Handbuch für Internationale (degree-seeking) Studierende - (im 1. Fachsemester) Sommersemester 2021

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Handbuch für Internationale (degree-seeking) Studierende - (im 1. Fachsemester) Sommersemester 2021
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2021

                                      Handbuch
für Internationale (degree-seeking) Studierende
                          (im 1. Fachsemester)

                            Sommersemester 2021
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2021
Inhaltsverzeichnis
   1.    Einführung.................................................................................................................................................. 1
   1.1       Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium.................................... 1
   1.2       Persönliche*r Mentor*in (International Mentoring Programme, ehem. Brother-Sister-Programm) ....... 2
   2.    Kosten des Studiums .................................................................................................................................. 2
   2.1       Studienbeiträge im Fachstudium ........................................................................................................... 2
   2.2       Sozialbeitrag / UniCard und NRW-Ticket ................................................................................................ 3
   2.2.1        UniCard .............................................................................................................................................. 3
   2.2.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket) ......................................................................... 3
   2.3       Weitere Kosten des Studiums ................................................................................................................ 4
   2.4       Finanzierung des Studiums..................................................................................................................... 4
   3.    Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld ............................................................................ 5
   3.1       Wohnungssuche .................................................................................................................................... 5
   3.2       Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt) ....................................................................................... 7
   3.3       Krankenversicherung ............................................................................................................................. 8
   3.4       Einschreibung / Immatrikulation.......................................................................................................... 10
   3.5       Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse ............................................................................. 10
   3.6       Bezahlen des Sozialbeitrags (Semesterbeitrag) .................................................................................... 11
   3.7       Aufenthaltserlaubnis............................................................................................................................ 11
   3.8       Arbeitserlaubnis ................................................................................................................................... 12
   4.    Weitere Informationen zum Studium ...................................................................................................... 13
   4.1       Das akademische Jahr .......................................................................................................................... 13
   4.2       Vorlesungsverzeichnis (eKVV) ............................................................................................................. 13
   4.3       Vorkurse............................................................................................................................................... 13
   4.4       Studienleistungen / Prüfungsverwaltung............................................................................................. 13
   4.5       Rückmeldung ....................................................................................................................................... 14
   5.    Zentrale Einrichtungen der Universität.................................................................................................... 14
   5.1       Bibliothek ............................................................................................................................................. 14
   5.2       Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS) ................................................................................................... 14
   5.3       Zentrum für Lehren und Lernen ........................................................................................................... 14
   5.4       Sportprogramm ................................................................................................................................... 15
   6.    Studentische Vertretung / Beratung ........................................................................................................ 15
   6.1       Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA) ........................................................................................ 15
   6.2       Internationaler Studierendenrat (ISR) ................................................................................................. 15
   7.    Kontaktstellen / Beratung ........................................................................................................................ 15
   7.1 International Student Services Centre ....................................................................................................... 15
   7.2       PunktUm: Das Deutschlernzentrum der Universität Bielefeld............................................................. 16
   7.3       Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld e.V. (ViSiB)......................................... 16
   7.4       Zentrale Studienberatung (ZSB) ........................................................................................................... 17
   7.5       Career Service ...................................................................................................................................... 17
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2021
  7.6       Gleichstellungsbüro ............................................................................................................................. 17
7.7.     Familienservice ........................................................................................................................................ 18
7.8      Referat für Studierende mit Behinderung und chronischer Erkrankung (RSB) ......................................... 18
7.9      Evangelische Studierendengemeinde (ESG) ............................................................................................ 18
7.10     Katholische Hochschulgemeinde (KHG) ................................................................................................... 19
7.11     Deutschsprachige Muslimische Studentenvereinigung (DMS) ................................................................ 19
  8      Finanzielle Förderung .............................................................................................................................. 19
  9      Hochschulvokabular................................................................................................................................. 20
  10        Weitere Informationen ........................................................................................................................ 25
  10.1 Die wichtigsten Adressen ......................................................................................................................... 25
  10.2      Anreise zur Universität......................................................................................................................... 26
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2021

1. Einführung

Liebe*r internationale*r (degree-seeking) Student*in,

wir begrüßen Sie herzlich an der Universität Bielefeld und freuen uns, dass Sie sich für das Studium an
der Universität Bielefeld entschieden haben. In diesem Handbuch geben wir Ihnen die wichtigsten
Informationen, die Sie ab dem Erhalt der Zulassung zum Studium benötigen.
Wir weisen auf die nächsten Schritte hin, wie z.B. Einschreibung, Wohnungssuche und
Krankenversicherung. Vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen bietet das International Student
Services Centre (ISSC) des International Office (IO) Orientierungstage für internationale (degree-
seeking) Studierende an. Um den besten Start in das Studium zu ermöglichen, empfehlen wir eine
Teilnahme an den Orientierungstagen. Das Angebot besteht dieses Semester sowohl in Präsenz als
auch Online. In diesem Handbuch informieren wir Sie darüber hinaus über die Einrichtungen und Vereine
an der Universität sowie Initiativen, die Sie im Studium unterstützen können.

Wenn Sie Fragen haben oder auf Schwierigkeiten stoßen, sind Sie herzlich eingeladen, uns – die
Mitarbeiter*innen des International Office – anzusprechen.

Wir wünschen Ihnen viel Freude und Erfolg in Ihrem Studium.

Das Team des International Office
E-Mail: io@uni-bielefeld.de

International Student Services Centre (Betreuung internationaler degree-seeking Studierender), E-
Mail: issc-io@uni-bielefeld.de

1.1 Einführungsveranstaltungen des IO und der Fakultäten vor dem Fachstudium

Es gibt zwei Einführungsprogramme für Sie zu Beginn des Studiums. Die Teilnahme an diesen
Einführungsveranstaltungen ist für Sie sehr wichtig. In den Einführungswochen erhalten Sie
wesentliche Informationen zu Ihrem Studium.

         Die Termine der Einführungsveranstaltungen in den Fakultäten erfahren Sie auf den
         Internetseiten der Zentralen Studienberatung:
         ! Bitte achten Sie darauf, dass einige Fakultäten/Fachschaften ihre Einführungen mehrere
         Tage vor dem Beginn der Lehrveranstaltungen anbieten. Beachten Sie bitte darüber hinaus
         die Vorkurse, die in einigen Fächern stattfinden. Diese beginnen vor dem Semesteranfang
         (siehe dazu Punkt 4.3).

         Das Programm der Orientierungstage des International Student Services Centre (online und
         in Präsenz) für internationale (degree-seeking) Studierende findet für die deutschsprachigen
         Bachelor- und Master-Studiengänge von 31.03. und 01. April 2021 statt. Das
         Onlineprogramm wird via Zoom angeboten. Für das Präsenzprogramm werden Sie Sobald
         das Programm für das Sommersemester 2020 komplett feststeht, finden Sie es hier. Wir
         bitten Sie, Ihre Anmeldung zu den Orientierungstagen des ISSC an folgende E-Mail-
         Adresse zu schicken: issc-io@uni-bielefeld.de

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2021

Im Handbuch werden einige Abkürzungen angewandt. Die wichtigsten sind:

 IO                    = International Office
 ISSC                  = International Student Services Centre
 IMP                   = International Mentoring Programm (ehem. Brother-Sister-Programm)
 BITS                  = Bielefelder IT-Servicezentrum
 AStA                  = Allgemeiner Studierenden Ausschuss
 ISR                   = Internationaler Studierendenrat
 PunktUm               = Sprachbegleitprogramm der Universität Bielefeld/Deutschlernzentrum
 SLK                   = Zentrum für Studium, Lehre, Karriere
 ZSB                   = Zentrale Studienberatung
 OWL                   = Ostwestfalen-Lippe (Region, zu der Bielefeld gehört)
 NRW                   = Nordrhein-Westfalen (Bundesland, zu dem OWL gehört)

1.2 Persönliche*r Mentor*in (International Mentoring Programme, ehem. Brother-Sister-
    Programm)

 Weitere Unterstützung im Studium bietet Ihnen das International Mentoring Programme an. Das
 Programm hat zum Ziel, neuen Studierenden aus dem Ausland das Einleben in Bielefeld zu
 erleichtern. Dazu vermittelt Ihnen u.a. der Programm-Koordinator Lukas Poppenborg Mentorinnen
 und Mentoren (Studierende höherer Semester), die als persönliche Ansprechpartner*innen bei
 Fragen zur Uni, zum Studium und zur Stadt zur Verfügung stehen. Das International Mentoring
 Programme unterstützt Sie, indem es Ihnen Mentorinnen und Mentoren aus allen Fächern an die
 Seite stellt, die Hilfe im Alltag leisten.

 Eine*n Mentor*in zu haben, bedeutet:
    Kontakt zu erfahrenen Studierenden bekommen
    jemanden kennen, der Ihnen die Uni und die Stadt zeigen kann
    ein*e Ansprechpartner*in bei Fragen oder Problemen im Studium und an der Uni zu haben
    wissen, wen man fragen kann, wo die Post, die Bürgerberatung, ein guter Arzt, die nächste
    Bank oder die netteste Kneipe der Stadt ist
    wissen, wo man hingehen kann, wenn einen das Heimweh oder die Langeweile packt

 Wenn Sie sich die Unterstützung einer Mentorin/
                                                                      Postanschrift Universität
 eines Mentors wünschen, melden Sie sich bitte
 hier an.                                                             Bielefeld International Office
                                                                      International Mentoring Programme
 oder beim International Mentoring Programm:                          Postfach 10 01 31
                                                                      33501 Bielefeld
 International Office
 Tel.: 0521/ 106-67388
 E-Mail: imp@uni-bielefeld.de

 2. Kosten des Studiums

 2.1 Studienbeiträge im Fachstudium

 Ab dem Wintersemester 2011/12 werden an der Universität Bielefeld keine Studienbeiträge mehr
 erhoben. Des Weiteren existieren keine Betreuungsbeiträge und Auswahlgebühren für
 internationale Studierende an der Universität Bielefeld.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Homepage der Universität.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 2.2 Sozialbeitrag / UniCard und NRW-Ticket

 Jedes Semester ist ein Sozialbeitrag, der sogenannte Semesterbeitrag, zu entrichten. Im
 Wintersemester beträgt der Semesterbeitrag 314,04 Euro.
 Dieser beinhaltet unter anderem den Kostenanteil für das Semesterticket und das NRW-Ticket.
 Nachdem       Sie   sich    eingeschrieben/immatrikuliert haben (siehe        dazu    Punkt    3.4
 Einschreibung/Immatrikulation) und den Semesterbeitrag entrichtet haben, können Sie Ihre UniCard
 beantragen (siehe Punkt 2.2.1 UniCard).
 Die UniCard gilt als Studierendenausweis und Semesterticket. Sie ist allerdings nur in Verbindung
 mit einem Reisepass oder Lichtbildausweis gültig.
 Neben der UniCard, erhalten Sie zusätzlich das NRW-Ticket. Mit dem NRW-Ticket (gültig nur mit
 Lichtbildausweis und der UniCard) können Sie kostenlos alle öffentlichen Verkehrsmittel,
 Stadtbahnen und Busse sowie alle Nahverkehrszüge im Geltungsbereich des NRW-Tickets der
 Deutschen Bahn (inklusive aller Verkehrsverbunde und der Verkehrsgemeinschaften in NRW)
 benutzen. Darüber hinaus gilt das NRW-Ticket für 2 Strecken über die Landesgrenzen von NRW
 hinaus: 1) bis Osnabrück, 2) bis Haste (kurz vor Hannover). Genaue Informationen dazu erhalten
 Sie bei der Immatrikulation bzw. hier.

 Wer noch nicht immatrikuliert ist, sollte sich für die Zeit bis zur Immatrikulation eine Wochenkarte
 (7-Tageticket) beim ServiceCenter „moBiel“ der VOW ( = Verkehrsgemeinschaft Ostwestfalen- Lippe;
 Haltestelle Jahnplatz) besorgen. Die Kosten für die Wochenkarte (7-Tageticket) können nach dem
 Erhalt des Semestertickets bei der Verkehrsgruppe des AStA zurückerstattet werden (siehe Punkt
 2.2.2 Rückerstattung). Die Kosten für Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets und Monatskarten können
 nicht zurückerstattet werden.

 2.2.1 UniCard

 Die UniCard ist ein optischer und elektronisch lesbarer Ausweis für alle kartengebundenen Dienste
 an der Universität Bielefeld.
 Optisch lesbarer Ausweis:
     • Ausweisfunktion (Studierendenausweis)
     • Regionales Semesterticket

 Elektronisch lesbarer Ausweis:
    • Bibliothekausleihe (Bibliotheksausweis)
    • Druck-, Kopier- und Scan-Dienste der Universität
    • Zugang zum Hochschulbereich
    • Bargeldloses Bezahlen beim Studierendenwerk (Mensa, Cafeteria)

Die UniCard wird online beantragt. Hierzu benötigen Sie Ihre Zugangsdaten vom Zahlschein, der Ihnen
nach erfolgreicher Einschreibung zugestellt wird, und ein Foto. Nachdem Sie sich mit Ihren
Zugangsdaten angemeldet haben, können Sie Ihr Foto hochladen und müssen den
Nutzungsbedingungen der UniCard zustimmen. Wenn Sie den Vorgang abgeschlossen haben, wird
Ihnen Ihre UniCard per Post zugeschickt. Nach dem Erhalt der UniCard müssen Sie diese
normalerweise vor Ort an der Universität validieren. Aufgrund der Covid-19 Pandemie, wird Ihre Karte
bereits vorvalidiert. Das heißt, Sie müssen erst im Sommersemester eine neue Validierung
durchführen. Die Validierung erfolgt an den blauen Automaten rechts neben dem Infopunkt. Eine
erneute Validierung der UniCard muss nach der Rückmeldung für das Folgesemester erfolgen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.

 2.2.2 Kostenrückerstattung der Wochenkarte (7-Tage-Ticket)

 Das Semester an der Universität Bielefeld beginnt im Sommer zum 1. April und im Winter zum 1.
 Oktober. Aufgrund von Vorkursen und Einführungsveranstaltungen ist das Semesterticket (nicht
 das NRW-Ticket) bereits einen Monat vor Semesterbeginn gültig (d.h. ab dem 1. März bzw. 1.
 September). Daher empfiehlt es sich für diese Zeit ausschließlich Wochenkarten (7-Tage-Tickets)
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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
des lokalen Verkehrsbunds „TeutoOWL“ zu erwerben, da die Kosten nur dafür zurückerstattet
werden. Gleiches gilt auch für Studierende, die ihr Semesterticket im laufenden Semester erhalten
(z.B. eine unverschuldete verspätete Anreise), da ebenfalls nur die Kosten für 7-Tage-Tickets
zurückerstattet werden. Die Möglichkeit dazu besteht während des ganzen Semesters. W ichtig:
Alle anderen Tickets (Einzelfahrscheine, Vierer-Tickets oder Monatskarten) sind von der
Kostenrückerstattung ausgeschlossen.
Die 7-Tage-Tickets können Sie bei moBiel im Jahnplatztunnel erhalten.
Die Kostenrückerstattung erfolgt über die AStA-Verkehrsgruppe. Hierzu senden Sie eine E-Mail mit
Name und Matrikel-Nr. an die AStA-Verkehrsgruppe: asta.verkehrsgruppe@uni-bielefeld.de.
Danach erhalten Sie eine E-Mail von der AStA-Verkehrsgruppe und können sich den Betrag im
moBiel ServiceCenter im Jahnplatztunnel zurückerstatten lassen. Sie benötigen dazu Ihre UniCard
und einen gültigen Reisepass oder Personalausweis.
Weitere Informationen finden Sie hier.

2.3 Weitere Kosten des Studiums

Ein Studium in der Bundesrepublik Deutschland ist relativ teuer, da die Lebenshaltungskosten hoch
sind. Nach einer Studie fallen durchschnittlich folgende Kosten an: Für die Miete in Wohnheimen
des Studierendenwerkes, in privaten Wohnheimen, Zimmern und Wohnungen müssen ca. 320
Euro monatlich kalkuliert werden; für Krankenversicherung und Arztkosten sind ca. 100 Euro pro
Monat zu veranschlagen. Je nach Lebensweise muss man mit monatlichen Ausgaben für
Nahrungsmittel in Höhe von ungefähr 150 - 200 Euro rechnen. Insgesamt betragen die
monatlichen Ausgaben inklusive Lebensmittel, Kleidung, Freizeit, Semesterbeiträge, Fahrkosten,
Telefon und den oben genannten Ausgaben ca. 820 Euro. Allerdings ist zu beachten, dass es
sich hier um deutschlandweite Durchschnittskosten handelt. In Bielefeld gibt es diverse
Möglichkeiten, Kosten einzusparen. Man kann beispielsweise schon für ca. 200 Euro in
Wohnheimen leben und ein Essen in der Mensa an der Uni kostet ca. 2,70 Euro (die Mensa ist
montags bis freitags 11:30- 14:30 Uhr geöffnet). Aufgrund der Covid-19 Pandemie und den damit
einhergehenden Hygienemaßnahmen kann es zu geänderten Öffnungszeiten und eingeschränkter
Speisenauswahl kommen, aktuelle Informationen finden Sie hier.
Es gibt Wegen der Anforderungen im Studium und den bestehenden Regelungen bezüglich der
Arbeitserlaubnis für ausländische Studierende besteht fast keine Möglichkeit, während der
Vorlesungszeit zu arbeiten. Es ist deshalb unbedingt notwendig, schon vor der Einreise in die
Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung des Studiums abzuklären.
Weitere Informationen zu Kosten und Finanzierung des Studiums, aber auch zu Möglichkeiten,
neben dem Studium zu jobben, erhalten Sie während der Orientierungstage des International
Student Services Centre.

2.4 Finanzierung des Studiums

Studierende aus den Mitgliedsländern der EU (Europäischen Union), oder mit einer Erlaubnis zum
Daueraufenthalt-EG, ggf. Studierende mit einem anderen Aufenthaltsstatus nach dem
Aufenthaltsgesetz, haben die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung nach
dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zu beantragen.
Informationen über BAföG-Berechtigung erhalten Sie über das Studierendenwerk,
Abteilung für Ausbildungsförderung oder beim Allgemeinen Studierenden Ausschuss (AStA).

Achtung: Wir kennen kaum Möglichkeiten, Nebenjobs ohne Deutschkenntnisse nachzugehen.
Lediglich bei einigen Stellen der Universität ist dies als studentische Hilfskraft möglich.

Weitere Informationen zu finanziellen Förderungsmöglichkeiten erhalten Sie in Kapitel 8.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 3. Schritte nach der Zulassung / nach Ankunft in Bielefeld

 3.1 Wohnungssuche

Die Universität Bielefeld vermittelt keine Wohnungen/Zimmer für Studierende (mit Ausnahme der
ERASMUS- und Kooperationsstudierenden). Studierende sollen sich selbst ein Zimmer suchen. Bitte
beachten Sie dazu die Informationen auf dieser Seite. Eine Unterstützung des International Office ist
möglich, insbesondere für Studierende in englischsprachigen Studiengängen.

Kontakt:

International Office
Tel.: (+49)521 106-2487
@: wohnen-io@uni-bielefeld.de

Es gibt grundsätzlich zwei Möglichkeiten ein Zimmer zu finden:

Im Studentenwohnheim des Studierendenwerks:

Sobald man die Zulassung für das Studium erhalten hat, kann man beim Studierendenwerk einen
Antrag für einen Platz im Studentenwohnheim stellen. Hierfür kann man auch den unterschriebenen
und eingescannten Bewerbungsbogen per Email an das Studentenwerk senden. Internationale
Studierende können diesen Antrag also auch vom Ausland aus stellen.

Studierendenwerk Bielefeld
Abteilung für studentisches Wohnen
Morgenbrede 2-4
33615 Bielefeld
Tel.: 0521 / 106 88600
Email: wohnen@stwbi.de

In privaten Wohnheimen:

Es gibt noch andere Studentenwohnheime, die nicht zum Studierendenwerk gehören. Auch diese
bieten möblierte Zimmer für Studierende an:

Vermieter: BGW

Kontakt:
BGW – Bielefelder Gesellschaft für Wohnen und Immobiliendienstleistungen
Carlmeyerstr. 1
33613 Bielefeld
Tel.: 0521/ 880901
E-Mail: info@bgw-bielefeld.de

Wohnheime:
  • Wohnheim Lohmannshof
     Kreuzbergerstr. 5-13, 33619 Bielefeld
  • Wohnheim Roggenkamp
     Roggenkamp 22, 33605 Bielefeld
  • Wohnheim Teichstraße/Friedrichstraße
     Friedrichstraße 64, 33615 Bielefeld
  • Wohnheim Lipper Hellweg
     Lipper Hellweg 70, 33605 Bielefeld

Weitere Informationen finden Sie hier.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Vermieter: Hollensiek GmbH

Kontakt:
Hollensiek GmbH (Hausverwaltung)
Oberntorwall 13-14
33602 Bielefeld
Tel.: 0521/ 965 170
E-Mail: info@hollensiek-hausverwaltung.de

Wohnheime:
  • Wohnheim August-Bebel-Str.
     August-Bebel-Str. 57 a-c, 33602 Bielefeld
  • Wohnheim Luisenstraße
     Luisenstraße 12, 33602 Bielefeld

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vermieter: Hollensiek GbR

Kontakt:
Hollensiek GbR
Hollensiek 3, App. 1
33619 Bielefeld
Tel.: 0521/ 9630 2231
E-Mail: hollensiek.gbr@gmail.com

Wohnheim:
  • Wohnheim Hollensiek
     Hollensiek 3, 5, 7, 33619 Bielefeld

Weitere Informationen finden Sie hier.

Vermieter: Sozialwerk Bielefelder Freimaurer e.V.

Kontakt:
Hausverwaltung Winter
Herforder Straße 237
33609 Bielefeld
Tel.: 0521/ 24389
E-Mail: info@winter-hausverwaltung.de

Wohnheim:
  • Studentenwohnheim Ostmannturm
     Märkische Str.11, 33602 Bielefeld

Weitere Informationen finden Sie hier.

Auf dem freien Wohnungsmarkt in der Stadt:

Es werden sowohl Einzel-Appartements als auch Zimmer in Wohngemeinschaften (WGs) mit anderen
Studierenden von privaten Vermietern angeboten. Die Miete für ein Zimmer in Bielefeld beträgt
monatlich ca. 180,- bis 300,- Euro.

Online
Private Zimmerangebote gibt es auf der Webseite des Studierendenwerks
Oder auf den Online-Portalen:

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
www.wg-gesucht.de
www.studenten-wohnung.de
www.zwischenmiete.de
www.studenten-wg.de

Wohnungsanzeigen in der Universität
In der Unihalle und auf der sogenannten "Galerie" (Ebene 1) findet man eine Vielzahl
unterschiedlichster Wohnangebote in verschiedenen Preiskategorien.

Zeitungen
Die lokalen Zeitungen "Neue Westfälische" und "Westfalenblatt" bieten besonders in der Samstags-
Ausgabe viele Mietangebote.
Neue Westfälische Tel: 0521-555-0
Westfalenblatt Tel: 0521-585-0

Unterkunft:
Falls Sie vor Ihrer Ankunft in Deutschland keine Unterkunft finden konnten, können Sie in einer
Jugendherberge in Bielefeld übernachten:

Jugendgästehaus (Guest house)
Hermann-Kleinewächter-Str. 1
D-33602 Bielefeld
Tel. +49 521. 5 22 05-0
jgh-bielefeld@djh-wl.de
www.djh-wl.de/jh/bielefeld

Kolpinghaus Bielefeld
Das Kolpinghaus Bielefeld in Citylage ist nur wenige Minuten vom Hauptbahnhof und der
Stadtbahnstelle der Uni Linie 4 entfernt.
August-Bebel Str. 7a
33602 Bielefeld
Tel. +49 521. 6 03 63
info@kolpinghaus-bielefeld.de
www.kolpinghaus-bielefeld.de

 3.2 Wohnsitz-Anmeldung (Einwohnermeldeamt)

Nachdem Sie eine Wohnung oder ein Zimmer gefunden haben, müssen Sie Ihren Wohnsitz anmelden.
Dies erledigen Sie bei der Bürgerberatung im Bürgerbüro in Bielefeld oder in dem Ortsteil, in dem
Sie wohnen. In Bielefeld Mitte befindet sich die Bürgerberatung im Rathausgebäude) im Erdgeschoss
(Stadt Bielefeld; Bürgerbüro; Abt. Bürgerberatung, Niederwall 23, 33602 Bielefeld).

Studierende müssen sich spätestens zwei Wochen nach dem Einzug in die Wohnung beim Amt für
Bürgerberatung bzw. in den Bezirksverwaltungsstellen der Stadt oder den Einwohnermeldeämtern des
jeweiligen Wohnsitzes persönlich anmelden.
Seit Frühjahr 2019 muss man für die Anmeldung bei der Stadt Bielefeld einen Termin vereinbaren.
Dies können Sie auf dieser Webseite tun.

Wenn Sie Fragen dazu haben, kontaktieren Sie gerne das ISSC-Team (issc-io@uni-bielefeld.de) oder
wenden Sie sich direkt an das Bürgerbüro.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Abteilung Bürgerberatung
Telefon:                                0521/ 51-0 (Erreichbarkeit: Mo-Fr 7:30-18:00 Uhr)
Fax:                                    0521/ 51 6196
E-Mail:                                 buergerberatung@bielefeld.de
                                        Auskünfte u.a. über Meldeangelegenheiten, Pässe und Ausweise

Wichtige Informationen zum Rundfunkbeitrag

In Deutschland ist jede*r Einwohner*in verpflichtet, den Rundfunkbeitrag zu zahlen. Dies gilt auch für
internationale Studierende.

Anmelden kann man sich per Post unter folgender Adresse:

ARD ZDF Deutschlandradio
Beitragsservice
50656 Köln

oder online.

Weitere Informationen zum Rundfunkbeitrag und über die Befreiung vom Beitrag erhalten Sie über die
folgenden Links:

https://www.rundfunkbeitrag.de/e175/e5281/Merkblatt_Studierende.pdf

 3.3 Krankenversicherung

 Zur Einschreibung (siehe Punkt 3.4) ist ein Kranken- und Pflegeversicherungsnachweis vorzulegen.
 Hierzu gibt es folgende Optionen:

 1) Für Studierende aus Ländern der EU, der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und des
 Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie aus den Ländern, mit denen ein
 Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen wurde (z.B. Türkei, Tunesien, Schweiz) gilt:

       •   Gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das Formblatt E-111, AT 11, ATN11, BH6 oder
           auf eine Europäische Krankenversicherungskarte / European Health Insurance Card (EHIC).
           Mit diesem Krankenversicherungsnachweis gehen Sie bitte zu einer deutschen
           gesetzlichen Krankenkasse und lassen sich dort Ihren Versicherungsschutz - speziell für die
           Einschreibung – bestätigen. Dieses Schreiben ist bei der Einschreibung vorzulegen. Mit
           Ihrem Krankenkassennachweis aus Ihrem Heimatland können Sie (inkl. einem Reisepass)
           direkt zum Arzt bzw. Zahnarzt Ihrer Wahl gehen. Der Krankenversicherungsschutz ist damit
           in Deutschland gewährleistet.

       •   Privat Versicherte: Sie bezahlen Ihre Behandlungskosten selbst und beantragen später die
           Erstattung bei Ihrer Versicherung in der Heimat. Auch in diesem Fall ist bei der
           Einschreibung ein Nachweis von einer gesetzlichen deutschen Krankenversicherung
           vorzulegen. Gehen Sie daher bitte mit einem Nachweis Ihrer privaten Versicherung zu
           einer deutschen Krankenversicherung und lassen sich dort von der gesetzlichen
           Versicherungspflicht befreien.

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
Beachten Sie bitte: Diese Befreiung von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht ist
unwiderruflich (!) und erlischt nicht beim Studiengang-/Hochschulwechsel oder nach einer
Studienunterbrechung – auch beim Heimataufenthalt!

Beachten Sie auch: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später
       (innerhalb   des    Studiums       in     Deutschland) nicht zu       einer gesetzlichen
Krankenversicherung wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht
übernimmt, müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein!

 2)   Für Studierende aus Ländern, mit denen kein Sozialversicherungsabkommen
      abgeschlossen wurde, gilt:

      Es muss eine Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland abgeschlossen werden,
      entweder gesetzlich oder privat. Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherungspflicht tritt
      grundsätzlich für Studierende ein, die das 14. Fachsemester und/oder das 30. Lebensjahr nicht
      vollendet haben. Der monatliche Beitrag für pflichtversicherte Studierende über 23 Jahren ohne
      Kinder liegt derzeit bei etwa 88-92 Euro. Der Beitrag für Studierende unter 23 Jahren und für
      Studierende mit Kind liegt minimal (etwa 1-2 Euro) d a r u n t e r . Eine Auswahl einiger gesetzlicher
      Krankenkassen ist weiter unten aufgeführt.

Beachten Sie bitte: Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, können Sie später
      (innerhalb     des    Studiums       in    Deutschland) nicht zu    einer gesetzlichen
Krankenkasse wechseln. Wenn Ihre private Versicherung bestimmte Leistungen nicht übernimmt,
müssen Sie diese selbst bezahlen. Die Kosten können sehr hoch sein!

Sofern Sie bereits 30 Jahre alt sind, das 14. Fachsemester überschritten haben oder als
Doktorandin/Doktorand eingeschrieben sind:

Lassen Sie sich bitte unbedingt von einer deutschen Krankenversicherung beraten. Grundsätzlich
haben Sie die Möglichkeit, sich freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenversicherung oder privat zu
versichern (für die gesetzliche freiwillige Weiterversicherung sind Fristen einzuhalten und
Vorversicherungen erforderlich).
Beispielsweise bietet das Deutsche Studentenwerk, über einen Rahmenvertrag zwischen der Union
Versicherungsdienst GmbH und der Hanse Merkur Reiseversicherung AG eine private
Krankenversicherung an. Nähere Informationen finden Sie hier.

Für beide Gruppen gilt:
Bei Abschluss einer Krankenversicherung erhalten Sie eine Versicherungsbescheinigung, die Sie
bei der Einschreibung an der Universität Bielefeld vorlegen müssen. Die Hochschule bestätigt der
Krankenkasse daraufhin Ihre Einschreibung.

Hier finden Sie einige Adressen der gesetzlichen Krankenkassen. Es gibt sehr viele gesetzliche
Krankenkassen; bitte informieren Sie sich über weitere Möglichkeiten (z.B. im Internet):

 Heimat Krankenkasse                                             Techniker Krankenkasse (TK)

 Herforder Straße 23                                             Universität Bielefeld
 33602 Bielefeld                                                 Raum D1-121; Uni-Halle
 Tel.: 0800 1060100                                              Universitätsstr. 25
                                                                 33615 Bielefeld

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

 Barmer GEK                            Allgemeine Ortskrankenkasse Deutsche        Angestellten-
                                       (AOK)                       Krankenkasse (DAK)
 Nikolaus-Dürkopp-Str. 16
 33602 Bielefeld                       Oelmühlenstraße 57-59                      Alfred-Bozi-Str. 15
 Tel.: 0521/ 3331010                   33604 Bielefeld                            33602 Bielefeld
                                       Tel.0521/5980                              Tel.: 0521/ 9891110

   3.4 Einschreibung / Immatrikulation

   Sie haben die Zulassung zum Studium an der Universität Bielefeld erhalten. Dies bedeutet, dass
   Sie einen Studienplatz an der Universität Bielefeld in dem von Ihnen gewählten Studienfach
   bekommen haben. Jetzt müssen Sie der Universität melden, ob Sie diesen Studienplatz
   annehmen – sich immatrikulieren/einschreiben. Eine Immatrikulation ist nur für das Studienfach
   möglich, in dem der jeweilige Abschluss angestrebt wird.
   Mögliche Nebenfächer und ihre Kombination müssen den jeweiligen Prüfungsordnungen bzw.
   den entsprechenden Studienordnungen entnommen werden. Dazu können Sie sich bei der
   Zentralen Studienberatung (ZSB) sowie bei der Studienberatung in Ihrem Fach (in Ihrer
   Fakultät) beraten lassen.

   Durch die Covid-19 Pandemie haben viele universitäre Einrichtungen geänderte Sprechzeiten und
   viele Beratungsangebote werden telefonisch durchgeführt. Bitte informieren Sie sich hier über die
   aktuellen Kontaktmöglichkeiten.

Für die Einschreibung sollten Sie die hier aufgeführten Unterlagen einreichen.

   Nachdem Sie die Unterlagen abgegeben haben, erhalten Sie (meist) postalisch einen Zahlschein
   zugestellt, der Ihre Hochschulzugangsdaten und Angaben zum Überweisen des Semesterbeitrags
   enthält. Sobald die Zahlung des Semesterbeitrags (siehe Punkt 3.6) auf dem Konto verbucht ist
   (dauert etwa 3 Tage) wird das Hochschulportal für Sie freigeschaltet.

 3.5 Kontoeröffnung bei einer Bank / bei der Sparkasse

 Wenn Sie noch kein Konto bei einer Bank (oder Sparkasse) in Deutschland haben, dann sollten
 Sie dieses jetzt eröffnen. Dazu benötigen Sie:
   • den Pass mit der gültigen Aufenthaltserlaubnis
   • den Studierendenausweis oder den Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld (damit Sie
        den Studierendentarif bekommen können)
   • Ihre Adresse in Deutschland

 Bei den Banken in Deutschland können Sie ein so genanntes Girokonto eröffnen. Auf dieses Konto
 können Sie selbst oder andere Personen Geld für Sie einzahlen. Sie können auch Gebühren, z.B.
 für Wohnungsmiete, Krankenkasse, Semesterbeitrag von diesem Konto überweisen.
 Um einen Geldbetrag zu überweisen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:
     • Sie können einen Bankautomaten benutzen,
     • Sie können die Gebühren via online-banking überweisen
     • Sie können einen Überweisungsvordruck benutzen, den Sie bei Ihrer Sparkasse/Ihrer Bank
        erhalten. Diesen Vordruck sollten Sie genau ausfüllen, unterschreiben und bei der
        Sparkasse/Bank abgeben (oder in einen Briefkasten für Überweisungen einwerfen).

 Manche Banken bieten für Studierende bis zu ihrem 25. Lebensjahr kostenlose Girokonten.
 Ansonsten erheben sie Gebühren in unterschiedlicher Höhe als Verwaltungskosten. Die
 Studierenden ziehen Banken mit speziellen Gebührenrabatten vor. Deshalb ist es wichtig, sich
 nach den Gebühren und zusätzlichen Kosten zu erkundigen.
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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
 Die Erstellung einer Bankkarte erfolgt in Deutschland nicht automatisch nach der Eröffnung des
 Kontos, sondern kann manchmal bis zu zwei Wochen dauern. Bestimmte regelmäßige Zahlungen,
 die sich z.B. jeden Monat wiederholen, wie Miete, Zeitungsabonnement usw. kann man mittels eines
 Dauerauftrags (eine automatische, von der Bank ausgeführte Überweisung) oder einer
 Einzugsermächtigung (eine bestimmte Person oder Institution wird berechtigt, einen bestimmten
 Betrag von ihrem Konto abzuheben) erledigen.

 Die meisten Banken sind werktags von 9.00 bis 17.00 Uhr, am Donnerstag bis 18.00 Uhr geöffnet.
 Samstags und sonntags sind alle Banken in Deutschland geschlossen. Sie haben aber weiterhin
 24 Stunden Zugang zu den externen Bankautomaten.
 Um ein Bankkonto zu eröffnen, können Sie sich z.B. an eine der Sparkassen in Bielefeld wenden.

 Die Adresse der City-Filiale ist:                  Sparkasse Bielefeld
                                                    Stresemannstraße 15
                                                     33602 Bielefeld
                                                     Tel.: 0521/ 294-0
                                                     Fax: 0521/ 294 4060
                                                    service@sparkasse-bielefeld.de
                                                    Bankleitzahl: 480 501 61
                                                    Swiftcode: SPBI DE 3B XXX

 Wichtig: Bitte vergessen Sie nicht, Ihr Konto wieder zu schließen, wenn Sie Deutschland nach
 Beendigung Ihres Aufenthaltes verlassen!

 3.6 Bezahlen des Sozialbeitrags (Semesterbeitrag)

 Der Sozialbeitrag in Höhe von zurzeit     314,04 Euro muss so schnell wie möglich - allerdings
 erst nach der Einschreibung - auf das Konto der Universität eingezahlt werden – siehe dazu
 Informationen unter: 3.4 Einschreibung/Immatrikulation.
 Die Höhe des Beitrags kann sich in jedem Semester ändern! Erst wenn der Sozialbeitrag auf
 das Konto der Universität eingegangen ist, wird Ihr Zugang zum Hochschulportal freigeschaltet.
 Die Überweisung des Geldes und die Postversendung können bis zu vierzehn Tage dauern.

 Bitte tätigen Sie die Überweisung erst dann, wenn Sie den Vordruck der Einschreibung per Post
 erhalten haben oder Sie sich persönlich an der Universität eingeschrieben haben. Bitte benutzen
 Sie zum Überweisen unbedingt den per Post erhaltenen Vordruck! Bitte vergessen Sie nicht, die
 Matrikelnummer anzugeben.

 Sie müssen damit rechnen, dass Sie einige Tage auf die Freischaltung Ihres Zugangs zum
 Hochschulportal warten müssen.
 Weitere Informationen und die genaue Höhe des Sozialbeitrags finden Sie hier.

Nachdem Sie Ihre Semesterunterlagen per Post erhalten haben, müssen Sie Ihre UniCard beantragen
(siehe Punkt. 2.2.1 UniCard).

 3.7 Aufenthaltserlaubnis

 Den Zulassungsbescheid (den Sie erhalten haben) benötigen Sie, um Ihr Visum für das Studium
 zu beantragen. Sie können nicht mit einem Touristenvisum einreisen. Ein Touristenvisum kann
 man in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umwandeln. Wenn Sie bei der
 auswärtigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland ein Visum zu Studienzwecken

                                                            11
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
 ( A u s n a h m e n s i e h e u n t e n ) beantragt           haben, können Sie in Deutschland einen
 Aufenthaltstitel beantragen. Dazu benötigen Sie:

     Zulassungsbescheid der Universität Bielefeld
     Finanzierungsnachweis
     Sie müssen nachweisen, dass Ihnen 828 Euro monatlich zur Verfügung stehen
     (üblicherweise auf sog. Sperrkonten). Sie können eine Bescheinigung Ihrer Bank einreichen.
     Sie können auch eine Erklärung Ihrer Eltern vorlegen, die sich verpflichten, Sie für die
     Dauer des Studiums zu finanzieren. Die dritte Möglichkeit ist, dass eine Person in der
     Bundesrepublik Deutschland die Finanzierung Ihres Studiums übernimmt. In diesem Fall
     muss diese Person eine Bescheinigung vorlegen, dass sie über ausreichende finanzielle
     Mittel verfügt (Verpflichtungserklärung).
     Vorbildungsnachweis aus Ihrem Heimatland
     Dies kann eine Kopie Ihres Diploms, Bachelor- oder Masterabschlusses sein, das/den Sie
     im ersten Studium erworben haben. Diese Dokumente reichen Sie ein, wenn Sie sie besitzen.
     biometrisches Passbild (Der elektronische Aufenthaltstitel (eAT) kostet je nach
     Aufenthaltsstatus zwischen 100 und 135 Euro)

 Ausgenommen von der Visumspflicht sind Angehörige der EU-Mitgliedstaaten, der EFTA-Staaten
 (Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) sowie solcher Staaten, die mit der Bundesrepublik
 Deutschland zwischenstaatliche Vereinbarungen getroffen haben (z.B. Honduras, Monaco, San
 Marino, USA, Japan, Australien, Korea).

Nach der Ankunft in Bielefeld müssen Sie bei der Ausländerbehörde die Aufenthaltserlaubnis
beantragen. Die Ausländerbehörde erteilt den Titel erst für zwei Jahre. Danach sollten Sie die
Verlängerung erneut bei der Ausländerbehörde beantragen. Weitere Informationen, Kontakt und die
Möglichkeit zur Online-Terminvergabe finden Sie hier.

 Die Adresse der Ausländerbehörde ist:
  Bürgerberatung / Abteilung Ausländerangelegenheiten
  Neues Rathaus
                                                                           Postadresse:
  Niederwall 23
  Erdgeschoss, Flur A 33602 Bielefeld                                      Bürgeramt, Abteilung
                                                                           Ausländerangelegenheiten
                                                                           33597 Bielefeld

Von der Universität können Sie mit der Stadtbahn Linie 4 bis zum Rathaus im Zentrum der Stadt
fahren. Sie müssen vor Ihrem Besuch einen hier einen Termin buchen.

  3.8 Arbeitserlaubnis

  Mit der Aufenthaltserlaubnis (elektronischer Aufenthaltstitel als Scheckkarte) erhalten Sie auch eine
  Arbeitsgenehmigung für 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr. Das heißt, Sie können 120 Tage (mehr
  als 4 Stunden am Tag) oder 240 halbe Tage (bis zu 4 Stunden am Tag) arbeiten.
  Wenn die Finanzierung Ihres Studiums durch die Eltern oder andere Personen nicht ganz
  ausreicht und Sie zusätzlich Geld verdienen müssen, dann können Sie für diesen Zeitraum Arbeit
  suchen. Viele Studierende jobben in Gaststätten, Cafés, Geschäften, Büros, Agenturen, als
  Zeitungsausträger/-in etc. Wenn Sie sich an eine Firma wenden, sollten Sie Ihren Aufenthaltstitel
  vorzeigen. Die Arbeitsauflage bezieht sich nicht auf Pflichtpraktika sowie studentische
  Nebentätigkeiten an der Universität (SHK-/WHK-Stellen), die zusätzlich ausgeübt werden können.
  Wenn Sie mehr als 120 Tage/ 240 halbe Tage im Jahr arbeiten müssen, können Sie in
  besonderen Ausnahmefällen eine zusätzliche Arbeitsgenehmigung bei der Ausländerbehörde
  beantragen, die Sie begründen müssen. Die Ausländerbehörde der Stadt Bielefeld kann unter
  Umständen in solch einem Fall für eine bestimmte Tätigkeit eine zusätzliche Arbeitserlaubnis

                                                          12
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
 zulassen. Der Tätigkeit muss i.d.R. zusätzlich durch die Agentur für Arbeit, Zentrale Auslands- und
 Fachvermittlung (ZAV) in Duisburg zugestimmt werden. Auch im Fall einer selbstständigen Tätigkeit,
 z.B. im Rahmen eines Honorarvertrags für Unterrichts- oder Beratungstätigkeit, sollten Sie sich an
 die Ausländerbehörde wenden.

 4. Weitere Informationen zum Studium

 4.1 Das akademische Jahr

 Das akademische Jahr ist in Wintersemester und Sommersemester unterteilt. Das Wintersemester
 beginnt am 1. Oktober und endet am 31. März, das Sommersemester geht vom 1. April bis zum
 30. September.
 Die Vorlesungszeit beginnt in der Regel Mitte Oktober und endet im Wintersemester Mitte Februar;
 im Sommersemester beginnt die Vorlesungszeit Anfang/Mitte April und endet Mitte/Ende Juli. Die
 übrige, vorlesungsfreie Zeit, die sogenannten Semesterferien (Mitte Februar bis Mitte April und

 Anfang August bis Mitte Oktober), ist für die Anfertigung von Hausarbeiten, Referaten, die
 Vorbereitung von Prüfungen sowie die Durchführung von Praktika vorgesehen. Zwischen
 Weihnachten und Neujahr sind Weihnachtsferien (voraussichtlich ist die Universität geschlossen).

 Die aktuellen Termine finden Sie hier.

4.2 Vorlesungsverzeichnis (eKVV)

Das Vorlesungsverzeichnis ist das Verzeichnis aller Lehrveranstaltungen, die von der Hochschule
angeboten werden. Das Vorlesungsverzeichnis steht vollständig im Internet zur Verfügung und heißt
dort eKVV – elektronisches Kommentiertes Vorlesungsverzeichnis. Hier finden Sie die aktuellsten
Informationen zu allen Lehrveranstaltungen.
Sobald Sie immatrikuliert sind, sollten Sie im eKVV Ihren Stundenplan anlegen und speichern und
auf jeden Fall Ihre E-Mailadresse eintragen. Über das eKVV erhalten Sie dann E-Mails von Ihren
Lehrenden mit Hinweisen zu ihren Lehrveranstaltungen und Studiengängen. Eine Einführung in
das eKVV bekommen Sie in der Einführungsveranstaltung oder in den individuellen Einführungen des
ISSC, siehe Punkt 1.1.

4.3 Vorkurse

Zur Erleichterung des Übergangs von der Schule zur Hochschule bieten die Fakultäten Chemie,
Mathematik, Physik, Linguistik und Literaturwissenschaften sowie die Technische Fakultät Vorkurse
für Studienanfänger und Studienanfängerinnen an.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich, teilweise jedoch erwünscht. Die nächsten Termine finden Sie
hier.

! Bitte beachten Sie, dass die                   Vorkurse      i.d.R.    zwei    bis    drei    Wochen   vor   den
Einführungsveranstaltungen beginnen.

4.4 Studienleistungen / Prüfungsverwaltung

In den Studiengängen bestehen unterschiedliche Vorschriften zu der Anzahl der
Semesterwochenstunden und den Leistungspunkten, die für den jeweiligen Studiengang abgelegt
werden müssen. Die Leistungen im Studium werden durch Referate, Hausarbeiten, Klausuren,
schriftliche Übungsaufgaben, Teilprüfungen bzw. aktive Teilnahme erworben.

Für Studierende in den Bachelor- und Masterstudiengängen erfolgt der Nachweis der besuchten
Veranstaltungen durch die Prüfungsverwaltung im eKVV. Über das eKVV können Studierende einen
Ausdruck der nachgewiesenen Veranstaltungsbesuche semesterweise selbst ausdrucken. Nach
abgeschlossenem Studium oder bei einem Hochschulwechsel stellt die Universität ein Transcript
                                                         13
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
aus, das eine Übersicht aller besuchten Veranstaltungen und nachgewiesenen Prüfungsleistungen
enthält.

4.5 Rückmeldung

Sofern Sie Ihr Studium an der Universität Bielefeld nach Ablauf eines Semesters fortsetzen wollen,
müssen Sie sich für das folgende Semester zurückmelden. Die Rückmeldung erfolgt allein durch
die Zahlung des Semesterbeitrags. Die notwendigen Informationen (z.B. Kontodaten,
Verwendungszweck, Betrag, usw.) werden Ihnen rechtzeitig an die im eKVV gespeicherte E-Mail-
Adresse gesendet. Die Fristen (für das Sommersemester zumeist Ende Januar, für das
Wintersemester zumeist Ende Juni) und das Verfahren werden Ihnen im oben genannten
Schreiben mitgeteilt und auch per Aushang bekannt gegeben. Ihre UniCard müssen Sie am
Infopunkt erneut validieren (siehe Punkt 2.2.1 UniCard). Des Weiteren können Sie sich das NRW-
Semesterticket auf dem Portal der Deutschen Bahn ausdrucken.

Bitte ändern Sie Ihre Adresse eigenständig im Hochschulportal, wenn sie sich geändert hat!

5. Zentrale Einrichtungen der Universität

5.1 Bibliothek

Alle Fachbereichsbibliotheken im Unihauptgebäude sind untereinander verbunden (sie befinden
sich auf Ebene 1) und frei zugänglich. Die Fachbibliotheken Soziologie, Theologie, Frauen- und
Geschlechterforschung, Geowissenschaften, Philosophie, Geschichte, Kunst und Musik sind seit
M ai 2014 im Gebäude X. Über die Fernleihe können zudem Bücher, die an der Universität
Bielefeld nicht vorhanden sind, von anderen Universitäts- und sonstigen Bibliotheken in
Deutschland ausgeliehen werden. Über ein besonderes Computersystem kann der Bücherbestand
der Bibliothek sehr leicht und schnell abgefragt werden. Die meisten Bücher kann man ausleihen.
Die Ausleihfrist beträgt bis zu vier Wochen. Sofern die ausgeliehenen Bücher nicht vorgemerkt sind,
können sie insgesamt bis zu fünfmal verlängert werden; dann sind sie vorzulegen und können
erneut ausgeliehen werden.

Aufgrund der Covid-19 Pandemie kommt es zu geänderten Öffnungszeiten. Aktuelle Informationen
finden Sie hier. Wenn Sie in der Bibliothek arbeiten wollen, müssen Sie sich online einen Termin
buchen. In der Woche können Sie bis zu viermal einen 4-Stunden Slot buchen. In der Bibliothek
herrscht bis Sie an ihrem gebuchten Platz angekommen sind auch Maskenpflicht.

5.2 Bielefelder IT-Servicezentrum (BITS)

Im BITS stehen den Studierenden Computerplätze (mit Text- und Datenverarbeitungssystemen
sowie    Internetzugang)    zur   Verfügung.    In    jedem      Semester     bietet   das      BITS
Einführungsveranstaltungen für den Umgang mit den verschiedenen Programmen an. Für die
Anmeldung benötigen Sie das Passwort, das in Ihrem Leporello (EDV-Auszug mit
Studienbescheinigungen) steht (den Leporello erhalten Sie nach der Einschreibung per Post). Bitte
beachten Sie die kleinen und großen Buchstaben. Außerdem verfügen alle Fakultäten über eigene
Terminals, die mit dem BITS verbunden sind. Das Bits ist hier auch über Chat erreichbar. Dort finden
Sie auch weitere Informationen.

5.3 Zentrum für Lehren und Lernen

Im Zentrum für Lehren und Lernen können für Seminare audiovisuelle Medien ausgeliehen oder
audiovisuelles Material an speziell ausgerichteten PC-Arbeitsräumen selbst bearbeitet werden. Die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten und unterstützen Sie bei Fragen oder Problemen bei dem
Einsatz von Mediengeräten. Sie finden den Servicebereich des SLK auf den Ebenen N6 und N7 im
Universitätshauptgebäude. Die Geräteausleihe finden Sie in Raum N7- 107.

                                                          14
Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020
 Aufgrund der neuen Hygienemaßnahmen haben die Beratungsangebote der Universität Bielefeld
 geänderte Sprechzeiten, die meist online oder telefonisch stattfinden. Nähere Infos finden Sie hier.

 5.4 Sportprogramm

 Zu jedem Semester erscheint ein umfangreiches Sportprogramm. Studierende aller Fakultäten
 können die Schwimmhalle und die Sporthallen und Außenanlagen kostenlos zu bestimmten Zeiten
 nutzen. In das Sportzentrum kommen Sie mit Ihrer UniCard, die Sie an der Tür am Sensor kurz
 vorhalten. Durch die aktuellen Hygieneregelungen ist das Sportprogramm eingeschränkt. Das
 aktuelle Sportprogramm können Sie hier herunterladen.

 6. Studentische Vertretung / Beratung

 6.1 Allgemeiner Studierenden Ausschuss (AStA)

 Der Allgemeine Studierenden Ausschuss (kurz: AStA) kümmert sich um die Belange aller
 Studierenden. Er wird durch das Studierendenparlament (kurz: StuPa) für ein Jahr gewählt und teilt
 sich nach Themen in verschiedene Referate auf. Die Aufgaben des AStA reichen von der
 politischen Interessenvertretung bis zur Organisation kultureller Veranstaltungen. Die wichtigste
 Säule in der Arbeit des AStA ist jedoch die Durchsetzung studentischer Belange in allen relevanten
 universitären Gremien. Der Hauptteil der politischen Arbeit findet in den Referaten des AStA statt.
 So gibt es z.B. das Sozialreferat, das Unterstützung in verschiedenen sozialen Belangen, unter
 anderem zu finanziellen, familiären und vielen anderen Themen, anbietet. Nähere Informationen
 finden Sie unter: Referat für Soziales, Tel.: 106-3437, soziales@asta-bielefeld.de. Den AStA finden
 Sie auf der Galerie. Weitere Informationen hier.
 Im Internet finden Sie die Informationsbroschüre des AStA “Studieren in Bielefeld” hier.

 6.2 Internationaler Studierendenrat (ISR)

 Innerhalb des AStA gibt es eine Vertretung der internationalen Studierenden, den Internationalen
 Studierendenrat (ISR), der Ihre Interessen vertritt. Den ISR bilden mehrere ausländische
 Studierende (Sprecher und Sprecherinnen), die von den internationalen Studierenden jedes Jahr
 neu gewählt werden. An den ISR können sich internationale Studierende jederzeit mit Fragen,
 Problemen und Anregungen wenden.
 Über den ISR und dessen Angebote können Sie sich auf der Homepage
 informieren.

 7. Kontaktstellen / Beratung

 7.1 International Student Services Centre

 Das International Student Services Centre (ISSC) im International Office bietet internationalen
 degree-seeking Studierenden ein umfassendes Beratungsangebot an. Das ISSC berät zu Fragen
 rund um die Studienorientierung, Studienfinanzierung und Wohnungssuche, aufenthaltsrechtliche
 Belange sowie zu einer Vielzahl diverser Angelegenheiten, die zum Alltag der internationalen
 Studierenden gehören wie Rundfunkbeiträge, Bankkonto usw. Um internationale Studierende bei der
 Verlängerung des Aufenthaltstitels zu unterstützen, bietet das ISSC eine Durchsicht der
 Antragsunterlagen auf Richtigkeit und Vollständigkeit an.
(Bezüglich Fragen zu den Themen Bewerbung, Zulassung und Immatrikulation wenden Si e s ic h
bit t e an das Studierendensekretariat).

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Einstieg ins Studium – Informationen für internationale Studierende im Sommersemester 2020

Darüber hinaus vergibt das International Student Services Center diverse Stipendien und Preise an
internationale Studierende, stellt ein umfangreiches Kultur- und Freizeitprogramm zusammen
(Tagesexkursionen und Wochenendausflüge; Filmabende und Museumsbesuche sowie Treffen im
internationalen Begegnungszentrum) und organisiert ein International Mentoring Programm für
internationale Studierende im Erstsemester.

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des ISSC.

Kultur- und Freizeitprogramm
Kontakt: Thorsten Pieper & Lea Faulhammer
E-Mail: issc-io@uni-bielefeld.de

International Mentoring Programme (IMP)
Kontakt: Lukas Poppenborg
E-Mail: imp@uni-bielefeld.de
Nähere Information finden Sie hier.

7.2 PunktUm: Das Deutschlernzentrum der Universität Bielefeld

Die Test-DaF- bzw. DSH-Prüfung            bescheinigt für den Studieneinstieg ausreichende
Deutschkenntnisse. Für die Bewältigung der sprachlichen Anforderungen im Studium reichen diese
allein jedoch nicht aus. Insbesondere die Wissenschaftssprache Deutsch muss im Studium
kontinuierlich ausgebaut werden. Dies ist eine wichtige Voraussetzung für die aktive Mitarbeit in
Vorlesungen und Seminaren sowie für das Verfassen von Klausuren, Haus- und Abschlussarbeiten
und somit auch für den erfolgreichen Studienabschluss.
Punktum ist die zentrale Einrichtung der Universität, die Beratung und Training in der Fremdsprache
Deutsch für internationale Studierende und Gastwissenschaftler/-innen anbietet. Alle PunktUm-
Angebote sind reguläre Studienangebote. Sie sind modularisiert und können deshalb problemlos
mit den Fachmodulen aller Fächer kombiniert werden.
Für BA- und MA-Studierende bietet PunktUm u.a. folgende Seminare und Workshops an:
   • Wissenschaftliches Arbeiten in der Bibliothek
   • Lesen und Auswerten wissenschaftlicher Texte
   • Mitschreiben in Vorlesungen
   • Referate halten
   • Schreiben von Haus- und Abschlussarbeiten
   • Wortschatz- und Grammatiktraining

Fachsprachenkurse werden für internationale Jura-Studierende angeboten.
Alle Angebote werden durch eine individuelle Schreibberatung ergänzt.

Informationen zu allen Angeboten finden Sie im eKVV unter: Sprachlehrveranstaltungen des
Fachsprachenzentrums > Deutsch als Fremdsprache oder auf der Homepage.

Ganzjährige Sprechstunde: wöchentlich dienstags und donnerstags (z.Z. telefonisch) 14.00-16.00
Uhr (ohne Voranmeldung!) Tel.: 0521/ 106-3616; E-Mail: punktum@uni-bielefeld.de

7.3 Verein zur Förderung internationaler Studierender in Bielefeld e.V. (ViSiB)

Der Verein unterstützt internationale Studierende der Bielefelder Hochschulen, um ihnen die
Integration an ihrem Studienstandort zu erleichtern.

Dazu gibt es verschiedene Angebote:
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