Studieren an der PH Ludwigsburg Informationen für das Studienjahr 2018/2019

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Studieren an der PH Ludwigsburg Informationen für das Studienjahr 2018/2019
Studieren an der PH Ludwigsburg
Informationen für das Studienjahr 2018/2019
0 | Inhaltsverzeichnis
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                                 0 | Inhaltsverzeichnis                                                          2
                                 1 | Studienangebot
                                 (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer)         4
                                        1.1 | Bachelor-Lehramtsstudiengänge (PO 2015)                            4
                                        1.2 | Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich                4
                                        1.3 | Master-Lehramtsstudiengänge (PO 2015)                              4
                                        1.4 | Besondere Erweiterungsfächer: Zertifikatsstudium(PO 2015)          4
                                        1.5 | Erweiterungsfach-Master im Lehramt (PO 2015)                       4
                                 2 | Termine und Fristen                                                         5
                                        2.1 | Semesterzeiten und Vorlesungszeiten                                5
                                        2.2 | Bewerbungsfristen                                                  5
                                        2.3 | Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport                       6
                                 3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads                                        7
                                 4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB)                                          9
                                 5 | Wichtige Hinweise                                                          10
                                        5.1 | Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen (PHs) 10
                                        5.2 | Studien- und Prüfungsordnungen                                    10
                                        5.3 | Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester?                    10
                                        5.4 | Studienfachliche Beratung                                         10
                                        5.5 | Studienorientierungstest                                          10
                                        5.6 | Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, Immatrikulation              11
                                        5.7 | Zweitstudium                                                      11
                                        5.8 | Parallelstudium                                                   11
                                        5.9 | Berufstätigkeit neben dem Studium                                 12
                                        5.10 | Losverfahren                                                     12
                                        5.11 | Semesterbeitrag und Studiengebühren                              12
                                 6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester                                   13
                                        6.1 | Auswahlverfahren für grundständige Lehramtsstudiengänge (B.A.) 14
                                        6.2 | Auswahlverfahren/Zugang zum Europalehramt für die Sekundarstufe I 16
                                        6.3 | Auswahlverfahren für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) *         16
                                        6.4 | Auswahl-/Zulassungsverfahren Master-Lehramtsstudiengänge          17
                                        6.5 | Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik            17
                                        6.6 | Auswahlverfahren Zweitstudium                                     17
                                        6.7 | Modell der kompetenzorientierten Passungsquote                    18
                                 7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester                                      18
                                        7.1 | Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester                  18
                                        7.2 | Auswahlverfahren im höheren Fachsemester*                         18
                                        7.3 | Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen                    19
                                        7.4 | W
                                               ichtige Hinweise für Studienbewerber/innen,
                                              die bereits studiert haben                                        19
                                 8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU*                            20
                                        8.1 | Deutsche Sprachkenntnisse                                         20
                                        8.2 | Zulassungsvoraussetzungen                                         20
                                        8.3 | Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen          20
                                        8.4 | A nerkennung von Teilprüfungsleistungen                          21

                                                                2
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                                         8.5 | Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung                       21
                                         8.6 | Finanzierung Ihres Studiums                                       21
                                 9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer                                     22
                                         9.1 | Übersicht Bachelorstudiengänge und Master-Lehramtsstudiengänge    22
                                         9.2 | Studienfächer in den Lehramtsstudiengängen PO 2015 (B.A./M.Ed.)   22
                                 10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium)               24
                                        10.1 | Bachelor Lehramt Grundschule (180 CP, B.A.)                       24
                                        10.2 | Bachelor Lehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.)                   26
                                        10.3 | Bachelor Europalehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.)             27
                                        10.4 | Bachelor Lehramt Sonderpädagogik (180 CP, B.A.)                   27
                                        10.5 | Master-Lehramtsstudiengänge (120 CP, M.Ed.)                       28
                                        10.6 | Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011)                  29
                                 11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge                                  29
                                        11.1 | Frühkindliche Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts)            29
                                        11.2 | Kultur- und Medienbildung (Bachelor of Arts)                      31
                                        11.3 | Bildungswissenschaft (Bachelor of Arts)                           32
                                 12 | Erweiterungsfächer, Zusatzfächer und Erweiterungsfachmaster                33
                                 13 | Studienabteilung (Räume 1.116-1.120 im Hauptgebäude)                       34
                                 14 | Schulpraxisamt                                                             35
                                 16 | Studienberatung                                                            37
                                        16.1 | Studien(gang)berater/innen                                        37
                                        16.2 | Berater/innen der Fächer und Fachrichtungen                       37
                                 17 | Weitere Kontakte                                                           38
                                        17.1 | Ausbildungsförderung (BAföG)                                      38
                                        17.2 | Studentenwohnheime                                                38
                                 18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium                         39
                                        18.1 | FAQ Bewerbung und Studium                                         39
                                        18.2 | FAQ Studiengebühren und Semesterbeitrag 	                        43

                                 Die Informationsbroschüre und Informationen zu den Masterstudiengängen - außer
                                 den hier enthaltenen Informationen zu den Masterstudiengängen im Lehramt - ent-
                                 nehmen Sie bitte dem folgenden Link:

                                 www.ph-ludwigsburg.de/studienangebot.html

                                                                3
1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer)
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                              1 | Studienangebot
                              (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfä-
                              cher)

                              1.1 | Bachelor-Lehramtsstudiengänge (PO 2015)

                              • B.A. Lehramt Grundschule; Regelstudienzeit: 6 Semester
                              • B.A. Lehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 6 Semester
                              • B.A. Europalehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 6 Semester
                              • B.A. Lehramt Sonderpädagogik; Regelstudienzeit: 6 Semester
                              • Aufbau-Lehramt Sonderpädagogik; PO 2011; Regelstudienzeit: 4 Semester)

                              1.2 | Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich

                              (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich!)

                              • B.A. Frühkindliche Bildung und Erziehung (6 Semester)
                              • B.A. Kultur- und Medienbildung (6 Semester)
                              • B.A. Bildungswissenschaft (6 Semester)

                              1.3 | Master-Lehramtsstudiengänge (PO 2015)

                              • M.Ed. Lehramt Grundschule; Regelstudienzeit: 2 Semester
                              • M.Ed.Lehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 4 Semester
                              • M.Ed. Europalehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 4 Semester
                              • M.Ed. Lehramt Sonderpädagogik; Regelstudienzeit: 4 Semester

                              1.4 | Besondere Erweiterungsfächer: Zertifikatsstudium(PO 2015)

                              • Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Grundschule
                              • Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sekundarstufe I
                              • Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sonderpädagogik

                              1.5 | Erweiterungsfach-Master im Lehramt (PO 2015)

                              • Erweiterungsfach-Master Lehramt Grundschulle (M.Ed.)
                              • Erweiterungsfach-Master Lehramt Sekundarstufe I (M.Ed.)
                              • Erweiterungsfach-Master Lehramt Sonderpädagogik (M.Ed.)

                                                             4
2 | Termine und Fristen
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                                  2 | Termine und Fristen

                                  2.1 | Semesterzeiten und Vorlesungszeiten

                                    Semesterzeiten:																				Vorlesungszeiten:
                                    Wintersemester (WS)		 01.10. – 31.03.				 ca. Mitte Oktober bis Mitte Februar
                                    Sommersemester (SS) 01.04. – 30.09.				 ca. Mitte April bis Ende Juli

                                  2.2 | Bewerbungsfristen

                                  Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule:
                                    https://www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung.html.

                                  Die PH-Postadresse ist relevant für schrifliche Anträge und schriftliche Unterlagen:

                                    Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
                                    – Studienabteilung –
                                    Postfach 220
                                    71602 Ludwigsburg

?   Maßgeblich ist der
    Tag des Eingangs des
                                  Bewerbungsfristen für Bachelorstudiengänge:

Antrags bei der Hoch-               Bewerbungsfrist Wintersemester:		01. Juni bis 15. Juli*
schule, nicht das Post-             Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar *
datum!
                                    * Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

?   Maßgeblich ist der
    Tag des Eingangs des
                                  Bewerbungsfristen für Master-Lehramtsstudiengänge:

Antrags bei der Hoch-               Bewerbungsfrist Wintersemester:		01. Mai bis 31. Mai*
schule, nicht das Post-             Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. November bis 30. November*
datum!
                                    * Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen.

                                  Zulassungsanträge sowie Sonderanträge sind mit allen dazu gehörigen Unterlagen
                                  online zu stellen. Zusätzlich sind bestimmte Einreichungsformen zu beachten. Die
                                  Pädagogische Hochschule Ludwigsburg verlangt die Einreichung der Nachweise in
                                  beglaubigter Form entweder bei der Bewerbung oder bei der Immatrikulation.

                                                                   5
2 | Termine und Fristen
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                                  2.3 | Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport

                                  Bewerber*innen müssen für das Studium der Fächer Kunst, Musik oder Sport im
                                  Vorfeld der Bewerbung in der Regel eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Antragsfor-
                                  mulare und Merkblätter erhalten Sie auf der Homepage unter www.ph-ludwigsburg.
                                  de/aufnahmepruefung-kms oder beim Institut für Kunst, Musik und Sport:

                                    Institutssekretariat: Cäcilia Sittner, Raum 1.254,
                                                           Tel. 07141/140-211, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr

                                  Bei Fragen zu Prüfungsbedingungen
                                  wenden Sie sich an die Prüfungskommissionen:
                                   für Sport:	Anja Marquardt, Tel. 07141/140-810, marquardt@ph-ludwigsburg.de
                                   für Kunst: Prof´.in Dr. Miller, Tel. 07141/140-858, miller@ph-ludwigsburg.de
                                   für Musik: Prof. Dr. Imort, Tel. 07141/140-295, imort@ph-ludwigsburg.de

!  Die Bescheinigung
   über die bestandene
                                  Die Bescheinigungen für Kunst und Musik sind für eine Studienaufnahme innerhalb
                                  von 2 Jahren gültig, bei Sport sogar für 3 Jahre.
Aufnahmeprüfung muss                An der Aufnahmeprüfung kann teilnehmen, wer eine Hochschulzugangsberech-
zusammen mit den Bewer-           tigung erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab Antragstellung erwerben wird
bungsunterlagen einge-            (siehe auch Punkt 4). Die Prüfungstermine werden Ihnen vom Institut für Kunst,
reicht werden.                    Musik und Sport nach der Anmeldung mitgeteilt.

                                   Anmeldefristen für die       zum Wintersemester        zum Sommersemester
                                   Aufnahmeprüfung:             (Ausschlussfrist)         (Ausschlussfrist)
                                   Fach Kunst                   01. Juni                  01. November
                                   Fach Musik                   01. Juni                  01. November
                                   Fach Sport                   15. Mai                   15. Mai
                                   (nur einmal jährlich!)

                                  Über die Möglichkeit der Befreiung von der Prüfung entscheidet die jeweilige Prüfungs-
                                  kommission auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise. Das Nähere regelt
                                  jeweils eine Satzung zu den Aufnahmeprüfungen.
                                    Die Aufnahmeprüfung im Fach Sport kann entfallen, wenn Bewerber*innen
                                  bereits eine gleichwertige Prüfung erfolgreich absolviert haben.
                                    Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer (PFS) werden aufgrund der
                                  Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen auf Antrag von der Aufnahmeprüfung
                                  in Sport befreit.
                                    Wer im Fach Kunst bereits ein künstlerisches/gestalterisches Hochschulstudium
                                  an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, kann gegen Vorlage
                                  des Abschlusszeugnisses von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Bei einem
                                  Hochschulwechsel sind nachgewiesene Studienleistungen aus dem Bereich Kunst
                                  und ein Prüfungsgespräch maßgeblich.
                                    Über eine Befreiungsmöglichkeit im Fach Musik entscheidet der Prüfungsaus-
                                  schuss auf Antrag anhand der vorgelegten Abschlusszeugnisse bzw. der bisherigen
                                  Studienleistungen

                                                                    6
3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads
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                              3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads

                              Online-Bewerbung
                              Der Zulassungsantrag (Bewerbungsantrag) für das 1. Fachsemester erfolgt form-
                              und fristgerecht online über das Hochschulportal der Pädagogischen Hochschule
                              Ludwigsburg (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung). Bitte halten Sie bei der
                              Bewerbung alle erforderlichen Dokumente bereit (Hochschulzugangsberechti-
                              gung-HZB, Auswahldokumente, Studienorientierungstest, Lebenslauf, Motivati-
                              onsschreiben etc.)

                              Bei den Bachelorstudiengängen im Kultur- und Bildungsbereich (B.A. Bildungswis-
                              senschaft, B.A. Frühkindliche Bildung und Erziehung sowie B.A. Kultur- und Medien-
                              bildung) ist vor der Bewerbung eine Registrierung mit Ihren Basisdaten auf dem
                              Portal der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich (BID und BAN), damit die
                              Zulassungen bundesweit abgestimmt und Studienplätze frühzeitig besetzt werden
                              können (DoSV-Studiengänge, DoSV-Verfahren). Sie finden alle relevanten Infos
                              und den Link zur Registrierung auf dem Bewerbungsportal der PH Ludwigsburg.
                              Bei der anschließenden Online-Bewerbung wird mithilfe der BID und BAN auf
                              die Basisdaten zugegriffen. Die Zulassungsanträge für den bzw. die gewünschten
                              Studiengänge werden nach Aktivierung der Grunddaten online gestellt und die
                              entsprechenden Dokumente online eingefügt.

                              Bei den Lehramts-Bachelorstudiengängen (B.A. Grundschule, B.A. Sekundarstufe
                              I, B.A. Sonderpädagogik) kann mit der Online-Bewerbung direkt auf dem Bewer-
                              bungssportal der PH Ludwigsburg begonnen werden; die Anbindung an die bundes-
                              weite Plattform erfolgt aufgrund der Komplexität der Mehrfachstudiengänge erst
                              zum nächsten Jahr. Sowohl die personenbezogenen Basisdaten wie auch die bean-
                              tragten Lehramtsstudiengänge können direkt auf dem PH-Webportal eingegeben
                              werden (kein DoSV-Verfahren). Sie können sich selbst direkt das Passwort vergeben.

                              Bei den Masterstudiengängen für das Lehramt (M.Ed. Grundschule, M.Ed. Sekun-
                              darstufe I, M.Ed. Sonderpädagogik) wird die Bewerbung komplett über das Hoch-
                              schulportal abgewickelt; die verfügbaren Studienplätze werden lokal durch die
                              Hochschule vergeben.

                              Uploads, Zulassungsantrag und Unterschrift
                              Jedem Zulassungsantrag sind Dokumente beizufügen, welche den Antrag
                              begründen. Antragsbegründende Unterlagen sind bei der Bewerbung in elektro-
                              nischer Form an den geforderten Stellen hochzuladen (Upload-Funktionsfelder).
                              Im Falle der Zulassung und Immatrikulation sind sämtliche antragsbegründenden
                              Dokumente für die Zulassung und die Immatrikulation in beglaubigter Form schrift-
                              lich einzureichen.

                              Am Ende der Bewerbung sind der Zulassungsantrag (Datenblatt) bzw. die Zulas-
                              sungsanträge mit den Daten zu den beantragten Studiengängen einschließlich der
                              gewählten Fächerkombination (pro beantragtem Studiengang 1 Blatt) auszudru-
                              cken, zu unterschreiben und zur Hochschule zu senden.
                              Die online eingegebenen sowie die eingescannten Zulassungsdaten wie HZB.
                              Lebenslauf, Motvationsschreiben, Auswahlunterlagen werden in der Bewerbungs-
                              phase zunächst online in elektronischer Form an die Hochschule übermittelt.

                                                              7
3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads
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                              Dokumente
                              Die Bewerbung für grundständige Studiengänge (Lehramts-Bachelorstudium oder
                              Bachelorstudium im Bildungs- und Kulturbereich umfasst folgende Unterlagen:

                              • Zulassungsantrag für den gewünschten Studiengang = Online-Antrag auf Zulas-
                                 sung, (1 Datenblatt): wird am Ende der Online-Bewerbung ausgedruckt, unter-
                                 schrieben und zur Hochschule gesendet.
                              • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur)
                              • Nachweis des Studienorientierungstests (Lehramtsstudiengänge: www.bw-cct.de;
                                 andere Bachelorstudiengänge: www.was-studiere-ich.de)
                              • Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei Kunst, Musik oder Sport
                              • Tabellarischer Lebenslauf bei allen Studiengängen
                              • Motivationsschreiben bei den Studiengängen im Kultur- und Bildungsbereich
                              • Motivationsschreiben bei Wahl eines kleinen Fachs bei Grundschule und Sekun-
                                 darstufe I, welches nicht bis zum Abitur belegt wurde
                              • Motivationsschreiben bei der Bewerbung für ein Zweitstudium
                              • Nachweis studienfachliche Beratung bei Studiengangwechsel ab dem 3. Hoch-
                                 schulsemester
                              • Nachweis studienfachliche Beratung beim Hochschulzugang für Berufstätige
                              • Nachweis von Kenntnissen in der deutschen Sprache für den Hochschulzu-
                                 gang auf C1-Niveau f (TestDaF-4-Prüfung, DSH-2-Prüfung, telc-C1-Hochschule,
                                 C1-Goethe), relevant bei ausländischer HZB
                              • Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische und ehrenamtliche
                                 Tätigkeiten sowie besondere Leistungen mit Relevanz für das Auswahlverfahren
                              • Nachweis des Vorpraktikums (bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung)
                              • Nachweis der speziellen Voraussetzungen für das Integrierten Studienmodell
                                 (bei Frühkindliche Bildung und Erziehung)
                              • Exmatrikulationsnachweis frühere Hochschule

                              Die Bewerbung für ein Master-Lehramtsstudium umfasst folgende Unterlagen:

                              • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur)
                              • Zeugnis über den Hochschulabschluss des Erststudium (soweit der Abschluss
                               noch nicht vorliegt, Transcript of Records mit Note und ECTS-Punkten)
                              • Leistungsübersicht (Studien- und Prüfungsleistungen des bisherigen Studiums)
                              • Tabellarischer Lebenslauf
                              • Anrechnungsbescheid mit Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester bei der
                              Bewerbung für ein höheres Fachsemester

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4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB)
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                              4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

                              Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife.
                              Der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife wird durch das Bestehen der Reife-
                              prüfung (Abiturzeugnis) eines staatlichen oder staatlich anerkannten Gymna-
                              siums im Geltungsbereich des Grundgesetzes geführt.

                                Bewerber*innen für ein Bachelor-Lehramtsstudium oder ein anderes Bachelor-
                              studium benötigen generell die allgemeine Hochschulreife.
                                Das Zeugnis der Fachhochschulreife (FH-Reife) berechtigt aufgrund der Koopera-
                              tion mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg zur Bewerbung für den Bache-
                              lorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung.

                              Hinweise:
                              • Durch ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatlich aner-
                                 kannten Fachhochschulschule wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt,
                                 so dass damit ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule möglich ist.

                              • Durch das Bestehen einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) im Anschluss an eine
                               schulische FH-Reife kann ein Bachelorstudium aufgenommen werden, zu welchem
                               die FH-Reife allein nicht berechigt.

                              • Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer/innen für musisch-tech­nische
                               Fächer können sich für das Studium Lehramt Grundschule (B.A.) sowie Lehramt
                               Sekundarstufe I (B.A.) bewerben (vorbehaltlich gesetzlicher Änderung).

                              • Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer*innen an Sonderschulen
                               sowie Technische Lehrer*innen an Sonderschulen können sich für das Studium
                               Lehramt Sonderpädagogik (B.A.) bewerben (vorbehaltlich Gesetzesänderung).

                              • Beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne Abitur, jedoch mit anerkannter beruf-
                               lichen Aufstiegsfortbildungsprüfung sind berechtigt, sich nach einem Beratungs-
                               gespräch für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule zu bewerben. Als
                               Qualifikation anerkannt ist eine Meisterprüfung oder eine andere öffentlich-
                               rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung (gemäß Berufsbildungsge-
                               setz, Handwerksordnung, Schulgesetz), die grundsätzlich auf einer mindestens
                               2-jährigen Berufsausbildung aufbaut und mindestens 400 Stunden umfasst.

                              • Beruflich Qualifizierte ohne Abitur können nach einer Ausbildung in einem aner-
                               kannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Berufsjahren an einer Eignungsprü-
                               fung teilnehmen, wenn die Berufsausbildung dem angestrebten Studium fachlich
                               entspricht. Weiterhin ist im Vorfeld der Studienbewerbung ein Beratungsge-
                               spräch an einer Pädagogischen Hochschule erfoderlich. Die Eignungsprüfung
                               wird im jährlichen Wechsel jeweils im Frühjahr an einer Pädagogischen Hoch-
                               schule durchgeführt (2018 Schwäbisch Gmünd), Bewerbungsschluss ist der 30.
                               Januar eines Jahres (Zeitangaben ohne Gewähr).

                              • Für ein fachlich entsprechendes grundständiges Studium kann sich bewerben,
                               wer ein Jahr erfolgreich in dem gleichen oder einem fachlich entsprechenden Studi-
                               engang an einer Hochschule derselben Hochschulart in einem anderen Bundes-
                               land studiert hat.

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5 | Wichtige Hinweise
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                                 5 | Wichtige Hinweise

                                 5.1 | Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen (PHs)

                                 Neben dieser Broschüre finden Sie weitere wichtige Hinweise zu Studienvorausset-
                                 zungen in einem gemeinsamen PH-Merkblatt aller pädagogischer Hochschulen auf
                                 der PH-Homepage (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung).

                                 5.2 | Studien- und Prüfungsordnungen

                                 Die Studien- und Prüfungsordnungen in der jeweils aktuellen Version sind die
                                 Grundlage für das angestrebte Studium. Sie finden diese auf der PH-Homepage
                                 (www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen).

                                 5.3 | Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester?

                                 Bei den Lehramtsstudiengängen (B.A./M.Ed.) ist sowohl in der Bachelor-, wie auch
                                 in der Masterphase ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommerse-
                                 mester möglich. Bei den Bachelorstudiengängen Bildungswissenschaft (B.A.),
                                 Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.) sowie Kultur- und Medienbildung
                                 (B.A.) ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich.
                                 Beim Bachelorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung, der von der
                                 Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg in Kooperation mit der Evangelischen
                                 Hochschule Ludwigsburg angeboten wird, sollten Sie sich im eigenen Interesse an
                                 beiden Hochschulen bewerben, um an beiden Auswahlverfahren teilzunehmen.

                                 5.4 | Studienfachliche Beratung

                                 Bewerber*innen, die einen Bachelorstudiengang bzw. grundständigen Studi-
                                 engang im dritten oder in einem höheren Hochschulsemester wechseln wollen,
                                 müssen gemäß § 60 Abs. 2 LHG eine auf den angestrebten Studiengang bezogene
                                 studienfachliche Beratung durchführen. Die Beratung erfolgt in der Regel durch
                                 Selbstinformation, nur bei zusätzlichem Bedarf durch ein Gespräch mit den jewei-
                                 ligen Studienberater*innen.
                                 Im Falle des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist eine persönliche
                                 studienfachliche Beratung erforderlich. Der Nachweis der studienfachlichen Bera-
                                 tung muss dem Zulassungsantrag beigefügt werden.

                                 5.5 | Studienorientierungstest

                                 Der Bewerbung muss der Nachweis eines Studienorientierungstests beigelegt
                                 werden. Dieser soll mögliche Stärken und Interessen verdeutlichen und dem
                                 Bewerber eine grobe Orientierung seines Profils geben. Die Tests sind auf folgenden
                                 Seiten zu finden:
                                   www.bw-cct.de für Lehramtsstudiengänge (B.A.)
                                   www.was-studiere-ich.de für andere Bachelorstudiengänge (B.A.)

                                                                  10
5 | Wichtige Hinweise
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                                5.6 | Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, Immatrikulation

                                Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt in Bachelorstudien-
                                gängen für das Wintersemester ca. bis Mitte August und für das Sommersemester ca.
                                bis Mitte Februar. Die Immatrikulation erfolgt direkt im Anschluss bis Ende August
                                bzw. Ende Februar. Die genaue Immatrikulationsfrist steht im Zulassungsbescheid.
                                Findet ein lokales Nachrückverfahren statt, wird über die Zulassungsmöglichkeit
                                ca. in der ersten Septemberwoche bzw. ersten Märzwoche entschieden.
                                Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt in Lehramts-Master-
                                studiengängen für das Wintersemester ca. bis Ende Juni und für das Sommer-
                                semester ca. bis Ende Januar. Die Einschreibung erfolgt direkt im Anschluss,
                                idealerweise vor oder während der Rückmeldefrist für das nächste Semester.
                                Bachelorabsolvent*innen erfahren somit frühzeitig, an welcher PH sie für die
                                Masterphase zugelassen sind.
                                  Die Immatrikulation erfolgt schriflich mit allen für die Zulassung und Einschrei-
                                bung relevanten Dokumenten. Antragsbegründende Unterlagen sind in beglau-
                                bigter Kopie einzureichen.
                                  Weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte den Webseiten der
                                Hochschule (www.ph-ludwigsburg.de/studieneinschreibung).

                                5.7 | Zweitstudium

                                Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer anerkannten deutschen
                                Hochschule abgeschlossen haben, sind Zweitstudienbewerber*innen, für
                                welche spezielle Zulassungsvoraussetzungen gelten (siehe 6.3.). Liegt das
                                Zeugnis des Erststudiums zur Bewerbungsphase noch nicht vor, sind Sie ab
                                dem Zeitpunkt Zweitstudienbewerber*in, zu welchem das Zeugnis vorliegt.
                                Zweitstudienbewerber*innen sind Studiengebühren pflichtig und dürfen sich nur
                                für einen Studiengang bewerben. Der Studienwunsch ist mit einem Motivations-
                                schreiben zu begründen, aus dem insbesondere die berufliche Notwendigkeit des
                                Zweitstudiums hervorgeht und welche Verbesserung der beruflichen Situation
                                sich durch den Abschluss des Zweitstudiums ergibt. Insofern ist auch darzulegen,
                                inwieweit das Zweitstudium ggf. das Erststudium sinnvoll ergänzt und welche
                                Kompetenzen im Hinblick auf das Zweitstudium bereits vorhanden sind.

                                5.8 | Parallelstudium

                                Bei einem Parallelstudium muss anhand bisheriger Studienleistungen nachvoll-
                                ziehbar sein dass das Parallelstudium innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich
                                beendet werden kann. Die parallele Einschreibung für ein besonderes Erweiterungs-
                                fach wird bei Vorliegen der genannten Nachweise innerhalb der Regelstudienzeit
                                in der Regel genehmigt. Wenn das Parallelstudium an verschiedenen Hochschulen
                                stattfinden soll, begründen Sie Ihr Anliegen bitte zunächst mit einem formlosen

?   Erhöhte Zulassungs-
    chancen für kleine
                                Antrag inklusive einer Darstellung, wie beiden Studiengänge in zeitlicher und orga-
                                nisatorischer Hinsicht nachgegangen werden kann. Bereiten Sie entsprechende
Fächer beim Lehramt             Nachweise (Curricula, Veranstaltungszeiten, Stundenpläne, etc.) vor und erfragen
Grundschule und Lehramt         weitere Bedingungen bei den beteiligten Hochschulen.
Sekundarstufe I.

                                                                11
5 | Wichtige Hinweise
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                                5.9 | Berufstätigkeit neben dem Studium

                                Wer in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht und die Tätigkeit
                                während des Studiums beibehalten möchte, muss beachten, dass das Studium
                                absoluten Vorrang genießt. Eine Berufstätigkeit wird deshalb höchstens zur halben
                                wöchentlichen Arbeitszeit (20 Stunden) bzw. bei Tätigkeiten im öffentlichen
                                Schuldienst bis zu einem halben Lehrauftrag (14 Stunden) genehmigt. Studierende
                                müssen nachweisbar zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneinge-
                                schränkt zu widmen und die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen.
                                  Als Nachweis ist eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen, aus
                                der die Arbeitszeit bzw. die Höhe des Lehrauftrages hervorgeht. Darüber hinaus
                                muss ersichtlich sein, dass der Arbeitgeber auf das Studium Rücksicht nimmt.

                                5.10 | Losverfahren

                                Sollten in den zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nach
                                Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein,
                                vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Die Teilnahme am Losverfahren
                                ist unabhängig davon, ob Sie sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatten
                                oder nicht. Für das Wintersemester ist der Antrag für das Losverfahren zwischen
                                dem 15. und 30. September zu stellen, für das Sommersemester zwischen dem 15.
                                und 31. März. Bitte fragen Sie zunächst bei der Studienabteilung nach, ob es noch
                                freie Plätze gibt. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular.

                                5.11 | Semesterbeitrag und Studiengebühren

                                Das Land Baden-Württemberg hat seit Wintersemester 2017/18 Studiengebühren
                                in Höhe von 1500,-- Euro pro Semester für internationale Studienbewerber/innen
                                (außerhalb der EU) sowie Studiengebühren in Höhe von 650,-- Euro für ein Zweit-
                                studium eingeführt. Die Aufnahme eines ersten konsekutiven Masterstudiengangs
                                nach dem Bachelorabschluss zählt hierbei nicht als Zweistudium. Da es für inter-
                                nationale Studienbewerber/innen diverse Ausnahme- und Befreiungsregelungen
                                gibt, finden Sie hierzu weitere Informationen auf der Homepage unter https://
                                www.ph-ludwigsburg.de/12489.html.

                                Der von allen Studierenden zu zahlende Semesterbeitrag besteht aus dem Studen-
                                tenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Studierendenschaftsbei-
                                trag.
                                Studiengebühren in Höhe von 500 Euro fallen für das Aufbaustudium Lehramt
                                Sonderpädagogik an. Bei Studiengebührenpflicht kommen auf Antrag bestimmte
                                gesetzliche Befreiungsmöglichkeiten in Betracht. Zur Klärung der Voraussetzungen
                                für eine Befreiung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung (www.ph-ludwigs-
                                burg.de/studiengebuehren). Die zu entrichtenden Beiträge und Gebühren werden
                                bei der Einschreibung bzw. bei jeder Rückmeldung fällig.

                                                               12
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester
0    1     2    3     4     5      6     7     8     9    10     11     12     13     14     15    16     17     18

                                6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester

!  In allen Lehramts- und
   anderen Bachelorstudi-
                                In allen Lehramts- und anderen Bachelorstudiengängen ist die Zahl der Studien-
                                plätze begrenzt, so dass 90 % der Studienplätze im ersten Fachsemester in einem
engängen gelten Zulas-          hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden, in welchem Eignung und
sungsbeschränkungen.            Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang
                                anhand von schulischen Leistungen und sonstigen Leistungen bewertet werden.

                                Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein:

?    Beim Lehramt Sonder-
     pädagogik gelten für
                                • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 15 Punkte)

die Erste sonderpädagogi-       Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte):
sche Fachrichtung Zulas-        • eine abgeschlossene Berufsausbildung für den jeweiligen Studiengang rele-
sungsbeschränkungen.               vanten Arbeitsfeldern (bei Lehramtsstudiengängen zählt jede Ausbildung!)
                                   (max. 9 Punkte)
                                • praktische Tätigkeiten von mindestens 6-monatiger Dauer in für den jeweiligen
                                   Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 8 Punkte)
                                • ehrenamtliche Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer in für den jewei-
                                   ligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 7 Punkte) oder
                                • besondere außerschulische Leistungen (max. 5 Punkte).

                                Als praktische Tätigkeit mit pädagogischer Relevanz gilt bei den Lehramtsstudi-
                                engängen z. B. ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die
                                mehrjährige Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Bei der Bewer-
                                bung für das Lehramt Sonderpädagogik sollte der sonderpädagogische Bezug deut-
                                lich werden.
                                   Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang sollte in den praktischen oder
                                sonstigen Leistungen ein Bezug zu diesem Studiengang vorhanden sein.

                                  Bei den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I kann bei bestimmten
                                Fächern mit kleinen Studierendenzahlen (Mangelfächer) eine erhöhte Chance für
                                eine Zulassung bestehen, da hierfür voraussichtlich ein bestimmtes Kontingent
                                an Studienplätzen bereit gestellt wird. Bei Wahl eines dieser Fächer besteht eine
                                Fachbindung, was bedeutet, dass dieses Fach während des Studiums nicht gewechselt
                                werden kann!

!  Die Inhalte der
   wahrgenommenen
                                  Mangelfächer bei Lehramt Grundschule sind die Fächer Naturwissenschaftlicher
                                Sachunterricht mit Chemie, Physik oder Technik, Kunst, Musik, Französisch und
Aufgaben sollten konkret        Islamische Theologie/Religionspädagogik.
beschrieben werden.               Mangelfächer bei Lehramt Sekundarstufe I sind die Fächer Physik, Technik,
                                Kunst, Musik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Evangelische Theologie/
                                Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik.

                                Bitte laden Sie bei Ihren Online- Zulassungsdaten folgende Auswahldokumente als
                                Uploads hoch:
                                • einen Lebenslauf bzw. schriftlichen Bericht (1 DIN A4-Seite):
                                   beim Lehramtsstudium als tabellarischer Lebenslauf zum bisherigen Werdegang,
                                   in dem auf die beigefügten Auswahlunterlagen inhaltich Bezug genommen wird;
                                   beim Bachelorstudium als Motivationsschreiben, in dem auf die beigefügten
                                   Unterlagen und das angestrebte Studium Bezug genommen wird;
                                • Nachweis des jeweiligen Studienorientierungstests;

                                                                13
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester
0    1     2    3     4     5      6     7     8         9     10      11     12         13     14        15           16         17         18

                                • Motivationsschreiben bei Wahl eines Mangelfaches, welches nicht bis zum Abitur
                                 belegt wurde bzw. nicht in der Oberstufe angeboten wurde,
                                • Zeugnisse und Nachweise, welche die sonstigen berufsorientierten Leistungen
                                 (Ausbildung, Praktika, Ehrenamt) belegen.

                                Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte:

                                HZB                1,0       1,1    1,2     1,3     1,4       1,5    1,6         1,7        1,8        1,9
                                Punkte             15        14,5 14        13,5    13        12,5   12          11,5       11         10,5

                                HZB                2,0       2,1    2,2     2,3     2,4       2,5    2,6         2,7        2,8        2,9
                                Punkte             10        9,5    9       8,5     8         7,5    7           6,5        6          5,5

                                HZB                3,0       3,1    3,2     3,3     3,4       3,5    3,6         3,7        3,8        3,9
                                Punkte             5         4,5    4       3,5     3         2,5    2           1,5        1          0,5

                                6.1 | Auswahlverfahren für grundständige Lehramtsstudiengänge (B.A.)

                                Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden die schulischen
                                Leistungen dreifach gewichtet (max. 45 Punkte), die sonstigen Leistungen einfach
                                (max. 15 Punkte). Außerdem muss der Bewerbung ein tabellarischer Lebenslauf
                                beigelegt werden, welcher auf die sonstigen Leistungen Bezug nimmt.

                                Die Auswahl für den jeweiligen Studiengang erfolgt nach einer Rangliste, die
                                aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird.
                                Die Auswahl für das Lehramt Sonderpädagogik erfolgt aufgrund von auf die Erste
                                sonderpädagogische Fachrichtung bezogenen Ranglisten.

                                Die Grenzwerte (NC) für das Auswahlverfahren der letzten beiden Semester zeigen,
                                dass bei der Bewerbung bei einer weniger guten Abiturnote ein Maximum an sons-
                                tigen Leistungen entscheidend sein kann.

                                  Auf dem Formular zum Auswahlverfahren ist die Tabelle zur Umrechnung der
                                Abiturnote in Bewertungspunkte abgedruckt. Bei der Vergabe der Studienplätze
                                bilden die Auswahlpunkte (Gesamtpunkte für Abitur und sonstige Leistungen) das
                                maßgebliche Kriterium; Abiturnote und Dienst sind nur nachgeordnete Kriterien.

                                Wintersemester 2017/2018                     Auswahlpunkte                 Abiturnote            Dienst /
                                                                                                                                 Pflege
                                Grundschule                                  31,0                          2,8                   J
                                Pool 1: Naturwissenschaften                  24,5                          2,9                   J
                                Pool 2: Französisch                          26,5                          2,7                   N
                                Pool 3: Islam. Theologie                     alle Hauptanträge
                                                                             zugelassen
                                Pool 4: Kunst & Musik                        27,5                          2,7                   J
                                Sekundarstufe I                              23,0                          3,0                   N

                                                                     14
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester
0    1     2    3     4     5     6     7      8   9    10     11     12    13       14    15     16     17        18

                                Wintersemester 2017/2018             Auswahlpunkte         Abiturnote   Dienst /
                                                                                                        Pflege
                                Pool 1: Physik & Technik             jeweils alle Haupt-
                                Pool 2: Islam. Theologie             anträge zugelassen
                                Pool 3: Evang. & Kath. Theologie
                                Pool 4: Kunst & Musik
                                Sonderpädagogik mit 1. sopäd.        33,0                  2,8          J
                                Fachrichtung Lernen/ emotionale
                                und soziale Entwicklung/Sprache

?    Beim Lehramt Sonder-
     pädagogik gibt es
                                Sonderpädagogik mit 1. sopäd.
                                Fachrichtung geistige Entwicklung/
                                                                     37,0                  2,4          J

bei der Ersten sonderpä-        körperl. u. motorische Entwicklung
dagogische Fachrichtung         Bachelor Kultur- und Medienbildung   16,0                  2,4          N
2 Zulassungsgruppen
                                Bachelor Frühkindliche Bildung       19,0                  2,9          N
(Kohorten), für welche
Zulassungszahlen fest-          Bachelor Bildungswissenschaft        alle Hauptanträge
gelegt werden. Hierbei                                               zugelassen
bilden Lernen, Emotio-
nale u. soziale Entwick-        Sommersemester 2018                  Auswahlpunkte         Abiturnote   Dienst /
lung und Sprache sowie                                                                                  Pflege
Geistige Entwicklung und        Grundschule                          31,0                  2,8          J
Körperliche u. motorische       Pool 1: Naturwissenschaften          19,5                  2,7          N
Entwicklung eine Kohorte.                                            27,5                  2,7          J
                                Pool 2: Französisch
                                Pool 3: Islam. Theologie             18,0                  3,4          N
                                Pool 4: Kunst & Musik                25,0                  3,0          J
                                Sekundarstufe I                      23,0                3,0            J
                                Pool 1: Physik & Technik             jeweils alle Haupt-
                                Pool 2: Islam. Theologie             anträge zugelassen
                                Pool 3: Evang. & Kath. Theologie
                                Pool 4: Kunst & Musik
                                Sonderpädagogik mit 1. sopäd.        30,5                  3,0          J
                                Fachrichtung Lernen/ emotionale
                                und soziale Entwicklung/Sprache
                                Sonderpädagogik mit 1. sopäd.        30,5                  2,1          N
                                Fachrichtung geistige Entwicklung/
                                körperl. u. motorische Entwicklung

                                Beispiel 1:	
                                           Bewerbung für Grundschullehramt im Winteremester 2017/2018:
                                           Abiturnote 1,9 (*3) ergibt 31,5 Punkte, keine sonstigen Leistungen:
                                           Bewerber/in erhält mit 31,5 Punkten einen Studienplatz.
                                Beispiel 2:	
                                           Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2017/2018:
                                           Abiturnote 2,5(*3) ergibt 22,5 Punkte, sonstige Leistungen 8 Punkte:
                                           Bewerber/in erhält mit 30,5 Punkten keinen Studienplatz, da die
                                           insgesamt erzielten Auswahlpunkte nicht ausreichen.
                                Beispiel 3:	
                                           Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2017/2018:
                                           Abiturnote 2,6 (*3) ergibt 21,0 Punkte, sonstige Leistungen 11 Punkte
                                           plus Dienst: Bewerber/in erhält mit 32,0 Punkten einen Studienplatz.

                                                              15
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester
0     1    2    3       4   5      6     7     8    9     10     11    12     13    14     15     16     17    18

                                Somit war im Verfahren zum Wintersemester 2017/2018 ohne sons-
                                tige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 1,9 für das Grundschul-
                                lehramt erforderlich. Ohne sonstige Leistungen war für das Lehramt
                                Sonderpädagogik mit der ersten Fachrichtung Lernen oder Emotionale
                                Entwicklung ein Abiturnotenschnitt von 1,8 erforderlich. Für das Lehramt an
                                Sekundarstufe I war ohne sonstige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 2,7 erfor-
                                derlich. Die Grenzwerte der Vorjahre können nur als grobe Anhaltspunkte dienen.

                                6.2 | Auswahlverfahren/Zugang zum Europalehramt für die Sekundarstufe I

                                Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt Sekun-
                                darstufe I ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschul-
                                zugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach
                                Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur
                                belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder
                                nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich angelegten
                                Sprachzertifikats erforderlich:
                                  TOEFL (Test of English as a Foreign Language),
                                  CAE (Certificate in Advanced English),
                                  CPE (Certificate of Proficency in English),
                                  IELTS (International English Langage Testing System),
                                  abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache,
                                  European Baccalaureate,
                                  mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache
                                Nachgeordnet gelten die Auswahlkriterien wie bei Sekundarstufe I. Sie können den
                                Antrag für Europalehramt parallel zum regulären Antrag für die Sekundarstufe I
                                stellen, um beide Zulassungsoptionen zu haben.

*  Bei Frühkindlicher
   Bildung und Erziehung,
                                6.3 | Auswahlverfahren für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) *

Bildungswissenschaft und        Bei den anderen Bachelorstudiengängen sollte der Bewerbung ein Lebenslauf oder
Kultur- und Medienbildung       ein Motivationsschreiben beigefügt werden.
ist ein Studienbeginn
nur zum Wintersemester          Über die Bewertung der schulischen und sonstigen Leistungen hinaus finden für
möglich!                        den Studiengang Kultur- und Medienbildung Auswahlgespräche statt (max.
                                15 Punkte). Der Antrag für Kultur- und Medienbildung muss wegen der Auswahlge-
                                spräche als Hauptantrag gestellt werden.
                                Die Auswahlgespräche sind i.d.R. Ende Juli geplant, halten Sie sich bei Bewerbung

!   Auswahlgespräche:
    Ende Juli
                                für diesen Studiengang unbedingt das Zeitfenster frei! Die Teilnehmer/innen am
                                Auswahlverfahren werden aufgrund einer Zwischenrangliste nach schulischen und
                                sonstigen Leistungen ermittelt.

                                Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden zunächst die schu-
                                lischen Leistungen doppelt gewichtet (max. 30 Punkte).

                                Bei Kultur- und Medienbildung werden dann die sonstigen Leistungen und das
                                Auswahlgespräch jeweils einfach gewertet (je max. 15 Punkte).

                                                               16
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester
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*  Erzieher/innen erhalten
   bei der Bewerbung für
                                 Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung und bei Bildungswissenschaft finden
                                 keine Auswahlgespräche statt; deshalb werden die sonstigen Leistungen doppelt
den Studiengang Frühkind-        gewichtet (max. 30 Punkte). Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung ist eine
liche Bildung und Erzie-         Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg oder an der Pädagogi-
hung pauschal 30 ECTS            schen Hochschule Ludwigsburg möglich.
angerechnet.
                                 Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der
                                 erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird.

                                 6.4 | Auswahl-/Zulassungsverfahren Master-Lehramtsstudiengänge

                                 Das Auswahlverfahren in den Master-Lehramtsstudiengängen Grundschule, Sekun-
                                 darstufe I, Europalehramt Sekundarstufe I und Sonderpädagogik orientiert zum
                                 Einen anhand der Note des Bachelorstudiums bzw. Note der bisher erreichten
                                 Leistungen (wie diese auf dem Transcript of Records ausgewiesen sind) und zum
                                 Anderen anhand der Passung der Leistungen in den Fächern/Fachbereichen, in
                                 den Bildungswissenschaften und in der Schulpraxis. Hierbei liegt die Rahmen-
                                 verordnung für die Lehramststudiengänge der Pädagogischen Hochschulen zu
                                 Grunde sowie das konsekutive Bachelor-Master-Studienmodell. Genaueres zum
                                 Auswahl-/Zulassungsverfahren entnehmen Sie bitte den Zulassungssatzungen auf
                                 der Webseite der PH Ludwigsburg.

                                 6.5 | Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik

                                 Bei Bewerber/innen für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik erfolgt
                                 die Auswahl anhand einer Messzahl (max. 10 Punkte), die sich zum einen an der
                                 Abschlussnote des vorausgegangenen Lehramtsstudiums bzw. dem Notendurch-
                                 schnitt von 1. und 2. Staatsprüfung orientiert (max. 5 Punkte) und zum anderen
                                 nach den Dienstzeiten an einer Schule bzw. in einer sonderpädagogischen Einrich-
                                 tung nach Studienabschluss bemisst (max. 5 Punkte). Berücksichtigt werden
                                 Dienstzeiten und Tätigkeiten mit einem Umfang von mindestens 50% mit einem
                                 halben Bewertungspunkt pro abgeschlossenem Halbjahr. Für die Abschlussnote
                                 wird folgende Punktzahl vergeben:
                                   1,0 bis 1,3 = 5 Punkte					 1,4 bis 1,7 = 4 Punkte
                                   1,8 bis 2,1 = 3 Punkte					 2,2 bis 2,5 = 2 Punkte
                                   2,6 bis 3,0 = 1 Punkt					 unter 3,0 = 0 Punkte

                                 6.6 | Auswahlverfahren Zweitstudium

                                 Für Zweitstudienbewerber/innen stehen 2% der Studienplätze in einem zulassungs-
                                 beschränkten Studiengang zur Verfügung. Die Auswahl für diese Plätze erfolgt
                                 anhand einer Messzahl, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststu-
                                 diums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird.
                                 Hinzu kommt ggf. ein Zuschlag für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer
                                 Familienphase.

                                                               17
7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester
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                               6.7 | Modell der kompetenzorientierten Passungsquote

                               Das vielfältige Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erstreckt sich gemäß
                               Rahmenverordnung des Kultusministeriums für die Prüfungsordnungen PO 2015 von
                               sprachlichen und naturwissenschaftlich-technischen bis hin zu musisch-künst-
                               lerischen und praktischen Fächern. Es kann von den Studienbewerberinnen und
                               -bewerbern bei der Zulassung in dem durch die jeweilige Studien- und Prüfungs-
                               ordnung gesetzten Rahmen frei gewählt werden, da die zukünftigen Studierenden
                               nicht für einzelne Studienfächer, sondern für ein Lehramtsstudium gesamt (Grund-
                               schule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik) zugelassen werden.
                               Dies führt dazu, dass die Lehrkapazitäten in den einzelnen Unterrichtsfächern
                               unterschiedlich stark nachgefragt werden – mit dem Ergebnis, dass in den Schulen
                               nicht alle Fächer abgedeckt werden können und in den Hochschulen die Lehrka-
                               pazitäten ungleich ausgelastet sind. Deshalb wurde beschlossen, den Zugang ins
                               Studium für einzelne Fachkombinationen zu verbessern, und hierfür das Modell der
                               kompetenzorientierten Passungsquoten entwickelt.

                               7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester

                               7.1 | Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester

! Bitte lassen Sie im
  Vorfeld der Bewer-           Mit dem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester
bung Ihre Studien- und         sind folgende Unterlagen hochzuladen bzw. einzureichen:
Prüfungsleistungen             • Anrechnungsbescheid mit der Einstufung in ein höheres Fachsemester
über das Prüfungsamt           • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur),
anrechnen! Anrechnungs-        • Nachweis des Studienorientierungstests
fristen beachten!              • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters

                               und soweit zutreffend darüber hinaus
                               • Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei Kunst, Musik oder Sport
                               • Nachweis studienfachliche Beratung
                                  (Studiengangwechsel ab dem 3. Hochschulsemester)
                               • Nachweis der DSH-2- oder TestDaF-4-Prüfung bei ausländischer HZB

                               7.2 | Auswahlverfahren im höheren Fachsemester*

*  Alle Bachelorstudi-
   engänge sind in allen
                               Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Studienplätze wird eine auf den Studi-
                               engang bezogene Auswahl durchgeführt, wenn die Anzahl der Bewerber/innen die
höheren Fach­semestern         Anzahl der Studienplätze in dem betreffenden (höheren) Fachsemester übersteigt.
zulassungsbeschränkt.          Die verfügbaren Studienplätze werden für die einzelnen Fachsemester in folgender
                               Rangfolge vergeben:
                               • Aufrücker (im 1. Fachsemester einen Studienplatz erhalten und angenommen),
                               • Hochschulortwechsler (Wechsler/innen von einer anderer PH oder einer
                                  anderen Hochschule mit gleichem Studiengang und Fächerkombination),
                               • Quereinsteiger (Studiengangwechsler/innen, externe Bewerber/innen).

                               Soweit erforderlich wird innerhalb der Gruppen eine Rangfolge aufgrund erbrachter
                               Studienleistungen ermittelt. Als nachgeordnetes Leistungskriterium bei gleichen
                               Leistungen wird die Abiturnote als Entscheidungskriterium herangezogen.

                                                              18
7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester
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                                7.3 | Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen

                                Zur Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen muss fristgerecht

›  Fragen beantwortet
   das akademische
                                vor der Bewerbungsfrist ein »Antrag auf Anrechnung von Studienleis-
                                tungen« mit den erforderlichen Fachanrechnungs-Formularen beim
Prüfungsamt.                    akademischen Prüfungsamt gestellt werden. Die Beschreibung des Anrech-
                                nungsverfahrens und die Unterlagen für die Anrechnung finden Sie unter
                                www.ph-ludwigsburg.de/studienanrechnung
                                  Nur wenn Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft sind, können Sie sich in ein
                                höheres Fachsemester bewerben. (Ansonsten bleibt die Möglichkeit der Bewerbung in
                                das erste Fachsemester, sofern Sie nicht Hochschulortwechsler*in von einer anderen
                                Pädagogischen Hochschule sind.) Eine Zulassung im höheren Fachsemester setzt
                                voraus, dass in dem betreffenden Semester freie Studienplätze vorhanden sind.

                                Anrechnungsfrist für die Beantragung der Anrechnung von Leistungen:
                                 15.04.-15.05. im Vorfeld der Bewerbung zum Wintersemester (Ausschlussfrist)
                                 15.10.-15.11. im Vorfeld der Bewerbung zum Sommersemester (Ausschlussfrist)

                                Vom Prüfungsamt erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung* von Studien-
                                und Prüfungsleistungen. Dieser Bescheid gilt für das gesamte Studium. Im Anrech-
                                nungsbescheid wird festgestellt, in welches Fachsemester Sie auf Grund Ihrer
                                bisherigen Studienleistungen und/oder Studienzeiten eingestuft werden.

                                  Sollten Sie die Frist für die Anrechnung verpassen, ist die Anrechnung erst zum
                                nächsten Semester möglich des Numerus Clausus gemäß der Einstufung.

                                7.4 | Wichtige Hinweise für Studienbewerber/innen,
                                      die bereits studiert haben

                                Wer bereits studiert hat, muss im Vorfeld des Studiums einen Antrag auf Anrech-
                                nung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie im Falle der Einstufung in ein
                                höheres Fachsemester einen Zulassungsantrag für höhere Fachsemester stellen.*
                                   Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie sowohl den Antrag auf
                                Zulassung im höheren Fachsemester als auch den Antrag auf Zulassung im 1. Fach-
                                semester stellen, um Ihre Chancen auf Zulassung im höheren Fachsemester zu
                                verbessern! Bei Zulassung im 1. Fachsemester werden Sie bei Vergabe der Studien-
                                plätze im höheren Fachsemester als Aufrücker/in zuerst berücksichtigt.*

*  Die Chancenverbes-
    serung gilt nicht für
                                   Wird nur der Antrag für das 1. Fachsemester eingereicht, geht die Hochschule
                                davon aus, dass keine anrechenbaren Leistungen vorhanden sind.
Zweitstudienbewerber/              Hochschulortwechsler/innen von einer anderen Pädagogischen Hochschule
innen, da diese Studien-        können sich nur in das höhere Fachsemester und nicht gleichzeitig in das erste
plätze über eine separate       Fachsemester bewerben, da Sie im betreffenden Studiengang bereits immatriku-
Quote vergeben werden.          liert sind (dies gilt auch für Wechsler/innen mit der gleichen Studiengangs- und
Bewerber*innen für ein          Fächerkombination aus einem anderen Bundesland)!
Zweitstudium müssen den            Wer einen Studiengang ab dem 3. Hochschulsemester wechseln will, muss eine auf
Antrag für das 1. Fachse-       den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung nachweisen.
mester stellen und können       Die "Beratung" bedeutet eigentlich eine "Selbstinformation" (wenn Sie sich über
Ihre Leistungen erst            Internet informiert haben). Danach reichen Sie den unterschriebenen Nachweis
anrechnen bzw. höher-           ein, ggf. nach einem Gespräch mit der/dem Studien­gangberater/in.
stufen lassen, wenn Sie
bereits zugelassen sind.

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8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU*
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                                8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU*

*  Internationale
   Bewerber/innen
                                8.1 | Deutsche Sprachkenntnisse

außerhalb der EU mit            Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist das mühelose
ausländischen Zeug-             Beherrschen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Bewerber/innen vor
nissen verwenden bitte          Studienbeginn mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)
das Bewerbungsformular          oder der TestDaF-Prüfung hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach-
für internationale Studi-       weisen.
enbewerber/innen; die             Die Teilnahme an der genannten Sprachprüfung ist auch verpflichtend für deut-
Online- Bewerbung ist           sche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung.
nicht möglich. EU-Bürger/
innen sind rechtlich den          Legen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung bitte eine Bescheinigung über die bestan-
deutschen Bewerber/             dene DSH- oder TestDaF-Prüfung (4 Punkte in jeder Kategorie) oder eine vergleichbare
innen gleichgestellt und        Prüfung bei (telc-C1-Hochschule, C1-Sprachdiplom des Goethe-Instituts, Sprachdi-
bewerben sich Online.           plom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe, Zentrale Oberstufenprüfung).
                                  Außerdem ist der Nachweis des Studienorientierungstests erforderlich.

                                Die Bewerbung zum Studium ist nur bei Vorlage eines der genannten Sprachzeug-
                                nisse möglich!

                                8.2 | Zulassungsvoraussetzungen

                                Voraussetzung für die Zulassung zu einem grundständigen Bachelorstudium ist der
                                Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an
                                einer Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg einschließenden fachgebundenen
                                Hochschulreife (vgl. hierzu Kapitel 4). Nur für den Bachelorstudiengang Früh-
                                kindliche Bildung und Erziehung ist eine Bewerbung mit dem Fachhochschulreife-
                                zeugnis möglich.

                                  Ausländische Bildungsnachweise für den Hochschulzugang müssen einer deut-
                                schen Hochschulzugangsberechtigung den Anforderungen nach gleichwertig sein.
                                Die Gleichwertigkeit wird von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bei
                                der Bewerbung gemäß den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz
                                geprüft.

                                8.3 | Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen

                                Das Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerber/innen außerhalb der EU
                                mit ausländischen Zeugnissen zum Tragen, wenn die Bewerberzahl in einem Studi-
                                engang die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerber/innen übersteigt
                                (8% der Studienplätze in einem Studiengang stehen immer zur Verfügung)! Ist eine
                                Auswahl zu treffen, wird zunächst die Note der Hochschulzugangsberechtigung als
                                Entscheidungskriterium herangezogen.

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6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester
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                                8.4 | Anerkennung von Teilprüfungsleistungen

                                Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben,
                                erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Teilprüfungsleistungen beim:

                                  Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9
                                  Postfach 2666, 72016 Tübingen.
                                  (Hausanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen)
                                  Tel. 07071/757-2088; Fax 07071/757-2004; Web:www.rp-tuebingen.de
                                  Dort wird geprüft, inwieweit (Teil-)Prüfungen des im Heimatland absolvierten
                                Studienganges für das jetzt angestrebte Studium anerkannt werden können.
                                  Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen können Sie im Rahmen Ihrer
                                Bewerbung bei der Hochschule zusammen mit einem Antrag auf Anrechung von
                                Studienleistungen einreichen. Bitte klären Sie das Vorgehen im Vorfeld der Bewer-
                                bung mit der Studienabteilung ab.

                                8.5 | Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung

                                Falls Ihre Originalzeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer
                                Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine offiziell beglaubigte Übersetzung
                                beifügen.
                                  Diese Übersetzungen müssen in Ihrem Heimatland von diplomatischen und konsu-
                                larischen Vertretungen der BRD erstellt werden. Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der
                                Bewerbung schon in Deutschland befinden, müssen die Übersetzungen von einem
                                amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt sein.
                                  In Ihrem Heimatland können Sie amtliche Beglaubigungen bei den deutschen
                                Botschaften bzw. Konsulaten anfertigen lassen.
                                  In Deutschland kann jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienst-
                                siegel führt. Nachweise sind auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich.

                                Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten:
                                • einen Beglaubigungsvermerk zur Übereinstimmung der Kopie mit dem Original
                                • die Unterschrift des Beglaubigenden und
                                • den Abdruck des Dienstsiegels (DS).

                                Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel
                                genügt nicht.

                                8.6 | Finanzierung Ihres Studiums

                                Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde nach-
                                weisen müssen, dass Sie die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts finanzieren können
                                (Finanzierungsnachweis), sonst erhalten Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Für ein
                                bescheidenes Leben in der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie monatlich
                                etwa 800 Euro.

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