Geistige Eigentumsrechte in der Landwirt-schaft - Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherung - Dokumentation des Fachgesprächs am ...
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Abteilung 45 Agrarwirtschaft, Fischerei und Ernährung Geistige Eigentumsrechte in der Landwirt- schaft – Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherung Dokumentation des Fachgesprächs am 30. November 2009 in Eschborn
Herausgeber: Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH Postfach 5180 65726 Eschborn T +49 61 96 79-0 F +49 61 96 79-11 15 E info@gtz.de Internet: www.gtz.de Bezeichnung der Sektorvorhaben: Nachhaltige Ressourcennutzung in der Landwirtschaft Agrarpolitik und Ernährungssicherung Verantwortlich: Annette von Lossau und Julia Sievers, Abt. 45 Autorinnen: Beate Wörner, Nina Seib Kontaktpersonen im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung: Karin Foljanty und Christoph Eichen Titelfoto: © GTZ/G. Ulutunçok Gestaltung: Nina Seib Eschborn 2010 2
Inhalt Vorwort 4 1 Geistige Eigentumsrechte im Agrarsektor aus entwicklungspolitischer Perspektive 5 2 Die indische Saatgutgesetzgebung: Geistige Eigentumsrechte als sui generis-System 6 3 Grundlagen und Wirkungen des Sortenschutzes nach dem UPOV-Übereinkommen 7 4 Geistige Eigentumsrechte aus Sicht der Wirtschaft 8 5 Geistige Eigentumsrechte aus Menschenrechtsperspektive 9 6 Diskussion und Fazit 10 Anhang 11 A1 Zusammenfassung der Teilnehmer-Befragung 11 A2 Im Gespräch mit ... 13 A3 Kurz erklärt 16 A4 18 - Declaration from the Second World Seed Conference 8.-10.9.2009, FAO, Rom „Responding to the challenges of a changing world: The role of new plant varieties and high quality seed in agriculture” 18 - Note from the representatives of the members of the Union to the Council of the International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV) 22 A5 Teilnehmerliste 24 3
Vorwort Seit Jahren bereits wird das Thema geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft sehr kon- trovers diskutiert. Ein wichtiges Ziel des Fachgesprächs „Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft – Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherheit“ war daher, un- terschiedliche Perspektiven in diesem Bereich aufzuzeigen und zu einem besseren gegen- seitigen Verständnis der unterschiedlichen Akteure beizutragen. Doch es sollte mehr sein als eine bloße Bestandsaufnahme. Die Referenten zeigten auch mögliche Ansatzpunkte dafür auf, wie geistige Eigentumsrechte ausgestaltet sein können oder ausgestaltet sein müssen, damit sie zum Erhalt der Agrobiodiversität und zur Ernährungssicherheit beitragen. Die staatlichen Pflichten zur Achtung, zum Schutz und zur Gewährleistung des Rechts auf Nahrung müssen auch in Bezug auf geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft beachtet werden, denn der Zugang von Bauern zu Saatgut ist eine wichtige Voraussetzung für die Verwirklichung dieses Rechts. Gesetzgebungen sollten keine Regelungen beinhalten, welche für Bauern Hindernisse bei der Nutzung informeller Saatgutsysteme darstellen. Die traditionelle Nutzung von Saatgut durch Bauern sollte nicht gefährdet werden. Zudem sollten Staaten den Zugang von Bauern zu leistungsfähigem Saatgut aktiv fördern. Den Pflanzenzüchtern ist der Schutz ihrer geistigen Eigentumsrechte zu gewährleisten, gleichzeitig aber auch anderen Züchtern die kostenlose Verwendung des Materials zur eigenen Zucht zu ermöglichen. Den Landwirten sollte die freie Wiederaussaat geschützter Sorten nicht verboten werden. Das Fachgespräch diente der GTZ auch als eine Orientierung zur Positionsfindung in diesem wichtigen Bereich der ländlichen Entwicklung. Es braucht diesen breiten Dialog zu geistigen Eigentumsrechen in der Landwirtschaft, denn nur so kann die Entwicklungszusammenarbeit ihren Beitrag dazu leisten, sie gerecht und nachhaltig ausgestalten zu helfen. Albert Engel Leiter der GTZ-Abteilung 45 „Agrarwirtschaft, Fischerei und Ernährung“ 4
Annette von Lossau 1 Geistige Eigentumsrechte im Agrarsektor aus entwicklungspolitischer Perspektive Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft gibt es seit fast 80 Jahren. Die USA waren die ersten, die geistige Eigentumsrechte in diesem Wirtschaftssektor einführten, und zwar in Form von Patenten. Andere Schutzsysteme im Agrarsektor sind das Internationale Überein- kommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV-Abkommen) und die Farmers’ Rights, die im Internationalen Saatgutvertrag festgelegt sind. Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft sind weltweit verbreitet. Die Gründung der Welthandelsorganisation WTO im Jahre 1995 hat dazu wesentlich beigetragen. Jedes Mit- gliedsland unterzeichnet bei seinem Beitritt automatisch auch das so genannte TRIPs-Ab- kommen. Dieses legt den Patentschutz für alle Bereiche einschließlich der Landwirtschaft als Standardschutz für geistige Eigentumsrechte fest. Allerdings gibt es eine Ausnahme – den berühmten Artikel 27.3b. Dieser besagt, dass eine Ausnahme vom Patentschutz für biologische Prozesse und lebende Organismen nur dann möglich ist, wenn ein Mitglied dafür bereits ein eigenes spezielles Schutzsystem, ein so ge- nanntes sui generis-System hat oder neu schafft. Das UPOV-System ist ebenso ein solches wie die indische Saatgutgesetzgebung. Allerdings ist dieser Artikel, der Pflanzen und Tieren eine Sonderrolle im weltweiten Patentsystem einräumt, heftig umstritten. Ebenso umstritten ist das Schutzniveau, das die unterschiedlichen Systeme bieten. Patente und UPOV bieten einen sehr starken Schutz geistigen Eigentums, sie sind auf kommerziell wirtschaftende Unternehmen zugeschnitten. Die Farmers’ Rights sind „weicher“ und entspre- chen weit eher den Bedürfnissen der traditionellen Bauern und Viehhalter, die den größten Teil der Landwirte in den Entwicklungsländern ausmachen. Der Schutz geistiger Eigentumsrechte dient der Innovation, so die Begründung dafür. Doch aktuelle wissenschaftliche Studien widerlegen dies. Nicht Innovation sei das Ziel starker geistiger Eigentumsrechte, sondern Sicherung und Abgrenzung der Märkte. Außerdem wir- ken sie sich nachteilig auf den Erhalt der biologischen Vielfalt in der Landwirtschaft und auf die globale Ernährungssicherung aus. Für Bauern in Entwicklungsländern verschlechtert sich der Zugang zu Saatgut; dies wiederum kann einen negativen Effekt auf die bäuerliche Züch- tung und auf die Nahrungsmittelproduktion haben. Um das Menschenrecht auf Nahrung zu gewährleisten und die biologische Vielfalt zu erhal- ten, müssen die Interessen der Privatwirtschaft mit denen der bäuerlichen und indigenen Ge- meinschaften in Einklang gebracht werden. Wie dieser Interessenausgleich gestaltet werden kann, ist noch offen. Einen gangbaren Weg zu finden, ist eine Herausforderung für die Entwicklungspolitik. Ein Blick auf den Gesundheitssektor kann hier vielleicht Anregungen geben. Einige der Phar- mahersteller verzichten auf ihre Lizenzgebühren, das macht Aidsmedikamente für Arme bezahlbar. Erste Initiativen, die in diese Richtung gehen, gibt es inzwischen auch im Agrar- bereich. 5
Dr. Suman Sahai, Gene Campaign, Indien 2 Die indische Saatgutgesetzgebung: Geistige Eigentumsrechte als sui generis-System „Die Bedeutung des indischen sui generis-Gesetzes liegt in der Tatsache, dass es außer UPOV derzeit das einzige derartige Gesetz zum Schutz geistiger Eigentumsrechte an Pflanzenzüchtungen ist und dennoch TRIPs-konform“, stellt die indische Wissenschaftlerin Dr. Suman Sahai klar. Sie und die von ihr gegründete Nichtregierungsorganisation Gene Campaign hatten wesentlichen Anteil am Zustandekommen dieses Gesetzes. Es anerkennt und schützt nicht nur die Rechte der Züchter, sondern auch die Rechte der Forscher und vor allem die Rechte der Bauern. Diese leisten schon seit Generationen ihren Beitrag zum Erhalt der landwirtschaftlichen Vielfalt und züchteten Sorten, die Grundlage für die moderne Pflanzenzucht sind. Die Tatsache, dass die Rechte der Bauern, die Farmers’ Rights, als eigenständige Rechte in dem indischen Protection of Plant Varieties and Farmers’ Rights Act (PPVFR) verankert sind, unterscheidet dieses Gesetz grundsätzlich von UPOV. Am heftigsten umstritten ist das Recht der Bauern, Saatgut geschützter Sorten erzeugen und lokal verkaufen zu können, allerdings nicht unter dem eingetragenen Markennamen. Dies ist einzig und allein das Recht der Züchter. Darüber hinaus verpflichtet das Gesetz die kom- merziellen Züchter, offenzulegen, welche Elternpflanzen sie zur Zucht einer Sorte verwendet haben, damit die Bauern am wirtschaftlichen Erfolg einer Neuzüchtung beteiligt werden kön- nen. Dieses Geld fließt in einen nationalen Genfonds. Denn, so Sahai, „Sorten fallen nicht vom Himmel, sie haben Vorgänger, meistens andere Sorten. Und der größte Teil sind Bau- ernsorten.“ In bestimmten Fällen, beispielsweise bei Saatgutknappheit oder extrem hohen Saatgutpreisen, kann der Staat auch Zwangslizenzen zur Produktion geschützter Sorten ver- geben. Das indische Gesetz wurde 2001 verabschiedet, ein Jahr später stellte die Regierung bei der UPOV einen Aufnahmeantrag. „Warum war uns allen ein Rätsel, es machte so gar keinen Sinn. Aber es ist nun einmal Fakt.“ UPOV, so Sahai, sei auf die Bedürfnisse der Industrielän- der zugeschnitten, nicht auf die der Entwicklungsländer. Vor allem könne es nicht sein, dass eine Sorte Sortenschutz und Patentschutz gleichzeitig habe, das sei „ganz eindeutig nicht im Interesse der Entwicklungsländer.“ Ein UPOV-Beitritt Indiens hätte zur Folge, dass das Protection of Plant Varieties and Farmers‘ Rights-Gesetz UPOV-konform gemacht werden müsste. Einschränkungen drohen dem Gesetz auch, wenn das bislang nur als Entwurf vor- liegende reformierte Saatgutgesetz (seeds bill) in Kraft tritt. Es hebelt vor allem den Offen- legungszwang und die Zwangslizenzierung wieder aus. Nahezu parallel zu den Arbeiten an der indischen sui generis-Gesetzgebung hat Gene Campaign gemeinsam mit dem Centre for Environment and Agriculture Development in Delhi eine Alternativübereinkunft zu UPOV entworfen, die CoFaB (Convention of Farmers and Breeders). Sie ist speziell auf die Bedürfnisse der Entwicklungsländer zugeschnitten und berücksichtigt die Interessen der Bauern und Züchter gleichermaßen. Der UNDP-Bericht über die menschliche Entwicklung aus dem Jahr 1999 bezeichnet CoFaB als „starken und koordinierten internationalen Vorschlag.“ Weiter heißt es hier: „Als Alternative zur Über- nahme europäischer Gesetze sieht er vor, dass die Entwicklungsländer ihre Gesetzgebung darauf konzentrieren, die Rechte der Bauern auf Einbehaltung und Wiederverwendung ihres Saatguts zu schützen und die Ziele, die sie sich für die Sicherung der Ernährung ihrer Bevöl- kerung gesteckt haben, zu erreichen.“ „Ich bin der festen Überzeugung“, so Sahais Fazit, „dass die indische Gesetzgebung ent- scheidend ist für den Erhalt der agrobiologischen Vielfalt. Und für die Ernährungssicherheit ist es entscheidend, dass die Bauern die Kontrolle über ihr Saatgut haben.“ 6
Dr. Rolf Jördens, stellvertretender Generalsekretär der UPOV 3 Grundlagen und Wirkungen des Sortenschutzes nach dem UPOV-Übereinkommen Neue Sorten seien eine entscheidende Antwort auf Herausforderungen wie die Ernährungs- sicherung der wachsenden Weltbevölkerung, so Jördens. Denn die unzureichende Leistung der alten Sorten sei mit eine der Ursachen für den Hunger in vielen Entwicklungsländern. Er untermauerte diese Aussage mit aktuellen Studien über die Auswirkungen des Sortenschut- zes nach UPOV. Die Einführung des UPOV-Systems führt zu einer größeren Vielfalt der Züchtungsunterneh- men, zu mehr Privatinitiative und zu steigenden Investitionen in diesem Sektor, wie Korea und Kanada zeigen. Ein weiteres Ergebnis ist die Zunahme neuer, verbesserter Sorten, wie der stellvertretende Generalsekretär am Beispiel Argentiniens belegte. Unter dem alten Sor- tenschutzgesetz wurden dort pro Jahr etwa 25 neue Schutztitel ausgegeben, nach erfolgter Anpassung an UPOV stieg die Zahl um das Vierfache. Im Jahre 1994 trat das Land der UPOV bei, und bereits im selben Jahr wurden über hundert Schutztitel an ausländische Züchter erteilt. UPOV-Mitglieder haben bessere Möglichkeiten, neue Märkte zu erschließen als Nichtmitglieder. So stieg beispielsweise in Kenia nach Beitritt des Landes zur UPOV im Jahr 1999 der Schnittblumenexport gegenüber den Vorjahren um ein Mehrfaches an, sowohl mengen- als auch wertmäßig. Darüber hinaus sind zwei Millionen Arbeitsplätze entstanden, vor allem für Frauen. Aktuell hat das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV) 68 Mitglieder, 67 Staaten und die EU. Siebzehn weitere Staaten sowie die OAPI (Organisa- tion Africaine de la Propriété Intellectuelle), die 16 west- und zentralafrikanische Staaten um- fasst, haben das Verfahren zum Beitritt eingeleitet. Zentrales Element des UPOV-Systems ist der Schutz der geistigen Eigentumsrechte der Züchter an ihren neu gezüchteten Pflanzensorten. Er wird für einen bestimmten Zeitraum ge- währt und ermöglicht dem Züchter, die zur Entwicklung einer neuen Sorte getätigten Investi- tionen durch Lizenzgebühren wieder zurückzugewinnen. Es unterwirft die Vermehrung und die kommerzielle Nutzung einer geschützten Sorte der Zustimmung des Züchters. Ausge- nommen von diesem Züchterrecht sind die Verwendung geschützter Sorten zur Zucht neuer Sorten und die Verwendung zum Eigenbedarf. Letzteres bedeutet, dass beispielsweise ein Subsistenzlandwirt eine geschützte Sorte anbauen kann, Saatgut aufbewahren und es wieder aussäen kann. „Er braucht dazu keinerlei Zustimmung des Schutzrechtsinhabers und hat mit dieser verbesserten Sorte die Chance, aus dem Kreislauf der Armut herauszukommen und seine wirtschaftliche Situation zu verbessern“, betont Rolf Jördens. Darüber hinaus können UPOV-Mitglieder auch kommerziell produzierenden Landwirten unter Wahrung der berechtigten Interessen des Züchters in beschränktem Umfang den Nachbau geschützter Sorten gestatten. Ziel des UPOV-Systems sei es, die Züchtung neuer Sorten anzuregen und so mehr und bessere Sorten für die Landwirte verfügbar zu machen. Fazit des stellvertretenden UPOV-Generalsekretärs: „Ich glaube, einer Entwicklungspolitik, die auf die Möglichkeiten verzichtet, die der Sortenschutz bietet, würde ein wesentliches Element fehlen. Ich weiß nicht, wie man die hiervon ausgehenden Wirkungen auf andere Weise ersetzen kann.“ 7
Christoph Herrlinger, Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter 4 Geistige Eigentumsrechte aus Sicht der Wirtschaft Mindestens 40 Prozent der Ertragszuwächse, die es im deutschen Pflanzenbau der letzten 50 Jahre gegeben hat, sind direkt auf die Pflanzenzüchtung und Sortenentwicklung zurück- zuführen, so Christoph Herrlinger. „Unsere Mitgliedsunternehmen stecken im Durchschnitt fast 17 Prozent ihres Umsatzes in Forschung und Entwicklung. Das ist mehr als in hoch innovativen Industrien wie der Auto- oder der Pharmaindustrie.“ Aktuell sind in Deutschland mehr als 6000 geschützte Sorten verfügbar, die Pflanzenzucht sei von „hohem volkswirtschaftlichem Nutzen“. Herrlinger machte das an einem Beispiel deutlich. Ein Kilo Tomatensaatgut kostet 75 000 Euro, der Gärtner produziert daraus Toma- ten im Wert von drei Millionen Euro, im Einzelhandel wird damit ein Umsatz von acht Millio- nen erzielt. Damit, so der BDP-Vertreter, eröffne die Pflanzenzüchtung Potenziale für alle, die mit Saatgut umgehen, und zwar weltweit. Pflanzenzüchtung erfordert viel Wissen, Geduld, Zeit und Geld. Die Entwicklung einer neuen Sorte dauert im Regelfall zehn Jahre und kostet zwischen einer und drei Millionen Euro. Dazu kommen noch die Grundlagenforschung sowie die Zulassung des Saatguts, ehe es verkauft werden kann. Mit dem Sortenschutz hat der Züchter die Möglichkeit, seine For- schungs- und Entwicklungsaufwendungen wieder hereinzuspielen, gleichzeitig gibt er Anrei- ze für weitere Innovationen, also weitere Züchtung. UPOV bietet, so Herrlinger, ein „maßgeschneidertes Schutzrecht“. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Sortenschutzes können auch kleinere Betriebe erfüllen, Beweis dafür seien beispielsweise die zahlreichen mittelständischen Züchtungsbetriebe in Deutschland. Neben dem Schutz gewährt UPOV den Züchtern aber auch gewisse Freiheiten, die wichtigste ist der so genannte Züchtervorbehalt. Der Züchter kann mit geschützten Sorten arbeiten, sie kreuzen und das neue Produkt dann wieder schützen lassen, sofern es die Voraussetzungen erfüllt. Im Gegensatz zum Sortenschutz hält Herrlinger den Patentschutz in der Pflanzenzüchtung nur für bedingt anwendbar. Lediglich in der Grundlagenforschung habe das Patent seine Berechtigung. In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass es sowohl in Frankreich als auch in Deutschland eine Züchtungsausnahme im Patentgesetz gibt. Diese ermöglicht, dass Züchter auch mit patentgeschützten Sorten frei züchten können, allerdings dürfen sie die neuen Sorten nicht frei vermarkten, wenn diese noch die patentgeschützte Eigenschaft enthalten. Der BDP-Vertreter plädiert für eine „restriktive Handhabung der Patenterteilungen im Bereich Pflanze, nur wirkliche Erfindungen dürfen patentierbar sein, damit wir keine Blo- ckade des Züchtungsprozesses bekommen“. Und noch eine weitere Ausnahme enthalten die europäischen Patentgesetze: Landwirte dürfen patentgeschützte Pflanzen gegen Gebühr nachbauen. Herrlingers Fazit: „Pflanzenzüchtung ist Innovation, und Innovation braucht Schutz. Dieser muss Fortschritt und Vielfalt fördern, nicht behindern. Das ist ganz wichtig. Wir sind über- zeugt, der Sortenschutz ist das optimale Schutzrecht für Pflanzensorten. Und zwar der Sor- tenschutz auf Basis der UPOV-Konvention. Patentschutz und andere Rechte können ihn ergänzen, man muss aber verantwortungsvoll und eher restriktiv damit umgehen, denn eins muss gewährleistet sein: Der Züchtervorbehalt, den ich lieber Züchtungsvorbehalt nennen möchte, darf nicht ausgehöhlt werden.“ 8
François Meienberg, Erklärung von Bern 5 Geistige Eigentumsrechte aus Menschenrechtsperspektive „Wir sind mit dem Schutz geistiger Eigentumsrechte zu weit gegangen und bereits an einem Standort angekommen, wo die Innovation wieder kleiner wird“, stellt François Meienberg fest und führt als Beweis eine Initiative des niederländischen Pflanzenzüchterverbandes Plantum an. Dieser verlangt, analog zum Sortenschutzrecht, die freie Kommerzialisierung von Sorten, die mittels patentgeschützter Pflanzen gezüchtet wurden. Dies komme einer „Revolution“ des Patentrechts gleich, wie Meienberg feststellt. In seinen Augen ein Zeichen dafür, dass die Gesetzgeber nicht alle relevanten Gruppen richtig einbezogen haben. Doch nicht nur das Patentrecht schützt die geistigen Eigentumsrechte der Züchter zu stark, sondern auch UPOV, speziell die neueste UPOV-Konvention, UPOV 91. Sie sei in erster Linie von Industriestaaten ausgehandelt worden, „und wenn die ein neues Sortenschutzsys- tem entwickeln ist es ja logisch, dass sie dabei nicht an Volkswirtschaften und Landwirtschaf- ten in Malawi und Uganda denken“. Konsequenz – die Erfordernisse der Entwicklungsländer seien in UPOV 91 nicht berücksichtigt. Einen weiteren Nachteil für die Entwicklungsländer sieht Meienberg in der, verglichen mit TRIPs, geringeren Flexibilität von UPOV. Die Messlat- te für die Wirksamkeit eines Sortenschutzsystems könne nicht nur die Anzahl der neuen Sor- ten sein, es müssten auch die Auswirkungen auf die Agrobiodiversität und das Menschen- recht auf Nahrung mit berücksichtigt werden. „Zu starke geistige Eigentumsrechte können das Menschenrecht auf Nahrung verletzen.“ Meienberg bezieht sich mit dieser Aussage auf den jüngsten Bericht 1 des UN-Sonderberichterstatters zum Recht auf Nahrung, in dem es heißt, die Einführung von Gesetzen, die das bestehende System von Saatguttausch und Saatgutentwicklung einschränken, könnten dieses Recht auf Dauer negativ beeinflussen. Es sei Aufgabe des Staates, die Schutzsysteme für geistige Eigentumsrechte so auszugestal- ten, dass das Menschenrecht auf Nahrung nicht beeinträchtigt wird. Eine Möglichkeit, solche Auswirkungen rechtzeitig zu erkennen, wären so genannte „Right to Food Impact Assessments“. „Die Staaten müssen bewusst prüfen, welche Auswirkungen die Einführung neuer Gesetze zum Schutz geistiger Eigentumsrechte haben. Bis heute habe ich noch von keiner solchen Prüfung gehört.“ Allerdings, so gibt er zu, handle es sich um ein neues Instrument, das erst richtig eingeführt werden müsse. Die bestehenden Schutzsysteme für geistiges Eigentumsrecht förderten nur Innovationen für zahlungskräftige Märkte, das zeige der Pharmabereich, aber auch die Landwirtschaft. Pflan- zen, die für die Bauern in ländlichen Gebieten der Entwicklungsländer wichtig sind, bleiben, so Meienberg, von Innovation durch Züchtung ausgeschlossen, man könne hier von orphan crops, vernachlässigten Pflanzen sprechen. Um den Schutz geistiger Eigentumsrechte und das Menschenrecht auf Nahrung miteinander in Einklang zu bringen, müssen die Bauern- rechte gestärkt und die Bauern an der Formulierung von Systemen zum Schutz geistiger Eigentumsrechte beteiligt werden. „Es geht nicht um Alles oder Nichts, um schwarz oder weiß. Wir brauchen eine Balance zwischen allen diesen Rechten.“ 1 Olivier de Schutter, warnte In seinem Bericht „Seed policies and the right to food“ (A/64/170) am 21.10.2009 vor der UNO-Generalversammlung in New York davor, dass Patente zu mehr Hunger führen und Innovationen im Saatgutbereich behindern können (Bericht: http://www2.ohchr.org/english/issues/food/annual.htm). 9
6 Diskussion und Fazit Diskussion Auf dem Podium diskutierten: Christoph Herrlinger, Dr. Rolf Jördens, François Meienberg sowie Dr. Suman Sahai. Moderator war Reinhard Wolf, GTZ. Im Mittelpunkt der Diskussion stand UPOV und seine Eignung für Entwicklungsländer, die bereits heute einen Großteil der Mitglieder ausmachen. Sahai und Meienberg vertraten die Meinung, vor allem UPOV 91 sei für Entwicklungsländer nicht geeignet. „Bislang haben nur acht der Entwicklungsländer, die UPOV-Mitglieder sind, von UPOV 78 zu UPOV 91 gewechselt; UPOV 91, das ist offensichtlich kein Renner. Die anderen sagen, sie bleiben lieber beim Alten. Das muss doch zu denken geben“, brachte es François Meienberg auf den Punkt. Jedes Land müsse die Möglichkeit haben, ein eigenes passendes Schutzrecht für geistige Eigentumsrechte zu schaffen. „Jede Gesellschaft hat andere Bedarfe, warum soll also das, was in Deutschland funktioniert, auch in Indien genommen werden? In UPOV sind keine Bauernrechte verankert, daher ist sie für ein Entwicklungsland nicht geeignet“, fasste Dr. Suman Sahai ihren Standpunkt zusammen. Dem entgegnete Dr. Rolf Jördens, UPOV sei weltweit das einzige harmonisierte System zum Sortenschutz. „Länder, die versuchen, ein von UPOV abweichendes System dauerhaft zu etablieren, kommen immer wieder in Schwierigkeiten und suchen bei uns Rat.“ Man müsse, so der stellvertretende UPOV- Generalsekretär weiter, auf der Erfahrung aufbauen, die die UPOV-Mitglieder inzwischen gewonnen haben. Auch Christoph Herrlinger vertrat die Ansicht, „UPOV ist ein gutes Muster, wie es funktionieren kann“. Vor allem, wenn man den Innovationsaspekt vor Augen habe und die Wirkung des Schutzes geistigen Eigentums auf die Innovationskraft eines Landes oder Sektors. „Wenn Handlungsbedarf besteht, ist es besser, wir setzen auf bewährte Muster, statt ewig auf den optimalen Zeitpunkt zum Entwurf neuer Systeme zu warten.“ Die Frage, ob UPOV zur Sicherung des Menschenrechts auf Nahrung beiträgt oder diesem entgegensteht blieb zwischen den Podiumsteilnehmern ebenso umstritten wie die Frage, wie Schutzsysteme für geistiges Eigentum für den informellen Saatgutsektor beschaffen sein müssen. Auch die Publikumsdiskussion drehte sich um diesen Punkt sowie um den Aspekt des freien, vor allem auch des kostenfreien Zugangs zu Saatgut. Dieser ist dann einge- schränkt, wenn ein Land ein System wie UPOV zum Schutz geistigen Eigentums von Pflan- zenzüchtungen einführt oder sich für das Patentsystem entscheidet. Dr. Suman Sahai rief allen noch einmal ins Gedächtnis, worum es letzten Endes geht: „Höchste Priorität muss die Ernährungssicherheit sein. Die Gesellschaft muss genug zu Essen haben.“ Fazit „Saatgut und Schutz geistigen Eigentums sind Schlüsselthemen für die Entwicklung ländli- cher Räume“, so Albert Engel, Leiter der GTZ-Abteilung 45 „Agrarwirtschaft, Fischerei und Ernährung“ zum Abschluss des Fachgesprächs. Es gelte, Systeme zu unterstützen, deren Ziel Sortenvielfalt und verstärktes Engagement von Züchtern sei. Der Schutz geistigen Eigentums und die Förderung von Innovation in der Züchtung müsse immer der Ernäh- rungssicherung dienen. Indikator für ein gutes System zum Schutz geistigen Eigentums sei die Vielfalt. „Es geht nicht um das Ob, sondern um das Wie“, so Engel. „Die Suche nach der Optimierung wird weitergehen, und dafür braucht es Dialog.“ Das Fachgespräch mache ihn „dankbar und stolz, dass wir so viel Fachkompetenz mit so viel unterschiedlichen Positionen zusammenbringen können. Das ermöglicht es uns als GTZ, unserem Beratungsauftrag noch besser nachzukommen“. 10
Anhang A1 Zusammenfassung der Teilnehmer-Befragung Beim Fachgespräch wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gebeten, an einer Befra- gung teilzunehmen. Die Auswertung des Fragebogens sollte zum einen Aufschluss über die Sichtweisen und Kenntnisse der Beteiligten zum Thema geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft geben. Zum anderen sollte sie die Meinungen zur Veranstaltung aufzeigen. Von den 61 Teilnehmenden beteiligten sich insgesamt 23 Personen (38 Prozent) an der Be- fragung. Die Auswertung ergab, dass insgesamt 56 Prozent der Befragten Patente in der Landwirtschaft in Bezug auf Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung als deutlich „negativ“ oder „eher negativ“ bewerteten. 48 Prozent beurteilten geis- tige Eigentumsrechte nach dem UPOV-System im Hinblick auf die genannten Einfluss- bereiche für „negativ“ oder „eher negativ“. Im Gegensatz dazu schätzten 31 Prozent der Befragten die Effekte geistiger Eigentumsrechte nach dem UPOV-System als „positiv“ oder „eher positiv“ ein. Von einem „positiven“ oder „eher positiven“ Effekt geistiger Eigentums- rechte nach dem Modell der indischen Saatgutgesetzgebung auf Agrobiodiversität, Ernäh- rungssicherheit und das Recht auf Nahrung waren 78 Prozent überzeugt. 39 Prozent hielten einen Interessenausgleich zwischen der Privatwirtschaft und kleinbäuerlichen Produzenten hinsichtlich geistiger Eigentumsrechte für möglich oder eher möglich. Auffällig bei den Antworten zu dieser Frage war, dass 48 Prozent keinen klaren Standpunkt einnahmen; sie wählten die Antwort „teils teils“. Bei der Feedback-Frage äußerte sich die Hälfte ausgesprochen positiv über die kontroverse Diskussion und die Auswahl der Referenten. Die restlichen Anmerkungen zielten haupt- sächlich darauf ab, dass der Podiumsdiskussion mehr Zeit hätte eingeräumt werden sollen. Betont wurde außerdem, die Beschäftigung der GTZ mit dem Thema geistige Eigentums- rechte in der Landwirtschaft sei sehr wichtig und sollte darum unbedingt fortgesetzt werden. Tabellarische Gesamtübersicht der Antwortwahl Frage Antworten Enthaltung a b c d e 1 15 4 3 0 1 2 4 2 4 5 7 1 3 8 9 6 0 0 4 4 1 5 6 7 5 5 2 5 8 3 6 6 12 5 1 0 7 2 7 11 3 0 8 2 9 12 0 9 12 10 10 4 1 8 11
Fragebogen Uns interessiert Ihre Perspektive… - zum Thema geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft - zu unserer Veranstaltung „Geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft – Bedeutung für Agrobiodiversität und Ernährungssicherheit“ Bitte ankreuzen! Vielen Dank! 1. Ich habe in dieser Veranstaltung neue Aspekte/neue Perspektiven zum Thema geistige Eigentumsrechte vermittelt bekommen. a)Trifft zu b) Trifft eher zu c) Teils teils d) Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu 2. Die Veranstaltung hat mich dazu angeregt, meine Perspektive zum Thema geistige Eigentumsrechte in der Landwirtschaft zu verändern. a) Trifft zu b) Trifft eher zu c) Teils teils d) Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu 3. Die Veranstaltung hat mich in meiner Einschätzung zum Thema geistige Eigentumsrechte bestätigt/bestärkt. a) Trifft zu b) Trifft eher zu c) Teils teils d)Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu 4. Patente in der Landwirtschaft beurteile ich in Bezug auf Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung: a) Positiv b) Eher positiv c) Teils teils d) Eher negativ e) negativ 5. Geistige Eigentumsrechte nach dem UPOV-System beurteile ich in Bezug auf Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung: a) Positiv b) Eher positiv c) Teils teils d) Eher negativ e) negativ 6. Geistige Eigentumsrechte nach dem Modell der indischen Saatgutgesetzgebung beurteile ich in Bezug auf Agrobiodiversität, Ernährungssicherheit und das Recht auf Nahrung: a) Positiv b) Eher positiv c) Teils teils d) Eher negativ e) negativ 7. Ich denke, dass sich die Interessen der Privatwirtschaft mit den Interessen kleinbäuerlicher Produzenten in Entwicklungsländern in Bezug auf geistige Eigentumsrechte vereinbaren lassen. a) Trifft zu b) Trifft eher zu c) Teils teils d) Trifft eher nicht zu e) Trifft nicht zu 8. Meine Kenntnisse zum Thema geistige Eigentumsrechte sind: a) sehr groß (Experte) b) eher groß c) eher gering d) gering 9. Sonstiges Feedback zur Veranstaltung: ……………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………….. 10. Ich bin: a) Mitarbeiter der GTZ b) Vertreter einer NRO c) Vertreter der Privatwirtschaft d) Sonstiges 12
A2 Im Gespräch mit ... ... Dr. Claire Schaffnit-Chatterjee, Senior Analyst, Macro Trends, Deutsche Bank Research „Lebensmittel – Eine Welt voller Spannung“ lautet der Titel einer Studie, die die Deutsche Bank Research Ende September 2009 vorgelegt hat. Sie zeigt die zukünftigen weltweiten Trends in diesem Bereich auf und spannt den Bogen vom Klima über Anbau- und Vermark- tungssysteme hin zu möglichen innovativen Ansätzen, deren es bedarf, um die künftige Weltbevölkerung zu ernähren. In diesem Zusammenhang müssen auch, so die Studie, die geistigen Eigentumsrechte überprüft werden. Autorin der Studie ist Dr. Claire Schaffnit- Chatterjee. Die Studie der Deutschen Bank finden Sie im Internet unter: www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000248191.pdf Warum hat die Deutsche Bank diese Studie erstellt, Frau Dr. Schaffnit-Chatterjee? Für unsere Arbeit und unsere Geschäftsaktivitäten sind Einschätzungen der Zukunft wichtig. Daher analysieren wir bei Deutsche Bank Research die zukünftige Entwicklung des Ge- schäftsumfeldes der Bank. Wir analysieren Trends in der Wirtschaft und auf den Finanz- märkten, aber auch in der Gesellschaft. Ernährungssicherung ist ein großes, wichtiges Thema, bei dem wir uns bislang nur mit Einzelaspekten befasst haben. Daher haben wir uns jetzt das Thema insgesamt mit all seinen Interdependenzen vorgenommen. Die vorliegende Studie ist der Anfang einer ganzen Serie. Nur Ernährung oder auch Landwirtschaft? Das übergeordnete Thema ist Ernährung, aber dabei spielt Landwirtschaft als der wichtigste Produzent von Nahrungsmitteln natürlich eine entscheidende Rolle. Richten Sie bei der Deutschen Bank dann auch die Geschäftsfelder entsprechend den Ergebnissen dieser Studie und der vielleicht noch folgenden aus? Diese Studie hat sehr viel Interesse geweckt, extern, aber auch intern. Ich habe viele Anfra- gen bekommen von Kollegen aus dem Bereich Anlagen- und Investment Banking. Die benutzen die Ergebnisse der Studie inzwischen bereits als Grundlage für ihre Arbeit und integrieren sie auch in die Planung ihrer Geschäftsaktivitäten. Wir werden diesen Dialog wei- terentwickeln. Als Grundlage wofür? Als Informationsgrundlage, um abzuschätzen, wo sich Geschäftsopportunitäten ergeben könnten. Das gilt auch für unsere Großkunden. Lassen Sie mich zum Schluss noch auf das GTZ-Fachgespräch über geistige Eigen- tumsrechte kommen. Was haben Sie für sich persönlich oder auch für die Arbeit der Deutschen Bank daraus mitgenommen? Es hat mir bestätigt, dass es ein drängendes Thema mit großer Spannung ist, bei dem es wichtig ist, die verschiedenen Positionen zu berücksichtigen. Beispielsweise die der Bauern, aber auch die der Pflanzenzüchter. Die Veranstaltung hat klargemacht, dass vieles in dem Bereich getan werden muss, aber auch, wie schwierig es ist, den richtigen Weg zu finden, der alle Interessen berücksichtigt. Es ist gut, dass die GTZ sich damit so beschäftigt. 13
... Dr. Suman Sahai, Gene Campaign, Indien Im Jahr 2008 hat der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) gemeinsam mit dem Forum Umwelt und Entwicklung die Studie „Die Rechte der Bauern am Saatgut – das indische Saatgutrecht als Modell für Entwicklungsländer?“ herausgegeben. In der 40-seitigen Publi- kation verdeutlicht die Autorin Dr. Suman Sahai, wie das indische sui generis-System von den Bauern und Nichtregierungsorganisationen erkämpft wurde und erläutert dessen Inhalt sowie seine Relevanz für die indischen Bauern. Die deutsche Version der Studie finden Sie im Internet unter: http://www.forum-ue.de/fileadmin/userupload/publikationen/le_2008_saatgutrecht_dt.pdf Welche Rolle spielen geistige Eigentumsrechte in der indischen Landwirtschaft, Frau Dr. Sahai? Eigentlich gar keine. Wenn man heute von geistigen Eigentumsrechten in der Landwirtschaft spricht, dann spricht man von den Rechten moderner Züchter. Unser Gesetz berücksichtigt aber auch die Rechte der Bauern, es schützt auch die von ihnen gezüchteten Sorten. Es ist ausbalanciert, den modernen Züchtern wird keine Monopolstellung zugestanden. Nun will Indien trotzdem der UPOV beitreten. Sie als Vertreterin von Gene Campaign und auch von vielen, vielen Bauern, sind ja der Ansicht, dass dies nicht besonders gut ist. Was ist denn das Negative daran? Das UPOV-System gibt nur dem formellen Züchter Rechte, nicht dem Bauern. Es anerkennt ihn nur als Konsumenten, nicht aber als Züchter. Der UPOV-Bauer konsumiert nur das Saat- gut, das der kommerzielle Züchter produziert. Das stimmt so aber nicht. Die Bauern haben mit ihrer Züchtungsarbeit zu unserer heutigen Sortenvielfalt beigetragen und sie züchten auch heute noch. Und der zweite Punkt ist, dass die Inhaber von Züchterrechten meistens Firmen sind, und das birgt die Gefahr einer Monopolbildung. Das ist aber nicht im Sinne einer bäuerlichen Gesellschaft, die auf preiswerten Zugang zu Saatgut angewiesen ist. Das heißt, Indien ist darauf angewiesen, dass der Zugang zu Saatgut möglichst preisgünstig ist. So ist es. Bis heute ist in Indien die Saatgutquelle der Bauer selbst. Ich sage oft, Indiens größter Saatgutproduzent ist der indische Bauer. Etwa 88 Prozent des Saatguts, das bei uns verwendet wird, stammt aus bäuerlicher Produktion. Die Bauern können das, sie suchen die besten Körner aus dem Erntegut heraus und heben sie als Saatgut auf. Oder sie verkaufen es an andere Bauern, die entweder die Sorte wechseln wollen oder ihre eigene Sorte aus irgendeinem Grund verloren haben. Was waren denn die wichtigsten Faktoren, die dazu beigetragen haben, dass das indische Saatgutgesetz alle Hürden genommen hat oder überhaupt auf den Weg gebracht werden konnte? Wir von Gene Campaign haben sieben oder acht Jahre lang intensive Advocacy-Arbeit ge- macht. Wir haben ganz nüchtern die WTO-Vorgaben analysiert und konnten so unseren Regierungsvertretern klarmachen, dass sie mit Unterzeichnung des TRIPs-Abkommens nicht gleichzeitig ja zu UPOV gesagt haben und deshalb auch nicht zur Mitgliedschaft verpflichtet sind. Zweitens haben wir die möglichen Konsequenzen eines UPOV-Beitritts analysiert und, drittens, haben wir unserer Regierung mit CoFaB (Convention of Farmers and Breeders) eine Alternative aufgezeigt. Immer schön als kurzes Diskussionspapier, denn Politiker schauen lieber auf ein Stück Papier, auf dem alles kurz zusammengefasst ist, als stun- denlang zu diskutieren. Wir haben auch monatelang die Bauern mobilisiert, mit ihnen disku- 14
tiert, Informationscamps gemacht, und dann, am 3. März 1993 eine riesengroße Bau- erndemonstration in Delhi mit der Forderung: Kein Patent auf Saatgut. Das war politisch ein sehr wichtiger Schritt, das hat das Thema aus der akademischen Ecke rausgeholt und zu einem politischen Thema gemacht. Könnte jedes andere Land, das diese Schritte, die Sie gerade beschrieben haben, berück- sichtigt und macht, auch ein ähnliches Saatgutgesetz wie Indien auf den Weg bringen? Ja sicher. Die CoFaB kann von jedem Entwicklungsland als Grundlage und Ausgangspunkt für ein eigenes Saatgutgesetz genommen werden. Man darf nur nicht aus den Augen verlieren, dass es immer und vor allem um die Ernährungssicherheit und die Lebensgrundlage der Bauern geht. Erst danach kommt alles andere. Wie lange ist das indische Gesetz jetzt schon in Kraft? Es ist eben erst in Kraft getreten, obwohl es vom Parlament bereits im Jahr 2001 verabschie- det worden ist. Die Saatgutindustrie hat mit allen Mitteln versucht, dies zu verhindern, dazu gehört auch die Reform des Saatgutgesetzes, der seeds bill. Wir können jetzt anfangen, unsere Bauernsorten zu registrieren, das ist der erste Schritt. Damit haben wir schon begonnen. Auch die Züchter haben angefangen, ihre Sorten zu melden, und das kommt jetzt so nach und nach. Von Schwierigkeiten merken wir bislang noch nichts, dafür ist es noch zu früh. 15
A3 Kurz erklärt Geistige Eigentumsrechte oder intellectual property rights (IPR) sind Rechte an immateriellen Gütern. Dazu gehören beispielsweise Patente, Gebrauchsmuster, Sortenschutz, Marken, geografische Herkunfts- angaben oder Urheberrechte. Patente schützen innovative Produkte und Verfahren vor unerwünschter Nachahmung und gewähren dem Patentanmelder ein zeitlich befristetes und räumlich begrenztes Nutzungsmonopol auf seine Erfindung. Ein Patent muss öffentlich bekannt gemacht werden. Patentierbar sind Erfindungen aus allen Gebieten der Technik. Voraussetzung für die Ertei- lung eines Patents ist, dass die Erfindung neu ist, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und gewerblich anwendbar ist. Sortenschutz schützt das geistige Eigentum an Pflanzenzüchtungen. Diesen Sortenschutz kann man als Züchter oder Entdecker einer neuen Sorte beantragen, in Deutschland beim Bundessorten- amt. Schutzfähig ist eine Sorte, wenn sie folgende Kriterien erfüllt: Sie muss neu sein, homo- gen, beständig und unterscheidbar. Das TRIPs-Abkommen oder Agreement on Trade-Related Aspects of Intellecutal Property Rights der Welthandels- organisation (WTO) regelt Rechtsgebiete wie das Urheber- und Markenrecht, Patente, geogra- fische Herkunftsangaben, industrielle Designs und den Schutz von Geschäftsgeheimnissen. Ein sui generis-System ist ein „wirksames Rechtssystem eigener Art“. Im Zusammenhang mit dem Artikel 27.3b des TRIPs-Abkommens ist der Sortenschutz nach UPOV ein solches sui generis-System. Traditionelle Wissenssysteme und ihre Mechanismen der Wissensweitergabe können eben- falls als sui generis-Systeme verstanden werden. Farmers’ Rights sind die traditionellen Rechte, die die Bauern als Hüter und Bewahrer der Agrobiodiversität, der landwirtschaftlichen Vielfalt, haben. Dazu gehört ihr Selbstbestimmungsrecht, Saat- und Pflanzgut aufzubewahren, auszupflanzen, mit anderen zu teilen sowie weiterzuentwickeln und damit die Sorten zu erhalten. Ebenso ist es ihr Recht, für ihre Beiträge zum globalen Pool der pflanzengenetischen Ressourcen und zur Entwicklung kommerzieller Pflanzensor- ten entweder von der nachfragenden Saatgutindustrie oder – im Falle der allgemeinen Er- haltung genetischer Ressourcen – vom Staat oder der internationalen Staatengemeinschaft entlohnt zu werden (Access and Benefit Sharing, ABS). Die Farmers’ Rights sind im Interna- tionalen Saatgutvertrag festgehalten. Der Internationale Saatgutvertrag oder International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA) trat 2004 in Kraft. Er trägt der Tatsache Rechnung, dass die Bäuerinnen und Bauern weltweit maßgeblich zum Erhalt der landwirtschaftlichen Vielfalt beitragen. Diese ist für die Anpas- sung der Landwirtschaft an den Klimawandel und zur Ernährungssicherung der Menschheit 16
unerlässlich. Die vorhandenen pflanzengenetischen Ressourcen sind sowohl im kommerziel- len als auch im bäuerlichen Bereich die Basis für die Züchtung neuer Pflanzensorten. Eigenes Saatgut nutzen in Entwicklungsländern nach Angaben der Ernährungs- und Landwirtschaftsorgani- sation der Vereinten Nationen (FAO) etwa 90 Prozent aller Bauern. Bei Grundnahrungsmit- teln wie Sorghum, Hirse, Kuhbohne, Maniok oder Süßkartoffel liegt der Anteil sogar noch höher. Dr. Regine Andersen vom Farmers’ Rights Project schätzt den Anteil auf 75 Prozent. Der weltweite Saatguthandel belief sich 2007 wertmäßig nach Angaben der International Seed Federation beim Export auf rund 6,4 Milliarden US-Dollar, beim Import auf etwa 6,2 Milliarden. Saatgut exportierten 64 Länder, davon etwa ein Drittel Entwicklungsländer. Die Anzahl der Importländer betrug 103, etwas mehr als die Hälfte davon waren Entwicklungsländer. Die zehn größten Saatgutexport- länder waren 2007 die Niederlande, die USA, Frankreich, Deutschland, Kanada, Dänemark, Chile, Ungarn, Italien und Mexiko. Die zehn größten Importländer waren die USA, Frankreich, Mexiko, die Niederlande, Deutschland, Italien, Spanien, Kanada, die Ukraine und Großbritan- nien. Die bäuerliche Landwirtschaft trägt wesentlich zur weltweiten Nahrungsmittelerzeugung bei. „Nach Schätzungen von Pim- bert (2008) wirtschaften immer noch 95% aller Betriebe weitgehend traditionell. In den 80er Jahren schätzte man ihren Anteil an der globalen landwirtschaftlichen Nutzfläche auf ca. 60%. (Francis 1986). Aktuelle Zahlen sind nicht bekannt. Wahrscheinlich ist ihr Flächenanteil inzwi- schen kleiner. Auf jeden Fall trägt dieses Segment auch heute erheblich zur Weltnahrungs- produktion bei.“ Aus: Kotschi, J. (2009): Die Rolle des Ökolandbaus für die Welternährung. GAIA 18/3, 206-210. Francis, CA. (1986): Multiple Cropping Systems. New York: Macmillan. Pimbert, M. (2008): Towards Food Sovereignty. IIED. Das Menschenrecht auf Nahrung wird erstmals in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen von 1948 formuliert. Hier heißt es in Artikel 25.1: „Jeder Mensch hat Anspruch auf einen Lebens- standard, der seine und seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung.” Eine völkerrechtliche Verpflichtung, das Menschenrecht auf Nahrung zu verwirklichen, ergibt sich aus dem 1976 in Kraft getretenen Internationalen Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (Sozialpakt), den bislang 158 Staaten ratifiziert haben. Dazu ge- hören drei Ebenen staatlicher Verpflichtungen: Achtung, Schutz und Gewährleistung des Rechts auf Nahrung. Das Recht auf Nahrung gilt dann als realisiert, wenn „jeder Mann, jede Frau und jedes Kind (...) jederzeit physisch und wirtschaftlich Zugang zu angemessener Nahrung oder Mitteln zu ihrer Beschaffung hat (...)“. Für die Staaten ergibt sich daraus die Pflicht, das Recht auf Nahrung schrittweise und unter Aufwendung aller verfügbaren Ressourcen zu verwirklichen. 17
DECLARATION FROM THE SECOND WORLD SEED CONFERENCE Responding to the challenges of a changing world: The role of new plant varieties and high quality seed in agriculture held at the FAO Headquarters in Rome, September 8-10, 2009 World food security: urgent measures on seed needed Urgent government measures and increased public and private investment in the seed sector are required for the long term if agriculture is to meet the challenge of food security in the context of population growth and climate change. Governments are strongly encouraged to implement a predictable, reliable, user friendly and affordable regulatory environment to ensure that farmers have access to high quality seed at a fair price. In particular, FAO member countries are urged to participate in the internationally harmonized systems of the Organization for Economic Cooperation and Development (OECD), the International Union for the Protection of New Varieties of Plants (UPOV), the International Treaty on Plant and Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA) and the International Seed Testing Association (ISTA). Participation in those systems will facilitate the availability of germplasm, new plant varieties and high quality seed for the benefit of their farmers, without which their ability to respond to the challenges ahead will be substantially impaired. The conference emphasized the important role of both the public and the private sectors to meet the challenges ahead and the benefits when the two work together. The Second World Seed Conference emphasized that agriculture needs to provide sustainable food security and economic development in the context of current and future global challenges. The Conference highlighted the critical role of new plant varieties and high quality seed in providing a dynamic and sustainable agriculture that can meet those challenges. It concluded that governments need to develop and maintain an enabling environment to encourage plant breeding and the production and distribution of high quality seed.The global seed market has grown rapidly in recent years and is currently worth around US$37 billion. Cross border seed trade was estimated to be worth around US$6.4 billion in 2007. The Second World Seed Conference was held at FAO headquarters from September 8-10 and organized in collaboration with the OECD, UPOV, ITPGRFA, ISTA, ISF. Conference conclusions: • Plant breeding has significantly contributed and will continue to be a major contributor to increased food security whilst reducing input costs, greenhouse gas emissions and deforestation. With that, plant breeding significantly mitigates the effects of population growth, climate change and other social and physical challenges. • ITPGRFA is an innovative instrument that aims at providing food security through conservation, as well as facilitated access to genetic resources under its multilateral system of access and benefit-sharing. The multilateral system represents a reservoir of genetic traits, and therefore constitutes a central element for the achievement of global food security. • Intellectual property protection is crucial for a sustainable contribution of plant breeding and seed supply. An effective system of plant variety protection is a key enabler for investment in breeding and the development of new varieties of plants. A country’s membership of UPOV is an important global signal for breeders to have the confidence to introduce their new varieties in that country. • Seed quality determination, as established by ISTA, on seed to be supplied to farmers is an important measure for achieving successful agricultural production. The establishment or maintenance of an appropriate infrastructure on the scientific as well as technical level in developed and developing countries is highly recommended. • The development of reliable and internationally acceptable certificates, through close collaboration between all stakeholders along the supply chain for varietal certification, phyto-sanitary measures and laboratory testing, contributes substantially to the strong growth in international trade and development of seed markets to the benefit of farmers.
CONCLUSIONS OF THE EXPERT FORUM Session 1. The role of plant breeding in meeting the multiple challenges of a fast-changing world Insect susceptible • Improved varieties and high quality seeds are basic requirements for productive agriculture, which is the basis of sustainable economic development in developing economies Insect tolerant • Through the efforts of both the public and private sectors, plant breeding has provided an enormous contribution to global agriculture (yield, resistance to biotic stresses, tolerance to abiotic stresses, harvest security, quality traits including nutritional value, etc.) • Plant breeding has the ability to significantly contribute in solutions to several of the challenges ahead such as food security, hunger alleviation, increasing nutritional values, and higher input costs. Plant breeding and Plant breeding provides harvest security through related disciplines and technologies help in mitigating the effects of population growth, climate change the introduction of multiple resistances. and other social and physical challenges (MT/HA) 10 Corn, Rice and Soybean Single-cross hybrids with biotech traits US Corn • Intellectual property protection is crucial for a sustainable contribution of plant breeding and seed supply. 8 Single-cross There are still many tools and traits in the pipeline that will prove to be very necessary for the continued hybrids China 6 Rice China supply of high quality varieties and seeds Corn 4 Double-cross hybrids Indica hybrids India Rice • Apart from genetic enhancement, other technologies, e.g. quality seed production and seed treatments, US 2 Open pollinated varieties Semi-dwarfs Soybean China contribute substantially to improved seeds, and capacity building in all these areas is urgently needed in Soybean 0 developing countries. 1890 1895 1900 1905 1910 1915 1920 1925 1930 1935 1940 1945 1950 1955 1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 Strong Productivity Gains Achieved through Plant Breeding (Sources: USDA, IRRI, FAO) Session 2. The importance of plant genetic resources for plant breeding; access and benefit sharing • Plant breeding and the sustainable use and conservation of genetic resources are interdependent. • The International Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture (ITPGRFA) is a unique and innovative legally binding instrument providing facilitated access to genetic material for plant breeding at the international level • The Multilateral System (MLS) of the ITPGRFA provides a consistent Access and Benefit-sharing option for plant breeding activities • The Standard Material Transfer Agreement (SMTA) of the ITPGRFA is a contract between the provider and the recipient that is simple to use and facilitates access to germplasm • The involvement of the private sector in the design of Access and Benefit-sharing schemes is necessary for a well functioning Access and Benefit-sharing mechanism • Material in the MLS is a source of genetic traits and characteristics of interest • The full success of the ITPGRFA and its MLS will depend on local, national and regional implementation, as well as on the availability of funds at the local, national and regional level. Session 3. Plant variety protection • The number of new varieties increased after the introduction of plant variety protection • Introduction of the UPOV system of plant variety protection was associated with increased breeding activity and with the encouragement of new types of breeders, such as private breeders, researchers and farmer- breeders. The introduction of PVP was also associated with the development of partnerships, including public-private cooperation • Introduction of plant variety protection was associated with the development of new, protected varieties that provided improvements for farmers, growers, industry and consumers, with overall economic benefit Number of applications by year • One of the benefits of plant variety protection is to encourage the development of new, improved plant varieties that lead to the improved competitiveness in foreign markets and to development of the rural economy • Membership of UPOV was associated with an increase in the number of varieties introduced by foreign breeders, particularly in the ornamental sector • The breeder’s exemption, whereby protected plant varieties can be freely used for further plant breeding, is an important feature of the UPOV system which advances progress in plant breeding • Access to foreign plant varieties is an important form of technology transfer that can also lead to enhanced domestic breeding programs. Farmer breeder Kim Yeong Hae (right) – breeder of protected rice variety “Keumsung”
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