Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten - Forderungen an Politik & Unternehmen - CorA ...
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IMPRESSUM Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten Forderungen an Politik & Unternehmen Das Positionspapier wurde erarbeitet von: Jana Borkenhagen, Gisela Burckhardt, Marek Burmeister, Heike Drillisch, Gertrud Falk, Sepide Freitag, Gabriele Köhler, Maren Leifker, Benjamin Luig, Mara Mürlebach, Carsta Neuenroth, Franziska Pflüger, Christa Randzio-Plath, Karolin Seitz Redaktion: Karolin Seitz Redaktionelle Mitarbeit: Vera Pokorny und Monika Hoegen Gestaltung: Peer Neumann Stand: Juli 2020 Herausgeber: ASW - Aktionsgemeinschaft Brot für die Welt – Evangelisches Werk Solidarische Welt e.V. für Diakonie und Entwicklung e.V. Potsdamer Straße 89 Caroline-Michaelis-Straße 1 10785 Berlin 10115 Berlin mail@aswnet.de info@brot-fuer-die-welt.de www.aswnet.de www.brot-fuer-die-welt.de CorA-Netzwerk für FEMNET e.V. Unternehmensverantwortung Kaiser-Friedrich-Str. 11 Stresemannstr. 72 53113 Bonn 10963 Berlin info@femnet.de info@cora-netz.de www.femnet.de www.cora-netz.de FIAN Deutschland e.V. Global Policy Forum Europe e.V. FoodFirst Informations- & Aktions-Netzwerk Königstraße 37a Gottesweg 104 53115 Bonn 50939 Köln europe@globalpolicy.org info@fian.de www.globalpolicy.org www.fian.de Entwicklungsprojekte für Frauen – materra -Stiftung Frau & MARIE-SCHLEI-VEREIN e. V. Gesundheit e.V. Grootsruhe 4 Günterstalstraße 20 20537 Hamburg 79100 Freiburg marie-schlei-verein@t-online.de info@materra.org www.marie-schlei-verein.de www.materra.org Plan International TERRE DES FEMMES - Deutschland e.V. Menschenrechte für die Frau e.V. Bramfelder Str. 70 Brunnenstr. 128 22305 Hamburg 13355 Berlin info@plan.de info@frauenrechte.de www.plan.de www.frauenrechte.de TransFair – Verein zur Förderung des Fairen WECF e.V. Deutschland Handels in der Einen Welt e.V. Women Engage for a Common Future Remigiusstr. 21 St.-Jakobs-Platz 10 50937 Köln 80331 München info@fairtrade-deutschland.de annemarie.mohr@wecf.org www.fairtrade-deutschland.de www.wecf.org/de Das Positionspapier ist Teil eines Kooperationsprojekts zwischen dem Global Policy Forum Europe und der Rosa-Luxemburg-Stiftung, gefördert mit Mitteln des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Für den Inhalt sind die Autor*innen allein verantwortlich.
ZUSAMMENFASSUNG
Frauen und Mädchen sind in besonderem Maße von den negativen
Auswirkungen globalen Wirtschaftens betroffen. Ähnlich diskriminiert sind
auch Menschen anderer Geschlechtsidentität oder sexueller Orientierung.
Der Fokus des Papiers liegt jedoch auf Frauen und Mädchen wegen ihrer
starken Präsenz in zahlreichen Lieferketten. Sie erfahren wirtschaftsbe-
zogene Menschenrechtsverletzungen in anderer Weise als Männer. Die
Gründe dafür reichen von diskriminierenden sozio-ökonomischen Struk-
turen und Praktiken bis hin zu patriarchalen und an Klassenherkunft orien-
tierten sozialen und kulturellen Normen.
Die globale Corona-Krise und ihre Auswirkungen verstärken die in der
Wirtschaft bestehenden Geschlechterungleichheiten und machen sie
noch sichtbarer. Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft haben die beson-
dere Rolle von Frauen und Mädchen in ihren Initiativen und politischen
Debatten zur Vermeidung von wirtschaftsbezogenen Menschenrechtsver-
letzungen bislang zu wenig beachtet. Eine Ausnahme bildet der im Juni
2019 von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen (UN) zu Wirtschaft und
Menschenrechten veröffentlichte Leitfaden zur Gender-Dimension der
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte.
Um die Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Lebensbereichen
global zu erreichen, sollten zukünftige politische Maßnahmen, ob auf inter-
nationaler, europäischer oder nationaler Ebene, dringend die strukturelle
Benachteiligung von Frauen in globalen Wertschöpfungsketten adres-
sieren. Ein geschlechtergerechtes Lieferkettengesetz ist der erste Schritt.
Es bedarf einer grundsätzlich auf den Abbau von Diskriminierung ausge-
richteten Perspektive.
Staaten und Unternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, die über einen
do no harm-Ansatz, das heißt die Verhinderung und Milderung von Frau-
enrechtsverletzungen in globalen Wertschöpfungsketten, hinausgehen.
Sie sollten Maßnahmen ergreifen, die eine grundlegende Transformation
zur Verwirklichung der Rechte von Frauen fördern.
Das Lieferkettengesetz muss gewährleisten, dass in allen Bereichen
der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflicht
geschlechtsspezifische Aspekte berücksichtigt werden:
» Das Lieferkettengesetz sollte klarstellen, dass Unternehmen die in der
UN-Frauenrechtskonvention genannten Rechte achten und sich in
ihren Grundsatzerklärungen dazu bekennen müssen.
» Das Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu verpflichten, bei
ihren Risiko- und Folgeabschätzungen geschlechtsspezifisch vorzu-
gehen. Dabei sollten sie insbesondere das Risiko von mehrfacher und
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03>>>>
intersektioneller Diskriminierung; von sexualisierter und geschlechts-
spezifischer Gewalt; die besonderen gesundheitlichen Herausforderungen für
Frauen und Mädchen; sowie die besonderen Risiken, denen Frauen und Mädchen
innerhalb des informellen Sektors und aufgrund der weltweiten Ungleichheiten
bei der Sorgearbeit ausgesetzt sind, berücksichtigen.
» Das Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu verpflichten, geschlechtsspezifi-
sche Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen ihrer Tätigkeiten zu
verhindern und im Schadensfall Abhilfe zu leisten. Unternehmen sollten durch
ihre Geschäftsbedingungen, direkte Investitionen und Schulungsangebote sicher-
stellen, dass ihre Geschäftspartner*innen in der Lage sind, die Menschenrechte
einzuhalten und die Standards zur Gleichstellung der Geschlechter zu erfüllen.
U.a. zu folgenden Maßnahmen sollten die Unternehmen verpflichtet werden:
• Die Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, dass Arbeitneh-
mer*innen am Arbeitsplatz vor sexualisierter und geschlechtsbasierter
Gewalt geschützt werden. Sie sollten Opfern von sexueller Gewalt Zugang
zu medizinischer, psychologischer und rechtlicher Versorgung gewähr-
leisten. Die Unternehmen sollten all ihre Geschäftspartner*innen zu einer
Null-Toleranz gegenüber Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz
verpflichten und Sensibilisierungs-Trainings anbieten.
• Unternehmen, die im Ausland produzieren lassen, sollten dazu verpflichtet
werden, die sexuelle und reproduktive Gesundheit und Rechte ihrer
Angestellten als Aspekt des Arbeitsschutzes anzuerkennen und umfas-
sender zu berücksichtigen.
• Unternehmen sollten die Gewerkschaftsfreiheit und das Recht auf Kollek-
tivverhandlungen insbesondere auch von Arbeitnehmerinnen respek-
tieren und aktiv fördern.
• Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, auf familienfreundliche
Arbeitsbedingungen, Entgeltgleichheit und existenzsichernde Löhne
bei ihren Geschäftspartner*innen hinzuwirken und die Teilhabe an sozialen
Sicherungssystemen anzubieten, um der Ungleichheit bei der Sorgearbeit
entgegenzuwirken.
» Das Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu verpflichten, die Wirksamkeit
ihrer Maßnahmen anhand von geschlechtsspezifisch erhobenen Daten in
Konsultation mit betroffenen Frauen, Frauenorganisationen und Expert*innen
nachzuverfolgen.
04» Die Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, sichere und zugängliche
Beschwerdemechanismen zu entwickeln, mit denen alle Arbeitnehmer*innen
vertraut gemacht werden. Geschlechtsspezifische Hindernisse beim Zugang
müssen berücksichtigt werden.
• Die Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, von sexueller
Gewalt betroffenen Frauen die erforderlichen Informationen über
ihre Rechte zur Verfügung zu stellen, wobei geschlechtsspezifi-
sche Hindernisse zum Zugang zu berücksichtigen sind.
• Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sollten durch Rechts-
beratung unterstützt werden, und im Falle von Mitverantwortung
sollte das Unternehmen dazu verpflichtet werden, Prozesskosten
zu übernehmen sowie sich an Entschädigungszahlungen bei
Rechtsverletzungen zu beteiligen.
Neben der Verabschiedung eines Lieferkettengesetzes sollte die
Bundesregierung weitere Maßnahmen ergreifen, um die Rechte von
Frauen im Bereich Wirtschaft und Menschenrechte weltweit zu fördern:
» Die spezifischen Hindernisse, die Frauen beim Zugang zu Recht vor
Gerichten erfahren, müssen berücksichtigt und abgebaut werden.
» Die Bundesregierung sollte sich für geschlechtsspezif ische
Maßnahmen zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger*innen welt-
weit einsetzen.
» Die Bundesregierung sollte die Stelle eines*einer Beauftragten für
Wirtschaft und Menschenrechte einrichten, der*die das Thema der
Geschlechtergerechtigkeit in globalen Lieferketten besonders in
seiner*ihrer Arbeit berücksichtigt.
» Die Bundesregierung steht in der Verantwortung, sich für eine ideelle
und finanzielle Anerkennung und eine faire Verteilung von Sorgear-
beit weltweit einzusetzen, strukturellen Ungleichheiten mittels Gesetz-
gebung entgegenzusteuern und faire Rahmenbedingungen weltweit
zu fördern.
» Die Bundesregierung sollte weitere Maßnahmen gegen Steuerbetrug,
Steuerhinterziehung und Schattenf inanzzentren verfolgen, damit
Regierungen des Globalen Südens dringend benötigte Ressourcen für
die Bereitstellung öffentlicher Dienstleistungen zur Verfügung stehen,
welche wesentlich für die Bekämpfung von geschlechtsspezifischen
Ungleichheiten sind.
05INHALT
1 Hintergrund 07
1.1 Mangelnde Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit
durch die Bundesregierung 07
1.2 Referenzen zu völkerrechtlichen Verträgen 08
1.3 Maßnahmen jenseits von do no harm 10
2 Berücksichtigung von Geschlechtergerechtigkeit
in einem Lieferkettengesetz 11
2.1 Grundsatzerklärung 11
2.2 Geschlechtergerechte Analyse 11
2.2.1 Mehrfache und intersektionelle Diskriminierung 11
2.2.2 Risiko von sexualisierter und geschlechtsspezifischer
Gewalt am Arbeitsplatz 12
Fallbeispiel: Sexualisierte Gewalt in der indischen Textilindustrie 12
2.2.3 Gesundheitsaspekte und ihre Auswirkung auf
Frauen und Mädchen 13
Fallbeispiel: Arbeitsbedingungen auf Wein- und
Zitrusfarmen in Südafrika 13
2.2.4 Frauen und Mädchen im informellen Sektor 14
2.2.5 Rolle der Sorgearbeit 15
2.3 Geschlechtsspezifische Maßnahmen zur Prävention und Abhilfe 15
Fallbeispiel: Frauen und Mädchen in der Rohstoffindustrie 16
2.3.1 Null-Toleranz gegenüber sexualisierter und
geschlechtsbasierter Gewalt 17
2.3.2 Anerkennung sexueller und reproduktiver Gesundheit
und Rechte als Teil des Arbeitsschutzes 17
2.3.3 Gewerkschaftsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen 18
2.3.4 Maßnahmen gegen den Gender Care Gap 18
2.4 Berichterstattung anhand nach Geschlecht erhobenen Daten 18
2.5 Beschwerdemechanismen und Rechtshilfe 18
3 Weitere Maßnahmen 19
3.1 Rechtszugang 19
3.2 Schutz von Menschenrechtsverteidigerinnen 19
3.3 Beauftragte*r für Wirtschaft und Menschenrechte 19
3.4 Förderung fairer Rahmenbedingungen für Sorgearbeit weltweit 19
3.5 Bekämpfung von Steuerflucht und Steuerhinterziehung 19
Literatur 21
061. HINTERGRUND
Frauen und Mädchen sind in besonderem Maße Um die Gleichstellung von Frauen und Männern
von den negativen Auswirkungen globalen Wirt- in allen Lebensbereichen global zu erreichen,
schaftens betroffen. Sie erfahren wirtschaftsbe- sollten zukünftige politische Maßnahmen, ob
zogene Menschenrechtsverletzungen in anderer auf internationaler, europäischer oder nationaler
Weise als Männer. Die Gründe dafür reichen von Ebene, dringend die strukturelle Benachteiligung
diskriminierenden sozio-ökonomischen Struk- von Frauen in globalen Wertschöpfungsketten
turen und Praktiken bis hin zu patriarchalen und adressieren.
an Klassenherkunft orientierten sozialen und
kulturellen Normen. Dies gilt auch für das Lieferkettengesetz, dessen
Verabschiedung die Bundesregierung im Koali-
Die globale Corona-Krise und ihre Auswirkungen tionsvertrag für den Fall zugesagt hat, dass die
verstärken die in der Wirtschaft bestehenden freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen
Geschlechterungleichheiten und machen sie nicht ausreicht.
noch sichtbarer.1 Die Internationale Arbeitsorga-
nisation (ILO) schätzt, dass die Corona-Krise mehr Ein geschlechtergerechtes Lieferkettengesetz ist
als 25 Millionen Arbeitsplätze kosten könnte. der erste Schritt. Es bedarf einer grundsätzlich
Frauen wird dies besonders treffen, da sie über- auf den Abbau von Diskriminierung ausgerich-
proportional am Anfang vieler globaler Wert- teten Perspektive. Ein Lieferkettengesetz muss
schöpfungsketten und damit im informellen zur Verwirklichung der Rechte aller Menschen
und Niedriglohnsektor vertreten sind. Dieser ist beitragen - unabhängig von ihrem Geschlecht,
gekennzeichnet von prekären Beschäftigungs- Sexualität, Hautfarbe, Kaste, Migrationsstatus,
verhältnissen, mangelnden sozialen Sicherungs- Behinderung, sozialer Herkunft und Bildungs-
systemen und unzureichenden Arbeitsstan- stand. Und es muss Unternehmen dazu anhalten,
dards.2 So wurden beispielsweise bereits mehr als diese Rechte zu respektieren.
eine Million Textilarbeiter*innen in Bangladesch
aufgrund stornierter Aufträge durch transnatio- Darüber hinaus bedarf es weiterer Maßnahmen,
nale Unternehmen entlassen.3 Fehlende soziale die die Bundesregierung ergreifen und – in
Absicherungen bringen diese Frauen nun an den Zusammenarbeit mit anderen Staaten – interna-
Rand des Existenzminimums. tional verankern sollte.
Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft haben
die besondere Rolle von Frauen und Mädchen 1.1 Mangelnde Berücksichtigung
in ihren Initiativen und politischen Debatten von Geschlechtergerechtigkeit
zur Vermeidung von wirtschaftsbezogenen durch die Bundesregierung
Menschenrechtsverletzungen bislang zu wenig
beachtet. Eine Ausnahme bildet der im Juni 2019 Bisher sind die Maßnahmen der Bundesregie-
von der Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen rung zur Geschlechtergerechtigkeit im Bereich
(UN) zu Wirtschaft und Menschenrechten veröf- Wirtschaft und Menschenrechte unzureichend.
fentlichte Leitfaden zur Gender-Dimension der So zieht der deutsche Nationale Aktionsplan
UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschen- Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)5 Gleich-
rechte.4 Er stellt fest, dass Maßnahmen, die die stellungsfragen nicht ausreichend in Betracht.
Gleichstellung der Geschlechter ignorieren, Hinsichtlich der Situation innerhalb Deutsch-
Gefahr laufen, Geschlechterungleichheiten noch lands geht der NAP nicht über die Erwähnung
zu verstärken. des Gesetzes für gleichberechtigte Teilhabe von
Männern und Frauen in der Privatwirtschaft und
im öffentlichen Dienst sowie die Bekämpfung
>>>>
1. United Nations (2020). 2. International Labour Organization (2020). 3. Human Rights Watch (2020). 4. United Nations Human Rights Council (2019), Para-
graph 3. 5. Auswärtiges Amt (2017).
07>>>>
von Lohnungleichheit (Gender Pay Gap) hinaus. möglichst viele Unternehmen ein. Die Prinzi-
Die Zielvorgaben, die sich die Bundesregierung pien wurden 2010 gemeinsam von UN Women
für diese Vorhaben unter anderem mit der Deut- und dem Global Compact formuliert und bieten
schen Nachhaltigkeitsstrategie gesetzt hat, sind Unternehmen einen Leitfaden dafür, wie sie die
ambitionslos: der Frauenanteil in Aufsichtsräten Gleichstellung der Geschlechter am Arbeitsplatz
der börsennotierten und voll mitbestimmten und in der Gesellschaft fördern können. Eine
Unternehmen soll bis 2030 von zuletzt 28,4 Evaluierung anlässlich ihres 10-jährigen Beste-
auf 30 Prozent steigen; der Verdienstabstand hens hat allerdings ergeben, dass der Unter-
(Gender Pay Gap) soll bis 2030 lediglich halbiert zeichnung der freiwilligen Prinzipien wenig Taten
werden.6 Diskriminierung und sexualisierte gefolgt sind.8 Wie auch bei anderen Menschen-
Gewalt gegen Frauen am Arbeitsplatz, die teils rechtsthemen besteht eine große Kluft zwischen
enormen Ungleichheiten bei unbezahlter Sorge- der öffentlich propagierten Selbstverpflichtung
arbeit (Gender Care Gap), bei Altersabsicherung der Unternehmen zur Einhaltung der Prinzipien
(Gender Pension Gap) und Zeitverwendung für und der tatsächlichen Unternehmenspraxis.9
bezahlte und unbezahlte Arbeit (Gender Time
Gap) werden nicht adressiert, obwohl sie für den
Arbeitsalltag von Frauen auch in Deutschland 1.2 Referenzen zu völkerrechtlichen
sehr relevant sind.7 Verträgen
Mit Blick auf die internationale Verantwortung Während einerseits die Gender-Dimension in den
Deutschlands und die Maßnahmen, die Deutsch- Debatten um Wirtschaft und Menschenrechte
land im Rahmen der Entwicklungszusammenar- vernachlässigt wird, gibt es auf der anderen Seite
beit treffen will, erwähnt der NAP das Vorhaben, eine Vielzahl an völkerrechtlichen Verträgen und
Partner in Entwicklungsländern dabei zu unter- Leitfäden, die konkret einfordern, Geschlechter-
stützen, Diskriminierung und Gewalt gegen gerechtigkeit zu berücksichtigen. Sie zeigen auch
Frauen sowie andere kulturelle, gesellschaft- auf, wie dieser Forderung seitens des Staates und
liche, wirtschaftliche und rechtliche Hürden der Unternehmen nachgekommen werden kann
für die wirtschaftliche Teilhabe von Frauen zu und soll.10
überwinden. Bis zum Jahr 2030 sollen ein Drittel
mehr Frauen und Mädchen beruflich qualifiziert Eine zentrale Referenz für die völkerrechtliche
werden. Abbildung der Geschlechtergerechtigkeit in der
Wirtschaft ist das Menschenrecht auf menschen-
Vollkommen zu kurz kommt allerdings die würdige Arbeit (Artikel 23 der Allgemeinen
Berücksichtigung von Gleichstellungsf ragen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten
bei den Tätigkeiten der deutschen Wirtschaft Nationen). Artikel 23 betont durch den Bezugs-
jenseits der Landesgrenzen. Wie können die terminus „Jeder Mensch“ die Gleichheit seiner
negativen Auswirkungen deutschen Wirtschaf- Adressaten im Lichte des Geschlechter- und
tens gerade auch auf die Rechte von Mädchen Minderheitenschutzes. Hinsichtlich des Rechtes
und Frauen im Ausland abgebaut und zukünftig auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit wird mit der
verhindert werden? Wie kann das Bewusstsein Formulierung „ohne Unterschied“ eine doppelte
für diese Auswirkungen und Ungerechtigkeiten Überbetonung unternommen.
geschärft sowie die wirtschaftliche Unabhängig-
keit von Frauen weltweit gestärkt werden? Die „Jeder Mensch, ohne Unterschied,
Bundesregierung erklärt im NAP, sie fördere aktiv hat das Recht auf gleichen Lohn für
die Women’s Empowerment Principles (WEPs) gleiche Arbeit.“
und setze sich für deren Unterzeichnung durch
6. Vgl. auch Birkenkötter, Hannah/Köhler, Gabriele/Obenland, Wolfgang/Stock, Anke (2019). 7. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(2017). 8. UN Global Compact/BSR (2020). 9. Mohapatra/Gula (2020). 10. Einen detaillierteren Überblick über die einzelnen Allgemeinen Kommentare
des UN-Frauenrechtsausschusses und ILO-Übereinkommen, die sich auf Geschlechtergerechtigkeit in der Wirtschaft beziehen, gibt der Leitfaden der
08 UN-Arbeitsgruppe zu Wirtschaft und Menschenrechten „Gender-Dimension of the UN Guiding Principles on Business and Human Rights“.Weltweit menschenwürdige Arbeitsbedin- also alle Personen, Organisationen oder Unter-
gungen sind wesentlich für die Förderung der nehmen - davon abzuhalten, Frauen in jeglichen
Geschlechtergerechtigkeit in globalen Wert- Lebensbereichen zu diskriminieren.12 Über die
schöpfungsketten. Dabei bedeutet menschen- Jahre hinweg hat der UN-Fachausschuss zur
würdige Arbeit mehr als die Einhaltung von Kontrolle der Umsetzung des Übereinkommens
ILO-Kernarbeitsnormen. Das Menschenrecht auf mehrere Allgemeine Empfehlungen ausgespro-
menschenwürdige Arbeit umfasst: chen, die sich auf Geschlechterungleichheiten
und –diskriminierung im Berufsleben beziehen.
• Chance auf produktive Arbeit und ein
gerechtes Einkommen; Im Jahr 2017 hat der UN-Fachausschuss Deutsch-
• Sicherheit am Arbeitsplatz; land dafür kritisiert, seinen extraterritorialen Staa-
• Soziale Absicherung für Familien; tenpflichten nicht hinreichend nachzukommen.
• Bessere Aussichten für die persönliche In seiner Kommentierung des kombinierten
Entwicklung; siebten und achten periodischen Staatenbe-
• Freiheit, Sorgen am Arbeitsplatz zu äußern und richts Deutschlands zur Umsetzung der Frau-
sich gewerkschaftlich organisieren zu können; enrechtskonvention äußert sich der Ausschuss
• Teilnahme an besorgt. Er bemängelt unter anderem die nega-
Entscheidungsbildungsprozessen; tiven Auswirkungen deutscher transnationaler
• Chancengleichheit der Geschlechter in der Unternehmen, insbesondere von Textil- und
Arbeitswelt, das heißt auch gleicher Lohn für großen Agrarkonzernen; die mangelnde Berück-
gleiche und gleichwertige Arbeit und Sorge- sichtigung der Gender-Perspektive im Natio-
Verantwortung der Unternehmen. nalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschen-
rechte; den begrenzten Zugang zu rechtlicher
Deutschland hat sich durch die Ratifizierung des Abhilfe für Frauen, deren Menschenrechte durch
Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale deutsche Unternehmen verletzt wurden, und
und kulturelle Rechte verbindlich zu diesen Prin- das Fehlen von Folgeabschätzungen vor Beginn
zipien verpflichtet. von Verhandlungen über internationale Handels-
und Investitionsabkommen, die explizit Frauen-
Die bislang umfangreichste Anleitung für Staaten rechte berücksichtigen.13
und Unternehmen zur Berücksichtigung von
Gender-Aspekten hat die UN-Arbeitsgruppe für Auch die Internationale Arbeitsorganisation
Wirtschaft und Menschenrechte mit Veröffentli- (ILO) hat über die Jahre hinweg mehrere Stan-
chung ihres Berichts 2019 zur Verfügung gestellt, dards zur Geschlechtergerechtigkeit entwickelt,
in dem sie entlang jedes einzelnen Prinzips der so zuletzt im Juni 2019 das ILO-Übereinkommen
31 Leitprinzipien die Gender-Dimension und die 190 gegen Gewalt und sexuelle Belästigung am
erforderlichen Maßnahmen zu deren Berücksich- Arbeitsplatz. Das Übereinkommen ist damit der
tigung darstellt.11 erste internationale Vertrag, der das Recht aller
Menschen auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und
Das im Jahr 1979 verabschiedete Überein- Belästigung festschreibt und Wege zur Verwirk-
kommen der Vereinten Nationen zur Beseiti- lichung aufzeigt. Die deutsche Bundesregierung
gung jeder Form von Diskriminierung der Frau hat zugesichert, das Übereinkommen zeitnah zu
(CEDAW, auch als „Frauenrechtskonvention“ ratifizieren. Bereits seit 1996 gibt es das ILO-Über-
bezeichnet) verpflichtet die Vertragsstaaten einkommen 177 über Heimarbeit, das Vorgaben
dazu, angemessene Maßnahmen zu ergreifen, zu Arbeitsbedingungen und –rechten in ausge-
um nicht nur selbst nicht gegen den Gleichheits- lagerten Produktionsprozessen macht. Deutsch-
grundsatz zu verstoßen, sondern auch Dritte - land hat es noch nicht ratifiziert.
>>>>
11. UNDP/UN Working Group on Business and Human Rights (2019). 12. United Nations General Assembly (1979), insbes. Artikel 2(e) und Artikel 11.
13. Committee on the Elimination of Discrimination against Women (2017), Para. 15.
09>>>>
Weitere Standards, zu deren Verwirklichung 1.3 Maßnahmen jenseits von do no harm
sich die Staatengemeinschaft verpflichtet hat,
sind die Pekinger Erklärung und Aktionsplatt- Staaten und Unternehmen sollten Maßnahmen
form (Beijing Declaration and Platform for ergreifen, die über einen do no harm-Ansatz, das
Action) zum Abschluss der vierten Weltfrauen- heißt die Verhinderung und Milderung von Frau-
konferenz 199514 und die Agenda 2030 für nach- enrechtsverletzungen in globalen Wertschöp-
haltige Entwicklung der Vereinten Nationen fungsketten, hinausgehen. Sie sollten Maßnahmen
und ihre 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung ergreifen, die eine grundlegende Transformation
(SDGs), insbesondere SDG5, SDG8, SDG10. 15 zur Verwirklichung der Rechte von Frauen fördern.
Klima- und umweltpolitisch relevant für Dazu gehören Maßnahmen, die die zugrunde-
menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind liegenden diskriminierenden Machtstrukturen
außerdem SDG13 und das Pariser Klimaüber- verändern und ein Umfeld schaffen, in welchem
einkommen. Frauen auf gleichberechtigter Basis Zugang zu
allen Möglichkeiten haben und wirtschaftliche
Neben den Women's Empowerment Prin- Unabhängigkeit erlangen können. Dies beinhaltet
ciples zeigen auch weitere auf Freiwilligkeit beispielsweise menschenwürdige Arbeitsbedin-
beruhende Handlungsanleitungen und Leit- gungen und existenzsichernde Löhne für Frauen;
linien wie die OECD Due Diligence Guidance die Unterstützung von Frauen beim Zugang zu
for Responsible Business Conduct16 und die Führungspositionen in Unternehmen; die Förde-
OECD Due Diligence Guidance for Responsible rung der Lohngleichheit; angemessene Einrich-
Supply Chains in the Garment and Footwear tungen für die persönliche Hygiene; Maßnahmen
Sector17 auf, wie Unternehmen Gender-Fragen zur Achtung des Rechts auf sexuelle und repro-
in ihre menschenrechtliche Sorgfalt integrieren duktive Gesundheit und Selbstbestimmung;
können. Schutz vor Gewalt; Klima- und Umweltschutz;
sowie die Vermeidung von Gender-Stereotypen
bei Verkauf und Marketing von Produkten.
14. United Nations (1995). 15. United Nations (2015). 16. OECD (2018). 17. OECD (2017).
102. BERÜCKSICHTIGUNG VON GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT
IN EINEM LIEFERKETTENGESETZ
Das Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu 2.2 Geschlechtergerechte Analyse
verpflichten, menschenrechtliche und umwelt-
bezogene Sorgfaltspflichten einzuhalten. Dazu Das Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu
gehört gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirt- verpflichten, bei ihren Risiko- und Folgeabschät-
schaft und Menschenrechte18 zungen geschlechtsspezifisch vorzugehen. Dazu
sollten sie Konsultationen mit potenziell betrof-
• eine Grundsatzerklärung zur Achtung fenen Frauen, Frauenorganisationen, Gewerk-
der Menschenrechte; schaften inklusive Gewerkschaftsf rauen und
• die Durchführung menschenrechtlicher Menschenrechtsverteidigerinnen durchführen,
Risikoanalysen und Folgeabschätzungen; um tatsächliche oder potenziell negative Auswir-
• das Ergreifen von Gegenmaßnahmen, um kungen auf die Rechte von Frauen entlang der
Beeinträchtigungen zu verhindern und entsprechenden Lieferkette zu ermitteln. Dies
bereits bestehende zu beenden, abzumil- muss auch die Frauen, die im informellen Sektor
dern und wiedergutzumachen; arbeiten, einbeziehen. Zudem muss berücksich-
• die Berichterstattung über die identifizierten tigt werden, dass Unternehmen möglicherweise
Risiken und ergriffenen Maßnahmen; unbeabsichtigt bestehende geschlechtsspe-
• die Einrichtung von Beschwerdemecha- zif ische Ungleichheiten gerade auch gegen-
nismen, die Betroffene nutzen können. über Frauen, die von Mehrfachdiskriminierung
betroffen sind, durch ihre Aktivitäten verstärken.
Das Lieferkettengesetz muss gewährleisten,
dass in all diesen Bereichen geschlechtsspezi- In ihrer Analyse sollten Unternehmen unter
f ische Aspekte berücksichtigt werden. Denn anderem die folgenden Risiken und Aspekte
für die Verwirklichung von Frauenrechten sind berücksichtigen:
zwar in erster Linie die Staaten zuständig, doch
kommen sie dem aus verschiedenen Gründen oft 2.2.1 Mehrfache und intersektionelle
nur unzureichend nach. Unternehmen müssen Diskriminierung
dafür Sorge tragen, dass sie sich mit ihrer Tätig-
keit nicht an den bestehenden Rechtsverlet- Geschlechtergerecht auf die globalen Wert-
zungen beteiligen bzw. ihnen mit angemessenen schöpfungsketten zu schauen bedeutet, diskri-
Maßnahmen begegnen. minierende Realitäten anzuerkennen. Nicht nur
Frauen – das heißt, Personen, die als Frauen
sozialisiert wurden und/oder sich als solche
2.1 Grundsatzerklärung identifizieren – sind besonders von den nega-
tiven Auswirkungen unternehmerischer Prak-
Das Lieferkettengesetz sollte klarstellen, dass tiken betroffen. Auch Menschen, die sich als
Unternehmen als Teil der international aner- lesbisch, schwul, bi, trans, queer oder inter iden-
kannten Menschenrechtsabkommen und ILO- tifizieren (LGBTQI*), tragen häufig einen hohen
Kernarbeitsnormen die in der UN-Frauenrechts- Schaden davon.20 Unreflektiertes unternehme-
konvention genannten Rechte achten und sich risches Handeln kann bestehende Ausschluss-
in ihren Grundsatzerklärungen dazu bekennen und Ausbeutungsstrukturen verschlimmern.
müssen. Unternehmen sollten die Gleichstellung Hinzu kommt, dass sich Diskriminierungsme-
der Geschlechter als Querschnittsaufgabe in alle chanismen häufig überlagern und verstärken.
Unternehmenspolitiken, Prozesse und Strategien Eine Person kann beispielsweise gleichzeitig von
integrieren.19 Sexismus und Diskriminierung aufgrund ihrer
sozialen Herkunft oder sozialen Position (sog.
Klassismus) betroffen sein. Ein Beispiel für eine
>>>>
18. United Nations (2011). 19. UNDP/UN Working Group on Business and Human Rights (2019), Prinzip 15 und 16. 20. Feminists for a Binding Treaty (2018).
11>>>>
solche Mehrfachdiskriminierung ist das Camp FALLBEISPIEL
Labour-System im südindischen Tamil Nadu: Hier Sexualisierte Gewalt
werden Mädchen und junge Frauen aus unter- in der indischen
privilegierten, einkommensarmen Familien in Textilindustrie
Garn-Spinnereien regelrecht versklavt. 21 Auch
Rassismus spiegelt sich in Lieferketten wider:
Viele Unternehmen verlagern ihre Produktion
gezielt in Länder mit niedrigen Löhnen und Sozi-
alstandards. Häufig sind dies Länder im Globalen
Süden. Arbeitsrechtliche Aspekte können so
aus der eigenen Verantwortung ausgegliedert
werden. Dies ist Teil einer globalisierten und –
inzwischen als „normal“ und „marktgerecht“
empfundenen – rassistischen Diskriminierung,
die Arbeiter* innen im Globalen Süden nicht
die gleichen Rahmenbedingungen menschen-
würdiger Arbeit zugesteht, die in Deutschland
gelten.22
2.2.2 Risiko von sexualisierter und
geschlechtsspezifischer Gewalt
am Arbeitsplatz
Sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt Indien ist zweitgrößter Exporteur von Textilien
gehört zu den weltweit häufigsten Menschen- und Bekleidung. Die Textilindustrie beschäftigt
rechtsverstößen und erschüttert die Würde, 45 Millionen Inder*innen. 70 Prozent dieser
Autonomie und Unabhängigkeit der Betrof- Beschäftigten sind Frauen.24 Sie arbeiten
fenen. Sie richtet sich vor allem gegen Frauen, auf Baumwollfeldern, in Spinnereien und
Kinder und LGBTQI*. Die Täter sind meist Nähereien unter menschenunwürdigen
Männer. Sexualisierte und geschlechtsspezif i- Bedingungen und zu sehr geringen Löhnen.
sche Gewalt ist Ausdruck ungleicher Machtbe- Das Arbeitspensum ist hoch: der Druck, immer
ziehungen zwischen den Geschlechtern. Rund mehr und schneller in kürzeren Lieferzeiten zu
35 Prozent aller Mädchen und Frauen über 15 produzieren, ist in allen Fabriken gewachsen.
Jahren weltweit – 818 Millionen Frauen – haben Die staatlich festgesetzten Mindestlöhne
unter physischer und/oder sexueller Gewalt zu reichen nicht zum Überleben, deshalb
leiden.23 Zwischen 40 und 50 Prozent von ihnen machen Frauen zahlreiche Überstunden,
sind unerwünschten sexuellen Annäherungsver- um ihre Familien ernähren zu können.
suchen, körperlichen Kontakten oder anderen Krankheitstage werden selten bezahlt.25
Formen von sexueller Belästigung am Arbeits-
platz ausgesetzt. Die weiblichen Beschäftigten sehen sich
jedoch nicht nur mit diesen ungerechten
Bedingungen konfrontiert, sondern sind als
Frauen mehrfach von Diskriminierung und
Machtungleichheiten betroffen. Patriarchale
Gesellschaftsstrukturen zeigen sich auch
>>>>
21. Anibel Ferus-Comelo (2016). 22. Tsing (2009). 23. World Health Organization/Department of Reproductive Health and Research/London School of Hygiene
and Tropical Medicine/South African Medical Research Council (2013). 24. FEMNET (2020a). 25. Ebd.
12>>>>
in den Fabriken, weshalb Frauen als
Beschäftigte besonders gefährdet sind,
Opfer von Übergriffen durch männliche
Vorgesetzte und Aufseher zu werden. Das
Risiko von Misshandlungen, Schlägen,
sexueller Belästigung, Beschimpfungen
und Drohungen ist für Frauen im
Vergleich zu Männern besonders hoch.26
Die Geschlechtlichkeit spielt eine
enorme Rolle für die Erfahrung von
Ungleichheit und Diskriminierung
am Arbeitsplatz. Geschlechtssensible
Risiko- und Folgeabschätzungen
würden helfen, die diskriminierenden
Praktiken zu identifizieren und ihnen
entgegenzuwirken. Eine Null-Toleranz 60-70 Wochenstunden, oft mit aufgezwungenen
gegenüber Belästigung und Gewalt am Überstunden. Ein Recht auf Gesundheitsversor-
Arbeitsplatz, Sensibilisierungstrainings gung oder Zugang zu medizinischer Betreuung
sowie verbesserter Zugang zu während der Arbeitszeit existiert häufig nicht, so
medizinischer, psychologischer dass die Frauen gezwungen sind, ihre Gesund-
und rechtlicher Versorgung für heit zu vernachlässigen.
Betroffene von sexualisierter Gewalt
sind dringend notwendig, um
Arbeiterinnen wirksam zu schützen.
FALLBEISPIEL
Arbeitsbedingungen
auf Wein- und
2.2.3 Gesundheitsaspekte und Zitrusfarmen in
ihre Auswirkung auf Frauen Südafrika28
und Mädchen
Viele der Arbeitsgänge in den Sektoren mit
hohem Frauenanteil, beispielsweise in der
Textil- und Bekleidungs-, Elektronik- und Die Produktion von Wein und der Anbau von
Nahrungsmittelindustrie, 27 sind besonders Zitrusfrüchten gehören zu den wichtigsten
gesundheitsschädlich. Die Arbeit mit Pesti- Exportzweigen der südafrikanischen
ziden auf Blumenplantagen, das Gerben oder Landwirtschaft. Insbesondere Deutschland
Färben von Leder oder Stoffen oder das Löten und die EU sind wichtige Zielmärkte. Die
von Mikrochips haben unmittelbare Auswir- Arbeits- und Lebensbedingungen der
kungen auf die Gesundheit. Fabrikhallen sind Arbeiter*innen in diesen Sektoren sind bis
häuf ig voller Staubpartikel, ohne Belüftung heute tief geprägt von dem rassistischen
und oft ohne Toiletten. In manchen Betrieben und patriarchalen Arbeitsregime aus
fehlen selbst minimale Sicherheitsvorkeh- Apartheidszeiten. Vielfach lebten die Familien
rungen. Psychisch schädlich sind der enorme aus den Coloured-Gemeinschaften als
Zeitdruck und exzessive Arbeitszeiten mit häufig
>>>>
26. FEMNET (2020b). 27. Bamber/Staritz (2016). 28. Die folgenden Fallbeispiele werden in Studien der Rosa-Luxemburg-Stiftung ausführlicher dokumentiert
werden.
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Arbeitskräfte in Unterkünften auf den Eine weitere Dimension der massiven
Farmen der weißen Landbesitzer.29 Die Diskriminierung zwischen den
weißen Farmer betrachteten nicht nur Geschlechtern zeigte sich auf mehreren
die männlichen Beschäftigten, sondern Weinfarmen im Westkap, die auch für
die Arbeiterfamilien im Ganzen als den deutschen Weinmarkt produzieren.
verfügbare Arbeitskrafteinheiten.30 Auf den Farmen werden eine Reihe
hochgefährlicher Pestizide verwendet,
Diese Arbeitsteilung zwischen den beispielsweise das Totalherbizid Paraquat,
Geschlechtern führt bis heute zu das von der Weltgesundheitsorganisation
massiven Formen der Diskriminierung als akut toxisch eingestuft wird
am Arbeitsplatz, die gegen und in der EU verboten ist. Zudem
südafrikanisches Arbeitsrecht ebenso erhalten die Arbeiter*innen nach
verstoßen wie gegen die freiwilligen übereinstimmenden Aussagen keine
Nachhaltigkeitsstandards, mit denen ausreichende Schutzkleidung. Daher
die Exportfarmen zertifiziert sind. Auf besteht dort ein immer wiederkehrender
mehreren Zitrusfarmen im Ostkap Konflikt zwischen Management und
des Landes berichten Arbeiterinnen, Arbeiter*innen über die Frage, zu
dass ihnen der bezahlte Mutterschutz welchem Zeitpunkt nach Verwendung
verwehrt wird. Sie setzen für die Zeit von Pestiziden die Arbeiter*innen die
der Schwangerschaft und der Geburt Felder wieder betreten sollten. Während
die Arbeit unbezahlt aus bis das Kind die männlichen festangestellten
sechs Monate alt ist. Danach nehmen Arbeiter sich weigern, in den Stunden
sie die Arbeit wieder auf, jedoch erhalten danach die Felder wieder zu betreten,
sie keine feste Anstellung. Für die trauen sich die vor allem temporär
Arbeiterinnen auf den untersuchten beschäftigten weiblichen Arbeiterinnen
Zitrusfarmen gibt es in der Regel keine nicht, sich den Anweisungen des
Toiletten. Sie müssen ihre Notdurft im Managements zu widersetzen.
freien Feld verrichten, was als äußerst
entwürdigend empfunden wird.
2.2.4 Frauen und Mädchen Ländern sind bis zu 90 Prozent der arbeitenden
im informellen Sektor Frauen im informellen Sektor tätig, sei es in der
Landwirtschaft, im Handel oder als Kleinunter-
Weltweit sind zwei Milliarden Menschen – nehmerinnen. In der Region Asien-Pazifik liegt
61 Prozent der Beschäftigten - im informellen der Anteil bei zwei Drittel, vorwiegend Heimar-
Sektor tätig, davon 740 Millionen Frauen. 31 Das beiterinnen für die Bekleidungsindustrie.33
globale Verhältnis überdeckt allerdings wich-
tige Ungleichheiten und wird durch Zahlen der Neben niedrigen Einkommen ist der infor-
großen Länder wie China und Russland verzerrt. melle Sektor davon geprägt, dass Sicherheit am
Schätzungen gehen davon aus, dass der Anteil Arbeitsplatz oder Arbeitszeitregelungen meist
der informell beschäftigten Frauen gerade im nicht gewährleistet sind. Sozialstandards wie
Globalen Süden höher ist als der Anteil informell Absicherungen für den Krankheitsfall, Unfälle,
beschäftigter Männer.32 In einigen afrikanischen Mutterschaft- und Stillzeit, Arbeitslosigkeit sowie
29. In Südafrika wird gemeinhin zwischen den von den Khoi abstammenden Coloured-Bevölkerungsgruppen und den schwarzen Bevölkerungsgruppen
unterschieden. 30. Visser (2016). 31. International Labour Office (2018) und United Nations (2020). 32. WIEGO (n/a). Siehe auch Chen (2020). 33. International
Labour Office (2018).
14Altersvorsorge fehlen oder werden nicht einge- anderem dazu, dass Frauen eher in Teilzeit und
halten. Es gibt keinen Schutz vor sexualisierter Minijobs arbeiten und seltener Führungsposi-
und geschlechtsspezifischer Gewalt. Die Frauen tionen erreichen. Selbst bei gleicher Tätigkeit
können sich kaum gewerkschaftlich organisieren werden Frauen oft schlechter bezahlt als Männer.
und sind häufig der Willkür der Auftraggeber
und Abnehmer ausgeliefert. So werden beispiels- Fehlende soziale Absicherung und fehlender
weise viele Heimarbeitende in der Textilindustrie Zugang zu öffentlicher Infrastruktur für Kinder-
nach abgelieferten Stücken bezahlt.34 Es gibt aber betreuung, Schulen, Pflegeeinrichtungen und
weder einen Anspruch auf Arbeit noch auf Bezah- Gesundheitsversorgung, aber auch fehlende
lung, wenn Aufträge ausfallen oder der Auftrag- Vorgaben und Richtlinien zu Schwanger-
geber die Lieferung nicht bezahlt, wie dies in der schaftsurlaub, Elternzeit, familienf reundlichen
derzeitigen Corona-Krise häufig der Fall ist. Arbeitsbedingungen und der Wahrung gleicher
Bezahlung für gleichwertige Arbeit sowie zu
Die prekären Beschäftigungsbedingungen im existenzsichernden Löhnen sind unter anderem
informellen Sektor – ob auf Plantagen, in Minen, Ursachen für den Gender Care Gap.
im Haushalt - reichen bis hin zu modernen
Formen der Sklaverei und Zwangsarbeit. Von Die Klimakrise wird dazu führen, dass insbeson-
den schätzungsweise rund 25 Millionen weltweit dere Frauen und Mädchen im Globalen Süden
von Zwangsarbeit Betroffenen sind mehr als 57 noch mehr Zeit für die Pflege- und Fürsorgear-
Prozent Frauen und Mädchen.35 beit aufbringen müssen, da beispielsweise verrin-
gerte Wasservorkommen die Wege zum Wasser-
2.2.5 Rolle der Sorgearbeit holen verlängern.40
Weltweit wenden Frauen im Durchschnitt Die Art und Weise, wie Gesellschaft, Wirtschaft
dreimal mehr Stunden pro Tag für unbezahlte und Politik mit Fragen der Sorgearbeit umgehen,
Sorgearbeit auf als Männer.36 In verschiedenen hat Auswirkungen auf die Verwirklichung der
Regionen variieren die Zeitangaben zwischen Gleichstellung der Geschlechter. So können
zwei bis zehnmal mehr aufgewendete Zeit. entweder Wahlmöglichkeiten von Frauen und
Sorgearbeit umfasst dabei Betreuungs- und Männern erweitert werden oder Frauen auf
Hausarbeiten. traditionelle Rollen beschränkt und strategisch
benachteiligt werden.41 Die ungleiche Verteilung
Das bedeutet einerseits, dass Frauen weniger unbezahlter Pflegearbeit zwischen Frauen und
Zeit für bezahlte Lohnarbeit, Bildung und Freizeit Männern bremst die wirtschaftliche Emanzipa-
zur Verfügung steht und sich so geschlechtsspe- tion und das Wohlergehen von Frauen weltweit.
zifische sozioökonomische Benachteiligungen
verstärken. Andererseits bedeutet es, dass Frauen
oft zusätzlich zu ihren unbezahlten Sorgetätig- 2.3 Geschlechtsspezifische
keiten einer bezahlten Lohnarbeit nachgehen Maßnahmen zur Prävention
(müssen). So entsteht eine Doppelbelastung für und Abhilfe
Frauen.37
Die Durchführung von genderspezif ischen
Im globalen Durchschnitt verdienen Frauen 23 Risiko- und Folgeabschätzungen allein ist nicht
Prozent weniger als Männer.38 Die Ungleichheit ausreichend, um der besonderen Rolle und
bei der Sorgearbeit ist eine wesentliche Ursache strukturellen Benachteiligung von Frauen und
für die extreme Lohnungleichheit. 39 So führen Mädchen in globalen Wertschöpfungsketten
die Verpflichtungen bei der Sorgearbeit unter Rechnung zu tragen.
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34. WIEGO (2020). 35. International Labour Organization and Walk Free Foundation (2017), Abbildung 2, S. 23. 36. Secretary General, United Nations
Economic and Social Council (2019). 37. Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2020). 38. UN Women (2018), S. 109. 39. Laut Studien
ist die ungleiche Verteilung der Sorgearbeit für 30 Prozent der Lohnungleichheit verantwortlich, vgl. Malghan/Swamminathan (2016). 40. Oxfam Deutsch-
land (2020).41. OECD (2014). 15>>>>
Es müssen Maßnahmen zur Prävention und Frauen haben auf politischer Ebene oftmals
Abhilfe von den Unternehmen durchgeführt kein Mitspracherecht und werden daher
werden. Dabei müssen die Erkenntnisse aus den kaum in Entscheidungsprozesse von
Risiko- und Folgeabschätzung in alle relevanten Regierungen und lokalen Führungskräften,
Unternehmensprozesse integriert werden. Das zum Beispiel über neue Projekte zum Abbau
Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu von Rohstoffen, eingebunden. Frauen sind
verpflichten, geschlechtsspezifische Maßnahmen häufig Hauptversorgerinnen ihrer Familien.
zu ergreifen, um negative Auswirkungen zu Landnahme durch die Rohstoffindustrie
verhindern. Dazu gehört beispielsweise die und deren negative Umweltfolgen wirken
Veränderung eines laufenden Projekts, um nach- sich daher in mehrerlei Hinsicht anders und
teilige Auswirkungen auf Frauen zu verhindern, schwerwiegender auf sie aus. Kommt es zu
oder die Bereitstellung wirksamer Abhilfe, wenn Umweltverschmutzungen, müssen Frauen mehr
die nachteiligen Auswirkungen bereits einge- Zeit und Aufwand aufbringen, um ihre Familie
treten sind. Die Verantwortlichkeit für Risiko- mit Wasser und Nahrungsmitteln zu versorgen.42
und Folgeabschätzungen ebenso wie für die Bei Krankheits- und Verletzungsfällen erhöht
Maßnahmen sollte bei der Geschäftsführung im sich die soziale Belastung, da Frauen in der
Unternehmen angesiedelt sein. Regel die Pflege übernehmen.43 Im Kontext
der Rohstoffindustrie sind Frauen oftmals
Unternehmen sollten durch ihre Geschäftsbedin- sexueller Belästigung, Gewalt, Ausbeutung
gungen, direkte Investitionen und Schulungs- und Diskriminierung ausgesetzt.44
angebote sicherstellen, dass ihre Geschäftspart-
ner*innen in der Lage sind, die Menschenrechte Ein Vorfall in den Nchanga-Kupferminen in
nicht zu verletzen und die Standards zur Gleich- Sambia verdeutlicht die genderspezifischen
stellung der Geschlechter zu erfüllen. Auswirkungen in dem Sektor. So werfen
die Bewohner*innen des Dorfes Chingola
dem Unternehmen Konkola Copper
FALLBEISPIEL Mines, Tochtergesellschaft des britischen
Frauen und Mädchen Rohstoffkonzerns Vedanta Resources
in der Rohstoffindustrie PLC, eine erhebliche Beeinträchtigung
ihrer Existenzgrundlage aufgrund von
andauernder Umweltverschmutzung
durch das Unternehmen vor.45
Aufgrund bestehender patriarchaler Gerade Frauen und Mädchen seien am
Strukturen genießen Frauen das stärksten von den Auswirkungen betroffen,
Potential der Rohstoffindustrie in Form da sie aufgrund des verunreinigten Flusses
von Arbeitsplätzen und Einkommen Kafue gezwungen seien, sich nach einer
nur in geringem Ausmaß. Gleichzeitig alternativen Wasserquelle für ihren Bedarf
sind sie unverhältnismäßig stark von bei der täglich anfallenden Hausarbeit
den vielfältigen negativen politischen, umzusehen. Einigen Eigentümern von
ökologischen, sozialen und ökonomischen verunreinigten Gemüsegärten wurde eine
Auswirkungen betroffen, die ihre Entschädigung gewährt, jedoch beklagen
Lebensgrundlage gefährden. die Frauen des Dorfes, dass sie nicht fair an
den Verhandlungen beteiligt waren.46
>>>>
42. Women’s Rights and Mining (n/a).. 43. Seitz, Karolin (2019). 44. Action Aid Zambia (2015). 45. Supreme Court UK (2019). 46. SDG Watch Europe (2019).
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Aufgrund des hohen Maßes an Hätte der britische Rohstoffkonzern
Kontrolle und Führung über das Vedanta eine angemessene Risiko-
sambische Tochterunternehmen und Folgeabschätzung entlang
werfen die Kläger*innen dem seiner Lieferkette durchgeführt
britischen Mutterkonzern Vedanta und die Frauen im Vorfeld an den
Fahrlässigkeit und Verletzung ihrer Konsultationsprozessen und der
Pflicht zur Achtung von Gesundheits-, Risikobeurteilung beteiligt, hätten die
Sicherheits- und Umweltstandards vor.47 Schäden und die besonderen negativen
Die Bewohner*innen der betroffenen Auswirkungen auf Frauen identifiziert
Ortschaften brachten ihre Forderungen und verhindert werden können.
nach Schadensersatz vor den britischen Im Rahmen einer gendersensiblen
High Court. Nach einer Berufung durch unternehmerischen Sorgfaltspflicht mit
Vedanta erließ der Supreme Court entsprechenden geschlechtsspezifischen
im April 2019 einen bahnbrechenden Mechanismen hätten Frauen auch
Beschluss, der den Dorfbewohner*innen in den Verhandlungen hinsichtlich
das Recht einräumte, Vedanta in der Entschädigungsleistungen
Großbritannien zu verklagen.48 berücksichtigt werden müssen
- auch wenn möglicherweise keine
formellen rechtlichen Ansprüche
auf das Land bestehen.49
2.3.1 Null-Toleranz gegenüber 2.3.2 Anerkennung sexueller und
sexualisierter und reproduktiver Gesundheit und
geschlechtsbasierter Gewalt Rechte als Teil des Arbeitsschutzes
In Übereinstimmung mit dem ILO-Überein- Unternehmen, die im Ausland produzieren
kommen Nr. 190 über Gewalt und Belästigung lassen, sollten dazu verpflichtet werden, die
müssen Unternehmen sicherstellen, dass Arbeit- sexuelle und reproduktive Gesundheit und
nehmer*innen am Arbeitsplatz vor sexualisierter Rechte ihrer Angestellten als Aspekt des Arbeits-
und geschlechtsbasierter Gewalt geschützt schutzes anzuerkennen und umfassender zu
werden und Zugang zu medizinischer, psycholo- berücksichtigen. Dazu gehören Regelungen
gischer und rechtlicher Versorgung haben, falls zur Arbeit während der Schwangerschaft, zu
sie Opfer von sexualisierter und geschlechtsba- Mutterschaftsurlaub und Stillen während der
sierter Gewalt werden. Arbeitszeit gemäß dem ILO-Übereinkommen
Nr. 183. Es umfasst auch die Bereitstellung sani-
Die Unternehmen sollten all ihre Geschäfts- tärer Anlagen, die Privatsphäre gewährleisten
partner* innen zu einer Null-Toleranz gegen- und den Bedürfnissen der Arbeitnehmerinnen
über Belästigung und Gewalt am Arbeitsplatz während der Menstruation gerecht werden. Und
verpflichten und Sensibilisierungstrainings es beinhaltet, Informationen und Dienstleis-
anbieten. Sie sollten Opfern von sexueller Gewalt tungen im Bereich der sexuellen und reproduk-
Zugang zu medizinischer, psychologischer und tiven Gesundheit bereitzustellen. Solche Informa-
rechtlicher Versorgung gewährleisten. tionen sowie der Zugang zu modernen, sicheren
und wirksamen Verhütungsmethoden und dem
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47. Supreme Court UK (2019). 48. Sambo, Pamela Towela (2019). 49. The Danish Institute for Human Rights (2019).
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Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten hörigkeit, Religionszugehörigkeit, Behinderung,
fördern nicht nur die Gesundheit, sondern auch Migrationshintergrund, sexuelle Orientierung
die Gleichstellung aller Arbeitnehmer*innen. oder Zugehörigkeit zu anderen Minderheiten.
Die Unternehmen sollten sicherstellen, dass auch
2.3.3 Gewerkschaftsfreiheit und ihre Geschäftspartner*innen geschlechtsspezifi-
Recht auf Kollektivverhandlungen sche Daten erheben und diese veröffentlichen.
Unternehmen sollten die Gewerkschaftsf rei-
heit und das Recht auf Kollektivverhandlungen 2.5 Beschwerdemechanismen
respektieren und aktiv fördern. Dazu gehört, dass und Rechtshilfe
Arbeitnehmer*innen, die als Gewerkschaftsmit-
glieder und/oder Arbeitnehmervertreter*innen Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden,
tätig sind, weder Diskriminierung noch Druck sichere und zugängliche Beschwerdemecha-
ausgesetzt werden. Unternehmen sollten darauf nismen zu entwickeln, mit denen alle Arbeitneh-
achten, dass Frauen mit ihren Belangen ausrei- mer* innen vertraut gemacht werden. Frauen
chend gehört werden. sehen sich häuf ig spezif ischen Hindernissen
wie Sprache, Alphabetisierungsgrad, Zugangs-
2.3.4 Maßnahmen gegen den möglichkeiten zu Informationen und digitaler
Gender Care Gap Technologie, Mobilität und Zeitmangel aufgrund
unbezahlter Sorgearbeit gegenüber. Beschwer-
Unternehmen sollten dazu verpflichtet werden, demechanismen müssen diese berücksichtigen
auf familienf reundliche Arbeitsbedingungen und so ausgestaltet sein, dass auch Frauen einen
bei ihren Geschäftspartner*innen hinzuwirken niedrigschwelligen Zugang zu ihnen haben.
und soziale Sicherungssysteme anzubieten und
damit dem Gender Care Gap entgegenzuwirken. Zudem sollten die Unternehmen dazu verpflichtet
Das beinhaltet unter anderem die Entgeltgleich- werden, von sexueller Gewalt betroffenen Frauen
heit und existenzsichernde Löhne, Regelungen die erforderlichen Informationen über ihre Rechte
zu Schwangerschaftsurlaub und Elternzeit, fami- zur Verfügung zu stellen, wobei Zugang zu Infor-
lienkompatible Arbeitszeiten, Kinderbetreuung mationen, Sprachen und Alphabetisierungsgrad
am Arbeitsplatz und Urlaubstage für die Pflege zu berücksichtigen sind. Darin enthalten sein
kranker Familienmitglieder. sollten auch Informationen über geschlechts-
spezifische Diskriminierung sowie nationale und
internationale Gesetzgebung.
2.4 Berichterstattung anhand nach
Geschlecht erhobener Daten Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt sollten
durch Rechtsberatung unterstützt werden, und
Das Lieferkettengesetz sollte Unternehmen dazu im Falle von Mitverantwortung sollte das Unter-
verpflichten, die Wirksamkeit ihrer Maßnahmen nehmen dazu verpflichtet werden, Prozesskosten
anhand von geschlechtsspezif isch erhobenen zu übernehmen sowie sich an Entschädigungs-
Daten (z. B. Gender Pay Gap) in Konsultation mit zahlungen bei Rechtsverletzungen zu beteiligen.
betroffenen Frauen, Frauenorganisationen und
Expert*innen nachzuverfolgen und diese Daten
den Betroffenen in zugänglicher Form zur Verfü-
gung zu stellen. Die Daten sollten je nach Kontext
auch nach weiteren Faktoren aufgeschlüsselt
werden wie beispielsweise Alter, Kastenzuge-
183. WEITERE MASSNAHMEN
Neben der Verabschiedung eines Lieferketten- gerechtigkeit in globalen Lieferketten besonders
gesetzes sollte die Bundesregierung weitere in seiner*ihrer Arbeit berücksichtigt.
Maßnahmen ergreifen, um die Rechte von
Frauen im Bereich Wirtschaft und Menschen-
rechte weltweit zu fördern. Gemäß den interna- 3.4 Förderung fairer Rahmen-
tionalen Menschenrechtsabkommen ist sie dazu bedingungen für Sorgearbeit
verpflichtet, auch über die Staatengrenzen hinaus weltweit
die Menschenrechte zu achten, zu schützen
und zu gewährleisten sowie durch internatio- Die Bundesregierung steht in der Verantwortung,
nale Zusammenarbeit zur Verwirklichung der sich für eine ideelle und finanzielle Anerkennung
Menschenrechte weltweit beizutragen.50 und eine faire Verteilung von Sorgearbeit welt-
weit einzusetzen, strukturelle Ungleichheiten
mittels Gesetzgebung entgegenzusteuern und
3.1 Rechtszugang faire Rahmenbedingungen weltweit zu fördern.53
Das Equal Care Manifest zeigt dahingehend
Die spezifischen Hindernisse (wie oben erwähnt), Maßnahmen auf.54 Die Förderung des Zugangs
die Frauen auch beim Zugang zu Recht vor deut- zu öffentlichen Dienstleistungen (Kinderbe-
schen Gerichten erfahren, müssen berücksichtigt treuung, Schulen, Pflegeeinrichtungen, Gesund-
und abgebaut werden. heitssysteme), Inf rastruktur (Wasser, Energie,
Transport), von existenzsichernden Löhnen,
sozialen Sicherungssystemen (unter anderem
3.2 Schutz von Menschenrechts- Schwangerschaftsurlaub, Elternzeit, Altersrente)
verteidigerinnen und von geteilten Verantwortlichkeiten im Haus-
halt sind ebenfalls relevant für die Schaffung
Menschenrechtsverteidigerinnen sind beson- einer gleichberechtigten Teilhabe von Frauen
deren geschlechtsspezif ischen Risiken ausge- und Männern in der Erwerbswelt.55 Die Bundesre-
setzt,51 nicht zuletzt, da sie mit ihrer Tätigkeit gierung sollte sich dafür einsetzen, dass Ländern
diskriminierende Geschlechterrollen in Frage des Globalen Südens bei internationalen Unter-
stellen. Sie sind häufig von geschlechtsspezifi- stützungsprogrammen, bspw. durch die Welt-
schen Bedrohungen und Gewalttaten wie sexu- bank oder den Internationalen Währungsfonds,
elle Gewalt, Belästigung ihrer Kinder und Diskri- der notwendige finanzielle Handlungsspielraum
minierung in ihren Gemeinschaften betroffen. erhalten bleibt, wichtige öffentliche Investitionen
Die Bundesregierung sollte sich daher für in Bereichen wie Pflegeeinrichtungen, Gesund-
geschlechtsspezifische Maßnahmen, wie unter heit und Bildung, soziale Sicherung, Infrastruktur
anderem vom UN-Sonderberichterstatter zur und Klimaschutz zu tätigen.56
Situation von Menschenrechtsverteidiger*innen
2019 formuliert, zum Schutz von Menschen-
rechtsverteidiger*innen weltweit einsetzen.52 3.5 Bekämpfung von Steuerflucht
und Steuerhinterziehung
3.3 Beauftragte*r für Wirtschaft Steuerflucht und Steuerhinterziehung durch
und Menschenrechte Unternehmen entzieht Regierungen welt-
weit schätzungsweise mehr als 500 Milliarden
Die Bundesregierung sollte die Stelle eines*einer US-Dollar jährlich.57 Länder des Globalen Südens
Beauftragten für Wirtschaft und Menschenrechte verlieren auf diese Weise mehr als 200 Milli-
einrichten, der*die das Thema der Geschlechter- arden US-Dollar pro Jahr.58 Durch diese Steuer-
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50. Insbesondere Artikel 55 und 56 der Charta der Vereinten Nationen, Artikel 22 der Allgemeinen Erklärung für Menschenrechte und Artikel 2(1) des
Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. 51. United Nations Office of the High Commissioner on Human Rights (2018)..
52. UN Special Rapporteur on the situation of human rights defenders (2019). 53. Siehe auch United Nations (2020), S.15 ff. 54. Equal Care Manifest 2020:
https://equalcareday.de/manifest/ . 55. OECD (2020). 56. Oxfam Deutschland (2020). 57. Tax Justice Network (2017). 58. International Monetary Fund (2015). 19Sie können auch lesen