Haut- und Geschlechtskrankheiten - Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach
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Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten (beschlossen von der Prüfungskommission im September 2001, in der Fassung Jänner 2015)
Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten 1. Berufsbild Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention und Rehabilitation aller Krankheiten der Haut, der Hautanhangsgebilde, der hautnahen Schleimhäute, des subkutanen Fettgewebes und der Lymphknoten, einschließlich der pädiatrischen und geriatrischen Hautkrankheiten, der peripheren Angiopathien und der chronischen Veneninsuffizienz, sowie der sexuell übertragbaren Krankheiten. Die Dermatologie ist ein umfassendes Fach mit Berührung zu fast allen anderen Disziplinen der Medizin. Hauptaufgabe der Dermatologen ist die klinische Erkennung von Krankheiten der Haut bzw. von Systemkrankheiten mit Hautsymptomen. Wesentliche Hilfsmittel hiezu sind labor- und gerätediagnostische Techniken, insbesondere Dermatohistopathologie und Allergologie. Die Venerologie bildet aus Gründen der historischen Entwicklung mit der Dermatologie ein Doppelfach: dieses setzt sich aus mehreren Unterfächern zusammen, deren wichtigste die operative Dermatologie und die Phlebologie sind. 2. Prüfungsziel / Prüfungsinhalt Prüfungsziel: Ziel der Facharztprüfung ist der Nachweis der Kompetenz, die alltäglichen Anforderungen an den Facharzt gemäß Berufsbild kompetent und selbständig erfüllen zu können. Prüfungsinhalt: Den Prüfungsinhalten liegen die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung für das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten zugrunde. Nachweis der Kompetenz in folgenden Bereichen: 1. Allgemeine Dermatologie, Psychosomatik, Pharmakotherapie, Lokaltherapie, Physiologie, Biologie 2. Hygiene, Mikrobiologie, STD, HIV 3. Phlebologie, Dermatochirurgie, Lasertherapie 4. Histopathologie 5. Pädiatrische Dermatologie, Genodermatosen 6. Physikalische, Röntgen, Photo 7. Rechtsfragen, Qualitätssicherung, Dokumentation, Berufsdermatosen 8. Allergologie, Immundermatologie, Umwelt 9. Onkologie 10. Dermatologische Kosmetologie 3. Vorbereitungsmöglichkeiten Die Facharztprüfung dient nicht der Lehrbuchabfrage, sondern soll vor allem jene Kompetenzen überprüfen, die den Facharzt befähigen, aufgrund seiner Ausbildung selbständig und eigenverantwortlich den alltäglichen Anforderungen gerecht zu werden. Jedoch empfiehlt die Österreichische Gesellschaft für Haut- und Geschlechtskrankheiten folgende Literatur: Lehr- und Lernzielkatalog der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie (www.oeadf.at, www.oegdv.at) Stand: 01/2015 -2-
Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten Empfohlene Lehrbücher: (1) Braun-Falco's Dermatologie, Venerologie und Allergologie Springer; Auflage: 6. Aufl. 2012 Sprache: Deutsch (2) Dermatology: Bolognia Saunders; Auflage: 3rd revised edition, 2012 Sprache: Englisch (3) Dermatology in General Medicine Mcgraw-Hill Publ.Comp.; Auflage: 8. Auflage. 2012 Sprache: Englisch (4) Color Atlas and Synopsis of Clinical Dermatology McGraw-Hill; Auflage: 6 bzw. neueste Auflage Sprachen: Englisch bzw. Deutsch (5) Fritsch Dermatologie Venerologie: Grundlagen. Klinik. Atlas. Springer; Auflage: 2. Aufl. 2004; bzw. neueste Auflage Sprache: Deutsch 4. Prüfungsmethode(n) / Prüfungsablauf Die Prüfung findet in Form eines elektronischen Multiple-Choice-Tests statt. Nähere Hinweise werden zumindest 6 Monate vor dem Prüfungstermin auf der Website der Akademie www.arztakademie.at bei den Informationen zum Sonderfach publiziert. Ein wesentlicher Bestandteil der Facharztprüfung besteht aus klinischen Bildern und der Interpretation von histopathologischen Präparaten. D.h. Den KandidatInnen werden für den Prüfungsvorgang Laptop Computer zur Verfügung gestellt. Der gesamte Prüfungsvorgang wird über diese Computer dargestellt und aufgezeichnet. Im Rahmen der Prüfungsdauer von 4 Stunden sind 50 klinische Fälle zu lösen und daraus etwa 200 Einzelfragen (single best choice) zu beantworten. Pro klinischem Problem werden somit im Durchschnitt 4 Fragen zu erwarten sein. Stand: 01/2015 -3-
Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten 5. Bewertung Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Innerhalb von 8 Wochen ab dem Prüfungstermin werden die Kandidaten vom Prüfungsergebnis schriftlich verständigt. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Kandidatin, der Kandidat mindestens 66 Prozent der bewerteten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Kandidaten zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 20 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen in dieser Prüfung unterschreitet. Tritt diese Gleitklausel in Kraft, so müssen für das Bestehen der Prüfung mindestens 50 Prozent der bewerteten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet sein. 6. Prüfungsausschuss Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Auswahl der Prüfungsfragen, die Durchführung der Prüfung, die Festlegung der Bestehensgrenze und die Qualitätssicherung der Prüfungsfragen. Der Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus 1 Vorsitzenden und 2 Mitgliedern sowie 3 Stellvertretern. (s. PO § 25) Der Prüfungsausschuss ist für 5 Jahre nominiert. Eine Wiederwahl ist möglich. Die Mitglieder sind: Vorsitzender: Univ. Prof. Dr. Michael Binder Mitglied: Ao. Univ. Prof. Prim. Dr. Franz Trautinger Mitglied: Ao. Univ. Prof. Dr. Harald Kittler Stellvertreter: Prim. Dr. Werner Saxinger Stellvertreter: Dr. Eva Kindermann-Glebowski Stellvertreter: Ao. Univ. Prof. Prim. Dr. Beatrix Volc Platzer 7. Prüfungstermin / Wiederholungsprüfung / Prüfungsort Die Prüfung findet einmal pro Jahr statt. Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf 5 Prüfungsantritte begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung abgehalten. Sie ist vor einem kommissionellen Prüfungsausschuss von drei Personen in Form einer strukturierten, mündlichen Prüfung, also in mündlich kommissioneller Form abzulegen. (Näheres dazu regelt die Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer § 11.a). Prüfungstermin, Prüfungsort und Zeit sind zeitgerecht vorher folgenden Medien zu entnehmen: - Homepage der akademie der ärzte: www.arztakademie.at - Österreichische Ärztezeitung Das Anmeldeformular ist in den Landesärztekammern erhältlich bzw. von der Homepage der österreichischen akademie der ärzte(www.arztakademie.at) abrufbar. Stand: 01/2015 -4-
Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten 9. Ansprechpartner für die Kandidaten Inhaltlich: a.o.Univ.-Prof. Dr. Michael Binder c/o Wiener medizinische Akademie Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie Alser Straße 4 1090 Wien e-mail: michael.binder@meduiwien.ac.at Stand: 01/2015 -5-
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