HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN - ZUR PRIVATEN KRANKENVOLLVERSICHERUNG - Alte Oldenburger

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HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
ZU R P R IVATEN KR A N KENVOLLVE RSIC H E RU NG
FAQ

    DIE WICHTIGSTEN FRAGEN AUF EINEN BLICK:
    1. Wer kann sich privat krankenversichern?                    5. Wie hoch können die Zusatzbeiträge zur GKV sein?
    Eine private Krankenversicherung (PKV) kann jeder ab-         Seit 2015 wird die Höhe der Zusatzbeiträge von den ge-
    schließen, der nicht versicherungspflichtig in der Gesetz-    setzlichen Krankenkassen individuell festgelegt. Diese
    lichen Krankenversicherung (GKV), sondern versiche-           tragen der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber ab 2019
    rungsfrei ist. Das gilt für die folgenden Personengruppen:    zu gleichen Teilen.

    ·   Arbeitnehmer mit einem Einkommen oberhalb der             6. Wie unterscheiden sich die Leistungen der GKV von
        Versicherungspflichtgrenze                                    den Leistungen der PKV?
    ·   Selbstständige und Freiberufler (Ausnahmen können         Die GKV hat 95 % ihrer Leistungen im Sozialgesetzbuch
        für Künstler, Publizisten und Landwirte gelten)           geregelt. Die Reformen der letzten Jahre haben diesen
    ·   Beamte, beihilfefähige Familienangehörige und             Leistungsumfang (Zuzahlungen, Erstattung von Zahner-
        Beamtenanwärter                                           satz etc.) deutlich verändert. Bei der PKV handelt es sich
    ·   Personen ohne eigenes Einkommen bzw. mit einem            um einen privatrechtlichen Vertrag. Das hat den Vorteil,
        Einkommen unter der Geringfügigkeitsgrenze                dass ein privat Krankenversicherter ein lebenslanges fes-
        (450 EUR im Monat). Das sind z. B. Hausfrauen,            tes Leistungsversprechen hat.
        Hausmänner oder Kinder.
    ·   Studenten, sofern sie sich von der Versicherungspflicht   7. Welche Fristen sind zur Kündigung der freiwilligen
        in der GKV befreien lassen oder für die mit Vollendung       Mitgliedschaft in der GKV zu beachten, um in die
        des 30. Lebensjahres die studentische Krankenversiche-       PKV wechseln zu können?
        rung der GKV erlischt.                                    1. Normale Kündigung zum Ablauf des übernächsten
                                                                     Monats
    2. Wie hoch ist die Versicherungspflichtgrenze (VPG)
        bzw. Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)?                   2. Kündigung zum 31.12., wenn die Versicherungs-
    Diese beträgt in 2022: 64.350 EUR p. a. bzw. 5.362,50 EUR        pflichtgrenze erstmalig im laufenden und im darauf-
    pro Monat. Bis zu dieser Höhe sind Arbeitnehmer in der           folgenden Jahr überschritten wird, rückwirkend max.
    GKV versicherungspflichtig. Gleichzeitig ist diese Grenze        innerhalb von 14 Tagen nach Info durch die GKV mög-
    maßgeblich für das Vorliegen eines Anspruchs auf Fami-           lich
    lienversicherung für Kinder über den Ehegatten in der
    GKV.                                                          In folgenden Fällen ist ein sofortiger Wechsel in die PKV
                                                                  möglich:
    3. Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze (BBG)            3. Statuswechsel (pflichtversicherter Arbeitnehmer
        in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV)?                wird selbstständig/erhält Beihilfe)
    Sie beträgt in 2022: 58.050 EUR p. a. bzw. 4.837,50 EUR
    pro Monat. Bis zu dieser Höhe muss ein gesetzlich             4. Angestellter mit Arbeitgeberwechsel und neuem Ge-
    Krankenversicherter Beiträge in die GKV bezahlen.                halt über der Versicherungspflichtgrenze

    4. Wie unterscheidet sich die Beitragserhebung der            5. Berufsstarter mit Einkommen oberhalb der Versiche-
       GKV zur PKV?                                                  rungspflichtgrenze (z. B. Uni-Absolventen)
    Die Erhebung des Beitrags in der GKV erfolgt nach dem
    sogenannten „Solidarprinzip“. Das bedeutet, dass die          8. Was muss beachtet werden, wenn man von einer
    Beitragshöhe abhängig vom Gehalt ist. Bei der PKV fin-           PKV oder GKV zu einer PKV wechselt?
    det das „Äquivalenzprinzip“ Anwendung. Das heißt, dass        Aufgrund der Pflicht zur Versicherung muss dem Vorver-
    Alter, Gesundheitszustand sowie gewünschter Leis-             sicherer zum Beendigungstermin zwingend eine Bestä-
    tungsumfang für die Beitragsermittlung entscheidend           tigung der neuen Versicherung vorliegen. Diese Beschei-
    sind.                                                         nigung händigt die ALTE OLDENBURGER Krankenversi-
                                                                  cherung AG dem Kunden im Original aus.

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FAQ

9. Wo sind Kinder eines verheirateten Elternpaares zu versichern?

 Sind beide Eltern in der GKV versichert?    Ja        Familienversicherung

                   Nein

 Sind beide Eltern in der PKV versichert?    Ja     Keine Familienversicherung

                   Nein

  Ist ein Elternteil in der PKV versichert         Ist das Bruttoeinkommen des
   und liegt dessen Bruttoeinkommen          Ja   GKV-versicherten Elternteils noch   Ja             Familienversicherung
               über der VPG?                                   höher?

                   Nein                                         Nein

          Familienversicherung                      Keine Familienversicherung

10. Welche Besonderheit gilt bei Versicherung von über              13. Wie hoch sind die Beiträge als Rentner in der GKV?
    55-jährigen Personen?                                           Die Beiträge für Rentner in der GKV sind abhängig vom
Es wird grundsätzlich ein ärztliches Zeugnis mit Labor-             Versicherungsstatus.
werten sowie ein zahnärztlicher Befundbericht benötigt.
                                                                    1. Versicherungspflichtige Rentner
11. Was ist bei bisher unversicherten Personen zu                       (Krankenversicherung der Rentner)
    berücksichtigen?                                                Pflichtversichert in der KVdR wird, wer die 9/10-Regel er-
Bei unversicherten Personen ist der Krankenversicherer              füllt, also in der 2. Lebensarbeitshälfte mindestens 90 %
verpflichtet, Strafbeiträge zu erheben. Es wird geklärt,            dieser Zeit gesetzlich versichert war. Für jedes Kind, Stief-
seit wann der Kunde unversichert ist und ob in seinem               kind oder Pflegekind werden 3 Jahre angerechnet.
Fall der Strafbeitrag zu erheben ist. Die genaue Höhe des           · Beitrag auf die GRV-Rente:
Strafbeitrags ermittelt die Fachabteilung. Es wird ein                  7,3 % + individueller Zusatzbeitrag (werden direkt
ärztliches Zeugnis mit Laborwerten sowie ein zahnärztli-                abgezogen), Rententräger führt zusätzlich 7,3 % +
cher Befundbericht benötigt. Sollte mehr als sechs Mo-                  den halben individuellen Zusatzbeitrag ab
nate kein anderweitiger Krankenversicherungsschutz                  · Beitrag auf BAV:
bestanden haben, erfolgt eine Ablehnung.                                allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + individueller
                                                                        Zusatzbeitrag
12. Welche Bedeutung haben Übertragungswerte
    (Alterungsrückstellungen) bei der Antragstellung?               2. Freiwillig versicherte Rentner
Neukunden, die ab 01.01.2009 privat krankenversichert               Freiwillig versichert in der GKV wird, wer bei Rentenan-
sind und Tarife nach der neuen Tarifwelt abgeschlossen              tragstellung GKV-versichert ist, aber die 9/10-Regel nicht
haben, erhalten beim Wechsel von PKV zu PKV eine Be-                erfüllt.
scheinigung ihrer Übertragungswerte. Diese werden auf               · Beitrag auf die GRV-Rente:
den neuen Vertrag angerechnet und mindern somit den                    allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + individueller
monatlichen Beitrag.                                                   Zusatzbeitrag, Zuschuss von GRV: 7,3 % + halber
                                                                       individueller Zusatzbeitrag
Besonderheit: In der Pflegeversicherung müssen sowohl               · Beitrag auf BAV und Arbeitseinkommen:
in der „alten“ als auch in der „neuen Welt“ Übertragswer-              allgemeiner Beitragssatz 14,6 % + individueller
te ausgewiesen werden.                                                 Zusatzbeitrag
                                                                    · Beitrag auf Zinsen, Miete, Pacht, private Rentenver-
                                                                       sicherungen:
                                                                       ermäßigter Beitragssatz 14,0 %

                                                                                                                                    3
FAQ

    3. Besonderheiten bei den Beiträgen für Rentner in der         die Beiträge zur Krankheitskostenvoll-, Krankentagegeld-
       GKV                                                         und Pflegepflichtversicherung bis zu der Höhe, zu der an-
    · Rentner zahlen den Beitrag für die Pflegeversicherung        sonsten Pflichtbeiträge in der GKV zu zahlen wären. Die
       allein, ohne Beteiligung des Rententrägers: 3,05 %          Zahlungshöhe ist dabei begrenzt auf max. 80 % der
       bzw. 3,4 % (Kinderlose)                                     Höchstbeiträge zur GKV und Pflegeversicherung.

    4. Die Beitragsberechnung erfolgt max. in der Höhe             17. Verzug ins Ausland außerhalb Europas
       der BBG der GKV                                             Bei einem Verzug ins Ausland kann zur Erhaltung des un-
                                                                   eingeschränkten Versicherungsschutzes vor dem Verzug
    14. Wie hoch sind die Beiträge als Rentner in der PKV?         ein Zuschlag für Auslandsaufenthalt (ZfA) vereinbart
    Der Beitrag zur PKV ist auch im Rentenalter weiterhin un-      werden. Dies ist aber nur für den versicherten Bestand
    abhängig vom Einkommen. Er richtet sich weiter nach dem        möglich.
    Leistungsumfang unter Berücksichtigung der gebildeten
    Alterungsrückstellungen. Darüber hinaus entfällt mit           18. Krankenversicherung in der Elternzeit
    dem 60. Lebensjahr der gesetzliche Zuschlag in Höhe von        Durch die Elternzeit und die Mutterschutzfrist wird das
    10 % und es entfällt spätestens bei Renteneintritt das         Arbeitsverhältnis faktisch nicht beendet. Die bis dahin
    Krankentagegeld. Renten oder die Kapitalauszahlung ei-         bestandene GKV bzw. PKV bleibt wie zur Zeit der Be-
    ner BAV finden keine Berücksichtigung.                         schäftigung weiterhin bestehen. Auch nach Beendigung
                                                                   der Schutzzeiten ändert sich an der Krankenversiche-
    Auf Antrag gewährt auch hier der Rententräger einen            rung insoweit nichts.
    Zuschuss zum KV-Beitrag (Hälfte vom allg. Beitragssatz
    14,6 % + individueller halber Zusatzbeitrag). Über den         Hinsichtlich des Krankenversicherungsbeitrages ist Fol-
    Abschluss einer Persönlichen Beitragsentlastung (PBE 2.0)      gendes zu beachten:
    besteht die Möglichkeit, sich eine garantierte Beitragsre-     · Während der Bezugszeit von Mutterschaftsgeld und
    duzierung im Alter zu sichern. Ein Abschluss ist möglich          Elterngeld ist als Versicherungspflichtiger kein Bei-
    von Eintrittsalter 21 bis 59 Jahre.                               trag zur GKV zu leisten. Unberührt bleibt jedoch die
                                                                      Beitragspflicht aus dem Arbeitsentgelt aufgrund ei-
    15. Regelung bei Eintritt von Versicherungspflicht ab             ner Teilzeitbeschäftigung während dieser Zeit.
        Alter 55                                                   · Ist der Ehegatte des freiwillig GKV-Versicherten El-
    Wer nach Vollendung des 55. Lebensjahres versiche-                ternzeitnehmers ebenfalls GKV-versichert, so ist die
    rungspflichtig wird, bleibt versicherungsfrei, wenn er in         Möglichkeit der beitragsfreien Familienversicherung
    den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Versicherungs-           gegeben. Besteht die Möglichkeit bei freiwillig GKV-
    pflicht nicht gesetzlich versichert war (§ 6 Abs. 3a SGB V).      Versicherten nicht, muss hingegen weiterhin ein Bei-
    Eine private Krankenversicherung bleibt in diesem Fall            trag zur GKV gezahlt werden, gegebenenfalls der
    bestehen.                                                         Mindestbeitrag.
                                                                   · Bestand hingegen vor der Geburt des Kindes eine pri-
    16. Arbeitslosigkeit                                              vate Krankenversicherung (PKV), so gibt es während
    Bei Bezug von Arbeitslosengeld tritt in der Regel die bei-        der Mutterschutzfrist und der Elternzeit keine Mög-
    tragsfreie Pflichtversicherung bei der GKV ein. Die Krank-        lichkeit einer beitragsfreien Familienversicherung in
    heitskostenvollversicherung kann bei Erbringung eines             der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).
    Nachweises innerhalb von drei Monaten nach Eintritt
    der Voraussetzungen beendet oder aber beitragsfrei ge-         Der Beitrag zur PKV ist also in voller Höhe weiterzuzah-
    stellt werden (für max. drei Jahre).                           len, da der Arbeitgeber sich für diese Zeiten nicht an den
                                                                   Krankenversicherungsbeiträgen beteiligt. Eine Erhöhung
    Seit dem 1.7.2000 (GRG 2000) ist eine Befreiung von der        des Arbeitgeberzuschusses des Ehegatten wäre zu prü-
    Versicherungspflicht nur noch dann möglich, wenn ne-           fen (z. B. bei Statuswechsel des Versicherten in der Eltern-
    ben einer Krankheitskostenvollversicherung auch eine           zeit).
    Krankentagegeldversicherung besteht. Weiterhin ist es
    nur für Personen möglich, die in den letzten fünf Jahren       Eine bestehende Krankentagegeldversicherung sollte
    in der PKV versichert waren. Ab dem 55. Lebensjahr be-         während der Elternzeit in eine Anwartschaftsversiche-
    steht auch bei Arbeitslosigkeit keine Rückkehrmöglich-         rung umgestellt werden.
    keit zur GKV mehr, sofern in den letzten 5 Jahren vorher
    keine GKV-Mitgliedschaft bestand. Die Bundesagentur            Für die Dauer der Elternzeit kann die Selbstbeteiligung
    für Arbeit übernimmt zusätzlich zum Arbeitslosengeld           im ambulanten Tarif zur Beitragsreduzierung erhöht

4
FAQ

werden. Nach Beendigung der vereinbarten Zeit wird          seit mindestens fünf Jahren versicherungsfrei wegen
ohne Risikoprüfung und Wartezeiten in den                   Überschreitens der Jahresentgeltgrenze war. Zeiten des
Ursprungstarif zurückgestuft.                               Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der In-
                                                            anspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit werden
Privat versicherte Arbeitnehmer, die im Anschluss an die    insoweit angerechnet. (§ 8 Abs. 3 SGB V)
Zeiten des Bezugs von Elterngeld oder Inanspruchnahme
von Elternzeit oder Pflegezeit ein Beschäftigungsverhält-   Der Anspruch auf Beihilfe bleibt während der Familien-
nis (wieder) aufnehmen, dessen Arbeitszeit auf maximal      zeit erhalten. Beamte in der Elternzeit können sogar ei-
die Hälfte vergleichbarer Vollbeschäftigter begrenzt ist    nen Zuschuss von bis zu 31 EUR im Monat zu ihren Kran-
und das bei Vollbeschäftigung mit einem Gehalt ober-        kenversicherungsbeiträgen erhalten, wenn ihre Bezüge
halb der Jahresarbeitsentgeltgrenze vergütet würde,         vor Beginn der Elternzeit unterhalb der Jahresarbeitsent-
können sich von der Versicherungspflicht in der GKV be-     geltgrenze der GKV lagen.
freien lassen. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer

                                                                                                                        5
FAQ

    BEITRAGSENTWICKLUNGEN

              MÄNNLICH

    Beitragsentwicklung ALTE OLDENBURGER – GKV (Tarife A 90/100, Z 100/80, K 20)
    Eintrittsalter 33 Jahre, Beginn 1978, versichert seit 44 Jahren
    Beiträge in EUR
    1400

    1300
                                                                                                                 1240,56
    1200

    1100

    1000

    900

    800                                                                                                          769,16*
                                                                                                                 (inkl. 1,3 %
     700                                                                                                         Zusatzbeitrag)

    600
                                                                                                                 570,39
     500

    400

    300

     200

     100

        1978                     1985          1990      1995        2000            2005       2010   2015   2022

         Beitragsentwicklung ALTE OLDENBURGER – Erstbeitrag 1978: 58,19 EUR (Bestandskunde)
         Neugeschäftsbeitrag ALTE OLDENBURGER im angegebenen Jahr für das jeweilige Alter
         Beitragsentwicklung GKV – Höchstbeitrag 1978: 161,75 EUR

    * bei sinkendem Leistungsniveau

    Umstufungsmöglichkeiten nach § 204 / Standardtarif eines langjährig Versicherten
    Eintrittsalter 33 Jahre, Beginn 1978 (2022, 77 Jahre)
    Beiträge in EUR

    AO Beitrag 2022          A 90/100, Z 100/80, K 20                                         570,39

    Umstufung nach           A 118, Z 100/80, K 20                          417,18

    Umstufung nach           A 118, Z 100/80, K 30                     376,21

    Standardtarif                                       234,88

6
FAQ

           WEIBLICH

Beitragsentwicklung ALTE OLDENBURGER – GKV (Tarife A 90/100, Z 100/80, K 20)
Eintrittsalter 39 Jahre, Beginn 1979, versichert seit 43 Jahren
Beiträge in EUR
1400                                                                                                               1387,42

1300

1200

1100

1000

900

800                                                                                                                769,16*
                                                                                                                   (inkl. 1,3 %
 700                                                                                                               Zusatzbeitrag)
                                                                                                                   633,05
600

 500

400

300

 200

 100

    1979                  1985           1990           1995   2000          2005        2010            2015   2022

    Beitragsentwicklung ALTE OLDENBURGER – Erstbeitrag 1979: 89,40 EUR (Bestandskunde)
    Neugeschäftsbeitrag ALTE OLDENBURGER im angegebenen Jahr für das jeweilige Alter
    Beitragsentwicklung GKV – Höchstbeitrag 1979: 173,33 EUR

* bei sinkendem Leistungsniveau

Umstufungsmöglichkeiten nach § 204 / Standardtarif eines langjährig Versicherten
Eintrittsalter 39 Jahre, Beginn 1979 (2022, 82 Jahre)
Beiträge in EUR

AO Beitrag 2022          A 90/100, Z 100/80, K 20                                               633,05

Umstufung nach           A 118, Z 100/80, K 20                   371,29

Umstufung nach           A 118, Z 100/80, K 30      199,38

Standardtarif                                         222,72

                                                                                                                                    7
ALTE OLDENBURGER Krankenversicherung AG
Alte-Oldenburger-Platz 1
49377 Vechta
Postfach 13 63
49362 Vechta
Telefon 04441 905-0
Fax 04441 905-470
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                                          01/2022

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