Gemeinde Pfinztal - Feuerwehrbedarfsplan Freiwillige Feuerwehr Pfinztal
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Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite I von 30 Stand 30.10.2013 Gemeinde Pfinztal Feuerwehrbedarfsplan für die Freiwillige Feuerwehr Pfinztal aufgestellt: Frank Bauer (Kommandant) / Feuerwehrausschuss verabschiedet durch Beschluss des Gemeinderats vom 26. November 2013 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 2 von 30 Stand 17.12.2013 Der Feuerwehr-Bedarfsplan besteht aus folgenden Teilen: 1. Mindeststandard der Leistungsfähigkeit 1.1 Grundlagen 1.2 Standardszenarien 1.3 Bemessungswerte 1.3.1 Eintreffzeit 1.3.2 Einsatzmittel 1.3.3 Einsatzkräfte 2. Gemeindestruktur / Gefahrenpotential 2.1 Allgemeine Informationen 2.1.2 Gebäude / Einrichtungen besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung 2.1.3 Besondere Gefährdungen 2.2 Löschwasserversorgung 2.3 Ortsteilentfernungen 3. Feuerwehrstruktur / Ist – Zustand 3.1 Gemeindefeuerwehr 3.1.1 Abteilungswehr Berghausen 3.1.2 Abteilungswehr Söllingen 3.1.3 Abteilungswehr Kleinsteinbach 3.1.4 Abteilungswehr Wöschbach 3.2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr 4. Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos 5. Fahrzeugkonzeption
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 3 von 30 Stand 17.12.2013 1. MINDESTSTANDARD DER LEISTUNGSFÄHIGKEIT Das Feuerwehrgesetz für Baden-Württemberg fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten‚ örtlichen Verhältnisse (Gefährdungsanalyse) und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Zur Festlegung der Mindestanforderungen bezüglich Personal und Ausstattung wird auf die vom Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg im Einvernehmen mit dem Gemeindetag, dem Städtetag und dem Innenministerium herausgegebenen „Hinweise zur Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ verwiesen. 1.1 Grundlagen Gemäß § 3 Absatz 1 Satz 1 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat jede Gemeinde auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Nach § 8 und 9 FwG hat der Feuerwehrkommandant die Feuerwehr zu leiten. Ihm obliegt die Verantwortung für die Gemeindefeuerwehr. Aus § 9 Abs. 2 FwG ergibt sich die Pflicht des Feuerwehrkommandanten, den Bürgermeister und den Gemeinderat in allen feuerwehrtechnischen Angelegenheiten zu beraten. Zur Beurteilung des unbestimmten Rechtsbegriffs „leistungsfähige Feuerwehr“ wurden die in den „Hinweisen zur Leistungsfähigkeit der Feuerwehr“ des Landesfeuerwehrverbandes und des Innministeriums standardisierte Szenarien (Standardszenarien) für den Brandeinsatz und für die Technische Hilfeleistung herangezogen. Auf deren Grundlage werden der zur Gefahrenabwehr erforderliche Kräftebedarf und die erforderlichen Ausstattungsmerkmale der Gemeindefeuerwehr abgeleitet. Zur Gefahrenabwehr müssen die erforderlichen Einsatzkräfte und Einsatzmittel innerhalb eines bestimmten Zeitraums an der Einsatzstelle einsatzbereit verfügbar sein. Daher müssen die nachfolgenden Bemessungswerte festgelegt werden: BEMESSUNGSWERTE: Eintreffzeit Einsatzkräfte Einsatzmittel Alle drei Bemessungswerte müssen gleichzeitig erfüllt sein, um dem Begriff „leistungsfähig“ gerecht zu werden. Die Erfüllung der Pflicht- und Kannaufgaben obliegt der Gemeindefeuerwehr; Abteilungen innerhalb einer Gemeindefeuerwehr arbeiten hierbei zusammen. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 4 von 30 Stand 17.12.2013 1.2 Standardszenarien Die Bemessungswerte werden anhand zweier definierter Standardszenarien festgelegt. Für den Brandeinsatz wird der so genannte Standardbrand, für die Technische Hilfeleistung wird die Standardhilfeleistung definiert. Hierbei werden die Auftrittswahrscheinlichkeit und das Schadenausmaß berücksichtigt. Sie dienen als Orientierungswert für eine bedarfsgerechte Vorhaltung, die auf Grundlage einer örtlichen Bewertung zu überprüfen ist. Anmerkung: Das Produkt aus Auftrittswahrscheinlichkeit und Schadenausmaß wird als Risiko bezeichnet. Die Standardszenarien stellen Gefahrenlagen dar, wie sie im alltäglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehren mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in jeder Gemeinde auftreten können. Für Schadenereignisse, die „unterhalb“ der Standardszenarien anzusiedeln sind (beispielsweise Müllbehälterbrände und Pkw-Brände), können durch Festlegungen in der Alarm- und Ausrückeordnung Abstriche beim Umfang der Einsatzmittel sowie bei den Einsatzkräften möglich und vertretbar sein. Die Eintreffzeit soll jedoch bei jedem Schadenereignis eingehalten werden. In Einzelfällen können Schadenereignisse „oberhalb“ der Standardszenarien (z.B. Explosionen und Einstürze) und räumliche Besonderheiten (z.B. große Höhenunterschiede verbunden mit weit verstreuten Gebäuden) die Vorhaltung eines stärkeren Einsatzpotenzials (Einsatzkräfte und Einsatzmittel) als Ergebnis einer risikoorientierten Planung erforderlich machen. Die Entscheidung über mögliche Konsequenzen obliegt dem Bürgermeister und dem Gemeinderat. 1.2.1 Standardszenario „Brand“ (Standardbrand) Der Standardbrand ist eine Schadenlage, wie sie in jeder Gemeinde auftreten kann. Szenario „Standardbrand“: Wohnungsbrand in einem Obergeschoss eines Wohnhauses mit bis zu zwei bzw. drei Obergeschossen, durch welchen Menschen in Obergeschossen unmittelbar gefährdet und deren bauliche Rettungswege verraucht sind. Über den Standardbrand hinausgehende Risiken, beispielsweise wegen der Nutzungsart, der Gebäudehöhe oder der Anzahl der Nutzer müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit solcher Schadenlagen gemeindespezifisch bewertet werden. 1.2.2 Standardszenario „Technische Hilfeleistung“ (Standardhilfeleistung) Die Standardhilfeleistung beschreibt eine Schadenlage, wie sie alltäglich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in jeder Gemeinde aufgrund der Verkehrswege, des vorhandenen Gewerbes und der Baulichkeiten auftreten kann. Szenario „Standardhilfeleistung“: Unfall mit einer verletzten Person Person ist eingeklemmt Kraft- bzw. Betriebsstoff tritt aus 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 5 von 30 Stand 17.12.2013 Über die Standardhilfeleistung hinausgehende Risiken, beispielsweise durch besonders gefahrträchtige Objekte oder durch eine Konzentration von Industriebetrieben, Verkehrsträgern oder Verkehrsverbindungen müssen in Abhängigkeit von der Auftrittswahrscheinlichkeit solcher Schadenlagen gemeindespezifisch als Ergebnis einer risikoorientierten Planung bewertet werden. Im Ergebnis kann ein zusätzliches Einsatzpotenzial (Einsatzkräfte und Einsatzmittel) notwendig werden. 1.3 Bemessungswerte 1.3.1 Eintreffzeit Die Eintreffzeit ist die Zeitdifferenz vom Abschluss der Alarmierung bis zum Eintreffen an der Einsatzstelle. Diese Zeitdifferenz ergibt sich als Summe aus der Ausrückezeit und der Anmarschzeit. Anmerkung: Bei der Diskussion über die Hinweise wird häufig der Begriff der Hilfsfrist genannt. Als Hilfsfrist wird die Zeitspanne vom Beginn der Notrufabfrage in der Leitstelle bis zum Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle verstanden; sie beinhaltet neben der Ausrückezeit und der Anmarschzeit auch die Gesprächszeit und die Dispositionszeit (Durchführen der Alarmierung) innerhalb der Leitstellen. 1.3.1.1 Eintreffzeit beim Standardbrand Beim Standardbrand ist die Eintreffzeit für die ersteintreffende Einheit 10 Minuten. Diese Eintreffzeit basiert darauf, dass die Menschenrettung die zeitkritische Einsatzmaßnahme darstellt. Da bei Wohnungsbränden die Rauchgasintoxikation die häufigste Todesursache ist, kann die in der so genannten ORBIT-Studie ermittelte Reanimationsgrenze für Personen im Brandrauch als Orientierungswert hierfür herangezogen werden. Diese Studie besagt, dass spätestens 17 Minuten nach Beginn der Rauchgasintoxikation mit der Reanimation begonnen worden sein muss, um einen Verletzten erfolgreich wiederbeleben zu können. Erfahrungsgemäß gilt bei einem Wohnungsbrand: die Entdeckungs- und die Meldezeit betragen ungefähr zwei Minuten (bei Anwesenheit von Menschen in der Wohnung), die Gesprächs- und die Alarmierungszeit betragen ebenfalls zwei Minuten und nach dem Eintreffen an der Einsatzstelle werden für die Erkundung und die Entwicklung bis zum Wirksam werden der Einsatzmaßnahmen nochmals drei Minuten benötigt. Entdekung/Meldezeit Gespräch/Alarmierung Ausrückezeit Anmarschzeit Erkundung/Entwicklung 2 Min. 2 Min. 5 Min. 5 Min. 3 Min. Für die von der Gemeindefeuerwehr beeinflussbaren Zeiten – Ausrückezeit und Anmarschzeit – verbleiben somit zehn Minuten. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 6 von 30 Stand 17.12.2013 Zur umfassenden Bewältigung des Standardbrandes ist neben der Menschenrettung die Brandbekämpfung der entscheidende Faktor. Die in Abschnitt 1.3.3 „Einsatzkräfte“ begründete Mannschaftsstärke (1/8/9) zur Durchführung der Menschenrettung reicht für die Gesamteinsatzmaßnahmen nicht aus. Zusätzliche Einsatzkräfte sind daher heranzuführen. Diese nachrückenden Kräfte können später als zehn Minuten nach der ersten Alarmierung eintreffen. Der hierfür entscheidende zeitkritische Faktor ist der voraussichtliche Zeitpunkt einer schlagartigen weiteren Brandausbreitung: der Feuerübersprung (Flash Over). Dieser tritt ungefähr 20 Minuten nach Brandausbruch ein. Er führt zu einer massiven Wärme- und Rauchfreisetzung. Durch den Flash Over sind die vorgehenden Einsatzkräfte und alle sich im Gebäude aufhaltenden Menschen durch die weitere Ausbreitung von Flammen, Wärme und Rauch gefährdet. Nach dem Eintreffen der ersten Einheit müssen somit spätestens nach weiteren fünf Minuten alle zur Schadenbewältigung benötigten Einsatzkräfte verfügbar sein. Beim Standardbrand ist die Eintreffzeit für nachrückende Einheiten 15 Minuten. 1.3.1.2 Eintreffzeit bei der Standardhilfeleistung Die Eintreffzeiten bei der Standardhilfeleistung orientieren sich an den Einsatzmaßnahmen der Feuerwehr und der notfallmedizinischen Versorgungsstrategie. Hierbei werden die im Rettungsdienstgesetz beziehungsweise im Rettungsdienstplan vorgegebenen Eintreffzeiten und die für die notfallmedizinische Erstversorgung erforderliche Zeit zu Grunde gelegt. Der Rettungsdienst soll nach § 3 des Rettungsdienstgesetzes in möglichst zehn, höchstens fünfzehn Minuten nach der Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Da bei Unfällen, die eine Technische Hilfeleistung notwendig machen, vor der notfallmedizinischen Versorgung oft erst der Zugang zum Verunfallten geschaffen werden muss, sollte die Feuerwehr mindestens zeitgleich mit dem Rettungsdienst eintreffen. Daher muss die Feuerwehr mit ihrer ersten Einheit spätestens zehn Minuten nach Alarmierung an der Einsatzstelle eintreffen. Bei der Standardhilfeleistung ist die Eintreffzeit für die ersteintreffende Einheit 10 Minuten. Die Feuerwehr führt immer die ersten beiden Phasen des Rettungsgrundsatzes durch: 1. Sichern und 2. Zugang schaffen Danach führt der Rettungsdienst die notfallmedizinischen Maßnahmen durch. Sollte der Zugang zum Verunfallten schon geschaffen sein bevor der Rettungsdienst an der Einsatzstelle eintrifft, führt die Feuerwehr auch die dritte Phase des Rettungsgrundsatzes mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln durch: 3. die Lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 7 von 30 Stand 17.12.2013 An den möglichen Aufgaben der ersten beiden beziehungsweise der ersten drei Phasen des Rettungsgrundsatzes orientiert sich auch die Zuordnung der Einsatzmittel in Abschnitt 1.3.2.2 „Einsatzmittel bei der Standardhilfeleistung“. Diese Aufgaben können von jeder Feuerwehr durchgeführt werden. Nach der notfallmedizinischen Erstversorgung bzw. nach der Durchführung der Lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen folgt die vierte Phase des Rettungsgrundsatzes, das 4. Befreien Das Befreien der verunfallten Person wird in Abstimmung mit dem Rettungsdienst nach den Grundsätzen der patientenorientierten Rettung durchgeführt. Da für das Befreien meist eine umfangreichere Geräteausstattung und auch größere Einsatzerfahrung notwendig beziehungsweise vorteilhaft sind, im Gegenzug aber eine größere Zeitspanne zwischen Alarmierung und Eintreffen akzeptiert werden kann, wird eine zweite Eintreffzeit für die hierfür notwendigen, weiteren Einheiten festgelegt. Die Zeitspanne ergibt sich aus der Zeit, die zur Durchführung der lebenserhaltenden Sofortmaßnahmen beziehungsweise der notfallmedizinischen Erstversorgung benötigt wird. Angesetzt werden hierfür zehn Minuten. Daaus ergibt sich, dass spätestens 20 Minuten nach der Alarmierung eine Einheit an der Einsatzstelle eintreffen muss, die die üblicherweise zum Befreien notwendigen Geräte mitführt. Im Interesse einer optimalen Verletztenversorgung und vor allem weil zum Schaffen eines Zugangs zum Verletzten der Einsatz von Spreizer und Schneidgerät häufig hilfreich ist, sollte bereits 15 Minuten nach der ersten Alarmierung ein Hilfeleistungssatz an der Einsatzstelle verfügbar sein. Dies gilt überall dort, wo aufgrund der Verkehrssituation mit einer durchschnittlichen Auftrittswahrscheinlichkeit von Unfällen gerechnet werden muss. Dies bedeutet: Bei der Standardhilfeleistung ist die Eintreffzeit nachrückender Einheiten zum Befreien höchstens 20 Minuten. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 8 von 30 Stand 17.12.2013 1.3.2 Einsatzmittel 1.3.2.1 Einsatzmittel beim Standardbrand Die Mindestausstattung für die Ersteinsatzmaßnahmen beim Standardbrand besteht aus - vier umluftunabhängigen Atemschutzgeräten (Pressluftatmer), - 500 Litern Löschwasser – auf dem Fahrzeug mitgeführt, - vierteiliger Steckleiter, - feuerwehrtechnischer Beladung zur Vornahme zweier C-Rohre im Innenangriff. Diese Geräteausstattung wird auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug – Wasser (TSF-W) oder einem Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) mitgeführt. Dies bedeutet: Das TSF-W oder StLF 10/6 stellt die Mindest-Fahrzeugausstattung dar für die Ersteinsatzmaßnahmen beim Standardbrand. Das TSF-W beziehungsweise das StLF 10/6 reicht jedoch nicht aus, um alle erforderlichen Einsatzmaßnahmen des Standardbrandes durchzuführen. Hierzu sind lageabhängig weitere Einsatzmittel erforderlich. Das TSF-W beziehungsweise das StLF 10/6 ist als Ausstattung für eine Abteilung nur dann ausreichend, wenn innerhalb der Eintreffzeit für nachrückende Einheiten mindestens ein LF 10/6 vorhanden ist. Zu beachten ist, dass ein TSF-W und ein StLF 10/6 keine dreiteilige Schiebleiter mitführen. Bei Ortsteilen mit Gebäuden mit drei Obergeschossen sollte daher ein Löschfahrzeug mit dreiteiliger Schiebleiter vorhanden sein, um die Bemessungswerte zu erfüllen. In Ausnahmefällen kann abhängig von der Häufigkeit solcher Gebäude in einer Gemeinde im Rahmen einer Risikobewertung akzeptiert werden, dass das nachrückende LF 10/6 die Schiebleiter mitführt. Die Eintreffzeit einer tragbaren Leiter zur Sicherstellung des zweiten baulichen Rettungswegs (zweiter Rettungsweg im Sinne § 15 Abs. 3 der Landesbauordnung) kann sich in diesem Fall auf 15 Minuten verlängern. Das LF 10/6 kann aus der benachbarten Abteilung kommen. Ist dies nicht möglich, muss die Abteilung selbst über ein LF 10/6 verfügen. Daraus ergibt sich: Das TSF-W oder das StLF 10/6 stellt für den Standardbrand die Mindest-Fahrzeugausstattung dar für eine Feuerwehrabteilung. Das LF 10/6 stellt für den Standardbrand die Mindest-Fahrzeugausstattung dar für eine Gemeindefeuerwehr. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 9 von 30 Stand 17.12.2013 Die Mindest-Fahrzeugausstattung einer Gemeindefeuerwehr muss gegebenenfalls entsprechend der örtlichen Risikobewertung ergänzt werden. Bei kleinen Gemeinden (zur Orientierung: Gemeinden bis zu 500 Einwohnern) kann ein StLF 10/6 als Mindest-Fahrzeugausstattung ausreichend sein; dies ist durch eine örtliche Risikobewertung zu begründen. 1.3.2.2 Einsatzmittel bei der Standardhilfeleistung Die Mindestausstattung zur Durchführung der ersten drei Phasen des Rettungsgrundsatzes (Sichern, Zugang schaffen, Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen) bei der Standardhilfeleistung besteht aus: - Geräten für die einfache Technische Hilfeleistung (Handwerkszeug) - Sanitäts- und Wiederbelebungsgeräten (Verbandkasten) - Beleuchtungs- und Signalgeräten - 500 Litern Löschwasser – auf dem Fahrzeug mitgeführt. Diese Geräteausstattung wird auf einem Tragkraftspritzenfahrzeug - Wasser (TSF-W) oder einem Staffellöschfahrzeug (StLF 10/6) mitgeführt. Dies bedeutet: Das TSF-W oder das StLF 10/6 stellt die Mindest-Fahrzeugausstattung der Feuerwehrabteilung dar für die Ersteinsatzmaßnahmen bei der Standardhilfeleistung. Das TSF-W beziehungsweise das StLF 10/6 reicht jedoch nicht aus, um alle erforderlichen Einsatzmaßnahmen der Standardhilfeleistung zu erledigen. Hierzu sind lageabhängig weitere Einsatzmittel erforderlich. Als Mindestausstattung für nachrückende Einheiten, die spätestens 20 Minuten nach Erstalarmierung an der Einsatzstelle eintreffen müssen, werden zur Technischen Hilfeleistung bei der Standardhilfeleistung benötigt - insbesondere zum Befreien von Personen: - Pumpenaggregat für hydraulische Rettungsgeräte - Hydraulischer Spreizer - Hydraulisches Schneidgerät - Rettungszylinder - Trennschleifmaschine - Stromerzeuger Diese Geräteausstattung wird auf einem Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF 10/6) mitgeführt. Das für den Standardbrand mindestens vorzuhaltende LF 10/6 ist grundsätzlich mit zu alarmieren und muss innerhalb der Eintreffzeit von 15 Minuten an der Einsatzstelle eingetroffen sein. Um die für den ersten Hilfeleistungssatz angestrebte Eintreffzeit von 15 Minuten (siehe Abschnitt 1.3.1.2) zu erreichen, wird empfohlen, auf dem LF 10/6 einen Hilfeleistungssatz mitzuführen. Das HLF 10/6 muss in diesem Fall dennoch nach spätestens 20 Minuten an der Einsatzstelle eingetroffen sein. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 10 von 30 Stand 17.12.2013 Ein zweiter Hilfeleistungssatz sollte bei jedem Verkehrsunfall an der Einsatzstelle verfügbar sein. Somit gilt: Das HLF 10/6 stellt die Mindest-Fahrzeugausstattung dar für die nachrückenden Einheiten zur Standardhilfeleistung. Das HLF 10/6 kann auch aus einer benachbarten Abteilung kommen, wenn die Eintreffzeit eingehalten wird. Ist dies innerhalb der Eintreffzeit für nachrückende Einheiten für die Technische Hilfeleistung nicht möglich, muss die Abteilung in jedem Fall selbst über ein HLF 10/6 oder ein Fahrzeug mit mindestens vergleichbarem taktischem Einsatzwert verfügen. Die Mindest-Fahrzeugausstattung einer Gemeindefeuerwehr für die Technische Hilfeleistung muss entsprechend einer örtlichen Risikobewertung geprüft und gegebenenfalls ergänzt werden. 1.3.3 Einsatzkräfte 1.3.3.1 Einsatzkräfte beim Standardbrand Zur Durchführung aller notwendigen Einsatzmaßnahmen beim Standardbrand werden zwei Gruppen benötigt. Die 1. Gruppe führt die Ersteinsatzmaßnahmen Menschenrettung über den Treppenraum und über tragbare Leitern durch. Diese Gruppe muss innerhalb der Eintreffzeit (zehn Minuten) an der Einsatzstelle eintreffen. Die Mannschaftsstärke und der Ausbildungsstand ergeben sich aus der Aufgabenverteilung und Auftragsdurchführung gemäß den Feuerwehr- Dienstvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften. Insbesondere ist sicherzustellen, dass mindestens vier Atemschutzgeräteträger und die Führungskräfte, wie beispielsweise Zugführer, zur Verfügung stehen. Die Arbeitsteilung der ersteintreffenden Gruppe beim Standardbrand: 1. Funktion: Einheitsführer: Führen der taktischen Einheit, Atemschutzüberwachung 2. Funktion: Maschinist und Fahrer: Bedienen der Feuerlöschkreiselpumpe und im Fahrzeug fest eingebauter Aggregate 3. und 4. Funktion: Angriffstrupp: Menschenrettung unter Atemschutz über Treppenraum unter Vornahme eines Rohres 5. und 6. Funktion: Wassertrupp: Im Bedarfsfall Menschenrettung über tragbare Leiter, Herstellen der Wasserversorgung, Sicherheitstrupp 7. und 8. Funktion: Schlauchtrupp: Unterstützen bei der Menschenrettung, Verlegen von Schlauchleitungen 9. Funktion: Melder: Unterstützen bei der Menschenrettung, Sonderaufgaben 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 11 von 30 Stand 17.12.2013 Die 2. Gruppe unterstützt die 1. Gruppe und führt die umfassende Brandbekämpfung durch. Diese Gruppe muss spätestens nach weiteren 5 Minuten (das bedeutet 15 Minuten nach der ersten Alarmierung) an der Einsatzstelle einsatzbereit sein. 1.3.3.2 Einsatzkräfte bei der Standardhilfeleistung Zur Ausführung aller Maßnahmen bei der Standardhilfeleistung werden eine Gruppe und eine weitere Taktische Einheit (Selbstständiger Trupp, Staffel, Gruppe) benötigt. Die 1. Gruppe führt die Maßnahmen der ersten drei Phasen des Rettungsgrundsatzes durch. Hierfür sind bei der Standardhilfeleistung mindestens neun Funktionen erforderlich. Dies entspricht der taktischen Einheit einer Gruppe (1/8/9) nach FwDV 3. Die Arbeitsteilung der ersteintreffenden Gruppe bei der Standardhilfeleistung: 1. Funktion: Einheitsführer: Führen der taktischen Einheit 2. Funktion: Maschinist und Fahrer: Bedienen der im Fahrzeug fest eingebauten Aggregate 3. und 4. Funktion: Angriffstrupp: Zugang schaffen, Lebenserhaltende Sofortmaßnahmen durchführen 5. und 6. Funktion: Wassertrupp: Sichern; auch vor den Gefahren der technischen Infrastruktur schützen 7. und 8. Funktion: Schlauchtrupp: Unterstützen, Bereitstellen von erforderlichen Geräten 9. Funktion: Melder: Unterstützen, Sonderaufgaben Die Mannschaftsstärke und der Ausbildungsstand ergeben sich aus der Aufgabenverteilung und der Auftragsdurchführung gemäß den Feuerwehr-Dienstvorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften. Die weitere Taktische Einheit unterstützt die 1. Gruppe und führt die vierte Phase des Rettungsgrundsatzes durch. Sie befreit den Verletzten und führt die weiteren Maßnahmen durch. Die Aufgabenverteilung erfolgt nach der Feuerwehr-Dienstvorschrift 3. Die weitere Taktische Einheit ist in der Regel eine Gruppe; lagebedingt kann sie auch ein selbstständiger Trupp oder eine Staffel sein. Sie muss spätestens 10 Minuten nach der ersten Gruppe (das bedeutet 20 Minuten nach der ersten Alarmierung) an der Einsatzstelle einsatzbereit sein. Bei Einsätzen, bei denen das HLF 10/6 erst nach den zulässigen zwanzig Minuten eintrifft und das örtliche LF 10/6 dementsprechend mitalarmiert wird, steht eine weitere Gruppe (Mannschaft des LF 10/6) an der Einsatzstelle zur Verfügung. Diese unterstützt die Mannschaft des TSF-W beziehungsweise des StLF 10/6 und bereitet – sofern sie einen Hilfeleistungssatz mitführt – den Einsatz des Hilfeleistungssatzes vor. Bei Bedarf setzt sie diesen bereits zum „Zugang schaffen“ ein. Im Einzelfall können vor der Durchführung der technischen Rettung komplexe Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 12 von 30 Stand 17.12.2013 2. Gemeindestruktur / Gefahrenpotential 2.1 Allgemeine Informationen Einwohnerzahl: (Stand 31.12.2012) Pfinztal, 17.758 (18008) Ortsteile: Berghausen, 7.081 (-150) Söllingen, 5.586 (-70) Kleinsteinbach, 2.278 (+20) Wöschbach, 2.813 (-50) Fläche, gesamt: 3.105ha, Länge 9,1km/Breite 7,3km Fläche, bebaut: 312,7ha, Länge 7,8km/Breite 5,3km hiervon Wohngebiet: 276,7ha Gewerbegebiet: 34,1ha Industriegebiet: 1,9ha Waldgebiet: 1.138,4ha Landwirtschaftliche Fläche: 1.356,4ha Wasserfläche 17,6ha 2.1.1 Verkehrswege: Land-/Kreisstraße: K3541 / 1,8 km Bundesstraße: B 10 / 6,0 km B 293 / 3,5 km DB-Strecke: Strecke 4200 K´he / Mühlacker 6,878 km ÖPNV-Strecke Schiene: S 4 / 2 km S 5 / 6,36 km ÖPNV-Strecke Bus: Bus 151 / 3,5 km 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 13 von 30 Stand 17.12.2013 2.1.2 Gebäude / Einrichtungen mit besonderer Art und Nutzung oder Gefährdung: Gewerbegebiete: Berghausen Wöschbacherstraße, Steinwiesen I, Steinwiesen Ost und West Söllingen Hochwiesen I und II, Hammerwerk Kleinsteinbach Industriestraße, Stumpenäcker Wöschbach Im Täle Gewerbe- / Industriebetriebe ohne besondere Gefahren: ca. 50 Gewerbe- / Industriebetriebe mit besonderen Gefahren: ICT Fraunhofer Institut / Berghausen Klärwerk / Berghausen Klärwerk / Kleinsteinbach Esso Tankstelle / Berghausen BFT Tankstelle / Söllingen Fa. Rettinger Kunststoffverarbeitung Söllingen Fa. Rapp Kunststofftechnik / Söllingen Brennstoffhandel Hurst / Wöschbach Fa. Edelstahl Rosswag / Kleinsteinbach Reitstall / Reitanlage / Berghausen Furnierhandel Raufer / Berghausen Sägewerk Stuhlmühle / Berghausen Fa. Herrscher, chem. Erzeugnisse Söllingen Fa. Wenz, Brennstoffhandel, Söllingen Umspannstation Berghausen Umspannstation Kleinsteinbach / Söllingen Fox Chemicals, Söllingen Pflegeheim / Altenheim: Haus Edelberg Berghausen 134 Pflegebetten, 10 Appartements und 28 Wohnungen im Betreuten Wohnen Haus Bühlblick Söllingen 25 Wohnungen im Betreuten Wohnen Santa Maria Wöschbach 10 Pflegebetten und 18 Wohnungen im betreutem Wohnen Haus Sonneneck Wöschbach 10 Wohnungen im betreuten Wohnen 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 14 von 30 Stand 17.12.2013 Behinderten Wohnheim: Martinshaus Berghausen HWK Wohngruppe Söll. Beherbergungsbetriebe über 8 Betten: Berghausen Hotel Linde, Hotel - Gasthaus Laub, Söllingen Hotel – Metzgerei Knopf Söllingen Hotel Villa Hammerschmiede Wöschbach Monteurhotel Kohler Schulen: Berghausen - Grund – Haupt und Werkrealschule mit 422 Schülern - Ludwig – Marum Gymnasium mit 718 Schülern - Geschwister – Scholl Realschule mit 553 Schülern Söllingen - Grundschule mit 187 Schülern Kleinsteinbach - Grundschule mit 59 Schülern - Aloys – Henhöfer Schule mit 457 Schülern Wöschbach - Grundschule mit 74 Schülern Kindergärten: Berghausen - Gemeinde KiGa, 7 Gruppen, ca. 118 Kinder - Altes Pfarrhaus, 2 Gruppen, ca. 46 Kinder - Oberlinhaus, 3 Gruppen, 62 Kinder - Louise-Scheppler, 2 Gruppen, 47 Kinder Söllingen - Guter Hirte, 3 Gruppen, 72 Kinder - St. Antonius, 2 Gruppen, 44 Kinder - Emil-Frommel-Haus, 4 Gruppen, 65 Kinder Kleinsteinbach - Sonnenburg, 2 Gruppen, 42 Kinder - Unterm Regenbogen, 4 Gruppen, 66 Kinder Wöschbach - St. Johannes, 2 Gruppen, 44 Kinder - St. Elisabeth, 2 Gruppen, 50 Kinder Hort: Berghausen 4 Gruppen, ca. 50 – 85 Kinder pro Gruppe Söllingen 4 Gruppen, ca. 30 - 85 Kinder pro Gruppe Kleinsteinbach 4 Gruppen, ca. 10 - 30 Kinder pro Gruppe Wöschbach 4 Gruppen, ca. 15 - 35 Kinder pro Gruppe 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 15 von 30 Stand 17.12.2013 Kinder – Jugendhaus: 1 Pfinztal / Berghausen Hallenbad: 1 Pfinztal / Söllingen Aussiedlerhöfe/abgelegene Gebäude: Reitsportanlage Berghausen, 0,8 km Pertrikhof Berghausen, 0,5 km Laubhof Berghausen Feldscheune Walz Pferdekoppel Richtung Jöhlingen Bampihof Söllingen, 0,5 km Gartnerhof Söllingen, 0,5 km Obsthof Wenz Söllingen, 0,5 km Weingut Rupp Söllingen, 0,6 km Sonnenhof Söllingen, 0,6 km Kaufmann Kleinsteinbach, 0,6 km Naturfreundehäuser, Flugfeuer, Birkenhof Sonstige Gebäude mit Wohnnutzung: Neue Ortsmitte Berghausen 4 Geb. An der Rossweide Berghausen, 4 Geschosse 1 Geb. Gewerbestraße Berghausen, 3 Geschosse 2 Geb. Pfeifenäcker Kleinsteinbach, 3 Geschosse 4 Terassenhaus Söllingen Tiefgaragen: Neue Ortsmitte Berghausen, 43 Stellplätze Alte Pfarrhausgasse Berghausen, 16 Stellplätze Gewerbestraße Berghausen, 40 Stellplätze Rheinstraße I Berghausen, 44 Stellplätze Rheinstraße II Berghausen, 44 Stellplätze Sparkasse Berghausen, 15 Stellplätze Grötzingerstraße Berghausen, 38 Stellplätze Händelstraße 3 Berghausen, 12 Stellplätze Händelstraße 7 Berghausen, 16 Stellplätze Händelstraße 11 Berghausen, 16 Stellplätze Händelstraße 15 Berghausen, 6 Stellplätze Steigstraße Berghausen, 20 Stellplätze Holunderweg Berghausen, 24 Stellplätze Am Hohberg Wöschbach, 8 Stellplätze Versammlungsstätten: Selmnitzsaal Berghausen, 100 Besucher Kulturhalle Berghausen, 800 Besucher Räuchlehalle Söllingen, 800 Besucher Hagwaldhalle Kleinsteinb., 600 Besucher Mehrzweckhalle Wösch. 360 Besucher Kleintierzuchtverein Söll. 100 Besucher Emil-Frommelhaus Söll. 200 Besucher Festhalle Wösch. 400 Besucher Kirchengem.-Häuser Kirchen 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 16 von 30 Stand 17.12.2013 Historische Gebäude/Kulturstätten: Gasthaus Laub, Berghausen Sägewerk Stuhlmühle Berghausen Bürgerhaus Söllingen Schwanen Söllingen Mühle Walther Söllingen 2.1.3 Besondere Gefährdungen Überschwemmungsgefährdete Gebiete Siedlung Kleinsteinbach, 3,8 ha Pfinzstraße Söllingen, 2,8 ha Ortskern Kleinsteinbach BZ Berghausen Erdbebenzone Zone-Nr. 1 Nahbereich einer Kernkraftanlage Philippsburg, 10- / 25 km-Bereich 2.2 Löschwasserversorgung durch Trinkwasserversorgung gemäß DVGW 405 96 % durch Entnahmestellen offenes Gewässer 4% 2.3 Ortsteilentfernungen Berghausen Feuerwehrhaus - Söllingen Feuerwehrhaus 4 km Berghausen Feuerwehrhaus - Kleinsteinbach Feuerwehrhaus 6 km Berghausen Feuerwehrhaus - Wöschbach Feuerwehrhaus 4 km Söllingen Feuerwehrhaus - Berghausen Feuerwehrhaus 4 km Söllingen Feuerwehrhaus - Kleinsteinbach Feuerwehrhaus 2 km Söllingen Feuerwehrhaus - Wöschbach Feuerwehrhaus 8 km Kleinsteinbach Feuerwehrhaus - Söllingen Feuerwehrhaus 2 km Kleinsteinbach Feuerwehrhaus - Berghausen Feuerwehrhaus 6 km Kleinsteinbach Feuerwehrhaus - Wöschbach Feuerwehrhaus 10 km Wöschbach Feuerwehrhaus - Berghausen Feuerwehrhaus 4 km Wöschbach Feuerwehrhaus - Söllingen Feuerwehrhaus 8 km Wöschbach Feuerwehrhaus - Kleinsteinbach Feuerwehrhaus 10 km Bei der Kilometerangabe wurde die Verbindungsstraße Söllingen - Wöschbach nicht berücksichtigt, da diese Straße für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt und über die Wintermonate bedingt durch Schnee und Eis nicht immer befahrbar ist. Vergrößern wird sich die Länge der Anfahrtswege, wenn die topografische Lage z.B. Obsthof Wenz, Weinhof Rupp, Hammerschmiede Roßwag, Anwesen Kaufmann (Auf den Hundsstangen), Anwesen Stier (Gewann Eselsbrunn), Anwesen Paetz (Gewann Rohberg), Anwesen Beutenmüller (Gewann Zalkofen) berücksichtigt wird. Bei Verkehrs- u. Schienenunfällen, Waldbränden, sonstige Notfälle stößt Pfinztal an die Gemarkung Königsbach, Singen, Mutschelbach, Stupferich, Durlach, Grötzingen, Weingarten, Jöhlingen, Wössingen - entsprechend lang sind die Anfahrtswege. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 17 von 30 Stand 17.12.2013 Als durchschnittliche Alarmfahrt-Geschwindigkeiten werden folgende Geschwindigkeiten angesetzt. 40 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften Als Radien für Alarmfahrten (Anmarschzeit) im Innerortsbereich können folgende Angaben verwendet werden: Fahrzeit/Anmarschzeit Fahrstrecke abgedeckter Radius 5 Minuten 3,3 km 2,4 km 10 Minuten 6,6 km 4,8 km Somit ergibt sich für die erste Einheit, bei einer Ausrückezeit von 5 Minuten und einer Anmarschzeit von 5 Minuten, ein Einsatzradius von ca. 2,4 km. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 18 von 30 Stand 17.12.2013 3. Feuerwehrstruktur / Ist - Zustand 3.1 Gemeindefeuerwehr Feuerwehrangehörige insgesamt (Stand 31.12.2012): 218(2012) (228/2007) davon in Aktiver Abteilung: 127 (0,7%) (128 (0,7% Einwohner)/2007) Jugendfeuerwehr: 48 (58/2007) Altersabteilung: 43 (42/2007) Abteilungsstruktur Ortsteil Einwohner Feuerwehrabteilung Jugendfeuerwehr Berghausen 7.081 34 aktive (0,48 % Einwohner) ja Söllingen 5.586 41 aktive (0,73 % Einwohner) ja Kleinsteinbach 2.278 22 aktive (0,96 % Einwohner) ja Wöschbach 2.813 30 aktive (1,07 % Einwohner) ja Feuerwehrfahrzeuge Löschfahrzeuge: HLF20/16, LF8/6, LF10/6, LF16/12, TLF8/18 Hubrettungsfahrzeuge: DLK 16-4 Rüst-/Gerätewagen: RW1, GW – A Sonstige Fahrzeuge: 1 ELW1, 3 MTW, KdoW, 5 FW-Anhänger Feuerwehrhäuser und Einrichtungen 4 Feuerwehrhäuser 1 Zentrale Atemschutzwerkstatt im FW-Haus Kleinsteinbach 1 Zentrale Kleiderkammer im FW-Haus Söllingen Einsatzstatistik der letzten 2 Jahre 2011 / 2012 (Klammerwerte 2006/2007) Gesamtanzahl: 304 / 100% (282 / 100%) davon: Brandeinsätze: 128 / 42,10 (119 / 42,20 %) Technische Hilfeleistungen: 106 / 34,87 (81 / 28,72 %) Umwelt: 16 / 5,26 (19 / 6,74 %) Auftrag Gemeinde: 54 / 17,76 (48 / 17,02 %) 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 19 von 30 Stand 17.12.2013 3.1.1 Abteilungsfeuerwehr Berghausen Feuerwehrangehörige insgesamt: 56 Stand 31.12.2012 ( 73) davon in Aktiver Abteilung: 34 (38) Jugendfeuerwehr: 5 (16) Altersabteilung: 17 (19) Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung Feuerwehrangehörige „Aktive“: 34 (38) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 3 (10) Zugführer / Gruppenführer: 5 (4) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 1 (3) Maschinisten mit Führerschein Klasse C 10 (8) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 2 (3) Atemschutzgeräteträger: 15 (17) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 0 (6) Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr 10 (10) Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 21 (17) (Klammerwerte 2007) Bei der durchschnittlichen Antrittsstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet. Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Berghausen vorhanden Löschfahrzeuge: HLF20/16, TLF8/18 (LF8/8) Rüst-/Gerätewagen: RW1 Sonstige: MTW, FW - Anhänger Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 Jahre (Klammerwerte 2006/2007) Gesamtanzahl: 106 / 34,87 (95 / 33,68%) davon: Brandeinsätze: 40 / 37,74 (42 / 44,21%) Technische Hilfeleistungen: 46 / 43,40 (32 / 33,68%) Umwelt: 3 / 2,83 ( 7 / 7,36%) Auftrag Gemeinde: 17 / 16,04 (13 / 13,68%) 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 20 von 30 Stand 17.12.2013 3.1.2 Abteilungsfeuerwehr Söllingen Feuerwehrangehörige insgesamt: 60 Stand 31.12.2012 (56 / 2007) davon in Aktiver Abteilung: 41 (34) Jugendfeuerwehr: 12 (15) Altersabteilung: 7 (7) Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung Feuerwehrangehörige „Aktive“: 41 (34) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 13 (14) Zugführer / Gruppenführer: 6 davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 6 (4) Maschinisten mit Führerschein Klasse C 13 (9) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 7 (6) Atemschutzgeräteträger: 25 (22) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 7 (6) Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr 15 (12) Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 20 (22) Bei der durchschnittlichen Antrittstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet. Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Söllingen vorhanden Löschfahrzeuge: LF16/12 (LF8/8) Hubrettungsfahrzeuge: DLK 16-4 Sonstige: MTW, 2 FW – Anhänger (GW-G1 /3 Anhänger) Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 (2011/2012) Jahre Gesamtanzahl: 96 / 31,58% (91 / 32,27%) davon: Brandeinsätze: 36 / 37,89% (39 / 42,86%) Technische Hilfeleistungen: 30 / 31,58% (18 / 19,78%) Umwelt: 9 / 9,38% (8 / 8,79%) Auftrag Gemeinde: 21 / 21,88% (17 / 18,68%) 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 21 von 30 Stand 17.12.2013 3.1.3 Abteilungsfeuerwehr Kleinsteinbach Feuerwehrangehörige insgesamt: 37 Stand 31.12.2012 ( 42/2007) davon in Aktiver Abteilung: 22 (23) Jugendfeuerwehr: 9 (12) Altersabteilung: 6 (7) Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung Feuerwehrangehörige „Aktive“: 22 (23) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 3 (8) Zugführer / Gruppenführer: 6 (4) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 2 (2) Maschinisten mit Führerschein Klasse C 8 (3) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 2 (1) Atemschutzgeräteträger: 12 (9) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 3 (4) Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr 8 (8) Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 13 (15) Bei der durchschnittlichen Antrittstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet. Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Kleinsteinbach vorhanden Löschfahrzeuge: LF8/6 Rüst-/Gerätewagen: GW – A (VRW) Sonstige: MTW / FW - Anhänger Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 (2011/2012) Jahre Gesamtanzahl: 48 / 15,79% (56 / 19,86%) davon: Brandeinsätze: 22 / 45,83% (21 / 37,50%) Technische Hilfeleistungen: 14 / 29,17% (16 / 28,57%) Umwelt: 4 / 8,33% (4 / 7,14%) Auftrag Gemeinde: 8 / 16,67% (11 / 19,64%) 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 22 von 30 Stand 17.12.2013 3.1.4 Abteilungsfeuerwehr Wöschbach Feuerwehrangehörige insgesamt: 65 Stand 31.12.2012 (57/2007) davon in Aktiver Abteilung: 30 (33) Jugendfeuerwehr: 22 (15) Altersabteilung: 13 (9) Angaben zu Feuerwehrangehörigen der Aktiven Abteilung Feuerwehrangehörige „Aktive“: 30 (33) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 5 (10) Zugführer / Gruppenführer: 5 (6) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 0 (2) Maschinisten mit Führerschein Klasse C 9 (3) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 3 (2) Atemschutzgeräteträger: 12 (16) davon tagsüber ‚in der Regel’ im Ortsteil anwesend: 2 (4) Durchschnittliche Antrittstärke bei Alarmierung Montag – Freitag von 6.00 bis 18.00 Uhr 7 (8) Montag – Freitag von 18.00 bis 6.00 Uhr und Samstag/Sonntag/Feiertag 13 (15) Bei der durchschnittlichen Antrittstärke muss die Alarmierung wie z.B. Kleinalarm berücksichtigt werden. Dies wurde hier nicht separat ausgewertet. Feuerwehrfahrzeuge der Abteilung Wöschbach vorhanden Löschfahrzeuge: LF10/6 Sonstige: ELW 1 / FW - Anhänger Einsatzstatistik - im Durchschnitt der letzten 2 (2011/2012) Jahre Gesamtanzahl: 54 / 17,76% (40 / 14,18%) davon: Brandeinsätze: 30 / 55,55% (17 / 42,50%) Technische Hilfeleistungen: 16 / 29,63% (15 / 37,50%) Umwelt: 0 / 0,00% ( 0 / 0,00%) Auftrag Gemeinde: 8 / 14,81% ( 7 / 17,50%) 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 23 von 30 Stand 17.12.2013 3.2 Bewertung der Leistungsfähigkeit der Gemeindefeuerwehr Personelle Mindestanforderungen der „Hinweise zur Leistungsfähigkeit“ für 1. und 2. Gruppe erfüllt? An Arbeitstagen während des Tages (6.00 Uhr bis 18.00 Uhr) 1. Gruppe innerhalb von zehn Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 67 (87) Prozent von 52 (40) Einsätzen erreicht 2. Gruppe innerhalb von weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 74 (93) Prozent von 23 (40) Einsätzen erreicht An Arbeitstagen während der Nacht (18.00 Uhr bis 6.00 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen 1. Gruppe innerhalb von zehn Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 86 (92) Prozent von 50 (55) Einsätzen erreicht 2. Gruppe innerhalb von weiteren fünf Minuten an der Einsatzstelle? Mannschaftsstärke: 1/8/9 in 93 (96) Prozent von 27 (55) Einsätzen erreicht Auswertung der Jahre 2010 bis 2012. Klammerwerte aus den Jahren 2006-2007 Bei der „Bewertung der Leistungsfähigkeit“ wurden alle Abt. Vollalarme ausgewertet. Falls eine oder mehrere Anforderungen in den einzelnen Abteilungen nicht erfüllt werden, ergänzen sich die Abteilungen gegenseitig. Die negativen Entwicklungen - hauptsächlich im Bezug auf die Tagesverfügbarkeit - wurde bereits schon im Jahr 2010 erkannt. Deshalb wurden im Jahr 2010 die Abteilungen Berghausen und Wöschbach in den Ausrückebereich I sowie die Abteilungen Söllingen und Kleinsteinbach in den Ausrückebereich II zusammengefasst. Um die Tagesverfügbarkeit zu erhöhen bzw. zu sichern, wurde im Jahr 2013 eine Tagalarmgruppe eingeführt. In der Tagalarmgruppe sind alle bei der Gemeinde beschäftigten Feuerwehrangehörigen, auch die, die nicht aus Pfinztal kommen. Als weitere Maßnahme wurde die Tagalarmzeit auf das Zeitfenster von 6 Uhr bis 18 Uhr ausgeweitet. Die Alarmierung der Ausrückebereiche und Tagalarmgruppe wurde für die meisten bzw. wahrscheinlichsten Einsätze in der Alarm- und Ausrückeordnung hinterlegt. Weiter Ausführungen zur Personalsituation unter dem nachfolgenden Punkt „Personal“ 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 24 von 30 Stand 17.12.2013 4. Individuelle Bewertung des örtlichen Risikos Die Hinweise zur „Leistungsfähigkeit einer Gemeindefeuerwehr“ fordern eine Bewertung des örtlichen Risikos. Als Grundlage dient die Zusammenstellung der Flächennutzung, der Verkehrswege, die „Einsatzstatistik“ und vor allem Art und Anzahl der in der Gemeinde vorhandenen „Gebäude und Einrichtungen mit besonderer Art und Nutzung und/oder einer besonderen Gefährdung“. Durch die besondere topografische Lage Pfinztals ist es keiner Abteilung möglich, die entferntesten bewohnten Häuser innerhalb eines anderen Ortsteil in der Zeit zu erreichen, die beim Standardbrand benötigt wird, um rechtzeitig mit der Reanimation beginnen zu können. Somit müssen die Abteilungen in den einzelnen Ortsteilen wie bisher beibehalten werden. Die Abteilungen unterstützen sich gegenseitig. Die innerhalb der Arbeitszeit 6:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung stehenden Feuerwehrleute reichen in allen Ortsteilen oft nur für Erstmaßnahmen des Standardbrandes aus. Die Abteilungen müssen sich gegenseitig unterstützen. Durch die Alarm- und Ausrückeordnung sollte eine ausreichende Mannschaftsstärke bei Tag sowohl auch bei Nachtzeiten gewährleistet sein. Einzelne Gebäude bzw. Objekte stellen auf Grund der Nutzung, Gebäudehöhe und der Zugangsmöglichkeiten besondere Anforderungen an die Feuerwehr. Insbesondere dann, wenn die Dachgeschosse ausgebaut und Aufenthaltsräume in den „2. Dachgeschossen“ vorhanden sind und der zweite Rettungsweg über Leitern der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Hieraus ergibt sich die in den unten angeführten Einsatzbereichen wie Brandeinsätze, techn. Hilfe, Gefahrstoff- und Strahlenschutzeinsätze sowie Personal- und Materialnachschub erforderliche Fahrzeugausstattung, die aus Sicht der Feuerwehr tatsächlich vorgehalten werden sollte. Brandeinsätze - einschließlich Löschwasserversorgung Auf Grund der Bewertung des örtlichen Risikos werden folgende Fahrzeuge, nach den aktuell gültigen Normen, benötigt: 2 LF 20/16, 2 LF 10/6, 1 TLF 3000, DLK 23/12, SW 2000, ELW 1, KdoW Anforderungen für den Drehleitereinsatz In der Gemeinde Pfinztal gibt es “sonstige Gebäude mit Wohnnutzung“ und Gebäude nach § 38 LBO bei denen der zweite Rettungsweg über Rettungsgeräte der Feuerwehr sichergestellt werden muss. Dies sind im Besonderen: Schulen, Alten- und Pflegeheime, Hotelbetriebe, die Wohnblöcke „An der Roßweide“, Wohnblock „Gewerbestraße“, Neue Ortsmitte, Wohnblöcke „Pfeifenäcker“ und 4 Terrassenhäuser in Söllingen. Daneben gibt es viele Gebäude, bei denen die Dachstühle zu Aufenthaltsräumen ausgebaut wurden und mit tragbaren Leitern nicht erreichbar sind. Neben der Menschenrettung bei Bränden und der Brandbekämpfung kommt unsere Drehleiter immer öfter auch zur Menschenrettung auf Anforderung des Rettungsdienstes bei medizinischen Notfällen zum Einsatz. Sehr oft ist unsere Drehleiter mit einer Rettungshöhe von 16 Meter bei einer Ausladung von 4 Meter und sehr geringer Korblast bereits schon bei Gebäuden mit geringer Höhe wie z. B Gebäude mit 1 und 2 Geschossen an die Grenze gekommen bzw. hat nicht ausgereicht. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 25 von 30 Stand 17.12.2013 Die benachbarten Drehleitern der FF Karlsruhe Grötzingen und Karlsbad Langensteinbach haben bei den bisher notwendigen Einsätzen die geforderte Eintreffzeit von 10 Minuten nicht erreicht. Dies bestätigt auch die oben angeführte Entfernungstabelle. Entfernung Feuerwehrhaus Karlsbad Langensteinbach / Feuerwehrhaus Kleinsteinbach 11 km Entfernung Feuerwehrhaus Karlsruhe Grötzingen / Feuerwehrhaus Berghausen 6 km Vor Ausmusterung unserer Drehleiter müssen die Erreichbarkeiten der Drehleitern aus Grötzingen und Karlsbad detailliert überprüft werden. Darüber hinaus muss der bei uns bestehende Überlandbedarf mit der Branddirektion und der Gemeinde Karlsbad abgestimmt werden. Entsprechende Vereinbarungen müssen fixiert werden. Wegen der bestehenden Wahrscheinlichkeit eines Einsatzfalles ist eine Drehleiter im Einsatzgebiet der FF Pfinztal durch Überlandhilfe oder eigener Vorhaltung notwendig. Technische Hilfeleistung: Aufgrund der Art und Streckenlänge der Verkehrswege im Ausrückebereich und der starken Verkehrsbelastung von täglich ca. 25.000 bis 30.000 Fahrzeugen mit ca. 15% LKW-Anteil, sowie DB und ÖPNV Strecken ist zusätzlich die Vorhaltung eines Rüstwagen (RW) erforderlich. Gefahrstoffeinsätze: Durch hohes Aufkommen im LKW- und Schienenverkehr mit Gefahrgütern und der Betriebe mit Gefahrstoffen als Produktionshilfsmittel wird eine Gefahrgutgrundausrüstung benötigt. Die Ausrüstung kann mit einem Gerätewagen Gefahrgut GW-G1 für Erstmaßnahmen abgedeckt werden. Strahlenschutzeinsätze: Die Wahrscheinlichkeit von Strahlenschutzeinsätzen ist sehr gering. Es besteht nur ein Betrieb (Fraunhofer Institut ICT) mit besonderen Gefahren. Im Bedarfsfall wird der zuständige Gefahrgutzug alarmiert. Landkreis Karlsruhe GWG 30 - 40 Minuten 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 26 von 30 Stand 17.12.2013 Personal- und Materialnachschub Für den Personal- und Materialnachschub, bei öffentlichen Notständen und dem üblichen Dienstbetrieb werden in allen Abteilungen Mannschaftstransportwagen (MTW) benötigt. Im Besonderen für den Materialnachschub wird 1 Gerätewagen – Logistik (GW-L2) benötigt. Mit dem GW-L2 werden z.B. bei Unwetter Schlammpumpen, Wassersauger, Sandsäcke sowie sonstige Gerätschaften und Materialien, die in den Feuerwehrhäusern vorgehalten werden, transportiert. Diese Transporte werden derzeit mit Anhängern, die in jeder Abteilung stehen, durchgeführt. Vom Anhängerbetrieb muss auf Grund der Fahrzeug- und Führerscheinentwicklung in den nächsten Jahren Abstand genommen werden. Durch die Möglichkeit, den Gerätewagen mit einer „Modulbeladung“ wie z.B. Wasserentnahme offenes Gewässer und Wasserförderung (Schlauchwagen) auszustatten, ergeben sich vielseitigere Einsatzmöglichkeiten als mit Anhänger. Der oben angeführte SW 2000, Rüstwagen und zum Teil GW-G kann mit einem GW-L2 abgebildet werden. 1 MTW je Abteilung 1 GW-L 2 Feuerwehrhäuser In jedem Ortsteil ist ein Feuerwehrhaus vorhanden. Alle Feuerwehrhäuser sind in einem relativ guten Zustand. Neben den üblichen Renovierungsarbeiten stehen auch dem Alter entsprechende Sanierungsarbeiten an, die geprüft bzw. umgesetzt werden sollten. In allen Feuerwehrhäusern gibt es nur begrenzte bzw. geringe Lagermöglichkeiten. Alle Feuerwehrhäuser verfügen über eine Notstromeinspeisung. Im Feuerwehrhaus Kleinsteinbach ist die für alle Abteilungen zuständige Atemschutzwerkstatt untergebracht. Im Feuerwehrhaus Söllingen ist die zentrale Kleiderkammer und ein Archiv untergebracht. Nach dem vollständigen Auszug des DRK müssen die Räumlichkeiten der Feuerwehr zur Nutzung für die Jugendfeuerwehr und Lagerräume zugeführt werden. In jedem Feuerwehrhaus werden mehrere Sätze Schläuche für die Löschfahrzeuge vorgehalten. Ein Schlauch muss nach Gebrauch gereinigt und einer Druckprüfung unterzogen werden. Dieser Vorgang wird derzeit in der Schlauchwerkstatt der Feuerwehr Bretten durchgeführt. Für diese Dienstleistung wird von der Stadt Bretten ein jährlicher Pauschalbetrag berechnet. Die Schläuche werden von den Gerätewarten der Abteilungen nach Bretten gebracht und abgeholt (Zeitbedarf je Fahrt ca. 1,5 Stunden). Ebenso werden in jedem Feuerwehrhaus Ersatzgeräte wie Strahlrohre, Standrohre und Nachschubmaterialien wie z.B. Pumpen, Wassersauger, Ölbinder usw. vorgehalten. Alle Abteilungen nutzen Nebenräume wie z.B. Garagen als Lagerplatz für diese Gerätschaften und Materialien. Diese Räume sind zur ordnungsgemäßen Lagerung nicht ausreichend geeignet. Um die Vorhaltung von Ersatzgeräten, Schläuchen und sonstigen Materialien auf ein kostengünstiges Maß reduzieren zu können, muss ein Zentrallager mit Werkstatt eingerichtet werden. Hinweis >Eine geeignete und kostengünstige Lösung bzw. Platz bietet das alte FW-Haus Wöschbach. 17.12.2013
Feuerwehrbedarfsplan Gemeinde Pfinztal - November 2013 Seite 27 von 30 Stand 17.12.2013 Personal Der stetig steigende Umfang in der Geräteprüfung und Wartung, vor allem aber die rechtssichere Dokumentation kann in einer reinen ehrenamtlichen Tätigkeit nicht mehr geleistet werden. Viele Geräteprüfungen, die von den Versicherungsträgern und Herstellern gefordert werden, übersteigen die vertretbare Verantwortung eines ehrenamtlichen Gerätewartes deutlich. Viele Prüfungen müssen unmittelbar nach Gebrauch durchgeführt werden und können in vertretbarer Zeit nicht durchgeführt werden. Es ist zwingend erforderlich einen hauptamtlichen Gerätewart einzuführen. Die Art und der Umfang der Stelle muss kurzfristig geprüft und beraten werden. Die Funktion des ehrenamtlichen Kommandanten wir derzeit vom Bauhofleiter der Gemeinde ausgeübt. Trotz dieser positiven Konstellation zeichnet es sich ab, dass die rechtmäßige Wahrnehmung der Aufgaben eines Kommandanten nicht mehr rein ehrenamtlich erfüllt werden kann. Auch hier muss eine umfassende Verwaltungsunterstützung bzw. eine hauptamtliche Besetzung geprüft und beraten werden. Die Ermittlung der Personalstärke orientiert sich an den benötigten Fahrzeugen und der Gerätetechnik. Es muss gewährleistet sein, dass immer ausreichend Personal für den Ersteinsatz rund um die Uhr, auch tagsüber, in den verschiedenen Funktionen (Ausbildungsstand) zur Verfügung steht. Es ist bei der Tagesverfügbarkeit ein Rückgang der zur Verfügung stehenden Kräfte zu verzeichnen. Mit der im Jahr 2013 eingeführten Tagalarmgruppe soll diesem Defizit wirkungsvoll entgegengewirkt werden. Um diese unbedingt notwendige Maßnahme weiter auszubauen, ist es notwendig, dass alle bei der Gemeinde beschäftigten Feuerwehrangehörigen mit dieser Alarmierung ausgestattet werden. Die Einstellung von Feuerwehrangehörigen bei der Gemeinde Pfinztal muss weiter gefördert werden. Darüber hinaus muss kurzfristig eine verstärkte und professionelle Öffentlichkeitsarbeit und Mitgliederwerbung betrieben werden. Dies kann von der Feuerwehr ohne Unterstützung bzw. Federführung der Gemeindeverwaltung und Politik nicht geleistet werden. Ein wesentlicher Bestandteil der Feuerwehr Pfinztal ist die Jugendfeuerwehr. Ohne die regelmäßigen Übernahmen wäre der Mannschaftsbestand kaum zu halten. Eben die Jugendarbeit als Garant der aktiven Mannschaft muss unbedingt weiter ausgebaut und kontinuierlich weiter geführt werden. Auch hier ist eine wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit dringend angezeigt. Im Bereich der Ausbildung ist es neben der Grundausbildung, Sprechfunker, Maschinist und Atemschutz unbedingt erforderlich, Personal zum Truppführer, Gruppen- und Zugführer sowie Verbandsführer auszubilden. Bei den Führungslehrgängen besteht Nachholbedarf. Nach den neuen Führerscheinklassen dürfen mit dem PKW-Führerschein nur noch Fahrzeuge bis 3,5 to. geführt werden. Die jüngeren Feuerwehrangehörigen bzw. Nachwuchskräfte können somit maximal die MTW fahren. Für die Löschfahrzeuge usw. wird ein LKW-Führerschein benötigt. Die LKW-Führerscheinausbildung muss weiter betrieben werden. 17.12.2013
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