Neugestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl - geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb mit angeschlossenem Ideenteil zur Erlangung von ...
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geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb mit angeschlossenem Ideenteil zur Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten für die Neugestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl Stand: 20.04.2021
Inhaltsverzeichnis Allgemeiner Teil ................................................................................... 2 1. Ausloberin, Verfahrensbetreuung ........................................................................................ 2 2. Gegenstand des Wettbewerbes ......................................................................................... 2 3. Art des Verfahrens ............................................................................................................... 2 4. Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe .......................................................... 3 5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................................ 4 6. Termine ................................................................................................................................ 5 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung ......................................................................... 8 8. Vergütung ............................................................................................................................ 9 9. Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ........................................................... 9 10. Absichtserklärung der Ausloberin ...................................................................................... 11 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ................................................................... 11 Besonderer Teil .................................................................................. 13 12. Aufgabenstellung ............................................................................................................... 13 13. Vorgaben Stadtgemeinde Wörgl ....................................................................................... 16 14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise ....................................................................... 16 15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ....................................................... 22 16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ............................................................. 22 17. Beurteilungskriterien ......................................................................................................... 23 Allgemeiner Hinweis Soweit in den Wettbewerbsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. ao-architekten ZT-GmbH Seite 1
Allgemeiner Teil 1. Ausloberin, Verfahrensbetreuung 1.1. Ausloberin Stadtgemeinde Wörgl Vertr. durch Bürgermeisterin Hedi Wechner Bahnhofstraße 15 6300 Wörgl ATU 372 89 402 1.2. Verfahrensbetreuung ao-architekten ZT-GmbH Olympiastraße 17 6020 Innsbruck Telefon: +43 512 362373, email: office@ao-architekten.com Bürozeiten: MO DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen) 2. Gegenstand des Verfahrens Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) für die Neugestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl. 3. Art des Verfahrens Der Wettbewerb wird als 1-stufig geladener anonymer Realisierungswettbewerb mit angeschlossenem Ideenteil im Unterschwellenbereich, mit anschließendem Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die allfällige Vergabe des Planungsauftrags Freianlagen, durchgeführt. Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, gewahrt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 2
4. Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungs-/Ausschließungsgründe 4.1. Teilnahmeberechtigt sind AAPS Atelier für Architektur Thomas Pilz Christoph Schwarz ZT GmbH, Graz AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien EGKK Landschaftsarchitektur, Wien freilich landschaftsarchitekten, Meran Dipl.Ing Carla Lo, Landschaftsplanerin, Wien Pluspunkt Architekten, Kufstein scharmer-wurnig-architekten ZT gmbh, Innsbruck - von der Kammer nominiert Architekt Dipl.Ing. Harald Wechner, Söll - von der Kammer nominiert 4.2. Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit nicht zugeladenen Büros sind zur Freigabe der Ausloberin bis vor dem Hearing über die Verfahrensbetreuung bekannt zu geben. Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden im Protokoll des Hearings bekanntgegeben. Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin freigegebene Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am Wettbewerb ist nicht zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt ist. Varianten sind nicht zulässig. 4.3. Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen Mitarbeiter von Teilnehmern und Konsulenten, die am Zustandekommen des Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können im Verfasserbrief genannt werden und sind von der Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen. Die Beiziehung eines Verkehrsplaners wird bereits im Wettbewerbsverfahren empfohlen. Bei den geladenen Büros, welche nicht über die Befugnis der Landschaftsplanung verfügen, wird auch die Beiziehung eines Landschaftsplaners empfohlen. 4.4. Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe: Als Gründe des Ausschlusses bzw. des Ausscheidens einer Wettbewerbsarbeit, von der Beurteilung durch das Preisgericht, gelten: - die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 2 der WOA 2010 - die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß § 17 der WOA 2010 ao-architekten ZT-GmbH Seite 3
5. Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln 5.1. Rechtsgrundlagen: Als Grundlage des Wettbewerbs gelten: a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen c) das Bundesvergabegesetz 2018 idgF (BVergG) d) die Bestimmungen des Teil B WOA 2010 des WSA 2010 Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge. 5.2. Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung: Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an. Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind. 5.3. Einhaltung Datenschutzgrundverordnung Die Teilnehmer bestätigen mit Abgabe des Wettbewerbsbeitrages, dass sie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 einhalten und allenfalls erforderliche Einwilligungen von Dritten (z.B. genannte Mitarbeiter, Konsulenten, usw.) eingeholt und dokumentiert haben. 5.4. Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der Teilnehmer überprüft. Mit Schreiben vom 01.04.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch Bekanntgabe der Verfahrensnummer 9/21 bekundet und ihre Preisrichter und Teilnehmer nominiert. ao-architekten ZT-GmbH Seite 4
6. Termine Konstituierende Sitzung 19.04.2021 Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen 20.04.2021 Örtliche Begehung mit anschließendem Hearing: 27.04.2021 14:30 Uhr Treffpunkt Begehung: 14:30 Uhr, Vorplatz Bahnhof Hearing im Anschluss im Tagungshaus Wörgl Schriftliche Rückfragen: 28.04.2021 Schriftliche Rückfragenbeantwortung: 05.05.2021 Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: 22.06.2021 - 17:00 Uhr Abgabeort Verfahrensbetreuung: ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, Innsbruck Bürozeiten: MO DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen) Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich am: 30.06.2021 Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben 6.1. Konstituierende Sitzung: Das Preisgericht wählte bei der Konstituierenden Sitzung am 19.04.2021 aus seiner Mitte: Architekt Dipl.Ing. Frank Ludin zum Juryvorsitzenden Bürgermeisterin Hedi Wechner zur stellvertretenden Vorsitzenden Ing. Melanie Partoll zur Schriftführerin Dipl.Ing. Diana Ortner zur stellvertretenden Schriftführerin 6.2. Ausgabe der Unterlagen: Die gesamten Wettbewerbsunterlagen werden per am 20.04.2021 durch die Verfahrensbetreuung an die Teilnehmer übermittelt. 6.3. Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung: Am 27.04.2021 finden für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und Begehungstermin sowie ein Hearing vor Ort statt. Treffpunkt: 14:30 Uhr Vorplatz Bahnhof, 6300 Wörgl Im Anschluss findet das Hearing im Tagungshaus Wörgl, Brixentaler Straße 5, 6300 Wörgl statt. Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 28.04.2021 einlangend zulässig. ao-architekten ZT-GmbH Seite 5
Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die Fragebeantwortung ein. Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an die Verfahrensbetreuung office@ao-architekten.com zu richten. Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per email bis 05.05.2021 übermittelt. 6.4. Abgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Pläne und alle weiteren Unterlagen müssen bis spätestens 22.06.2021 17:00 Uhr, entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1 der Ausschreibung) bei der Verfahrensbetreuung ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, Innsbruck Bürozeiten: MO DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen) unter Wahrung der Anonymität einlangen. Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung. Auch die mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsbeiträge müssen spätestens zu den oben angeführten Terminen bei der Verfahrensbetreuung eingelangt sein. Das Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer. Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020 Innsbruck anzuführen. 6.5. Vorprüfung: Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es werden schriftliche Berichte für das Preisgericht verfasst, welche lediglich den Jurymitgliedern zur Kenntnis gebracht werden und nicht für Veröffentlichungen vorgesehen sind. 6.6. Beurteilungssitzung des Preisgerichts: Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge voraussichtlich am 30.06.2021 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich. Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht. Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses, abzugeben. Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der Verfasserbriefe. ao-architekten ZT-GmbH Seite 6
Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und ohne Vergütung. Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei Bedarf kann das Preisgericht weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen. 6.7. Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung: Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Länderkammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg unmittelbar nach Abschluss der Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben. Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg zur Kenntnis übermittelt. Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes rund 2 Wochen ausgestellt. Jeder Teilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Ausloberin behält sich vor, die Ausstellung aufgrund einschränkender COVID-Vorgaben entfallen zu lassen. Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern des Preisgerichts und der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg bekannt gegeben. Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter und beigezogene Konsulenten werden, wie im Verfasserbrief genannt, im Protokoll der Preisgerichtssitzung sowie bei der Ausstellung bzw. in der Publikation im Internet bekanntgegeben. Jeder Teilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht. 6.8 Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet: Die Wettbewerbsteilnehmer sind aufgefordert, an der Internetpublikation ihrer Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht: - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf einem Datenträger, dieser muss unter Microsoft-Betriebssystem lesbar sein; - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB); - - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente. Die Wettbewerbsbeiträge werden voraussichtlich auch auf der Website der Stadtgemeinde Wörgl und des Stadtmarketings veröffentlicht. ao-architekten ZT-GmbH Seite 7
6.9 Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten: Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme der prämierten Beiträge), so sie die Ausloberin nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, abholen. Werden die Wettbewerbsarbeiten nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt, erlischt der Anspruch auf Rückgabe. 7. Formale Bedingungen und Kennzeichnung 7.1. Pläne und Schriftstücke: Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen. Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist. Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt. Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift Neugestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl zu enthalten. Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat. 7.2. Verfasserbrief: Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und beigezogenen Fachplaner/Konsulenten (Beilage C08). Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen. 7.3. Beilagenverzeichnis: Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 8
8. Vergütung Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser Ausschreibung entspricht und der Teilnehmer nicht unter den Punkt Ausschließungsgründe / Ausscheidungsgründe fällt, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 4.500,00. Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung): 1.Rang = Gewinner Netto Euro 4.000,00 2.Rang Netto Euro 2.500,00 3.Rang Netto Euro 1.500,00 Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine andere Aufteilung der Preisgelder erfolgen. Stellt sich beim Öffnen der Verfasserbriefe am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus, dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeit nicht teilnahmeberechtigt war oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach. Die Vergütung wird unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten nach Rechnungslegung ausbezahlt. 9. Preisrichter, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht gebunden. Gemäß Bundesvergabegesetz muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder bezeichnet), welche von den Teilnehmern verlangt wird. Zur Beschlussfähigkeit für alle Wettbewerbsentscheidungen wird Folgendes festgelegt: Das Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der genannten Preisrichter anwesend sind, wobei jedenfalls ein Drittel der anwesenden Preisrichter Fachpreisrichter sein müssen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 9
9.1. Preisrichter: Fachpreisrichter (F): Landschaftsarchitektin Dipl.Ing. Sabine Dessovic (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Dipl.Ing. Anna Detzlhofer Architekt Dipl.Ing. Frank Ludin (F), von der Kammer nominiert Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Kathrin Aste Architektin Dipl.Ing. Ursula Faix (F), Ersatz: Dipl.Ing. Nikolaus Juen (F), Land Tirol Abt. Dorferneuerung Ersatz: Dipl. Ing. Diana Ortner, Land Tirol Abt. Dorferneuerung Dipl.Ing. Hermann Etzelstorfer (F), Stadtbaumeister Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Markus Moritz Sachpreisrichter (S): Bürgermeisterin Hedi Wechner (S), Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Mag. Philipp Ostermann-Binder, Stadtamtsdirektor Stadtgemeinde Wörgl 1.VizeBgm Stadtrat Mario Wiechenthaler (S), Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Christian Huter, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl 2.VizeBgm. Stadtrat Hubert Aufschnaiter (S), Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Hubert Mosser, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl Stadtrat Ing. Emil Dander (S), Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Dr. Herbert Pertl, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl Gemeinderat Andreas Schmidt (S), Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Georg Breitenlechner, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl Ing. Melanie Partoll (S), Stv. Stadtbaumeisterin Stadtgemeinde Wörgl Ersatz: Mag. Walter Hohenauer, Leiter Finanzen & Controlling Stadtgemeinde Wörgl 9.2. Berater ohne Stimmrecht: Mag. Dietmar Gluderer, Tiefbau Stadtgemeinde Wörgl 9.3. Vorprüfung: ao-architekten ZT-GmbH Dipl.Ing. Klaus Schlosser, Verkehrsplanung ao-architekten ZT-GmbH Seite 10
10. Absichtserklärung der Ausloberin Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen gemäß § 37 (1) 7 BVergG 2018 i.d.g.F. mit dem Wettbewerbssieger über den Planungsauftrag Freianlagen zu führen. Die Festlegung der Vertragsbedingungen für die Beauftragung erfolgt im, dem Wettbewerb nachfolgenden, Verhandlungsverfahren. Als Richtlinie für die Verhandlungen wird das im LM.VM 2014 definierte Leistungs- und Vergütungsmodell herangezogen (LM.FA Freianlagen). Vorgesehen ist die Beauftragung der Leistungsphasen LPH 2 bis LPH 5 (Vorentwurfs-, Entwurfs-, Einreichungs- und Ausführungsplanung) und LPH 7 (Begleitung der Bauausführung). Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen, sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen bzw. eine Auftragserteilung nur unter Vorgabe dieser Änderungen durchzuführen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben. Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht. Es ist eine baurechtliche Bewilligung gemäß Tiroler Straßengesetz erforderlich. Die Bearbeitung der straßenbautechnischen Einreichunterlagen wird von der Ausloberin gesondert einen dazu befugten Ingenieurkonsulenten auf Basis des Gestaltungsprojektes vergeben. 11. Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Preisgelder an die Ausloberin über. Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den Verfassern. Die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben bei jenen Verfassern, welche in weiterer Folge nicht von der Ausloberin beauftragt werden. Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen in Anlehnung an die LM.VM und entsprechend dem verhandelten Honorar sowie der vollständigen Bezahlung der beauftragten und erbrachten Leistungen, steht das Verwertungsrecht (Werknutzung) des Realisierungsteils ausschließlich und uneingeschränkt der Ausloberin zu. ao-architekten ZT-GmbH Seite 11
Die Verwertungsrechte (Werknutzung) für den Ideenteil gehen bei einer Beauftragung des Verfassers des Realisierungsteils und einer angemessenen Vergütung des Ideenteils auf die Ausloberin über. Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 12
Besonderer Teil 12. Aufgabenstellung 12.1. Allgemein: Die erste Besiedlung des heutigen Stadtgebietes von Wörgl erfolgt bereits in der Römerzeit, die erste urkundliche Erwähnung stammt aus den Jahren 1104/1116. Im 15. Jahrhundert erfolgte die Teilung der Siedlung in zwei Landgerichte welche die Gemeinden Wörgl-Kufstein und Wörgl- Rattenberg begründete. Diese Teilung blieb bis ins Jahr 1910 aufrecht, erst vor der Markterhebung im Jahr 1911 erfolgte die Vereinigung zu einer Gemeinde. Als wesentlicher Meilenstein in der Entwicklung Wörgls muss der Bau der Giselabahn (Eisenbahnverbindung zwischen Wörgl und Salzburg über Schwarzach / St. Veit) in den Jahren 1873 bis 1875 gesehen werden, wodurch Wörgl noch vor Innsbruck zum ersten bedeutenden Verkehrsknotenpunkt Tirols wurde. Der damit verbundene wirtschaftliche Aufschwung hat letztlich zu der regionalen Bedeutung Wörgls geführt, die bis heute anhält. Im zweiten Weltkrieg musste Wörgl wegen der strategischen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt enorme Schäden durch Bombenangriffe hinnehmen, was noch heute an der stark heterogenen Bebauung abgelesen werden kann. Während der Wiederaufbauphase nach dem 2. Weltkrieg wurde Wörgl im Jahr 1951 das Stadtrecht verliehen. Aus der historischen Entwicklung (ursprünglich zwei Gemeinden) könnte erklärbar sein, dass Wörgl keinen größeren Platzraum als Zentrum des städtischen Lebens hat, sondern diese Funktion von einer Straße übernommen wird, nämlich der Bahnhofstraße, welche bis in die 90er Jahre des letzten Jahrhunderts die florierende Mitte des Ortes war. Wie in fast allen vergleichbaren Städten wurde in den letzten Jahrzehnten allerdings dem Zentrum durch die Errichtung von großen Einkaufszentren an der Peripherie (in Wörgl primär östlich und westlich entlang der Bundesstraße) viel Bedeutung und vor allem Frequenz genommen. Um der Stadt wieder ein würdiges Zentrum zu geben und um der Bahnhofstraße wieder ihre frühere Bedeutung zukommen zu lassen, hat man sich entschlossen diverse Maßnahmen zu setzten, um durch die Hebung der Attraktivität diesem innenstädtischen Bereich die ursprüngliche Akzeptanz als lebendige Mitte zurück zu geben. So ist vorerst eine großzügige Neugestaltung des nördlichsten Teils der Bahnhofstraße in Form einer Fußgängerzone vorgesehen, für den restlichen Teil des Straßenzuges sind noch Überlegungen für die zukünftige Gestaltung, z.B. die Schaffung von Begegnungsbereichen und verkehrsberuhigten Zonen, im Gange. Wesentliches Ziel wird es vor allem sein, den Menschen wieder einen städtischen Bereich anzubieten, der durch seine Aufenthaltsqualität vielfältige Begegnungsmöglichkeiten für die Bevölkerung auch in konsumfreier Form ermöglicht. ao-architekten ZT-GmbH Seite 13
Um dieses Ziel in der gewünschten Qualität zu erreichen, hat man sich entschlossen einen geladenen Architekturwettbewerb auszuloben. Konkret handelt es sich dabei um einen Realisierungswettbewerb für den nördlichen Teil der Bahnhofstraße und einem angeschlossenen Ideenteil um weitere Entwicklungsmöglichkeiten auszuloten. 12.2. Wettbewerbsareal: Das gesamte Wettbewerbsareal befindet sich in der Katastralgemeinde Wörgl-Kufstein mit der Nr. KG 83020. Es handelt sich um den größten Teil der Bahnhofstraße auf der Grundparzellen GP 1059/1 (Bahnhofstraße) und der Josef-Speckbacher-Straße auf der Grundparzelle GP 1050, beide Grundstücke sind im Eigentum der Stadtgemeinde Wörgl. Im Rahmen des Wettbewerbs sind nicht nur die angeführten Grundparzellen zu bearbeiten, sondern auch der gesamte Straßenraum bis hin zu den Gebäudekanten. Diesbezügliche zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Grundstücksbesitzern und der Stadtgemeinde Wörgl sind vorgesehen. Weiters ist der Bahnhofsplatz Teil des Wettbewerbsareals mit der Grundparzelle GP 1043/1, welche sich im Eigentum der ÖBB befindet. Das Planungsgebiet (Beilage C01) wurde in 4 Zonen bzw. möglichen Umsetzungsphasen unterteilt, wobei die Zone 1 den Realisierungsteil darstellt und die Zonen 2 bis 4 den Ideenteil dieses Wettbewerbs betreffen. Realisierungsteil: Zone 1 (orange) ca. 3.816 m²: Es handelt sich um den nördlichen Teil der Bahnhofstraße zwischen dem Bahnhofplatz bzw. dem Kreuzungsbereich Poststraße/Angather Weg und der Bahnhofstraße als nördliches Ende und dem Kreuzungsbereich Fritz-Atzl-Straße und Bahnhofstraße als südliches Ende. Dieser Bereich soll als Fußgängerzone gestaltet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass der Realisierungsteil unabhängig von den anschließenden Ideenteilen autark funktionieren muss. Ideenteil: Zone 2 (blau) ca. 3.051 m². Zone vom Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße mit der Fritz-Atzl-Straße als nördliches Ende bis zur Kreuzung Bahnhofstraße und Josef-Speckbacher-Straße als südliches Ende. Dieser Bereich soll als Begegnungszone gem. StVO mit Einbahnregelung geplant werden. Zone 3 (grün) ca. 3.634 m². Bereich von der Kreuzung Bahnhofstraße und Josef-Speckbacher-Straße als nördliches Ende bis zur Kreuzung Josef-Speckbacher-Straße mit der Bundesstraße B171 bzw. Salzburger-Straße als südliches Ende. Zu dieser Zone gehört auch der Teil der Bahnhofstraße, der vom Kreuzungsbereich mit der Josef- Speckbacher-Straße in Richtung Süd-Westen bis zum Stadtamtsgebäude (Adresse Bahnhofstraße 15 und 15a) führt. Dieser Bereich soll als Begegnungszone gem. StVO mit Einbahnregelung geplant werden. ao-architekten ZT-GmbH Seite 14
Der restliche Teil der Bahnhofstraße vom Amtsgebäude bis zur Kreuzung mit der B171 bleibt verkehrstechnisch unverändert und ist nicht Teil des Wettbewerbes. Zone 4 (gelb) ca. 6.372 m². Bereich vor dem Bahnhofsgebäude bis hin zum Beginn der Bahnhofstraße (Kreuzungsbereich mit der Poststraße bzw. Angather Weg). Da sich der Bahnhofsvorplatz nicht im Eigentum der Stadtgemeinde Wörgl befindet und genaue Bebauungskriterien seitens der ÖBB nicht bekannt sind, soll der unmittelbare Platz bei der Neuplanung nicht berücksichtigt werden. Es geht im Rahmen des Wettbewerbes vor allem darum, dass die Verkehrsfläche Angatherweg / Poststraße im Kreuzungsbereich mit der Bahnhofsstraße als Übergangsbereich zur Fußgängerzone der Bahnhofstraße im Sinne eines würdigen Entrees zur Stadt Wörgl gestaltet wird. 12.3. Zeitrahmen: Mit der Planung soll unmittelbar nach der Entscheidung des Wettbewerbs begonnen werden. Vorlage Entwurf inkl. Kostenschätzung Ende August 2021. Ein Baustart ist mit Jahresbeginn 2022 anvisiert. Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen. 12.4. Kostenrahmen: Die Gestaltungsfläche (Realisierungsteil) inkl. der Übergangsbereiche in die anschließenden Straßenabschnitte beträgt rund 3.820 m². Als Mischpreis über die Gestaltungsfläche ohne Erneuerung des Leitungsnetzes bzw. der Hausanschlüsse wird ein Preis von Netto 350,00/m² als Richtwert für Standardausführungen (Auftragswert) samt Ausstattung herangezogen. Daraus ergibt sich ein Bauk 1.340.000,00 gemäß ÖNORM B1801-1. Darin enthalten sind die Abbrucharbeiten, die Oberflächengestaltung samt konstruktivem Aufbau, Beleuchtung mit der erforderlichen Leitungsverlegung, Bepflanzungen aller Art, Möblierung (Sitzgelegenheiten, Brunnen, Sprühregen, Abfalleimer, Radabstellplätze usw.), Entwässerungsmaßnahmen der Oberflächen inkl. Leitungen bis zu den vorhandenen Kanälen, Medientechnik für Veranstaltungen und Ähnliches. Es wird darauf hingewiesen, dass vor ca. 15 Jahren der komplette Unterbau (Frostkoffer) der Bahnhofstraße erneuert wurde. Folglich sind in der Kostenschätzung für den Unterbau nur jene Bereiche zu berücksichtigen, in denen projektspezifische Niveauänderungen oder sonstige Grabungen durchgeführt werden. Im vorgegebenen Kostenrahmen nicht enthalten sind die Kosten für Planungsleistungen und Projektnebenleistungen. Ebenso nicht enthalten sind unterirdische Infrastrukturmaßnahmen im übergeordneten Bereich. Eine Kostenermittlung durch den Wettbewerbsteilnehmer wird gefordert, die entsprechenden Kennwerte sind in der Beilage C07 Datenblatt auszufüllen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 15
13. Vorgaben Stadtgemeinde Wörgl Da sämtliche Vorgaben für den Wettbewerb in den einzelnen Punkten dieser Ausschreibung berücksichtigt sind und auch das Ergebnis der verkehrstechnischen Begutachtung der gewünschten Vorgangsweise der Stadtgemeinde Wörgl entspricht, gibt es keine weiteren raumplanerischen Vorgaben. 14. Planungsrichtlinien und Planungshinweise 14.1. Vorschriften, Richtlinien, Normen: Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-Richtlinien), das Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN (insbesondere die ÖNORM B1600) sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung. Auf das RVS, insbesondere das Arbeitspapier Nr. 27 Einsatzkriterien für Begegnungszonen (Juli 2016), wird hingewiesen. 14.2. Öffentliche Netze, Grundwasser: Die Bestandsleitungen der TIGAS und die Einbauten der Stadtwerke Wörgl wurden erhoben und sind der Beilage C03 zu entnehmen. Der Grundwasserspiegel befindet sich in ca. 10 m Tiefe und ist somit für das Wettbewerbsprojekt nicht von Belang. 14.3. Projektziele und wesentliche Aspekte: Die Stadtgemeinde Wörgl verspricht sich aus diesem Wettbewerb attraktive Gestaltungen, welche den Puls der Zeit treffen, neuen Raum für Begegnung schaffen und die Stadt in ihrer Vielfalt und in ihrem Innovationswillen widerspiegeln. Es wird eine planerische Grundidee erwartet, welche mit konkreten Vorschlägen zur Ausführung von Plätzen, Straßen (inkl. Kreuzungsbereichen und Zufahrten) und den Bereichen des ruhenden Verkehrs (PKW-Stellplätze und Ladezonen) sowie im Besonderen auch in den Gestaltungs- und Möblierungsvorschläge, sowie Beleuchtung- und Bepflanzungskonzepten klar wahrnehmbar wird. Für die verbleibenden Bereiche des Ideenteils soll dieses freiraumplanerische Konzept mit seiner durchgängigen Grundidee die Gestaltung der Bahnhofstraße weiter spürbar machen und die Qualität, Funktionalität und den Aufenthaltscharakter über die Fußgängerzone hinaus sicherstellen. ao-architekten ZT-GmbH Seite 16
Allgemeine Zielsetzung: - Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Verweildauer durch ein - Die Schaffung von mehr Raum und Qualität für Fußgänger und Radfahrer - Das Etablieren von Bereichen für den umliegenden Handel und die ansässige Gastronomie - Eine vollumfängliche Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Gestaltungsbereich - Innovative Ideen im Bereich der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit Spezifische Zielsetzung: - Funktionelle Gestaltung des Planungsgebietes und der Ideenteilbereiche entsprechend der verschiedenen Ansprüche der Stadtgemeinde Wörgl (bspw. Temporären Veranstaltungsplatz) - Bodenbelagsgestaltungen, welche den Ansprüchen und Belastungen des jeweiligen Bereichs entsprechen - Beleuchtungskonzepte, welche auch situationsabhängig angepasst werden können - Funktionale Möblierungen und Fahrradabstellplätze, welche sich über die Bereiche des öffentlichen Raums hinausdenken lassen - Dem Standort entsprechendes Bepflanzungskonzept - Wirtschaftliche, attraktive und zielführende Werbeeinrichtungen und Orientierungs- beschriftungen, sowie Kennzeichnungen für die Barrierefreiheit - Schlüssige Infrastrukturplanung (Zu- und Ableitungen, wie bspw. Entwässerung, Elektro - Optisch ansprechende Bushaltestelle und Parkplätze - Maßnahmen mit Wasser, auch gegen städtische Erhitzung (Sprühregen, Spring- und 14.4. Allgemeine Anforderungen an die Funktonalität des Planungsgebietes: Die zweitlängste Einkaufsstraße Tirols soll auch als diese wahrgenommen werden und dem Handel eine entsprechende Bühne bieten. Vereinzelte Handelsflächen (Gärtnereien, Geschäfte über die Eingangstür hinauszudenken und das Einkaufserlebnis auf der Bahnhofstraße vor zu verlagern. Diese Konzepte sollen den Passanten zum Flanieren und neben den typischen Gastgärten ebenso zum Verweilen einladen, gleichzeitig aber nicht als Barrieren spürbar werden. Für die Bewohner von Wörgl, wovon viele beinahe täglich die Bahnhofstraße passieren, soll es vor allem ein Ort werden, welcher zu einer kurzen Pause nach dem harten Arbeitstag und den täglichen Alltagsbesorgungen einlädt. Die Bereiche sollen klaren Funktionen wie Verweilen, Flanieren, Abkühlen, Gastronomie- und Handelsfläche, Ladezonen, Veranstaltungsaufstellflächen etc. zugeteilt werden, eine übergreifende Nutzung einiger Teilbereiche ist sicherlich denkbar. Eine zeitgemäße barrierefreie Ausführung ist von Seiten der Ausloberin gefordert, zu beachten ist die ÖNORM B1600. Die begehbaren Oberflächen müssen so gewählt werden, dass sie mit einem eingefrästen taktilen Leitsystem ausgestattet werden können. ao-architekten ZT-GmbH Seite 17
Eine verkehrstechnische Begutachtung in welcher neben der Fußgängerzone (Zone 1) mit den verbleibenden Anrainerzufahrten und der Zone 2 und 3, auch auf die Verkehrseinflüsse auf das weitere städtische Umfeld eingegangen wird, liegt der Ausschreibung bei (Beilage C02). Temporärer Veranstaltungsplatz /-plätze: Im Bereich der Zonen 1 bis 3 soll ein temporärer Veranstaltungsplatz oder mehrere Plätze, für verschiedene Veranstaltungen, wie - Bauernmarkt, - Weihnachtsmarkt (mit Aufstellplatz für Christbaum) - Festival der Nationen - Sommerkino - Platzkonzert - Stadtfest usw. berücksichtigt werden. Der Platz für den Christbaum und das Platzkonzert muss in Zone 1 liegen. Für all diese Aktivitäten sind die Anforderungen an die notwendigen Infrastrukturen (Anschlüsse Wasser, Abfluss, ELO, us Beispiele für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Aufstellung von Verkaufsständen und Veranstaltungswägen können der Beilage C04 entnommen werden. Bisherige Veranstaltungen haben gezeigt, dass die Anforderungen relativ unterschiedlich sind, sodass bei der Planung auf eine möglichst flexible Nutzung zu achten ist und Infrastrukturversorgungspunkte in regelmäßigen Abständen vorzusehen sind. Verkehr: Die Schaffung der Fußgängerzone und daran anschließender Begegnungszone soll die Aufenthaltsqualität durch die Beruhigung des Verkehrs steigern und zudem die sanfte Mobilität (Fuß- und Radverkehr) im Stadtgebiet fördern. Bei der Planung als Grundlage Beilage C06). Darin enthalten sind u.A. die geltenden Verkehrsregeln in den verschiedenen Zonen, welche im Folgenden kurz zusammengefasst sind. Wesentliche Verkehrsregeln für Fußgängerzonen: Tempolimit: grundsätzlich keines, da keine Fahrzeuge erlaubt VerkehrsteilnehmerInnen: Priorität auf Fußverkehr Grundlegende Verkehrsregeln: Fahrzeugverkehr ist nur in Ausnahmefällen (z.B. Zeitfenster) erlaubt. Verkehrszeichen: Zonenschild (Zusatztafeln für Ausnahmen) Schutzweg, Gehsteige: nein Durchfahrt: nicht erlaubt Öffentlicher Verkehr: für die gegenständliche Fußgängerzone ist kein öffentlicher Verkehr gewünscht. Parken: nicht möglich ao-architekten ZT-GmbH Seite 18
Entgegen dieser allgemeinen Verkehrsregeln wird in der verkehrstechnischen Begutachtung (Beilage C02) der Verkehrsplaner Hirschhuber und Einsiedler OG die Freigabe für den Fahrradverkehr in Schrittgeschwindigkeit für die gegenständliche Fußgängerzone empfohlen sowie die Zufahrt für Anrainer durchgängig erlaubt. Selbstverständlich muss die jederzeitige uneingeschränkte Zufahrt für Einsatzfahrzeuge gegeben sein. Wesentliche Verkehrsregeln für Begegnungszonen: Tempolimit: 20 km/h (Ausnahme 30 km/h) VerkehrsteilnehmerInnen: gleichwertige Nutzung aller Grundlegende Verkehrsregeln: es gilt die Rechtsregel; FußgängerInnen dürfen flächig queren, dabei den KFZ- Verkehrszeichen: Zonenschild am Beginn und Ende (sowie Verkehrsschilder je nach Anforderung) Schutzweg, Gehsteige: nein Durchfahrt: erlaubt Öffentlicher Verkehr: eingeschränkt möglich Parken: nur an markierten Plätzen Wichtig dabei erscheint vor allem, dass durch geeignete bauliche Maßnahmen die Akzeptanz beim KFZ-Verkehr deutlich angehoben werden kann, was für die gemeinsame Nutzung aller Beteiligten als wesentlicher Erfolgsfaktor gesehen werden muss. Gezeigt hat sich, dass nicht Restriktionen zur Verhaltensänderung der motorisierten Verkehrsteilnehmer führen, sondern durch eine entsprechende Gestaltung eine hohe Freiwilligkeit erzielt werden kann. Beispielhaft sind folgende Maßnahmen angeführt: - Eine niveaugleiche Verkehrsfläche ohne Abgrenzungen - Der Verzicht auf Schutzwege (Zebrastreifen) und Gehsteige - Keine bzw. wenige und ausschließlich markierte Parkplätze - Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit im Eingangsbereich durch Schaffung einer Torsituation - Bauliche Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz als Aufenthaltsfläche, z.B. Sitzgelegenheiten, schattenspendende Bepflanzungen durch breitkronige Bäume, Trinkbrunnen. Dieser Punkt gilt uneingeschränkt auch für die Gestaltung von Fußgängerzonen. Infrastruktureinbauten: Die Ver- und Entsorgung der geplanten Oberflächen und Ausstattungen sind mit zu planen. Wichtig sind hier über die gesamte Fläche verteilte Medienpunkte, welche neben Strom und Wasser auch die Möglichkeit eines Internetzugangs bieten. Dies gilt besonders im Bereich der temporären Veranstaltungsbereiche. Etwaige Erneuerungen von Kanal-, Wasser-, Fernwärme-, Gas- oder sonstige Leitungen sind im Terminplan zu berücksichtigen, bleiben aber seitens Planung und Baukosten im Wettbewerb unberücksichtigt. ao-architekten ZT-GmbH Seite 19
Bodenbelag: Bei der Auswahl der Materialien ist auf die Anforderungen an die Instandhaltung und Anbindung der anschließenden Gebäude und Straßen zu achten. Der gesamte Bereich soll möglichst werden und muss zudem der Befahrung durch Einsatzfahrzeuge (Löschfahrzeuge) und Anlieferungsfahrzeuge ohne Veränderung standhalten. Eine Zufahrt in die Fußgängerzone soll künftig nur noch für Einsatzfahrzeuge, Versorgungsfahrzeuge (Räumdienste, Müllwagen usw.) und alle Anrainer uneingeschränkt möglich sein. Der Anlieferverkehr soll nach Umsetzung der Baumaßnahmen nur noch eingeschränkt möglich sein. Hinweis: Eine planliche Darstellung des zu erwartenden Anrainerverkehrs ist im Verkehrsgutachten Beilage C02 zu finden. Die Begegnungszonen sollen weiterhin für Jeden ungehindert befahrbar bleiben, eine Verringerung des Tempos soll neben der Verordnung auch durch eine entsprechende Materialität des Belags gefördert werden. Die Entscheidung der Unterteilung der Flächen mittels Materialveränderungen ist entwurfsabhängig. Als Teil des vorhandenen Gestaltungskonzeptes wurden geschichtliche Meilensteine in Form von beschrifteten Pflastersteinen in die Bodenflächen integriert (siehe Beilage C05). Diese bestehenden Meilensteine sollen aufgearbeitet und in das neue Oberflächenkonzept integriert werden. Beleuchtung: Erwartet wird ein Beleuchtungskonzept, welches ökologische, nachhaltige und energieeffiziente Aspekte berücksichtigt. Das bestehende Beleuchtungskonzept (Beilage C05), welches zum Teil umgesetzt wurde, stellt eine Grundbeleuchtung dar. Eine Weiterverwendung dieser Investitionen wäre aus diesbezügliche Aussage ist durch die Wettbewerbsteilnehmer zu tätigen. Eine über die notwendige Grundbeleuchtung hinausgehende Situationsbeleuchtung ist im Rahmen des Wettbewerbs zu erarbeiten und in das Gesamtkonzept zu integrieren. Die erst kürzlich aufgearbeitete Weihnachtsbeleuchtung soll weiterverwendet werden, kann aber ohne Weiteres ergänzt werden. Möblierung: Neben der neuen Oberflächengestaltung soll auch durch eine funktionelle und optisch ansprechende Möblierung die neue Charakteristik der Bahnhofstraße spürbar werden. Das Konzept der Ortsmöblierung Bänke / Abfalleimer / Fahrradständer / Begrünung / Beleuchtung / Brunnen etc. soll auch von den angesiedelten Händlern und Gastronomen mitübernommen werden können und so geplant werden, dass sie auch für Kleinunternehmen gut leistbar ist. ao-architekten ZT-GmbH Seite 20
Sitzgelegenheiten, Mülleimer und Fahrradständer sind in ausreichender Anzahl vorzusehen. Auf langlebige und Vandalen-sichere Ausführung sollte geachtet werden. Bepflanzung: In den Bepflanzungskonzepten ist auf die klimatischen Anforderungen und auf die Wirtschaftlichkeit der Anschaffung und Instandhaltung zu achten. Bei der Auswahl von neuen Bäumen, ist auf die Eignung, sommerliche Überhitzung reduzieren zu können, Rücksicht zu nehmen. Zu überlegen wäre evtl. auch ein Gesamtkonzept, in welchem die derzeitigen kleinen Bäume bestehen bleiben können, wobei die großen Bäume am nördlichen Ende der Bahnhofstraße jedenfalls erhalten bleiben müssen. Die Bewirtschaftung der Grünanlagen wird vom städtischen Bauhof abgewickelt. Einrichtungen mit Wasser: Eine bauliche Einrichtung mit Wasser, welche optisch interessant und im besten Fall auch eine Maßnahme gegen die städtische Erhitzung (z.B. durch Sprühnebel o.Ä.) darstellt, soll implementiert werden. Diese Einrichtung soll raumbildend und zonierend in Erscheinung treten und als kommunikationsfördernder Treffpunkt fungieren. Trinkwasserbrunnen für Mensch und Tier sollen an mehreren Stellen angeordnet werden, der bestehende Trinkbrunnen bei den großen Bäumen am nördlichen Ende der Bahnhofstraße kann auch an anderer Stelle verortet werden. Beschilderungen: Die Stadtgemeinde Wörgl wünscht sich ein durchgängiges Beschilderungskonzept, welches sowohl zielführende, zurückhaltende, aber dennoch aussagekräftige Werbeeinrichtungen für Händler und Gastronomen, als auch Orientierungsbeschriftungen und notwendigen Kennzeichnungen aus dem Bereich der Barrierefreiheit beinhaltet. Wichtig ist bei der Planung, dass die gewählten Beschilderungsvorgaben auch für Kleinunternehmer gut leistbar und so auch langfristig umsetzbar sind. 14.5. Ökonomie und Ökologie: Die Stadtgemeinde Wörgl, als zweite Gemeinde Tirols, welche die Auszeichnung 5e (Tirol Energie) erreicht hat und zudem mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet wurde, legt bei all ihren Projekten einen besonderen Wert auf energieeffiziente und nachhaltige Lösungen. Innovative Ansätze sollen sich auch in der Bahnhofstraße wiederfinden. Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert gelegt. Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zum sparsamen Umgang mit Energie zur Verwendung von nachhaltigen Materialien erkennbar sein. ao-architekten ZT-GmbH Seite 21
15. Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden. C01 Lage- und Höhenplan, 3D-Daten, Übersichtsplan Planungsgebiet C02 Verkehrsgutachten C03 Leitungsauskunft Infrastruktureinbauten C04 Stellpläne von temporären Veranstaltungen und Shopaufstellung C05 Unterlagen zur Beleuchtung, Meilensteine, Brunnen, Baumkataster C06 Impulse für nachhaltige Mobilität C07 Datenblatt C08 Verfasserbrief 16. Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen Präsentationsplan mit: - Übersichtslageplan M 1:1000 - Lageplan des Realisierungsteils M 1:250 geplante Anlagen, Pflasterungen, Bepflanzungen, Grünflächen, Beleuchtungen, Brunnen, Radabstellplätze und Möblierungen, sonstige Bodenbeläge, Orientierungsschilder usw. sollen mit Symbolbildern dargestellt werden. - Zwei Grundrisse, zwei Schnitte und zwei Ansichten von relevanten Bereichen M 1:250 - Beleuchtungs- und Begrünungskonzept M 1:250 - Charakteristische Querschnitte zur Erläuterung des Entwurfs - Allenfalls Details - 2 perspektivische Schaubilder aus Augenhöhe in einfacher Ausführung: 1 x Blick vom Bahnhofsvorplatz zur Bahnhofsstraße mit Beginn der Fußgängerzone, 1 x Blick in der Bahnhofsstraße in Richtung Norden Renderings bzw. fotorealistische Darstellungen werden im Rahmen des Wettbewerbs ausdrücklich nicht gewünscht und gegebenenfalls überklebt. Im unmittelbaren Anschluss an den Wettbewerb wird jedoch ein fotorealistisches Schaubild des Siegerprojektes für die Präsentationen benötigt. Daher ist ein solches in Absprache mit der Ausloberin innerhalb einer Frist von ca. 10 Tagen nachzuliefern. Projektbeschreibung/Erläuterungsbericht max. 3 Seiten DIN A4 zur Entwurfsidee, Konstruktion, Materialität, Bepflanzung, Beleuchtung, Möblierung etc. sowie eine technische Beschreibung der Belagsaufbauten Datenblatt gem. Beilage C07 Verfasserbrief gem. Beilage C08 ao-architekten ZT-GmbH Seite 22
Verzeichnis der Unterlagen Datenträger für die Vorprüfung: - Prüfpläne als dwg oder dxf (Schaubilder nicht erforderlich). Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen. - Datenblatt Beilage C07 (excel) für die Publikation: - Unterlagen gemäß Pkt. 6.8 der Ausschreibung: Wettbewerbspläne als pdf (mit entsprechend geringer Auflösung für die Veröffentlichung auf der Homepage Architekturwettbewerbe der Kammer) Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von 3 Plänen im Format DIN A0 (Hochformat) zur Verfügung. 17. Beurteilungskriterien Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend. Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden, gleich gewichteten Kriterien bewertet: Funktionalität, Innovation, Barrierefreiheit, Energieeffizienz & Nachhaltigkeit und Verkehrserschließung: Wegeführung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer und Nutzer der Flächen Vielfalt in der Verwendung der einzelnen Flächen Zusammenspiel und Beziehung der bestehenden Innen- zu den neuen Außenräumen Situations- und Funktionsbezogene Beleuchtungs-, Infrastruktur- und Beschilderungskonzept Umsetzung der notwendigen Funktionalitäten, die der Gleichbehandlung dienen (Barrierefreiheit) Innovationen im Bereich Energie, Umwelt, Technologie Zukunftsorientierte Ansätze erkennbar Schlüssige Verkehrsführungen, welche den Verkehr lenken und beeinflussen Ausgestaltung der Fahrbahnen, Gehwege und Plätze und besonders deren Übergänge Qualität der Einbindung der neuen Fußgängerzone in die verkehrstechnischen Rahmenbedingungen Zugänglichkeit und Befahrbarkeit für berechtigte Nutzer, Einsatzfahrzeuge Gefahrlose PKW-, Fußgänger- und Radfahreranbindung an die öffentliche Straße Gestaltung, Erweiterungsmöglichkeiten und Flexibilität: Gestaltung der Straßen- und Platzräume unter Berücksichtigung der Passagen, Handel- und Gastronomieflächen, sowie die Übergänge in weitere öffentliche Flächen (Begegnungszonen, Straßen...) Hochwertige Gestalterischer Qualität der Materialien und deren Einsatz (Oberflächenbeläge, Mobiliar,..) Standortorientiertes Bepflanzungskonzept Stilvolles Beleuchtungskonzept inkl. Situationsbeleuchtungsoptionen ao-architekten ZT-GmbH Seite 23
Beschilderungskonzept Positiv gewertet wird, wenn ein Konzept in seiner Gestaltung erweiter- und veränderbar in seiner Größe oder seinem Standort bleibt. zu erscheinen. Zusammenspiel des Realisierungsteil mit dem Ideenteil als Gesamtinterpretation der Wettbewerbsaufgabe. Wirtschaftlichkeit: Planerische Durchbildung des Planungsareals hinsichtlich wirtschaftlicher und kostengünstiger Erhaltungs- und Betriebskosten Wartungsarme Wahl der Belagsstrukturen und Mobiliars Planung attraktiver, verpachtbarer Flächen für die Umsetzung von Handels- und Gastronomieflächen Erweiterung der konzeptionellen Idee in umliegenden öffentlichen Bereichen oder Handelsflächen Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb ao-architekten ZT-GmbH Seite 24
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