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Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Jahrgang 31 Mittwoch, 1. April 2020 Nummer 4 Auch in schwierigen Zeiten bunt statt schwarz sehen! Wir wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern, trotz der aktuellen Situation, ein frohes Osterfest und vor allem – bleiben Sie gesund! C M Ihre Gemeindeverwaltung Y K
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 2 1. April 2020 Amtliche Bekanntmachungen Liebe Gersdorferinnen, liebe Gersdorfer, der CORONA-Virus hat unser Bitte, bitte, bitte halten Sie genügend Abstand untereinan- öffentliches und persönliches der. Bitte besuchen Sie keine geschlossenen Spielplätze. Leben fest im Griff. Gersdorf ist groß genug, damit Sie mit Ihren Kindern an die frische Luft gehen können. Nehmen Sie auf den Spazier- Verschärfte Ausgangsbe- gängen vielleicht Spielzeug mit, um bei Pausen mit den schränkungen gelten seit dem Kindern zu spielen. 23. März 2020. Öffentliche Ein- richtungen, so unsere Schulen, Genügend Abstand gilt natürlich auch in den Super- Turnhallen, Spielplätze, Mu- märkten, Läden und Arztpraxen. Damit schützen Sie sich seum und Bibliothek wurden selbst, ihre Kinder, Mitbürger und ganz wichtig, unsere bereits geschlossen. Das be- Verkäuferinnen, Verkäufer und medizinisches Personal. trifft weiterhin u.a. auch die Schließung von Läden und Gerade diese Personengruppen werden wir noch lange Gaststätten sowie das Verbot der Zusammenkünfte in Ver- und vor allem gesund brauchen. An dieser Stelle schon einen und Gottesdiensten. einmal ein Dankeschön an Sie, für Ihre bisher geleistete Arbeit. Täglich, oder besser gesagt fast stündlich, gibt es neue Pressemitteilungen, Empfehlungen oder Allgemeinverfü- Für unsere gesundheitlich besonders gefährdeten älteren gungen seitens der Bundes- oder Sächsischen Landes- Mitbürger oder jene die ebenfalls Hilfe benötigen, wird ministerien. gerade seitens des DRK und der Kirche über solidarische Hilfe nachgedacht, um sie bei notwendigen Einkäufen, Wir versuchen, Sie über unsere Internetseite der Gemeinde Gang zur Apotheke oder weiteren Angelegenheiten zu Gersdorf stets auf dem Laufenden zu halten und mit allen unterstützen. Verschiedene Gersdorfer Gaststätten und wichtigen Informationen zu versorgen. Lebensmittelläden bieten Liefermöglichkeiten an. Eine Aufstellung haben wir in diesem Mitteilungsblatt veröffent- (www.gemeinde-gersdorf.de) licht. Allen Haushalten haben wir Informationen über den Virus, Also nochmals, bitte nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr, Kontakte und Handlungsempfehlungen zukommen lassen. halten Sie sich an die veröffentlichten Handlungsempfeh- Wir haben in der Gemeindeverwaltung eine Rufnummer für lungen und Ausgangsbeschränkungen und versuchen sie Nachfragen oder weitere Informationen Ihrerseits geschal- bitte, selbst gesund zu bleiben. ten. Unter 037203 919-99 sind die Mitarbeiter der Verwal- tung ansprechbar. Nach den Bürozeiten bin ich unter Vielleicht kann mit unserem besonnenen Verhalten die dieser Rufnummer für Sie fast rund um die Uhr erreichbar, Anweisung einer generellen Ausgangssperre verhindert, um Fragen zu beantworten. oder zumindest weit hinausgeschoben werden. Meine Bitte an Sie ist, dass keine Falschmeldungen oder Ihr, Euer Meldungen, die nicht Sachsen betreffen, gleich auf welchem Wege, geteilt werden. Bitte erkundigen Sie sich auf den offiziellen Internetseiten des Landratsamtes, der Landesregierung oder am besten auf der schon erwähnten Erik Seidel Homepage der Gemeinde Gersdorf. Bürgermeister C M Y K
1. April 2020 Seite 3 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Amtliche Bekanntmachungen Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie Ausgangsbeschränkungen Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 22. März 2020, Az. 15-5422/10: Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen 2.13. Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Zusammenhalt (SMS) erlässt auf der Grundlage von § 28 Abs. 1 Infek- Wohnbereichs sowie Besuch des eigenen Kleingartens im tionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit § 54 IfSG sowie § 1 Abs. 2 Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings aus- Verordnung der Sächsischen Staatsregierung und des Sächsischen schließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne zur Regelung der Zuständigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen und und für die Kostenerstattung für Impfungen und andere Maßnahmen der 2.14. unabdingbare Handlungen zur Versorgung von Tieren. Prophylaxe vom 9. Januar 2019, geändert durch die Verordnung vom 13. März 2020 folgende Im Falle einer Kontrolle durch die zum Vollzug dieser Verfügung betrau- ten Stellen sind die triftigen Gründe durch den Betroffenen in geeigneter Allgemeinverfügung Weise glaubhaft zu machen. Eine Glaubhaftmachung kann insbesonde- re durch Vorlage einer Arbeitgeberbescheinigung, eines Betriebs- oder 1. Das Verlassen der häuslichen Unterkunft ohne triftigen Grund wird Dienstausweises oder durch mitgeführte Personaldokumente erfolgen. untersagt. 3. Untersagt wird der Besuch in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtun- 2. Triftige Gründe sind insbesondere: gen und ambulant betreuten Wohngemeinschaften und Wohngrup- 2.1. die Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben pen mit Menschen mit Behinderungen, die im Anwendungsbereich und Eigentum, des § 2 Sächsisches Betreuungs- und Wohnqualitätsgesetz erfasst 2.2. Ausübung beruflicher Tätigkeiten (dies umfasst auch den sind, in Krankenhäusern sowie Vorsorge- und Rehabilitationsein- Hin- und Rückweg zur jeweiligen Arbeitsstätte), richtungen, in denen eine den Krankenhäusern vergleichbare medi- 2.3. Hin- und Rückweg zur Kindernotbetreuung gemäß der Allge- zinische Versorgung erfolgt (Einrichtungen nach § 23 Abs. 3 Nr. 1 meinverfügung des SMS bzgl. Kindertagesstätten und Schu- und 3 IfSG). Ausgenommen hiervon sind Besuche von engsten len vom 18. März 2020 sowie zu Tagespflegeinrichtungen Angehörigen auf Geburts-, Kinder- und Palliativstationen sowie entsprechend der Allgemeinverfügung des SMS vom 20. März Hospize und Besuche zur Sterbebegleitung naher Angehöriger. 2020 bzw. beruflich veranlassten Kinderersatzbetreuung, Hierbei wird die Zahl der gleichzeitig anwesenden Angehörigen auf 2.4. Sicherstellung der Versorgungssicherheit der Bevölkerung, fünf Personen begrenzt. Auf die Verhaltensweisen zur Einhaltung der einschließlich Abhol- und Lieferdienste (auch im Rahmen Hygiene ist durch die Leitung der vorgenannten Einrichtungen oder von ehrenamtlicher Tätigkeit), einer von ihr bestimmten Person in besonderem Maße hinzuweisen. 2.5. Wahrnehmung des notwendigen Lieferverkehrs, einschließ- Das Betreten der zuvor genannten Einrichtungen zu therapeutischen lich Brief- und Versandhandel, oder medizinischen Zwecken sowie zu nicht aufschiebbaren bauli- 2.6. Fahrten von Feuerwehr-, Rettungs- oder Katastrophen- chen Maßnahmen am und im Gebäude gilt nicht als Besuch im schutzkräften zum jeweiligen Stützpunkt oder Einsatzort, Sinne dieser Regelung. 2.7. Inanspruchnahme medizinischer, psychosozialer und veteri- närmedizinischer Versorgungsleistungen (z. B. Arztbesuch, 4. Im Übrigen ist jeder angehalten, die physischen sozialen Kontakte medizinische Behandlungen und zwingend notwendige zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen fachliche Beratungen sowie Blut- und Plasmaspenden) Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Wo sowie der Besuch Angehöriger der Heil- und Gesundheits- immer möglich, ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen fachberufe, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist zwei Personen einzuhalten. (z. B. Psycho- und Physiotherapeuten auch in Alten- und Pflegeheimen) bzw. im Rahmen einer dringend erforderli- 5. Auf die Strafbarkeit einer Zuwiderhandlung gegen die Ziffern 1 und 3 chen seelsorgerischen Betreuung, dieser Verfügung gemäß § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG wird ausdrücklich 2.8. Versorgungswege für die Gegenstände des täglichen hingewiesen. Bedarfs (Einzelhandel für Lebensmittel, Großhandel, Geträn- kemärkte, Tierbedarfsmärkte, Apotheken, Drogerien, Sani- 6. Verschärfende Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden im tätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker, Banken, Sparkas- Zusammenhang mit der Eindämmung der Corona-Pandemie blei- sen sowie Geldautomaten, Poststellen, Tankstellen, Kfz- und ben unberührt. Fahrradwerkstätten, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungs- verkauf sowie die Abgabe von Briefwahlunterlagen), 7. Diese Allgemeinverfügung ist nach § 28 Abs. 3 in Verbindung mit 2.9. die Wahrnehmung unaufschiebbarer Termine bei Behörden, § 16 Abs. 8 IfSG sofort vollziehbar. Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren, 2.10. Besuch bei Ehe- und Lebenspartnern sowie auf Dauer ange- 8. Diese Allgemeinverfügung tritt am 23. März 2020, 00:00 Uhr in Kraft legten Lebensgemeinschaften, hilfsbedürftige Menschen, und mit Ablauf des 5. April 2020, 24.00 Uhr, außer Kraft. Kranken oder Menschen mit Einschränkungen (außerhalb Soweit die von Einrichtungen) und die Wahrnehmung des Sorgerechts - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- im jeweiligen privaten Bereich, les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, 2.11. Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Az.: 15-5422/5 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnah- Minderjährigen, men anlässlich der Corona-Pandemie - Verbot von Veranstaltun- C M 2.12. Begleitung Sterbender sowie Beerdigungen im engsten gen), Y K Familienkreis, wobei die Anzahl 15 Personen nicht über- - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- schreiten darf, les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020,
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 4 1. April 2020 Amtliche Bekanntmachungen Az.: 33-5421.50/58 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Begründung Notwendige Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus Die Weltgesundheitsorganisation hat die Verbreitung des neuartigen (SARS-CoV-2, COVID-19), Coronavirus SARS-CoV- 2 und der dadurch hervorgerufenen Erkran- abweichende Regelungen enthalten, treten diese mit Inkrafttreten kung COVID-19 am 11. März 2020 als Pandemie eingestuft. Die dieser Allgemeinverfügung für die Zeit der Geltung dieser Allgemein- Ausbreitung dieses Virus stellt eine sehr dynamische und ernstzuneh- verfügung außer Kraft. mende Belastung für das Gesundheitssystem dar. Mit einer weiteren starken Zunahme von Fallzahlen ist zu rechnen. Entsprechend wird auch Weiterhin Geltung haben die: die Zahl der schwerstkranken Personen, die intensivmedizinscher - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- Betreuung bedürfen, ansteigen. les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.: Die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland wird 43-510/70 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen derzeit durch das Robert-Koch-Institut insgesamt als hoch einge- anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot für Werkstätten schätzt. Besonders ältere Menschen und solche mit vorbestehenden für behinderte Menschen, andere Leistungsanbieter und tagesstruk- Grunderkrankungen sind von schweren Krankheitsverläufen betroffen turierende Angebote), und können ohne erforderliche Behandlungsmaßnahmen an der Krank- - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- heit sterben. Da derzeit weder eine Impfung noch eine spezifische les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 19. März 2020, Az.: Therapie zur Verfügung stehen, müssen alle Maßnahmen ergriffen 42-6928-20 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen werden, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern. Nur durch anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot in stationären eine schnell wirksame Verlangsamung des Infektionsgeschehens kann Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie der Eingliede- erreicht werden, dass das Gesundheitssystem funktionsfähig bleibt. rungshilfe für Kinder und Jugendliche), Bisher wurden bereits zahlreiche Maßnahmen der Staatsregierung zur - Allgemeinverfügung des Sächsischen Staatsministeriums für Sozia- Verzögerung der Verbreitung eingeleitet. Ergänzend hierzu sind weitere les und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 20. März 2020, Az.: Maßnahmen auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes erforderlich. 33-5421.50/58 (Vollzug des Infektionsschutzgesetzes - Maßnahmen Zweck des Infektionsschutzgesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten anlässlich der Corona-Pandemie - Betretungsverbot von Tagespfle- beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und geeinrichtungen im Sinne des Elften Buches Sozialgesetzbuch). ihre Weiterverbreitung zu verhindern. Gemäß § 28 Absatz 1 Satz 1 IfSG kann die zuständige Behörde Schutzmaßnahmen treffen. Nach § 28 Rechtsbehelfsbelehrung Abs. 1 Satz 2 Hs. 2 IfSG kann die zuständige Behörde Personen Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach verpflichten, den Ort an dem sie sich befinden, nicht zu verlassen oder ihrer Bekanntgabe Klage beim örtlich zuständigen Sächsischen Verwal- von ihr bestimmte Orte nicht zu betreten, bis die notwendigen Schutz- maßnahmen durchgeführt worden sind. tungsgericht schriftlich, zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpf- Geschäftsstelle dieses Gerichts oder elektronisch in einer für den chen) zum Beispiel durch Husten, Niesen oder teils mild erkrankte oder Schriftformersatz zugelassenen Form erhoben werden. auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen Örtlich zuständig ist das Sächsische Verwaltungsgericht, in dessen von Mensch zu Mensch kommen. Deshalb ist es erforderlich, die physi- Bezirk der Kläger seinen Sitz oder Wohnsitz hat: schen sozialen Kontakte zwischen den Menschen auf ein Minimum zu - Verwaltungsgericht Chemnitz, Zwickauer Straße 56, 09112 Chemnitz, beschränken. - Verwaltungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster- Die Beschränkungen in Ziffern 1 und 3 sind erforderlich, um nach dem Straße 4, 01099 Dresden, Stand der medizinischen Erkenntnisse besonders vulnerable Personen- - Verwaltungsgericht Leipzig, Rathenaustraße 40, 04179 Leipzig. gruppen vor einer Ansteckung mit SARS-CoV-2 wegen der dynamischen Ansteckung zu schützen. Die unter Ziffern 1 und 3 aufgeführten Für Kläger ohne Sitz oder Wohnsitz im Freistaat Sachsen ist das Verwal- Beschränkungen tragen dem Schutz der Bevölkerung Rechnung, da sie tungsgericht Dresden, Fachgerichtszentrum, Hans-Oster-Straße 4, eine Ansteckung einer größeren Anzahl von Menschen zumindest verzö- 01099 Dresden, örtlich zuständig. gern können. Die dadurch zu erreichende Verzögerung des Eintritts von Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Sachsen) und den weiteren Infektionen ist erforderlich, um das Gesundheitswesen nicht zu Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimm- überlasten und die erforderlichen Kapazitäten für die Behandlung der ten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Erkrankten, aber auch sonstiger Krankheitsfälle bereit zu halten. Beweismittel sollen angegeben, die angefochtene Allgemeinverfügung soll in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen Zur Begründung im Einzelnen: sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Zu Ziffer 1 und 3: Physische soziale Kontakte sind auf ein Minimum im öffentlichen und Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung nichtöffentlichen Bereich zu reduzieren. Dies trägt entscheidend dazu - Gegen Verwaltungsakte des Sächsischen Staatsministeriums für bei, die weitere Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Hierzu können Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt ist ein Wider- die zu erwartenden schweren Krankheitsfälle über einen längeren Zeit- spruchsverfahren nicht vorgesehen. Durch die Einlegung eines raum gestreckt und damit eine Überlastung des Gesundheitssystems Widerspruchs wird die Klagefrist nicht gewahrt. verhindert werden. Die Maßnahme ist geeignet, erforderlich und auch - Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht verhältnismäßig. Ein milderes Mittel, um den beabsichtigten oben zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen. dargestellten Zweck einer Eindämmung des Infektionsgeschehens zu - Wird die Klage in elektronischer Form erhoben, muss das elektroni- erreichen, ist nicht ersichtlich. sche Dokument entweder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen werden oder von Zu Ziffer 2: der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Über- Es handelt sich vorliegend nicht um eine Freiheitsentziehung, sondern mittlungsweg gemäß § 55a Absatz 4 der Verwaltungsgerichtsord- lediglich um eine Einschränkung der persönlichen Bewegungsfreiheit. nung (VwGO) eingereicht werden. Die weiteren Maßgaben für die Deshalb ist das Verlassen der häuslichen Unterkunft aus Verhältnismä- Übermittlung des elektronischen Dokumentes ergeben sich aus ßigkeitsgründen bei Vorliegen triftiger Gründe gestattet, die im Einzel- Kapitel 2 der Verordnung über die technischen Rahmenbedingun- nen in Ziffer 2 aufgelistet sind, zulässig. Das Vorliegen dieser Gründe ist gen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere bei Kontrollen durch die zuständigen Behörden glaubhaft zu machen. elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr- Verordnung - ERVV). Zu Ziffer 3: C M - Kraft Bundesrecht wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsge- Aufgrund der aktuellen Entwicklungen und Erkenntnisse, insbesondere Y K richten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig. der stark zunehmenden Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 und
1. April 2020 Seite 5 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Amtliche Bekanntmachungen im Sinne der Reduzierung der Kontakte und der Unterbrechung poten- Zu Ziffer 6: tieller Infektionswege vor allen Dingen bei vulnerablen Gruppen wie Anordnungen der örtlichen Gesundheitsbehörden, mittels derer die kranken, älteren und pflegebedürftigen Menschen sowie Menschen mit vorliegenden Regelungen dieser Verfügung verschärft werden, bleiben Behinderungen ist ein Besuchsverbot innerhalb der Einrichtungen ange- unberührt, da nicht ausgeschlossen werden kann, dass es Fallkonstella- messen und erforderlich. In den genannten Einrichtungen werden viel- tionen gibt, die nicht durch diese Verfügung erfasst werden. fach Personen betreut, die durch eine Infektion mit dem neuen Erreger in besonders schwerer Weise gesundheitlich gefährdet wären. Außerdem Zu Ziffer 7: wird dadurch das Erkrankungs- und Ausfallrisiko des medizinischen Als seuchenhygienische Maßnahme ist die Anordnung gemäß § 28 Personals bzw. des Pflegepersonals verringert, so dass der Betrieb Absatz 3 in Verbindung mit § 16 Absatz 8 IfSG sofort vollziehbar. Wider- aufrechterhalten werden kann. In besonderen Lebenslagen und Situa- spruch und Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung. tionen des unter Ziffer 3 genannten Personenkreises, wie etwa der persönliche Beistand bei schwerstkranken Menschen, können beson- Zu Ziffer 8: ders nahestehende Personen im Einzelfall unter Beachtung der Verhal- Wegen der hohen Eilbedürftigkeit tritt die Allgemeinverfügung am tensweisen der Hygiene Zutritt erhalten. 23. März 2020, 0.00 Uhr, in Kraft. Aus Gründen der Rechtsklarheit wird darauf hingewiesen, dass Regelungen der in Ziffer 8 genannten Allge- Zu Ziffer 4: meinverfügungen, welche dieser Verfügung widersprechen, außer Kraft Eine wesentliche Schutzmaßnahme zur Verhinderung einer Weiterver- treten. breitung des neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) ist die massive Verringerung von physischen sozialen Kontakten. Dresden, den 22. März 2020 Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zu Ziffer 5: Zusammenhalt Die Zuwiderhandlung gegen eine Vollziehbare Anordnung nach § 28 Abs. 1 Satz 2 IfSG ist gemäß § 75 Abs.1 Nr. 1 IfSG strafbewehrt. Petra Köpping, Staatsministerin Bitte informieren Sie sich auch immer wieder über Aktualisierungen auf unserer Internetseite www.gemeinde-gersdorf.de bzw. telefonisch unter 037203/919-99. n Zurzeit bieten in Gersdorf folgende Einrichtungen Abhol- und Lieferserviceleistungen für Sie an: Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung Gersdorf • Brauerei-Gasthof „Grünes Tal“, Telefon: 037203/779797 Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf Dienstag bis Sonntag von 17.00 Uhr bis 21.00 Uhr Telefon-Nr.: 037203/9190 • Gaststätte „Fischerklause“, Telefon: 037203/7980 Fax-Nr.: 037203/91911 Mittwoch bis Sonntag von 08.00 Uhr bis 20.00 Uhr E-Mail: info@gemeinde-gersdorf.de Internet: www.gemeinde-gersdorf.de • Edeka Markt Löffler, Telefon: 037203/4235 Montag: 09.00 bis 11.30 Uhr Zu den Öffnungszeiten Dienstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 16.00 Uhr • The ROUTE 66 BURGERSTORE, Telefon: 037203/58900 oder 0174/2168446 Bibliothek, Hauptstraße 200, 09355 Gersdorf Dienstag bis Sonntag von 17.30 Uhr bis 20.30 Uhr Telefon-Nr.: 037203/68131 • Dilan Döner Bistro, Telefon: 0179/3669726 E-Mail: buecherei@gemeinde-gersdorf.de Montag bis Samstag von 10.30 Uhr bis 21.00 Uhr Dienstag: 14.00 bis 18.00 Uhr Sonntag und Feiertag von 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr Donnerstag: 09.00 bis 11.00 Uhr sowie 15.00 bis 18.00 Uhr Tetzner-Museum, Hauptstraße 193, 09355 Gersdorf Terminvereinbarung unter Tel.: 037203/91913. Aus dem Gemeinderat Aufgrund der derzeitigen Situation finden bis auf weiteres keine Achtung! Ausschuss- bzw. Gemeinderatssitzungen statt. Aktuelle Informatio- nen/Änderungen dazu erhalten Sie zeitnah auf unserer Homepage unter Aufgrund der derzeitigen Situation geänderte Öffnungs- www.gemeinde-gersdorf.de sowie im Schaukasten des Rathauses. zeiten des Rathauses: Dienstag 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Das nächste Mitteilungsblatt erscheint (Bitte nur in sehr dringenden/unaufschiebbaren Angele- am Mittwoch, dem 6. Mai 2020. genheiten!) C Redaktionsschluss dafür ist am Die Bibliothek und das Tetzner-Museum bleiben bis auf M Y K Dienstag, dem 28. April 2020. weiteres geschlossen.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 6 1. April 2020 Amtliche Bekanntmachungen n Liebe Gersdorfer Hobbygärtnerinnen und Das Liegenschaftsamt informiert Hobbygärtner, n Änderung des Sächsischen Straßengesetzes im vorigen Jahr haben viele von Ihnen geholfen und Patenschaften für (SächsStrG) die Brückenblumenkästen übernommen. An dieser Stelle möchte ich allen Helfern noch einmal recht herzlich dafür danken, dass Sie die Hinweise auf eine erhebliche Änderung in Bezug auf die Kästen auf eigene Kosten bestückt und gepflegt haben. Bestandsverzeichnisse der Gemeinden Auch 2020 wollen wir wieder in die neue Saison starten und diese, nunmehr schon mehrere Jahre dauernde Tradition, fortsetzen. Mit Wirkung vom 13.12.2019 (rechtsbereinigt 01.01.2020) trat eine Ich würde mich freuen, wenn alle Brückenpaten vom vergangenen Jahr Änderung des SächsStrG in Kraft. Diese Gesetzesänderung weist unter wieder mit dabei sind. anderem eine maßgebliche Modifikation im § 54 hinsichtlich der Für ein paar Brücken suchen wir noch interessierte, ehrenamtliche Brük- Bestandsverzeichnisse auf. kenpaten. Dann könnten wir auch noch diese restlichen Brücken verschönern. § 54 Abs. 3 SächsStrG Damit die Mitarbeiter des Bauhofes rechtzeitig zum Saisonstart die 1 Vorbereitungen für die Bestückung und Montage der Kästen treffen Sind Straßen, Wege und Plätze im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 können, bitte ich alle Interessierte, sich bei der Gemeindeverwaltung, nicht bis zum Ablauf des 31. Dezember 2022 in ein Bestandsverzeich- Frau Tischendorf, unter Telefon 9190 zu melden. nis aufgenommen, verlieren sie den Status als öffentliche Straße. 2 Bei Frau Streubel, die in den letzten Jahren die Organisation übernom- Wer ein berechtigtes Interesse an der Eintragung als Straße, Weg oder men hatte und ihr Amt ab diesem Jahr abgegeben hat, möchte ich mich Platz im Sinne von § 53 Absatz 1 Satz 1 hat, hat dies der Gemeinde nochmals für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bedanken. schriftlich bis zum Ablauf des 31. Dezember 2020 mitzuteilen. 3 Es ist vorgesehen, die Blumenkästen einheitlich und zentral zu bestük- Die Gemeinden haben auf die Sätze 1 und 2 bis zum 30. Juni 2020 ken und dann vom Bauhof verteilen und montieren zu lassen. öffentlich hinzuweisen. 4 Über die Kosten der Pflanzen, die sich zum Vorjahr nicht ändern werden, Die Gemeinde soll in den Fällen des Satzes 2 innerhalb eines Jahres erkundigen Sie sich bitte unter der oben angegebenen Rufnummer. eine schriftliche Entscheidung über die Eintragung treffen. 5 Ich hoffe, dass wir auch dieses Jahr wieder viele Mitstreiter finden Nach Ablauf der Frist nach Satz 1 oder nach Abschluss des Verfah- werden, um unser Dorf etwas bunter zu machen. rens nach Satz 4 ist die Eintragung in das Bestandsverzeichnis nur nach erfolgter Widmung gemäß § 6 zulässig. Vielen Dank. Ihr und Euer Erik Seidel Die Gemeinde Gersdorf weist hiermit auf die Hinweise öffentlich hin. Amt für Abfallwirtschaft n Biotonnenreinigung – eine saubere Sache Die diesjährige Frühjahrsreinigung der Biotonnen beginnt am 6. April 2020. Dabei werden die durch den Landkreis Zwickau aufgestellten Bioton- nen erst entleert und anschließend mit einem Spezialfahrzeug gewa- schen. Die Kosten der Reinigung sind in der Leistungsgebühr Bioabfall enthalten, so dass keine zusätzlichen Gebühren anfallen. n Sprechzeiten der Schiedsstelle Die Entleerung der Biotonne ist mindestens einen Werktag vor der im Reinigungszeitraum stattfindenden regulären Entleerung anzumelden. Die Schiedsstelle der Gemeinde Gersdorf steht den Einwoh- Dies ist unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-online oder telefonisch nerinnen und Einwohnern im Bedarfsfall zur Verfügung. unter der Telefonnummer 0375 4402-26600 möglich. Gersdorferinnen und Gersdorfer, die das Tätigwerden der Am Entleerungstag ist die Tonne bis 07.00 Uhr bereitzustellen und Schiedsstelle begehren, werden gebeten, über Nicole anschließend bis zum Waschgang stehen zu lassen. Dieser erfolgt in der Portack unter der Rufnummer 037203/919-28 (Rathaus) Regel spätestens am nächsten Tag. Kontakt aufzunehmen. Mario Aßmann, Friedensrichter Termin für Gersdorf: Montag, 18. Mai 2020 n Abfallentsorgung nach den Feiertagen n Das Fundbüro informiert Aufgrund der Feiertage um Ostern verschieben sich die Entleerungen Folgende Fundsachen wurden abgegeben und können im der Abfalltonnen. Rathaus, Zimmer 8, abgeholt werden: Die Abholung von Karfreitag, den 10. April 2020, findet am Samstag, 1 Herrenhemd 1 Kinderjacke dem 11. April 2020, statt. Für Ostermontag, den 13. April 2020, erfolgt 1 Sonnenbrille 2 Fahrräder die Tonnenleerung am Dienstag, dem 14. April 2020. 1 Handyladekabel 2 Brillen Alle weiteren Entsorgungstermine der betroffenen Woche können sich 1 Autoschlüssel 1 kleines Kuscheltier auch um einen Tag, gegebenenfalls bis zum Samstag, verschieben. C M 1 Fingerring mehrere Schlüssel Die Tonnen sind bitte immer am eigentlichen Entleerungstag - nur nicht Y K am Feiertag - bis 07.00 Uhr bereitzustellen.
1. April 2020 Seite 7 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Amtliche Bekanntmachungen Wir gratulieren n Das Schadstoffmobil auf Frühjahrstour Wir gratulieren allen, die einer Ab dem 20. April 2020 ist das Schadstoffmobil in den Städten und Gemeinden des Landkreises Zwickau unterwegs. Veröffentlichung zugestimmt haben, Jeder Einwohner kann dort bis zu zehn Kilogramm haushaltsüblicher Chemikalien abgeben. nachträglich recht herzlich Hinweise: ✿ im Monat März - Die Annahme erfolgt kostenfrei, da die Entsorgungskosten in der am 01.03.2020 Frau Elfriede Sybal zum 82. Geburtstag Sockelgebühr enthalten sind. - Auch Gewerbe dürfen geringe Mengen haushaltsüblicher Schad- am 02.03.2020 Frau Hiltrud Gerlitz zum 79. Geburtstag stoffe anliefern. am 02.03.2020 Frau Ruth Riedel zum 82. Geburtstag - Stoffe bitte nicht mischen und dem Personal am Schadstoffmobil am 02.03.2020 Frau Erika Seidel zum 76. Geburtstag persönlich im Originalbehälter abgeben. am 04.03.2020 Herrn Gerd Franke zum 79. Geburtstag Von der Annahme ausgeschlossen sind: am 05.03.2020 Frau Monika Fröhner zum 70. Geburtstag - Innenwandfarbe (ausgetrocknet): Restabfall - Speiseöl (gebunden, z. B. mit Sägespänen): Restabfall am 07.03.2020 Herrn Günter Schäfer zum 76. Geburtstag - leere Behälter: Gelbe Tonne am 12.03.2020 Frau Sabine Weirauch zum 73. Geburtstag - Bauabfälle (auch wenn sie schadstoffbelastet sind): zugelassene Entsorgungsfachbetriebe am 13.03.2020 Herrn Hans Fritsche zum 76. Geburtstag - Energiesparlampen und Batterien/Akkus: Elektro(nik)-Altgeräteent- am 14.03.2020 Herrn Erich Fröhner zum 98. Geburtstag sorgung/Handel am 16.03.2020 Frau Christine Bonitz zum 76. Geburtstag - Explosivstoffe und Gasflaschen: zugelassene Entsorgungsfachbe- triebe am 16.03.2020 Frau Eva Laux zum 70. Geburtstag am 17.03.2020 Herrn Bernd Montemurri zum 76. Geburtstag Im Entsorgungsgebiet Chemnitzer Land werden zusätzlich Elektro(nik)- Altgeräte angenommen. Die Abgabe darf nur direkt beim Personal erfolgen. am 20.03.2020 Frau Käte Illing zum 79. Geburtstag Zusätzlich steht das Schadstoffmobil immer am zweiten Samstag im am 21.03.2020 Herrn Bernd Löffler zum 70. Geburtstag Monat von 09:00 bis 12:00 Uhr auf dem Platz der Völkerfreundschaft in Zwickau. Die nächsten Termine dafür sind der 11. April sowie 9. Mai am 24.03.2020 Frau Ursula Gerlitz zum 81. Geburtstag 2020. Da zum Termin im Mai 2020 der Platz der Völkerfreundschaft am 28.03.2020 Frau Hannelore Claus zum 82. Geburtstag aufgrund des Frühlingsvolksfestes nicht genutzt werden kann, wird das Schadstoffmobil auf eine der umliegenden Straßen ausweichen. Hierzu informiert das Amt für Abfallwirtschaft kurzfristig auf seiner Internetseite unter www.landkreis-zwickau.de/abfall-aktuell. Termin für Gersdorf: Montag, 20.04.2020, Wir gratulieren nachträglich • Hauptstraße 60, 09:00 bis 10:30 Uhr recht herzlich zur • Hauptstraße 207 bis 209, (Parkplatz am Markt) 10:45 bis 12:00 Uhr Goldenen Hochzeit am 21.03.20 Wir gratulieren den Eheleuten Brigitte und Manfred Rösch Hurra Nachwuchs sowie am 28.03.2020 Wir freuen uns den Eheleuten über die Neuankömmlinge in Gersdorf Margot und Bernd Dittert und gratulieren ganz herzlich Impressum Frau Nicole Schneider und Herausgeber: verantwortlich für den Inhalt Gemeindeverwaltung Gersdorf, Herrn Norman Schalnat Bürgermeister Erik Seidel Gesamtherstellung, Anzeigeneinkauf und Vertrieb: RIEDEL GmbH & Co. KG – Verlag für zur Geburt ihrer Zwillinge Kommunal- und Bürgerzeitungen Mitteldeutschland, Leia und Luke Schneider Gottfried-Schenker-Straße 1, 09244 Lichtenau OT Ottendorf, Telefon 037208/876-100; E-Mail: info@riedel-verlag.de, am 28. Februar 2020. Verantwortliche: Annemarie und Reinhard Riedel. Erscheinungsweise: Das Mitteilungsblatt erscheint einmal im Monat und kann zum Preis von 0,40 Euro bei der Gemeindeverwaltung Gersdorf C Wir wünschen viel Freude mit abonniert werden. Jedes Jahr im November wird der Betrag von 4,80 Euro vom Konto abgebucht. Auflage: 1.000 Exemplare, Verteilung: Gemeindeverwaltung. M Y K dem Nachwuchs und alles Gute! Es gilt Anzeigenpreisliste von 2019.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 8 1. April 2020 Termine | Bereitschaftsdienste n Apothekenbereitschaft Dienstbereitschaft jeweils von 8.00 bis 8.00 Uhr des Folgetages 01.04. bis 02.04. Auersberg-Apotheke Platanenstraße 4, 09350 Lichtenstein Tel.: 037204 929192 03.04. bis 05.04. City-Apotheke Weinkellerstraße 28, 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: 03723 62940 06.04. bis 07.04. Humanitas-Apotheke Immanuel-Kant-Straße 30, 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: 03723 627763 08.04. bis 09.04. Mohren-Apotheke Altmarkt 18, 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: 03723 2637 10.04. bis 16.04. Rosen-Apotheke Glauchauer Straße 37a, 09350 Lichtenstein Tel.: 037204 2046 17.04. bis 23.04. Apotheke Gersdorf Hauptstraße 195,09355 Gersdorf Tel.: 037203 4230 24.04. bis 30.04. Löwen-Apotheke Hofer Straße 207, 09353 Oberlungwitz Tel.: 03723 42173 01.05. bis 07.05. Apotheke am Hirsch Hofer Straße 15, 09353 Oberlungwitz Tel.: 03723 48097 Ärztlicher Bereitschaftsdienst: Müllentsorgung Deutschlandweite Arzt-Notdienst-Telefonnummer: n Leichtverpackungen (Gelbe Tonne) • unterer und oberer Ortsteil: 116 117 03.04. | 17.04. | 01.05. (auch kinderärztlicher Bereitschaftsdienst) n Papier/Pappe/Karton • unterer und oberer Ortsteil: 07.04. | 21.04. | 05.05. n Zahnärztlicher Bereitschaftsdienst (Rufbereitschaft bis 07.00 Uhr Folgetag) n Restabfall (Hausmüll) 04.04./05.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Peter Veit Tel.: 037204 2130 • unterer Ortsteil: Glauchauer Straße 37a, 09350 Lichtenstein 09.04. | 23.04. | 07.05. 10.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Dr. med. dent. Kristina Korb Tel.: 037204 2418 • oberer Ortsteil: Hartensteiner Straße 1, 09350 Lichtenstein 10.04. | 24.04. | 08.05. 11.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Tobias Witt Tel.: 037204 2267 Bahnhofstraße 4, 09350 Lichtenstein 12.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Dipl.-Stom. Gabriela Bauer Tel.: 03764 47850 n Feiertagesregelung: Goethestraße 21, 09393 Meerane Fällt der vorgesehene Abholtag auf einen 13.04. 9.00 - 11.00 Uhr BAG Dr. med. Andreas Kühn, Dr. med. Heike Kühn Tel.: 03763 2820 gesetzlichen Feiertag, so erfolgt die Dietrich-Bonhoeffer-Str. 19, 08371 Glauchau" 18.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Anke Kant Tel.: 037204 86344 Leerung der Behälter bei allen Abfallarten Schulstraße 26, 09356 St. Egidien ab dem darauffolgenden Werktag, soweit 19.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Dr. med. dent. Susann Schmidt Tel.: 037204 582760 nichts Abweichendes bekannt gegeben Lößnitzer Straße 15, 09350 Lichtenstein wurde. 25.04./26.04. 9.00 - 11.00 Uhr Praxis Sibylle Kielmann Tel.: 03763 15999 Am Dorfanger 13, 08371 Glauchau Weitere Termine lagen bei Redaktionsschluss leider noch nicht vor. Im Notfall schauen Sie bitte unter www.zahnaerzte-in-sachsen.de. n WAD GmbH Havarie- und Bereitschaftsdienst Anzeige(n) Bei Havarien und Unregelmäßigkeiten am unterirdi- Unsere Leser sind Ihre Kunden. schen öffentlichen oder privaten Abwasserkanalnetz bitten wir, unseren 24-Stunden-Bereitschaftsdienst Ihre Gewerbeanzeige im Amtsblatt. (auch an Sonn- und Feiertagen) unter der Telefon- nummer 0172 3578636 zu benachrichtigen. ab 25 € Größenbeispiele: • 1-spaltig (45 mm breit) x 64 mm hoch netto • 2-spaltig (95 mm breit) x 32 mm hoch einfarbig • andere Größen möglich n Regionaler Zweckverband – Wasserversorgung Telefon: (037208) 876-100 Bereich Lugau-Glauchau RIEDEL GmbH & Co. KG Fax: (037208) 876-299 C M Gottfried-Schenker-Straße 1 E-Mail: anzeigen@riedel-verlag.de Bereitschaftsdienst Trinkwasser Havarietelefon Y K 09244 Lichtenau 24 h: 03763 / 405 405 | www.rzv-glauchau.de
1. April 2020 Seite 9 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Kirchennachrichten Verabreden wir miteinander Zeiten, in denen wir eine Kerze anzünden MARIENKIRCHGEMEINDE und beten, im Wissen, der andere tut es gerade auch. GERSDORF Am Karfreitag denken wir an das Leiden und Sterben von Jesus. Wir tun es im Vertrauen, dass dem Karfreitag der Ostersonntag folgt, dem Ster- ben die Auferstehung, der Finsternis das Licht, dass es nach der Krise n RUFNUMMERN neues Leben gibt, auch jetzt.Christus ist auferstanden, er ist wahrhaftig Pfarramt 03 72 03 / 42 88 auferstanden. Fax 03 72 03 / 6 42 90 Wohnung Pfrn. Schmidt 03 72 03 / 6 42 89 Herzliche Grüße Kantor Martin Müller 03 72 3 / 6 79 30 73 Pfarrerin Barbara Schmidt, Tel. 037203 64289 Gem.-Päd. Nicolle Ziera 03 72 3 / 6 68 32 29 E-Mail: kg.gersdorf@evlks.de Homepage: www.kirchgemeinde-gersdorf.de n DANK n ÖFFNUNGSZEITEN – PFARRAMTSKANZLEI UND Für die Kollekte vom Weltgebetstag in Höhe von 474,50 € danken wir FRIEDHOFSVERWALTUNG herzlich. Aufgrund der aktuellen Situation ist unser Pfarramt bis auf Weiteres für den Besucherverkehr geschlossen. In dringenden und unauf- schiebbaren Fällen sind die Mitarbeiterinnen nach vorheriger tele- fonischer Anmeldung (4288) während folgender Öffnungszeiten n IN SCHWEREN ZEITEN erreichbar. Bewahre uns Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns auf unsern Wegen. Montag 09.30 bis 11.30 Uhr Sei Quelle und Brot in Wüstennot, sei um uns mit deinem Segen. Dienstag 15.00 bis 18.00 Uhr Mittwoch geschlossen Bewahre uns, Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns in allem Leiden. Voll Donnerstag 09.30 bis 11.30 Uhr Wärme und Licht im Angesicht, sei nahe in schweren Zeiten. Freitag 09.30 bis 11.00 Uhr Bewahre uns, Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns vor allem Bösen. Sei Pfarrerin Schmidt ist unter 037203 64289 zum Austausch, zum seel- Hilfe, sei Kraft, die Frieden schafft, sei in uns, uns zu erlösen. sorgerlichen Gespräch oder einfach zum Zuhören bereit. Bei Nicht- erreichbarkeit können Sie gern den Anrufbeantworter benutzen und Bewahre uns, Gott, behüte uns, Gott, sei mit uns durch deinen Segen. um Rückruf bitten. Dein Heiliger Geist, der Leben verheißt, sei um uns auf unsern Wegen. n JAHRESLOSUNG: Anzeige(n) Ich glaube; hilf meinem Unglauben! Markus 9,24 n MONATSSPRUCH: Es wird gesät verweslich und wird auferstehen unverweslich. 1.Kor 15,42 n KEINE VERANSTALTUNGEN WEGEN CORONA-KRISE Laut der Allgemeinverfügung des sächsischen Kabinetts vom 17. März 2020 sind fast alle öffentlichen Einrichtungen geschlossen und Veran- staltungen untersagt. Diese Verfügung galt bei Redaktionsschluss des Kirchbotens zunächst bis zum 20. April 2020. Das betrifft auch unsere Gemeinde. Unsere Gottesdienste am Palmsonntag, Gründonnerstag, Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag sind ausgesetzt. Die Konfirmation ist verschoben. Wir werden über Aushänge, das Internet und die Freie Presse informie- ren, wann Gottesdienste wieder möglich sind. Wir bitten alle, die unsere Homepage lesen, die aktuellen Informationen an andere weiterzugeben. Nutzen Sie die Angebote für Gottesdienste und Andachten in den Medien und auf unserer Homepage! Auch wenn wir uns aktuell nicht treffen können bleiben wir dennoch miteinander in Christus und im Gebet verbunden. Rufen wir einander an. Schreiben wir einander. Grüßen wir uns von Fenster zu Fenster. Teilen wir uns auf diese Art mit, was uns bewegt und ermutigt, beten wir fürein- ander. C M Bibelworte klingen in diesen Tagen auf einmal viel näher und treffender Y K als je zuvor. Lieder tragen uns, selbst wenn wir sie allein für uns singen oder hören.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 10 1. April 2020 Kita-, Grund- und Oberschulnachrichten Hort n Neues aus dem Hort Ende Februar wurde bei uns noch einmal kräftig Fasching gefeiert. Als Prinzessin, Superheld, Pirat, Polizisten, Zauberer, Cowboys und vieles mehr erschienen die Kinder in ihrem Kostüm. Im Turnraum tanzten sie zu toller Musik und beim Gummibärchen-Schnürsenkel-Wettessen konn- ten immer zwei Kinder miteinander um die Wette knabbern. Wer war wohl der schnellere? Von ihren Freunden wurden die jeweiligen Kids kräftig angefeuert. Auch beim Luftballontanz zeigte sich, wer am längsten durchhält. Ganz beliebt war natürlich auch unser Kinderschminken. Ob Blümchen, Herz, Stern, Spinne oder Fledermaus, jeder Wunsch wurde ins Gesicht gezaubert. Zum Abschluss erfolgte eine große und lange Polonaise durch unseren ganzen Kindergarten und jedes Kind durfte sich einen leckeren Pfannkuchen schmecken lassen. Am 06.03. und 07.03.2020 versammelten sich einige Eltern bei uns im Hort und machten unse- ren unteren Flur wieder schön. Es wurden Wände verspachtelt, verputzt und beklebt. Vielen Dank an alle fleißigen Helfer. Ab dem 16.03. wurde es in unseren Räumen, aufgrund der Maßnahmen gegen das Coronavirus, sehr ruhig. Viele Eltern konnten es ermöglichen und Ihre Kinder Zuhause betreuen. Wir danken allen, die mit dem Einhalten dieser Maßnahmen dazu beigetragen haben, dass ein Erfolg gegen diese Krankheit hoffentlich erzielt wird, so dass wir uns alle bald gesund und munter wiedersehen können. Des Weiteren danken wir auch allen Eltern, die durch Ihren Einsatz in bestimmten, dringend notwendigen Berufsgruppen jeden Tag Ihren Beitrag für uns alle geleistet haben. Euer Kindergarten- und Hort-Team Anzeige(n) C M Y K
1. April 2020 Seite 11 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Sport- und Vereinsnachrichten Fußball Punktspiele für das Spieljahr 2019/20 2. Halbserie n Punktspiele Heimspiele finden in Oberlungwitz statt: 05.04.20, 15.00 Uhr SSV BW Gersdorf – SV Schönberg/Oberwiera 19.04.20, 15.00 Uhr Wüstenbrander SV – SSV BW Gersdorf Heimspiele finden im Stadion Plutostraße statt: 26.04.20, 15.00 Uhr SSV BW Gersdorf – SV Ortmannsdorf 03.05.20, 15.00 Uhr FV Wolkenburg – SSV BW Gersdorf Faustball n Männer 45+ belegen Platz 2 bei den Süddeutschen Meisterschaften Die Männermannschaft +45 von SSV Blau-Weiß Gersdorf (Abteilung Faustball) nahm erstmals an den Süddeutschen Meisterschaften dieser Altersklasse in Heidenau teil. Die neuformierte Mannschaft war nur gegen den vierfachen Deutschen Meister und Gastgeber SSV Heidenau machtlos. Alle weiteren Spiele wurden gewonnen. Damit qualifizierten sie sich als Zweiter für die Endrunde der Deutschen Meisterschaft im niedersächsischen Oldendorf am 04./05.04.2020. C M Für Gersdorf spielten: Y K Daniel Müller, Gerhard Wagelöhner, Jens Schettler, Jens Schulze, Mike Braune (stehend v. l.) sowie Heino Klotz, Kay Vieweg und Klaus Seidel.
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 12 1. April 2020 Sport- und Vereinsnachrichten Skiclub n 24. Skireise des SSV Blau-Weiß Gersdorf nach Südtirol Am 08. Februar 2020 war es wieder soweit. Voller Vorfreude ging es mit begeisterte. Natürlich rundeten gemütliche Einkehrschwünge in die 45 Skifahrer/innen aus unserem schönen Gersdorf, der näheren Umge- urigen Hütten das Wohlfühlerlebnis in den schönsten Bergen der Welt bung und aus Thüringen in die italienischen Berge. Seit vielen Jahren ab. Da alle diese Skigebiete zur Verbundregion Dolomiti Superski gehö- sind wir nun schon mit dem Busunternehmen Viol aus Rehau unter- ren, konnten wir mit nur einem Skipass 1200 Pistenkilometer erreichen. wegs, dessen Fahrer Martin uns sicher und souverän durch schwierig- Unser Domizil war in diesem Jahr das Sonnenhotel Adler in Villanders, stes Gelände fuhr. das oberhalb der Stadt Klausen im Eisacktal liegt. Dort konnten wir uns Nicht nur das Wetter – eine Woche Sonne pur und angenehm winterliche nach dem Skifahren in verschiedenen Saunen und einem Außenpool Temperaturen – sondern auch die fantastischen Südtiroler Skigebiete von den anstrengenden Skitagen erholen, so richtig entspannen und ließen die Skiwoche zu einem absoluten Highlight für jeden Bergfreund Kraft für die nächsten Skiabenteuer tanken. Abends wurden wir mit werden. Zum allerersten Mal steuerten wir in sechs Skitagen sechs Südtiroler Köstlichkeiten vom eigenen Bauernhof verwöhnt. unterschiedliche Skiregionen an. Am ersten Tag verwöhnte uns die An der hoteleigenen Bar, die zum Verweilen einlud, tauschten wir später Plose, nur 7 Kilometer von Brixen entfernt, mit perfekt präparierten am Abend die zahlreichen Erlebnisse des Tages aus. Im Rahmen des Pisten und gemütlichen Hütten. Am zweiten Tag fanden wir am Kron- traditionellen Skatturniers kam es auch in diesem Jahr wieder zu heißen platz, dem Skiberg Nr. 1 in Südtirol, ein Skigebiet der Extraklasse vor, Duellen. Währenddessen konnten die Damen ihr Glück beim Bingo auf bei dem vor allem die gekonnten Skifahrer auf vielen roten und schwar- die Probe stellen. Zur alljährlichen Tanzparty sorgten die zen Pisten voll auf ihre Kosten kamen. Die Skiarea Carezza (Karersee) Gersdorfer/innen mit Kostümen und jeder Menge lustigen Beiträgen für bot uns gemütliches Skifahren unter den Berggipfeln des mächtigen eine bombastische Stimmung. Rosengartens, stets mit einem atemberaubenden Blick auf die Latemar- spitzen. Von Gröden/St. Ulrich aus konnten wir am nächsten Tag in die Schon jetzt freuen wir uns auf den Skiwinter 2021, wo es für unsere Sella Ronda einsteigen, die 10 km lange Piste Seceda hinunterdüsen Gruppe ins Hotel Erika im Hochpustertal (Alta Pusteria) gehen wird. und die Herren-Weltcuppiste Saslong unterhalb des Langkofels hinein- Dort werden wir dann das 25-jährige Bestehen unseres Skiclubs feiern. schweben. Mit dem Zugang zur Seiser Alm war für jedes Könnerniveau Wir bedanken uns bei allen Mitfahrer/innen, die jedes Jahr zum Gelingen etwas dabei. Das Skicenter Latemar/Obereggen zählt zu den besten dieser Reise beitragen. Skigebieten der Alpen und gilt als absoluter Geheimtipp. Am letzten Skitag ging es erstmals an den Gitschberg, der uns mit knackigen, brei- Euer Skiteam des SSV Blau-Weiß Gersdorf ten Pisten und einem sensationellen Bergpanorama der Dolomiten Jan Ott, Ute Seifert, Toni & Carolin Sieber C M Y K
1. April 2020 Seite 13 Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Sport- und Vereinsnachrichten Fasching n Unsere 35. Saison – das Glück der Tüchtigen oder? Wenn wir wenige Wochen nach Beendigung schüsse und die Dankesliste für all unsere der Saison nochmal zurückblicken, dann Unterstützer. In diesem Sinne wünschen können wir uns glücklich fühlen, so gerade wir einfach nur allen Freunden und Lesern mal „Schnapp ab“ vor Ausbruch der „Corona- viel Gesundheit und viel Kraft bei der Krise“ alles noch im „Normal-Status“ über die Meisterung der kommenden Wochen und Bühne gebracht zu haben. Monate. Wie immer sind wir mit unserem traditionellen Hallenfußball-Turnier – unserem 31. – gestar- Euer GFK tet, mit einem verdienten Sieg des Teams „Krampfadergeschwader PU 19“. Gemeinsam Der GFK bedankt sich für die freundli- waren wir dann an zwei Abenden mit unseren che Unterstützung bei: Gästen im Saal des „Gersdorfer Brauerei- Allianz Ria Selbmann, Frank Nagel Gasthofes“ auf einer weiten Reise durch Afri- Heizung- und Sanitärinstallation, Thomas ka unterwegs. Auch unsere jüngsten Närrin- Uhlig Bau- und Möbeltischlerei Innenaus- nen und Narren haben zum Kinderfasching viel Spaß gehabt und einige bau, ICP Projektentwicklungsgesellschaft mbH Immobilien Consulting lustige Stunden im Tollhaus „Grünes Tal“ verbracht. Damals – vor 6 Planung, Maik Peschenz Bauteile, Ingo Vollstädt Installateur- und Wochen - man glaubt es kaum, haben wir uns noch über solche Heizungsbaumeister, Umweltdienstleistungen John, EIK Energiekon- Problemchen wie Elektromobilität lustig gemacht, Dinge von denen zepte & Immobilien Klotzsch GmbH, Elektro Opel GmbH & Co. KG, momentan niemand spricht, die die momentane Realität einfach zur Apotheke Gersdorf, Karl Georgi Steuerbevollmächtigter, Ulrich Rudolph Nebensächlichkeit degradiert hat. Nachdenken sollten wir also alle, was Versicherung, Physiotherapie Andrea Stadler, Zimmerei Portack & Grille eigentlich die wirklich wichtigen Dinge im Leben sind. Wir wünschen uns GmbH, Arztpraxis Dr. med. Frank Reinstein, Bäckerei Riedel Inh. René einfach nur, dass ihr alle die etwas andere Zeit gut und vor allem gesund Uhlmann, Viehweger Fensterbau Inh. Ronny Böhm, BBM Engineering und optimistisch übersteht, und wir hoffentlich auch, unsere 36. Saison Consulting Architektur & Statik Mann, Gemeinde Gersdorf, Brautmoden wieder in gewohnter Art und Weise gemeinsam feiern können. Ines Gränitz, Glückauf-Brauerei Gersdorf GmbH, LEH Handelsgesell- Wir danken ausdrücklich nochmals den zahlreichen Sponsoren und schaft mbH, Fahrschule Gerd Hollmann, Papierprofi S. Nießlein, Show- Unterstützern. Ohne deren Solidarität hätte der Fasching in unserem Ort ballett „Happy Legs“, Normteile Lindner GmbH Ehrenfriedersdorf, Flei- schon längst den Hegebach flussabwärts verlassen. Vielleicht können scherei Schulze, Victoriastübl Lugau, Radio Hieronymus, Holz- und wir alle als Vereine in irgendeiner Form auch diesen Freunden, die Hilfe Metalldesign Pierre Pester, Baumpflege Ulf Simeitis, Sunshine Autopfle- benötigen, etwas zurückgeben. Anbei findet ihr noch einige Schnapp- ge Chemnitz, Abschnitt 24 Haarstudio. C M Y K
Mitteilungsblatt der Gemeinde Gersdorf Seite 14 1. April 2020 Sport- und Vereinsnachrichten Turnen n 11. GERSDORFER GLÜCK-AUF-POKAL IM MÄNNERTURNEN AM 29. FEBRUAR 2020 1 Pokal und zweimal Bronze für die Gastgeber bei großem Sport in kleiner Halle Den zusätzlichen 29. Februar im Schaltjahr Im zweiten Durchgang dominierten die in voller allerdings lassen die eingeschränkten Bedin- nutzten die Gersdorfer Turner, um den in der Besetzung angereisten Turner der HSG DHFK gungen in der Gersdorfer Turnhalle nicht zu, Zwischenzeit schon zur Tradition gewordenen Leipzig drei der fünf angesetzten Wettkämpfe dass hier auf volles Risiko geturnt wird. Lukas Glück-Auf-Pokal zu veranstalten. 70 Teilneh- souverän. In der Leistungsklasse bis 14 Jahre Leonhardt (25 Jahre), der in Gersdorf seine mer aus 18 Vereinen aus Sachsen und Sach- an den Hochgeräten konnte sich der Fried- Turnlaufbahn begonnen hat und in Einzelwett- sen-Anhalt waren dazu angereist. richsgrüner Dominic Brückner, der regelmäßig bewerben auch für Gersdorf startet, trainiert Am Vormittag traten die Nachwuchsturner bis die Gersdorfer Mannschaft verstärkt, noch mit seit er in Chemnitz studiert dort in der Halle der 14 Jahre und die Seniorenturner an. Bei den Platz 2 einen Podestplatz zwischen dem Leip- Leistungsturner. Mit unglaublichem Fleiß hat er Kindern ist dieser Wettkampf jahrgangsoffen ziger Pokalsieger Chubai Bouamama und es geschafft, das Niveau der zweiten Bundesli- als Kürwettkampf ausgeschrieben, so dass seinem Mannschaftskameraden Artur Hart- ga zu erreichen. Dort verstärkt er die Mann- sich auch sehr junge Turner, die sich schon mann sichern. Der Gersdorfer Leevi Möhring schaft des bayrischen KTV Ries. Dieses Jahr eine Kürübung zutrauen, mit etwas Älteren (12 Jahre), der sich erstmals in einen Hochge- hat endlich mal der Glück-Auf-Pokal in den messen. Außerhalb des regulären Meister- rätewettkampf wagte, wurde hier Siebenter. In Wettkampfkalender gepasst, so dass die schaftsbetrieb hat gerade so etwas besonde- der Leistungsklasse 3 bis 17 Jahre belegten Zuschauer u.a. eine Spitzenübung am ren Reiz. Den Pokal gewann hier Noah Krause die Leipziger dann, angeführt von Ayyub Pauschenpferd zu sehen bekamen. Leider vom SV Pesterwitz. Und der Gersdorfer Finley Bouamama, die Plätze 1 bis 6. Gerade in konnte er dann aber nicht den gesamten Wett- Neubert turnte sehr sauber durch und holte dieser Altersklasse macht es sich schon kampf voll durchturnen. In der Endabrechnung sich mit nur drei Zehntelpunkten Rückstand bemerkbar, dass die Leipziger unter Bedingun- stand dann Platz 4. Pokalsieger in diesem die Bronzemedaille. Etwas schade für ihn war, gen trainieren, mit denen die anderen Vereine Wettkampf wurde Finn Mägde von der DHFK dass sein Spezialgerät, die Ringe, zu diesem nicht mithalten können. Da wieder heranzu- Wettkampf nicht geturnt wurde. Sonst wäre kommen, erfordert Fleiß und Ausdauer, die die Leipzig. noch mehr drin gewesen. Von den weiteren Gersdorfer Luca Fenzl (13 Jahre) und Enzo Nicht vergessen werden dürfen natürlich die Gersdorfer Jungs kamen noch Arno Kern (12 Oppitz (14 Jahre), die die Plätze 7 und 9 beleg- weiteren Pokalsieger Wolfram Schreyer Jahre) und der erst neunjährige Hugo Hempf- ten, in den nächsten Jahren beweisen müssen. (Chemie Leuna) in der Leistungsklasse 3 (AK ling mit den Plätzen 8 und 10 unter die Top- Was dann drin ist, zeigte Max Kern (21 Jahre) 40 bis 59) und Wolfram Meiner (Germania Ten. Bei den Männern der AK 70+ trat der in der Leistungsklasse 3 der Männer, der Werdau) in der Leistungsklasse 4 (AK 50 bis derzeit einzige für Blau-Weiß aktive Alterstur- dieses Jahr dafür sorgte, dass ein Pokal in 69). ner Rainer Preuß (74 Jahre) in der AK 70+ an. In Gersdorf blieb. Insgesamt war es ein schöner Wettkampf, für einem wirklich hochklassigen Wettkampf Mit fünf Startern stark besetzt war dieses Jahr den es von den Gästen viel Lob gab. Dieses gewann er zum Jubiläum seines 200. Wett- der Wettkampf der Leistungsklasse 2 der Lob gibt die gastgebende Turnabteilung gern kampfes die Bronzemedaille hinter dem Pokal- Männer. In dieser Klasse treten Turner mit an die vielen freiwilligen Helfer und Unterstüt- sieger Werner Reutter vom USC Leipzig und einem schon leistungssportlichen Hintergrund zer, insbesondere die Gersdorfer Glückauf- Reinhard Seifert vom SV Pesterwitz. an. Da gibt es für die Zuschauer was zu sehen, Brauerei, weiter. C M Y K
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