Merkblatt zur ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung - Stand April 2012
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Merkblatt zur ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung __________________________________________ Stand April 2012 © ZVK des KVS
Dieses Merkblatt informiert in Grundzügen über die ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung bei der ZVK des KVS. Grundlage für das Versicherungsverhältnis in der ZusatzrentePlus sind unsere Allgemeinen Versiche- rungsbedingungen (AVB). Die AVB sind Bestandteil unserer Satzung. Unsere Satzung kann in der Personalstelle des Arbeitgebers (Mitglied) eingesehen werden. Die für den Vollzug der Satzung notwendigen personenbezogenen Daten werden unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und gespeichert. Die Einhaltung dieser Regelungen wird vom Sächsischen Datenschutzbeauftragten kontrolliert. Außerdem haben Sie ein Recht auf Auskunft über die bei uns gespeicherten Daten sowie deren Verwendung. © ZVK des KVS
Seite 1 Entspannt leben – den Ruhestand genießen! Nach einem ausgefüllten Berufsleben den Ruhestand in finanzieller Sicherheit genießen – das wünscht sich jeder. Mit der bereits bestehenden Zusatzrente bei Ihrer ZVK sind Sie im Ren- tenfall besser abgesichert als Arbeitnehmer/innen ohne betriebliche Altersversorgung. Den- noch kann es auch bei Ihnen insbesondere durch den Rückgang des Versorgungsniveaus in der gesetzlichen Rentenversicherung zu einer Versorgungslücke kommen. Mit der ZusatzrentePlus bei der ZVK bieten wir Ihnen zusätzliche finanzielle Sicherheit aus einer Hand. Sie können damit Ihre Zusatzrente kostengünstig aufstocken. Die ZusatzrentePlus wird unabhängig von der weiteren Entwicklung der Zusatzrente in einem eigenständigen Ver- sicherungsvertrag vereinbart. Ihre Eigeninitiative belohnt der Staat mit Zulagen und steuerli- cher Förderung. Sie können jedoch die Vorteile der ZusatzrentePlus auch ohne staatliche För- derung in Anspruch nehmen. Warum lohnt sich die ZusatzrentePlus? Wir bieten Ihnen mit der ZusatzrentePlus eine attraktive Leistung im Rahmen der betriebli- chen Altersversorgung. Die ZusatzrentePlus bietet Ihnen die Möglichkeit, in den Genuss staatlicher Förderung zu kommen. Die Rentenleistungen werden – im Gegensatz zur Zusatz- rente – ohne Erfüllung einer Mindestversicherungszeit gewährt. Über die Entwicklung Ihrer Rentenanwartschaft erhalten Sie jährlich eine Renteninformation. Ihre Vorteile auf einen Blick: Die ZusatzrentePlus ist ... leistungsstark flexibel günstig leistungsstark, mit einer optimalen Absicherung zu guten Konditionen Die ZusatzrentePlus bietet Ihnen mit 2,75 % eine überdurchschnittlich hohe Garantiever- zinsung im Vergleich zu anderen Anbietern. Darüber hinaus wird Ihnen die Rente aus der ZusatzrentePlus natürlich lebenslang gezahlt. Und sie steigt: Jährlich wird die Rente um 1 % angehoben. © ZVK des KVS
Seite 2 flexibel in allen Lebenslagen, wie z.B. beim Beitrag: Die Höhe Ihrer Beiträge bestimmen Sie. Mit dem Abschluss einer ZusatzrentePlus sind Sie nicht verpflichtet, immer den gleichen Beitrag zu zahlen. Sie können jederzeit kostenlos Ihre Beiträge erhöhen, senken oder im Fall eines finanziellen Engpasses ausset- zen. Wenn Sie die staatliche Förderung in voller Höhe nutzen möchten, ist allerdings ein bestimmter Mindesteigenbeitrag zu beachten. beim Sobald Sie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung Rentenbeginn: erhalten, haben Sie auch einen Anspruch auf Leistung aus der ZusatzrentePlus. Den genauen Rentenbeginn können Sie jedoch selbst bestimmen. Nehmen Sie die Leistung aus Ihrer Zusatzrente- Plus beispielsweise später in Anspruch, erhöhen wir Ihre Rente durch Zuschläge. bei der Ob Sie Ihre Rentenleistung aus der ZusatzrentePlus monatlich Auszahlung: ausgezahlt bekommen möchten oder in Form einer teilweisen oder vollständigen Kapitalauszahlung, können Sie selbst entscheiden. beim Bis zum Zeitpunkt, in dem Ihre eigene Rente beginnt, sind sowohl Leistungsumfang: Ihre Angehörigen im Rahmen der Hinterbliebenenversorgung als auch das Risiko der Erwerbsminderung mit versichert. Beim Be- ginn der Rentenzahlung aus der ZusatzrentePlus können Sie sich entscheiden, ob die Hinterbliebenenversorgung eingeschlossen bleiben soll. Diese Entscheidung brauchen Sie heute noch nicht zu treffen. Sie legen sich dann fest, wenn Sie einen besseren Über- blick über Ihre gesamten Alterseinkünfte haben. Ähnlich verhält es sich im Fall der Erwerbsminderung. Ob Sie eine Erwerbsminderungsrente aus der ZusatzrentePlus beziehen wollen oder ob wir Ihr Rentenkapital für eine spätere höhere Al- tersrente weiter ansparen sollen, entscheiden Sie dann, wenn die Erwerbsminderung eingetreten ist oder einzutreten droht. günstig, damit mehr für Sie übrig bleibt Bei der ZusatzrentePlus fallen keine Kosten für den Vertragsabschluss an. Zudem ver- zichten wir auf ein großes Vertriebsnetz. Die ZusatzrentePlus ist frei von Gewinnaus- schüttungen an Aktionäre und Provisionszahlungen. Je geringer die Kosten, umso mehr bleibt für Ihre Rentenleistung aus der ZusatzrentePlus übrig. © ZVK des KVS
Seite 3 Holen Sie sich die staatliche Förderung! Im Rahmen der ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung belohnt der Staat Ihre Eigeninitiati- ve mit Zulagen und ggf. einer Steuerersparnis durch Sonderausgabenabzug im Rahmen der Einkommensteuerrückzahlung. Ihre spätere Betriebsrente wird dadurch zusätzlich erhöht. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit der Riester-Förderung in der Zusatzrente. Soll- ten Sie daran interessiert sein, beraten wir Sie gern individuell. Die Zulagenförderung besteht aus einer Grundzulage sowie einer Kinderzulage für jedes Kind, für welches im Kalenderjahr mindestens für einen Monat Kindergeld an Sie gezahlt wurde. Die Zulage wird nur in voller Höhe gezahlt, wenn ein bestimmter Mindesteigenbeitrag zugunsten von maximal zwei begünstigten Verträgen (z. B. ZVK - Zusatzrente und Zusatz- rentePlus) erbracht wurde. Der Mindesteigenbeitrag ergibt sich aus der nachstehenden Über- sicht: Zulagen Mindestbeitrag Grundzulage Kinderzulage je Kind 154 € 185 € (bis 2007 geboren) 4 % des sozialversicherungspflichtigen Vorjahresentgelts abzüglich der zuste- 200 € 300 € (ab 2008 geboren) henden Zulagen, maximal 2.100 € „Berufseinsteiger-Bonus“ einmalig, zusätzlich für unter 25-Jährige Beispiel 1: Ein 30jähriger Arbeitnehmer mit einem Kind (geb. 2010) und einem sozialversicherungspflichtigen Entgelt von jährlich 25.200 € möchte die volle staatliche Förderung ausschöpfen. Berechnung des Mindesteigenbeitrages 25.200,00 € davon 4,0 % 1.008,00 € abzüglich Grundzulage 154,00 € abzüglich Kinderzulage 300,00 € Mindesteigenbeitrag 554,00 € Damit der Arbeitnehmer die vollen Zulagen vom Staat erhält, muss er einen Beitrag in Höhe von 554 € in seine Altersvorsor- ge investieren. ZusatzrentePlus Jährlicher Beitrag im Rahmen der ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung 554,00 €. Grundzulage 154,00 € Kinderzulage 300,00 € es ergibt sich eine zusätzliche Rentenanwartschaft von 220,06 € monatlich © ZVK des KVS
Seite 4 Neben der Zulagebeantragung können Sie beim Finanzamt die förderfähigen Beiträge als Sonderausgaben nach § 10a Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen. Der Sonderaus- gabenabzug wird gewährt, wenn die daraus resultierende Steuerersparnis höher als der Zula- geanspruch ist („Günstigerprüfung“). Sie erhalten dann vom Finanzamt die über die Zulagen hinausgehende Steuerersparnis gutgeschrieben. Wer hat Anspruch auf Riester-Förderung? Förderberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtver- sicherten. Hierzu gehören insbesondere alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, Auszubilden- de, Kindererziehende (für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind), freiwillig Wehr- dienstleistende, Teilnehmer am Bundesfreiwilligendienst sowie unter bestimmten Vorausset- zungen auch geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit in der gesetzli- chen Rentenversicherung verzichten). Wie ermittelt man das maßgebende Einkommen? Maßgebend ist das sozialversicherungspflichtige Entgelt des Vorjahres. Dieses können Sie entweder der Meldung zur Sozialversicherung oder Ihrem Dezembergehaltsschein entnehmen. Haben Sie im betreffenden Beitragsjahr Entgeltersatzleistungen (z. B. Krankengeld, Arbeits- losengeld, Verletztengeld) bezogen, muss der Zahlbetrag dem sozialversicherungspflichtigen Entgelt hinzugerechnet werden. Für Beschäftigte in Altersteilzeit gilt als maßgebendes Einkommen das aufgrund der abgesenkten Arbeitszeit tatsächlich erzielte Bruttoarbeitsentgelt ohne Aufstockungsbeträge. Wie wird die staatliche Förderung beantragt? Die Zulagen müssen jährlich bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) beantragt werden. Dazu erhalten Sie von uns nach Ende des ersten Beitragsjahres einen An- trag auf Altersvorsorgezulage. In den Antragsunterlagen gibt es zu Ihrer Entlastung die Mög- lichkeit, uns eine Dauervollmacht zu erteilen. In diesem Fall erledigen wir künftig für Sie die Zulagenbeantragung, wenn Sie es wünschen. Zur Beantragung des Sonderausgabenabzugs melden wir als Anbieter – bei Vorlage Ihrer Einwilligungserklärung – Ihre eingezahlten Beiträge elektronisch über die Zentrale Zulagen- stelle für Altersvermögen (ZfA) an die entsprechenden Finanzämter. Wenn Sie den Abzug Ihrer Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben beim Finanzamt beantragen, werden die elektronisch gemeldeten Daten automatisch bei Ihrer Einkommensteuererklärung berücksich- tigt. Wie erfahren Sie, ob und in welcher Höhe Zulagen gewährt wurden? Sie erhalten von uns nach Ende des Beitragsjahres eine Bescheinigung nach § 92 EStG für Ihre persönlichen Unterlagen. Dieser Bescheinigung können Sie neben Ihren im abgelaufenen Kalenderjahr gezahlten förderfähigen Beiträgen auch die bis zum 31.12. des © ZVK des KVS
Seite 5 abgelaufenen Kalenderjahres gutgeschriebenen Zulagen und sonstige Ermittlungsergebnisse der ZfA entnehmen. Darüber hinaus erhalten Sie einmal jährlich den Versicherungsnachweis, aus dem neben den eingezahlten Beiträgen und gutgeschriebenen Zulagen auch die Höhe der bisher erworbenen Anwartschaft auf Betriebsrente hervorgeht. Kann ich die ZusatzrentePlus nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fortführen? Ja. Auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis können Sie die ZusatzrentePlus fortführen. Sie müssen dies nur innerhalb von drei Monaten nach Beendigung des Ar- beitsverhältnisses beantragen. In diesem Fall zahlen Sie die Beiträge selbst und bestimmen entsprechend Ihrer Lebenslage auch die Höhe der Beiträge. Wenn Sie die staatliche Förderung weiterhin in voller Höhe nutzen möchten, ist jedoch der Mindesteigen- beitrag zu beachten. Wie wird die Leistung im Rentenfall versteuert? Ihre eingezahlten Beiträge im Rahmen der ZusatzrentePlus mit Riester-Förderung werden durch die staatliche Förderung in Form von Zulagen und Sonderausgabenabzug steuerfrei gestellt. Im Rentenfall sind die Leistungen aus diesen Beiträgen voll zu versteuern. Zahlen Sie Beiträge über den förderfähigen Höchstbetrag von 2.100 € (inkl. Zulagen), unter- liegen diese der individuellen Besteuerung. Die Leistungen daraus sind im Rentenfall nur mit dem Ertragsanteil steuerpflichtig. Hinweis: Da im Alter in der Regel das Einkommen geringer ist als während des Erwerbslebens, sind damit auch der Steuersatz und die Steuerlast geringer. Eine ZusatzrentePlus mit Riester- Förderung lohnt sich daher in jedem Fall! Haben wir Ihr Interesse geweckt? Gerne erstellen wir Ihnen eine Modellberechnung unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Angaben. Nutzen Sie die Gelegenheit – sie kostet nichts, ist unverbindlich und kann Ihnen aufzeigen, dass sich eine ZusatzrentePlus lohnt. Eine Modellberechnung können Sie einfach und bequem online auf unserer Homepage www.kv-sachsen.de unter der Rubrik Zusatzversorgung oder telefonisch anfordern. Natürlich hält auch Ihr Arbeitgeber ein entsprechendes Formblatt für Sie bereit. Wenn Ihnen unsere Leistungen zusagen, wenden Sie sich bitte mit dem Antragsformular an Ihren Arbeitgeber. Er wird alle weiteren Details abklären. © ZVK des KVS
Zusatzversorgungskasse des Kommunalen Versorgungsverbands Sachsen Marschnerstraße 37 01307 Dresden Telefon: 0351 4401-446 Telefax: 0351 4401-444 E-Mail: zvk@kv-sachsen.de Internet: www.kv-sachsen.de © ZVK des KVS
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