Heimat der Beatles - ab 1.319 * p.P - Poppe Reisen
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Heimat der Beatles 4 Tage-Reise ab 1. 3 1 9 , – € * p.P. Mit Werner Köhler durch Liverpool Termin: 12.07. - 15.07.2022 * inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Heimat der Beatles Mit Werner Köhler durch Liverpool Die wohl berühmtesten Söhne der Stadt Liverpool sind die Beatles. Alle vier Mitglieder der legendären Band wurden in einfa- chen Verhältnissen in Liverpool geboren und die Geschichte der Beatles ist tief in der Stadt verwurzelt. Die Pilzköpfe aus der Arbeiterstadt am Mersey revolutionierten den musikalischen Geschmack einer ganzen Generation. Auch Werner Köhler (Jahrgang 1954) erlag sofort der Faszination dieser Musik, als er im Alter von 9 Jahren zum ersten Mal eine Beatles-Platte hörte. Der Musikexperte präsentiert faszinierende Geschichten rund um die Fab Four. "A splendid time is guaranteed for all!“ der Band mit vielen persönlichen Eindrü- 3. Tag: Liverpool: Mersey, Museum und Tea cken und Highlights. Danach Check-in im Time Hard Days Night Hotel. Am frühen Abend Frühstück im Hotel. Auf einer Bootstour auf gemeinsamer Spaziergang entlang der berühm- dem Mersey River lernen Sie Liverpool heute ten Mathew Street. Dieser endet am legen- vom Wasser aus kennen - ganz nach dem dären "Cavern Club". Das Original wurde Motto "Ferry cross the Mersey". Anschlie- 1957 eröffnet und war DER Rock`n`Roll Club ßend haben Sie Gelegenheit, das Beatles in Liverpool. 1973 wurde der Club geschlos- Museum in der Mathew Street zu besuchen. sen und schließlich abgerissen. Auf dem Hier erwartet Sie eine außergewöhnliche Nachbargrundstück wurde aber 1984 unter Sammlung mit vielen privaten Ausstellungs- Verwendung von Steinen aus dem Original stücken und interessanten Fotos. Nach einer der neue "Cavern Club" gebaut. Bei Live- individuellen Mittagspause treffen Sie sich Musik klingt dieser erste Abend in Liverpool mit Werner Köhler zum "Beatles Talk" beim aus. typisch britischen Afternoon Tea in Ihrem Hotel. Die Beatles erwähnen den Tee mehr 2. Tag: Liverpool: Auf den Spuren der Bea- als ein Dutzend Mal in ihren Liedern - ein tles durch Liverpool Beweis, dass auch die Fab Four eine gute Nach dem Frühstück im Hotel starten Sie zu Tasse Tee liebten? "And in the End..." - nach einer besonderen Tour durch Liverpool und einem gemeinsamen Abendessen im "The entdecken die bekanntesten Plätze, die mit Phil" erwartet Sie dann das musikalische den Beatles assoziiert werden: Strawberry Highlight der Reise: die Bootleg Beatles Field und Penny Lane sind nur zwei der Orte, spielen in der Liverpool Philharmonic Hall. die Inspiration für viele der bekannten Bea- Diese erstklassige Tribute Band ist seit 1980 tles Songs waren. Zudem wird der wohl auf den Spuren der Beatles unterwegs und wichtigste Ort des Rock`n`Roll besucht - in ihrer Show ist jedes Detail akribisch nach- dort wo John und Paul sich zum ersten Mal gestellt, von den Kostümen über authenti- trafen. Der krönende Abschluss ist der Be- sche Instrumente bis hin zum Liverpooler 1. Tag: Frankfurt - Manchester - Liverpool: such der Childhood Homes von Paul Mc- Akzent und der perfekten musikalischen Beatles Story Exhibition Cartney und John Lennon. In einem Liver- Nachstellung. A splendid time! Individuelle Anreise zum Flughafen Frank- pooler Vorort wuchsen die beiden Musikle- furt und gemeinsamer Flug nach Manches- genden auf und schrieben hier ihre ersten 4. Tag: Liverpool - Manchester - Frankfurt ter. Transfer nach Liverpool und individuelle Hits - ein bewegender Einblick in die Anfän- Frühstück im Hotel und Freizeit bis zum Mittagspause an den Albert Docks. An- ge der Beatles. Rückkehr zum Hotel und Flughafentransfer. Am Nachmittag Rückflug schließend Besuch der Beatles Story Exhibi- Abend zur freien Verfügung. von Manchester nach Frankfurt und indivi- tion - kein gewöhnliches Museum, sondern duelle Heimreise der Teilnehmer. eine emotionale Reise durch die Geschichte
Unterkunft: Eingeschlossene Leistungen: Liverpool, Hard Days Night Hotel**** Reisen in Corona-Zeiten 2022: • Flug ab/bis Frankfurt mit Lufthansa in Das einzige "Fab Four"-Sterne-Hotel in Liver- Konkrete Hinweise zu geltenden Co- der Economy Class inkl. Steuern und Ge- pool. Es liegt im Herzen von Liverpools "Bea- rona-Regeln erhalten Sie mit Ihren bühren tles Quarter" und ist in einem prächtigen, Reiseunterlagen. Bitte gehen Sie da- • 3 Übernachtungen im 4 Sterne-Hotel im unter Denkmalschutz stehenden Gebäude von aus, dass Spielstätten und öf- Doppelzimmer inkl. Frühstück aus dem Jahr 1884 untergebracht. Alle 110 fentliche Einrichtungen den Zutritt • 1 Buffetabendessen "The Phil" Zimmer sind individuell gestaltet und ele- zukünftig auf die 2G-Regelung um- • Eintrittskarte "Bootleg Beatles" (Kat. B) gant mit speziell in Auftrag gegebenen, von stellen. Dafür wird ein offizieller Nach- • Beatles Story Exhibition den Beatles inspirierten Kunstwerken an weis über einen vollständigen Impf- • Spaziergang Mathew Quarter mit Besuch den Wänden ausgestattet. Das Hotel liegt schutz oder eine Genesung benötigt. des Cavern Club unweit des weltberühmten Cavern Club, in • ganztägige, geführte Besichtigungstour dem die Beatles berühmt wurden. Reiseversicherungen: Liverpool inkl. Strawberry Field und Child- Im Reisepreis sind keine Reiseversi- hood Homes Ihr Musikexperte Werner Köhler: cherungen enthalten. Wir empfehlen • Mersey River Cruise Werner Köhler ist einer der herausragenden dringend den Abschluss einer Reise- • Beatles Museum Musikexperten im Land. Über diverse regio- Rücktrittskosten-Versicherung. Die In- • Afternoon Tea mit Beatles-Talk nale Bands und einem klassischen Musik- formationsblätter zu Versicherungs- • Musikexperte Werner Köhler ab/bis studium bekam die rockige Seite der Musik produkten können Sie vor Abschluss Frankfurt Oberhand. Im Lauf seines Berufslebens als der Versicherung bei uns anfordern • 1 Reiseführer "Liverpool" pro Zimmer Musikredakteur hat Werner Köhler viele oder von unserer Website www.pop- • Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 14,- € Größen der deutschen und internationalen pe-reisen.de unter "Kataloge und Bro- Musikszene persönlich kennen gelernt. Bei schüren" herunterladen. Nicht eingeschlossen sind als optional be- Interviews und Gesprächen haben sie ihm zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl- ihre Geschichte erzählt. Allgemeine Bedingungen: zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus- Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und gaben persönlicher Art. Reisepapiere und Gesundheit: Flugplanänderungen. Tarif- und Wech- Deutsche Staatsbürger benötigen für die selkursänderungen vorbehalten. Es Zusatzleistungen: Einreise einen gültigen Reisepass. Erkundi- gelten die Allgemeinen Geschäftsbe- Gerne arrangieren wir Ihre Bahnanreise so- gen Sie sich bitte unbedingt auf der Home- dingungen (AGB)/ Reisebedingungen wie Zusatznächte im Hotel. page des Auswärtigen Amtes (www.aus- von Poppe Reisen GmbH & Co. KG. waertiges-amt.de) nach den aktuellen Ein- reise- und Impfvorschriften. Diese Reise ist nur bedingt barrierefrei. Buchung und Beratung: Poppe Reisen GmbH & Co. KG Termin und Preise pro Person: Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14 4 Tage-Reise Anmeldeschluss: 55130 Mainz 12.07. - 15.07.2022 30.04.2022 Themenreisen im Doppelzimmer 1.319,- € Tina Birkmann Tel.: +49-(0)6131-27066-21 Einzelzimmerzuschlag 265,- € Fax: +49-(0)6131-27066-19 Mindestteilnehmerzahl: 14 Personen tina.birkmann@poppe-reisen.de Klima Liverpool Jan. Feb. März April Mai Juni Juli Aug. Sep. Okt. Nov. Dez. Ø Temperatur in °C 6 6 9 11 15 17 19 19 16 13 9 7 Sonnenstunden 2 3 4 5 8 11 13 13 11 8 5 3 Veranstalter: Regentage 18 13 13 13 13 13 15 15 15 17 17 19 Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen 1. Abschluss des Reisevertrages lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen. veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver- Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit 5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma- schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä- ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2 9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern. im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea- werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der 5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver- Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu- Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn- pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie- zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah- durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech- men der Vermittlung beruhen. hat. nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende 9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag- Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar- internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala- von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen. und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re- schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann. Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei- gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet- seteilnehmer werden berechnet: zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. 2. Bezahlung bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises. Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An- bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises. 10. Mitwirkungspflicht des Reisenden zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä- bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises. 10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises, vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens bei Eigenanreise 90% des Reisepreises. zu benachrichtigen. 14 Tage vor Reiseantritt zu leisten. ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises. 10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei- Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent- sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei- 3. Leistungen schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen. tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung. Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög- diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan- Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung. die Höhe der Entschädigung begründen. Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen- Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet 6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus- Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen- führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch- Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise tur nicht befugt. ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der den Reisevertrag kündigen: Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen- a) ohne Einhaltung einer Frist. 11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer 11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be- wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal- er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor- stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird, tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei- Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei- muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen- severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan- muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei- gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun- Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern vorliegen. möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist gutgebrachten Beträge. 11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei- auf der Internetseite: b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt. sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest- Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei- Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser 4. Leistungs- und Preisänderungen bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer- Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten, 4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver- verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus- nicht, unzureichend oder falsch informiert haben. tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis 11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei- Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er- ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver- heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht. tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, beeinträchtigen. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt. 4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver- die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. 12. Eintrittskarten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran- Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende 7. Reiseversicherungen staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei- Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung 1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen- tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV). dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin- den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver- gungen (s. Ziffer 5). kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von nachfolgenden Berechnung erhöhen: der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den 13. Gesetzliche Bestimmungen a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei- Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson- severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen. Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB. b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh- pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs- können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde- oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag und Broschüren“ herunterladen. verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden Jahren. verlangen. 8. Haftung des Reiseveranstalters 2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden 8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht 14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem eines ordentlichen Kaufmanns für: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre- 1. die gewissenhafte Reisevorbereitung; hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden. 2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ- Folge. 3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei- ger; severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, 3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen; 15. Gerichtsstand in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert 4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver- hat. Reiseleistung. klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden 4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises 8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in- Leistungserbringung betrauten Person. Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per- sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der 9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück 9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti- den dreifachen Reisepreis beschränkt, die deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage 1. keine Körperschäden sind und der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus 2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden Sitz des Reiseveranstalters maßgebend. seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die 9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä- Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ- den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise- Veranstalter: Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14 Telefon +49 (0) 6131 27066-0 E-Mail info@poppe-reisen.de Poppe Reisen GmbH & Co. KG D-55130 Mainz Telefax +49 (0) 6131 27066-19 Site www.poppe-reisen.de Bilder: Marketing Liverpool, Pixabay
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