Schriftliche Kleine Anfrage - der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 21.03.16

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                               Drucksache   21/3726
21. Wahlperiode                                                                       29.03.16

                         Schriftliche Kleine Anfrage
                        der Abgeordneten Birgit Stöver (CDU) vom 21.03.16

                              und   Antwort des Senats

         Betr.:   Neubau bei Sozialwohnungen nur Tropfen auf den heißen Stein

                  Die Stadtentwicklungssenatorin Dorothee Stapelfeldt verkündete Ende Feb-
                  ruar, dass die Stadt im Jahr 2016 wieder 2.000 Sozialwohnungen über die
                  Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) fördern wolle.
                  Was sie nicht erwähnte ist, dass trotz des in den letzten Jahren erhöhten
                  Zubaus an Sozialwohnungen dieses nicht den Wegfall vorhandener Sozial-
                  wohnungen aufwiegen wird: Gab es 1990 in Hamburg noch 265.600 Sozial-
                  wohnungen (vergleiche Drs. 20/10649), waren es 2014 nur noch 87.000
                  (vergleiche Drs. 21/2905).

                  Die staatliche Förderung von Sozialwohnungen beinhaltet Mietpreis- und
                  Belegungsbindungen für zumeist 15 Jahre. Heute fallen jährlich mehr Woh-
                  nungen aus der Bindung, als der Zubau kompensiert. Die Zahl nimmt trotz
                  des von der Senatorin gepriesenen Zubaus stetig weiter ab, da dieser deut-
                  lich geringer ausfällt als die Zahl jener Wohnungen, die aus der Mietpreis-
                  und Belegungsbindung herausfallen. Vom Auslaufen aus der Belegungsbin-
                  dung an sind Mietpreiserhöhungen nicht nur möglich, sondern sehr wahr-
                  scheinlich. Zugleich steigt die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum im 1.
                  Förderweg sowie durch die hinzukommenden Einwanderer drastisch und
                  vergrößert die Lücke zwischen Angebot und Nachfrage noch stärker. Bereits
                  2013 soll es laut Senatsangaben bei den vordringlich Wohnungssuchenden
                  (Obdachlose, Bewohnern aus Frauenhäusern, aber auch als Flüchtlinge
                  anerkannte Asylbewerber) 8.054 unversorgte Fälle (vergleiche Drs. 21/2905)
                  gegeben haben.

                  Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

         Zur Verbesserung der Wohnungsversorgung für Haushalte mit niedrigen und mittleren
         Einkommen hat der Senat in der 20. Legislaturperiode die Mittel für den sozialen
         Mietwohnungsneubau erheblich aufgestockt. Seit 2011 stehen Fördermittel für jährlich
         mindestens 2.000 Neubauwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen bereit.
         Im Zeitraum 2011 bis 2014 wurden von der Hamburgischen Investitions- und För-
         derbank (IFB) insgesamt rund 8.500 Neubaumietwohnungen gefördert. Im Vergleich
         zum Zeitraum von 2007 bis 2010, in dem insgesamt nur rund 3.700 Mietwohnungen
         gefördert wurden, bedeutet dies eine Steigerung um rund 130 Prozent. Auch im Jahr
         2015 konnten wieder mehr als 2.000 Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungs-
         bindungen gefördert werden. Zusätzlich wurden im Zeitraum von 2011 bis 2015
         Modernisierungen (Mod B) mit Mietpreis- und Belegungsbindungen und Ankauf von
         Belegungsbindungen im Bestand für insgesamt rund 3.750 Wohnungen bewilligt. Die
         Anstrengungen des Senats zur Steigerung des sozialen Mietwohnungsbaus sind
         erfolgreich.
Drucksache 21/3726        Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass durch die Entscheidung von Senat und
Bürgerschaft im Jahr 2003/2004, Darlehensforderungen aus Zinsen und Tilgungen der
ehemaligen WK zur Finanzierung des Haushalts zu verkaufen (Forderungsverkauf),
der IFB dauerhaft Einnahmen fehlen, für die nun durch den Haushalt der Freien und
Hansestadt Hamburg ein Ausgleich erfolgen muss. Der an die IFB zu leistende Ver-
lustausgleich wird hierdurch für den Zeitraum 2016 bis 2021 mit rund 135 Millionen
Euro und ab 2022 um jährlich 21 Millionen Euro vorbelastet, diese Mittel stehen nicht
für die Wohnraumförderung zur Verfügung.
Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage
von Auskünften von SAGA GWG und der IFB – wie folgt:
           1.   Die städtische Gesellschaft SAGA GWG wird dieses Jahr 2.000 Sozial-
                wohnungen herstellen. Wie viele Wohnungen im 1. Förderweg wurden in
                den Jahren 2011 bis 2015 jeweils von der Stadt hergestellt?
           2.   Wie viele Wohnungen im 1. Förderweg wurde von privaten Investoren
                zwischen 2011 bis 2015 jeweils erstellt? Welchen Anteil hatten hieran
                Wohnungsbaugenossenschaften?
                                        2011    2012     2013    2014     2015
    Fertiggestellte geförderte Miet-
    wohnung im 1. Förderweg insge-
    samt:                               1.182     607    1.330   2.020     2.105
            davon SAGA GWG                156      52      512   1.015       918

    Private Investoren                   1026     555      818   1005      1187
             davon Wohnungsbau-
             genossenschaften             165     144      202     285       200
Quelle: IFB; Stand März 2016
Hinweis zum Jahr 2015: Für die Erfassung der Fertigstellungen ist laut Fördersyste-
matik die sogenannte mittlere Bezugsfertigkeit des gesamten Förderobjektes maßgeb-
lich. Diese gilt im Weiteren als Grundlage zur Festlegung der Bindungsdauer. Bei
Bauvorhaben, die mitunter über mehrere Jahre hinweg gebaut werden, wird erst nach
Fertigstellung der letzten Wohnung die mittlere Bezugsfertigkeit des gesamten För-
derobjektes statistisch erfasst. Daher können sich die hier genannten Zahlen erhöhen,
wenn nachträglich Bauvorhaben für 2015 als fertiggestellt gemeldet werden.
           3.   Von welcher Anzahl an privat gebauten Sozialwohnungen geht der
                Senat beziehungsweise die zuständige Behörde für 2016 aus?
Die zuständige Fachbehörde geht insoweit von gut 1.000 Fertigstellungen aus.
           4.   Laut Drs. 20/4588 aus dem Jahr 2012 fallen im Jahr 2016 5.805 Woh-
                nungen aus der Mietpreisbindung heraus. Entspricht die Prognose von
                vor vier Jahren dem Ist-Zustand? Wie viele Sozialwohnungen werden
                dieses Jahr tatsächlich aus der Bindung entfallen?
           5.   2015 sollen es 8.019 gewesen sein. Wie sahen die Ist-Zahlen im ver-
                gangenen Jahr aus?
2016 werden Sozialbindungen für 5.393 Wohnungen planmäßig enden. Im Jahr 2015
endeten Sozialbindungen für 7.715 Wohnungen. Bei den in Drs. 20/4588 aufgeführten
Wohnungen handelt es sich auch um Bestände, bei denen die Darlehen teilweise
prolongiert werden konnten und damit die Bindung weiter besteht.
           6.   4.220 Wohnungen, die 2015 aus der Bindung entfielen, befanden sich im
                Bestand der SAGA GWG.
                a.   Wie agiert die SAGA GWG in solchen Fällen? Nutzt die SAGA
                     GWG den vollen rechtlichen Rahmen der Mietpreiserhöhung aus?
                     Wie und zu welchem Zeitpunkt werden die Mieter über die Erhö-
                     hung informiert?

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/3726

     SAGA GWG prüft die Erhöhung der Nettokaltmieten auf Basis der gesetzlichen Vor-
     schriften. Die Festlegungen zur Mietenbildung werden sozialverträglich individuell
     unter Berücksichtigung von quartiersspezifischen Gegebenheiten getroffen. Dabei
     orientiert sich SAGA GWG grundsätzlich am Mittelwert des Mietenspiegels. Die Miete-
     rinnen und Mieter werden unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften über die
     Erhöhung informiert.
                   b.   In welchen Quartieren beziehungsweise Wohnungen der SAGA
                        GWG kam es zu Mietpreiserhöhungen und in welcher Höhe?
     Die Wohnungen liegen in folgenden Quartieren (Stadtteilen):
     Altona-Altstadt, Billstedt, Dulsberg, Eimsbüttel, Finkenwerder, Groß Borstel, Harburg,
     Hausbruch, Hohenfelde, Horn, Hummelsbüttel, Lohbrügge, Lurup, Jenfeld, Neugra-
     ben-Fischbek, Neustadt, Osdorf, Ottensen, Rahlstedt, St. Pauli, Wilhelmsburg.
     Die weitergehend von der Fragestellerin erbetenen Daten werden bei SAGA GWG
     statistisch nicht erfasst. Eine manuelle Auswertung, über den Gesamtbestand von
     SAGA GWG hinweg, ist im Rahmen der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfü-
     gung stehenden Zeit nicht möglich.
              7.   Welche Auswirkungen hat die am 1. Juli 2015 in Hamburg in Kraft getre-
                   tene Mietpreisbindung auf aus der Bindung auslaufende Sozialwohnun-
                   gen? Welche speziell auf die im SAGA-GWG-Bestand?
     Die Mietpreisbremse gilt nur bei Neuvermietungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 6.
     und 6. a.
              8.   Wie war die prozentuale Erhöhung jeweils vor und nach Inkrafttreten der
                   Mietpreisbremse im privaten Sektor sowie speziell im SAGA-GWG-
                   Bestand?
     Hierzu liegen der zuständigen Fachbehörde keine Daten vor. Im Übrigen siehe zu 6.
     b.
              9.   Wie viele geförderte Wohnungen mit Mietpreisbindung wird es nach der-
                   zeitigen Planungen Ende 2016 in Hamburg geben (bitte nach privaten
                   und städtischen Investoren sowie nach Bezirken aufschlüsseln)? Wie
                   lauten die Ziele des Senats für 2020, 2025 und 2030?
     Ende 2016 wird es nach derzeitigen Planungen 83.818 geförderte Wohnungen mit
     Mietpreisbindung in Hamburg geben. Eine Differenzierung nach privaten und städti-
     schen Investoren und gleichzeitig nach Bezirken ist bei der Betrachtung der Planung
     nicht möglich. Im Übrigen hat sich der Senat nicht befasst.
              10. Wurde der geplante Subventionsbarwert − 2015 lag er bei 171 Millionen
                  Euro − in den vergangenen fünf Jahren jeweils vollständig ausge-
                  schöpft?
     Die Subventionsbarwerte der Bewilligungsvolumina in dem jeweiligen Wohnungsbau-
     programm des Senates wurden im Jahr 2011 und im Jahr 2015 vollständig ausge-
     schöpft. In den Jahren 2012 bis 2014 wurde er ganz überwiegend ausgeschöpft.
              11. In Drs. 21/1838 wird vorgerechnet, welche Auswirkungen der für das
                  Programm „Perspektive Wohnen“ vorgesehene Subventionsbarwert in
                  Höhe von 455 Millionen Euro auf den Haushalt der Freien und Hanse-
                  stadt Hamburg hat. Da seit 2003 ein fester Diskontierungszinssatz in
                  Höhe von 6,5 Prozent verwendet wird und das aktuelle Zinsniveau daher
                  vernachlässigt werden kann: Wie wirkt sich ein Subventionsbarwert in
                  Höhe von 1 Million Euro bei einer Mietpreisbindung von 15 Jahren über
                  die Laufzeit grundsätzlich auf den jeweils laufenden Haushalt aus?
     Bei einer Bewilligung in Höhe von 1 Million Euro Subventionsbarwert im Jahre 2015
     im Mietwohnungsneubauprogramm (1. Förderweg) mit 15-jähriger Bindung entstün-
     den geschätzt folgende jährliche Haushaltsbelastungen in Euro:
2016       2017          2018          2019          2020          2021        2022           2023
 25.947    237.225       107.493       105.639       104.527       103.415     102.303        101.191

                                                                                         3
Drucksache 21/3726      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode

2024          2025          2026         2027          2028         2029          2030
100.079        98.967        97.855       96.743        95.631       94.519        93.411
          12. Da in den nächsten Jahren zahlreiche Bindungen auslaufen, müssten
              auch Mittel in dem jeweils laufenden Haushalt frei werden. Wie hoch
              sind diese? Bitte für jedes Jahr bis 2025 einzeln auflisten.
Die Wohnungsbauförderung in Hamburg erfolgt durch die IFB mittels zinsgünstiger
Darlehen und Wohnungsbauzuschüssen grundsätzlich über die jeweiligen Laufzeiten
der Sozialbindung. Der der IFB dadurch entstehende Aufwand wird durch den Zins-
und Verlustausgleich aus dem Haushalt der Freien und Hansestadt Hamburg ausge-
glichen. Die jährlich aktualisierte Wirtschafts- und Finanzplanung der IFB berücksich-
tigt die jeweiligen Bindungslaufzeiten und führt im Ergebnis zu entsprechenden Aus-
gleichsbedarfen der Bank, die Grundlage der Haushaltsveranschlagung für den Zins-
und Verlustausgleich sind. Das Auslaufen von Sozialbindungen führt damit nicht
unmittelbar zum Freiwerden von bereitgestellten Haushaltsmitteln.
          13. Eine aktuelle Studie des Instituts der Deutschen Wirtschaft (IW) gibt an,
              dass 46 Prozent der Haushalte in Sozialwohnungen nicht wirklich
              bedürftig sind. Trifft dieses auch für Hamburg zu?
Empirische Daten über die Einkommensstruktur der Haushalte im Hamburger Sozial-
wohnungsbestand liegen der zuständigen Fachbehörde nicht vor.
          14. Das IW kritisiert, dass wer in eine Sozialwohnung zieht nur vor Bezug
              belegen muss, dass er über ein geringes Einkommen verfügt. Danach
              werde das Einkommen nicht mehr überprüft, obwohl im Laufe der Jahre
              der Erhalt oder Wechsel eines Arbeitsplatzes eine völlig neue Ausgangs-
              lage schaffen. Erfolgt auch in Hamburg nur eine einmalige Überprüfung
              der Einkommenshöhe?
Ja.
          15. Wie steht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde in diesem
              Zusammenhang zu einer Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe?
              Welche Vor- beziehungsweise Nachteile hat diese?
Der Verzicht auf die Erhebung der Fehlförderungsabgabe ab 1. Juli 2002 war von der
Hamburgischen Bürgerschaft am 12.06.2002 beschlossen worden, um Segregations-
und Abwanderungstendenzen aus den Sozialwohnungsbeständen entgegenzuwirken.
Die in der Drs. 17/496 dargelegten Gründe für den Verzicht auf die Fehlbelegungsab-
gabe bestehen unverändert fort. Daher ist eine Wiedereinführung nicht vorgesehen.
          16. Zudem gibt es in Hamburg mehrere Freistellungen von der Mietpreis-
              und Belegungsbindung in der Hoffnung, so eine bessere Durchmischung
              der Wohnviertel zu erreichen. Bei wie viel Prozent der geförderten Woh-
              nungen in Hamburg lag eine solche Freistellung 2015 vor?
Die in den Freistellungsgebieten freigestellten Sozialwohnungen machen einen Anteil
von 19,09 Prozent an den Sozialwohnungen in Hamburg insgesamt aus.
          17. Statt den Bau von Sozialwohnungen zu fördern, schlägt das IW vor, ein
              erhöhtes „Wohngeld anstelle des sozialen Wohnungsbaus zu setzen“
              („Frankfurter Allgemeine Zeitung“, 2. Februar 2016). Vorteil sei, dass
              Wohngeld nur so lange gezahlt werden müsste, wie der betroffene
              Haushalt bedürftig wäre. Was spricht aus Sicht des Senat beziehungs-
              weise der zuständigen Behörde für und was gegen die Umsetzung die-
              ses Vorschlages?
Aus wohnungspolitischer Sicht ist das Wohngeld als Subjektförderung eine wertvolle
Ergänzung zur Wohnraumförderung (Objektförderung). Wohngeld ermöglicht gering-
verdienenden Haushalten die Anmietung einer Wohnung im mittleren Preisniveau.
Jedoch schafft das Wohngeld im Gegensatz zur Wohnraumförderung kaum Impulse
für den Wohnungsneubau. Die Abschaffung des Sozialwohnungsbaus würde das
Angebot an preisgünstigem Wohnraum deutlich sinken lassen und die Wohnraumver-

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode   Drucksache 21/3726

sorgung insbesondere von Haushalten mit Marktzugangsproblemen erheblich
erschweren.
         18. Weiter kann in Hamburg unter bestimmten Voraussetzungen in abge-
             grenzten Quartieren eine Erhaltungsverordnung angewendet werden.
             Wie kann die Anwendung der Erhaltensverordnung die flächendeckende
             Mietpreisbremse ergänzen? In welchen Fällen ist dieses sinnvoll, in wel-
             chen kontraproduktiv?
Ziel des Instrumentariums der Sozialen Erhaltungsverordnung und der Umwandlungs-
verordnung ist der Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonde-
ren städtebaulichen Gründen in Gebieten, die unter starkem Aufwertungs- und Ver-
drängungsdruck stehen.
Ein individueller Schutz von Mieterinnen und Mietern ist damit nicht verbunden. Das
soziale Mietrecht und die Soziale Erhaltungsverordnung verfolgen unterschiedliche
Zielsetzungen. Lediglich mittelbar kann sich aus dem städtebaulich begründeten
Erhaltungsziel der Schutz bestehender Mietverhältnisse ergeben.

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