London und Liverpool - ab 1.199,- € p.P. Mit Werner Köhler auf den Spuren der Beatles - Berliner ...

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London und Liverpool - ab 1.199,- € p.P. Mit Werner Köhler auf den Spuren der Beatles - Berliner ...
London und Liverpool

                                    4 Tage-Reise
                              ab   1.199,– € p.P.
Mit Werner Köhler auf den Spuren der Beatles
Termin: 22.10. - 25.10.2021
London und Liverpool - ab 1.199,- € p.P. Mit Werner Köhler auf den Spuren der Beatles - Berliner ...
London und Liverpool
Mit Werner Köhler auf den Spuren der Beatles
Ihre eigentliche Heimat ist Liverpool, doch wie kaum eine andere Stadt hat London den musikalischen Werdegang der Bea-
tles geprägt. Die Pilzköpfe aus der Arbeiterstadt am Mersey revolutionierten den musikalischen Geschmack einer ganzen Ge-
neration. Auch Werner Köhler (Jahrgang 1954) erlag sofort der Faszination dieser Musik, als er im Alter von 9 Jahren zum ers-
ten Mal eine Beatles-Platte hörte. Der Musikexperte führt Sie auf dieser Reise in beiden Städten zu den unzähligen Spuren
der Beatles-Ära und präsentiert faszinierende Geschichten rund um die Fab Four. "A splendid time is guaranteed for all!“

                                             Zebrastreifen. Geschichten, Anekdoten und      ersten Auftritt im "Cavern" und traten inner-
                                             Kuriositäten lassen Sie an diesem Teil des     halb von 2 Jahren 292 Mal dort auf. 1973
                                             Lebens der "Fab Four" teilhaben. Anschlie-     wurde der Club geschlossen und schließlich
                                             ßend Check-in im Holiday Inn Kensington        abgerissen. Auf dem Nachbargrundstück
                                             High Street und Nachmittag zur freien Ver-     wurde aber 1984 unter Verwendung von
                                             fügung. Am Abend erwartet Sie die erstklas-    Steinen aus dem Original der neue "Cavern
                                             sige Beatles Tribute Band "Bootleg Beatles"    Club" gebaut. Bei Live-Musik klingt dieser
                                             in der berühmten Royal Albert Hall. Jedes      erste Abend in Liverpool aus.
                                             Detail ist akribisch nachgestellt, von den
                                             Kostümen über authentische Instrumente         3. Tag: Liverpool
                                             bis hin zum Liverpooler Akzent und der per-    Frühstück im Hotel. Anschließend starten
                                             fekten musikalischen Nachstellung. Nach        Sie Richtung Albert Dock zur "Beatles Story
                                             dem Konzert Spaziergang zurück zum Hotel.      Exhibition". Dies ist kein gewöhnliches Mu-
                                                                                            seum, sondern eine emotionale Reise durch
                                             2. Tag: London - Liverpool                     die Geschichte der Band mit vielen persönli-
                                             Nach dem Frühstück geht es vom Bahnhof         chen Eindrücken und Highlights. Unzählige
                                             "Euston Station" in gut 2 Stunden nach Li-     Erinnerungsstücke und Replika sind hier zu
                                             verpool. Die Zugfahrt ist ein toller Ausflug   bestaunen. Am Nachmittag erwartet Sie ein
                                             durch die englische Landschaft und bietet      bewegender Einblick in die Elternhäuser von
                                             wunderbare Eindrücke. Nach der Ankunft in      Paul McCartney und John Lennon. In einem
                                             Liverpool und einer individuellen Mittags-     Liverpooler Vorort wuchsen die beiden Mu-
                                             pause nehmen Sie an der "Magical Mystery       siklegenden auf und schrieben hier ihre ers-
                                             Tour" teil. Sie besuchen die bekanntesten      ten Hits.
                                             Plätze, die mit den Beatles assoziiert wer-
                                             den: Strawberry Field und Penny Lane sind      4. Tag: Liverpool - Manchester - Frankfurt
                                             nur zwei der Orte, die Inspiration für viele   Nach dem Frühstück erfolgt der Check-out.
                                             der bekannten Beatles Songs waren. Zudem       Bis zum Flughafentransfer am Mittag steht
1. Tag: Frankfurt - London                   wird der wohl wichtigste Ort des Rock`n`Roll   die Zeit zur freien Verfügung. Rückflug nach
Individuelle Anreise zum Flughafen Frank-    besucht - dort wo John und Paul sich zum       Frankfurt und individuelle Heimreise der
furt und gemeinsamer Flug nach London.       ersten Mal trafen. Nach der Tour Check-in im   Teilnehmer.
Dort Empfang durch die örtliche Deutsch      Hard Days Night Hotel. Am frühen Abend
sprechende Reiseleitung und Stadtrundfahrt   gemeinsamer Spaziergang entlang der berühm-
"Beatles in London". Unzählige Spuren zeu-   ten Mathew Street. Dieser endet am legen-
gen von den glanzvollsten Kapiteln briti-    dären "Cavern Club". Das Original wurde
scher Popmusik. Höhepunkt ist die Abbey      1957 eröffnet und war DER Rock`n`Roll Club
Road mit dem Studio und dem berühmten        in Liverpool. 1961 hatten die Beatles ihren
London und Liverpool - ab 1.199,- € p.P. Mit Werner Köhler auf den Spuren der Beatles - Berliner ...
Eingeschlossene Leistungen:                     Hotelbeispiele:                                  Reisen in Corona-Zeiten:
• Flug ab/bis Frankfurt mit Lufthansa in        London, Holiday Inn Kensington High Street****   Wir achten bei unseren Reisen auf
  der Economy Class inkl. Steuern, Ge-          Das moderne 4 Sterne-Hotel liegt nahe der        die Einhaltung der vorgeschriebenen
  bühren und Kerosinzuschläge                   beliebten Einkaufsstraße Kensington High         Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
• Bahnfahrt 2. Klasse London - Liverpool        Street und des Kensington Palace. Das mo-        halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
• 3 Übernachtungen mit Frühstück im DZ          derne Hotel bietet 706 kontemporär einge-
  in 4 Sterne-Hotels                            richtete Zimmer, einen großen Indoorpool,        Reisepapiere und Gesundheit:
• Örtliche Deutsch sprechende Reiselei-         ein Spa, Fitnessraum, Restaurant und Café.       Deutsche Staatsbürger benötigen für
  tung                                                                                           die Einreise einen gültigen Reisepass.
• Reiseleitung Musikexperte Werner Köhler       Liverpool, Hard Days Night Hotel****             Die britische Regierung hat angekün-
  ab/bis Frankfurt                              Das Motto-Hotel ist liebvoll und leiden-         digt, dass ab 01.10.2021 Personal-
• 1 Reiseführer pro Zimmer                      schaftlich den Beatles gewidmet und befin-       ausweise nicht mehr als Reisedoku-
                                                det sich an der Ecke Mathew Street, also in      mente für EU-Bürger anerkannt wer-
Eingeschlossene Highlights:                     unmittelbarer Nähe zum berühmten Cavern          den. Ein Visum ist nicht erforderlich.
+ Besichtigungstour durch London auf den        Club. Jedes der 110 Zimmer zeigt einen an-       Diese Reise ist nur bedingt barriere-
  Spuren der Beatles                            deren Teil der Geschichte der Beatles. Die       frei.
+ Beatles Tribute Band "Bootleg Beatles"        Zimmer sind modern und individuell vom
  am 22.10.2021 in der Royal Albert Hall        berühmten Beatles Künstler Shannon deko-         Reiseversicherungen:
  (Rausing Circle)                              riert. Das Hotel verfügt über 2 beeindru-        Im Reisepreis sind keine Reiseversi-
+ "Magical Mystery" Tour in Liverpool           ckende Restaurants, eine Bar und eine Loun-      cherungen enthalten. Wir empfehlen
+ Besichtigung der berühmten Mathew             ge.                                              dringend den Abschluss einer Reise-
  Street                                                                                         Rücktrittskosten-Versicherung. Die Höhe
+ Besuch des Cavern Club                        Ihr Musikexperte Werner Köhler:                  der Prämie richtet sich nach dem Rei-
+ Besuch der Beatles Story Exhibition in        Werner Köhler ist einer der herausragenden       sepreis. Die Informationsblätter zu
  den Albert Docks                              Musikexperten im Land. Über diverse regio-       Versicherungsprodukten können Sie
+ Besuch der Elternhäuser von Paul Mc-          nale Bands und einem klassischen Musik-          vor Abschluss der Versicherung bei
  Cartney und John Lennon                       studium bekam die rockige Seite der Musik        uns anfordern.
                                                Oberhand. Im Lauf seines Berufslebens als
Nicht eingeschlossen sind als optional be-      Musikredakteur hat Werner Köhler viele           Allgemeine Bedingungen:
zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-        Größen der deutschen und internationalen         Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-     Musikszene persönlich kennen gelernt. Bei        Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
gaben persönlicher Art.                         Interviews und Gesprächen haben sie ihm          selkursänderungen vorbehalten. Es
                                                ihre Geschichte erzählt.                         gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
                                                                                                 dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
                                                                                                 von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.
  Termin und Preis pro Person:
  4 Tage-Reise                                                                 Alle Buchungen
  22.10. - 25.10.2021                                                              auf Anfrage   Buchung und Beratung:
  im Doppelzimmer                                                                    1.199,- €
                                                                                                 06131-27066-78
  Einzelzimmerzuschlag                                                                 305,- €   Kennwort: Berliner Zeitung
  Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen, Maximalteilnehmerzahl: 14 Personen
                                                                                                 leserreisen@berliner-zeitung.de
                                                                                                 www.berliner-zeitung.de/leserreisen

  Klima London          Jan.   Feb. März April Mai   Juni   Juli   Aug. Sep.   Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C     6       6    7   9    12     17    15      17   15    12     9    7
  Sonnenstunden          2       3    4   6     7     8      7       6    5     3     2    2
                                                                                                 Veranstalter:
  Regentage              15     13   11   13   12     11    12      11   13    13    15   15     Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Marketing Liverpool, Pixabay
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