Neugestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl - geladener, 1-stufiger Realisierungswettbewerb mit angeschlossenem Ideenteil zur Erlangung von ...

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geladener, 1-stufiger
                          Realisierungswettbewerb
                    mit angeschlossenem Ideenteil

                                                  zur
Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
                                              für die

         Neugestaltung Fußgängerzone
                 Bahnhofstraße Wörgl

                                          Stand: 20.04.2021
Inhaltsverzeichnis

Allgemeiner Teil ................................................................................... 2
  1.      Ausloberin, Verfahrensbetreuung ........................................................................................ 2
  2.      Gegenstand des Wettbewerbes ......................................................................................... 2
  3.      Art des Verfahrens ............................................................................................................... 2
  4.      Teilnahmeberechtigung und Ausschließungsgründe .......................................................... 3
  5.      Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln ............................................................................ 4
  6.      Termine ................................................................................................................................ 5
  7.      Formale Bedingungen und Kennzeichnung ......................................................................... 8
  8.      Vergütung ............................................................................................................................ 9
  9.      Preisgericht, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung ........................................................... 9
  10.     Absichtserklärung der Ausloberin ...................................................................................... 11
  11.     Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht ................................................................... 11

Besonderer Teil .................................................................................. 13
  12.     Aufgabenstellung ............................................................................................................... 13
  13.     Vorgaben Stadtgemeinde Wörgl ....................................................................................... 16
  14.     Planungsrichtlinien und Planungshinweise ....................................................................... 16
  15.     Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen ....................................................... 22
  16.     Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen ............................................................. 22
  17.     Beurteilungskriterien ......................................................................................................... 23

                                                    Allgemeiner Hinweis

 Soweit in den Wettbewerbsunterlagen personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher oder
   weiblicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                                                                          Seite 1
Allgemeiner Teil

1.        Ausloberin, Verfahrensbetreuung

1.1.      Ausloberin

          Stadtgemeinde Wörgl
          Vertr. durch Bürgermeisterin Hedi Wechner
          Bahnhofstraße 15 6300 Wörgl
          ATU 372 89 402

1.2.      Verfahrensbetreuung

          ao-architekten ZT-GmbH
          Olympiastraße 17 6020 Innsbruck
          Telefon: +43 512 362373, email: office@ao-architekten.com
          Bürozeiten: MO DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr
          (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen)

2.        Gegenstand des Verfahrens

          Gegenstand des Wettbewerbes ist die Erlangung von baukünstlerischen Vorentwurfskonzepten
          (reduzierte Vorentwurfsunterlagen) für die Neugestaltung Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl.

3.        Art des Verfahrens

          Der Wettbewerb wird als 1-stufig geladener anonymer Realisierungswettbewerb mit
          angeschlossenem       Ideenteil    im      Unterschwellenbereich, mit    anschließendem
          Verhandlungsverfahren gemäß Bundesvergabegesetz (BVergG) für die allfällige Vergabe des
          Planungsauftrags Freianlagen, durchgeführt.

          Die Anonymität der Teilnehmer bleibt über die gesamte Dauer des Verfahrens, bis zum Abschluss
          der Beurteilungssitzung des Preisgerichtes, gewahrt.

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4.        Teilnahmeberechtigung, Ausscheidungs-/Ausschließungsgründe

4.1.      Teilnahmeberechtigt sind

          AAPS Atelier für Architektur Thomas Pilz Christoph Schwarz ZT GmbH, Graz
          AllesWirdGut Architektur ZT GmbH, Wien
          EGKK Landschaftsarchitektur, Wien
          freilich landschaftsarchitekten, Meran
          Dipl.Ing Carla Lo, Landschaftsplanerin, Wien
          Pluspunkt Architekten, Kufstein
          scharmer-wurnig-architekten ZT gmbh, Innsbruck - von der Kammer nominiert
          Architekt Dipl.Ing. Harald Wechner, Söll - von der Kammer nominiert

4.2.      Arbeitsgemeinschaften, Mehrfachteilnahme, Varianten

          Allfällige Arbeitsgemeinschaften eines geladenen Teilnehmers mit nicht zugeladenen Büros sind
          zur Freigabe der Ausloberin bis vor dem Hearing über die Verfahrensbetreuung bekannt zu geben.
          Genehmigte Arbeitsgemeinschaften werden im Protokoll des Hearings bekanntgegeben.

          Jeder Teilnehmer an diesem Verfahren ist nur einmal teilnahmeberechtigt (auch im Rahmen einer
          Arbeitsgemeinschaft). Eine nicht rechtzeitig angemeldete und durch die Ausloberin freigegebene
          Arbeitsgemeinschaft oder eine mehrfache Teilnahme eines Planers am Wettbewerb ist nicht
          zulässig und zieht den Ausschluss sämtlicher Projekte nach sich, an denen der Verfasser beteiligt
          ist.

          Varianten sind nicht zulässig.

4.3.      Mitarbeiter, Ziviltechniker und Konsulenten anderer Fachrichtungen

          Mitarbeiter von Teilnehmern und Konsulenten, die am Zustandekommen des
          Wettbewerbsbeitrags mitgearbeitet haben, können im Verfasserbrief genannt werden und sind
          von der Ausloberin bei Veröffentlichungen anzuführen.

          Die Beiziehung eines Verkehrsplaners wird bereits im Wettbewerbsverfahren empfohlen. Bei den
          geladenen Büros, welche nicht über die Befugnis der Landschaftsplanung verfügen, wird auch die
          Beiziehung eines Landschaftsplaners empfohlen.

4.4.      Ausschließungsgründe und Ausscheidungsgründe:

          Als Gründe des Ausschlusses bzw. des Ausscheidens einer Wettbewerbsarbeit, von der
          Beurteilung durch das Preisgericht, gelten:
          -   die Ausschließungsgründe für Wettbewerbsteilnehmer gemäß § 2 der WOA 2010
          -   die Ausscheidungsgründe für Wettbewerbsarbeiten gemäß § 17 der WOA 2010

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5.        Rechtsgrundlagen und Verfahrensregeln

5.1.      Rechtsgrundlagen:

          Als Grundlage des Wettbewerbs gelten:
          a) die schriftliche Fragebeantwortung bzw. das Protokoll des Hearings
          b) der Inhalt dieser Ausschreibung samt Beilagen
          c) das Bundesvergabegesetz 2018 idgF (BVergG)
          d) die Bestimmungen des Teil B WOA 2010 des WSA 2010

          Bei Widersprüchen gelten die Unterlagen in der angeführten Reihenfolge.

5.2.      Geheimhaltungspflicht, Anerkennung der Preisgerichtsentscheidung:

          Mit der Einreichung seines Wettbewerbsprojektes nimmt jeder Teilnehmer sämtliche in dieser
          Wettbewerbsausschreibung enthaltenen Bedingungen an.
          Jeder Teilnehmer ist bis zur Veröffentlichung durch die Ausloberin zur Geheimhaltung des eigenen
          Projektes verpflichtet und nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Entscheidungen des
          Preisgerichtes in allen Fach- und Ermessensfragen endgültig und unanfechtbar sind.

5.3.      Einhaltung Datenschutzgrundverordnung

          Die Teilnehmer bestätigen mit Abgabe des Wettbewerbsbeitrages, dass sie die Bestimmungen
          der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 einhalten und allenfalls erforderliche
          Einwilligungen von Dritten (z.B. genannte Mitarbeiter, Konsulenten, usw.) eingeholt und
          dokumentiert haben.

5.4.      Kooperationsvermerk der Kammer der ZiviltechnikerInnen | Arch+Ing

          Als am Verfahrensort zuständige Berufsvertretung hat die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol
          und Vorarlberg die Auslobungsunterlagen hinsichtlich der Wahrung der Berufsinteressen der
          Teilnehmer überprüft.
          Mit Schreiben vom 01.04.2021 hat die Kammer ihre Kooperation mit der Ausloberin durch
          Bekanntgabe der Verfahrensnummer 9/21 bekundet und ihre Preisrichter und Teilnehmer
          nominiert.

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6.        Termine

          Konstituierende Sitzung                                               19.04.2021

          Ausgabe der Ausschreibungsunterlagen                                  20.04.2021

          Örtliche Begehung mit anschließendem Hearing:                         27.04.2021   14:30 Uhr
          Treffpunkt Begehung: 14:30 Uhr, Vorplatz Bahnhof
          Hearing im Anschluss im Tagungshaus Wörgl

          Schriftliche Rückfragen:                                              28.04.2021
          Schriftliche Rückfragenbeantwortung:                                  05.05.2021

          Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:                                        22.06.2021 - 17:00 Uhr
          Abgabeort Verfahrensbetreuung:
          ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, Innsbruck
          Bürozeiten: MO DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr
          (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen)

          Beurteilungssitzung des Preisgerichts voraussichtlich am:             30.06.2021

          Ausstellung: im Anschluss an die Beurteilungssitzung
                       Zeitpunkt und Ort wird noch bekannt gegeben

6.1.      Konstituierende Sitzung:

          Das Preisgericht wählte bei der Konstituierenden Sitzung am 19.04.2021 aus seiner Mitte:
          Architekt Dipl.Ing. Frank Ludin zum Juryvorsitzenden
          Bürgermeisterin Hedi Wechner zur stellvertretenden Vorsitzenden
          Ing. Melanie Partoll zur Schriftführerin
          Dipl.Ing. Diana Ortner zur stellvertretenden Schriftführerin

6.2.      Ausgabe der Unterlagen:

          Die gesamten Wettbewerbsunterlagen werden per am 20.04.2021 durch die Verfahrensbetreuung
          an die Teilnehmer übermittelt.

6.3.      Örtliche Begehung, Hearing und Fragenbeantwortung:

          Am 27.04.2021 finden für die Teilnehmer und das Preisgericht, ein Besichtigungs- und
          Begehungstermin sowie ein Hearing vor Ort statt.
          Treffpunkt: 14:30 Uhr Vorplatz Bahnhof, 6300 Wörgl
          Im Anschluss findet das Hearing im Tagungshaus Wörgl, Brixentaler Straße 5, 6300 Wörgl statt.
          Rückfragen zum Wettbewerbsgegenstand sind bis zum 28.04.2021 einlangend zulässig.

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Fragen, die nach diesem Termin einlangen, gelten als verspätet und fließen nicht in die
        Fragebeantwortung ein.
        Alle Rückfragen der Teilnehmer sind ausnahmslos per email an die Verfahrensbetreuung
        office@ao-architekten.com zu richten.

        Die anonymisierten Fragestellungen und Antworten sowie die Erkenntnisse des Hearings werden
        den Teilnehmern und den Mitgliedern des Preisgerichtes per email bis 05.05.2021 übermittelt.

6.4.    Abgabe der Wettbewerbsarbeiten:

        Die Pläne und alle weiteren Unterlagen müssen bis spätestens 22.06.2021 17:00 Uhr,
        entsprechend verpackt (siehe Pkt. 7.1 der Ausschreibung)
        bei der Verfahrensbetreuung ao-architekten ZT-GmbH, Olympiastraße 17, Innsbruck
        Bürozeiten: MO DO 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 -17:00 Uhr, FR 08:00 12:00 Uhr
        (Achtung: jeden letzten Freitag im Monat bleibt unser Büro ganztägig geschlossen)
        unter Wahrung der Anonymität einlangen.

        Der Überbringer erhält eine Übernahmebestätigung.

        Auch die mit Post, Paket- oder Botendienst übersendete Wettbewerbsbeiträge müssen
        spätestens zu den oben angeführten Terminen bei der Verfahrensbetreuung eingelangt sein. Das
        Risiko des rechtzeitigen Einlangens trägt der Teilnehmer.

        Als Absender ist die Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg, Rennweg 1, 6020
        Innsbruck anzuführen.

6.5.    Vorprüfung:

        Die Vorprüfung wird unmittelbar nach dem Abgabetermin durchgeführt. Es werden schriftliche
        Berichte für das Preisgericht verfasst, welche lediglich den Jurymitgliedern zur Kenntnis gebracht
        werden und nicht für Veröffentlichungen vorgesehen sind.

6.6.    Beurteilungssitzung des Preisgerichts:

        Das Preisgericht wird zur Beurteilung der eingereichten Wettbewerbsbeiträge voraussichtlich am
        30.06.2021 zusammentreten. Die Sitzung des Preisgerichts ist nicht öffentlich.

        Nach dem Bericht der Vorprüfung erfolgen die Beurteilungen der Wettbewerbsarbeiten anhand
        der festgelegten Beurteilungskriterien und die Reihung der Beiträge durch das Preisgericht.

        Das Preisgericht ist ferner verpflichtet, der Ausloberin klare und umfassende Empfehlungen
        hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise, unter Zugrundelegung des Wettbewerbsergebnisses,
        abzugeben.

        Danach erfolgt im Beisein des Preisgerichts die Aufhebung der Anonymität durch das Öffnen der
        Verfasserbriefe.

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Die Ersatzmitglieder können an den Sitzungen des Preisgerichtes auch dann teilnehmen, wenn sie
           keine Ersatzfunktion ausüben (Anwesenheit des Hauptpreisrichters), jedoch ohne Stimmrecht und
           ohne Vergütung.

           Die Berater werden bei den Sitzungen des Preisgerichtes zur Unterstützung bei der
           Entscheidungsfindung in Sachfragen ständig anwesend sein, sind aber nicht stimmberechtigt. Bei
           Bedarf kann das Preisgericht weitere Berater ohne Stimmrecht beiziehen.

6.7.       Wettbewerbsergebnis und öffentliche Ausstellung:

           Das Wettbewerbsergebnis wird den Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen
           Länderkammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg unmittelbar nach Abschluss der
           Arbeit des Preisgerichtes bekannt gegeben.

           Das Protokoll der Preisgerichtssitzung wird allen Wettbewerbsteilnehmern sowie der zuständigen
           Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg zur Kenntnis übermittelt.

           Alle nicht ausgeschiedenen Wettbewerbsarbeiten werden nach Abschluss des Preisgerichtes rund
           2 Wochen ausgestellt. Jeder Teilnehmer erteilt durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit
           die volle Zustimmung zu dieser Absicht. Die Ausloberin behält sich vor, die Ausstellung aufgrund
           einschränkender COVID-Vorgaben entfallen zu lassen.

           Ort und Zeitpunkt der Ausstellung werden den Wettbewerbsteilnehmern, den Mitgliedern des
           Preisgerichts und der Kammer der ZiviltechnikerInnen für Tirol und Vorarlberg bekannt gegeben.

           Die Namen der Verfasser der Wettbewerbsarbeiten, sowie deren Mitarbeiter und beigezogene
           Konsulenten werden, wie im Verfasserbrief genannt, im Protokoll der Preisgerichtssitzung sowie
           bei der Ausstellung bzw. in der Publikation im Internet bekanntgegeben. Jeder Teilnehmer erteilt
           durch die Einreichung seiner Wettbewerbsarbeit die volle Zustimmung zu dieser Absicht.

6.8        Publikation der Wettbewerbsarbeiten im Internet:

           Die    Wettbewerbsteilnehmer sind         aufgefordert, an der      Internetpublikation ihrer
           Wettbewerbsbeiträge im Rahmen des Portals http://www.architekturwettbewerb.at der
           Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen durch die Übergabe publikationsfähiger Daten
           mitzuwirken. Da vorgesehen ist, die prämierten Beiträge ohne weitere Bearbeitung zu
           veröffentlichen, wird um die Einhaltung folgender Regeln ersucht:
           - Präsentationspläne (im pdf-Format in einer Datei), bei 250 dpi Auflösung, auf einem
              Datenträger, dieser muss unter Microsoft-Betriebssystem lesbar sein;
           - Dateigrößen möglichst klein (< 1MB);
           -
           - Erläuterungsbericht, etc. als gesonderte pdf-Dokumente.

           Die Wettbewerbsbeiträge werden voraussichtlich auch auf der Website der Stadtgemeinde Wörgl
           und des Stadtmarketings veröffentlicht.

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6.9        Rückgabe der Wettbewerbsarbeiten:

           Die Verfasser können ihre Beiträge (mit Ausnahme der prämierten Beiträge), so sie die Ausloberin
           nicht mehr benötigt, nach Ende der Ausstellung bzw. nach erfolgter Information darüber, abholen.
           Werden die Wettbewerbsarbeiten nicht innerhalb der genannten Frist abgeholt, erlischt der
           Anspruch auf Rückgabe.

7.         Formale Bedingungen und Kennzeichnung

7.1.       Pläne und Schriftstücke:

           Die Einreichung der Wettbewerbsarbeiten hat anonym zu erfolgen.

           Jede eingereichte Wettbewerbsarbeit ist mit einer Kennzahl zu bezeichnen, die aus 6 Ziffern
           besteht und auf jedem Blatt und auf jedem Schriftstück der Arbeit rechts oben anzubringen ist.
           Bei gebundenen Schriftstücken genügt die Kennzahl am Titelblatt.

           Alle Einzelstücke der Wettbewerbsarbeiten haben ferner die Aufschrift               Neugestaltung
           Fußgängerzone Bahnhofstraße Wörgl zu enthalten.

           Die Wettbewerbsarbeiten sind doppelt verpackt abzugeben bzw. einzusenden, wobei die innere
           Verpackung mit der Kennzahl und der Bezeichnung zu versehen ist und die äußere Verpackung nur
           die Bezeichnung des Wettbewerbes zu tragen hat.

7.2.       Verfasserbrief:

           Der Wettbewerbsarbeit ist ein undurchsichtiger, verschlossener, Briefumschlag beizulegen, der

           Name, Adresse und Telefonnummer des Verfassers sowie Namen allfälliger Mitarbeiter und
           beigezogenen Fachplaner/Konsulenten (Beilage C08).

           Ein Wettbewerbsplan (verkleinert auf A4) ist bitte dem Verfasserbrief beizulegen.

7.3.       Beilagenverzeichnis:

           Der Wettbewerbsarbeit ist ein Verzeichnis aller eingereichten Unterlagen beizufügen.

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8.        Vergütung

          Jeder Teilnehmer erhält, sofern sein eingereichtes Projekt den Bestimmungen dieser
          Ausschreibung entspricht und der Teilnehmer nicht unter den Punkt Ausschließungsgründe /
          Ausscheidungsgründe fällt, eine Aufwandsentschädigung von Netto Euro 4.500,00.

          Preisgeld (zusätzlich zur Aufwandsentschädigung):
          1.Rang = Gewinner               Netto Euro 4.000,00
          2.Rang                          Netto Euro 2.500,00
          3.Rang                          Netto Euro 1.500,00

          Das Preisgericht ist verpflichtet eine Reihung bzw. die Auswahl der prämierungswürdigen
          Wettbewerbsarbeiten herbeizuführen. Dabei kann in zu begründenden Ausnahmefällen eine
          andere Aufteilung der Preisgelder erfolgen.

          Stellt sich beim Öffnen der Verfasserbriefe am Ende der Beurteilung durch das Preisgericht heraus,
          dass der Verfasser einer der zu prämierenden Wettbewerbsarbeit nicht teilnahmeberechtigt war
          oder ein Ausschließungsgrund vorliegt, so rücken die in der Reihung nachfolgenden Projekte nach.

          Die Vergütung wird          unbeschadet eventueller Vereinbarungen zwischen den
          Wettbewerbsteilnehmern und deren Mitarbeitern nur an den Teilnahmeberechtigten nach
          Rechnungslegung ausbezahlt.

9.        Preisrichter, Berater ohne Stimmrecht, Vorprüfung

          Alle Mitglieder des Preisgerichtes, sowie alle mit dem Wettbewerb befassten Personen sind an
          die Geheimhaltung bis zur Verlautbarung des Wettbewerbsergebnisses durch das Preisgericht
          gebunden.

          Gemäß Bundesvergabegesetz muss mindestens ein Drittel der Preisrichter über dieselbe oder

          bezeichnet), welche von den Teilnehmern verlangt wird.
          Zur Beschlussfähigkeit für alle Wettbewerbsentscheidungen wird Folgendes festgelegt: Das
          Preisgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Viertel der genannten Preisrichter
          anwesend sind, wobei jedenfalls ein Drittel der anwesenden Preisrichter Fachpreisrichter sein
          müssen.

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9.1.    Preisrichter:

        Fachpreisrichter (F):

        Landschaftsarchitektin Dipl.Ing. Sabine Dessovic (F), von der Kammer nominiert
        Ersatz: Dipl.Ing. Anna Detzlhofer

        Architekt Dipl.Ing. Frank Ludin (F), von der Kammer nominiert
        Ersatz: Architektin Dipl.Ing. Kathrin Aste

        Architektin Dipl.Ing. Ursula Faix (F),
        Ersatz:

        Dipl.Ing. Nikolaus Juen (F), Land Tirol Abt. Dorferneuerung
        Ersatz: Dipl. Ing. Diana Ortner, Land Tirol Abt. Dorferneuerung

        Dipl.Ing. Hermann Etzelstorfer (F), Stadtbaumeister Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Architekt Dipl.Ing. Markus Moritz

        Sachpreisrichter (S):

        Bürgermeisterin Hedi Wechner (S), Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Mag. Philipp Ostermann-Binder, Stadtamtsdirektor Stadtgemeinde Wörgl

        1.VizeBgm Stadtrat Mario Wiechenthaler (S), Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Christian Huter, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl

        2.VizeBgm. Stadtrat Hubert Aufschnaiter (S), Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Hubert Mosser, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl

        Stadtrat Ing. Emil Dander (S), Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Dr. Herbert Pertl, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl

        Gemeinderat Andreas Schmidt (S), Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Georg Breitenlechner, Gemeinderat Stadtgemeinde Wörgl

        Ing. Melanie Partoll (S), Stv. Stadtbaumeisterin Stadtgemeinde Wörgl
        Ersatz: Mag. Walter Hohenauer, Leiter Finanzen & Controlling Stadtgemeinde Wörgl

9.2.    Berater ohne Stimmrecht:

        Mag. Dietmar Gluderer, Tiefbau Stadtgemeinde Wörgl

9.3.    Vorprüfung:

        ao-architekten ZT-GmbH
        Dipl.Ing. Klaus Schlosser, Verkehrsplanung

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10.    Absichtserklärung der Ausloberin

       Die Ausloberin ist die Auftraggeberin. Die Ausloberin beabsichtigt, nach Abschluss des
       Wettbewerbes, unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Preisgerichts, Verhandlungen
       gemäß § 37 (1) 7 BVergG 2018 i.d.g.F. mit dem Wettbewerbssieger über den Planungsauftrag
       Freianlagen zu führen.

       Die Festlegung der Vertragsbedingungen für die Beauftragung erfolgt im, dem Wettbewerb
       nachfolgenden, Verhandlungsverfahren.

       Als Richtlinie für die Verhandlungen wird das im LM.VM 2014 definierte Leistungs- und
       Vergütungsmodell herangezogen (LM.FA Freianlagen). Vorgesehen ist die Beauftragung der
       Leistungsphasen LPH 2 bis LPH 5 (Vorentwurfs-, Entwurfs-, Einreichungs- und
       Ausführungsplanung) und LPH 7 (Begleitung der Bauausführung).
       Die Ausloberin behält sich das Recht vor, allfällige aus zwingenden städtebaulichen, formalen,
       sachlichen oder wirtschaftlichen Rücksichten erforderliche Änderungen, im Zuge der
       Auftragserteilung oder weiteren Bearbeitung, zu verlangen bzw. eine Auftragserteilung nur unter
       Vorgabe dieser Änderungen durchzuführen. Dabei sollen jedoch die wesentlichen städtebaulichen
       und architektonischen Qualitätsmerkmale erhalten bleiben.

       Ein Rechtsanspruch auf einen Auftrag/Gesamtauftrag besteht nicht.

       Es ist eine baurechtliche Bewilligung gemäß Tiroler Straßengesetz erforderlich. Die Bearbeitung der
       straßenbautechnischen Einreichunterlagen wird von der Ausloberin gesondert einen dazu befugten
       Ingenieurkonsulenten auf Basis des Gestaltungsprojektes vergeben.

11.    Eigentums-, Urheber- und Verwertungsrecht

       Das sachliche Eigentumsrecht an den Plänen und sonstigen Ausarbeitungen der prämierten
       Wettbewerbsbeiträge geht durch die Bezahlung der Preisgelder an die Ausloberin über.

       Das geistige Eigentum (Urheberrecht) verbleibt bei den Verfassern.

       Die Verwertungsrechte (Werknutzung) verbleiben bei jenen Verfassern, welche in weiterer Folge
       nicht von der Ausloberin beauftragt werden.
       Im Falle einer Beauftragung mit weiteren Planungsleistungen in Anlehnung an die LM.VM und
       entsprechend dem verhandelten Honorar sowie der vollständigen Bezahlung der beauftragten und
       erbrachten Leistungen, steht das Verwertungsrecht (Werknutzung) des Realisierungsteils
       ausschließlich und uneingeschränkt der Ausloberin zu.

  ao-architekten ZT-GmbH                                                                         Seite 11
Die Verwertungsrechte (Werknutzung) für den Ideenteil gehen bei einer Beauftragung des
     Verfassers des Realisierungsteils und einer angemessenen Vergütung des Ideenteils auf die
     Ausloberin über.

     Die Ausloberin besitzt das Recht zur Veröffentlichung der Wettbewerbsarbeiten. Die jeweiligen
     Projektverfasser sind stets zu nennen. Dieses Recht steht auch allen Wettbewerbsteilnehmern für
     Ihre Arbeiten zu, wobei die Ausloberin stets zu nennen ist.

ao-architekten ZT-GmbH                                                                       Seite 12
Besonderer Teil

12.     Aufgabenstellung

12.1.   Allgemein:

        Die erste Besiedlung des heutigen Stadtgebietes von Wörgl erfolgt bereits in der Römerzeit, die
        erste urkundliche Erwähnung stammt aus den Jahren 1104/1116. Im 15. Jahrhundert erfolgte die
        Teilung der Siedlung in zwei Landgerichte welche die Gemeinden Wörgl-Kufstein und Wörgl-
        Rattenberg begründete. Diese Teilung blieb bis ins Jahr 1910 aufrecht, erst vor der Markterhebung
        im Jahr 1911 erfolgte die Vereinigung zu einer Gemeinde.

        Als wesentlicher Meilenstein in der Entwicklung Wörgls muss der Bau der Giselabahn
        (Eisenbahnverbindung zwischen Wörgl und Salzburg über Schwarzach / St. Veit) in den Jahren
        1873 bis 1875 gesehen werden, wodurch Wörgl noch vor Innsbruck zum ersten bedeutenden
        Verkehrsknotenpunkt Tirols wurde. Der damit verbundene wirtschaftliche Aufschwung hat letztlich
        zu der regionalen Bedeutung Wörgls geführt, die bis heute anhält.

        Im zweiten Weltkrieg musste Wörgl wegen der strategischen Bedeutung als Verkehrsknotenpunkt
        enorme Schäden durch Bombenangriffe hinnehmen, was noch heute an der stark heterogenen
        Bebauung abgelesen werden kann.
        Während der Wiederaufbauphase nach dem 2. Weltkrieg wurde Wörgl im Jahr 1951 das Stadtrecht
        verliehen.

        Aus der historischen Entwicklung (ursprünglich zwei Gemeinden) könnte erklärbar sein, dass
        Wörgl keinen größeren Platzraum als Zentrum des städtischen Lebens hat, sondern diese Funktion
        von einer Straße übernommen wird, nämlich der Bahnhofstraße, welche bis in die 90er Jahre des
        letzten Jahrhunderts die florierende Mitte des Ortes war.
        Wie in fast allen vergleichbaren Städten wurde in den letzten Jahrzehnten allerdings dem Zentrum
        durch die Errichtung von großen Einkaufszentren an der Peripherie (in Wörgl primär östlich und
        westlich entlang der Bundesstraße) viel Bedeutung und vor allem Frequenz genommen.

        Um der Stadt wieder ein würdiges Zentrum zu geben und um der Bahnhofstraße wieder ihre
        frühere Bedeutung zukommen zu lassen, hat man sich entschlossen diverse Maßnahmen zu
        setzten, um durch die Hebung der Attraktivität diesem innenstädtischen Bereich die ursprüngliche
        Akzeptanz als lebendige Mitte zurück zu geben. So ist vorerst eine großzügige Neugestaltung des
        nördlichsten Teils der Bahnhofstraße in Form einer Fußgängerzone vorgesehen, für den restlichen
        Teil des Straßenzuges sind noch Überlegungen für die zukünftige Gestaltung, z.B. die Schaffung
        von Begegnungsbereichen und verkehrsberuhigten Zonen, im Gange. Wesentliches Ziel wird es
        vor allem sein, den Menschen wieder einen städtischen Bereich anzubieten, der durch seine
        Aufenthaltsqualität vielfältige Begegnungsmöglichkeiten für die Bevölkerung auch in konsumfreier
        Form ermöglicht.

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Um dieses Ziel in der gewünschten Qualität zu erreichen, hat man sich entschlossen einen
        geladenen Architekturwettbewerb auszuloben. Konkret handelt es sich dabei um einen
        Realisierungswettbewerb für den nördlichen Teil der Bahnhofstraße und einem angeschlossenen
        Ideenteil um weitere Entwicklungsmöglichkeiten auszuloten.

12.2.   Wettbewerbsareal:

        Das gesamte Wettbewerbsareal befindet sich in der Katastralgemeinde Wörgl-Kufstein mit der Nr.
        KG 83020.
        Es handelt sich um den größten Teil der Bahnhofstraße auf der Grundparzellen GP 1059/1
        (Bahnhofstraße) und der Josef-Speckbacher-Straße auf der Grundparzelle GP 1050, beide
        Grundstücke sind im Eigentum der Stadtgemeinde Wörgl.
        Im Rahmen des Wettbewerbs sind nicht nur die angeführten Grundparzellen zu bearbeiten,
        sondern auch der gesamte Straßenraum bis hin zu den Gebäudekanten. Diesbezügliche
        zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen den jeweiligen Grundstücksbesitzern und der
        Stadtgemeinde Wörgl sind vorgesehen.
        Weiters ist der Bahnhofsplatz Teil des Wettbewerbsareals mit der Grundparzelle GP 1043/1,
        welche sich im Eigentum der ÖBB befindet.

        Das Planungsgebiet (Beilage C01) wurde in 4 Zonen bzw. möglichen Umsetzungsphasen
        unterteilt, wobei die Zone 1 den Realisierungsteil darstellt und die Zonen 2 bis 4 den Ideenteil
        dieses Wettbewerbs betreffen.

        Realisierungsteil:

        Zone 1 (orange) ca. 3.816 m²:
        Es handelt sich um den nördlichen Teil der Bahnhofstraße zwischen dem Bahnhofplatz bzw. dem
        Kreuzungsbereich Poststraße/Angather Weg und der Bahnhofstraße als nördliches Ende und dem
        Kreuzungsbereich Fritz-Atzl-Straße und Bahnhofstraße als südliches Ende.
        Dieser Bereich soll als Fußgängerzone gestaltet werden.
        Es wird darauf hingewiesen, dass der Realisierungsteil unabhängig von den anschließenden
        Ideenteilen autark funktionieren muss.

        Ideenteil:

        Zone 2 (blau) ca. 3.051 m².
        Zone vom Kreuzungsbereich der Bahnhofstraße mit der Fritz-Atzl-Straße als nördliches Ende bis
        zur Kreuzung Bahnhofstraße und Josef-Speckbacher-Straße als südliches Ende. Dieser Bereich
        soll als Begegnungszone gem. StVO mit Einbahnregelung geplant werden.

        Zone 3 (grün) ca. 3.634 m².
        Bereich von der Kreuzung Bahnhofstraße und Josef-Speckbacher-Straße als nördliches Ende bis
        zur Kreuzung Josef-Speckbacher-Straße mit der Bundesstraße B171 bzw. Salzburger-Straße als
        südliches Ende.
        Zu dieser Zone gehört auch der Teil der Bahnhofstraße, der vom Kreuzungsbereich mit der Josef-
        Speckbacher-Straße in Richtung Süd-Westen bis zum Stadtamtsgebäude (Adresse Bahnhofstraße
        15 und 15a) führt.
        Dieser Bereich soll als Begegnungszone gem. StVO mit Einbahnregelung geplant werden.

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Der restliche Teil der Bahnhofstraße vom Amtsgebäude bis zur Kreuzung mit der B171 bleibt
        verkehrstechnisch unverändert und ist nicht Teil des Wettbewerbes.

        Zone 4 (gelb) ca. 6.372 m².
        Bereich vor dem Bahnhofsgebäude bis hin zum Beginn der Bahnhofstraße (Kreuzungsbereich mit
        der Poststraße bzw. Angather Weg).
        Da sich der Bahnhofsvorplatz nicht im Eigentum der Stadtgemeinde Wörgl befindet und genaue
        Bebauungskriterien seitens der ÖBB nicht bekannt sind, soll der unmittelbare Platz bei der
        Neuplanung nicht berücksichtigt werden. Es geht im Rahmen des Wettbewerbes vor allem darum,
        dass die Verkehrsfläche Angatherweg / Poststraße im Kreuzungsbereich mit der Bahnhofsstraße
        als Übergangsbereich zur Fußgängerzone der Bahnhofstraße im Sinne eines würdigen Entrees zur
        Stadt Wörgl gestaltet wird.

12.3.   Zeitrahmen:

        Mit der Planung soll unmittelbar nach der Entscheidung des Wettbewerbs begonnen werden.
        Vorlage Entwurf inkl. Kostenschätzung Ende August 2021. Ein Baustart ist mit Jahresbeginn
        2022 anvisiert.

        Mit der Einreichung einer Wettbewerbsarbeit bestätigt der Wettbewerbsteilnehmer, in Kenntnis
        dieses Zeitrahmens zu sein und verpflichtet sich im Auftragsfall in seinem Tätigkeitsbereich über
        ausreichende Leistungskapazität zu dessen Einhaltung zu verfügen.

12.4.   Kostenrahmen:

        Die Gestaltungsfläche (Realisierungsteil) inkl. der Übergangsbereiche in die anschließenden
        Straßenabschnitte beträgt rund 3.820 m². Als Mischpreis über die Gestaltungsfläche        ohne
        Erneuerung des Leitungsnetzes bzw. der Hausanschlüsse wird ein Preis von Netto 350,00/m²
        als Richtwert für Standardausführungen (Auftragswert) samt Ausstattung herangezogen.
        Daraus ergibt sich ein Bauk                                         1.340.000,00 gemäß ÖNORM
        B1801-1.
        Darin enthalten sind die Abbrucharbeiten, die Oberflächengestaltung samt konstruktivem Aufbau,
        Beleuchtung mit der erforderlichen Leitungsverlegung, Bepflanzungen aller Art, Möblierung
        (Sitzgelegenheiten,     Brunnen,     Sprühregen,       Abfalleimer,    Radabstellplätze  usw.),
        Entwässerungsmaßnahmen der Oberflächen inkl. Leitungen bis zu den vorhandenen Kanälen,
        Medientechnik für Veranstaltungen und Ähnliches. Es wird darauf hingewiesen, dass vor ca. 15
        Jahren der komplette Unterbau (Frostkoffer) der Bahnhofstraße erneuert wurde. Folglich sind in
        der Kostenschätzung für den Unterbau nur jene Bereiche zu berücksichtigen, in denen
        projektspezifische Niveauänderungen oder sonstige Grabungen durchgeführt werden.
        Im vorgegebenen Kostenrahmen nicht enthalten sind die Kosten für Planungsleistungen und
        Projektnebenleistungen.
        Ebenso nicht enthalten sind unterirdische Infrastrukturmaßnahmen im übergeordneten Bereich.

        Eine Kostenermittlung durch den Wettbewerbsteilnehmer wird gefordert, die entsprechenden
        Kennwerte sind in der Beilage C07 Datenblatt auszufüllen.

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13.     Vorgaben Stadtgemeinde Wörgl

        Da sämtliche Vorgaben für den Wettbewerb in den einzelnen Punkten dieser Ausschreibung
        berücksichtigt sind und auch das Ergebnis der verkehrstechnischen Begutachtung der
        gewünschten Vorgangsweise der Stadtgemeinde Wörgl entspricht, gibt es keine weiteren
        raumplanerischen Vorgaben.

14.     Planungsrichtlinien und Planungshinweise

14.1.   Vorschriften, Richtlinien, Normen:

        Es gelten alle einschlägigen Bundes- und Landesvorschriften, insbesondere die Tiroler Bauordnung
        (TBO), alle weiteren Durchführungsverordnungen (insbesondere die OIB-Richtlinien), das
        Behindertengleichstellungsgesetz (BBGstG), in den Gesetzen verankerte ÖNORMEN
        (insbesondere die ÖNORM B1600) sowie die TRVB, jeweils in der gültigen Fassung.
        Auf das RVS, insbesondere das Arbeitspapier Nr. 27 Einsatzkriterien für Begegnungszonen (Juli
        2016), wird hingewiesen.

14.2.   Öffentliche Netze, Grundwasser:

        Die Bestandsleitungen der TIGAS und die Einbauten der Stadtwerke Wörgl wurden erhoben und
        sind der Beilage C03 zu entnehmen. Der Grundwasserspiegel befindet sich in ca. 10 m Tiefe und
        ist somit für das Wettbewerbsprojekt nicht von Belang.

14.3.   Projektziele und wesentliche Aspekte:

        Die Stadtgemeinde Wörgl verspricht sich aus diesem Wettbewerb attraktive Gestaltungen,
        welche den Puls der Zeit treffen, neuen Raum für Begegnung schaffen und die Stadt in ihrer
        Vielfalt und in ihrem Innovationswillen widerspiegeln.
        Es wird eine planerische Grundidee erwartet, welche mit konkreten Vorschlägen zur Ausführung
        von Plätzen, Straßen (inkl. Kreuzungsbereichen und Zufahrten) und den Bereichen des ruhenden
        Verkehrs (PKW-Stellplätze und Ladezonen) sowie im Besonderen auch in den Gestaltungs- und
        Möblierungsvorschläge, sowie Beleuchtung- und Bepflanzungskonzepten klar wahrnehmbar wird.

        Für die verbleibenden Bereiche des Ideenteils soll dieses freiraumplanerische Konzept mit seiner
        durchgängigen Grundidee die Gestaltung der Bahnhofstraße weiter spürbar machen und die
        Qualität, Funktionalität und den Aufenthaltscharakter über die Fußgängerzone hinaus sicherstellen.

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Allgemeine Zielsetzung:

        -   Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Verweildauer durch ein

        -   Die Schaffung von mehr Raum und Qualität für Fußgänger und Radfahrer
        -   Das Etablieren von Bereichen für den umliegenden Handel und die ansässige Gastronomie
        -   Eine vollumfängliche Umsetzung der Barrierefreiheit im gesamten Gestaltungsbereich
        -   Innovative Ideen im Bereich der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit

        Spezifische Zielsetzung:

        -   Funktionelle Gestaltung des Planungsgebietes und der Ideenteilbereiche entsprechend der
            verschiedenen Ansprüche der Stadtgemeinde Wörgl (bspw. Temporären Veranstaltungsplatz)
        -   Bodenbelagsgestaltungen, welche den Ansprüchen und Belastungen des jeweiligen Bereichs
            entsprechen
        -   Beleuchtungskonzepte, welche auch situationsabhängig angepasst werden können
        -   Funktionale Möblierungen und Fahrradabstellplätze, welche sich über die Bereiche des
            öffentlichen Raums hinausdenken lassen
        -   Dem Standort entsprechendes Bepflanzungskonzept
        -   Wirtschaftliche, attraktive und zielführende Werbeeinrichtungen und Orientierungs-
            beschriftungen, sowie Kennzeichnungen für die Barrierefreiheit
        -   Schlüssige Infrastrukturplanung (Zu- und Ableitungen, wie bspw. Entwässerung, Elektro
        -   Optisch ansprechende Bushaltestelle und Parkplätze
        -   Maßnahmen mit Wasser, auch gegen städtische Erhitzung (Sprühregen, Spring- und

14.4.   Allgemeine Anforderungen an die Funktonalität des Planungsgebietes:

        Die zweitlängste Einkaufsstraße Tirols soll auch als diese wahrgenommen werden und dem
        Handel eine entsprechende Bühne bieten. Vereinzelte Handelsflächen (Gärtnereien,
                                                                        Geschäfte über die Eingangstür
        hinauszudenken und das Einkaufserlebnis auf der Bahnhofstraße vor zu verlagern. Diese Konzepte
        sollen den Passanten zum Flanieren und neben den typischen Gastgärten ebenso zum Verweilen
        einladen, gleichzeitig aber nicht als Barrieren spürbar werden.

        Für die Bewohner von Wörgl, wovon viele beinahe täglich die Bahnhofstraße passieren, soll es vor
        allem ein Ort werden, welcher zu einer kurzen Pause nach dem harten Arbeitstag und den
        täglichen Alltagsbesorgungen einlädt.

        Die Bereiche sollen klaren Funktionen wie Verweilen, Flanieren, Abkühlen, Gastronomie- und
        Handelsfläche, Ladezonen, Veranstaltungsaufstellflächen etc. zugeteilt werden, eine
        übergreifende Nutzung einiger Teilbereiche ist sicherlich denkbar.

        Eine zeitgemäße barrierefreie Ausführung ist von Seiten der Ausloberin gefordert, zu beachten ist
        die ÖNORM B1600. Die begehbaren Oberflächen müssen so gewählt werden, dass sie mit einem
        eingefrästen taktilen Leitsystem ausgestattet werden können.

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Eine verkehrstechnische Begutachtung in welcher neben der Fußgängerzone (Zone 1) mit den
     verbleibenden Anrainerzufahrten und der Zone 2 und 3, auch auf die Verkehrseinflüsse auf das
     weitere städtische Umfeld eingegangen wird, liegt der Ausschreibung bei (Beilage C02).

     Temporärer Veranstaltungsplatz /-plätze:

     Im Bereich der Zonen 1 bis 3 soll ein temporärer Veranstaltungsplatz oder mehrere Plätze, für
     verschiedene Veranstaltungen, wie
     - Bauernmarkt,
     - Weihnachtsmarkt (mit Aufstellplatz für Christbaum)
     - Festival der Nationen
     - Sommerkino
     - Platzkonzert
     - Stadtfest usw.
     berücksichtigt werden. Der Platz für den Christbaum und das Platzkonzert muss in Zone 1 liegen.

     Für all diese Aktivitäten sind die Anforderungen an die notwendigen Infrastrukturen (Anschlüsse
     Wasser, Abfluss, ELO, us
     Beispiele für die unterschiedlichen Möglichkeiten der Aufstellung von Verkaufsständen und
     Veranstaltungswägen können der Beilage C04 entnommen werden. Bisherige Veranstaltungen
     haben gezeigt, dass die Anforderungen relativ unterschiedlich sind, sodass bei der Planung auf
     eine möglichst flexible Nutzung zu achten ist und Infrastrukturversorgungspunkte in regelmäßigen
     Abständen vorzusehen sind.

     Verkehr:
     Die Schaffung der Fußgängerzone und daran anschließender Begegnungszone soll die
     Aufenthaltsqualität durch die Beruhigung des Verkehrs steigern und zudem die sanfte Mobilität
     (Fuß- und Radverkehr) im Stadtgebiet fördern.

     Bei der Planung als Grundlage
                                                                                     Beilage C06).
     Darin enthalten sind u.A. die geltenden Verkehrsregeln in den verschiedenen Zonen, welche im
     Folgenden kurz zusammengefasst sind.

     Wesentliche Verkehrsregeln für Fußgängerzonen:
     Tempolimit: grundsätzlich keines, da keine Fahrzeuge erlaubt
     VerkehrsteilnehmerInnen: Priorität auf Fußverkehr
     Grundlegende Verkehrsregeln: Fahrzeugverkehr ist nur in Ausnahmefällen (z.B. Zeitfenster)
     erlaubt.
     Verkehrszeichen: Zonenschild (Zusatztafeln für Ausnahmen)
     Schutzweg, Gehsteige: nein
     Durchfahrt: nicht erlaubt
     Öffentlicher Verkehr: für die gegenständliche Fußgängerzone ist kein öffentlicher Verkehr
     gewünscht.
     Parken: nicht möglich

ao-architekten ZT-GmbH                                                                        Seite 18
Entgegen dieser allgemeinen Verkehrsregeln wird in der verkehrstechnischen Begutachtung
     (Beilage C02) der Verkehrsplaner Hirschhuber und Einsiedler OG die Freigabe für den
     Fahrradverkehr in Schrittgeschwindigkeit für die gegenständliche Fußgängerzone empfohlen
     sowie die Zufahrt für Anrainer durchgängig erlaubt. Selbstverständlich muss die jederzeitige
     uneingeschränkte Zufahrt für Einsatzfahrzeuge gegeben sein.

     Wesentliche Verkehrsregeln für Begegnungszonen:
     Tempolimit: 20 km/h (Ausnahme 30 km/h)
     VerkehrsteilnehmerInnen: gleichwertige Nutzung aller
     Grundlegende Verkehrsregeln: es gilt die Rechtsregel; FußgängerInnen dürfen flächig queren,
     dabei den KFZ-
     Verkehrszeichen: Zonenschild am Beginn und Ende (sowie Verkehrsschilder je nach Anforderung)
     Schutzweg, Gehsteige: nein
     Durchfahrt: erlaubt
     Öffentlicher Verkehr: eingeschränkt möglich
     Parken: nur an markierten Plätzen

     Wichtig dabei erscheint vor allem, dass durch geeignete bauliche Maßnahmen die Akzeptanz beim
     KFZ-Verkehr deutlich angehoben werden kann, was für die gemeinsame Nutzung aller Beteiligten
     als wesentlicher Erfolgsfaktor gesehen werden muss. Gezeigt hat sich, dass nicht Restriktionen
     zur Verhaltensänderung der motorisierten Verkehrsteilnehmer führen, sondern durch eine
     entsprechende Gestaltung eine hohe Freiwilligkeit erzielt werden kann.
     Beispielhaft sind folgende Maßnahmen angeführt:
     -       Eine niveaugleiche Verkehrsfläche ohne Abgrenzungen
     -       Der Verzicht auf Schutzwege (Zebrastreifen) und Gehsteige
     -       Keine bzw. wenige und ausschließlich markierte Parkplätze
     -       Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit im Eingangsbereich durch
             Schaffung einer Torsituation
     -       Bauliche Maßnahmen zur Förderung der Akzeptanz als Aufenthaltsfläche, z.B.
             Sitzgelegenheiten, schattenspendende Bepflanzungen durch breitkronige Bäume,
             Trinkbrunnen. Dieser Punkt gilt uneingeschränkt auch für die Gestaltung von
             Fußgängerzonen.

     Infrastruktureinbauten:

     Die Ver- und Entsorgung der geplanten Oberflächen und Ausstattungen sind mit zu planen. Wichtig
     sind hier über die gesamte Fläche verteilte Medienpunkte, welche neben Strom und Wasser auch
     die Möglichkeit eines Internetzugangs bieten. Dies gilt besonders im Bereich der temporären
     Veranstaltungsbereiche.

     Etwaige Erneuerungen von Kanal-, Wasser-, Fernwärme-, Gas- oder sonstige Leitungen sind im
     Terminplan zu berücksichtigen, bleiben aber seitens Planung und Baukosten im Wettbewerb
     unberücksichtigt.

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Bodenbelag:

     Bei der Auswahl der Materialien ist auf die Anforderungen an die Instandhaltung und Anbindung
     der anschließenden Gebäude und Straßen zu achten. Der gesamte Bereich soll möglichst

     werden und muss zudem der Befahrung durch Einsatzfahrzeuge (Löschfahrzeuge) und
     Anlieferungsfahrzeuge ohne Veränderung standhalten.

     Eine Zufahrt in die Fußgängerzone soll künftig nur noch für Einsatzfahrzeuge,
     Versorgungsfahrzeuge (Räumdienste, Müllwagen usw.) und alle Anrainer uneingeschränkt
     möglich sein. Der Anlieferverkehr soll nach Umsetzung der Baumaßnahmen nur noch
     eingeschränkt möglich sein. Hinweis: Eine planliche Darstellung des zu erwartenden
     Anrainerverkehrs ist im Verkehrsgutachten Beilage C02 zu finden.

     Die Begegnungszonen sollen weiterhin für Jeden ungehindert befahrbar bleiben, eine
     Verringerung des Tempos soll neben der Verordnung auch durch eine entsprechende Materialität
     des Belags gefördert werden.

     Die Entscheidung     der   Unterteilung   der   Flächen   mittels   Materialveränderungen   ist
     entwurfsabhängig.

     Als Teil des vorhandenen Gestaltungskonzeptes wurden geschichtliche Meilensteine in Form von
     beschrifteten Pflastersteinen in die Bodenflächen integriert (siehe Beilage C05). Diese
     bestehenden Meilensteine sollen aufgearbeitet und in das neue Oberflächenkonzept integriert
     werden.

     Beleuchtung:

     Erwartet wird ein Beleuchtungskonzept, welches ökologische, nachhaltige und energieeffiziente
     Aspekte berücksichtigt.
     Das bestehende Beleuchtungskonzept (Beilage C05), welches zum Teil umgesetzt wurde, stellt
     eine Grundbeleuchtung dar. Eine Weiterverwendung dieser Investitionen wäre aus

     diesbezügliche Aussage ist durch die Wettbewerbsteilnehmer zu tätigen.
     Eine über die notwendige Grundbeleuchtung hinausgehende Situationsbeleuchtung ist im
     Rahmen des Wettbewerbs zu erarbeiten und in das Gesamtkonzept zu integrieren.
     Die erst kürzlich aufgearbeitete Weihnachtsbeleuchtung soll weiterverwendet werden, kann aber
     ohne Weiteres ergänzt werden.

     Möblierung:

     Neben der neuen Oberflächengestaltung soll auch durch eine funktionelle und optisch
     ansprechende Möblierung die neue Charakteristik der Bahnhofstraße spürbar werden.

     Das Konzept der Ortsmöblierung Bänke / Abfalleimer / Fahrradständer / Begrünung / Beleuchtung
     / Brunnen etc. soll auch von den angesiedelten Händlern und Gastronomen mitübernommen
     werden können und so geplant werden, dass sie auch für Kleinunternehmen gut leistbar ist.

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Sitzgelegenheiten, Mülleimer und Fahrradständer sind in ausreichender Anzahl vorzusehen. Auf
        langlebige und Vandalen-sichere Ausführung sollte geachtet werden.

        Bepflanzung:

        In den Bepflanzungskonzepten ist auf die klimatischen Anforderungen und auf die
        Wirtschaftlichkeit der Anschaffung und Instandhaltung zu achten.
        Bei der Auswahl von neuen Bäumen, ist auf die Eignung, sommerliche Überhitzung reduzieren zu
        können, Rücksicht zu nehmen.
        Zu überlegen wäre evtl. auch ein Gesamtkonzept, in welchem die derzeitigen kleinen Bäume
        bestehen bleiben können, wobei die großen Bäume am nördlichen Ende der Bahnhofstraße
        jedenfalls erhalten bleiben müssen.
        Die Bewirtschaftung der Grünanlagen wird vom städtischen Bauhof abgewickelt.

        Einrichtungen mit Wasser:

        Eine bauliche Einrichtung mit Wasser, welche optisch interessant und im besten Fall auch eine
        Maßnahme gegen die städtische Erhitzung (z.B. durch Sprühnebel o.Ä.) darstellt, soll
        implementiert werden. Diese Einrichtung soll raumbildend und zonierend in Erscheinung treten
        und als kommunikationsfördernder Treffpunkt fungieren. Trinkwasserbrunnen für Mensch und Tier
        sollen an mehreren Stellen angeordnet werden, der bestehende Trinkbrunnen bei den großen
        Bäumen am nördlichen Ende der Bahnhofstraße kann auch an anderer Stelle verortet werden.

        Beschilderungen:

        Die Stadtgemeinde Wörgl wünscht sich ein durchgängiges Beschilderungskonzept, welches
        sowohl zielführende, zurückhaltende, aber dennoch aussagekräftige Werbeeinrichtungen für
        Händler und Gastronomen, als auch Orientierungsbeschriftungen und notwendigen
        Kennzeichnungen aus dem Bereich der Barrierefreiheit beinhaltet.
        Wichtig ist bei der Planung, dass die gewählten Beschilderungsvorgaben auch für
        Kleinunternehmer gut leistbar und so auch langfristig umsetzbar sind.

14.5.   Ökonomie und Ökologie:

        Die Stadtgemeinde Wörgl, als zweite Gemeinde Tirols, welche die Auszeichnung 5e (Tirol Energie)
        erreicht hat und zudem mit dem European Energy Award in Gold ausgezeichnet wurde, legt bei all
        ihren Projekten einen besonderen Wert auf energieeffiziente und nachhaltige Lösungen.
        Innovative Ansätze sollen sich auch in der Bahnhofstraße wiederfinden.

        Im Sinne eines möglichst sparsamen Umganges mit den Ressourcen und im Sinne einer
        wirtschaftlichen Erhaltbarkeit und eines wirtschaftlichen Betriebes wird großer Wert gelegt.

        Daher sollte aus dem Entwurf klar der Wille des Planers zum sparsamen Umgang mit Energie zur
        Verwendung von nachhaltigen Materialien erkennbar sein.

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15.    Verzeichnis der zur Verfügung gestellten Unterlagen

       Die zur Verfügung gestellten digitalen Arbeitsunterlagen dürfen nur für die Bearbeitung dieses
       Wettbewerbs verwendet und nicht an Dritte weitergegeben werden.

       C01      Lage- und Höhenplan, 3D-Daten, Übersichtsplan Planungsgebiet
       C02      Verkehrsgutachten
       C03      Leitungsauskunft Infrastruktureinbauten
       C04      Stellpläne von temporären Veranstaltungen und Shopaufstellung
       C05      Unterlagen zur Beleuchtung, Meilensteine, Brunnen, Baumkataster
       C06      Impulse für nachhaltige Mobilität
       C07      Datenblatt
       C08      Verfasserbrief

16.    Art und Umfang der zu erbringenden Leistungen

       Präsentationsplan mit:
        - Übersichtslageplan M 1:1000
        - Lageplan des Realisierungsteils M 1:250
           geplante Anlagen, Pflasterungen, Bepflanzungen, Grünflächen, Beleuchtungen, Brunnen,
           Radabstellplätze und Möblierungen, sonstige Bodenbeläge, Orientierungsschilder usw.
           sollen mit Symbolbildern dargestellt werden.
        - Zwei Grundrisse, zwei Schnitte und zwei Ansichten von relevanten Bereichen M 1:250
        - Beleuchtungs- und Begrünungskonzept M 1:250
        - Charakteristische Querschnitte zur Erläuterung des Entwurfs
        - Allenfalls Details
        - 2 perspektivische Schaubilder aus Augenhöhe in einfacher Ausführung:
           1 x Blick vom Bahnhofsvorplatz zur Bahnhofsstraße mit Beginn der Fußgängerzone,
           1 x Blick in der Bahnhofsstraße in Richtung Norden

       Renderings bzw. fotorealistische Darstellungen werden im Rahmen des Wettbewerbs
       ausdrücklich nicht gewünscht und gegebenenfalls überklebt.

       Im unmittelbaren Anschluss an den Wettbewerb wird jedoch ein fotorealistisches Schaubild des
       Siegerprojektes für die Präsentationen benötigt. Daher ist ein solches in Absprache mit der
       Ausloberin innerhalb einer Frist von ca. 10 Tagen nachzuliefern.

       Projektbeschreibung/Erläuterungsbericht max. 3 Seiten DIN A4 zur Entwurfsidee,
       Konstruktion, Materialität, Bepflanzung, Beleuchtung, Möblierung etc. sowie eine technische
       Beschreibung der Belagsaufbauten

       Datenblatt gem. Beilage C07

       Verfasserbrief gem. Beilage C08

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Verzeichnis der Unterlagen

       Datenträger
           für die Vorprüfung:
              - Prüfpläne als dwg oder dxf (Schaubilder nicht erforderlich).
                   Zur leichteren Orientierung in der Prüfdatei sind die Grundgrenzen darzustellen.
              - Datenblatt Beilage C07 (excel)
           für die Publikation:
              - Unterlagen gemäß Pkt. 6.8 der Ausschreibung:
                   Wettbewerbspläne als pdf (mit entsprechend geringer Auflösung für die
                   Veröffentlichung auf der Homepage Architekturwettbewerbe der Kammer)

       Für die Präsentation der Wettbewerbsarbeiten stehen pro Projekt max. eine Fläche von 3 Plänen
       im Format DIN A0 (Hochformat) zur Verfügung.

17.    Beurteilungskriterien

       Für eine Überprüfung und Bewertung ist die Vollständigkeit der Unterlagen maßgebend.
       Die vorgelegten Wettbewerbsprojekte werden vom Preisgericht nach folgenden, gleich
       gewichteten Kriterien bewertet:

       Funktionalität, Innovation, Barrierefreiheit, Energieeffizienz & Nachhaltigkeit und
       Verkehrserschließung:
       Wegeführung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer und Nutzer der Flächen
       Vielfalt in der Verwendung der einzelnen Flächen
       Zusammenspiel und Beziehung der bestehenden Innen- zu den neuen Außenräumen
       Situations- und Funktionsbezogene Beleuchtungs-, Infrastruktur- und Beschilderungskonzept
       Umsetzung der notwendigen Funktionalitäten, die der Gleichbehandlung dienen (Barrierefreiheit)
       Innovationen im Bereich Energie, Umwelt, Technologie Zukunftsorientierte Ansätze erkennbar
       Schlüssige Verkehrsführungen, welche den Verkehr lenken und beeinflussen
       Ausgestaltung der Fahrbahnen, Gehwege und Plätze und besonders deren Übergänge
       Qualität der Einbindung der neuen Fußgängerzone in die verkehrstechnischen
       Rahmenbedingungen
       Zugänglichkeit und Befahrbarkeit für berechtigte Nutzer, Einsatzfahrzeuge
       Gefahrlose PKW-, Fußgänger- und Radfahreranbindung an die öffentliche Straße

       Gestaltung, Erweiterungsmöglichkeiten und Flexibilität:
       Gestaltung der Straßen- und Platzräume unter Berücksichtigung der Passagen, Handel- und
       Gastronomieflächen, sowie die Übergänge in weitere öffentliche Flächen (Begegnungszonen,
       Straßen...)
       Hochwertige Gestalterischer Qualität der Materialien und deren Einsatz (Oberflächenbeläge,
       Mobiliar,..)
       Standortorientiertes Bepflanzungskonzept
       Stilvolles Beleuchtungskonzept inkl. Situationsbeleuchtungsoptionen

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Beschilderungskonzept
     Positiv gewertet wird, wenn ein Konzept in seiner Gestaltung erweiter- und veränderbar in seiner
     Größe oder seinem Standort bleibt.

     zu erscheinen.
     Zusammenspiel des Realisierungsteil mit dem Ideenteil als Gesamtinterpretation der
     Wettbewerbsaufgabe.

     Wirtschaftlichkeit:
     Planerische Durchbildung des Planungsareals hinsichtlich wirtschaftlicher und kostengünstiger
     Erhaltungs- und Betriebskosten
     Wartungsarme Wahl der Belagsstrukturen und Mobiliars
     Planung attraktiver, verpachtbarer Flächen für die Umsetzung von Handels- und
     Gastronomieflächen
     Erweiterung der konzeptionellen Idee in umliegenden öffentlichen Bereichen oder
     Handelsflächen
     Wirtschaftlichkeit der Gesamtlösung in Errichtung und im Betrieb

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