Gemeinde Pfinztal - Feuerwehrbedarfsplan Freiwillige Feuerwehr Pfinztal

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Stand 30.10.2013

             Gemeinde Pfinztal

               Feuerwehrbedarfsplan

                                               für die

 Freiwillige Feuerwehr Pfinztal

                  aufgestellt: Frank Bauer (Kommandant) / Feuerwehrausschuss

      verabschiedet durch Beschluss des Gemeinderats vom 26. November 2013

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Der Feuerwehr-Bedarfsplan besteht aus folgenden Teilen:

        1. Mindeststandard der Leistungsfähigkeit

        1.1 Grundlagen

        1.2 Standardszenarien

        1.3 Bemessungswerte

        1.3.1 Eintreffzeit

        1.3.2 Einsatzmittel

        1.3.3 Einsatzkräfte

        2. Gemeindestruktur / Gefahrenpotential

        2.1 Allgemeine Informationen

        2.1.2 Gebäude / Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung

        2.1.3 Besondere Gefährdungen

        2.2 Löschwasserversorgung

        2.3 Ortsteilentfernungen

        3. Feuerwehrstruktur / Ist – Zustand

        3.1 Gemeindefeuerwehr

        3.1.1 Abteilungswehr Berghausen

        3.1.2 Abteilungswehr Söllingen

        3.1.3 Abteilungswehr Kleinsteinbach

        3.1.4 Abteilungswehr Wöschbach

        3.2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr

        4. Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos

        5. Fahrzeugkonzeption
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1. MINDESTSTANDARD DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT

Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen
entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr.
Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der
feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die
Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und
Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr.
Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wird auf die vom
Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem
Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer
Gemeindefeuerwehr“ verwiesen.

1.1 Grundlagen

Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat jede Gemeinde auf ihre Kosten
eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen,
auszurüsten und zu unterhalten.

Nach § 8 und 9 FwG hat der Feuerwehrkommandant die Feuerwehr zu leiten. Ihm obliegt die
Verantwortung für die Gemeindefeuerwehr. Aus § 9 Abs. 2 FwG ergibt sich die Pflicht des
Feuerwehrkommandanten, den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen
feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten.

Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ wurden die in den
„Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ des Landesfeuerwehrverbandes und des
Innministeriums standardisierte Szenarien (Standardszenarien) für den Brandeinsatz und für die
Technische Hilfeleistung herangezogen. Auf deren Grundlage werden der zur Gefahrenabwehr
erforderliche Kräftebedarf und die erforderlichen Ausstattungsmerkmale der Gemeindefeuerwehr
abgeleitet.

Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb eines
bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar sein.

Daher müssen die nachfolgenden Bemessungswerte festgelegt werden:

BEMESSUNGSWERTE:

        Eintreffzeit
        Einsatzkräfte
        Einsatzmittel

Alle drei Bemessungswerte müssen gleichzeitig erfüllt sein, um dem Begriff „leistungsfähig“
gerecht zu werden.

Die Erfüllung der Pflicht- und Kannaufgaben obliegt der Gemeindefeuerwehr; Abteilungen
innerhalb einer Gemeindefeuerwehr arbeiten hierbei zusammen.

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1.2 Standardszenarien

Die Bemessungswerte werden anhand zweier definierter Standardszenarien festgelegt. Für den
Brandeinsatz wird der so genannte Standardbrand, für die Technische Hilfeleistung wird die
Standardhilfeleistung definiert. Hierbei werden die Auftrittswahrscheinlichkeit und das
Schadenausmaß berücksichtigt. Sie dienen als Orientierungswert für eine bedarfsgerechte
Vorhaltung, die auf Grundlage einer örtlichen Bewertung zu überprüfen ist.
Anmerkung: Das Produkt aus Auftrittswahrscheinlichkeit und Schadenausmaß wird als Risiko bezeichnet.

Die Standardszenarien stellen Gefahrenlagen dar, wie sie im alltäglichen Einsatzgeschehen der
Feuerwehren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in jeder Gemeinde auftreten können. Für
Schadenereignisse, die „unterhalb“ der Standardszenarien anzusiedeln sind (beispielsweise
Müllbehälterbrände und Pkw-Brände), können durch Festlegungen in der Alarm- und
Ausrückeordnung Abstriche beim Umfang der Einsatzmittel sowie bei den Einsatzkräften möglich
und vertretbar sein. Die Eintreffzeit soll jedoch bei jedem Schadenereignis eingehalten werden. In
Einzelfällen können Schadenereignisse „oberhalb“ der Standardszenarien (z.B. Explosionen und
Einstürze) und räumliche Besonderheiten (z.B. große Höhenunterschiede verbunden mit weit
verstreuten Gebäuden) die Vorhaltung eines stärkeren Einsatzpotenzials (Einsatzkräfte und
Einsatzmittel) als Ergebnis einer risikoorientierten Planung erforderlich machen.

Die Entscheidung über mögliche Konsequenzen obliegt dem Bürgermeister und dem
Gemeinderat.

1.2.1 Standardszenario „Brand“ (Standardbrand)

Der Standardbrand ist eine Schadenlage, wie sie in jeder Gemeinde auftreten kann.

Szenario „Standardbrand“:

        Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei bzw. drei
         Obergeschossen,
        durch welchen Menschen in Obergeschossen unmittelbar gefährdet und
        deren bauliche Rettungswege verraucht sind.

Über den Standardbrand hinausgehende Risiken, beispielsweise wegen der Nutzungsart, der
Gebäudehöhe oder der Anzahl der Nutzer müssen in Abhängigkeit von der
Auftrittswahrscheinlichkeit solcher Schadenlagen gemeindespezifisch bewertet werden.

1.2.2 Standardszenario „Technische Hilfeleistung“ (Standardhilfeleistung)

Die Standardhilfeleistung beschreibt eine Schadenlage, wie sie alltäglich mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit in jeder Gemeinde aufgrund der Verkehrswege, des vorhandenen Gewerbes
und der Baulichkeiten auftreten kann.

Szenario „Standardhilfeleistung“:

        Unfall mit einer verletzten Person
        Person ist eingeklemmt
        Kraft- bzw. Betriebsstoff tritt aus

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Über die Standardhilfeleistung hinausgehende Risiken, beispielsweise durch besonders
gefahrträchtige Objekte oder durch eine Konzentration von Industriebetrieben, Verkehrsträgern
oder Verkehrsverbindungen müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit solcher
Schadenlagen gemeindespezifisch als Ergebnis einer risikoorientierten Planung bewertet werden.
Im Ergebnis kann ein zusätzliches Einsatzpotenzial (Einsatzkräfte und Einsatzmittel) notwendig
werden.

1.3 Bemessungswerte

1.3.1 Eintreffzeit

Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz

         vom Abschluss der Alarmierung
         bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle.

Diese Zeitdifferenz ergibt sich als Summe aus der Ausrückezeit und der Anmarschzeit.

Anmerkung:
Bei der Diskussion über die Hinweise wird häufig der Begriff der Hilfsfrist genannt. Als Hilfsfrist wird die Zeitspanne
vom Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle verstanden;
sie beinhaltet neben der Ausrückezeit und der Anmarschzeit auch die Gesprächszeit und die Dispositionszeit
(Durchführen der Alarmierung) innerhalb der Leitstellen.

1.3.1.1 Eintreffzeit beim Standardbrand

Beim                              Standardbrand
ist die                           Eintreffzeit
für die                           ersteintreffende Einheit
                                  10 Minuten.

Diese Eintreffzeit basiert darauf, dass die Menschenrettung die zeitkritische Einsatzmaßnahme
darstellt. Da bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation die häufigste Todesursache ist, kann
die in der so genannten ORBIT-Studie ermittelte Reanimationsgrenze für Personen im Brandrauch
als Orientierungswert hierfür herangezogen werden. Diese Studie besagt, dass spätestens 17
Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen worden sein muss,
um einen Verletzten erfolgreich wiederbeleben zu können.

Erfahrungsgemäß gilt bei einem Wohnungsbrand:

         die Entdeckungs- und die Meldezeit betragen ungefähr zwei Minuten (bei Anwesenheit von
          Menschen in der Wohnung),
         die Gesprächs- und die Alarmierungszeit betragen ebenfalls zwei Minuten und
         nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle werden für die Erkundung und die Entwicklung bis
          zum Wirksam werden der Einsatzmaßnahmen nochmals drei Minuten benötigt.
        Entdekung/Meldezeit   Gespräch/Alarmierung   Ausrückezeit   Anmarschzeit   Erkundung/Entwicklung
               2 Min.                2 Min.             5 Min.         5 Min.             3 Min.

Für die von der Gemeindefeuerwehr beeinflussbaren Zeiten – Ausrückezeit und Anmarschzeit –
verbleiben somit zehn Minuten.

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Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung die
Brandbekämpfung der entscheidende Faktor. Die in Abschnitt 1.3.3 „Einsatzkräfte“ begründete
Mannschaftsstärke (1/8/9) zur Durchführung der Menschenrettung reicht für die
Gesamteinsatzmaßnahmen nicht aus. Zusätzliche Einsatzkräfte sind daher heranzuführen. Diese
nachrückenden Kräfte können später als zehn Minuten nach der ersten Alarmierung eintreffen.
Der hierfür entscheidende zeitkritische Faktor ist der voraussichtliche Zeitpunkt einer schlagartigen
weiteren Brandausbreitung: der Feuerübersprung (Flash Over). Dieser tritt ungefähr 20 Minuten
nach Brandausbruch ein. Er führt zu einer massiven Wärme- und Rauchfreisetzung. Durch den
Flash Over sind die vorgehenden Einsatzkräfte und alle sich im Gebäude aufhaltenden Menschen
durch die weitere Ausbreitung von Flammen, Wärme und Rauch gefährdet.

Nach dem Eintreffen der ersten Einheit müssen somit spätestens nach weiteren fünf Minuten alle
zur Schadenbewältigung benötigten Einsatzkräfte verfügbar sein.

Beim                              Standardbrand
ist die                           Eintreffzeit
für                               nachrückende Einheiten
                                  15 Minuten.

1.3.1.2 Eintreffzeit bei der Standardhilfeleistung

Die Eintreffzeiten bei der Standardhilfeleistung orientieren sich an den Einsatzmaßnahmen der
Feuerwehr und der notfallmedizinischen Versorgungsstrategie. Hierbei werden die im
Rettungsdienstgesetz beziehungsweise im Rettungsdienstplan vorgegebenen Eintreffzeiten und
die für die notfallmedizinische Erstversorgung erforderliche Zeit zu Grunde gelegt.

Der Rettungsdienst soll nach § 3 des Rettungsdienstgesetzes in möglichst zehn, höchstens
fünfzehn Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Da bei Unfällen, die eine
Technische Hilfeleistung notwendig machen, vor der notfallmedizinischen Versorgung oft erst der
Zugang zum Verunfallten geschaffen werden muss, sollte die Feuerwehr mindestens zeitgleich mit
dem Rettungsdienst eintreffen.

Daher muss die Feuerwehr mit ihrer ersten Einheit spätestens zehn Minuten nach Alarmierung an
der Einsatzstelle eintreffen.

Bei der                         Standardhilfeleistung
ist die                         Eintreffzeit
für die                         ersteintreffende Einheit
                                10 Minuten.

Die Feuerwehr führt immer die ersten beiden Phasen des Rettungsgrundsatzes durch:

          1. Sichern und
          2. Zugang schaffen

Danach führt der Rettungsdienst die notfallmedizinischen Maßnahmen durch. Sollte der Zugang
zum Verunfallten schon geschaffen sein bevor der Rettungsdienst an der Einsatzstelle eintrifft,
führt die Feuerwehr auch die dritte Phase des Rettungsgrundsatzes mit den ihr zur Verfügung
stehenden Mitteln durch:

          3. die Lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen

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An den möglichen Aufgaben der ersten beiden beziehungsweise der ersten drei Phasen des
Rettungsgrundsatzes orientiert sich auch die Zuordnung der Einsatzmittel in Abschnitt 1.3.2.2
„Einsatzmittel bei der Standardhilfeleistung“. Diese Aufgaben können von jeder Feuerwehr
durchgeführt werden.

Nach der notfallmedizinischen Erstversorgung bzw. nach der Durchführung der
Lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen folgt die vierte Phase des Rettungsgrundsatzes, das

        4. Befreien

Das Befreien der verunfallten Person wird in Abstimmung mit dem Rettungsdienst nach den
Grundsätzen der patientenorientierten Rettung durchgeführt.

Da für das Befreien meist eine umfangreichere Geräteausstattung und auch größere
Einsatzerfahrung notwendig beziehungsweise vorteilhaft sind, im Gegenzug aber eine größere
Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen akzeptiert werden kann, wird eine zweite
Eintreffzeit für die hierfür notwendigen, weiteren Einheiten festgelegt.

Die Zeitspanne ergibt sich aus der Zeit, die zur Durchführung der lebenserhaltenden
Sofortmaßnahmen beziehungsweise der notfallmedizinischen Erstversorgung benötigt wird.
Angesetzt werden hierfür zehn Minuten. Daaus ergibt sich, dass spätestens 20 Minuten nach der
Alarmierung eine Einheit an der Einsatzstelle eintreffen muss, die die üblicherweise zum Befreien
notwendigen Geräte mitführt.

Im Interesse einer optimalen Verletztenversorgung und vor allem weil zum Schaffen eines
Zugangs zum Verletzten der Einsatz von Spreizer und Schneidgerät häufig hilfreich ist, sollte
bereits 15 Minuten nach der ersten Alarmierung ein Hilfeleistungssatz an der Einsatzstelle
verfügbar sein. Dies gilt überall dort, wo aufgrund der Verkehrssituation mit einer
durchschnittlichen Auftrittswahrscheinlichkeit von Unfällen gerechnet werden muss.

Dies bedeutet:

Bei der                          Standardhilfeleistung
ist die                          Eintreffzeit
                                 nachrückender Einheiten
                                 zum Befreien
                                 höchstens 20 Minuten.

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1.3.2 Einsatzmittel

1.3.2.1 Einsatzmittel beim Standardbrand

Die Mindestausstattung für die Ersteinsatzmaßnahmen beim Standardbrand besteht aus

        - vier umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (Pressluftatmer),
        - 500 Litern Löschwasser – auf dem Fahrzeug mitgeführt,
        - vierteiliger Steckleiter,
        - feuerwehrtechnischer Beladung zur Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff.

Diese Geräteausstattung wird auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser (TSF-W) oder einem
Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) mitgeführt.

Dies bedeutet:

Das              TSF-W oder StLF 10/6
stellt die       Mindest-Fahrzeugausstattung
dar für die      Ersteinsatzmaßnahmen beim
                 Standardbrand.

Das TSF-W beziehungsweise das StLF 10/6 reicht jedoch nicht aus, um alle erforderlichen
Einsatzmaßnahmen des Standardbrandes durchzuführen. Hierzu sind lageabhängig weitere
Einsatzmittel erforderlich. Das TSF-W beziehungsweise das StLF 10/6 ist als Ausstattung für eine
Abteilung nur dann ausreichend, wenn innerhalb der Eintreffzeit für nachrückende Einheiten
mindestens ein LF 10/6 vorhanden ist.

Zu beachten ist, dass ein TSF-W und ein StLF 10/6 keine dreiteilige Schiebleiter mitführen. Bei
Ortsteilen mit Gebäuden mit drei Obergeschossen sollte daher ein Löschfahrzeug mit dreiteiliger
Schiebleiter vorhanden sein, um die Bemessungswerte zu erfüllen. In Ausnahmefällen kann
abhängig von der Häufigkeit solcher Gebäude in einer Gemeinde im Rahmen einer
Risikobewertung akzeptiert werden, dass das nachrückende LF 10/6 die Schiebleiter mitführt. Die
Eintreffzeit einer tragbaren Leiter zur Sicherstellung des zweiten baulichen Rettungswegs (zweiter
Rettungsweg im Sinne § 15 Abs. 3 der Landesbauordnung) kann sich in diesem Fall auf 15
Minuten verlängern.

Das LF 10/6 kann aus der benachbarten Abteilung kommen. Ist dies nicht möglich, muss die
Abteilung selbst über ein LF 10/6 verfügen.

Daraus ergibt sich:

Das                       TSF-W oder das StLF 10/6
stellt für den            Standardbrand
die                       Mindest-Fahrzeugausstattung
dar für eine              Feuerwehrabteilung.

Das                       LF 10/6
stellt für den            Standardbrand
die                       Mindest-Fahrzeugausstattung
dar für eine              Gemeindefeuerwehr.

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Die Mindest-Fahrzeugausstattung einer Gemeindefeuerwehr muss gegebenenfalls entsprechend
der örtlichen Risikobewertung ergänzt werden.

Bei kleinen Gemeinden (zur Orientierung: Gemeinden bis zu 500 Einwohnern) kann ein StLF 10/6
als Mindest-Fahrzeugausstattung ausreichend sein; dies ist durch eine örtliche Risikobewertung
zu begründen.

1.3.2.2 Einsatzmittel bei der Standardhilfeleistung

Die Mindestausstattung zur Durchführung der ersten drei Phasen des Rettungsgrundsatzes
(Sichern, Zugang schaffen, Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen) bei der Standardhilfeleistung
besteht aus:

        - Geräten für die einfache Technische Hilfeleistung (Handwerkszeug)
        - Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräten (Verbandkasten)
        - Beleuchtungs- und Signalgeräten
        - 500 Litern Löschwasser – auf dem Fahrzeug mitgeführt.

Diese Geräteausstattung wird auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug - Wasser (TSF-W) oder einem
Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) mitgeführt.

Dies bedeutet:

Das              TSF-W oder das StLF 10/6
stellt die       Mindest-Fahrzeugausstattung der Feuerwehrabteilung
dar für die      Ersteinsatzmaßnahmen bei der
                 Standardhilfeleistung.

Das TSF-W beziehungsweise das StLF 10/6 reicht jedoch nicht aus, um alle erforderlichen
Einsatzmaßnahmen der Standardhilfeleistung zu erledigen. Hierzu sind lageabhängig weitere
Einsatzmittel erforderlich.

Als Mindestausstattung für nachrückende Einheiten, die spätestens 20 Minuten nach
Erstalarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen, werden zur Technischen Hilfeleistung bei
der Standardhilfeleistung benötigt - insbesondere zum Befreien von Personen:

        - Pumpenaggregat für hydraulische Rettungsgeräte
        - Hydraulischer Spreizer
        - Hydraulisches Schneidgerät
        - Rettungszylinder
        - Trennschleifmaschine
        - Stromerzeuger

Diese Geräteausstattung wird auf einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10/6)
mitgeführt.

Das für den Standardbrand mindestens vorzuhaltende LF 10/6 ist grundsätzlich mit zu alarmieren
und muss innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten an der Einsatzstelle eingetroffen sein.
Um die für den ersten Hilfeleistungssatz angestrebte Eintreffzeit von 15 Minuten (siehe Abschnitt
1.3.1.2) zu erreichen, wird empfohlen, auf dem LF 10/6 einen Hilfeleistungssatz mitzuführen. Das
HLF 10/6 muss in diesem Fall dennoch nach spätestens 20 Minuten an der Einsatzstelle
eingetroffen sein.
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Ein zweiter Hilfeleistungssatz sollte bei jedem Verkehrsunfall an der Einsatzstelle verfügbar sein.

Somit gilt:

Das         HLF 10/6
stellt die  Mindest-Fahrzeugausstattung
dar für die nachrückenden Einheiten zur
            Standardhilfeleistung.

Das HLF 10/6 kann auch aus einer benachbarten Abteilung kommen, wenn die Eintreffzeit
eingehalten wird. Ist dies innerhalb der Eintreffzeit für nachrückende Einheiten für die Technische
Hilfeleistung nicht möglich, muss die Abteilung in jedem Fall selbst über ein HLF 10/6 oder ein
Fahrzeug mit mindestens vergleichbarem taktischem Einsatzwert verfügen.

Die Mindest-Fahrzeugausstattung einer Gemeindefeuerwehr für die Technische Hilfeleistung muss
entsprechend einer örtlichen Risikobewertung geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden.

1.3.3 Einsatzkräfte

1.3.3.1 Einsatzkräfte beim Standardbrand

Zur Durchführung aller notwendigen Einsatzmaßnahmen beim Standardbrand werden zwei
Gruppen benötigt. Die 1. Gruppe führt die Ersteinsatzmaßnahmen Menschenrettung über den
Treppenraum und über tragbare Leitern durch. Diese Gruppe muss innerhalb der Eintreffzeit (zehn
Minuten) an der Einsatzstelle eintreffen. Die Mannschaftsstärke und der Ausbildungsstand
ergeben sich aus der Aufgabenverteilung und Auftragsdurchführung gemäß den Feuerwehr-
Dienstvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften. Insbesondere ist sicherzustellen, dass
mindestens vier Atemschutzgeräteträger und die Führungskräfte, wie beispielsweise Zugführer,
zur Verfügung stehen.

Die Arbeitsteilung der ersteintreffenden Gruppe beim Standardbrand:

1. Funktion:          Einheitsführer:
                      Führen der taktischen Einheit,
                      Atemschutzüberwachung

2. Funktion:          Maschinist und Fahrer:
                      Bedienen der Feuerlöschkreiselpumpe
                      und im Fahrzeug fest eingebauter Aggregate

3. und 4. Funktion: Angriffstrupp:
                    Menschenrettung unter Atemschutz über Treppenraum
                    unter Vornahme eines Rohres

5. und 6. Funktion: Wassertrupp:
                    Im Bedarfsfall Menschenrettung über tragbare Leiter,
                    Herstellen der Wasserversorgung, Sicherheitstrupp

7. und 8. Funktion: Schlauchtrupp:
                    Unterstützen bei der Menschenrettung,
                    Verlegen von Schlauchleitungen

9. Funktion:          Melder:
                      Unterstützen bei der Menschenrettung,
                      Sonderaufgaben

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Die 2. Gruppe unterstützt die 1. Gruppe und führt die umfassende Brandbekämpfung durch. Diese
Gruppe muss spätestens nach weiteren 5 Minuten (das bedeutet 15 Minuten nach der ersten
Alarmierung) an der Einsatzstelle einsatzbereit sein.

1.3.3.2 Einsatzkräfte bei der Standardhilfeleistung

Zur Ausführung aller Maßnahmen bei der Standardhilfeleistung werden eine Gruppe und eine
weitere Taktische Einheit (Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe) benötigt.

Die 1. Gruppe führt die Maßnahmen der ersten drei Phasen des Rettungsgrundsatzes durch.
Hierfür sind bei der Standardhilfeleistung mindestens neun Funktionen erforderlich. Dies entspricht
der taktischen Einheit einer Gruppe (1/8/9) nach FwDV 3.

Die Arbeitsteilung der ersteintreffenden Gruppe bei der Standardhilfeleistung:

1. Funktion:          Einheitsführer:
                      Führen der taktischen Einheit

2. Funktion:          Maschinist und Fahrer:
                      Bedienen der im Fahrzeug fest eingebauten
                      Aggregate

3. und 4. Funktion: Angriffstrupp:
                    Zugang schaffen,
                    Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen durchführen

5. und 6. Funktion: Wassertrupp:
                    Sichern; auch vor den Gefahren der technischen
                    Infrastruktur schützen

7. und 8. Funktion: Schlauchtrupp:
                    Unterstützen, Bereitstellen von erforderlichen Geräten

9. Funktion:          Melder:
                      Unterstützen, Sonderaufgaben

Die Mannschaftsstärke und der Ausbildungsstand ergeben sich aus der Aufgabenverteilung und
der Auftragsdurchführung gemäß den Feuerwehr-Dienstvorschriften und den
Unfallverhütungsvorschriften.
Die weitere Taktische Einheit unterstützt die 1. Gruppe und führt die vierte Phase des
Rettungsgrundsatzes durch. Sie befreit den Verletzten und führt die weiteren Maßnahmen durch.
Die Aufgabenverteilung erfolgt nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. Die weitere Taktische
Einheit ist in der Regel eine Gruppe; lagebedingt kann sie auch ein selbstständiger Trupp oder
eine Staffel sein. Sie muss spätestens 10 Minuten nach der ersten Gruppe (das bedeutet 20
Minuten nach der ersten Alarmierung) an der Einsatzstelle einsatzbereit sein.

Bei Einsätzen, bei denen das HLF 10/6 erst nach den zulässigen zwanzig Minuten eintrifft und das
örtliche LF 10/6 dementsprechend mitalarmiert wird, steht eine weitere Gruppe (Mannschaft des
LF 10/6) an der Einsatzstelle zur Verfügung. Diese unterstützt die Mannschaft des TSF-W
beziehungsweise des StLF 10/6 und bereitet – sofern sie einen Hilfeleistungssatz mitführt – den
Einsatz des Hilfeleistungssatzes vor. Bei Bedarf setzt sie diesen bereits zum „Zugang schaffen“
ein.
Im Einzelfall können vor der Durchführung der technischen Rettung komplexe
Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein.

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Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                   Seite 12 von 30
Stand 17.12.2013

2. Gemeindestruktur / Gefahrenpotential

2.1 Allgemeine Informationen

Einwohnerzahl: (Stand 31.12.2012)                    Pfinztal,          17.758 (18008)

Ortsteile:                                           Berghausen,         7.081 (-150)
                                                     Söllingen,          5.586 (-70)
                                                     Kleinsteinbach,     2.278 (+20)
                                                     Wöschbach,          2.813 (-50)

Fläche, gesamt:                                      3.105ha, Länge 9,1km/Breite 7,3km

Fläche, bebaut:                                      312,7ha, Länge 7,8km/Breite 5,3km
     hiervon
     Wohngebiet:                                     276,7ha
     Gewerbegebiet:                                   34,1ha
     Industriegebiet:                                  1,9ha

Waldgebiet:                                          1.138,4ha

Landwirtschaftliche Fläche:                          1.356,4ha

Wasserfläche                                             17,6ha

2.1.1 Verkehrswege:

Land-/Kreisstraße:                                   K3541 / 1,8 km

Bundesstraße:                                        B 10 / 6,0 km
                                                     B 293 / 3,5 km

DB-Strecke:                                          Strecke 4200 K´he / Mühlacker 6,878 km

ÖPNV-Strecke Schiene:                                S 4 / 2 km
                                                     S 5 / 6,36 km

ÖPNV-Strecke Bus:                                    Bus 151 / 3,5 km

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Stand 17.12.2013

2.1.2 Gebäude / Einrichtungen mit besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung:

Gewerbegebiete:

Berghausen                                           Wöschbacherstraße, Steinwiesen I,
                                                     Steinwiesen Ost und West

Söllingen                                            Hochwiesen I und II, Hammerwerk

Kleinsteinbach                                       Industriestraße, Stumpenäcker

Wöschbach                                            Im Täle

Gewerbe- / Industriebetriebe
ohne besondere Gefahren:                             ca. 50

Gewerbe- / Industriebetriebe
mit besonderen Gefahren:
                                                        ICT Fraunhofer Institut / Berghausen
                                                        Klärwerk / Berghausen
                                                        Klärwerk / Kleinsteinbach
                                                        Esso Tankstelle / Berghausen
                                                        BFT Tankstelle / Söllingen
                                                        Fa. Rettinger Kunststoffverarbeitung Söllingen
                                                        Fa. Rapp Kunststofftechnik / Söllingen
                                                        Brennstoffhandel Hurst / Wöschbach
                                                        Fa. Edelstahl Rosswag / Kleinsteinbach
                                                        Reitstall / Reitanlage / Berghausen
                                                        Furnierhandel Raufer / Berghausen
                                                        Sägewerk Stuhlmühle / Berghausen
                                                        Fa. Herrscher, chem. Erzeugnisse Söllingen
                                                        Fa. Wenz, Brennstoffhandel, Söllingen
                                                        Umspannstation Berghausen
                                                        Umspannstation Kleinsteinbach / Söllingen
                                                        Fox Chemicals, Söllingen

Pflegeheim / Altenheim:
                                                      Haus Edelberg Berghausen
                                                       134 Pflegebetten, 10 Appartements und 28
                                                       Wohnungen im Betreuten Wohnen
                                                      Haus Bühlblick Söllingen
                                                        25 Wohnungen im Betreuten Wohnen
                                                      Santa Maria Wöschbach
                                                        10 Pflegebetten und 18 Wohnungen im
                                                        betreutem Wohnen
                                                      Haus Sonneneck Wöschbach
                                                       10 Wohnungen im betreuten Wohnen

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                     Seite 14 von 30
Stand 17.12.2013

Behinderten Wohnheim:
                                                        Martinshaus Berghausen
                                                        HWK Wohngruppe Söll.

Beherbergungsbetriebe über 8 Betten:

Berghausen                                           Hotel Linde, Hotel - Gasthaus Laub,
Söllingen                                            Hotel – Metzgerei Knopf
Söllingen                                            Hotel Villa Hammerschmiede
Wöschbach                                            Monteurhotel Kohler

Schulen:

Berghausen                                  - Grund – Haupt und Werkrealschule mit 422 Schülern
                                            - Ludwig – Marum Gymnasium mit 718 Schülern
                                            - Geschwister – Scholl Realschule mit 553 Schülern

Söllingen                                   - Grundschule mit 187 Schülern

Kleinsteinbach                              - Grundschule mit 59 Schülern
                                            - Aloys – Henhöfer Schule mit 457 Schülern

Wöschbach                                   - Grundschule mit 74 Schülern

Kindergärten:

Berghausen                                  - Gemeinde KiGa, 7 Gruppen, ca. 118 Kinder
                                            - Altes Pfarrhaus, 2 Gruppen, ca. 46 Kinder
                                            - Oberlinhaus, 3 Gruppen, 62 Kinder
                                            - Louise-Scheppler, 2 Gruppen, 47 Kinder

Söllingen                                   - Guter Hirte, 3 Gruppen, 72 Kinder
                                            - St. Antonius, 2 Gruppen, 44 Kinder
                                            - Emil-Frommel-Haus, 4 Gruppen, 65 Kinder

Kleinsteinbach                              - Sonnenburg, 2 Gruppen, 42 Kinder
                                            - Unterm Regenbogen, 4 Gruppen, 66 Kinder

Wöschbach                                   - St. Johannes, 2 Gruppen, 44 Kinder
                                            - St. Elisabeth, 2 Gruppen, 50 Kinder
Hort:

Berghausen                                  4 Gruppen, ca. 50 – 85 Kinder pro Gruppe

Söllingen                                   4 Gruppen, ca. 30 - 85 Kinder pro Gruppe

Kleinsteinbach                              4 Gruppen, ca. 10 - 30 Kinder pro Gruppe

Wöschbach                                   4 Gruppen, ca. 15 - 35 Kinder pro Gruppe

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Stand 17.12.2013

Kinder – Jugendhaus:                        1 Pfinztal / Berghausen

Hallenbad:                                  1 Pfinztal / Söllingen

Aussiedlerhöfe/abgelegene Gebäude:
                                                        Reitsportanlage Berghausen, 0,8 km
                                                        Pertrikhof Berghausen, 0,5 km
                                                        Laubhof Berghausen
                                                        Feldscheune Walz
                                                        Pferdekoppel Richtung Jöhlingen
                                                        Bampihof Söllingen, 0,5 km
                                                        Gartnerhof Söllingen, 0,5 km
                                                        Obsthof Wenz Söllingen, 0,5 km
                                                        Weingut Rupp Söllingen, 0,6 km
                                                        Sonnenhof Söllingen, 0,6 km
                                                        Kaufmann Kleinsteinbach, 0,6 km
                                                        Naturfreundehäuser, Flugfeuer, Birkenhof
Sonstige Gebäude
mit Wohnnutzung:
                                                        Neue Ortsmitte Berghausen
                                                        4 Geb. An der Rossweide Berghausen, 4 Geschosse
                                                        1 Geb. Gewerbestraße Berghausen, 3 Geschosse
                                                        2 Geb. Pfeifenäcker Kleinsteinbach, 3 Geschosse
                                                        4 Terassenhaus Söllingen
Tiefgaragen:
                                                        Neue Ortsmitte Berghausen, 43 Stellplätze
                                                        Alte Pfarrhausgasse Berghausen, 16 Stellplätze
                                                        Gewerbestraße Berghausen, 40 Stellplätze
                                                        Rheinstraße I Berghausen, 44 Stellplätze
                                                        Rheinstraße II Berghausen, 44 Stellplätze
                                                        Sparkasse Berghausen, 15 Stellplätze
                                                        Grötzingerstraße Berghausen, 38 Stellplätze
                                                        Händelstraße 3 Berghausen, 12 Stellplätze
                                                        Händelstraße 7 Berghausen, 16 Stellplätze
                                                        Händelstraße 11 Berghausen, 16 Stellplätze
                                                        Händelstraße 15 Berghausen, 6 Stellplätze
                                                        Steigstraße Berghausen, 20 Stellplätze
                                                        Holunderweg Berghausen, 24 Stellplätze
                                                        Am Hohberg Wöschbach, 8 Stellplätze
Versammlungsstätten:
                                                        Selmnitzsaal Berghausen, 100 Besucher
                                                        Kulturhalle Berghausen, 800 Besucher
                                                        Räuchlehalle Söllingen, 800 Besucher
                                                        Hagwaldhalle Kleinsteinb., 600 Besucher
                                                        Mehrzweckhalle Wösch. 360 Besucher
                                                        Kleintierzuchtverein Söll. 100 Besucher
                                                        Emil-Frommelhaus Söll. 200 Besucher
                                                        Festhalle Wösch. 400 Besucher
                                                        Kirchengem.-Häuser
                                                        Kirchen
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Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                       Seite 16 von 30
Stand 17.12.2013

Historische Gebäude/Kulturstätten:
                                                        Gasthaus Laub, Berghausen
                                                        Sägewerk Stuhlmühle Berghausen
                                                        Bürgerhaus Söllingen
                                                        Schwanen Söllingen
                                                        Mühle Walther Söllingen

2.1.3 Besondere Gefährdungen

Überschwemmungsgefährdete Gebiete                          Siedlung Kleinsteinbach, 3,8 ha
                                                           Pfinzstraße Söllingen, 2,8 ha
                                                           Ortskern Kleinsteinbach
                                                           BZ Berghausen

Erdbebenzone                                               Zone-Nr. 1

Nahbereich einer Kernkraftanlage                           Philippsburg, 10- / 25 km-Bereich

2.2 Löschwasserversorgung

durch Trinkwasserversorgung gemäß DVGW 405                              96 %
durch Entnahmestellen offenes Gewässer                                   4%

2.3 Ortsteilentfernungen

Berghausen Feuerwehrhaus - Söllingen Feuerwehrhaus 4 km
Berghausen Feuerwehrhaus - Kleinsteinbach Feuerwehrhaus 6 km
Berghausen Feuerwehrhaus - Wöschbach Feuerwehrhaus 4 km

Söllingen Feuerwehrhaus - Berghausen Feuerwehrhaus 4 km
Söllingen Feuerwehrhaus - Kleinsteinbach Feuerwehrhaus 2 km
Söllingen Feuerwehrhaus - Wöschbach Feuerwehrhaus 8 km

Kleinsteinbach Feuerwehrhaus - Söllingen Feuerwehrhaus 2 km
Kleinsteinbach Feuerwehrhaus - Berghausen Feuerwehrhaus 6 km
Kleinsteinbach Feuerwehrhaus - Wöschbach Feuerwehrhaus 10 km

Wöschbach Feuerwehrhaus - Berghausen Feuerwehrhaus 4 km
Wöschbach Feuerwehrhaus - Söllingen Feuerwehrhaus 8 km
Wöschbach Feuerwehrhaus - Kleinsteinbach Feuerwehrhaus 10 km

Bei der Kilometerangabe wurde die Verbindungsstraße Söllingen - Wöschbach nicht
berücksichtigt, da diese Straße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt und über die
Wintermonate bedingt durch Schnee und Eis nicht immer befahrbar ist.
Vergrößern wird sich die Länge der Anfahrtswege, wenn die topografische Lage z.B. Obsthof
Wenz, Weinhof Rupp, Hammerschmiede Roßwag, Anwesen Kaufmann (Auf den Hundsstangen),
Anwesen Stier (Gewann Eselsbrunn), Anwesen Paetz (Gewann Rohberg), Anwesen Beutenmüller
(Gewann Zalkofen) berücksichtigt wird.
Bei Verkehrs- u. Schienenunfällen, Waldbränden, sonstige Notfälle stößt Pfinztal an die
Gemarkung Königsbach, Singen, Mutschelbach, Stupferich, Durlach, Grötzingen, Weingarten,
Jöhlingen, Wössingen - entsprechend lang sind die Anfahrtswege.

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Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                          Seite 17 von 30
Stand 17.12.2013

Als durchschnittliche Alarmfahrt-Geschwindigkeiten werden folgende Geschwindigkeiten
angesetzt.

 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften
 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften

Als Radien für Alarmfahrten (Anmarschzeit) im Innerortsbereich können folgende Angaben
verwendet werden:

Fahrzeit/Anmarschzeit                            Fahrstrecke   abgedeckter Radius

     5 Minuten                                       3,3 km                2,4 km
    10 Minuten                                       6,6 km                4,8 km

Somit ergibt sich für die erste Einheit, bei einer Ausrückezeit von 5 Minuten und einer
Anmarschzeit von 5 Minuten, ein Einsatzradius von ca. 2,4 km.

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Stand 17.12.2013

3. Feuerwehrstruktur / Ist - Zustand

3.1 Gemeindefeuerwehr

Feuerwehrangehörige insgesamt (Stand 31.12.2012): 218(2012) (228/2007)
davon in
           Aktiver Abteilung:                     127 (0,7%) (128 (0,7% Einwohner)/2007)

                 Jugendfeuerwehr:                                       48 (58/2007)

                 Altersabteilung:                                       43 (42/2007)

Abteilungsstruktur

Ortsteil                   Einwohner                      Feuerwehrabteilung           Jugendfeuerwehr

Berghausen                 7.081                     34 aktive (0,48 % Einwohner)              ja

Söllingen                  5.586                     41 aktive (0,73 % Einwohner)              ja

Kleinsteinbach             2.278                     22 aktive (0,96 % Einwohner)              ja

Wöschbach                  2.813                     30 aktive (1,07 % Einwohner)              ja

Feuerwehrfahrzeuge

        Löschfahrzeuge:                              HLF20/16, LF8/6, LF10/6, LF16/12, TLF8/18

        Hubrettungsfahrzeuge:                        DLK 16-4

        Rüst-/Gerätewagen:                           RW1, GW – A

        Sonstige Fahrzeuge:                          1 ELW1, 3 MTW, KdoW, 5 FW-Anhänger

Feuerwehrhäuser und Einrichtungen

        4 Feuerwehrhäuser
        1 Zentrale Atemschutzwerkstatt im FW-Haus Kleinsteinbach
        1 Zentrale Kleiderkammer im FW-Haus Söllingen

Einsatzstatistik der letzten 2 Jahre 2011 / 2012
(Klammerwerte 2006/2007)

Gesamtanzahl:                                        304 / 100% (282 / 100%)
davon:
      Brandeinsätze:                                 128 / 42,10 (119 / 42,20 %)
        Technische Hilfeleistungen:                  106 / 34,87 (81 / 28,72 %)
        Umwelt:                                          16 / 5,26 (19 / 6,74 %)
        Auftrag Gemeinde:                                54 / 17,76 (48 / 17,02 %)

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Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                  Seite 19 von 30
Stand 17.12.2013

3.1.1 Abteilungsfeuerwehr Berghausen

Feuerwehrangehörige insgesamt:                           56 Stand 31.12.2012 ( 73)
davon in
        Aktiver Abteilung:                               34 (38)
        Jugendfeuerwehr:                                  5 (16)
        Altersabteilung:                                 17 (19)

Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung

Feuerwehrangehörige „Aktive“:                                             34 (38)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                    3 (10)

Zugführer / Gruppenführer:                                                5 (4)
    davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                   1 (3)

Maschinisten mit Führerschein Klasse C                                    10 (8)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                    2 (3)

Atemschutzgeräteträger:                                                   15 (17)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                    0 (6)

Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung
   Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr                                10 (10)
   Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und
   Samstag/Sonntag/Feiertag                                               21 (17)
(Klammerwerte 2007)

Bei der durchschnittlichen Antrittsstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt
werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet.

Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Berghausen vorhanden

Löschfahrzeuge:                                          HLF20/16, TLF8/18 (LF8/8)
Rüst-/Gerätewagen:                                       RW1
Sonstige:                                                MTW, FW - Anhänger

Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 Jahre
(Klammerwerte 2006/2007)

Gesamtanzahl:                                               106 / 34,87 (95 / 33,68%)
davon:
             Brandeinsätze:                                 40 / 37,74 (42 / 44,21%)
             Technische Hilfeleistungen:                    46 / 43,40 (32 / 33,68%)
             Umwelt:                                           3 / 2,83 ( 7 / 7,36%)
             Auftrag Gemeinde:                              17 / 16,04 (13 / 13,68%)

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Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                     Seite 20 von 30
Stand 17.12.2013

3.1.2 Abteilungsfeuerwehr Söllingen

Feuerwehrangehörige insgesamt:                           60 Stand 31.12.2012 (56 / 2007)
davon in
        Aktiver Abteilung:                               41 (34)
        Jugendfeuerwehr:                                 12 (15)
        Altersabteilung:                                  7 (7)

Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung

Feuerwehrangehörige „Aktive“:                                             41 (34)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                    13 (14)

Zugführer / Gruppenführer:                                                6
    davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                   6 (4)

Maschinisten mit Führerschein Klasse C                                    13 (9)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                     7 (6)

Atemschutzgeräteträger:                                                   25 (22)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                     7 (6)

Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung
   Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr                                15 (12)
   Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und
   Samstag/Sonntag/Feiertag                                               20 (22)

Bei der durchschnittlichen Antrittstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt
werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet.

Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Söllingen vorhanden

Löschfahrzeuge:                             LF16/12 (LF8/8)
Hubrettungsfahrzeuge:                       DLK 16-4
Sonstige:                                   MTW, 2 FW – Anhänger (GW-G1 /3 Anhänger)

Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 (2011/2012) Jahre

Gesamtanzahl:                                            96 / 31,58% (91 / 32,27%)
davon:
             Brandeinsätze:                              36 / 37,89% (39 / 42,86%)
             Technische Hilfeleistungen:                 30 / 31,58% (18 / 19,78%)
             Umwelt:                                      9 / 9,38% (8 / 8,79%)
             Auftrag Gemeinde:                           21 / 21,88% (17 / 18,68%)

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                    Seite 21 von 30
Stand 17.12.2013

3.1.3 Abteilungsfeuerwehr Kleinsteinbach

Feuerwehrangehörige insgesamt:                           37 Stand 31.12.2012 ( 42/2007)
davon in
        Aktiver Abteilung:                               22 (23)
        Jugendfeuerwehr:                                  9 (12)
        Altersabteilung:                                  6 (7)

Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung

Feuerwehrangehörige „Aktive“:                                            22 (23)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                   3 (8)

Zugführer / Gruppenführer:                                               6 (4)
    davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                  2 (2)

Maschinisten mit Führerschein Klasse C                                   8 (3)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                   2 (1)

Atemschutzgeräteträger:                                                  12 (9)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                   3 (4)

Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung
   Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr                               8 (8)
   Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und
   Samstag/Sonntag/Feiertag                                              13 (15)

Bei der durchschnittlichen Antrittstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt
werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet.

Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Kleinsteinbach vorhanden
Löschfahrzeuge:                                          LF8/6
Rüst-/Gerätewagen:                                       GW – A (VRW)
Sonstige:                                                MTW / FW - Anhänger

Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 (2011/2012) Jahre
Gesamtanzahl:                                            48 / 15,79% (56 / 19,86%)
davon:
             Brandeinsätze:                              22 / 45,83% (21 / 37,50%)
             Technische Hilfeleistungen:                 14 / 29,17% (16 / 28,57%)
             Umwelt:                                      4 / 8,33% (4 / 7,14%)
             Auftrag Gemeinde:                            8 / 16,67% (11 / 19,64%)

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                               Seite 22 von 30
Stand 17.12.2013

3.1.4 Abteilungsfeuerwehr Wöschbach

Feuerwehrangehörige insgesamt:                       65 Stand 31.12.2012 (57/2007)
davon in
        Aktiver Abteilung:                               30 (33)
        Jugendfeuerwehr:                                 22 (15)
        Altersabteilung:                                 13 (9)

Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung

Feuerwehrangehörige „Aktive“:                                            30 (33)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                    5 (10)

Zugführer / Gruppenführer:                                               5 (6)
    davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                  0 (2)

Maschinisten mit Führerschein Klasse C                                   9 (3)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                   3 (2)

Atemschutzgeräteträger:                                                  12 (16)
   davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend:                    2 (4)

Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung
   Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr                               7 (8)
   Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und
   Samstag/Sonntag/Feiertag                                              13 (15)

Bei der durchschnittlichen Antrittstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt
werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet.

Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Wöschbach vorhanden
Löschfahrzeuge:                                          LF10/6
Sonstige:                                                ELW 1 / FW - Anhänger

Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 (2011/2012) Jahre
Gesamtanzahl:                                            54 / 17,76% (40 / 14,18%)
davon:
             Brandeinsätze:                              30 / 55,55% (17 / 42,50%)
             Technische Hilfeleistungen:                 16 / 29,63% (15 / 37,50%)
             Umwelt:                                      0 / 0,00% ( 0 / 0,00%)
             Auftrag Gemeinde:                            8 / 14,81% ( 7 / 17,50%)

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                         Seite 23 von 30
Stand 17.12.2013

3.2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr

Personelle Mindestanforderungen der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit“ für 1. und 2. Gruppe
erfüllt?

An Arbeitstagen während des Tages (6.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

        1. Gruppe innerhalb von zehn Minuten an der Einsatzstelle?
        Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 67 (87) Prozent von 52 (40) Einsätzen erreicht
        2. Gruppe innerhalb von weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle?
        Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 74 (93) Prozent von 23 (40) Einsätzen erreicht

An Arbeitstagen während der Nacht (18.00 Uhr bis 6.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen

        1. Gruppe innerhalb von zehn Minuten an der Einsatzstelle?
        Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 86 (92) Prozent von 50 (55) Einsätzen erreicht
        2. Gruppe innerhalb von weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle?
        Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 93 (96) Prozent von 27 (55) Einsätzen erreicht
Auswertung der Jahre 2010 bis 2012. Klammerwerte aus den Jahren 2006-2007

Bei der „Bewertung der Leistungsfähigkeit“ wurden alle Abt. Vollalarme ausgewertet.
Falls eine oder mehrere Anforderungen in den einzelnen Abteilungen nicht erfüllt werden,
ergänzen sich die Abteilungen gegenseitig.

Die negativen Entwicklungen - hauptsächlich im Bezug auf die Tagesverfügbarkeit - wurde
bereits schon im Jahr 2010 erkannt. Deshalb wurden im Jahr 2010 die Abteilungen
Berghausen und Wöschbach in den Ausrückebereich I sowie die Abteilungen Söllingen und
Kleinsteinbach in den Ausrückebereich II zusammengefasst. Um die Tagesverfügbarkeit zu
erhöhen bzw. zu sichern, wurde im Jahr 2013 eine Tagalarmgruppe eingeführt. In der
Tagalarmgruppe sind alle bei der Gemeinde beschäftigten Feuerwehrangehörigen, auch
die, die nicht aus Pfinztal kommen. Als weitere Maßnahme wurde die Tagalarmzeit auf das
Zeitfenster von 6 Uhr bis 18 Uhr ausgeweitet.
Die Alarmierung der Ausrückebereiche und Tagalarmgruppe wurde für die meisten bzw.
wahrscheinlichsten Einsätze in der Alarm- und Ausrückeordnung hinterlegt.

Weiter Ausführungen zur Personalsituation unter dem nachfolgenden Punkt „Personal“

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                        Seite 24 von 30
Stand 17.12.2013

4. Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos

Die Hinweise zur „Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ fordern eine Bewertung des
örtlichen Risikos.
Als Grundlage dient die Zusammenstellung der Flächennutzung, der Verkehrswege, die
„Einsatzstatistik“ und vor allem Art und Anzahl der in der Gemeinde vorhandenen „Gebäude und
Einrichtungen mit besonderer Art und Nutzung und/oder einer besonderen Gefährdung“.
Durch die besondere topografische Lage Pfinztals ist es keiner Abteilung möglich, die
entferntesten bewohnten Häuser innerhalb eines anderen Ortsteil in der Zeit zu erreichen, die
beim Standardbrand benötigt wird, um rechtzeitig mit der Reanimation beginnen zu können.
Somit müssen die Abteilungen in den einzelnen Ortsteilen wie bisher beibehalten werden. Die
Abteilungen unterstützen sich gegenseitig.

Die innerhalb der Arbeitszeit 6:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung stehenden Feuerwehrleute reichen in
allen Ortsteilen oft nur für Erstmaßnahmen des Standardbrandes aus. Die Abteilungen müssen
sich gegenseitig unterstützen. Durch die Alarm- und Ausrückeordnung sollte eine ausreichende
Mannschaftsstärke bei Tag sowohl auch bei Nachtzeiten gewährleistet sein.

Einzelne Gebäude bzw. Objekte stellen auf Grund der Nutzung, Gebäudehöhe und der
Zugangsmöglichkeiten besondere Anforderungen an die Feuerwehr. Insbesondere dann, wenn die
Dachgeschosse ausgebaut und Aufenthaltsräume in den „2. Dachgeschossen“ vorhanden sind
und der zweite Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden muss.

Hieraus ergibt sich die in den unten angeführten Einsatzbereichen wie Brandeinsätze, techn. Hilfe,
Gefahrstoff- und Strahlenschutzeinsätze sowie Personal- und Materialnachschub erforderliche
Fahrzeugausstattung, die aus Sicht der Feuerwehr tatsächlich vorgehalten werden sollte.

Brandeinsätze - einschließlich Löschwasserversorgung
Auf Grund der Bewertung des örtlichen Risikos werden folgende Fahrzeuge, nach den aktuell
gültigen Normen, benötigt:
2 LF 20/16, 2 LF 10/6, 1 TLF 3000, DLK 23/12, SW 2000, ELW 1, KdoW

Anforderungen für den Drehleitereinsatz
In der Gemeinde Pfinztal gibt es “sonstige Gebäude mit Wohnnutzung“ und Gebäude nach § 38
LBO bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden
muss. Dies sind im Besonderen: Schulen, Alten- und Pflegeheime, Hotelbetriebe, die Wohnblöcke
„An der Roßweide“, Wohnblock „Gewerbestraße“, Neue Ortsmitte, Wohnblöcke „Pfeifenäcker“ und
4 Terrassenhäuser in Söllingen. Daneben gibt es viele Gebäude, bei denen die Dachstühle zu
Aufenthaltsräumen ausgebaut wurden und mit tragbaren Leitern nicht erreichbar sind.
Neben der Menschenrettung bei Bränden und der Brandbekämpfung kommt unsere Drehleiter
immer öfter auch zur Menschenrettung auf Anforderung des Rettungsdienstes bei medizinischen
Notfällen zum Einsatz. Sehr oft ist unsere Drehleiter mit einer Rettungshöhe von 16 Meter bei
einer Ausladung von 4 Meter und sehr geringer Korblast bereits schon bei Gebäuden mit geringer
Höhe wie z. B Gebäude mit 1 und 2 Geschossen an die Grenze gekommen bzw. hat nicht
ausgereicht.

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                        Seite 25 von 30
Stand 17.12.2013

Die benachbarten Drehleitern der FF Karlsruhe Grötzingen und Karlsbad Langensteinbach haben
bei den bisher notwendigen Einsätzen die geforderte Eintreffzeit von 10 Minuten nicht erreicht.
Dies bestätigt auch die oben angeführte Entfernungstabelle.

Entfernung Feuerwehrhaus Karlsbad Langensteinbach / Feuerwehrhaus Kleinsteinbach 11 km
Entfernung Feuerwehrhaus Karlsruhe Grötzingen / Feuerwehrhaus Berghausen 6 km

Vor Ausmusterung unserer Drehleiter müssen die Erreichbarkeiten der Drehleitern aus Grötzingen
und Karlsbad detailliert überprüft werden. Darüber hinaus muss der bei uns bestehende
Überlandbedarf mit der Branddirektion und der Gemeinde Karlsbad abgestimmt werden.
Entsprechende Vereinbarungen müssen fixiert werden.
Wegen der bestehenden Wahrscheinlichkeit eines Einsatzfalles ist eine Drehleiter im
Einsatzgebiet der FF Pfinztal durch Überlandhilfe oder eigener Vorhaltung notwendig.

Technische Hilfeleistung:
Aufgrund der Art und Streckenlänge der Verkehrswege im Ausrückebereich und der starken
Verkehrsbelastung von täglich ca. 25.000 bis 30.000 Fahrzeugen mit ca. 15% LKW-Anteil, sowie
DB und ÖPNV Strecken ist zusätzlich die Vorhaltung eines
Rüstwagen (RW) erforderlich.

Gefahrstoffeinsätze:
Durch hohes Aufkommen im LKW- und Schienenverkehr mit Gefahrgütern und der Betriebe mit
Gefahrstoffen als Produktionshilfsmittel wird eine Gefahrgutgrundausrüstung benötigt. Die
Ausrüstung kann mit einem Gerätewagen Gefahrgut
GW-G1 für Erstmaßnahmen abgedeckt werden.

Strahlenschutzeinsätze:

Die Wahrscheinlichkeit von Strahlenschutzeinsätzen ist sehr gering. Es besteht nur ein Betrieb
(Fraunhofer Institut ICT) mit besonderen Gefahren. Im Bedarfsfall wird der zuständige
Gefahrgutzug alarmiert.
Landkreis Karlsruhe                       GWG                        30 - 40 Minuten

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                                  Seite 26 von 30
Stand 17.12.2013

Personal- und Materialnachschub

Für den Personal- und Materialnachschub, bei öffentlichen Notständen und dem üblichen
Dienstbetrieb werden in allen Abteilungen Mannschaftstransportwagen (MTW) benötigt.
Im Besonderen für den Materialnachschub wird 1 Gerätewagen – Logistik (GW-L2) benötigt.
Mit dem GW-L2 werden z.B. bei Unwetter Schlammpumpen, Wassersauger, Sandsäcke sowie
sonstige Gerätschaften und Materialien, die in den Feuerwehrhäusern vorgehalten werden,
transportiert.
Diese Transporte werden derzeit mit Anhängern, die in jeder Abteilung stehen, durchgeführt. Vom
Anhängerbetrieb muss auf Grund der Fahrzeug- und Führerscheinentwicklung in den nächsten
Jahren Abstand genommen werden. Durch die Möglichkeit, den Gerätewagen mit einer
„Modulbeladung“ wie z.B. Wasserentnahme offenes Gewässer und Wasserförderung
(Schlauchwagen) auszustatten, ergeben sich vielseitigere Einsatzmöglichkeiten als mit Anhänger.
Der oben angeführte SW 2000, Rüstwagen und zum Teil GW-G kann mit einem GW-L2 abgebildet
werden.

1 MTW je Abteilung
1 GW-L 2

Feuerwehrhäuser

In jedem Ortsteil ist ein Feuerwehrhaus vorhanden. Alle Feuerwehrhäuser sind in einem relativ
guten Zustand. Neben den üblichen Renovierungsarbeiten stehen auch dem Alter entsprechende
Sanierungsarbeiten an, die geprüft bzw. umgesetzt werden sollten. In allen Feuerwehrhäusern gibt
es nur begrenzte bzw. geringe Lagermöglichkeiten. Alle Feuerwehrhäuser verfügen über eine
Notstromeinspeisung.
Im Feuerwehrhaus Kleinsteinbach ist die für alle Abteilungen zuständige Atemschutzwerkstatt
untergebracht.
Im Feuerwehrhaus Söllingen ist die zentrale Kleiderkammer und ein Archiv untergebracht. Nach
dem vollständigen Auszug des DRK müssen die Räumlichkeiten der Feuerwehr zur Nutzung für
die Jugendfeuerwehr und Lagerräume zugeführt werden.
In jedem Feuerwehrhaus werden mehrere Sätze Schläuche für die Löschfahrzeuge vorgehalten.
Ein Schlauch muss nach Gebrauch gereinigt und einer Druckprüfung unterzogen werden. Dieser
Vorgang wird derzeit in der Schlauchwerkstatt der Feuerwehr Bretten durchgeführt. Für diese
Dienstleistung wird von der Stadt Bretten ein jährlicher Pauschalbetrag berechnet. Die Schläuche
werden von den Gerätewarten der Abteilungen nach Bretten gebracht und abgeholt (Zeitbedarf je
Fahrt ca. 1,5 Stunden). Ebenso werden in jedem Feuerwehrhaus Ersatzgeräte wie Strahlrohre,
Standrohre und Nachschubmaterialien wie z.B. Pumpen, Wassersauger, Ölbinder usw.
vorgehalten. Alle Abteilungen nutzen Nebenräume wie z.B. Garagen als Lagerplatz für diese
Gerätschaften und Materialien. Diese Räume sind zur ordnungsgemäßen Lagerung nicht
ausreichend geeignet.
Um die Vorhaltung von Ersatzgeräten, Schläuchen und sonstigen Materialien auf ein
kostengünstiges Maß reduzieren zu können, muss ein Zentrallager mit Werkstatt eingerichtet
werden.
Hinweis >Eine geeignete und kostengünstige Lösung bzw. Platz bietet das alte FW-Haus Wöschbach.

17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013                        Seite 27 von 30
Stand 17.12.2013

Personal

Der stetig steigende Umfang in der Geräteprüfung und Wartung, vor allem aber die rechtssichere
Dokumentation kann in einer reinen ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr geleistet werden. Viele
Geräteprüfungen, die von den Versicherungsträgern und Herstellern gefordert werden,
übersteigen die vertretbare Verantwortung eines ehrenamtlichen Gerätewartes deutlich. Viele
Prüfungen müssen unmittelbar nach Gebrauch durchgeführt werden und können in vertretbarer
Zeit nicht durchgeführt werden. Es ist zwingend erforderlich einen hauptamtlichen Gerätewart
einzuführen. Die Art und der Umfang der Stelle muss kurzfristig geprüft und beraten werden.

Die Funktion des ehrenamtlichen Kommandanten wir derzeit vom Bauhofleiter der Gemeinde
ausgeübt. Trotz dieser positiven Konstellation zeichnet es sich ab, dass die rechtmäßige
Wahrnehmung der Aufgaben eines Kommandanten nicht mehr rein ehrenamtlich erfüllt werden
kann. Auch hier muss eine umfassende Verwaltungsunterstützung bzw. eine hauptamtliche
Besetzung geprüft und beraten werden.

Die Ermittlung der Personalstärke orientiert sich an den benötigten Fahrzeugen und der
Gerätetechnik. Es muss gewährleistet sein, dass immer ausreichend Personal für den Ersteinsatz
rund um die Uhr, auch tagsüber, in den verschiedenen Funktionen (Ausbildungsstand) zur
Verfügung steht. Es ist bei der Tagesverfügbarkeit ein Rückgang der zur Verfügung stehenden
Kräfte zu verzeichnen. Mit der im Jahr 2013 eingeführten Tagalarmgruppe soll diesem Defizit
wirkungsvoll entgegengewirkt werden. Um diese unbedingt notwendige Maßnahme weiter
auszubauen, ist es notwendig, dass alle bei der Gemeinde beschäftigten Feuerwehrangehörigen
mit dieser Alarmierung ausgestattet werden. Die Einstellung von Feuerwehrangehörigen bei
der Gemeinde Pfinztal muss weiter gefördert werden.

Darüber hinaus muss kurzfristig eine verstärkte und professionelle Öffentlichkeitsarbeit und
Mitgliederwerbung betrieben werden. Dies kann von der Feuerwehr ohne Unterstützung bzw.
Federführung der Gemeindeverwaltung und Politik nicht geleistet werden.

Ein wesentlicher Bestandteil der Feuerwehr Pfinztal ist die Jugendfeuerwehr. Ohne die
regelmäßigen Übernahmen wäre der Mannschaftsbestand kaum zu halten. Eben die Jugendarbeit
als Garant der aktiven Mannschaft muss unbedingt weiter ausgebaut und kontinuierlich weiter
geführt werden. Auch hier ist eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit dringend angezeigt.

Im Bereich der Ausbildung ist es neben der Grundausbildung, Sprechfunker, Maschinist und
Atemschutz unbedingt erforderlich, Personal zum Truppführer, Gruppen- und Zugführer sowie
Verbandsführer auszubilden. Bei den Führungslehrgängen besteht Nachholbedarf.

Nach den neuen Führerscheinklassen dürfen mit dem PKW-Führerschein nur noch Fahrzeuge bis
3,5 to. geführt werden. Die jüngeren Feuerwehrangehörigen bzw. Nachwuchskräfte können somit
maximal die MTW fahren. Für die Löschfahrzeuge usw. wird ein LKW-Führerschein benötigt. Die
LKW-Führerscheinausbildung muss weiter betrieben werden.

17.12.2013
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