Baskenland und Rioja - ab 1.819 * p.P.

 
WEITER LESEN
Baskenland und Rioja - ab 1.819 * p.P.
Baskenland und Rioja

                                                     6 Tage-Reise
                                                ab 1. 8 1 9 , – € * p.P.

Kulinarische Rundreise
Termin: 13.09. - 18.09.2021

* inklusive Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise
Baskenland und Rioja - ab 1.819 * p.P.
Baskenland und Rioja
Kulinarische Rundreise
Das Weinanbaugebiet La Rioja zählt mit einer Anbaufläche von 60.882 Hektar zu den wichtigsten Anbaugebieten Spaniens.
Bei Streifzügen durch das uralte Kulturland Baskenland, das Rioja-Gebiet und den Jakobsweg werfen Sie einen Blick auf die
Kunsttraditionen der nordspanischen Vergangenheit. Eine Auslese kulinarischer Köstlichkeiten, begleitet von edlen Tropfen,
sorgt für das leibliche Wohl.

 1. Tag: Deutschland - Bilbao                   co, Zurbarán, Ribeira oder Goya, aber auch     5. Tag: Rioja Alavesa - Pamplona - San Se-
Individuelle Anreise zum gebuchten Flugha-      mit baskischen und zeitgenössischen Künst-     bastián
fen und Flug nach Bilbao (Ankunft bis 15        lern punktet.                                  Entlang des Jakobsweges geht die Fahrt
Uhr). Nach der Ankunft werden Sie von der                                                      nach Pamplona, der Hauptstadt des alten
Reiseleitung mit einem herzlichen „Bienve-      3. Tag: Bilbao - Vitoria Gasteiz - Rioja       Königreiches Navarra. Beim Rundgang durch
nido“ in Empfang genommen. Erste Station        Fahrt in die "stille Hauptstadt" des Basken-   die Altstadt laufen Sie u.a. auf der Strecke
ist der Aussichtspunkt von Artxanda, hier       landes. Seit 2012 trägt Vitoria Gasteiz zu-    des legendären Stiertreibens durch die Alt-
genießen Sie einen herrlichen Ausblick über     dem den Titel „Grüne Hauptstadt Europas“ -     stadt. Atempause im legendären Jugend-
die gesamte Stadt. Die erste Annäherung         die vielen Grünflächen und Naturräume bil-     stil-Café, in dem schon Hemingway saß.
erfolgt mit der Standseilbahn ins Stadtzen-     den einen schönen Kontrast zum mittelal-       Weiterfahrt nach San Sebastián – der Perle
trum. Über die Pasarela-Brücke von Santia-      terlichen Stadtkern. „Wegen Restaurierungs-    am Atlantik. Sie bummeln entlang der "Con-
go Calatrava spazieren Sie am Fluss Nervión     arbeiten geöffnet“ – Besichtigung der Ka-      cha" – der berühmten Sandbucht mit herrli-
entlang zum Guggenheim Museum und zur           thedrale von Vitoria. Anschließend Weiter-     cher Strandpromenade, durch die stimmungs-
neuen Kunstmeile. Die Fahrt zum Hotel wird      fahrt in das Weinanbaugebiet der Rioja.        volle Altstadt mit dem Palast von Miramar,
zur Panoramarundfahrt mit der Hängebrü-         Bummel durch das mittelalterliche Städt-       den Kirchen San Vicente und Santa María
cke Puente Colgante von G. Eiffel aus dem       chen Laguardia mit seinen alten Lagerkel-      del Coro, das Marktviertel mit Fischerhafen
Jahr 1893. Regional-typisches Abendessen        lern. Besichtigung der Kirche Santa María de   sowie der avantgardistische, vom spani-
in einem baskischen Restaurant.                 los Reyes und Aufstieg auf den Stadtturm –     schen Stararchitekten Rafael Moneo ent-
                                                mit einem Gläschen Rioja in der Hand ent-      worfene Kongresspalast "Kursaal". Abends
2. Tag: Bilbao: Zwischen Tradition und Avant-   decken Sie von oben die Weite des Ebro-Tals    Pintxos-Hopping mit Ihrer Reiseleitung.
garde                                           mit Weinbergen soweit der Blick reicht. Ho-
Heute Vormittag unternehmen Sie einen           telbezug in Laguardia.                         6. Tag: San Sebastián - Bilbao - Deutschland
Stadtspaziergang durch die Altstadt und                                                        Morgens Besichtigung der modernen Skulp-
sehen u.a. Rathaus, Kathedrale Santiago,        4. Tag: Rioja Alavesa: Uralte Weinkeller und   tur der Windkämme "Peine del Viento", ei-
Plaza Nueva, Basilika von Begoña, Arriaga--     architektonische Höhepunkte                    nes der bekanntesten Werke von Eduardo
Theater und Jugenstil-Markthalle. Zur Mit-      Besuch der spektakulären Weinkellereien        Chillida, und Auffahrt auf den Monte Igüel-
tagszeit können Sie die typischen baski-        Ysios von Calatrava und Bodega Marqués de      do. Genießen Sie einen letzten herrlichen
schen Pintxos – kulinarische Kunstobjekte       Riscal von Frank O´Gehry mit mittelalterli-    Panoramablick über die Stadt. Anschließend
in Miniaturform – genießen(auf eigene Rech-     chen Steinkeltern, Sarkophagen und roma-       Fahrt zum Flughafen Bilbao mit Ankunft um
nung), Ihr Reiseleiter kennt sich bestens       nischen Kapellen inmitten einer großarti-      12.45 Uhr. Rückreise nach Deutschland oder
aus! Nachmitttags Besuch des Guggen-            gen historischen Kulturlandschaft (Außen-      individuelle Verlängerung.
heim Museums mit den ständigen Expona-          besichtigungen). Zur Mittagszeit besuchen
ten. Anschließend Zeit zur freien Verfügung     Sie ein traditionelles Weingut – seien Sie
oder auf Wunsch Besuch des Museums der          Gast bei der Verkostung edler Weine und
Schönen Künste (optional), das nach dem         einem Winzeressen. In Haro besuchen Sie
Prado in Madrid die zweitgrößte Kunst-          eine der großen traditionsreichen Weinkel-
sammlung Spaniens ist und mit Werken al-        lereien der Rioja im berühmten Bahnhofs-
ter spanischer Meister wie Morales, El Gre-     viertel.
Baskenland und Rioja - ab 1.819 * p.P.
Eingeschlossene Leistungen:                     Nicht eingeschlossen sind als optional be-
• Flug ab/bis Frankfurt mit Lufthansa in        zeichnete Ausflüge, nicht genannte Mahl-            Allgemeine Bedingungen:
  der Economy Class inkl. Steuern und Ge-       zeiten und Getränke, Trinkgelder sowie Aus-         Vorbehaltlich Programm-, Hotel- und
  bühren                                        gaben persönlicher Art.                             Flugplanänderungen. Tarif- und Wech-
• 5 Übernachtungen mit Frühstück im DZ                                                              selkursänderungen vorbehalten. Es
  in 4 Sterne-Hotels                            Hotelbeispiele:                                     gelten die Allgemeinen Geschäftsbe-
• 1 Mittagessen, 1 Abendessen                   Bilbao, Hotel Barceló Nervión****                   dingungen (AGB)/ Reisebedingungen
• 1 Pintxos-Streifzug in San Sebastián          Laguardia, Hotel Villa Laguardia****                von Poppe Reisen GmbH & Co. KG.
• 1 Reiseführer pro Zimmer                      San Sebastián, Hotel Costa Vasca****
• Örtliche Deutsch sprechende Reiselei-                                                             Reisepapiere und Gesundheit:
  tung                                          Zusatzleistungen:                                   Deutsche Staatsbürger benötigen für
• Klimaschutzbeitrag für Ihre Reise: 20 €*      • Museum der Schönen Künste                10,- €   die Einreise einen gültigen Personal-
                                                • Andere Abflughäfen auf Anfrage,                   ausweis oder Reisepass. Diese Reise
*Wenn Sie diesen Beitrag zum Klimaschutz          ggf. gegen Aufpreis                               ist nur bedingt barrierefrei.
nicht leisten möchten, teilen Sie uns dies
bitte bei der Buchung mit.                      Reiseversicherungen:                                Reisen in Corona-Zeiten:
                                                Im Reisepreis sind keine Reiseversicherun-          Wir achten bei unseren Reisen auf
Eingeschlossene Highlights:                     gen enthalten. Wir empfehlen dringend den           die Einhaltung der vorgeschriebenen
+ Panoramarundfahrt und Altstadtspazier-        Abschluss einer Reise-Rückstrittskosten-Ver-        Hygieneregeln. Konkrete Hinweise er-
  gang Bilbao                                   sicherung. Die Höhe der Prämie richtet sich         halten Sie mit Ihren Reiseunterlagen.
+ Guggenheim-Museum                             nach dem Reisepreis. Die Informationsblät-
+ Besichtigung der Kathedrale von Vitoria       ter zu Versicherungsprodukten können Sie
+ Laguardia mit Besichtigung Kirche und         vor Abschluss der Versicherung bei uns an-
  Stadtturm                                     fordern oder von unserer website www.-              Beratung und Buchung:
+ Ausflug in das Weinanbaugebiet La Rioja       poppe-reisen.de unter "Kataloge und Bro-            Poppe Reisen GmbH & Co. KG
  Alavesa                                       schüren" herunterladen.                             Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 14
+ 2x Bodega Besuch mit Verkostung                                                                   55130 Mainz
+ Altstadtrundgang Pamplona
+ Stadtführung San Sebastián                                                                        Themenreisen
+ Auffahrt Monte Igüeldo                                                                            Tina Birkmann
                                                                                                    Tel.: +49-(0)6131-27066-21
                                                                                                    Fax: +49-(0)6131-27066-19
                                                                                                    tina.birkmann@poppe-reisen.de

  Termin und Preise pro Person:
  6 Tage-Reise                                                                 Alle Buchungen
  13.09. - 18.09.2021                                                              auf Anfrage
  im Doppelzimmer                                    1.819,- €
                                                                                                    Veranstalter:
  Einzelzimmerzuschlag                                350,- €                                       Poppe Reisen GmbH & Co. KG, Mainz
  Mindestteilnehmerzahl: 2 Personen, Höchstteilnehmerzahl: 12 Personen

  Klima Bilbao          Jan.   Feb. März April Mai   Juni   Juli   Aug. Sep.   Okt. Nov. Dez.
  Ø Temperatur in °C     7       9   10   12   14     17    20      20   19    16    12    9
  Sonnenstunden          3       4    5   6     6     7      7       6    5     4     3    2
  Regentage              16     14   13   14   15     13    12      14   14    14    16   18
Baskenland und Rioja - ab 1.819 * p.P.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN / Reisebedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages                                       lich der Berechnungsgrundlage klar und verständlich mitteilen.        veranstalter gegenüber dem Reisenden allein wegen des Ver-
Der Reisevertrag, den der Reisende dem Reiseveranstalter mit          5) Der Reisende hat im Gegenzug das Recht auf eine gleicherma-        schuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Reisebestä-         ßen zu berechnende Preisreduzierung, wenn sich die unter 4.2          9.3 Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen
tigung durch den Reiseveranstalter zustande. Die Anmeldung            Ziff. 1)-3) aufgeführten Kosten verringern.                           im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen
kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen                                                                                    lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Thea-
werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der           5. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung                              terbesuche, Ausstellungen, Bahnfahrkarten usw.) und die in der
Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsver-          Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zu-         Reiseausschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekenn-
pflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen         rücktreten. Umbuchungen gelten als Rücktritt mit anschlie-            zeichnet werden, es sei denn, dass derartige Leistungsstörungen
einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung       ßender Neuanmeldung. Dem Reisenden wird empfohlen, den                auf einem schuldhaften Verhalten des Reiseveranstalters im Rah-
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen               Rücktritt schriftlich zu erklären. Maßgeblich für die Fristberech-    men der Vermittlung beruhen.
hat.                                                                  nung ist der Eingang beim Reiseveranstalter. Tritt der Reisende       9.4 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertrag-
Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt          vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann        lichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein        der Reiseveranstalter von dem Reisenden eine angemessene              Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den
neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die Dauer     Entschädigung unter Berücksichtigung der gewöhnlich erspar-           internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadala-
von 10 Tagen ab Zugang der Reisebestätigung gebunden ist und          ten Aufwendungen und des durch anderweitige Verwendung                jara und der Montrealer Vereinbarung (nur für Flüge nach USA
das der Reisende innerhalb dieser Frist ausdrücklich oder durch       der Reiseleistung gewöhnlich möglichen Erwerbs verlangen.             und Kanada). Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Re-
schlüssige Erklärung (Zahlung des Reisepreises) annehmen kann.        Folgende pauschalierte Rücktrittskosten je angemeldetem Rei-          gel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverlet-
                                                                      seteilnehmer werden berechnet:                                        zung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck.
2. Bezahlung                                                          bis 90 Tage vor Reiseantritt: 10% des Reisepreises.
Bei Vertragsabschluss (Zugang der Reisebestätigung) ist eine An-      bis 60 Tage vor Reiseantritt: 45% des Reisepreises.                   10. Mitwirkungspflicht des Reisenden
zahlung von 20% des Reisepreises zu leisten. Mit der Reisebestä-      bis 30 Tage vor Reiseantritt: 60% des Reisepreises.                   10.1 Falls der Reisende seine Reisedokumente nicht rechtzeitig
tigung erhalten Sie einen Sicherungsschein (für die geleisteten       bis 7 Tage vor Reiseantritt: 80% des Reisepreises,                    vor Abreise erhalten hat, hat er den Reiseveranstalter umgehend
Zahlungen bei Insolvenz). Der restliche Reisepreis ist spätestens     bei Eigenanreise 90% des Reisepreises.                                zu benachrichtigen.
14 Tage vor Reiseantritt zu leisten.                                  ab 6 Tage vor Reiseantritt: 90% des Reisepreises.                     10.2 Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Rei-
                                                                      Der Reiseveranstalter behält sich vor, statt der Pauschale die Ent-   sende verpflichtet, seine Beanstandungen der örtlichen Reiselei-
3. Leistungen                                                         schädigung im Einzelfall konkret zu berechnen.                        tung bzw. Agentur unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Diese ist
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der           Eintrittskarten zu Veranstaltungen können bei Stornierungen           beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist eine
Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters so wie aus den           nur dann – abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 10% des             örtliche Reiseleitung oder Agentur nicht erreichbar oder kann
hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebeschreibung.              Kartenpreises – erstattet werden, wenn ein Weiterverkauf mög-         diese die Leistungsstörung nicht beheben, so müssen Beanstan-
Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen             lich war. Der Reiseveranstalter wird auf Verlangen des Reisenden      dungen unverzüglich den Leistungsträgern bzw. der Zentrale des
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.                 die Höhe der Entschädigung begründen.                                 Reiseveranstalters mitgeteilt werden. Auf Verlangen des Reisen-
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die                                                                                 den hat die örtliche Reiseleitung oder Agentur eine Niederschrift
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet         6. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter                über die einzelnen Beanstandungen anzufertigen. Zur Abgabe
den Reiseveranstalter, den Reisenden über die Identität der aus-      Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der        rechtsverbindlicher Erklärungen ist die Reiseleitung bzw. Agen-
führenden Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuch-           Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise       tur nicht befugt.
ten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der          den Reisevertrag kündigen:
Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführen-          a) ohne Einhaltung einer Frist.                                       11. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
de Fluggesellschaft noch nicht fest, so ist der Reiseveranstalter     Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer         11.1 Wir sind verpflichtet, Staatsangehörige eines Staates der
verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft zu nennen, die       Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn           Europäischen Union, in dem die Reise angeboten wird, über Be-
wahrscheinlich den Flug durchführt. Sobald der Reiseveranstal-        er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofor-       stimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor
ter weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durch- führen wird,        tige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Rei-     Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen vor Rei-
muss er den Reisenden informieren. Wechselt die für den Reisen-       severanstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er      seantritt zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt
den als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,       muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie            das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegan-
muss der Reiseveranstalter den Reisenden über den Wechsel             diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderwei-      gen, dass keine Besonderheiten in Ihrer Person und eventueller
informieren. Er muss unverzüglich alle angemessenen Schritte          tigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistun-            Mitreisender (z.B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)
einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie         gen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern          vorliegen.
möglich über einen Wechsel unterrichtet wird. Die „Black List“ ist    gutgebrachten Beträge.                                                11.2 Für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Rei-
auf der Internetseite:                                                b) bis 2 Wochen vor Reiseantritt.                                     sedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das
http://ec.europa.eu/transport/air-ban/pdf/list_de.pdf abrufbar.       Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich fest-       Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften sind ausschließlich
                                                                      gelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschrei-           Sie verantwortlich. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen dieser
4. Leistungs- und Preisänderungen                                     bung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmer-          Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von Rücktrittskosten,
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen            zahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Reiseveranstalter        gehen zu Ihren Lasten. Dies gilt nicht, soweit wir Sie schuldhaft
von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Ver-         verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraus-       nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
tragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter           setzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis       11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur           zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzulei-       Zu11.3 Wir haften nicht für die rechtzeitige Erteilung und den
gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht er-          ten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich        Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Ver-
heblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht        zurück. Ein weitergehender Anspruch des Kunden besteht nicht.         tretung, auch wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben,
beeinträchtigen.                                                      Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass     es sei denn, wir haben eigene Pflichten schuldhaft verletzt.
4.2 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag ver-   die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der
einbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten          Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.                   12. Eintrittskarten
oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder                                                                                   Für im Rahmen der Reise vermittelte Eintrittskarten zu Veran-
Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende         7. Reiseversicherungen                                                staltungen erbringt der Reiseveranstalter Fremdleistungen. Der
Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern.        Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den rechtzei-         Reiseveranstalter haftet daher nicht selbst für die Durchführung
1) Erhöhen sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehen-        tigen Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung (RRV).      dieser Veranstaltungen. Es gelten besondere Rücktrittsbedin-
den Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so         Die RRV ersetzt Ihnen in vielen Fällen den größten Teil der ver-      gungen (s. Ziffer 5).
kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der            einbarten Stornokosten, wenn Sie aus wichtigem Grund von
nachfolgenden Berechnung erhöhen:                                     der Reise zurückgetreten sind. Außerdem empfehlen wir den             13. Gesetzliche Bestimmungen
a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann der Rei-       Abschluss eines Versicherungspaketes. Es bietet umfassenden           Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbeson-
severanstalter vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.           Versicherungsschutz und garantiert Soforthilfe bei Unfall oder        dere die Vorschriften des Reisevertragsgesetzes §§651 a ff. BGB.
b) In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen           Krankheit. Die Informationsblätter zu Versicherungsprodukten          Alle Ihre Ansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – verjäh-
pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungs-        können Sie vor Abschluss der Versicherung bei uns anfordern           ren zwei Jahre nach der vertraglich vereinbarten Beendigung der
kosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförde-        oder von unserer Website www.poppe-reisen.de unter „Kataloge          Reise. Schadensersatzansprüche wegen unerlaubter Handlung
rungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag          und Broschüren“ herunterladen.                                        verjähren innerhalb der gesetzlichen Frist des §§ 852 BGB in drei
für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter vom Reisenden                                                                                Jahren.
verlangen.                                                            8. Haftung des Reiseveranstalters
2) Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden            8.1 Der Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht       14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem               eines ordentlichen Kaufmanns für:                                     Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages
Reiseveranstalter erhöht, so kann der Reisepreis um den entspre-      1. die gewissenhafte Reisevorbereitung;                               hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur
chenden anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.                       2. die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträ-          Folge.
3) Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Rei-        ger;
severtrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden,         3. die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen;                       15. Gerichtsstand
in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert     4. die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten         Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz ver-
hat.                                                                  Reiseleistung.                                                        klagen. Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Reisenden
4) Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises            8.2 Der Reiseveranstalter haftet für ein Verschulden der mit der      ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die
hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu in-           Leistungserbringung betrauten Person.                                 Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die keinen
formieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt                                                                                  allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, oder gegen Per-
sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen von mehr als 8% ist der           9. Haftungsbeschränkung; Anrechnung                                   sonen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder
Reisende berechtigt ohne Gebühren vom Reisevertrag zurück             9.1 Die Haftung des Reiseveranstalters ist für solche Schäden auf     gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder
zu treten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwerti-         den dreifachen Reisepreis beschränkt, die                             deren Wohnung oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt
gen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage        1. keine Körperschäden sind und                                       der Klageerhebung nicht bekannt sind. In diesen Fällen ist der
ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus           2. nicht schuldhaft herbeigeführt wurden                              Sitz des Reiseveranstalters maßgebend.
seinem Angebot anzubieten. Der Reiseveranstalter muss die             9.2 Die Haftung des Reiseveranstalters ist auch für solche Schä-
Preiserhöhung auf einem dauerhaften Datenträger einschließ-           den auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit der Reise-

     Veranstalter:                                         Wilhelm-Th.-Römheld-Str. 14                    Telefon +49 (0) 6131 27066-0                          E-Mail info@poppe-reisen.de
     Poppe Reisen GmbH & Co. KG                            D-55130 Mainz                                  Telefax +49 (0) 6131 27066-19                         Site www.poppe-reisen.de

     Bilder: Pixabay, Wikimedia LBM1948, CC BY-SA 4.0
Sie können auch lesen