Studieren an der PH Ludwigsburg Informationen für das Studienjahr 2018/2019
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0 | Inhaltsverzeichnis 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 0 | Inhaltsverzeichnis 0 | Inhaltsverzeichnis 2 1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer) 4 1.1 | Bachelor-Lehramtsstudiengänge (PO 2015) 4 1.2 | Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich 4 1.3 | Master-Lehramtsstudiengänge (PO 2015) 4 1.4 | Besondere Erweiterungsfächer: Zertifikatsstudium(PO 2015) 4 1.5 | Erweiterungsfach-Master im Lehramt (PO 2015) 4 2 | Termine und Fristen 5 2.1 | Semesterzeiten und Vorlesungszeiten 5 2.2 | Bewerbungsfristen 5 2.3 | Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport 6 3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads 7 4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 9 5 | Wichtige Hinweise 10 5.1 | Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen (PHs) 10 5.2 | Studien- und Prüfungsordnungen 10 5.3 | Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester? 10 5.4 | Studienfachliche Beratung 10 5.5 | Studienorientierungstest 10 5.6 | Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, Immatrikulation 11 5.7 | Zweitstudium 11 5.8 | Parallelstudium 11 5.9 | Berufstätigkeit neben dem Studium 12 5.10 | Losverfahren 12 5.11 | Semesterbeitrag und Studiengebühren 12 6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 13 6.1 | Auswahlverfahren für grundständige Lehramtsstudiengänge (B.A.) 14 6.2 | Auswahlverfahren/Zugang zum Europalehramt für die Sekundarstufe I 16 6.3 | Auswahlverfahren für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) * 16 6.4 | Auswahl-/Zulassungsverfahren Master-Lehramtsstudiengänge 17 6.5 | Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik 17 6.6 | Auswahlverfahren Zweitstudium 17 6.7 | Modell der kompetenzorientierten Passungsquote 18 7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester 18 7.1 | Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester 18 7.2 | Auswahlverfahren im höheren Fachsemester* 18 7.3 | Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen 19 7.4 | W ichtige Hinweise für Studienbewerber/innen, die bereits studiert haben 19 8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU* 20 8.1 | Deutsche Sprachkenntnisse 20 8.2 | Zulassungsvoraussetzungen 20 8.3 | Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen 20 8.4 | A nerkennung von Teilprüfungsleistungen 21 2
0 | Inhaltsverzeichnis 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 8.5 | Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung 21 8.6 | Finanzierung Ihres Studiums 21 9 | Tabellen Studiengänge und Studienfächer 22 9.1 | Übersicht Bachelorstudiengänge und Master-Lehramtsstudiengänge 22 9.2 | Studienfächer in den Lehramtsstudiengängen PO 2015 (B.A./M.Ed.) 22 10 | Studienaufbau Lehramtsstudiengänge (Bachelor-/Masterstudium) 24 10.1 | Bachelor Lehramt Grundschule (180 CP, B.A.) 24 10.2 | Bachelor Lehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.) 26 10.3 | Bachelor Europalehramt Sekundarstufe I (180 CP, B.A.) 27 10.4 | Bachelor Lehramt Sonderpädagogik (180 CP, B.A.) 27 10.5 | Master-Lehramtsstudiengänge (120 CP, M.Ed.) 28 10.6 | Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik (SPO 2011) 29 11 | Studienaufbau andere Bachelorstudiengänge 29 11.1 | Frühkindliche Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts) 29 11.2 | Kultur- und Medienbildung (Bachelor of Arts) 31 11.3 | Bildungswissenschaft (Bachelor of Arts) 32 12 | Erweiterungsfächer, Zusatzfächer und Erweiterungsfachmaster 33 13 | Studienabteilung (Räume 1.116-1.120 im Hauptgebäude) 34 14 | Schulpraxisamt 35 16 | Studienberatung 37 16.1 | Studien(gang)berater/innen 37 16.2 | Berater/innen der Fächer und Fachrichtungen 37 17 | Weitere Kontakte 38 17.1 | Ausbildungsförderung (BAföG) 38 17.2 | Studentenwohnheime 38 18 | Fragen und Antworten rund um Bewerbung und Studium 39 18.1 | FAQ Bewerbung und Studium 39 18.2 | FAQ Studiengebühren und Semesterbeitrag 43 Die Informationsbroschüre und Informationen zu den Masterstudiengängen - außer den hier enthaltenen Informationen zu den Masterstudiengängen im Lehramt - ent- nehmen Sie bitte dem folgenden Link: www.ph-ludwigsburg.de/studienangebot.html 3
1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfächer) 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 1 | Studienangebot (Bachelorstudiengänge, Master-Lehramtsstudiengänge, Erweiterungsfä- cher) 1.1 | Bachelor-Lehramtsstudiengänge (PO 2015) • B.A. Lehramt Grundschule; Regelstudienzeit: 6 Semester • B.A. Lehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 6 Semester • B.A. Europalehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 6 Semester • B.A. Lehramt Sonderpädagogik; Regelstudienzeit: 6 Semester • Aufbau-Lehramt Sonderpädagogik; PO 2011; Regelstudienzeit: 4 Semester) 1.2 | Bachelorstudiengänge im Kultur- und Bildungsbereich (Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich!) • B.A. Frühkindliche Bildung und Erziehung (6 Semester) • B.A. Kultur- und Medienbildung (6 Semester) • B.A. Bildungswissenschaft (6 Semester) 1.3 | Master-Lehramtsstudiengänge (PO 2015) • M.Ed. Lehramt Grundschule; Regelstudienzeit: 2 Semester • M.Ed.Lehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 4 Semester • M.Ed. Europalehramt Sekundarstufe I; Regelstudienzeit: 4 Semester • M.Ed. Lehramt Sonderpädagogik; Regelstudienzeit: 4 Semester 1.4 | Besondere Erweiterungsfächer: Zertifikatsstudium(PO 2015) • Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Grundschule • Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sekundarstufe I • Besondere Erweiterungsfächer Lehramt Sonderpädagogik 1.5 | Erweiterungsfach-Master im Lehramt (PO 2015) • Erweiterungsfach-Master Lehramt Grundschulle (M.Ed.) • Erweiterungsfach-Master Lehramt Sekundarstufe I (M.Ed.) • Erweiterungsfach-Master Lehramt Sonderpädagogik (M.Ed.) 4
2 | Termine und Fristen 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 2 | Termine und Fristen 2.1 | Semesterzeiten und Vorlesungszeiten Semesterzeiten: Vorlesungszeiten: Wintersemester (WS) 01.10. – 31.03. ca. Mitte Oktober bis Mitte Februar Sommersemester (SS) 01.04. – 30.09. ca. Mitte April bis Ende Juli 2.2 | Bewerbungsfristen Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der Hochschule: https://www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung.html. Die PH-Postadresse ist relevant für schrifliche Anträge und schriftliche Unterlagen: Pädagogische Hochschule Ludwigsburg – Studienabteilung – Postfach 220 71602 Ludwigsburg ? Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Bewerbungsfristen für Bachelorstudiengänge: Antrags bei der Hoch- Bewerbungsfrist Wintersemester: 01. Juni bis 15. Juli* schule, nicht das Post- Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. Dezember bis 15. Januar * datum! * Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. ? Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Bewerbungsfristen für Master-Lehramtsstudiengänge: Antrags bei der Hoch- Bewerbungsfrist Wintersemester: 01. Mai bis 31. Mai* schule, nicht das Post- Bewerbungsfrist Sommersemester: 01. November bis 30. November* datum! * Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen. Zulassungsanträge sowie Sonderanträge sind mit allen dazu gehörigen Unterlagen online zu stellen. Zusätzlich sind bestimmte Einreichungsformen zu beachten. Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg verlangt die Einreichung der Nachweise in beglaubigter Form entweder bei der Bewerbung oder bei der Immatrikulation. 5
2 | Termine und Fristen 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 2.3 | Aufnahmeprüfungen für Kunst, Musik und Sport Bewerber*innen müssen für das Studium der Fächer Kunst, Musik oder Sport im Vorfeld der Bewerbung in der Regel eine Aufnahmeprüfung ablegen. Die Antragsfor- mulare und Merkblätter erhalten Sie auf der Homepage unter www.ph-ludwigsburg. de/aufnahmepruefung-kms oder beim Institut für Kunst, Musik und Sport: Institutssekretariat: Cäcilia Sittner, Raum 1.254, Tel. 07141/140-211, Mo. – Fr. 9 – 12 Uhr Bei Fragen zu Prüfungsbedingungen wenden Sie sich an die Prüfungskommissionen: für Sport: Anja Marquardt, Tel. 07141/140-810, marquardt@ph-ludwigsburg.de für Kunst: Prof´.in Dr. Miller, Tel. 07141/140-858, miller@ph-ludwigsburg.de für Musik: Prof. Dr. Imort, Tel. 07141/140-295, imort@ph-ludwigsburg.de ! Die Bescheinigung über die bestandene Die Bescheinigungen für Kunst und Musik sind für eine Studienaufnahme innerhalb von 2 Jahren gültig, bei Sport sogar für 3 Jahre. Aufnahmeprüfung muss An der Aufnahmeprüfung kann teilnehmen, wer eine Hochschulzugangsberech- zusammen mit den Bewer- tigung erworben hat oder innerhalb eines Jahres ab Antragstellung erwerben wird bungsunterlagen einge- (siehe auch Punkt 4). Die Prüfungstermine werden Ihnen vom Institut für Kunst, reicht werden. Musik und Sport nach der Anmeldung mitgeteilt. Anmeldefristen für die zum Wintersemester zum Sommersemester Aufnahmeprüfung: (Ausschlussfrist) (Ausschlussfrist) Fach Kunst 01. Juni 01. November Fach Musik 01. Juni 01. November Fach Sport 15. Mai 15. Mai (nur einmal jährlich!) Über die Möglichkeit der Befreiung von der Prüfung entscheidet die jeweilige Prüfungs- kommission auf Antrag unter Vorlage entsprechender Nachweise. Das Nähere regelt jeweils eine Satzung zu den Aufnahmeprüfungen. Die Aufnahmeprüfung im Fach Sport kann entfallen, wenn Bewerber*innen bereits eine gleichwertige Prüfung erfolgreich absolviert haben. Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer (PFS) werden aufgrund der Gleichwertigkeit der erbrachten Leistungen auf Antrag von der Aufnahmeprüfung in Sport befreit. Wer im Fach Kunst bereits ein künstlerisches/gestalterisches Hochschulstudium an einer staatlich anerkannten Hochschule abgeschlossen hat, kann gegen Vorlage des Abschlusszeugnisses von der Aufnahmeprüfung befreit werden. Bei einem Hochschulwechsel sind nachgewiesene Studienleistungen aus dem Bereich Kunst und ein Prüfungsgespräch maßgeblich. Über eine Befreiungsmöglichkeit im Fach Musik entscheidet der Prüfungsaus- schuss auf Antrag anhand der vorgelegten Abschlusszeugnisse bzw. der bisherigen Studienleistungen 6
3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads Online-Bewerbung Der Zulassungsantrag (Bewerbungsantrag) für das 1. Fachsemester erfolgt form- und fristgerecht online über das Hochschulportal der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung). Bitte halten Sie bei der Bewerbung alle erforderlichen Dokumente bereit (Hochschulzugangsberechti- gung-HZB, Auswahldokumente, Studienorientierungstest, Lebenslauf, Motivati- onsschreiben etc.) Bei den Bachelorstudiengängen im Kultur- und Bildungsbereich (B.A. Bildungswis- senschaft, B.A. Frühkindliche Bildung und Erziehung sowie B.A. Kultur- und Medien- bildung) ist vor der Bewerbung eine Registrierung mit Ihren Basisdaten auf dem Portal der Stiftung für Hochschulzulassung erforderlich (BID und BAN), damit die Zulassungen bundesweit abgestimmt und Studienplätze frühzeitig besetzt werden können (DoSV-Studiengänge, DoSV-Verfahren). Sie finden alle relevanten Infos und den Link zur Registrierung auf dem Bewerbungsportal der PH Ludwigsburg. Bei der anschließenden Online-Bewerbung wird mithilfe der BID und BAN auf die Basisdaten zugegriffen. Die Zulassungsanträge für den bzw. die gewünschten Studiengänge werden nach Aktivierung der Grunddaten online gestellt und die entsprechenden Dokumente online eingefügt. Bei den Lehramts-Bachelorstudiengängen (B.A. Grundschule, B.A. Sekundarstufe I, B.A. Sonderpädagogik) kann mit der Online-Bewerbung direkt auf dem Bewer- bungssportal der PH Ludwigsburg begonnen werden; die Anbindung an die bundes- weite Plattform erfolgt aufgrund der Komplexität der Mehrfachstudiengänge erst zum nächsten Jahr. Sowohl die personenbezogenen Basisdaten wie auch die bean- tragten Lehramtsstudiengänge können direkt auf dem PH-Webportal eingegeben werden (kein DoSV-Verfahren). Sie können sich selbst direkt das Passwort vergeben. Bei den Masterstudiengängen für das Lehramt (M.Ed. Grundschule, M.Ed. Sekun- darstufe I, M.Ed. Sonderpädagogik) wird die Bewerbung komplett über das Hoch- schulportal abgewickelt; die verfügbaren Studienplätze werden lokal durch die Hochschule vergeben. Uploads, Zulassungsantrag und Unterschrift Jedem Zulassungsantrag sind Dokumente beizufügen, welche den Antrag begründen. Antragsbegründende Unterlagen sind bei der Bewerbung in elektro- nischer Form an den geforderten Stellen hochzuladen (Upload-Funktionsfelder). Im Falle der Zulassung und Immatrikulation sind sämtliche antragsbegründenden Dokumente für die Zulassung und die Immatrikulation in beglaubigter Form schrift- lich einzureichen. Am Ende der Bewerbung sind der Zulassungsantrag (Datenblatt) bzw. die Zulas- sungsanträge mit den Daten zu den beantragten Studiengängen einschließlich der gewählten Fächerkombination (pro beantragtem Studiengang 1 Blatt) auszudru- cken, zu unterschreiben und zur Hochschule zu senden. Die online eingegebenen sowie die eingescannten Zulassungsdaten wie HZB. Lebenslauf, Motvationsschreiben, Auswahlunterlagen werden in der Bewerbungs- phase zunächst online in elektronischer Form an die Hochschule übermittelt. 7
3 | Online-Bewerbung, Dokumente, Uploads 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Dokumente Die Bewerbung für grundständige Studiengänge (Lehramts-Bachelorstudium oder Bachelorstudium im Bildungs- und Kulturbereich umfasst folgende Unterlagen: • Zulassungsantrag für den gewünschten Studiengang = Online-Antrag auf Zulas- sung, (1 Datenblatt): wird am Ende der Online-Bewerbung ausgedruckt, unter- schrieben und zur Hochschule gesendet. • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur) • Nachweis des Studienorientierungstests (Lehramtsstudiengänge: www.bw-cct.de; andere Bachelorstudiengänge: www.was-studiere-ich.de) • Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei Kunst, Musik oder Sport • Tabellarischer Lebenslauf bei allen Studiengängen • Motivationsschreiben bei den Studiengängen im Kultur- und Bildungsbereich • Motivationsschreiben bei Wahl eines kleinen Fachs bei Grundschule und Sekun- darstufe I, welches nicht bis zum Abitur belegt wurde • Motivationsschreiben bei der Bewerbung für ein Zweitstudium • Nachweis studienfachliche Beratung bei Studiengangwechsel ab dem 3. Hoch- schulsemester • Nachweis studienfachliche Beratung beim Hochschulzugang für Berufstätige • Nachweis von Kenntnissen in der deutschen Sprache für den Hochschulzu- gang auf C1-Niveau f (TestDaF-4-Prüfung, DSH-2-Prüfung, telc-C1-Hochschule, C1-Goethe), relevant bei ausländischer HZB • Nachweise über eine Berufsausbildung, praktische und ehrenamtliche Tätigkeiten sowie besondere Leistungen mit Relevanz für das Auswahlverfahren • Nachweis des Vorpraktikums (bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung) • Nachweis der speziellen Voraussetzungen für das Integrierten Studienmodell (bei Frühkindliche Bildung und Erziehung) • Exmatrikulationsnachweis frühere Hochschule Die Bewerbung für ein Master-Lehramtsstudium umfasst folgende Unterlagen: • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur) • Zeugnis über den Hochschulabschluss des Erststudium (soweit der Abschluss noch nicht vorliegt, Transcript of Records mit Note und ECTS-Punkten) • Leistungsübersicht (Studien- und Prüfungsleistungen des bisherigen Studiums) • Tabellarischer Lebenslauf • Anrechnungsbescheid mit Einstufung in ein bestimmtes Fachsemester bei der Bewerbung für ein höheres Fachsemester 8
4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB) 0 1 2 3 4 55 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 4 | Hochschulzugangsberechtigung (HZB) Zulassungsvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife. Der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife wird durch das Bestehen der Reife- prüfung (Abiturzeugnis) eines staatlichen oder staatlich anerkannten Gymna- siums im Geltungsbereich des Grundgesetzes geführt. Bewerber*innen für ein Bachelor-Lehramtsstudium oder ein anderes Bachelor- studium benötigen generell die allgemeine Hochschulreife. Das Zeugnis der Fachhochschulreife (FH-Reife) berechtigt aufgrund der Koopera- tion mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg zur Bewerbung für den Bache- lorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung. Hinweise: • Durch ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatlich aner- kannten Fachhochschulschule wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, so dass damit ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule möglich ist. • Durch das Bestehen einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) im Anschluss an eine schulische FH-Reife kann ein Bachelorstudium aufgenommen werden, zu welchem die FH-Reife allein nicht berechigt. • Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer/innen für musisch-technische Fächer können sich für das Studium Lehramt Grundschule (B.A.) sowie Lehramt Sekundarstufe I (B.A.) bewerben (vorbehaltlich gesetzlicher Änderung). • Bewerber/innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer*innen an Sonderschulen sowie Technische Lehrer*innen an Sonderschulen können sich für das Studium Lehramt Sonderpädagogik (B.A.) bewerben (vorbehaltlich Gesetzesänderung). • Beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne Abitur, jedoch mit anerkannter beruf- lichen Aufstiegsfortbildungsprüfung sind berechtigt, sich nach einem Beratungs- gespräch für ein Studium an der Pädagogischen Hochschule zu bewerben. Als Qualifikation anerkannt ist eine Meisterprüfung oder eine andere öffentlich- rechtlich geregelte berufliche Aufstiegsfortbildung (gemäß Berufsbildungsge- setz, Handwerksordnung, Schulgesetz), die grundsätzlich auf einer mindestens 2-jährigen Berufsausbildung aufbaut und mindestens 400 Stunden umfasst. • Beruflich Qualifizierte ohne Abitur können nach einer Ausbildung in einem aner- kannten Ausbildungsberuf und mindestens 2 Berufsjahren an einer Eignungsprü- fung teilnehmen, wenn die Berufsausbildung dem angestrebten Studium fachlich entspricht. Weiterhin ist im Vorfeld der Studienbewerbung ein Beratungsge- spräch an einer Pädagogischen Hochschule erfoderlich. Die Eignungsprüfung wird im jährlichen Wechsel jeweils im Frühjahr an einer Pädagogischen Hoch- schule durchgeführt (2018 Schwäbisch Gmünd), Bewerbungsschluss ist der 30. Januar eines Jahres (Zeitangaben ohne Gewähr). • Für ein fachlich entsprechendes grundständiges Studium kann sich bewerben, wer ein Jahr erfolgreich in dem gleichen oder einem fachlich entsprechenden Studi- engang an einer Hochschule derselben Hochschulart in einem anderen Bundes- land studiert hat. 9
5 | Wichtige Hinweise 0 1 2 3 4 55 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 5 | Wichtige Hinweise 5.1 | Gemeinsame Informationen aller Pädagogischen Hochschulen (PHs) Neben dieser Broschüre finden Sie weitere wichtige Hinweise zu Studienvorausset- zungen in einem gemeinsamen PH-Merkblatt aller pädagogischer Hochschulen auf der PH-Homepage (www.ph-ludwigsburg.de/studienbewerbung). 5.2 | Studien- und Prüfungsordnungen Die Studien- und Prüfungsordnungen in der jeweils aktuellen Version sind die Grundlage für das angestrebte Studium. Sie finden diese auf der PH-Homepage (www.ph-ludwigsburg.de/pruefungsordnungen). 5.3 | Studienbeginn zum Winter- oder Sommersemester? Bei den Lehramtsstudiengängen (B.A./M.Ed.) ist sowohl in der Bachelor-, wie auch in der Masterphase ein Studienbeginn zum Wintersemester und zum Sommerse- mester möglich. Bei den Bachelorstudiengängen Bildungswissenschaft (B.A.), Frühkindliche Bildung und Erziehung (B.A.) sowie Kultur- und Medienbildung (B.A.) ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester möglich. Beim Bachelorstudiengang Frühkindliche Bildung und Erziehung, der von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg in Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg angeboten wird, sollten Sie sich im eigenen Interesse an beiden Hochschulen bewerben, um an beiden Auswahlverfahren teilzunehmen. 5.4 | Studienfachliche Beratung Bewerber*innen, die einen Bachelorstudiengang bzw. grundständigen Studi- engang im dritten oder in einem höheren Hochschulsemester wechseln wollen, müssen gemäß § 60 Abs. 2 LHG eine auf den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung durchführen. Die Beratung erfolgt in der Regel durch Selbstinformation, nur bei zusätzlichem Bedarf durch ein Gespräch mit den jewei- ligen Studienberater*innen. Im Falle des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte ist eine persönliche studienfachliche Beratung erforderlich. Der Nachweis der studienfachlichen Bera- tung muss dem Zulassungsantrag beigefügt werden. 5.5 | Studienorientierungstest Der Bewerbung muss der Nachweis eines Studienorientierungstests beigelegt werden. Dieser soll mögliche Stärken und Interessen verdeutlichen und dem Bewerber eine grobe Orientierung seines Profils geben. Die Tests sind auf folgenden Seiten zu finden: www.bw-cct.de für Lehramtsstudiengänge (B.A.) www.was-studiere-ich.de für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) 10
5 | Wichtige Hinweise 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 5.6 | Zulassungs- und Ablehnungsbescheide, Immatrikulation Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt in Bachelorstudien- gängen für das Wintersemester ca. bis Mitte August und für das Sommersemester ca. bis Mitte Februar. Die Immatrikulation erfolgt direkt im Anschluss bis Ende August bzw. Ende Februar. Die genaue Immatrikulationsfrist steht im Zulassungsbescheid. Findet ein lokales Nachrückverfahren statt, wird über die Zulassungsmöglichkeit ca. in der ersten Septemberwoche bzw. ersten Märzwoche entschieden. Der Versand der Zulassungs- und Ablehnungsbescheide erfolgt in Lehramts-Master- studiengängen für das Wintersemester ca. bis Ende Juni und für das Sommer- semester ca. bis Ende Januar. Die Einschreibung erfolgt direkt im Anschluss, idealerweise vor oder während der Rückmeldefrist für das nächste Semester. Bachelorabsolvent*innen erfahren somit frühzeitig, an welcher PH sie für die Masterphase zugelassen sind. Die Immatrikulation erfolgt schriflich mit allen für die Zulassung und Einschrei- bung relevanten Dokumenten. Antragsbegründende Unterlagen sind in beglau- bigter Kopie einzureichen. Weitere Informationen zur Einschreibung entnehmen Sie bitte den Webseiten der Hochschule (www.ph-ludwigsburg.de/studieneinschreibung). 5.7 | Zweitstudium Bewerber*innen, die bereits ein Studium an einer anerkannten deutschen Hochschule abgeschlossen haben, sind Zweitstudienbewerber*innen, für welche spezielle Zulassungsvoraussetzungen gelten (siehe 6.3.). Liegt das Zeugnis des Erststudiums zur Bewerbungsphase noch nicht vor, sind Sie ab dem Zeitpunkt Zweitstudienbewerber*in, zu welchem das Zeugnis vorliegt. Zweitstudienbewerber*innen sind Studiengebühren pflichtig und dürfen sich nur für einen Studiengang bewerben. Der Studienwunsch ist mit einem Motivations- schreiben zu begründen, aus dem insbesondere die berufliche Notwendigkeit des Zweitstudiums hervorgeht und welche Verbesserung der beruflichen Situation sich durch den Abschluss des Zweitstudiums ergibt. Insofern ist auch darzulegen, inwieweit das Zweitstudium ggf. das Erststudium sinnvoll ergänzt und welche Kompetenzen im Hinblick auf das Zweitstudium bereits vorhanden sind. 5.8 | Parallelstudium Bei einem Parallelstudium muss anhand bisheriger Studienleistungen nachvoll- ziehbar sein dass das Parallelstudium innerhalb der Regelstudienzeiten erfolgreich beendet werden kann. Die parallele Einschreibung für ein besonderes Erweiterungs- fach wird bei Vorliegen der genannten Nachweise innerhalb der Regelstudienzeit in der Regel genehmigt. Wenn das Parallelstudium an verschiedenen Hochschulen stattfinden soll, begründen Sie Ihr Anliegen bitte zunächst mit einem formlosen ? Erhöhte Zulassungs- chancen für kleine Antrag inklusive einer Darstellung, wie beiden Studiengänge in zeitlicher und orga- nisatorischer Hinsicht nachgegangen werden kann. Bereiten Sie entsprechende Fächer beim Lehramt Nachweise (Curricula, Veranstaltungszeiten, Stundenpläne, etc.) vor und erfragen Grundschule und Lehramt weitere Bedingungen bei den beteiligten Hochschulen. Sekundarstufe I. 11
5 | Wichtige Hinweise 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 5.9 | Berufstätigkeit neben dem Studium Wer in einem Dienst-, Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht und die Tätigkeit während des Studiums beibehalten möchte, muss beachten, dass das Studium absoluten Vorrang genießt. Eine Berufstätigkeit wird deshalb höchstens zur halben wöchentlichen Arbeitszeit (20 Stunden) bzw. bei Tätigkeiten im öffentlichen Schuldienst bis zu einem halben Lehrauftrag (14 Stunden) genehmigt. Studierende müssen nachweisbar zeitlich die Möglichkeit haben, sich dem Studium uneinge- schränkt zu widmen und die erforderlichen Lehrveranstaltungen zu besuchen. Als Nachweis ist eine beglaubigte Kopie des Arbeitsvertrages einzureichen, aus der die Arbeitszeit bzw. die Höhe des Lehrauftrages hervorgeht. Darüber hinaus muss ersichtlich sein, dass der Arbeitgeber auf das Studium Rücksicht nimmt. 5.10 | Losverfahren Sollten in den zulassungsbeschränkten grundständigen Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens noch bzw. wieder Studienplätze verfügbar sein, vergibt die Hochschule diese in einem Losverfahren. Die Teilnahme am Losverfahren ist unabhängig davon, ob Sie sich zuvor im regulären Verfahren beworben hatten oder nicht. Für das Wintersemester ist der Antrag für das Losverfahren zwischen dem 15. und 30. September zu stellen, für das Sommersemester zwischen dem 15. und 31. März. Bitte fragen Sie zunächst bei der Studienabteilung nach, ob es noch freie Plätze gibt. Dort erhalten Sie auch das Antragsformular. 5.11 | Semesterbeitrag und Studiengebühren Das Land Baden-Württemberg hat seit Wintersemester 2017/18 Studiengebühren in Höhe von 1500,-- Euro pro Semester für internationale Studienbewerber/innen (außerhalb der EU) sowie Studiengebühren in Höhe von 650,-- Euro für ein Zweit- studium eingeführt. Die Aufnahme eines ersten konsekutiven Masterstudiengangs nach dem Bachelorabschluss zählt hierbei nicht als Zweistudium. Da es für inter- nationale Studienbewerber/innen diverse Ausnahme- und Befreiungsregelungen gibt, finden Sie hierzu weitere Informationen auf der Homepage unter https:// www.ph-ludwigsburg.de/12489.html. Der von allen Studierenden zu zahlende Semesterbeitrag besteht aus dem Studen- tenwerksbeitrag, dem Verwaltungskostenbeitrag und dem Studierendenschaftsbei- trag. Studiengebühren in Höhe von 500 Euro fallen für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik an. Bei Studiengebührenpflicht kommen auf Antrag bestimmte gesetzliche Befreiungsmöglichkeiten in Betracht. Zur Klärung der Voraussetzungen für eine Befreiung wenden Sie sich bitte an die Studienabteilung (www.ph-ludwigs- burg.de/studiengebuehren). Die zu entrichtenden Beiträge und Gebühren werden bei der Einschreibung bzw. bei jeder Rückmeldung fällig. 12
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester ! In allen Lehramts- und anderen Bachelorstudi- In allen Lehramts- und anderen Bachelorstudiengängen ist die Zahl der Studien- plätze begrenzt, so dass 90 % der Studienplätze im ersten Fachsemester in einem engängen gelten Zulas- hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden, in welchem Eignung und sungsbeschränkungen. Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang anhand von schulischen Leistungen und sonstigen Leistungen bewertet werden. Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein: ? Beim Lehramt Sonder- pädagogik gelten für • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung (max. 15 Punkte) die Erste sonderpädagogi- Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte): sche Fachrichtung Zulas- • eine abgeschlossene Berufsausbildung für den jeweiligen Studiengang rele- sungsbeschränkungen. vanten Arbeitsfeldern (bei Lehramtsstudiengängen zählt jede Ausbildung!) (max. 9 Punkte) • praktische Tätigkeiten von mindestens 6-monatiger Dauer in für den jeweiligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 8 Punkte) • ehrenamtliche Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer in für den jewei- ligen Studiengang relevanten Arbeitsfeldern (max. 7 Punkte) oder • besondere außerschulische Leistungen (max. 5 Punkte). Als praktische Tätigkeit mit pädagogischer Relevanz gilt bei den Lehramtsstudi- engängen z. B. ein Bundesfreiwilligendienst, ein freiwilliges soziales Jahr oder die mehrjährige Erziehung von Kindern oder Pflege von Angehörigen. Bei der Bewer- bung für das Lehramt Sonderpädagogik sollte der sonderpädagogische Bezug deut- lich werden. Bei der Bewerbung für einen Bachelorstudiengang sollte in den praktischen oder sonstigen Leistungen ein Bezug zu diesem Studiengang vorhanden sein. Bei den Lehrämtern Grundschule und Sekundarstufe I kann bei bestimmten Fächern mit kleinen Studierendenzahlen (Mangelfächer) eine erhöhte Chance für eine Zulassung bestehen, da hierfür voraussichtlich ein bestimmtes Kontingent an Studienplätzen bereit gestellt wird. Bei Wahl eines dieser Fächer besteht eine Fachbindung, was bedeutet, dass dieses Fach während des Studiums nicht gewechselt werden kann! ! Die Inhalte der wahrgenommenen Mangelfächer bei Lehramt Grundschule sind die Fächer Naturwissenschaftlicher Sachunterricht mit Chemie, Physik oder Technik, Kunst, Musik, Französisch und Aufgaben sollten konkret Islamische Theologie/Religionspädagogik. beschrieben werden. Mangelfächer bei Lehramt Sekundarstufe I sind die Fächer Physik, Technik, Kunst, Musik, Islamische Theologie/Religionspädagogik, Evangelische Theologie/ Religionspädagogik, Katholische Theologie/Religionspädagogik. Bitte laden Sie bei Ihren Online- Zulassungsdaten folgende Auswahldokumente als Uploads hoch: • einen Lebenslauf bzw. schriftlichen Bericht (1 DIN A4-Seite): beim Lehramtsstudium als tabellarischer Lebenslauf zum bisherigen Werdegang, in dem auf die beigefügten Auswahlunterlagen inhaltich Bezug genommen wird; beim Bachelorstudium als Motivationsschreiben, in dem auf die beigefügten Unterlagen und das angestrebte Studium Bezug genommen wird; • Nachweis des jeweiligen Studienorientierungstests; 13
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 • Motivationsschreiben bei Wahl eines Mangelfaches, welches nicht bis zum Abitur belegt wurde bzw. nicht in der Oberstufe angeboten wurde, • Zeugnisse und Nachweise, welche die sonstigen berufsorientierten Leistungen (Ausbildung, Praktika, Ehrenamt) belegen. Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte: HZB 1,0 1,1 1,2 1,3 1,4 1,5 1,6 1,7 1,8 1,9 Punkte 15 14,5 14 13,5 13 12,5 12 11,5 11 10,5 HZB 2,0 2,1 2,2 2,3 2,4 2,5 2,6 2,7 2,8 2,9 Punkte 10 9,5 9 8,5 8 7,5 7 6,5 6 5,5 HZB 3,0 3,1 3,2 3,3 3,4 3,5 3,6 3,7 3,8 3,9 Punkte 5 4,5 4 3,5 3 2,5 2 1,5 1 0,5 6.1 | Auswahlverfahren für grundständige Lehramtsstudiengänge (B.A.) Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden die schulischen Leistungen dreifach gewichtet (max. 45 Punkte), die sonstigen Leistungen einfach (max. 15 Punkte). Außerdem muss der Bewerbung ein tabellarischer Lebenslauf beigelegt werden, welcher auf die sonstigen Leistungen Bezug nimmt. Die Auswahl für den jeweiligen Studiengang erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird. Die Auswahl für das Lehramt Sonderpädagogik erfolgt aufgrund von auf die Erste sonderpädagogische Fachrichtung bezogenen Ranglisten. Die Grenzwerte (NC) für das Auswahlverfahren der letzten beiden Semester zeigen, dass bei der Bewerbung bei einer weniger guten Abiturnote ein Maximum an sons- tigen Leistungen entscheidend sein kann. Auf dem Formular zum Auswahlverfahren ist die Tabelle zur Umrechnung der Abiturnote in Bewertungspunkte abgedruckt. Bei der Vergabe der Studienplätze bilden die Auswahlpunkte (Gesamtpunkte für Abitur und sonstige Leistungen) das maßgebliche Kriterium; Abiturnote und Dienst sind nur nachgeordnete Kriterien. Wintersemester 2017/2018 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege Grundschule 31,0 2,8 J Pool 1: Naturwissenschaften 24,5 2,9 J Pool 2: Französisch 26,5 2,7 N Pool 3: Islam. Theologie alle Hauptanträge zugelassen Pool 4: Kunst & Musik 27,5 2,7 J Sekundarstufe I 23,0 3,0 N 14
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Wintersemester 2017/2018 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / Pflege Pool 1: Physik & Technik jeweils alle Haupt- Pool 2: Islam. Theologie anträge zugelassen Pool 3: Evang. & Kath. Theologie Pool 4: Kunst & Musik Sonderpädagogik mit 1. sopäd. 33,0 2,8 J Fachrichtung Lernen/ emotionale und soziale Entwicklung/Sprache ? Beim Lehramt Sonder- pädagogik gibt es Sonderpädagogik mit 1. sopäd. Fachrichtung geistige Entwicklung/ 37,0 2,4 J bei der Ersten sonderpä- körperl. u. motorische Entwicklung dagogische Fachrichtung Bachelor Kultur- und Medienbildung 16,0 2,4 N 2 Zulassungsgruppen Bachelor Frühkindliche Bildung 19,0 2,9 N (Kohorten), für welche Zulassungszahlen fest- Bachelor Bildungswissenschaft alle Hauptanträge gelegt werden. Hierbei zugelassen bilden Lernen, Emotio- nale u. soziale Entwick- Sommersemester 2018 Auswahlpunkte Abiturnote Dienst / lung und Sprache sowie Pflege Geistige Entwicklung und Grundschule 31,0 2,8 J Körperliche u. motorische Pool 1: Naturwissenschaften 19,5 2,7 N Entwicklung eine Kohorte. 27,5 2,7 J Pool 2: Französisch Pool 3: Islam. Theologie 18,0 3,4 N Pool 4: Kunst & Musik 25,0 3,0 J Sekundarstufe I 23,0 3,0 J Pool 1: Physik & Technik jeweils alle Haupt- Pool 2: Islam. Theologie anträge zugelassen Pool 3: Evang. & Kath. Theologie Pool 4: Kunst & Musik Sonderpädagogik mit 1. sopäd. 30,5 3,0 J Fachrichtung Lernen/ emotionale und soziale Entwicklung/Sprache Sonderpädagogik mit 1. sopäd. 30,5 2,1 N Fachrichtung geistige Entwicklung/ körperl. u. motorische Entwicklung Beispiel 1: Bewerbung für Grundschullehramt im Winteremester 2017/2018: Abiturnote 1,9 (*3) ergibt 31,5 Punkte, keine sonstigen Leistungen: Bewerber/in erhält mit 31,5 Punkten einen Studienplatz. Beispiel 2: Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2017/2018: Abiturnote 2,5(*3) ergibt 22,5 Punkte, sonstige Leistungen 8 Punkte: Bewerber/in erhält mit 30,5 Punkten keinen Studienplatz, da die insgesamt erzielten Auswahlpunkte nicht ausreichen. Beispiel 3: Bewerbung für Grundschullehramt im Wintersemester 2017/2018: Abiturnote 2,6 (*3) ergibt 21,0 Punkte, sonstige Leistungen 11 Punkte plus Dienst: Bewerber/in erhält mit 32,0 Punkten einen Studienplatz. 15
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 Somit war im Verfahren zum Wintersemester 2017/2018 ohne sons- tige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 1,9 für das Grundschul- lehramt erforderlich. Ohne sonstige Leistungen war für das Lehramt Sonderpädagogik mit der ersten Fachrichtung Lernen oder Emotionale Entwicklung ein Abiturnotenschnitt von 1,8 erforderlich. Für das Lehramt an Sekundarstufe I war ohne sonstige Leistungen ein Abiturnotenschnitt von 2,7 erfor- derlich. Die Grenzwerte der Vorjahre können nur als grobe Anhaltspunkte dienen. 6.2 | Auswahlverfahren/Zugang zum Europalehramt für die Sekundarstufe I Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt Sekun- darstufe I ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hochschul- zugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich angelegten Sprachzertifikats erforderlich: TOEFL (Test of English as a Foreign Language), CAE (Certificate in Advanced English), CPE (Certificate of Proficency in English), IELTS (International English Langage Testing System), abgeschlossenes Hochschulstudium in der Zielsprache, European Baccalaureate, mindestens zweijährige Berufstätigkeit in einem Land der Zielsprache Nachgeordnet gelten die Auswahlkriterien wie bei Sekundarstufe I. Sie können den Antrag für Europalehramt parallel zum regulären Antrag für die Sekundarstufe I stellen, um beide Zulassungsoptionen zu haben. * Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung, 6.3 | Auswahlverfahren für andere Bachelorstudiengänge (B.A.) * Bildungswissenschaft und Bei den anderen Bachelorstudiengängen sollte der Bewerbung ein Lebenslauf oder Kultur- und Medienbildung ein Motivationsschreiben beigefügt werden. ist ein Studienbeginn nur zum Wintersemester Über die Bewertung der schulischen und sonstigen Leistungen hinaus finden für möglich! den Studiengang Kultur- und Medienbildung Auswahlgespräche statt (max. 15 Punkte). Der Antrag für Kultur- und Medienbildung muss wegen der Auswahlge- spräche als Hauptantrag gestellt werden. Die Auswahlgespräche sind i.d.R. Ende Juli geplant, halten Sie sich bei Bewerbung ! Auswahlgespräche: Ende Juli für diesen Studiengang unbedingt das Zeitfenster frei! Die Teilnehmer/innen am Auswahlverfahren werden aufgrund einer Zwischenrangliste nach schulischen und sonstigen Leistungen ermittelt. Zur Ermittlung der insgesamt erreichten Auswahlpunkte werden zunächst die schu- lischen Leistungen doppelt gewichtet (max. 30 Punkte). Bei Kultur- und Medienbildung werden dann die sonstigen Leistungen und das Auswahlgespräch jeweils einfach gewertet (je max. 15 Punkte). 16
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 * Erzieher/innen erhalten bei der Bewerbung für Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung und bei Bildungswissenschaft finden keine Auswahlgespräche statt; deshalb werden die sonstigen Leistungen doppelt den Studiengang Frühkind- gewichtet (max. 30 Punkte). Bei Frühkindlicher Bildung und Erziehung ist eine liche Bildung und Erzie- Bewerbung an der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg oder an der Pädagogi- hung pauschal 30 ECTS schen Hochschule Ludwigsburg möglich. angerechnet. Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird. 6.4 | Auswahl-/Zulassungsverfahren Master-Lehramtsstudiengänge Das Auswahlverfahren in den Master-Lehramtsstudiengängen Grundschule, Sekun- darstufe I, Europalehramt Sekundarstufe I und Sonderpädagogik orientiert zum Einen anhand der Note des Bachelorstudiums bzw. Note der bisher erreichten Leistungen (wie diese auf dem Transcript of Records ausgewiesen sind) und zum Anderen anhand der Passung der Leistungen in den Fächern/Fachbereichen, in den Bildungswissenschaften und in der Schulpraxis. Hierbei liegt die Rahmen- verordnung für die Lehramststudiengänge der Pädagogischen Hochschulen zu Grunde sowie das konsekutive Bachelor-Master-Studienmodell. Genaueres zum Auswahl-/Zulassungsverfahren entnehmen Sie bitte den Zulassungssatzungen auf der Webseite der PH Ludwigsburg. 6.5 | Auswahlverfahren Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik Bei Bewerber/innen für das Aufbaustudium Lehramt Sonderpädagogik erfolgt die Auswahl anhand einer Messzahl (max. 10 Punkte), die sich zum einen an der Abschlussnote des vorausgegangenen Lehramtsstudiums bzw. dem Notendurch- schnitt von 1. und 2. Staatsprüfung orientiert (max. 5 Punkte) und zum anderen nach den Dienstzeiten an einer Schule bzw. in einer sonderpädagogischen Einrich- tung nach Studienabschluss bemisst (max. 5 Punkte). Berücksichtigt werden Dienstzeiten und Tätigkeiten mit einem Umfang von mindestens 50% mit einem halben Bewertungspunkt pro abgeschlossenem Halbjahr. Für die Abschlussnote wird folgende Punktzahl vergeben: 1,0 bis 1,3 = 5 Punkte 1,4 bis 1,7 = 4 Punkte 1,8 bis 2,1 = 3 Punkte 2,2 bis 2,5 = 2 Punkte 2,6 bis 3,0 = 1 Punkt unter 3,0 = 0 Punkte 6.6 | Auswahlverfahren Zweitstudium Für Zweitstudienbewerber/innen stehen 2% der Studienplätze in einem zulassungs- beschränkten Studiengang zur Verfügung. Die Auswahl für diese Plätze erfolgt anhand einer Messzahl, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststu- diums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium ermittelt wird. Hinzu kommt ggf. ein Zuschlag für den Wiedereinstieg ins Berufsleben nach einer Familienphase. 17
7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 6.7 | Modell der kompetenzorientierten Passungsquote Das vielfältige Fächerangebot in den Lehramtsstudiengängen erstreckt sich gemäß Rahmenverordnung des Kultusministeriums für die Prüfungsordnungen PO 2015 von sprachlichen und naturwissenschaftlich-technischen bis hin zu musisch-künst- lerischen und praktischen Fächern. Es kann von den Studienbewerberinnen und -bewerbern bei der Zulassung in dem durch die jeweilige Studien- und Prüfungs- ordnung gesetzten Rahmen frei gewählt werden, da die zukünftigen Studierenden nicht für einzelne Studienfächer, sondern für ein Lehramtsstudium gesamt (Grund- schule, Sekundarstufe I, Sonderpädagogik) zugelassen werden. Dies führt dazu, dass die Lehrkapazitäten in den einzelnen Unterrichtsfächern unterschiedlich stark nachgefragt werden – mit dem Ergebnis, dass in den Schulen nicht alle Fächer abgedeckt werden können und in den Hochschulen die Lehrka- pazitäten ungleich ausgelastet sind. Deshalb wurde beschlossen, den Zugang ins Studium für einzelne Fachkombinationen zu verbessern, und hierfür das Modell der kompetenzorientierten Passungsquoten entwickelt. 7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester 7.1 | Bewerbungsunterlagen für das höhere Fachsemester ! Bitte lassen Sie im Vorfeld der Bewer- Mit dem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester bung Ihre Studien- und sind folgende Unterlagen hochzuladen bzw. einzureichen: Prüfungsleistungen • Anrechnungsbescheid mit der Einstufung in ein höheres Fachsemester über das Prüfungsamt • Zeugnis über die Hochschulzugangsberechtigung (HZB, Abitur), anrechnen! Anrechnungs- • Nachweis des Studienorientierungstests fristen beachten! • Immatrikulationsbescheinigung des laufenden Semesters und soweit zutreffend darüber hinaus • Nachweis der bestandenen Aufnahmeprüfung bei Kunst, Musik oder Sport • Nachweis studienfachliche Beratung (Studiengangwechsel ab dem 3. Hochschulsemester) • Nachweis der DSH-2- oder TestDaF-4-Prüfung bei ausländischer HZB 7.2 | Auswahlverfahren im höheren Fachsemester* * Alle Bachelorstudi- engänge sind in allen Aufgrund der begrenzten Anzahl verfügbarer Studienplätze wird eine auf den Studi- engang bezogene Auswahl durchgeführt, wenn die Anzahl der Bewerber/innen die höheren Fachsemestern Anzahl der Studienplätze in dem betreffenden (höheren) Fachsemester übersteigt. zulassungsbeschränkt. Die verfügbaren Studienplätze werden für die einzelnen Fachsemester in folgender Rangfolge vergeben: • Aufrücker (im 1. Fachsemester einen Studienplatz erhalten und angenommen), • Hochschulortwechsler (Wechsler/innen von einer anderer PH oder einer anderen Hochschule mit gleichem Studiengang und Fächerkombination), • Quereinsteiger (Studiengangwechsler/innen, externe Bewerber/innen). Soweit erforderlich wird innerhalb der Gruppen eine Rangfolge aufgrund erbrachter Studienleistungen ermittelt. Als nachgeordnetes Leistungskriterium bei gleichen Leistungen wird die Abiturnote als Entscheidungskriterium herangezogen. 18
7 | Bewerbung in ein höheres Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 7.3 | Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Zur Prüfung der Anrechenbarkeit von Leistungen muss fristgerecht › Fragen beantwortet das akademische vor der Bewerbungsfrist ein »Antrag auf Anrechnung von Studienleis- tungen« mit den erforderlichen Fachanrechnungs-Formularen beim Prüfungsamt. akademischen Prüfungsamt gestellt werden. Die Beschreibung des Anrech- nungsverfahrens und die Unterlagen für die Anrechnung finden Sie unter www.ph-ludwigsburg.de/studienanrechnung Nur wenn Sie in ein höheres Fachsemester eingestuft sind, können Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben. (Ansonsten bleibt die Möglichkeit der Bewerbung in das erste Fachsemester, sofern Sie nicht Hochschulortwechsler*in von einer anderen Pädagogischen Hochschule sind.) Eine Zulassung im höheren Fachsemester setzt voraus, dass in dem betreffenden Semester freie Studienplätze vorhanden sind. Anrechnungsfrist für die Beantragung der Anrechnung von Leistungen: 15.04.-15.05. im Vorfeld der Bewerbung zum Wintersemester (Ausschlussfrist) 15.10.-15.11. im Vorfeld der Bewerbung zum Sommersemester (Ausschlussfrist) Vom Prüfungsamt erhalten Sie einen Bescheid über die Anerkennung* von Studien- und Prüfungsleistungen. Dieser Bescheid gilt für das gesamte Studium. Im Anrech- nungsbescheid wird festgestellt, in welches Fachsemester Sie auf Grund Ihrer bisherigen Studienleistungen und/oder Studienzeiten eingestuft werden. Sollten Sie die Frist für die Anrechnung verpassen, ist die Anrechnung erst zum nächsten Semester möglich des Numerus Clausus gemäß der Einstufung. 7.4 | Wichtige Hinweise für Studienbewerber/innen, die bereits studiert haben Wer bereits studiert hat, muss im Vorfeld des Studiums einen Antrag auf Anrech- nung von Studien- und Prüfungsleistungen sowie im Falle der Einstufung in ein höheres Fachsemester einen Zulassungsantrag für höhere Fachsemester stellen.* Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen können Sie sowohl den Antrag auf Zulassung im höheren Fachsemester als auch den Antrag auf Zulassung im 1. Fach- semester stellen, um Ihre Chancen auf Zulassung im höheren Fachsemester zu verbessern! Bei Zulassung im 1. Fachsemester werden Sie bei Vergabe der Studien- plätze im höheren Fachsemester als Aufrücker/in zuerst berücksichtigt.* * Die Chancenverbes- serung gilt nicht für Wird nur der Antrag für das 1. Fachsemester eingereicht, geht die Hochschule davon aus, dass keine anrechenbaren Leistungen vorhanden sind. Zweitstudienbewerber/ Hochschulortwechsler/innen von einer anderen Pädagogischen Hochschule innen, da diese Studien- können sich nur in das höhere Fachsemester und nicht gleichzeitig in das erste plätze über eine separate Fachsemester bewerben, da Sie im betreffenden Studiengang bereits immatriku- Quote vergeben werden. liert sind (dies gilt auch für Wechsler/innen mit der gleichen Studiengangs- und Bewerber*innen für ein Fächerkombination aus einem anderen Bundesland)! Zweitstudium müssen den Wer einen Studiengang ab dem 3. Hochschulsemester wechseln will, muss eine auf Antrag für das 1. Fachse- den angestrebten Studiengang bezogene studienfachliche Beratung nachweisen. mester stellen und können Die "Beratung" bedeutet eigentlich eine "Selbstinformation" (wenn Sie sich über Ihre Leistungen erst Internet informiert haben). Danach reichen Sie den unterschriebenen Nachweis anrechnen bzw. höher- ein, ggf. nach einem Gespräch mit der/dem Studiengangberater/in. stufen lassen, wenn Sie bereits zugelassen sind. 19
8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU* 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 8 | Internationale Bewerber/innen außerhalb der EU* * Internationale Bewerber/innen 8.1 | Deutsche Sprachkenntnisse außerhalb der EU mit Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist das mühelose ausländischen Zeug- Beherrschen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Bewerber/innen vor nissen verwenden bitte Studienbeginn mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) das Bewerbungsformular oder der TestDaF-Prüfung hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nach- für internationale Studi- weisen. enbewerber/innen; die Die Teilnahme an der genannten Sprachprüfung ist auch verpflichtend für deut- Online- Bewerbung ist sche Bewerber/innen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung. nicht möglich. EU-Bürger/ innen sind rechtlich den Legen Sie Ihrem Antrag auf Zulassung bitte eine Bescheinigung über die bestan- deutschen Bewerber/ dene DSH- oder TestDaF-Prüfung (4 Punkte in jeder Kategorie) oder eine vergleichbare innen gleichgestellt und Prüfung bei (telc-C1-Hochschule, C1-Sprachdiplom des Goethe-Instituts, Sprachdi- bewerben sich Online. plom der Kultusministerkonferenz- Zweite Stufe, Zentrale Oberstufenprüfung). Außerdem ist der Nachweis des Studienorientierungstests erforderlich. Die Bewerbung zum Studium ist nur bei Vorlage eines der genannten Sprachzeug- nisse möglich! 8.2 | Zulassungsvoraussetzungen Voraussetzung für die Zulassung zu einem grundständigen Bachelorstudium ist der Nachweis der allgemeinen Hochschulreife oder einer die Studienberechtigung an einer Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg einschließenden fachgebundenen Hochschulreife (vgl. hierzu Kapitel 4). Nur für den Bachelorstudiengang Früh- kindliche Bildung und Erziehung ist eine Bewerbung mit dem Fachhochschulreife- zeugnis möglich. Ausländische Bildungsnachweise für den Hochschulzugang müssen einer deut- schen Hochschulzugangsberechtigung den Anforderungen nach gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bei der Bewerbung gemäß den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz geprüft. 8.3 | Auswahlverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen Das Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerber/innen außerhalb der EU mit ausländischen Zeugnissen zum Tragen, wenn die Bewerberzahl in einem Studi- engang die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerber/innen übersteigt (8% der Studienplätze in einem Studiengang stehen immer zur Verfügung)! Ist eine Auswahl zu treffen, wird zunächst die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Entscheidungskriterium herangezogen. 20
6 | Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 8.4 | Anerkennung von Teilprüfungsleistungen Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtsstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Teilprüfungsleistungen beim: Regierungspräsidium Tübingen, Abteilung 7 Schule und Bildung, Ref. 73/9 Postfach 2666, 72016 Tübingen. (Hausanschrift: Konrad-Adenauer-Str. 40, 72072 Tübingen) Tel. 07071/757-2088; Fax 07071/757-2004; Web:www.rp-tuebingen.de Dort wird geprüft, inwieweit (Teil-)Prüfungen des im Heimatland absolvierten Studienganges für das jetzt angestrebte Studium anerkannt werden können. Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen können Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Hochschule zusammen mit einem Antrag auf Anrechung von Studienleistungen einreichen. Bitte klären Sie das Vorgehen im Vorfeld der Bewer- bung mit der Studienabteilung ab. 8.5 | Übersetzung von Zeugnissen und Beglaubigung Falls Ihre Originalzeugnisse nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache ausgestellt wurden, müssen Sie eine offiziell beglaubigte Übersetzung beifügen. Diese Übersetzungen müssen in Ihrem Heimatland von diplomatischen und konsu- larischen Vertretungen der BRD erstellt werden. Sofern Sie sich zum Zeitpunkt der Bewerbung schon in Deutschland befinden, müssen die Übersetzungen von einem amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt sein. In Ihrem Heimatland können Sie amtliche Beglaubigungen bei den deutschen Botschaften bzw. Konsulaten anfertigen lassen. In Deutschland kann jede öffentliche Stelle amtlich beglaubigen, die ein Dienst- siegel führt. Nachweise sind auch in Form einer notariellen Beglaubigung möglich. Die amtliche Beglaubigung muss mindestens enthalten: • einen Beglaubigungsvermerk zur Übereinstimmung der Kopie mit dem Original • die Unterschrift des Beglaubigenden und • den Abdruck des Dienstsiegels (DS). Ein Dienstsiegel enthält in der Regel ein Emblem. Ein einfacher Schriftstempel genügt nicht. 8.6 | Finanzierung Ihres Studiums Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie gegenüber der Ausländerbehörde nach- weisen müssen, dass Sie die gesamte Dauer Ihres Aufenthalts finanzieren können (Finanzierungsnachweis), sonst erhalten Sie keine Aufenthaltsbewilligung. Für ein bescheidenes Leben in der Bundesrepublik Deutschland brauchen Sie monatlich etwa 800 Euro. 21
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