Hauptversammlung 2018 - Tagesordnung - Deutsche Bank - Hauptversammlung - Deutsche Bank

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Hauptversammlung 2018 - Tagesordnung - Deutsche Bank - Hauptversammlung - Deutsche Bank
Deutsche Bank

Hauptversammlung 2018
Tagesordnung
Inhalt
1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017,
   des gebilligten Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017 und
   des Berichts des Aufsichtsrats – 01

2. Verwendung des Bilanzgewinns 2017 – 01

3. Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2017 – 01

4. Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2017 – 01

5. Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2018, Zwischenabschlüsse – 01

6. Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren
   Verwendung mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts – 01

7. Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß
   § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG – 02

8. Wahl zum Aufsichtsrat – 03

9. Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen und anderen hybriden Schuldverschreibungen,
   die die Anforderungen an die aufsichtliche Anerkennung als zusätzliches Kernkapital (Additional
   Tier 1 Capital – AT1 Capital) erfüllen – 04
Deutsche Bank                     Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Tagesordnung
Wir laden unsere Aktionäre zu der am                          Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesell-
Donnerstag, dem 24. Mai 2018, 10.00 Uhr,                      schaft, Berlin, wird zum Abschlussprüfer und zum Konzern-
in der Festhalle, Messe Frankfurt,                            abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2018 bestellt.
Ludwig-Erhard-Anlage 1, 60327 Frankfurt am Main,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung ein.             Die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesell-
                                                              schaft, Berlin, wird zudem für die prüferische Durchsicht des
Tagesordnung                                                  verkürzten Konzernzwischenabschlusses und des Konzern­
                                                              zwischenlageberichts zum 30. Juni 2018 (§§ 115 Absatz 5, 117
1.	Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses              Nr. 2 WpHG) und der Konzernzwischenabschlüsse und der
    und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2017,          Konzernzwischenlageberichte (§ 340 i Absatz 4 HGB, § 115
    des gebilligten Konzernabschlusses und des                Absatz 7 WpHG) bestellt, die vor der ordentlichen Hauptver-
    Konzernlageberichts für das Geschäftsjahr 2017            sammlung des Jahres 2019 aufgestellt werden.
    und des Berichts des Aufsichtsrats
                                                              6.	Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahres-       § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG und zu deren Verwendung
abschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt; der Jah-        mit möglichem Ausschluss des Bezugsrechts
resabschluss ist damit festgestellt. Entsprechend den
gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu diesem Punkt der       Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
Tagesordnung keine Beschlussfassung vorgesehen.
                                                              a)	Die Gesellschaft wird ermächtigt, bis zum 30. April 2023
2. Verwendung des Bilanzgewinns 2017                              eigene Aktien bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschluss-
                                                                  fassung bestehenden Grundkapitals oder – falls dieser
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn          Wert geringer ist – des zum Zeitpunkt der Ausübung der
des Geschäftsjahres 2017 in Höhe von 398.790.082,62 Euro          vorliegenden Ermächtigung bestehenden Grundkapitals
wie folgt zu verwenden:                                           zu erwerben. Zusammen mit den für Handelszwecke
                                                                  und aus anderen Gründen erworbenen eigenen Aktien,
	Ausschüttung einer Dividende von 0,11 Euro je für das           die sich jeweils im Besitz der Gesellschaft befinden oder
  Geschäftsjahr 2017 dividendenberechtigter Aktie und             ihr nach §§ 71 a ff. AktG zuzurechnen sind, d
                                                                                                              ­ ürfen die auf-
  Vortrag des verbleibenden Restbetrags von mindestens            grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien zu keinem
  171.445.038,21 Euro auf neue Rechnung.                          Zeitpunkt 10 % des jeweiligen Grundkapitals der Gesell-
                                                                  schaft übersteigen. Der Erwerb darf über die Börse oder
Die Vorschläge werden durch die konkreten Beträge für die         mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen
Ausschüttungen und Gewinnvorträge konkretisiert, wenn die         Kaufangebots erfolgen. Der Gegenwert für den Erwerb
Zahl der eigenen und damit nicht gewinnberechtigten Aktien        der Aktien (ohne Erwerbsnebenkosten) darf bei Erwerb
im Zeitpunkt der Hauptversammlung feststeht.                      über die Börse den Mittelwert der Aktienkurse (Schluss­
                                                                  auktionspreise der Deutsche Bank-Aktie im Xetra-­Handel
Gemäß § 58 Absatz 4 Satz 2 AktG ist der Anspruch auf              beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolge­
­ uszahlung der Dividende am dritten auf den Hauptver-
A                                                                 system an der Frankfurter Wertpapier­börse) an den letzten
sammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag, also am                drei Handelstagen vor der ­Verpflichtung zum Erwerb nicht
29. Mai 2018, fällig.                                             um mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unter­
                                                                  schreiten. Bei einem öffentlichen Kaufangebot darf er den
3.	Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das               Mittel­wert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise der
    Geschäftsjahr 2017                                            Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise in
                                                                  einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frank­
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts-         furter Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen
jahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Vorstands für diesen        vor dem Tag der Veröffentlichung des Angebots nicht um
Zeitraum Entlastung zu erteilen.                                  mehr als 10 % über- und nicht um mehr als 20 % unter­
                                                                  schreiten. Sollte bei einem öffentlichen Kaufangebot
4.	Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das           das ­Volumen der angebotenen Aktien das vorgesehene
    Geschäftsjahr 2017                                            Rückkaufvolumen überschreiten, muss die Annahme
                                                                  im Verhältnis der jeweils angebotenen Aktien erfolgen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Geschäfts-         Eine bevorrechtigte Annahme geringer Stückzahlen bis
jahr 2017 amtierenden Mitgliedern des Aufsichtsrats für           zu 50 Stück zum Erwerb angebotener Aktien der Gesell-
­diesen Zeitraum Entlastung zu erteilen.                          schaft je Aktionär kann vorgesehen werden.

5.	Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr           b)	
                                                                 Der Vorstand wird ermächtigt, eine Veräußerung der
    2018, Zwischenabschlüsse                                     erworbenen Aktien sowie der etwa aufgrund vorange-
                                                                 hender Ermächtigungen nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
Der Aufsichtsrat schlägt, gestützt auf die Empfehlung des        erworbenen Aktien über die Börse beziehungsweise durch
Prüfungsausschusses, vor zu beschließen:                         Angebot an alle Aktionäre vorzunehmen. Der ­Vorstand
                                                                                                                            01
Deutsche Bank                       Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

  wird auch ermächtigt, erworbene Aktien gegen Sach-         7.	Ermächtigung zum Einsatz von Derivaten im
  leistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre          ­Rahmen des Erwerbs eigener Aktien gemäß
  zu dem Zweck zu veräußern, Unternehmen, Beteiligun-               § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG
  gen an Unternehmen oder andere dem Geschäftsbetrieb
  der Gesellschaft dienliche Vermögenswerte zu erwerben. In Ergänzung zu der unter Punkt 6 dieser Tagesordnung zu
  Darüber hinaus wird der Vorstand ermächtigt, bei einer       beschließenden Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien
  Veräußerung solcher eigenen Aktien durch Angebot an          nach § 71 Absatz 1 Nr. 8 AktG soll die Gesellschaft ermächtigt
  alle Aktionäre den Inhabern der von der Gesellschaft und werden, eigene Aktien auch unter Einsatz von Derivaten zu
  ihren verbundenen Unternehmen ausgegebenen Options­ erwerben.
  rechte, Wandelschuldverschreibungen und Wandelgenuss­
  rechte ein Bezugsrecht auf die Aktien in dem Umfang zu     Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:
  gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options-
  beziehungsweise Wandlungsrechts zustehen würde. Für Unter der in Punkt 6 dieser Tagesordnung zu beschließenden
  diese Fälle und in diesem Umfang wird das Bezugsrecht        Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien darf der Aktiener-
  der Aktionäre ausgeschlossen. Der Vorstand wird weiter      werb außer auf den dort beschriebenen Wegen auch unter
  ermächtigt, aufgrund von Ermächtigungen gemäß § 71           Einsatz von Put- oder Call-Optionen oder Terminkaufverträgen
  Absatz 1 Nr. 8 AktG erworbene Aktien unter Ausschluss        durchgeführt werden. Die Gesellschaft kann auf physische
  des Bezugsrechts der Aktionäre als Belegschaftsaktien        Belieferung gerichtete Put-Optionen an Dritte verkaufen und
  an Mitarbeiter und Pensionäre der Gesellschaft und mit       Call-Optionen von Dritten kaufen, wenn durch die Options-
  ihr verbundener Unternehmen auszugeben oder zur              bedingungen sichergestellt ist, dass diese Optionen nur mit
  Bedienung von Optionsrechten beziehungsweise               Aktien beliefert werden, die ihrerseits unter Wahrung des
  Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der         Gleichbehandlungsgrundsatzes erworben wurden. Alle Aktien­
  Gesellschaft zu verwenden, die für Mitarbeiter oder          erwerbe unter Einsatz von Put- oder Call-Optionen sind dabei
  Organmitglieder der Gesellschaft und verbundener             auf Aktien im Umfang von höchstens 5 % des zum Zeitpunkt
  Unternehmen begründet wurden.                                der Beschlussfassung der Hauptversammlung über diese
                                                              Ermächtigung vorhandenen Grundkapitals beschränkt. Die
	Ferner wird der Vorstand unter Ausschluss des Bezugs-       Laufzeit der Optionen muss so gewählt werden, dass der
  rechts der Aktionäre ermächtigt, solche eigenen Aktien     Aktienerwerb in Ausübung der Optionen spätestens am
  an Dritte gegen Barzahlung zu veräußern, wenn der            30. April 2023 erfolgt.
  Kaufpreis den Börsenpreis der Aktien zum Zeitpunkt der
  Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Von dieser     Der bei Ausübung der Put-Optionen beziehungsweise bei
  Ermächtigung darf nur Gebrauch gemacht werden,              Fälligkeit des Terminkaufs zu zahlende Kaufpreis je Aktie
  wenn sichergestellt ist, dass die Zahl der aufgrund dieser darf den Mittelwert der Aktienkurse (Schlussauktionspreise
  Ermächtigung veräußerten Aktien zum Zeitpunkt des            der Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel beziehungsweise
  Wirksamwerdens der Ermächtigung oder – falls dieser          in einem vergleichbaren Nachfolgesystem an der Frankfurter
  Wert geringer ist – zum Zeitpunkt der Ausübung der          Wertpapierbörse) an den letzten drei Handelstagen vor
  Ermächtigung 10 % des vorhandenen Grundkapitals der        Abschluss des betreffenden Geschäfts nicht um mehr als
  Gesellschaft nicht übersteigt. Auf die Höchstgrenze von    10 % überschreiten und 10 % dieses Mittelwerts nicht unter-
  10 % des Grundkapitals sind Aktien anzurechnen, die          schreiten, jeweils ohne Erwerbsnebenkosten, aber unter
  während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus-         Berücksichtigung der erhaltenen Optionsprämie. Eine Aus-
  schluss des Bezugsrechts in direkter oder entsprechen-       übung der Call-Optionen darf nur erfolgen, wenn der zu
  der Anwendung des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausge-        ­zahlende Kaufpreis den Mittelwert der Aktienkurse (Schluss­
  geben oder veräußert werden. Ebenfalls anzurechnen           auktionspreise der Deutsche Bank-Aktie im Xetra-Handel
  sind Aktien, die zur Bedienung von Options- und / oder       beziehungsweise in einem vergleichbaren Nachfolgesystem
  Wandlungsrechten aus Wandel- oder Optionsschuld-             an der Frankfurter Wertpapierbörse) an den letzten drei
  verschreibungen oder -genussrechten auszugeben sind,        ­Handelstagen vor Erwerb der Aktien nicht um mehr als 10 %
  sofern diese Schuldverschreibungen oder Genuss­rechte        überschreitet und 10 % dieses Mittelwerts nicht unterschreitet.
  während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Aus-          Für die Veräußerung und Einziehung von Aktien, die unter
  schluss des Bezugsrechts in entsprechender Anwendung Einsatz von Derivaten erworben werden, gelten die zu Punkt 6
  des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben werden.            dieser Tagesordnung festgesetzten Regeln.

c)	Der Vorstand wird weiter ermächtigt, aufgrund d
                                                  ­ ieser        Auch aus bestehenden Derivaten, die während des Bestehens
    oder einer vorangegangenen Ermächtigung erworbene            vorangehender Ermächtigungen und auf deren G   ­ rundlage
    Aktien einzuziehen, ohne dass die Durchführung der Ein-      vereinbart wurden, dürfen weiterhin eigene A
                                                                                                            ­ ktien erworben
    ziehung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses          werden.
    bedarf.

d)	
   Die derzeit bestehende, durch die Hauptversammlung am
   18. Mai 2017 erteilte und bis zum 30. April 2022 befristete
   Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien wird für die
   Zeit ab Wirksamwerden dieser neuen Ermächtigung auf-
   gehoben.

02
Deutsche Bank                      Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

8. Wahl zum Aufsichtsrat                                         e)	Frau Dina Dublon, unabhängiges Mitglied von Leitungs-
                                                                     und Überwachungsgremien von Unternehmen (vormals
Mit dem Ablauf der Hauptversammlung am 24. Mai 2018                  u. a. CFO JP Morgan Chase & Co), New York, USA,
endet turnusmäßig die Bestellungsperiode von Dina Dublon,
Professor Dr. Henning Kagermann, Louise M. Parent, Gerd          gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Satzung für die Zeit bis
Alexander Schütz und Dr. Johannes Teyssen als Anteilseig-        zum Ablauf des 31. Juli 2018, und
nervertreter im Aufsichtsrat, sodass insgesamt fünf Vertreter
der Anteilseigner neu zu wählen sind.                            f)	Herrn Professor Dr. Norbert Winkeljohann, Sprecher der
                                                                     Geschäftsführung der PricewaterhouseCoopers GmbH
Der Aufsichtsrat setzt sich nach §§ 96 Absatz 1 und Absatz 2,        Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Vorsitzender des
101 Absatz 1 des Aktiengesetzes (AktG) und § 7 Absatz 1 Satz 1       Vorstands der PwC Europe SE WPG (beides bis
Nr. 3 des Gesetzes über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer           30. Juni 2018), Osnabrück, Deutschland,
vom 4. Mai 1976 aus je zehn Mitgliedern der Anteilseigner und
der Arbeitnehmer zusammen.                                       gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 bis 4 der Satzung für die Zeit ab
                                                                 dem 1. August 2018 bis zur Beendigung der Hauptversamm-
Die Geschäftsordnung des Aufsichtsrats beinhaltet zur Erfül-     lung, welche über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2022
lung der gesetzlichen Vorgaben zur Geschlechterquote durch       beschließt.
gemeinsame oder getrennte Erfüllung keine Vorgabe. ­Bislang
hat weder die Seite der Anteilseignervertreter noch die der      Herr Schütz hat neben seiner Position als Vorstand der
Arbeitnehmervertreter gemäß § 96 Absatz 2 Satz 3 AktG der        C- QUADRAT Investment AG keine Vorstands- oder Geschäfts-
Gesamterfüllung widersprochen. Der Aufsichtsrat ist daher        führer-Mandate. Herr Schütz ist neben seiner Tätigkeit im
insgesamt mit mindestens sechs Frauen und mindestens             Aufsichtsrat der Deutsche Bank Aktiengesellschaft weder
sechs Männern zu besetzen, um das Mindestanteilsgebot            Mitglied in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten
nach § 96 Absatz 2 Satz 1 AktG zu erfüllen.                      noch Mitglied in vergleichbaren ausländischen Kontrollgre-
                                                                 mien.
Dem Aufsichtsrat gehören seit vielen Jahren zu mehr als 30 %
Frauen an, aktuell gehören ihm sieben Frauen an, er besteht       Frau Clark ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden
also zu 35 % aus Frauen. Seit 2013 besteht auch die Seite der    ­ ufsichtsräten. Sie ist zurzeit Mitglied in den folgenden
                                                                 A
Anteilseignervertreter zu 30 % aus Frauen. Das Mindestanteils­   ­vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien:
gebot ist daher erfüllt, es wäre auch nach der Wahl der vor-
geschlagenen Kandidaten erfüllt.                                     –    Independent Director Ally Financial, Inc.,
                                                                     –    Independent Director Regulatory Data Corp., Inc.,
Der vom Aufsichtsrat nachstehend vorgeschlagene Kandidat             –    Independent Director Taubman Centers, Inc.
für den Aufsichtsrat Herr Professor Dr. Winkeljohann steht
erst ab 1. August 2018 zur Verfügung, Frau Dublon, die nicht      Herr Thain ist nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden
für eine zweite Amtszeit kandidieren wird, hat sich bereit       ­ ufsichtsräten. Er ist zurzeit Mitglied in den folgenden
                                                                 A
erklärt, sich für die Zwischenzeit zur Wahl zu stellen. Somit    ­vergleichbaren ausländischen Kontrollgremien:
enthält der nachfolgende Vorschlag sechs Kandidaten für
insgesamt fünf Positionen.                                           –    Independent Director Uber Technologies, Inc.,
                                                                     –    Independent Director Enjoy Technology, Inc.
Der Aufsichtsrat schlägt nun gestützt auf die Empfehlungen
der Anteilseignervertreter in seinem Nominierungsausschuss       Frau Trogni ist neben ihrer Tätigkeit bei Morneau Shepell Inc.,
vor, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:   wo sie Mitglied eines einem Aufsichtsrat vergleichbaren Kon-
                                                                 trollgremiums ist, weder als Vorstand oder Geschäftsführerin
a)	Herrn Gerd Alexander Schütz, Gründer und Vorstand der        tätig noch hält sie weitere Aufsichtsratsmandate oder ver-
    C-QUADRAT Investment AG, Wien, Österreich,                   gleichbare ausländische Mandate.

b)	Frau Mayree Carroll Clark, Gründerin und Managing Part-      Frau Dublon ist – neben ihrer Tätigkeit im Aufsichtsrat der
    ner von Eachwin Capital LP, New York, USA,                   Deutsche Bank Aktiengesellschaft – Mitglied in folgendem,
                                                                 einem Aufsichtsrat vergleichbaren ausländischen Kontroll­
c)	Herrn John Alexander Thain, unabhängiges Mitglied von        gremium:
    Leitungs- und Überwachungsgremien von Unternehmen
    (vormals u. a. CEO von CIT Group), New York, USA,                –    Independent Director PepsiCo, Inc.

d)	Frau Michele Trogni, Non-Executive Director Morneau           Herr Professor Dr. Winkeljohann ist derzeit noch Sprecher
    Shepell Inc., New York, USA,                                   der Geschäftsführung der PricewaterhouseCoopers GmbH
                                                                  Wirtschaftsprüfungsgesellschaft und Vorsitzender des
die Kandidaten unter a) bis d) gemäß § 9 Absatz 1 Satz 2 und     ­Vorstands der PwC Europe SE WPG. Beide Gesellschaften
3 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptver-       ­unterhalten geschäftliche Kontakte zur Deutsche Bank Aktien­
sammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr            gesellschaft und ihren Konzernunternehmen, die Pricewater-
2022 beschließt, sowie                                            houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist
                                                                   u. a. Abschlussprüfer der Deutsche Postbank Aktiengesell-
                                                                   schaft. Nach seinem Ausscheiden aus den vorstehend
                                                                                                                                03
Deutsche Bank                        Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

genannten Funktionen bei den beiden Gesellschaften zum                  mehrmals andere hybride Finanzinstrumente mit unbe­
30. Juni 2018 wird Herr Professor Dr. Winkeljohann für diese            grenzter Laufzeit zu begeben, die die vorstehenden
keine geschäftliche Tätigkeit mehr wahrnehmen. Er wird                  Anforderungen erfüllen, aber rechtlich möglicherweise
Ruhegehalt beziehen, das in seiner Höhe vom Erfolg der                  nicht als Genussrechte einzuordnen sind, soweit ihre
Gesellschaften nicht abhängig ist.                                      Begebung etwa wegen der gewinnabhängigen Verzinsung
                                                                        oder aus anderen Gründen der Zustimmung der Haupt-
Herr Professor Dr. Winkeljohann hält derzeit keine Mitglied-            versammlung nach § 221 AktG bedarf (diese Instrumente
schaft in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten, plant aber –          werden im Folgenden „hybride Schuldverschreibungen“
auch ausweislich der veröffentlichten Tagesordnung zur                  genannt).
Hauptversammlung der Bayer AG – voraussichtlich ab
25. Mai 2018 eine Mitgliedschaft in dem gesetzlich zu bilden-       	Der Gesamtnennbetrag der im Rahmen dieser Ermächti-
den Aufsichtsrat der Bayer AG zu übernehmen.                          gung auszugebenden Genussscheine beziehungsweise
                                                                      hybriden Schuldverschreibungen darf insgesamt 8 Milli-
Er ist zurzeit nicht Mitglied in anderen vergleichbaren auslän-       arden Euro nicht übersteigen.
dischen Kontrollgremien und strebt solche Mitgliedschaften
auch nicht absehbar an.                                                  enussscheine und hybride Schuldverschreibungen
                                                                        G
                                                                        ­können außer in Euro auch – unter Begrenzung auf den
Nach Einschätzung des Aufsichtsrats stehen die unter b) bis              entsprechenden Euro-Gegenwert – in der gesetzlichen
e) genannten Kandidaten nicht, und der unter f) genannte                Währung eines OECD -Landes begeben werden. Die
Kandidat zum Zeitpunkt des vorgeschlagenen Beginns seiner               Gegenleistung für die Ausgabe der Genussscheine
Amtszeit jedenfalls nicht mehr, in persönlichen oder                     beziehungsweise hybriden Schuldverschreibungen kann
geschäftlichen Beziehungen zur Deutsche Bank Aktienge-                   außer in Geld auch in von der Gesellschaft bestimmten
sellschaft oder zu deren Konzernunternehmen, den Organen                werthaltigen Sachleistungen, insbesondere auch in Form
der Deutsche Bank Aktiengesellschaft oder einem wesent-                  bestehender Schuldverschreibungen oder Genuss­rechte,
lich an der Deutsche Bank Aktiengesellschaft beteiligten                 die durch die neuen Instrumente ersetzt werden sollen,
Aktionär, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate                  erbracht werden.
Governance Kodex offenzulegen wären.
                                                                    b)	Genussscheine und hybride Schuldverschreibungen,
Die Wahlvorschläge berücksichtigen die vom Aufsichtsrat                 die den unter a) genannten Bedingungen entsprechen,
 gemäß Ziffer 5.4.1 Absatz 2 des Deutschen Corporate Gover-             können auch indirekt durch verbundene Unternehmen
 nance Kodex für seine Zusammensetzung beschlossenen                    der Gesellschaft im In- oder Ausland begeben werden. In
Ziele und streben an, das vom Aufsichtsrat beschlossene                 diesem Fall wird der Vorstand ermächtigt, für die Gesell-
Kompetenzprofil möglichst umfassend auszufüllen. Alle                   schaft in aufsichtsrechtlich zulässiger Weise die Garantie
­Kandidaten sind weit von der vom Aufsichtsrat definierten              für die Rückzahlung der Genussscheine oder hybriden
 Regelaltersgrenze entfernt.                                            Schuldverschreibungen zu übernehmen und seinerseits
                                                                        dem verbundenen Unternehmen bis zur Höhe der Emis-
Der Aufsichtsrat geht – auch nach Rücksprache mit den                   sion des verbundenen Unternehmens nicht übertragbare
­Kandidaten – davon aus, dass alle Kandidaten den zu erwar-             gleichartige Genussrechte oder hybride Schuldverschrei-
tenden Zeitaufwand für die Aufsichtsratstätigkeit aufbringen            bungen zu gewähren. Bei Nutzung dieser Möglichkeit
 können.                                                                wird lediglich das Volumen der von dem verbundenen
                                                                        Unternehmen ausgegebenen Genussscheine oder hybri-
Lebensläufe der Kandidaten sind im Abschnitt „Berichte und              den Schuldverschreibungen auf den vorstehend unter
Hinweise“ im Anschluss an diese Tagesordnung enthalten.                 a) genannten Höchstbetrag angerechnet. Das Bezugsrecht
                                                                        der Aktionäre auf die an das verbundene Unternehmen
9.	Ermächtigung zur Ausgabe von Genussscheinen                         ausgegebenen Genussscheine beziehungsweise hybriden
    und anderen hybriden Schuldverschreibungen, die                     Schuldverschreibungen wird ausgeschlossen.
    die Anforderungen an die aufsichtliche Anerken-
    nung als zusätzliches Kernkapital (Additional Tier 1            c)	
                                                                       Bei der Ausgabe der Genussscheine oder hybriden
    Capital – AT1 Capital) erfüllen                                    Schuldverschreibungen durch die Gesellschaft oder durch
                                                                       ein verbundenes Unternehmen steht den Aktionären
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor zu beschließen:                 grundsätzlich das gesetzliche Bezugsrecht zu. Der Vorstand
                                                                       wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichts-
a)	
   Der Vorstand wird ermächtigt, bis zum 30. April 2023                rats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
   ­einmalig oder mehrmals auf den Inhaber oder Namen                  sofern der Ausgabepreis den nach finanzmathemati-
   lautende Genussscheine zu begeben. Die Genussscheine                schen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert der
   müssen den Voraussetzungen der europäischen Gesetzge­               Genussscheine oder hybriden Schuldverschreibungen
   bung entsprechen, unter denen das für die Gewährung von             nicht wesentlich unterschreitet.
   Genussrechten eingezahlte Kapital dem zusätzlichen
   Kernkapital zuzurechnen ist.                                     	Soweit der Vorstand von der vorstehenden Möglichkeit
                                                                      des Bezugsrechtsausschlusses keinen Gebrauch macht,
      er Vorstand wird weiter ermächtigt, bis zum 30. April 2023
     D                                                                ist er ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats Spit-
     anstelle von oder neben Genussscheinen einmalig oder             zenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses

04
Deutsche Bank                       Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

    ergeben, von dem Bezugsrecht der Aktionäre auszuneh-          Die Laufzeit der Optionen wird grundsätzlich 18 Monate
    men und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen,         nicht übersteigen. Im Zusammenhang mit aktienbasierten
    als es erforderlich ist, um den Inhabern von Options-         Vergütungsbestandteilen, die nach den für Banken gelten-
    und / oder Wandlungsrechten beziehungsweise den               den Regeln jedenfalls für Vorstand und Mitarbeiter, deren
    Inhabern von mit Wandlungspflicht ausgestatteten              Tätigkeiten einen wesentlichen Einfluss auf das Gesamtrisi-
    Wandelschuldverschreibungen oder -genuss­scheinen             koprofil der Bank haben, über einen mehrjährigen Zeitraum
    ein Bezugsrecht in dem Umfang zu gewähren, wie es             gestreckt gewährt werden und verfallbar ausgestattet sein
    ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandlungsrechte         müssen, soll aber der Einsatz von Call-Optionen mit längeren
    beziehungsweise nach Erfüllung der Wandlungspflichten         Laufzeiten möglich sein, um Gegenpositionen aufzubauen.
    zustehen würde.                                               Solche länger laufenden Optionen wird die Deutsche Bank
                                                                  Aktiengesellschaft unter dieser Ermächtigung lediglich auf
	Der Vorstand wird sorgfältig prüfen, ob der Ausschluss          Aktien im Volumen von nicht mehr als 2 % des Grundkapitals
  des Bezugsrechts der Aktionäre im Unternehmens- und             erwerben.
  damit auch im Aktionärsinteresse liegt. Auch der Auf-
  sichtsrat wird seine erforderliche Zustimmung nur erteilen,     In Punkt 6 der Tagesordnung wird die Gesellschaft darüber
  wenn diese Voraussetzungen seiner Ansicht nach gegeben          hinaus ermächtigt, erworbene Aktien wieder zu veräußern.
  sind. Im Fall der Ausnutzung der vorstehenden Ermächti-         Durch die Möglichkeit des Wiederverkaufs eigener Aktien
  gung wird der Vorstand in der nächsten Hauptversamm-            können diese zur erneuten Beschaffung von Eigenmitteln
  lung darüber berichten.                                         verwendet werden. Neben der – die Gleichbehandlung der
                                                                  Aktionäre bereits nach der gesetzlichen Definition sicherstel-
	Die Genussscheine beziehungsweise hybriden Schuld-              lenden – Veräußerung über die Börse oder durch Angebot an
  verschreibungen können auch von durch den Vorstand              alle Aktionäre sieht der Beschlussvorschlag vor, dass die
  bestimmten Kreditinstituten mit der Verpflichtung über-         eigenen Aktien der Gesellschaft auch zur Verfügung stehen,
  nommen werden, sie den Aktionären anzubieten (mittel-           um sie beim Erwerb von Unternehmen, Beteiligungen an
  bares Bezugsrecht).                                             Unternehmen oder anderen dem Geschäftsbetrieb der
                                                                  Gesellschaft dienlichen Vermögenswerten unter Ausschluss
	Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Auf-           des Bezugsrechts der Aktionäre als Gegenleistung anbieten
  sichtsrats die weiteren Einzelheiten der Ausgabe und            zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit
  Ausstattung der Emission, insbesondere Volumen, Zeit-           erhalten, auf nationalen und internationalen Märkten rasch
  punkt, Zinssatz und Ausgabekurs, festzulegen bezie-             und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst
  hungsweise im Einvernehmen mit den Organen der die              bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen,
  Emission begebenden Beteiligungsgesellschaft zu                 Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Vermögens-
  bestimmen.                                                      werten zu reagieren. Nicht selten ergibt sich aus den Ver-
                                                                  handlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld,
	Die durch die Hauptversammlung am 22. Mai 2014 unter            sondern Aktien bereitzustellen. Diesem Umstand trägt die
  Punkt 13 der Tagesordnung erteilte, bis zum 30. April 2019      Ermächtigung Rechnung.
  befristete und bislang nur teilweise ausgenutzte Ermäch-
  tigung zur Ausgabe entsprechender Kapital­instrumente           Darüber hinaus schafft die Ermächtigung die Möglichkeit,
  wird auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser neuen           das Bezugsrecht der Aktionäre bei einer Veräußerung der
  Ermäch­tigung aufgehoben, soweit sie nicht zuvor ausge-         Aktien durch Angebot an alle Aktionäre zugunsten der Inhaber
  nutzt wird.                                                      der von der Gesellschaft und ihren verbundenen Unterneh-
                                                                  men ausgegebenen Optionsrechte, Wandelschuldverschrei-
Berichte und Hinweise                                             bungen und Wandelgenussrechte teilweise auszuschließen.
                                                                  Hintergrund dafür ist, dass Wandel- und Optionsanleihebe-
Zu TOP 6 und 7                                                     dingungen nach der Marktpraxis Regelungen enthalten,
                                                                  wonach für den Fall eines Bezugsangebots an die Aktionäre
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß               der Gesellschaft auf neue Aktien der Wandlungs- oder Options­
§ 71 Absatz 1 Nr. 8 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 AktG         preis nach Maßgabe einer Verwässerungsschutzformel zu
                                                                   ermäßigen ist, wenn den Inhabern der Wandlungs- oder
In Punkt 6 der Tagesordnung wird die Gesellschaft ermächtigt,     Optionsrechte nicht ein Bezugsrecht auf Aktien in dem Umfang
eigene Aktien zu erwerben, durch Punkt 7 der Tagesordnung         eingeräumt wird, wie es ihnen nach Ausübung ihrer Wand-
wird die Möglichkeit des Erwerbs unter Einsatz von Derivaten      lungs- oder Optionsrechte beziehungsweise Erfüllung einer
geregelt. Der Einsatz von Put- oder Call-Optionen beim Erwerb     etwaigen Wandlungspflicht zustehen würde. Die hier vorge-
eigener Aktien gibt der Gesellschaft die Möglichkeit, einen       schlagene Möglichkeit zum Bezugsrechtsausschluss gibt
Rückkauf zu optimieren. Er soll, wie schon die gesonderte         dem Vorstand in solchen Situationen die Wahl zwischen
Begrenzung auf 5 % des Grundkapitals verdeutlicht, das Instru­    ­diesen beiden Gestaltungsvarianten.
mentarium des Aktienrückkaufs ergänzen, aber zugleich
auch seine Einsatzmöglichkeiten erweitern. Sowohl die Vor-        Weiter wird durch die Ermächtigung die Möglichkeit geschaffen,
gaben für die Ausgestaltung der Optionen als auch die Vor-        die Aktien als Belegschaftsaktien für Mitarbeiter und Pensio-
gaben für die zur Belieferung geeigneten Aktien stellen sicher,   näre der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unterneh­men
dass auch bei dieser Erwerbsform dem Grundsatz der                oder zur Bedienung von Optionsrechten beziehungsweise
Gleichbehandlung der Aktionäre Rechnung getragen wird.            Erwerbsrechten oder Erwerbspflichten auf Aktien der

                                                                                                                              05
Deutsche Bank                       Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

­ esellschaft zu verwenden, die für Mitarbeiter oder Organ-
G
mitglieder der Gesellschaft und mit ihr verbundener Unter-
nehmen begründet wurden. Für diese Zwecke verfügt die
Gesellschaft zum Teil über genehmigte und bedingte Kapi-
talien beziehungsweise schafft solche gegebenenfalls
zusammen mit der entsprechenden Ermächtigung neu. Zum
Teil wird auch bei Einräumung der Optionsrechte die Mög-
lichkeit eines Barausgleichs vorgesehen. Die Nutzung vor-
handener eigener Aktien statt einer Kapitalerhöhung oder
einer Barleistung kann wirtschaftlich sinnvoll sein. Die
Ermächtigung soll den insoweit verfügbaren Freiraum ver-
größern. Ähnlich liegt es in den Fällen, in denen Mitarbeitern
oder Organmitgliedern der Gesellschaft beziehungsweise
verbundener Unternehmen als Vergütungsbestandteil
Erwerbsrechte oder -pflichten auf Aktien der Gesellschaft
eingeräumt werden. Dort kann außerdem durch die Verwen-
dung erworbener eigener Aktien das sonst unter Umständen
bestehende Kursrisiko wirksam kontrolliert werden. Auch für
diese ­Verwendung erworbener Aktien bedarf es eines ent-
sprechenden Ausschlusses des Bezugsrechts der Aktionäre.

Schließlich ist vorgesehen, der Verwaltung auch im Hinblick
auf die Wiederveräußerung der Aktien, die aufgrund dieser
Ermächtigung erworben werden, gegen Barzahlung die
Möglichkeit zum Ausschluss des Bezugsrechts gemäß § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG zu geben. Diese gesetzlich vorgesehene
Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Ver-
waltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen
auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestset-
zung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit die
größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Gerade
diese Möglichkeit ist angesichts der besonderen Eigenkapital­
anforderungen für Banken von hoher Wichtigkeit. Die Nut-
zung dieser Möglichkeit auch für eigene Aktien erweitert die
Wege für eine Kapitalstärkung auch bei wenig aufnahmebe-
reiten Märkten. Die Ermächtigung stellt sicher, dass nach ihr,
gestützt auf § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG, Aktien nur in dem
Umfang und nur bis zu der dort festgelegten Höchstgrenze
von 10 % des Grundkapitals unter Ausschluss des Bezugs-
rechts der Aktionäre verkauft werden können. Auf die
Höchstgrenze von 10 % sind Aktien anzurechnen, die wäh-
rend der Laufzeit der Ermächtigung unter Ausschluss des
Bezugsrechts in direkter oder entsprechender Anwendung
des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert
wurden. Ebenfalls auf die Höchstgrenze anzurechnen sind
Aktien, die zur Bedienung von Options- und/oder Wandlungs­
rechten aus Wandel- oder Optionsschuldverschreibungen
oder -genussrechten auszugeben sind, sofern diese Schuld-
verschreibungen oder Genussrechte unter Ausschluss des
Bezugsrechts in entsprechender Anwendung des § 186
Absatz 3 Satz 4 AktG während der Laufzeit der Ermächtigung
ausgegeben wurden. Die Verwaltung wird den etwaigen
Abschlag vom Börsenpreis möglichst niedrig halten. Er wird
sich voraussichtlich auf höchstens 3 %, jedenfalls aber auf
nicht mehr als 5 % beschränken.

06
Deutsche Bank                      Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Zu TOP 8

 Lebensläufe und weitere Angaben zu den unter
­ agesordnungspunkt 8 zur Wahl vorgeschlagenen
T
­Aufsichtsratskandidaten

Gerd Alexander Schütz
Wohnort: Wien, Österreich

Erstmals gewählt:         2017
Gewählt bis:		            2018

Persönliche Daten
Geburtsjahr:		            1967
Nationalität:		           österreichisch

Position
Gründer und Vorstand,
C- QUADRAT Investment Aktiengesellschaft

Beruflicher Werdegang                                           Ausbildung
seit 1991 	Gründer und Vorstand, C- QUADRAT Invest-            1993 		Staatliche Konzessionsprüfung für das
                  ment Aktiengesellschaft, Wien, Österreich                    gebundene Gewerbe „Vermögensberater“
2013 – 2017	Chairman of the Board of Directors der             1990 		Prüfung des Deutschen Terminhandel
                  C- QUADRAT Bluestar Limited, London,                        ­Verbandes e.V.
                 Großbritannien                                 1988 – 1992 	Studium der Betriebswirtschaft (nicht
2013 – 2017	Chairman of the Board of Directors                                abgeschlossen), Wirtschaftsuniversität,
                  der C- QUADRAT UK Limited, London,                           Wien, Österreich
                ­Groß­britannien                                1982 – 1988    Handelsakademie, Wien, Österreich
2012 – 2017	Geschäftsführer, C- QUADRAT
                 ­Deutschland GmbH, Frankfurt am Main,          Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen
                  Deutschland                                   Aufsichtsräten
2012 – 2017	Managing Director, S-Quad Malta Ltd.,              Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
                  Malta
2011 – 2017	Geschäftsführer, S-Quad Handels- und               Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien:
                  Beteiligungs GmbH, Wien, Österreich           keine
2005 – 2017	Managing Director, S-Quad España S.L.,
                  Palma de Mallorca, Spanien
2004 – 2017	Geschäftsführer, ARTS Asset Manage-
                  ment GmbH, Wien, Österreich
2004 – 2008 	Vorstand, C- QUADRAT Deutschland AG,
                 Frankfurt am Main, Deutschland
2002 – 2009 	Aufsichtsrat, Privatinvest Bank Aktienge-
                  sellschaft (Dresdner Bank/Allianz Konzern),
                Salzburg, Österreich
1989 – 1992 	Assistent des Vorstands, Vienna Portfolio
                Management Aktiengesellschaft, Wien,
                  Österreich

                                                                                                                           07
Deutsche Bank                       Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Mayree Carroll Clark                                             John Alexander Thain
Wohnort: New York, USA                                           Wohnort: New York, NY, USA

Persönliche Daten                                                Persönliche Daten
Geburtsjahr:		             1957                                  Geburtsjahr:		            1955
Nationalität:		            US-amerikanisch                       Nationalität:		           US-amerikanisch

Position
Gründerin und Managing Partner,
Eachwin Capital LP

Beruflicher Werdegang                                            Beruflicher Werdegang
Seit 2011	Gründerin und Managing Partner, Eachwin               2010 – 2016	Chairman und Chief Executive Officer,
                Capital LP, New York, USA                                          CIT Group Inc.
                                                                 2009		President Global Investment Banking,
2006 – 2011	Partner und Mitglied des Executive                                  ­Markets und Wealth Management,
              ­Committees/Senior Beraterin, AEA                                   Bank of America
             ­Holdings/Aetos Capital, New York, USA              2007 – 2008	Chairman und Chief Executive Officer,
                                                                                  ­Merrill Lynch & Co., Inc.
1981 – 2005	Managing Director, Morgan Stanley,                  2006 – 2007	Chief Executive Officer und Director,
              New York, USA                                                        NYSE Euronext, Inc.
             Tätig als Director im Global Private Wealth         2004 – 2006 	Chief Executive Officer und Director,
                Management; Global Research Director;                            New York Stock Exchange
                Chairman von MSCI; stellv. Chairman,             2003 – 2004	President und Chief Operating Officer,
              ­President und Management Committee;                               The Goldman Sachs Group Inc.
               Head of Real Estate Capital Markets;              1999 – 2003 	President und Co-Chief Operating Officer,
               ­Principal, International Capital Markets;                        The Goldman Sachs Group Inc.
                Operations Officer, Corporate Finance;           1999		President und Co-Chief Operating Officer,
                und Vice President, Mergers & Acquisitions                       The Goldman Sachs Group LP
Ausbildung                                                       1994 – 1999	Chief Financial Officer und Head of Opera-
1981		Stanford Graduate School of Business                                      tions, Technologie und Finance (von 1995
              (MBA)                                                                bis 1997 auch Co-Chief Executive Officer
1976		University of Southern California                                         für das europäische Geschäft), The
             ­(Bachelor of Science)                                              Goldman Sachs Group LP
                                                                 Ausbildung
Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen         1979		Harvard University, Finance (Master of
Aufsichtsräten                                                                     Business Administration)
keine                                                            1977		Massachusetts Institute of Technology,
                                                                                   Elektrotechnik, (Bachelor of Science)
 Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
 Mitglied des Board of Directors, Ally Financial, Inc.,          Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen
­Detroit, USA                                                    Aufsichtsräten
 Mitglied des Board of Directors, Regulatory Data Corp., Inc.,   keine
 Pennsylvania, USA
 Mitglied des Board of Directors, Taubman Centers, Inc.,         Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
 Bloomfield Hills, USA                                           Mitglied des Board of Directors, Uber Technologies Inc.,
                                                                 San Francisco, CA, USA
                                                                 Mitglied des Board of Directors, Enjoy Technology, Inc.,
                                                                 Menlo Park, CA, USA

08
Deutsche Bank                        Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Michele Trogni
Wohnort: New York, USA

Persönliche Daten
Geburtsjahr:		            1965
Nationalität:		           britisch

Beruflicher Werdegang                                           Ausbildung
2013 – 2017	Executive Vice President, IHS Markit,              1989		Association of Chartered Certified
                 New York, USA                                             Accountants, London (ACCA)
2009 – 2013     Group Chief Information Officer, UBS Aktien­   1986		Northumbria University, Accounting
                 gesellschaft, New York, USA und Zürich,                   (Bachelor hons)
                 Schweiz
2006 – 2009	Head of Operations, UBS Aktiengesell-              Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen
                 schaft Investment Bank, New York, USA          Aufsichtsräten
1998 – 2006	IT Director, UBS Aktiengesellschaft Invest-        keine
                 ment Bank, New York, USA
1996 – 1998	IT Director, Schweizerischer Bankverein,           Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
                 Chicago, USA                                   Mitglied des Board of Directors, Morneau Shepell Inc.,
1993 – 1996	Operations Director, Schweizerischer               Toronto, Canada
                 Bankverein, London, Großbritannien
1987 – 1993	Financial Controller, Schweizerischer
                 Bankverein, London, Großbritannien

                                                                                                                           09
Deutsche Bank                        Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Dina Dublon
Wohnort: New York, USA

Erstmals gewählt:          2013
Gewählt bis:		             2018

Persönliche Daten
Geburtsjahr:		             1953
Nationalität:		            US-amerikanisch und brasilianisch

Beruflicher Werdegang                                               Ausbildung
2011 – 2012	Mitglied der Fakultät, Harvard Business                1977 – 1979	Carnegie Mellon University, Business
                  School, Cambridge, USA                                          School, Rechnungswesen und Finanzwirt-
2005 – 2008       Beraterin, Warburg Pincus, New York, USA                        schaft (Master)
1998 – 2004      Chief Financial Officer, JP Morgan Chase & Co.,   1971 – 1974 	Hebrew University Jerusalem, Wirtschafts-
                  Chase Manhattan und JP Morgan Chase,                            mathematik (Bachelor)
                  New York, USA
1989 – 1998	Corporate Treasurer, Head of Corporate                 Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen
                  Planning and Development, Co-Head                 Aufsichtsräten
                  Financial Institutions, Corporate Finance,        Deutsche Bank Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main
                  Chase and Chemical Banks, JP Morgan
                  Chase & Co., New York, USA                        Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
1985 – 1989	Asset Liability Management und Capital                 Mitglied des Board of Directors, PepsiCo, Inc., Purchase, USA
                  Markets Planning, Chemical Bank,
                JP Morgan Chase & Co., New York, USA
1984 – 1985	Investor Relations Officer, Chemical Bank,
                JP Morgan Chase & Co., New York, USA
1981 – 1983     Trader and Management Trainee, Chemical
                  Bank, JP Morgan Chase & Co., New York, USA
1979 – 1981	Research Associate, Harvard Business
                  School, Cambridge, USA
1975 – 1977 	District Manager für den Bereich Securities,
                  Bank Hapoalim, Tel Aviv, Israel

10
Deutsche Bank                      Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Prof. Dr. Norbert Winkeljohann
Wohnort: Osnabrück, Deutschland

Persönliche Daten
Geburtsjahr:		           1957
Nationalität:		          deutsch

Position
Vorstandsvorsitzender der PwC Europe SE WPG und Sprecher
der Geschäftsführung der PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (beides bis Juni 2018)

Beruflicher Werdegang                                         Ausbildung
2011 – 2018	Vorstandsvorsitzender der PwC Europe SE          2017		Ernennung zum Honorarprofessor der
                 WPG (bis 2014 Sprecher des Vorstands der                    Goethe Universität Frankfurt
                 PwC Europe AG WPG), Frankfurt am Main,		     2001		Ernennung zum Honorarprofessor der
                 Deutschland                                                ­Universität Osnabrück
2010 – 2018 	Sprecher der Geschäftsführung der Price-        1992		        Wirtschaftsprüferexamen
                waterhouseCoopers GmbH Wirtschafts-           1988		        Steuerberaterexamen
                 prüfungsgesellschaft (vormals Sprecher       1983 – 1986	FernUniversität Hagen, Promotion zum
                 des Vorstands der PricewaterhouseCoo-                       Doktor der Wirtschaftswissenschaften am
                 pers Aktiengesellschaft Wirtschaftsprü-                     Lehrstuhl für Bilanz, Steuer- und Prüfungs-
                fungsgesellschaft), Frankfurt am Main,                      wesen (Dr. rer. pol.)
                 Deutschland                                  1978 – 1983	Westfälische Wilhelms-Universität Münster,
1999 – 2010	Mitglied des Vorstands der Pricewater-                          Betriebs- und Volkswirtschaftslehre
                 houseCoopers AG WPG und Leiter des                        ­(Diplom-Kaufmann)
                 Geschäftsbereichs Mittelstand und
                 Familien­unternehmen in Deutschland und      Mitgliedschaften in gesetzlich zu bildenden inländischen
                 Europa, Frankfurt am Main, Deutschland       Aufsichtsräten
1994 – 1998 	Wirtschaftsprüfer und Steuerberater;            Bayer AG (geplant ab 25. Mai 2018)
                 Geschäftsführender Gesellschafter
                ­Societäts Treuhand Gruppe, Hannover/         Mitgliedschaften in vergleichbaren Kontrollgremien
                 Osnabrück, Deutschland                       keine
1993		Prüfungs- und Beratungstätigkeit bei
                 Deloitte (vormals Touche Ross), London,
                 Großbritannien
1988 – 1993	Leitender Mitarbeiter bei Deloitte GmbH
                 Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Bereich:
                 International Tax, Düsseldorf, Deutschland
1986 – 1988	Prüfungsassistent bei Dr. Köcke und Partner
                 GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,
                 Bereich: Bankenprüfung, Düsseldorf,
                 Deutschland

                                                                                                                         11
Deutsche Bank                      Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

Zu TOP 9                                                          hungsweise Wandelschuldverschreibungen, Genussscheinen
                                                                   und anderen hybriden Schuldverschreibungen zu nutzen.
Bericht des Vorstands an die Hauptversammlung gemäß              Zugleich wird das Platzierungsrisiko für die Gesellschaft
§ 221 Absatz 4 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 AktG               deutlich minimiert, da bei Emissionen unter Wahrung des
                                                                 Bezugsrechts das Risiko besteht, dass sich einmal festgelegte
Eine generell starke Kapitalbasis sowie die angemessene          Konditionen bis zum tatsächlichen Zeitpunkt der Platzierung
Ausstattung mit regulatorischen Eigenmitteln sind die Grund-       am Markt als nicht mehr marktgerecht erweisen, da Markt-
lage der geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft. Dabei        einschätzungen innerhalb der gesetzlichen Bezugsfrist oft
spielen gerade bei Kreditinstituten weitere bankaufsichts-         erheblichen Änderungen unterliegen. Im Fall einer Emission
rechtlich anerkannte Eigenkapitalbestandteile eine ganz            unter Ausschluss des Bezugsrechts ist die Gesellschaft
zentrale Rolle. Die europäischen Eigenmittelanforderungen         ­hingegen in der Lage, einen günstigen Zuteilungszeitpunkt
gemäß der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen          vergleichbar rasch und flexibel zu nutzen. Praktische Erfah-
Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Aufsichts-         rungen verdeutlichen, dass bei Emissionen von Options-
anforderungen an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen (Capi-       beziehungsweise Wandelschuldverschreibungen, Genuss-
tal Requirements Regulation, im Folgenden auch kurz „CRR“)         scheinen oder vergleichbaren Finanzinstrumenten mit
verlangen, dass Banken über eine angemessene Eigenmitte-         Bezugsrechtsausschluss in der Regel bessere Konditionen
lausstattung verfügen. So enthält die CRR spezifische Regeln       erreicht werden können, da durch die auf diese Weise mögliche
für die Anerkennung zusätzlichen Kernkapitals (AT 1 Capital),      sofortige Platzierung preiswirksame Risiken zulasten der
wonach Banken Anleihen mit besonderen aufsichtsrechtlich         Gesellschaft vermieden werden. Dies liegt in der Struktur
vorgegebenen Eigenschaften zur Sicherstellung einer              von Bezugsrechtsemissionen, bei denen nach den einschlä-
potentiellen Verlustteilnahme emittieren können. Solche            gigen gesetzlichen Bestimmungen eine mindestens zwei­
Instrumente bilden neben dem sogenannten harten Kern­            wöchige Bezugsfrist einzuhalten ist, während es bei einer
kapital (Grundkapital und Rücklagen) einen unverzichtbaren       Emission ohne Bezugsrecht möglich ist, den Ausgabepreis
Bestandteil der Eigenmittelausstattung der Gesellschaft. Die       erst unmittelbar vor der Platzierung festzusetzen. Auf diese
Gesellschaft muss über den notwendigen Handlungsspiel-           Weise kann ein erhöhtes Kursänderungsrisiko vermieden
raum verfügen, damit sie zu günstigen Konditionen gemäß            und der Emissionserlös ohne Sicherheitsabschläge im
der jeweiligen Marktlage bei Bedarf neue Instrumente des         ­Interesse aller Aktionäre maximiert werden.
zusätzlichen Kernkapitals begeben kann, um regulatorische
Eigenmittelvorgaben zu erfüllen.                                 Bei einem Bezugsrechtsausschluss können daher bei richti-
                                                                 ger Einschätzung der Gegebenheiten des Marktes mehr
Die Ermächtigung unter TOP 9 soll der Gesellschaft ausschließ­   finanzielle Mittel für die Gesellschaft bei einer niedrigeren
lich für die Ausgabe von Genussscheinen und hybriden             Belastung der Gesellschaft durch Zinsaufschläge generiert
Schuldverschreibungen eine neue breite Grundlage verschaffen,    werden. Dadurch wird die Gesellschaft in die Lage versetzt,
welche die jederzeitige flexible Nutzung dieser Instrumente      attraktive Ausgabebedingungen zu einem aus ihrer Sicht
ermöglicht. Dadurch soll die Gesellschaft in die Lage ver-       optimalen Zeitpunkt flexibel festzusetzen und so ihre Finan-
setzt werden, solche Instrumente selbst zu begeben, aber         zierungskonditionen im Einklang mit den neuen regulatori-
gegebenenfalls auch bei einer Begebung von Instrumenten          schen Anforderungen und im Interesse aller Aktionäre zu
insbesondere durch ausländische Tochtergesellschaften die        optimieren.
Anerkennung als zusätzliches Kernkapital der Gesellschaft
sicherzustellen.                                                 Insgesamt ermöglichen Emissionen unter Ausschluss des
                                                                 Bezugsrechts der Gesellschaft eine deutlich günstigere Kapi-
Die Gesellschaft soll – gegebenenfalls über ihre verbundenen     talbeschaffung beziehungsweise Refinanzierung im Vergleich
Unternehmen – je nach Marktlage den deutschen oder den           zu Bezugsrechtsemissionen. Dies gilt unabhängig davon, ob
internationalen Kapitalmarkt in Anspruch nehmen und die          durch die Emission die Aufnahme zusätzlichen Kernkapitals
hybriden Schuldverschreibungen außer in Euro auch in der         angestrebt wird.
gesetzlichen Währung eines OECD -Landes ausgeben können.
                                                                 2.	Reaktionsmöglichkeit auf zusätzliche Eigenmittel­
Die Möglichkeit des Vorstands, das Bezugsrecht der Aktionäre         anforderungen der Aufsichtsbehörden
mit Zustimmung des Aufsichtsrats auszuschließen, steht, wie
nachfolgend näher begründet wird, im überwiegenden Inter-        Ferner haben die Aufsichtsbehörden die Kompetenz, im
esse der Gesellschaft.                                           ­Einzelfall über die Anforderungen der CRR hinausgehende
                                                                  Eigenmittelanforderungen, etwa im Rahmen von Banken­
1.	Verbesserung der Eigenmittelstruktur in Über-                 stresstests, kurzfristig anzuordnen. Genussscheine oder
     einstimmung mit regulatorischen Vorgaben und                 andere hybride Schuldverschreibungen können in einem
    ­Nutzung günstiger Refinanzierungsmöglichkeiten               ­solchen Fall, je nach der konkreten aufsichtlichen Anforde-
                                                                  rung, geeignete Eigenmittelinstrumente darstellen. Auch vor
Wie bereits eingangs erwähnt, sind eine starke Kapitalbasis        diesem Hintergrund ist es erforderlich, dass die Gesellschaft
sowie die Versorgung der Gesellschaft mit regulatorischen         bei Bedarf schnell und flexibel entsprechende Instrumente
Eigenmitteln die zentrale Grundlage ihrer geschäftlichen Ent-      emittieren kann. Bei Bestehen des Bezugsrechts wäre es der
wicklung. Durch den Ausschluss des Bezugsrechts erhält die        Gesellschaft in einem solchen Fall unter Umständen nur
Gesellschaft die erforderliche Flexibilität, rasch und gezielt    möglich, zu äußerst ungünstigen Konditionen zusätzliches
interessierte Investorenkreise anzusprechen und günstige          Kernkapital aufzunehmen.
Marktverhältnisse für die Begebung von Options- bezie-
12
Deutsche Bank                       Tagesordnung
Hauptversammlung 2018

3.	Keine wesentliche Beeinträchtigung der Aktionärs­              Anforderungen – vorzuhalten. Die Handlungsfreiheit des Vor-
    interessen bei Ausgabe von Genussscheinen und                   stands, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht
    hybriden Schuldverschreibungen ohne Options-                    auszuschließen, dient daher der Verwirklichung der Unter-
    beziehungsweise Wandlungsrechte                                 nehmensziele zum Wohle der Gesellschaft, während auf der
                                                                    anderen Seite die potentielle Beeinträchtigung der Aktionäre
Genussscheine und hybride Schuldverschreibungen ohne                im Vergleich zu den erheblichen Transaktionsrisiken für die
Options- beziehungsweise Wandlungsrechte begründen                  Gesellschaft ohne die Möglichkeit zum Ausschluss des
keine Stimmrechte oder sonstige Mitgliedschaftsrechte. Die          Bezugsrechts gering erscheint. Zusätzlich stellt die Ermächti-
Ausgabe dieser Instrumente hat daher keine Veränderung              gung in entsprechender Anwendung der beziehungsweise in
der aktienrechtlichen Beteiligungsstruktur oder der Stimm-         Anlehnung an die Vorschrift des § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG
rechte zur Folge. Für den Erwerber von Genussscheinen oder          auch sicher, dass die Ausgabe zu Kursen erfolgt, die den
hybriden Schuldverschreibungen steht die Beteiligung an der        ­theoretischen Marktwert nicht wesentlich unterschreiten,
Gesellschaft nicht im Vordergrund, weshalb Genussscheine           wodurch den Aktionären kein oder nur ein unwesentlicher
keinen Anteil am Wertzuwachs der Gesellschaft verbriefen.           Nachteil entsteht. Zusammenfassend ist daher bei Abwä-
                                                                    gung aller angeführten Umstände festzustellen, dass die
Andererseits sehen Genussscheine eine Verlustteilnahme              Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den beschrie-
vor. Diesem Risiko wird durch eine erhöhte Kuponzahlung             benen Grenzen erforderlich, geeignet, angemessen und im
Rechnung getragen, was zu einer Reduzierung der Dividen-            überwiegenden Interesse der Gesellschaft sachlich gerecht-
denkapazität der Gesellschaft führen kann. Dem stehen              fertigt und geboten erscheint.
erhebliche finanzielle Nachteile gegenüber, die der Gesell-
schaft entstehen können, wenn das Bezugsrecht bei der Auf-         Der Vorstand wird die Umstände insoweit prüfen und von
nahme von zusätzlichem Kernkapital nicht ausgeschlossen            der Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts nur
werden kann. Diese Nachteile können schwerer wiegen als            Gebrauch machen, wenn bei Ausgabe einer Options- oder
die potenzielle Beeinträchtigung der Dividendenkapazität der       Wandelschuldverschreibung, eines Genussscheins oder
Gesellschaft, was Vorstand und Aufsichtsrat bei der Ent-           einer hybriden Schuldverschreibung auch im konkreten Fall
scheidung über den Ausschluss des Bezugsrechts zu prüfen           der Ausschluss des Bezugsrechts im wohlverstandenen Inte-
haben.                                                             resse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre gerechtfertigt und
                                                                   durch die betreffende Ermächtigung gedeckt ist. Auch der
Darüber hinaus sieht § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG grundsätz-         Aufsichtsrat wird vor Erteilung seiner Zustimmung prüfen,
lich vor, dass das Bezugsrecht unter anderem ausgeschlos-          ob diese Voraussetzungen gegeben sind.
sen werden kann, „wenn die Kapitalerhöhung gegen Barein-
lagen zehn vom Hundert des Grundkapitals nicht übersteigt          5.	Ausschluss des Bezugsrechts bei indirekten
und der Ausgabebetrag den Börsenpreis nicht wesentlich                 ­Emissionen
unterschreitet“. Auch wenn die Vorschrift des § 186 Absatz 3
Satz 4 AktG über den erleichterten Bezugsrechtsausschluss           Werden Genussscheine oder hybride Schuldverschreibungen
auf Emissionen von Genussscheinen oder hybriden Schuld-              über verbundene Unternehmen der Gesellschaft im In- oder
verschreibungen nicht direkt passt, kann aus ihr doch abge-        Ausland begeben, ist es notwendig, zunächst dem verbun-
leitet werden, dass die Marktbedürfnisse einen Ausschluss            denen Unternehmen Genussscheine oder hybride Schuldver-
des Bezugsrechts tragen können, wenn den Aktionären                  schreibungen zur Verfügung zu stellen, damit es seinerseits
durch die Art der Preisbildung, die dafür sorgt, dass der wirt-      entsprechende Instrumente platzieren kann. Bei Ausgabe der
schaftliche Wert eines Bezugsrechts nahe null liegen würde,         Instrumente an das verbundene Unternehmen ist es erfor-
kein oder nur ein unwesentlicher Nachteil entstehen würde.           derlich, das gesetzliche Bezugsrecht unmittelbar auszu-
Daher stellt die hier vorgeschlagene Ermächtigung zudem              schließen, da ansonsten nicht sichergestellt wäre, dass die
sicher, dass der Ausgabepreis den nach finanzmathemati-             Instrumente vollständig an das verbundene Unternehmen
schen Methoden ermittelten theoretischen Marktwert nicht             ausgegeben werden können. Da diese Art der indirekten
wesentlich unterschreitet. Hierin liegt ein zusätzlicher            Emission ohne Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts
Schutzmechanismus um sicherzustellen, dass die Aktionär-             mithin nicht durchführbar wäre, ist es insofern notwendig,
sinteressen geringstmöglich beeinträchtigt werden.                   das Bezugsrecht direkt durch Beschluss der Hauptversamm-
                                                                     lung auszuschließen. Dies birgt keine Gefahren für die Aktio-
4. Zusammenfassung der Interessenabwägung                            näre, da es sich bei der Begebung an das verbundene Unter-
                                                                     nehmen nur um einen notwendigen Teil der indirekten Emis-
Die Ermächtigung des Vorstands, mit Zustimmung des Auf-              sion durch das verbundene Unternehmen am Markt handelt.
sichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, ist        Aus diesem Grund ist die Übertragbarkeit der an das verbun-
sachlich gerechtfertigt. Es liegt im Interesse der Gesellschaft,     dene Unternehmen begebenen Genussrechte oder hybriden
dass sie die Möglichkeit hat, sich zeitnah, flexibel und zu         Schuldverschreibungen ausgeschlossen. Für die von dem
möglichst günstigen Marktkonditionen Kapital zu beschaffen          verbundenen Unternehmen selbst ausgegebenen Genuss-
und auf regulatorische Eigenmittelanforderungen zu reagie-           scheine oder hybriden Schuldverschreibungen bleibt es
ren. Die Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss ist                ­hingegen beim grundsätzlichen Bestehen des gesetzlichen
angemessen und notwendig, weil es ohne Bezugsrechtsaus-             Bezugsrechts, das der Vorstand mit Zustimmung des
schluss im einzelnen Fall nicht möglich ist, Kapital rasch und     ­Aufsichtsrats ausschließen kann, sofern der Ausgabepreis
zu günstigen Marktkonditionen aufzunehmen, um dauerhaft              den nach finanzmathematischen Methoden ermittelten theo-
eine starke Kapitalbasis – im Einklang mit regulatorischen           retischen Marktwert der Genussscheine oder hybriden

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