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Mitteilungsblatt
            der Gemeinde
            Gersdorf
            Jahrgang 31   Mittwoch, 1. April 2020     Nummer 4

        Auch in schwierigen Zeiten
        bunt statt schwarz sehen!

       Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern,
     trotz der aktuellen Situation, ein frohes Osterfest
            und vor allem – bleiben Sie gesund!

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                  Ihre Gemeindeverwaltung
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Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                   Seite 2                                                   1. April 2020

                                               Amtliche Bekanntmachungen

  Liebe Gersdorferinnen, liebe Gersdorfer,
                               der CORONA-Virus hat unser          Bitte, bitte, bitte halten Sie genügend Abstand untereinan-
                               öffentliches und persönliches       der. Bitte besuchen Sie keine geschlossenen Spielplätze.
                               Leben fest im Griff.                Gersdorf ist groß genug, damit Sie mit Ihren Kindern an die
                                                                   frische Luft gehen können. Nehmen Sie auf den Spazier-
                                Verschärfte Ausgangsbe-            gängen vielleicht Spielzeug mit, um bei Pausen mit den
                                schränkungen gelten seit dem       Kindern zu spielen.
                                23. März 2020. Öffentliche Ein-
                                richtungen, so unsere Schulen,     Genügend Abstand gilt natürlich auch in den Super-
                                Turnhallen, Spielplätze, Mu-       märkten, Läden und Arztpraxen. Damit schützen Sie sich
                                seum und Bibliothek wurden         selbst, ihre Kinder, Mitbürger und ganz wichtig, unsere
                                bereits geschlossen. Das be-       Verkäuferinnen, Verkäufer und medizinisches Personal.
  trifft weiterhin u.a. auch die Schließung von Läden und          Gerade diese Personengruppen werden wir noch lange
  Gaststätten sowie das Verbot der Zusammenkünfte in Ver-          und vor allem gesund brauchen. An dieser Stelle schon
  einen und Gottesdiensten.                                        einmal ein Dankeschön an Sie, für Ihre bisher geleistete
                                                                   Arbeit.
  Täglich, oder besser gesagt fast stündlich, gibt es neue
  Pressemitteilungen, Empfehlungen oder Allgemeinverfü-            Für unsere gesundheitlich besonders gefährdeten älteren
  gungen seitens der Bundes- oder Sächsischen Landes-              Mitbürger oder jene die ebenfalls Hilfe benötigen, wird
  ministerien.                                                     gerade seitens des DRK und der Kirche über solidarische
                                                                   Hilfe nachgedacht, um sie bei notwendigen Einkäufen,
  Wir versuchen, Sie über unsere Internetseite der Gemeinde        Gang zur Apotheke oder weiteren Angelegenheiten zu
  Gersdorf stets auf dem Laufenden zu halten und mit allen         unterstützen. Verschiedene Gersdorfer Gaststätten und
  wichtigen Informationen zu versorgen.                            Lebensmittelläden bieten Liefermöglichkeiten an. Eine
                                                                   Aufstellung haben wir in diesem Mitteilungsblatt veröffent-
  (www.gemeinde-gersdorf.de)
                                                                   licht.

  Allen Haushalten haben wir Informationen über den Virus,
                                                                   Also nochmals, bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr,
  Kontakte und Handlungsempfehlungen zukommen lassen.
                                                                   halten Sie sich an die veröffentlichten Handlungsempfeh-
  Wir haben in der Gemeindeverwaltung eine Rufnummer für
                                                                   lungen und Ausgangsbeschränkungen und versuchen sie
  Nachfragen oder weitere Informationen Ihrerseits geschal-
                                                                   bitte, selbst gesund zu bleiben.
  ten. Unter 037203 919-99 sind die Mitarbeiter der Verwal-
  tung ansprechbar. Nach den Bürozeiten bin ich unter
                                                                   Vielleicht kann mit unserem besonnenen Verhalten die
  dieser Rufnummer für Sie fast rund um die Uhr erreichbar,        Anweisung einer generellen Ausgangssperre verhindert,
  um Fragen zu beantworten.                                        oder zumindest weit hinausgeschoben werden.

  Meine Bitte an Sie ist, dass keine Falschmeldungen oder          Ihr, Euer
  Meldungen, die nicht Sachsen betreffen, gleich auf
  welchem Wege, geteilt werden. Bitte erkundigen Sie sich
  auf den offiziellen Internetseiten des Landratsamtes, der
  Landesregierung oder am besten auf der schon erwähnten           Erik Seidel
  Homepage der Gemeinde Gersdorf.                                  Bürgermeister
                                                                                                                                   C
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1. April 2020                                                        Seite 3                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                           Amtliche Bekanntmachungen

                                                Allgemeinverfügung
                                       Vollzug des Infektionsschutzgesetzes
                                    Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie
                                              Ausgangsbeschränkungen
          Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt
                                         vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10:
    Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen           2.13.   Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des
    Zusammenhalt (SMS) erlässt auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Infek-                    Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im
    tionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 54 IfSG sowie § 1 Abs. 2                  Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings aus-
    Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen                         schließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners
    Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt                    bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne
    zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz                       jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen und
    und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der            2.14.   unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren.
    Prophylaxe vom 9. Januar 2019, geändert durch die Verordnung vom
    13. März 2020 folgende                                                      Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrau-
                                                                                ten Stellen sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter
                             Allgemeinverfügung                                 Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesonde-
                                                                                re durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder
    1. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird        Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen.
       untersagt.
                                                                                3. Untersagt wird der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtun-
    2. Triftige Gründe sind insbesondere:                                          gen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngrup-
       2.1.     die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben           pen mit Menschen mit Behinderungen, die im Anwendungsbereich
                und Eigentum,                                                      des § 2 Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz erfasst
       2.2.     Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den            sind, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationsein-
                Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte),                    richtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medi-
       2.3.     Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allge-           zinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1
                meinverfügung des SMS bzgl. Kindertagesstätten und Schu-           und 3 IfSG). Ausgenommen hiervon sind Besuche von engsten
                len vom 18. März 2020 sowie zu Tagespflegeinrichtungen             Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie
                entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 20. März           Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger.
                2020 bzw. beruflich veranlassten Kinderersatzbetreuung,            Hierbei wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Angehörigen auf
       2.4.     Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung,          fünf Personen begrenzt. Auf die Verhaltensweisen zur Einhaltung der
                einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen            Hygiene ist durch die Leitung der vorgenannten Einrichtungen oder
                von ehrenamtlicher Tätigkeit),                                     einer von ihr bestimmten Person in besonderem Maße hinzuweisen.
       2.5.     Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließ-            Das Betreten der zuvor genannten Einrichtungen zu therapeutischen
                lich Brief- und Versandhandel,                                     oder medizinischen Zwecken sowie zu nicht aufschiebbaren bauli-
       2.6.     Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophen-               chen Maßnahmen am und im Gebäude gilt nicht als Besuch im
                schutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort,           Sinne dieser Regelung.
       2.7.     Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veteri-
                närmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch,       4. Im Übrigen ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte
                medizinische Behandlungen und zwingend notwendige                  zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen
                fachliche Beratungen sowie Blut- und Plasmaspenden)                Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo
                sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheits-            immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen
                fachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist      zwei Personen einzuhalten.
                (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten auch in Alten- und
                Pflegeheimen) bzw. im Rahmen einer dringend erforderli-         5. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 1 und 3
                chen seelsorgerischen Betreuung,                                   dieser Verfügung gemäß § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird ausdrücklich
       2.8.     Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen                  hingewiesen.
                Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, Großhandel, Geträn-
                kemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sani-        6. Verschärfende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden im
                tätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkas-          Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie blei-
                sen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und        ben unberührt.
                Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs-
                verkauf sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen),              7. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3 in Verbindung mit
       2.9.     die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden,             § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar.
                Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren,
       2.10. Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer ange-           8. Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 00:00 Uhr in Kraft
                legten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen,             und mit Ablauf des 5. April 2020, 24.00 Uhr, außer Kraft.
                Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb               Soweit die
                von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts             - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia-
                im jeweiligen privaten Bereich,                                       les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020,
       2.11. Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und                    Az.: 15-5422/5 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnah-
                Minderjährigen,                                                       men anlässlich der Corona-Pandemie - Verbot von Veranstaltun-
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       2.12. Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten                      gen),
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                Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht über-            - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia-
                schreiten darf,                                                       les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020,
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                          Seite 4                                                             1. April 2020

                                                     Amtliche Bekanntmachungen

       Az.: 33-5421.50/58 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes -         Begründung
       Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus               Die Weltgesundheitsorganisation hat die Verbreitung des neuartigen
       (SARS-CoV-2, COVID-19),                                            Coronavirus SARS-CoV- 2 und der dadurch hervorgerufenen Erkran-
   abweichende Regelungen enthalten, treten diese mit Inkrafttreten       kung COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft. Die
   dieser Allgemeinverfügung für die Zeit der Geltung dieser Allgemein-   Ausbreitung dieses Virus stellt eine sehr dynamische und ernstzuneh-
   verfügung außer Kraft.                                                 mende Belastung für das Gesundheitssystem dar. Mit einer weiteren
                                                                          starken Zunahme von Fallzahlen ist zu rechnen. Entsprechend wird auch
Weiterhin Geltung haben die:                                              die Zahl der schwerstkranken Personen, die intensivmedizinscher
- Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia-        Betreuung bedürfen, ansteigen.
   les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.:        Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird
   43-510/70 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen            derzeit durch das Robert-Koch-Institut insgesamt als hoch einge-
   anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot für Werkstätten      schätzt. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden
   für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstruk-      Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen
   turierende Angebote),                                                  und können ohne erforderliche Behandlungsmaßnahmen an der Krank-
- Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia-        heit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische
   les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19. März 2020, Az.:        Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen
   42-6928-20 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen           werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Nur durch
   anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot in stationären       eine schnell wirksame Verlangsamung des Infektionsgeschehens kann
   Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliede-         erreicht werden, dass das Gesundheitssystem funktionsfähig bleibt.
   rungshilfe für Kinder und Jugendliche),                                Bisher wurden bereits zahlreiche Maßnahmen der Staatsregierung zur
- Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia-        Verzögerung der Verbreitung eingeleitet. Ergänzend hierzu sind weitere
   les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.:        Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erforderlich.
   33-5421.50/58 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen        Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten
   anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot von Tagespfle-       beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und
   geeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch).          ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG
                                                                          kann die zuständige Behörde Schutzmaßnahmen treffen. Nach § 28
Rechtsbehelfsbelehrung                                                    Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 IfSG kann die zuständige Behörde Personen
Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach           verpflichten, den Ort an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder
ihrer Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Sächsischen Verwal-      von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutz-
                                                                          maßnahmen durchgeführt worden sind.
tungsgericht schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der
                                                                          Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpf-
Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den
                                                                          chen) zum Beispiel durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder
Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden.
                                                                          auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen
Örtlich zuständig ist das Sächsische Verwaltungsgericht, in dessen
                                                                          von Mensch zu Mensch kommen. Deshalb ist es erforderlich, die physi-
Bezirk der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz hat:
                                                                          schen sozialen Kontakte zwischen den Menschen auf ein Minimum zu
- Verwaltungsgericht Chemnitz, Zwickauer Straße 56, 09112 Chemnitz,
                                                                          beschränken.
- Verwaltungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-
                                                                          Die Beschränkungen in Ziffern 1 und 3 sind erforderlich, um nach dem
    Straße 4, 01099 Dresden,
                                                                          Stand der medizinischen Erkenntnisse besonders vulnerable Personen-
- Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig.
                                                                          gruppen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 wegen der dynamischen
                                                                          Ansteckung zu schützen. Die unter Ziffern 1 und 3 aufgeführten
Für Kläger ohne Sitz oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen ist das Verwal-
                                                                          Beschränkungen tragen dem Schutz der Bevölkerung Rechnung, da sie
tungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4,           eine Ansteckung einer größeren Anzahl von Menschen zumindest verzö-
01099 Dresden, örtlich zuständig.                                         gern können. Die dadurch zu erreichende Verzögerung des Eintritts von
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Sachsen) und den      weiteren Infektionen ist erforderlich, um das Gesundheitswesen nicht zu
Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm-          überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der
ten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und          Erkrankten, aber auch sonstiger Krankheitsfälle bereit zu halten.
Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Allgemeinverfügung
soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen     Zur Begründung im Einzelnen:
sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.          Zu Ziffer 1 und 3:
                                                                          Physische soziale Kontakte sind auf ein Minimum im öffentlichen und
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung                                       nichtöffentlichen Bereich zu reduzieren. Dies trägt entscheidend dazu
- Gegen Verwaltungsakte des Sächsischen Staatsministeriums für            bei, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierzu können
   Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist ein Wider-            die zu erwartenden schweren Krankheitsfälle über einen längeren Zeit-
   spruchsverfahren nicht vorgesehen. Durch die Einlegung eines           raum gestreckt und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems
   Widerspruchs wird die Klagefrist nicht gewahrt.                        verhindert werden. Die Maßnahme ist geeignet, erforderlich und auch
- Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht        verhältnismäßig. Ein milderes Mittel, um den beabsichtigten oben
   zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen.                  dargestellten Zweck einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zu
- Wird die Klage in elektronischer Form erhoben, muss das elektroni-      erreichen, ist nicht ersichtlich.
   sche Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen
   Signatur der verantwortenden Person versehen werden oder von           Zu Ziffer 2:
   der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Über-       Es handelt sich vorliegend nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern
   mittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsord-          lediglich um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit.
   nung (VwGO) eingereicht werden. Die weiteren Maßgaben für die          Deshalb ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft aus Verhältnismä-
   Übermittlung des elektronischen Dokumentes ergeben sich aus            ßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die im Einzel-
   Kapitel 2 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingun-          nen in Ziffer 2 aufgelistet sind, zulässig. Das Vorliegen dieser Gründe ist
   gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere           bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden glaubhaft zu machen.
   elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-
   Verordnung - ERVV).                                                    Zu Ziffer 3:                                                                  C
                                                                                                                                                        M
- Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge-       Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere           Y
                                                                                                                                                        K
   richten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.        der stark zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
1. April 2020                                                       Seite 5                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                           Amtliche Bekanntmachungen
    im Sinne der Reduzierung der Kontakte und der Unterbrechung poten-         Zu Ziffer 6:
    tieller Infektionswege vor allen Dingen bei vulnerablen Gruppen wie        Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden, mittels derer die
    kranken, älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit         vorliegenden Regelungen dieser Verfügung verschärft werden, bleiben
    Behinderungen ist ein Besuchsverbot innerhalb der Einrichtungen ange-      unberührt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es Fallkonstella-
    messen und erforderlich. In den genannten Einrichtungen werden viel-       tionen gibt, die nicht durch diese Verfügung erfasst werden.
    fach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in
    besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Außerdem          Zu Ziffer 7:
    wird dadurch das Erkrankungs- und Ausfallrisiko des medizinischen          Als seuchenhygienische Maßnahme ist die Anordnung gemäß § 28
    Personals bzw. des Pflegepersonals verringert, so dass der Betrieb         Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Wider-
    aufrechterhalten werden kann. In besonderen Lebenslagen und Situa-         spruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung.
    tionen des unter Ziffer 3 genannten Personenkreises, wie etwa der
    persönliche Beistand bei schwerstkranken Menschen, können beson-           Zu Ziffer 8:
    ders nahestehende Personen im Einzelfall unter Beachtung der Verhal-       Wegen der hohen Eilbedürftigkeit tritt die Allgemeinverfügung am
    tensweisen der Hygiene Zutritt erhalten.                                   23. März 2020, 0.00 Uhr, in Kraft. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird
                                                                               darauf hingewiesen, dass Regelungen der in Ziffer 8 genannten Allge-
    Zu Ziffer 4:                                                               meinverfügungen, welche dieser Verfügung widersprechen, außer Kraft
    Eine wesentliche Schutzmaßnahme zur Verhinderung einer Weiterver-          treten.
    breitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) ist die massive
    Verringerung von physischen sozialen Kontakten.                            Dresden, den 22. März 2020
                                                                               Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen
    Zu Ziffer 5:                                                               Zusammenhalt
    Die Zuwiderhandlung gegen eine Vollziehbare Anordnung nach § 28
    Abs. 1 Satz 2 IfSG ist gemäß § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG strafbewehrt.           Petra Köpping, Staatsministerin

                   Bitte informieren Sie sich auch immer wieder über Aktualisierungen auf unserer Internetseite
                                 www.gemeinde-gersdorf.de bzw. telefonisch unter 037203/919-99.

    n Zurzeit bieten in Gersdorf folgende Einrichtungen
      Abhol- und Lieferserviceleistungen für Sie an:                                                     Öffnungszeiten
                                                                                  Gemeindeverwaltung Gersdorf
    •   Brauerei-Gasthof „Grünes Tal“, Telefon: 037203/779797
                                                                                  Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf
        Dienstag bis Sonntag von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr
                                                                                  Telefon-Nr.: 037203/9190
    •   Gaststätte „Fischerklause“, Telefon: 037203/7980                          Fax-Nr.:     037203/91911
        Mittwoch bis Sonntag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr                          E-Mail:      info@gemeinde-gersdorf.de
                                                                                  Internet:    www.gemeinde-gersdorf.de
    •   Edeka Markt Löffler, Telefon: 037203/4235                                 Montag:      09.00 bis 11.30 Uhr
        Zu den Öffnungszeiten                                                     Dienstag:    09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
                                                                                  Donnerstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr
    •   The ROUTE 66 BURGERSTORE,
        Telefon: 037203/58900 oder 0174/2168446
                                                                                  Bibliothek, Hauptstraße 200, 09355 Gersdorf
        Dienstag bis Sonntag von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr
                                                                                  Telefon-Nr.:  037203/68131
    •   Dilan Döner Bistro, Telefon: 0179/3669726                                 E-Mail:       buecherei@gemeinde-gersdorf.de
        Montag bis Samstag von 10.30 Uhr bis 21.00 Uhr                            Dienstag:     14.00 bis 18.00 Uhr
        Sonntag und Feiertag von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr                          Donnerstag: 09.00 bis 11.00 Uhr sowie 15.00 bis 18.00 Uhr

                                                                                  Tetzner-Museum, Hauptstraße 193, 09355 Gersdorf
                                                                                  Terminvereinbarung unter Tel.: 037203/91913.
                         Aus dem Gemeinderat
    Aufgrund der derzeitigen Situation finden bis auf weiteres keine                                       Achtung!
    Ausschuss- bzw. Gemeinderatssitzungen statt. Aktuelle Informatio-
    nen/Änderungen dazu erhalten Sie zeitnah auf unserer Homepage unter           Aufgrund der derzeitigen Situation geänderte Öffnungs-
    www.gemeinde-gersdorf.de sowie im Schaukasten des Rathauses.                  zeiten des Rathauses:

                                                                                  Dienstag           14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
                                                                                  Donnerstag         10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
              Das nächste Mitteilungsblatt erscheint                              (Bitte nur in sehr dringenden/unaufschiebbaren Angele-
                 am Mittwoch, dem 6. Mai 2020.                                    genheiten!)

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                 Redaktionsschluss dafür ist am                                   Die Bibliothek und das Tetzner-Museum bleiben bis auf
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                  Dienstag, dem 28. April 2020.                                   weiteres geschlossen.
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                          Seite 6                                                             1. April 2020

                                                     Amtliche Bekanntmachungen

n Liebe Gersdorfer Hobbygärtnerinnen und                                      Das Liegenschaftsamt informiert
  Hobbygärtner,
                                                                          n Änderung des Sächsischen Straßengesetzes
im vorigen Jahr haben viele von Ihnen geholfen und Patenschaften für        (SächsStrG)
die Brückenblumenkästen übernommen. An dieser Stelle möchte ich
allen Helfern noch einmal recht herzlich dafür danken, dass Sie die            Hinweise auf eine erhebliche Änderung in Bezug auf die
Kästen auf eigene Kosten bestückt und gepflegt haben.                          Bestandsverzeichnisse der Gemeinden
Auch 2020 wollen wir wieder in die neue Saison starten und diese,
nunmehr schon mehrere Jahre dauernde Tradition, fortsetzen.               Mit Wirkung vom 13.12.2019 (rechtsbereinigt 01.01.2020) trat eine
Ich würde mich freuen, wenn alle Brückenpaten vom vergangenen Jahr        Änderung des SächsStrG in Kraft. Diese Gesetzesänderung weist unter
wieder mit dabei sind.                                                    anderem eine maßgebliche Modifikation im § 54 hinsichtlich der
Für ein paar Brücken suchen wir noch interessierte, ehrenamtliche Brük-   Bestandsverzeichnisse auf.
kenpaten. Dann könnten wir auch noch diese restlichen Brücken
verschönern.                                                              § 54 Abs. 3 SächsStrG
Damit die Mitarbeiter des Bauhofes rechtzeitig zum Saisonstart die
                                                                          1
Vorbereitungen für die Bestückung und Montage der Kästen treffen               Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1
können, bitte ich alle Interessierte, sich bei der Gemeindeverwaltung,         nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeich-
Frau Tischendorf, unter Telefon 9190 zu melden.                                nis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße.
                                                                          2
Bei Frau Streubel, die in den letzten Jahren die Organisation übernom-         Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder
men hatte und ihr Amt ab diesem Jahr abgegeben hat, möchte ich mich            Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde
nochmals für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bedanken.                            schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen.
                                                                          3
Es ist vorgesehen, die Blumenkästen einheitlich und zentral zu bestük-         Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020
ken und dann vom Bauhof verteilen und montieren zu lassen.                     öffentlich hinzuweisen.
                                                                          4
Über die Kosten der Pflanzen, die sich zum Vorjahr nicht ändern werden,        Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres
erkundigen Sie sich bitte unter der oben angegebenen Rufnummer.                eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen.
                                                                          5
Ich hoffe, dass wir auch dieses Jahr wieder viele Mitstreiter finden           Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfah-
werden, um unser Dorf etwas bunter zu machen.                                  rens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur
                                                                               nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig.
Vielen Dank.
Ihr und Euer Erik Seidel                                                  Die Gemeinde Gersdorf weist hiermit auf die Hinweise öffentlich hin.

                                                                              Amt für Abfallwirtschaft

                                                                          n Biotonnenreinigung – eine saubere Sache
                                                                          Die diesjährige Frühjahrsreinigung der Biotonnen beginnt am 6. April 2020.

                                                                          Dabei werden die durch den Landkreis Zwickau aufgestellten Bioton-
                                                                          nen erst entleert und anschließend mit einem Spezialfahrzeug gewa-
                                                                          schen. Die Kosten der Reinigung sind in der Leistungsgebühr Bioabfall
                                                                          enthalten, so dass keine zusätzlichen Gebühren anfallen.
n Sprechzeiten der Schiedsstelle                                          Die Entleerung der Biotonne ist mindestens einen Werktag vor der im
                                                                          Reinigungszeitraum stattfindenden regulären Entleerung anzumelden.
           Die Schiedsstelle der Gemeinde Gersdorf steht den Einwoh-      Dies ist unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-online oder telefonisch
           nerinnen und Einwohnern im Bedarfsfall zur Verfügung.          unter der Telefonnummer 0375 4402-26600 möglich.
           Gersdorferinnen und Gersdorfer, die das Tätigwerden der        Am Entleerungstag ist die Tonne bis 07.00 Uhr bereitzustellen und
           Schiedsstelle begehren, werden gebeten, über Nicole            anschließend bis zum Waschgang stehen zu lassen. Dieser erfolgt in der
           Portack unter der Rufnummer 037203/919-28 (Rathaus)            Regel spätestens am nächsten Tag.
           Kontakt aufzunehmen.
           Mario Aßmann, Friedensrichter                                  Termin für Gersdorf: Montag, 18. Mai 2020

                                                                          n Abfallentsorgung nach den Feiertagen
  n Das Fundbüro informiert
                                                                          Aufgrund der Feiertage um Ostern verschieben sich die Entleerungen
  Folgende Fundsachen wurden abgegeben und können im                      der Abfalltonnen.
  Rathaus, Zimmer 8, abgeholt werden:                                     Die Abholung von Karfreitag, den 10. April 2020, findet am Samstag,
  1 Herrenhemd        1 Kinderjacke                                       dem 11. April 2020, statt. Für Ostermontag, den 13. April 2020, erfolgt
  1 Sonnenbrille      2 Fahrräder                                         die Tonnenleerung am Dienstag, dem 14. April 2020.
  1 Handyladekabel    2 Brillen                                           Alle weiteren Entsorgungstermine der betroffenen Woche können sich
  1 Autoschlüssel     1 kleines Kuscheltier                               auch um einen Tag, gegebenenfalls bis zum Samstag, verschieben.              C
                                                                                                                                                       M
  1 Fingerring        mehrere Schlüssel                                   Die Tonnen sind bitte immer am eigentlichen Entleerungstag - nur nicht       Y
                                                                                                                                                       K

                                                                          am Feiertag - bis 07.00 Uhr bereitzustellen.
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
1. April 2020                                                           Seite 7                          Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                     Amtliche Bekanntmachungen                                                                     Wir gratulieren

    n Das Schadstoffmobil auf Frühjahrstour
                                                                                            Wir gratulieren allen, die einer
    Ab dem 20. April 2020 ist das Schadstoffmobil in den Städten und
    Gemeinden des Landkreises Zwickau unterwegs.                                         Veröffentlichung zugestimmt haben,
    Jeder Einwohner kann dort bis zu zehn Kilogramm haushaltsüblicher
    Chemikalien abgeben.
                                                                                              nachträglich recht herzlich
    Hinweise:                                                                         ✿ im Monat März
    - Die Annahme erfolgt kostenfrei, da die Entsorgungskosten in der                 am 01.03.2020 Frau Elfriede Sybal                       zum 82. Geburtstag
       Sockelgebühr enthalten sind.
    - Auch Gewerbe dürfen geringe Mengen haushaltsüblicher Schad-                     am 02.03.2020 Frau Hiltrud Gerlitz                      zum 79. Geburtstag
       stoffe anliefern.                                                              am 02.03.2020 Frau Ruth Riedel                          zum 82. Geburtstag
    - Stoffe bitte nicht mischen und dem Personal am Schadstoffmobil
                                                                                      am 02.03.2020 Frau Erika Seidel                         zum 76. Geburtstag
       persönlich im Originalbehälter abgeben.
                                                                                      am 04.03.2020 Herrn Gerd Franke                         zum 79. Geburtstag
    Von der Annahme ausgeschlossen sind:                                              am 05.03.2020 Frau Monika Fröhner                       zum 70. Geburtstag
    - Innenwandfarbe (ausgetrocknet): Restabfall
    - Speiseöl (gebunden, z. B. mit Sägespänen): Restabfall                           am 07.03.2020 Herrn Günter Schäfer                      zum 76. Geburtstag
    - leere Behälter: Gelbe Tonne                                                     am 12.03.2020 Frau Sabine Weirauch                      zum 73. Geburtstag
    - Bauabfälle (auch wenn sie schadstoffbelastet sind): zugelassene
       Entsorgungsfachbetriebe                                                        am 13.03.2020 Herrn Hans Fritsche                       zum 76. Geburtstag
    - Energiesparlampen und Batterien/Akkus: Elektro(nik)-Altgeräteent-               am 14.03.2020 Herrn Erich Fröhner                       zum 98. Geburtstag
       sorgung/Handel
                                                                                      am 16.03.2020 Frau Christine Bonitz                     zum 76. Geburtstag
    - Explosivstoffe und Gasflaschen: zugelassene Entsorgungsfachbe-
       triebe                                                                         am 16.03.2020 Frau Eva Laux                             zum 70. Geburtstag
                                                                                      am 17.03.2020 Herrn Bernd Montemurri                    zum 76. Geburtstag
    Im Entsorgungsgebiet Chemnitzer Land werden zusätzlich Elektro(nik)-
    Altgeräte angenommen. Die Abgabe darf nur direkt beim Personal erfolgen.          am 20.03.2020 Frau Käte Illing                          zum 79. Geburtstag
    Zusätzlich steht das Schadstoffmobil immer am zweiten Samstag im                  am 21.03.2020 Herrn Bernd Löffler                       zum 70. Geburtstag
    Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr auf dem Platz der Völkerfreundschaft in
    Zwickau. Die nächsten Termine dafür sind der 11. April sowie 9. Mai
                                                                                      am 24.03.2020 Frau Ursula Gerlitz                       zum 81. Geburtstag
    2020. Da zum Termin im Mai 2020 der Platz der Völkerfreundschaft                  am 28.03.2020 Frau Hannelore Claus                      zum 82. Geburtstag
    aufgrund des Frühlingsvolksfestes nicht genutzt werden kann, wird das
    Schadstoffmobil auf eine der umliegenden Straßen ausweichen. Hierzu
    informiert das Amt für Abfallwirtschaft kurzfristig auf seiner Internetseite
    unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-aktuell.

    Termin für Gersdorf: Montag, 20.04.2020,
                                                                                         Wir gratulieren nachträglich
    •   Hauptstraße 60,                     09:00 bis 10:30 Uhr                               recht herzlich zur
    •   Hauptstraße 207 bis 209,
        (Parkplatz am Markt)
                                            10:45 bis 12:00 Uhr
                                                                                                         Goldenen Hochzeit
                                                                                                                     am 21.03.20
                               Wir gratulieren
                                                                                                            den Eheleuten
                                                                                                     Brigitte und Manfred Rösch
                   Hurra Nachwuchs                                                                                        sowie
                                                                                                                   am 28.03.2020
                   Wir freuen uns                                                                          den Eheleuten
        über die Neuankömmlinge in Gersdorf                                                            Margot und Bernd Dittert
            und gratulieren ganz herzlich
                                                                                      Impressum
                  Frau Nicole Schneider und                                           Herausgeber: verantwortlich für den Inhalt Gemeindeverwaltung Gersdorf,
                   Herrn Norman Schalnat                                              Bürgermeister Erik Seidel
                                                                                      Gesamtherstellung, Anzeigeneinkauf und Vertrieb: RIEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für
                  zur Geburt ihrer Zwillinge                                          Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland,
                   Leia und Luke Schneider                                            Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau OT Ottendorf,
                                                                                      Telefon 037208/876-100; E-Mail: info@riedel-verlag.de,
                    am 28. Februar 2020.                                              Verantwortliche: Annemarie und Reinhard Riedel.
                                                                                      Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint einmal im Monat und kann zum
                                                                                      Preis von 0,40 Euro bei der Gemeindeverwaltung Gersdorf
C
              Wir wünschen viel Freude mit                                            abonniert werden. Jedes Jahr im November wird der Betrag von 4,80 Euro vom Konto
                                                                                      abgebucht. Auflage: 1.000 Exemplare, Verteilung: Gemeindeverwaltung.
M
Y
K
             dem Nachwuchs und alles Gute!                                            Es gilt Anzeigenpreisliste von 2019.
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                                         Seite 8                                                                1. April 2020

                                                                              Termine | Bereitschaftsdienste

                n Apothekenbereitschaft Dienstbereitschaft jeweils von 8.00 bis 8.00 Uhr des Folgetages
               01.04. bis 02.04.        Auersberg-Apotheke           Platanenstraße 4, 09350 Lichtenstein                                 Tel.: 037204 929192

               03.04. bis 05.04.        City-Apotheke                Weinkellerstraße 28, 09337 Hohenstein-Ernstthal                      Tel.: 03723 62940

               06.04. bis 07.04.        Humanitas-Apotheke           Immanuel-Kant-Straße 30, 09337 Hohenstein-Ernstthal                  Tel.: 03723 627763

               08.04. bis 09.04.        Mohren-Apotheke              Altmarkt 18, 09337 Hohenstein-Ernstthal                              Tel.: 03723 2637

               10.04. bis 16.04.        Rosen-Apotheke               Glauchauer Straße 37a, 09350 Lichtenstein                            Tel.: 037204 2046

               17.04. bis 23.04.        Apotheke Gersdorf            Hauptstraße 195,09355 Gersdorf                                       Tel.: 037203 4230

               24.04. bis 30.04.        Löwen-Apotheke               Hofer Straße 207, 09353 Oberlungwitz                                 Tel.: 03723 42173

               01.05. bis 07.05.        Apotheke am Hirsch           Hofer Straße 15, 09353 Oberlungwitz                                  Tel.: 03723 48097

                                   Ärztlicher Bereitschaftsdienst:                                                                             Müllentsorgung
                          Deutschlandweite Arzt-Notdienst-Telefonnummer:                                                            n Leichtverpackungen (Gelbe Tonne)
                                                                                                                                    • unterer und oberer Ortsteil:
                                                              116 117                                                                 03.04. | 17.04. | 01.05.

                                   (auch kinderärztlicher Bereitschaftsdienst)                                                      n Papier/Pappe/Karton
                                                                                                                                    • unterer und oberer Ortsteil:
                                                                                                                                      07.04. | 21.04. | 05.05.
                n Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft bis 07.00 Uhr Folgetag)
                                                                                                                                    n Restabfall (Hausmüll)
               04.04./05.04.      9.00 - 11.00 Uhr Praxis Peter Veit                                        Tel.: 037204 2130       • unterer Ortsteil:
                                                   Glauchauer Straße 37a, 09350 Lichtenstein                                          09.04. | 23.04. | 07.05.
               10.04.             9.00 - 11.00 Uhr Praxis Dr. med. dent. Kristina Korb                      Tel.: 037204 2418       • oberer Ortsteil:
                                                   Hartensteiner Straße 1, 09350 Lichtenstein
                                                                                                                                      10.04. | 24.04. | 08.05.
               11.04.             9.00 - 11.00 Uhr Praxis Tobias Witt                                       Tel.: 037204 2267
                                                   Bahnhofstraße 4, 09350 Lichtenstein
               12.04.             9.00 - 11.00 Uhr Praxis Dipl.-Stom. Gabriela Bauer                        Tel.: 03764 47850       n Feiertagesregelung:
                                                   Goethestraße 21, 09393 Meerane                                                   Fällt der vorgesehene Abholtag auf einen
               13.04.             9.00 - 11.00 Uhr BAG Dr. med. Andreas Kühn, Dr. med. Heike Kühn           Tel.: 03763 2820
                                                                                                                                    gesetzlichen Feiertag, so erfolgt die
                                                   Dietrich-Bonhoeffer-Str. 19, 08371 Glauchau"
               18.04.             9.00 - 11.00 Uhr Praxis Anke Kant                                         Tel.: 037204 86344      Leerung der Behälter bei allen Abfallarten
                                                   Schulstraße 26, 09356 St. Egidien                                                ab dem darauffolgenden Werktag, soweit
               19.04.             9.00 - 11.00 Uhr Praxis Dr. med. dent. Susann Schmidt                     Tel.: 037204 582760     nichts Abweichendes bekannt gegeben
                                                   Lößnitzer Straße 15, 09350 Lichtenstein                                          wurde.
               25.04./26.04.      9.00 - 11.00 Uhr Praxis Sibylle Kielmann                                  Tel.: 03763 15999
                                                   Am Dorfanger 13, 08371 Glauchau
                                       Weitere Termine lagen bei Redaktionsschluss leider noch nicht vor.
                                       Im Notfall schauen Sie bitte unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de.                           n WAD GmbH Havarie- und
                                                                                                                                    Bereitschaftsdienst
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                                                                                                                                  Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdi-
                               Unsere Leser sind Ihre Kunden.                                                                     schen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz
                                                                                                                                  bitten wir, unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst
                               Ihre Gewerbeanzeige im Amtsblatt.                                                                  (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefon-
                                                                                                                                  nummer 0172 3578636 zu benachrichtigen.
                                        ab

                                  25 €
                                                             Größenbeispiele:
                                                             • 1-spaltig (45 mm breit) x 64 mm hoch
                                       netto                 • 2-spaltig (95 mm breit) x 32 mm hoch
                                      einfarbig              • andere Größen möglich                                              n Regionaler Zweckverband –
                                                                                                                                    Wasserversorgung
                                                               Telefon: (037208) 876-100                                            Bereich Lugau-Glauchau
                               RIEDEL GmbH & Co. KG            Fax:     (037208) 876-299                                                                                               C
                                                                                                                                                                                       M
                               Gottfried-Schenker-Straße 1
                                                               E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de                                  Bereitschaftsdienst Trinkwasser Havarietelefon       Y
                                                                                                                                                                                       K
                               09244 Lichtenau
                                                                                                                                   24 h: 03763 / 405 405 | www.rzv-glauchau.de
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
1. April 2020                                                         Seite 9                     Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                                  Kirchennachrichten

                                                                                 Verabreden wir miteinander Zeiten, in denen wir eine Kerze anzünden
                                   MARIENKIRCHGEMEINDE                           und beten, im Wissen, der andere tut es gerade auch.

                                        GERSDORF                                 Am Karfreitag denken wir an das Leiden und Sterben von Jesus. Wir tun
                                                                                 es im Vertrauen, dass dem Karfreitag der Ostersonntag folgt, dem Ster-
                                                                                 ben die Auferstehung, der Finsternis das Licht, dass es nach der Krise
    n RUFNUMMERN                                                                 neues Leben gibt, auch jetzt.Christus ist auferstanden, er ist wahrhaftig
      Pfarramt                        03 72 03 / 42 88                           auferstanden.
      Fax                             03 72 03 / 6 42 90
      Wohnung Pfrn. Schmidt           03 72 03 / 6 42 89                         Herzliche Grüße
      Kantor Martin Müller            03 72 3 / 6 79 30 73                       Pfarrerin Barbara Schmidt, Tel. 037203 64289
      Gem.-Päd. Nicolle Ziera         03 72 3 / 6 68 32 29
      E-Mail:                         kg.gersdorf@evlks.de
      Homepage:                       www.kirchgemeinde-gersdorf.de
                                                                                 n DANK
    n ÖFFNUNGSZEITEN – PFARRAMTSKANZLEI UND                                      Für die Kollekte vom Weltgebetstag in Höhe von 474,50 € danken wir
      FRIEDHOFSVERWALTUNG                                                        herzlich.
       Aufgrund der aktuellen Situation ist unser Pfarramt bis auf Weiteres
       für den Besucherverkehr geschlossen. In dringenden und unauf-
       schiebbaren Fällen sind die Mitarbeiterinnen nach vorheriger tele-
       fonischer Anmeldung (4288) während folgender Öffnungszeiten               n IN SCHWEREN ZEITEN
       erreichbar.
                                                                                 Bewahre uns Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns auf unsern Wegen.
       Montag          09.30 bis 11.30 Uhr                                       Sei Quelle und Brot in Wüstennot, sei um uns mit deinem Segen.
       Dienstag        15.00 bis 18.00 Uhr
       Mittwoch        geschlossen                                               Bewahre uns, Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns in allem Leiden. Voll
       Donnerstag      09.30 bis 11.30 Uhr                                       Wärme und Licht im Angesicht, sei nahe in schweren Zeiten.
       Freitag         09.30 bis 11.00 Uhr
                                                                                 Bewahre uns, Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns vor allem Bösen. Sei
       Pfarrerin Schmidt ist unter 037203 64289 zum Austausch, zum seel-         Hilfe, sei Kraft, die Frieden schafft, sei in uns, uns zu erlösen.
       sorgerlichen Gespräch oder einfach zum Zuhören bereit. Bei Nicht-
       erreichbarkeit können Sie gern den Anrufbeantworter benutzen und          Bewahre uns, Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns durch deinen Segen.
       um Rückruf bitten.                                                        Dein Heiliger Geist, der Leben verheißt, sei um uns auf unsern Wegen.

    n JAHRESLOSUNG:
                                                                                     Anzeige(n)
       Ich glaube; hilf meinem Unglauben!                        Markus 9,24

    n MONATSSPRUCH:
       Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich.
                                                             1.Kor 15,42

    n KEINE VERANSTALTUNGEN WEGEN CORONA-KRISE

    Laut der Allgemeinverfügung des sächsischen Kabinetts vom 17. März
    2020 sind fast alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen und Veran-
    staltungen untersagt. Diese Verfügung galt bei Redaktionsschluss des
    Kirchbotens zunächst bis zum 20. April 2020. Das betrifft auch unsere
    Gemeinde.
    Unsere Gottesdienste am Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag,
    Ostersonntag und Ostermontag sind ausgesetzt. Die Konfirmation ist
    verschoben.

    Wir werden über Aushänge, das Internet und die Freie Presse informie-
    ren, wann Gottesdienste wieder möglich sind. Wir bitten alle, die unsere
    Homepage lesen, die aktuellen Informationen an andere weiterzugeben.
    Nutzen Sie die Angebote für Gottesdienste und Andachten in den
    Medien und auf unserer Homepage!
    Auch wenn wir uns aktuell nicht treffen können bleiben wir dennoch
    miteinander in Christus und im Gebet verbunden. Rufen wir einander an.
    Schreiben wir einander. Grüßen wir uns von Fenster zu Fenster. Teilen
    wir uns auf diese Art mit, was uns bewegt und ermutigt, beten wir fürein-
    ander.
C
M
    Bibelworte klingen in diesen Tagen auf einmal viel näher und treffender
Y
K
    als je zuvor. Lieder tragen uns, selbst wenn wir sie allein für uns singen
    oder hören.
Gersdorf - Gersdorf Gersdorf
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                           Seite 10                         1. April 2020

                                               Kita-, Grund- und Oberschulnachrichten

                                                                      Hort
n Neues aus dem Hort
Ende Februar wurde bei uns noch einmal kräftig Fasching gefeiert. Als Prinzessin, Superheld,
Pirat, Polizisten, Zauberer, Cowboys und vieles mehr erschienen die Kinder in ihrem Kostüm. Im
Turnraum tanzten sie zu toller Musik und beim Gummibärchen-Schnürsenkel-Wettessen konn-
ten immer zwei Kinder miteinander um die Wette knabbern. Wer war wohl der schnellere? Von
ihren Freunden wurden die jeweiligen Kids kräftig angefeuert. Auch beim Luftballontanz zeigte
sich, wer am längsten durchhält.
Ganz beliebt war natürlich auch unser Kinderschminken. Ob Blümchen, Herz, Stern, Spinne
oder Fledermaus, jeder Wunsch wurde ins Gesicht gezaubert.
Zum Abschluss erfolgte eine große und lange Polonaise durch unseren ganzen Kindergarten
und jedes Kind durfte sich einen leckeren Pfannkuchen schmecken lassen.
Am 06.03. und 07.03.2020 versammelten sich einige Eltern bei uns im Hort und machten unse-
ren unteren Flur wieder schön. Es wurden Wände verspachtelt, verputzt und beklebt.
Vielen Dank an alle fleißigen Helfer.
Ab dem 16.03. wurde es in unseren Räumen, aufgrund der Maßnahmen gegen das Coronavirus,
sehr ruhig.
Viele Eltern konnten es ermöglichen und Ihre Kinder Zuhause betreuen. Wir danken allen, die mit
dem Einhalten dieser Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass ein Erfolg gegen diese Krankheit
hoffentlich erzielt wird, so dass wir uns alle bald gesund und munter wiedersehen können.
Des Weiteren danken wir auch allen Eltern, die durch Ihren Einsatz in bestimmten, dringend
notwendigen Berufsgruppen jeden Tag Ihren Beitrag für uns alle geleistet haben.

Euer Kindergarten- und Hort-Team

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1. April 2020                                                     Seite 11            Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                        Sport- und Vereinsnachrichten

                                                                       Fußball

                                                  Punktspiele für das Spieljahr 2019/20
                                                               2. Halbserie
        n Punktspiele
        Heimspiele finden in Oberlungwitz statt:
        05.04.20, 15.00 Uhr                      SSV BW Gersdorf                 –   SV Schönberg/Oberwiera
        19.04.20, 15.00 Uhr                      Wüstenbrander SV                –   SSV BW Gersdorf

        Heimspiele finden im Stadion Plutostraße statt:
        26.04.20, 15.00 Uhr                      SSV BW Gersdorf                 –   SV Ortmannsdorf
        03.05.20, 15.00 Uhr                      FV Wolkenburg                   –   SSV BW Gersdorf

                                 Faustball

    n Männer 45+ belegen Platz 2 bei den
      Süddeutschen Meisterschaften
    Die Männermannschaft +45 von SSV Blau-Weiß Gersdorf (Abteilung
    Faustball) nahm erstmals an den Süddeutschen Meisterschaften dieser
    Altersklasse in Heidenau teil. Die neuformierte Mannschaft war nur
    gegen den vierfachen Deutschen Meister und Gastgeber SSV Heidenau
    machtlos. Alle weiteren Spiele wurden gewonnen. Damit qualifizierten
    sie sich als Zweiter für die Endrunde der Deutschen Meisterschaft im
    niedersächsischen Oldendorf am 04./05.04.2020.

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    Für Gersdorf spielten:
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K   Daniel Müller, Gerhard Wagelöhner, Jens Schettler, Jens Schulze, Mike
    Braune (stehend v. l.) sowie Heino Klotz, Kay Vieweg und Klaus Seidel.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                           Seite 12                                                          1. April 2020

                                                      Sport- und Vereinsnachrichten

                                                                    Skiclub

n 24. Skireise des SSV Blau-Weiß Gersdorf nach Südtirol
Am 08. Februar 2020 war es wieder soweit. Voller Vorfreude ging es mit      begeisterte. Natürlich rundeten gemütliche Einkehrschwünge in die
45 Skifahrer/innen aus unserem schönen Gersdorf, der näheren Umge-          urigen Hütten das Wohlfühlerlebnis in den schönsten Bergen der Welt
bung und aus Thüringen in die italienischen Berge. Seit vielen Jahren       ab. Da alle diese Skigebiete zur Verbundregion Dolomiti Superski gehö-
sind wir nun schon mit dem Busunternehmen Viol aus Rehau unter-             ren, konnten wir mit nur einem Skipass 1200 Pistenkilometer erreichen.
wegs, dessen Fahrer Martin uns sicher und souverän durch schwierig-         Unser Domizil war in diesem Jahr das Sonnenhotel Adler in Villanders,
stes Gelände fuhr.                                                          das oberhalb der Stadt Klausen im Eisacktal liegt. Dort konnten wir uns
Nicht nur das Wetter – eine Woche Sonne pur und angenehm winterliche        nach dem Skifahren in verschiedenen Saunen und einem Außenpool
Temperaturen – sondern auch die fantastischen Südtiroler Skigebiete         von den anstrengenden Skitagen erholen, so richtig entspannen und
ließen die Skiwoche zu einem absoluten Highlight für jeden Bergfreund       Kraft für die nächsten Skiabenteuer tanken. Abends wurden wir mit
werden. Zum allerersten Mal steuerten wir in sechs Skitagen sechs           Südtiroler Köstlichkeiten vom eigenen Bauernhof verwöhnt.
unterschiedliche Skiregionen an. Am ersten Tag verwöhnte uns die            An der hoteleigenen Bar, die zum Verweilen einlud, tauschten wir später
Plose, nur 7 Kilometer von Brixen entfernt, mit perfekt präparierten        am Abend die zahlreichen Erlebnisse des Tages aus. Im Rahmen des
Pisten und gemütlichen Hütten. Am zweiten Tag fanden wir am Kron-           traditionellen Skatturniers kam es auch in diesem Jahr wieder zu heißen
platz, dem Skiberg Nr. 1 in Südtirol, ein Skigebiet der Extraklasse vor,    Duellen. Währenddessen konnten die Damen ihr Glück beim Bingo auf
bei dem vor allem die gekonnten Skifahrer auf vielen roten und schwar-      die Probe stellen. Zur alljährlichen Tanzparty sorgten die
zen Pisten voll auf ihre Kosten kamen. Die Skiarea Carezza (Karersee)       Gersdorfer/innen mit Kostümen und jeder Menge lustigen Beiträgen für
bot uns gemütliches Skifahren unter den Berggipfeln des mächtigen           eine bombastische Stimmung.
Rosengartens, stets mit einem atemberaubenden Blick auf die Latemar-
spitzen. Von Gröden/St. Ulrich aus konnten wir am nächsten Tag in die       Schon jetzt freuen wir uns auf den Skiwinter 2021, wo es für unsere
Sella Ronda einsteigen, die 10 km lange Piste Seceda hinunterdüsen          Gruppe ins Hotel Erika im Hochpustertal (Alta Pusteria) gehen wird.
und die Herren-Weltcuppiste Saslong unterhalb des Langkofels hinein-        Dort werden wir dann das 25-jährige Bestehen unseres Skiclubs feiern.
schweben. Mit dem Zugang zur Seiser Alm war für jedes Könnerniveau          Wir bedanken uns bei allen Mitfahrer/innen, die jedes Jahr zum Gelingen
etwas dabei. Das Skicenter Latemar/Obereggen zählt zu den besten            dieser Reise beitragen.
Skigebieten der Alpen und gilt als absoluter Geheimtipp. Am letzten
Skitag ging es erstmals an den Gitschberg, der uns mit knackigen, brei-     Euer Skiteam des SSV Blau-Weiß Gersdorf
ten Pisten und einem sensationellen Bergpanorama der Dolomiten              Jan Ott, Ute Seifert, Toni & Carolin Sieber

                                                                                                                                                      C
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                                                                                                                                                      Y
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1. April 2020                                                        Seite 13                   Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf

                                                          Sport- und Vereinsnachrichten

                                                                        Fasching

    n Unsere 35. Saison – das Glück der Tüchtigen oder?
    Wenn wir wenige Wochen nach Beendigung                                                                   schüsse und die Dankesliste für all unsere
    der Saison nochmal zurückblicken, dann                                                                   Unterstützer. In diesem Sinne wünschen
    können wir uns glücklich fühlen, so gerade                                                               wir einfach nur allen Freunden und Lesern
    mal „Schnapp ab“ vor Ausbruch der „Corona-                                                               viel Gesundheit und viel Kraft bei der
    Krise“ alles noch im „Normal-Status“ über die                                                            Meisterung der kommenden Wochen und
    Bühne gebracht zu haben.                                                                                 Monate.
    Wie immer sind wir mit unserem traditionellen
    Hallenfußball-Turnier – unserem 31. – gestar-                                                            Euer GFK
    tet, mit einem verdienten Sieg des Teams
    „Krampfadergeschwader PU 19“. Gemeinsam                                                                   Der GFK bedankt sich für die freundli-
    waren wir dann an zwei Abenden mit unseren                                                                che Unterstützung bei:
    Gästen im Saal des „Gersdorfer Brauerei-                                                                  Allianz Ria Selbmann, Frank Nagel
    Gasthofes“ auf einer weiten Reise durch Afri-                                                             Heizung- und Sanitärinstallation, Thomas
    ka unterwegs. Auch unsere jüngsten Närrin-                                                                Uhlig Bau- und Möbeltischlerei Innenaus-
    nen und Narren haben zum Kinderfasching viel Spaß gehabt und einige         bau, ICP Projektentwicklungsgesellschaft mbH Immobilien Consulting
    lustige Stunden im Tollhaus „Grünes Tal“ verbracht. Damals – vor 6          Planung, Maik Peschenz Bauteile, Ingo Vollstädt Installateur- und
    Wochen - man glaubt es kaum, haben wir uns noch über solche                 Heizungsbaumeister, Umweltdienstleistungen John, EIK Energiekon-
    Problemchen wie Elektromobilität lustig gemacht, Dinge von denen            zepte & Immobilien Klotzsch GmbH, Elektro Opel GmbH & Co. KG,
    momentan niemand spricht, die die momentane Realität einfach zur            Apotheke Gersdorf, Karl Georgi Steuerbevollmächtigter, Ulrich Rudolph
    Nebensächlichkeit degradiert hat. Nachdenken sollten wir also alle, was     Versicherung, Physiotherapie Andrea Stadler, Zimmerei Portack & Grille
    eigentlich die wirklich wichtigen Dinge im Leben sind. Wir wünschen uns     GmbH, Arztpraxis Dr. med. Frank Reinstein, Bäckerei Riedel Inh. René
    einfach nur, dass ihr alle die etwas andere Zeit gut und vor allem gesund   Uhlmann, Viehweger Fensterbau Inh. Ronny Böhm, BBM Engineering
    und optimistisch übersteht, und wir hoffentlich auch, unsere 36. Saison     Consulting Architektur & Statik Mann, Gemeinde Gersdorf, Brautmoden
    wieder in gewohnter Art und Weise gemeinsam feiern können.                  Ines Gränitz, Glückauf-Brauerei Gersdorf GmbH, LEH Handelsgesell-
    Wir danken ausdrücklich nochmals den zahlreichen Sponsoren und              schaft mbH, Fahrschule Gerd Hollmann, Papierprofi S. Nießlein, Show-
    Unterstützern. Ohne deren Solidarität hätte der Fasching in unserem Ort     ballett „Happy Legs“, Normteile Lindner GmbH Ehrenfriedersdorf, Flei-
    schon längst den Hegebach flussabwärts verlassen. Vielleicht können         scherei Schulze, Victoriastübl Lugau, Radio Hieronymus, Holz- und
    wir alle als Vereine in irgendeiner Form auch diesen Freunden, die Hilfe    Metalldesign Pierre Pester, Baumpflege Ulf Simeitis, Sunshine Autopfle-
    benötigen, etwas zurückgeben. Anbei findet ihr noch einige Schnapp-         ge Chemnitz, Abschnitt 24 Haarstudio.

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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf                            Seite 14                                                             1. April 2020

                                                      Sport- und Vereinsnachrichten

                                                                      Turnen

n 11. GERSDORFER GLÜCK-AUF-POKAL IM MÄNNERTURNEN AM 29. FEBRUAR 2020
   1 Pokal und zweimal Bronze für die Gastgeber bei großem Sport in kleiner Halle

Den zusätzlichen 29. Februar im Schaltjahr         Im zweiten Durchgang dominierten die in voller     allerdings lassen die eingeschränkten Bedin-
nutzten die Gersdorfer Turner, um den in der       Besetzung angereisten Turner der HSG DHFK          gungen in der Gersdorfer Turnhalle nicht zu,
Zwischenzeit schon zur Tradition gewordenen        Leipzig drei der fünf angesetzten Wettkämpfe       dass hier auf volles Risiko geturnt wird. Lukas
Glück-Auf-Pokal zu veranstalten. 70 Teilneh-       souverän. In der Leistungsklasse bis 14 Jahre      Leonhardt (25 Jahre), der in Gersdorf seine
mer aus 18 Vereinen aus Sachsen und Sach-          an den Hochgeräten konnte sich der Fried-          Turnlaufbahn begonnen hat und in Einzelwett-
sen-Anhalt waren dazu angereist.                   richsgrüner Dominic Brückner, der regelmäßig       bewerben auch für Gersdorf startet, trainiert
Am Vormittag traten die Nachwuchsturner bis        die Gersdorfer Mannschaft verstärkt, noch mit      seit er in Chemnitz studiert dort in der Halle der
14 Jahre und die Seniorenturner an. Bei den        Platz 2 einen Podestplatz zwischen dem Leip-       Leistungsturner. Mit unglaublichem Fleiß hat er
Kindern ist dieser Wettkampf jahrgangsoffen        ziger Pokalsieger Chubai Bouamama und              es geschafft, das Niveau der zweiten Bundesli-
als Kürwettkampf ausgeschrieben, so dass           seinem Mannschaftskameraden Artur Hart-            ga zu erreichen. Dort verstärkt er die Mann-
sich auch sehr junge Turner, die sich schon        mann sichern. Der Gersdorfer Leevi Möhring         schaft des bayrischen KTV Ries. Dieses Jahr
eine Kürübung zutrauen, mit etwas Älteren          (12 Jahre), der sich erstmals in einen Hochge-     hat endlich mal der Glück-Auf-Pokal in den
messen. Außerhalb des regulären Meister-           rätewettkampf wagte, wurde hier Siebenter. In      Wettkampfkalender gepasst, so dass die
schaftsbetrieb hat gerade so etwas besonde-        der Leistungsklasse 3 bis 17 Jahre belegten
                                                                                                      Zuschauer u.a. eine Spitzenübung am
ren Reiz. Den Pokal gewann hier Noah Krause        die Leipziger dann, angeführt von Ayyub
                                                                                                      Pauschenpferd zu sehen bekamen. Leider
vom SV Pesterwitz. Und der Gersdorfer Finley       Bouamama, die Plätze 1 bis 6. Gerade in
                                                                                                      konnte er dann aber nicht den gesamten Wett-
Neubert turnte sehr sauber durch und holte         dieser Altersklasse macht es sich schon
                                                                                                      kampf voll durchturnen. In der Endabrechnung
sich mit nur drei Zehntelpunkten Rückstand         bemerkbar, dass die Leipziger unter Bedingun-
                                                                                                      stand dann Platz 4. Pokalsieger in diesem
die Bronzemedaille. Etwas schade für ihn war,      gen trainieren, mit denen die anderen Vereine
                                                                                                      Wettkampf wurde Finn Mägde von der DHFK
dass sein Spezialgerät, die Ringe, zu diesem       nicht mithalten können. Da wieder heranzu-
Wettkampf nicht geturnt wurde. Sonst wäre          kommen, erfordert Fleiß und Ausdauer, die die      Leipzig.
noch mehr drin gewesen. Von den weiteren           Gersdorfer Luca Fenzl (13 Jahre) und Enzo          Nicht vergessen werden dürfen natürlich die
Gersdorfer Jungs kamen noch Arno Kern (12          Oppitz (14 Jahre), die die Plätze 7 und 9 beleg-   weiteren Pokalsieger Wolfram Schreyer
Jahre) und der erst neunjährige Hugo Hempf-        ten, in den nächsten Jahren beweisen müssen.       (Chemie Leuna) in der Leistungsklasse 3 (AK
ling mit den Plätzen 8 und 10 unter die Top-       Was dann drin ist, zeigte Max Kern (21 Jahre)      40 bis 59) und Wolfram Meiner (Germania
Ten. Bei den Männern der AK 70+ trat der           in der Leistungsklasse 3 der Männer, der           Werdau) in der Leistungsklasse 4 (AK 50 bis
derzeit einzige für Blau-Weiß aktive Alterstur-    dieses Jahr dafür sorgte, dass ein Pokal in        69).
ner Rainer Preuß (74 Jahre) in der AK 70+ an. In   Gersdorf blieb.                                    Insgesamt war es ein schöner Wettkampf, für
einem wirklich hochklassigen Wettkampf             Mit fünf Startern stark besetzt war dieses Jahr    den es von den Gästen viel Lob gab. Dieses
gewann er zum Jubiläum seines 200. Wett-           der Wettkampf der Leistungsklasse 2 der            Lob gibt die gastgebende Turnabteilung gern
kampfes die Bronzemedaille hinter dem Pokal-       Männer. In dieser Klasse treten Turner mit         an die vielen freiwilligen Helfer und Unterstüt-
sieger Werner Reutter vom USC Leipzig und          einem schon leistungssportlichen Hintergrund       zer, insbesondere die Gersdorfer Glückauf-
Reinhard Seifert vom SV Pesterwitz.                an. Da gibt es für die Zuschauer was zu sehen,     Brauerei, weiter.

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                                                                                                                                                           M
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