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Herzlich Willkommen! Webseminar Die steuerliche Forschungsprämie Update und Brennpunkte in der Betriebsprüfung Claudia Hofmann-Turek Natascha Stornig-Wisek 0
Ihre Referentinnen Claudia Hofmann-Turek Natascha Stornig-Wisek Leitung „Team Wirtschaftsprüferin und Forschungsprämie“ FFG Steuerberaterin, Partnerin Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft 2
Agenda ¬ Grundlagen ¬ Einkommensteuerrichtlinien-Wartungserlass 2021 ¬ Berücksichtigung von COVID-19 Maßnahmen ¬ Erhöhte Mitwirkungspflicht in der Forschungsprämie LL ¬ Die Forschungszulage in Deutschland im Vergleich zur österreichischen Forschungsprämie ¬ Tipps für die Verfassung der Projekt-/Schwerpunkt- beschreibungen 3
Grundlagen der Forschungsprämie EStR Wartungserlass Covid-19 Maßnahmen Erhöhte Mitwirkungspflicht Forschungszulage Deutschland Grundlagen der Forschungsprämie Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 4
Grundlagen der Forschungsprämie Grundlagen der Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Forschungsprämie ¬ 14 % der Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung (F&E); Covid-19 Maßnahmen ab 2018 ¬ Gutschrift auf dem Abgabenkonto (kein Steuerfreibetrag) Erhöhte Mitwirkungspflicht ¬ Unabhängig von steuerpflichtigem Gewinn ¬ Steuerfrei (Berücksichtigung in MWR) Forschungszulage Deutschland ¬ Für Aufwendungen für F&E Aktuelle Erfahrungen ¬ Eigenbetriebliche F&E (verpflichtendes Gutachten der FFG) FFG ¬ Auftragsforschung („Auftraggeberforschungsprämie“) Ansprechpartner ¬ Inlandsbezug Standorte ¬ Eigenbetriebliche F&E: Forschung muss im inländischen Betrieb oder Betriebsstätte erfolgen Kontaktdaten ¬ Auftragsforschung: Auftrag durch inländischen Betrieb oder Betriebsstätte an Einrichtung oder Unternehmer in EU / EWR 5
Grundlagen der Forschungsprämie F&E-Begriff iSd § 108c EStG und der FP-Verordnung EStR Wartungserlass ¬ Forschung und experimentelle Entwicklung ist eine ¬ schöpferische Tätigkeit Covid-19 ¬ Neue Konzepte / Ideen Maßnahmen ¬ die auf systematische Weise Erhöhte ¬ Bewusster, planmäßiger, systematischer und nach methodischen Regeln Mitwirkungspflicht ablaufender Prozess Forschungszulage ¬ unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden Deutschland ¬ Existenz definierter Verfahrensregeln sowie Nachvollziehbarkeit und Prüfbarkeit Aktuelle Erfahrungen ¬ mit dem Ziel durchgeführt wird, den Stand des Wissens zu vermehren FFG sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten“ ¬ Auflösung einer wissenschaftlichen / technischen Unsicherheit Ansprechpartner ¬ Ziel kann auch verfehlt werden Standorte ¬ Experimentelle Entwicklung umfasst den systematischen Einsatz von Wissen mit dem Ziel neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Kontaktdaten Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen ¬ Die Lösung, mit der eine bisher bestehende Wissenslücke geschlossen wird, darf für einen Fachmann nicht offensichtlich sein (VwGH vom 29.3.2017, 2015/15/0060). 6
Grundlagen der Forschungsprämie Begünstigte Aufwendungen EStR Wartungserlass ¬ Bemessungsgrundlage Covid-19 ¬ (steuerliche) Aufwendungen für Forschung und experimentelle Entwicklung Maßnahmen ¬ nicht: Kosten lt Kostenrechnung Erhöhte Löhne und Gehälter Mitwirkungspflicht Unmittelbare Aufwendungen Forschungszulage Unmittelbare Investitionen Deutschland Finanzierungsaufwand Aktuelle Erfahrungen Gemeinkosten FFG Forschungsaufwendungen gesamt Ansprechpartner Abzüglich steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs 4 EStG) Standorte Abzüglich erhaltene Auftragsforschungsmeldungen Kontaktdaten Begünstigte Aufwendungen für F&E ¬ Ermittlung der Bemessungsgrundlage je Projekt / Schwerpunkt für FFG- Gutachtensantrag 7
Grundlagen der Forschungsprämie Verfahren / Beantragung EStR Wartungserlass ¬ Prämienantrag an das Finanzamt Covid-19- ¬ Antrag im Nachhinein Maßnahmen ¬ Nach Ablauf des Wirtschaftsjahres mit Angabe der gesamten Bemessungsgrundlage Erhöhte Mitwirkungspflicht ¬ Bis spätestens zur Rechtskraft des Bescheids (ESt / KöSt / E6) Forschungszulage Deutschland ¬ Antrag FFG-Jahresgutachten ¬ Einbeziehung der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) als Gutachter Aktuelle Erfahrungen ¬ Erstellung von Projektbeschreibungen FFG ¬ Min 1.000 Zeichen / Max 3.000 Zeichen Ansprechpartner ¬ Ziel und Inhalt ¬ Methode und Vorgehensweise Standorte ¬ Neuheit Kontaktdaten ¬ max 20 Projekte / Projektschwerpunkte 8
Grundlagen der Forschungsprämie EStR Wartungserlass Covid-19 Maßnahmen Erhöhte Mitwirkungspflicht Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass 2021 Forschungszulage Deutschland (Ende der Begutachtungsfrist: 15. März 2021) Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 9
Grundlagen der EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf Forschungsprämie EStR Wartungserlass Rz 8208b ¬ Verjährungsfrist Forschungsprämie Covid-19 Maßnahmen ¬ Da der (negative) Abgabenanspruch bei Beantragung einer Forschungsprämie erst mit ihrer Geltendmachung entsteht, beginnt auch die reguläre Erhöhte Verjährungsfrist von fünf Jahren für eine (teilweise) Rückforderung mittels Mitwirkungspflicht berichtigender Festsetzung gemäß § 208 Abs 1 lit a BAO erst mit Ablauf des Jahres, in dem die Forschungsprämie geltend gemacht wurde (VwGH Forschungszulage vom 25.6.2020, Ro 2020/15/0009). Deutschland Aktuelle Erfahrungen Rz 8208da FFG ¬ Definition „Sponsor“ bei klinischen Studien Ansprechpartner ¬ „Sponsor“ (physische oder juristische Person), ist verantwortlich für Planung, Einleitung, Betreuung und Finanzierung einer klinischen Prüfung. Dem Sponsor Standorte obliegt die Aufgabe der Lösung einer wissenschaftlichen / technischen Unsicherheit. Er verfolgt das Ziel, den Stand des Wissens zu vermehren. Die Kontaktdaten Tätigkeit des Prüfers, der für die Durchführung der klinischen Studie in einem Prüfzentrum verantwortlich ist, stellt eine Dienstleistung unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden dar. Die eigenbetriebliche F&E liegt beim Sponsor. (BFG vom 11.2.2020, RV/6100130/2016). 10
Grundlagen der Forschungsprämie EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass Rz 8208e Covid-19 ¬ Klinische Studien iRd pharmazeutischen Forschung Maßnahmen ¬ Teilweise Streichung der Regelung für Wirtschaftsjahre, die vor 1.1.2012 enden Erhöhte Mitwirkungspflicht Rz 8208f ¬ Investitionsprämie – Kürzung der Bemessungsgrundlage Forschungszulage Deutschland ¬ Die Investitionsprämie ist keine Betriebseinnahme, sondern steuerfrei. Daher ist die Bemessungsgrundlage der Forschungsprämie für Wirtschaftsgüter, für die Aktuelle Erfahrungen eine Investitionsprämie in Anspruch genommen wurde, insoweit zu kürzen. FFG Daran ändert auch der Umstand nichts, dass die Investitionsprämie steuerlich zu keiner Aufwandskürzung führt, weil § 6 Z 10 und § 20 Abs 2 EStG sowie Ansprechpartner § 12 Abs 2 KStG auf sie nicht anwendbar sind. Standorte ¬ Kostenumlagevertrag, Poolumlage Kontaktdaten ¬ Zahlungen auf Grundlage eines Kostenumlagevertrages für F&E-Leistungen sind nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn das zahlende Unternehmen selbst nicht forscht (VwGH vom 25.6.2020, Ro 2020/15/0009). 11
Grundlagen der Forschungsprämie EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass Rz 8208fb Covid-19 ¬ Projektbezug steuerfreier Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln Maßnahmen ¬ Die Kürzung um steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln hat immer projektbezogen zu erfolgen. Eine Kürzung von (projektfremden) Aufwendungen, Erhöhte die von der steuerfreien Zuwendung gar nicht betroffen sind, hat zu Mitwirkungspflicht unterbleiben. Dementsprechend sind nicht projektspezifische Aufwendungen, Forschungszulage die vor dem Anfallen von Projektaufwendungen anfallen, nicht zu kürzen. Deutschland Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 12
Grundlagen der Forschungsprämie EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass Rz 8208fb Covid-19 ¬ Zeitliche Berücksichtigung von Subventionen Maßnahmen ¬ Fassung bis zur Veranlagung 2020: Ist in einem WJ der Betrag der ausbezahlten oder verbindlich zugesagten Subvention höher als die Erhöhte angefallenen Forschungsaufwendungen, ist die Subvention nach Maßgabe des Mitwirkungspflicht tatsächlichen Forschungsaufwandes abzuziehen. Der Überhang ist als Forschungszulage steuerfreier Betrag zu behandeln und im nächsten WJ gegen die dann Deutschland anfallenden Forschungsaufwendungen zu verrechnen. ¬ Beispiel: Auszahlung Subvention iHv EUR 210 im Jahr 1. F&E-Aufwand in Aktuelle Erfahrungen Summe EUR 250, verteilt auf 3 Jahre. FFG Ansprechpartner F&E- Subventionsverbrauch Zu berücksichtigender Jahr Aufwand / Kürzung F&E-Aufwand (BMGL) Standorte 1 130 130 0 Kontaktdaten 2 50 50 0 3 70 30 40 Gesamt 250 210 40 13
Grundlagen der Forschungsprämie EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass Rz 8208fb Covid-19 ¬ Zeitliche Berücksichtigung von Subventionen Maßnahmen ¬ Ab Veranlagung 2021: Kürzung ist davon unabhängig, wann die Subvention tatsächlich fließt; maßgebend ist der unmittelbare wirtschaftliche Erhöhte Zusammenhang zwischen Subvention und Aufwand. Ist eine konkrete Mitwirkungspflicht Zuordnung von Subvention und spezifischem Aufwand nicht gegeben, hat bei Forschungszulage Bilanzierern die Kürzung nach Maßgabe des Projektfortschrittes Deutschland entsprechend einem passiven Rechnungsabgrenzungsposten zu erfolgen. ¬ Beispiel: Auszahlung Subvention iHv EUR 210 im Jahr 1. F&E-Aufwand in Aktuelle Erfahrungen Summe EUR 250, verteilt auf 3 Jahre. FFG Ansprechpartner F&E- Anteil am Kürzungs- Zu berücksichtigender Jahr Aufwand Gesamtaufwand (%) betrag F&E-Aufwand (BMGL) Standorte 1 130 52 109,2 20,8 Kontaktdaten 2 50 20 42 8 3 70 28 58,8 11,2 Gesamt 250 100 210 40 14
Grundlagen der Forschungsprämie EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass Rz 8208fb Covid-19 ¬ Zeitliche Berücksichtigung von Subventionen Maßnahmen ¬ Bei Einnahmen-Ausgaben-Rechnung gilt für die Kürzung das zum Bilanzierer Gesagte. Aus Vereinfachungsgründen kann eine Kürzung nach Maßgabe des Erhöhte Subventionszuflusses erfolgen, wenn dabei sichergestellt ist, dass die Mitwirkungspflicht Projektaufwendungen in Summe richtig gekürzt werden. Forschungszulage Deutschland F&E- Ausbezahlte Kürzungs- Zu berücksichtigender Jahr Aktuelle Erfahrungen Aufwand Subvention betrag F&E-Aufwand FFG 1 100 0 0 100 Ansprechpartner 2 100 150 100 0 3 100 0 501 50 Standorte 4 100 50 50 50 Kontaktdaten Gesamt 400 200 200 200 1 Kürzungsüberhang aus dem Jahr 2 15
Grundlagen der Forschungsprämie EStR – Wartungserlass 2021 Begutachtungsentwurf EStR Wartungserlass Rz 8208q Covid-19 ¬ Erhöhte Mitwirkungspflicht Maßnahmen ¬ Die FP stellt eine abgabenrechtliche Begünstigung dar. In einem ausschließlich auf das Erwirken einer abgabenrechtlichen Begünstigung gerichteten Verfahren Erhöhte obliegt es dem Steuerpflichtigen selbst, einwandfrei das Vorliegen jener Mitwirkungspflicht Umstände darzulegen, auf die die abgabenrechtliche Begünstigung gestützt Forschungszulage werden kann (vgl diverse VwGH). Deutschland Diese erhöhte Mitwirkungspflicht findet ihren Ausfluss in einer Beweismittelbeschaffungs- und einer –vorsorgepflicht. Aktuelle Erfahrungen FFG ¬ Die FFG hat ihre Expertise nur im Rahmen der ihr übermittelten Unterlagen Ansprechpartner abzugeben. Kommt sie aufgrund mangelnder Mitwirkung des Steuerpflichtigen (zB lückenhafte Fragenbeantwortung) zum Schluss, dass sie keine F&E- Standorte Tätigkeiten im Sinne des § 108c EStG erkennen kann, ist diese Beurteilung mit keiner Mangelhaftigkeit behaftet (BFG vom 8.7.2020, RV/7103521/2018). Kontaktdaten 16
Grundlagen der Forschungsprämie EStR Wartungserlass Covid-19- Maßnahmen Erhöhte Mitwirkungspflicht Covid-19-Maßnahmen Forschungszulage Deutschland Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 17
Grundlagen der Forschungsprämie COVID-19-Investitionsprämie und Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ COVID-19-Investitionsprämie gemäß InvPrG Covid-19- Maßnahmen ¬ 7 % der förderfähigen Investitionen bzw 14 % bei Investitionen im Bereich Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit Erhöhte ¬ Steuerfreier, nicht rückzahlbarer Zuschuss Mitwirkungspflicht ¬ „Allgemeine Maßnahme“, nicht selektiv und fällt somit nicht in Anwendungsbereich des EU-Beihilfenrechtes Forschungszulage Deutschland ¬ Kombination mit anderen Fördermaßnahmen zulässig Aktuelle Erfahrungen FFG ¬ Forschungsprämie ¬ Begünstigt sind unmittelbare Investitionen, soweit sie nachhaltig F&E dienen Ansprechpartner ¬ Nicht unmittelbare Investitionen Standorte ¬ Berücksichtigung der Abschreibung in den Gemeinkosten Kontaktdaten ¬ Beantragung der Investitionsprämie und Forschungsprämie für ein und dasselbe Wirtschaftsgut zulässig 18
Grundlagen der Forschungsprämie COVID-19-Investitionsprämie und Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Frage: Kürzt die Investitionsprämie die Bemessungsgrundlage für die Covid-19- Forschungsprämie? Maßnahmen Erhöhte ¬ Grundsatz: Die Forschungsprämie ist um steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitwirkungspflicht Mitteln (§ 3 Abs. 4 EStG 1988) zu kürzen Forschungszulage Deutschland ¬ Investitionsprämie und steuerliche Gewinnermittlung ¬ keine Betriebseinnahme (Investitionsprämie ist steuerfrei) Aktuelle Erfahrungen FFG ¬ keine Kürzung der steuerlichen Anschaffungs-/Herstellungskosten ¬ keine Kürzung der abzugsfähigen Betriebsausgaben Ansprechpartner Standorte ¬ Unterschiedliche Ansichten in der Literatur (vgl Panholzer & Mitterlehner, SWK 32/33/2020; Replik von Atzmüller, SWK 35/2020) Kontaktdaten ¬ Darstellung durch EStR Wartungserlass 2021 (Begutachtungsentwurf) ¬ Investitionsprämie kürzt Bemessungsgrundlage 19
Grundlagen der Forschungsprämie COVID-19-Investitionsprämie und Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Beispiel (mit Kürzung der I-Prämie von der FP-Bmgrl): Covid-19- Investition in eine 3D-Druck-Anlage im Jänner 2021, die nachhaltig im F&E Bereich Maßnahmen eingesetzt werden soll Erhöhte ¬ Investition in digitale Infrastruktur für das F&E Labor – 14 % Investitionsprämie Mitwirkungspflicht ¬ Nachhaltige und ausschließliche Nutzung für F&E Zwecke – 14 % Forschungsprämie Forschungszulage Deutschland Investition 100.000 „ Aktuelle Erfahrungen FFG Investitionsprämie 14 % 14.000 Ansprechpartner Bemessungsgrundlage Forschungsprämie 86.000 Standorte Forschungsprämie 14 % 12.040 Kontaktdaten Prämie gesamt 26.040 in % der Investition 26,04 % 20
Grundlagen der Berücksichtigung von Kurzarbeit Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Anhang II der FP-Verordnung: „Die Bemessungsgrundlage ist um steuerfreie Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln (§ 3 Abs 4 EStG) zu kürzen.“ Covid-19- Maßnahmen ¬ Lohn- / Gehaltsabrechnung mit Kurzarbeit Erhöhte ¬ Lohn/Gehalt für tatsächlich geleistete Stunden Mitwirkungspflicht ¬ Kurzarbeitsunterstützung (KUA-Unterstützung): Auszahlung durch AG Forschungszulage ¬ Höhe orientiert sich an Kurzarbeits-Mindestbruttoentgelt-Tabelle des BMAFJ Deutschland ¬ Auszahlung durch den Arbeitgeber, aber KommSt-frei Aktuelle Erfahrungen ¬ Kurzarbeitsbeihilfe FFG ¬ berechnet sich als Pauschalsatz je Ausfallstunde (Phase I), ab 1.6.2020 (Phase II und III) Differenzmethode Ansprechpartner ¬ steuerfreie Zuwendung gem § 3 Abs 1 Z 5 lit d EStG Standorte ¬ damit zusammenhängende Aufwendungen dürfen nicht in Abzug gebracht werden Kontaktdaten ¬ Unternehmensrechtlich besteht gs Verrechnungsverbot mit dem Personalaufwand (Verrechnung mit dem Personalaufwand alternativ nur offen in Vorspalte möglich) 21
Grundlagen der Forschungsprämie Berücksichtigung von Kurzarbeit EStR Wartungserlass ¬ FFG Kostenleitfaden 2.1 FAQ Covid-19- Maßnahmen ¬ Für Mitarbeiter, die bereits 2019 beschäftigt waren: Es kann der Stundensatz Erhöhte auf Basis Jahreslohnkonto 2019 ermittelt werden Mitwirkungspflicht ¬ Für Mitarbeiter, die erst 2020 begonnen haben: Stundensatz auf Basis des fiktiven Jahresbruttogehalts bei normalem Beschäftigungsausmaß Forschungszulage Deutschland ¬ Durch Abrechnung der geleisteten Projektstunden im Jahr 2020 wird eine Mehrfachförderung ausgeschlossen Aktuelle Erfahrungen FFG ¬ Alternativ: Ansprechpartner ¬ Gehalt abzgl AMS Förderung Standorte ¬ Stundenteiler angepasst an das Beschäftigungsausmaß für die KUA Kontaktdaten 22
Grundlagen der Berücksichtigung von Kurzarbeit Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Berücksichtigung in der Forschungsprämie ¬ Sicherstellung, dass öffentliche Subvention / KUA Beihilfe abgezogen ist Covid-19- Maßnahmen ¬ Basis für die Forschungsprämie: Steuerlicher Aufwand Erhöhte ¬ Ermittlung auf Basis Stundensatz Mitwirkungspflicht ¬ Anlehnung an die beiden Varianten lt FFG Kostenleitfaden Forschungszulage ¬ Ziel der FFG ist es gs ebenso, eine Mehrfachförderung auszuschließen Deutschland ¬ Basis 2019: Aktuelle Erfahrungen ¬ Wesentliche Veränderung (Erhöhungen) im Jahr 2020? FFG ¬ Achtung bei sich verändernden Gehaltsbestandteilen ( zB Gewinntantiemen) Ansprechpartner ¬ Alternative Möglichkeiten ua Standorte ¬ Stundensatz auf Basisfiktiven Jahresbruttogehalts 2020 bei normalem Beschäftigungsausmaß für alle Mitarbeiter Kontaktdaten ¬ Berechnung auf Monatsbasis bei monatlich gleichbleibendem Lohn/Gehalt (Heranziehung von Monaten ohne KUA Beihilfe) ¬ Volle / quotale Berücksichtigung einzelner Mitarbeiter 23 ¬ Sicherstellung, dass KUA Beihilfe nicht in die Bemessungsgrundlage eingeht
Grundlagen der Forschungsprämie EStR Wartungserlass Kombination Fördermaßnahmen Erhöhte Mitwirkungspflicht Erhöhte Mitwirkungspflicht in der Forschungsprämie Forschungszulage Deutschland Was bedeutet sie und worauf ist in der Beweisvorsorge und Aktuelle Erfahrungen Dokumentation zu achten? FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 24
Grundlagen der Forschungsprämie Erhöhte Mitwirkungspflicht in der Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Verfahrensgrundsätze der BAO sind anzuwenden Kombination ¬ Grundsätzlich § 115 Abs 1 BAO: Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung Fördermaßnahmen ¬ Jedoch: Erhöhte Mitwirkungspflicht ua wenn Erhöhte Mitwirkungspflicht ¬ die Abgabenbehörde nur über Antrag des Steuerpflichtigen tätig wird und ¬ der Steuerpflichtige eine abgabenrechtliche Begünstigung anstrebt. Forschungszulage Deutschland Erhöhte Mitwirkungspflicht besteht bei Forschungsprämie Siehe ua BFG 8.7.2020 Aktuelle Erfahrungen FFG ¬ Umfang der erhöhten Mitwirkungspflicht Ansprechpartner ¬ Erhöhte Offenlegungspflicht Standorte ¬ Beweisvorsorgepflicht ¬ Beweismittelbeschaffungspflicht Kontaktdaten 25
Grundlagen der Forschungsprämie Erhöhte Mitwirkungspflicht in der Forschungsprämie EStR Wartungserlass ¬ Grenzen der erhöhten Mitwirkungspflicht Kombination ¬ Erforderlichkeit Fördermaßnahmen ¬ Verhältnismäßigkeit ¬ Unmöglichkeit Erhöhte Mitwirkungspflicht ¬ Konsequenzen bei Verletzung der erhöhten Mitwirkungspflicht Forschungszulage Deutschland ¬ Freie Beweiswürdigung ¬ Schätzung Aktuelle Erfahrungen FFG ¬ Versagung Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 26
Grundlagen der Forschungsprämie Dokumentation EStR Wartungserlass ¬ Keine legistischen / konkreten Vorgaben Kombination Fördermaßnahmen ¬ Praxis – abhängig von ¬ Komplexität Erhöhte Mitwirkungspflicht ¬ Ausmaß der F&E ¬ Unternehmensgröße Forschungszulage Deutschland ¬ Risikoevaluierung Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 27
Grundlagen der Forschungsprämie EStR Wartungserlass Kombination Fördermaßnahmen Erhöhte Mitwirkungspflicht Ein Blick über die Grenze: Die Forschungszulage in Forschungszulage Deutschland Deutschland im Vergleich zur österreichischen Forschungsprämie Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 28
Grundlagen der Forschungsprämie Forschungszulage vs Forschungsprämie EStR Wartungserlass Forschungszulage Deutschland Forschungsprämie Österreich Förderhöhe Kombination Fördermaßnahmen 25 % der BMGL (max EUR 2 bzw 4 Mio 14 % der BMGL (Deckelung nur bei BMGL) Auftragsforschung BMGL mit EUR 1 Mio) Erhöhte Mitwirkungspflicht Eigenbetriebliche F&E Forschungszulage BMGL: Personalkosten inkl BMGL: Personalkosten (kein Deutschland Unternehmerlohn Unternehmerlohn), unmittelbare Aufwendungen und Investitionen, Aktuelle Erfahrungen Finanzierungsaufwand, Gemeinkosten FFG Ansprechpartner Auftragsforschung BMGL: 60 % des Entgelts BMGL: 100 % des Entgelts Standorte Keine Förderung für Auftragnehmer und Förderung von eigenbetrieblicher F&E Kontaktdaten Unterauftraggeber bei Auftragnehmer möglich (Auftraggebermeldung beachten!) 29
Grundlagen der Forschungsprämie Forschungszulage vs Forschungsprämie EStR Wartungserlass Forschungszulage Deutschland Forschungsprämie Österreich Bescheinigung bzw Gutachten Kombination Fördermaßnahmen Bescheinigung über Vorliegen von F&E Jahresgutachten der FFG Digitale Antragstellung Beschreibungen max 3.000 Zeichen Erhöhte Mitwirkungspflicht Mehrjährige Projekte: Grds keine Mehrjährige Projekte: Jährliches FFG- jährlich neue Bescheinigung nötig Gutachten Forschungszulage Deutschland Beantragung Aktuelle Erfahrungen Elektronischer Antrag entkoppelt von Antrag im Rahmen der Steuererklärung FFG der Steuererklärung (Formular E 108c) Ansprechpartner Frist: 4 Jahre nach Ablauf des Jahres, Frist: Rechtskraft des Einkommen- bzw Standorte für das Zulage beantragt wird Körperschaftsteuerbescheids Kontaktdaten Auszahlungsmodalität Anrechnung auf ESt/KöSt, Auszahlung Gutschrift auf Abgabenkonto, bei Überhang Auszahlung möglich 30
Grundlagen der Forschungsprämie Fall A: Eigenbetriebliche Forschung und Entwicklung – vereinfachtes Beispiel EStR Wartungserlass Sachverhalt: Bei einem Unternehmen fallen folgende begünstigte F&E-Leistungen im Rahmen der eigenbetrieblichen Forschung und Entwicklung an: Kombination Fördermaßnahmen A B C Erhöhte Personalkosten TEUR 300,0 TEUR 200,0 TEUR 5.000,0 Mitwirkungspflicht GK-Zuschlagssatz 25 % 25 % 25% Forschungszulage Deutschland Unmittelbare Aufwendungen (Ausgaben) TEUR 0,0 TEUR 125,0 TEUR 2.000,0 Aktuelle Erfahrungen FFG Lösung: A B C Ansprechpartner BMGL Österreich TEUR 375,0 TEUR 375,0 TEUR 8.250,0 Standorte Österreichische Forschungsprämie iHv 14 % TEUR 52,5 TEUR 52,5 TEUR 1.155,0 Kontaktdaten BMGL Deutschland TEUR 300,0 TEUR 200,0 TEUR 4.000,0 Deutsche Forschungslage iHv 25 % TEUR 75,0 TEUR 50,0 TEUR 1.000,0 31
Grundlagen der Forschungsprämie Fall B: Auftragsforschung – vereinfachtes Beispiel EStR Wartungserlass Sachverhalt: Ein Unternehmen gibt Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten an einen Unternehmer in einem EU-Staat in Auftrag. Für diese Leistungen wird im Kombination Fördermaßnahmen Wirtschaftsjahr ein Entgelt iHv TEUR 500 (Variante B TEUR 1.500) an den Auftragnehmer geleistet. Erhöhte Mitwirkungspflicht Lösung: A B Forschungszulage Deutschland BMGL Österreich TEUR 500,0 TEUR 1.000,0 Aktuelle Erfahrungen Österreichische Forschungsprämie iHv 14 % TEUR 70,0 TEUR 140,0 FFG Ansprechpartner Entgelt TEUR 500,0 TEUR 1.500,0 Standorte Davon 60 % = BMGL Deutschland TEUR 300,0 TEUR 900,0 Deutsche Forschungszulage iHv 25 % TEUR 75,0 TEUR 225,0 Kontaktdaten 32
Grundlagen der Forschungsprämie Zusammenfallen Forschungsprämie und Forschungszulage EStR Wartungserlass Kombination Fördermaßnahmen Erhöhte Mitwirkungspflicht DE-Auftragnehmer AT-Auftraggeber Forschungszulage Deutschland Aktuelle Erfahrungen FFG DE-Auftraggeber AT-Auftragnehmer Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 33
FORSCHUNGSPRÄMIE - ERFAHRUNGEN UND TIPPS AUS DER PRAXIS 28.04.2021 © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at
FORSCHUNGSPRÄMIE Welche Tätigkeiten sind prämienrelevant? Themen/BFG Erkenntnisse Abgrenzungen F&E Beschreibung der F&E Aktivitäten Verfahren und Rolle der FFG © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at
WELCHE TÄTIGKEITEN SIND PRÄMIENRELEVANT? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 36
Prämienbegünstigt sind gem. § 108c EStG: „eigenbetriebliche Forschung und experimentelle Entwicklung, die systematisch und unter Einsatz wissenschaftlicher Methoden durchgeführt wird. Zielsetzung muss sein, den Stand des Wissens zu vermehren sowie neue Anwendungen dieses Wissens zu erarbeiten“. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 37
Forschungsprämienverordnung: „Die Grundlagenforschung und angewandte Forschung umfassen Untersuchungen mit dem Ziel, den Stand des Wissens zu vermehren. Experimentelle Entwicklung umfasst den systematischen Einsatz von Wissen mit dem Ziel neue oder wesentlich verbesserte Materialien, Vorrichtungen, Produkte, Verfahren, Methoden oder Systeme hervorzubringen.“ © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 38
Ergänzend wird das Frascati Manual der OECD herangezogen (http://www.oecd.org/sti/inno/Frascati-Manual.htm): Experimental development is systematic work, drawing on knowledge gained from research and practical experience and producing additional knowledge, which is directed to producing new products or processes or to improving existing products or processes. (Frascati 2015, 2.9) The activity must be novel, creative, uncertain, systematic, tranferable and/or reproducible. (Frascati 2015, 2.7) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 39
DIREKT GEFÖRDERTE PROJEKTE (z.B. FFG, EU, BUNDESLÄNDER) • Auch für geförderte Projekte kann • Jede direkte Förderung Forschungsprämie beantragt werden (Forschungs- /Innovationsförderung) Abzug Zuschuss steuerfreier hat eigene Kriterien Zuwendungen • Konsortialprojekte: • Gefördertes Projekt nicht automatisch Welche eigenbetrieblichen Tätigkeiten forschungsprämienrelevant wurden durchgeführt? • Förderung ist im Einzelfall zu prüfen! © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 40
WELCHE PROJEKTE SIND F&E-PROJEKTE? „The concept of experimental development should not be confused with “product development”, which is the overall process – from the formulation of ideas and concepts to commercialisation – aimed at bringing a new product (good or service) to the market. Experimental development is just one possible stage in the product development process: that stage when generic knowledge is actually tested for the specific applications needed to bring such a process to a successful end. During the experimental development stage new knowledge is generated, and that stage comes to an end when the R&D criteria (novel, uncertain, creative, systematic, and transferable and/or reproducible) no longer apply.“ (OECD Frascati Manual 2015, Kapitel 2.34) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 41
WELCHE PROJEKTE SIND F&E-PROJEKTE ? TIPPS FÜR DIE IDENTIFIZIERUNG VON F&E -PROJEKTEN Unterscheidung Entwicklungsprojekt – F&E-Projekt • Nicht alle Entwicklungsprojekte sind F&E! • Bei welchen Projekten − war ungewiss, in welcher Zeit, mit welchen Ressourcen und ob das Ziel überhaupt erreicht werden kann? − gab es das Risiko des Scheiterns? − gab es technische und/oder wissenschaftliche Unsicherheiten? − unterscheiden sich die Vorgehensweisen von üblichen, routinemäßigen Vorgehensweisen? − traten (immer wieder) Fehlschläge auf? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 42
BEISPIELE FÜR F&E- / NICHT F&E-PROJEKTE (BEISPIELE AUS FRASCATI MANUAL 2015 PKT. 2.21) • Die tägliche Messung von Wettertemperaturen oder des atmosphärischen Drucks ist keine F&E, sondern ein Standardverfahren. Die Untersuchung neuer Methoden der Temperaturmessung dagegen ist F&E, ebenso wie die Untersuchung und Entwicklung neuer Modelle der Wettervorhersage. • Routineuntersuchungen, wie beispielswiese im Rahmen von Gesundheitschecks durchgeführte Blutuntersuchungen und bakteriologische Tests sind nicht als F&E zu werten. • Sondermaschinenbau: Auch wenn es sich um eine genau dieser Form noch nie realisierte Maschine handelt, müssen für die Einstufung als F&E auch alle Kriterien erfüllt sein, z.B. auch die wissenschaftliche- und/oder technologische Unsicherheit. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 43
ABGRENZUNGEN F&E © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 44
ABGRENZUNG EXPERIMENTELLE ENTWICKLUNG – ENGINEERING (NICHT BEGÜNSTIGT) Leitfragen: • Wo lagen die technologischen / • Warum war F&E notwendig? wissenschaftlichen Unsicherheiten & • Welche Tätigkeiten gingen über übliche Probleme, die F&E-Tätigkeiten Routinetätigkeiten hinaus? notwendig gemacht haben? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 45
WISSENSCHAFTLICH TECHNOLOGISCHE UNSICHERHEIT BEISPIEL BFG Erkenntnis vom 3. Juni 2015 GZ RV/2101202/2014 „Im Beschwerdefall wurden zwar innovative Lösungen gefunden, jedoch keine wissenschaftliche Unsicherheit iSd Frascati-Definition gelöst.“ (Seite 9) VwgH Erkenntnis Ra 2015/15/0060-5 „Die Revisionswerberin bringt vor, dass mit dem Abstellen auf das Vorliegen einer wissenschaftlich oder technologischen Unsicherheit bzw. „Wissenslücke“ im Frascati Manual hinsichtlich der Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung und verwandter Tätigkeiten die Zuerkennung der Forschungsprämie von einer weiteren Voraussetzung abhängig gemacht werde, die in der Forschungsprämienverordnung so nicht vorgesehen sei.“ (RZ 32) „Durch das Abgrenzungskriterium der Lösung einer wissenschaftlichen Unsicherheit wird keine über die Vorgaben des §108c EStG 1988 und der Forschungsprämienverordnung hinausgehende zusätzliche Voraussetzung für die Zuerkennung der Forschungsprämie geschaffen. Es wird lediglich das Erfordernis der „Neuheit“ der Forschungstätigkeiten dahingehend konkretisiert, dass die Dokumentation im Rahmen des bisherigen Wissensstandes offensichtlicher Lösungen keine Forschung iSd §108c EStG 1988 ist.“ (RZ 35) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 46
PROTOTYP … ist „ein Modell, das alle technischen Eigenschaften und Ausführungen eines neuen Produkts aufweist“. • Nicht jedes neue Produkt, ist ein F&E-Prototyp • F&E-Kriterien müssen erfüllt sein. • Wie viele Prototypen sind der F&E zuzurechnen? • Abhängig von technischen/technologischen Anforderungen • Wann ist die Produktionsreife erreicht? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 47
PROTOTYP Leitfragen aus Maschinenbau/Anlagenbau: • Kann der entwickelte Bauteil/Prototyp unabhängig von der Gesamtanlage betrachtet werden? • Inwiefern besteht eine Wechselwirkung zwischen Anlagen und entwickeltem Bauteil? • Inwiefern bedingt ein Bauteil F&E-Aktivitäten beim Gesamtsystem? Unterschied Prototyp / Pilotanlage: • „Pilotanlagen sind Anlagen, deren Hauptzweck darin besteht, weitere Erfahrungen, technisches Wissen und Informationen zu erzielen, die insbesondere als Grundlage für weitere Produktbeschreibungen und - spezifikationen dienen.“ (Forschungsprämienverordnung) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 48
• Erteilte Patente sind ein Hinweis auf PATENTE Neuheitsaspekte. − Eine Beschreibung der Neuheit ist trotzdem notwendig, da nur aufgrund der Beschreibungen begutachtet wird. − Was macht die Neuheit aus? • Zusätzlich muss anhand der Methode und Vorgangsweise erkennbar sein, dass F&E- Tätigkeiten notwendig waren. Auch Innovationen (nicht F&E) können zu Patenten führen © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 49
PATENTE: BEISPIEL AUS DER PRAXIS BFG Erkenntnis vom 5. Jänner 2018: GZ. RV/5101157/2017 Projekt mit dem Ziel „zu am Markt befindlichen Modellen ein überlegenes Vorgehensmodell für kooperative Innovation und Vermarkung zu entwickeln“ (Seite 2) „Die Neuheit gegenüber dem allgemeinen Stand der Technik wurde nicht dargestellt. Das in der Anforderung des Jahresgutachtens erwähnte Patent ist kein Hinweis auf F&E- Aktivitäten im Wirtschaftsjahr (Seite 7) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 50
PILOTANLAGE … ist eine Anlage, „deren Hauptzweck darin besteht, weitere Erfahrungen, technisches Wissen und Informationen zu erzielen, die insbesondere als Grundlage für weitere Produktbeschreibungen und -spezifikationen dienen.“ • In der Regel sehr selten, dass eine Anlage hauptzweckmäßig für F&E eingesetzt wird • Häufiger: gibt es Anlagenteile, die prototypischen Charakter haben und als Prototyp eingestuft werden können? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 51
AUFTRAGSFORSCHUNG ZUGEKAUFTE DIENSTLEISTUNG • Bei einem in Auftrag gegebenen Projekt sind • Externe Dienstleistung, die für ein alle F&E Kriterien erfüllt eigenbetriebliches F&E-Projekt benötigt wird, wird in Auftrag gegeben • Kein Gutachten der FFG nötig • In der Beschreibung des Jahresgutachtens: Fokus • Achtung: Zukauf einer Leistung für ein F&E auf Gesamtprojekt Projekt könnte auch Auftragsforschung sein • Tipp für die interne Dokumentation: Beschreibung, warum zugekaufte Dienstleistung für das F&E-Projekt notwendig ist © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 52
SPEZIFISCHE THEMENBEREICHE BFG ERKENNTNISSE © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 53
IKT / SOFTWARE Was kann für F&E sprechen? Was deutet auf keine F&E hin? • Entwicklung von Programmiersprachen; • Entwicklung von Software mit Hilfe Betriebssystemen bekannter Methoden und bereits • Entwicklung von Algorithmen im Kontext existierender Softwaretools der theoretischen Informatik • Anpassung bestehender Software • Entwicklung von Softwaretools/- • Debugging, reine Dokumentation technologien für spezialisierte • Einsatz bestehender Software auf neuen Anwendungsgebiete WENN dabei Anwendungsgebieten technologische Unsicherheiten zu lösen sind © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 54
IKT – BEISPIEL AUS DER PRAXIS BFG Erkenntnis vom 2. Dezember 2019: GZ. RV/7104424/2018 Projekt: „Es soll durch experimentelle Entwicklung eine Möglichkeit gefunden werden Business Intelligenz Projekte einfacher und flexibler umzusetzen. Dabei sollen Methoden entwickelt werden um vorgenommene Änderungen, ohne zusätzliche Aufwände zu generieren, nachvollziehbar zu machen (Integritätsprüfungen) und um Bl Projekte ohne gegenseitige Störungen mit mehreren Usern gleichzeitig betreiben zu können.“ (Seite 2) „Die Zielsetzung des Schwerpunktes/Projektes besteht laut Beschreibung des Unternehmens darin, 'Methoden zu finden um Business Intelligenz Projekte mit mehreren Usern gleichzeitig zu betreiben'.“ (Seite 6) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 55
IKT – BEISPIEL AUS DER PRAXIS BFG Erkenntnis vom 2. Dezember 2019: GZ. RV/7104424/2018 Erkenntnis: „Die bestehenden Herausforderungen (u.a. der Vergleich der beiden Datenbanken MS-SQL sowie Oracle und die damit ausgelieferten Tools) konnten jedoch durch routinemäßige Softwareengineering-Tätigkeiten gelöst werden. Es wurden hierbei keine wissenschaftlich und/oder technologischen Unsicherheiten adressiert, zu deren Lösung F&E-Aktivitäten durchgeführt werden. (Seite 6) „Bei den angeführten Tätigkeiten und Methoden (u.a. Erstellung einer Liste mit Anforderungen, Implementierung derselben in beiden Datenbanken, Vergleich der Ergebnisse etc.) handelt es sich um bei der Herstellung von Software verwendete übliche Vorgangsweisen bzw. Methoden, um Prozesse und Services in IKT Systemen abzubilden und zu implementieren.“ (Seite 6) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 56
PRODUKTENTWICKLUNG Neuheit = Weiterentwicklung des allgemeinen Standes des Wissens bzw. der Technik INKL. • Eine Maschine bzw. ein Produkt, das in dieser SONDERMASCHINENBAU Form noch nicht am Markt verfügbar ist, ist ein Hinweis auf Neuheit aber reicht nicht aus. • Inwiefern wurde der Stand des Wissens in der Branche erweitert und nicht nur vorhandenes Wissen neu kombiniert? • Welche technologischen / wissenschaftlichen Unsicherheiten sind durch die neue Kombination aufgetreten? (Ziel & Inhalt) Anhand der Methode bzw. Vorgangsweise muss erkennbar sein, dass F&E-Tätigkeiten notwendig waren. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 57
LEBENSMITTEL Was kann für F&E sprechen? Was deutet auf keine F&E hin? • Änderung fundamentaler Inhaltstoffe • Rezepturanpassungen • Maschinengängigkeit/Herstellprozess • Inkrementelle Änderungen am Markt ändert sich befindlicher Produkte • Entwicklung einer neuen analytischen • Anwendung etablierter Methoden zur Methode Lösung eines Einzelproblems • Völlig neues Produkt/signifikante • Anpassungen von Methoden Produktverbesserungen • Anpassungen an Vorschriften • Biochemischer Prozess ändert sich • Nur sensorische Tests • Erforschung v. fundamentalen Zusammenhängen © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 58
KLINISCHE STUDIEN FP • Klinische Studien bis einschließlich Phase III sind Studie forschungsprämienrelevant relevant Phase I-III ✓ • Phase IIIb und IV Studien sind nur dann forschungsprämienrelevant, wenn eine neue Indikation Phase IIIb + IV X oder eine neue/erweiterte Patientengruppe im Rahmen der Studie untersucht wird - wird im Einzelfall geprüft Nicht-interventionelle Studien X • Nicht-interventionelle Studien sind in der Regel nicht Bioäquivalenzstudien X forschungsprämienrelevant - wird im Einzelfall geprüft • Bioäquivalenzstudien sind in der Regel nicht forschungsprämienrelevant - wird im Einzelfall geprüft • Sponsor – Eigenbetrieblichkeit (siehe BFG Erkenntnis) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 59
KLINISCHE STUDIEN – BEISPIEL AUS DER PRAXIS BFG Erkenntnis vom 11. Februar 2020: GZ. RV/6100130/2016 Projekt: Durchführung einer Klinischen Studie Argumentation Unternehmen: „der Prüfarzt der BF [sei] bei den von Pharmaunternehmen Auftrag gegebenen klinischen Studien neben seinen klinischen und forensischen Qualifikationen für die Erhebung, Interpretation und Berichterstattung der beobachteten Eigenschaften des zu erforschenden Arzneimittels somit für die für den Erkenntnisgewinn erforderliche Datenerhebung verantwortlich […], auch wenn die Verwertungsrechte beim Auftraggeber („Sponsor“) lägen.“ (Seite 2) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 60
KLINISCHE STUDIEN – BEISPIEL AUS DER PRAXIS BFG Erkenntnis vom 11. Februar 2020: GZ. RV/6100130/2016 Erkenntnis: „Der Sponsor veranlasste, organisierte und verantwortete die Durchführung der klinischen Studie und trug damit das gesamte Risiko. […] Die vom Sponsor in Auftrag gegebenen Leistungen der BF dienten der Vermehrung des Standes des Wissens. Diese Tätigkeiten der BF wurden unter Einsatz wissenschaftlicher Methodik durch die Prüfärzte durchgeführt. Es lag jedoch keine eigenbetriebliche F&E Tätigkeit der BF vor. Das Ziel den Stand des Wissens zu vermehren wurde vom Sponsor verfolgt, die Eigenbetrieblichkeit der Forschung lag daher beim Sponsor und nicht bei der BF.“ (Seite 5) „Das Forschungsvorhaben des Sponsors, im Zuge dessen auch die klinische Studie durchgeführt wird, stellt somit zwar forschungsprämienbegünstigte eigenbetriebliche F&E gemäß § 108c Abs. 2 Z1 EStG 1988 dar, nicht jedoch die Tätigkeiten der BF.“ (Seite 9) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 61
BESCHREIBUNG DER F&E-AKTIVITÄTEN © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 62
BESCHREIBUNG PROJEKTE/SCHWERPUNKTE • Es können Projekte und/oder Schwerpunkte beschrieben werden: • Schwerpunkt = Zusammenfassung von Forschungsprojekten, die inhaltlich einem übergeordneten Thema zugeordnet sind • Achtung: Betriebsprüfung prüft Projekte • Maximal 20 Schwerpunkte/Projekte pro Wirtschaftsjahr • Max. 3.000 Zeichen pro Schwerpunkt/Projekt • Beschreibung auch bei geförderten Projekten © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 63
BESCHREIBUNG SCHWERPUNKTE/PROJEKTE Ziel und Inhalt Methode bzw. Vorgangsweise Neuheit Projektlaufzeit © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 64
BESCHREIBUNG Ziel und Inhalt • Wesentliches Merkmal eines F&E-Projektes: Beschreiben Sie hier die angestrebten naturwissenschaftlich- technischen bzw. sozial- oder geisteswissenschaftlichen Ziele und technische und/oder wissenschaftliche Inhalte. Unsicherheit • Welche Ziele, welchen technischen bzw. wissenschaftlichen Zweck verfolgen Sie mit Ihrer F&E-Tätigkeit? • Ziel: Beseitigung der Unsicherheit bzw. • In welchem Kontext finden diese F&E- Tätigkeiten statt? Lösung der F&E-Problemstellung • Welches konkrete, detaillierte Ziel soll durch Ihre F&E-Tätigkeit erreicht werden? • Tipp: konkrete Beschreibung des Ziels • Welche technische bzw. wissenschaftliche Unsicherheit soll durch − Welches Problem, welche Unsicherheit soll Ihre F&E-Tätigkeiten gelöst werden? gelöst werden? − Welches KnowHow soll generiert werden? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 65
BESCHREIBUNG Methode bzw. Vorgangsweise • F&E-Tätigkeiten folgen immer einem Beschreiben Sie die Lösungswege bzw. die verwendeten Methoden zur Erreichung der beschriebenen Ziele. Plan und werden dokumentiert • Wie wurden die Ziele erreicht? • Beschreibung der Vorgehensweise; • Wie sind Sie konkret vorgegangen? Fokus auf Arbeitsschritte, die darauf • Welchen Lösungsansatz haben Sie verwendet? ausgelegt sind, Unsicherheiten zu • Welche wissenschaftlichen Methoden wurden systematisch genutzt? Beschreiben Sie hier nicht Eigenschaften sondern die beseitigen (z.B. Entwicklungsschleifen) konkrete Vorgangsweise! • Tipp: Auch Fehlschläge anführen! • Bei mehrjährigen Schwerpunkten/Projekten beschreiben Sie hier konkret die F&E-Aktivitäten, die im aktuellen Wirtschaftsjahr in Abgrenzung zum vorangegangenen Wirtschaftsjahr stattgefunden haben. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 66
BESCHREIBUNG Neuheit • F&E-Tätigkeiten sind immer darauf Charakterisieren Sie die Neuheit Ihres Schwerpunktes/Projektes gegenüber dem Stand des Wissens bzw. der Technik. ausgerichtet, etwas Neues (neue • Wie unterscheidet sich das Projekt bzw. der Schwerpunkt vom Erkenntnisse) zu gewinnen – bekannten Stand des Wissens bzw. der Technik? den allgemeinen Stand der Technik bzw. • In welchen Teilbereichen wird neues Wissen erschlossen? des Wissens zu erweitern • Wenn möglich, quantifizieren Sie Ihre Angaben zur Neuheit, um den Unterschied zu bereits am Markt vorhandenen Lösungen • In der Phase der experimentellen darzustellen Entwicklung wird neues Wissen generiert • Neuheit muss gegeben sein – Neuheit für das Unternehmen alleine reicht nicht aus • Tipp: Beschreibung so konkret wie möglich (z.B. Quantifizierung) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 67
BESCHREIBUNG Projektlaufzeit • Projektanfang: Idee/Auftrag Geben Sie hier den Start sowie das voraussichtliche Ende des Schwerpunktes/Projektes ein. Führen Sie hier nicht das Wirtschaftsjahr • Achtung: ein Projekt dauert oft länger sondern die Gesamtprojektlaufzeit an. Umfasst Ihr Schwerpunkt mehrere Projekte, geben Sie den frühesten Projektanfang und das als der F&E-Anteil eines Projektes späteste Projektende an. Das Feld Projektende kann in den Folgejahren immer wieder aktualisiert werden. − es kann sein, dass innerhalb eines Gesamtprojektes (z.B. Produktentwicklung) • Projektende: eine oder mehrere F&E-Projektphasen vorkommen − technologische Unsicherheiten sind gelöst − wenn F&E-Kriterien (neu, schöpferisch, ungewiss, systematisch, übertragbar/reproduzierbar) nicht mehr zutreffen − primäres Ziel ist nicht mehr Verbesserung eines Produktes/Verfahrens © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 68
MEHRJÄHRIGE SCHWERPUNKTE/PROJEKTE • Referenzierung bei mehrjährigen Projekten • Aktualisierung der Beschreibung • mehrjährige Schwerpunkte/Projekte: − Abgrenzung der F&E-Aktivitäten auf jeweiliges Wirtschaftsjahr − Referenzieren zum Vorjahr! © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 69
BESCHREIBUNG INVESTITIONEN/SONSTIGE Wenn nicht direkt den Projekten/Schwerpunkten zuordenbar: • nicht projekt-/schwerpunktbezogene Investitionen − kurze Beschreibung der nachhaltigen Nutzung für F&E • nicht projekt-/schwerpunktbezogene F&E-Aktivitäten − Achtung: keine Darstellung der Gemeinkosten! © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 70
TIPPS FÜR DIE BESCHREIBUNG WIRTSCHAFTSJAHR Aktivitäten im jeweiligen Wirtschaftsjahr beschreiben ZIEL UND INHALT METHODE Gehen Sie konkret auf die jeweiligen Welche konkreten Tests, Adaptierungen, technisch-wissenschaftlichen Entwicklungsschleifen mussten Unsicherheiten ein. durchgeführt werden? NEUHEIT METHODE Welche konkreten Neuheiten Welche Probleme traten auf? (wenn mögliche quantifizieren) im Wie wurden diese gelöst? Vergleich zum Stand der Technik Welche Aktivitäten (nicht Eigenschaften)? konnten Sie erzielen? © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 71
VERFAHREN UND ROLLE DER FFG © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 72
ABLAUF DER ANFORDERUNG EINES JAHRESGUTACHTENS (NACH ABSCHLUSS WIRTSCHAFTSJAHR) ANFORDERUNG DES FFG JAHRES- JAHRESGUTACHTENS GUTACHTEN FINANZ ONLINE FINANZ ONLINE 1 3 3 UNTERNEHMEN UNTERNEHMEN 2 ANTRAG FORSCHUNGSPRÄMIE GUTSCHRIFT ODER 4 (Formular E108C) FINANZAMT BESCHEID © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 73
Neue Ansicht Finanz Online 2020 © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 74
FORSCHUNGSPRÄMIE - DIE ROLLE DER FFG FFG ist zuständig für: FFG beurteilt nicht: • inhaltliche Beurteilung der • die Zusammensetzung und Richtigkeit beschriebenen F&E-Aktivitäten der Bemessungsgrundlage • inhaltliche Beurteilung weiterer • die Richtigkeit der Informationen Unterlagen im Steuerverfahren (über Finanzämter) Diese Beurteilung obliegt dem Finanzamt. • Telefonische Beratung von Unternehmen (DW 7000) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 75
FORSCHUNGSPRÄMIE - FFG GUTACHTEN • Das Gutachten unterliegt der freien Beweiswürdigung des Finanzamtes. • Negatives oder teilweise negatives Gutachten: − Einwände können gegenüber dem Finanzamt im Verfahren vorgebracht werden. • Die Entscheidung verbleibt zur Gänze ausschließlich beim zuständigen Finanzamt. © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 76
FFG - BERATUNG Beratung durch die Stabstelle Forschungsprämie • Hotline Forschungsprämie – 05 7755/7000 • Angebot für alle Unternehmen • allgemeine Beratung zum Verfahren • spezifischere Beratung bei negativen Gutachten (Terminvereinbarung) © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at 77
WEITERE INFORMATIONEN www.ffg.at/forschungspraemie Fragen und Antworten: www.ffg.at/forschungspraemie E-Mail: forschungspraemie@ffg.at orschungspraemie@ffg.at Forschungsprämie Hotline: 05 7755 - 7000 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! © FFG I Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft I www.ffg.at
Grundlagen der Forschungsprämie Für Ihre Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung! EStR Wartungserlass Kombination Fördermaßnahmen Natascha Stornig-Wisek Erhöhte Mitwirkungspflicht a 1030 WIEN, Am Heumarkt 7 t +43 1 718 98 90-550 Forschungszulage e natascha.stornig-wisek@leitnerleitner.com Deutschland Aktuelle Erfahrungen FFG Ansprechpartner Standorte Kontaktdaten 79
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