Geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb - Südtirolersiedlung Kufstein für den Neubau der

 
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geladener, 1-stufiger
                   Realisierungswettbewerb
                            in der Wohnbauförderung

                                                  zur
Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
                                   für den Neubau der

                      Südtirolersiedlung Kufstein

                                          Stand: 18.06.2018
Inhaltsverzeichnis

   Allgemeiner Teil ................................................................................... 2
      1.     Ausloberin, Wettbewerbsbüro ............................................................................................ 2
      2.     Gegenstand des Wettbewerbes ......................................................................................... 2
      3.     Art des Verfahrens ............................................................................................................... 2
      4.     Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe .......................................................... 2
      5.     Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................................ 4
      6.     Termine ................................................................................................................................ 4
      7.     Formale Bedingungen und Kennzeichnung ......................................................................... 8
      8.     Vergütung ............................................................................................................................ 8
      9.     Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ........................................................... 9
      10.    Absichtserklärung der Ausloberin ...................................................................................... 10
      11.    Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ................................................................... 11

   Besonderer Teil .................................................................................. 12
      12.    Aufgabenstellung ............................................................................................................... 12
      13.    Vorgaben Stadtgemeinde Kufstein .................................................................................... 16
      14.    Planungsrichtlinien und Planungshinweise ....................................................................... 16
      15.    Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ....................................................... 23
      16.    Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ............................................................. 24
      17.    Beurteilungskriterien ......................................................................................................... 25

                                                     Allgemeiner Hinweis

 Alle in den Wettbewerbsunterlagen verwendeten personenbezogenen Ausdrücke umfassen Frauen
     und Männer gleichermaßen und sind in der jeweils geschlechtsneutralen Form zu verstehen!

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Allgemeiner Teil

1.      Ausloberin, Wettbewerbsbüro

1.1.    Ausloberin

        Neue Heimat Tirol
        Gemeinnützige WohnungsGmbH
        Gumppstraße 47 6023 Innsbruck

1.2.    Wettbewerbsbüro

        ao-architekten ZT-GmbH
        Olympiastraße 17 6020 Innsbruck
        T +43 512 362373 F +43 512 362442 office@ao-architekten.com
        Bürozeiten: MO – DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00 Uhr

2.      Gegenstand des Wettbewerbes

        Gegenstand des Realisierungswettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen
        Vorentwurfskonzepten für eine Wohnbebauung in mehreren Baustufen im Bereich der
        Südtiroler Siedlung in Kufstein.

3.      Art des Verfahrens

        1-stufig geladener anonymer Architekturwettbewerb in der Wohnbauförderung.

4.      Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe

4.1.    Teilnahmeberechtigt sind

        1. Architekten Adamer-Ramsauer ZT Ges KEG, Kufstein
        2. ARCHITEKTURB(R)AUEREI ZT GmbH, Innsbruck                 von der Kammer nominiert
        3. Architekturhalle Mag.arch. Raimund Wulz ZT KG, Telfs

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4.    Dietrich Untertrifaller Architekten ZT GmbH, Bregenz
        5.    DIN A4 Architektur ZT GmbH, Innsbruck
        6.    Architektin Dipl.Ing.M.Arch. Claudia Dorner, Innsbruck  von der Kammer nominiert
        7.    driendl architects zt GesmbH, Wien
        8.    Markus Fuchs Architektur ZT GmbH, Kufstein
        9.    Architekt Dipl.Ing. Gerhard Hof, Innsbruck              von der Kammer nominiert
        10.   Architekt Dipl.Ing. Christian Höller, Innsbruck         von der Kammer nominiert
        11.   Architekt Dipl.Ing. Markus Jaufer, Kufstein
        12.   Architekt Dipl.Ing. Markus Malin, Innsbruck             von der Kammer nominiert
        13.   Marte Marte Architekten ZT GmbH, Feldkirch
        14.   Architekt Dipl.Ing. Marc Meder, Kufstein
        15.   Pluspunkt Architekten
              Arch. DI Maria Lercher-Frischmann und Arch. DI Hanne Kääb-Allinger, Kufstein
        16.   rt Architekten Ziviltechniker KG, Innsbruck
        17.   TATANKA ZT GmbH, Mils                                   von der Kammer nominiert
        18.   teamk2[architects] ZT GmbH, Innsbruck
        19.   Architekt Dipl.Ing. Ulrich Schäfer, Innsbruck           von der Kammer nominiert
        20.   Architekt Vogl-Fernheim ZT-GmbH, Innsbruck
        21.   Wiesflecker-architekten zt gmbh, Innsbruck

4.2.    Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten

        Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit einem nicht zugeladenen
        Büro sind zur Freigabe der Ausloberin und der Kammer der Architekten und
        Ingenieurkonsulenten bis vor dem Hearing bekannt zu geben. Von der Ausloberin genehmigte
        Arbeitsgemeinschaften werden beim Hearing allen Teilnehmern mitgeteilt.

        Es wird dringend empfohlen Landschaftsplaner und Verkehrsplaner als Konsulenten bereits
        im Wettbewerbsverfahren beizuziehen.

        Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen
        einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin
        freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am
        Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an
        denen der Verfasser beteiligt ist.

        Varianten sind nicht zulässig.

4.3.    Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen

        Mitarbeiter von Teilnehmern und Fachleute, die am Zustandekommen des
        Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können genannt werden und sind von der
        Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen.

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4.4.    Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:

        Es gelten die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß §2 und die
        Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß §17 der WSA 2010.
        https://www.arching.at/mitglieder/wettbewerbe.html

5.      Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln

5.1.    Rechtsgrundlagen:

        Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:
        a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings
        b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen
        c) die Richtlinie der „Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben in der
            Wohnbauförderung / Ausgabe 01.07.2012“
        d) die Wettbewerbsordnung Architektur (WOA 2010 - Teil B der WSA)

        Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

5.2.    Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

        Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in
        dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.
        Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des
        eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidung
        des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar ist.

5.3.    Prüfvermerk der Kammer für Architekten und Ingenieurkonsulenten:

        Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der Architekten und
        Ingenieurkonsulenten für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der
        Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft.
        Mit Schreiben vom 07.06.2018 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch
        Bekanntgabe der Verfahrensnummer 19/18 bekundet und ihre Preisrichter nominiert.

6.      Termine

        Konstituierende Sitzung:                                       14.06.2018
        Ausgabe der Unterlagen:                                        18.06.2018

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Örtliche Begehung und Hearing:                             25.06.2018
        Treffpunkt: 14:30 Uhr, Wettbewerbsareal Kreuzungsbereich Stuttgarter-Straße / Sterzinger
        Straße
        Schriftliche Rückfragen an das Wettbewerbsbüro:            26.06.2018
        Schriftliche Rückfragenbeantwortung (incl. Hearing):       05.07.2018
        Abgabe Pläne:                                              19.09.2018 – 18:00 Uhr
        Abgabe Modell:                                             26.09.2018 – 18:00 Uhr
        Abgabeort für Pläne und Modell:
        ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck
        Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich:     17.10.2018

        Ausstellung: im Anschluss an die Jurysitzung, Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben.

6.1.     Konstituierende Sitzung:

        Die konstituierende Sitzung der Jury erfolgte am 14.06.2018.

        Das Preisgericht wählt aus seiner Mitte:
        GF Hannes Gschwentner zum Juryvorsitzenden (gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung)
        Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler zum stellvertretenden Vorsitzenden
        Dipl.Ing. Roland Kapferer zum Schriftführer

6.2.     Ausgabe der Unterlagen:

        Die Wettbewerbsunterlagen werden am 18.06.2018 durch das Wettbewerbsbüro an die
        Teilnehmer übermittelt. Die Modelleinsatzplatten werden beim Hearing übergeben.

6.3.     Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:

        Am 25.06.2018 finden für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und
        Begehungstermin sowie ein Hearing vor Ort statt.
        Treffpunkt: 14:30 Uhr, Wettbewerbsareal Kreuzungsbereich Stuttgarter-Straße / Sterzinger
        Straße.
        Im Anschluss – ab ca. 15:30 Uhr findet das Hearing im Bürgersaal (3.Stock) des Stadtamtes
        Kufstein statt.
        Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 26.06.2018 einlangend zulässig.
        Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die
        Fragebeantwortung ein.

        Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per mail an das Wettbewerbsbüro
        (office@ao-architekten.com) zu richten.

        Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings
        werden bis 05.07.2018 den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per mail
        übermittelt.

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6.4.     Abgabe der Wettbewerbsbeiträge:

        Die Projekte müssen - entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1) - bis spätestens 19.09.2018 –
        18:00 Uhr (Pläne) bzw. 26.09.2018 – 18:00 Uhr (Modell) im Wettbewerbsbüro ao-architekten
        ZT-GmbH (Bürozeiten: MO – DO 08:00 – 12:00 und 14:00 bis 18:00 Uhr, FR 08:00 – 12:00
        Uhr), Olympiastraße 17, 6020 Innsbruck unter Wahrung der Anonymität einlangen.

        Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.

        Mit der Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsarbeiten müssen spätestens
        zum oben angeführten Termin im Wettbewerbsbüro eingelangt sein. Das Risiko des
        rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.
        Als Absender ist die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten für Tirol und
        Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen.

6.5.     Vorprüfung:

        Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es werden
        schriftliche Berichte für das Preisgericht verfasst, welche lediglich den Jurymitgliedern zur
        Kenntnis gebracht werden und nicht für Veröffentlichungen vorgesehen sind.

6.6.     Beurteilungssitzungen des Preisgerichts:

        Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Projekte voraussichtlich am
        17.10.2018 zusammentreten.
        Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.

        Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten
        anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das
        Preisgericht.

        Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen
        hinsichtlich   der       weiteren      Vorgangsweise,       unter    Zugrundelegung    des
        Wettbewerbsergebnisses, abzugeben.

        Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen
        der Verfasserkuverts.

        Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen,
        wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne
        Stimmrecht und ohne Vergütung.

        Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der
        Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt.
        Bei Bedarf kann die Jury weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen.

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Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind
        an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das
        Preisgericht gebunden.

6.7.     Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:

        Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen
        Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten unmittelbar nach Abschluss der
        Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.

        Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der
        zuständigen Länderkammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten zur Kenntnis
        übermittelt.

        Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des
        Wettbewerbsverfahrens ca. 2-3 Tage ausgestellt. Jeder Wettbewerbsteilnehmer erteilt durch
        die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht.

        Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter, werden in
        dieser Ausstellung angegeben.

        Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern
        des Preisgerichts und der Länderkammer bekannt gegeben.

6.8     Publikation der Wettbewerbsarbeit im Internet:

        Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer
        Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der
        Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten durch die Übergabe
        publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne
        weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
        - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250dpi Auflösung, auf CD-ROM oder
           DVD. Die CD-ROM bzw. DVD muss unter Microsoft- oder Mac-Betriebssystemen lesbar
           sein;
        - Für jede Wettbewerbsarbeit eine anschauliche Einzeldarstellung (Perspektive,
           Axonometrie, …) in jpg-Format;
        - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB);
        - Inhaltlich eindeutige Dateibenennungen: z.B. „Kennziffer.pdf“;
        - Erläuterungsbericht etc. als gesonderte pdf-Dokumente.

6.9     Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten:

        Die Wettbewerbsunterlagen des Siegerprojektes sind von der Rückgabe an die Verfasser
        ausgeschlossen. Die Wettbewerbsunterlagen aller anderen Projekte können bis spätestens
        zwei Wochen nach Ende der Ausstellung im Wettbewerbsbüro abgeholt werden. Nicht
        abgeholte Unterlagen werden entsorgt.

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7.      Formale Bedingungen und Kennzeichnung

7.1.     Pläne und Schriftstücke:

        Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

        Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern
        besteht auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit (bei Mappen bitte nur auf
        Titelblatt) rechts oben anzubringen ist.

        Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift „Südtirolersiedlung
        Kufstein“ zu enthalten.

        Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die
        innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere
        Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.

7.2.     Verfasserbrief:

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen,
        der außen die Kennzahl und die Aufschrift „Verfasserbrief“ trägt und folgenden Inhalt
        aufweist:
        Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und
        beigezogenen Fachplaner/Konsulenten (Beilage C09).

        Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen.

7.3.     Beilagenverzeichnis:

        Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.

8.      Vergütung

        Die Ausloberin hat Netto Euro 70.900,00 für den geförderten Wohnbau (Baustufe 1) sowie
        Netto Euro 23.600,00 für die städtebauliche Bearbeitung vorgesehen.

        Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser
        Ausschreibung entspricht, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 4.100,00 (Anteil
        geförderter Wohnbau €2.976,00; Anteil städtebauliche Bearbeitung € 1.124,00);

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Zusätzlich zur Aufwandsentschädigung werden folgende Preisgelder ausbezahlt:
        1 Rang = Gewinner             Euro 2.700,00
        2.Rang                        Euro 2.100,00
        3.Rang                        Euro 1.600,00
        2 Anerkennungspreise à        Euro 1.000,00

        Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen
        Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine
        andere Aufteilung der Preisgelder erfolgen.

        Die Aufwandsentschädigungen werden nur dann ausbezahlt, wenn die geforderten
        Leistungen erbracht wurden und der Teilnehmer nicht unter den Punkt Ausschließungsgründe
        / Ausscheidungsgründe fällt.

        Die Vergütung wird – unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den
        Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern – nur an den Teilnahmeberechtigten
        ausbezahlt.

9.      Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung

9.1.     Preisgericht:

        Fachpreisrichter (F), Sachpreisrichter (S)

        Architekt Dipl.Ing. Markus Geiswinkler (F) von der Kammer nominiert
        Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Erich Wucherer

        Architekt Dipl.Ing. Anton Nachbaur-Sturm (F) von der Kammer nominiert
        Ersatz: Architekt Mag.arch. Andreas Cukrowicz

        Bürgermeister Mag. Martin Krumschnabel (S), Stadt Kufstein
        Ersatz: Erste Vizebürgermeisterin Brigitta Klein

        Dipl.Ing. Roland Kapferer (S), Wohnbauförderung
        Ersatz: Mag. Otto Flatscher

        GF Hannes Gschwentner (S), Neue Heimat Tirol
        Ersatz: Ing. Engelbert Spiß

        GF Dipl.Ing. Mag. Markus Pollo (S), Neue Heimat Tirol
        Ersatz: Mag.(FH) Gerda Maria Embacher MSc

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9.2.     Berater ohne Stimmrecht:

        Mag. Claudia Schönegger, Terra Cognita – TB für Raumplanung und angewandte Geographie
        Stadtbaumeisterin Dipl.Ing. Elisabeth Bader, Stadt Kufstein

9.3.     Vorprüfung:

        ao-architekten ZT-GmbH

10.     Absichtserklärung der Ausloberin

        Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Das erstgereihte Projekt ist das städtebauliche
        Leitprojekt, wobei allfällige Überarbeitungen und Weiterentwicklungen auf Basis der
        Juryempfehlungen einzuarbeiten sind.

        Die Auftraggeberin beabsichtigt den Verfasser des städtebaulichen Leitprojektes
        (Siegerprojektes) und seine Konsulenten, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des
        Preisgerichtes, mit Planungsarbeiten der 1.Baustufe sowie mit der Erstellung der Unterlagen
        für den Bebauungsplan zu beauftragen (siehe Beilage C10 Architektenwerkvertrag zur
        Information).

        Die Planungsleistungen für die weiteren Baustufen sind nicht Gegenstand der weiteren
        Beauftragung. Für weitere Baustufen werden evtl. auf Basis des städtebaulichen
        Leitprojektes weitere Realisierungswettbewerbe durchgeführt, oder weitere Preisträger
        dieses Wettbewerbs mit der Planung beauftragt.

        Das Honorar wird auf Basis der HOA 2004, Abschnitt A, §3 verhandelt.

        Das Preisgeld gem. Pkt. 8 wird, gemäß den Richtlinien der Wohnbauförderung, vom zu
        vereinbarenden Honorar für den Vorentwurf in Abzug gebracht, sofern sich dieser nicht
        wesentlich vom Wettbewerbsprojekt unterscheidet.
        Nicht als wesentliche Änderungen gelten jedenfalls die Überarbeitungen auf Basis der
        Empfehlungen des Preisgerichts.

        Die Auftraggeberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen,
        formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge
        der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen. Dabei sollen jedoch die
        wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

        Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                      Seite 10
11.     Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

        Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen, Modellen und sonstigen Ausarbeitungen geht
        durch die Bezahlung der Vergütung auf die Ausloberin über.

        Das geistige Eigentum (Urheberrecht) sowie die Verwertungsrechte (Werknutzung)
        verbleiben bei jenen Verfassern, welche in weiterer Folge nicht von der Ausloberin beauftragt
        werden.

        Im Falle einer Beauftragung mit Planungsleistungen in Anlehnung der HOA, entsprechend
        dem verhandelten Honorar und vollständigen Bezahlung der beauftragten Leistungen, steht
        das Verwertungsrecht ausschließlich und uneingeschränkt der Ausloberin zu.

        Die Verwertungsrechte (Werknutzung) für das städtebauliche Siegerprojekt gehen bei einer
        Beauftragung des Verfassers des Siegerprojektes und vollständigen Bezahlung der
        beauftragten Leistungen (Baustufe 1) auf die Ausloberin über. Der Verfasser des
        städtebaulichen Siegerprojekts stellt dieses als Basis für die Weiterbearbeitung
        uneingeschränkt und ohne weiteres Entgelt der Ausloberin zur Verfügung.

        Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die
        jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen
        Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                        Seite 11
Besonderer Teil

12.     Aufgabenstellung

12.1.    Allgemein:

        Ziel des Wettbewerbs ist die Erlangung eines städtebaulichen Leitprojektes für den Neubau
        eines Teils der Südtirolersiedlung in Kufstein Sparchen mit der Nutzung Wohnbau. Geplant ist
        die Umsetzung dieses Leitprojektes in mehreren Baustufen, wobei eine Baustufe bereits im
        Wettbewerbsprojekt konkretisiert werden muss. Es handelt sich dabei um die erste Baustufe
        des gesamten Wettbewerbsareals dieser Südtirolersiedlung.

        Die Südtirolersiedlungen wurden während der Kriegsjahre (Ende der 30iger und Anfang der
        40iger Jahre des vorigen Jahrhunderts) für abgesiedelte Südtiroler Optanten errichtet.
        Nachdem die vorhandene Bausubstanz bereits mehr als 75 Jahre alt ist, wurde durch die
        Ausloberin eine Überprüfung des technischen Zustands der Wohnhäuser von einer
        unabhängigen Prüfstelle veranlasst. Festgestellt wurden dabei vor allem ein nicht mehr
        zeitgemäßer Wohnungsstandard (fehlende Heizungen, Schall- und Wärmeisolierungen,
        schlechte Belichtungen, …), ein schlechter baulicher Zustand (vor allem statische Mängel der
        Geschoßdecke zwischen UG und EG) sowie dem heutigen Standard nicht mehr
        entsprechende Wohnungsgrößen.
        Daher kam man zum Ergebnis, dass der Abbruch eines überwiegenden Teils des Bestandes
        und deren Neubau sowohl aus ökonomischen als auch aus ökologischen Gründen richtig
        erscheinen.

        Anzustreben ist die Errichtung leistbarer, architektonisch anspruchsvoller Wohnungen mit
        heutigem Wohnungsstandard in mehreren Bauabschnitten. Die besondere Qualität der
        vorhandenen Siedlung, mit der großzügigen Anordnung der Grün- und Erholungsflächen,
        sollte als Grundgedanke für das neue städtebauliche Leitprojekt aufgenommen, neu
        interpretiert und weiterentwickelt werden. Dem Erschließungskonzept für den fußläufigen,
        motorisierten und ruhenden Verkehr kommt in diesem Zusammenhang natürlich
        außerordentliche Bedeutung zu (Reduzierung des PKW-Verkehrs auf das unbedingt
        notwendige Maß und die Attraktivierung der Fuß- und Radwegverbindungen – Stadt der
        kurzen Wege).

        Bei der notwendigen und geforderten Verdichtung ist auf eine Gebäudeanordnung zu achten,
        welche gegenseitige Beschattungen verhindert, die solaren Gewinne (Photovoltaik und
        Solarthermie) optimiert und negative Schalleinflüsse innerhalb der Wohnanlage und von
        Außerhalb möglichst vermeidet.

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12.2.    Wettbewerbsareal:

         Das gesamte Wettbewerbsareal kann der Beilage C03 entnommen werden.
         Es umfasst die Gebäudegruppe KU1 und die Gebäudegruppe KU2, beide im Eigentum der
         Neuen Heimat Tirol sowie öffentliche Verkehrsflächen, welche sich im Eigentum der
         Stadtgemeinde Kufstein befinden.

         Gebäudegruppe KU1 (Farbe hellbraun lt. Beilage C03 Übersicht Bautengruppen):
         Die Gebäudegruppe KU1 ist auf zwei Bereiche östlich und westlich der Stuttgarterstraße
         aufgeteilt.
         Der Bereich östlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße auf der GP 901/4
         mit den darauf befindlichen Bauparzellen .922, .923, .924 und .925 sowie der GP 899/3 mit
         den darauf befindlichen Bauparzellen .911, .912 und .913.
         Der Bereich westlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße auf der GP 901/3
         mit den darauf befindlichen Bauparzellen .919, .920, und .921 sowie der GP 901/2 mit den
         darauf befindlichen Bauparzellen .914, .915, .916, .917 und .918.

         Gebäudegruppe KU2 (Farbe hellblau lt. Beilage C03 Übersicht Bautengruppen):
         Die Gebäudegruppe KU2 teilt sich in den Bereich südlich der Meranerstraße und östlich der
         Stuttgarterstraße, in den Bereich zwischen der Meranerstraße, der Stuttgarterstraße und der
         Sterzingerstraße, den Bereich westlich der Terlanerstraße und in den Bereich östlich und
         nördlich der Terlanerstraße auf.
         Der Bereich südlich der Meranerstraße und östlich der Stuttgarterstraße auf der GP 913/16
         mit den darauf befindlichen Bauparzellen .969/2, .1024, 1025, 1026 und .1027.
         Der Bereich nördlich der Meranerstraße, westlich der Stuttgarterstraße und südlich der
         Sterzingerstraße auf der Grundparzelle 909/43 mit der darauf befindlichen Bauparzelle .1001
         sowie auf der GP 913/14 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .964 und .965.
         Der Bereich nördlich der Meranerstraße, östlich der Stuttgarterstraße und südlich der
         Sterzingerstraße auf der Grundparzelle 913/20 sowie auf einem Teil der GP 913/2 mit den
         darauf befindlichen Bauparzellen .977, .969/1, .967, .968, .971, .972 und .973.
         Der Bereich östlich der Kreuzung Sterzingerstraße mit der Terlanerstraße und westlich der
         Straße Am Rain auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .974,
         .975 und .976.
         Der Bereich nördlich der Sterzingerstraße und westlich bzw. südlich der Terlanerstraße auf
         der Grundparzelle 894/8 sowie auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen
         Bauparzellen .933 bis .943 und .957 bis .963.
         Der Bereich östlich bzw. nördlich der Terlanerstraße und westlich der Straße Am Rain auf der
         Grundparzelle auf einem Teil der GP 913/2 mit den darauf befindlichen Bauparzellen .984,
         .926 bis .932 und .944 bis .956,

         Nicht im Wettbewerbsareal befinden sich folgende Bereiche:

         Die Hochbauten der Gebäudegruppe KU3 auf der GP 913/8. Es handelt sich konkret um die
         Adressen Stuttgarterstraße 20, 22, 24, 30, 32, 34 und Am Rain 9, 11, 13, 15. Diese Gebäude
         wurden bereits saniert und müssen daher bestehen bleiben. Die Grenze zwischen den
         Parzellen 913/8 sowie 913/2 und 913/20 werden aufgelassen, so dass die bisherigen
         Parzellengrenzen überbaut werden dürfen.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                         Seite 13
Die Hochbauten der Gebäudegruppe KU4 auf der GP 913/10. Es handelt sich konkret um die
         Adressen Terlanerstraße 1a, 3a, 5a und 7a. Auch diese Gebäude wurden bereits saniert und
         müssen daher bestehen bleiben. Die Grenze zwischen den Parzellen 913/10 sowie 913/2
         werden aufgelassen, so dass die bisherigen Parzellengrenzen überbaut werden dürfen.

         Die Gebäudegruppe KU5 auf der GP 913/13.
         Die Gebäudegruppe KU18 auf der GP 913/17.
         Die GP 913/18 und GP 913/19 an der Straßenkreuzung Stuttgarterstraße / Sterzingerstraße.
         Die GP 913/5 an der Straßenkreuzung Meranerstraße / Am Rain.
         Der Bereich südlich der Meranerstraße und westlich der Stuttgarterstraße ist bereits neu
         bebaut, um die Freimachung für die weitere Bebauung zu ermöglichen (KU47 und KU50).

12.3.    Baustufen:

        Das städtebauliche Leitprojekt muss eine Realisierung in mehreren Baustufen ermöglichen,
        wobei darauf zu achten ist, dass jede Baustufe für sich funktionieren muss. Eine gegenseitige
        negative Beeinflussung während der etappenweisen Umsetzung ist weitgehend zu
        vermeiden.

        Die vorgesehenen Baustufen sind der Beilage C03 Übersicht Baustufen zu entnehmen und
        beruhen auf voraussichtlichen Übersiedlungen der bisherigen Bewohner.

        Die ersten Neubauten südlich der Meranerstraße und westlich der Stuttgarterstraße sind
        bereits in Planung bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung (KU 47 und KU 50). Dadurch
        können die notwendigen Leerstände erzeugt werden, um Bestandsgebäude abzubrechen und
        somit Baufelder für eine Neubebauung freizumachen.

        Die erste Baustufe betrifft den Bereich nördlich der Meranerstraße, östlich der
        Stuttgarterstraße und südlich entlang der Sterzingerstraße bis zur Straße Am Rain, somit
        einen Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 12.506 m².
        Diese Fläche umschließt dreiseitig das Areal der Gebäudegruppe KU3, welche nicht
        Gegenstand des Wettbewerbes ist. Teile dieser Fläche (nicht die Hochbauten) können jedoch
        in sinnvollem Maße für die Neubebauung genutzt werden. Für diese Baustufe ist im Rahmen
        dieses Wettbewerbs bereits eine konkrete Planung vorzunehmen.
        In diese Baustufe sind auch die Flächen für die Waldorfeinrichtungen vorzusehen.

        Die zweite Baustufe des Wettbewerbs umfasst den Bereich nördlich der Meranerstraße und
        westlich der Stuttgarterstraße, somit einen weiteren Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2.
        Die Grundstücksfläche beträgt ca. 7.412 m².

        Die dritte Baustufe bildet den Bereich südlich der Meranerstraße und östlich der
        Stuttgarterstraße, somit einen weiteren Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die
        Grundstücksfläche beträgt ca. 5.465 m².

ao-architekten ZT-GmbH                                                                        Seite 14
Die vierte Baustufe bildet den Bereich nördlich der Sterzingerstraße und beiderseits der
        Terlanerstraße, somit einen weiteren Teil der bisherigen Gebäudegruppe KU2. Die
        Grundstücksfläche beträgt ca. 28.716 m².
        Diese Fläche umschließt dreiseitig das Areal der Gebäudegruppe KU4, welche nicht
        Gegenstand des Wettbewerbes ist. Teile dieser Fläche (nicht die Hochbauten) können jedoch
        in sinnvollem Maße für die Neubebauung genutzt werden

        Die fünfte Baustufe bildet den Bereich östlich der Stuttgarterstraße und nördlich der
        Sterzingerstraße sowie westlich der Stuttgarterstraße und nördlich der Sterzingerstraße, die
        bisherigen Gebäudegruppe KU1. Die Grundstücksfläche beträgt ca. 8.497 m² im Westen und
        ca. 7.699 m² im Osten. Da diese Gebäude erst vor relativ kurzer Zeit saniert wurden, muss
        dieses Areal als letzte Baustufe gesehen werden.

        Weitere Gebäudegruppen der NHT, die sich im Bereich bzw. angrenzend an das
        Wettbewerbsareal befinden (KU3, KU4, KU5 und KU18), sind neueren Datums. Daher ist ein
        Neubau dieser Gebäude nicht notwendig und auch längerfristig nicht geplant. Die
        Grundgrenzen zu diesen Flächen müssen jedoch nicht als bindend gesehen werden und
        können bei qualitätsvoller Planung entsprechend adaptiert werden.

        Es wird darauf hingewiesen, dass die Absiedlungen nicht zu 100% vorausgesagt werden
        können, da diese weitgehend von der Übersiedlungsbereitschaft der Bewohner abhängig ist.
        Es hat sich in der Vergangenheit jedoch wiederholt gezeigt, dass bei einer qualitätsvollen
        Planung der Neubauten eine hohe Bereitschaft seitens der Bewohner zur Übersiedelung
        vorgefunden wurde.
        In diesem Zusammenhang hat es sich als zweckmäßig erwiesen, die einzelnen Baustufen so
        zu planen, dass diese in einzelne Unterabschnitte zu je ca. 30 Wohnungen geteilt werden
        können.

12.4.    Bestand:

        Gebäudegruppe KU1:
        Die Gebäudegruppe KU1 umfasst derzeit 72 Wohnungen. Die Nutzfläche beträgt ca. 3.850
        m². Somit ergibt sich eine durchschnittliche Größe von ca. 53,5 m²/Einheit. Bei einer
        Grundstücksfläche gesamt von ca. 16.196 m² ergibt sich eine vorhandene
        Nettonutzflächendichte von ca. 0,24.

        Gebäudegruppe KU2:
        Die Gebäudegruppe KU2 umfasst derzeit 294 Wohnungen und 5 Einheiten mit gewerblicher
        Nutzung sowie 19 Garagen. Die Nutzfläche (incl. Gewerbe und Garagen) beträgt ca. 18.317
        m². Bei einer Grundstücksfläche gesamt von ca. 54.099 m² ergibt sich eine vorhandene
        Nettonutzflächendichte von ca. 0,34.

        Gesamt:
        Folglich ergibt sich insgesamt eine vorhandene Nutzfläche von ca. 22.167 m², eine gesamte
        Grundstücksfläche von 70.295 m² (teilweise ohne Verkehrsflächen) und somit eine
        Nettonutzflächendichte von ca. 0,32 über das gesamte Wettbewerbsgebiet im Bestand.

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12.5.    Zeitrahmen:

        Der Baubeginn für die Wohnbebauung der ersten Baustufe soll im Sommer 2020, die
        Fertigstellung Spätherbst 2021 erfolgen.

        Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in
        Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem
        Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.

12.6.    Kostenrahmen:

        Als Nettobaukosten (ohne Einrichtung) gemäß ÖNORM B1801-1 sind die angemessenen
        Gesamtbaukosten laut Wohnbauförderungsrichtlinie, reduziert um die Kostensumme 3
        (Baunebenkosten), als Obergrenze einzuhalten.
        Seitens der Ausloberin wird eine Unterschreitung dieser Obergrenze um 5% angestrebt.

13.     Vorgaben Stadtgemeinde Kufstein

        Die gesamten raumplanerischen Vorgaben der Stadtgemeinde Kufstein sind der Beilage
        C05 (erstellt vom Terra Cognita KG) zu entnehmen, welche bereits sinngemäß in
        gegenständlicher Ausschreibung berücksichtigt sind.

14.     Planungsrichtlinien und Planungshinweise

14.1.    Vorschriften, Richtlinien, Normen:

        Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler
        Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-
        Richtlinien),  das      Tiroler    Wohnbauförderungsgesetz             mit    der      zugehörigen
        Wohnbauförderungsrichtliniehttp://www.tirol.gv.at/themen/bauen-und-wohnen/wohnbaufoerderung/richtlinien/
        das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG), das Behindertengleichstellungsgesetz
        (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN (insbesondere die ÖNORM B1600) sowie
        die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.

14.2.    Feuerwehr / Brandschutz / Fluchtwegniveau:

        Besonders hingewiesen wird auf die Einhaltung der TRVB F134 „Flächen für die Feuerwehr
        auf Grundstücken“, welche bei der Planung der Außenanlagen bereits im Wettbewerb
        berücksichtigt werden muss.

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14.3.    Öffentliche Netze, Grundwasser:

        Die Bestandsleitungen der TIGAS und die Einbauten der Stadtwerke Kufstein wurden
        erhoben und sind der Beilage C04 zu entnehmen.

        Für das gegenständliche Wettbewerbsareal sind keine Grundwassermessungen bekannt. Bei
        Bauten in der unmittelbaren Umgebung hat sich gezeigt, dass eingeschoßige Tiefgaragen zu
        keinen Problemen mit der Wasserhaltung führen. Bei zweigeschoßigen Unterkellerungen
        wird jedoch lt. Einschätzungen ortsbekannter Fachleute der Grundwasserspiegel erreicht.
        Daher sind aus Kostengründen nur eingeschoßige Tiefgaragen gewünscht.

        Wasserschutzgebiet:
        Das Wettbewerbsareal befindet sich im Grundwasserschutzgebiet Fürhölzl. Dies bedeutet,
        dass die Versickerung der Oberflächenwässer, die Ausführung der Grundleitungen und die
        gesamte Bauführung einer wasserrechtlichen Bewilligung unterliegen. Auch aus dieser Sicht
        sind zweigeschoßige Tiefgaragen zu vermeiden.

14.4.    Erläuterungen zum Raumprogramm

        Wohnbau:

        Der Wettbewerb soll zeigen, welche Dichte unter Zugrundelegung der notwendigen
        Qualitätskriterien (Wohnqualität innerhalb der Neubauten und für die Nachbarschaft,
        städtebauliche Qualität, Freiraumqualitäten...) tatsächlich umsetzbar ist. Als
        Maximalgrenze wird von der Stadt Kufstein eine Erhöhung der Baumassendichte auf BMD
        2,8 gesehen. In der Stadt Kufstein gibt es die allgemeine Möglichkeit, bei
        Berücksichtigung entsprechender Parameter in der Planung und im Bau, die vorgegebene
        Baumassendichte um 20% zu erhöhen, im gegebenen Fall würde dies eine
        Baumassendichte von BMD 3,36 ergeben.
        Siehe dazu auch die Beilage C05 (raumplanerischen Vorgaben der Stadtgemeinde
        Kufstein, der Terra Cognita KG). Im Rahmen dieser Vorgabe sind zusätzlich folgende
        Abweichungen möglich: Bei entsprechender städtebaulicher Qualität ist aus heutiger
        Sicht eine Bandbreite zwischen einer Untergrenze von BMD 2,5 bis zu einer maximalen
        Obergrenze von BMD 4,5 vorstellbar. Dabei ist aber der oben angeführte Wert von BMD
        3,36 als maximaler Durchschnitt über alle Baustufen anzustreben.

        Um den Charakter der Südtirolersiedlung mit dem hohen Grünanteil weiterhin zu erhalten,
        soll eine Bebauungsdichte BBD (Verhältnis oberirdisch bebaute Grundfläche zu
        Bauplatzfläche) von 0,35 nicht überschritten werden.

        Eine Nettonutzflächendichte von 0,55 muss aus Gründen der Wohnbauförderung für jede
        Baustufe unbedingt überschritten werden.

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Zu den an das Wettbewerbsareal angrenzenden Nachbargrundstücken ist der Abstand lt.
        TBO (0,6 x Höhe, jedenfalls 4 m) einzuhalten, zu den öffentlichen Verkehrsflächen können
        geringere Abstände zugelassen werden. Die Gebäude-, bzw. Grenzabstände innerhalb der
        jeweiligen      Bereiche  können     bis   auf    den    feuerpolizeilich   erforderlichen
        Mindestgrenzabstand grundsätzlich frei gewählt werden (besondere Bauweise ist
        möglich).
        Auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Belichtung der Aufenthaltsräume gemäß OIB-
        Richtlinie ist zu achten.

        Höhenentwicklung: Unter Berücksichtigung der direkt anschließenden Bestandsbebauung soll
        eine Höhe von 3 bis 4 Geschoßen angestrebt werden. Bei entsprechender städtebaulicher
        Qualität ist eine punktuelle Über- und Unterschreitung möglich. Wesentlich dabei ist, dass
        die Wohnqualität und das Ausmaß der Freiflächen der bestehen bleibenden Wohnungen
        in den einzelnen Bauetappen möglichst gering beeinträchtigt werden.

        Besonderer Wert wird auf die Errichtung leistbarer, architektonisch hochwertiger Wohnungen
        mit heutigen Wohnungsstandards in verdichteter Bauweise gelegt.

        Bauliche Vorgaben:

        -     Planungsrichtlinien der NEUEN HEIMAT TIROL, Stand 28.04.2014 (Beilage C07)
        -     Wohnbauförderungsrichtlinie
        -     Ausführung als Niedrigstenergiehaus nach Wohnbauförderung, Ausstattung der
              Wohnungen mit Komfortlüftung
        -     Vorgaben für barrierefreies Bauen / OIB
        -     Kostenoptimierte, wirtschaftliche Planung, ausgerichtet auf reduzierte Betriebs- und
              Bauerhaltungskosten. Die Baukosten sollen unter den von der Wohnbauförderung Tirol
              angemessenen Baukosten liegen. Angestrebt werden soll eine Unterschreitung um ca.
              5%.
        -     Die Feuerwehrzufahrt und Aufstellflächen müssen auf Eigengrund geplant und
              nachgewiesen werden.
        -     Seitens der Stadt Kufstein werden folgende Stellplätze entsprechend der
              Stellplatzhöchstverordnung 2015 des Landes Tirol gefordert (Kategorie I,
              Hauptsiedlungsgebiet): 1 Stellplatz je Wohnung bis 60 m², 1,5 Stellplätze je Wohnung
              von 61 bis 80 m² und 1,7 Stellplätze je Wohnung von 81 bis 110 m² Darin enthalten sind
              ca. 10% Besucherstellplätze. Die so ermittelte Gesamtstellplatzanzahl ist auf 85 %
              abzumindern.
              Die Besucherstellplätze können oberirdisch, die restlichen Stellplätze sind eingeschossig
              unterirdisch nachzuweisen. Sollten Besucherstellplätze unterirdisch geplant werden, sind
              diese bei der Einfahrtsrampe vor dem Garagentor anzuordnen, die Bewohnerstellplätze
              dahinter.
        -     Es sind pro Wohnung 2 Fahrradabstellplätze zu berücksichtigen, wobei darauf zu achten
              ist, dass diese möglichst gut erreichbar in ebenerdiger Lage vorgesehen werden sollen.
              Dass entspricht einer Fläche von mind. 2,0 m² je Fahrrad, also 4 m² je Wohnung.

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Wohnungsschlüssel:

        Folgende Aufteilung ist anzustreben:

        25 % 2-Zimmerwohnungen (ca. 45 m²)
        mit getrenntem Schlafraum (z.B. für Alleinstehende teilw. mit Sorgerechten).

        25 % 2-Zimmerwohnungen (≤ 55 m²)
        ca. 50 m² bis 55 m², keine Durchgangszimmer, teilweise abgeschlossene Wohnküchen, z.B.
        für Ehepaare und Mütter bzw. Väter mit einem Kleinkind.
        (Annahme für Berechnung: Mittelwert 53 m²)

        40 % 3-Zimmerwohnungen (ca. 75 m²)
        ca. 70 bis 80 m², die Hälfte davon mit abgeschlossenen Wohnküchen, z.B. für Ehepaare mit 1
        Kind und AlleinerzieherInnen mit 2 Kindern bzw. zukünftig auch Paare mit Kinderwunsch und
        AlleinerzieherInnen (im Bereich der kleineren 3-Zimmer-Wohnungen).
        (Annahme für Berechnung: Mittelwert 75 m²)

        10 % 4-Zimmerwohnungen (ca. 88 m²)
        nicht über 90 m², da diese aufgrund der künftigen Mietzinsentwicklung sonst auf Dauer nicht
        mehr leistbar sind; die Hälfte davon mit abgeschlossenen Wohnküchen.

        Es ist darauf zu achten, dass in jeder Wohnung ein Abstellraum oder eine Abstellnische
        eingeplant wird.

        Betreutes / betreubares Wohnen:

        Ein noch nicht exakt fixierter Anteil der 2-Zimmerwohnungen ist für „Betreutes / betreubares
        Wohnen“ vorgesehen, wobei hierfür ausdrücklich kein eigenes Gebäude gewünscht wird. Es
        handelt sich dabei um bereits barrierefrei ausgeführte Wohnungen, die mit
        behindertengerechten Nassräumen ausgestattet sein müssen. Im Rahmen des
        Wettbewerbes ist eine tiefergehende Spezifizierung nicht gefordert.
        Die Zielgruppe der Bewohner sind Personen im Alter von 60 Jahren und darüber. Ihr Leben
        wird von ihnen selbst organisiert, bei Bedarf kann auf die Hilfe von externem Pflegepersonal
        (Sozialsprengel) zurückgegriffen werden.

        Handel und Dienstleister:

        Gemäß der Städtebaulichen Rahmenbedingungen sollen in den EG-Zonen der wichtigsten
        Kreuzungsbereiche jeweils öffentliche Nutzungen und Dienstleistungsangebote vorgesehen
        werden. Im dort angeführten Kreuzungsbereich Meranerstraße – Stuttgarterstraße wurde
        eine solche Fläche bereits berücksichtigt bzw. befindet sich diese bereits im Bau. Der zweite
        angeführte Kreuzungsbereich Sterzingerstraße – Stuttgarterstraße scheint aus heutiger Sicht
        für die öffentliche Nutzung eines Jugendtreffs (siehe unten) sinnvoll.
        Im Bestand gibt es zwei gewerbliche Mieter, die bereits Interesse an einer Weiterführung des
        Mietverhältnisses in einem Neubau bekundet haben. Daher sollten folgende Gewerbeflächen
        fix in der ersten Stufe eingeplant werden.

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Tabaktrafik: insgesamt ist eine Fläche von ca. 50 m² erforderlich, wovon ca. 13 m² als
        Lagerraum dienen sollen. Zusätzlich ist ein eigenes WC erforderlich. Es sollten 4
        Kundenparkplätze zur Verfügung stehen.

        Bäckerei: für das Geschäftslokal inkl. Produktion ist eine Fläche von ca. 130 m² erforderlich.
        Ein Lagerraum mit zusätzlichen 50 m² muss direkt von der Produktion zugänglich sein und
        sollte aus Betriebsabläufen idealerweise im Erdgeschoß liegen. es müssen 2 WC-Anlagen
        eingeplant werden (1x Produktion, 1x Verkaufsbereich). Es sollten 3 Kundenparkplätze zur
        Verfügung stehen.

        Waldorfzentrum Kufstein:

        Im Bereich der Baustufe 1 sind diverse Einrichtungen des Vereins für Waldorfpädagogik
        Kufstein einzuplanen, diese befinden sich derzeit in der geplanten Baustufe 2 vor Ort.
        Es handelt sich dabei um einen Kindergarten, eine Spielgruppe/Kinderkrippe und eine Schule.

        Für alle 3 Einrichtungen sind gemeinsame Allgemeinflächen (Bewegungsraum, Küche, Büro,
        Personalräume und diverse Nebenräume) im Ausmaß von ca. 175 m² vorgesehen.
        Der Kindergarten soll eine gemeinsame Garderobe und eine gemeinsame Erschließung mit
        der Spielgruppe/Kinderkrippe erhalten. Für den Kindergarten und die Spielgruppe/Kinderkrippe
        sind insgesamt ca. 155 m² zu berücksichtigen.
        Bei der Schule handelt es sich um den Unterricht der ersten vier Schulstufen. Die benötigte
        Fläche beträgt ca. 140 m².
        Bei diesen Flächenangaben handelt es sich um die Nutzflächen inkl. Sanitärflächen,
        Technikflächen und Verkehrsflächen sind nicht enthalten.

        Im Rahmen dieses Wettbewerbes ist lediglich eine oberirdische Bruttogeschoßfläche von ca.
        700 m² einzuplanen, wobei nur eine Zonierung der Spielgruppe Kindergrippe, des
        Kindergartens und der Schule darzustellen ist.
        Eine Mehrgeschoßigkeit des Gebäudes, z.B. E +1 erscheint aus heutiger Sicht sinnvoll. Das
        Waldorfzentrum muss kein eigenständiges Gebäude sein, eine Kombination mit der
        Wohnbebauung ist vorstellbar.

        Ein gemeinsamer Gartenbereich soll das Flächenausmaß von 400 m² nicht unterschreiten.

        Da die detaillierte Planung der Waldorfeinrichtungen den Rahmen dieses städtebaulichen und
        Wohnbauwettbewerbs sprengen würde, ist derzeit ein eigener Architekturwettbewerb im
        Anschluss an dieses Verfahren angedacht.

        Sonstige soziale Einrichtungen:

        Quartierstreff:
        An zentraler Stelle sind Räumlichkeiten für alle Generationen als sogenannter
        „Quartierstreff“, in Form eines Versammlungsraums in der Größe von ca. 100 m² mit
        Nebenräumen (also insgesamt ca. 150 m² BGF) vorzusehen.

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Dieser Bereich soll unterschiedlichsten Funktionen für alle Altersgruppen wie z.B.
        Mütterberatung, Treffen der Vinzenzgruppe, Veranstaltung von Kursen unterschiedlichster Art
        usw. erfüllen und somit auch identitätsstiftend für das gesamte Wohnareal wirken. Der
        Quartierstreff sollte in der 2. Baustufe realisiert werden.

        Jugendraum:
        Zusätzlich ist ein Jugendraum in selber Größe (also insgesamt ca. 150 m² BGF) wie der
        Quartierstreff einzuplanen. Auf eine störungsfreie Lage ist besonders zu achten. Der
        Jugendraum muss bereits in der 1. Baustufe realisiert werden.

        Seniorenwohnheim:
        In einer der späteren Baustufen ist ein Seniorenwohnheim für ca. 60 Betten vorgesehen. Da
        es derzeit noch keine genaueren Angaben über den tatsächlichen Bedarf für diese Einrichtung
        gibt, ist lediglich eine oberirdische Bruttogeschoßfläche von ca. 5.100 m² einzuplanen, welche
        auf 3 Geschoße (also E+2) aufzuteilen ist.
        Bei der Verortung ist auf eine einfache Erreichbarkeit und ein belebtes Umfeld zu achten.,

        Außenanlagen:

        Die Südtirolersiedlungen zeichnen sich u.a. durch einen außergewöhnlich hohen Anteil an
        Grünflächen aus, bei der gegenständlichen Siedlung beträgt dieser Anteil ca. die Hälfte der
        Liegenschaften. Bei der Neuplanung ist jedenfalls darauf zu achten, dass zumindest derselbe
        Grünflächenanteil wie im Bestand wieder erreicht werden kann.

        Für die Bewohner dieses Siedlungsbereiches sollen bei der Neuplanung Nutzgartenanlagen
        berücksichtigt werden. Dabei soll nicht eine große Anlage vorgesehen werden, sondern
        mehrere, den einzelnen Wohnbauten zugeordnete, Nutzgärten eingeplant werden.
        Gartenhütten im Sinne von Schrebergärten sind ausdrücklich nicht gewünscht. Ziel sollte auch
        sein, die privaten Vorgärten auf ein Minimum zu reduzieren oder sogar vollständig zugunsten
        der allgemeinen Grünflächen darauf zu verzichten.

        Spielplätze:

        Es ist insgesamt eine Fläche von ca. 2500 m2 (ca. 4,0 – 5,5 m² je Wohneinheit) für Spielplätze
        zu berücksichtigen, wobei in der Planung auf eine altersgerechte Aufteilung zu achten ist.
        Kleinkinder- und Kinderspielplätze sind wohnungsnah auf mehrere Orte aufgeteilt vorzusehen.
        Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es sich nicht um unattraktive Restflächen handelt,
        sondern je Einheit eine Untergrenze von ca. 50 m² zusammenhängende Fläche nicht
        unterschritten wird.
        Für Jugendliche ist ein Spiel- und Sportplatz (z.B. Basketball) in der Größe von ca. 350 m2
        (diese Fläche ist in der Gesamtfläche enthalten) so einzuplanen, dass dessen Benutzung auch
        tatsächlich lebbar ist und Konflikte durch Lärmbelästigung für die Anrainer vermieden wird.
        Eine Situierung ist z.B. in bereits schallbelasteten Zonen mit höherer Verkehrsfrequenz gut
        vorstellbar.

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Hundewiese (optional):

        Seitens der Bewohner wurde der Wunsch nach einem eingezäunten Grünbereich, in dem
        Hunde freilaufen dürfen, geäußert. Man verspricht sich davon ein konfliktfreies Miteinander,
        insbesondere in Hinblick auf die Problematik Verschmutzung der Kinderspielplätze durch
        Hunde.

        Es soll im Wettbewerb geprüft werden, ob eine solche Fläche so vorgesehen werden kann,
        dass dadurch nicht Lärmbelästigungen für an diese Wiese angrenzende Wohnbereiche
        entstehen.

        Verkehrserschließung:

        Die Haupterschließungsstraßen Meranerstraße, Stuttgarterstraße und Sterzingerstraße
        müssen weiterhin in ihrer Funktion als 2-spurige Straßen erhalten bleiben. Darüber
        hinausgehend ist die Erschließung im Rahmen eines groben Mobilitätskonzeptes zu
        erarbeiten. Die Haupterschließungsstraßen bleiben öffentlicher Raum und sollen
        verkehrsberuhigt ausgeführt sowie gestaltet werden, die Straßenquerschnitte können
        adaptiert werden.

        Der Teil der Sterzingerstraße, der sich östlich der Stuttgarterstraße befindet sowie die
        Terlanerstraße sind im Eigentum der NHT (es handelt sich um einen Teil der GP 913/2). Daher
        können diese Straßen entwurfsabhängig abgeändert werden, da die vorhandenen
        Infrastruktureinbauten von untergeordneter Bedeutung sind bzw. nur der Ver- und Entsorgung
        der bestehenden Bauten dienen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist eine solche Maßnahme jedoch
        durch einen städtebaulichen Mehrwert zu begründen.

        Die Tiefgaragenzufahrten müssen auf möglichst kurzem Weg von den Haupterschließungen
        erfolgen, um die Grünbereiche vom motorisierten Verkehr und der damit einhergehenden
        Lärm- und Schadstoffbelastung möglichst freizuhalten. In unmittelbaren Kreuzungsbereichen
        dürfen keine Tiefgaragenzufahrten situiert werden.
        Die vorhandenen Stellflächen entlang der Straßen sollen zu Gunsten des Grünraums reduziert
        und durch Tiefgaragenstellplätze ersetzt werden.

        Die Tiefgaragen sollen als sogenannte Quartiersgaragen geplant werden, d.h. sie müssen
        nicht unmittelbar den Gebäuden zugeordnet sein. Diese Garagen sollen so kompakt konzipiert
        werden, dass bei den Grünflächen der vorhandene Baumbestand möglichst erhalten bleibt
        und großzügige Neubepflanzungen mit Bäumen möglich sind. Daher sollten Tiefgaragen
        weitestgehend unter den Bebauungen angeordnet werden und nicht unter den Freiflächen.
        Es muss darauf geachtet werden, dass bereits von Anfang an eine ausreichende Anzahl an
        Tiefgaragenplätzen vorhanden ist, bei den weiteren einzelnen Baustufen ist ein geringfügiges
        partielles Abweichen von der erforderlichen Stellplatzanzahl vorstellbar.

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Fuß und Radwege:

        Bei der Planung der Wettbewerbsaufgabe ist auf eine möglichst barrierefreie Durchwegung
        mit Fuß- und Radwegen zu achten, Sackgassen und Stichwege sind zu vermeiden.

14.5.    Ökonomie und Ökologie:

        „Die Stadtgemeinde Kufstein setzt sich als e5 Gemeinde der ersten Stunde seit langem für
        eine effiziente Nutzung von Energie und die verstärkte Nutzung erneuerbarer Ressourcen ein.
        Auch im Bereich Mobilität ist Kufstein mit vielen Maßnahmen Vorreiter und beispielgebend.
        Damit wollen wir einen Beitrag für eine zukunftsweisende Entwicklung unserer Gesellschaft
        leisten.“ (Zitat von Bürgermeister Martin Krumschnabel)

        „Bereits seit mehreren Jahrzehnten sorgt ein weitreichendes Fernwärmenetz für saubere
        Luft in der Umweltstadt Kufstein. Mit der Umstellung auf Biomasse im Jahr 2003 wird ein
        Großteil der in Kufstein benötigten Wärme CO2-neutral und mit lokaler Wertschöpfung zur
        Verfügung gestellt. Alle kommunalen Gebäude und etwa 60 % der Haushalte werden mit der
        Fernwärme versorgt. Mit dem Energieentwicklungsplan, der Gestaltung des öffentlichen
        Raums sowie dem neuen Raumordnungskonzept wurden neue Akzente gesetzt.“ (Auszug
        aus dem Factsheet e5)

        Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer
        wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert auf eine
        entsprechende      niedrige    Energiekennzahl     gelegt.   Es    wird    beabsichtigt,  die
        Niedrigstenergiehausqualität lt. Vorgabe der Tiroler Wohnbauförderung zu erreichen.

        Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zu sparsamen Umgang mit
        Heizenergie erkennbar sein (sinnvoller Einsatz von Außenwandmaterialien, gegebenenfalls
        Querverweis auf ein intelligentes Haustechnikkonzept, Überlegungen zur Lüftung,
        Wärmerückgewinnung, etc.). Ein Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadt Kufstein ist
        möglich und sinnvoll.

15.     Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen

        Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses
        Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

        C01      Lageplan (DKM mit Baustufen)
        C02      Flächenwidmungsplan
        C03      Übersichtspläne Bautengruppen und Baustufen
        C04      Leitungsauskunft (TIGAS und Stadtwerke Kufstein)
        C05      Städtebauliche Rahmenbedingungen (erstellt: Terra Cognita KG)

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