Herbst-Update medical.device.forum - Aktuelle Umsetzungsfragen - künftiges Regelwerk 7.- 8. Oktober 2014, Hamburg
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Herbst-Update . medical device forum . Aktuelle Umsetzungsfragen – künftiges Regelwerk 7.– 8. Oktober 2014, Hamburg TÜV SÜD Akademie GmbH
Zum Forum Mit Verabschiedung der reformierten europäischen Medizin- produkte-Verordnung werden massive regulatorische Änderungen erwartet. Aber was wird sich konkret ändern? Und welche Konsequenzen hat es für Produkte, Prozesse, Zulassung und Überwachung? Auf dem Herbst-Update des medical.device.forums stellen Behördenvertreter, TÜV SÜD- Experten und Medizinproduktehersteller die wichtigsten Regelungsbereiche vor und zeigen mögliche Konzepte, wie Sie die geänderten regulatorischen Vorgaben effizient um setzen. Die Tagung richtet sich an Hersteller von Medizinprodukten: Geschäftsführer, Quali- tätsmanager, Verantwortliche aus den Bereichen Regulatory Affairs, Clinical Affairs, F&E, Projektleiter, Produktmanager Inverkehrbringer und Betreiber von Medizinprodukten Behördenvertreter Verbände Beratungsunternehmen der Medizinproduktebranche Clinical Research Organizations im Medizinprodukteumfeld Moderation: Hans-Heiner Junker, TÜV SÜD Product Service GmbH, München Dr. Christian Schübel, i.DRAS GmbH, Martinsried
Programm am 7. Oktober 2014 K linische Prüfung: was funktioniert gut und was könnte verbessert werden? nforderungen an klinische Daten A K lasse III-Produkte und deren technische Dokumentation S tudientypen & klinische Prüfungen nach § 23b MPG Volker Schöwel, BIOTRONIK SE & Co. KG, Berlin 9:30 Begrüßung R olle des Sponsors M ögliche Änderungen durch die MDR 16:45 Aktueller und zukünftiger Rechtsrahmen von Einmal 9:45 Revision der Medizinprodukterichtlinie – Petra Roos-Pfeuffer, Fachzentrum für Produktsicherheit, produkten Aktueller Stand Regierungspräsidium Kassel Definition von Einmalprodukten Änderungen bei Klassifizierungsregeln, Konformitäts- Regeln für die Aufbereitung von Medizinprodukten bewertung, klinischer Prüfung/Bewertung 13:00 Mittagessen Haftbarkeit von Verwendern (Personen und Einrichtun- Änderungen für Benannte Stellen und Überwachung gen), Gewährleitung der Rückverfolgbarkeit Mögliche Auswirkungen für Hersteller 14:00 Risikobewertung: Anforderungen an das Vigilanzsystem Peter Schröer, Endo-Surgery (Europe) GmbH, Norderstedt Referent befindet sich in Absprache W as muss ein praxiserprobtes Vigilanzsystem „können“? P robleme bei der Risikobewertung 17:30 Medizinprodukte heute und nach dem Recast: 10:30 Neue Regelungen für die Benannten Stellen Ä nderungspflege bei der Klinischen Bewertung, Auswirkungen der geänderten Rahmenbedingungen auf Künftige Kompetenzen und Aufgaben der Benannten Technischen Dokumentation, QM-Dokumentation: Medizinproduktehersteller Stellen Vorgehensweise, Meldungsmanagement Sicherheits- & Leistungsanforderungen an ein Medizin- Neues Benennungsverfahren für Benannte Stellen D urchführung der Risikoanalyse/-evaluation produkt: Anforderungen an die Produkt-Klassifizierung Umgang mit Hochrisikoprodukten Ines Exner, Bauerfeind AG, Zeulenroda-Triebes Konformitätsbewertungsverfahren und Qualitäts Überwachung – Wie ändert sich die Audit-Praxis? management Hans-Heiner Junker, TÜV SÜD Product Service GmbH, 14:45 Risikomanagement/Risikominimierung – Klinische Bewertung München Anwendung der EN ISO 14971 Dr. Andreas Petermann, Institut Straumann AG, Basel E ffektive Umsetzung der EN ISO 14971:2012 11:15 Kaffeepause I nterpretation und Anwendung der DIN EN ISO 18:15 Ende des ersten Veranstaltungstages 14971:2013-04 – neue Anforderungen aus den 11:45 Umsetzung der Verwaltungsvorschrift zum Medizin Anhängen ZA, ZB und ZC 19:15 Abendveranstaltung in der Speicherstadt produktegesetz (MPGVwV) Schnittstellen zur Qualitätssicherung in der Medizinprodukteüberwa- – Bewertung von medizinischer Software chung – Klinischen Bewertung Umsetzungskonzept der Länder – Gebrauchstauglichkeit Einfluss auf die behördliche Überwachungstätigkeit Sarah Haake-Schäfer, Carl Zeiss Meditec AG, Oberkochen Niels Petersen, Behörde für Gesundheit und Verbrau- cherschutz, Hamburg 15:30 Kaffeepause 12:15 Aktuelle Anwendungsfragen in der klinischen Bewer- 16:00 Geplante neue Regelungen für Hochrisikoprodukte tung und Prüfung Ä nderungen bei der Zulassung „Stolpersteine“ beim Aufbau und bei der Durchfüh- V erfahren zur Konformitätsbewertung rung einer klinischen Bewertung D as scrutiny mechanism für Hochrisiko- Fragen der Äquivalenz Medizinprodukte
Programm am 8. Oktober 2014 13:00 Umgang mit der DIN EN 60601-1:2013 in Europa D er Anhang ZZ, Gegenüberstellung der grundlegenden Anforderungen der MDD mit den Normanforderungen: 9:15 Medizinprodukte in der GKV-Versorgung –H armonisierte Normen (OJ-Liste) und Stand der Methodenbewertung durch den Gemeinsamen Technik Bundesausschuss: sozialrechtliche Anforderungen – Minimierung von Restrisiken hinsichtlich finanzielle und Bewertungskriterien Möglichkeiten Erprobung von Methoden gemäß § 137e SGB V – Beschreibende Sicherheitstechnik akzeptabel oder Bewertung von Hochrisiko-Medizinprodukten aus nicht akzeptabel Sicht der GKV IEC – WG14 Empfehlungen zu Unklarheiten, Wider- Dr. Matthias Dettloff, GKV-Spitzenverband, Berlin sprüchen und Lücken in der Norm Martin Schneeberg, TÜV SÜD Product Service GmbH, 10:00 Aktuelle Fragestellungen rund um medizinische Software München Anwendung der EN 62304 (z.B. „Agile“, „Legacy“) S tand Alone Software/Apps (Mobile Apps als Medizin- 13:45 Update Haftungsfragen und Rechtsprechung: aktuelle produkt) Entwicklungen im Bereich Medizinprodukterecht Dokumentation der Softwareentwicklung im Hinblick H aftungsregelungen in der geplanten/neuen EU auf die neue IEC 82304 Medizinprodukteverordnung Sicherheit im Netzwerk A ktuell zu beachtende Rechtsprechung im Bereich Dr. Georg Heidenreich, Siemens AG Healthcare, Erlangen Medizinprodukterecht für Hersteller, Händler, Betreiber und Benannte Stellen 10:45 Kaffeepause U msetzung der Empfehlung 2013/473/EU bzgl. Liefe- ranten-Verträge aus Sicht eines KMU 11:15 Unique Device Identification – was bedeutet UDI für Dr. Volker Lücker, Kanzlei Dr. Lücker – MP Recht, Essen Hersteller? A uflagen der UDI: neue FDA Richtlinie – Konsequenzen 14:45 Zusammenfassung für die Hersteller Das geplante europäische UDI System 15:00 Ende der Fachtagung UDI – Vergleich USA/EU – Harmonisierung? Labeling: Intended use Text vs. Pictogram (Normen- Tagungspreis und -ort vorgaben) Erstellen von Gebrauchsanleitungen – Anwendung € 980,00 zzgl. gesetzlicher USt. der DIN EN 82079-1:2013-06 Die Teilnahmegebühr beinhaltet Tagungsunterlagen, Franz Döpp, Metecon GmbH, Mannheim Pausengetränke und Mittagsverpflegung sowie die Abend- veranstaltung am 07. Oktober 2014. 12:00 Mittagessen AMERON Hotel Speicherstadt Am Sandtorkai 4, 20457 Hamburg
Anmeldung jederzeit unter www.tuev-sued.de/tagungen congress@tuev-sued.de Alle Informationen rund um unsere Tagungen und Kongresse – schnell und einfach mit Ihrem Smartphone. 201701-meddev-fl8-105x210-w-14-07-29 | Bildnachweis: Fotolia, TÜV SÜD Akademie GmbH, shutterstock Anmeldung und Auskünfte TÜV SÜD Akademie GmbH Tagungen und Kongresse Viktoria Wolter Westendstraße 160 80339 München Telefon +49 89 5791-2410 Telefax +49 89 5155-2468 congress@tuev-sued.de
TÜV SÜD Akademie GmbH, AC-TuK, Westendstraße 160, 80339 München an congress@tuev-sued.de Anmeldung oder per Fax an +49 89 5155-2468 (Bitte in BLOCKSCHRIFT ausfüllen) Oder online anmelden: www.tuev-sued.de/tagungen Veranstaltung Herbst-Update medical.device.forum 7.– 8. Oktober 2014, Hamburg Teilnehmer Herr Frau Titel .......................................................... Straße .................................................................................................... Name .................................................................................................... Plz/Ort .................................................................................................... Vorname ............................................................................................... Land ....................................................................................................... Firma ..................................................................................................... Telefon ................................................................................................... Abteilung ............................................................................................... E-Mail ..................................................................................................... USt-IdNr. Ihrer Firma ............................................................................ Ihre interne Bestell-Nr. ........................................................................... (Pflichtfeld für alle EU-Mitgliedsstaaten außer Deutschland) (falls vorhanden) Rechnungsadresse (falls abweichend von Teilnehmeradresse) Name/Firma .......................................................................................... Straße .................................................................................................... Abteilung ............................................................................................... Plz/Ort/Land ........................................................................................... Einwilligungen Als TÜV SÜD Akademie haben wir uns verpflichtet, Umweltbelastungen so weit es geht zu vermeiden und Ressourcen zu schonen. Unterstützen Sie uns dabei. Erteilen Sie uns Ihre Einwilligung, damit wir Ihnen künftig unsere Weiterbildungsinformationen per E-Mail zukommen lassen können. Ja, bitte informieren Sie mich per E-Mail über Ihre Fachtagungen sowie Ihre Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und Weiterbildung und Zertifizierung. E-Mail-Adresse (falls abweichend von oben): ................................................................................................................................................................. Mit meiner Unterschrift willige ich ein, dass die TÜV SÜD Akademie und die Unternehmen der TÜV SÜD Gruppe (Beratung, Prüfung und Zertifizierung von Unternehmen und Produkten) meine Daten für Kundenanalysen und schriftliche Werbung (z. B. Informationen über Seminarangebote) per Post verwenden. (Falls nicht zutreffend, bitte streichen). Unterschrift Ich erkenne die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TÜV SÜD Akademie GmbH an. Datum/Ort ............................................................................................. Unterschrift ............................................................................................. Hinweise zum Datenschutz: Die TÜV SÜD Akademie GmbH, Westendstr.160, 80339 München und ihre Dienstleister verwenden Ihre personenbezogenen Daten zur Abwicklung der gebuchten Dienstleistung. Unsere Geschäftskunden informieren wir auch telefonisch über unsere Produkte und Dienstleistungen zu Aus- und Weiterbildung und Zertifizierung sowie unsere Fachtagungen. Wenn Sie der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten für Werbe- oder Marktforschungszwecke widersprechen oder eine entsprechende Einwilligung widerrufen wollen, genügt eine kurze Nachricht per Post an TÜV SÜD Akademie GmbH, AKD Datenschutz, Westendstr. 160, 80339 München oder per E-Mail an akd.datenschutz@tuev-sued.de. 201701-afDE-210x297-p-14-02-17
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN TÜV SÜD Akademie GmbH Im Folgenden werden Vertragspartner der TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Teilneh- 5.3 Jedwede Verwendung der TÜV SÜD Wort-/ Bildmarke, die über das erteilte Zer mer und die TÜV SÜD AKADEMIE GmbH als Akademie bezeichnet. Teilnehmer und tifikat oder die ausgestellte Bescheinigung hinaus geht (bspw. auf Visitenkarten), Akademie gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet. bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Akademie. 1. Geltungsbereich 6. Haftung 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von 6.1 Die Akademie haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur, wenn Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Inhouse-Veranstaltungen, Seminare, sie diese Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat oder wenn sie fahr- Trainings, Workshops. lässig eine wesentliche Vertragspflicht („Kardinalpflicht“) verletzt hat. Die Akademie 1.2 Angebote, und Leistungen der Akademie erfolgen ausschließlich unter Einbezie- haftet im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten stets nur für den im Zeit- hung dieser AGB. Änderungen gelten nur insoweit, als diese schriftlich vereinbart sind. punkt des Vertragsschlusses vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. 6.2 Soweit die Akademie im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten 2. Angebot, Vertragsschluss, Rücktritt gemäß vorstehender Ziffer 6.1 für fahrlässig verursachte Schäden haftet, ist deren 2.1 Die Angebote der Akademie sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch Ersatzpflicht jedoch der Höhe nach je Schadensfall begrenzt auf: 500.000,00 EUR für hinsichtlich der Preisangaben. Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Tätigkeit Sachschäden 125.000,00 EUR für Vermögensschäden. oder die sonstige Leistung und nicht ein Erfolg. 6.3 Eine Haftung für Schäden, die durch die Verletzung nicht wesentlicher Vertrags- 2.2 Der Teilnehmer kann sich schriftlich, per Fax oder online bei den Training Centern pflichten infolge einfacher Fahrlässigkeit verursacht worden sind, ist ausgeschlossen. der Akademie anmelden. bzw. einen Auftrag erteilen. Die Anmeldung bzw. Auftrags 6.4 „Wesentliche Vertragspflichten“ sind solche Verpflichtungen, die vertragswesent- erteilung ist verbindlich, sobald der Teilnehmer eine schriftliche Auftragsbestätigung liche Rechtspositionen des Teilnehmers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem erhält. Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertrags- 2.3 Es besteht die Möglichkeit schriftlich von einer Anmeldung bzw. einem Auftrag pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt zurückzutreten: Bei Rücktrittserklärung, die spätestens 14 Werktage vor dem Veran erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut hat und staltungsbeginn eingeht, entfällt der Preis, bis zum 3. Werktag vor dem Veranstaltungs vertrauen darf. beginn reduziert sich der Preis auf 50 %, bei noch späterer Absage, Nichterscheinen 6.5 Der in Ziffern 6.1–6.3 enthaltene Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegren- oder vorzeitigem Verlassen der Veranstaltung wird der volle Preis erhoben. Wird bis zung gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Ansprüche zum 7 Werktag vor Beginn einer Veranstaltung mit einer Veranstaltungsdauer länger aus einer Beschaffenheitsgarantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz. als 3 Monaten der Rücktritt erklärt, wird ein anteiliger Preis in Höhe von 3 Monaten 6.6 Soweit Schadensersatzansprüche gegen die Akademie ausgeschlossen oder erhoben (vorbehaltlich anderer Regelungen von fördernden Stellen). Für die Frist- begrenzt sind, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Organe, Sachverständi- wahrung ist das Datum des Poststempels maßgebend. Die Benennung eines Ersatz- gen und sonstiger Mitarbeiter sowie Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen von der teilnehmers ist möglich. Das gesetzliche Widerrufsrecht bleibt hiervon unberührt. Akademie. 2.4 Die Akademie darf ohne Einwilligung des Teilnehmers Teile eines Auftrags im 6.7 Außer in den Fällen des Verbrauchsgüterkaufs sowie der unter § 651 BGB fallen- Wege des Unterauftrags an Dritte weitergeben, wenn sichergestellt ist, dass diese die den Verbraucherverträge verjähren Schadensersatzansprüche, die nicht der Verjäh- Anforderungen des Qualitätsmanagementsystems der Akademie erfüllt. rung des § 438 Abs. 1 Nr. 2 oder des § 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB unterliegen, nach 3. Zahlungsbedingungen einem Jahr ab Gefahrübergang. 3.1 Sofern keine einzelvertragliche Regelung besteht, ergeben sich die jeweils gülti- 7. Gerichtsstand, Erfüllungsort, anzuwendendes Recht gen Preise aus den aktuellen veröffentlichten Veranstaltungsprogrammen. Preise 7.1 Gerichtsstand für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspart- sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge und unter Angabe der Rechnungs- ner ist der Sitz der Akademie, soweit die Voraussetzungen gemäß § 38 Zivilprozess- nummer auf eines der angegebenen Konten zu überweisen. Die Akademie behält ordnung vorliegen. sich vor, bei Veranstaltungen als Teilnahmevoraussetzung Barzahlung sowie Voraus- kasse vorzuschreiben. 7.2 Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist der Sitz der Akademie. 3.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in der je- weils gültigen gesetzlichen Höhe (Ausnahmen gem. § 4 Nr. 21 UStG sind gesondert 7.3 Das Vertragsverhältnis und alle Rechtsbeziehungen hieraus unterliegen aus- gekennzeichnet). In Veranstaltungsprogrammen ausgewiesene Endpreise enthalten schließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kolli die am Tag der Drucklegung gültige Umsatzsteuer. Sollte eine gesetzliche Umsatz- sionsrechts des Internationalen Privatrechts (IPR) sowie des UN-Kaufrechts (CISG). steuererhöhung nach Erscheinen des Veranstaltungsprogramms erfolgen, ist die Akademie berechtigt, diese zu berechnen. 8 Geltungsbereich und Sonstiges 3.3 Bei Veranstaltungen (Ausnahme: ESF/SGBIII und SGBII) beinhaltet der Rech 8.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen sowie nungsbetrag die Kosten für die Teilnahme und Verpflegung. Prüfungsgebühren, IHK- allen juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sonder- Gebühren und Kosten für Lehrmittel werden gesondert in Rechnung gestellt. vermögen i.S.d. § 310 BGB, soweit nichts Abweichendes ausdrücklich bestimmt ist. 3.4 Eine Veranstaltung kann nicht auf mehrere Teilnehmer aufgeteilt werden. Eine 8.2 Gehört der Teilnehmer nicht dem in Ziffer 9.1 bezeichneten Personenkreis des Teilbuchung mit Preisminderung ist, wenn im Programm nicht ausdrücklich ausgewie- § 310 BGB an, gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit folgender Maß- sen, nicht möglich. gabe: Ziff. 7.1 gilt mit der Maßgabe, dass der Sitz der Akademie als Gerichtsstand für den Fall vereinbart wird, dass der Teilnehmer seinen Sitz, Wohnsitz oder gewöhnli- 4. Durchführung von Veranstaltungen chen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Rechtes der Bundesrepublik Deutsch- land verlegt oder sein Sitz, sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im 4.1 Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Veranstaltungspro- Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. – Ziff. 7.2 gilt nicht. gramm bzw. entsprechende der mit dem Teilnehmer gesonderten Vereinbarung durchgeführt. Die Akademie behält sich jedoch Änderungen vor, sofern diese das Widerrufsbelehrung Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändern. Widerrufsrecht: Der Teilnehmer kann seine als Verbraucher unter ausschließlicher 4.2 Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgegebene Anmeldung bzw. Auftrags- Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch erteilung innerhalb von 14 Tagen ohne Angaben von Gründen in Textform (bspw. kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages. Brief, Fax. E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Text- 4.3 Die Akademie behält sich vor, eine Veranstaltung zu verschieben oder abzusa- form, jedoch nicht vor Auftragsbestätigung (d.h. Vertragsschluss) und auch nicht vor gen aus Gründen, die sie nicht selbst zu vertreten hat, z. B. Erkrankung eines Dozen- Erfüllung der Informationspflichten gem. Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 ten, Nichterreichen der notwendigen Teilnehmerzahl usw. Die Benachrichtigung der und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung Teilnehmer über eine Absage erfolgt an die bei der Anmeldung angegebene Adresse. des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TÜV SÜD Akademie GmbH, Westend- Bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden bei Veranstaltungsausfall zurückerstattet. str. 160, 80339 München, Fax 089-5791-2671, E-Mail: akademie@tuev-sued.de. Vorbehaltlich der Regelungen unter Ziffer 6 kommt die Akademie für vergebliche Auf- Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitigen emp- wendungen oder sonstige Nachteile, die dem Teilnehmern durch Absage entstehen, fangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen (Zinsen) nicht auf. herauszugeben. Kann der Teilnehmer die empfangenen Leistungen ganz oder teil- weise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, muss der Teil- 5. Schutz- und Urheberrechte nehmer insoweit Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass der Teilnehmer die 5.1 Die dem Teilnehmer ausgehändigten Unterlagen, Software und andere Veran- vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl staltungszweck überlassene Medien sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfäl erfüllen muss. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von tigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Materialien – 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Teilnehmer mit der Absendung der auch auszugsweise – ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch die Widerrufserklärung, für die Akademie mit deren Empfang. Akademie gestattet. Besonderer Hinweis: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von 5.2 Käuflich vom Teilnehmer erworbene CD-ROM-Produkte und die dazugehörige beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Teilnehmers vollständig erfüllt ist, bevor Dokumentationen sind für den Eigengebrauch des Teilnehmern, der ein einfaches, der Teilnehmer sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. nicht weiter übertragbares Nutzungsrecht erhält, bestimmt. Mit Abschluss des Kaufver trages erklärt sich der Teilnehmer mit den gültigen Lizenzbedingungen einverstanden. Ende der Widerrufsbelehrung Stand: 28.06.2013
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