Hochwasserrisikomanagement in Österreich - Informationen zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans

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Hochwasserrisikomanagement in Österreich - Informationen zum Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans
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Hochwasserrisikomanagement
in Österreich
Informationen zum Entwurf des
Hochwasserrisikomanagementplans

Clemens Neuhold
Abteilung Hochwasserrisikomanagement
Wien, 25. Februar 2021
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Umgang mit Hochwasser – ein (Weiter)Entwicklungsprozess
• Wechselnde Rahmenbedingungen, Ansprüche und Zielsetzungen

• Frühere Prioritäten, wie Ernährungssicherheit und Siedlungsentwicklung

• Heute Schutz von Siedlungsraum und Infrastruktur, Ökologie, Erholungsfunktion,
  Nachhaltigkeit und Anpassungsfähigkeit

• Entwicklung der letzten Jahrzehnte vom Hochwasserschutz durch Regulierung und
  Begradigung über ökologisch orientiertem Hochwassermanagement hin zu einem
  integralen Hochwasserrisikomanagement

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Die EU Hochwasserrichtlinie - Entstehungsgeschichte
• Ereignisse 2002 entlang der Donau und Elbe haben den Bedarf gezeigt, nicht nur
  den Fluss und die damit verbundenen Lebensräume, sondern auch das Umland
  und Hinterland – alle Maßnahmen des Risikokreislaufs – zu berücksichtigen

• Erster Entwurf der Richtlinie im Rahmen der Österreichischen Ratspräsidentschaft
  1. Semester 2006 eingebracht und nach nur 18 Monaten Ende 2007 erlassen und
  anschließend in nationales Recht (Wasserrechtsgesetz) umgesetzt

• Zum damaligen Zeitpunkt die schnellste Umsetzung einer Richtlinie im Rahmen der
  EU Umweltpolitik

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Die EU Hochwasserrichtlinie - Umsetzungsprozess
• Die Richtlinie ist flexibel, somit gut umsetzbar und an die Bedürfnisse und
  Rahmenbedingungen der einzelnen Staaten anzupassen. Der Umsetzung liegt ein
  dynamischer Prozess zu Grunde

• Alle 6 Jahre müssen die 3 Arbeitsschritte überprüft und aktualisiert werden, eine
  Evaluierung des vorangegangenen Managementplans ist verpflichtend

   − Vorläufige Bewertung des Hochwasserrisikos
   − Erstellung von Gefahren- und Risikokarten
   − Erstellung von Hochwasserrisikomanagementplänen

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Die EU Hochwasserrichtlinie – Erfahrungen berücksichtigen
• Umsetzungsschritte werden seitens der Europäischen Kommission geprüft
  https://ec.europa.eu/environment/water/water-framework/impl_reports.htm

• Der Europäische Rechnungshof hat die internationale Koordinierung geprüft
  https://www.eca.europa.eu/en/Pages/DocItem.aspx?did=47211

• In Österreich wurden alle Umsetzungsschritte des 1. Zyklus extern evaluiert, um
  Erfahrungswerte bestmöglich in eine Weiterentwicklung der Planungsschritte zu
  berücksichtigen.

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Die EU Hochwasserrichtlinie – Informationen und Ergebnisse
• Wasser InformationsSystem Austria – WISA

• https://www.bmlrt.gv.at/wasser/wisa/hochwasserrisiko.html

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Die EU Hochwasserrichtlinie – Informationen und Ergebnisse
• Wasser InformationsSystem Austria – WISA

• https://www.bmlrt.gv.at/wasser/wisa/hochwasserrisiko.html

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Die EU Hochwasserrichtlinie – Informationen und Ergebnisse
• Wasser InformationsSystem Austria – WISA

• https://www.bmlrt.gv.at/wasser/wisa/hochwasserrisiko.html

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Ausweisung von Risikogebieten – Schaffung der Gebietskulisse
• Begriff der Signifikanz ist prägend für die Umsetzung der Hochwasserrichtlinie

• Im ersten Arbeitsschritt sind auf Basis einer vorläufigen Bewertung des
  Hochwasserrisikos Gebiete mit potentiell signifikantem Risiko auszuweisen
  (APSFR – areas of potential significant flood risk)

• Signifikanzkriterium: 500 potentiell Betroffenen in der 300-jährlichen
  Überflutungsfläche pro Gemeinde festgelegt – auf Basis eines breiten
  Diskussionsprozesses

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Bewertung des Hochwasserrisikos – detaillierte Datengrundlagen
Bundesweit einheitliche Analyse

• Gebäude- und Wohnungsregister
• Bauland bebaut und unbebaut
• Schutzgebiete und Altlasten
• Gemeindegrenzen
• Infrastruktur
• Überflutungsfläche HQ300
• Historische Ereignisse, regionales Wissen
   und lokale Expertise

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Ausweisung von Risikogebieten – Schaffung der Gebietskulisse
• Es wurden 416 Risikogebiete ausgewiesen, die entlang von ca. 3000
  Flusskilometern verlaufen. 772 Gemeinden und Wiener Gemeindebezirke
  werden so berücksichtigt

• Unsicherheiten in den
  werden Datengrundlagen
  berücksichtigt

• Regionales/lokales Wissen

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Ausweisung von Risikogebieten – Schaffung der Gebietskulisse
• Es wurden 416 Risikogebiete ausgewiesen, die entlang von ca. 3000
  Flusskilometern verlaufen. 772 Gemeinden und Wiener Gemeindebezirke
  werden so berücksichtigt

• Unsicherheiten in den
  werden Datengrundlagen
  berücksichtigt

• Regionales/lokales Wissen

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Gefahren- und Risikokarten - bin ich hochwassergefährdet?
• Darstellung der Gefährdung und Risiko gegenüber den
  Schutzgütern menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe, Wirtschaft

• Darstellung für die 416 Risikogebiete und darüber hinaus
  (für circa zusätzliche 20.000 Flusskilometer)

• Darstellung von 30, 100 und 300-jährlichen Hochwasserereignissen

• Fokus auf Erstellung von Karten für unterschiedliche Zielgruppen und Nutzer*innen
  sowie Implementierung erklärender Elemente

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Online Kartenwerk – zielgruppenorientierte Lösungen

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Online Kartenwerk – zielgruppenorientierte Lösungen

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WISA WebGIS – Navigation und Information

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WISA WebGIS – Navigation und Information

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WISA WebGIS – Navigation und Information

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Gefahrenkarte Überflutungsfläche

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Gefahrenkarte Wassertiefe

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Gefahrenkarte Fließgeschwindigkeit

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Risikokarten
• Landnutzung, potentiell Betroffene und Schutzgebiete

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Der Hochwasserrisikomanagementplan RMP2021
• Wurde entsprechen der Vorgaben der EU Hochwasserrichtlinie bzw. des
  Wasserrechtsgesetztes erstellt

• Kernelement sind die Maßnahmenprogramme für die 416 Risikogebiete

• Diese beziehen sich auf den gesamten Risikokreislauf und beinhalten

   − Bauliche Maßnahmen (Hochwasserschutzdämme, Rückhaltebecken)
   − Nicht-bauliche Maßnahmen der Planung (Raumordnung, Bauordnung, Katastrophenschutz)
   − Nicht-bauliche Maßnahmen der Bewirtschaftung (Land- und Forstwirtschaft)
   − Information und Bewusstseinsbildung
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RMP2021 – aufbauend auf umfassende Grundlagen
• Der Plan wird als strategisches, übergeordnetes Planungsinstrument in bestehenden
  regionale und lokale Abläufe integriert, verweist dabei auf relevante Planungs- und
  Umsetzungsprozesse ersetzt diese jedoch nicht

• Der RMP2021 beschreibt 36 Maßnahmenoptionen, legt spezifische Zielsetzungen für
  die Maßnahmenumsetzung fest und gibt Handlungsempfehlungen

• Es findet keine Budgetplanung zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen im Rahmen
  des RMP2021 statt. Eine Finanzierung wird über das Wasserbautenförderungsgesetz,
  Umweltförderungsgesetz, Ländliche Entwicklung, etc. ermöglicht

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RMP2021 – aufbauend auf umfassende Grundlagen
• Alle relevanten Maßnahmen auch außerhalb der Zuständigkeit des
  Bundesministeriums werden dargestellt

• Erfassung von Maßnahmen auf Ebene des Risikogebietes

• Erfassung von Maßnahmen im mit bundes- oder landesweiter Gültigkeit

• Darstellung von Maßnahmen des Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplanes

• Maßnahmen außerhalb von Risikogebieten (oder ohne Wirkung auf diese) werden
  über einzugsgebietsbezogene Planungen erfasst und bewertet

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Der Plan – kurz zusammengefasst
• Alle Gemeinden in Risikogebieten sollten Ende
  Jänner ein Faktenblatt erhalten haben (Beschreibung
  des Prozesses, Gebietsbeschreibung, Kennzahlen,
  Maßnahmenplanung und Kontaktdaten)

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Der Plan – kurz zusammengefasst
• Alle Gemeinden in Risikogebieten sollten Ende
  Jänner ein Faktenblatt erhalten haben (Beschreibung
  des Prozesses, Gebietsbeschreibung, Kennzahlen,
  Maßnahmenplanung und Kontaktdaten)

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Der Plan – kurz zusammengefasst
• Alle Gemeinden in Risikogebieten sollten Ende
  Jänner ein Faktenblatt erhalten haben (Beschreibung
  des Prozesses, Gebietsbeschreibung, Kennzahlen,
  Maßnahmenplanung und Kontaktdaten)

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Maßnahmen auf Ebene des Risikogebietes
• Räumlicher Bezug gegeben und effizient erfassbar

• Zusätzliche Maßnahmen, die im Beispiel nicht enthalten sind

   − Gefahrenzonenplanung gemäß Forstgesetz
   − Naturnahe Maßnahmen der Wasserwirtschaft
   − Feststoffbewirtschaftung
   − Maßnahmen der Wildbachverbauung

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Generelle Maßnahmen
• Bundesweite, Landesweite Gültigkeit, schwer zu erheben, Verpflichtung
   − Hochwasserbewusste Raumordnung und Raumplanung, Maßnahmen im Rahmen der Siedlungsentwicklung
   − Objektschutzmaßnahmen
   − Absiedlung
   − Gewässeraufsicht
   − Instandhaltung und Pflege
   − Betriebsvorschriften Wasserkraft
   − Information, Beteiligung und Bildung
   − Sofortmaßnahmen, Schadensbeurteilung, Ereignisdokumentation
   − Projekte im Rahmen von internationalen Förderprogrammen
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Der Plan RMP2021 – Abstimmung und Herausforderungen
• Intensive Abstimmung auf EU-Ebene, Bundesebene und Ebene der Bundesländer,
  grenzüberschreitende Aspekte im Rahmen der bilateralen
  Grenzgewässerkommission und den internationalen Gewässerschutzkommissionen

• Berücksichtigung möglicher Auswirkungen des Klimawandels

• Etablierung eines integralen Planungsansatzes auf allen räumlichen Ebenen

• Einbindung des Prozesses Oberflächenabfluss und Schaffung zuverlässiger
  Bewertungsgrundlagen (zusätzlich zu vorhandenen Gefahrenhinweiskarte)

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RMP2021 –Verbindlichkeit
• Entfaltet rechtliche Verbindlichkeit im Rahmen der Zuständigkeit des
  Bundesministeriums für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (z.B.
  Wasserrechtsgesetz, Wasserbautenförderungsgesetz, Forstgesetz)

• Hat Empfehlungscharakter für Fachbereiche außerhalb dieser Zuständigkeit
  (insbesondere für Raumordnung, Bauordnung und Katastrophenschutz)

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Der Plan RMP2021 – Beteiligungsprozess
• Der Entwurf des Hochwasserrisikomanagementplans RMP2021 liegt 6 Monate zur
  Stellungnahme auf (22.12.2020 – 22.06.2021)

• Alle Grundlagen und Unterlagen stehen als Download und Online Kartenwerk zur
  Verfügung (https://www.bmlrt.gv.at/wasser/wisa/hochwasserrisiko.html)

• Wir laden Sie ein uns Ihre Anmerkungen zum Hochwasserrisikomanagementplan
  aber auch zum Planungsprozess selbst mitzuteilen.

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Der Plan RMP2021 – Beteiligungsprozess
Ihre Stellungnahme richten Sie bitte in schriftlicher Form an das

Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus
Sektion I – Wasserwirtschaft
Stubenring 1, 1010 Wien

oder per E-Mail an: hochwasserrichtlinie@bmlrt.gv.at
Alle eingegangenen Stellungnahmen werden auf WISA veröffentlicht (§55 m WRG) und für die Dauer des Planungszyklus bis 22.12.2027 gespeichert. Sie
haben das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sowie auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der
Verarbeitung oder auf Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit. Wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihren Rechten
nicht oder nicht ausreichend nachgekommen wird, haben Sie die Möglichkeit einer Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde (in Österreich ist dies die
Österreichische Datenschutzbehörde; www.dsb.gv.at).

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Clemens Neuhold
Abteilung Hochwasserrisikomanagement
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