Handreichung Diagnose - Fördern - Beurteilen - www.avs.gr.ch - Kanton ...
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Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 1 www.avs.gr.ch
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Inhaltsverzeichnis 1. EINLEITUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 2. BEGRIFFE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 3. GRUNDSATZFRAGEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3.1 Grundhaltung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3.2 Funktionen der Beurteilung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 3.3 Bezugspunkt der Beurteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.4 Normen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.5 Überprüfung der Normerreichung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.6 Dimensionen der Beurteilung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 3.7 Schüler und Schülerinnen mit besonderem Förderbedarf. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.8 Schullaufbahnentscheide. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 3.9 Überfachliche Kompetenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 4. HILFSMITTEL ZUR BEURTEILUNG. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4.1 Beurteilungsblätter. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 4.2 Beurteilungsraster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 4.3 Kompetenzraster. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4.4 Kompetenzprofile. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 5. BEURTEILUNGSSKALEN. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.1 Herleitung der Zeugnisnoten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 5.2 Notenskala . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 6. STRUKTUR DER ZEUGNISSE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 6.1 Inhalte der Zeugnisse. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 6.2 Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.3 Lernbericht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 6.4 Sonderschulung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 7. ANHÄNGE. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 7.1 Glossar. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 7.2 Verzeichnis der Links. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 3
1. Einleitung Im März 2016 hat die Bündner Regierung den Lehrplan 21 stufe mit Noten, Worten oder einem Lernbericht und ab Graubünden (LP21 GR ) inkl. Lektionentafeln genehmigt und der 3. Klasse mit Noten bewertet. Das Lern-, Arbeits- das Amt für Volksschule und Sport (AVS) damit beauftragt, und Sozialverhalten wird wie bis anhin mit sehr gut, gut, für eine sorgfältige Einführung aller Beteiligten zu sorgen. Die genügend oder ungenügend bewertet. Lektionentafel und die vorliegende Handreichung bilden die • Die Grundhaltung des Erziehungs-, Kultur- und Umwelt- Basis für die Anpassung der Fächerbezeichnungen in der schutzdepartements: Die Beurteilung dient in erster Linie Schulverordnung und die Anpassung des Zeugnisdoku- der Förderung. Die Schüler und Schülerinnen werden ments. Die Handreichung dient als Grundlage für die obliga- ganzheitlich gefördert und beurteilt. torischen schulinternen Weiterbildungen zum Thema «Diag- nose - Fördern - Beurteilen», welche die Pädagogische Link: Ausrichtung von Promotionsentscheiden Hochschule Graubünden (PHGR) in Zusammenarbeit mit auf die Lernförderung dem Schulinspektorat durchführt. Sie enthält eine Übersicht über alle wesentlichen Aspekte der Beurteilung und verweist • Die Grundansprüche der Bevölkerung: Die Beurteilung auf die entsprechenden amtlichen Dokumente (mit Links ab- und die Schullaufbahnentscheide (Promotion, Zuweisun- rufbar). Mit einem «Fazit» am Ende jedes Abschnitts liefert gen) sollen objektiv und einsichtig sein und das bewer- sie ab Kapitel 3 den Lehrpersonen Hinweise zur Bedeutung ten, was die Schüler und Schülerinnen gelernt haben. der Beurteilung im Lernprozess und dazu, was sie in ihrer • Die Kompetenz der Lehrpersonen: Zeugnisnoten bleiben Beurteilungspraxis beachten sollen. Begriffsklärungen fin- ein professioneller Ermessensentscheid der Lehrperson den sich im Glossar (Anhang 7.1). auf der Grundlage ihres Unterrichts. «Über die Promotion entscheidet die Klassenlehrperson nach Rücksprache Im Lehrplan 21 der Deutschschweizer Erziehungsdirektoren- mit den unterrichtenden Lehrpersonen…» (Art. 42 Schul- konferenz (D-EDK) ist die Beurteilung nicht geregelt. Die gesetz). Für die Kommunikation ihrer Beurteilung an Regelung ist Sache der Kantone. Im Kanton Graubünden Schüler und Schülerinnen und Erziehungsberechtigte hat die Regierung beschlossen: «An den Grundsätzen der brauchen sie einfache, leicht verständliche Codes. bisher praktizierten ganzheitlichen Beurteilung sowie an der konzeptionellen Ausgestaltung der Zeugnisse wird festge Link: Promotion im Schulgesetz halten.» Link: Lektionentafeln Volksschule GR Link: Regierungsbeschluss LP21 vom 15.3.2016 ab Schuljahr 2018/19 Link: Bericht Umsetzung Lehrplan 21 GR Die Einführung des LP21 GR verändert unter anderem Fol- gendes: Die vorliegende digitale, dreisprachige Handreichung Dia • Angepasst werden die Fächerbezeichnungen in der gnose, Fördern, Beurteilen zeigt den Rahmen, den der Kan- Schulverordnung, die Nomenklatur in den Weisungen zu ton Graubünden für Diagnose – Fördern – Beurteilen im Zeugnissen und Promotion sowie die Zeugnisformulare LP21 GR festlegt. Sie orientiert sich am Fachbericht Beurtei- inkl. Erläuterungen. len der D-EDK vom November 2015. • Der Weg zur Note ist präziser umschrieben: Die Lehrper- Die Handreichung wurde durch eine Projektgruppe erarbei- son steckt die Ziele für ihren Unterricht unter Bezugnah- tet, in der unter der Leitung des AVS je ein/e Vertreter/-in der me auf die entsprechende Kompetenzstufe des LP21 Lehrpersonen, der PHGR, des Schulinspektorats und ein ex- GR: Was sollen die Schüler und Schülerinnen am Ende terner Begleiter mitarbeiteten. einer Unterrichtseinheit können? Die Lehrperson prüft, ob die Schüler und Schülerinnen diese Ziele erreichen Bei der Einführung des LP21 GR bleibt in Bezug auf die Be- und fasst ihre Beurteilung der verschiedenen Unter- urteilung vieles unverä ndert: richtseinheiten in der Semesternote zusammen. Die • Die Grundlagen im Schulgesetz: Jedes Semester gibt es Leistungsbewertung soll sich auf vielfältige Beurteilungs- ein Zeugnis. Die fachlichen Leistungen der Schüler und formen abstützen, welche sowohl den Lernprozess als Schülerinnen werden in der 1. und 2. Klasse der Primar- auch das Produkt berücksichtigen. Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 4
• Feedbacks haben einen grösseren Stellenwert: Schüler Lehrperson sollen jedoch einen unmittelbaren Bezug zu und Schülerinnen erhalten regelmässig Rückmeldungen den übergeordneten Kompetenzstufen des LP21 auf zu Lernprozessen und Schülerleistungen. weisen. • Absprachen im Schulteam werden wichtiger: Die Schul- teams sorgen für eine vergleichbare Beurteilung der Kompetenzen innerhalb der Schule. • Lernformen: Ein breites Repertoire an Unterrichtsformen ist eine wichtige Voraussetzung. Selbstständiges Bewäl- tigen von Anwendungssequenzen wird wichtiger. Die 2. Begriffe Methodenfreiheit im Sinne von Art. 60 Schulgesetz bleibt gewährleistet. • Handlungskompetenzen: Unterrichtseinheiten stellen nicht nur den Wissenserwerb ins Zentrum, sondern fokussie- ren auch auf die Anwendung. Die Umsetzung des Wis- Kompetenz sens und Könnens in neuen Handlungssituationen wird wichtiger. Das Durchhaltevermögen der Schüler und Der LP21 GR beschreibt das, was Schüler und Schülerinnen Schülerinnen, ihre Konzentrationsfähigkeit und Problem- im Verlauf der obligatorischen Schule lernen, in Form von lösefähigkeit werden stärker geübt. Kompetenzen. Um eine Kompetenz zu erwerben, braucht es • Leistungen: Kompetenzen werden nur in Leistungen re drei Dinge: spektive Handlungen sichtbar. Auf ihrem Weg zur Kom- 1. Wissen: Das Wissen und Verstehen, das zum Lösen petenz stehen die einzelnen Schüler und Schülerinnen einer Aufgabe nötig ist. Dazu gehören auch das Analy- an unterschiedlichen Orten. Entsprechend erbringen sieren und Strukturieren von Informationen. sie unterschiedliche Leistungen, wenn sie eine Aufgabe 2. Können: Die Fähigkeit und Fertigkeit, das Wissen prak- bearbeiten, die für alle zum gleichen Zeitpunkt gestellt tisch zu nutzen, um die Aufgabe zu lösen. wird. Noten stufen die erbrachten Leistungen nach Ni- 3. Wollen: Die Bereitschaft, Haltung und Einstellung, Wis- veaus ein. sen und Können zu erwerben und anzuwenden. Der LP21 GR orientiert sich am Kompetenzbegriff von Franz Link: Weiterbildung LP21 GR an der PHGR E. Weinert. Durch die Beschreibung von Lernzielen in Form von Kompetenzen verbindet er Kulturinhalte mit zu erwerben- den fachlichen und überfachlichen Fähigkeiten und Fertigkei- ten. Er verknüpft Wissen und Können, fachliche und persona- Diagnose – Fördern – Beurteilen le sowie soziale und methodische Kompetenzen miteina nder. Diagnose bedeutet im schulischen Kontext, die Schüler Link: Kompetenzbegriff nach Weinert, Seite 27f. und Schülerinnen hinsichtlich lern- und unterrichtsrelevanter Merkmale einzuschätzen und sich ein Bild über die Lernvor- Gegenüber dem bekannten lernzielorientierten Unterricht er- aussetzungen, den Lernstand und das Lernpotenzial zu ma- geben sich bei der kompetenzorientierten Förderung folgen- chen. In dieser Handreichung wird der Begriff «Diagnose» als de Akzentverschiebungen: Teilaspekt der formativen Beurteilung verwendet. Die Diag- • Kompetenzaufbau: Der LP21 GR baut die Kompetenzen nose wird wichtiger. In den letzten Jahren sind viele kompe- vom Kindergarten bis zum Ende der Volksschule in drei tenzorientierte Raster entstanden, welche die Lehrpersonen Zyklen nach Fach- und Kompetenzbereichen auf. Zur als Hilfsmittel für diese Aufgabe einsetzen können. Umsetzung des Lehrplans in den verschiedenen Schul- Förderung heisst die gezielte Unterstützung der Entwick- stufen und Klassen geben die Lehrmittel und die Wei- lung der Kompetenzen der Schüler und Schülerinnen durch terbildungen der PHGR Orientierungshilfen. die Lehrpersonen. • Lerninhalte: Weil der LP21 GR Fachinhalte weniger ver- Beurteilung bezeichnet die Einschätzung der Kompetenz- bindlich vorschreibt, ist die Auswahl der Lerninhalte durch entwicklung der Schüler und Schülerinnen im Hinblick auf die Lehrpersonen umso wichtiger. Diese ist eine individu- die gesetzten Unterrichtsziele durch die Lehrperson (Fremd- elle professionelle Entscheidung der Lehrpersonen. beurteilung) oder die Schüler und Schülerinnen (Selbstbeur- • Unterrichtsziele: Die im LP21 GR dargestellten Kompe- teilung). tenzen lassen sich vielfach nicht direkt umsetzen; sie Diagnose, Förderung und Beurteilung werden als Gesamt- sind erst längerfristig erreichbar. Die Unterrichtsziele der prozess verstanden. Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 5
3. Grundsatzfragen In der Diagnose, Förderung und Beurteilung der Schüler und Gegenteil: Er bietet den Lehrpersonen mit seinem Kompe- Schülerinnen sind die folgenden Aspekte der Beurteilung tenzaufbau und mit der Verzahnung fachlicher und über- von Bedeutung. Sie werden in den nachfolgenden Abschnit- fachlicher Kompetenzen eine zusätzliche Hilfestellung für ten ausgeführt. Beurteilungsentscheide. Die Beurteilung anhand von trans- parenten Kriterien unter dem Gesichtspunkt der Förderung Grundhaltung (3.1) Förderorientierung/Selektion steht selbstverständlich im Vordergrund. Funktionen (3.2) Formativ: Lernverlauf Link: Förderparadigma in den Weisungen Summativ: Leistungsstand Prognostisch: Laufbahnprognose Bezugspunkt (3.3) Unterrichtsziele/Lehrmittel/Lehrplan FAZIT GRUNDHALTUNG Normen (3.4) Grundanspruch/ Die Grundhaltung ändert sich mit dem LP21 GR Unterrichtsziele nicht: Weiterhin steht gemäss Schulgesetz und Überprüfung der Individuelle Standortbestimmung/ Weisungen zu Zeugnissen und Promotion das Normerreichung (3.5) Kantone/Schweiz Förderparadigma im Zentrum. Dimensionen (3.6) Inhalt/Qualität Besonderer Förderpläne, Lernzielanpassungen Förderbedarf (3.7) Richtlinien zu sonderpädagogi- 3.2 Funktionen der Beurteilung schen Massnahmen Schullaufbahn (3.8) Promotion/Selektion Damit Menschen lernen können, brauchen sie regelmässig Feedback. Auch zum kompetenzorientierten Unterricht ge- Überfachliche Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten Kompetenzen (3.9) hört eine gute Feedbackkultur. Im Unterricht gemäss LP21 GR nimmt deshalb der Austausch über Lernprozesse einen Hilfsmittel zur Beurteilungsraster, Kompetenz- hohen Stellenwert ein. Beurteilung (4.) raster, Beurteilungsprofile Mitteilung der Gespräch/Zeugnis Die Beurteilung der Lernprozesse der Schülerinnen und Ergebnisse (5.1) Schüler durch die Lehrpersonen ist in der Schule die wich- Skalen (5.2) Definition und Anwendungsformen tigste Form des Feedbacks. In der Beurteilung verfolgen die Lehrpersonen unterschiedliche Ziele. Sie beurteilen ihre Schüler und Schülerinnen formativ, summativ oder prognostisch. 3.1 Grundhaltung • Zur formativen Beurteilung gehören die Einschätzung Mit dem Schulgesetz 2012 und den Weisungen zu Zeugnis- des Lernstands der einzelnen Schülerin oder des einzel- sen und Promotion hat sich im Kanton Graubünden die Be- nen Schülers und die Beobachtung von Fortschritten urteilungskultur an den Schulen bereits stark in die Richtung und Problemen in ihrem individuellen Lernprozess. Die verändert, die mit dem LP21 GR verbindlich wird: Zeugnisse formative Beurteilung berücksichtigt fachliche, perso sind Anlass für Gespräche über den Lernprozess der Schü- nale, soziale und methodische Kompetenzen. Sie stützt ler und Schülerinnen. Noten dienen als einfache Codes zur sich auf unterschiedliche Informationsquellen, beispiels- Verständigung in Beurteilungsgesprächen. Beurteilungen weise Prüfungsaufgaben und Lernkontrollen, Portfolios, werden durch schriftlich festgehaltene Beobachtungen ge- beobachtbare Handlungen und Verhaltensweisen. Die stützt. Beurteilen ist keine isolierte Tätigkeit, sondern einer formative Beurteilung ist für den individuellen Lernerfolg von mehreren Aspekten in der Gestaltung des Lernprozes- und die ganzheitliche Förderung der Persönlichkeit die ses unter der Maxime «Ganzheitlich Fördern und Beurteilen». wirksamste Form der Beurteilung und bleibt deshalb im Der LP21 GR stellt keine grundsätzlich neuen Herausforde- Unterrichtsalltag unverändert zentral. rungen für die Beurteilung der Schüler und Schülerinnen. Im Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 6
• Summative Beurteilung richtet das Augenmerk auf den 3.3 Bezugspunkt der Beurteilung Leistungsstand der Schülerin oder des Schülers nach Abschluss eines längeren Zeitraums (Lerneinheit, Se- Zentraler Bezugspunkt für die Beurteilung der Schüler und mester, Schuljahr und Zyklus) und zieht Bilanz über die Schülerinnen bleibt auch im LP21 GR der Unterricht. In der erworbenen Kompetenzen. Die summative Beurteilung Unterrichtsplanung müssen sich die Lehrpersonen auf der orientiert sich an den Kompetenzen des Lehrplans und Basis von Lehrplan und Lehrmitteln überlegen, welche Un- den Unterrichtszielen. Zusammen mit Elementen der for- terrichtsziele ihre Schüler und Schülerinnen anhand welcher mativen Beurteilung sind die Ergebnisse der summativen Themen auf welchem Niveau erreichen sollen. Das heisst: Beurteilung Gegenstand von Elterngesprächen und wer- Auch mit dem LP21 GR ist das Erreichen der Ziele, welche den im Zeugnis ausgewiesen. die Lehrperson für den Unterricht setzt, der wichtigste Mass- stab für die Beurteilung. Wer mit seinen Unterrichtszielen auf • Prognostische Beurteilung ist für Laufbahnentscheide die Kompetenzstufen Bezug nimmt, die gemäss LP21 GR zu (Promotion, Selektion, Berufs- und Schulwahl) von Be- erwerben sind, stützt sich auch in der Beurteilung auf den deutung. Sie fragt, ob die Voraussetzungen für die er- Lehrplan 21 ab. folgreiche Teilnahme an einem nächsten Abschnitt in der Bildungslaufbahn gegeben sind. Sie stützt sich ab auf Ergebnisse der summativen Beurteilung und bezieht im Sinne einer Gesamtbeurteilung Elemente der formativen Beurteilung, überfachliche Kompetenzen sowie weitere Persönlichkeitsmerkmale mit ein. Lehrmittel Wichtig ist es zudem, die Schüler und Schülerinnen zur Selbstbeurteilung zu befähigen. In der Beurteilung des ei genen Lernens wird das Gelernte sichtbar. Die Reflexion Ziele des Unterrichts über den erreichten Lernstand ermöglicht es, Perspektiven zu zukünftigen Lernprozessen zu entwickeln und Erwartun- gen zu formulieren. Kriterien der Beurteilung Die Handreichung gibt in erster Linie Hinweise auf Instru- mente und Mate r ialien, welche die Lehrpersonen bei der summativen Beurteilung unterstützen. Link: Beurteilen, Fachbericht D-EDK, Seite 7–9 Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion Der LP21 GR selber bietet den generellen Rahmen für die Formulierung von Unterrichtszielen. Er zeigt wie ein Kom- Link: Funktionen der Beurteilung pass die «Himmelsrichtung» dafür, was die Lehrpersonen fachdidaktisch tun sollen, nämlich Ziele in Form von Kom Link: Grundlagen zum LP21, S. 12/13 petenzen setzen – also Beschreibungen dessen, welche An- forderungen ihre Schüler und Schülerinnen in durch den Unterricht geschaffenen Situationen selbstständig zu bewäl- FAZIT FUNKTIONEN DER BEURTEILUNG tigen vermögen. Er beschreibt, in welcher Reihenfolge in • Die Beurteilung umfasst die formative, summa welchen Zyklen (jeweils 3 bis 4 Jahre) welche Kompetenzen tive und prognostische Funktion. Im Unterricht bearbeitet werden sollen. Er definiert für jede Kompetenz ei- sind weiterhin alle drei Beurteilungsfunktionen nen Grundanspruch, den die Schüler und Schülerinnen am nötig. Ende der Zyklen erreichen sollen. In der Mitte des 2. Zyklus • Die Beurteilung ist ein pädagogischer Ermessens (Ende 4. Klasse Primarstufe) und 3. Zyklus (Mitte der 2. Klas- entscheid, der auf gezielten Beobachtungen der se Sekundarstufe I) sind zudem Orientierungspunkte ge- Lehrperson beruht. setzt. Diese legen fest, welche Kompetenzstufen bis dahin verbindlich bearbeitet werden müssen. Sie dienen den Lehr- personen als Planungs- und Orientierungshilfe. Zeitlich sind sie so festgelegt, dass sie in der Primarstufe eine Zäsur zwi- schen der 4. und 5. Klasse sowie in der Sekundarstufe I die Grundlage für die Aufnahmeprüfungen in weiterführende Schulen bilden. Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 7
Der LP21 GR steckt den Rahmen für die Gegenstände des FAZIT BEZUGSPUNKT DER BEURTEILUNG Unterrichts und der Leistungsbeurteilung ab. Er nennt die • Die Unterrichtsziele werden aus den Kompetenz relevanten Themen/Inhalte und liefert Grundlagen für den stufen des Lehrplans abgeleitet. Schwierigkeits- und Komplexitätsgrad der erwarteten Auf • Für die Lehrpersonen bleiben die Unterrichtsziele, gabenstellungen. Seine Fachbereiche bilden thematische welche sie selber setzen, der zentrale Bezugs Schwerpunkte ab, die sich aus der gesellschaftlichen Ent- punkt ihrer Beurteilung der Schülerinnen und wicklung der letzten zwei Jahrzehnte ergaben. Schüler. Ausschlaggebende Kriterien sind der In der Beurteilung werden Leistungen mit verschiedenen Inhalt und der Schwierigkeitsgrad der Aufgaben Normen verglichen. Daraus werden je nach Funktion der Be- stellung sowie die Selbstständigkeit der Schüler urteilungssituation angemessene Massnahmen abgeleitet. und Schülerinnen beim Lösen der Aufgaben. Es ist Aufgabe der Lehrperson, aufgrund des LP21 GR die • Die Lehrmittel konkretisieren die Ziele des LP21 geeignete Norm resp. Beurteilungsfunktion zu wählen, um GR und stellen den Lehrpersonen geeignete den Lernprozess wirksam begleiten zu können. Für die Materialien zur Verfügung. Fremdsprachen finden sich zudem Hinweise in den Merk- blättern des AVS zur Leistungsbeurteilung und den Stand- ortbestimmungen während des Schuljahrs: Italienisch 3.4 Normen Link: Merkblatt Leistungsbeurteilung Italienisch Sekundarstufe I Für die Festlegung der Unterrichtsziele und die darauf aus- Link: Standortbestimmung gerichtete Beurteilung durch die Lehrpersonen bestehen Italienisch Sekundarstufe I verschiedene Rahmenvorgaben, die in den folgenden Ab- schnitten unterschieden werden sollen. Englisch Link: Merkblatt Leistungsbeurteilung Grundansprüche Englisch Primarstufe Der LP21 GR legt auf Ende jedes Zyklus für alle Fächer ver- Link: Standortbestimmung bindliche Grundansprüche fest und definiert weiterführende Englisch Sekundarstufe I Kompetenzstufen. Die Grundansprüche bezeichnen diejeni- gen Kompetenzstufen, welche die Schüler und Schülerinnen Für das Erstellen von Lehrmitteln ist der LP21 GR hingegen spätestens bis zum Ende des jeweiligen Zyklus erreichen unmittelbare Vorgabe. In den Lehrmitteln sind die Inhalte sollen. Zusätzlich müssen die Schüler und Schülerinnen in und Aufgabenstellungen konkretisiert, welche der Beurtei- allen drei Zyklen im Unterricht die Möglichkeit erhalten, an lung zugrunde liegen. Lehrmittel dienen als «Wegbeschrei- den Kompetenzstufen zu arbeiten, die über die Grundan- bungen» für den Unterricht. Wenn die Lehrpersonen ihre sprüche hinausgehen. Sie sollen Gelegenheit erhalten, sich Kriterien für die Beurteilung der Leistung der Schüler und in zusätzliche Themen und Inhalte zu vertiefen bzw. in eige- Schülerinnen auf die Ziele ihres Unterrichts ausrichten, und nem Lerntempo an weiterführenden Kompetenzstufen zu ar- wenn diese Ziele im Einklang mit Lehrmitteln und Lehrplan beiten. Das heisst: Schüler und Schülerinnen, welche alle stehen, dann können sie davon ausgehen, dass die Beurtei- Kompetenzstufen in einem Zyklus erreichen, bringen im ent- lung dem Lehrplan entspricht. Link: Aktuelle Lehrmittelsituation Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 8
sprechenden Fachbereich die Voraussetzungen mit, auf der Link: Weisungen Organisation und nächsten Stufe einem Unterricht mit erweiterten Ansprüchen Durchlässigkeit der Sekundarstufe I zu folgen. Für die Beurteilung sind daher beide Strukturele- mente, der Grundanspruch und die zusätzlichen Kompe- Link: Richtlinien Übertrittsverfahren tenzstufen, von Bedeutung. Das sollte in der Beurteilung der Leistungen in diesen Fachbereichen zum Ausdruck kom- Nationale Bildungsziele men. Die Grundansprüche des Lehrplans 21 basieren in den Fach- Schüler und Schülerinnen, welche in einem Fachbereich die bereichen Schulsprache (Deutsch, Romanisch, Italienisch), Grundansprüche des Lehrplans erreichen, erfüllen die Er- den Fremdsprachen Italienisch und Englisch, in Mathematik wartungen, die in diesem Zyklus an sie gestellt werden. Auf sowie in den Naturwissenschaften auf den von der EDK be- der Primarstufe und in Niveauklassen der Sekundarstufe I schlossenen und gesamtschweizerisch geltenden Grund- mit Grundanforderungen werden daher für Leistungen, die kompetenzen (nationale Bildungsziele). Damit wird der Auf den Grundansprüchen des Lehrplans entsprechen, grund- trag der Bundesverfassung zur Harmonisierung der Ziele sätzlich genügende Noten erteilt. In Niveauklassen der Se- der Bildungsstufen umgesetzt. kundarstufe I mit erhöhten Ansprüchen kann hingegen für eine genügende Note mehr als das Erreichen der Grundan- sprüche erwartet werden. Das Erreichen der Grundansprü- FAZIT NORMEN che kann grundsätzlich nur am Ende der Zyklen beurteilt • Der LP21 GR setzt mit den Grundansprüchen, werden. Das ist für die einzelne Lehrperson in der Praxis welche die Schüler und Schülerinnen am Ende aber nicht besonders relevant und reicht als Grundlage der jedes Zyklus erreichen sollen, die zentrale Beurteilung auch nicht aus. Rahmenvorgabe. • Leistungen, die das Erreichen der Grundan Link: Grundansprüche sprüche ausweisen, werden in der Regel mit genügenden Noten beurteilt. • Die Lehrperson setzt Unterrichtsziele, welche Unterrichtsziele ihre Schüler und Schülerinnen am Ende jedes Viel wichtiger sind in der Praxis die Vorgaben für die Beurtei- Semesters erreichen sollen. Sie orientiert sich lung in den Zeugnissen am Schluss jedes Semesters sowie dabei an den Grundansprüchen des LP21 GR. die Promotion von einer Stufe der Volksschule in die nächst- • Die Notengebung in den einzelnen Klassen ist höhere. Entscheidend für die Beurteilung sind deshalb die unverändert. Unterrichtsziele, welche die Lehrpersonen auf der Basis der • Im Hinblick auf Übertrittsentscheide am Ende der Lehrplanvorgaben für das Ende des Semesters bzw. das Kindergarten- und der Primarstufe sind auch die Ende der Stufe setzt. Die Grundansprüche des LP21 GR und weiterführenden Kompetenzstufen, die zum die Orientierungspunkte bieten den Lehrpersonen Anhalts- Auftrag der Stufe gehören, in die Beurteilung punkte, wie sie die Unterrichtsziele am Ende der Semester einzubeziehen. und der Stufen formulieren sollen. Da im Kanton Graubün- • Gesetzliche Grundlagen und Abläufe bezüglich den der Besuch des Kindergartens weiterhin nicht obligato- Lernzielanpassung oder Befreiung von Fächern risch ist, kann die Beurteilung am Ende des Kindergartens bleiben unverändert. nicht umstandslos in den ersten Zyklus integriert werden. 3.5 Überprüfung der Normerreichung Promotion Der LP21 GR macht keine Aussagen zur Nichtpromotion Beurteilung der Schüler und Schülerinnen oder zu den Kriterien für den Übertritt in weiterführende Die Lehrpersonen überprüfen, ob ihre Schüler und Schüle- Schulen. Diese sind den Weisungen zu Zeugnissen und Pro- rinnen die Unterrichtsziele erreichen. Sie beurteilen den motion, zur Organisation und Durchlässigkeit der Sekundar- Lernstand des Schülers und der Schülerin. Die Lehrperso- stufe I und in den Richtlinien zum Übertrittsverfahren gere- nen beobachten Fortschritte und Probleme im individuellen gelt. Sie wurden im Hinblick auf die Einführung des LP21 GR Lernprozess und wägen im Einzelfall ab, ob das Nichterrei- aktualisiert. chen der Unterrichtsziele zu einer ungenügenden Zeugnis- note führt und/oder ob Fördermassnahmen eingeleitet Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion werden sollen. Für den Vergleich des eigenen Beurteilungs- Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 9
massstabs mit dem von anderen Lehrpersonen steht eine Reihe von Instrumenten zur Verfügung. Zeugnis Gemäss den Weisungen zu Zeugnissen und Promotion sind in jedem Semester alle Fächer zu beurteilen: «Am Ende jedes Semesters erfolgt die Beurteilung durch ein Notenzeugnis, welches durch einen individuellen Lernbericht ergänzt wer- den kann. Im Zeugnis am Ende des zweiten Semesters hat die Beurteilung über das ganze Schuljahr zu erfolgen. Die Beurteilung des ersten Semesters soll darin angemessen berücksichtigt werden.» Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion, Art. 1 Abs. 3 Die Beurteilung soll sich auf eine genügende Anzahl von Be- urteilungsanlässen abstützen. Dabei gilt die folgende Faust- regel: Es braucht mindestens so viele summative Beurteilun- gen pro Semester wie Anzahl Lektionen pro Fach. Individuelle Standortbestimmung Zurzeit werden im Kanton Graubünden folgende Instrumente zur individuellen Standortbestimmung in Bezug auf be- übernehmen und im Hinblick auf eine gewünschte Berufs- stimmte Kompetenzen eingesetzt: oder Schulwahl festgestellte Lücken zu füllen. Es ist Aufgabe Verschiedene Produkte werden von den Lehrmittelverlagen der Lehrperson, insbesondere bei Schülern und Schülerin- der Kantone St. Gallen und Zürich angeboten: als Standort- nen mit besonderem Förderbedarf, vorhandene Ressourcen bestimmung «Stellwerk» und «Klassencockpit» (noch bis in anderen fachlichen sowie überfachlichen Kompetenzen zu 2020); als Lernplattform der «Lernpass» (Mitte 2. bis Ende 3. entdecken und für die Schul- und Berufswahl zu nutzen. Klasse Sekundarstufe I); in Entwicklung sind die Lernplatt- Die Ergebnisse solcher Standortbestimmungen werden in form «Lernlupe» (3. bis 6. Klasse Primarstufe) und eine Er- der Regel mit den Lernenden besprochen. Sie können auch gänzung zum «Lernpass», so dass dieser vollumfänglich für Gegenstand von Gesprächen mit den Erziehungsberechtig- die Sekundarstufe I zur Verfügung steht (nur auf Deutsch ver- ten sein. Als sensible Personendaten unterliegen sie dem fügbar). Datenschutz und dürfen von der Schule oder Lehrperson Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Über eine Ver- Diese Instrumente ermöglichen eine unabhängige Standort- wendung beispielsweise im Rahmen eines Bewerbungsver- bestimmung in ausgewählten Fach- und Kompetenzberei- fahrens entscheiden die Schüler und Schülerinnen in eigener chen. Sie sind an einer grösseren Anzahl von Lernenden ka- Verantwortung. Im Übrigen regeln die Kantone die Handha- libriert und unterstützen so eine von der Klassennorm bung des Datenschutzes. unabhängige Beurteilung. Auf der Sekundarstufe I ermögli- chen sie zudem eine von den Schulstrukturen unabhängige Link: Leitfaden Datensicherheit für Lehrpersonen Erfassung des Lernstandes. Sie geben den Lehrpersonen Aufschluss über den fachbezogenen Leistungsstand ihrer Die Ergebnisse dieser Instrumente haben primär orientieren- Klasse im Verhältnis zur Grundgesamtheit der Klassenstufe. den und formativen Charakter. Daher dürfen aus den Ergeb- Diese Informationen können den Lehrpersonen dazu dienen, nissen dieser Instrumente keine Noten abgeleitet werden, ihren eigenen Beurteilungsmassstab zu relativieren und und sie sollen auch sonst nicht direkt in die Zeugnisnoten Strenge-/Milde-Effekte in ihrer Beurteilung auszugleichen. einfliessen. Sie können hingegen indirekten Einfluss auf die Bei einem Einsatz im 8. Schuljahr erlauben sie den Schülern Notengebung haben, wenn die Lehrperson aufgrund des und Schülerinnen sowie den Lehrpersonen eine individuelle Quervergleichs des Leistungsstandes ihrer Klasse mit der Planung der verbleibenden Schulzeit. Für Schüler und Schü- Grundgesamtheit ihre eigenen Beurteilungsmassstäbe rela- lerinnen gibt eine Einschätzung des aktuellen Lernstands tiviert. wichtige Informationen, um für das Lernen Verantwortung zu Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 10
Kantone tung erfolgt nur auf der Ebene der Kantone. Die Ergebnisse Um zu überprüfen, wie gut die Schulen und einzelnen Klas- bilden eine Grundlage für die Qualitätsentwicklung auf sen die Kompetenzanforderungen des Lehrplans erfüllen, gesamtschweizerischer Ebene. Sie fliessen in den im 4-Jah- führen die Kantone gelegentlich punktuelle Lernstandserhe- res-Rhythmus erstellten Schweizer Bildungsbericht ein bungen durch. Der Vergleich von Schülerleistungen und (nächstes Erscheinungsdatum 2018). Da die ÜGK keine Klassen kann als Grundlage für die Unterrichtsentwicklung Rückschlüsse auf die Ergebnisse einzelner Schüler und verwendet werden. Der Kanton Graubünden hat im Jahr Schülerinnen, Klassen oder Schulen zulässt, sind sie für 2017 eine Lernstandserhebung im Fach Englisch durchge- Lehrpersonen und Schulen nur indirekt von Bedeutung. führt. Lernstandserhebungen sind für die Lehrpersonen und Schulen direkt von Bedeutung. Da Lernstandserhebungen mit einem erheblichen Aufwand verbunden sind, ist aller- FAZIT ÜBERPRÜFUNG DER NORMERREICHUNG dings zu erwarten, dass es bei gelegentlichen punktuellen • Faustregel: Die Lehrpersonen stützen die Zeug Durchführungen bleiben wird. nisnote auf eine genügende Anzahl unterschied licher Beurteilungsformen ab. Schweiz • Die Lehrpersonen überprüfen, ob ihre Schüler Wie gut die Kantone die nationalen Bildungsziele erreichen, und Schülerinnen die Unterrichtsziele erreichen. werden Bund und D-EDK im Rahmen des Bildungsmonito- In die Beurteilung müssen zwingend fachliche rings mit der Überprüfung der Grundkompetenzen (ÜGK) pe- und überfachliche Kompetenzen einfliessen. riodisch gesamtschweizerisch überprüfen. Sollte die grosse • Zum Vergleich ihrer Beurteilung mit anderen Mehrheit der Schüler und Schülerinnen eines Kantons die steht ihnen eine Reihe von Instrumenten zur indi- Ziele nicht erreichen, empfehlen sie den Kantonen Anpas- viduellen Standortbestimmung zur Verfügung. sungen der schulischen Rahmenbedingungen (zeitliche und • Kantonale Lernstandserhebungen prüfen gele personelle Ressourcen, Lehrmittel usw.), der Lehrplange- gentlich punktuell, wie Schulen und Klassen die staltung, der Weiterbildung der Lehrpersonen und der Unter- Grundansprüche des Lehrplans 21 erfüllen. richts- oder Schulentwicklung. Jeder Kanton wird an den • Die nationale Überprüfung der Grundkompeten ÜGK mit einer Stichprobe von Schulklassen teilnehmen. Alle zen ÜGK vergleicht alle paar Jahre, ob und wie 3 bis 4 Jahre sollen Tests in den Fachbereichen Schulspra- die Schüler und Schülerinnen der Kantone die che (Deutsch), Mathematik, Französisch/Englisch sowie in Grundansprüche erreichen. den Naturwissenschaften (NMG im 1. und 2. Zyklus, Natur und Technik im 3. Zyklus) durchgeführt werden. Die Auswer- Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 11
3.6 Dimensionen der Beurteilung eines Semesters oder eines Schuljahres beurteilt werden können, braucht es zusätzlich eine qualitative Dimension: Der Kompetenzaufbau des LP21 GR liefert eine Orientierung Wie schwierig ist die Aufgabenstellung? Wie selbstständig für die Beurteilung. Er erlaubt festzustellen, welche Facetten können die Schüler und Schülerinnen die Aufgabe bewälti- einer Kompetenz die Schüler und Schülerinnen erworben gen? Können sie das Gelernte in einem neuen Kontext an- haben und welche noch nicht. Damit jedoch die Leistungen wenden? der Schüler und Schülerinnen am Ende einer Lernsequenz, LP21 GR Unmittelbare Mittelbare Wirkung Wirkung QUALITATIVE DIMENSION Schwierigkeit, Selbstständigkeit, Transfer LEHRMITTEL | LERNUMGEBUNG INHALTLICHE DIMENSION BEURTEILUNGSSK AL A BEURTEILUNGSSK AL A BEURTEILUNGSSK AL A Link: Beurteilen, Fachbericht D-EDK, Seite 9 • Individuelle Lernwege zulassen: Auch zu klaren Lernzie- len gibt es offene und verschiedene Lernwege. Neben Daraus ergeben sich unter anderem die folgenden Prinzipien den inhaltlichen Kompetenzen gewinnen prozessbezo- des kompetenzorientierten Unterrichts: gene Kompetenzen an Bedeutung. • Rückwärts planen: In der Planung einer Unterrichtsse- • Förderorientierung: Die Schüler und Schülerinnen be- quenz legt die Lehrperson zunächst fest, welche Unter- kommen während des ganzen Prozesses Feedbacks zu richtsziele die Schüler und Schülerinnen am Ende einer ihrem Lernstand, insbesondere formative Rückmeldun- Sequenz erreichen sollen. Danach plant sie, ausgehend gen und individuelle Vorgehensvorschläge. von den Ergebnissen und den Voraussetzungen der • Stärkemodell: Die Anknüpfung am Wissen und Können Schüler und Schülerinnen, ihren Unterricht. vermittelt den Schülern und Schülerinnen ein positives • Transparenz: Die Schüler und Schülerinnen können Ab- Selbstbild und schafft Hoffnung auf Erfolg. sicht und Nutzen des Unterrichts nachvollziehen, wenn • Handlungsorientierung: Von Anfang an wird der Wis- sie den Rahmen und die erwarteten Ergebnisse kennen. senserwerb mit Anwendungen verknüpft, die geeignet • Lernzielorientierung: Das Ziel der Unterrichtssequenz sind, Wissen in Können zu überführen und den Willen wird mit den Schülern und Schülerinnen vereinbart. Von zum Lernen zu fördern. diesem Ziel her wählt die Lehrperson unter Einbezug des • Verständlichkeit: Als Grundlage für Beurteilungsgesprä- Erfahrungshorizontes der Schüler und Schülerinnen die che mit Schülern und Schülerinnen sowie Eltern sollen geeigneten Inhalte und Methoden aus. nicht komplexe Überlegungen, sondern Noten als ein- fach zu verstehende Codes verwendet werden. Diese werden im Elterngespräch erläutert. Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 12
FAZIT BEURTEILUNGSDIMENSIONEN Einleitung oder Bewilligung sonderpädagogischer Massnah- • Summative Leistungsbeurteilung umfasst eine men, weil erst am Ende eines Zyklus beurteilt werden kann, inhaltliche und eine qualitative Dimension. ob sie erreicht worden sind. Bereits während des Zyklus • Um beide Dimensionen zu berücksichtigen, müssen Lernschwierigkeiten erkannt und die nötigen son- gestalten die Lehrpersonen den Beurteilungs derpädagogischen Massnahmen eingeleitet werden. Als Ba- prozess wie folgt: von Unterrichtszielen her sis für den Entscheid zur Einleitung sonderpädagogischer rückwärts planen, die Unterrichtsziele mit den Massnahmen dienen deshalb die von der Lehrperson ge- Schülern und Schülerinnen transparent klären, setzten Unterrichtsziele. Das Vorgehen für die Förderpla- individuelle Lernwege zulassen, kontinuierlich nung ist in den Richtlinien Sonderpädagogische Massnah- Feedbacks zum Lernstand geben und schliess men geregelt. lich Schülern und Schülerinnen sowie Eltern die Beurteilung einfach und verständlich erläutern. Link: Richtlinien Sonderpädagogische Massnahmen FAZIT BESONDERER FÖRDERBEDARF 3.7 Schüler und Schülerinnen mit Besonderer Förderbedarf soll im Verlauf des Zyklus besonderem Förderbedarf so früh wie möglich festgestellt werden. Lernzielan passungen können weiterhin nur gestützt auf ein Die Schule Graubünden gibt der integrativen Schulung schulpsychologisches Gutachten veranlasst werden. grundsätzlich den Vorrang. Sie sorgt für eine angemessene integrative Förderung und die entsprechende Zuteilung der benötigten Ressourcen. Einen besonderen Förderbedarf haben Schüler und Schü 3.8 Schullaufbahnentscheide lerinnen, wenn sie dem Lehrplan der Regelschule ohne zu- sätzliche Unterstützung nachweislich nicht, nicht mehr oder Promotionsentscheide nur teilweise folgen können, oder wenn grosse Schwierigkei- Ein Promotions- bzw. Nichtpromotionsentscheid soll von der ten in der Sozialkompetenz sowie im Lern- oder Leistungs- Gesamteinschätzung der Situation der Schülerin oder des vermögen festgestellt werden. Ein besonderer Förderbedarf Schülers abhängig gemacht werden. In diese Beurteilung kann sich aufgrund von Leistungsschwächen, Behinderun- sind einzubeziehen: das Gesamtbild der Leistungen über gen, auffälligen Verhaltensweisen oder besonderer Leis- alle Fachbereiche, der Entwicklungsstand in den überfach tungsfähigkeit ergeben. lichen Kompetenzen, allfällige Gründe für fehlenden Schul Genügen Fördermassnahmen im Rahmen des Regelunter- erfolg, das Potential der Schülerin bzw. des Schülers, vor- richts nicht, können die Lernziele der Schüler und Schülerin- handene Ressourcen sowie die Möglichkeiten der lokalen nen im Einzelfall angepasst werden (integrative Förderung Schule und des persönlichen Umfelds. Die Repetition eines mit Lernzielanpassung). Wenn alle Formen der Lernzielan- Schuljahres bringt häufig nicht den gewünschten Erfolg. Das passung bereits ausgeschöpft wurden, können Schüler und Nichterreichen der Unterrichtsziele am Ende eines Semes- Schülerinnen mit individuellen Lernzielen von einzelnen Fä- ters oder Schuljahres sollte nicht alleiniges Kriterium für ei- chern befreit werden. nen Nichtpromotionsentscheid sein. Das Wiederholen eines Schuljahres soll nur dann beschlossen werden, wenn eine Link: Angepasster Lehrplan im Schulgesetz positive Auswirkung auf die Schullaufbahn der Schülerin bzw. des Schülers zu erwarten ist. Die Voraussetzungen Link: Befreiung von Fächern in der Schulverordnung dafür sind in der Regel dann am besten, wenn ein solcher Entscheid im Sinne einer Fördermassnahme getroffen und Für Schüler und Schülerinnen, welche die Unterrichtsziele von allen Beteiligten mitgetragen wird. voraussichtlich nicht oder nur mit sonderpädagogischer Un- Im Kanton Graubünden ist die Promotion auch mit der Ein- terstützung erreichen, wird individuell geklärt, ob für einzelne führung des LP21 GR wie bisher in den Weisungen zu Zeug- oder mehrere Fächer Lernzielanpassungen vorgesehen wer- nissen und Promotion geregelt. den sollen. Weil diese Massnahmen gravierende Einschnitte in die Lernbiographie der betroffenen Schüler und Schülerin- Link: Weisungen Zeugnisse und Promotion nen bedeuten, können sie ausschliesslich gestützt auf ein schulpsychologisches Gutachten veranlasst werden. Die Grundansprüche sind kein geeignetes Kriterium für die Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 13
Selektionsentscheide nen Fördermassnahmen für den einzelnen Schüler und die Der LP21 GR definiert mit den Grundansprüchen eine untere einzelne Schülerin. Ihre Beurteilung fliesst vorzugsweise Limite, die alle Schüler und Schülerinnen erreichen sollen. im Rahmen der jährlichen Beurteilungsgespräche ein, um Mit zusätzlichen Kompetenzstufen legt er einen erweiterten den Erziehungsberechtigten individuelle Fortschritte aufzu- Rahmen dafür fest, was Schüler und Schülerinnen in diesem zeigen. Zyklus lernen können. Weiterführende Schulen mit Grund- Bei der Beurteilung der überfachlichen Kompetenzen geht ansprüchen knüpfen an die Grundansprüche der vorange- es mehr um subjektives Verstehen und Erfassen der Schü henden Schule an, weiterführende Schulen mit erweiterten lerin bzw. des Schülers als um ein «objektives Messen». Nur Ansprüchen an die zusätzlichen Kompetenzstufen des vor- wenn es einer Lehrperson gelingt, das Lernverhalten in einer hergehenden Zyklus. Lernsituation richtig zu diagnostizieren, kann sie Schülern Im Kanton Graubünden ist die Selektion in den Richtlinien und Schülerinnen helfen, in ihrem Lernprozess weiterzukom- zum Übertrittsverfahren geregelt. Seit 2000 stellen sie das men. In der Beurteilung sollen sowohl fachliche Lernfort- Förderparadigma in den Vordergrund. schritte als auch überfachliche Kompetenzen berücksichtigt werden. Link: Richtlinien Übertrittsverfahren Die bisher im Kanton Graubünden verwendete Unterschei- dung zwischen Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten entspricht weitgehend der Unterscheidung des LP21 GR zwischen per- FAZIT SCHULLAUFBAHNENTSCHEIDE sönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen. Die Promotion, Nichtpromotion und Selektionsentschei beiden Unterscheidungen sprechen die Fragestellung je- de sind in den Weisungen und Richtlinien geregelt. doch auf unterschiedlichen Ebenen an: Verhalten setzt den Diese wurden nur terminologisch angepasst. Akzent auf das, was die Schüler und Schülerinnen in allen Institutionen erlernen, in denen sie leben, zur Hauptsache in der Familie. Kompetenzen hingegen setzen den Akzent dar- auf, welches Wissen, Können und welche Handlungsbereit- schaft die Schüler und Schülerinnen in der Schule erwerben, 3.9 Überfachliche Kompetenzen also auf die Gestaltung der Lernprozesse in der Schule. Das Verhalten ist eine zentrale Vorbedingung für einen erfolgrei- Der LP21 GR beschreibt im Kapitel «Grundlagen» eine Aus- chen Unterricht. Die überfachlichen Kompetenzen sind ein wahl überfachlicher Kompetenzen, die für das lebenslange erwünschtes Resultat des Unterrichts. Eine trennscharfe Un- Lernen von Bedeutung sind. Der Lehrplan 21 unterscheidet terscheidung der beiden Ebenen ist nicht möglich. personale Kompetenzen (Selbstreflexion, Selbstständigkeit In der Umsetzung des LP21 GR führt der Kanton Graubün- und Eigenständigkeit), soziale Kompetenzen (Dialog- und den deshalb die überfachlichen Kompetenzen gemäss Lehr- Kooperationsfähigkeit, Konfliktfähigkeit und Umgang mit plan 21 ein, hält aber auch an der bisherigen Beurteilung des Vielfalt) und methodische Kompetenzen (Sprachfähigkeit, In- Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens fest. In der Handhabung formationen nutzen und Aufgaben/Probleme lösen). Diese ergibt sich ein deutlicher Unterschied: Weil die überfachli- sollen in allen Fachbereichen über alle drei Zyklen integriert chen Kompetenzen Teil des Lernprozesses sind, fliesst ihre erworben werden. Entsprechend enthält der LP21 GR auch Beurteilung direkt in die Zeugnisnote des entsprechenden keinen speziellen Kompetenzaufbau der überfachlichen Faches ein. Das Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten wird Kompetenzen. hingegen von allen beteiligten Lehrpersonen gemeinsam beurteilt. Diese Beurteilungen fliessen in die Bewertung des Link: Überfachliche Kompetenzen Lern-, Arbeits- und Sozialverhaltens ein, welche die Klassen- im LP21 GR lehrperson im Zeugnis setzt. Die Arbeit an überfachlichen Kompetenzen in der Volks Link: Überfachliche Kompetenzen, schule verfolgt das Ziel, dass die Schüler und Schülerinnen Förderung in der Schule das eigene Lernen zunehmend selbst- und eigenständig gestalten können. Der LP21 GR verpflichtet die Lehrperso- Link: Lern-, Arbeits- und Sozialverhalten nen aller Zyklen und Fachbereiche, an überfachlichen Kom- in den Weisungen Zeugnisse und Promotion, petenzen zu arbeiten. Art. 2 Abs. 1 und 2 Weil überfachliche Kompetenzen für den persönlichen Lern erfolg wesentlich sind, ist eine regelmässige formative Beur- teilung die wirksamste Form zur Festlegung von angemesse- Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 14
FAZIT ÜBERFACHLICHE KOMPETENZEN • Die Förderung und Beurteilung der überfach 4. Hilfsmittel zur lichen Kompetenzen soll in allen Fachbereichen und Fächern integriert erfolgen. • Der Kanton Graubünden behält die bisherige Beurteilung Beurteilung des Lern-, Arbeits- und Sozialverhal tens als gemeinsamen Ermessensentscheid des Lehrerteams bei. Der LP21 GR sieht vor, dass mehrere, unterschiedliche Kom- petenzen der Schüler und Schülerinnen gleichzeitig beurteilt werden. Diese Beurteilung ist ein individueller professioneller Ermessensentscheid der Lehrperson. Sie erfolgt aus einer Gesamtsicht der Leistungsfähigkeit der Schüler und Schüle- rinnen. Die Beurteilung ist ein komplexer Vorgang. Im Schul- bereich sind deshalb in den letzten Jahren viele Hilfsmittel für die Beurteilung entstanden. Sie nehmen den Lehrperso- nen jedoch die Beurteilung nicht ab. Diese lässt sich nicht linear aus den in den einzelnen Instrumenten erreichten Wer- ten ableiten. Der Gebrauch dieser Hilfsmittel ist freiwillig. Der Kanton macht dazu keine verbindlichen Vorgaben. • Beurteilungsblätter: Listen zum Festhalten der Be- urteilungsanlässe • Beurteilungsraster: nach Kriterien strukturierte Be- obachtungslisten zum aktuellen Lernstand der Schü- ler und Schülerinnen • Kompetenzraster: Tabellen zur Einordnung einzelner Kompetenzen in der Gesamtheit aller Kompetenzen eines Fachbereichs • Kompetenzprofile: Instrumente zum Vergleich der Leistungen mit einer Liste von Anforderungen 4.1 Beurteilungsblätter Beurteilungsblätter eignen sich als Instrument zur Dokumen- tation von Beurteilungsanlässen während eines Schuljahres im Hinblick auf die Gesamtbeurteilung der Fachleistungen im Jahreszeugnis. Sie strukturieren den Fachbereich in Kom petenzbereiche und arbeiten mit einer Skala, welche auf die Definition der Notenskala Bezug nimmt. Sie eignen sich als Grundlage für Beurteilungs-, Standort- oder Übertrittsge- spräche. Sie dienen insbesondere dazu, individuelle Fort- schritte aufzuzeigen, und können auch für die förderorien- tierte Unterrichtsplanung eingesetzt werden. Sie sind nicht Bestandteil des Zeugnisses, sondern dienen der ergänzen- den Information. Viele Lehrpersonen in Bündner Schulen nutzen solche Instrumente. Beurteilungsblätter sind auf die Verwendung über ein ganzes Schuljahr ausgerichtet. Die Anzahl der Beurteilungsanlässe pro Schuljahr muss genügend gross sein, um eine ausgewo- gene Beurteilung aller Teilbereiche zu ermöglichen. Als Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 15
Faustregel gilt: Die Lehrpersonen stützen die Zeugnisnote bauend im Zeugnis mit nur einer Note pro Fach zu beurteilen. auf mindestens so viele summative Beurteilungen pro Se- Sie dokumentieren verschiedene Beurteilungsanlässe im mester ab wie die Anzahl Lektionen pro Fach. Die Lehrper- Verlauf des Schuljahres. Sie enthalten Datum, eine abgestuf- sonen passen die Inhalte der Beur teilungsblätter den te, skalierte Beurteilung pro Teilbereich sowie allfällige Be- Schwerpunkten ihres Unterrichts an und gewichten die ver- merkungen. Beurteilungsraster tragen dazu bei, die Gesamt- wendeten Teilbereiche nach eigenem Ermessen. Das Beur- beurteilung im Zeugnis nachvollziehbar zu machen und teilen soll jedoch nicht den Unterr ichtsalltag dominieren. Um gegenüber den Schülern und Schülerinnen sowie den Eltern den Aufwand in einem vertretbaren Rahmen zu halten, sind und Erziehungsberechtigten Transparenz zu schaffen. Die insbesondere auch prozessbegleitende, formative Beurtei- Noten sollen ausdrücklich nicht linear aus der erreichten lungsanlässe zu nutzen. Beurtei lungsblätter können nach Punktzahl und dem Durchschnitt der Beurteilungsanlässe Wahl der Lehrperson digital oder als Papierdokument ge- abgeleitet werden. Sie bilden einen mit qualitativen Aussa- führt werden. Sie dienen der Transparenz. Daher sollte den gen begründeten Ermessensentscheid mit einem einfachen Eltern im Rahmen von Beurteilungs- oder Standortgesprä- Code ab. chen Einblick in die Blätter ihrer Kinder gewährt werden. Beurteilungsraster sind je nach Fachbereich unterschiedlich strukturiert. Die Unterschiede ergeben sich aus der vorgege- FAZIT BEURTEILUNGSBLÄTTER benen Strukturierung der Fachbereiche im LP21. Insbeson- Für die Umsetzung des LP21 GR braucht es nicht dere im Fachbereich NMG gibt es Unterschiede zwischen zwingend Beurteilungsblätter. Lehrpersonen können den Zyklen. Im Folgenden wird ein Vorschlag zur Strukturie- sie jedoch als Hilfsmittel einsetzen, um die Grund rung dargestellt. lagen für ihre Beurteilungsentscheide zu dokumen tieren. Natur, Mensch, Gesellschaft (1. und 2. Zyklus) Der Fachbereich gliedert sich im LP21 GR in 12 Kompetenz- bereiche, die eine thematische Struktur wiedergeben. Bei der Umsetzung des Lehrplans werden die Lehrpersonen in 4.2 Beurteilungsraster jedem Schuljahr unterschiedliche thematische Schwerpunk- te setzen. Daher ist es nicht sinnvoll, die Beurteilung anhand Beurteilungsraster eignen sich als unterrichtsnahe Hilfsmit- der Kompetenzbereiche des Lehrplans zu strukturieren. tel zur Beurteilung komplexer Produkte und Prozesse. Sie Stattdessen soll die Beurteilung anhand der Kategorien Pro- machen komplexe Leistungen in einem eingegrenzten Auf- zesse, Produkte und Lernergebnisse erfolgen. «Prozesse» gabenbereich erfassbar. Sie stehen oft in engem Zusam- bezeichnen die Qualität von Beiträgen der Schülerin, des menhang mit einzelnen Lernsequenzen, Produkten und Schülers zum Unterricht, z.B. das Interesse an der Sache, Prozessen (z.B. Beurteilungsraster zur Qualität von Schüler- die Sorgfalt bei der Durchführung von Experimenten und Be- texten oder Projektarbeiten). Sie klären Kriterien und Quali- obachtungen, das Mitdenken bei der Analyse eines Sachver- tätsansprüche vorgängig und transparent. Weil sich solche haltes, die zielführende Recherche nach Informationen. Be- Instrumente eng auf den Unterricht beziehen, sind Be - urteilungsanlässe sind in der Regel Beobachtungen zum urteilungsraster zunehmend Bestandteil von Lehrmitteln. Ob Verhalten im Unterricht. «Produkte» bezeichnen die Qualität ein Lehrmittel solche Unterstützung anbietet, ist ein wichti- der im Unterricht entstandenen Produkte, z.B. Heft- oder ges Evaluationskriterium für Lehrmittel. Dossiergestaltung, mündliche/schriftliche Präsentationen Beurteilungsraster enthalten Merkmale und Kriterien für die oder Pro tokolle zu Beobachtungen und Experimenten. Beurteilung und Bewertung von Produkten (z.B. Alltagsar- «Lerne rgebnisse» bezeichnen das erworbene Fachwissen beiten im Haushalt) oder Leistungen (z.B. mündlicher Vor- und Fachverständnis, methodisches Wissen und dessen An- trag). Sie sollen dazu beitragen, dass Schüler und Schülerin- wendung sowie die Ergebnisse von Lernkontrollen. nen Qualitäten und Beurteilungskriterien kennen und auch selbst darauf achten können. Beurteilungsraster helfen, Be- Natur, Mensch, Gesellschaft (3. Zyklus) urteilungen mehrdimensional anzulegen und inhaltliche Qua- Das folgende Beispiel eines Beurteilungsrasters aus dem litätskriterien zu benutzen. Sie dienen als Basis für Rückmel- Zyklus 3 bezieht sich auf den Teilbereich «Wirtschaft, Arbeit, dungen zum Lernen und erläutern die Überlegungen der Haushalt» im Fachbereich «Natur, Mensch, Gesellschaft» des Lehrperson, warum sie in der Beurteilung zu einer bestimm- LP21 GR (Sekundarstufe I) und darin auf die Kompetenz 5: ten Note kommt. «Haushalten und Zusammenleben gestalten». Es enthält Beurteilungsraster erleichtern es, den aktuellen Lernstand zwei Kompetenzstufen aus dem Grundanspruch und eine der Schüler und Schülerinnen abzubilden und darauf auf- Kompetenz aus den erweiterten Ansprüchen. Die Sprech- Handreichung Diagnose – Fördern – Beurteilen 16
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