Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes vom Montag, 17. September 2018 (3/2018) - NÖFV

Die Seite wird erstellt Yves Bartels
 
WEITER LESEN
Seite 1

   Beschlüsse zur Sitzung des Verbandsvorstandes
   vom Montag, 17. September 2018 (3/2018)

Genehmigung der Mitschrift der letzten Sitzung (Nr. 2/2018 vom 25.06.)
Beschluss: Die Mitschrift der letzten Sitzung wird ohne Lesung genehmigt.

Rechtsreferat
In der Sitzung vom 17.9. wurde das Rechtsreferat mit einigen Themen und Anlassfällen konfrontiert
und hat sich wie folgt damit auseinandergesetzt.
Zwei der zu behandelnden und zu beschließenden Punkte betreffen die Satzungen des NÖFV, welche
der nächsten Hauptversammlung zur nachträglichen Zustimmung vorzulegen sind.

§ 8/4 der Satzungen Anträge an die Hauptversammlung
Satzungsgemäß unterfertigte Anträge (mit Vereinsstampiglie) müssen begründet sein und durch
mindestens 15 der ordentlichen Mitglieder eingebracht werden. Alte und neue Textfassung sind ge-
genüberzustellen. Falls erforderlich, kann der Wahlausschuss – neben der Prüfung auf Zulässigkeit –
auch einen Verbesserungsauftrag innerhalb einer festzulegenden Frist erteilen.
Anträge müssen mindestens fünf Wochen vor der ordentlichen Hauptversammlung an den Verband
gelangt sein und eine Woche später in den "Offiziellen Nachrichten" des Verbandes verlautbart wer-
den. Werden Anträge in der Hauptversammlung selbst gestellt, so können sie zur Debatte und Be-
schlussfassung zugelassen werden, wenn sie von zwei Drittel der stimmberechtigten Teilnehmer un-
terstützt werden.
Bei Abstimmungen über Anträge entscheidet die einfache Mehrheit.
Beschluss: Dem Antrag auf Änderung der Satzungen wird einstimmig stattgegeben.

§ 30/3 der Satzungen Verbandsfunktionäre vor Verbandsinstanzen
ES wird festgehalten, dass der § 30 (3) eine grundsätzlich weitläufige Bestimmung ist, jedoch einer
Überarbeitung bedarf. Es wird jedoch weiters festgehalten, dass ein Verbandsfunktionär seinen Ver-
ein in einem Gremium, dem er angehört, nicht vertreten kann.

(3) Über eine allfällige Befangenheit eines Verbandsfunktionärs entscheidet der jeweilige Vorsitzen-
de. Wenn die Verbandsfunktionäre Mitglieder auch Funktionäre von Verbandsvereinen sind und in
einer Sitzung eine Angelegenheit zur Sprache kommt, die ihren Verein betrifft, so haben sie während
der Beratung und Beschlussfassung das Verhandlungszimmer zu verlassen. Verbandsfunktionäre
dürfen ihren Verein vor den Verbandsorganen vertreten, jedoch nicht vor dem Protestreferat und
den Unterausschüssen.
Beschluss: Dem Antrag auf Änderung der Satzungen wird einstimmig stattgegeben.

Regelung VB/EB - Spieler
Es ist klarzustellen, dass die Regelung für Verbands- und Eigenbauspieler nur in der Kampfmann-
schaft (Erste Mannschaft) zur Anwendung kommt.
Beschluss: Die Klarstellung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

„Kauf“ EB-Status
Vereine können den EB-Status für einen Spieler (Spieler Stichtag U19 und abgelaufener NW-Stichtag)
gegen einen Erlag von € 1000,- (eintausend) in der Sommerübertrittszeit erwerben. Das Rechtsrefe-
Seite 2

rat stellt den Antrag, dass Vereine das nachträglich in der Sommerübertrittszeit auch beantragen
können, wenn der Spieler bereits in der vorangegangenen Winterübertrittszeit angemeldet worden
ist und im Sommer noch immer die angeführten Vorgaben erfüllt bzw. weiter verpflichtet wird.
Beschluss: Dem Antrag wird stattgegeben.

AUSBE für Spieler von SC/FC Waidhofen/Ybbs
Der Ablauf bzw. die Beendigung der SG Waidhofen/Ybbs (FC und SC) durch die Auflösung des FC hat
hinsichtlich der Ausbildungsentschädigungen (Weitergabe und Mitnahme im „Rucksack“ Prinzip) für
die Spieler des SC zu Diskussionen geführt.
Das Rechtsreferat will festhalten, dass dem neuen Verein eine Ausbildungsentschädigung zusteht.
Berechnet wird diese ab Beginn des SG-Vertrages.
Beschluss: Dem Antrag wird stattgegeben und auch für nachfolgende SG festgelegt.

Gemeinnützigkeit
Der NÖFV wurde vom Finanzamt (FA) St. Pölten/Lilienfeld aufgefordert, seine eigene Gemeinnützig-
keit nachzuweisen und zu diesem Zwecke von jedem Mitgliedsverein eine entsprechende Erklärung
abzuverlangen.
Es wird festgehalten, dass der NÖFV zwar eine solche schriftliche Erklärung einfordern kann, jedoch
ohne dies inhaltlich überprüfen zu können. Eine Prüfung wäre nur bei Neuaufnahmen möglich, weil
dabei die Satzungen vorzulegen sind.
Eine Prüfung und Beanstandung obliegt nur dem FA und dieses hat im Falle einer Unregelmäßigkeit
den NÖFV zu verständigen. Dieser kann erst dann aktiv werden und über einen Ausschluss des Verei-
nes beraten, um die eigene Gemeinnützigkeit nicht zu gefährden.
In Abstimmung mit Steuerberater Dr. Writzmann hat man um eine Fristverlängerung zur Vorlage der
Erklärungen der Vereine sowie Abklärung durch die BSO angesucht.
Beschluss: Der Vorstand bestätigt diese Vorgangsweise

Stimmrechtsübertragung
Die Weitergabe des Stimmrechtes ist nur dann möglich, wenn im betreffenden Gremium eine Stell-
vertretung zugelassen ist und diese Person an der Sitzung teilnimmt.
Beschluss: Dem Antrag wird stattgegeben.

AK NÖ Frauen Landesliga
Im Zuge der Aufstockung auf 12 Vereine hat sich eine Diskussion um die Zahl der Absteiger ergeben.
Folgendes wird festgehalten:
Beschluss: Aus der Frauen-Landesliga haben so viele Vereine abzusteigen, dass unter Berücksichti-
gung der Absteiger aus der übergeordneten Meisterschaftsgruppe die Gruppenstärke von 12 erhal-
ten bleibt.

Freier Eintritt zu Wettspielen
Es wurde klargestellt, dass die Vorlage des Verbandsausweises (Funktionärscard) und die Legitimati-
on der Schiedsrichter (Mitglieder NÖSK) auch zum freien Eintritt bei Spielen im ÖFB und Admiral -
Cup auf Verbandsgebiet berechtigt. Die Vereine der Bundesliga behalten sich die Anzahl der Freikar-
ten vor und wollen diese „nach Verfügbarkeit“ abgeben.
Beschluss: Der Antrag wird befürwortet

Mustervertrag für SKN St. Pölten Frauen
Der Double Gewinner der letzten Saison hat sich im Sommer einer regelrechten Lawine an Spielerab-
gängen (ins Ausland) gegenübergesehen. Da alle Ladies als Amateure gemeldet waren, blieben die
Zahlungen einer AUSBE aus. Obmann Schmaus wollte aus diesem Anlass einen Mustervertrag vom
NÖFV, der ihm Transferrechte sichern hätte können oder eine Transferentschädigung eingebracht
hätte.
Seite 3

Der NÖFV musste den Klub an den ÖFB bzw. Arbeitsrechts Juristen verweisen.
Beschluss: Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Ausscheiden SV Ringelsdorf
Der SV Ringelsdorf hat unmittelbar nach Einstellung des Spielbetriebes auch sein Ausscheiden aus
dem NÖFV kundgetan. Die finanziellen Außenstände belaufen sich auf € 2770,- und wurden vom
Vereinsobmann mit dem Hinweis auf die Vereinsauflösung als abgegolten und uneinbringlich erklärt.
Im Präsidium wurde klargestellt, dass der Verein auf die Funktionärshaftung (Obmann, Kassier,
Schriftführer) hinzuweisen und das Geld einzufordern ist.
Beschluss: Die Vorgangsweise wird bestätigt.

Präsidium
ÖFB
ÖFB-Präsidium
Die Bundesliga hat folgende Personen für das ÖFB Präsidium gemeldet:
    - Gerhard Stocker (Vorsitzender Aufsichtsrat BL, Präsident FC Wacker Innsbruck)
    - Dr. Siegmund Gruber (Stv. Vorsitzender der BL, Präsident LASK)
    - Mag. Christian Ebenbauer (Vorstand der BL)
    - Mag. Reinhard Herovits (Vorstand der BL, Vertreter der Admin.)

Regionalliga Reform
Der von der Regionalliga West eingebrachte Antrag (im Herbst Meisterschaft in den LL und im Früh-
jahr Play-off um den Aufstieg in die 2. Liga) ist auf Grund des ÖFB-Präsidiumsbeschluss im Fj. 2018
absolut korrekt.
Jede Region kann sich ihre Spielform – zur Ermittlung des Aufsteigers - selbst regeln.
Bei Unterschreitung der Vereinsanzahl von 16 braucht es jedoch die Zustimmung des ÖFB-
Präsidiums.
Die angeführte Regelung wurde in der Region West mit 2:1 Stimmen (T, V) abgesegnet, Salzburg er-
hebt allerdings massive Einwände, weil angeblich 50% der Vereine der RL West dagegen wären…
(Anm. also auch welche aus T, V).
Um der Arbeitsgruppe „3. Leistungsstufe“, für deren Unterstützung auch die niederländischen Con-
sulting-Firma Hypercube beauftragt ist, nicht vorzugreifen, wird ein neuer (verbesserter) Vorschlag
unterbreitet (ÖFB Präsidium am 14.12.2018).
Gartner selbst habe im ÖFB Präsidium auch das Thema „vierte Regionalliga“ angesprochen. Präsident
Windtner konterte, dass seine seinerzeitige Aussage lediglich eine unüberlegte und hastige Stellung-
nahme kurz vor dem Abflug zum Länderspiel nach Bosnien gewesen sei.

Gartner merkt dazu ‚nur‘ an, dass sich die Region OST (und damit deren Vereine) NICHT für die Spiel-
form interessiert, aber natürlich bei dieser Aussage hellhörig wurden!

Sportdirektor
Peter Schöttel will in einer AKA/LAZ Arbeitsgruppe ergründen, warum wir im Bereich Athletik Rück-
stände haben, auf Grund vieler Verletzungen wichtige Ausbildungszeit verlieren und die Spieler hier
Aufholbedarf haben.
Im Bereich der AKA sollen ua. auch die Trainerverträge mit „Platzierungsklausel“ abgeschafft werden
(Anm. in der AKA St. Pölten ohnehin nicht der Fall), um sich mehr auf die Ausbildung der Talente kon-
zentrieren zu können.

§ 9 Transfers zu Rapid
Seite 4

Rapid hat gleich mehrere Spieler der AKA St. Pölten – aus dem laufenden Leihvertrag heraus – gem. §
9 erworben. Das Verfahren wurde in 1. Instanz vom OÖFV, dem der ÖFB den Akt zugewiesen hatte,
ohne Anhörung der Parteien abgewiesen.
Die AKA bzw. der NÖFV haben Protest eingebracht. Die Wertigkeit der Landesverbands – Akademien
ist unbedingt NEU zu definieren.

§ 9 Transfers Mädchen zu Austria
Der Erwerb gleich mehrerer Spielerinnen durch die Wiener Austria ist hinsichtlich der zu entrichten-
den LAZ – Ausbildungsgebühren (Anhang 3 Sätze) zur Streitschlichtung dem STFV zugewiesen wor-
den. Dort wartet der Akt seit mehreren Monaten! auf Erledigung.

LAZ Modell NÖ
Das NÖ Modell mit hauptamtlichen Standortleitern wird sportlich absolut positiv bewertet und der
ÖFB will dem NÖFV die Förderung um ein weiteres Jahr befristet gewähren, wenn auch das Land
seine Unterstützung fortsetzt.
Die Ergebnisse der AKA/LAZ - Arbeitsgruppe bezgl. Voraussetzungen/Bedingungen seine auch für die
LAZ in anderen LV von Bedeutung.

NÖFV
Mädchenfußball
Die MSG Neufeld/Hornstein möchte mit zwei Mädchenmannschaften U10 am Bewerb der JHG Süd
teilnehmen.
Beschluss: Dem Antrag wird zugestimmt.

Sportreferat
Verbandsausweis
Ing. Gerhard Plank stellt den Antrag, dass ab sofort auch der Schriftführer und Kassier der Haupt-
gruppe einen Verbandsausweis erhalten sollen, der zum kostenlosen Eintritt bei Wettspielen berech-
tigt. Man einigt sich schließlich darauf, dass jede HG zwei Personen namhaft machen kann, auch
wenn diese nicht die angeführten Funktionen bekleiden.
Beschluss: Nach kurzer Diskussion wird dem Antrag stattgegeben und festgehalten, dass die Legiti-
mation personenbezogen, also nicht übertragbar ist, und die Card mit einem Foto versehen wird.

Finanzreferat
VP Brait berichtet über allfällige Subventionsvergaben, die zur Beschlussfassung anstehen würden.

Der Sportanlage in Hauskirchen (HG Nord) bzw. das Spielfeld wurde nach einem Unwetter schwer
beschädigt. Aus der Bundessportförderung des NÖFV wird eine Subvention von
€ 3.000 für die Sanierung des Spielfeldes beantragt.

Weitere € 3000,- könnten vom Verein lukriert werden, wenn der Verein beim Katastrophenfonds des
Landes ansucht und ein entsprechendes Schadenprotokoll vorlegen kann. HGO Breiner stimmt dieser
Vorgangsweise, eine Bedingung an die weitere Vergabe zu knüpfen nicht zu.

Hauskirchen USV                Sanierung Hauptfeld (nach Unwetter)                     3000,00

Rasenmäher
Seite 5

Verein                                                                     Förderbetrag

ASK Kematen                                                                        3 000,00
SC Amaliendorf-A.                                                                  3 000,00
USV Oed/Zeillern                                                                   3 000,00
ASKÖ Lunz/See                                                                      3 000,00
SV Weitra                                                                          1 060,00
SC Gresten-R.                                                                      3 000,00
SC Hirschwang                                                                      3 000,00
SCA Gföhl                                                                          3 000,00
SV Sierndorf                                                                       1 710,00
FK Hagenbrunn                                                                      2 000,00
                                                                                  25 770,00

Verein                   Vorhaben                                         Förderbetrag
Bad Vöslau ASK           Kabinenneubau                                          11 000,00
Emmersdorf SCU           autom. Bewässerungsanlage                               3 000,00

Gastern USV              Sanierung Sanitäranlagen (behinderten-gerecht)          3 000,00
Göstling FC              Sanierung Hauptfeld                                     1 400,00

Hadres-Markersdorf UFC   Kabinensanierung (Fassade + Durchgang)                  2 400,00
Hagenbrunn FK            Sanierung Hauptfeld                                     3 000,00
Hagenbrunn FK            Trainingsbeleuchtung Hauptfeld                          4 500,00
Haugsdorf AFC            Sanierung Hauptfeld                                     1 260,00
Hausbrunn SV             Kabinenneubau                                          11 000,00
Hausleiten SV            Sanierung Trainingsplatz                                1 600,00
Hochneukirchen USC       Kabinensanierung (Warmwasserspeicher)                   1 080,00
                         Automatische Bewässerungsanlage
Hofstetten-G. Union      Trainingsplatz                                          3 000,00
Kautzen USV              Brunnen                                                 3 000,00

Kirchschlag BW USC       Sanierung Hauptfeld und Trainingsplatz                  4 000,00
Langschlag Union         Kabinenneubau                                          11 000,00
Litschau SC              Kabinensanierung (Heizung, Sanitär)                     5 000,00
Nöchling TSV             Sanierung Trainingsplatz                                3 000,00
Obergänserndorf TSU      Sanierung Hauptfeld, autom. Beregnung                   4 200,00
Obergänserndorf TSU      Sanitäranlagen                                          3 000,00
Ober Grafendorf FC       Flutlicht wettspieltauglich                             7 500,00
Ober Grafendorf FC       Kleinspielfeld                                          3 000,00
Obritz UFC               WC-Anlagen und Zugang (barrierefrei)                    5 000,00
Oed-Waldegg WSV          Kabinenneubau                                          11 000,00
Pfaffstätten SC          Sanierung Hauptfeld                                     2 500,00
Seite 6

Poysbrunn-F. SCU                 Kabinensanierung (Dach)                                    5 000,00
Pyhra SC                         Sanierung Haupt- und Trainingsplatz                        4 600,00
Retz SC                          Sanierung Haupt- und Trainingsplätze                       2 680,00
Sallingberg SC                   Sanierung Hauptfeld                                        1 270,00
Sallingberg SC                   Kabinensanierung                                           1 120,00
Steinakirchen SU                 Sanierung Hauptfeld                                        1 780,00
St. Veit/Gölsen SU               Kabinensanierung (Kanal)                                  1 110,00
Wallsee SCU                      Ballfänge, Teilumzäunung                                  3 000,00
Weißenkirchen SC                 Geräteraum                                                2 200,00
Wilhelmsburg ASK                 Kabinensanierung (Sanitär)                                3 000,00
Würmla SV                        Sanierung Hauptfeld und Trainingsplätze                   6 000,00
                                                                                         140 200,00

Beschluss: Die beantragten Subventionen werden bestätigt.

Aus dem Erwerb des EB-Status im Juli 2018 wurden Eingänge in Höhe von € 20.000 erzielt.
Das Finanzreferat schlägt vor, den Betrag wie folgt zur Aufteilung zu bringen:
€ 15.000 als zusätzlichen Fahrtkostenzuschuss der Nachwuchs Landesliga 2018/19
€ 5.000 für die AKA St. Pölten zur Teilnahem an Internationalen Spielen und Turnieren.
Beschluss: Die beantragte Verwendung wird bestätigt.

Bei der Anmeldung zu div. Trainerkursen kommen ständig Anfragen und auch Anmeldungen noch
nach dem Nennschluss. Auch die Geschäftsführung der Sportschule Lindabrunn befürwortet eine
verspätete Zulassung zu einem Lehrgang oder Kurs, möchte den Mehraufwand aber mit einem Be-
trag von € 30,- vergütet haben. Voraussetzung ist natürlich, dass es noch freie Plätze beim entspre-
chenden Kurs gibt.
Beschluss: Die Vorschreibung des Manipulationszuschlages bei verspäteter Anmeldung wird geneh-
migt.

Fairness-Bewerb der Saison 2017/18
Fairnesssieger des NÖFV sind jene Vereine, die in der Fairness-Tabelle mit „Null-Schlechtpunkten“
angeführt sind.
Für das Spieljahr 2017/18 wurden 104 Fairnesssieger ermittelt.

75 Vereine wurden einmalige Fairnesssieger
Altlengbach (2. Klasse Traisental), Bad Großpertholz (2. Klasse Waldviertel Süd), Biberbach (Gebietsli-
ga West), Bischofstetten (1. Klasse West/Mitte), Breiteneich (3. Klasse Hornerwald), Burgschleinitz (3.
Klasse Hornerwald), Dobersberg (1. Klasse Waldviertel), Drosendorf (2. Klasse Waldviertel Thayatal),
Ebenthal (2. Klasse Weinviertel Süd), Eckartsau (1. Klasse Nord), Eichkogel (Gebietsliga Süd/Südost),
Enzersfeld/W. (1. Klasse Nordwest), Ertl (2. Klasse Ybbstal), Gföhl (Gebietsliga Nord-
west/Waldviertel), Gmünd (2. Landesliga West), Göpfritz (2. Klasse Waldviertel Thayatal), Grabern (2.
Klasse Pulkautal/Schmidatal), Großriedenthal (1. Klasse Nordwest-Mitte), Großschweinbarth (2. Klas-
se Weinviertel Süd), Gutenbrunn (2. Klasse Waldviertel Süd), Hafnerbach (2. Klasse Traisental), Hait-
zendorf (1. Landesliga), Hausmening (2. Klasse Ybbstal), Heidenreichstein (1. Klasse Waldviertel),
Herzogenburg (2. Landesliga West), Hochwolkersdorf (2. Klasse Wechsel), Hollenburg (1. Klasse
Nordwest-Mitte), Karlstetten (1. Klasse West/Mitte), Kettlasbrunn (3. Klasse Mistelbach), Kirch-
berg/Walde (2. Klasse Waldviertel Süd), Kirchschlag/Waldv. (2. Klasse Waldviertel Süd), Kottingbrunn
(1. Landesliga), Laa/Thaya (Gebietsliga Nord/Nordwest), Langau (2. Klasse Waldviertel Thayatal),
Maria Anzbach (2. Klasse Traisental), Markersdorf (1. Klasse West/Mitte), Markgrafneusiedl (2. Klasse
Marchfeld), Mauer (2. Landesliga West), Neuhofen/Y. (Gebietsliga West), Neustadtl (1. Klasse West),
Seite 7

Obersiebenbrunn (2. Klasse Marchfeld), Ortmann (2. Landesliga Ost), Ottenschlag/Sallingberg (2.
Klasse Waldviertel Süd), Paasdorf-Atzelsdorf (2. Klasse Weinviertel Süd), Pellendorf (3. Klasse Mistel-
bach), Petzenkirchen (1. Klasse West), Pöchlarn (1. Klasse West), Pölla (3. Klasse Hornerwald), Poys-
brunn/F. (1. Klasse Nord), Raabs (1. Klasse Waldviertel), Rabenstein (Gebietsliga West), Radlberg (2.
Klasse Traisental), Rastenfeld (3. Klasse Hornerwald), Retz (1. Landesliga), Ruppersthal (1. Klasse
Nordwest-Mitte), Schottwien (2. Klasse Wechsel), Sooss (2. Klasse Triestingtal), Spitz (2. Klasse
Wachau), Spratzern (1. Landesliga), St. Egyden/Stfd. (2. Klasse Wechsel), St. Oswald (2. Klasse Ysper-
tal), St. Peter/Au (1. Landesliga), Stockerau (2. Landesliga Ost), Strengberg (2. Klasse Ybbstal), Strons-
dorf (1. Klasse Nordwest), Texingtal (2. Klasse Alpenvorland), Traisen (2. Klasse Traisental), Traiskir-
chen KM II (2. Klasse Triestingtal), Tulln (Gebietsliga Nord/Nordwest), Waidhofen/Thaya (1. Landesli-
ga), Waldhausen OÖ (1. Klasse West), Waldhausen/NÖ (2. Klasse Waldviertel Süd), Weissenbach (1.
Klasse Süd), Weitra (1. Klasse Waldviertel), Zwentendorf (1. Klasse Nordwest-Mitte)
Diese erhalten ein Fairnessdiplom und einen Fußball.

Nachstehende 23 Vereine wurden zum zweiten Mal in Folge Fairnesssieger:
Albrechtsberg (2. Klasse Wachau), Allhartsberg (2. Klasse Ybbstal), Blindenmarkt (1. Klasse West),
Breitenfurt (1. Klasse Ost), Eisgarn (3. Klasse Hornerwald), Großrußbach (2. Klasse Donau), Großsieg-
harts (2. Klasse Waldviertel Thayatal), Heldenberg (1. Klasse Nordwest-Mitte), Hirschwang (1. Klasse
Süd), Hofstetten (Gebietsliga West), Kienberg/G. (2. Klasse Alpenvorland), Kirchberg/Wagram (1.
Klasse Nordwest-Mitte), Krems SC (1. Landesliga), Leopoldsdorf/Wien (Gebietsliga Süd/Südost), Nie-
derabsdorf (2. Klasse Weinviertel Süd), Rappottenstein (1. Klasse Waldviertel), Scheiblingkirchen II (2.
Klasse Steinfeld), Straning (1. Klasse Nordwest-Mitte), Thaya (2. Klasse Waldviertel Thayatal), Wallsee
(1. Klasse West), Weikersdorf (2. Klasse Steinfeld), Wieselburg (2. Landesliga West), Wr. Neustadt
HW (2. Klasse Steinfeld)
Diese erhalten neben dem Diplom und dem Ball einen Utensilien Gutschein von ERIMA in Höhe von
€ 250,-

Nachstehende 6 Vereine wurden zum dritten Mal in Folge Fairnesssieger:
Gaubitsch (1. Klasse Nordwest), Götzendorf Oranjezz (2. Klasse Ost), Kühnring (2. Klasse Waldviertel
Thayatal), Röschitz (Gebietsliga Nordwest/Waldviertel), Scheibbs (2. Klasse Alpenvorland), Zistersdorf
(2. Klasse Weinviertel Süd)
Diese erhalten neben dem Diplom und dem Ball einen Utensilien Gutschein von ERIMA in Höhe von
€ 500,-
Beschluss: Die Vergabe der Ehrenpreise für Fairnesssieger wird bestätigt.

Rechnungsprüfer
Hr. Steinbach berichtet von drei Schiedsrichtergruppen, die kürzlich einer Prüfung unterzogen wur-
den. Es gab keine Beanstandungen.
Mittlerweile hat auch die Schiri Gruppe Ost ein Treuhandkonto angelegt.
Die Rechnungsprüfer wollen ein Infopapier entwerfen, auf dem festgehalten wird, welche Ausgaben
einer Überprüfung standhalten werden und in welcher Form Belege erstellt werden müssen.
Beschluss: Der Bericht der Rechnungsprüfer wird zur Kenntnis genommen.

Jugendreferat
Auswahlen
Der Auftakt in die ÖFB Bundesländer Meisterschaft U14 ist ergebnistechnisch misslungen. Die Mäd-
chen unterlagen in Salzburg mit 1:2, die Burschen hatten gegen das reine Red Bull Team mit 0:5 das
Nachsehen.
Genau diese Problematik will man lt. Sportkoordinator Hannes Bratschko beim ÖFB ändern.
Spiele der BL Meisterschaft mutieren nämlich zu Begegnungen der Bundesliga Klubs.
Seite 8

Die Begegnung OÖ – Steiermark könnte auch heißen LASK – Sturm Graz. Das ist nicht zielführend, soll
doch die Ausbildung der Spieler vorrangig betrachtet werden.
In Zukunft soll der Einsatz von max. 5 Spielern aus Bundesliga Vereinen zugelassen werden.

Änderungen wird es auch im Bereich „Rücktausch“ geben müssen. Selbst hochkarätig ausgebildete
Trainer der Auswahlen nutzen die Möglichkeit des Rücktausches zur Unterbindung des Spielflusses
und zum „Zeitschinden“ ungeniert aus. Entsprechende Beschwerden aus dem Mädchenbereich wur-
den auch an Präsident Gartner herangetragen.

Nächste Termine:
NÖ – Burgenland am DI 9.10. in Vösendorf (16.30, 18.30)

Der Bewerb der EVN Girls wurde am 15.9. mit der 1.Runde gestartet und wird bereits am 6.10. fort-
gesetzt. Spiele der Runde 3 bestreiten die Mädchen der JHG anlässlich eines Lehrganges in
Lindabrunn von 2. – 4. November 2018

Schulfussball
Der Schulfußballausschuss hat seine Sitzung am 11.9. in Lindabrunn abgehalten.
Mit dem Futsal Bewerb der UNIQA Mädchenliga wird ein weiterer Bewerb eingeführt.
Zu dessen Organisation hat man mit Christian Lamatsch (Waidhofen/Thaya) einen eigenen Koordina-
tor eingesetzt und in den Schulfußballausschuss aufgenommen. Eine entsprechende Kooptierung
wird über das JR beantragt.
Der nö Schulfußballkalender ist bereits auf der Homepage ersichtlich, einige Finali wurden bereits
fixiert.
Die Tagung der Bezirks- und Volksschul Koordinatoren findet am Montag, 24.9. in Lindabrunn statt.
Im Programm ua auch ein Vortrag zur DSGVO.
Das Qualifikationsturnier der Schwerpunktschulen zu den ISF Spielen (2019 in Serbien) hat bei den
Mädchen das BORGL St. Pölten gewonnen, bei den Burschen setzte sich die Liese Prokop Privatschule
(LPPS) Südstadt durch.
Die Bundesmeisterschaft findet am 16./17.10. in Pinkafeld (B) statt.

AKA/LAZ
Auch die EVN Juniors (LAZ Hauptkader) haben mit 13.9. ihre ersten Begegnungen ausgetragen. Man
spielt ausnahmslos wochentags, um den Betrieb der Vereine FR – SO nicht zu behindern.
Das Nationale Frauenzentrum des ÖFB beabsichtigt, mit der Mannschaft U16 in einem NÖFV Bewerb
teilzunehmen, und somit den Mädchen des künftigen Nationalteams U17 regelmäßig Spiele anzubie-
ten. Man will bei div. Freundschaftsspielen gegen Burschen U15 oder Landesliga U14 austesten, wo
man den entsprechenden Ansatz finden kann.
Bratschko würde es begrüßen, wenn diese Mädchenmannschaft gegen das jew. spielfreie LAZ (Anm.
die Admira nimmt an den Spielen nicht teil) antreten könnte.

Von Seiten des ÖFB wird eine neue Kategorisierung überdacht. Wie bereits erwähnt, soll der Athletik
mehr Augenmerk geschenkt werden, um ua. auch das Verletzungsrisiko zu minimieren. Das wird
schon im Vorkader beginnen, wo vermehrt Krafttraining am Programm steht und die Belastbarkeit
langsam gesteigert wird. Eine Verletzungsvorbeugung soll das Ziel sein. Der bereits angedachte Über-
forderungs-Paragraf (nur ein Vereinsspiel am Wochenende) für LAZ Spieler wird dringend eingefor-
dert.
Aber auch im administrativen Bereich muss es zu Änderungen und Verbesserungen kommen. Die
Erfassung und Eingabe von statistischen Daten wird immer zeitaufwändiger und droht auszuufern.
Eine Vereinfachung ist anzustreben.
Seite 9

Schiedsrichterausschuss
NÖSK Obmann Alois Pemmer kann berichten, dass bei der letzten Prüfung 26 neue SR aufgenommen
werden konnten. Zwei weibliche Interessenten erhöhen das Frauenkontingent.

Geschäftsstelle
An verschiedene Personen werden Ehrenzeichen verliehen.

Der heutigen Sitzung wird auch das Lehrgangsprogramm für 2019 vorgelegt:
A) NÖFV-Auswahlen + AKA St. Pölten NÖ
Sichtung Auswahl U13 Burschen                         So 14.4. – Do 18.4.2019     40
AKA U15, U16, U18                                     Mo 15.7. - Fr 19.7.2019     70 +   10
NÖFV Future-Team                                      So 28.7. – Fr 2.8.2019      22 +   5
AKA U15, U16, U18                                     Mo 29.7. – Fr 2.8.2019      70 +   10
AKA U15, U16, U18                                     Mo 12.8. – Fr 16.8.2019     70 +   1
LAZ    5 á 20 + 3                                     So 4.8. – Fr 9.8.2019       115
       1 á 18 + 2 (Admira)                                                        20

Frauenauswahl
EVN-Mädchenauswahlen der JHGen (16+2) Fr 5.4. – So 7.4.2019         144
Auswahl Mädchen U14                           So 14.4. – Do 18.4.2019             30
Auswahl Mädchen U14                           Fr 2.8. – So 4.8.2019               30
EVN-Mädchenauswahlen der JHGen        November 2019                 144

B) NÖFV-Trainerausbildung
Kindertrainer-Lehrgang                      K1/19     So 10.3 – Fr 15.3.2019              60
                                            K2/19     Mo 6.5. – Sa 11.5.2019              60
                                            K3/19     Mo 22.7. – Sa 27.7.2019             60
                                            K4/19     Mo 9.9. – Sa 14.9.2019              60
                                            K5/19     15./16.6., 21./22.9., 19./20.10.    60

         Prüfungstage: K3/18                Mo 17.6.2019            15 -18 Uhr
                       K4/18                Mo 2.9.2019             15 -18 Uhr
                       K1/19                Mo 21.10.2019           15 -18 Uhr

Jugendtrainer-Lehrgang                      J1/19 So 10.2. – Fr 15.2.2019         30
                                            J2/19 Mo 19.8. – Sa 24.8.2019         30
                                            J3/19 Mo 14.10. – Sa 19.10.2019       30

         Prüfungstage: J2/18                Mo 27.5.2019            15 -18 Uhr
                       J3/18                Mo 12.8.2019            15 -18 Uhr
                       J1/19                Mo 4.11.2019            15 -18 Uhr

UEFA B         Teil 1               Mo 30.9. – Fr. 4.10.2019               30
               Teil 2               Mo 21.10. – Mi. 23.10.2019             30

Eignungsprüfung:                    Mo 26.8.2019             9 – 12 Uhr
Abschlussprüfung B 2018             Fr 26.8.2019             9 – 12 Uhr

Torwarttrainer-Kurs                 Fr 14.6. – So 16.6.2019                30

Nachwuchsleiter-Lehrgang                    Fr 25.1. – So 27.1.2019               25
Trainer-Fortbildungslehrgänge
Seite 10

Fortbildungslehrgang K4/1 (NW-Trainer) Sa 12.1.2019                 9   –
                                                                        16 Uhr     100
Fortbildungslehrgang K4/1 (KM-Trainer) Sa 26.1.2019                 9   –
                                                                        16 Uhr     100
Fortbildungslehrgang K4/2 (NW-Trainer) Sa 16.11.2019                9   –
                                                                        16 Uhr     100
Fortbildungslehrgang K4/2 (KM-Trainer) Sa 23.11.2019                9   –
                                                                        16 Uhr     100
Fortbildungslehrgang K3/2 (UEFA B)Sa 23.11. – So 24.11.2019                 30
Fortbildungslehrgang Frauen              So 17.11.2019              9 – 16 Uhr     20
Fortbildungslehrgang Tormanntrainer      Sa 16.11.2019              9 – 16 Uhr     30

C) Schiedsrichterausbildung
FR.    01.02. – SA. 02.02. Klausurtagung des SCHA u. Gruppenleiter                 25
FR.    08.02. – SO. 10.02. Talente- Sichtungs- u. Landeskader                      30
                            Trainingslager
SA.    09.02.               Nachwuchsbesetzertagung                                15
SA.    09.02.               Neulingsbetreuertagung                                 15
SA.    23.02.               Beobachterseminar                                      26
MI.    20.03. – DO. 21.03. Neulingskurs I                                          30
SA.    23.03.               Nachwuchsschiedsrichter, AR u.AS der
                            Gruppen Baden, Süd, Wien u. Ost                        70
MO. 25.03.                  Talente- Sichtungs- u. Landeskader                     30
DI.    26.03.               SRA – Pool I                                           25
MI.    27.03                SRA – 2. Landesliga                                    30
DO.    28.03.               SRA – Pool II                                          25
MO. 01.04.                  SR – L5 I                                              35
DI.    02.04.               SR – RL u. 1. Landesliga                               25
MI.    03.04.               SR – L5 II                                             35
DO.    04.04.               SR – L4                                35
MI.    17.04. – DO. 18.04. Neulingskurs II                                         30
Testtage in der Sportschule in Lindabrunn:
DI.    09.04.: 16:30 Uhr    L2 u. L3 Schiedsrichter der
              Gruppen Baden, Süd, Nord, Ost, u. Wien                        33
MI.    10.04.: 16:30 Uhr    L4, L5 u. AR Schiedsrichter der
              Gruppen Baden, Süd, Nord, Ost u. Wien                         45
SA.    07.09.: 09:00 Uhr    Schulungstag Talente- Sichtungs- u. Landeskader 30
SA.    07.09.: 09:00 Uhr    Neulingskurs                                    30

D) Funktionärslehrgänge
STRAFA                                       1. – 2. Februar 2019
Spielplatzausschuss                          ???
E) Schülerligalehrgänge
Termine werden zeitgerecht mit dem Referenten für Schulfußball festgelegt!
Weitere Lehrgänge nach Vereinbarung!!

Beschluss: Das Lehrgangsprogramm wird in der vorgelegten Form genehmigt.

Gf Zechmeister merkt an, dass man das Lehrgangsprogramm in Zukunft bereits im Juni vorlegen
muss, um den Vereinen das Buchen von Trainingsaufenthalten schon früher zu ermöglichen (dzt erst
ab Sept. möglich).
Sie können auch lesen