Haut- und Geschlechtskrankheiten - Fachspezifische Prüfungsrichtlinie für das Sonderfach

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Fachspezifische Prüfungsrichtlinie
                        für das Sonderfach

                Haut- und Geschlechtskrankheiten
(beschlossen von der Prüfungskommission im September 2001, in der Fassung Jänner 2015)
Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten

                                            1. Berufsbild

Das Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten umfasst die Erkennung, Behandlung, Prävention
und Rehabilitation aller Krankheiten der Haut, der Hautanhangsgebilde, der hautnahen Schleimhäute,
des subkutanen Fettgewebes und der Lymphknoten, einschließlich der pädiatrischen und
geriatrischen Hautkrankheiten, der peripheren Angiopathien und der chronischen Veneninsuffizienz,
sowie der sexuell übertragbaren Krankheiten.

Die Dermatologie ist ein umfassendes Fach mit Berührung zu fast allen anderen Disziplinen der
Medizin. Hauptaufgabe der Dermatologen ist die klinische Erkennung von Krankheiten der Haut bzw.
von Systemkrankheiten mit Hautsymptomen. Wesentliche Hilfsmittel hiezu sind labor- und
gerätediagnostische Techniken, insbesondere Dermatohistopathologie und Allergologie. Die
Venerologie bildet aus Gründen der historischen Entwicklung mit der Dermatologie ein Doppelfach:
dieses setzt sich aus mehreren Unterfächern zusammen, deren wichtigste die operative Dermatologie
und die Phlebologie sind.

                                 2. Prüfungsziel / Prüfungsinhalt

Prüfungsziel:

Ziel der Facharztprüfung ist der Nachweis der Kompetenz, die alltäglichen Anforderungen an den
Facharzt gemäß Berufsbild kompetent und selbständig erfüllen zu können.

Prüfungsinhalt:

Den Prüfungsinhalten liegen die Ausbildungsinhalte gemäß Ärzte-Ausbildungsordnung für das
Sonderfach Haut- und Geschlechtskrankheiten zugrunde.

Nachweis der Kompetenz in folgenden Bereichen:

    1. Allgemeine Dermatologie, Psychosomatik, Pharmakotherapie, Lokaltherapie, Physiologie,
        Biologie
    2. Hygiene, Mikrobiologie, STD, HIV
    3. Phlebologie, Dermatochirurgie, Lasertherapie
    4. Histopathologie
    5. Pädiatrische Dermatologie, Genodermatosen
    6. Physikalische, Röntgen, Photo
    7. Rechtsfragen, Qualitätssicherung, Dokumentation, Berufsdermatosen
    8. Allergologie, Immundermatologie, Umwelt
    9. Onkologie
    10. Dermatologische Kosmetologie

                                 3. Vorbereitungsmöglichkeiten

Die Facharztprüfung dient nicht der Lehrbuchabfrage, sondern soll vor allem jene Kompetenzen
überprüfen, die den Facharzt befähigen, aufgrund seiner Ausbildung selbständig und
eigenverantwortlich den alltäglichen Anforderungen gerecht zu werden.

Jedoch empfiehlt die Österreichische Gesellschaft für Haut- und Geschlechtskrankheiten folgende
Literatur:

Lehr- und Lernzielkatalog der Österreichischen Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie
(www.oeadf.at, www.oegdv.at)

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Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten

Empfohlene Lehrbücher:

(1) Braun-Falco's Dermatologie, Venerologie und Allergologie
Springer; Auflage: 6. Aufl. 2012
Sprache: Deutsch

(2) Dermatology: Bolognia
Saunders; Auflage: 3rd revised edition, 2012
Sprache: Englisch

(3) Dermatology in General Medicine
Mcgraw-Hill Publ.Comp.; Auflage: 8. Auflage. 2012
Sprache: Englisch

(4) Color Atlas and Synopsis of Clinical Dermatology
McGraw-Hill; Auflage: 6 bzw. neueste Auflage
Sprachen: Englisch bzw. Deutsch

(5) Fritsch Dermatologie Venerologie: Grundlagen. Klinik. Atlas.
Springer; Auflage: 2. Aufl. 2004; bzw. neueste Auflage
Sprache: Deutsch

                               4. Prüfungsmethode(n) / Prüfungsablauf

Die Prüfung findet in Form eines elektronischen Multiple-Choice-Tests statt. Nähere Hinweise werden
zumindest 6 Monate vor dem Prüfungstermin auf der Website der Akademie www.arztakademie.at
bei den Informationen zum Sonderfach publiziert.

Ein wesentlicher Bestandteil der Facharztprüfung besteht aus klinischen Bildern und der Interpretation
von histopathologischen Präparaten. D.h. Den KandidatInnen werden für den Prüfungsvorgang
Laptop Computer zur Verfügung gestellt. Der gesamte Prüfungsvorgang wird über diese Computer
dargestellt und aufgezeichnet.

Im Rahmen der Prüfungsdauer von 4 Stunden sind 50 klinische Fälle zu lösen und daraus etwa
200 Einzelfragen (single best choice) zu beantworten. Pro klinischem Problem werden somit im
Durchschnitt 4 Fragen zu erwarten sein.

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Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten

                                              5. Bewertung

Die Bewertung erfolgt ausschließlich mit "bestanden" oder "nicht bestanden". Innerhalb von 8 Wochen
ab dem Prüfungstermin werden die Kandidaten vom Prüfungsergebnis schriftlich verständigt.
Telefonische Auskünfte sind nicht möglich.

Die Prüfung gilt als bestanden, wenn die Kandidatin, der Kandidat mindestens 66 Prozent der
bewerteten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Kandidaten
zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 20 Prozent die durchschnittlichen
Prüfungsleistungen aller Prüfungsteilnehmer und Prüfungsteilnehmerinnen in dieser Prüfung
unterschreitet. Tritt diese Gleitklausel in Kraft, so müssen für das Bestehen der Prüfung mindestens
50 Prozent der bewerteten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet sein.

                                         6. Prüfungsausschuss

Der Prüfungsausschuss ist verantwortlich für die Auswahl der Prüfungsfragen, die Durchführung der
Prüfung, die Festlegung der Bestehensgrenze und die Qualitätssicherung der Prüfungsfragen. Der
Prüfungsausschuss setzt sich zusammen aus 1 Vorsitzenden und 2 Mitgliedern sowie 3
Stellvertretern. (s. PO § 25) Der Prüfungsausschuss ist für 5 Jahre nominiert. Eine Wiederwahl ist
möglich.

Die Mitglieder sind:

Vorsitzender:            Univ. Prof. Dr. Michael Binder
Mitglied:                Ao. Univ. Prof. Prim. Dr. Franz Trautinger
Mitglied:                Ao. Univ. Prof. Dr. Harald Kittler

Stellvertreter:          Prim. Dr. Werner Saxinger
Stellvertreter:          Dr. Eva Kindermann-Glebowski
Stellvertreter:          Ao. Univ. Prof. Prim. Dr. Beatrix Volc Platzer

                       7. Prüfungstermin / Wiederholungsprüfung / Prüfungsort

Die Prüfung findet einmal pro Jahr statt. Die Anzahl der Prüfungsantritte ist auf 5 Prüfungsantritte
begrenzt. Der letzte (fünfte) Prüfungsantritt wird in Form einer mündlichen, kommissionellen Prüfung
abgehalten. Sie ist vor einem kommissionellen Prüfungsausschuss von drei Personen in Form einer
strukturierten, mündlichen Prüfung, also in mündlich kommissioneller Form abzulegen. (Näheres dazu
regelt die Prüfungsordnung der Österreichischen Ärztekammer § 11.a).

Prüfungstermin, Prüfungsort und Zeit sind zeitgerecht vorher folgenden Medien zu entnehmen:

        -    Homepage der akademie der ärzte: www.arztakademie.at
        -    Österreichische Ärztezeitung

Das Anmeldeformular ist in den Landesärztekammern erhältlich bzw. von der Homepage der
österreichischen akademie der ärzte(www.arztakademie.at) abrufbar.

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Prüfungsrichtlinie – Haut- und Geschlechtskrankheiten

                             9. Ansprechpartner für die Kandidaten

Inhaltlich:

a.o.Univ.-Prof. Dr. Michael Binder
c/o Wiener medizinische Akademie
Österreichische Gesellschaft für Dermatologie und Venerologie
Alser Straße 4
1090 Wien
e-mail: michael.binder@meduiwien.ac.at

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