MITTELGROSSE UND GROSSE UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND

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REPORT
Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021

MITTELGROSSE UND GROSSE
UNTERNEHMEN IN DEUTSCHLAND
Volkswirtschaftliche Bedeutung und Situation aus der Perspektive der
Unternehmensmitbestimmung – eine Analyse
Oliver Emons, Henrik Steinhaus, Stephan Kraft

AUF EINEN BLICK
– Mittelgroße und große Unternehmen (im Sinne          – Das Wertschöpfungsvolumen dieser beiden
  der Unternehmensmitbestimmung) in Deutsch-             Gruppen mit 25,5 Prozent (>2.000 Beschäftig-
  land haben eine große wirtschaftspolitische und        te) und 20,0 Prozent (501-2.000 Beschäftigte)
  arbeitsmarktpolitische Bedeutung für das deut-         unterstreicht die nach wie vor dominante wirt-
  sche Wirtschaftssystem.                                schaftliche Bedeutung dieser Größengruppe
– Auch wenn die pure Anzahl großer (>2.000 Be-           von Unternehmen.
  schäftigte) Unternehmen (2018: 1.007) und
  mittelgroßer (501-2.000 Beschäftigte) Unterneh-
  men (2018: 5.852) vergleichsweise gering ist,
  arbeitete dort 2018 mehr als ein Drittel aller Be-
  schäftigten (11,1 Millionen von 30,9 Millionen).
– 22,2 Prozent des gesamten Umsatzvolumens
  entfiel im Jahr 2018 auf große Unternehmen
  (>2.000 Beschäftigte) und 19,3 Prozent auf
  mittelgroße Unternehmen (501-2.000 Beschäf-
  tigte); zusammen stehen sie für 42 Prozent des
  Umsatzvolumens der deutschen Wirtschaft.

                                                                                           Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 1
INHALT

          1     Noch immer: Prägende Rolle Mitbestimmter Unternehmen
                für die Deutsche Wirtschaft ������������������������������������������������������������������������������������������ 3

          2     Inhalt ����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 3
          2.1   Abgrenzungsmerkmale für Unternehmensgrößenklassen ������������������������������������������������������ 4
          2.2 Unternehmensgrößenklassen im Sinne der EU-Empfehlung �������������������������������������������������� 4
          2.3 Unternehmensgrößenklassen im Sinne der Unternehmensmitbestimmung �������������������������� 5

          3     Wesentliche Ergebnisse ������������������������������������������������������������������������������������������������ 6
          3.1   Bedeutung und Situation großer Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung ������������������������ 6
          3.2 Bedeutung und Situation großer Unternehmen im Sinne der
                Unternehmensmitbestimmung ����������������������������������������������������������������������������������������������������7
          3.3 Bedeutung und Situation mittelgroßer Unternehmen im Sinne der
                Unternehmensmitbestimmung ��������������������������������������������������������������������������������������������������� 8

          4     Fazit ������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 9

AUTOREN

          Oliver Emons
          oliver-emons@boeckler.de

          Henrik Steinhaus
          hsteinhaus@eic-partner.de

          Stephan Kraft
          skraft@eic-partner.de
1 NOCH IMMER: PRÄGENDE ROLLE                           Veränderungen der Arbeit selbst sein. Die ökonomi-
                                                       schen Macht- und Entscheidungsstrukturen gehen
  MITBESTIMMTER UNTERNEHMEN                            da offenbar nicht mit. Mitbestimmung ist und bleibt
  FÜR DIE DEUTSCHE WIRTSCHAFT                          in dieser Lesart ein Element von Unternehmensfüh-
                                                       rung und Corporate Governance. Wer den Wandel
Mitbestimmung bleibt auch in Zeiten herausfordern- gut bestehen will, der braucht Erwartungssicherheit
der Transformation wie heute, was sie immer war: und Stabilität des organisatorischen Rahmens.
das Prinzip, für die demokratische Gestaltung des
Wandels in Unternehmen und Gesellschaft Verant-
wortung zu übernehmen. Das globalisierte Finanz-
kapital hat das, was wir einst die Deutschland AG
nannten, zwar seit Mitte der 2000er-Jahre grund- 2 INHALT
legend verändert: Die Zukunft von Arbeitsplätzen,
Standorten oder Unternehmen steht bekannterma- Ziel der vorliegenden Studie zu mittelgroßen und
ßen nicht ganz oben im Zielkatalog von Finanzinves- großen Unternehmen ist es, Arbeitnehmervertreter
toren. Gerade die Erfahrungen mit der deutschen in Unternehmen und aus Gewerkschaften bei der
Mitbestimmung weisen aber einen Pfad, wie Akti- Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsaufgaben zu
onärsinteressen mit Arbeitnehmerinteressen recht- unterstützen. Die Kenntnis der Bedeutung und Si-
lich verbindlich in der Praxis von Unternehmens- tuation dieser wichtigen Gruppe von Unternehmen
führung zum Wohl eines Unternehmens austariert innerhalb der deutschen Volkswirtschaft ermöglicht
werden müssen und können. Mitbestimmung ist in es, politische Rahmenbedingungen zu verstehen
Deutschland bis heute ein tragender Pfeiler der so- und weiterzuentwickeln und die Lage des eigenen
zialen Marktwirtschaft. Das wird auch in Zeiten des Unternehmens im Vergleich zu den Besonderheiten
politisch ausgerufenen „Green Deals“ in Deutsch- des Unternehmensclusters abzuschätzen. Die Veror-
land auf absehbare Zeit so bleiben.                    tung des eigenen Unternehmens im jeweiligen Un-
   Die von Henrik Steinhaus und Stephan Kraft er- ternehmenscluster ermöglicht eine Früherkennung
stellte Analyse der Unternehmensstrukturen im Ko- und proaktive Auseinandersetzung sowohl bei sich
ordinatensystem der Mitbestimmungsgesetze legt verändernden Unternehmenskennzahlen als auch
diesen Schluss nahe. Auch wenn die pure Anzahl Veränderungen des jeweiligen Unternehmensclus-
großer Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäf- ters, sodass unternehmensinterne wie -externe Ent-
tigten (1.007 von 3,5 Millionen) und mittelgroßer wicklungen mit Auswirkungen auf die Belegschaft
Unternehmen mit 501-2.000 Beschäftigten (5.852 des eigenen Unternehmens fundierter diskutiert
von 3,5 Millionen) vergleichsweise gering ist, arbei- werden können. Außerdem soll die Studie den Ar-
teten dort 2018 mehr als ein Drittel aller Beschäf- beitnehmervertretern eine Informationsgrundlage
tigten (11,1 Millionen von 30,9 Millionen). 22,2 Pro- für die stichhaltige Diskussion mit dem Manage-
zent des gesamten Umsatzvolumens entfiel 2018 ment über die Bedeutung und Lage mittelgroßer
auf große Unternehmen (>2.000 Beschäftigte) und großer Unternehmen ermöglichen.
und 19,3 Prozent auf mittelgroße Unternehmen              Die wirtschaftspolitische und arbeitsmarktpoliti-
(501-2.000 Beschäftigte); zusammen stehen sie sche Bedeutung und Situation der mittelgroßen und
für 42 Prozent des Umsatzvolumens der deutschen großen Unternehmen soll anhand von wenigen, aber
Wirtschaft. Das Wertschöpfungsvolumen dieser wesentlichen Analysemerkmalen inhaltlich heraus-
beiden Gruppen mit 25,5 Prozent (>2.000 Beschäf- gearbeitet und dem Leser anschaulich verdeutlicht
tigte) und 20,0 Prozent (501-2.000 Beschäftigte) werden.
unterstreicht die nach wie vor dominante wirt-            Grundlage der Analyse bilden mehrere Leitfragen:
schaftliche Bedeutung dieser Größengruppe von
Unternehmen.                                           – Wie hoch sind Anzahl und Anteil der mittelgro-
   Die Statistik bildet demnach die häufig unterstell-    ßen und großen Unternehmen an allen Unter-
te Dekonstruktion großer Unternehmen durch Digi-          nehmen in Deutschland (Mengenstruktur)?
talisierung in kleinere selbstständige Einheiten oder – Wie viele Personen beschäftigen die mittelgro-
das Ableben der großen traditionellen Industrie-          ßen und großen Unternehmen in Deutschland
und Verwaltungsunternehmen nicht ab. Vielmehr             (Beschäftigungsstruktur)?
scheinen sich viele intern auf die neuen Heraus- – Welches Umsatzvolumen erwirtschaften die
forderungen einzustellen, ohne ihre gesellschafts-        mittelgroßen und großen Unternehmen in
rechtlichen Organisationsstrukturen wesentlich zu         Deutschland (Umsatzstruktur)?
verändern. Mit diesem Befund zur quantitativen – Welches Wertschöpfungsvolumen erzielen
Bedeutung großer Unternehmen begibt sich der              die mittelgroßen und großen Unternehmen in
Wirtschaftsstandort Deutschland auf den Pfad der          Deutschland (Wertschöpfungsstruktur)?
Transformation.                                        – Auf welche Rechtsformen verteilen sich die mit-
   Wir unterstellen, dass diese Konstellation auch        telgroßen und großen Unternehmen in Deutsch-
weiterhin pfadprägend sein wird. „Disruptiv“ mögen        land (Rechtsformstruktur)?

                                                                                            Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 3
– Auf welche Bundesländer verteilen sich die mit-        ischen Union vom 20.05.2003) bildet aus mehreren
                           telgroßen und großen Unternehmen in Deutsch-           Gründen eine der beiden im Rahmen der vorliegen-
                           land (Regionalstruktur)?                               den Studie relevanten Systematiken zur Einteilung
                         – Auf welche Branchen verteilen sich die mittel-         von Unternehmensgrößenklassen.
                           großen und großen Unternehmen in Deutsch-                 Gemäß der Empfehlung der Kommission der Eu-
                           land (Branchenstruktur)?                               ropäischen Gemeinschaften lassen sich mittlere und
                         – Welchen Grad der Auslandskontrolle weisen              große Unternehmen von Kleinst- und kleinen Unter-
                           die mittelgroßen und großen Unternehmen in             nehmen unter anderem über das Kriterium der so-
                           Deutschland auf (Kontrollstruktur)?                    zialversicherungspflichtig Beschäftigten abgrenzen.
                         – Welchen Grad der Auslandsaktivitäten weisen            Diese Einteilungslogik harmoniert grundsätzlich mit
                           die mittelgroßen und großen Unternehmen in             der Einteilung der mitbestimmungsrelevanten Un-
                           Deutschland auf (Exportstruktur)?                      ternehmensgrößenklassen, die sich an der Zahl der
                         – Welchen Grad der Konzentration weisen die mit-         Arbeitnehmer orientiert. Außerdem ist die Eintei-
                           telgroßen und großen Unternehmen in Deutsch-           lungslogik gemäß EU-Empfehlung hinsichtlich der
                           land auf (Konzentrationsstruktur)?
                                                                                                                                                   Tabelle 1
                         Diese Kurzdarstellung soll die wesentlichen Ergeb-
                         nisse dieser Studie zusammenfassend darstellen.
                         Die detaillierte Darstellung der Ergebnisse lässt sich   Abgrenzungsmerkmale für Unternehmensgrößenklassen
                         der Studie „Mittelgroße und Große Unternehmen in
                         Deutschland“ entnehmen.                                  Quellen                                 Abgrenzungs-
                                                                                                                          merkmale
                                                                                  Europäische Kommission                  Beschäftigte,
                         2.1    Abgrenzungsmerkmale für                           (Empfehlung)                            Umsatzerlöse und
                                Unternehmensgrößenklassen                                                                 Bilanzsumme
                                                                                  Mitbestimmungsgesetze
                        Analysegegenstand der Studie sollen alle mittelgro-       (DrittelbG, MitbestG,
                                                                                                                          Arbeitnehmer
                        ßen und großen Unternehmen in Deutschland sein.           MontanMitbestG,
                                                                                  MontanMitbestErgG)
                        Eine allgemeingültige Definition und Abgrenzung
                                                                                  Handelsgesetzbuch (HGB)                 Arbeitnehmer,
                        des Clusters der mittelgroßen und großen Unterneh-
                                                                                                                          Umsatzerlöse und
                        men existiert jedoch nicht.
                                                                                                                          Bilanzsumme
                            In Abhängigkeit des Analyseziels sind unter-
                                                                                  Umsatzsteuergesetz (UStG)
                        schiedliche Kriterien zur Bestimmung der relativen        und Umsatzsteuersta-
                        Größe eines Unternehmens anwendbar. Die Bil-                                        Umsatzerlöse
                                                                                  tistik des Statistischen
                        dung von Unternehmensgrößenklassen kann sich              Bundesamtes
                        z. B. an Finanzkennzahlen wie Umsatzvolumen, Ge-          Körperschaftssteuergesetz
                        winn oder Bilanzsumme, Beschäftigungskennzah-             (KStG) und Körperschaft-                Gesamtbetrag der
                        len wie Arbeitnehmerzahl, Lohnsumme oder Ar-              steuerstatistik des Statisti-           erzielten Einkünfte
                        beitsstunden sowie sektorspezifischen Kennzahlen          schen Bundesamtes
                        wie Passagierkilometern von Luftfahrtunternehmen,         Gewerbesteuergesetz
                        Bettenauslastung von Hotelbetrieben oder Ackerflä-        (GewStG) und Gewerbesteu-
                                                                                                                Gewerbeertrag
                        chen landwirtschaftlicher Betriebe orientieren.           erstatistik des Statistischen
                                                                                  Bundesamtes
                            Diverse Rechtsquellen sowie Landes- und Bundes-
                                                                                  Betriebsprüfungsordnung                 Umsatzerlöse oder
                        ämter wie statistische Ämter, die Bundesagentur für
                                                                                  (BpO)                                   steuerlicher Gewinn
                        Arbeit oder Finanzämter verwenden und verweisen
                                                                                  Verwaltungsvorschrift des               (Handels-, Fertigungs-
                        auf verschiedene Kriterien für die Bildung von Un-        Bundesministers der Finan-              und andere Betriebe,
                        ternehmensgrößenklassen (vgl. Tabelle 1). Nicht amt-      zen für die Außenprüfung                Freie Berufe), zusätzlich
                        liche Statistikportale, Datenbanken und Branchen-         der Landesfinanzbehörden                Aktivvermögen (Kre-
                        verbände übernehmen in der Regel die amtlichen            und das Bundeszentralamt                ditinstitute), Prämien-
                        Kriterien zur Bildung von Unternehmensgrößenklas-         für Steuern                             einnahmen (Versiche-
                        sen, setzen teilweise aber auch eigene Klassifikati-                                              rungsunter-nehmen),
                                                                                                                          Wirtschaftswert (land-
                        onskriterien ein.
                                                                                                                          und forstwirtschaftliche
                                                                                                                          Betriebe)
                                                                                  Sozialgesetzbuch (SGB)
                         2.2 Unternehmensgrößenklassen im Sinne                   und Beschäftigtenstatistik
                             der EU-Empfehlung                                                                            Beschäftigte
                                                                                  der Bundesagentur für Ar-
                                                                                  beit (BfA)
                         Die Empfehlung der Kommission der Europäischen
                         Gemeinschaften vom 6. Mai 2003 betreffend die De-
                         finition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen        Quelle: Amtsblatt der Europäischen Kommission, Gesetze im Internet,
                         und mittleren Unternehmen (Amtsblatt der Europä-         Bundesfinanzministerium, Bundesagentur für Arbeit

Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 4
Zahl der Arbeitnehmer mit der Einteilung der Un-          einzelne Bereichsstatistiken, wie beispielsweise Er-
ternehmensgrößenklassen im Sinne des Handels-             hebungen des Produzierenden Gewerbes, Handels
gesetzbuches (HGB) kompatibel.                            oder Dienstleistungsbereichs (Statistisches Bun-
   Vorteilhaft ist darüber hinaus, dass sich die Erfas-   desamt 2018a, S. 3).
sung gemäß der Empfehlung der EU-Kommission                  Da sich dennoch nicht alle Analysekriterien der
auf alle Unternehmen unabhängig von der Rechts-           vorliegenden Studie mit Zahlen des Unterneh-
form erstreckt. Die Gesetze zur Unternehmensmitbe-        mensregisters beantworten lassen, wird in diesen
stimmung betreffen hingegen ausschließlich Kapi-          Fällen auf Zahlen der Umsatzsteuerstatistik oder
talgesellschaften wie die AG und GmbH. Personen-          der Unternehmensstrukturstatistik sowie des Sta-
gesellschaften sind nicht mitbestimmungspflichtig         tistischen Bundesamtes zurückgegriffen.
im Sinne der Unternehmensmitbestimmung, da die
entsprechenden Gesetze für diese Rechtsform keine
Wirkung entfalten. Da im Rahmen der vorliegenden                                                                                                 Tabelle 2
Studie jedoch alle Rechtsformen berücksichtigt wer-
den sollen, ist die Klassifizierung gemäß EU-Emp-
fehlung hilfreich und ist auch zur Identifizierung von    Unternehmensgrößenklassen gemäß Empfehlung der Kommission der Europäischen
großen und mittelgroßen Unternehmen herangezo-            Gemeinschaften vom 06.05.2003
gen worden.
    Ein weiterer und entscheidender Grund für das
Aufgreifen der Abgrenzungskriterien und -werte            Typ                           Beschäftigte           Jahresumsatz          Bilanzsumme
der Kommission der Europäischen Gemeinschaften                                          (in Personen)          (in Mio. Euro)        (in Mio. Euro)
besteht darin, dass das statistische Unternehmens-        Kleinstunternehmen
register, welches von den Statistischen Ämtern der        sind solche, die das
                                                          Merkmal Beschäf-
einzelnen Bundesländer sowie dem Statistischen
                                                          tigte sowie eines der
setze definieren den Geltungsbereich bzw. die er-                                setzung des Aufsichtsrats mit Arbeitnehmer- und
                          fassten Unternehmen über die Zahl der Arbeitneh-                                 Arbeitgebervertretern vor (Sick 2015, S. 1).
                          mer und bilden somit die zweite im Rahmen die-                                      Aus diesem Grund wurde ein zweigestuftes Vor-
                          ser Studie relevante Systematik zur Einteilung von                               gehen der Analyse gewählt, welches dem Leser er-
                          Unternehmensgrößenklassen.                                                       möglichen soll, sich ein Gesamtbild auf Basis der
                             Die Mitbestimmungsrechte sind je nach Unterneh-                               Unternehmensgrößenklassen im Sinne der EU-Emp-
                          mensart bzw. -größe in unterschiedlichen Gesetzen                                fehlung machen zu können. Dieses Gesamtbild wird
                          geregelt. Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Ar-                             in den Unterkapiteln immer dann gezielt um Ergeb-
                          beitnehmern/innen unterfallen den gesetzlichen Mit-                              nisse für Unternehmensgrößenklassen im Sinne der
                          bestimmungsregelungen des Drittelbeteiligungsge-                                 Unternehmensmitbestimmung ergänzt, wenn das
                          setzes von 2004 (DrittelbG). Werden mehr als                                     Statistische Bundesamt die hierfür erforderlichen
                          2.000 Arbeitnehmer/innen beschäftigt, gelten die                                 Daten beisteuern konnte.
                          weitreichenderen Regelungen des Mitbestimmungs-
                          gesetzes von 1976 (MitbestG). Am umfangreichsten
                          sind die Mitbestimmungsregelungen des Montan-
                          Mitbestimmungsgesetzes (MontanMitbestG) und
                          des Montan-Mitbestimmungsergänzungsgesetzes                                      3 WESENTLICHE ERGEBNISSE
                          (MontanMitbestErgG). Diese gelten nur für Montan-
                          betriebe (Bergbau, Eisen, Stahl) mit mehr als
                          1.000 Arbeitnehmern/innen und stellen einen Son-
                          derfall der vorliegenden Studie dar (vgl. Tabelle 3).                            3.1   Bedeutung und Situation großer
                             Nach dem Drittelbeteiligungsgesetz müssen in                                        Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung
                          mittelgroßen Unternehmen mit mehr als 500 und
                          bis zu 2.000 Beschäftigten ein Drittel der Sitze im                              Betrachtet man die im Rahmen der Studie analysier-
                          Aufsichtsrat mit Vertretern der Arbeitnehmer be-                                 ten Daten des Berichtsjahres 2018 zusammenfas-
                          setzt sein. Nach dem Mitbestimmungsgesetz müs-                                   send, zeigt sich folgendes Bild der Bedeutung und
                          sen große Unternehmen mit mehr als 2.000 Be-                                     Situation der großen Unternehmen, die 250 Perso-
                          schäftigten einen zur Hälfte mit Arbeitnehmerver-                                nen und mehr beschäftigen, in Deutschland.
                          tretern (paritätisch) besetzten Aufsichtsrat haben.                                 Der Anteil der großen Unternehmen am Gesamt-
                          Auch das Montan-Mitbestimmungsgesetz sieht für                                   bestand aller Unternehmen in Deutschland im Jahr
                          Montanbetriebe (Bergbau, Eisen, Stahl) mit mehr                                  2017 belief sich mit 15.000 Unternehmen auf weni-
                          als 1.000 Arbeitnehmern/innen eine paritätische Be-                              ger als 1 Prozent aller 3,5 Millionen Unternehmen in
                                                                                                           Deutschland.
                                                                                                              Die Zahl der Beschäftigten der großen Unterneh-
                                                                                               Tabelle 3
                                                                                                           men lag bei 14,1 Millionen Personen. Ihr Anteil lag
                                                                                                           somit bei 46 Prozent der 30,9 Millionen in Deutsch-
Unternehmensgrößenklassen gemäß den Mitbestimmungsgesetzen                                                 land sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.
                                                                                                              Die großen Unternehmen erwirtschafteten mit
                                                                                                           einem Umsatzvolumen in Höhe von 52 Prozent
                                                                                                           (3.589 Milliarden Euro) mehr als die Hälfte des Ge-
Typ                                          Arbeitnehmer        Jahresumsatz Bilanzsumme                  samtumsatzvolumens in Deutschland (6.968 Milli-
                                             (in Personen)       (in Mio. Euro) (in Mio. Euro)             arden Euro).
Kleine u. mittlere Unternehmen                                                                                Das Wertschöpfungsvolumen der großen Unter-
sind solche, die nicht der gesetzli-                                                                       nehmen belief sich auf 57 Prozent (1.060 Milliar-
                                                  ≤500                 —                  —
chen Unternehmensmitbestimmung                                                                             den Euro) des Gesamtwertschöpfungsvolumens in
unterliegen                                                                                                Deutschland (1.858 Milliarden Euro).
Mittelgroße Unternehmen                                                                                       Die dominierende Rechtsform unter großen Un-
                                                >500 und
sind solche im Geltungsbereich des                                     —                  —                ternehmen war im Jahr 2018 die Kapitalgesellschaft.
                                                 ≤2.000
DrittelbG                                                                                                  65 Prozent aller großen Unternehmen waren dieser
Große Unternehmen                                                                                          Rechtsform zuzuordnen. Die Rechtsform der Perso-
sind solche im Geltungsbereich des               >2.000                —                  —                nengesellschaften folgte mit 19 Prozent aller gro-
MitbestG                                                                                                   ßen Unternehmen vor den sonstigen Rechtsformen
(Mittel-)Große Unternehmen                                                                                 (16 Prozent) und Einzelunternehmern (weniger als
(Sonderfall: Montan) sind solche im Gel-         >1.000                                                    1 Prozent).
tungsbereich des MontanMitbestG                                                                               Bezogen auf die absolute Anzahl der großen Un-
                                                                                                           ternehmen dominieren die großen Unternehmen in
                                                                                                           den Bundesländern Nordrhein-Westfalen (3.600),
Quelle: Gesetz über die Drittelbeteiligung der Arbeitnehmer im Aufsichtsrat; Gesetz über die               Bayern (2.600), Baden-Württemberg (2.300), Hes-
Mitbestimmung der Arbeitnehmer; Gesetz über die Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den                      sen (1.300) und Niedersachsen (1.300). Relativ be-
Aufsichtsräten und Vorständen der Unternehmen des Bergbaus und der Eisen und Stahl erzeu-
genden Industrie                                                                                           trachtet lag der Anteil großer Unternehmen an al-
                                                                                                           len Unternehmen in den sieben Bundesländern Bre-

Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 6
men (0,7 Prozent), Hamburg (0,5 Prozent), Nord-        ne Differenzierungsmöglichkeiten hinsichtlich der
rhein-Westfalen (0,5 Prozent), Baden-Württemberg       Unternehmensgrößenklassen. Somit scheint die Be-
(0,5 Prozent), Hessen (0,5 Prozent), Sachsen-Anhalt    urteilung von Stand und Entwicklung der aggregier-
und dem Saarland (0,5 Prozent) über dem bundes-        ten Unternehmenskonzentration anhand der 100
weiten Durchschnitt von 0,4 Prozent im Berichts-       größten Unternehmen in Deutschland, die die Mo-
jahr 2018.                                             nopolkommission alle zwei Jahre vornimmt, aktuell
   Im Unternehmenscluster der großen Unterneh-         die einzige Datenquelle zu sein, die einen Eindruck
men mit insgesamt 15.000 Unternehmen wiesen            des Konzentrationsgrades von Großunternehmen
die Wirtschaftsabteilungen „Gesundheitswesen“          erlaubt. Die 100 größten Unternehmen in Deutsch-
mit 8 Prozent aller großen Unternehmen, „Sozial-       land decken aber weniger als 1 Prozent der insge-
wesen (ohne Heime)“ mit 6 Prozent aller großen         samt 15.000 großen Unternehmen in Deutschland
Unternehmen, „Maschinenbau“ mit 6 Prozent al-          im Jahr 2018 ab und vermitteln damit allenfalls ein
ler großen Unternehmen, „Großhandel (ohne Han-         rudimentäres Bild des Konzentrationsgrades in der
del mit Kraftfahrzeugen)“ mit 5 Prozent aller großen   deutschen Unternehmenslandschaft.
Unternehmen sowie „Heime (ohne Erholungs- und
Ferienheime)“ mit 5 Prozent aller großen Unterneh-
men die höchste Anzahl von großen Unternehmen          3.2 Bedeutung und Situation großer
der 81 Wirtschaftsabschnitte auf. Zusammen stan-           Unternehmen im Sinne der
den diese fünf Wirtschaftsabteilungen für 30 Pro-          Unternehmensmitbestimmung
zent aller großen Unternehmen in Deutschland im
Berichtsjahr 2018.                                     Betrachtet man die analysierten Daten des Berichts-
   Die Statistik der auslandskontrollierten Unter-     jahres 2018 zusammenfassend, zeigt sich folgen-
nehmen enthält weder eine Aufteilung nach Be-          des Bild der Bedeutung und Situation der großen
schäftigungsgrößenklassen im Sinne der EU-Emp-         Unternehmen mit mehr als 2.000 Beschäftigten in
fehlung noch im Sinne der Unternehmensmitbe-           Deutschland.
stimmung. Daher lässt sich auch keine Aussage             Der Anteil der großen Unternehmen am Gesamt-
über den Grad der Auslandskontrolle in der jeweili-    bestand aller Unternehmen in Deutschland im Jahr
gen Unternehmensgrößenklasse treffen. Anhand           2018 belief sich mit 1.000 Unternehmen auf weni-
der durchschnittlichen Zahl der tätigen Personen       ger als 1 Prozent aller knapp 3,5 Millionen Unter-
pro Unternehmen (138) und dem durchschnittli-          nehmen in Deutschland.
chen Umsatz pro Unternehmen (60,0 Millionen               Die Zahl der Beschäftigten der großen Unterneh-
Euro) lässt sich jedoch die Vermutung aufstellen,      men lag bei 5,8 Millionen Personen. Ihr Anteil lag
dass die 36.000 auslandskontrollierten Unterneh-       somit bei 19 Prozent der 30,9 Millionen sozialversi-
men zum weitaus überwiegenden Teil dem Cluster         cherungspflichtig Beschäftigten.
der mittleren und großen Unternehmen gemäß EU-            Die großen Unternehmen erwirtschafteten mit
Empfehlung zuzuordnen sind und das Phänomen            einem Umsatzvolumen in Höhe von 22 Prozent
der Auslandskontrolle im Unternehmenscluster der       (1.545 Milliarden Euro) nahezu ein Viertel des Ge-
mittleren und großen Unternehmen eine dement-          samtumsatzvolumens in Deutschland (6.968 Milli-
sprechend hohe Bedeutung besitzt.                      arden Euro).
   Gemessen an der Anzahl der Exportunterneh-             Das Wertschöpfungsvolumen der großen Unter-
men im Segment der großen Unternehmen waren            nehmen belief sich sogar auf 26 Prozent (474 Milli-
die größten drei der insgesamt 18 ausgewiese-          arden Euro) des Gesamtwertschöpfungsvolumens
nen Wirtschaftsabschnitte im Jahr 2018 folgende        in Deutschland (1.858 Milliarden Euro).
Wirtschaftsabschnitte: „Verarbeitendes Gewerbe            Die dominierende Rechtsform unter großen Un-
(WZ 08-C)“ mit 45 Prozent aller Exportunterneh-        ternehmen war im Jahr 2018 die Kapitalgesell-
men. Auf dem zweiten Rang folgte der Wirtschafts-      schaft; 62 Prozent aller großen Unternehmen wa-
abschnitt „Handel; Instandhaltung und Reparatur        ren dieser Rechtsform zuzuordnen. Die Sonstigen
von Kraftfahrzeugen (WZ 08-G)“ mit 38 Prozent          Rechtsformen folgten mit 21 Prozent aller großen
aller Exportunternehmen. Auf dem dritten Rang          Unternehmen. Weitere 17 Prozent wurden als Per-
folgte schließlich mit deutlichem Abstand der Wirt-    sonengesellschaften geführt. Einzelunternehmen
schaftsabschnitt „Verkehr und Lagerei“ mit 3 Pro-      existierten unter den großen Unternehmen im Sin-
zent aller Exportunternehmen.                          ne der Unternehmensmitbestimmung nicht.
   Belastbare Aussagen hinsichtlich der Konzentra-        Bei der regionalen Verteilung dominierten die
tionsstruktur sind auf Basis der verfügbaren Daten-    großen Unternehmen im Hinblick auf die absolute
lage am schwierigsten zu treffen. Zwar lassen sich     Anzahl in Nordrhein-Westfalen (270), Bayern (190),
Aussagen über den Konzentrationsgrad, gemessen         Baden-Württemberg (160), Hessen (120) und Nie-
an der Anzahl der Unternehmen, der Anzahl der Be-      dersachsen (60). Relativ betrachtet lag der Anteil
schäftigten und dem Umsatzvolumen für einzelne         großer Unternehmen (im Sinne der Unternehmens-
Wirtschaftsabschnitte auf Basis der Daten der Mo-      mitbestimmung) an allen Unternehmen in Hessen
nopolkommission (2008) treffen. Die letztmals für      (0,4 Promille), Bremen (0,4 Promille), Nordrhein-
das Jahr 2007 vorliegenden Daten bieten aber kei-      Westfalen (0,4 Promille), Baden-Württemberg

                                                                                            Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 7
(0,3 Promille) und Bayern (0,3 Promille) 2018 über        (1.345 Milliarden Euro) ein Fünftel des Gesamtum-
                        dem bundesweiten Durchschnitt von 0,3 Promille.           satzvolumens in Deutschland (6.968 Milliarden
                           Im Unternehmenscluster der großen Unterneh-            Euro).
                        men mit insgesamt 1.000 Unternehmen wiesen die               Das Wertschöpfungsvolumen der mittelgroßen
                        Branchen bzw. Wirtschaftsabteilungen „Gesund-             Unternehmen belief sich auf 20 Prozent (372 Milli-
                        heitswesen“ mit 13 Prozent, „Einzelhandel (ohne           arden Euro) des Gesamtwertschöpfungsvolumens
                        Handel mit Kraftfahrzeugen)“ mit 8 Prozent, „Erzie-       in Deutschland (1.858 Milliarden Euro).
                        hung und Unterricht“ mit 6 Prozent, „Maschinen-              Die dominierende Rechtsform unter mittelgroßen
                        bau“ mit 6 Prozent und „Sozialwesen (ohne Heime)“         Unternehmen war die Kapitalgesellschaft; 63 Pro-
                        mit 6 Prozent aller großen Unternehmen den höchs-        zent aller mittelgroßen Unternehmen waren dieser
                        ten Anteil großer Unternehmen in den insgesamt            Rechtsform zuzuordnen. Die Rechtsform der Per-
                        81 Wirtschaftsabteilungen auf. Insgesamt standen          sonengesellschaft folgte mit 20 Prozent aller mit-
                        diese fünf Wirtschaftsabteilungen 2018 für 39 Pro-        telgroßen Unternehmen. Weitere 16 Prozent der
                        zent aller großen Unternehmen in Deutschland.             mittelgroßen Unternehmen wurden als Sonstige
                           Bezogen auf die Exportstruktur der großen Un-          Rechtsform und weniger als 1 Prozent in der Rechts-
                        ternehmen sind keine Daten des Statistischen Bun-         form eines Einzelunternehmens geführt.
                        desamtes verfügbar. Insofern wird bei diesem Ana-            Bei der regionalen Verteilung dominierten die mit-
                        lysekriterium auf die Ergebnisse der Auswertung           telgroßen Unternehmen im Hinblick auf die abso-
                        für große Unternehmen nach EU-Empfehlung und              lute Anzahl in Nordrhein-Westfalen (1.400), Bayern
                        die entsprechenden Schlussfolgerungen verwiesen.          (1.000), Baden-Württemberg (900), Hessen (500)
                        Vorbehaltlich der Überprüfung liegt die Vermutung         und Niedersachsen (500). Relativ betrachtet lag
                        nahe, dass sich die Exportstruktur der großen Un-         der Anteil mittelgroßer Unternehmen (im Sinne der
                        ternehmen im Sinne der Unternehmensmitbestim-             Unternehmensmitbestimmung) an allen Unterneh-
                        mung ähnlich verhält wie die Exportstruktur der           men in Bremen (2,4 Promille), Nordrhein-Westfalen
                        großen Unternehmen im Sinne der EU-Empfehlung.            (1,9 Promille), Baden-Württemberg (1,9 Promille),
                           Im Fall der beiden verbleibenden Analysekriteri-       Hessen (1,9 Promille) und Niedersachsen (1,7 Pro-
                        en Kontrollstruktur und Konzentrationsstruktur ist        mille) 2018 über dem bundesweiten Durchschnitt
                        die Qualität der Ergebnislage nochmal anders, da          von 1,6 Promille.
                        die verfügbaren Daten zwar differenziert nach Wirt-          Im Unternehmenscluster der mittelgroßen Un-
                        schaftsabschnitten, nicht aber nach Unterneh-             ternehmen mit insgesamt 5.900 Unternehmen
                        mensgrößenklassen im Sinne der EU-Empfehlung              wiesen die Branchen bzw. Wirtschaftsabteilungen
                        vorliegen. Insofern besteht hier nicht die Möglich-      „Gesundheitswesen“ mit 11 Prozent, „Sozialwesen
                        keit, sich an eine Datenauswertung nach Unterneh-         (ohne Heime)“ mit 7 Prozent, „Einzelhandel (ohne
                        mensgrößenklassen im Sinne der EU-Empfehlung              Handel mit Kraftfahrzeugen)“ mit 6 Prozent, „Heime
                        anzulehnen. Weiterführende Aussagen unter Be-             (ohne Erholungs- und Ferienheime)“ mit 6 Prozent
                        rücksichtigung der mitbestimmungsrelevanten Un-           und „Maschinenbau“ mit 5 Prozent aller mittelgro-
                        ternehmensgrößenklassen sind auf Basis der vorlie-        ßen Unternehmen den höchsten Anteil mittelgro-
                        genden Daten mit hoher Unsicherheit behaftet und          ßer Unternehmen in den insgesamt 81 Wirtschafts-
                        besäßen somit keine hohe Aussagekraft.                    abteilungen auf. Insgesamt standen diese fünf Wirt-
                                                                                  schaftsabteilungen 2018 für 35 Prozent aller mittel-
                                                                                  großen Unternehmen in Deutschland.
                         3.3 Bedeutung und Situation mittelgroßer                    Bezogen auf die Exportstruktur der mittelgroßen
                             Unternehmen im Sinne der                             Unternehmen sind keine Daten des Statistischen
                             Unternehmensmitbestimmung                            Bundesamtes verfügbar. Insofern wird zu diesem
                                                                                 Analysekriterium auf die Ergebnisse der Auswer-
                         Betrachtet man die analysierten Daten des Berichts-      tung für große Unternehmen nach EU-Empfehlung
                         jahres 2018 zusammenfassend, zeigt sich folgen-          und die entsprechenden Schlussfolgerungen ver-
                         des Bild der Bedeutung und Situation der mittel-         wiesen. Zwar liegt die Vermutung nahe, dass sich
                         großen Unternehmen, die mehr als 500 und bis zu          die Exportstruktur der mittelgroßen Unternehmen
                         2.000 Personen beschäftigen, in Deutschland.             im Sinne der Unternehmensmitbestimmung ähn-
                            Der Anteil der mittelgroßen Unternehmen am            lich verhält wie die Exportstruktur der großen Un-
                         Gesamtbestand aller Unternehmen in Deutschland           ternehmen im Sinne der EU-Empfehlung. Allerdings
                         belief sich mit 5.900 Unternehmen auf weniger            lässt sich dies ohne Analyse entsprechender Daten
                         als 1 Prozent aller 3,5 Millionen Unternehmen in         nicht mit Gewissheit sagen.
                         Deutschland.                                                Im Fall der beiden verbleibenden Analysekrite-
                            Die Zahl der Beschäftigten der mittelgroßen Un-       rien Kontrollstruktur und Konzentrationsstruktur ist
                         ternehmen lag bei 5,3 Millionen Personen. Ihr An-        die Ergebnislage wie bereits erwähnt eine andere,
                         teil lag somit bei 17 Prozent der insgesamt 30,9 Mil-    da die verfügbaren Daten zwar differenziert nach
                         lionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.       Wirtschaftsabschnitten, nicht aber nach Unterneh-
                            Die mittelgroßen Unternehmen erwirtschafteten         mensgrößenklassen im Sinne der EU-Empfehlung
                         mit einem Umsatzvolumen in Höhe von 19 Prozent           vorliegen. Insofern besteht auch nicht die Möglich-

Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 8
keit, sich an eine Datenauswertung nach Unterneh-        mitbestimmung abzuleiten, da die mittelgroßen und
mensgrößenklassen im Sinne der EU-Empfehlung             großen Unternehmen im Sinne der Unternehmens-
anzulehnen. Weiterführende Aussagen unter Be-            mitbestimmung eine Teilmenge der großen Unter-
rücksichtigung der mitbestimmungsrelevanten Un-          nehmen im Sinne der EU-Empfehlung darstellen.
ternehmensgrößenklassen sind auf Basis der vorlie-          Hinsichtlich der Kontrollstruktur und Konzentrati-
genden Daten mit hoher Unsicherheit behaftet und         onsstruktur ist die Zielerfüllung aufgrund der spär-
besäßen somit keine hohe Aussagekraft, weshalb           lichen Datenlage nur teilweise gelungen, da nach
auf derartige Feststellungen verzichtet wurde.           Unternehmensgrößenklassen differenzierte Daten
                                                         weder im Sinne der EU-Empfehlung noch im Sinne
                                                         der Unternehmensmitbestimmung verfügbar sind.
                                                         Daher sind lediglich nach Wirtschaftsabschnitten
                                                         differenzierte Aussagen möglich. In Kombination
4 FAZIT                                                  mit den zuvor dargestellten Ergebnissen können
                                                         diese dazu beitragen, das Gesamtbild der Bedeu-
 Die vorliegende Studie hat sich zum Ziel gesetzt, an-   tung, Situation und Besonderheiten der mittelgro-
 hand von zehn unternehmensbezogenen Determi-            ßen und großen Unternehmen zu schärfen.
 nanten und darauf basierenden Leitfragen die volks-        Dabei zeigen die Ergebnisse, dass die reine „An-
 wirtschaftliche Bedeutung, Situation und Besonder-      zahl“ der Unternehmen keinesfalls die wirtschaftli-
 heiten der mittelgroßen Unternehmen mit 501 bis         che Bedeutung dieser Unternehmen darstellt. Denn
 2.000 Arbeitnehmern/innen und großen Unterneh-          in der Öffentlichkeit wird häufig argumentiert, dass
 men mit mehr als 2.000 Arbeitnehmern/innen im           gemessen an der reinen „Anzahl“ und dem Anteil
 Sinne der Unternehmensmitbestimmung im Ver-             der Unternehmen die volkswirtschaftliche Bedeu-
 gleich zu Unternehmen kleinerer Unternehmensgrö-        tung der mittelgroßen und großen Unternehmen
 ßenklassen getrennt nach Wirtschaftsabschnitten         vergleichsweise gering sei.
 in Deutschland unter Verwendung statistischer Da-          Doch welche Rolle spielt nun die Mitbestimmung
 ten zu analysieren, strukturelle Besonderheiten zu      innerhalb dieses Unternehmensclusters?
 erkennen und Rückschlüsse zu ziehen.                       Bezogen auf mitbestimmte Unternehmen ab
    Dieses Ziel wurde in Bezug auf die Mengen-           500 Mitarbeitern (Schwelle Unternehmensmitbe-
 struktur, Beschäftigungsstruktur, Umsatzstruktur,       stimmung) bieten die Statistiken nach HGB -Ein-
 Wertschöpfungsstruktur, Rechtsformstruktur, Re-         teilung jedoch nur annäherungsweise Hinweise.
 gionalstruktur und Branchenstruktur der mittelgro-      Somit wurde innerhalb dieser Studie der Versuch
 ßen und großen Unternehmen uneingeschränkt er-          unternommen, eine Datenerhebung ab 500 Mitar-
 reicht. Demnach stellen die mittelgroßen und gro-       beitern durchzuführen.
 ßen Unternehmen im Jahr 2018 zwar nur einen sehr           Im Lichte dieser Studienergebnisse lässt sich
 geringen Anteil aller Unternehmen (ca. mit 0,2 Pro-     festhalten, dass die wirtschaftliche Bedeutung die-
zent) in Deutschland dar, bieten jedoch 36 Prozent       ser Unternehmen, bezogen auf die Beschäftigung
 aller Beschäftigten einen Arbeitsplatz und erwirt-      und den Umsatz, als sehr hoch einzuschätzen ist.
 schaften 42 Prozent des Gesamtumsatzvolumens            Industriepolitisch kommt diesen Unternehmen so-
 sowie 46 Prozent des Gesamtwertschöpfungsvolu-          mit eine hohe Relevanz zu.
 mens in Deutschland. Mit 63 Prozent ist die Kapi-          Gerade in Krisenzeiten hat sich erwiesen, wie
 talgesellschaft die dominierende Rechtsform unter       wichtig Mitbestimmung in diesen Unternehmen ist.
 mittelgroßen und großen Unternehmen. Regional           Eine kürzlich veröffentlichte Studie der Hans-Böck-
 betrachtet finden sich 73 Prozent bzw. 5.000 aller      ler-Stiftung hat gezeigt, dass Unternehmen, bei de-
 mittelgroßen und großen Unternehmen in Deutsch-         nen Arbeitnehmer im Aufsichtsrat mitbestimmen,
 land in Nordrhein-Westfalen (1.600), Bayern (1.200),    sich während der großen Finanz- und Wirtschafts-
 Baden-Württemberg (1.100), Hessen (600) und Nie-        krise sowie in den Jahren danach wirtschaftlich si-
 dersachsen (500). Am stärksten vertreten sind mit-      gnifikant besser entwickelt haben als Firmen ohne
 telgroße und große Unternehmen in den Branchen          Mitbestimmung.
„Gesundheitswesen“ mit 11 Prozent, „Sozialwesen
 (ohne Heime)“ mit 7 Prozent, „Einzelhandel (ohne
 Handel mit Kraftfahrzeugen)“ mit 7 Prozent, „Hei-
 me (ohne Erholungs- und Ferienheime)“ mit 5 Pro-
zent und „Maschinenbau“ mit 5 Prozent.
    Hinsichtlich der Exportstruktur wurde das Ziel
 der Studie für große Unternehmen im Sinne der
 EU-Empfehlung mit 250 und mehr Beschäftigten,
 differenziert nach Wirtschaftsabschnitten, erreicht.
 Die Ergebnisse dieses Analysekriteriums für große
 Unternehmen gemäß EU-Empfehlung lassen sich
 als Basis nutzen, um Aussagen für mittelgroße und
 große Unternehmen im Sinne der Unternehmens-

                                                                                              Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 9
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                            Autoren

                            Dr. Oliver Emons (geb. 1979), ist Wirtschaftsreferent im Institut für Mitbestimmung und Unterneh-
                            mensführung der Hans-Böckler-Stiftung (I.M.U.).
                               Er hat von 2000 bis 2008 an der Bergischen Universität Wuppertal studiert, am Lehrstuhl für
                            Volkswirtschaftslehre makroökonomische Theorie und Politik (Prof. Dr. Welfens) von 2008 -2013
                            promoviert und parallel am Europäischen Institut für Internationale Wirtschaftsbeziehungen der
                            Bergischen Universität Wuppertal als Wissenschaftlicher Mitarbeiter gearbeitet. Seine Arbeits-
                            schwerpunkte sind u.a. Nachhaltigkeit, nicht-finanzielle Berichterstattung und Kennziffern, Innovati-
                            onen und Mitbestimmung, Fusionen und Übernahmen (M&A). Weiterhin betreut und koordiniert er
                            den Branchenmonitor Mitbestimmung.
                               Dr. Henrik Steinhaus ist Geschäftsführer der excellence in change GmbH & Co. KG. Er forschte
                            am Lehrstuhl für Unternehmensführung und Organisation der Justus-Liebig-Universität Gießen zum
                            Thema „Mitarbeiterbeteiligung als Krisenbewältigungsinstrument aus akteurtheoretischer Sicht“.
                               Stephan Kraft ist Berater und Trainer der excellence in change gmbh & Co. KG. Er studierte BWL
                            an der Justus-Liebig-Universität Gießen und VWL an der University of Wisconsin-Milwaukee. Sein
                            Tätigkeitsspektrum umfasst u.a. die Erstellung von Jahresabschlussanalysen, Branchenmonitoren
                            und Fallstudien.

Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 10
AUTOREN

Dr. Oliver Emons           Dr. Henrik Steinhaus                 Stephan Kraft
oliver-emons@boeckler.de   hsteinhaus@eic-partner.de            skraft@eic-partner.de

                                               Das I.M.U. (Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung
                                               der Hans-Böckler-Stiftung) berät und qualifiziert Arbeitnehmerver-
                                               treterinnen und Arbeitsnehmervertreter in Aufsichtsräten, Betriebs-
                                               und Personalräten sowie Arbeitsdirektorinnen und Arbeitsdirektoren.
                                               Demokratie lebt von Mitbestimmung. Wir fördern eine Kultur, in der
                                               Menschen sich einbringen, mitentscheiden und mitgestalten können.
                                               Im Alltag und am Arbeitsplatz.

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                                               Wie wollen wir morgen arbeiten und leben? Wie können wir Mit-
                                               bestimmung im Zeitalter von Digitalisierung und Globalisierung
                                               sichern? Mehr Informationen über #zukunftmitbestimmung auf un-
                                               serem Twitterkanal :

                                               https://twitter.com/ZukunftMB

                                               MITBESTIMMUNGSPORTAL

                                               Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter benötigen
                                               umfangreiches Orientierungs- und Handlungswissen : aktuell, kom-
                                               pakt und passgenau auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten. Das bietet
                                               das Mitbestimmungsportal der Hans-Böckler-Stiftung.

                                               https://www.mitbestimmung.de

                                               MITBESTIMMUNG DURCH PRAXISWISSEN GESTALTEN

                                               Betriebs- und Dienstvereinbarungen zeigen: Betriebliche Praxis
                                               gestaltet heute gute Arbeit von morgen. Wir stellen Beispiele vor,
                                               bei denen sich Mitbestimmungsakteure und Arbeitgeberinnen und
                                               Arbeitgeber auf Regelungen verständigt haben, um Folgen digitaler
                                               und technologischer Entwicklungen positiv im Sinne der Beschäftig-
                                               ten mitzubestimmen.

                                               https://www.boeckler.de/betriebsvereinbarungen

                                                                                        Mitbestimmungsreport Nr. 64, 01. 2021 Seite 11
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Institut für Mitbestimmung und Unternehmensführung (I.M.U.)
der Hans-Böckler-Stiftung                                     „Mittelgrosse und Grosse Unternehmen in Deutschland“ von
Georg-Glock-Straße 18, 40474 Düsseldorf                        Oliver Emons, Henrik Steinhaus, Stephan Kraft ist unter der
Telefon +49 (2 11) 77 78-17 2                                  Creative Commons Lizenz Namensnennung 4.0 International
                                                               lizenziert (BY).
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                                                              cke, auch kommerziell.
Satz : I.M.U.
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ISSN 2364-0413
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