Gleichstellungspolitische Programme - Ein Rahmen für die Querschnittspolitik

 
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Gleichstellungspolitische Programme - Ein Rahmen für die Querschnittspolitik
Geppert, Gleichstellungspolitische Programme

    Gleichstellungspolitische Programme –
    Ein Rahmen für die Querschnittspolitik
                Gleichstellung

 In zahlreichen europäischen Nachbarländern gibt            ihrer Tendenz, möglichst eigenständig zu handeln,
 es zum Teil schon länger als 30 Jahre gleichstel-          ergibt sich nur selten die Bereitschaft anderer Res-
 lungspolitische Programme, mit denen die jewei-            sorts zu einer produktiven Kooperation mit dem
 ligen Regierungen ihre Aktivitäten zur Gleichstel-         Gleichstellungsressort (negative Koordinierung).
 lung in unterschiedlichen Politikfeldern festlegen      „„ Geschlechter- und Gleichstellungsthemen wer-
 und koordinieren. Auch in einigen Bundesländern            den nach wie vor in vielen Fällen abgewertet. Die
 sind solche Programme in unterschiedlicher Form            Randständigkeit von Gleichstellungsthemen und
 vorhanden. In diesem Beitrag wird zunächst kurz            die Tendenz zur negativen Koordinierung verstär-
 auf die Spezifik und die besonderen Herausforde-           ken die Abwertungstendenz und sind gleichzeitig
 rungen des Politikfeldes Gleichstellung eingegan-          Ausdruck institutionell verfestigter Abwertung
 gen. Dann wird der Stand der Institutionalisierung         (Abwertung).
 der Gleichstellungspolitik in der Ministerialver-
 waltung des Bundes skizziert, um abschließend zu        2. Institutionalisierung der
 zeigen, welchen Beitrag gleichstellungspolitische
                                                            Gleichstellungspolitik
 Programme zur politischen Gestaltung der Quer-
 schnittsaufgabe Gleichstellung leisten können.          Auf diese Herausforderungen, mit denen die Gleich-
                                                         stellungspolitik konfrontiert ist, muss nicht nur das
1. Spezifik des Politikfeldes                            Gleichstellungsressort, sondern die Regierung ins-
   Gleichstellung                                        gesamt eingehen, will sie ihrem Auftrag aus dem
                                                         Grundgesetz (Art. 3 Abs. 2 Satz 2: „Der Staat fördert
Die fachliche Breite und der Querschnittscharakter       die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung
machen Gleichstellung zu einem Politikfeld, mit be-      von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseiti-
sonderen Herausforderungen:                              gung bestehender Nachteile hin.“) gerecht werden.
                                                         Um Gleichstellungspolitik in der Bundesregierung
„„ Geschlechter- und Gleichstellungsfragen sind in       und -verwaltung zu institutionalisieren und trotz der
   allen Lebens- und Politikbereichen relevant: Von      genannten Herausforderungen gestaltbar zu machen,
   der Arbeitsmarkt- und Familienpolitik über die        wurden vor allem zwei Schritte unternommen:
   Gesundheits- und Bildungspolitik bis zur Steuer-
   und Verkehrspolitik. D.h. Gleichstellungsfragen       1. Um den Verfassungsauftrag zur Förderung der
   sind fachlich umfangreich und komplex und kön-           tatsächlichen Gleichstellung und die Erfüllung
   nen oft nur unter Mitwirkung von Expertise aus           der entsprechenden Regierungsfunktionen wahr-
   anderen Bereichen angemessen bearbeitet werden
   (fachliche Komplexität).
„„ Gleichstellungspolitische Themen überschneiden
   sich fast immer mit Themen anderer Ressorts.
   Gleichzeitig zerschneidet die Ressortlogik oft
   fachliche Zusammenhänge von Gleichstellungs-
   themen. Dies macht die Notwendigkeit zu ressort-
   übergreifender Zusammenarbeit zum Regelfall für                        Jochen Geppert
                                                            Wissenschaftlicher Mitarbeiter
   Gleichstellungspolitik (Interdependenz).                 im GenderKompetenzZentrum
„„ Gleichstellungsthemen erscheinen aus der Pers-          an der Humboldt-Universität zu
   pektive anderer Ressorts oft als „randständig“. Aus                              Berlin

                                                                                                     3/2009   13
Aufsatz

     zunehmen, ist ein starkes Gleichstellungsressort        gleichstellungspolitisches Handeln in den eigenen
     gefordert, das die im § 3 der Gemeinsamen Ge-           Politikfeldern zumindest prinzipiell anerkannt
     schäftsordnung der Bundesministerien (GGO)1             ist. Das führt nicht unbedingt zu mehr Handeln
     genannten ministerialen Aufgaben für das Politik-       für Gleichstellung, verbessert aber die argumenta-
     feld wahrnimmt. Das sind insbesondere                   tive Position der Gleichstellungspolitik. Die bishe-
     „„ die strategische Gestaltung,                         rigen Gender-Mainstreaming-Aktivitäten haben
     „„ die Koordination,                                    auch gezeigt, dass in vielen Formen und Routinen
     „„ die Realisierung von politischen Zielen, Schwer-     des Verwaltungshandelns Gender-Aspekte der be-
        punkten und Programmen,                              arbeiteten Sachverhalte nicht angemessen erfasst
     „„ die internationale Zusammenarbeit,                   werden und daher auch nicht gleichstellungsori-
     „„ die Beteiligung am Gesetzgebungsverfahren.           entiert gestaltet werden können. Auch wenn die
     Spätestens mit der Einführung eines Frauenmi-           dabei entwickelten alternativen Handlungsformen
     nisteriums in der Bundesrepublik vor nunmehr            und Instrumente nicht zu einer durchgängigen
     über 20 Jahren ist Gleichstellungspolitik in diesem     Berücksichtigung von Gender- und Gleichstel-
     Sinn als eigenständiges Politikfeld etabliert und       lungsaspekten geführt haben, hat sich die Gleich-
     prinzipiell anerkannt. Das Gleichstellungsressort       stellungspolitik damit einen wichtigen neuen
     hat aber nur wenig eigene Zuständigkeiten und ist       Handlungsbereich erschlossen.
     bei wichtigen Vorhaben, die Gleichstellungsfragen       Das Leitprinzip Gleichstellung hat bisher jedoch
     berühren, in der vergleichsweise schwachen Rolle        nicht dazu geführt, dass die Ressorts bei der Defi-
     eines „mitzeichnenden“ Ressorts. Auch eigene Ini-       nition von politischen Zielen und Schwerpunkten
     tiativen stoßen schnell an die Grenzen der Zustän-      Gleichstellung ausreichend berücksichtigen.
     digkeiten der anderen Ressorts.
                                                           Da zum einen dem Gleichstellungsressort keine aus-
2. Um auch die anderen Ressorts auf ihren Beitrag          reichenden Steuerungsinstrumente zur Verfügung
   zur Gleichstellung zu verpflichten, hat die Bun-        stehen, um das Politikfeld Gleichstellung strategisch
   desregierung im Jahr 2000 die Gleichstellung von        zu gestalten und zu koordinieren und so die Reali-
   Frauen und Männern als neues Leitprinzip im             sierung von politischen Zielen, Schwerpunkten und
   § 2 der GGO verankert. Dies bedeutet, dass alle         Programmen sicherzustellen und zum anderen die
   Bundesministerien in ihrem Aufgabenbereich
   die Gleichstellung von Frauen und Männern zu
   fördern haben. Dieses allgemeine Leitprinzip be-
   zieht sich auf alle „politischen, normgebenden
   und verwaltenden Maßnahmen der Bundesmi-
   nisterien“ (§ 2 GGO) und muss entsprechend die
   Aufgabenwahrnehmung der Ministerien prägen.
   Im Kontext internationaler Gleichstellungspolitik
   und in zahlreichen Verwaltungen und anderen
   Organisationen in Deutschland hat sich für dieses
   Leitprinzip die Bezeichnung „Gender-Mainstre-
   aming (GM)“ eingebürgert. Die Zuständigkeit
   für die fachliche Berücksichtigung von Gleichstel-
   lungsaspekten liegt gemäß dem Ressortprinzip bei
   den einzelnen Ministerien. Das Bundesgleichstel-
   lungsgesetz bestimmt ergänzend, dass für die Um-
   setzung des Leitprinzips in den Ressorts nicht die
   jeweilige Gleichstellungsbeauftragte – sondern alle
   Beschäftigten, insbesondere auch solche mit Vor-
   gesetzten- und Leitungsaufgaben, verantwortlich
   sind (§ 2 BGleiG).
   Als Erfolg dieser Regelungen und der Aktivitäten
   zur Implementierung des Leitprinzips Gleichstel-
   lung2 kann gesehen werden, dass bei der großen
   Mehrheit der Ressorts die Verantwortung für

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Geppert, Gleichstellungspolitische Programme

übrigen Ressorts Gleichstellung nicht ausreichend       Beispiele: Im Bereich der Bekämpfung von Gewalt
zum Leitprinzip der eigenen Politik machen, sind        gegen Frauen ist derzeit der 2. ressortübergreifende
zusätzliche Instrumente erforderlich, um Gleich-        Aktionsplan in Kraft3. Der Aktionsplan bündelt die
stellungspolitik ressortübergreifend zu gestalten.      erfolgreiche Politik des Gleichstellungsministeri-
                                                        ums zu diesem Thema und ist gleichzeitig ein Mittel,
                                                        das diesen Erfolg mitbedingt, weil es den Aktivitä-
3. Gleichstellungspolitische Programme                  ten der einzelnen Ressorts einen Rahmen und dem
                                                        Gleichstellungsressort die Federführung gibt. Der
Gleichstellungspolitische     Regierungsprogramme       Aktionsplan II zur Bekämpfung von Gewalt gegen
sind eine solche Möglichkeit, denn in solchen Pro-      Frauen ist ein ressortübergreifendes Programm zu
grammen werden Ziele und Maßnahmen zur Gleich-          einem einzelnen gleichstellungspolitischen Schwer-
stellung von Frauen und Männern für die gesamte         punkt.
Regierung festgelegt. In solchen Programmen wird
auch der Beitrag der einzelnen Ressorts und ihr Zu-     Das bisher einzige Programm in Deutschland, das
sammenwirken verabredet. Solche Programme ha-           als nationales gleichstellungspolitisches Maßnah-
ben den Vorteil, dass nicht ein Ressort (z.B. Gleich-   menprogramm verstanden werden kann, ist das
stellung) einem anderen Ressort Ziele oder Maßnah-      1999 von der Bundesregierung beschlossenen Pro-
men vorgibt. Ziele werden gemeinsam verabredet          gramm „Frau und Beruf“4. Obwohl der Titel und
und bei der Festlegung von Maßnahmen können die         der Schwerpunkt der Maßnahmen auf die Förderung
Ressorts einen großen Spielraum erhalten. Themati-      der Erwerbschancen von Frauen zielt, ist es deutlich
sche Schwerpunkte können sich nach den fachlichen       breiter angelegt als klassische Arbeitsmarktpolitik.
Logiken der Gleichstellungspolitik richten und trotz-   Mit der Einführung von Gender Mainstreaming geht
dem mehrere andere Ressort in die Umsetzung ein-        es auch über Maßnahmen hinaus, die im weiteren
beziehen. Damit bieten gleichstellungspolitische Re-    Sinne zur Förderung der Erwerbstätigkeit beitra-
gierungsprogramme Lösungen für zumindest zwei           gen. Dementsprechend formuliert es den Anspruch,
der eingangs genannten Herausforderungen. Die or-       „die Gleichstellung von Frauen und Männern wieder
ganisierte Zusammenarbeit von Gleichstellungsres-       zu einem großen, gesellschaftlichen Reformprojekt zu
sort und mehreren anderen Ressorts führt fachliche      machen“5 und nennt allgemeine gleichstellungspoli-
Kompetenzen und Zuständigkeiten zusammen, so-           tische Ziele.
dass die fachliche Komplexität und die Interdepen-      Beteiligt an der Umsetzung von Maßnahmen aus
denz leichter gehandhabt werden können. Inwieweit       dem Programm waren zahlreiche Ressorts (Bildung,
es auch gelingt, die Randständigkeit von Gleichstel-    Arbeit, Familie, Wirtschaft, Justiz). Auch wenn ein
lungsthemen und deren Abwertung durch solche            zentrales Vorhaben des Programms, das Gleichstel-
Programme zu überwinden, hängt vom Stellenwert          lungsgesetz für die Privatwirtschaft, am Widerstand
eines Programms in der Regierungspolitik ab.            der Wirtschaftsverbände und des Kanzlers scheiterte,
Es lassen sich drei Formen solcher Programme un-        kann in der Rückschau festgestellt werden, dass ein
terscheiden:                                            Teil der dort beschlossenen Maßnahmen bis heute
                                                        fortwirken. Das Programm hat sich damit als wirk-
 „„ Ressortübergreifende Programme zu einzelnen         sames ressortübergreifendes Mittel der politischen
    Schwerpunkten,                                      Gestaltung des Politikfeldes Gleichstellung erwie-
 „„ Gleichstellungspolitische ad-hoc-Programme,         sen. Dennoch galt die verantwortliche Ministerin
    in denen für die gesamte Regierung Schwer-          Christine Bergmann am Ende der Legislatur in der
    punkte und Maßnahmen festgelegt werden,             Öffentlichkeit als gescheiterte Ministerin und schied
 „„ Programme der laufenden gleichstellungspoliti-      aus dem Kabinett aus.6 Ihre Nachfolgerinnen haben
    schen Ziel- und Maßnahmenplanung.                   bisher keinen weiteren Versuch unternommen, ein
                                                        vergleichbares nationales Gleichstellungsprogramm
                                                        auf den Weg zu bringen.
4. Beispiele für gleichstellungspolitische              Ohne die Inhalte der Programme zu bewerten oder
   Programme                                            die Gleichstellungspolitik der Länder insgesamt als
                                                        vorbildlich erscheinen zu lassen, sollen zwei weite-
In Deutschland gibt es auf Bundesebene bisher nur       re Beispiele nationaler Gleichstellungsprogramme
wenig Erfahrung mit solchen gleichstellungspoliti-      aus den Niederlanden und aus Dänemark dargestellt
schen Programmen. Zu nennen sind lediglich zwei         werden.

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Aufsatz

In den Niederlanden wird die Gleichstellungspoli-
                                                           „„ To ensure that the resources and competencies
tik der jeweiligen Regierungen seit den 70er Jahren
                                                              for identifying and working professionally with
durch nationale Programme gesteuert. Sie sind wie
                                                              gender related issues and gender equality relat-
das Programm „Frau und Beruf“ auf die jeweili-
                                                              ed challenges are in place within the ministries.
ge Legislaturperiode ausgerichtet und in sofern als
                                                              “ (Ligestilling-Homepage)
ad-hoc-Programme zu verstehen. In ihnen werden
übergreifende Ziele und Schwerpunkte der Gleich-
                                                          Eine hochrangige interministerielle Steuerungs-
stellungspolitik festgelegt, zu denen die einzelnen
                                                          gruppe mit Vertreterinnen/Vertretern aus allen Mi-
Ministerien in eigener Verantwortung Maßnahmen
                                                          nisterien unter Leitung des Gleichstellungsressorts
beitragen. Die vier Schwerpunkte des aktuellen
                                                          koordiniert die Gesamtaktivitäten. Die Ministerien
Programms7 sind:
                                                          sind durch das Programm verpflichtet, der Steue-
1. Stärkere Partizipation von Frauen auf dem Ar-          rungsgruppe jährlich Berichte über die durchgeführ-
   beitsmarkt:                                            ten Maßnahmen und geplanten Ziele und Aktivitä-
   ökonomische Unabhängigkeit, Vereinbarkeit von          ten vorzulegen. Auf dieser Basis berichtet das Gleich-
   Beruf und Privatleben, Frauen in Führungspositi-       stellungsministerium dem Parlament.
   on…                                                    Solche Programme der laufenden gleichstellungs-
2. Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund:          politischen Ziel- und Maßnahmenplanung haben
   allg. Stärkung von Frauen und Mädchen in ihren         den Vorteil, dass die Ziel- und Maßnahmenplanung
   Rechten, Förderung von Talenten und der nieder-        flexibler an die Erfordernisse der aktuellen politi-
   ländischen Sprache sowie des Rollenwandels…            schen Situation angepasst werden kann. Durch die
3. Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mäd-            jährliche Berichts- und Rechenschaftspflicht ist
   chen:                                                  die Auseinandersetzung der Ressorts mit Fragen der
   Forschungsprojekte zur ’häuslichen Gewalt’, Se-        Gleichstellungspolitik als Daueraufgabe quasi insti-
   xualaufklärung bei Jugendlichen insbesondere bei       tutionalisiert.
   Mädchen
4. Frauenrechte im internationalen Kontext:               Zusätzlich zu diesem übergreifenden Programm zur
   Expertisen, Frauen und Friedensdienste …               strategischen Gestaltung des Politikfeldes Gleichstel-
                                                          lung gibt es in Dänemark weitere ressortübergrei-
Das aktuelle Gleichstellungsprogramm sieht eine           fende Programme bzw. Aktionspläne zu einzelnen
zweijährliche Berichtspflicht für die Ministerien vor     gleichstellungspolitischen Schwerpunkten (Aktions-
und enthält entsprechende Evaluationsfragen. Ein          plan gegen Frauenhandel, Aktionsplan gegen häus-
Interministerieller Ausschuss für Gleichstellungs-        liche Gewalt, Aktionsplan „Beschäftigung, Partizi-
politik koordiniert unter dem Vorsitz des Gleichstel-     pation und Chancengleichheit für alle“). Diese Pro-
lungsressorts die Zusammenarbeit der Ministerien.         gramme sind von der Struktur vergleichbar mit dem
Die dänische Regierung hat ein noch weiter gehen-         deutschen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt
des Instrumentarium für die politische Gestaltung         gegen Frauen.
der Gleichstellungspolitik entwickelt. Den Rahmen
der Gleichstellungspolitik bildet ein mehrjähriger        5. Ausblick
gleichstellungspolitischer Aktionsplan8. Dieses Pro-
gramm legt aber kaum konkrete politische Inhalte          Im Frühjahr 2008 hat das Land Berlin ein „Gleich-
fest. Er gibt den Ministerien vor, dass sie Gleichstel-   stellungspolitisches Rahmenprogramm“9 in Kraft
lungsfragen in die Kerninhalte ihrer Politiken integ-     gesetzt. Darin werden gleichstellungspolitische He-
rieren müssen. Als Ziele werden genannt:                  rausforderungen formuliert und ein Verfahren eta-
 „„ “To ensure that gender equality is incorporated       bliert, in dem ein Masterplan Gleichstellung mit
    into the principal parts of the individual mi­        konkreten Maßnahmen erstellt werden soll. Die
    nistries’ core activity areas and in relevant large   österreichische Regierung hat in ihrem neuen Re-
    inter-ministerial tasks.                              gierungsprogramm10 von Ende 2008 festgelegt, dass
 „„ To ensure that the ministries formulate gender        sie gemeinsam mit Sozialpartnern einen nationalen
    equality policies and specific gender policy ob-      Aktionsplan für Gleichstellung erarbeiten wird.
    jectives within their own core areas and thereby      Wie auch am Programm „Frau und Beruf“ deutlich
    identify gender equality policy challenges and        wird, sind ressortübergreifende Gleichstellungspro-
    gender-based problem areas.                           gramme – egal welcher Art und inhaltlicher Ausrich-

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Geppert, Gleichstellungspolitische Programme

tung – keine Garantie für gleichstellungspolitische                           http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Redakti-
                                                                              onGM/Pdf-Anlagen/gm-abschlussbericht-wiss-begleitung,property
Erfolge. Sie sind jedoch ein Mittel der politischen                           =pdf,bereich=gm,sprache=de,rwb=true.pdf
Gestaltung, das die Erfolgsaussichten der Gleich-                        3    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
stellungspolitik verbessert, weil es Lösungen zumin-                          (Hrsg.): Aktionsplan II der Bundesregierung zur Bekämpfung von
                                                                              Gewalt gegen Frauen. 2007.
dest für einen Teil der eingangs genannten struktu-                           http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/RedaktionBMFSFJ/Broschu-
rellen Herausforderungen der Gleichstellungspolitik                           erenstelle/Pdf-Anlagen/aktionsplan-II-zur-bek_C3_A4mpfung-von-
bietet. Auch vom Europarat werden „Gender equa-                               gewalt-gegen-frauen,property=pdf,bereich=,sprache=de,rwb=true.
lity action plans“11 daher für ein grundlegendes Er-                          pdf
                                                                         4    Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
fordernis gehalten, damit Regierungen ihre Aufgabe                            (Hrsg.): Die Bundesregierung: Programm „Frau und Beruf“ - Auf-
erfüllen können, tatsächliche Gleichstellung zu för-                          bruch in der Gleichstellungspolitik. 1999, online [23.04.2008]: http://
dern. In Deutschland steht es für die Bundesebene                             www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/
                                                                              PRM-23570-Broschure--Frau-und-Beruf-,property=pdf.pdf
noch aus, die Potentiale solcher Programme für die                       5    Ibid., Seite 7.
Gleichstellungspolitik umfassend zu nutzen.                              6    Zur Rekonstruktion der Ereignisse: Alemann, Annette v., unter Mit-
                                                                              arbeit von Stephan Sielschott: Gleichstellung per Gesetz? Vom Geset-
                                                                              zesentwurf zum Deal zwischen Regierung und Wirtschaftsverbänden.
                                                                              In: Imbusch, Peter/Rucht, Dieter (Hrsg.): Profit oder Gemeinwohl?
Anmerkungen                                                                   Fallstudien zur gesellschaftlichen Verantwortung von Wirtschaftseli-
1 Die Bundesregierung: Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundes-                ten. Wiesbaden 2007, Seite 161-199.
  ministerien. 2006.                                                     7    EmancipatieWeb: Homepage der Abteilung für die Koordinierung
  http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/139852/publica-              der Emanzipationspolitik: http://www.emancipatieweb.nl/english
  tionFile/13306/ggo.pdf;jsessionid=F902E4AC2FA70241CB055C73B            8    Minister for Ligestilling: The Ministry: http://ligeuk.itide.dk/Default.
  52A6CA7                                                                     asp?Id=148
2 Näheres zur Implementierung von Gender Mainstreaming in der            9    Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen: Das
  Bundesverwaltung:                                                           gleichstellungspolitische Rahmenprogramm (GPR) 2008-2011.
  Schweikert, Birgit: Alles Gender – oder? Die Implementierung von            Strategien für ein geschlechtergerechtes Berlin. 2008. http://www.
  Gender Mainstreaming auf Bundesebene. In: Bothfeld, Silke/Gron-             gleichstellung-weiter-denken.de/GPRP/Das%20Gleichstellungspol-
  bach, S./Riedmüller, B. (Hrsg.): Gender Mainstreaming - eine Inno-          tische%20Rahmenprogramm_15.04.2008.pdf
  vation in der Gleichstellungspolitik. Frankfurt/New York 2002, Seite   10   Republik Österreich: Regierungsprogramm 2008-2013. Gemeinsam
  83-105;                                                                     für Österreich, 2008. Seite 151f. http://www.austria.gv.at/DocView.
  Sellach, B./Enders-Dragesser, U./Kuhl, M./Baer, S./Kress, B.: Imple-        axd?CobId=32965
  mentierung von Gender Mainstreaming innerhalb der Bundesre-            11   Council of europe: Gender equality standards and mechanisms. 2007,
  gierung. Dokumentation der Umsetzung im Zeitraum 2001-2003.                 p. 28. http://www.coe.int/t/e/human_rights/equality/Rec_2007_17_E.
  Frankfurt am Main/ Berlin 2004.                                             pdf

     Informationen

     Zur Arbeit des GenderKompetenzZentrums und zahlreiche Informationen und Fakten rund um die
     Gleichstellung finden Sie auf der Homepage des Zentrums
     http://www.genderkompetenz.info/

                                                                                                                                       3/2009      17
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