Geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb - Südtirolersiedlung Kufstein für den Neubau der
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb in der Wohnbauförderung zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für den Neubau der Südtirolersiedlung Kufstein Stand: 18.06.2018
Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil ................................................................................... 2 1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro ............................................................................................ 2 2. Gegenstand des Wettbewerbes ......................................................................................... 2 3. Art des Verfahrens ............................................................................................................... 2 4. Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe .......................................................... 2 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................................ 4 6. Termine ................................................................................................................................ 4 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ......................................................................... 8 8. Vergütung ............................................................................................................................ 8 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ........................................................... 9 10. Absichtserklärung der Ausloberin ...................................................................................... 10 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ................................................................... 11 Besonderer Teil .................................................................................. 12 12. Aufgabenstellung ............................................................................................................... 12 13. Vorgaben Stadtgemeinde Kufstein .................................................................................... 16 14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise ....................................................................... 16 15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ....................................................... 23 16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ............................................................. 24 17. Beurteilungskriterien ......................................................................................................... 25 Allgemeiner Hinweis Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsneutralen Form zu verstehen! ao-architekten ZT-GmbH Seite 1
Allgemeiner Teil 1. Ausloberin, Wettbewerbsbüro 1.1. Ausloberin Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH Gumppstraße 47 6023 Innsbruck 1.2. Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH Olympiastraße 17 6020 Innsbruck T +43 512 362373 F +43 512 362442 office@ao-architekten.com Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr 2. Gegenstand des Wettbewerbes Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für eine Wohnbebauung in mehreren Baustufen im Bereich der Südtiroler Siedlung in Kufstein. 3. Art des Verfahrens 1-stufig geladener anonymer Architekturwettbewerb in der Wohnbauförderung. 4. Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe 4.1. Teilnahmeberechtigt sind 1. Architekten Adamer-Ramsauer ZT Ges KEG, Kufstein 2. ARCHITEKTURB(R)AUEREI ZT GmbH, Innsbruck von der Kammer nominiert 3. Architekturhalle Mag.arch. Raimund Wulz ZT KG, Telfs ao-architekten ZT-GmbH Seite 2
4. Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH, Bregenz 5. DIN A4 Architektur ZT GmbH, Innsbruck 6. Architektin Dipl.Ing.M.Arch. Claudia Dorner, Innsbruck von der Kammer nominiert 7. driendl architects zt GesmbH, Wien 8. Markus Fuchs Architektur ZT GmbH, Kufstein 9. Architekt Dipl.Ing. Gerhard Hof, Innsbruck von der Kammer nominiert 10. Architekt Dipl.Ing. Christian Höller, Innsbruck von der Kammer nominiert 11. Architekt Dipl.Ing. Markus Jaufer, Kufstein 12. Architekt Dipl.Ing. Markus Malin, Innsbruck von der Kammer nominiert 13. Marte Marte Architekten ZT GmbH, Feldkirch 14. Architekt Dipl.Ing. Marc Meder, Kufstein 15. Pluspunkt Architekten Arch. DI Maria Lercher-Frischmann und Arch. DI Hanne Kääb-Allinger, Kufstein 16. rt Architekten Ziviltechniker KG, Innsbruck 17. TATANKA ZT GmbH, Mils von der Kammer nominiert 18. teamk2[architects] ZT GmbH, Innsbruck 19. Architekt Dipl.Ing. Ulrich Schäfer, Innsbruck von der Kammer nominiert 20. Architekt Vogl-Fernheim ZT-GmbH, Innsbruck 21. Wiesflecker-architekten zt gmbh, Innsbruck 4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht zugeladenen Büro sind zur Freigabe der Ausloberin und der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten bis vor dem Hearing bekannt zu geben. Von der Ausloberin genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt. Es wird dringend empfohlen Landschaftsplaner und Verkehrsplaner als Konsulenten bereits im Wettbewerbsverfahren beizuziehen. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Varianten sind nicht zulässig. 4.3. Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 3
4.4. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe: Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 und die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010. https://www.arching.at/mitglieder/wettbewerbe.html 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1. Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen c) die Richtlinie der „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der Wohnbauförderung / Ausgabe 01.07.2012“ d) die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2010 - Teil B der WSA) Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist. 5.3. Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten: Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 07.06.2018 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 19/18 bekundet und ihre Preisrichter nominiert. 6. Termine Konstituierende Sitzung: 14.06.2018 Ausgabe der Unterlagen: 18.06.2018 ao-architekten ZT-GmbH Seite 4
Örtliche Begehung und Hearing: 25.06.2018 Treffpunkt: 14:30 Uhr, Wettbewerbsareal Kreuzungsbereich Stuttgarter-Straße / Sterzinger Straße Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro: 26.06.2018 Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing): 05.07.2018 Abgabe Pläne: 19.09.2018 – 18:00 Uhr Abgabe Modell: 26.09.2018 – 18:00 Uhr Abgabeort für Pläne und Modell: ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich: 17.10.2018 Ausstellung: im Anschluss an die Jurysitzung, Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben. 6.1. Konstituierende Sitzung: Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgte am 14.06.2018. Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte: GF Hannes Gschwentner zum Juryvorsitzenden (gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung) Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler zum stellvertretenden Vorsitzenden Dipl.Ing. Roland Kapferer zum Schriftführer 6.2. Ausgabe der Unterlagen: Die Wettbewerbsunterlagen werden am 18.06.2018 durch das Wettbewerbsbüro an die Teilnehmer übermittelt. Die Modelleinsatzplatten werden beim Hearing übergeben. 6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: Am 25.06.2018 finden für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und Begehungstermin sowie ein Hearing vor Ort statt. Treffpunkt: 14:30 Uhr, Wettbewerbsareal Kreuzungsbereich Stuttgarter-Straße / Sterzinger Straße. Im Anschluss – ab ca. 15:30 Uhr findet das Hearing im Bürgersaal (3.Stock) des Stadtamtes Kufstein statt. Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 26.06.2018 einlangend zulässig. Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per mail an das Wettbewerbsbüro (office@ao-architekten.com) zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden bis 05.07.2018 den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per mail übermittelt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 5
6.4. Abgabe der Wettbewerbsbeiträge: Die Projekte müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens 19.09.2018 – 18:00 Uhr (Pläne) bzw. 26.09.2018 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro ao-architekten ZT-GmbH (Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr), Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens zum oben angeführten Termin im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. 6.5. Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es werden schriftliche Berichte für das Preisgericht verfasst, welche lediglich den Jurymitgliedern zur Kenntnis gebracht werden und nicht für Veröffentlichungen vorgesehen sind. 6.6. Beurteilungssitzungen des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte voraussichtlich am 17.10.2018 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserkuverts. Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 6
Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. 6.7. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Wettbewerbsverfahrens ca. 2-3 Tage ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in dieser Ausstellung angegeben. Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern des Preisgerichts und der Länderkammer bekannt gegeben. 6.8 Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet: Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250dpi Auflösung, auf CD-ROM oder DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar sein; - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive, Axonometrie, …) in jpg-Format; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“; - Erläuterungsbericht etc. als gesonderte pdf-Dokumente. 6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Wettbewerbsunterlagen des Siegerprojektes sind von der Rückgabe an die Verfasser ausgeschlossen. Die Wettbewerbsunterlagen aller anderen Projekte können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Ausstellung im Wettbewerbsbüro abgeholt werden. Nicht abgeholte Unterlagen werden entsorgt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 7
7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1. Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit (bei Mappen bitte nur auf Titelblatt) rechts oben anzubringen ist. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Südtirolersiedlung Kufstein“ zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. 7.2. Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt aufweist: Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Fachplaner/Konsulenten (Beilage C09). Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen. 7.3. Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. 8. Vergütung Die Ausloberin hat Netto Euro 70.900,00 für den geförderten Wohnbau (Baustufe 1) sowie Netto Euro 23.600,00 für die städtebauliche Bearbeitung vorgesehen. Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 4.100,00 (Anteil geförderter Wohnbau €2.976,00; Anteil städtebauliche Bearbeitung € 1.124,00); ao-architekten ZT-GmbH Seite 8
Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung werden folgende Preisgelder ausbezahlt: 1 Rang = Gewinner Euro 2.700,00 2.Rang Euro 2.100,00 3.Rang Euro 1.600,00 2 Anerkennungspreise à Euro 1.000,00 Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preisgelder erfolgen. Die Aufwandsentschädigungen werden nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten Leistungen erbracht wurden und der Teilnehmer nicht unter den Punkt Ausschließungsgründe / Ausscheidungsgründe fällt. Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten ausbezahlt. 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung 9.1. Preisgericht: Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S) Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler (F) von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Erich Wucherer Architekt Dipl.Ing. Anton Nachbaur-Sturm (F) von der Kammer nominiert Ersatz: Architekt Mag.arch. Andreas Cukrowicz Bürgermeister Mag. Martin Krumschnabel (S), Stadt Kufstein Ersatz: Erste Vizebürgermeisterin Brigitta Klein Dipl.Ing. Roland Kapferer (S), Wohnbauförderung Ersatz: Mag. Otto Flatscher GF Hannes Gschwentner (S), Neue Heimat Tirol Ersatz: Ing. Engelbert Spiß GF Dipl.Ing. Mag. Markus Pollo (S), Neue Heimat Tirol Ersatz: Mag.(FH) Gerda Maria Embacher MSc ao-architekten ZT-GmbH Seite 9
9.2. Berater ohne Stimmrecht: Mag. Claudia Schönegger, Terra Cognita – TB für Raumplanung und angewandte Geographie Stadtbaumeisterin Dipl.Ing. Elisabeth Bader, Stadt Kufstein 9.3. Vorprüfung: ao-architekten ZT-GmbH 10. Absichtserklärung der Ausloberin Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Das erstgereihte Projekt ist das städtebauliche Leitprojekt, wobei allfällige Überarbeitungen und Weiterentwicklungen auf Basis der Juryempfehlungen einzuarbeiten sind. Die Auftraggeberin beabsichtigt den Verfasser des städtebaulichen Leitprojektes (Siegerprojektes) und seine Konsulenten, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichtes, mit Planungsarbeiten der 1.Baustufe sowie mit der Erstellung der Unterlagen für den Bebauungsplan zu beauftragen (siehe Beilage C10 Architektenwerkvertrag zur Information). Die Planungsleistungen für die weiteren Baustufen sind nicht Gegenstand der weiteren Beauftragung. Für weitere Baustufen werden evtl. auf Basis des städtebaulichen Leitprojektes weitere Realisierungswettbewerbe durchgeführt, oder weitere Preisträger dieses Wettbewerbs mit der Planung beauftragt. Das Honorar wird auf Basis der HOA 2004, Abschnitt A, §3 verhandelt. Das Preisgeld gem. Pkt. 8 wird, gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung, vom zu vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich dieser nicht wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet. Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der Empfehlungen des Preisgerichts. Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. ao-architekten ZT-GmbH Seite 10
11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben bei jenen Verfassern, welche in weiterer Folge nicht von der Ausloberin beauftragt werden. Im Falle einer Beauftragung mit Planungsleistungen in Anlehnung der HOA, entsprechend dem verhandelten Honorar und vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistungen, steht das Verwertungsrecht ausschließlich und uneingeschränkt der Ausloberin zu. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) für das städtebauliche Siegerprojekt gehen bei einer Beauftragung des Verfassers des Siegerprojektes und vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistungen (Baustufe 1) auf die Ausloberin über. Der Verfasser des städtebaulichen Siegerprojekts stellt dieses als Basis für die Weiterbearbeitung uneingeschränkt und ohne weiteres Entgelt der Ausloberin zur Verfügung. Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 11
Besonderer Teil 12. Aufgabenstellung 12.1. Allgemein: Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung eines städtebaulichen Leitprojektes für den Neubau eines Teils der Südtirolersiedlung in Kufstein Sparchen mit der Nutzung Wohnbau. Geplant ist die Umsetzung dieses Leitprojektes in mehreren Baustufen, wobei eine Baustufe bereits im Wettbewerbsprojekt konkretisiert werden muss. Es handelt sich dabei um die erste Baustufe des gesamten Wettbewerbsareals dieser Südtirolersiedlung. Die Südtirolersiedlungen wurden während der Kriegsjahre (Ende der 30iger und Anfang der 40iger Jahre des vorigen Jahrhunderts) für abgesiedelte Südtiroler Optanten errichtet. Nachdem die vorhandene Bausubstanz bereits mehr als 75 Jahre alt ist, wurde durch die Ausloberin eine Überprüfung des technischen Zustands der Wohnhäuser von einer unabhängigen Prüfstelle veranlasst. Festgestellt wurden dabei vor allem ein nicht mehr zeitgemäßer Wohnungsstandard (fehlende Heizungen, Schall- und Wärmeisolierungen, schlechte Belichtungen, …), ein schlechter baulicher Zustand (vor allem statische Mängel der Geschoßdecke zwischen UG und EG) sowie dem heutigen Standard nicht mehr entsprechende Wohnungsgrößen. Daher kam man zum Ergebnis, dass der Abbruch eines überwiegenden Teils des Bestandes und deren Neubau sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen richtig erscheinen. Anzustreben ist die Errichtung leistbarer, architektonisch anspruchsvoller Wohnungen mit heutigem Wohnungsstandard in mehreren Bauabschnitten. Die besondere Qualität der vorhandenen Siedlung, mit der großzügigen Anordnung der Grün- und Erholungsflächen, sollte als Grundgedanke für das neue städtebauliche Leitprojekt aufgenommen, neu interpretiert und weiterentwickelt werden. Dem Erschließungskonzept für den fußläufigen, motorisierten und ruhenden Verkehr kommt in diesem Zusammenhang natürlich außerordentliche Bedeutung zu (Reduzierung des PKW-Verkehrs auf das unbedingt notwendige Maß und die Attraktivierung der Fuß- und Radwegverbindungen – Stadt der kurzen Wege). Bei der notwendigen und geforderten Verdichtung ist auf eine Gebäudeanordnung zu achten, welche gegenseitige Beschattungen verhindert, die solaren Gewinne (Photovoltaik und Solarthermie) optimiert und negative Schalleinflüsse innerhalb der Wohnanlage und von Außerhalb möglichst vermeidet. ao-architekten ZT-GmbH Seite 12
12.2. Wettbewerbsareal: Das gesamte Wettbewerbsareal kann der Beilage C03 entnommen werden. Es umfasst die Gebäudegruppe KU1 und die Gebäudegruppe KU2, beide im Eigentum der Neuen Heimat Tirol sowie öffentliche Verkehrsflächen, welche sich im Eigentum der Stadtgemeinde Kufstein befinden. Gebäudegruppe KU1 (Farbe hellbraun lt. Beilage C03 Übersicht Bautengruppen): Die Gebäudegruppe KU1 ist auf zwei Bereiche östlich und westlich der Stuttgarterstraße aufgeteilt. Der Bereich östlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße auf der GP 901/4 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .922, .923, .924 und .925 sowie der GP 899/3 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .911, .912 und .913. Der Bereich westlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße auf der GP 901/3 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .919, .920, und .921 sowie der GP 901/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .914, .915, .916, .917 und .918. Gebäudegruppe KU2 (Farbe hellblau lt. Beilage C03 Übersicht Bautengruppen): Die Gebäudegruppe KU2 teilt sich in den Bereich südlich der Meranerstraße und östlich der Stuttgarterstraße, in den Bereich zwischen der Meranerstraße, der Stuttgarterstraße und der Sterzingerstraße, den Bereich westlich der Terlanerstraße und in den Bereich östlich und nördlich der Terlanerstraße auf. Der Bereich südlich der Meranerstraße und östlich der Stuttgarterstraße auf der GP 913/16 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .969/2, .1024, 1025, 1026 und .1027. Der Bereich nördlich der Meranerstraße, westlich der Stuttgarterstraße und südlich der Sterzingerstraße auf der Grundparzelle 909/43 mit der darauf befindlichen Bauparzelle .1001 sowie auf der GP 913/14 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .964 und .965. Der Bereich nördlich der Meranerstraße, östlich der Stuttgarterstraße und südlich der Sterzingerstraße auf der Grundparzelle 913/20 sowie auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .977, .969/1, .967, .968, .971, .972 und .973. Der Bereich östlich der Kreuzung Sterzingerstraße mit der Terlanerstraße und westlich der Straße Am Rain auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .974, .975 und .976. Der Bereich nördlich der Sterzingerstraße und westlich bzw. südlich der Terlanerstraße auf der Grundparzelle 894/8 sowie auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .933 bis .943 und .957 bis .963. Der Bereich östlich bzw. nördlich der Terlanerstraße und westlich der Straße Am Rain auf der Grundparzelle auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .984, .926 bis .932 und .944 bis .956, Nicht im Wettbewerbsareal befinden sich folgende Bereiche: Die Hochbauten der Gebäudegruppe KU3 auf der GP 913/8. Es handelt sich konkret um die Adressen Stuttgarterstraße 20, 22, 24, 30, 32, 34 und Am Rain 9, 11, 13, 15. Diese Gebäude wurden bereits saniert und müssen daher bestehen bleiben. Die Grenze zwischen den Parzellen 913/8 sowie 913/2 und 913/20 werden aufgelassen, so dass die bisherigen Parzellengrenzen überbaut werden dürfen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 13
Die Hochbauten der Gebäudegruppe KU4 auf der GP 913/10. Es handelt sich konkret um die Adressen Terlanerstraße 1a, 3a, 5a und 7a. Auch diese Gebäude wurden bereits saniert und müssen daher bestehen bleiben. Die Grenze zwischen den Parzellen 913/10 sowie 913/2 werden aufgelassen, so dass die bisherigen Parzellengrenzen überbaut werden dürfen. Die Gebäudegruppe KU5 auf der GP 913/13. Die Gebäudegruppe KU18 auf der GP 913/17. Die GP 913/18 und GP 913/19 an der Straßenkreuzung Stuttgarterstraße / Sterzingerstraße. Die GP 913/5 an der Straßenkreuzung Meranerstraße / Am Rain. Der Bereich südlich der Meranerstraße und westlich der Stuttgarterstraße ist bereits neu bebaut, um die Freimachung für die weitere Bebauung zu ermöglichen (KU47 und KU50). 12.3. Baustufen: Das städtebauliche Leitprojekt muss eine Realisierung in mehreren Baustufen ermöglichen, wobei darauf zu achten ist, dass jede Baustufe für sich funktionieren muss. Eine gegenseitige negative Beeinflussung während der etappenweisen Umsetzung ist weitgehend zu vermeiden. Die vorgesehenen Baustufen sind der Beilage C03 Übersicht Baustufen zu entnehmen und beruhen auf voraussichtlichen Übersiedlungen der bisherigen Bewohner. Die ersten Neubauten südlich der Meranerstraße und westlich der Stuttgarterstraße sind bereits in Planung bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung (KU 47 und KU 50). Dadurch können die notwendigen Leerstände erzeugt werden, um Bestandsgebäude abzubrechen und somit Baufelder für eine Neubebauung freizumachen. Die erste Baustufe betrifft den Bereich nördlich der Meranerstraße, östlich der Stuttgarterstraße und südlich entlang der Sterzingerstraße bis zur Straße Am Rain, somit einen Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 12.506 m². Diese Fläche umschließt dreiseitig das Areal der Gebäudegruppe KU3, welche nicht Gegenstand des Wettbewerbes ist. Teile dieser Fläche (nicht die Hochbauten) können jedoch in sinnvollem Maße für die Neubebauung genutzt werden. Für diese Baustufe ist im Rahmen dieses Wettbewerbs bereits eine konkrete Planung vorzunehmen. In diese Baustufe sind auch die Flächen für die Waldorfeinrichtungen vorzusehen. Die zweite Baustufe des Wettbewerbs umfasst den Bereich nördlich der Meranerstraße und westlich der Stuttgarterstraße, somit einen weiteren Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 7.412 m². Die dritte Baustufe bildet den Bereich südlich der Meranerstraße und östlich der Stuttgarterstraße, somit einen weiteren Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 5.465 m². ao-architekten ZT-GmbH Seite 14
Die vierte Baustufe bildet den Bereich nördlich der Sterzingerstraße und beiderseits der Terlanerstraße, somit einen weiteren Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 28.716 m². Diese Fläche umschließt dreiseitig das Areal der Gebäudegruppe KU4, welche nicht Gegenstand des Wettbewerbes ist. Teile dieser Fläche (nicht die Hochbauten) können jedoch in sinnvollem Maße für die Neubebauung genutzt werden Die fünfte Baustufe bildet den Bereich östlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße sowie westlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße, die bisherigen Gebäudegruppe KU1. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 8.497 m² im Westen und ca. 7.699 m² im Osten. Da diese Gebäude erst vor relativ kurzer Zeit saniert wurden, muss dieses Areal als letzte Baustufe gesehen werden. Weitere Gebäudegruppen der NHT, die sich im Bereich bzw. angrenzend an das Wettbewerbsareal befinden (KU3, KU4, KU5 und KU18), sind neueren Datums. Daher ist ein Neubau dieser Gebäude nicht notwendig und auch längerfristig nicht geplant. Die Grundgrenzen zu diesen Flächen müssen jedoch nicht als bindend gesehen werden und können bei qualitätsvoller Planung entsprechend adaptiert werden. Es wird darauf hingewiesen, dass die Absiedlungen nicht zu 100% vorausgesagt werden können, da diese weitgehend von der Übersiedlungsbereitschaft der Bewohner abhängig ist. Es hat sich in der Vergangenheit jedoch wiederholt gezeigt, dass bei einer qualitätsvollen Planung der Neubauten eine hohe Bereitschaft seitens der Bewohner zur Übersiedelung vorgefunden wurde. In diesem Zusammenhang hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die einzelnen Baustufen so zu planen, dass diese in einzelne Unterabschnitte zu je ca. 30 Wohnungen geteilt werden können. 12.4. Bestand: Gebäudegruppe KU1: Die Gebäudegruppe KU1 umfasst derzeit 72 Wohnungen. Die Nutzfläche beträgt ca. 3.850 m². Somit ergibt sich eine durchschnittliche Größe von ca. 53,5 m²/Einheit. Bei einer Grundstücksfläche gesamt von ca. 16.196 m² ergibt sich eine vorhandene Nettonutzflächendichte von ca. 0,24. Gebäudegruppe KU2: Die Gebäudegruppe KU2 umfasst derzeit 294 Wohnungen und 5 Einheiten mit gewerblicher Nutzung sowie 19 Garagen. Die Nutzfläche (incl. Gewerbe und Garagen) beträgt ca. 18.317 m². Bei einer Grundstücksfläche gesamt von ca. 54.099 m² ergibt sich eine vorhandene Nettonutzflächendichte von ca. 0,34. Gesamt: Folglich ergibt sich insgesamt eine vorhandene Nutzfläche von ca. 22.167 m², eine gesamte Grundstücksfläche von 70.295 m² (teilweise ohne Verkehrsflächen) und somit eine Nettonutzflächendichte von ca. 0,32 über das gesamte Wettbewerbsgebiet im Bestand. ao-architekten ZT-GmbH Seite 15
12.5. Zeitrahmen: Der Baubeginn für die Wohnbebauung der ersten Baustufe soll im Sommer 2020, die Fertigstellung Spätherbst 2021 erfolgen. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. 12.6. Kostenrahmen: Als Nettobaukosten (ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B1801-1 sind die angemessenen Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die Kostensumme 3 (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten. Seitens der Ausloberin wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze um 5% angestrebt. 13. Vorgaben Stadtgemeinde Kufstein Die gesamten raumplanerischen Vorgaben der Stadtgemeinde Kufstein sind der Beilage C05 (erstellt vom Terra Cognita KG) zu entnehmen, welche bereits sinngemäß in gegenständlicher Ausschreibung berücksichtigt sind. 14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise 14.1. Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB- Richtlinien), das Tiroler Wohnbauförderungsgesetz mit der zugehörigen Wohnbauförderungsrichtliniehttp://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/richtlinien/ das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN (insbesondere die ÖNORM B1600) sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung. 14.2. Feuerwehr / Brandschutz / Fluchtwegniveau: Besonders hingewiesen wird auf die Einhaltung der TRVB F134 „Flächen für die Feuerwehr auf Grundstücken“, welche bei der Planung der Außenanlagen bereits im Wettbewerb berücksichtigt werden muss. ao-architekten ZT-GmbH Seite 16
14.3. Öffentliche Netze, Grundwasser: Die Bestandsleitungen der TIGAS und die Einbauten der Stadtwerke Kufstein wurden erhoben und sind der Beilage C04 zu entnehmen. Für das gegenständliche Wettbewerbsareal sind keine Grundwassermessungen bekannt. Bei Bauten in der unmittelbaren Umgebung hat sich gezeigt, dass eingeschoßige Tiefgaragen zu keinen Problemen mit der Wasserhaltung führen. Bei zweigeschoßigen Unterkellerungen wird jedoch lt. Einschätzungen ortsbekannter Fachleute der Grundwasserspiegel erreicht. Daher sind aus Kostengründen nur eingeschoßige Tiefgaragen gewünscht. Wasserschutzgebiet: Das Wettbewerbsareal befindet sich im Grundwasserschutzgebiet Fürhölzl. Dies bedeutet, dass die Versickerung der Oberflächenwässer, die Ausführung der Grundleitungen und die gesamte Bauführung einer wasserrechtlichen Bewilligung unterliegen. Auch aus dieser Sicht sind zweigeschoßige Tiefgaragen zu vermeiden. 14.4. Erläuterungen zum Raumprogramm Wohnbau: Der Wettbewerb soll zeigen, welche Dichte unter Zugrundelegung der notwendigen Qualitätskriterien (Wohnqualität innerhalb der Neubauten und für die Nachbarschaft, städtebauliche Qualität, Freiraumqualitäten...) tatsächlich umsetzbar ist. Als Maximalgrenze wird von der Stadt Kufstein eine Erhöhung der Baumassendichte auf BMD 2,8 gesehen. In der Stadt Kufstein gibt es die allgemeine Möglichkeit, bei Berücksichtigung entsprechender Parameter in der Planung und im Bau, die vorgegebene Baumassendichte um 20% zu erhöhen, im gegebenen Fall würde dies eine Baumassendichte von BMD 3,36 ergeben. Siehe dazu auch die Beilage C05 (raumplanerischen Vorgaben der Stadtgemeinde Kufstein, der Terra Cognita KG). Im Rahmen dieser Vorgabe sind zusätzlich folgende Abweichungen möglich: Bei entsprechender städtebaulicher Qualität ist aus heutiger Sicht eine Bandbreite zwischen einer Untergrenze von BMD 2,5 bis zu einer maximalen Obergrenze von BMD 4,5 vorstellbar. Dabei ist aber der oben angeführte Wert von BMD 3,36 als maximaler Durchschnitt über alle Baustufen anzustreben. Um den Charakter der Südtirolersiedlung mit dem hohen Grünanteil weiterhin zu erhalten, soll eine Bebauungsdichte BBD (Verhältnis oberirdisch bebaute Grundfläche zu Bauplatzfläche) von 0,35 nicht überschritten werden. Eine Nettonutzflächendichte von 0,55 muss aus Gründen der Wohnbauförderung für jede Baustufe unbedingt überschritten werden. ao-architekten ZT-GmbH Seite 17
Zu den an das Wettbewerbsareal angrenzenden Nachbargrundstücken ist der Abstand lt. TBO (0,6 x Höhe, jedenfalls 4 m) einzuhalten, zu den öffentlichen Verkehrsflächen können geringere Abstände zugelassen werden. Die Gebäude-, bzw. Grenzabstände innerhalb der jeweiligen Bereiche können bis auf den feuerpolizeilich erforderlichen Mindestgrenzabstand grundsätzlich frei gewählt werden (besondere Bauweise ist möglich). Auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Belichtung der Aufenthaltsräume gemäß OIB- Richtlinie ist zu achten. Höhenentwicklung: Unter Berücksichtigung der direkt anschließenden Bestandsbebauung soll eine Höhe von 3 bis 4 Geschoßen angestrebt werden. Bei entsprechender städtebaulicher Qualität ist eine punktuelle Über- und Unterschreitung möglich. Wesentlich dabei ist, dass die Wohnqualität und das Ausmaß der Freiflächen der bestehen bleibenden Wohnungen in den einzelnen Bauetappen möglichst gering beeinträchtigt werden. Besonderer Wert wird auf die Errichtung leistbarer, architektonisch hochwertiger Wohnungen mit heutigen Wohnungsstandards in verdichteter Bauweise gelegt. Bauliche Vorgaben: - Planungsrichtlinien der NEUEN HEIMAT TIROL, Stand 28.04.2014 (Beilage C07) - Wohnbauförderungsrichtlinie - Ausführung als Niedrigstenergiehaus nach Wohnbauförderung, Ausstattung der Wohnungen mit Komfortlüftung - Vorgaben für barrierefreies Bauen / OIB - Kostenoptimierte, wirtschaftliche Planung, ausgerichtet auf reduzierte Betriebs- und Bauerhaltungskosten. Die Baukosten sollen unter den von der Wohnbauförderung Tirol angemessenen Baukosten liegen. Angestrebt werden soll eine Unterschreitung um ca. 5%. - Die Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen müssen auf Eigengrund geplant und nachgewiesen werden. - Seitens der Stadt Kufstein werden folgende Stellplätze entsprechend der Stellplatzhöchstverordnung 2015 des Landes Tirol gefordert (Kategorie I, Hauptsiedlungsgebiet): 1 Stellplatz je Wohnung bis 60 m², 1,5 Stellplätze je Wohnung von 61 bis 80 m² und 1,7 Stellplätze je Wohnung von 81 bis 110 m² Darin enthalten sind ca. 10% Besucherstellplätze. Die so ermittelte Gesamtstellplatzanzahl ist auf 85 % abzumindern. Die Besucherstellplätze können oberirdisch, die restlichen Stellplätze sind eingeschossig unterirdisch nachzuweisen. Sollten Besucherstellplätze unterirdisch geplant werden, sind diese bei der Einfahrtsrampe vor dem Garagentor anzuordnen, die Bewohnerstellplätze dahinter. - Es sind pro Wohnung 2 Fahrradabstellplätze zu berücksichtigen, wobei darauf zu achten ist, dass diese möglichst gut erreichbar in ebenerdiger Lage vorgesehen werden sollen. Dass entspricht einer Fläche von mind. 2,0 m² je Fahrrad, also 4 m² je Wohnung. ao-architekten ZT-GmbH Seite 18
Wohnungsschlüssel: Folgende Aufteilung ist anzustreben: 25 % 2-Zimmerwohnungen (ca. 45 m²) mit getrenntem Schlafraum (z.B. für Alleinstehende teilw. mit Sorgerechten). 25 % 2-Zimmerwohnungen (≤ 55 m²) ca. 50 m² bis 55 m², keine Durchgangszimmer, teilweise abgeschlossene Wohnküchen, z.B. für Ehepaare und Mütter bzw. Väter mit einem Kleinkind. (Annahme für Berechnung: Mittelwert 53 m²) 40 % 3-Zimmerwohnungen (ca. 75 m²) ca. 70 bis 80 m², die Hälfte davon mit abgeschlossenen Wohnküchen, z.B. für Ehepaare mit 1 Kind und AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern bzw. zukünftig auch Paare mit Kinderwunsch und AlleinerzieherInnen (im Bereich der kleineren 3-Zimmer-Wohnungen). (Annahme für Berechnung: Mittelwert 75 m²) 10 % 4-Zimmerwohnungen (ca. 88 m²) nicht über 90 m², da diese aufgrund der künftigen Mietzinsentwicklung sonst auf Dauer nicht mehr leistbar sind; die Hälfte davon mit abgeschlossenen Wohnküchen. Es ist darauf zu achten, dass in jeder Wohnung ein Abstellraum oder eine Abstellnische eingeplant wird. Betreutes / betreubares Wohnen: Ein noch nicht exakt fixierter Anteil der 2-Zimmerwohnungen ist für „Betreutes / betreubares Wohnen“ vorgesehen, wobei hierfür ausdrücklich kein eigenes Gebäude gewünscht wird. Es handelt sich dabei um bereits barrierefrei ausgeführte Wohnungen, die mit behindertengerechten Nassräumen ausgestattet sein müssen. Im Rahmen des Wettbewerbes ist eine tiefergehende Spezifizierung nicht gefordert. Die Zielgruppe der Bewohner sind Personen im Alter von 60 Jahren und darüber. Ihr Leben wird von ihnen selbst organisiert, bei Bedarf kann auf die Hilfe von externem Pflegepersonal (Sozialsprengel) zurückgegriffen werden. Handel und Dienstleister: Gemäß der Städtebaulichen Rahmenbedingungen sollen in den EG-Zonen der wichtigsten Kreuzungsbereiche jeweils öffentliche Nutzungen und Dienstleistungsangebote vorgesehen werden. Im dort angeführten Kreuzungsbereich Meranerstraße – Stuttgarterstraße wurde eine solche Fläche bereits berücksichtigt bzw. befindet sich diese bereits im Bau. Der zweite angeführte Kreuzungsbereich Sterzingerstraße – Stuttgarterstraße scheint aus heutiger Sicht für die öffentliche Nutzung eines Jugendtreffs (siehe unten) sinnvoll. Im Bestand gibt es zwei gewerbliche Mieter, die bereits Interesse an einer Weiterführung des Mietverhältnisses in einem Neubau bekundet haben. Daher sollten folgende Gewerbeflächen fix in der ersten Stufe eingeplant werden. ao-architekten ZT-GmbH Seite 19
Tabaktrafik: insgesamt ist eine Fläche von ca. 50 m² erforderlich, wovon ca. 13 m² als Lagerraum dienen sollen. Zusätzlich ist ein eigenes WC erforderlich. Es sollten 4 Kundenparkplätze zur Verfügung stehen. Bäckerei: für das Geschäftslokal inkl. Produktion ist eine Fläche von ca. 130 m² erforderlich. Ein Lagerraum mit zusätzlichen 50 m² muss direkt von der Produktion zugänglich sein und sollte aus Betriebsabläufen idealerweise im Erdgeschoß liegen. es müssen 2 WC-Anlagen eingeplant werden (1x Produktion, 1x Verkaufsbereich). Es sollten 3 Kundenparkplätze zur Verfügung stehen. Waldorfzentrum Kufstein: Im Bereich der Baustufe 1 sind diverse Einrichtungen des Vereins für Waldorfpädagogik Kufstein einzuplanen, diese befinden sich derzeit in der geplanten Baustufe 2 vor Ort. Es handelt sich dabei um einen Kindergarten, eine Spielgruppe/Kinderkrippe und eine Schule. Für alle 3 Einrichtungen sind gemeinsame Allgemeinflächen (Bewegungsraum, Küche, Büro, Personalräume und diverse Nebenräume) im Ausmaß von ca. 175 m² vorgesehen. Der Kindergarten soll eine gemeinsame Garderobe und eine gemeinsame Erschließung mit der Spielgruppe/Kinderkrippe erhalten. Für den Kindergarten und die Spielgruppe/Kinderkrippe sind insgesamt ca. 155 m² zu berücksichtigen. Bei der Schule handelt es sich um den Unterricht der ersten vier Schulstufen. Die benötigte Fläche beträgt ca. 140 m². Bei diesen Flächenangaben handelt es sich um die Nutzflächen inkl. Sanitärflächen, Technikflächen und Verkehrsflächen sind nicht enthalten. Im Rahmen dieses Wettbewerbes ist lediglich eine oberirdische Bruttogeschoßfläche von ca. 700 m² einzuplanen, wobei nur eine Zonierung der Spielgruppe Kindergrippe, des Kindergartens und der Schule darzustellen ist. Eine Mehrgeschoßigkeit des Gebäudes, z.B. E +1 erscheint aus heutiger Sicht sinnvoll. Das Waldorfzentrum muss kein eigenständiges Gebäude sein, eine Kombination mit der Wohnbebauung ist vorstellbar. Ein gemeinsamer Gartenbereich soll das Flächenausmaß von 400 m² nicht unterschreiten. Da die detaillierte Planung der Waldorfeinrichtungen den Rahmen dieses städtebaulichen und Wohnbauwettbewerbs sprengen würde, ist derzeit ein eigener Architekturwettbewerb im Anschluss an dieses Verfahren angedacht. Sonstige soziale Einrichtungen: Quartierstreff: An zentraler Stelle sind Räumlichkeiten für alle Generationen als sogenannter „Quartierstreff“, in Form eines Versammlungsraums in der Größe von ca. 100 m² mit Nebenräumen (also insgesamt ca. 150 m² BGF) vorzusehen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 20
Dieser Bereich soll unterschiedlichsten Funktionen für alle Altersgruppen wie z.B. Mütterberatung, Treffen der Vinzenzgruppe, Veranstaltung von Kursen unterschiedlichster Art usw. erfüllen und somit auch identitätsstiftend für das gesamte Wohnareal wirken. Der Quartierstreff sollte in der 2. Baustufe realisiert werden. Jugendraum: Zusätzlich ist ein Jugendraum in selber Größe (also insgesamt ca. 150 m² BGF) wie der Quartierstreff einzuplanen. Auf eine störungsfreie Lage ist besonders zu achten. Der Jugendraum muss bereits in der 1. Baustufe realisiert werden. Seniorenwohnheim: In einer der späteren Baustufen ist ein Seniorenwohnheim für ca. 60 Betten vorgesehen. Da es derzeit noch keine genaueren Angaben über den tatsächlichen Bedarf für diese Einrichtung gibt, ist lediglich eine oberirdische Bruttogeschoßfläche von ca. 5.100 m² einzuplanen, welche auf 3 Geschoße (also E+2) aufzuteilen ist. Bei der Verortung ist auf eine einfache Erreichbarkeit und ein belebtes Umfeld zu achten., Außenanlagen: Die Südtirolersiedlungen zeichnen sich u.a. durch einen außergewöhnlich hohen Anteil an Grünflächen aus, bei der gegenständlichen Siedlung beträgt dieser Anteil ca. die Hälfte der Liegenschaften. Bei der Neuplanung ist jedenfalls darauf zu achten, dass zumindest derselbe Grünflächenanteil wie im Bestand wieder erreicht werden kann. Für die Bewohner dieses Siedlungsbereiches sollen bei der Neuplanung Nutzgartenanlagen berücksichtigt werden. Dabei soll nicht eine große Anlage vorgesehen werden, sondern mehrere, den einzelnen Wohnbauten zugeordnete, Nutzgärten eingeplant werden. Gartenhütten im Sinne von Schrebergärten sind ausdrücklich nicht gewünscht. Ziel sollte auch sein, die privaten Vorgärten auf ein Minimum zu reduzieren oder sogar vollständig zugunsten der allgemeinen Grünflächen darauf zu verzichten. Spielplätze: Es ist insgesamt eine Fläche von ca. 2500 m2 (ca. 4,0 – 5,5 m² je Wohneinheit) für Spielplätze zu berücksichtigen, wobei in der Planung auf eine altersgerechte Aufteilung zu achten ist. Kleinkinder- und Kinderspielplätze sind wohnungsnah auf mehrere Orte aufgeteilt vorzusehen. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es sich nicht um unattraktive Restflächen handelt, sondern je Einheit eine Untergrenze von ca. 50 m² zusammenhängende Fläche nicht unterschritten wird. Für Jugendliche ist ein Spiel- und Sportplatz (z.B. Basketball) in der Größe von ca. 350 m2 (diese Fläche ist in der Gesamtfläche enthalten) so einzuplanen, dass dessen Benutzung auch tatsächlich lebbar ist und Konflikte durch Lärmbelästigung für die Anrainer vermieden wird. Eine Situierung ist z.B. in bereits schallbelasteten Zonen mit höherer Verkehrsfrequenz gut vorstellbar. ao-architekten ZT-GmbH Seite 21
Hundewiese (optional): Seitens der Bewohner wurde der Wunsch nach einem eingezäunten Grünbereich, in dem Hunde freilaufen dürfen, geäußert. Man verspricht sich davon ein konfliktfreies Miteinander, insbesondere in Hinblick auf die Problematik Verschmutzung der Kinderspielplätze durch Hunde. Es soll im Wettbewerb geprüft werden, ob eine solche Fläche so vorgesehen werden kann, dass dadurch nicht Lärmbelästigungen für an diese Wiese angrenzende Wohnbereiche entstehen. Verkehrserschließung: Die Haupterschließungsstraßen Meranerstraße, Stuttgarterstraße und Sterzingerstraße müssen weiterhin in ihrer Funktion als 2-spurige Straßen erhalten bleiben. Darüber hinausgehend ist die Erschließung im Rahmen eines groben Mobilitätskonzeptes zu erarbeiten. Die Haupterschließungsstraßen bleiben öffentlicher Raum und sollen verkehrsberuhigt ausgeführt sowie gestaltet werden, die Straßenquerschnitte können adaptiert werden. Der Teil der Sterzingerstraße, der sich östlich der Stuttgarterstraße befindet sowie die Terlanerstraße sind im Eigentum der NHT (es handelt sich um einen Teil der GP 913/2). Daher können diese Straßen entwurfsabhängig abgeändert werden, da die vorhandenen Infrastruktureinbauten von untergeordneter Bedeutung sind bzw. nur der Ver- und Entsorgung der bestehenden Bauten dienen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine solche Maßnahme jedoch durch einen städtebaulichen Mehrwert zu begründen. Die Tiefgaragenzufahrten müssen auf möglichst kurzem Weg von den Haupterschließungen erfolgen, um die Grünbereiche vom motorisierten Verkehr und der damit einhergehenden Lärm- und Schadstoffbelastung möglichst freizuhalten. In unmittelbaren Kreuzungsbereichen dürfen keine Tiefgaragenzufahrten situiert werden. Die vorhandenen Stellflächen entlang der Straßen sollen zu Gunsten des Grünraums reduziert und durch Tiefgaragenstellplätze ersetzt werden. Die Tiefgaragen sollen als sogenannte Quartiersgaragen geplant werden, d.h. sie müssen nicht unmittelbar den Gebäuden zugeordnet sein. Diese Garagen sollen so kompakt konzipiert werden, dass bei den Grünflächen der vorhandene Baumbestand möglichst erhalten bleibt und großzügige Neubepflanzungen mit Bäumen möglich sind. Daher sollten Tiefgaragen weitestgehend unter den Bebauungen angeordnet werden und nicht unter den Freiflächen. Es muss darauf geachtet werden, dass bereits von Anfang an eine ausreichende Anzahl an Tiefgaragenplätzen vorhanden ist, bei den weiteren einzelnen Baustufen ist ein geringfügiges partielles Abweichen von der erforderlichen Stellplatzanzahl vorstellbar. ao-architekten ZT-GmbH Seite 22
Fuß und Radwege: Bei der Planung der Wettbewerbsaufgabe ist auf eine möglichst barrierefreie Durchwegung mit Fuß- und Radwegen zu achten, Sackgassen und Stichwege sind zu vermeiden. 14.5. Ökonomie und Ökologie: „Die Stadtgemeinde Kufstein setzt sich als e5 Gemeinde der ersten Stunde seit langem für eine effiziente Nutzung von Energie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Ressourcen ein. Auch im Bereich Mobilität ist Kufstein mit vielen Maßnahmen Vorreiter und beispielgebend. Damit wollen wir einen Beitrag für eine zukunftsweisende Entwicklung unserer Gesellschaft leisten.“ (Zitat von Bürgermeister Martin Krumschnabel) „Bereits seit mehreren Jahrzehnten sorgt ein weitreichendes Fernwärmenetz für saubere Luft in der Umweltstadt Kufstein. Mit der Umstellung auf Biomasse im Jahr 2003 wird ein Großteil der in Kufstein benötigten Wärme CO2-neutral und mit lokaler Wertschöpfung zur Verfügung gestellt. Alle kommunalen Gebäude und etwa 60 % der Haushalte werden mit der Fernwärme versorgt. Mit dem Energieentwicklungsplan, der Gestaltung des öffentlichen Raums sowie dem neuen Raumordnungskonzept wurden neue Akzente gesetzt.“ (Auszug aus dem Factsheet e5) Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine entsprechende niedrige Energiekennzahl gelegt. Es wird beabsichtigt, die Niedrigstenergiehausqualität lt. Vorgabe der Tiroler Wohnbauförderung zu erreichen. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung, Wärmerückgewinnung, etc.). Ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Kufstein ist möglich und sinnvoll. 15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. C01 Lageplan (DKM mit Baustufen) C02 Flächenwidmungsplan C03 Übersichtspläne Bautengruppen und Baustufen C04 Leitungsauskunft (TIGAS und Stadtwerke Kufstein) C05 Städtebauliche Rahmenbedingungen (erstellt: Terra Cognita KG) ao-architekten ZT-GmbH Seite 23
Sie können auch lesen