten Pflanzensorten. Er wird für einen bestimmten Zeitraum ge-
währt und ermöglicht dem Züchter, die zur Entwicklung einer neuen Sorte getätigten Investi-
tionen durch Lizenzgebühren wieder zurückzugewinnen. Es unterwirft die Vermehrung und
die kommerzielle Nutzung einer geschützten Sorte der Zustimmung des Züchters. Ausge-
nommen von diesem Züchterrecht sind die Verwendung geschützter Sorten zur Zucht neuer
Sorten und die Verwendung zum Eigenbedarf. Letzteres bedeutet, dass beispielsweise ein
Subsistenzlandwirt eine geschützte Sorte anbauen kann, Saatgut aufbewahren und es
wieder aussäen kann. „Er braucht dazu keinerlei Zustimmung des Schutzrechtsinhabers und
hat mit dieser verbesserten Sorte die Chance, aus dem Kreislauf der Armut
herauszukommen und seine wirtschaftliche Situation zu verbessern“, betont Rolf Jördens.
Darüber hinaus können UPOV-Mitglieder auch kommerziell produzierenden Landwirten unter
Wahrung der berechtigten Interessen des Züchters in beschränktem Umfang den Nachbau
geschützter Sorten gestatten. Ziel des UPOV-Systems sei es, die Züchtung neuer Sorten
anzuregen und so mehr und bessere Sorten für die Landwirte verfügbar zu machen.

Fazit des stellvertretenden UPOV-Generalsekretärs: „Ich glaube, einer Entwicklungspolitik,
die auf die Möglichkeiten verzichtet, die der Sortenschutz bietet, würde ein wesentliches
Element fehlen. Ich weiß nicht, wie man die hiervon ausgehenden Wirkungen auf andere
Weise ersetzen kann.“

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Christoph Herrlinger, Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter

4      Geistige Eigentumsrechte aus Sicht der Wirtschaft

Mindestens 40 Prozent der Ertragszuwächse, die es im deutschen Pflanzenbau der letzten
50 Jahre gegeben hat, sind direkt auf die Pflanzenzüchtung und Sortenentwicklung zurück-
zuführen, so Christoph Herrlinger. „Unsere Mitgliedsunternehmen stecken im Durchschnitt
fast 17 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Das ist mehr als in hoch
innovativen Industrien wie der Auto- oder der Pharmaindustrie.“

Aktuell sind in Deutschland mehr als 6000 geschützte Sorten verfügbar, die Pflanzenzucht
sei von „hohem volkswirtschaftlichem Nutzen“. Herrlinger machte das an einem Beispiel
deutlich. Ein Kilo Tomatensaatgut kostet 75 000 Euro, der Gärtner produziert daraus Toma-
ten im Wert von drei Millionen Euro, im Einzelhandel wird damit ein Umsatz von acht Millio-
nen erzielt. Damit, so der BDP-Vertreter, eröffne die Pflanzenzüchtung Potenziale für alle,
die mit Saatgut umgehen, und zwar weltweit.

Pflanzenzüchtung erfordert viel Wissen, Geduld, Zeit und Geld. Die Entwicklung einer neuen
Sorte dauert im Regelfall zehn Jahre und kostet zwischen einer und drei Millionen Euro.
Dazu kommen noch die Grundlagenforschung sowie die Zulassung des Saatguts, ehe es
verkauft werden kann. Mit dem Sortenschutz hat der Züchter die Möglichkeit, seine For-
schungs- und Entwicklungsaufwendungen wieder hereinzuspielen, gleichzeitig gibt er Anrei-
ze für weitere Innovationen, also weitere Züchtung.

UPOV bietet, so Herrlinger, ein „maßgeschneidertes Schutzrecht“. Die Voraussetzungen für
die Erteilung des Sortenschutzes können auch kleinere Betriebe erfüllen, Beweis dafür seien
beispielsweise die zahlreichen mittelständischen Züchtungsbetriebe in Deutschland. Neben
dem Schutz gewährt UPOV den Züchtern aber auch gewisse Freiheiten, die wichtigste ist
der so genannte Züchtervorbehalt. Der Züchter kann mit geschützten Sorten arbeiten, sie
kreuzen und das neue Produkt dann wieder schützen lassen, sofern es die Voraussetzungen
erfüllt.

Im Gegensatz zum Sortenschutz hält Herrlinger den Patentschutz in der Pflanzenzüchtung
nur für bedingt anwendbar. Lediglich in der Grundlagenforschung habe das Patent seine
Berechtigung. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass es sowohl in Frankreich
als auch in Deutschland eine Züchtungsausnahme im Patentgesetz gibt. Diese ermöglicht,
dass Züchter auch mit patentgeschützten Sorten frei züchten können, allerdings dürfen sie
die neuen Sorten nicht frei vermarkten, wenn diese noch die patentgeschützte Eigenschaft
enthalten. Der BDP-Vertreter plädiert für eine „restriktive Handhabung der Patenterteilungen
im Bereich Pflanze, nur wirkliche Erfindungen dürfen patentierbar sein, damit wir keine Blo-
ckade des Züchtungsprozesses bekommen“. Und noch eine weitere Ausnahme enthalten die
europäischen Patentgesetze: Landwirte dürfen patentgeschützte Pflanzen gegen Gebühr
nachbauen.

Herrlingers Fazit: „Pflanzenzüchtung ist Innovation, und Innovation braucht Schutz. Dieser
muss Fortschritt und Vielfalt fördern, nicht behindern. Das ist ganz wichtig. Wir sind über-
zeugt, der Sortenschutz ist das optimale Schutzrecht für Pflanzensorten. Und zwar der Sor-
tenschutz auf Basis der UPOV-Konvention. Patentschutz und andere Rechte können ihn
ergänzen, man muss aber verantwortungsvoll und eher restriktiv damit umgehen, denn eins
muss gewährleistet sein: Der Züchtervorbehalt, den ich lieber Züchtungsvorbehalt nennen
möchte, darf nicht ausgehöhlt werden.“

8
François Meienberg, Erklärung von Bern

5       Geistige Eigentumsrechte aus Menschenrechtsperspektive

„Wir sind mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte zu weit gegangen und bereits an einem
Standort angekommen, wo die Innovation wieder kleiner wird“, stellt François Meienberg fest
und führt als Beweis eine Initiative des niederländischen Pflanzenzüchterverbandes Plantum
an. Dieser verlangt, analog zum Sortenschutzrecht, die freie Kommerzialisierung von Sorten,
die mittels patentgeschützter Pflanzen gezüchtet wurden. Dies komme einer „Revolution“
des Patentrechts gleich, wie Meienberg feststellt. In seinen Augen ein Zeichen dafür, dass
die Gesetzgeber nicht alle relevanten Gruppen richtig einbezogen haben.

Doch nicht nur das Patentrecht schützt die geistigen Eigentumsrechte der Züchter zu stark,
sondern auch UPOV, speziell die neueste UPOV-Konvention, UPOV 91. Sie sei in erster
Linie von Industriestaaten ausgehandelt worden, „und wenn die ein neues Sortenschutzsys-
tem entwickeln ist es ja logisch, dass sie dabei nicht an Volkswirtschaften und Landwirtschaf-
ten in Malawi und Uganda denken“. Konsequenz – die Erfordernisse der Entwicklungsländer
seien in UPOV 91 nicht berücksichtigt. Einen weiteren Nachteil für die Entwicklungsländer
sieht Meienberg in der, verglichen mit TRIPs, geringeren Flexibilität von UPOV. Die Messlat-
te für die Wirksamkeit eines Sortenschutzsystems könne nicht nur die Anzahl der neuen Sor-
ten sein, es müssten auch die Auswirkungen auf die Agrobiodiversität und das Menschen-
recht auf Nahrung mit berücksichtigt werden. „Zu starke geistige Eigentumsrechte können
das Menschenrecht auf Nahrung verletzen.“ Meienberg bezieht sich mit dieser Aussage auf
den jüngsten Bericht 1 des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung, in dem es
heißt, die Einführung von Gesetzen, die das bestehende System von Saatguttausch und
Saatgutentwicklung einschränken, könnten dieses Recht auf Dauer negativ beeinflussen. Es
sei Aufgabe des Staates, die Schutzsysteme für geistige Eigentumsrechte so auszugestal-
ten, dass das Menschenrecht auf Nahrung nicht beeinträchtigt wird.

Eine Möglichkeit, solche Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen, wären so genannte „Right to
Food Impact Assessments“. „Die Staaten müssen bewusst prüfen, welche Auswirkungen die
Einführung neuer Gesetze zum Schutz geistiger Eigentumsrechte haben. Bis heute habe ich
noch von keiner solchen Prüfung gehört.“ Allerdings, so gibt er zu, handle es sich um ein
neues Instrument, das erst richtig eingeführt werden müsse.

Die bestehenden Schutzsysteme für geistiges Eigentumsrecht förderten nur Innovationen für
zahlungskräftige Märkte, das zeige der Pharmabereich, aber auch die Landwirtschaft. Pflan-
zen, die für die Bauern in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer wichtig sind, bleiben,
so Meienberg, von Innovation durch Züchtung ausgeschlossen, man könne hier von orphan
crops, vernachlässigten Pflanzen sprechen. Um den Schutz geistiger Eigentumsrechte und
das Menschenrecht auf Nahrung miteinander in Einklang zu bringen, müssen die Bauern-
rechte gestärkt und die Bauern an der Formulierung von Systemen zum Schutz geistiger
Eigentumsrechte beteiligt werden. „Es geht nicht um Alles oder Nichts, um schwarz oder
weiß. Wir brauchen eine Balance zwischen allen diesen Rechten.“

1
 Olivier de Schutter, warnte In seinem Bericht „Seed policies and the right to food“ (A/64/170) am 21.10.2009 vor
der UNO-Generalversammlung in New York davor, dass Patente zu mehr Hunger führen und Innovationen im
Saatgutbereich behindern können (Bericht: http://www2.ohchr.org/english/issues/food/annual.htm).

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6      Diskussion und Fazit

Diskussion
Auf dem Podium diskutierten: Christoph Herrlinger, Dr. Rolf Jördens, François Meienberg
sowie Dr. Suman Sahai. Moderator war Reinhard Wolf, GTZ.

Im Mittelpunkt der Diskussion stand UPOV und seine Eignung für Entwicklungsländer, die
bereits heute einen Großteil der Mitglieder ausmachen. Sahai und Meienberg vertraten die
Meinung, vor allem UPOV 91 sei für Entwicklungsländer nicht geeignet. „Bislang haben nur
acht der Entwicklungsländer, die UPOV-Mitglieder sind, von UPOV 78 zu UPOV 91
gewechselt; UPOV 91, das ist offensichtlich kein Renner. Die anderen sagen, sie bleiben
lieber beim Alten. Das muss doch zu denken geben“, brachte es François Meienberg auf den
Punkt. Jedes Land müsse die Möglichkeit haben, ein eigenes passendes Schutzrecht für
geistige Eigentumsrechte zu schaffen. „Jede Gesellschaft hat andere Bedarfe, warum soll
also das, was in Deutschland funktioniert, auch in Indien genommen werden? In UPOV sind
keine Bauernrechte verankert, daher ist sie für ein Entwicklungsland nicht geeignet“, fasste
Dr. Suman Sahai ihren Standpunkt zusammen. Dem entgegnete Dr. Rolf Jördens, UPOV sei
weltweit das einzige harmonisierte System zum Sortenschutz. „Länder, die versuchen, ein
von UPOV abweichendes System dauerhaft zu etablieren, kommen immer wieder in
Schwierigkeiten und suchen bei uns Rat.“ Man müsse, so der stellvertretende UPOV-
Generalsekretär weiter, auf der Erfahrung aufbauen, die die UPOV-Mitglieder inzwischen
gewonnen haben. Auch Christoph Herrlinger vertrat die Ansicht, „UPOV ist ein gutes Muster,
wie es funktionieren kann“. Vor allem, wenn man den Innovationsaspekt vor Augen habe und
die Wirkung des Schutzes geistigen Eigentums auf die Innovationskraft eines Landes oder
Sektors. „Wenn Handlungsbedarf besteht, ist es besser, wir setzen auf bewährte Muster,
statt ewig auf den optimalen Zeitpunkt zum Entwurf neuer Systeme zu warten.“

Die Frage, ob UPOV zur Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung beiträgt oder diesem
entgegensteht blieb zwischen den Podiumsteilnehmern ebenso umstritten wie die Frage, wie
Schutzsysteme für geistiges Eigentum für den informellen Saatgutsektor beschaffen sein
müssen. Auch die Publikumsdiskussion drehte sich um diesen Punkt sowie um den Aspekt
des freien, vor allem auch des kostenfreien Zugangs zu Saatgut. Dieser ist dann einge-
schränkt, wenn ein Land ein System wie UPOV zum Schutz geistigen Eigentums von Pflan-
zenzüchtungen einführt oder sich für das Patentsystem entscheidet. Dr. Suman Sahai rief
allen noch einmal ins Gedächtnis, worum es letzten Endes geht: „Höchste Priorität muss die
Ernährungssicherheit sein. Die Gesellschaft muss genug zu Essen haben.“

Fazit
„Saatgut und Schutz geistigen Eigentums sind Schlüsselthemen für die Entwicklung ländli-
cher Räume“, so Albert Engel, Leiter der GTZ-Abteilung 45 „Agrarwirtschaft, Fischerei und
Ernährung“ zum Abschluss des Fachgesprächs. Es gelte, Systeme zu unterstützen, deren
Ziel Sortenvielfalt und verstärktes Engagement von Züchtern sei. Der Schutz geistigen
Eigentums und die Förderung von Innovation in der Züchtung müsse immer der Ernäh-
rungssicherung dienen. Indikator für ein gutes System zum Schutz geistigen Eigentums sei
die Vielfalt. „Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie“, so Engel. „Die Suche nach der
Optimierung wird weitergehen, und dafür braucht es Dialog.“ Das Fachgespräch mache ihn
„dankbar und stolz, dass wir so viel Fachkompetenz mit so viel unterschiedlichen Positionen
zusammenbringen können. Das ermöglicht es uns als GTZ, unserem Beratungsauftrag noch
besser nachzukommen“.

10
Anhang

A1        Zusammenfassung der Teilnehmer-Befragung
Beim Fachgespräch wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, an einer Befra-
gung teilzunehmen. Die Auswertung des Fragebogens sollte zum einen Aufschluss über die
Sichtweisen und Kenntnisse der Beteiligten zum Thema geistige Eigentumsrechte in der
Landwirtschaft geben. Zum anderen sollte sie die Meinungen zur Veranstaltung aufzeigen.
Von den 61 Teilnehmenden beteiligten sich insgesamt 23 Personen (38 Prozent) an der Be-
fragung.

Die Auswertung ergab, dass insgesamt 56 Prozent der Befragten Patente in der
Landwirtschaft in Bezug auf Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf
Nahrung als deutlich „negativ“ oder „eher negativ“ bewerteten. 48 Prozent beurteilten geis-
tige Eigentumsrechte nach dem UPOV-System im Hinblick auf die genannten Einfluss-
bereiche für „negativ“ oder „eher negativ“. Im Gegensatz dazu schätzten 31 Prozent der
Befragten die Effekte geistiger Eigentumsrechte nach dem UPOV-System als „positiv“ oder
„eher positiv“ ein. Von einem „positiven“ oder „eher positiven“ Effekt geistiger Eigentums-
rechte nach dem Modell der indischen Saatgutgesetzgebung auf Agrobiodiversität, Ernäh-
rungssicherheit und das Recht auf Nahrung waren 78 Prozent überzeugt. 39 Prozent hielten
einen Interessenausgleich zwischen der Privatwirtschaft und kleinbäuerlichen Produzenten
hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte für möglich oder eher möglich. Auffällig bei den
Antworten zu dieser Frage war, dass 48 Prozent keinen klaren Standpunkt einnahmen; sie
wählten die Antwort „teils teils“.

Bei der Feedback-Frage äußerte sich die Hälfte ausgesprochen positiv über die kontroverse
Diskussion und die Auswahl der Referenten. Die restlichen Anmerkungen zielten haupt-
sächlich darauf ab, dass der Podiumsdiskussion mehr Zeit hätte eingeräumt werden sollen.
Betont wurde außerdem, die Beschäftigung der GTZ mit dem Thema geistige Eigentums-
rechte in der Landwirtschaft sei sehr wichtig und sollte darum unbedingt fortgesetzt werden.

Tabellarische Gesamtübersicht der Antwortwahl

  Frage                                 Antworten                               Enthaltung
                  a            b             c            d            e
     1           15            4             3            0            1
     2            4            2             4            5            7             1
     3            8            9             6            0            0
     4            4            1             5            6            7
     5            5            2             5            8            3
     6            6            12            5            1            0
     7            2            7            11            3            0
     8            2            9            12            0
     9                                      12
     10          10            4             1            8

                                                                                         11
Fragebogen

Uns interessiert Ihre Perspektive…
   - zum Thema geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft
   - zu unserer Veranstaltung „Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft –
       Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherheit“

Bitte ankreuzen! Vielen Dank!

1. Ich habe in dieser Veranstaltung neue Aspekte/neue Perspektiven zum Thema geistige
   Eigentumsrechte vermittelt bekommen.

     a)Trifft zu   b) Trifft eher zu   c) Teils teils   d) Trifft eher nicht zu   e) Trifft nicht zu

2. Die Veranstaltung hat mich dazu angeregt, meine Perspektive zum Thema geistige
   Eigentumsrechte in der Landwirtschaft zu verändern.
   a) Trifft zu  b) Trifft eher zu c) Teils teils d) Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu

3. Die Veranstaltung hat mich in meiner Einschätzung zum Thema geistige
   Eigentumsrechte bestätigt/bestärkt.
   a) Trifft zu  b) Trifft eher zu c) Teils teils d)Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu

4. Patente in der Landwirtschaft beurteile ich in Bezug auf Agrobiodiversität,
   Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung:
   a) Positiv     b) Eher positiv       c) Teils teils     d) Eher negativ              e) negativ

5. Geistige Eigentumsrechte nach dem UPOV-System beurteile ich in Bezug auf
   Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung:
   a) Positiv     b) Eher positiv      c) Teils teils    d) Eher negativ    e) negativ

6. Geistige Eigentumsrechte nach dem Modell der indischen Saatgutgesetzgebung
   beurteile ich in Bezug auf Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf
   Nahrung:
   a) Positiv       b) Eher positiv     c) Teils teils     d) Eher negativ      e) negativ

7. Ich denke, dass sich die Interessen der Privatwirtschaft mit den Interessen
   kleinbäuerlicher Produzenten in Entwicklungsländern in Bezug auf geistige
   Eigentumsrechte vereinbaren lassen.
   a) Trifft zu   b) Trifft eher zu c) Teils teils   d) Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu

 8. Meine Kenntnisse zum Thema geistige Eigentumsrechte sind:
    a) sehr groß (Experte)       b) eher groß          c) eher gering                     d) gering

 9. Sonstiges Feedback zur Veranstaltung:
    ………………………………………………………………………………………………..
    ………………………………………………………………………………………………..
    ………………………………………………………………………………………………..

 10. Ich bin:
    a) Mitarbeiter der GTZ         b) Vertreter einer NRO         c) Vertreter der Privatwirtschaft
    d) Sonstiges

12
A2     Im Gespräch mit ...

... Dr. Claire Schaffnit-Chatterjee, Senior Analyst, Macro Trends, Deutsche Bank
Research

„Lebensmittel – Eine Welt voller Spannung“ lautet der Titel einer Studie, die die Deutsche
Bank Research Ende September 2009 vorgelegt hat. Sie zeigt die zukünftigen weltweiten
Trends in diesem Bereich auf und spannt den Bogen vom Klima über Anbau- und Vermark-
tungssysteme hin zu möglichen innovativen Ansätzen, deren es bedarf, um die künftige
Weltbevölkerung zu ernähren. In diesem Zusammenhang müssen auch, so die Studie, die
geistigen Eigentumsrechte überprüft werden. Autorin der Studie ist Dr. Claire Schaffnit-
Chatterjee.

Die Studie der Deutschen Bank finden Sie im Internet unter:
www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000248191.pdf

Warum hat die Deutsche Bank diese Studie erstellt, Frau Dr. Schaffnit-Chatterjee?

Für unsere Arbeit und unsere Geschäftsaktivitäten sind Einschätzungen der Zukunft wichtig.
Daher analysieren wir bei Deutsche Bank Research die zukünftige Entwicklung des Ge-
schäftsumfeldes der Bank. Wir analysieren Trends in der Wirtschaft und auf den Finanz-
märkten, aber auch in der Gesellschaft. Ernährungssicherung ist ein großes, wichtiges
Thema, bei dem wir uns bislang nur mit Einzelaspekten befasst haben. Daher haben wir uns
jetzt das Thema insgesamt mit all seinen Interdependenzen vorgenommen. Die vorliegende
Studie ist der Anfang einer ganzen Serie.

Nur Ernährung oder auch Landwirtschaft?

Das übergeordnete Thema ist Ernährung, aber dabei spielt Landwirtschaft als der wichtigste
Produzent von Nahrungsmitteln natürlich eine entscheidende Rolle.

Richten Sie bei der Deutschen Bank dann auch die Geschäftsfelder entsprechend den
Ergebnissen dieser Studie und der vielleicht noch folgenden aus?

Diese Studie hat sehr viel Interesse geweckt, extern, aber auch intern. Ich habe viele Anfra-
gen bekommen von Kollegen aus dem Bereich Anlagen- und Investment Banking. Die
benutzen die Ergebnisse der Studie inzwischen bereits als Grundlage für ihre Arbeit und
integrieren sie auch in die Planung ihrer Geschäftsaktivitäten. Wir werden diesen Dialog wei-
terentwickeln.

Als Grundlage wofür?

Als Informationsgrundlage, um abzuschätzen, wo sich Geschäftsopportunitäten ergeben
könnten. Das gilt auch für unsere Großkunden.

Lassen Sie mich zum Schluss noch auf das GTZ-Fachgespräch über geistige Eigen-
tumsrechte kommen. Was haben Sie für sich persönlich oder auch für die Arbeit der
Deutschen Bank daraus mitgenommen?

Es hat mir bestätigt, dass es ein drängendes Thema mit großer Spannung ist, bei dem es
wichtig ist, die verschiedenen Positionen zu berücksichtigen. Beispielsweise die der Bauern,
aber auch die der Pflanzenzüchter. Die Veranstaltung hat klargemacht, dass vieles in dem
Bereich getan werden muss, aber auch, wie schwierig es ist, den richtigen Weg zu finden,
der alle Interessen berücksichtigt. Es ist gut, dass die GTZ sich damit so beschäftigt.
                                                                                          13
... Dr. Suman Sahai, Gene Campaign, Indien

Im Jahr 2008 hat der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) gemeinsam mit dem Forum
Umwelt und Entwicklung die Studie „Die Rechte der Bauern am Saatgut – das indische
Saatgutrecht als Modell für Entwicklungsländer?“ herausgegeben. In der 40-seitigen Publi-
kation verdeutlicht die Autorin Dr. Suman Sahai, wie das indische sui generis-System von
den Bauern und Nichtregierungsorganisationen erkämpft wurde und erläutert dessen Inhalt
sowie seine Relevanz für die indischen Bauern.

Die deutsche Version der Studie finden Sie im Internet unter:
http://www.forum-ue.de/fileadmin/userupload/publikationen/le_2008_saatgutrecht_dt.pdf

Welche Rolle spielen geistige Eigentumsrechte in der indischen Landwirtschaft, Frau Dr.
Sahai?

Eigentlich gar keine. Wenn man heute von geistigen Eigentumsrechten in der Landwirtschaft
spricht, dann spricht man von den Rechten moderner Züchter. Unser Gesetz berücksichtigt
aber auch die Rechte der Bauern, es schützt auch die von ihnen gezüchteten Sorten. Es ist
ausbalanciert, den modernen Züchtern wird keine Monopolstellung zugestanden.

Nun will Indien trotzdem der UPOV beitreten. Sie als Vertreterin von Gene Campaign und
auch von vielen, vielen Bauern, sind ja der Ansicht, dass dies nicht besonders gut ist. Was
ist denn das Negative daran?

Das UPOV-System gibt nur dem formellen Züchter Rechte, nicht dem Bauern. Es anerkennt
ihn nur als Konsumenten, nicht aber als Züchter. Der UPOV-Bauer konsumiert nur das Saat-
gut, das der kommerzielle Züchter produziert. Das stimmt so aber nicht. Die Bauern haben
mit ihrer Züchtungsarbeit zu unserer heutigen Sortenvielfalt beigetragen und sie züchten
auch heute noch. Und der zweite Punkt ist, dass die Inhaber von Züchterrechten meistens
Firmen sind, und das birgt die Gefahr einer Monopolbildung. Das ist aber nicht im Sinne
einer bäuerlichen Gesellschaft, die auf preiswerten Zugang zu Saatgut angewiesen ist.

Das heißt, Indien ist darauf angewiesen, dass der Zugang zu Saatgut möglichst preisgünstig
ist.

So ist es. Bis heute ist in Indien die Saatgutquelle der Bauer selbst. Ich sage oft, Indiens
größter Saatgutproduzent ist der indische Bauer. Etwa 88 Prozent des Saatguts, das bei uns
verwendet wird, stammt aus bäuerlicher Produktion. Die Bauern können das, sie suchen die
besten Körner aus dem Erntegut heraus und heben sie als Saatgut auf. Oder sie verkaufen
es an andere Bauern, die entweder die Sorte wechseln wollen oder ihre eigene Sorte aus
irgendeinem Grund verloren haben.

Was waren denn die wichtigsten Faktoren, die dazu beigetragen haben, dass das indische
Saatgutgesetz alle Hürden genommen hat oder überhaupt auf den Weg gebracht werden
konnte?

Wir von Gene Campaign haben sieben oder acht Jahre lang intensive Advocacy-Arbeit ge-
macht. Wir haben ganz nüchtern die WTO-Vorgaben analysiert und konnten so unseren
Regierungsvertretern klarmachen, dass sie mit Unterzeichnung des TRIPs-Abkommens nicht
gleichzeitig ja zu UPOV gesagt haben und deshalb auch nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet
sind. Zweitens haben wir die möglichen Konsequenzen eines UPOV-Beitritts analysiert und,
drittens, haben wir unserer Regierung mit CoFaB (Convention of Farmers and Breeders)
eine Alternative aufgezeigt. Immer schön als kurzes Diskussionspapier, denn Politiker
schauen lieber auf ein Stück Papier, auf dem alles kurz zusammengefasst ist, als stun-
denlang zu diskutieren. Wir haben auch monatelang die Bauern mobilisiert, mit ihnen disku-

14
tiert, Informationscamps gemacht, und dann, am 3. März 1993 eine riesengroße Bau-
erndemonstration in Delhi mit der Forderung: Kein Patent auf Saatgut. Das war politisch ein
sehr wichtiger Schritt, das hat das Thema aus der akademischen Ecke rausgeholt und zu
einem politischen Thema gemacht.

Könnte jedes andere Land, das diese Schritte, die Sie gerade beschrieben haben, berück-
sichtigt und macht, auch ein ähnliches Saatgutgesetz wie Indien auf den Weg bringen?

Ja sicher. Die CoFaB kann von jedem Entwicklungsland als Grundlage und Ausgangspunkt
für ein eigenes Saatgutgesetz genommen werden. Man darf nur nicht aus den Augen
verlieren, dass es immer und vor allem um die Ernährungssicherheit und die
Lebensgrundlage der Bauern geht. Erst danach kommt alles andere.

Wie lange ist das indische Gesetz jetzt schon in Kraft?

Es ist eben erst in Kraft getreten, obwohl es vom Parlament bereits im Jahr 2001 verabschie-
det worden ist. Die Saatgutindustrie hat mit allen Mitteln versucht, dies zu verhindern, dazu
gehört auch die Reform des Saatgutgesetzes, der seeds bill. Wir können jetzt anfangen,
unsere Bauernsorten zu registrieren, das ist der erste Schritt. Damit haben wir schon
begonnen. Auch die Züchter haben angefangen, ihre Sorten zu melden, und das kommt jetzt
so nach und nach. Von Schwierigkeiten merken wir bislang noch nichts, dafür ist es noch zu
früh.

                                                                                          15
A3     Kurz erklärt

Geistige Eigentumsrechte
oder intellectual property rights (IPR) sind Rechte an immateriellen Gütern. Dazu gehören
beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz, Marken, geografische Herkunfts-
angaben oder Urheberrechte.

Patente
schützen innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung und gewähren
dem Patentanmelder ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol auf
seine Erfindung. Ein Patent muss öffentlich bekannt gemacht werden.
Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik. Voraussetzung für die Ertei-
lung eines Patents ist, dass die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht
und gewerblich anwendbar ist.

Sortenschutz
schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Diesen Sortenschutz kann man als
Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte beantragen, in Deutschland beim Bundessorten-
amt. Schutzfähig ist eine Sorte, wenn sie folgende Kriterien erfüllt: Sie muss neu sein, homo-
gen, beständig und unterscheidbar.

Das TRIPs-Abkommen
oder Agreement on Trade-Related Aspects of Intellecutal Property Rights der Welthandels-
organisation (WTO) regelt Rechtsgebiete wie das Urheber- und Markenrecht, Patente, geogra-
fische Herkunftsangaben, industrielle Designs und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen.

Ein sui generis-System
ist ein „wirksames Rechtssystem eigener Art“. Im Zusammenhang mit dem Artikel 27.3b des
TRIPs-Abkommens ist der Sortenschutz nach UPOV ein solches sui generis-System.
Traditionelle Wissenssysteme und ihre Mechanismen der Wissensweitergabe können eben-
falls als sui generis-Systeme verstanden werden.

Farmers’ Rights
sind die traditionellen Rechte, die die Bauern als Hüter und Bewahrer der Agrobiodiversität,
der landwirtschaftlichen Vielfalt, haben. Dazu gehört ihr Selbstbestimmungsrecht, Saat- und
Pflanzgut aufzubewahren, auszupflanzen, mit anderen zu teilen sowie weiterzuentwickeln
und damit die Sorten zu erhalten. Ebenso ist es ihr Recht, für ihre Beiträge zum globalen
Pool der pflanzengenetischen Ressourcen und zur Entwicklung kommerzieller Pflanzensor-
ten entweder von der nachfragenden Saatgutindustrie oder – im Falle der allgemeinen Er-
haltung genetischer Ressourcen – vom Staat oder der internationalen Staatengemeinschaft
entlohnt zu werden (Access and Benefit Sharing, ABS). Die Farmers’ Rights sind im Interna-
tionalen Saatgutvertrag festgehalten.

Der Internationale Saatgutvertrag
oder International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA)
trat 2004 in Kraft. Er trägt der Tatsache Rechnung, dass die Bäuerinnen und Bauern weltweit
maßgeblich zum Erhalt der landwirtschaftlichen Vielfalt beitragen. Diese ist für die Anpas-
sung der Landwirtschaft an den Klimawandel und zur Ernährungssicherung der Menschheit

16
unerlässlich. Die vorhandenen pflanzengenetischen Ressourcen sind sowohl im kommerziel-
len als auch im bäuerlichen Bereich die Basis für die Züchtung neuer Pflanzensorten.

Eigenes Saatgut
nutzen in Entwicklungsländern nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorgani-
sation der Vereinten Nationen (FAO) etwa 90 Prozent aller Bauern. Bei Grundnahrungsmit-
teln wie Sorghum, Hirse, Kuhbohne, Maniok oder Süßkartoffel liegt der Anteil sogar noch
höher. Dr. Regine Andersen vom Farmers’ Rights Project schätzt den Anteil auf 75 Prozent.

Der weltweite Saatguthandel
belief sich 2007 wertmäßig nach Angaben der International Seed Federation beim Export auf
rund 6,4 Milliarden US-Dollar, beim Import auf etwa 6,2 Milliarden. Saatgut exportierten 64
Länder, davon etwa ein Drittel Entwicklungsländer. Die Anzahl der Importländer betrug 103,
etwas mehr als die Hälfte davon waren Entwicklungsländer. Die zehn größten Saatgutexport-
länder waren 2007 die Niederlande, die USA, Frankreich, Deutschland, Kanada, Dänemark,
Chile, Ungarn, Italien und Mexiko. Die zehn größten Importländer waren die USA, Frankreich,
Mexiko, die Niederlande, Deutschland, Italien, Spanien, Kanada, die Ukraine und Großbritan-
nien.

Die bäuerliche Landwirtschaft
trägt wesentlich zur weltweiten Nahrungsmittelerzeugung bei. „Nach Schätzungen von Pim-
bert (2008) wirtschaften immer noch 95% aller Betriebe weitgehend traditionell. In den 80er
Jahren schätzte man ihren Anteil an der globalen landwirtschaftlichen Nutzfläche auf ca. 60%.
(Francis 1986). Aktuelle Zahlen sind nicht bekannt. Wahrscheinlich ist ihr Flächenanteil inzwi-
schen kleiner. Auf jeden Fall trägt dieses Segment auch heute erheblich zur Weltnahrungs-
produktion bei.“
Aus:
Kotschi, J. (2009): Die Rolle des Ökolandbaus für die Welternährung. GAIA 18/3, 206-210.
Francis, CA. (1986): Multiple Cropping Systems. New York: Macmillan.
Pimbert, M. (2008): Towards Food Sovereignty. IIED.

Das Menschenrecht auf Nahrung
wird erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von
1948 formuliert. Hier heißt es in Artikel 25.1: „Jeder Mensch hat Anspruch auf einen Lebens-
standard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich
Nahrung.”
Eine völkerrechtliche Verpflichtung, das Menschenrecht auf Nahrung zu verwirklichen, ergibt
sich aus dem 1976 in Kraft getretenen Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und
kulturelle Menschenrechte (Sozialpakt), den bislang 158 Staaten ratifiziert haben. Dazu ge-
hören drei Ebenen staatlicher Verpflichtungen: Achtung, Schutz und Gewährleistung des
Rechts auf Nahrung. Das Recht auf Nahrung gilt dann als realisiert, wenn „jeder Mann, jede
Frau und jedes Kind (...) jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener
Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat (...)“.
Für die Staaten ergibt sich daraus die Pflicht, das Recht auf Nahrung schrittweise und unter
Aufwendung aller verfügbaren Ressourcen zu verwirklichen.

                                                                                             17
DECLARATION FROM THE SECOND WORLD SEED CONFERENCE
         Responding to the challenges of a changing world:
         The role of new plant varieties
         and high quality seed in agriculture
         held at the FAO Headquarters in Rome, September 8-10, 2009

World food security: urgent measures on seed needed
Urgent government measures and increased public and private investment in the seed sector are required for the long term if
agriculture is to meet the challenge of food security in the context of population growth and climate change.

Governments are strongly encouraged to implement a predictable, reliable, user friendly and affordable regulatory environment to
ensure that farmers have access to high quality seed at a fair price. In particular, FAO member countries are urged to participate in
the internationally harmonized systems of the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD), the International
Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV), the International Treaty on Plant and Genetic Resources for Food and
Agriculture (ITPGRFA) and the International Seed Testing Association (ISTA). Participation in those systems will facilitate the
availability of germplasm, new plant varieties and high quality seed for the benefit of their farmers, without which their ability to
respond to the challenges ahead will be substantially impaired. The conference emphasized the important role of both the public
and the private sectors to meet the challenges ahead and the benefits when the two work together. The Second World Seed
Conference emphasized that agriculture needs to provide sustainable food security and economic development in the context of
current and future global challenges. The Conference highlighted the critical role of new plant varieties and high quality seed in
providing a dynamic and sustainable agriculture that can meet those challenges. It concluded that governments need to develop and
maintain an enabling environment to encourage plant breeding and the production and distribution of high quality seed.The global
seed market has grown rapidly in recent years and is currently worth around US$37 billion. Cross border seed trade was estimated
to be worth around US$6.4 billion in 2007. The Second World Seed Conference was held at FAO headquarters from September 8-10
and organized in collaboration with the OECD, UPOV, ITPGRFA, ISTA, ISF.

Conference conclusions:
• Plant breeding has significantly contributed and will continue to be a major contributor to increased food security whilst
    reducing input costs, greenhouse gas emissions and deforestation. With that, plant breeding significantly mitigates the effects
    of population growth, climate change and other social and physical challenges.
• ITPGRFA is an innovative instrument that aims at providing food security through conservation, as well as facilitated access to
    genetic resources under its multilateral system of access and benefit-sharing. The multilateral system represents a reservoir of
    genetic traits, and therefore constitutes a central element for the achievement of global food security.
• Intellectual property protection is crucial for a sustainable contribution of plant breeding and seed supply. An effective system of
    plant variety protection is a key enabler for investment in breeding and the development of new varieties of plants. A country’s
    membership of UPOV is an important global signal for breeders to have the confidence to introduce their new varieties in that
    country.
• Seed quality determination, as established by ISTA, on seed to be supplied to farmers is an important measure for achieving
    successful agricultural production. The establishment or maintenance of an appropriate infrastructure on the scientific as well as
    technical level in developed and developing countries is highly recommended.
• The development of reliable and internationally acceptable certificates, through close collaboration between all stakeholders
    along the supply chain for varietal certification, phyto-sanitary measures and laboratory testing, contributes substantially to the
    strong growth in international trade and development of seed markets to the benefit of farmers.
CONCLUSIONS OF THE EXPERT FORUM

                                                                                                                                                                                       Session 1.
                                                                                                                                                                                       The role of plant breeding in meeting the multiple challenges of a fast-changing world
                                                                                                                                                  Insect
                                                                                                                                                  susceptible                          •   Improved varieties and high quality seeds are basic requirements for productive agriculture, which is the
                                                                                                                                                                                           basis of sustainable economic development in developing economies
                                                                                                                                                  Insect
                                                                                                                                                  tolerant
                                                                                                                                                                                       •   Through the efforts of both the public and private sectors, plant breeding has provided an enormous
                                                                                                                                                                                           contribution to global agriculture (yield, resistance to biotic stresses, tolerance to abiotic stresses, harvest
                                                                                                                                                                                           security, quality traits including nutritional value, etc.)
                                                                                                                                                                                       •   Plant breeding has the ability to significantly contribute in solutions to several of the challenges ahead such
                                                                                                                                                                                           as food security, hunger alleviation, increasing nutritional values, and higher input costs. Plant breeding and
            Plant breeding provides harvest security through                                                                                                                               related disciplines and technologies help in mitigating the effects of population growth, climate change
                     the introduction of multiple resistances.
                                                                                                                                                                                           and other social and physical challenges
(MT/HA)

10
            Corn, Rice and Soybean                                                                              Single-cross
                                                                                                          hybrids with biotech traits
                                                                                                                                                                             US Corn
                                                                                                                                                                                       •   Intellectual property protection is crucial for a sustainable contribution of plant breeding and seed supply.
8                                                                                                                    Single-cross
                                                                                                                                                                                           There are still many tools and traits in the pipeline that will prove to be very necessary for the continued
                                                                                                                       hybrids                                               China
6
                                                                                                                                                                             Rice
                                                                                                                                                                             China         supply of high quality varieties and seeds
                                                                                                                                                                             Corn
4
                                                                            Double-cross
                                                                              hybrids
                                                                                                                                          Indica hybrids                     India
                                                                                                                                                                             Rice      •   Apart from genetic enhancement, other technologies, e.g. quality seed production and seed treatments,
                                                                                                                                                                             US
2
                             Open pollinated
                                varieties                                                                     Semi-dwarfs
                                                                                                                                                                             Soybean
                                                                                                                                                                             China
                                                                                                                                                                                           contribute substantially to improved seeds, and capacity building in all these areas is urgently needed in
                                                                                                                                                                             Soybean
0
                                                                                                                                                                                           developing countries.
     1890
            1895
                   1900
                          1905
                                 1910
                                        1915
                                               1920
                                                      1925
                                                             1930
                                                                    1935
                                                                           1940
                                                                                  1945
                                                                                         1950
                                                                                                1955
                                                                                                       1960
                                                                                                              1965
                                                                                                                     1970
                                                                                                                            1975
                                                                                                                                   1980
                                                                                                                                          1985
                                                                                                                                                 1990
                                                                                                                                                        1995
                                                                                                                                                               2000
                                                                                                                                                                      2005
                                                                                                                                                                             2010

                            Strong Productivity Gains Achieved through
                                     Plant Breeding (Sources: USDA, IRRI, FAO)
                                                                                                                                                                                       Session 2.
                                                                                                                                                                                       The importance of plant genetic resources for plant breeding; access and benefit sharing

                                                                                                                                                                                       •   Plant breeding and the sustainable use and conservation of genetic resources are interdependent.
                                                                                                                                                                                       •   The International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA) is a unique and
                                                                                                                                                                                           innovative legally binding instrument providing facilitated access to genetic material for plant breeding at
                                                                                                                                                                                           the international level
                                                                                                                                                                                       •   The Multilateral System (MLS) of the ITPGRFA provides a consistent Access and Benefit-sharing option for
                                                                                                                                                                                           plant breeding activities
                                                                                                                                                                                       •   The Standard Material Transfer Agreement (SMTA) of the ITPGRFA is a contract between the provider and
                                                                                                                                                                                           the recipient that is simple to use and facilitates access to germplasm
                                                                                                                                                                                       •   The involvement of the private sector in the design of Access and Benefit-sharing schemes is necessary for
                                                                                                                                                                                           a well functioning Access and Benefit-sharing mechanism
                                                                                                                                                                                       •   Material in the MLS is a source of genetic traits and characteristics of interest
                                                                                                                                                                                       •   The full success of the ITPGRFA and its MLS will depend on local, national and regional implementation, as
                                                                                                                                                                                           well as on the availability of funds at the local, national and regional level.

                                                                                                                                                                                       Session 3.
                                                                                                                                                                                       Plant variety protection

                                                                                                                                                                                       •   The number of new varieties increased after the introduction of plant variety protection
                                                                                                                                                                                       •   Introduction of the UPOV system of plant variety protection was associated with increased breeding activity
                                                                                                                                                                                           and with the encouragement of new types of breeders, such as private breeders, researchers and farmer-
                                                                                                                                                                                           breeders. The introduction of PVP was also associated with the development of partnerships, including
                                                                                                                                                                                           public-private cooperation
                                                                                                                                                                                       •   Introduction of plant variety protection was associated with the development of new, protected varieties
                                                                                                                                                                                           that provided improvements for farmers, growers, industry and consumers, with overall economic benefit
                                                                           Number of applications by year                                                                              •   One of the benefits of plant variety protection is to encourage the development of new, improved plant
                                                                                                                                                                                           varieties that lead to the improved competitiveness in foreign markets and to development of the rural
                                                                                                                                                                                           economy
                                                                                                                                                                                       •   Membership of UPOV was associated with an increase in the number of varieties introduced by foreign
                                                                                                                                                                                           breeders, particularly in the ornamental sector
                                                                                                                                                                                       •   The breeder’s exemption, whereby protected plant varieties can be freely used for further plant breeding, is
                                                                                                                                                                                           an important feature of the UPOV system which advances progress in plant breeding
                                                                                                                                                                                       •   Access to foreign plant varieties is an important form of technology transfer that can also lead to enhanced
                                                                                                                                                                                           domestic breeding programs.

            Farmer breeder Kim Yeong Hae (right) – breeder
                      of protected rice variety “Keumsung”
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