Handreichung zur Teilnahme an Webkonferenzen/Meetings Stand: 02.03.2021
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In Unterkapiteln führt Über diese Handreichung Sie dieser Button immer zurück zum Beginn des Abschnitts. Diese Handreichung führt Sie schnell und In Hauptkapiteln führt er Sie zum Start- übersichtlich in die Nutzung der Videokon- Inhaltsverzeichnis. ferenzsoftware Zoom für Ihre Lehrveranstaltungen ein. Viele Seiten enthalten klickbare Buttons, Klicken Sie hier die Ihnen bei der Navigation helfen. für das Inhaltsverzeichnis Unsere blauen Empfehlungs- und Hinweisboxen weisen auf besonders wichtige Aspekte hin. Diese ist eine davon. Zudem enthält die Handreichung rote Rechtsboxen. Wir machen Ihnen darin Vorschläge, wie Sie (uns bekannte) datenschutzrechtlich oder anderweitig juristisch problematische Aspekte umschiffen können. Die erste Rechtsbox finden Sie hier unten. Dieses Dreieck Rechtlicher Hinweis: Die RWTH nimmt den Auftrag des Gesetzgebers zum zeigt Ihnen, dass Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten ernst. Dieses Dokument ist der Abschnitt auf aber keine Rechtsberatung und ersetzt eine solche auch nicht. Die folgenden der nächsten Ausführungen sind deshalb nicht Teil einer entsprechenden Informationspflicht Seite weitergeht. nach den Artikeln 13 ff. der Datenschutz Grundverordnung. Sie dienen lediglich der Erläuterung der Funktionsweise von Zoom. Beachten Sie unbedingt die rechtlichen Hinweise in Kapitel 6. Fortstzung Seite 2 auf nächster Seite
Über diese Handreichung Das CLS unterstützt Sie bei der videobasierten Digitalisierung von Lehre und Lernen. Die Handreichungen zur Veranstaltung von Meetings oder zur Durchführung von Web-Seminaren („Webinaren“) finden Sie auf unserer Homepage: https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen Hilfestellung bei Problemen bietet unser Helpdesk: video@cls.rwth-aachen.de . Bitte beachten Sie, dass Zoom sich durch stetige Aktualisierung in einer dynamischen Veränderung befindet. Geben Sie uns immer gerne eine Rückmeldung über Veränderungsprozesse oder Erfahrungsberichte, die in der Handreichung mitaufgenommen werden können. Diese Handreichung wird somit stetig angepasst. Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass die aktuellste Version von Zoom auch die aktuellste Version Ihres Betriebssystem voraussetzt. Seite 3
Inhaltsverzeichnis 1. Teilnahme an einem Meeting Seite 5 Klicken Sie hier00 2. Aufzeichnung des Meetings Seite 18 Klicken Sie hier00 3. Interaktion während des Meetings Seite 19 Klicken Sie hier00 4. Tipps zur Video- und Audionutzung Seite 25 Klicken Sie hier00 5. Freigabe von Inhalten Seite 34 Klicken Sie hier00 6. Rechtliche Hinweise Seite 42 Klicken Sie hier00 7. Weiterführende Informationen und Hilfe Seite 47 Klicken Sie hier00 Seite Seite 4
1 Teilnahme an einem Meeting 1.1 Client oder Browser? Seite 6 Klicken Sie hier00 1.2 Zoom-Nutzung im Ausland Seite 8 Klicken Sie hier00 1.3 Teilnahme an einem Meeting Seite 10 Klicken Sie hier00 1.4 Meeting-Raum Seite 12 Klicken Sie hier00 1.5 Ansichtsmodi Seite 13 Klicken Sie hier00 1.6 Teilnahme per Telefon Seite 15 Klicken Sie hier00 1.7 Teilnahme an „Webinaren“ Seite 16 Klicken Sie hier00 1.8 Verschlüsselung Seite 17 Klicken Sie hier00 Seite Seite 5
1.1 Client oder Browser? Zoom kann entweder mit der Client-Software oder im Internet-Browser verwendet werden. Die Verwendung der Client-Software erfordert eine vorherige Installation auf Ihrem Endgerät, die Verwendung im Browser ist ohne Installation möglich. Um an einem RWTH-Meeting teilzunehmen, müssen Sie kein Konto bei Zoom anlegen und nicht den Client runterladen. Von manchen Browsern werden allerdings Probleme berichtet (z.B. Safari). Manchmal hilft bereits die Wahl eines anderen Browsers zur Lösung des Problems. Die Client-Software steht Ihnen trotzdem für Endgeräte mit Windows, MacOS, Android, iOS und iPadOS zur Verfügung. https://zoom.us/download Fortsetzung Seite 6 auf nächster Seite
1.1 Client oder Browser? Achten Sie darauf, den Zoom Client stets aktuell zu halten. Klicken Sie dazu im Startbildschirm des Clients auf Ihr Profil oben rechts und wählen Nach Updates suchen aus. Wenn ein neues Update gefunden wird, können Sie dieses mit einem Klick installieren. Zoom startet dann neu. Bitte beachten Sie, dass Zoom sich durch stetige Aktualisierung in einer dynamischen Veränderung befindet. Geben Sie uns immer gerne eine Rückmeldung über Veränderungsprozesse oder Erfahrungsberichte, die in der Handreichung mitaufgenommen werden können. Diese Handreichung wird somit stetig angepasst. Ebenfalls ist es wichtig zu beachten, dass die aktuellste Version von Zoom auch die aktuellste Version Ihres Betriebssystem voraussetzt. Seite 7
1.2 Zoom-Nutzung im Ausland In den meisten Ländern kann Zoom problemlos genutzt werden. Es gibt jedoch ein paar Ausnahmen, wo Zoom nicht erreichbar ist. https://support.zoom.us/hc/en-us/articles/203806119-Restricted- countries-or-regions Die Sperre kann jedoch durch die Verwendung des VPN der RWTH umgangen werden. Eine entsprechende Anleitung zur Einrichtung des VPN findet sich hier: https://help.itc.rwth- aachen.de/service/vbf6fx0gom76/article/b2150305019c438c867663ab28 307d87 Von zentraler Bedeutung ist, dass bei der Verwendung der in der Anleitung erwähnten Applikation „Cisco AnyConnect“ im Feld „Group/Gruppe“ die Option „RWTH-VPN (Full Tunnel)“ ausgewählt wird (siehe Beschreibung auf der verlinkten Seite). Dann können Zoom-Calls auch von gesperrten Staaten in die RWTH regulär ablaufen. Wir empfehlen allerdings, die eigene Videoübertragung Fortsetzung abzuschalten, da der VPN-Tunnel die verfügbare Seite 8 Bandbreite beschränkt. auf nächster Seite
1.2 Zoom-Nutzung im Ausland Hinweis: Sollte zu Stoßzeiten die gut ausgebaute VPN-Verbindung der RWTH nicht durchgängig die benötigte Bandbreite liefern, haben Sie mehrere Optionen: 1. Schalten Sie die Übertragung Ihres eigenen Videobildes ab. Dies spart erheblich Bandbreite. Klären Sie aber unbedingt vorher mit Ihrem/r Moderator*in, ob das Abschalten Ihres Videobildes genehmigt ist. 2. Schalten Sie die Übertragung der Videobilder anderer Personen ab. Klicken Sie hier für die Video-Deaktivierung 3. Verwenden Sie einen alternativen VPN Service. Es gibt eine Reihe freier und kommerzieller VPN-Services, die Ihnen eine weit höhere Bandbreite zur Verfügung stellen als die VPN-Verbindung der RWTH. Eine Übersicht liefert zum Beispiel: https://www.techradar.com/vpn/best-vpn Seite 9
1.3 Teilnahme an einem Meeting Die Teilnahme an einem Meeting ist sehr einfach. Mit Klick auf die Besprechungs-URL, die Sie z. B. über den Moodle-Lernraum oder per E- Mail erhalten haben, werden Sie auf die Seite von Zoom geführt. Alternativ können Sie im Client oder Browser unter Einem Meeting beitreten die Meeting-ID und den Kenncode eingeben. Dort wird Ihnen ein Anwendungs- download zum Herunterladen des Clients angeboten. Wenn Sie den Client nicht nutzen möchten, klicken Sie nicht auf den Download, sondern haben Sie einen Moment Geduld. Nach Zustimmung der Nutzungsbedingungen und Datenschutzrichtlinien werden Sie aufgefordert, den Meetingkenncode und einen Benutzernamen einzugeben. Fortsetzung Seite 10 auf nächster Seite
1.3 Teilnahme an einem Meeting Im Anschluss werden Sie aufgefordert, Audio und ggf. Webcam freizugeben. Bei erfolgter Zustimmung können Sie entweder direkt dem Meeting beitreten oder vorerst noch einen Audio-Check durchführen und im Anschluss dem Meeting beitreten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Browser stets aktualisiert sein muss, da es sonst zu Problemen kommen kann. Seite 11
1.4 Meeting-Raum Audio Chat Klicken Sie hier Klicken Sie hier Video Bildschirmfreigabe Klicken Sie hier Klicken Sie hier Seite 12
1.5 Ansichtsmodi Im Meeting können Sie, wenn Sie über den Client teilnehmen, zwischen folgenden Ansichtsmodi wechseln. Für TN, die über den Browser teilnehmen, ist eine Auswahl nicht möglich. Sprecheransicht: Wenn es eine Person mit hohem und langem Redeanteil gibt (z.B. in einer Vortragssituation) eignet sich die Sprecheransicht. Das Videobild des Sprechers nimmt hier den kompletten Bildschirm ein. Die anderen Videobilder sind klein am Rand zu sehen und können auch komplett aus- geblendet werden. Das Video einzelner Personen kann auch angeheftet werden (bis zu neun Personen). Dazu fahren Sie über das Videobild einer Person, klicken auf das blaue Feld mit drei weißen Punkten und wählen Video pinnen. Fortsetzung Seite 13 auf nächster Seite
1.5 Ansichtsmodi Galerieansicht: Wenn diskutiert und interagiert werden soll, ist die Galerieansicht sinnvoller. Alle Videofenster (max. 25 bzw. 49 pro Seite) haben die gleiche Größe und werden je nach Anzahl auf dem Bildschirm verteilt. Der/die Sprecher*in wird jeweils farbig umrandet. Die Reihenfolge der Videos auf dem Bildschirm kann jede*r TN durch click- and-drag beliebig verschieben. Fortsetzung Seite 14 auf nächster Seite
1.6 Teilnahme per Telefon Wenn Sie zum Beispiel unterwegs sind oder gerade keine stabile Internetverbindung haben, können Sie auch per Telefon teilnehmen – sofern Ihr/e Moderator*in diese Möglichkeit eingestellt hat. Dann bekommen Sie in der Einladung eine Reihe von Telefonnummern, die Sie anrufen können, um am Meeting teilzunehmen. Bei Einwahl mit dem Mobiltelefon können Sie die Nummernkombination der Schnelleinwahl kopieren und in das Telefon-Tastaturfeld einwählen. Die Eingabe der Meeting-ID und Kenncode sind dann nicht notwendig. Wenn Sie sich mit dem Festnetz einwählen, wählen Sie eine der angezeigten deutschen Telefonnummern. Dann werden Sie aufgefordert, Meeting-ID und Kenncode einzugeben. Seite 15
1.7 Teilnahme an „Webinaren“ Bei sehr großen Teilnehmerzahlen (> 300) nutzt Ihr Host eventuell eine Lizenz für Web-Seminare*. Webinare unterscheiden sich für Sie als TN in folgenden Aspekten von Webkonferenzen: o Sie haben keine Möglichkeit, Ihr Videobild zu teilen o Um Ihr Mikro einzuschalten, müssen Sie durch Handheben die Sprecherlaubnis vom Host beantragen o Der/die Host gibt den Ansichtsmodus vor o Sie können über das F&A Tool strukturiert (schriftliche) Fragen stellen und Antworten von den Dozenten bekommen o Ihre Chat-Nachrichten sind nur für die Dozenten sichtbar, nicht für andere Teilnehmende *Wir verwenden hier den Begriff „Webinar“, wie von Zoom verwendet. Seite 16
1.8 Verschlüsselung Der geteilte Inhalt Ihres Zoom-Meetings ist standardmäßig verschlüsselt mit einer 256-bit AES-GCM Verschlüsselung. Die Audiospur von TN, die über das Telefon teilnehmen, ist verschlüsselt, bis es die Server von Zoom verlässt und über das Telefonnetz weiter übertragen wird. Für weitergehenden Schutz kann der Host die end-to-end Verschlüsselung (E2EE) einschalten. Dann können TN aber nicht über den Browser am Meeting teilnehmen. Im Meeting erkennen Sie die Verschlüsselung am Icon oben links im Zoom- Fenster: Meeting ist verschlüsselt Meeting ist teilweise verschlüsselt Meeting ist end-to-end-verschlüsselt Mehr Informationen: https://support.zoom.us/hc/en-us/articles/201362723 Seite 17
2 Aufzeichnung Die Aufnahme der Veranstaltung durch die Moderator*innen/Hosts soll nur in Absprache mit Ihnen erfolgen. Falls eine Aufnahme eingeschaltet ist, sehen Sie einen Anzeiger in der linken oberen Ecke. Das Anklicken des TN-Menüs zeigt ebenfalls einen Aufzeichnungsanzeiger neben dem Benutzer an, der aktiv aufzeichnet. Hinweis: Nur wenn das Aufzeichnen-Symbol im Meeting sichtbar ist, wird die Konferenz aufgezeichnet. Rechtlicher Hinweis: Die Aufnahme in Bild und Ton ist grundsätzlich nur mit der Einwilligung der Betroffenen zulässig. Aufnahmen ohne Zustimmung der Betroffenen könnten eine Straftat nach § 201 StGB, die Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, nach § 201a StGB, die Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches, und/oder einen Verstoß gegen § 33 des Kunsturhebergesetzes (KunstUrhG) darstellen. Auch die Weitergabe einer Bildaufnahme ist grundsätzlich nur nach vorheriger Zustimmung zulässig. Nur die vorherige Einwilligung für die erste Anfertigung der Bildaufnahme genügt nicht als Zustimmung für die spätere Weitergabe. Fortsetzung Seite 18 auf nächster Seite
3 Interaktion während des Meetings 3.1 Interaktion über den Chat Seite 20 Klicken Sie hier00 3.2 Interaktion über Symbole Seite 21 Klicken Sie hier00 3.4 Teilen von Dateien unter den TN Seite 22 Klicken Sie hier00 3.5 Interaktion in Kleingruppen Seite 23 Klicken Sie hier00 Seite 19
3.1 Interaktion über den Chat Während des Meetings gibt es eine Chat-Funktion, die allen TN während des Meetings zur Verfügung steht, wenn der Host dies in den Einstellungen eingerichtet hat. Sie können entweder an alle TN eine Nachricht senden oder nur an bestimmte Personen. Letzteres funktioniert nur, wenn der Moderator dies freigeschaltet hat. ⚫ ⚫ ⚫ Dateiübertragung ⚫ Klicken Sie hier Ist der Chat geschlossen, werden Sie bei neuen Nachrichten benachrichtigt. Seite 20
3.2 Interaktion über Symbole Als TN eines Meetings können Sie unter Reaktionen die Funktion „Handheben“ und weitere Symbole wie „Zustimmung“, „Ablehnung“, „schneller“, „Pause“ nutzen. Reaktionen ► entsprechendes Symbol Nehmen Sie Ihre Hand selbst wieder herunter, wenn Sie zu Wort gekommen sind. Auch der/die Moderator*in kann die Hand eines TN herunternehmen. Das Gleiche gilt für die Symbole für Ja, Nein, Langsamer und Schneller. Die anderen Symbole verschwinden nach ein paar Sekunden von selbst. Hinweis: Wenn Sie die Funktion nicht finden, hat Ihr Moderator sie deaktiviert. In Webinaren ist diese Funktion nicht verfügbar. Seite 21
3.3 Teilen von Daten unter den TN Wenn der Host die Einstellung aktiviert hat, dass Dateien geteilt werden dürfen, erscheint diese Option im Chat-Fenster der TN. Sie können dann mit allen oder einzelnen TN Dateien teilen. Seite 22
3.5 Interaktion in Kleingruppen: Breakout-Räume Diese Funktion kann der Host bei Bedarf für die Arbeit in Kleingruppen (für Gruppendiskussionen, Projektbearbeitung etc.) nutzen. Wenn dies der Fall ist, werden Sie mit dem folgenden Fenster aufgefordert, einem Breakout- Raum beizutreten. Wenn Host und alle Teilnehmer den Zoom- Client nutzen (Version 5.3.0 oder höher), kann der/die Moderator*in den TN die Wahl lassen, welchem Breakout-Raum sie beitreten. Fortsetzung Seite 23 auf nächster Seite
3.5 Interaktion in Kleingruppen: Breakout-Räume Wenn Sie sich in einer Breakout-Session befinden, können Sie bei Bedarf den Host kontaktieren, indem Sie in der Kontrollleiste auf Um Hilfe bitten klicken. Daraufhin kann der/die Host Ihrer Breakout- Session beitreten und mit Ihnen Ihr Anliegen besprechen. Seite 24
4 Tipps zur Video- und Audio-Nutzung 4.1TextTipps hier zur Video-Nutzung Seite 26 Klicken Sie hier00 4.1.1 Virtueller Hintergrund Seite 27 Klicken Sie hier00 4.1.2 Video deaktivieren Seite 29 Klicken Sie hier00 4.1.3 Verwendung des Smartphones Seite 31 Klicken Sie hier00 4.2 Tipps zur Audio-Nutzung Seite 30 Klicken Sie hier00 4.2.1 Integriertes Laptop-Miko Seite 30 Klicken Sie hier00 4.2.2 Externes Mikro Seite 32 Klicken Sie hier00 4.2.3 Push-to-talk Seite 33 Klicken Sie hier00 Seite 25
4.1 Tipps zur Video-Nutzung o Text Platzieren hier Sie Ihren Laptop oder Ihr Smartphone so, dass die Kamera sich auf oder kurz unter der Augenhöhe befindet. Das schafft eine natürliche Gesprächsatmosphäre. o Schalten Sie alle Lichter im Raum ein und vermeiden Sie das direkte Sitzen vor einer Lichtquelle. x x x x Seite 26
4.1.1 Virtueller Hintergrund Falls Sie Ihre Umgebung anonymisieren möchten, können Sie einen virtuellen Hintergrund erstellen. Klicken Sie dafür auf den Pfeil neben der Kamera und Wählen Sie einen virtuellen Hintergrund. Hinweis: Der Effekt funktioniert am besten, wenn Sie sich vor einem neutralen Hintergrund platzieren, z.B. einer weißen Wand, und eine gute Beleuchtung im Raum herrscht. Ideal ist ein grüner Hintergrund und die Aktivierung der Greenscreen-Technik. Rechtlicher Hinweis: Zum Schutz Ihrer Persönlichkeitsrechte ist die Möglichkeit virtueller Hintergründe immer aktiviert. Sie werden nur im Rahmen von Online-Prüfungen zum Abschalten des virtuellen Hintergrunds aufgefordert. Seite 27
4.1.1 Virtueller Hintergrund Auch das Weichzeichnen Ihres Hintergrundes ist seit der Version 5.5.0 (Februar 2021) möglich. 1 1 Seite 28
4.1.2 Video deaktivieren Sie können jederzeit Ihre eigene Video-Übertragung deaktivieren, indem Sie in der Menü-Leiste das Video-Symbol klicken. Sie können auch den Empfang der Kamerabilder anderer Teilnehmer deaktivieren, wenn Sie zum Beispiel eine geringe Internet-Bandbreite haben. Diese Funktion ist jedoch nur im Browser verfügbar, nicht im Client. Seite 29
4.2.1 Tipps zur Audio-Nutzung – integriertes Mikro o Text Sie können hier das im Laptop integrierte Mikrofon verwenden. Wir empfehlen Zu Headsets Klicken Sie hier00 jedoch die Verwendung eines Headsets. o Sorgen Sie dafür, dass es in Ihrer Umgebung leise ist, da sonst Störgeräusche im Meeting zu hören sind. o Tippen Sie nicht auf der Laptop-Tastatur oder dem Laptop-Touchpad, da diese sehr nah am Mikrofon sind und die Geräusche für die anderen TN zu hören sind. o Schließen Sie stattdessen wenn möglich eine USB-Tastatur und USB- Maus an. Seite 30
4.1.3 Verwendung des Smartphones zur Übertragung Wenn TextSie hierin Prüfungen ein Gerät zur Videoübertragung aus einem anderen Winkel benötigen, können Sie Ihr Smartphone zusätzlich zu Ihrem Laptop/PC verwenden. Dazu ist ein Stativ erforderlich. Falls Sie kein Stativ besitzen, können Sie sich auch mit einer Flasche und einem Haushaltsgummi ein Stativ wie in der Abbildung selbst bauen. Diese Konstruktion können Sie dann auf einem Schrank oder in einem Regal neben oder hinter sich platzieren – so wie es erforderlich ist. Seite 31
4.2.2 Tipps zur Audio-Nutzung – externes Mikro Wenn Text Sie hierein Headset besitzen, benutzen Sie es, da es die Tonqualität erheblich steigern kann. Wir empfehlen z.B.: o Sennheiser PC 8 USB Headset o Sharkoon Skiller SGH2 Stereo Gaming Headset Auch gängige Kopfhörer mit integrierten Headset liefern eine bessere Tonqualität als das integrierte Mikrofon des Laptops o Wir empfehlen Ihnen, vor dem Meeting das Headset mit Zoom zu testen: Einstellungen ► Audio ► Mikrofon-/Tontest oder im Audio Menü ► Lautsprecher/Mikrofon testen Seite 32
4.2.3 Push-to-talk (nur mit Client möglich) Push-to-talk stellt Sie standardmäßig stumm. Dies entfernt zuverlässig alle Hintergrundgeräusche und Echo-Probleme. Zum Aktivieren der Text hier Funktion gehen Sie wie folgt vor: Klicken Sie in der linken unteren Ecke auf das Mikrofon, bis es durchgestrichen (stummgeschaltet) ist. Wenn Sie dann mit dem Cursor über das Mikrofonsymbol gehen, erscheint folgender Hinweis: Wenn Sie nun im Meeting sprechen möchten, drücken und halten Sie zeitgleich die LEERTASTE. Dann wird Ihre Stummschaltung deaktiviert, solange die Leertaste gedrückt ist. Hinweis: Wenn Sie während eines Meetings in eine andere Applikation wechseln, müssen Sie die Zoom-Anzeige wieder in den Vordergrund bringen, bevor Sie die Leertaste drücken. Seite 33
5 Freigabe von Inhalten 5.1 TextBildschirminhalte hier Seite 35 Klicken Sie hier00 5.2 Whiteboard Seite 39 Klicken Sie hier00 Rechtlicher Hinweis: Bitte beachten Sie auch in diesem Zusammenhang die Hinweise in Kapitel 6. Auch über das Teilen des eigenen Bildschirms sind Urheberrechte zu wahren. Auch das vermeintlich „kurze“ Anzeigen des eigenen Bildschirms kann eine Verletzung fremder Rechte darstellen. Seite 34
5.1 Freigaben von Bildschirminhalten Innerhalb eines Meetings kann es sinnvoll sein, Inhalte für alle TN sichtbar zu machen. Dies erfolgt über die Funktion Bildschirm freigeben in der unteren Menüleiste unter der Voraussetzung, dass der Host die Freigabe erlaubt. Verschiedene Inhalte können freigegeben werden, z.B. die Agenda des Meetings, Präsentationsfolien, Prozessvisualisierungen oder eine Textvorlage. Achtung: Sollten Sie die Erlaubnis haben, Ihren Bildschirm freizugeben, beachten Sie, dass diese Vorlagen vor der Freigabe bereits auf Ihrem Rechner geöffnet sein müssen. Fortsetzung Seite 35 auf nächster Seite
5.1 Bildschirm-Freigaben Es können auch mehrere Fenster ausgewählt werden, die gleichzeitig geteilt werden. Dazu wählen Sie das erste Fenster aus und drücken die Shift-Taste bei der Auswahl des zweiten Fensters. Die beiden Fenster können dann beliebig angeordnet werden. Damit können Sie mehrere Fenster zeigen, ohne den kompletten Bildschirm teilen zu müssen. Wenn Sie Ton abspielen oder ein Video wiedergeben möchten, wählen Sie im Freigabe-Menü die entsprechende Funktion. Fortsetzung Seite 36 auf nächster Seite
5.1 Bildschirm-Freigaben Unter Erweitert finden Sie weitere Freigabeoptionen, z.B. können Sie o Nur einen Teil Ihres Bildschirms freigeben (z.B. wenn Sie daneben noch Notizen haben, diese aber nicht freigeben möchten. o Nur den Computerton wiedergeben o Ein Video von Ihrem Laufwerk abspielen (MP4, MOV) o Das Bild einer zweiten Kamera freigeben Fortsetzung Seite 37 auf nächster Seite
5.1 Freigaben von Bildschirminhalten Achtung: Wenn Sie Ihren Bildschirm freigeben, ändert sich die Zoom-Ansicht und die Menüleiste befindet sich nun am oberen Bildschirmrand. Diese kann jedoch auch verschoben werden. 1 1 2 2 3 Bildschirmfreigabe beenden TN-Video-Ansichten (kann 3 verschoben oder minimiert werden) Seite 38
5.2 Whiteboard Neben den Fenstern kann auch ein Whiteboard freigegeben werden, um z.B. Inhalte gemeinsam zu erarbeiten und zu notieren. Bildschirm freigeben ► Basic ► Whiteboard ⚫ ⚫ Fortsetzung Seite 39 auf nächster Seite
5.2 Whiteboard Sie können entweder mit Stiften auf dem Whiteboard selbst oder auf dem freigegebenen Bildschirm malen und schreiben. Mit Strg + Z können Eingaben rückgängig gemacht werden. Die Inhalte werden bei Bedarf als png-Datei gespeichert. Fortsetzung Seite 40 auf nächster Seite
5.2 Whiteboard Alle TN können gemeinsam an einem Whiteboard arbeiten, sofern der Host dies in den Einstellungen erlaubt hat. Der Zugang für die TN geschieht dann über Optionen anzeigen ► Kommentieren. Auch in den einzelnen Breakout- Sessions können Whiteboards erstellt und von den TN gespeichert werden, Hinweis: Die um sie dann ggf. in der Großgruppe Kommentieren-Funktion über die Bildschirmfreigabe teilen zu ist eventuell im Browser können. nicht nutzbar. Seite 41
6 Rechtliche Hinweise Im Rahmen der Nutzung von Zoom wird eine Datenübermittlung in die USA erfolgen. Die RWTH übernimmt keine Verantwortung für den vertraulichen Umgang Ihrer personenbezogenen Daten für fremde Dienste, da die RWTH keinerlei Einfluss darauf hat, ob diese Unternehmen die Datenschutzbestimmungen einhalten. Über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten durch diese Unternehmen informieren Sie sich bitte direkt auf deren Webseiten. Die RWTH University hat mit der Firma Zoom eine Vereinbarung zur Auftragsdatenvereinbarung, oder Data Process Agreement ( DPA), abgeschlossen. Diese Vereinbarung soll ein Datenschutzniveau garantieren welches dem innerhalb der EU entspricht.“ Stellungnahme von Zoom zur DSGVO: https://zoom.us/de-de/privacy.html Fortsetzung Seite 42 auf nächster Seite
6 Rechtliche Hinweise Die RWTH nimmt den Auftrag des Gesetzgebers zum Datenschutz ernst. Er ist aber nicht ohne Ihre Mithilfe als Mitarbeiter*innen und Studierende möglich. Die vorhergehenden Ausführungen sind nicht Teil einer entsprechenden Informationspflicht nach den Artikeln 13 ff. der Datenschutz Grundverordnung. Sie dienen lediglich der Erläuterung der Funktionsweise. Eine gesonderte Auskunft und Erklärung über die Datenverarbeitung muss von allen Nutzer*innen vor der tatsächlichen Nutzung im Rahmen der Einwilligung erteilt werden. Sie finden die Erklärungen für Lehrende und Studierende hier: https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen/#rechtliche- hinweise Fortsetzung Seite 43 auf nächster Seite
6 Rechtliche Hinweise Die RWTH nimmt eine klare Position bei den Studierendenrechten im Rahmen der Einladung zu Webkonferenzen und Web-Seminaren ein: (1) Die Teilnahme an Lehrveranstaltungen über Zoom ist freiwillig. Bei einer Weigerung der Nutzung von Zoom können im Zweifelsfall kein Besuch des Lehrangebots und auch keine Bewertung stattfinden. Der Besuch muss dann später nachgeholt werden. (2) Grundsätzlich kein Klarnamenzwang für Studierende in allen Lehrveranstaltungen. (3) Grundsätzlich kein Zwang zur Angabe der echten Mailadresse für Studierende in allen Lehrveranstaltungen. (4) Grundsätzlich kein Zwang zur Registrierung eines Zoom Accounts für Studierende in allen Lehrveranstaltungen. (5) In allen Lehrveranstaltungen mit Anwesenheitspflicht können Lehrende die Aktivierung der Videoübertragung oder die Verwendung des eigenen Bilds als Avatar durch die Studierenden anordnen. Dies kann zur initialen Anwesenheitskontrolle, stichprobenartig oder durchgängig während der Veranstaltung geschehen. Fortsetzung Seite 44 auf nächster Seite
6 Rechtliche Hinweise Rechtlicher Hinweis I: Die Freiwilligkeit der Teilnahme gemäß Punkt (1) und die mit den aus einer Nicht-Teilnahme möglicherweise resultierenden Folgen müssen durch die Lehrenden klar kommuniziert werden. Trotz der Anonymität gemäß der Punkte (2) bis (4) besteht online kein rechtsfreier Raum. Sollten Sie als Studierende die Anonymität für Straftaten missbrauchen, so ist es möglich, Auskunft zu verlangen. Im weiteren Verlauf können etwa straf- und zivilrechtliche Folgen eintreten, wie etwa Schadensersatzzahlungen. Auch kann die Universität selbst Sanktionen verhängen. Dies kann bis zum Ausschluss aus der Universität führen. Als Beispiel dient ein Verfahren, in dem die Politikerin Renate Künast die Auskunft über die Nutzerdaten derjenigen Nutzer von Facebook verlangte, die ihr gegenüber zuvor Beleidigungen auf dieser Plattform geäußert hatten. Rechtlicher Hinweis II: Bitte beachten Sie auch, dass das Teilen von anstößigen oder möglicherweise rechtswidrigen Inhalten von keinem Teilnehmenden (TN) hingenommen werden muss. Fortsetzung Seite 45 auf nächster Seite
6 Rechtliche Hinweise Rechtlicher Hinweis: Vor Beginn des Meetings besteht die Möglichkeit, dass Sie einen Benutzernamen auswählen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, mit dem jeweiligen Klarnamen teilzunehmen. Im Sinne der Datenminimierung empfehlen wir dringend die anonymisierte Teilnahme. Die Anonymisierung darf jedoch nicht dahingehend täuschen, dass online ein rechtsfreier Raum besteht. Sollten einzelne Teilnehmende die Anonymität für Beleidigungen im Sinne des § 185 des Strafgesetzbuches (StGB) missbrauchen, so ist es nach § 14 Abs. 4 des Telemediengesetzes möglich, Auskunft über die Nutzerdaten von „Zoom“ zu verlangen, um so auch weitergehende Rechte durchzusetzen. (So zuletzt das Kammergericht Berlin mit Beschluss vom 11. März 2020 Az.: 10 W 13/20. In diesem Verfahren verlangte die Grünen Politikerin Renate Künast die Auskunft über die Nutzerdaten derjenigen Nutzer von Facebook, die ihr gegenüber zuvor Beleidigungen auf dieser Plattform geäußert hatten.) Im weiteren Verlauf können etwa bei Beleidigungen straf- und zivilrechtliche Folgen eintreten, wie etwa Schadensersatzzahlungen wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten, vgl. § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Auch kann die Universität selbst Sanktionen verhängen. Dies kann bis zum Ausschluss aus der Universität führen Seite 46
7 Weiterführende Informationen und Hilfe Weitere Informationen und Erklärvideos von dem Anbieter Zoom finden Sie hier: https://support.zoom.us/ https://zoom.us/de-de/resources.html https://support.zoom.us/hc/de/articles/206618765-Zoom-Video- Tutorials https://www.youtube.com/playlist?list=PLKpRxBfeD1kEM_I1lId3N_Xl7 7fKDzSXe Oder nutzen Sie die schriftlichen Anleitungen: https://support.zoom.us/hc/de/categories/201137166 Fortsetzung Seite 47 auf nächster Seite
7 Weiterführende Informationen und Hilfe Weitere Informationen, Gebrauchsanweisungen und aktuelle Informationen finden Sie auf unserer Homepage: https://video.cls.rwth-aachen.de/ Hilfestellung bei Problemen gibt Ihnen gern unser Helpdesk. Schreiben Sie dazu eine E-Mail an: video@cls.rwth-aachen.de Beachten Sie auch unsere Handreichungen zu o der Durchführung von Webkonferenzen und Meetings mit Zoom und o der Durchführung von Webinaren mit Zoom und, die Sie auf https://video.cls.rwth-aachen.de/gebrauchsanweisungen finden. Seite 48
Kackertstraße 15, 52072 Aachen info@cls.rwth-aachen.de https://cls.rwth-aachen.de Konzept und Design PD Dr. Malte Persike Autor*innenteam Annette Nürnberg Sinika Schäfer Dr. Josefine Méndez Alexander Stockem Seite 49
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