Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis - IAB-Forum
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Datum: 5. Juli 2022 Höherer Mindestlohn betrifft mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis Christiane Keitel, Martin Schludi Gemäß Beschluss des Bundestags wird der gesetzliche Mindestlohn ab Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht. Ein wissenschaftliches Team des IAB skizziert in einem IAB-Kurzbericht, auf wie viele Beschäftigungsverhältnisse sich die Erhöhung voraussichtlich auswirken wird. Die Redaktion des IAB-Forum hat bei den Autorinnen und Autoren nachgefragt. Wie groß wird die Reichweite des neuen Mindestlohns ausfallen? Quelle: https://www.iab-forum.de/hoeherer-mindestlohn-betrifft-mehr-als-jedes-fuenfte-beschaeftigun gsverhaeltnis/ | 1
Datum: 5. Juli 2022 Dr. Mario Bossler ist Mitarbeiter des Forschungsbereichs “Arbeitsmarktprozesse und Institutionen” am IAB und leitet die Arbeitsgruppe Mindestlohn. Mario Bossler: Wenn man die geschätzten Löhne von 2021 zugrunde legt, betrifft die Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro mehr als jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis in Deutschland. In der Gruppe der Minijobs werden sogar fast drei von vier Jobs mit höchstens 12 Euro entlohnt. Der Mindestlohn steigt im Laufe dieses Jahres um insgesamt 22 Prozent. Diese Zahlen verdeutlichen die große Reichweite des Mindestlohns, die – was die Anzahl der betroffenen Beschäftigten angeht – sogar noch deutlich größer ist als zur Mindestlohneinführung 2015. Erik-Benjamin Börschlein: Interessant ist dabei auch, dass die Zahl der Beschäftigten, die zum bisherigen Mindestlohn entlohnt wurden, im Zeitverlauf sogar gesunken ist. Diese Entwicklung ist plausibel, weil unsere Auswertungen zeigen, dass die Erhöhungen des Mindestlohns bis 2021 bislang hinter der allgemeinen Lohnentwicklung zurückgeblieben sind. Unter Minijobbern ist über alle Branchen hinweg mindestens die Hälfte der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung betroffen, häufig jedoch weitaus mehr. Quelle: https://www.iab-forum.de/hoeherer-mindestlohn-betrifft-mehr-als-jedes-fuenfte-beschaeftigun gsverhaeltnis/ | 2
Datum: 5. Juli 2022 In welchen Jobs werden die Beschäftigten im Herbst besonders vom höheren Mindestlohn profitieren? Erik-Benjamin Börschlein ist Mitarbeiter im Forschungsbereich “Arbeitsmarktprozesse und Institutionen” am IAB. Erik-Benjamin Börschlein: Der Anteil der Beschäftigten, für die ein höherer Lohn durch die Mindestlohnanpassung zu erwarten ist, unterscheidet sich relativ stark zwischen den Branchen. Unter den sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird in der Landwirtschaft und im Gastgewerbe aktuell etwa jeder zweite Beschäftigte unterhalb von 12 Euro entlohnt. Unter Minijobbern ist über alle Branchen hinweg mindestens die Hälfte der Beschäftigten von der Mindestlohnerhöhung betroffen, häufig jedoch weitaus mehr. Bei stabiler Beschäftigung würde die Mindestlohnerhöhung einen höheren Lohn für 9 von 10 Minijobbern im Gastgewerbe mit sich bringen. In ähnlichem Ausmaß könnten auch geringfügig Beschäftigte personennaher Dienstleistungen, dem Handel, der Landwirtschaft und der Unterhaltungsbranche profitieren. Inwiefern sich die Höhe der Lohnsteigerung bei Mindestlohnbetroffenen in unterschiedlichen Branchen unterscheidet, können wir mit unseren Analysen leider nicht ermitteln. Gehen Sie davon aus, dass sich die Mindestlohnerhöhung indirekt auch auf diejenigen Beschäftigten auswirken wird, die aktuell knapp oberhalb der Grenze von 12 Euro liegen? Quelle: https://www.iab-forum.de/hoeherer-mindestlohn-betrifft-mehr-als-jedes-fuenfte-beschaeftigun gsverhaeltnis/ | 3
Datum: 5. Juli 2022 Prof. Dr. Nicole Gürtzgen leitet den Forschungsbereich “Arbeitsmarktprozesse und Institutionen” am IAB. Nicole Gürtzgen: Die Mindestlohnforschung, etwa zur Mindestlohneinführung in Deutschland, hat gezeigt, dass sich der Mindestlohn vereinzelt auch auf Löhne weiter oben in der Lohnverteilung auswirkt und so im Durchschnitt der gesamte Niedriglohnbereich profitiert. Ob das jetzt wieder der Fall sein wird, hängt jedoch ganz wesentlich davon ab, ob sich die Arbeitgeber solche Lohnsteigerungen über den Mindestlohn hinaus leisten können. Durch die gestiegene Inflation wird der Druck auf Löhne entlang der gesamten Lohnverteilung zwar steigen, es wird sich jedoch zeigen, ob das wirtschaftliche Umfeld in den nächsten Monaten so positiv bleibt, dass solche nicht unmittelbar durch den Mindestlohn hervorgerufenen Lohnsteigerungen möglich sind. Die Betroffenheit der Mindestlohnanhebung beschreibt ein klares Ost-West- Gefälle. Sehen Sie Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland? Quelle: https://www.iab-forum.de/hoeherer-mindestlohn-betrifft-mehr-als-jedes-fuenfte-beschaeftigun gsverhaeltnis/ | 4
Datum: 5. Juli 2022 Dr. Christian Teichert ist Mitarbeiter der IAB- Regionaleinheit in Hessen. Christian Teichert: Ja. Eine regional differenzierte Betroffenheit der Mindestlohnanhebung zeigt sich deutlich und beschreibt ein klares Ost-West-Gefälle. Die Diskrepanz reicht nach unseren Berechnungen von fast 32 Prozent betroffener Beschäftigter in Brandenburg bis knapp 18 Prozent in Baden-Württemberg. Innerhalb der westdeutschen Flächenländer treten Nord-Süd-Unterschiede auf. So liegt die hochgerechnete Betroffenheit von der Anhebung auf 12 Euro in Schleswig-Holstein bei rund 24 Prozent und in Bayern beispielsweise nur bei rund 18 Prozent. Mario Bossler: Ein ähnliches Muster hat sich bereits zur Mindestlohneinführung 2015 gezeigt. Auch hier waren Beschäftigungsverhältnisse in ostdeutschen Bundesländern deutlich häufiger betroffen. Die weitestgehend sehr positiven Effekte der Mindestlohneinführung haben dann dazu geführt, dass sich die Monatslöhne zwischen Ost und West einander ein Stück weit angenähert haben. Man kann also hoffen, dass der Mindestlohn jetzt eine weitere Angleichung bewirkt. Mit dem Mindestlohn gingen immer schon sowohl Befürchtungen als auch Hoffnungen einher. Können Sie aufgrund bisheriger Erfahrungen schon abschätzen, welche Folgen die Erhöhung insgesamt auf den Arbeitsmarkt haben wird? Nicole Gürtzgen: Eine wichtige Befürchtung richtet sich natürlich auf einen möglichen Beschäftigungsabbau. Die wesentlich höhere Reichweite der Mindestlohnerhöhung auf 12 Quelle: https://www.iab-forum.de/hoeherer-mindestlohn-betrifft-mehr-als-jedes-fuenfte-beschaeftigun gsverhaeltnis/ | 5
Datum: 5. Juli 2022 Euro im Vergleich zur Einführung bedeutet nicht zwingend, dass es nun zu Einbrüchen der Gesamtbeschäftigung kommen muss. Tatsächlich kann es Einbußen bei der Beschäftigung geben, wenn Arbeitgeber aufgrund der Erhöhung weniger Arbeitskräfte nachfragen und schlimmstenfalls ihre Geschäftstätigkeit einstellen. Es gibt jedoch auch Bereiche des Arbeitsmarkts, in denen Beschäftigte unterhalb ihrer Produktivität entlohnt werden. Hier kann die Mindestlohnerhöhung auch die Beschäftigung ankurbeln, zum Beispiel wenn Arbeitsuchende häufiger für sie akzeptable Jobangebote erhalten als zu einem niedrigeren Mindestlohn. Unabhängig davon kann ein höherer Mindestlohn auch das Angebot an Arbeitskräften erhöhen. Welche dieser Mechanismen überwiegen, wird letztlich eine empirische Frage sein. Wenn wir von einer Preissteigerung in Höhe von 7,9 Prozent ausgehen, bedeutet das eine reale Entwertung des ab 1. Oktober 2022 geltenden Mindestlohns um rund einen Euro. Aktuell sind auch Preissteigerungen ein großes Thema. Wie wirkt sich die Inflation auf den Mindestlohn aus? Mario Bossler: Wenn wir mittlerweile von einer Preissteigerung in Höhe von 7,9 Prozent ausgehen, bedeutet das eine reale Entwertung des ab 1. Oktober dieses Jahres geltenden Mindestlohns um rund einen Euro – und damit eine Abschwächung der Erhöhung des Mindestlohn gegenüber 2021. Die reale Kaufkraft der Mindestlohnbeschäftigten sinkt deutlich durch die hohe Inflation. Es bleibt deshalb abzuwarten, wie sich die Inflation auf die gesamte Lohnentwicklung in den kommenden Jahren auswirken wird – und natürlich auf die nächste Entscheidung der Mindestlohnkommission, die im Juni 2023 ansteht. Literatur Erik-Benjamin Börschlein; Mario Bossler; Nicole Gürtzgen; Christian Teichert (2022): Mindestlohnerhöhung im Oktober 2022: 12 Euro Mindestlohn betreffen mehr als jeden fünften Job. IAB-Kurzbericht Nr. 12. doi: 10.48720/IAB.FOO.20220705.01 Quelle: https://www.iab-forum.de/hoeherer-mindestlohn-betrifft-mehr-als-jedes-fuenfte-beschaeftigun gsverhaeltnis/ | 6
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