Heimat der Beatles - ab 1.319 * p.P - Poppe Reisen

 
WEITER LESEN
Heimat der Beatles - ab 1.319 * p.P - Poppe Reisen
Heimat der Beatles

                                                     4 Tage-Reise
                                                ab 1. 3 1 9 , – € * p.P.

Mit Werner Köhler durch Liverpool
Termin: 12.07. - 15.07.2022

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Heimat der Beatles - ab 1.319 * p.P - Poppe Reisen
Heimat der Beatles
Mit Werner Köhler durch Liverpool
Die wohl berühmtesten Söhne der Stadt Liverpool sind die Beatles. Alle vier Mitglieder der legendären Band wurden in einfa-
chen Verhältnissen in Liverpool geboren und die Geschichte der Beatles ist tief in der Stadt verwurzelt. Die Pilzköpfe aus der
Arbeiterstadt am Mersey revolutionierten den musikalischen Geschmack einer ganzen Generation. Auch Werner Köhler
(Jahrgang 1954) erlag sofort der Faszination dieser Musik, als er im Alter von 9 Jahren zum ersten Mal eine Beatles-Platte
hörte. Der Musikexperte präsentiert faszinierende Geschichten rund um die Fab Four. "A splendid time is guaranteed for all!“

                                                der Band mit vielen persönlichen Eindrü-       3. Tag: Liverpool: Mersey, Museum und Tea
                                                cken und Highlights. Danach Check-in im        Time
                                                Hard Days Night Hotel. Am frühen Abend         Frühstück im Hotel. Auf einer Bootstour auf
                                                gemeinsamer Spaziergang entlang der berühm-    dem Mersey River lernen Sie Liverpool heute
                                                ten Mathew Street. Dieser endet am legen-      vom Wasser aus kennen - ganz nach dem
                                                dären "Cavern Club". Das Original wurde        Motto "Ferry cross the Mersey". Anschlie-
                                                1957 eröffnet und war DER Rock`n`Roll Club     ßend haben Sie Gelegenheit, das Beatles
                                                in Liverpool. 1973 wurde der Club geschlos-    Museum in der Mathew Street zu besuchen.
                                                sen und schließlich abgerissen. Auf dem        Hier erwartet Sie eine außergewöhnliche
                                                Nachbargrundstück wurde aber 1984 unter        Sammlung mit vielen privaten Ausstellungs-
                                                Verwendung von Steinen aus dem Original        stücken und interessanten Fotos. Nach einer
                                                der neue "Cavern Club" gebaut. Bei Live-       individuellen Mittagspause treffen Sie sich
                                                Musik klingt dieser erste Abend in Liverpool   mit Werner Köhler zum "Beatles Talk" beim
                                                aus.                                           typisch britischen Afternoon Tea in Ihrem
                                                                                               Hotel. Die Beatles erwähnen den Tee mehr
                                                2. Tag: Liverpool: Auf den Spuren der Bea-     als ein Dutzend Mal in ihren Liedern - ein
                                                tles durch Liverpool                           Beweis, dass auch die Fab Four eine gute
                                                Nach dem Frühstück im Hotel starten Sie zu     Tasse Tee liebten? "And in the End..." - nach
                                                einer besonderen Tour durch Liverpool und      einem gemeinsamen Abendessen im "The
                                                entdecken die bekanntesten Plätze, die mit     Phil" erwartet Sie dann das musikalische
                                                den Beatles assoziiert werden: Strawberry      Highlight der Reise: die Bootleg Beatles
                                                Field und Penny Lane sind nur zwei der Orte,   spielen in der Liverpool Philharmonic Hall.
                                                die Inspiration für viele der bekannten Bea-   Diese erstklassige Tribute Band ist seit 1980
                                                tles Songs waren. Zudem wird der wohl          auf den Spuren der Beatles unterwegs und
                                                wichtigste Ort des Rock`n`Roll besucht -       in ihrer Show ist jedes Detail akribisch nach-
                                                dort wo John und Paul sich zum ersten Mal      gestellt, von den Kostümen über authenti-
                                                trafen. Der krönende Abschluss ist der Be-     sche Instrumente bis hin zum Liverpooler
1. Tag: Frankfurt - Manchester - Liverpool:     such der Childhood Homes von Paul Mc-          Akzent und der perfekten musikalischen
Beatles Story Exhibition                        Cartney und John Lennon. In einem Liver-       Nachstellung. A splendid time!
Individuelle Anreise zum Flughafen Frank-       pooler Vorort wuchsen die beiden Musikle-
furt und gemeinsamer Flug nach Manches-         genden auf und schrieben hier ihre ersten      4. Tag: Liverpool - Manchester - Frankfurt
ter. Transfer nach Liverpool und individuelle   Hits - ein bewegender Einblick in die Anfän-   Frühstück im Hotel und Freizeit bis zum
Mittagspause an den Albert Docks. An-           ge der Beatles. Rückkehr zum Hotel und         Flughafentransfer. Am Nachmittag Rückflug
schließend Besuch der Beatles Story Exhibi-     Abend zur freien Verfügung.                    von Manchester nach Frankfurt und indivi-
tion - kein gewöhnliches Museum, sondern                                                       duelle Heimreise der Teilnehmer.
eine emotionale Reise durch die Geschichte
Heimat der Beatles - ab 1.319 * p.P - Poppe Reisen
Unterkunft:
Eingeschlossene Leistungen:                      Liverpool, Hard Days Night Hotel****              Reisen in Corona-Zeiten 2022:
• Flug ab/bis Frankfurt mit Lufthansa in         Das einzige "Fab Four"-Sterne-Hotel in Liver-     Konkrete Hinweise zu geltenden Co-
  der Economy Class inkl. Steuern und Ge-        pool. Es liegt im Herzen von Liverpools "Bea-     rona-Regeln erhalten Sie mit Ihren
  bühren                                         tles Quarter" und ist in einem prächtigen,        Reiseunterlagen. Bitte gehen Sie da-
• 3 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel im          unter Denkmalschutz stehenden Gebäude             von aus, dass Spielstätten und öf-
  Doppelzimmer inkl. Frühstück                   aus dem Jahr 1884 untergebracht. Alle 110         fentliche Einrichtungen den Zutritt
• 1 Buffetabendessen "The Phil"                  Zimmer sind individuell gestaltet und ele-        zukünftig auf die 2G-Regelung um-
• Eintrittskarte "Bootleg Beatles" (Kat. B)      gant mit speziell in Auftrag gegebenen, von       stellen. Dafür wird ein offizieller Nach-
• Beatles Story Exhibition                       den Beatles inspirierten Kunstwerken an           weis über einen vollständigen Impf-
• Spaziergang Mathew Quarter mit Besuch          den Wänden ausgestattet. Das Hotel liegt          schutz oder eine Genesung benötigt.
  des Cavern Club                                unweit des weltberühmten Cavern Club, in
• ganztägige, geführte Besichtigungstour         dem die Beatles berühmt wurden.                   Reiseversicherungen:
  Liverpool inkl. Strawberry Field und Child-                                                      Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
  hood Homes                                     Ihr Musikexperte Werner Köhler:                   cherungen enthalten. Wir empfehlen
• Mersey River Cruise                            Werner Köhler ist einer der herausragenden        dringend den Abschluss einer Reise-
• Beatles Museum                                 Musikexperten im Land. Über diverse regio-        Rücktrittskosten-Versicherung. Die In-
• Afternoon Tea mit Beatles-Talk                 nale Bands und einem klassischen Musik-           formationsblätter zu Versicherungs-
• Musikexperte Werner Köhler ab/bis              studium bekam die rockige Seite der Musik         produkten können Sie vor Abschluss
  Frankfurt                                      Oberhand. Im Lauf seines Berufslebens als         der Versicherung bei uns anfordern
• 1 Reiseführer "Liverpool" pro Zimmer           Musikredakteur hat Werner Köhler viele            oder von unserer Website www.pop-
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 14,- €      Größen der deutschen und internationalen          pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro-
                                                 Musikszene persönlich kennen gelernt. Bei         schüren" herunterladen.
Nicht eingeschlossen sind als optional be-       Interviews und Gesprächen haben sie ihm
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-         ihre Geschichte erzählt.                          Allgemeine Bedingungen:
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-                                                        Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
gaben persönlicher Art.                          Reisepapiere und Gesundheit:                      Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
                                                 Deutsche Staatsbürger benötigen für die           selkursänderungen vorbehalten. Es
Zusatzleistungen:                                Einreise einen gültigen Reisepass. Erkundi-       gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise so-       gen Sie sich bitte unbedingt auf der Home-        dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
wie Zusatznächte im Hotel.                       page des Auswärtigen Amtes (www.aus-              von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.
                                                 waertiges-amt.de) nach den aktuellen Ein-
                                                 reise- und Impfvorschriften. Diese Reise ist
                                                 nur bedingt barrierefrei.
                                                                                                   Buchung und Beratung:
                                                                                                   Poppe Reisen GmbH & Co. KG
   Termin und Preise pro Person:                                                                   Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
   4 Tage-Reise                                                                 Anmeldeschluss:    55130 Mainz
   12.07. - 15.07.2022                                                              30.04.2022     Themenreisen
   im Doppelzimmer                                                                     1.319,- €   Tina Birkmann
                                                                                                   Tel.: +49-(0)6131-27066-21
   Einzelzimmerzuschlag                                                                 265,- €
                                                                                                   Fax: +49-(0)6131-27066-19
   Mindestteilnehmerzahl: 14 Personen                                                              tina.birkmann@poppe-reisen.de

  Klima Liverpool        Jan.   Feb. März April Mai   Juni   Juli   Aug. Sep.    Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C      6       6    9   11   15     17    19      19   16     13     9    7
  Sonnenstunden           2       3    4   5     8     11    13      13   11      8     5    3
                                                                                                   Veranstalter:
  Regentage               18     13   13   13   13     13    15      15   15     17    17   19     Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
Heimat der Beatles - ab 1.319 * p.P - Poppe Reisen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Marketing Liverpool, Pixabay
Sie können auch lesen