Gleichstellungspolitische Programme - Ein Rahmen für die Querschnittspolitik
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Geppert, Gleichstellungspolitische Programme Gleichstellungspolitische Programme – Ein Rahmen für die Querschnittspolitik Gleichstellung In zahlreichen europäischen Nachbarländern gibt ihrer Tendenz, möglichst eigenständig zu handeln, es zum Teil schon länger als 30 Jahre gleichstel- ergibt sich nur selten die Bereitschaft anderer Res- lungspolitische Programme, mit denen die jewei- sorts zu einer produktiven Kooperation mit dem ligen Regierungen ihre Aktivitäten zur Gleichstel- Gleichstellungsressort (negative Koordinierung). lung in unterschiedlichen Politikfeldern festlegen Geschlechter- und Gleichstellungsthemen wer- und koordinieren. Auch in einigen Bundesländern den nach wie vor in vielen Fällen abgewertet. Die sind solche Programme in unterschiedlicher Form Randständigkeit von Gleichstellungsthemen und vorhanden. In diesem Beitrag wird zunächst kurz die Tendenz zur negativen Koordinierung verstär- auf die Spezifik und die besonderen Herausforde- ken die Abwertungstendenz und sind gleichzeitig rungen des Politikfeldes Gleichstellung eingegan- Ausdruck institutionell verfestigter Abwertung gen. Dann wird der Stand der Institutionalisierung (Abwertung). der Gleichstellungspolitik in der Ministerialver- waltung des Bundes skizziert, um abschließend zu 2. Institutionalisierung der zeigen, welchen Beitrag gleichstellungspolitische Gleichstellungspolitik Programme zur politischen Gestaltung der Quer- schnittsaufgabe Gleichstellung leisten können. Auf diese Herausforderungen, mit denen die Gleich- stellungspolitik konfrontiert ist, muss nicht nur das 1. Spezifik des Politikfeldes Gleichstellungsressort, sondern die Regierung ins- Gleichstellung gesamt eingehen, will sie ihrem Auftrag aus dem Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 Satz 2: „Der Staat fördert Die fachliche Breite und der Querschnittscharakter die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung machen Gleichstellung zu einem Politikfeld, mit be- von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseiti- sonderen Herausforderungen: gung bestehender Nachteile hin.“) gerecht werden. Um Gleichstellungspolitik in der Bundesregierung Geschlechter- und Gleichstellungsfragen sind in und -verwaltung zu institutionalisieren und trotz der allen Lebens- und Politikbereichen relevant: Von genannten Herausforderungen gestaltbar zu machen, der Arbeitsmarkt- und Familienpolitik über die wurden vor allem zwei Schritte unternommen: Gesundheits- und Bildungspolitik bis zur Steuer- und Verkehrspolitik. D.h. Gleichstellungsfragen 1. Um den Verfassungsauftrag zur Förderung der sind fachlich umfangreich und komplex und kön- tatsächlichen Gleichstellung und die Erfüllung nen oft nur unter Mitwirkung von Expertise aus der entsprechenden Regierungsfunktionen wahr- anderen Bereichen angemessen bearbeitet werden (fachliche Komplexität). Gleichstellungspolitische Themen überschneiden sich fast immer mit Themen anderer Ressorts. Gleichzeitig zerschneidet die Ressortlogik oft fachliche Zusammenhänge von Gleichstellungs- themen. Dies macht die Notwendigkeit zu ressort- übergreifender Zusammenarbeit zum Regelfall für Jochen Geppert Wissenschaftlicher Mitarbeiter Gleichstellungspolitik (Interdependenz). im GenderKompetenzZentrum Gleichstellungsthemen erscheinen aus der Pers- an der Humboldt-Universität zu pektive anderer Ressorts oft als „randständig“. Aus Berlin 3/2009 13
Aufsatz zunehmen, ist ein starkes Gleichstellungsressort gleichstellungspolitisches Handeln in den eigenen gefordert, das die im § 3 der Gemeinsamen Ge- Politikfeldern zumindest prinzipiell anerkannt schäftsordnung der Bundesministerien (GGO)1 ist. Das führt nicht unbedingt zu mehr Handeln genannten ministerialen Aufgaben für das Politik- für Gleichstellung, verbessert aber die argumenta- feld wahrnimmt. Das sind insbesondere tive Position der Gleichstellungspolitik. Die bishe- die strategische Gestaltung, rigen Gender-Mainstreaming-Aktivitäten haben die Koordination, auch gezeigt, dass in vielen Formen und Routinen die Realisierung von politischen Zielen, Schwer- des Verwaltungshandelns Gender-Aspekte der be- punkten und Programmen, arbeiteten Sachverhalte nicht angemessen erfasst die internationale Zusammenarbeit, werden und daher auch nicht gleichstellungsori- die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren. entiert gestaltet werden können. Auch wenn die Spätestens mit der Einführung eines Frauenmi- dabei entwickelten alternativen Handlungsformen nisteriums in der Bundesrepublik vor nunmehr und Instrumente nicht zu einer durchgängigen über 20 Jahren ist Gleichstellungspolitik in diesem Berücksichtigung von Gender- und Gleichstel- Sinn als eigenständiges Politikfeld etabliert und lungsaspekten geführt haben, hat sich die Gleich- prinzipiell anerkannt. Das Gleichstellungsressort stellungspolitik damit einen wichtigen neuen hat aber nur wenig eigene Zuständigkeiten und ist Handlungsbereich erschlossen. bei wichtigen Vorhaben, die Gleichstellungsfragen Das Leitprinzip Gleichstellung hat bisher jedoch berühren, in der vergleichsweise schwachen Rolle nicht dazu geführt, dass die Ressorts bei der Defi- eines „mitzeichnenden“ Ressorts. Auch eigene Ini- nition von politischen Zielen und Schwerpunkten tiativen stoßen schnell an die Grenzen der Zustän- Gleichstellung ausreichend berücksichtigen. digkeiten der anderen Ressorts. Da zum einen dem Gleichstellungsressort keine aus- 2. Um auch die anderen Ressorts auf ihren Beitrag reichenden Steuerungsinstrumente zur Verfügung zur Gleichstellung zu verpflichten, hat die Bun- stehen, um das Politikfeld Gleichstellung strategisch desregierung im Jahr 2000 die Gleichstellung von zu gestalten und zu koordinieren und so die Reali- Frauen und Männern als neues Leitprinzip im sierung von politischen Zielen, Schwerpunkten und § 2 der GGO verankert. Dies bedeutet, dass alle Programmen sicherzustellen und zum anderen die Bundesministerien in ihrem Aufgabenbereich die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern haben. Dieses allgemeine Leitprinzip be- zieht sich auf alle „politischen, normgebenden und verwaltenden Maßnahmen der Bundesmi- nisterien“ (§ 2 GGO) und muss entsprechend die Aufgabenwahrnehmung der Ministerien prägen. Im Kontext internationaler Gleichstellungspolitik und in zahlreichen Verwaltungen und anderen Organisationen in Deutschland hat sich für dieses Leitprinzip die Bezeichnung „Gender-Mainstre- aming (GM)“ eingebürgert. Die Zuständigkeit für die fachliche Berücksichtigung von Gleichstel- lungsaspekten liegt gemäß dem Ressortprinzip bei den einzelnen Ministerien. Das Bundesgleichstel- lungsgesetz bestimmt ergänzend, dass für die Um- setzung des Leitprinzips in den Ressorts nicht die jeweilige Gleichstellungsbeauftragte – sondern alle Beschäftigten, insbesondere auch solche mit Vor- gesetzten- und Leitungsaufgaben, verantwortlich sind (§ 2 BGleiG). Als Erfolg dieser Regelungen und der Aktivitäten zur Implementierung des Leitprinzips Gleichstel- lung2 kann gesehen werden, dass bei der großen Mehrheit der Ressorts die Verantwortung für 14 GiP
Geppert, Gleichstellungspolitische Programme übrigen Ressorts Gleichstellung nicht ausreichend Beispiele: Im Bereich der Bekämpfung von Gewalt zum Leitprinzip der eigenen Politik machen, sind gegen Frauen ist derzeit der 2. ressortübergreifende zusätzliche Instrumente erforderlich, um Gleich- Aktionsplan in Kraft3. Der Aktionsplan bündelt die stellungspolitik ressortübergreifend zu gestalten. erfolgreiche Politik des Gleichstellungsministeri- ums zu diesem Thema und ist gleichzeitig ein Mittel, das diesen Erfolg mitbedingt, weil es den Aktivitä- 3. Gleichstellungspolitische Programme ten der einzelnen Ressorts einen Rahmen und dem Gleichstellungsressort die Federführung gibt. Der Gleichstellungspolitische Regierungsprogramme Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen sind eine solche Möglichkeit, denn in solchen Pro- Frauen ist ein ressortübergreifendes Programm zu grammen werden Ziele und Maßnahmen zur Gleich- einem einzelnen gleichstellungspolitischen Schwer- stellung von Frauen und Männern für die gesamte punkt. Regierung festgelegt. In solchen Programmen wird auch der Beitrag der einzelnen Ressorts und ihr Zu- Das bisher einzige Programm in Deutschland, das sammenwirken verabredet. Solche Programme ha- als nationales gleichstellungspolitisches Maßnah- ben den Vorteil, dass nicht ein Ressort (z.B. Gleich- menprogramm verstanden werden kann, ist das stellung) einem anderen Ressort Ziele oder Maßnah- 1999 von der Bundesregierung beschlossenen Pro- men vorgibt. Ziele werden gemeinsam verabredet gramm „Frau und Beruf“4. Obwohl der Titel und und bei der Festlegung von Maßnahmen können die der Schwerpunkt der Maßnahmen auf die Förderung Ressorts einen großen Spielraum erhalten. Themati- der Erwerbschancen von Frauen zielt, ist es deutlich sche Schwerpunkte können sich nach den fachlichen breiter angelegt als klassische Arbeitsmarktpolitik. Logiken der Gleichstellungspolitik richten und trotz- Mit der Einführung von Gender Mainstreaming geht dem mehrere andere Ressort in die Umsetzung ein- es auch über Maßnahmen hinaus, die im weiteren beziehen. Damit bieten gleichstellungspolitische Re- Sinne zur Förderung der Erwerbstätigkeit beitra- gierungsprogramme Lösungen für zumindest zwei gen. Dementsprechend formuliert es den Anspruch, der eingangs genannten Herausforderungen. Die or- „die Gleichstellung von Frauen und Männern wieder ganisierte Zusammenarbeit von Gleichstellungsres- zu einem großen, gesellschaftlichen Reformprojekt zu sort und mehreren anderen Ressorts führt fachliche machen“5 und nennt allgemeine gleichstellungspoli- Kompetenzen und Zuständigkeiten zusammen, so- tische Ziele. dass die fachliche Komplexität und die Interdepen- Beteiligt an der Umsetzung von Maßnahmen aus denz leichter gehandhabt werden können. Inwieweit dem Programm waren zahlreiche Ressorts (Bildung, es auch gelingt, die Randständigkeit von Gleichstel- Arbeit, Familie, Wirtschaft, Justiz). Auch wenn ein lungsthemen und deren Abwertung durch solche zentrales Vorhaben des Programms, das Gleichstel- Programme zu überwinden, hängt vom Stellenwert lungsgesetz für die Privatwirtschaft, am Widerstand eines Programms in der Regierungspolitik ab. der Wirtschaftsverbände und des Kanzlers scheiterte, Es lassen sich drei Formen solcher Programme un- kann in der Rückschau festgestellt werden, dass ein terscheiden: Teil der dort beschlossenen Maßnahmen bis heute fortwirken. Das Programm hat sich damit als wirk- Ressortübergreifende Programme zu einzelnen sames ressortübergreifendes Mittel der politischen Schwerpunkten, Gestaltung des Politikfeldes Gleichstellung erwie- Gleichstellungspolitische ad-hoc-Programme, sen. Dennoch galt die verantwortliche Ministerin in denen für die gesamte Regierung Schwer- Christine Bergmann am Ende der Legislatur in der punkte und Maßnahmen festgelegt werden, Öffentlichkeit als gescheiterte Ministerin und schied Programme der laufenden gleichstellungspoliti- aus dem Kabinett aus.6 Ihre Nachfolgerinnen haben schen Ziel- und Maßnahmenplanung. bisher keinen weiteren Versuch unternommen, ein vergleichbares nationales Gleichstellungsprogramm auf den Weg zu bringen. 4. Beispiele für gleichstellungspolitische Ohne die Inhalte der Programme zu bewerten oder Programme die Gleichstellungspolitik der Länder insgesamt als vorbildlich erscheinen zu lassen, sollen zwei weite- In Deutschland gibt es auf Bundesebene bisher nur re Beispiele nationaler Gleichstellungsprogramme wenig Erfahrung mit solchen gleichstellungspoliti- aus den Niederlanden und aus Dänemark dargestellt schen Programmen. Zu nennen sind lediglich zwei werden. 3/2009 15
Aufsatz In den Niederlanden wird die Gleichstellungspoli- To ensure that the resources and competencies tik der jeweiligen Regierungen seit den 70er Jahren for identifying and working professionally with durch nationale Programme gesteuert. Sie sind wie gender related issues and gender equality relat- das Programm „Frau und Beruf“ auf die jeweili- ed challenges are in place within the ministries. ge Legislaturperiode ausgerichtet und in sofern als “ (Ligestilling-Homepage) ad-hoc-Programme zu verstehen. In ihnen werden übergreifende Ziele und Schwerpunkte der Gleich- Eine hochrangige interministerielle Steuerungs- stellungspolitik festgelegt, zu denen die einzelnen gruppe mit Vertreterinnen/Vertretern aus allen Mi- Ministerien in eigener Verantwortung Maßnahmen nisterien unter Leitung des Gleichstellungsressorts beitragen. Die vier Schwerpunkte des aktuellen koordiniert die Gesamtaktivitäten. Die Ministerien Programms7 sind: sind durch das Programm verpflichtet, der Steue- 1. Stärkere Partizipation von Frauen auf dem Ar- rungsgruppe jährlich Berichte über die durchgeführ- beitsmarkt: ten Maßnahmen und geplanten Ziele und Aktivitä- ökonomische Unabhängigkeit, Vereinbarkeit von ten vorzulegen. Auf dieser Basis berichtet das Gleich- Beruf und Privatleben, Frauen in Führungspositi- stellungsministerium dem Parlament. on… Solche Programme der laufenden gleichstellungs- 2. Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund: politischen Ziel- und Maßnahmenplanung haben allg. Stärkung von Frauen und Mädchen in ihren den Vorteil, dass die Ziel- und Maßnahmenplanung Rechten, Förderung von Talenten und der nieder- flexibler an die Erfordernisse der aktuellen politi- ländischen Sprache sowie des Rollenwandels… schen Situation angepasst werden kann. Durch die 3. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mäd- jährliche Berichts- und Rechenschaftspflicht ist chen: die Auseinandersetzung der Ressorts mit Fragen der Forschungsprojekte zur ’häuslichen Gewalt’, Se- Gleichstellungspolitik als Daueraufgabe quasi insti- xualaufklärung bei Jugendlichen insbesondere bei tutionalisiert. Mädchen 4. Frauenrechte im internationalen Kontext: Zusätzlich zu diesem übergreifenden Programm zur Expertisen, Frauen und Friedensdienste … strategischen Gestaltung des Politikfeldes Gleichstel- lung gibt es in Dänemark weitere ressortübergrei- Das aktuelle Gleichstellungsprogramm sieht eine fende Programme bzw. Aktionspläne zu einzelnen zweijährliche Berichtspflicht für die Ministerien vor gleichstellungspolitischen Schwerpunkten (Aktions- und enthält entsprechende Evaluationsfragen. Ein plan gegen Frauenhandel, Aktionsplan gegen häus- Interministerieller Ausschuss für Gleichstellungs- liche Gewalt, Aktionsplan „Beschäftigung, Partizi- politik koordiniert unter dem Vorsitz des Gleichstel- pation und Chancengleichheit für alle“). Diese Pro- lungsressorts die Zusammenarbeit der Ministerien. gramme sind von der Struktur vergleichbar mit dem Die dänische Regierung hat ein noch weiter gehen- deutschen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt des Instrumentarium für die politische Gestaltung gegen Frauen. der Gleichstellungspolitik entwickelt. Den Rahmen der Gleichstellungspolitik bildet ein mehrjähriger 5. Ausblick gleichstellungspolitischer Aktionsplan8. Dieses Pro- gramm legt aber kaum konkrete politische Inhalte Im Frühjahr 2008 hat das Land Berlin ein „Gleich- fest. Er gibt den Ministerien vor, dass sie Gleichstel- stellungspolitisches Rahmenprogramm“9 in Kraft lungsfragen in die Kerninhalte ihrer Politiken integ- gesetzt. Darin werden gleichstellungspolitische He- rieren müssen. Als Ziele werden genannt: rausforderungen formuliert und ein Verfahren eta- “To ensure that gender equality is incorporated bliert, in dem ein Masterplan Gleichstellung mit into the principal parts of the individual mi konkreten Maßnahmen erstellt werden soll. Die nistries’ core activity areas and in relevant large österreichische Regierung hat in ihrem neuen Re- inter-ministerial tasks. gierungsprogramm10 von Ende 2008 festgelegt, dass To ensure that the ministries formulate gender sie gemeinsam mit Sozialpartnern einen nationalen equality policies and specific gender policy ob- Aktionsplan für Gleichstellung erarbeiten wird. jectives within their own core areas and thereby Wie auch am Programm „Frau und Beruf“ deutlich identify gender equality policy challenges and wird, sind ressortübergreifende Gleichstellungspro- gender-based problem areas. gramme – egal welcher Art und inhaltlicher Ausrich- 16 GiP
Geppert, Gleichstellungspolitische Programme tung – keine Garantie für gleichstellungspolitische http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Redakti- onGM/Pdf-Anlagen/gm-abschlussbericht-wiss-begleitung,property Erfolge. Sie sind jedoch ein Mittel der politischen =pdf,bereich=gm,sprache=de,rwb=true.pdf Gestaltung, das die Erfolgsaussichten der Gleich- 3 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend stellungspolitik verbessert, weil es Lösungen zumin- (Hrsg.): Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. 2007. dest für einen Teil der eingangs genannten struktu- http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschu- rellen Herausforderungen der Gleichstellungspolitik erenstelle/Pdf-Anlagen/aktionsplan-II-zur-bek_C3_A4mpfung-von- bietet. Auch vom Europarat werden „Gender equa- gewalt-gegen-frauen,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true. lity action plans“11 daher für ein grundlegendes Er- pdf 4 Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fordernis gehalten, damit Regierungen ihre Aufgabe (Hrsg.): Die Bundesregierung: Programm „Frau und Beruf“ - Auf- erfüllen können, tatsächliche Gleichstellung zu för- bruch in der Gleichstellungspolitik. 1999, online [23.04.2008]: http:// dern. In Deutschland steht es für die Bundesebene www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/ PRM-23570-Broschure--Frau-und-Beruf-,property=pdf.pdf noch aus, die Potentiale solcher Programme für die 5 Ibid., Seite 7. Gleichstellungspolitik umfassend zu nutzen. 6 Zur Rekonstruktion der Ereignisse: Alemann, Annette v., unter Mit- arbeit von Stephan Sielschott: Gleichstellung per Gesetz? Vom Geset- zesentwurf zum Deal zwischen Regierung und Wirtschaftsverbänden. In: Imbusch, Peter/Rucht, Dieter (Hrsg.): Profit oder Gemeinwohl? Anmerkungen Fallstudien zur gesellschaftlichen Verantwortung von Wirtschaftseli- 1 Die Bundesregierung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundes- ten. Wiesbaden 2007, Seite 161-199. ministerien. 2006. 7 EmancipatieWeb: Homepage der Abteilung für die Koordinierung http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/139852/publica- der Emanzipationspolitik: http://www.emancipatieweb.nl/english tionFile/13306/ggo.pdf;jsessionid=F902E4AC2FA70241CB055C73B 8 Minister for Ligestilling: The Ministry: http://ligeuk.itide.dk/Default. 52A6CA7 asp?Id=148 2 Näheres zur Implementierung von Gender Mainstreaming in der 9 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen: Das Bundesverwaltung: gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) 2008-2011. Schweikert, Birgit: Alles Gender – oder? Die Implementierung von Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin. 2008. http://www. Gender Mainstreaming auf Bundesebene. In: Bothfeld, Silke/Gron- gleichstellung-weiter-denken.de/GPRP/Das%20Gleichstellungspol- bach, S./Riedmüller, B. (Hrsg.): Gender Mainstreaming - eine Inno- tische%20Rahmenprogramm_15.04.2008.pdf vation in der Gleichstellungspolitik. Frankfurt/New York 2002, Seite 10 Republik Österreich: Regierungsprogramm 2008-2013. Gemeinsam 83-105; für Österreich, 2008. Seite 151f. http://www.austria.gv.at/DocView. Sellach, B./Enders-Dragesser, U./Kuhl, M./Baer, S./Kress, B.: Imple- axd?CobId=32965 mentierung von Gender Mainstreaming innerhalb der Bundesre- 11 Council of europe: Gender equality standards and mechanisms. 2007, gierung. Dokumentation der Umsetzung im Zeitraum 2001-2003. p. 28. http://www.coe.int/t/e/human_rights/equality/Rec_2007_17_E. Frankfurt am Main/ Berlin 2004. pdf Informationen Zur Arbeit des GenderKompetenzZentrums und zahlreiche Informationen und Fakten rund um die Gleichstellung finden Sie auf der Homepage des Zentrums http://www.genderkompetenz.info/ 3/2009 17
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